DE1752933B2 - Vorrichtung zum Pressen von Formkörpern, insbesondere Seifen- und Waschmittelstücken - Google Patents
Vorrichtung zum Pressen von Formkörpern, insbesondere Seifen- und WaschmittelstückenInfo
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- B44C1/24—Pressing or stamping ornamental designs on surfaces
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- C11D—DETERGENT COMPOSITIONS; USE OF SINGLE SUBSTANCES AS DETERGENTS; SOAP OR SOAP-MAKING; RESIN SOAPS; RECOVERY OF GLYCEROL
- C11D13/00—Making of soap or soap solutions in general; Apparatus therefor
- C11D13/14—Shaping
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- C11D13/28—Embossing; Polishing
Description
Die Erfindung betrifft die Herstellung von Formkörpern aus unter Druck verformbaren Massen, insbesondere
die Herstellung von Stückseifen und stückförmigen synthetischen Waschmitteln. Unter »Formkörpern«
werden dabei Stücke, Riegel, Tabletten und ähnliche Körner verstanden, welche durch Formpressen
von Rohlingen in ihre endgültige Form und/oder Größe gebracht werden, sowie Formkörper, welche durch
Pressen von Pulvern oder Flüssigkeiten in Hohlformen erhalten werden.
Häufig ist es erwünscht, in derartige Formkörper Zeichen, wie Handelsmarken oder Reklamezeichen,
einzuprägen, wozu man im allgemeinen eine oder mehrere Preßflächen mit den entsprechenden umgekehrten
Zeichen versieht, welche für einzuprägende Zeichen erhaben ausgeformt und für erhabene Zeichen ausgespart
werden. Derartige Formen sind jedoch teuer, insbesondere, wenn die gewünschten Zeichen direkt in diese
eingraviert oder eingeformt werden. Mit diesen fest angebrachten Zeichen sind die Formen auf die Herstellung
eines unverändert gekennzeichneten Produktes beschränkt. Dies kann bei großen Produktionsmengen
mit gleichbleibendem Zeichen von untergeordneter Bedeutung sein, jedoch sind derartige fest mit dem Zeichen
verbundene Formen für kleinere Produktionsmengen, beispielsweise bei der Herstellung von Seifenstücken
for verschiedene Hotels oder Motels, zu teuer. Es ist zwar auch bekannt, Formen mit austauschbaren
Einsätzen herzustellen, jedoch sind auch diese meist noch zu teuer, da sie eine besondere Herstellung der
Einsätze sowie besondere Befestigungsvorgänge und -vorrichtungen erfordern.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen einfachen, billigen und schnell auswechselbaren
Zeichenträger für derartige Formen vorzuschlagen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß man in eine Folie oder einen Streifen aus dünnem
prägbarem Material das gewünschte Zeichen einprägt und den geprägten Streifen dann an einer oder
mehreren Preßflächen der Formhäiften, zwischen denen άζτ Formkörper gepreßt werden soll, befestigt, beispielsweire
mit Hilfe einer selbstklebenden Schicht. Eine dieser Formhälften, vorzugsweise die untere, weist
im allgemeinen einen Hohlraum auf, welcher das zu pressende Material aufnimmt, so daß der Boden dieses
Hohlraumes und die Unterseite der Oberlorm die gegenüberliegenden Preßflächen bilden. Die mit dem Zeichen
versehene Folie kann auf der einen oder der anderen oder auf beiden Preßflächen befestigt werden.
Die prägbare Folie besteht zweckmäßig aus einem Kunststoff- oder Metallstreifen mit selbstklebender
Rückseite, wie sie häufig zum Beschildern u. dgl. verwendet werden und beispielsweise in den britischen Patentschriften
8 66 024, 9 48 765 und 9 56 304 beschrieben sind. Derartige Streifen können zur Herstellung
von Schildern oder Etiketten mit Buchstaben- oder anderen Typenformen geprägt werden, welche die entsprechenden
Zeichen aus den Streifen herausdrücken und das Streifenmaterial dabei über seine Elastizitätsgrenze
hinaus verformen, so daß die Zeichen dauerhaft erhalten bleiben. Bei Verwendung dieser Streifen zum
Einpressen von asymmetrischen Zeichen, wie Buchstaben oder Worten, in den Formkörper muß das in den
Streifen eingeprägte Zeichen das in den Formkörper einzupressende Zeichen umgekehrt oder spiegelbildlich
wiedergeben.
Es wurde überraschenderweise gefunden, daß die in solche Streifen geprägten erhabenen Zeichen beim
Pressen von Seifen, synthetischen Waschmitteln u.dgl.
6S trotz des dabei angewendeten hohen Druckes nicht
merklich niedergedrückt oder anderweitig deformiert werden und relativ große Produktionsmengen ohne
wesentliche Beeinträchtigung der Schärfe des einge-
prägten Zeichens damit hergestellt werden können.
Darüber hinaus wurde die überraschende Feststellung gemacht, daß sich der Streifen unter der Voraussetzung,
daß er auf eine saubere Fläche geklebt wurde, bei längerem Gebrauch selbst an den Rändern nicht
ablöst, auf der anderen Seite jedo ?h leicht abgezogen
werden kann, wenn er durch einen anderen ersetzt werden soll.
Nach einer besonderen Ausführungsfcrm de. Erfindung stell» man die Preßfläche der Form mit einer flachen
Vertiefung her, deren Tiefe der Dicke der geprägten Folie entspricht, und schneidet die Folie zu einer
genau in die Vertiefung passenden Größe. In diesem Fall wird auf dem Preßkörper kein sichtbarer Abdruck
des geprägten Folieneinsatzes erhalten.
Da die erfindungsgemäß verwendeten glatten oder mit einer flachen Vertiefung versehenen Formen wesentlich
billiger als Formen mit direkt eingravierten Zeichen oder mit den bisher üblichen austauschbaren
Einsätzen sind und die Kosten für den geprägten Folienstreifen sehr niedrig sind, so daß gebrauchte Streifen
verworfen werden können, lassen sich mit der Erfindung selbst sehr geringe Mengen eines Produktes
mit gleichem Zeichen auf wirtschaftlichem Wege herstellen.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnungen näher erläutert: es zeigt
F i g. 1 eine in Ober- und Unterform auseinandergenommene Preßform nach einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung,
F i g. 2 die Oberform aus F 1 g. 1 von unten aus der
Sicht bei 2-2,
F i g. 3 die Unterform aus F i g. 1 von oben aus der Sicht bei 3-3,
F i g. 4 ein in der Form gepreßter Formkörper mit eingeprägtem Zeichen von oben,
F i g. 5 einen Querschnitt durch den in F i g. 4 gezeigten Formkörper bei 5-5,
F i g. 6 einen Querschnitt durch eine geprägte Folie,
F i g. 7 die Befestigung einer Prägefolie an einer Formpreßfläche in vergrößertem Querschnitt,
F i g. 8 eine weitere Ausführung der Oberform mit daran befestigter Prägefolie in vergrößertem Querschnitt,
Fig.9 eine auseinandergenommene Form, wie in
F i g. 1, jedoch mit einem auf den Boden des Hohlraums in der Unterform geklebten Prägefolienstreifen.
F i g. 1 zeigt eine Metalloberform 11 und eine Metallunterform
12, welche gegeneinander bewegt werden können, um einen in dem nach oben offenen Hohlraum
14 der Unterform befindlichen Körper ans Seife, synthetischem Waschrohstoff od. dgl. in der Ebene der
Oberseite 15 der Unterform 12 zu pressen. Die Oberform 11 hat eine ebene Unterseite 16, welche als Preßfläche
dient, wenn sie die Oberseite 15 der Umerform 12 beim Zusammenbringen der beiden Formhälften berührt.
Der Körper 13 ist so groß, daß er etwas über die Oberseite 15 hinausragt und beim Schließen der Formhälften
zu der durch die Abmessungen des Hohlraumes gegebenen Form und Größe gepreßt wird. Der Hohlraum
14 hat eine ebene Bodenfläche 10, welche als die der Preßfläche 16 der Oberform gegenüberliegende
Preßfläche dient.
Die Vorrichtungen zum Montieren und Zusammenführen der Formhälften unter einem zum Pressen des
Körpers 13 ausreichenden Druck entsprechen den üblichen, wie sie in jeder Formpresse angewendet werden,
und bilden somit keinen Teil der vorliegenden Erfindung. An Stelle des dargestellten einzigen Hohlraumes
14 kann die Unterform zur gleichzeitigen Herstellung mehrerer Formkörper natürlich auch mit mehreren
gleichen Hohlräumen versehen sein.
Die Erfindung besteht in der Verwendung eines Prägestreifens 17 auf einer Preßfläche, beispielsweise auf
der sich über dem Hohlraum 14 befindlichen Preßfläche 16, welcher so stabil is>, daß er ohne Beschädigung
oder Deformierung eine große Anzahl von Preßvorgängen überstehen kann und das gleiche Zeichen in unveränderter
Schärfe in jeden in der Form gepreßten Formkörper einbringt, sich jedoch leicht entfernen und
durch einen neuen Prägestreifen mit anderem Zeichen ersetzen läßt.
Es wurde gefunden, daß dieser Prägestreifen aus einer ausreichend steifen dünnen Folie bestehen kann,
welche mit dem gewünschten Zeichen in erhabener Form geprägt ist und auf der Rückseite mit einem
selbstklebenden Klebstoff beschichtet ist. Das Prägen dieses Klebestreifens kann in jeder geeigneten Prägevorrichtung,
wie beispielsweise der in der USA-Patentschrift 30 47 443 beschriebenen Vorrichtung erfolgen.
Der Prägestreifen 17 besteht im wesentlichen aus einem Grundstreifen 18 aus einem verformbaren jedoch
steifen Material, welches zu einer bleibenden Verformung geprägt werden kann. Nach dem Prägen des
Streifens ragen die Zeichen 19 klar aus der ebenen Fläche des Streifens hervor. Die Rückseite des Streifens 18
ist mit einer Schicht aus geeignetem selbstklebenden Klebstoff bestrichen und mit einer üblichen abziehbaren
Deckfolie 22 bedeckt, welche den Klebstoff schützt, zum Aufkleben des Streifens auf die Formfläche jedoch
abgezogen werden kann. In Fig.6 und 7 sind diese
Einzelteile übertrieben dick gezeigt, um die Erfindung anschaulicher zu machen. Der Streifen wird im allgemeinen
als vorgefertigter Schichtstoff zu der Form, wie sie in F i g. 6 gezeigt ist, geprägt.
Der Grundstreifen 18 besteht zweckmäßig aus Polyvinylchlorid oder einem ähnlichen relativ steifen Kunststoffmaterial,
welches beim Prägen kaltfließt und die ihm verliehene Form behält. Der Grundstreifen 18
kann etwa 0,127 bis 0,254 mm dick sein und die eingeprägten Typen 19 können um etwa die gleiche Höhe
aus der Folienoberfläche aufragen.
Für den Grundstreifen können jedoch auch andere Materialien verwendet werden, wie beispielsweise
Sichtfolien und -gewebe und schmiedbare Metalle, wie Aluminium oder Kupfer von geeigneter Dicke, z. B.
etwa 4 bis 7 mm. Im allgemeinen sind geprägte Streifen der in den obengenannten britischen Patentschriften
beschriebenen Art besonders gut für die erfindungsgemäßen Zwecke geeignet.
Bei Gebrauch wird der Schutzstreifen 22 abgezogen und der Streifen 18 unter Ausrichtung der Typen 19 auf
die Mitte des Hohlraumes in der Umerform gegen die Unterseite 16 der Oberform gedrückt, bis der Streifen
fest daran haftei (s. F i g. 7). Nach Einbringen des zu pressenden Körpers 13 in den Hohlraum 14 werden die
Formteile mit dem Prägestreifen 17 auf der Fläche 16 unter Druckanwendung zusammengeführt bis sich die
Formflächen 15 und 16 berühren. Dadurch wird der Körper 13 in seine endgültige Form gepreßt und
gleichzeitig auf seiner Oberfläche mit einem den erhabenen Typen 19 auf dem Prägestreifen entsprechenden
vertieften Zeichen versehen. F i g. 4 und 5 zeigen den Körper 13 in seiner fertigen Gestalt mit dem eingeprägten
Zeichen 23 auf seiner Oberfläche.
Obwohl der Streifen 17. wie oben erwähnt wurde,
nur sehr dünn ist, drückt er in die Oberseite des Körpers
13 eine sehr flache Vertiefung ein, welche in Form und Fläche dem verwendeten Streifenabschnitt entspricht.
Diese Vertiefung stört zwar die Wiedergabe des Zeichens 23 nicht und stellt in manchen Fällen eine
gute Umrahmung und Betonung desselben dar, jedoch kann sie nach der in F i g. 8 dargestellten Ausführungsform der Erfindung auch vermieden werden, wenn man
den Prägestreifen 17 auf den Boden einer entsprechenden Vertiefung 24 in der Fläche 16 der Oberform klebt,
deren Tiefe genau der Streifendicke entspricht. Wie aus F i g. 8 hervorgeht, fluchtet hierbei die nach unten weisende
Fläche des Streifens mit der Formfläche 16 und nur die Typen 19 ragen nach unten über die Formfläche
16 hinaus, so daß nur die Typen in die Oberfläche des Formkörpers 13 eingeprägt werden.
Die oben beschriebene Anordnung kann zum äußerst getreuen Einprägen des Zeichens 23 in Formkörper
verwendet werden und der Streifen 17 dann zur Herstellung von Formkörpern mit anderem Zeichen durch
einen neuen Streifen ersetzt werden. Obwohl der Streifen 17 scheinbar sehr zerbrechlich ist, wird er unter
dem beim Pressen von Seife angewendeten hohen Druck weder zerbrochen noch deformiert. Es wird daher
angenommen, daß die Luft, welche in die an der Rückseite der geprägten Zeichen 19 gebildeten Hohlräume
25 eingeschlossen ist, in Verbindung mit der Elastizität des Streifenmaterials den Streifen gleichmäßig
abpolstert und das Auftreten schädlicher örtlicher Spannungen verhindert. Wenn bei der Produktion auf
ein neues Zeichen übergegangen werden soll, braucht der Streifen 17 nur abgezogen und durch einen neuen
Streifen mit dem gewünschten Zeichen ersetzt zu werden.
Es entstehen keine Aufbewahrungsschwierigkeiten, da die gebrauchten Streifen 17 verworfen werden können
und neue geprägte Streifen leicht, billig und schnell hergestellt werden können. So ist mit der Erfindung
eine äußerst große Flexibilität zum Überwechseln auf neuere und moderne Formen und Anordnungen von
Zeichen und Worten gegeben.
Vorstehend wurde die Erfindung zur Ausbildung von vertieften Zeichen mit erhaben geprägten Streifen beschrieben
und dargestellt, jedoch kann entsprechend die Erfindung natürlich auch unter Verwendung der
Rückseite des geprägten Streifens zur Ausbildung von erhabenen Zeichen auf dem Formkörper beim Pressen
in seine endgültige Form verwendet werden. Ebenso kann die Erfindung auch zur gleichzeitigen Ausbildung
von vei tieften und erhabenen Zeichenteilen unter Verwendung eines einzelnen Prägestreifens mit beiden Typen
von zeichenbildenden Bereichen eingesetzt werden.
In F i g. 9 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung
dargestellt, bei welcher der Prägestreifen 17 auf der Preßfläche 10 am Boden des Hohlraumes 14
angebracht ist und die Preßfläche der Oberform glatt und eben ist. Der Prägevorgang beim Pressen eines
Formkörpers zwischen den Formhälften ist dabei praktisch der gleiche. Die Preßfläche 10 kann auf gleiche
Weise, wie die Fläche 16 in F i g. 8, mit einer Vertiefung versehen sein. Wenn Unter- und Oberseite des Formkörpers
13 mit einem Zeichen versehen werden sollen, können entsprechende Klebestreifen sowohl auf der
Preßfiäche 10 als auch auf der Preßfläche 16 angebracht werden.
Die oben beschriebenen Ausführungsformen dienen lediglich als Beispiele und die Erfindung ist nicht auf
dieselben beschränkt. Weitere im Rahmen der Erfindung liegende Abwandlungen können vom Fachmann
leicht daraus abgeleitet werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Pressen von Formkörpern aus einer Formmasse zu einer endgültigen Form
und gleichzeitigen Anbringen von Zeichen auf der Oberfläche des Formkörpers mit unter Druck zusammenführbaren
und gegenüberliegende Preßflächen aufweisenden Formhälften, wobei mindestens eine Formhälfte mit einem Hohlraum zur Aufnahme
des zu pressenden Körpers und mindestens eine Formfläche mit einem Zeichen übertragenden Mittel
versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Zeichen übertragende Mittel aus auf einer
oder beiden Preßflächen (10, 16) befestigten Streifen (17) mit beim Zusammenbringen der Formhälften
(11, 12) Zeichen (23) auf der Oberfläche des Formkörpers (13) bildenden Bereichen (19) besteht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zeichen übertragende Mittel aus
einem dünnen geprägten Streifen (17) besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Prägestreifen (17) durch eine
selbstklebende Klebstoffschicht (21) befestigt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Prägestreifen (17) auf der dem
Hohlraum (14) in der einen Formhälfte (12) gegenüberliegenden Fläche (16) der anderen Formhälfte
(11) befestigt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Prägestreifen (17) auf der den Boden
des Formhohlraumes (14) bildenden Preßfläche (10) befestigt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Prägestreifen (17) in einer flachen
Vertiefung (24) einer Formpreßfläche (16) befestigt ist, deren Tiefe der Dicke des Streifen? (17) entspricht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zeichen übertragende Mittel aus
einem Streifen (17) mit einem Hauptteil (18) aus einem relativ steifen prägbaren Kunststoff mit
dauerhaft darin ausgeformten Zeichen (19) besteht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der prägbare Kunststoff Polyvinylchlorid
ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zeichen übertragende Mittel aus
einem Streifen (17) mit einem Hauptteil (18) aus formbarem Metall mit dauerhaft darin ausgeformten
Zeichen (19) besteht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zeichen übertragende Mittel
aus einem kurzen Stück eines geprägten Klebestreifen« (17) mit einer Dicke von etwa 0,127 bis
0,254 mm besteht, welches durch einen selbstklebenden Klebstoff (21) an der Form befestigt ist.
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
GB3824667 | 1967-08-18 | ||
GB38246/67A GB1182167A (en) | 1967-08-18 | 1967-08-18 | Manufacture of Pressed Indicia-Bearing Bodies of Material. |
Publications (3)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1752933A1 DE1752933A1 (de) | 1971-04-08 |
DE1752933B2 true DE1752933B2 (de) | 1975-12-18 |
DE1752933C3 DE1752933C3 (de) | 1976-08-19 |
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ID=
Also Published As
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IE32715L (en) | 1969-02-18 |
AT297190B (de) | 1972-03-10 |
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BR6801486D0 (pt) | 1973-01-09 |
CH505689A (de) | 1971-04-15 |
BE719421A (de) | 1969-01-16 |
DK128123A (de) | |
DE1752933A1 (de) | 1971-04-08 |
IE32715B1 (en) | 1973-11-14 |
US3534440A (en) | 1970-10-20 |
GB1182167A (en) | 1970-02-25 |
ES357334A1 (es) | 1970-03-16 |
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