DE1690540C3 - Umhüllung für elektrische Leiter, Kabel od. dgl - Google Patents

Umhüllung für elektrische Leiter, Kabel od. dgl

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Description

Die Erfindung betrifft eine Umhüllung für elektrisehe Leiter, Kabel od. dgl. aus einem schlauchförmigen Mantel aus biegsamem Kunststoff.
Es sind Umhüllungen für Kabelbäume bekannt, bei denen eine Hülle aus dünnem biegsamem Kunststoff um die einzuschließenden Leiter gelegt wird und die beiden in Längsrichtung verlaufenden Kanten dann nach Art eines Reißverschlusses miteinander verbunden werden, so daß ein schlauchförmiger Mantel entsteht. Solche Ummantelungen von Kabelbäumen haben den Vorteil, daß sie die eingeschlossenen Kabel dicht verschlossen halten und daß mit ihnen eine saubere Kabelverlegung möglich ist. Der Verschluß kann an einzelnen Stellen oder auch über längere Strecken geöffnet sein, so daß damit die Möglichkeit gegeben ist, an jeder beliebigen Stelle in Längsrichtung des Kabelbaumes Abzweigungen aus der Umhüllung herauszuführen. Umhüllungen der bezeichneten Art haben sich in der Praxis bei vielen Anwendungsformen bewährt und finden zunehmende Anwendung in den verschiedensten Anlagen, wie zum Beispiel in der Raketentechnik, im Flugzeugbau, bei Geschossen sowie elektrischen Ausrüstungen aller Art. Der Verschluß ist dabei so ausgebildet, daß er wiederholt geöffnet und wieder geschlossen werden kann, so daß es möglich ist, auch nachträglich einzelne Leiter herauszunehmen oder hinzuzufügen.
Weiterhin ist es bekannt, Kabelbaumumhüllungen mit einem mehrfach benutzbaren, den Mantel in Längsrichtung verschließenden Verschluß, mit einzelnen über den Umfang verteilten ebenfalls in Längsrichtung verlaufenden Laschen zu versehen. Diese Laschen dienen dazu, eine bestimmte Kabelumhüllung für mehrere Kabelformate geeignet zu machen. Durch Lösen einiger Laschen, die im übrigen ähnlich wie der Hauptverschluß lösbar angebracht sind, kann das dehnbare Material des Mantels von innen her erweitert werden, um zum Beispiel stärkere Kabelbäume aufzunehmen oder um das Einführen der Kabelbäume: in den rundum geschlossenen Mantel zu erleichtern.
Die Verwendung der bekannten Kabelumhüllungen ist in vielen Fällen insofern nachteilig, als oftmals von einem größeren Kabelbündel einzelne verhältnismäßig dicke Stränge abgezweigt werden müssen, so daß der zunächst dicke Kabelmantel für den Kabelbaum hinter der Abzweigung zu weit ist. Benutzt man mehrere parallel verlaufende dünne Kabelbäume, von denen jeder einzelne mit einer entsprechenden Ummantelung versehen ist, so müssen die einzelnen Stränge, um einen mechanischen Halt und eine definierte Lage zu bekommen, durch Umwickelung zusammengefaßt werden. Dies ist jedoch eine zeitraubende Tätigkeit, durch die überdies nicht zerstörungsfrei auflösbare Verbindungen entstehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Umhüllungen von elektrischen Leitern, Kabeln u. dgl. so herzurichten, daß Kabelstränge entstehen, von denen einzelne Kabelgruppen mühelos abgezweigt werden können, und die in sich einen festen Halt bieten. Erfindungsgemäß wird das dadurch erreicht, daß der Mantel auf seiner gesamten Länge oder auf Teilen seiner Länge fest mit einem Haltestreifen verbunden ist und daß der Haltestreifen beidseitig der Verbindungslinie mit einer Kante ausgestattet ist, die jeweils so ausgebildet ist, daß sie mit der anderen Kante eines benachbarten Haltestrcifens einen lösbaren Verschluß bildet. Die Erfindung bietet die Möglichkeit, einzelne Kabelstränge, von denen jeder mit einer Ummantelung versehen ist, in vorteilhafter Weise mechanisch miteinander zu verbinden oder sie voneinander zu lösen. Die Lagen, die die einzelnen Stränge zueinander einnehmen, sind dabei weitgehend individuell bestimmbar.
Gemäß einer praktischen Anwendungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Umhüllung auf einem Teil ihrer Länge parallel zu gleichartigen Umhüllungen verlauft und mit beiden Kanten des Haltestreifens mit den entsprechenden Haltestreifen benachbarter Umhüllungen verbunden ist und daß sie auf einem anderen Teil ihrer Länge nicht parallel zu den anderen Umhüllungen verläuft, wobei die Kanten des Haltestreifens unbenutzt sind. Dadurch, daß der Haltestreifen in der genannten Weise an dem Mantel befestigt ist, ergibt sich nicht die Notwendigkeit, ihn auf der gesamten Kabellänge zu benutzen. Auf Strecken, auf denen er nicht benötigt wird, weil zum Beispiel ein Kabelstrang für sich allein ohne benachbarte Kabelstränge über eine Strecke geführt wird, kann er lose mitlaufen oder auch abgetrennt werden.
Gemäß einer weiteren Anwendungsform der Erfin-
i 690
dung ist vorgesehen, daß eine Anzahl von Umhüllungen mit ihren Hultestreifen — im Querschnitt gesehen — zii einem geschlossenen Ring verbunden sind. Durch eine derartige Maßnahme wird ein ringförmiger Kabelbaum aus einzelnen Strängen gebildet, die S jeweils ummantelt sind und sich gegenseitigen Halt geben oder gegebenenfalls durch eine Röhre inmitten des Ringes unterstützt werden.
Weitere Merkmale ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung. In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 eine teilweise schaubildiiche Ansicht einer Verbindung von Umhüllungen gemäß der Erfindung, die rund um einen rohrförmigen Bauteil festgehalten sind, wobei zwei Umhüllungen von dem Rest abgezweigt sind,
F i g. 2 in größerem Maßstab einen Querschnitt durch eine der Umhüllungen,
F i g. 3 einen Querschnitt nach der Linie 3-3 der
Fig. 1,
Fig.4 einen Querschnitt durch eine Gruppe von Umhüllungen, die auf einer ebenen Oberfläche anticordnet sind,
F i g. 5 einen Querschnitt durch eine Gruppe von Umhüllungen, die miteinander verbunden und rund um die Ecke einer Tragsäule angeordnet sind.
F i g. 1 zeigt eine typische Art der Vereinigung und der Anbringung der allgemein mit 10 bezeichneten Verbindung gemäß der Erfindung rund um einen tragenden Bauteil 11. Die Verbindung 10 besteht aus einer Vielzahl von im allgemeinen ähnlichen einzelncn Umhüllungen 12, 13, 14, 15, 16 und 17. Selbstverständlich können die Umhüllungen die gleiche oder eine verschiedene Ausbildung aufweisen, je nach den Erfordernissen der besonderen Anlage. Auf einer Seite jeder Umhüllung ist in der Längsrichtung ■.in biegsamer Haltestreifen 20 befestigt oder angeschweißt, der vorzugsweise aus thermoplastischem Material besteht. Der Bereich der Befestigung oder Schweißnaht 21 (Fig. 2) ist genügend breit, um eine starke una dauerhafte Verbindung zwischen dem Hauptteil der Umhüllung und dem Streifen 20 zu bilden.
F i g. 2 zeigt auch die Ausbildung der einzelnen Haltestreifen 20. Jeder derselben ist längs seiner Seitenkanten mit in Form von Feder und Nut ausgebildeten Verschlußteilen versehen, welche mit den komplementär geformten Verschlußteilen an den Kanten der Haltestreifen von benachbarten Umhüllungen in Eingriff kommen, um diese Streifen lösbar miteinander zu verbinden. Die rechtsseitige Kante des Streifens 20 ist beispielsweise mit einer T-förmigen Feder 23 versehen, die an der Unterseite des Kopfteiles ein Paar divergierende Zähne 24 aufweist, welche mit komplementär geformten Zähnen 25 in Eingriff kommen, die in der U-förmigen Kante 26 des anderen Haltestreifens ausgebildet sind. Selbstverständlich weist jeder Haltestreifen eine T-förmige Feder und eine U-förmige Nut auf. Diese Art der ineinandergreifenden Feder und Nut ist jedoch nur eine der zahlreichen bekannten ineinandergreifenden und einen Verschluß bildenden Ausbildungen, die zur Anwendung der Prinzipien der Erfindung geeignet sind.
F i g. 2 zeigt ferner die Ausbildung der schlauchförmigen Umhüllung 16. Diese besteht aus einem Hauptteil 30 aus biegsamen Kunststoff, der auf der Innenseite mit einer Schicht 31 aus Aluminiumfolie versehen ist. Die Bruiz des lameliierten Hauptteiles ist größer als sein Umfang in zusammengesetztem Zustand, um eine innere Schutzlasche 32 zu bilden, welche unterhalb des Veriichlusses zu liegen kommt und denselben überbrückt, Um die wirksamste elektrische Abschirmung zu cirzielen, ist es wichtig, daß die Metallschicht die eingeschloss,enen Leiter vollständig umgibt und daß ihre sich überdeckenden Ränder eine Berührung von Metall auf Metall aufweisen. Zu diesem Zweck wird die freie Seitenkante der Schutzlasche 32 von einem U-förmigen Streiten 34 aus Metallfolie umfaßt. Der Streifen 34 und eine kontinuierliche Metallitze 35 sind an der Schutzlasche durch Nieten, Heften oder aulf andere Weise befestigt und erstrecken sich über die ganze Länge der Schutzlasche. Wenigstens ein Ende der Litze 35 ragt ein Stück über das Ende der Schutzlasche hinaus.
Jede schlauchförmige Umhüllung weiet außerdem ein Paar den Verschluß bildende Streifen 37, 38 auf. Diese sind mit einer Feder 39 bzw. einer Nut 40 versehen, welche 7um Eingriff kommen und sich in der Längsrichtung der freien Kanten der Streifen erstrekken. Das andere Ende jedes S'.eifens 37, 38 ist an den Hauptteil der Umhüllung in bekannter Weise angeschweißt oder auf andere Weise an demselben befestigt. Bei der dargestellten Ausführungiform sind die Feder 39 und die Nut 40 der den Verschluß bildenden Streifen von der gleichen Art, wie sie sich längs der gegenüberliegenden Kanten der Haltestreifen 20 erstreckt und vorstehend beschrieben wurde.
Die Zeichnung veranschaulicht mehrere Arten der Anwendung der Mehrfachkanalverbindung gemäß der Erfindung. Eine Anzahl von Umhüllungen entsprechender Größe, die erforderlich ist, um verschiedene Gruppen von Leitern aufzunehmen, wie zum Beispiel die getrennten Gruppen 42 und 43, die von den Umhüllungen 13 und 14 umschlossen sind, ist gemäß Fig. 1 ausgewählt, und ihre Haltestreifen 20 sind durch Eingriff der benachbarten Federn und Nuten in der in Fig. 2 gezeigten Weise miteinander verbunden. Bei einer Art der Verbindung stehen die Haltestreifen einzelner Umhüllungen von ausgewählter Größe und Anzahl miteinander in Eingriff und sind zu einer geschlossenen Schleife verbunden, welche eine Tragsäule 11 umschließt. Wie die Zeichnung zeigt, sind die Verschlüsse der einzelnen Umhüllungen leicht zugänglich und können einzeln sowie über die gewünschte Länge geöffnet und geschlossen werden, um die in den Umhüllungen enthaltenen Leiter handhaben zu können.
Es kommt häufig vor. daß eine Gruppe von Leitern von den anderen abgezweigt werden muß. Dies kann leicht geschehen, indem der lösbare Verschluß 23, 26 des Haltestreifens der betreffenden Umhüllung geöffne' wird, wodurch die gewünschte Länge der Umhüllung aus der Verbindung frei gemacht wird. Wie F i g. 1 zeigt, sind die oberen Enden der Umhüllungen 16 und 17 von dem Rest der Umhüllungen und in verschiedenen axialen Abständen in der Längsrichtung der anderen Umhüllungen abgezweigt. Um die öffnung der Federn und Nuten 23, 26 unterhalb der Abzweigstelle zu verhindern, ist es wünschenswert, diese Federn und Nuten unter Verwendung von Klebstoff miteinander zu verbinden, der ein Stück unterhalb der Abzweigung aufgebracht wird.
Die Fi g. 4 und 5 zeigen andere Arten der Vereinigung und der Anordnung der nebeneinanderliegenden Umhüllungen gemäß der Erfindung, wie zum
Beispiel auf einer ebenen Oberfläche oder rund um die Ecke einer Tragsäule. Obwohl F i g. 5 die Anordnung der Umhüllungen auf der Außenseite einer Ecke zeigt, kann eine Vielzahl miteinander verbundener schlauchförmigcr Umhüllungen in ähnlicher Weise auch auf der Innenseite der Kckc angeordnet werden.
Obwohl die dargestellte und beschriebene Ausfiihruntisform der Erfindung mit einem Verschluß versehene schlauehformige Umhüllungen verwendet, können selbstverständlich verschiedene Umhüllungen auch verschhißlos sein, !n diesem Falle werden die Kabel oder einzelne Leiter in bekannter Weise '..in einem F.ndc aus einceführt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (5)

i 690 Patentansprüche:
1. Umhüllung für elektrische Leiter, Kabel od, dg!, aus einem schlauchförmigen Mantel aus biegsamem Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (16, 37, 38) auf seiner gesamten Länge oder auf Teilen seiner Länge fest mit einem Haltestreifen (20) verbunden ist und daß der Haltestreifen (20) beidseitig der Verbindungslinie (21) mit einer Kante (24, 26) ausgestattet ist, die jeweils so ausgebildet ist, daß sie mit der anderen Kante eines benachbarten Haltestreifens einen lösbaren Verschluß bildet.
2. Verwendung einer Umhüllung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (16, 37, 38, 20) auf einem Teil ihrer Länge parallel zu gleichartigen Umhüllungen verläuft und mit beiden Kanten (23, 26) des Haltestreifens mit den entsprechenden Haltestreifen benachbarter Umhüllungen verbunden ist und daß sie auf einen1 anderen Teil ihrer Länge nicht parallel zu den anderen Umhüllungen verläuft (Fig. 1), wobei die Kanten (23, 26) des Haltestreifens (20) ungenutzt sind.
3. Verwendung einer Umhüllung nach An-Spruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzahl von Umhüllungen mit ihren Haltestreifen (20) — im Querschnitt gesehen — zu einem geschlossenen Ring (F i g. 3) verbunden sind.
4. Verwendung einer Umhüllung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzahl von Umhüllungen .iiit ihren Haltestreifen (20) miteinander verbund ·η sind, derart, daß die Haltestreifen (20) eine abgewinkelte Fläche (F i g. 5) bilden.
5. Umhüllung nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß der lösbare Verschluß jeweils aus einem Paar von komplementär geformter Feder (23) und Nut (26) besteht.
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