DE1234784B - Verfahren zur selektiven UEbertragung von Fernsehdarbietungen und Anlage zu seiner Durchfuehrung - Google Patents
Verfahren zur selektiven UEbertragung von Fernsehdarbietungen und Anlage zu seiner DurchfuehrungInfo
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Description
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.:
H04n
Deutsche KL: 21 al - 33/60
Nummer: 1234 784
Aktenzeichen: F 39999 VIII a/21 al
Anmeldetag: 15. Juni 1963
Auslegetag: 23. Februar 1967
Die heute allgemein üblichen Verfahren zur Übertragung von Fernsehdarbietungen sowie die hierzu
eingesetzten Fernsehanlagen weisen viele Nachteile auf, da die Programme zu festgesetzten Zeiten und
im allgemeinen nur einmalig ausgesendet werden, so daß sie nur zu diesen Zeiten empfangen werden
können.
Dadurch sind die Teilnehmer einmal nicht nur von der seitens der Fernsehanstalt getroffenen Auswahl
abhängig, sondern sie sind auch für den Empfang bestimmter Sendungen an bestimmte Zeiten gebunden.
Dadurch entgehen vielen Teilnehmern Sendungen, für welche sie großes Interesse haben, oder aber
sie fühlen sich, um alle sie möglicherweise interessierenden Programme auszunutzen, verpflichtet,
praktisch alle Programme zu empfangen.
Ein weiteres gravierendes Beispiel der Dringlichkeit dieses Problems, welches sich durch die zwangläufige
Sendung von Fernsehprogrammen in ihrer Gesamtheit ergibt, liefert das Schulfernsehen. Der
große Wert und die Zweckmäßigkeit dieses audiovisuellen Lehrverfahrens ist fraglos unbestritten. Leider
führt aber die zwangläufige Starrheit der Programme der kollektiven Aussendungen, wie sie heute
aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, dazu, daß diese Programme zu bestimmten Tagen und Stunden sowie
gleichzeitig für alle Lehranstalten gesendet werden müssen. Es kommt aber bekantlich, sogar in ein und
derselben Lehranstalt, nur selten vor, daß mehrere Klassen der gleichen Stufe den gesendeten Unterrichtsstoff
in seiner Gesamtheit wirkungsvoll verarbeiten können, da dies einmal von der Durchschnittsbegabung
der betreffenden Klasse und zum anderen vom didaktischen Talent des Lehrers abhängt.
Andererseits stellen die heutigen Fernsehsendungen eigentlich nur eine Art Kino zu Hause dar, da
die Beziehungen zwischen den Sendungen und den Zuschauern genau die gleichen sind wie die Beziehungen
eines in einem Lichtspieltheater laufenden Films zum Kinobesucher.
Angesichts dieser verschiedenen Nachteile der bisher üblichen Verfahren zur Übertragung von Fernsehdarbietungen
sowie der hierzu eingesetzten Fernsehanlagen liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren und eine Anlage zu seiner Durchführung zu schaffen, welche die Beziehungen zwischen
den Fernsehanstalten und den Teilnehmern vollkommen verändern, indem die bisher zu ganz bestimmten
Tagen und ganz bestimmten Uhrzeiten ausgesendeten Programme dem freien Wunsch des Teilnehmers
entsprechend zu der von ihm gewünschten Uhrzeit Verfahren zur selektiven Übertragung von
Fernsehdarbietungen und Anlage zu seiner
Durchführung
Fernsehdarbietungen und Anlage zu seiner
Durchführung
Anmelder:
Pierre Fannoy, Brüssel
Vertreter:
Dipl.-Phys. Dr. W. Andrejewski, Patentanwalt,
Essen, Kettwiger Str. 36
Essen, Kettwiger Str. 36
Als Erfinder benannt:
Pierre Fannoy, Brüssel
Pierre Fannoy, Brüssel
Beanspruchte Priorität:
Belgien vom 13. Mai 1963 (42 623)
an dem von ihm gewünschten Tag empfangen werden können.
Als grundlegende Lösung scheint sich zunächst ein Verfahren zur selektiven Übertragung von Fernsehdarbietungen
anzubieten, bei welchem in einer Sendezentrale eine gewisse Anzahl gespeicherter Fernsehaufzeichnungen
zusammengefaßt wird, zwischen dieser Zentrale und jedem Teilnehmer eine Verbindung
hergestellt wird und jedem Teilnehmer ein eigenes Fernsehgerät zur Verfügung gestellt wird.
Eine nach diesem grundlegenden Verfahren arbeitende Anlage mit einer Anzahl von Informationsträgern,
d. h. Fernsehaufzeichnungen, mit Anordnungen zur Aussendung der einzelnen Aufzeichnungen,
mit Empfangsanlagen mit wenigstens einem Fernsehgerät für jeden Teilnehmer und mit einer direkten
Kabelverbindung zwischen der Zentrale und jedem Teilnehmergerät ist an sich bereits bekannt. Diese
bekannte Anlage läßt jedoch noch manche Wünsche offen, da der Teilnehmer bei dieser und ähnlichen
bekannten Anlagen zwar aus einer gewissen Anzahl von augenblicklich gesendeten Darbietungen eine bestimmte
Darbietung auswählen kann, sich jedoch nur jeweils in das augenblicklich laufende Programm
einschalten kann. Es besteht daher keine Möglichkeit, daß der Teilnehmer zu einer von ihm ausgewählten
Uhrzeit eine bestimmte Darbietung von Anfang bis Ende empfangen kann. Es ist also wohl eine
Programmwahl möglich, jedoch nicht die Wahl der Sendezeit. Dieser zweite Punkt ist aber fraglos
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ebenso wichtig wie der durch die bekannten Anlagen befriedigte erste Punkt.
Erfindungsgemäß wird daher ein Verfahren zur selektiven Übertragung von Fernsehdarbietungen der
vorgenannten Art vorgeschlagen, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß jeder Teilnehmer an Hand
einer Liste der zur Verfügung stehenden Darbietungen über Wähleinrichtungen die von ihm gewünschte
Darbietung auswählt und die Sendung der Darbietung in voller Länge veranlaßt, wodurch ein Empfang
einer bestimmten Darbietung nach freier Wahl zu jeder gewünschten Zeit erzielbar ist.
Zur praktischen Durchführung dieses Verfahrens ist eine Anlage mit einer Anzahl von Fernsehaufzeichnungen,
mit Anordnungen zur Aussendung der einzelnen Aufzeichnungen, mit Empfangsanlagen mit
wenigstens einem Fernsehgerät für jeden Teilnehmer und mit einer direkten Kabelverbindung zwischen
der Zentrale und jedem Teilnehmergerät vorgesehen, welche ihrerseits dadurch gekennzeichnet ist, daß in
jedem Teilnehmergerät Anordnungen zur Auswahl der Darbietungen und Anordnungen zur Übermittlung
von Wahlsignalen mit den gewünschten Darbietungen entsprechenden Informationen an die
Sendezentrale vorgesehen sind und daß die Sendezentrale ihrerseits Anordnungen zum Empfang dieser
Signale, Anordnungen zur Auswahl der gewünschten Darbietung entsprechend den empfangenen Wahlsignalen
und Anordnungen zum Einschalten der entsprechenden Aufzeichnungsquell© und zur Aussendung
der gewünschten Darbietung aufweist.
Insbesondere ist vorgesehen, daß die Sendezentrale eine Anzahl von an je eine Aufzeichnungsquelle anschaltbaren
Sendekanälen, einen Kanalmischer und einen Kabelverteiler als Teil der genannten direkten
Kabelverbindung zum Teilnehmer aufweist und daß jedes Teilnehmergerät einen direkt an die zur Übertragung
der Kanäle dienenden Kabel angeschlossenen Verteilerkasten, einen Kanalsucher, einen Oszillator
zur Aussendung einer Trägerwelle, Anordnungen zur Erzeugung der Wahlsignale und Anordnungen
zur Modulation der Trägerwelle durch diese Wahlsignale aufweist, wobei diese modulierte Trägerwelle
über den freien Kanal zur Sendestation übertragen wird. Die Anordnungen zur Erzeugung der
Wahlsignale können je nach Wunsch eine Tastatur aufweisen, deren Einzeltasten mit Organen zur Erzeugung
dieser Signale in Verbindung stehen, oder aber sie können auch eine Wählscheibe nach Art
eines Telefongerätes aufweisen. Bei kleineren Anlagen oder aus anderen, im folgenden näher zu erläuternden
Gründen kann auch vorgesehen werden, daß die Sendezentrale über telefonisch mit den einzelnen
Teilnehmern in Verbindung stehendes Bedienungspersonal verfügt und von diesem die jeweils
gewünschten Darbietungen zur Aussendung eingeschaltet werden, wobei zweckmäßigerweise zwischen
jedem Teilnehmer und der Sendezentrale eine direkte Telefonverbindung besteht, zu welchem Zweck auch
das öffentliche Fernsprechnetz verwendbar ist.
Einige bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend an Hand der Zeichnungen
im einzelnen erläutert; es zeigt
F i g. 1 ein allgemeines Blockschema einer vollautomatischen unabhängigen Anlage mit eigenem
Verbindungsnetz,
F i g. 2 ein Blockschema desselben automatischen Drahtfunksystems in detaillierter Darstellung,
F i g. 3 ein allgemeines Blockschema einer vereinfachten Anlage mit Auswahl mittels Fernspruch.
Entsprechend allgemeiner Gestaltung des erfindungsgemäßen
Ubertragungsverfahrens ist eine Sendezentrale A mit einer beliebigen Zahl von Auswahl-
und Empfangsstationen B vorgesehen.
Die Sendezentrale enthält zumindest ein Lager mit einer beliebigen Anzahl von Filmspulen 1, ferner
Filmabtaster 2, eine geeignete Anzahl von 1 bis m
ίο Kanalsendern 3, eine Kanalmischschaltung 4, einen
Filmwähler 5, den der Teilnehmer mit Hilfe seines eigenen Wählgerätes selbst betätigen kann, und
schließlich einen Verteiler 6 für die abgehenden Kabel, wobei diese verschiedenen Geräte und Anordnungen
in an sich bekannter Weise ausgeführt und miteinander verbunden sind.
Die Filme 1 können in praktisch unbegrenzter Zahl von 1 bis χ — es können in jeder Zentrale deren 10,
100, 500, 1000, 5000, usw. zusammengefaßt werden — in einer Filmkassette oder in einem für eine
bestimmte Zahl von Filmen vorgesehenen Speicher angeordnet sein, wobei diese Kassetten oder Speicher
sowie die Filme derart ausgebildet sind, daß der zu einem ausgewählten Film gehörende Mechanismus
as mittels einer an sich bekannten Fernsteuerung in
Gang gesetzt werden kann.
Je nachdem, ob die Zahl der Filmabtaster 2 kleiner als die Zahl der abzulesenden Filme 1 oder gleich
dieser Anzahl ist, sind die erwähnten Kassetten oder Speicher in einer beweglichen oder einer feststehenden
Vorrichtung angeordnet.
Man kann ohne weiteres eine Sendezentrale mit einer gewissen Zahl y von Filmen 1 ausstatten, wobei
die Zahl der vorhandenen Filmabtaster 2 nur einen Bruchteil von y bildet. In diesem Fall braucht man
nur die Kassetten bzw. Filmspeicher und die Filmabtaster 2 zueinander verschiebbar anzuordnen, wobei
sie nach Maßgabe des vom Teilnehmer übermittelten Wahlauftrages zusammengebracht werden.
Wenn jedoch die Zahl der Filmabtaster gleich der Zahl der Filme ist, können die Kassetten oder Speicher
jeweils zusammen mit den Filmabtastern in festen Gestellen angeordnet werden, wobei nun lediglich die
einzelnen Filmantriebe nach Maßgabe des vom Teilnehmer übermittelten Wahlauftrags betätigt werden.
Das Zusammenbringen des Films 1 und des Abtasters 2 kann entweder bei ortsfestem Abtaster durch
Verschieben des Films oder bei ortsfestem Film durch Verschieben des Abtasters oder aber durch gleichzeitiges
Verschieben des Films und des Filmabtasters in entgegengesetzten Richtungen vorgenommen werden,
wobei die letztere Möglichkeit den Verschiebungsweg verkürzen und zur Beschleunigung des
Auswahlvorgangs beitragen würde.
Diese Verschiebungen können geradlinige, kreisförmige oder zusammengesetzte Bewegungen sein,
wobei die beweglichen Teile nach Maßgabe der an die Anlage gestellten Anforderungen in beliebigen Richtungen
verschoben werden können.
Die Wahl der jeweils geeignetsten Auswahlanordnungen sowie die Entscheidung zwischen einer voll-
oder einer halbautomatischen Anlage mit Wahl mittels Fernspruch wird im allgemeinen in erster Linie
durch die Zahl der vorhandenen Filme 1 bestimmt.
Außerdem lassen sich gegebenenfalls Sendezentralen in einheitlicher Standardausführung mit einer
festen Zahl von Filmen 1 vorsehen und je nach Bedarf mehrere solcher Einheiten zusammenfassen.
Derartige Zentralen lassen sich auch in der Weise aufbauen, daß im Anfang nur eine gewisse Zahl von
Kanälen zur Verfügung steht, denen bei wachsender Zahl der Filme bzw. der zur Auswahl stehenden Informationen
allmählich weitere zugeschaltet werden.
Unter der Bezeichnung »Film« ist stets jeder beliebige durchsichtige oder undurchsichtige Träger,
von welchem Informationen durch Lichtbildwurf oder magnetische Abtastung abgegriffen werden können,
sowie ganz allgemein jeglicher Informationsträger zu verstehen, in welchem bildliche und/oder geschriebene,
stehende oder bewegliche Informationen gespeichert werden können.
Zur Sendung stehender Bilder oder Texte kann man Filme benutzen, die eine zweistufige Auswahl
gestatten, und zwar in der ersten Stufe die Wahl einer Kassette bzw. eines Speichers und in der zweiten
Stufe die Wahl des erwünschten Bildes aus dem Film.
Diese Informationen mittels stehender Lichtbilder können auch mit kinematographischen Informationen
kombiniert werden, wodurch ohne erhebliche Kosten und mittels einer verhältnismäßig geringen
Zahl von Kanälen bzw. Kabeln die Auswahl von verschiedenen Teilnehmern zur Verfügung stehenden
Informationen zahlenmäßig außerordentlich erweitert werden kann.
Die Filmabtaster 2, im allgemeinen Magnetbandleser, sind in bekannter Weise ausgeführt. Auch bei
der Mischschaltung 4 und dem Verteiler für die Ausgangskabel 6 lassen sich die heute üblichen, insbeisondere
in Fernsehdrahtfunkzentralen verwendeten Mittel und Verfahren anwenden.
Die Filmauswahlvorrichtungen 5 werden unmittelbar durch die Teilnehmerstationen B beeinflußt. Zu
diesem Zweck enthält jede Teilnehmerstation B, deren Zahl übrigens unbegrenzt sein kann, zumindest
einen Wähler 7 und einen gewöhnlichen Fernsehempfänger 8.
Wie in vereinfachter Weise F i g. 2 zeigt, sind die Filmwählvorrichtungen 7 jeweils an einen Trägerfrequenzwellenerzeuger
9 angeschlossen, welcher auf einen freien Kanal eingestellt werden kann, wobei
die Frequenz z. B. mittels der Kanalsucher 10 in der Trägerfrequenztelefonie oder -telegrafie üblichen
Weise gesteuert wird. Diese Kanalsucher sind an die Koaxialkabel 11, die die Zentrale A mit den verschiedenen
TeilnehmerstationenB verbinden, z.B. über einen Verteilerkasten 12 angeschlossen.
Die Wählgeräte 7 können beliebig mit Drucktasten, Hebeln oder Nummernscheibe ausgestattet sein, wobei
entsprechend dem in der Selbstanschlußtechnik üblichen Prinzip je nach der vom Teilnehmer ausgeführten
Wählhandlung eine gewisse Zahl von Impulsen übertragen wird.
Im Fall eines Wählers mit Nummernscheibe z. B. kann die Wahl in ähnlicher Weise vorgenommen
werden, wie es in den automatischen Telefonvermittlungsanlagen üblicher Bauweise allgemein gebräuchlich
ist. Ein gleichwertiges Ergebnis läßt sich jedoch ebenfalls mit Hilfe einer Tastatur mit zehn von 0
bis 9 numerierten Tasten erzielen, wobei gegebenenfalls zusätzliche Tasten mit je einem Buchstaben vorgesehen
werden können, entsprechend der in manchen Großstädten mit hoher Teilnehmerdichte
üblichen Praxis.
Bei der oben angegebenen und in F i g. 2 bei B dargestellten Ausführung und Einrichtung der Teilnehmerstation
dient die durch den Oszillator 9 erzeugte Trägerfrequenz als Trägerwelle für die Übertragung
der erwähnten Impulse, deren Zahl der Nummer des Films entspricht, welchen der Teilnehmer
mittels des Wählers 7 ausgewählt hat, bei welcher Übertragung die anderen Kanäle nicht gestört
werden.
Jedes Wählgerät 7 ist außerdem mit einem Ein- und Ausschalter oder einer Taste 13 ausgestattet,
was ja auch bei den gewöhnlichen Telefonapparaten der Fall ist, welche man ebenfalls durch Handbedienung
ein- und ausschalten muß. Bei Fernsehapparaten ist es je ebenfalls notwendig, nach dem Gespräch
den Hörer richtig einzuhängen bzw. hinzulegen, damit der Apparat ausgeschaltet wird.
Nimmt man z. B. an, daß die Koaxialkabel 11 jeweils zehn Kanäle übertragen können und daß ihre
Anzahl 1 bis m ist, wobei m die größte Zahl von Empfängern darstellt, die gleichzeitig empfangsbereit
sein können, so arbeitet ein derartiges unabhängiges System für Bildwahl, -Sendung und -empfang wie
folgt: Während die Sendezentrale A einen geeigneten Vorrat von Filmen aller Art gespeichert hat, wird
sämtlichen Teilnehmern ein Katalog der Filme und Informationen zur Verfügung gestellt, aus welchem
die Teilnehmer sich das jeweils gewünschte Programm oder die gewünschte Auskunft aussuchen und
sich das zugehörige Auswahlsignal merken, welches zur Seite der Überschrift des Films bzw. der Auskunft
erwähnt wird. Danach drückt der Teilnehmer die Taste 13 herab, weiche die zweifache Aufgabe hat,
den Empfänger 8 einzuschalten und die Suche nach
einem freien Kanal in einem der Kabel 11 einzuleiten. Mit dieser Suche befaßt sich der Kanalsucher
10 über den Verteiler 12. Sobald ein freien Kanal gefunden ist, hält der Sucher 10 an, und es wird ein
sichtbares oder hörbares Signal betätigt, wodurch dem Teilnehmer mitgeteilt wird, daß sein Empfänger
über den soeben gefundenen freien Kanal an die Sendezentrale A angeschlossen ist. Nun kann der
Teilnehmer auf der Tastatur bzw. der Nummernscheibe seines Wählgerätes 7 die Nummer wählen,
welche dem gewünschten Film bzw. der gewünschten Information entspricht.
Dabei werden die Wählimpulse über den freien Kanal des entsprechenden Kabels an die Sendezentrale
A übertragen, in welcher der gewünschte Film automatisch ausgewählt, in Gang gesetzt und
mittels eines Hochfrequenzsenders an den freien Kanal angeschlossen wird.
Das Auswählen des Films geschieht automatisch in an sich bekannter Weise auf elektronischem
oder elektromagnetischem Wege über Antriebsorgane, welche durch die Zahl der übermittelten
Impulse bestimmt werden.
Ein solches Wählverfahren bildet für den Fachmann kein besonderes Problem. Die vom Teilnehmer
übertragenen Impulse können z.B. für die schrittweise Schaltung eines Schrittschalters ausgenutzt
werden, welcher, nachdem er seine Endstellung erreicht hat, den dem ausgewählten Film entsprechenden
Antriebsmechanismus und Ableseapparat einschaltet. Solche Anordnungen sind an sich bekannt
und können verhältnismäßig einfach ausgeführt werden.
Auch die Sendung der abgelesenen Signale mittels eines Hochfrequenzsenders stellt keine besonderen
Probleme; dazu kann das Einschalten des ausge-
wählten Films und des zugehörigen Abtasters ausgenutzt werden, um gleichzeitig den Stromkreis des
Senders zu schließen und diesen an den freien Kanal anzuschalten.
Der Fernsehempfänger 8, der nach der Kanalsuche automatisch an diesen ausgesuchten Kanal angeschlossen
wurde, empfängt nun automatisch das gewünschte Programm.
Wenn der Film zu Ende geht bzw. wenn die für eine Auskunft mittels stehender Bilder festgesetzte
Zeit verflossen ist, hört die Sendung automatisch auf. Das Ende der Aussendung kann gegebenenfalls
mittels eines sichtbaren oder hörbaren Signals kenntlich gemacht werden. Der Empfänger muß sodann
von Hand abgeschaltet werden, genau wie es bei den üblichen Fernseh- und Funkempfangsapparaten der
Fall ist.
Man sieht also, daß die gesamte Anlage vollkommen automatisch arbeitet und daß es möglich
ist, Verteilungszentralstellen mit einer praktisch unbegrenzten Zahl von verschiedenen Programmen,
Informationen und Teilnehmern einzurichten.
Zu berücksichtigen ist, daß, obwohl die Zahl der gleichzeitig auszusendenden Programme stark veränderlich
ist, sie doch gewissen Kriterien entspricht, die z. B. von der der zur Verfügung stehenden Programme
und Informationen, von der Teilnehmerzahl, von der Beschaffenheit des Stadtbezirks usw.
abhängig ist.
Dabei ist es interessant, festzustellen, daß, wenn z. B. aus den statischen Angaben hervorgehen würde,
daß die Zahl der gleichzeitig auszusendenden Programme zehn nicht übersteigt, ein einziges Koaxialkabel
ausreichen würde. In diesem Fall kann man dann über jeden Kanal einen beliebigen Film oder
eine beliebige Information aus der zur Verfügung stehenden Sammlung übertragen.
Wenn es sich darum handelt, mehr als zehn Programme gleichzeitig zu übertragen, so ist es nicht
schwer, die Zahl der Koaxialkabel zu vergrößern, an welche die Teilnehmer im Nebenschluß, z. B. je
über eine Trennstufe, angeschlossen sind, wie dies heutzutage in Fernsehverteilungsanlagen bereits üblich
ist.
Jeder Kanal könnte eine Bandweite von 7 MHz haben, wobei man zwischen aufeinanderfolgenden
Kanälen einen Zwischenraum von 1 MHz auflassen kann. Der Kanalsucher 10 beim Teilnehmer sucht
einen Kanal auf, in welchem keine Sendung übertragen wird, d.h. in dessen Frequenzband keine
Wellen vorhanden sind, und stellt sich auf diesen Kanal ein. Sogleich speist der Teilnehmeroszillator 9
in diesen Kanal eine dessen Frequenzband entsprechende Welle ein, wodurch er sofort für alle
anderen Teilnehmer als belegt gekennzeichnet wird.
Dieselbe Frequenz oder Trägerwelle dient sodann für die Übertragung der durch Betätigung des Wählgerätes
7 erzeugten Impulse, die der Nummer des gewählten Films bzw. der gewählten Auskunft entsprechen.
Diese Wahlangaben werden im Filmwähler 5 der Sendezentrale empfangen, der dadurch in Bewegung
gesetzt wird und sich an den zur Filmspule 1 gehörenden Apparat anschaltet, wobei der entsprechende
Filmabtaster 2 an den vom rufenden Teilnehmer belegten Kanal angeschaltet wird. In
diesem Augenblick wird der Film automatisch in Gang gesetzt bzw. der Träger oder Speicher der
gewünschten Information in Stellung gebracht, wonach der Abtaster 2 das Bild bzw. die Bilder über
das Kabel dem Teilnehmer übermittelt, dessen Empfänger beim Anhalten des Kanalsuchers automatisch
auf denselben Kanal abgestimmt worden ist. Der Oszillator 9 hat übrigens zu senden aufgehört, sobald
die Bildsendung begonnen hat. Sobald nun die Sendung des Films bzw. der Information beendet ist,
wird die Übertragung von Trägerwellen vom Sender eingestellt. Da nun der Teilnehmer-Wellenerzeuger 9
auch nicht arbeitet, wird der bis dahin belegte Kanal wieder freigegeben, so daß er von einem anderen
Teilnehmer belegt werden kann.
Zur Durchführung eines derartigen Verfahrens zur selektiven Übertragung von Fernsehdarbietungen
aller Art kann man nun ebenfalls ein gemischtes System heranziehen, d. h. eine Anlage mit im großen
und ganzen den gleichen Mitteln und Anordnungen wie beim vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel, wobei
jedoch die Wahlangaben des Teilnehmers über ein Fernsprechnetz übertragen werden. Diese Anordnung
würde grundsätzlich die gleichen Ergebnisse erbringen, würde aber unter Umständen den Einsatz
eines oder mehrerer Angestellten erfordern, welche in der Sendezentrale die Auswahl und die Übertragung
der Bilder über einen zur Verfügung stehenden Kanal zum Empfangsapparat des Teilnehmers in die
Wege leiten müßten.
Andererseits ließe sich hierdurch der Kostenaufwand für die Anlage erheblich herabsetzen, da die
Kosten für den gesamten elektronischen Teil, der für die automatische Film- oder Bildauswahl benötigt
wird, entfallen.
Die Teilnehmer müßten dann außer ihrem Fernsehempfänger lediglich über einen gewöhnlichen Anschluß
an das Fernsprechnetz oder ein besonderes Netz angeschlossen sein, durch welches die Zentrale
direkt mit den Teilnehmern verbunden ist. Der Teilnehmer erteilt hierbei über seinen Fernsprecher dem
Angestellten der Zentrale die Anweisungen hinsichtlich des Films bzw. der Information, welchen bzw.
welche er zu sehen verlangt, und der Angestellte schaltet sodann die entsprechenden Teile der Anlage
in der Zentrale, um den Fernsehempfänger des rufenden Teilnehmers an den entsprechenden Bildabtaster
anzuschließen.
In F i g. 3 ist eine solche Anlage in großen Umrissen dargestellt. Hierin findet man die Zentrale ΛΙ
und die einzelnen Teilnehmerstationen B wieder. In dieser vereinfachten Anlage ist die Zentralem! in
zwei vollkommen getrennten Teilen aufgebaut. Einerseits hat man die Fernsprechzentrale C und andererseits
die Sendezentrale D zur Übertragung von Informationen. Letzere umfaßt wiederum zwei Teile,
und zwar das Telefonistenpult E und die Apparatur F zur Übertragung der Filme und Informationen.
Jeder Teilnehmer hat seinerseits einen Fernsehempfänger 8 und einen Fernsprechapparat 14 an Stelle
vom automatischen Wähler 7, der in der vorstehend beschriebenen und in F i g. 1 und 2 dargestellten Anlage
erforderlich war.
Im schematisch dargestellten Beispiel ist man davon ausgegangen, daß die Sendeapparatur F auch
hier über drei Koaxialkabel 11 mit den verschiedenen Teilnehmerstationen B verbunden ist, die z. B.
jeweils zehn Kanäle übertragen können, so daß dann insgesamt dreißig verschiedene Programme gleichzeitig
übermittelt werden können, wobei die Zahl der
zur Verfügung stehenden Filme und Informationen beliebig sein kann.
In einer solchen halbautomatischen Ausführung ist es natürlich erforderlich, zwischen den Teilnehmern
und den Angestellten eine besondere Verständigung, z. B. in Form eines Kodes, anzuordnen,
da der Angestellte, nachdem er einen Anruf entgegengenommen hat, zunächst einen freien Kanal
suchen muß. Hat er einen gefunden, so muß er die Bezeichnung dieses Kanals dem Teilnehmer mit- to
teilen, und dieser muß nun den Wähler seines Fernsehapparates auf den ihm vom Angestellten angewiesenen
Kanal einstellen, damit er die verlangte Bildsendung empfangen kann.
Zwischen der erwähnten vollautomatischen und der beschriebenen halbautomatischen Anlage gibt
es selbstverständlich noch zahllose Zwischenlösungen. Die Wahl dieser oder jener Zwischenlösung kann
dabei nach Maßgabe der Anforderungen bzw. der zur Verfügung stehenden Mittel bzw. des zulässigen
Aufwands getroffen Werden.
Claims (8)
1. Verfahren zur selektiven Übertragung von Fernsehdarbietungen, bei welchem in einer Sendezentrale
eine gewisse Anzahl gespeicherter Fernsehaufzeichnungen zusammengefaßt wird, zwischen
dieser Zentrale und jedem Teilnehmer eine Verbindung hergestellt wird und jedem Teilnehmer
ein eigenes Fernsehgerät zur Verfügung gestellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Teilnehmer an Hand einer Liste der
zur Verfügung stehenden Darbietungen über Wähleinrichtungen die von ihm gewünschte Darbietung
auswählt und die Sendung der Darbietung in voller Länge über die Verbindungsleitung veranlaßt.
2. Anlage zur Durchführung des Verfahrens nach Ansprach 1 mit einer Anzahl von Fernsehaufzeichnungen,
mit Anordnungen zur Aussendung der einzelnen Aufzeichnungen, mit Empfangsanlagen
mit wenigstens einem Fernsehgerät für jeden Teilnehmer und mit einer direkten Kabelverbindung zwischen der Zentrale und jedem
Teilnehmergerät, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem Teilnehmergerät Anordnungen zur
Auswahl der Darbietungen und Anordnungen zur Übermittlung von Wahlsignalen mit den gewünschten
Darbietungen entsprechenden Informationen an die Sendezentrale vorgesehen sind und daß die Sendezentrale ihrerseits Anordnungen
zum Empfang dieser Signale, Anordnungen zur Auswahl der gewünschten Darbietung entsprechend den empfangenen Wahlsignalen
und Anordnungen zum Einschalten der entsprechenden Aufzeichnungsquelle und zur Aussendung
der gewünschten Darbietung aufweist.
3. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendezentrale eine Anzahl von
an je eine Aufzeichnungsquelle anschaltbaren Sendekanälen, einen Kanalmischer und einen
Kabelverteiler als Teil der genannten direkten Kanalverbindung zum Teilnehmer aufweist und
daß jedes Teilnehmergerät einen direkt an die zur Übertragung der Kanäle dienenden Kabel
angeschlossenen Verteilerkasten, einen Kanalsucher, einen Oszillator zur Aussendung einer
Trägerwelle, Anordnungen zur Erzeugung der Wahlsignale und Anordnungen zur Modulation
der Trägerwelle durch diese Wahlsignale aufweist, wobei diese modulierte Trägerwelle über
den freien Kanal zur Sendestation übertragen wird.
4. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnungen zur Erzeugung
der Wahlsignale eine Tastatur aufweisen, deren einzelne Tasten mit Organen zur Erzeugung
dieser Signale in Verbindung stehen.
5. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnungen zur Erzeugung
der Wahlsignale eine Wählscheibe nach Art eines Telefongerätes aufweisen.
6. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendezentrale über telefonisch
mit den einzelnen Teilnehmern in Verbindung stehendes Bedienungspersonal verfügt und von
diesem die jeweils gewünschten Darbietungen zur Aussendung eingeschaltet werden.
7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jedem Teilnehmer und
der Sendezentrale eine direkte Telefonverbindung besteht.
8. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die telefonische Verbindung zwischen
jedem Teilnehmer und der Sendezentrale über das öffentliche Fernsprechnetz erfolgt.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Österreichische Patentschrift Nr. 144 759;
USA.-Patentschrift Nr. 2 996 580;
»Elektrotechnischer Anzeiger«, Juni 1962,
S. 162/163;
S. 162/163;
»Radio Mentor«, 1962, Nr. 11, S. 910, 912;
»The Proceedings of the Institution of Electrical Engineers«, Bd. 99, Part III a, Nr. 20, April/Mai
1952, S. 665 bis 672.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
709 510/387 2.67 © Bundesdruckerei Berlin
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
BE42623 | 1963-05-31 |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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