DE1234784B - Verfahren zur selektiven UEbertragung von Fernsehdarbietungen und Anlage zu seiner Durchfuehrung - Google Patents

Verfahren zur selektiven UEbertragung von Fernsehdarbietungen und Anlage zu seiner Durchfuehrung

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DE1234784B DEF39999A DEF0039999A DE1234784B DE 1234784 B DE1234784 B DE 1234784B DE F39999 A DEF39999 A DE F39999A DE F0039999 A DEF0039999 A DE F0039999A DE 1234784 B DE1234784 B DE 1234784B
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Description

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
PATENTAMT
AUSLEGESCHRIFT
Int. Cl.:
H04n
Deutsche KL: 21 al - 33/60
Nummer: 1234 784
Aktenzeichen: F 39999 VIII a/21 al
Anmeldetag: 15. Juni 1963
Auslegetag: 23. Februar 1967
Die heute allgemein üblichen Verfahren zur Übertragung von Fernsehdarbietungen sowie die hierzu eingesetzten Fernsehanlagen weisen viele Nachteile auf, da die Programme zu festgesetzten Zeiten und im allgemeinen nur einmalig ausgesendet werden, so daß sie nur zu diesen Zeiten empfangen werden können.
Dadurch sind die Teilnehmer einmal nicht nur von der seitens der Fernsehanstalt getroffenen Auswahl abhängig, sondern sie sind auch für den Empfang bestimmter Sendungen an bestimmte Zeiten gebunden. Dadurch entgehen vielen Teilnehmern Sendungen, für welche sie großes Interesse haben, oder aber sie fühlen sich, um alle sie möglicherweise interessierenden Programme auszunutzen, verpflichtet, praktisch alle Programme zu empfangen.
Ein weiteres gravierendes Beispiel der Dringlichkeit dieses Problems, welches sich durch die zwangläufige Sendung von Fernsehprogrammen in ihrer Gesamtheit ergibt, liefert das Schulfernsehen. Der große Wert und die Zweckmäßigkeit dieses audiovisuellen Lehrverfahrens ist fraglos unbestritten. Leider führt aber die zwangläufige Starrheit der Programme der kollektiven Aussendungen, wie sie heute aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, dazu, daß diese Programme zu bestimmten Tagen und Stunden sowie gleichzeitig für alle Lehranstalten gesendet werden müssen. Es kommt aber bekantlich, sogar in ein und derselben Lehranstalt, nur selten vor, daß mehrere Klassen der gleichen Stufe den gesendeten Unterrichtsstoff in seiner Gesamtheit wirkungsvoll verarbeiten können, da dies einmal von der Durchschnittsbegabung der betreffenden Klasse und zum anderen vom didaktischen Talent des Lehrers abhängt.
Andererseits stellen die heutigen Fernsehsendungen eigentlich nur eine Art Kino zu Hause dar, da die Beziehungen zwischen den Sendungen und den Zuschauern genau die gleichen sind wie die Beziehungen eines in einem Lichtspieltheater laufenden Films zum Kinobesucher.
Angesichts dieser verschiedenen Nachteile der bisher üblichen Verfahren zur Übertragung von Fernsehdarbietungen sowie der hierzu eingesetzten Fernsehanlagen liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Anlage zu seiner Durchführung zu schaffen, welche die Beziehungen zwischen den Fernsehanstalten und den Teilnehmern vollkommen verändern, indem die bisher zu ganz bestimmten Tagen und ganz bestimmten Uhrzeiten ausgesendeten Programme dem freien Wunsch des Teilnehmers entsprechend zu der von ihm gewünschten Uhrzeit Verfahren zur selektiven Übertragung von
Fernsehdarbietungen und Anlage zu seiner
Durchführung
Anmelder:
Pierre Fannoy, Brüssel
Vertreter:
Dipl.-Phys. Dr. W. Andrejewski, Patentanwalt,
Essen, Kettwiger Str. 36
Als Erfinder benannt:
Pierre Fannoy, Brüssel
Beanspruchte Priorität:
Belgien vom 13. Mai 1963 (42 623)
an dem von ihm gewünschten Tag empfangen werden können.
Als grundlegende Lösung scheint sich zunächst ein Verfahren zur selektiven Übertragung von Fernsehdarbietungen anzubieten, bei welchem in einer Sendezentrale eine gewisse Anzahl gespeicherter Fernsehaufzeichnungen zusammengefaßt wird, zwischen dieser Zentrale und jedem Teilnehmer eine Verbindung hergestellt wird und jedem Teilnehmer ein eigenes Fernsehgerät zur Verfügung gestellt wird.
Eine nach diesem grundlegenden Verfahren arbeitende Anlage mit einer Anzahl von Informationsträgern, d. h. Fernsehaufzeichnungen, mit Anordnungen zur Aussendung der einzelnen Aufzeichnungen, mit Empfangsanlagen mit wenigstens einem Fernsehgerät für jeden Teilnehmer und mit einer direkten Kabelverbindung zwischen der Zentrale und jedem Teilnehmergerät ist an sich bereits bekannt. Diese bekannte Anlage läßt jedoch noch manche Wünsche offen, da der Teilnehmer bei dieser und ähnlichen bekannten Anlagen zwar aus einer gewissen Anzahl von augenblicklich gesendeten Darbietungen eine bestimmte Darbietung auswählen kann, sich jedoch nur jeweils in das augenblicklich laufende Programm einschalten kann. Es besteht daher keine Möglichkeit, daß der Teilnehmer zu einer von ihm ausgewählten Uhrzeit eine bestimmte Darbietung von Anfang bis Ende empfangen kann. Es ist also wohl eine Programmwahl möglich, jedoch nicht die Wahl der Sendezeit. Dieser zweite Punkt ist aber fraglos
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ebenso wichtig wie der durch die bekannten Anlagen befriedigte erste Punkt.
Erfindungsgemäß wird daher ein Verfahren zur selektiven Übertragung von Fernsehdarbietungen der vorgenannten Art vorgeschlagen, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß jeder Teilnehmer an Hand einer Liste der zur Verfügung stehenden Darbietungen über Wähleinrichtungen die von ihm gewünschte Darbietung auswählt und die Sendung der Darbietung in voller Länge veranlaßt, wodurch ein Empfang einer bestimmten Darbietung nach freier Wahl zu jeder gewünschten Zeit erzielbar ist.
Zur praktischen Durchführung dieses Verfahrens ist eine Anlage mit einer Anzahl von Fernsehaufzeichnungen, mit Anordnungen zur Aussendung der einzelnen Aufzeichnungen, mit Empfangsanlagen mit wenigstens einem Fernsehgerät für jeden Teilnehmer und mit einer direkten Kabelverbindung zwischen der Zentrale und jedem Teilnehmergerät vorgesehen, welche ihrerseits dadurch gekennzeichnet ist, daß in jedem Teilnehmergerät Anordnungen zur Auswahl der Darbietungen und Anordnungen zur Übermittlung von Wahlsignalen mit den gewünschten Darbietungen entsprechenden Informationen an die Sendezentrale vorgesehen sind und daß die Sendezentrale ihrerseits Anordnungen zum Empfang dieser Signale, Anordnungen zur Auswahl der gewünschten Darbietung entsprechend den empfangenen Wahlsignalen und Anordnungen zum Einschalten der entsprechenden Aufzeichnungsquell© und zur Aussendung der gewünschten Darbietung aufweist.
Insbesondere ist vorgesehen, daß die Sendezentrale eine Anzahl von an je eine Aufzeichnungsquelle anschaltbaren Sendekanälen, einen Kanalmischer und einen Kabelverteiler als Teil der genannten direkten Kabelverbindung zum Teilnehmer aufweist und daß jedes Teilnehmergerät einen direkt an die zur Übertragung der Kanäle dienenden Kabel angeschlossenen Verteilerkasten, einen Kanalsucher, einen Oszillator zur Aussendung einer Trägerwelle, Anordnungen zur Erzeugung der Wahlsignale und Anordnungen zur Modulation der Trägerwelle durch diese Wahlsignale aufweist, wobei diese modulierte Trägerwelle über den freien Kanal zur Sendestation übertragen wird. Die Anordnungen zur Erzeugung der Wahlsignale können je nach Wunsch eine Tastatur aufweisen, deren Einzeltasten mit Organen zur Erzeugung dieser Signale in Verbindung stehen, oder aber sie können auch eine Wählscheibe nach Art eines Telefongerätes aufweisen. Bei kleineren Anlagen oder aus anderen, im folgenden näher zu erläuternden Gründen kann auch vorgesehen werden, daß die Sendezentrale über telefonisch mit den einzelnen Teilnehmern in Verbindung stehendes Bedienungspersonal verfügt und von diesem die jeweils gewünschten Darbietungen zur Aussendung eingeschaltet werden, wobei zweckmäßigerweise zwischen jedem Teilnehmer und der Sendezentrale eine direkte Telefonverbindung besteht, zu welchem Zweck auch das öffentliche Fernsprechnetz verwendbar ist.
Einige bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend an Hand der Zeichnungen im einzelnen erläutert; es zeigt
F i g. 1 ein allgemeines Blockschema einer vollautomatischen unabhängigen Anlage mit eigenem Verbindungsnetz,
F i g. 2 ein Blockschema desselben automatischen Drahtfunksystems in detaillierter Darstellung,
F i g. 3 ein allgemeines Blockschema einer vereinfachten Anlage mit Auswahl mittels Fernspruch.
Entsprechend allgemeiner Gestaltung des erfindungsgemäßen Ubertragungsverfahrens ist eine Sendezentrale A mit einer beliebigen Zahl von Auswahl- und Empfangsstationen B vorgesehen.
Die Sendezentrale enthält zumindest ein Lager mit einer beliebigen Anzahl von Filmspulen 1, ferner Filmabtaster 2, eine geeignete Anzahl von 1 bis m
ίο Kanalsendern 3, eine Kanalmischschaltung 4, einen Filmwähler 5, den der Teilnehmer mit Hilfe seines eigenen Wählgerätes selbst betätigen kann, und schließlich einen Verteiler 6 für die abgehenden Kabel, wobei diese verschiedenen Geräte und Anordnungen in an sich bekannter Weise ausgeführt und miteinander verbunden sind.
Die Filme 1 können in praktisch unbegrenzter Zahl von 1 bis χ — es können in jeder Zentrale deren 10, 100, 500, 1000, 5000, usw. zusammengefaßt werden — in einer Filmkassette oder in einem für eine bestimmte Zahl von Filmen vorgesehenen Speicher angeordnet sein, wobei diese Kassetten oder Speicher sowie die Filme derart ausgebildet sind, daß der zu einem ausgewählten Film gehörende Mechanismus
as mittels einer an sich bekannten Fernsteuerung in Gang gesetzt werden kann.
Je nachdem, ob die Zahl der Filmabtaster 2 kleiner als die Zahl der abzulesenden Filme 1 oder gleich dieser Anzahl ist, sind die erwähnten Kassetten oder Speicher in einer beweglichen oder einer feststehenden Vorrichtung angeordnet.
Man kann ohne weiteres eine Sendezentrale mit einer gewissen Zahl y von Filmen 1 ausstatten, wobei die Zahl der vorhandenen Filmabtaster 2 nur einen Bruchteil von y bildet. In diesem Fall braucht man nur die Kassetten bzw. Filmspeicher und die Filmabtaster 2 zueinander verschiebbar anzuordnen, wobei sie nach Maßgabe des vom Teilnehmer übermittelten Wahlauftrages zusammengebracht werden.
Wenn jedoch die Zahl der Filmabtaster gleich der Zahl der Filme ist, können die Kassetten oder Speicher jeweils zusammen mit den Filmabtastern in festen Gestellen angeordnet werden, wobei nun lediglich die einzelnen Filmantriebe nach Maßgabe des vom Teilnehmer übermittelten Wahlauftrags betätigt werden. Das Zusammenbringen des Films 1 und des Abtasters 2 kann entweder bei ortsfestem Abtaster durch Verschieben des Films oder bei ortsfestem Film durch Verschieben des Abtasters oder aber durch gleichzeitiges Verschieben des Films und des Filmabtasters in entgegengesetzten Richtungen vorgenommen werden, wobei die letztere Möglichkeit den Verschiebungsweg verkürzen und zur Beschleunigung des Auswahlvorgangs beitragen würde.
Diese Verschiebungen können geradlinige, kreisförmige oder zusammengesetzte Bewegungen sein, wobei die beweglichen Teile nach Maßgabe der an die Anlage gestellten Anforderungen in beliebigen Richtungen verschoben werden können.
Die Wahl der jeweils geeignetsten Auswahlanordnungen sowie die Entscheidung zwischen einer voll- oder einer halbautomatischen Anlage mit Wahl mittels Fernspruch wird im allgemeinen in erster Linie durch die Zahl der vorhandenen Filme 1 bestimmt.
Außerdem lassen sich gegebenenfalls Sendezentralen in einheitlicher Standardausführung mit einer festen Zahl von Filmen 1 vorsehen und je nach Bedarf mehrere solcher Einheiten zusammenfassen.
Derartige Zentralen lassen sich auch in der Weise aufbauen, daß im Anfang nur eine gewisse Zahl von Kanälen zur Verfügung steht, denen bei wachsender Zahl der Filme bzw. der zur Auswahl stehenden Informationen allmählich weitere zugeschaltet werden.
Unter der Bezeichnung »Film« ist stets jeder beliebige durchsichtige oder undurchsichtige Träger, von welchem Informationen durch Lichtbildwurf oder magnetische Abtastung abgegriffen werden können, sowie ganz allgemein jeglicher Informationsträger zu verstehen, in welchem bildliche und/oder geschriebene, stehende oder bewegliche Informationen gespeichert werden können.
Zur Sendung stehender Bilder oder Texte kann man Filme benutzen, die eine zweistufige Auswahl gestatten, und zwar in der ersten Stufe die Wahl einer Kassette bzw. eines Speichers und in der zweiten Stufe die Wahl des erwünschten Bildes aus dem Film.
Diese Informationen mittels stehender Lichtbilder können auch mit kinematographischen Informationen kombiniert werden, wodurch ohne erhebliche Kosten und mittels einer verhältnismäßig geringen Zahl von Kanälen bzw. Kabeln die Auswahl von verschiedenen Teilnehmern zur Verfügung stehenden Informationen zahlenmäßig außerordentlich erweitert werden kann.
Die Filmabtaster 2, im allgemeinen Magnetbandleser, sind in bekannter Weise ausgeführt. Auch bei der Mischschaltung 4 und dem Verteiler für die Ausgangskabel 6 lassen sich die heute üblichen, insbeisondere in Fernsehdrahtfunkzentralen verwendeten Mittel und Verfahren anwenden.
Die Filmauswahlvorrichtungen 5 werden unmittelbar durch die Teilnehmerstationen B beeinflußt. Zu diesem Zweck enthält jede Teilnehmerstation B, deren Zahl übrigens unbegrenzt sein kann, zumindest einen Wähler 7 und einen gewöhnlichen Fernsehempfänger 8.
Wie in vereinfachter Weise F i g. 2 zeigt, sind die Filmwählvorrichtungen 7 jeweils an einen Trägerfrequenzwellenerzeuger 9 angeschlossen, welcher auf einen freien Kanal eingestellt werden kann, wobei die Frequenz z. B. mittels der Kanalsucher 10 in der Trägerfrequenztelefonie oder -telegrafie üblichen Weise gesteuert wird. Diese Kanalsucher sind an die Koaxialkabel 11, die die Zentrale A mit den verschiedenen TeilnehmerstationenB verbinden, z.B. über einen Verteilerkasten 12 angeschlossen.
Die Wählgeräte 7 können beliebig mit Drucktasten, Hebeln oder Nummernscheibe ausgestattet sein, wobei entsprechend dem in der Selbstanschlußtechnik üblichen Prinzip je nach der vom Teilnehmer ausgeführten Wählhandlung eine gewisse Zahl von Impulsen übertragen wird.
Im Fall eines Wählers mit Nummernscheibe z. B. kann die Wahl in ähnlicher Weise vorgenommen werden, wie es in den automatischen Telefonvermittlungsanlagen üblicher Bauweise allgemein gebräuchlich ist. Ein gleichwertiges Ergebnis läßt sich jedoch ebenfalls mit Hilfe einer Tastatur mit zehn von 0 bis 9 numerierten Tasten erzielen, wobei gegebenenfalls zusätzliche Tasten mit je einem Buchstaben vorgesehen werden können, entsprechend der in manchen Großstädten mit hoher Teilnehmerdichte üblichen Praxis.
Bei der oben angegebenen und in F i g. 2 bei B dargestellten Ausführung und Einrichtung der Teilnehmerstation dient die durch den Oszillator 9 erzeugte Trägerfrequenz als Trägerwelle für die Übertragung der erwähnten Impulse, deren Zahl der Nummer des Films entspricht, welchen der Teilnehmer mittels des Wählers 7 ausgewählt hat, bei welcher Übertragung die anderen Kanäle nicht gestört werden.
Jedes Wählgerät 7 ist außerdem mit einem Ein- und Ausschalter oder einer Taste 13 ausgestattet, was ja auch bei den gewöhnlichen Telefonapparaten der Fall ist, welche man ebenfalls durch Handbedienung ein- und ausschalten muß. Bei Fernsehapparaten ist es je ebenfalls notwendig, nach dem Gespräch den Hörer richtig einzuhängen bzw. hinzulegen, damit der Apparat ausgeschaltet wird.
Nimmt man z. B. an, daß die Koaxialkabel 11 jeweils zehn Kanäle übertragen können und daß ihre Anzahl 1 bis m ist, wobei m die größte Zahl von Empfängern darstellt, die gleichzeitig empfangsbereit sein können, so arbeitet ein derartiges unabhängiges System für Bildwahl, -Sendung und -empfang wie folgt: Während die Sendezentrale A einen geeigneten Vorrat von Filmen aller Art gespeichert hat, wird sämtlichen Teilnehmern ein Katalog der Filme und Informationen zur Verfügung gestellt, aus welchem die Teilnehmer sich das jeweils gewünschte Programm oder die gewünschte Auskunft aussuchen und sich das zugehörige Auswahlsignal merken, welches zur Seite der Überschrift des Films bzw. der Auskunft erwähnt wird. Danach drückt der Teilnehmer die Taste 13 herab, weiche die zweifache Aufgabe hat, den Empfänger 8 einzuschalten und die Suche nach einem freien Kanal in einem der Kabel 11 einzuleiten. Mit dieser Suche befaßt sich der Kanalsucher 10 über den Verteiler 12. Sobald ein freien Kanal gefunden ist, hält der Sucher 10 an, und es wird ein sichtbares oder hörbares Signal betätigt, wodurch dem Teilnehmer mitgeteilt wird, daß sein Empfänger über den soeben gefundenen freien Kanal an die Sendezentrale A angeschlossen ist. Nun kann der Teilnehmer auf der Tastatur bzw. der Nummernscheibe seines Wählgerätes 7 die Nummer wählen, welche dem gewünschten Film bzw. der gewünschten Information entspricht.
Dabei werden die Wählimpulse über den freien Kanal des entsprechenden Kabels an die Sendezentrale A übertragen, in welcher der gewünschte Film automatisch ausgewählt, in Gang gesetzt und mittels eines Hochfrequenzsenders an den freien Kanal angeschlossen wird.
Das Auswählen des Films geschieht automatisch in an sich bekannter Weise auf elektronischem oder elektromagnetischem Wege über Antriebsorgane, welche durch die Zahl der übermittelten Impulse bestimmt werden.
Ein solches Wählverfahren bildet für den Fachmann kein besonderes Problem. Die vom Teilnehmer übertragenen Impulse können z.B. für die schrittweise Schaltung eines Schrittschalters ausgenutzt werden, welcher, nachdem er seine Endstellung erreicht hat, den dem ausgewählten Film entsprechenden Antriebsmechanismus und Ableseapparat einschaltet. Solche Anordnungen sind an sich bekannt und können verhältnismäßig einfach ausgeführt werden.
Auch die Sendung der abgelesenen Signale mittels eines Hochfrequenzsenders stellt keine besonderen Probleme; dazu kann das Einschalten des ausge-
wählten Films und des zugehörigen Abtasters ausgenutzt werden, um gleichzeitig den Stromkreis des Senders zu schließen und diesen an den freien Kanal anzuschalten.
Der Fernsehempfänger 8, der nach der Kanalsuche automatisch an diesen ausgesuchten Kanal angeschlossen wurde, empfängt nun automatisch das gewünschte Programm.
Wenn der Film zu Ende geht bzw. wenn die für eine Auskunft mittels stehender Bilder festgesetzte Zeit verflossen ist, hört die Sendung automatisch auf. Das Ende der Aussendung kann gegebenenfalls mittels eines sichtbaren oder hörbaren Signals kenntlich gemacht werden. Der Empfänger muß sodann von Hand abgeschaltet werden, genau wie es bei den üblichen Fernseh- und Funkempfangsapparaten der Fall ist.
Man sieht also, daß die gesamte Anlage vollkommen automatisch arbeitet und daß es möglich ist, Verteilungszentralstellen mit einer praktisch unbegrenzten Zahl von verschiedenen Programmen, Informationen und Teilnehmern einzurichten.
Zu berücksichtigen ist, daß, obwohl die Zahl der gleichzeitig auszusendenden Programme stark veränderlich ist, sie doch gewissen Kriterien entspricht, die z. B. von der der zur Verfügung stehenden Programme und Informationen, von der Teilnehmerzahl, von der Beschaffenheit des Stadtbezirks usw. abhängig ist.
Dabei ist es interessant, festzustellen, daß, wenn z. B. aus den statischen Angaben hervorgehen würde, daß die Zahl der gleichzeitig auszusendenden Programme zehn nicht übersteigt, ein einziges Koaxialkabel ausreichen würde. In diesem Fall kann man dann über jeden Kanal einen beliebigen Film oder eine beliebige Information aus der zur Verfügung stehenden Sammlung übertragen.
Wenn es sich darum handelt, mehr als zehn Programme gleichzeitig zu übertragen, so ist es nicht schwer, die Zahl der Koaxialkabel zu vergrößern, an welche die Teilnehmer im Nebenschluß, z. B. je über eine Trennstufe, angeschlossen sind, wie dies heutzutage in Fernsehverteilungsanlagen bereits üblich ist.
Jeder Kanal könnte eine Bandweite von 7 MHz haben, wobei man zwischen aufeinanderfolgenden Kanälen einen Zwischenraum von 1 MHz auflassen kann. Der Kanalsucher 10 beim Teilnehmer sucht einen Kanal auf, in welchem keine Sendung übertragen wird, d.h. in dessen Frequenzband keine Wellen vorhanden sind, und stellt sich auf diesen Kanal ein. Sogleich speist der Teilnehmeroszillator 9 in diesen Kanal eine dessen Frequenzband entsprechende Welle ein, wodurch er sofort für alle anderen Teilnehmer als belegt gekennzeichnet wird.
Dieselbe Frequenz oder Trägerwelle dient sodann für die Übertragung der durch Betätigung des Wählgerätes 7 erzeugten Impulse, die der Nummer des gewählten Films bzw. der gewählten Auskunft entsprechen.
Diese Wahlangaben werden im Filmwähler 5 der Sendezentrale empfangen, der dadurch in Bewegung gesetzt wird und sich an den zur Filmspule 1 gehörenden Apparat anschaltet, wobei der entsprechende Filmabtaster 2 an den vom rufenden Teilnehmer belegten Kanal angeschaltet wird. In diesem Augenblick wird der Film automatisch in Gang gesetzt bzw. der Träger oder Speicher der gewünschten Information in Stellung gebracht, wonach der Abtaster 2 das Bild bzw. die Bilder über das Kabel dem Teilnehmer übermittelt, dessen Empfänger beim Anhalten des Kanalsuchers automatisch auf denselben Kanal abgestimmt worden ist. Der Oszillator 9 hat übrigens zu senden aufgehört, sobald die Bildsendung begonnen hat. Sobald nun die Sendung des Films bzw. der Information beendet ist, wird die Übertragung von Trägerwellen vom Sender eingestellt. Da nun der Teilnehmer-Wellenerzeuger 9 auch nicht arbeitet, wird der bis dahin belegte Kanal wieder freigegeben, so daß er von einem anderen Teilnehmer belegt werden kann.
Zur Durchführung eines derartigen Verfahrens zur selektiven Übertragung von Fernsehdarbietungen aller Art kann man nun ebenfalls ein gemischtes System heranziehen, d. h. eine Anlage mit im großen und ganzen den gleichen Mitteln und Anordnungen wie beim vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel, wobei jedoch die Wahlangaben des Teilnehmers über ein Fernsprechnetz übertragen werden. Diese Anordnung würde grundsätzlich die gleichen Ergebnisse erbringen, würde aber unter Umständen den Einsatz eines oder mehrerer Angestellten erfordern, welche in der Sendezentrale die Auswahl und die Übertragung der Bilder über einen zur Verfügung stehenden Kanal zum Empfangsapparat des Teilnehmers in die Wege leiten müßten.
Andererseits ließe sich hierdurch der Kostenaufwand für die Anlage erheblich herabsetzen, da die Kosten für den gesamten elektronischen Teil, der für die automatische Film- oder Bildauswahl benötigt wird, entfallen.
Die Teilnehmer müßten dann außer ihrem Fernsehempfänger lediglich über einen gewöhnlichen Anschluß an das Fernsprechnetz oder ein besonderes Netz angeschlossen sein, durch welches die Zentrale direkt mit den Teilnehmern verbunden ist. Der Teilnehmer erteilt hierbei über seinen Fernsprecher dem Angestellten der Zentrale die Anweisungen hinsichtlich des Films bzw. der Information, welchen bzw. welche er zu sehen verlangt, und der Angestellte schaltet sodann die entsprechenden Teile der Anlage in der Zentrale, um den Fernsehempfänger des rufenden Teilnehmers an den entsprechenden Bildabtaster anzuschließen.
In F i g. 3 ist eine solche Anlage in großen Umrissen dargestellt. Hierin findet man die Zentrale ΛΙ und die einzelnen Teilnehmerstationen B wieder. In dieser vereinfachten Anlage ist die Zentralem! in zwei vollkommen getrennten Teilen aufgebaut. Einerseits hat man die Fernsprechzentrale C und andererseits die Sendezentrale D zur Übertragung von Informationen. Letzere umfaßt wiederum zwei Teile, und zwar das Telefonistenpult E und die Apparatur F zur Übertragung der Filme und Informationen.
Jeder Teilnehmer hat seinerseits einen Fernsehempfänger 8 und einen Fernsprechapparat 14 an Stelle vom automatischen Wähler 7, der in der vorstehend beschriebenen und in F i g. 1 und 2 dargestellten Anlage erforderlich war.
Im schematisch dargestellten Beispiel ist man davon ausgegangen, daß die Sendeapparatur F auch hier über drei Koaxialkabel 11 mit den verschiedenen Teilnehmerstationen B verbunden ist, die z. B. jeweils zehn Kanäle übertragen können, so daß dann insgesamt dreißig verschiedene Programme gleichzeitig übermittelt werden können, wobei die Zahl der
zur Verfügung stehenden Filme und Informationen beliebig sein kann.
In einer solchen halbautomatischen Ausführung ist es natürlich erforderlich, zwischen den Teilnehmern und den Angestellten eine besondere Verständigung, z. B. in Form eines Kodes, anzuordnen, da der Angestellte, nachdem er einen Anruf entgegengenommen hat, zunächst einen freien Kanal suchen muß. Hat er einen gefunden, so muß er die Bezeichnung dieses Kanals dem Teilnehmer mit- to teilen, und dieser muß nun den Wähler seines Fernsehapparates auf den ihm vom Angestellten angewiesenen Kanal einstellen, damit er die verlangte Bildsendung empfangen kann.
Zwischen der erwähnten vollautomatischen und der beschriebenen halbautomatischen Anlage gibt es selbstverständlich noch zahllose Zwischenlösungen. Die Wahl dieser oder jener Zwischenlösung kann dabei nach Maßgabe der Anforderungen bzw. der zur Verfügung stehenden Mittel bzw. des zulässigen Aufwands getroffen Werden.

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Verfahren zur selektiven Übertragung von Fernsehdarbietungen, bei welchem in einer Sendezentrale eine gewisse Anzahl gespeicherter Fernsehaufzeichnungen zusammengefaßt wird, zwischen dieser Zentrale und jedem Teilnehmer eine Verbindung hergestellt wird und jedem Teilnehmer ein eigenes Fernsehgerät zur Verfügung gestellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Teilnehmer an Hand einer Liste der zur Verfügung stehenden Darbietungen über Wähleinrichtungen die von ihm gewünschte Darbietung auswählt und die Sendung der Darbietung in voller Länge über die Verbindungsleitung veranlaßt.
2. Anlage zur Durchführung des Verfahrens nach Ansprach 1 mit einer Anzahl von Fernsehaufzeichnungen, mit Anordnungen zur Aussendung der einzelnen Aufzeichnungen, mit Empfangsanlagen mit wenigstens einem Fernsehgerät für jeden Teilnehmer und mit einer direkten Kabelverbindung zwischen der Zentrale und jedem Teilnehmergerät, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem Teilnehmergerät Anordnungen zur Auswahl der Darbietungen und Anordnungen zur Übermittlung von Wahlsignalen mit den gewünschten Darbietungen entsprechenden Informationen an die Sendezentrale vorgesehen sind und daß die Sendezentrale ihrerseits Anordnungen zum Empfang dieser Signale, Anordnungen zur Auswahl der gewünschten Darbietung entsprechend den empfangenen Wahlsignalen und Anordnungen zum Einschalten der entsprechenden Aufzeichnungsquelle und zur Aussendung der gewünschten Darbietung aufweist.
3. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendezentrale eine Anzahl von an je eine Aufzeichnungsquelle anschaltbaren Sendekanälen, einen Kanalmischer und einen Kabelverteiler als Teil der genannten direkten Kanalverbindung zum Teilnehmer aufweist und daß jedes Teilnehmergerät einen direkt an die zur Übertragung der Kanäle dienenden Kabel angeschlossenen Verteilerkasten, einen Kanalsucher, einen Oszillator zur Aussendung einer Trägerwelle, Anordnungen zur Erzeugung der Wahlsignale und Anordnungen zur Modulation der Trägerwelle durch diese Wahlsignale aufweist, wobei diese modulierte Trägerwelle über den freien Kanal zur Sendestation übertragen wird.
4. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnungen zur Erzeugung der Wahlsignale eine Tastatur aufweisen, deren einzelne Tasten mit Organen zur Erzeugung dieser Signale in Verbindung stehen.
5. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnungen zur Erzeugung der Wahlsignale eine Wählscheibe nach Art eines Telefongerätes aufweisen.
6. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendezentrale über telefonisch mit den einzelnen Teilnehmern in Verbindung stehendes Bedienungspersonal verfügt und von diesem die jeweils gewünschten Darbietungen zur Aussendung eingeschaltet werden.
7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jedem Teilnehmer und der Sendezentrale eine direkte Telefonverbindung besteht.
8. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die telefonische Verbindung zwischen jedem Teilnehmer und der Sendezentrale über das öffentliche Fernsprechnetz erfolgt.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Österreichische Patentschrift Nr. 144 759;
USA.-Patentschrift Nr. 2 996 580;
»Elektrotechnischer Anzeiger«, Juni 1962,
S. 162/163;
»Radio Mentor«, 1962, Nr. 11, S. 910, 912;
»The Proceedings of the Institution of Electrical Engineers«, Bd. 99, Part III a, Nr. 20, April/Mai 1952, S. 665 bis 672.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
709 510/387 2.67 © Bundesdruckerei Berlin
DEF39999A 1963-05-31 1963-06-15 Verfahren zur selektiven UEbertragung von Fernsehdarbietungen und Anlage zu seiner Durchfuehrung Pending DE1234784B (de)

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