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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
Erfindung betrifft eine Lichtemissionsdiodeneinheit, wie sie zur
Untersuchung des Aussehens, der Endbearbeitung oder zur Erkennung
von Fehlern in einem Produkt verwendet wird.
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HINTERGRUNDBILDENDE
TECHNIK
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Herkömmlicherweise
wird bei einer Lichtquelle vom Lichtemissionsdiodentyp, wie sie
in einer Beleuchtungseinheit zur Untersuchung oder dergleichen verwendet
wird, um die Konvergenzfunktion zu verbessern, eine kugelförmige Linse
angebracht, um durch ein Lichtemissionselement emittiertes Licht
zu konvergieren, oder es wird ein Reflektor, der Licht nahe dem
Lichtemissionselement zur Richtung der Lichtemission reflektiert,
nahe am Lichtemissionselement angeordnet.
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Jedoch
kann bei Lichtemissionsdiodeneinheiten mit dem o.g. Aufbau, da das
vom Lichtemissionselement abgestrahlte Licht innerhalb des Linsenteils
der Lichtemissionsdiodeneinheit reflektiert wird und läuft, oder
da es auf andere Weise in der Richtung der Lichtemission läuft, als
dies ausgehend von einer Punktlichtquelle der Fall wäre, das
vom Lichtemissionselement emittierte Licht nicht parallel gemacht
werden, um in eine bestimmte Richtung zu laufen, und das Licht kann
durch z.B. eine herkömmliche
Konvergenzlinse nicht konvergiert werden, was zu einem Problem dahingehend
führt,
dass verhindert ist, dass eine große Lichtmenge auf eine kleine Fläche gestrahlt
wird. Außerdem
besteht ein Problem dahingehend, dass einiges des vom Lichtemissionselement
abgestrahl ten Lichts umsonst in solcher Weise abgestrahlt wird,
dass seitlich abgestrahltes Licht nicht genutzt wird. Ferner kann
zwar durch Erhöhen
des elektrischen Stroms mehr Licht vom Lichtemissionselement erhalten
werden, jedoch nimmt dadurch die unerwünschte Freisetzung von Wärmeenergie
drastisch zu, was zu einer schnellen Beeinträchtigung des Lichtemissionselements
führt.
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Nun
beabsichtigt die vorliegende, beanspruchte Erfindung hauptsächlich,
die o.g. Probleme zu lösen
und eine Lichtemissionsdiodeneinheit mit hoher Leistungsfähigkeit
zu schaffen, die das vom Lichtemissionselement abgestrahlte Licht
verlustfrei konvergieren kann und die leicht eine große Lichtmenge
auf eine kleine Fläche
abstrahlen kann.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende, beanspruchte Erfindung ist so ausgebildet, dass sie
mit Folgendem versehen ist: einem Lichtemissionselement, einer Basis
mit einem Wärmeabführelement,
das durch das Lichtemissionselement erzeugte Wärme abführt, und einer ersten Linse
mit einem Reflexionselement, das Licht reflektiert, das unter dem
vom Lichtemissionselement emittierten Licht außerhalb eines vorbestimmten Winkels
läuft,
und einem Brechungselement, das Licht, unter dem vom Lichtemissionselement
emittierten Licht, das innerhalb des vorbestimmten Winkels läuft, bricht,
wobei jedes derselben integral ausgebildet ist, wobei die erste
Linse integral an der Basis montiert ist, wodurch durch das Reflexionselement
und das Brechungselement dafür
gesorgt wird, dass vom Lichtemissionselement emittiertes Licht im Wesentlichen
in derselben Richtung läuft.
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Gemäß dieser
Anordnung ist es möglich,
das vom Lichtemissionselement, einer Punktlichtquelle, abgestrahlte
Licht als parallele Lichtstrahlen abzustrahlen, die in derselben
Richtung laufen. Außerdem kann,
wenn z.B. eine asphärische
Linse oder dergleichen verwendet wird, das so erzeugte parallele
Licht auf eine kleine Fläche
konvergiert werden, um Lichtemissionsdiodeneinheiten hoher Leistungsfähigkeit zu
schaffen, die hinsichtlich der Lichtkonvergenzeigenschaften ultimativ
hervorragend sind und die im Konvergenzpunkt Licht hoher Intensität abstrahlen können. Es
ist möglich,
auf einfache Weise eine derartig aufgebaute Lichtemissionsdiodeneinheit
in eine Einrichtung wie Einheiten zur Produktuntersuchung einzubauen
und dabei den Konstruktionsfreiheitsgrad zu verbessern.
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Außerdem ist
es, um das Lichtemissionselement zu schützen, ohne die Intensität des von
ihm abgestrahlten Lichts zu schwächen,
und um das Licht von ihm effektiv zu nutzen, erforderlich, dass
interne Reflexion an einer Fläche
des Lichtemissionselements verringert werden kann. Um dies auszuführen, ist
es bevorzugt, dass die erste Linse mit einem Elementschutzabschnitt
versehen ist, der das Lichtemissionselement aufnimmt, und dass ein
transparentes Element aus Harz oder dergleichen, dessen Brechungsindex
zwischen demjenigen der ersten Linse und demjenigen des Lichtemissionselements
liegt, bevorzugter, dessen Brechungsindex nahe an demjenigen der
ersten Linse liegt, den Elementschutzabschnitt ausfüllt.
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Ferner
ist es, um Licht, das hinsichtlich des abgestrahlten Lichts innerhalb
des vorbestimmten Winkels läuft,
mit einer kompakten Anordnung effektiv zu konvergieren, bevorzugt,
dass das Brechungselement eine Fresnel-Linse ist, die im Linsenzentrum einen
konvexen Linsenabschnitt aufweist, um den herum mehrere orbikulare
Zonenlinsenabschnitte angeordnet sind.
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Wenn
versucht wird, vom Lichtemissionselement abgestrahltes Licht durch
eine normale brechende Kugellinse oder eine asphärische brechende Linse parallel
auszubilden, nimmt die Lichtintensität vom Strahlzentrum weg zu,
wie es in der 13 dargestellt ist. Ferner nimmt
dann, wenn das Licht erneut konvergiert wird, um paralleles Licht
in ein Objekt X einzuführen,
um Licht z.B. in eine optische Faser oder eine Stablinse einzuführen, der
Winkel zwischen dem äußeren Abschnitt
des Lichts und dem Zentrum der optischen Achse LC mit zunehmendem Abstand
vom Zentrum zu, was ein effektives Einleiten von Licht in das Objekt
X oder eine effiziente Transmission von Licht innerhalb des Objekts
X verhindert. Im Ergebnis ist, wie es in der 13 dargestellt
ist, paralleles Licht H, dessen Lichtintensität an einer Position weiter
entfernt vom Lichtzentrum höher
ist, aus dem Gesichtspunkt einer effizienten Einleitung von Licht
in eine optische Faser oder eine Stablinse schädlich.
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Um
dieses Problem zu lösen
und um paralleles Licht zu erhalten, dessen Intensität im Wesentlichen
gleichmäßig ist,
muss der Abstand zwischen jedem orbikularen Zonenlinsenabschnitt
und der Ebene des Lichtemissionselements, parallel zur optischen
Achse, für
orbikulare Zonenlinsenabschnitte, die näher am Zentrum liegen, zunehmen. "Der Abstand zwischen
jedem orbikularen Zonenlinsenabschnitt und der Ebene des Lichtemissionselements parallel
zur optischen Achse" ist
der Abstand zwischen z.B. dem Zentrum der Brechungsfläche eines orbikularen
Zonenlinsenabschnitts und der Ebene des Lichtemissionselements entlang
der Richtung der optischen Achse.
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Bevorzugter
ist die Brechungsfläche
jedes orbikularen Zonenlinsenabschnitts asphärisch ausgebildet.
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Das
Lichtemissionselement fungiert beinahe als Lichtquelle, jedoch es
handelt es sich tatsächlich um
eine Flächenlicht quelle
mit messbarer Lichtemissionsfläche.
Um das gesamte vom Lichtemissionselement emittierte Licht durch
die Brechungsflächen der
orbikularen Zonenlinsenabschnitte zu brechen und es ohne merkliche
Verluste nach vorne abzustrahlen, ist es bevorzugt, dass der Winkel
zwischen einer Verbindungsfläche
zwischen der Brechungsfläche
eines orbikularen Zonenlinsenabschnitts und einer Brechungsfläche desjenigen
orbikularen Zonenlinsenabschnitts, der den äußeren radialen Nachbarn bildet,
und der optischen Achse so eingestellt ist, dass er dem Winkel zwischen
dem von einem Ende des Lichtemissionselements zu einem unteren Ende der
Verbindungsfläche
laufenden Licht und der optischen Achse entspricht oder kleiner
als dieser ist.
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Um
Licht hoher Luminanz abzustrahlen, muss ein großer Strom durch das Lichtemissionselement,
eine Punktlichtquelle, geleitet werden, und um das Problem der durch
das Lichtemissionselement erzeugten Wärme zu lösen, ist die Basis vorzugsweise
so ausgebildet, dass ein Wärmeleitelement,
dessen Wärmeleitungskoeffizient
größer als
derjenige des Wärmeabführelements
ist, zwischen diesem und dem Lichtemissionselement angeordnet ist.
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Um
die Anzahl der das Lichtemissionselement umgebenden Komponenten
zu verringern und um einfachen Zusammenbau zu ermöglichen,
ist es bevorzugt, dass die Basis ferner über eine Leiterbahnplatte verfügt, die
auf einer Fläche
des Wärmeabführelements
montiert ist, und dass ein Draht, der elektrische Spannung an das
Lichtemissionselement anlegt, direkt mit der Leiterbahnplatte verbunden
ist.
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Ferner
ist es bevorzugt, um Licht in eine optische Faser oder eine Stablinse
einzuleiten, wie oben angegeben, dass die zweite Linse, die das durch
das Lichtemissionselement emittierte Licht konvergiert, an der ersten
Linse angebracht ist.
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Für ein Lichtemissionselement
D1 vom Typ mit superhoher Leuchtstärke (als Leistungs-LED bezeichnet),
das einen Strom nicht unter 250 mA leiten kann, ist eine Anordnung
bekannt, wie sie in der 10 dargestellt
ist, bei der die Grenze zwischen der P-Schicht und der N-Schicht
extrem dicht (einige μm)
an einer Verbindungsfläche
des Leiterbahnmusters C liegt, um die Wärmeabfuhr zu berücksichtigen. In
diesem Fall können,
wenn ein derartiges Lichtemissionselement D1 auf einer Basis 1 mit
einem Wärmeabführelement 12,
einem laminierten Isoliermaterial 15, das dieses bedeckt,
und einem auf dem Isoliermaterial 15 angeordneten Leiterbahnmuster
C angebracht ist, wenn die Anschlussfläche des Lichtemissionselements
D1 direkt an das Leiterbahnmuster C gelötet wird, die P-Schicht und
die N-Schicht des Lichtemissionselements D1 durch das Lot elektrisch verbunden
werden, das um das Lichtemissionselement D1 herum vorsteht, und
so können
sie kurzgeschlossen werden, obwohl das Isoliermaterial 15 unbeschädigt ist,
da der Schmelzpunkt des Lots vergleichsweise niedrig ist. Um dies
zu vermeiden, kann, wenn das Leiterbahnmuster C und das Lichtemissionselement
D1 unter Verwendung einer Legierung von Gold und Zinn verbunden
werden, das Isoliermaterial 15 aufgrund der zum Schmelzen
der Legierung beim Verbinden der Teile miteinander erforderlichen hohen
Temperatur beschädigt
werden, obwohl das Problem eines um das Lichtemissionselement D1
herum vorstehenden Metalls verhindert ist.
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Diese
Probleme traten mit dem Erscheinen der sogenannten Leistungs-LED
auf, und um sie dauerhaft zu beseitigen, ist es bevorzugt, dass
das Lichtemissionselement mittels eines Abstandshalters mit vorbestimmter
Dicke auf dem Leiterbahnmuster montiert wird. Dies, da es dann möglich ist,
ein Durchbrechen des Isoliermaterials zu verhindern, wie es auftreten
könnte,
wenn der Abstandshalter und das Leiterbahnmuster mit einem Lot mit
niedriger Schmelztemperatur verbunden werden, und es ist möglich, dadurch
zu verhindern, dass das Lichtemissionselement dadurch kurzgeschlossen
wird, dass es und der Abstandshalter unter Verwendung einer Legierung
von Gold und Zinn, deren Neigung, gegenüber der Verbindungsstelle vorzustehen,
niedrig ist, verbunden werden.
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Bei
dieser Anordnung können
auch die folgenden Effekte erzielt werden.
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Genauer
gesagt, erfordert es beim Anbonden des Lichtemissionselements durch
einen Abstandshalter aus z.B. Kupfer, dessen Wärmekapazität kleiner als die der Basis
ist, und dessen Wärmeleitfähigkeit
weit höher
ist, weniger Zeit, Wärme
zuzuführen
als dann, wenn das Lichtemissionselement an eine Basis gebondet
wird, deren Wärmekapazität größer als
die des Abstandshalters ist, wodurch die Möglichkeit einer Beeinträchtigung
oder einer Beschädigung
des Lichtemissionselements aufgrund der Wärme beim Bondprozess verringert
ist. In Zusammenhang damit ist es auch möglich, wenn der Abstandshalter
aus einem Material wie Kupfer hergestellt wird, das hinsichtlich
der Wärmeleitung
hervorragend ist, die Möglichkeit
einer Beschädigung
des Lichtemissionselements durch Wärme während des Gebrauchs, wenn Licht
emittiert wird, zu verringern.
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Außerdem wird,
wenn es erforderlich wird, die Basis zu verbiegen, die Kraft, die
dafür sorgt,
die Basis zu verbiegen, nicht direkt an das Lichtemissionselement übertragen,
was die Möglichkeit
einer Beschädigung
desselben verhindert oder verhindert, dass es sich durch eine derartige
Kraft und Bewegung ablöst.
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Ferner
kann, da das Lichtemissionselement um die Höhe des Abstandshalters gegenüber der
Basis absteht, ein optisches System auf einfache Weise montiert
werden, das, durch Reflexion, die effektive Nutzung des Lichts erleichtern
kann, das genau radial vom Lichtemissionselement abgestrahlt wird.
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Außerdem muss
bei den herkömmlichen
Anordnungen, da der das Lichtemissionselement anschließende Abschnitt
ein Leiterbahnmuster ist, die gesamte Fläche desselben extrem glatt
sein. Jedoch ist bei der Anordnung gemäß der vorliegenden beanspruchten
Erfindung nur für
die Oberseite des Abstandshalters ein vorbestimmter Glattheitsgrad
erforderlich, was den Herstellprozess vereinfacht.
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Die
Temperatur des Lichtemissionselements, der Basis und des Abstandshalters
schwanken alle, wenn der Bondvorgang ausgeführt wird, oder während der
Lichtemission, und jedes der Teile erfährt eine individuelle Expansion
oder Kontraktion wenn die Temperatur schwankt. Dann werden, wenn die
Wärmeexpansionskoeffizienten
der jeweiligen Materialien stark differieren, aufgrund von Temperaturschwankungen
Spannungen erzeugt, wenn die Teile verbunden werden, wodurch sich
Verbindungen lockern können
oder das Bauteil ausfallen kann. Um dies zu verhindern und um thermische
Spannungen durch den Abstandshalter zu lindern, ist es bevorzugt,
dass der Wärmeexpansionskoeffizient
des Abstandshalters einen Wert zwischen demjenigen des Lichtemissionselements
und demjenigen des Wärmeabführelements
aufweist.
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Genauer
gesagt, ist es bevorzugt, dass die Basis aus Aluminium besteht und
der Abstandshalter aus einem elektrisch leitenden Material, z.B.
Kupfer, besteht. Wie oben angegeben, wird, da Kupfer über hervorragende
Wärmeleitfähigkeit
verfügt,
die vom Lichtemissionselement erzeugte Wärme schnell an die Basis übertragen,
und die Temperaturdifferenz zwischen dem Lichtemissionselement,
dem Abstandshalter und der Basis kann innerhalb einer kurzen Zeitperiode
ausgeglichen werden, und es können
auch thermische Spannungen unterdrückt werden, die sich aus Temperaturdifferenzen
zwischen dem Lichtemissionselement, dem Abstandshalter und der Basis
ergeben. Außerdem
kann ein Teil der Leiterbahn weggelassen werden, da Kupfer elektrisch
leitend ist.
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Um über einen
Abstandshalter zu verfügen, der
hinsichtlich des Schützens
des Lichtemissionselements vor thermischen Spannungen bevorzugter ist,
wird es vorgeschlagen, dass der Wärmeexpansionskoeffizient des
Abstandshalters einen Wert zwischen demjenigen des Lichtemissionselements
und demjenigen des Wärmeabführelements
aufweist und dass der Wert näher
am Wärmeexpansionskoeffizient
des Lichtemissionselements als an dem des Wärmeabführelements liegt.
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Da
das Lichtemissionselement extrem klein ist und schwierig zu handhaben
ist, ist eine sehr komplizierte und teure Anlage erforderlich, um
es zu montieren. Bei herkömmlichen
Verfahren zum Montieren eines Lichtemissionselements direkt auf
einer Basis sind verschiedene teure Anlagen jedesmal dann erforderlich,
wenn Lichtemissionselemente auf einer Basis von anderem Design zu
montieren sind, und in ähnlicher
Weise ist ein anderes und teures Anlagenteil erforderlich, wenn
mehrere Lichtemissionselemente zu montieren sind. Außerdem können derartige
Lichtemissionselemente, da sie direkt zu handhaben sind, Beschädigungen
erleiden. Ferner müsste, wenn
ein beschädigtes
Lichtemissionselement fehlerhaft durch ein Verfahren auf einer Basis
montiert wird, das es nicht ermöglicht,
das Lichtemissionselement abzumontieren, wie dann, wenn eine Legierung von
Gold und Zinn verwendet wird, eine derartige Basis, an der ein beschädigtes Lichtemissionselement montiert
ist, weggeworfen werden.
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Gemäß einem
Verfahren zum Herstellen einer Lichtemissions diodeneinheit mit einem
Prozess, bei dem der Abstandshalter an der Basis montiert wird,
nachdem das Lichtemissionselement am Abstandshalter montiert wurde,
kann die Anlage vereinfacht werden, da der Prozess zum Montieren
des Lichtemissionselements am Abstandshalter durch eine gemeinsame
Anlage ausgeführt
werden kann. Außerdem
ist es möglich,
eine Situation zu vermeiden, bei der die gesamte Basis wegen eines
fehlerhaften Lichtemissionselements oder eines solchen weggeworfen
werden muss, bei dem das Anbonden an den Abstandshalter oder die
Leiterbahnverbindung zu diesem fehlschlug, da derartige fehlerhafte Teile
dann weggeworfen werden können,
wenn das Lichtemissionselement am Abstandshalter montiert wird.
Außerdem
kann, wenn ein Abstandshalter ungeeignet mit der Basis verbunden
ist (Positionsungenauigkeit), derselbe einfach abmontiert und geeignet neu
montiert werden, da er durch Löten
verbunden wird.
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Ferner
kann, da es möglich
ist, das Lichtemissionselement an der Basis zu montieren, ohne es zu
berühren,
da der Abstandshalter selbst erfasst und montiert wird, das Problem
vermieden werden, dass Lichtemissionselemente zerstört werden,
wenn sie an der Basis montiert werden, wodurch die Herstellausbeute
verbessert wird.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine allgemeine Konstruktionsschnittansicht einer Lichtemissionsdiodeneinheit,
die ein System gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden beanspruchten Erfindung bildet.
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2 ist
eine Draufsicht einer Basis gemäß der Ausführungsform.
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3 ist
ein vergrößerter Längsschnitt,
der einen Ab schnitt zeigt, in dem ein Trägerelement gemäß der Ausführungsform
montiert ist.
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4 ist
ein Längsschnitt,
der eine erste Linse gemäß der Ausführungsform
zeigt.
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5 ist
ein vergrößerter Längsschnitt,
der einen Abschnitt zeigt, in dem ein Trägerelement gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden beanspruchten Erfindung montiert ist.
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6 ist
ein vergrößerter Längsschnitt,
der einen Abschnitt zeigt, in dem ein Trägerelement gemäß noch einer
weiteren, anderen Ausführungsform der
vorliegenden beanspruchten Erfindung montiert ist.
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7 ist
eine Draufsicht einer Basis gemäß einer
weiteren, verschiedenen Ausführungsform
der vorliegenden beanspruchten Erfindung.
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8 ist
ein Längsschnitt
der Basis gemäß der Ausführungsform.
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9 ist
ein vergrößerter Längsschnitt,
der einen Abschnitt zeigt, in dem ein Trägerelement gemäß der Ausführungsform
montiert ist.
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10 ist
ein vergrößerter Längsschnitt,
der einen Abschnitt zeigt, in dem ein Trägerelement gemäß einer
herkömmlichen
Anordnung montiert ist.
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11 ist
eine allgemeine Konstruktionsschnittansicht einer Lichtemissionsdiodeneinheit
gemäß einer
weiteren, verschiedenen Ausführungsform der
vorliegenden beanspruchten Erfindung.
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12 ist
ein Längsschnitt
eines Hauptabschnitts der ersten Linse gemäß der Ausführungsform.
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13 ist
ein Längsschnitt
des Hauptabschnitts der ersten Linse, und sie zeigt ein Beispiel, bei
dem ein Brechungselement gemäß der vorliegenden
beanspruchten Erfindung eine asphärische Linse aufweist.
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BESTE ARTEN
ZUM AUSFÜHREN
DER ERFINDUNG
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Nun
wird eine Ausführungsform
der vorliegenden beanspruchten Erfindung unter Bezugnahme auf die 1 bis 4 erläutert.
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Die 1 ist
eine allgemeine Konstruktionsschnittansicht einer Lichtemissionsdiodeneinheit
D, die ein System gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden beanspruchten Erfindung bildet.
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Die
Lichtemissionsdiodeneinheit D verfügt über ein Trägerelement D1 als Lichtemissionselement,
das z.B. für
eine Leistungs-LED zu verwenden ist, eine Basis 1 in einem
vorbestimmten Gebiet, wo das Trägerelement
D1 anzubringen ist, eine erste Linse 2, die durch die Basis 1 gehalten
wird und durch das Trägerelement
D1 emittiertes Licht R in im Wesentlichen paralleles Licht H wandelt,
das in einer gewünschten
Laufrichtung läuft,
bei der es sich um eine Strahlungsachse P handelt, und eine zweite
Linse 3, die so angeordnet ist, dass sie einen Kontakt entlang
einem distalen Endabschnitt 220 der ersten Linse 2 bildet.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist die Laufachse des parallelen Lichts H der ersten Linse 2 als "Strahlungsachse" verwendet, und die
Richtung, in der das Lichtemissionselement D1 das emittierte Licht
R emittiert, ist als "Richtung
der Lichtemission" definiert,
und die dazu entgegengesetzte Richtung ist als "Richtung entgegengesetzt zur Lichtemission" definiert.
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Nun
wird jede Komponente detailliert beschrieben.
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Das
Trägerelement
D1 ist, wie es in den 1 bis 3 dargestellt
ist, vom Oberflächenmontagetyp
mit einer Lichtemissionsfläche
D11, die von ihrer Fläche
eine vorbestimmte Farbe abstrahlt. Da das Trägerelement D1 in der Draufsicht
die Form eines extrem kleinen Rechtecks von ungefähr 1 mm2 aufweist, kann es als Punktlichtquelle
angesehen werden.
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Die
Basis 1 ist in der Draufsicht, wie in den 1 bis 3 dargestellt,
von im Wesentlichen rechteckiger Form, wobei entlang der Dickenrichtung ein
Wärmeleitungselement 14,
das durch das Trägerelement
D1 erzeugte Wärme
direkt empfängt,
ein Wärmeabführelement 12,
das die vom Wärmeleitelement 14 empfangene
Wärme abführt, und
eine Leiterbahnplatte 11, die dem Trägerelement D1 elektrische Spannung
zuführt,
hierarchisch angeordnet sind. Jedes Element ist in Schichten montiert,
d.h., dass das Wärmeabführelement 12,
das Wärmeleitelement 14 und
die Leiterbahnplatte 11 aufeinanderfolgend aus der Richtung
entgegengesetzt zur Lichtemission durch einen Klebstoff mit hoher
Wärmeleitfähigkeit,
ein Elastomer wie Silikon, oder ein Harz, verbunden sind.
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Genauer
gesagt, liegt das Wärmeleitelement 14 mit
Rechteckform als dünne
Platte vor, bei der eine Trägerelement-Montagefläche 141,
auf die das Trägerelement
D1 direkt gebondet werden kann, im zentralen Teil ihrer Fläche angeordnet
ist, wobei Kontakt zur gesamten Rückseite der Lichtemissionsfläche D11
des Trägerelements
D1 besteht. Das Wärmeleitelement 14 ist
so ausgebildet, dass es über eine
größere Fläche als das
Trägerelement
D1 verfügt.
Das Wärmeleitelement 14 besteht
aus einem Material mit hoher Wärmeleitfähigkeit,
wie synthetischem Diamant, Aluminiumnitrid, einem geschmolzenen
Wärmeabführharz oder
einer Flüssigkeramik, so
dass die durch das Trägerelement
D1 erzeugte Wärme
durch schnelle Diffusion zur Oberfläche des Wärmeabführelements 12 übertragen
werden kann. Ferner ist auf die Fläche des Wärmeleitelements 14 durch
ein Ionenplattierverfahren eine Silberplattierungsbeschichtung M,
deren Reflexionskoeffizient groß ist,
so dass jede Wellenlänge
im Bereich sichtbaren Lichts effektiv reflektiert werden kann, aufgebracht,
so dass eine hergestellte Überzugsschicht hervorragende
Eigenschaften hinsichtlich der Korrosionsbeständigkeit erzielen kann.
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Das
Wärmeabführelement 12 liegt
mit im Wesentlichen rechteckiger Form aus einem Wärmeabführmetall
wie Kupfer oder Aluminium vor, das die durch das Trägerelement
D1 erzeugte Wärme
effektiv abführen
kann.
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Die
Leiterbahnplatte 11 liegt in Form einer dünnen Platte
mit einer Dicke vor, die beinahe mit derjenigen des Trägerelements
D1 übereinstimmt, wobei
ihre Außenform
im Wesentlichen dieselbe wie die des Wärmeabführelements 12 ist,
und sie ist an diesem montiert. Auf ihrer Fläche 110 ist ein Leiterbahnmuster
C ausgebildet, das elektrische Spannung von außerhalb der Lichtemissionsdiodeneinheit D
zuführen
kann. Ferner ist das Wärmeabführelement 12 mit
einer Vertiefung versehen, an die das Wärmeleitelement 14 angebondet
ist, so dass die Fläche
des Wärmeleitelements 14 im
Wesentlichen flach zu einer Fläche
des Wärmeabführelements 12 verläuft, und
das Trägerelement
D1, das auf der Fläche
des Wärmeleitelements 14 angeordnet
ist, liegt über
eine zylindrische Trägerelement-Freilegebohrung 111 frei,
die einen Durchmesser aufweist, der kleiner als eine Seite des Wärmeleitelements 14 ist, mit
Anordnung an einer Position der Leiter bahnplatte 11 in Überlappung
mit dem Trägerelement
D1. Dann ist die Lichtemissionsfläche D11 des Trägerelements D1
an einer Position angeordnet, die im Wesentlichen flach zur Fläche 110 der
Leiterbahnplatte 11 verläuft.
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Außerdem sind
das Leiterbahnmuster C und das Trägerelement D1 über einen
Draht W auf solche Weise, dass Elektrizität geleitet werden kann, direkt verbunden,
und das Trägerelement
D1 emittiert Licht, wenn dem Leiterbahnmuster C elektrische Spannung zugeführt wird.
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Bei
dieser Ausführungsform
sind in Eckabschnitten 123, 124 der Basis 1 Schraublöcher NN ausgebildet,
und die Basis 1 kann unter Verwendung derselben an ein
Gehäuse
oder dergleichen einer Untersuchungseinheit, die in den Zeichnungen
nicht dargestellt ist, angeschraubt werden.
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Die
erste Linse 2 verfügt,
wie es in den 1 und 4 dargestellt
ist, über
einen Linsen-Hauptelementabschnitt 21, der im Wesentlichen
hornförmig ausgebildet
ist und dessen distale Endfläche
ein Abschnitt großen
Durchmessers ist, und einen Vorsprungsabschnitt 212, der
von einer proximalen Endfläche 211 des
Linsen-Hauptelementabschnitts 21 zur Richtung entgegengesetzt
zur Lichtemission vorsteht, wobei hinsichtlich des Linsen-Hauptelementabschnitts 21 und
des Vorsprungsabschnitts 212 jeder integral ausgebildet
ist. Außerdem
ist, in einem Zustand, in dem die erste Linse 2 und die
Basis 1 integral zusammengebaut sind, die proximale Endfläche 211 so
eingestellt, dass sie in stumpfem Kontakt mit der Fläche 110 der
Leiterbahnplatte 11 der Basis 1 steht, und die
proximale Endfläche 211 und
die Lichtemissionsfläche
D11 des Trägerelements
D1 befinden sich im Wesentlichen auf derselben Höhe.
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Nun
wird jede Komponente detailliert beschrieben.
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Der
Linsen-Hauptelementabschnitt 21 bildet eine Fresnel-Linse F als Brechungselement
an der Bodenfläche
F1 eines konkaven Abschnitts X mit im Wesentlichen Säulenform,
der so angeordnet ist, dass er in einem zentralen Abschnitt einer
distalen Endfläche 210 eingedrückt ist,
wobei ein Reflexionselement 214, das als Parabellinie dargestellt
ist, im Wesentlichen über
dem gesamten Gebiet liegt, das sich ausgehend von einer Umfangsendkante 213 der proximalen
Endfläche 211 zu
einer Umfangsendkante 223 der distalen Endfläche 210 erstreckt.
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Genauer
gesagt, wird der Brechungsindex der Fresnel-Linse F so eingestellt,
dass Fresnel-Einfallslicht R1, das innerhalb eines Einfallswinkels
A läuft
und in die Fresnel-Linse F eintritt und zum vom Trägerelement
D1 emittierten Licht R gehört,
so gebrochen wird, dass es parallel zur Strahlungsachse P verläuft und
zum distalen Endabschnitt 220 der ersten Linse 2 läuft. Bei
dieser Ausführungsform
ist die Fresnel-Linse F integral mit dem Linsen-Hauptelementabschnitt 21 ausgebildet,
jedoch besteht keine Einschränkung
hierauf, sondern die Fresnel-Linse F kann gesondert vom Linsen-Hauptelementabschnitt 21 ausgebildet
sein.
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Das
Reflexionselement 214 bildet eine Reflexionswand 225,
die zwischen einem proximalen Ende 222, das auf der Seite
der Basis 1 bezogen auf einen Lichtpfad L liegt, wie er
zur stärksten
Seitenrichtung hinsichtlich des vom Trägerelement D1 emittierten Lichts
R abgestrahlt wird, und der Umfangsendkante 223 der distalen
Endfläche 210 des
Linsen-Hauptelementabschnitts 21 angeordnet ist. Die Reflexionswand 225 ist
mit vorbestimmter Form ausgebildet, so dass Fresnel-Nichteinfallslicht
R2, das außerhalb
des Einfallswinkels A läuft
und als emittiertes Licht, das nicht das Fresnel-Einfallslicht R1
ist, unter dem vom Trägerelement
D1 emittierten Licht R, in die Fresnel-Linse F eintritt, so reflektiert
werden kann, dass es zum distalen Endabschnitt 220 der
ersten Linse 2 läuft.
Bei dieser Ausführungsform
ist beinahe die gesamte Fläche
vorbestimmter Form als Parabelform ausgebildet, wobei das Fresnel-Nichteinfallslicht
R2 in der Richtung des o.g. parallelen Lichts H laufen kann, wobei
jedoch keine Einschränkung
hierauf besteht, insoweit dass Fresnel-Nichteinfallslicht R2 in der Richtung
des parallelen Lichts H läuft,
und die Form kann z.B. durch eine Exponentialfunktion angegeben
werden.
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Der
Vorsprungsabschnitt 212 liegt mit Säulenform vor, und vier Vorsprungsabschnitte 212 sind mit
gleichmäßigem Intervall
entlang der Innenseite der Umfangsendkante 213 der proximalen
Endfläche 212 angeordnet.
Jeder der vier Vorsprungsabschnitte 212 wird in eine Durchgangsbohrung 1H eingesetzt, um
die Linse jeweils auf der Basis 1 zu montieren, und dann
erfolgt ein Schmelzen und Aushärten
durch thermisches Verstemmen mit einem Löteisen oder dergleichen, damit
die erste Linse 2 und die Basis 1 integral montiert
werden. Für
das Verfahren zum Montieren der ersten Linse 2 auf der
Basis 1 besteht keine Einschränkung auf diese Ausführungsform, sondern
es kann eine Schraube verwendet werden.
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Ferner
ist am proximalen Endabschnitt 20 des Linsen-Hauptelementabschnitts 21 ein
Elementschutzabschnitt 215 in Form einer Halbkugelfläche gegenüber der
proximalen Endfläche 211 in
der Lichtemissionsrichtung eingesenkt. Ein Material mit Wärmebeständigkeit
und Transparenz, wie Silikon oder Epoxidharz, füllt den Elementschutzabschnitt 215 aus,
um das Trägerelement
D1 und den Draht W zu bedecken und zu schützen.
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Die
zweite Linse 3 verfügt,
wie es in der 1 dargestellt ist, über einen
asphärischen
Linsenabschnitt 31, dessen zentraler Abschnitt 3C so ausgebildet
ist, dass er in der Richtung entgegengesetzt zur Lichtemission aufgewölbt ist,
und einen zylindrischen Linsenhalteabschnitt 32, der so
angeordnet ist, dass er sich ausgehend von einer Umfangsendkante 310 des
asphärischen
Linsenabschnitts 31 aus erstreckt. Die zweite Linse 3 ist
so angeordnet, dass eine Linsenfläche 311 des asphärischen
Linsenabschnitts 31 entlang einer Öffnung X1 des konkaven Abschnitts
X der ersten Linse 2 in Kontakt steht, wobei eine Innenfläche 321 des
Linsenhalteabschnitts 32 über die Umfangsendkante 223 der
distalen Endfläche 210 der
ersten Linse 2 passt. Die Krümmung des asphärischen
Linsenabschnitts 31 ist, wie es in der 1 dargestellt
ist, so eingestellt, dass die zweite Linse 3 so angeordnet
ist, dass sie entlang der ersten Linse 2 in Kontakt steht,
wobei das von der ersten Linse 2 her laufende Licht unter
einem Konvergenzwinkel FA auf einen Konvergenzpunkt FF konvergiert
wird. Der Konvergenzwinkel FA kann dadurch wahlfrei anders als bei
dieser Ausführungsform eingestellt
werden, dass die Krümmung
des asphärischen
Linsenabschnitts 31 verändert
wird.
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Als
Nächstes
wird die Betriebsweise der Lichtemissionsdiodeneinheit D mit der
obigen Anordnung gemäß der vorliegenden
beanspruchten Erfindung erläutert.
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Als
Erstes emittiert, wenn an das Leiterbahnmuster C elektrische Spannung
angelegt wird, das Trägerelement
D1, an das die elektrische Spannung angelegt wird, das Emissionslicht
R. Das Fresnel-Einfallslicht R1, das unter dem emittierten Licht
R in die Fresnel-Linse F eintritt, wird dadurch zu parallelem Licht
H parallel zur Strahlungsachse P gemacht, dass es durch die Fresnel-Linse
F gebrochen wird, und es läuft
zum distalen Endabschnitt 220 der ersten Linse 2.
Indessen wird hinsichtlich des Fresnel-Nichteinfallslichts R2, das
unter dem emittierten Licht R nicht in die Fresnel-Linse F gelangt,
dafür gesorgt,
dass es dadurch zu paralle lem Licht H parallel zur Strahlungsachse
P wird, dass es durch die Reflexionswand 225 reflektiert
wird, und es läuft
zum distalen Endabschnitt 220 der ersten Linse 2.
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Wie
oben angegeben, erreicht das vom Trägerelement D1, der Punktlichtquelle,
emittierte Licht R den distalen Endabschnitt 220 der ersten
Linse 2 als paralleles Licht H aufgrund der Fresnel-Linse
F und der Reflexionswand 225.
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Das
parallele Licht H, das den distalen Endabschnitt 220 der
ersten Linse 2 erreicht, wird durch die asphärische Linse 31 der
zweiten Linse 3 auf den Konvergenzpunkt FF konvergiert,
um dadurch auf diesem mit kleiner Fläche eine große Lichtmenge
zu erhalten.
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Wenn
das Trägerelement
D1 das Emissionslicht R emittiert, erzeugt das Trägerelement
D1 Wärme.
Die durch das Trägerelement
D1 erzeugte Wärme
wird unmittelbar durch das Wärmeleitelement 14 diffundiert,
das mit dem Trägerelement
D1 in Kontakt steht, und sie wird an das Wärmeabführelement 12 übertragen
und dann durch dieses freigesetzt. Wie angegeben, ist es möglich, da
die durch das Trägerelement
D1 erzeugte Wärme
effektiv freigesetzt werden kann, eine Beeinträchtigung der Lichtemissionsfunktion
oder eine Verkürzung
der Lebensdauer aufgrund eines Temperaturanstiegs zu verhindern
und auch einen großen
elektrischen Strom durchzuschicken.
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Wie
oben angegeben, ist es, gemäß der vorliegenden
beanspruchten Erfindung, möglich,
das vom Trägerelement
D1, der Punktlichtquelle, emittierte Emissionslicht R verlustfrei
als parallele Lichtstrahlen zu konvergieren, die in derselben Richtung laufen.
Außerdem
kann, wenn z.B. eine asphärische Linse
oder dergleichen verwendet wird, das so erzeugte parallele Licht
auf einfache Weise auf eine kleine Fläche konvergiert werden, um
dadurch Lichtemissionsdiodeneinheiten hoher Leistungsfähigkeit zu
ermöglichen,
die hinsichtlich der Lichtkonvergiereigenschaften ultimativ hervorragend
sind und die Licht hoher Intensität auf den Konvergenzpunkt strahlen
können.
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Außerdem ist
es möglich,
da die durch das Lichtemissionselement erzeugte Wärme effektiv
freigesetzt werden kann, eine Beeinträchtigung der Lichtemissionsfunktion
des Lichtemissionselements oder eine Verkürzung der Lebensdauer desselben
zu verhindern.
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Ferner
kann, da ein Abschnitt zum Konvergieren von Licht, wie eine Linse,
und die Basis integral ausgebildet sind, und da der Konvergenzwinkel durch
Austauschen der zweiten Linse wahlfrei eingestellt werden kann,
der Konstruktionsfreiheitsgrad verbessert werden, so dass die Lichtemissionsdiodeneinheit
in verschiedene Anlagen eingebaut werden kann und sie vorzugsweise
als Lichtquelle für z.B.
eine Produktuntersuchung verwendet werden kann, die eine enge Untersuchung
erfordert, wie eine Leiterbahnüberprüfung oder
eine Fehlerüberprüfung für jedes
Produkt.
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Außerdem ist
es möglich,
eine Lichtemissionsdiodeneinheit zu schaffen, bei der das Lichtemissionselement
geschützt
werden kann, ohne dass die Intensität des von diesem emittierten
Lichts geschwächt
würde,
die Anzahl der Komponenten um das Lichtemissionselement verringert
werden kann, da der Draht W zum Anlegen elektrischer Spannung an
das Lichtemissionselement direkt mit dem Leiterbahnmuster C verbunden
ist, und ein Prozess zum Verbinden des Lichtemissionselements und
des Leiterbahnmusters C, die beide im Wesentlichen in derselben
Ebene angeordnet sind, durch einen Draht kann extrem vereinfacht
werden.
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Bei
der obigen Ausführungsform
ist eine Fresnel-Linse als Brechungselement F verwendet, jedoch
können
andere Linsen verwendet werden, insoweit das vom Trägerelement
D1 eintretende Einfallslicht R1 so gebrochen wird, dass es als paralleles Licht
H emittiert wird. Die andere Linse kann z.B. eine asphärische Linse
oder dergleichen sein.
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Außerdem ist
es möglich,
da das emittierte Licht, das unter dem von der Lichtemissionsdiode
D1 emittierten Emissionslicht R außerhalb des Lichtpfads L läuft und
das nicht verwendet wurde, durch die Reflexionswand 225 reflektiert
werden kann, um zum distalen Endabschnitt 220 der ersten
Linse 2 zu laufen, wenn das proximale Ende 222 in
der Richtung entgegengesetzt zur Lichtemission bewegt wird, möglich, die
Lichtkonvergenzeigenschaften der Lichtemissionsdiodeneinheit weiter
zu verbessern.
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Ferner
wird als zweite Linse 3 der asphärische Linsenabschnitt 31 verwendet,
jedoch besteht keine Einschränkung
hierauf, insoweit der Konvergenzwinkel wahlfrei eingestellt werden
kann, wie bei einer Fresnel-Linse oder dergleichen. Da dafür gesorgt
werden kann, dass das durch die zweite Linse mit einem wahlfreien
Konvergenzwinkel konvergierte Licht in eine optische Faser eintritt
und als Licht mit demselben Winkel genutzt wird wie dasjenige, das von
der entgegengesetzten Richtung her eintritt, kann an die folgende
Ausführungsform
gedacht werden: das mit dem wahlfreien Konvergenzwinkel auf den
Konvergenzpunkt FF konvergierte Licht wird durch die optische Faser
an einer getrennten Position eingeführt, und es wird unter einem
Emissionswinkel mit demselben Winkel wie dem Konvergenzwinkel abgestrahlt.
Außerdem
kann, wenn eine so angeordnete optische Faser an mehreren Lichtemissionsdiodeneinheiten
montiert wird, eine vergrößerte Lichtintensität erzielt
werden.
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Bei
der obigen Ausführungsform
ist an der Basis 1 eine ein zelne Kombination aus dem Trägerelement
D1 und der ersten Linse 2 angeordnet, jedoch besteht keine
Einschränkung
hierauf, sondern an der Basis 1 können mehrere Kombinationen
aus einem Trägerelement
D1 und einer ersten Linse 2 angeordnet werden.
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Ferner
ist die Silberplattierungsbeschichtung M auf die Oberfläche des
Wärmeleitelements 14 aufgetragen,
jedoch kann ein Material aufgetragen werden, dessen Reflexionskoeffizient
groß ist
und das Licht mit einer anderen Wellenlänge als der im Bereich sichtbaren
Lichts reflektiert, wie Nahinfrarotlicht oder Ultraviolettlicht.
Außerdem
kann die Silberplattierungsbeschichtung M auf die Oberfläche des
Wärmeleitelements 14 aufgetragen
werden, die auf dem Wärmeabführelement 12 platziert
wird, wie es in der 5 dargestellt ist, oder sie
kann auf die Oberfläche des
Wärmeabführelements 12 aufgetragen
werden, wie es in der 6 dargestellt ist.
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Die
Silberplattierungsbeschichtung M wird durch ein Ionenplattierverfahren
hergestellt, jedoch besteht keine Einschränkung hierauf, sondern es kann
ein anderes Beschichtungsverfahren oder ein Plattierungsverfahren
angewandt werden, insoweit die hergestellte Überzugsschicht hinsichtlich
der Korrosionsbeständigkeit
hervorragend ist.
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Außerdem ist
das Wärmeleitelement 14 zwischen
dem Wärmeabführelement 12 und
der Leiterbahnplatte 11 montiert, jedoch kann dafür gesorgt sein,
dass es eine kleinere Fläche
als die Trägerelement-Freilegebohrung 111 der
Leiterbahnplatte 11 aufweist und in dieser angeordnet ist.
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Ferner
kann das parallele Licht solches Licht sein, das unter einem Winkel
innerhalb von ±5%
zur Strahlungsachse P läuft,
da das Licht denselben Effekt wie bei der o.g. Aus führungsform
erzeugt.
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Als
Nächstes
wird eine weitere, verschiedene Ausführungsform unter Bezugnahme
auf die 7 bis 10 beschrieben,
wobei die Aufmerksamkeit auf ein Verfahren zum Herstellen der Lichtemissionsdiodeneinheit
gemäß der vorliegenden
beanspruchten Erfindung gerichtet wird.
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Die
Lichtemissionsdiodeneinheit gemäß dieser
Ausführungsform
verfügt über dieselbe
Anordnung wie die Lichtemissionsdiodeneinheit gemäß der vorigen
Ausführungsform,
mit Ausnahme der Basis 1 und des Trägerelements D1 als Lichtemissionselement.
Eine Komponente, die einer solchen der vorigen Ausführungsform
entspricht, ist mit demselben Code versehen.
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Das
Trägerelement
D1 liegt in Form eines rechteckigen Blocks vom Oberflächenmontagetyp vor,
dessen Unterseite die Kathode bildet, und dessen Oberseite die Anode
bildet, wobei auf der Bodenfläche
eines P-Halbleiters ein extrem dünner
(einige Dutzend μm)
N-Halbleiter in laminiertem Zustand angebracht ist. Das Trägerelement
D1 wird als sogenannte Leistungs-LED bezeichnet, die einen Strom nicht
unter 250 mA führen
kann und eine beträchtliche
Menge elektrischer Energie verbraucht und im Vergleich zu einer
normalen LED eine beträchtliche Menge
freigesetzter Wärmeenergie
erzeugt. Da die Wärme
hauptsächlich
von einer Grenze B zwischen der P-Schicht und der N-Schicht erzeugt
wird, ist diese Grenze B nahe der Unterseite angeordnet, d.h. einer
Verbindungsfläche
D1a, die der Basis 1 zugewandt ist, um die Wärme effektiv
abzuführen.
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Die
Basis 1 ist plattenförmig,
mit der Form im Wesentlichen eines Kreises in der Draufsicht, und
sie besteht hauptsächlich
aus dem Wärmeabführelement 12 aus
Aluminium, wobei ein laminiertes Isoliermaterial 15 seine
Oberseite bedeckt und wobei das Leiterbahnmuster C auf dem Isoliermaterial 15 angeordnet
ist. Das Isoliermaterial 15 besteht z.B. aus Polyimidharz
oder Epoxidharz, und es liegt als extrem dünne Schicht von einigen Dutzend μm vor, um
die Wärmeleitung
nicht zu stören.
Das Leiterbahnmuster C ist ebenfalls dünn, wobei eine Goldplattierung
auf Kupfer aufgebracht ist, und bei dieser Ausführungsform ist ein Paar aus
positiven und negativen Leiterbahnmustern C(1), C(2) vorhanden.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist dafür
gesorgt, dass sich eines der Leiterbahnmuster C(1) beinahe über die
gesamte Fläche
der Oberfläche
mit dem zentralen Abschnitt der Basis 1 erstreckt, und das
Trägerelement
D1 ist über
einen Abstandshalter SP aus einem massiven, rechteckigen Block auf
dem Leiterbahnmuster C(1) montiert.
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Der
Abstandshalter SP ist elektrisch leitend, und er besteht aus einem
Material, z.B. Kupfer, dessen Fläche
in der Draufsicht größer als
die des Trägerelements
D1 ist, und er wird durch Löten
mit z.B. Sn-Pb als Lot als zweitem Verbindungsmaterial mit dem Leiterbahnmuster
C(1) verbunden. Die Dicke des Abstandshalters SP ist so eingestellt,
dass sie größer als
die Höhe
des Lots ist, das um eine Grenze zwischen dem Leiterbahnmuster C
und dem Abstandshalter SP vorsteht. Die Unterseite D1a des Trägerelements
D1 wird unter Verwendung einer Legierung von Gold und Zinn auf den
Abstandshalter SP gebondet.
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Nun
wird eine Prozedur zum Montieren des Trägerelements D1 auf der Basis 1 erläutert. Als
Erstes wird die Unterseite D1a des Trägerelements D1 unter Verwendung
einer Legierung von Gold und Zinn an den Abstandshalter SP gebondet.
Nachdem das so kombinierte, integrierte Element aus dem Abstandshalter
SP und dem Trägerelement
D1 hergestellt wurde, wird dieses kombinierte, integrierte Element
auf das Leiterbahnmuster C(1) der Basis 1 gebondet. Genauer
gesagt, wird Lot creme auf das Leiterbahnmuster C(1) der Basis 1 aufgetragen,
das kombinierte, integrierte Element aus dem Abstandshalter SP und
dem Trägerelement
D1 wird auf der Lotcreme platziert, und dann wird die Unterseite
D1a des Trägerelements
D1 durch eine Wiederaufschmelzbearbeitung in elektrisch verbundenem
Zustand am Leiterbahnmuster C(1) befestigt. Als Nächstes wird
die Oberseite des Trägerelements
D1, d.h. die Anode, durch einen Draht an das andere Leiterbahnmuster
C(2) gebondet.
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Gemäß dieser
Anordnung werden, da das Trägerelement
D1 und der Abstandshalter SP durch die Legierung aus Gold und Zinn
verbunden sind, deren überstehender
Abschnitt niedrig ist, die P-Schicht und die N-Schicht des Trägerelements
D1 nicht durch den vorstehenden Abschnitt der Legierung aus Gold
und Zinn verbunden, was es ermöglicht,
einen Kurzschluss zu vermeiden. Außerdem besteht keine Möglichkeit
einer Zerstörung
des Isoliermaterials 15, da der Abstandshalter SP und die
Basis 1 unter Verwendung von Sn-Pb-Lot verbunden werden,
dessen Schmelztemperatur niedriger als die Wärmebeständigkeitstemperatur des Isoliermaterials 15 ist,
nachdem das Trägerelement
D1 und der Abstandshalter SP verbunden wurden.
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Ferner
kann, da der Abstandshalter SP aus Kupfer besteht, dessen Wärmeleitung
hervorragend ist, und da auch das Leiterbahnmuster C(1) so hergestellt
ist, dass es ausreichend groß ist,
um die Wärmeleitung
nicht zu stören,
die durch das Trägerelement
D1 aufgrund der Lichtemission erzeugte Wärme schnell an das Wärmeabführelement 12 übertragen
werden, was es ermöglicht,
die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung des Trägerelements
D1 aufgrund der Wärme
zu verringern.
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Außerdem wird,
wenn es erforderlich ist, die Basis 1 umzubiegen, die Kraft,
die dafür
sorgt, dass die Basis 1 umgebogen wird, nicht direkt an
das Trägerelement
D1 übertragen, wodurch
die Möglichkeit einer
Beschädigung
des Trägerelements
D1 oder einer Ablösung
aufgrund einer derartigen Kraft und Bewegung verhindert wird.
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Ferner
kann, da das Trägerelement
D1 um die Höhe
des Abstandshalters SP gegenüber
der Basis 1 hochsteht, ein optisches System einfach montiert
werden, das, durch Reflexion, die effektive Nutzung von Licht erleichtern
kann, das genau radial vom Trägerelement
D1 abgestrahlt wird.
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Außerdem ist
ein vorbestimmter Glattheitsgrad nur für die Oberseite des Abstandshalters
SP erforderlich, die mit dem Trägerelement
D1 verbunden ist, so dass sich der Herstellprozess vereinfacht.
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Die
Temperaturen des Trägerelements
D1, der Basis 1 und des Abstandshalters SP schwanken alle,
wenn ein Bondvorgang ausgeführt
wird oder Licht emittiert wird, und jedes dieser Teile zeigt eine individuelle
Expansion oder Kontraktion wenn die Temperatur variiert. Da jedoch
der Wärmeexpansionskoeffizient
des Abstandshalters SP zwischen demjenigen des Trägerelements
D1 und demjenigen des Wärmeabführelements 12 liegt,
können
thermische Spannungen unterdrückt
werden, die sich aus einem Unterschied der kubischen Expansion ergeben.
Bei dieser Ausführungsform
besteht der Abstandshalter SP aus Kupfer, dessen Wärmeexpansionskoeffizient
ungefähr
16×10–6/K
beträgt,
das Wärmeabführelement 12 besteht
aus Aluminium, dessen Wärmeexpansionskoeffizient
ungefähr
23,7×10–6/K beträgt, und
das Trägerelement
D1 besteht aus Siliciumcarbid, dessen Wärmeexpansionskoeffizient ungefähr 4,2×10–6/K
beträgt.
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Außerdem wird,
da der Abstandshalter SP aus Kupfer besteht, das hervorragende Wärmeleitfähigkeit
zeigt, die vom Trägerelement
D1 erzeugte Wärme
schnell an die Basis 1 übertragen, und
eine Temperaturdifferenz zwischen dem Trägerelement D1, dem Abstandshalter
SP und der Basis 1 kann innerhalb einer kurzen Zeitperiode
ausgeglichen werden, und es können
auch thermische Spannungen unterdrückt werden, die sich aus Temperaturdifferenzen
zwischen dem Trägerelement
D1, dem Abstandshalter SP und der Basis 1 ergeben.
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Ferner
kann, da der Abstandshalter SP auf der Basis 1 montiert
wird nachdem das Trägerelement
D1 auf ihm montiert wurde, ein schwieriger Prozess zum Montieren
des Trägerelements
D1 am Abstandshalter SP mit einer üblichen Anlage selbst dann
ausgeführt
werden, wenn verschiedene Basen 1 verwendet werden. Im
Ergebnis kann die Anlage gemeinsam genutzt werden, und es ist möglich, eine Situation
zu vermeiden, bei der die gesamte Basis wegen eines mangelhaften
Trägerelements
D1 weggeworfen werden muss oder ein Trägerelement D1, dessen Bond-
oder Verdrahtungsvorgang zum Abstandshalter SP fehlgeschlagen ist,
weggeworfen werden muss, da derartige fehlerhafte Teile dann weggeworfen
werden können,
wenn das am Abstandshalter SP montierte Trägerelement D1 einen Fehler
zeigt.
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Außerdem kann
ein Abstandshalter SP selbst dann, wenn er ungeeignet mit der Basis 1 verbunden
ist (Positionsungenauigkeit), einfach abmontiert und geeignet neu
montiert werden, da er durch Löten
verbunden wird.
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Ferner
kann, da es möglich
ist, das Trägerelement
D1 an der Basis 1 zu montieren, ohne es zu berühren, da
der Abstandshalter SP als solcher erfasst und montiert wird, ein
Problem dahingehend vermieden werden, dass das Trägerelement
D1 zerstört
wird, wenn es an der Basis 1 montiert wird, so dass die
Qualität
verbessert wird.
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Für den Abstandshalter
besteht keine Einschränkung
auf ein elektrisch leitendes Material wie Kupfer. Z.B. kann als
Isoliermaterial Aluminiumnitrid angegeben werden. Der Wärmeexpansionskoeffizient
des Aluminiumnitrids weist einen Wert zwischen dem des Silicium-Trägerelements
und demjenigen des Wärmeabführelements
auf, und der Wert liegt näher
am Wärmeexpansionskoeffizient
des Trägerelements
als an dem des Wärmeabführelements.
Im Ergebnis entstehen nur schwer thermische Spannungen zwischen
dem Abstandshalter aus Aluminiumnitrid und dem Trägerelement,
obwohl Aluminiumnitrid hinsichtlich der Wärmeleitfähigkeit etwas schlechter als
Kupfer ist, so dass das Trägerelement
effektiv geschützt
werden kann. Im Fall von Aluminiumnitrid sind zwei Drähte erforderlich.
Außerdem
ist es ferner bevorzugt, dass jede Fläche, die der Basis und dem Lichtemissionselement
zugewandt ist, wegen der Verbindung metallisiert wird.
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Wie
oben angegeben, können,
gemäß dieser
Ausführungsform,
neu entstehende Probleme, die sich aus einem Montageprozess oder
Wärmeabfuhr
aufgrund des Erscheinens von Leistungs-LEDs ergeben haben, effektiv
gelöst
werden.
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Als
Nächstes
wird unter Bezugnahme auf die 11 und 12 eine
andere Ausführungsform des
Brechungselements beschrieben.
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Das
Brechungselement ist eine Fresnel-Linse F mit einem konvexen Linsenabschnitt
F1, der im Linsenzentrum angeordnet ist, und mehreren orbikularen
Zonenlinsenabschnitten F2, die konzentrisch um den konvexen Linsenabschnitt
F1 herum angeordnet sind, und insbesondere bei dieser Ausführungsform
ist die Einstellung dergestalt, dass der Abstand zwischen einer
vorbestimmten Position (z.B. der Zentrumsposition) der Brechungsfläche F21
und dem Trägerelement
D1 entlang der Richtung der optischen Achse P mit einem Weg näher zum
Zentrum hin zunimmt. Genauer gesagt, wird die zentrale Position jeder
Brechungsfläche
F21 so eingestellt, dass sie in einer Schnittansicht auf einem vorbestimmten Bogen
liegt, und die Intensität
von Licht H, das durch die Fresnel-Linse F durch Brechung parallel
gemacht wird, wird so stark wie möglich vergleichmäßigt.
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Anders
gesagt, nimmt die Lichtintensität
vom Zentrum des Strahls aus zu, wie es in der 13 dargestellt
ist, wenn versucht wird, vom Trägerelement D1
emittiertes Licht R1 durch eine normale brechende Kugellinse oder
eine asphärische,
brechende Linse F parallel auszubilden. Ferner nimmt dann, wenn Licht
erneut konvergiert wird, um das parallele Licht H in ein Objekt
X einzuführen,
z.B., um Licht in eine optische Faser oder in eine Stablinse einzuführen, der
Winkel zwischen dem Außenabschnitt
des Lichts und dem Zentrum der optischen Achse mit dem Abstand vom
Zentrum aus zu, was ein effizientes Einführen des Lichts in das Objekt
X oder eine effiziente Transmission des Lichts im Objekt X verhindert.
Im Ergebnis ist, wie es in der 13 dargestellt
ist, paralleles Licht H, dessen Lichtdichte an einer Position näher nach
außen
hin höher
ist, angesichts der Effizienz des Einführens des Lichts in das Objekt
X nicht bevorzugt.
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Jedoch
ist es gemäß dieser
Ausführungsform,
wie es in der 11 dargestellt ist, da der Effekt gelindert
ist, dass die Intensität
des parallelen Lichts H nach außen
hin abweicht, und da sie vergleichmäßigt werden kann, möglich, das
Licht im Vergleich mit einer normalen brechenden Kugellinse effektiv
in das Objekt X einzuführen.
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Die
Brechungsfläche
F21 jedes orbikularen Zonenlinsenabschnitts F2 ist asphärisch gemacht.
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Ferner
ist bei dieser Ausführungsform,
wie es in der 12 dargestellt ist, ein Winkel
zwischen einer Verbindungsfläche F22
zwischen der Brechungsfläche
F21 eines orbikularen Zonenlinsenabschnitts F2 und einer Brechungsfläche F21
desjenigen orbikularen Zonenlinsenabschnitts F2, der der äußere radiale
Nachbar ist, und der optischen Achse LC so eingestellt, dass er
mit dem Winkel zwischen dem von einem Ende des Trägerelements
D1 zum unteren Ende der Verbindungsfläche F22 laufenden Lichts R1
und der optischen Achse LC übereinstimmt oder
kleiner als dieser ist.
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Als
Ergebnis hiervon ist es möglich,
alles vom Trägerelement
D1, das tatsächlich über eine messbare
Lichtemissionsfläche
verfügt,
emittierte Licht in die Brechungsfläche F21 des orbikularen Zonenlinsenabschnitts
F2 einzuführen
und es effektiv und ohne merkliche Verluste nach vorne zu brechen.
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Der
andere Aufbau kann auf verschiedene Arten modifiziert werden, ohne
dass vom Grundgedanken der Erfindung abgewichen würde.
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MÖGLICHE ANWENDUNGEN
IN DER INDUSTRIE
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Wie
oben angegeben, ist es gemäß der vorliegenden
beanspruchten Erfindung möglich,
da das vom Lichtemissionselement, einer Punktlichtquelle, emittierte
Licht als paralleles Licht, das in derselben Richtung läuft, ohne
merkliche Verluste konvergiert werden kann, und da das parallele
Licht einfach auf eine kleine Fläche
konvergiert werden kann, wenn z.B. eine asphärische Linse verwendet wird,
eine Lichtemissionsdiodeneinheit mit hoher Leistungsfähigkeit
zu schaffen, die hinsichtlich der Lichtkonvergenzeigenschaften extrem
hervorragend ist und die Licht mit hoher Intensität auf den
Konvergenzpunkt strahlen kann. Die Lichtemissionsdiodeneinheit verfügt über große mögliche Anwendungen
insbesondere auf dem Beleuchtungsgebiet, wie bei der Oberflächenuntersuchung,
der Bildverarbeitung oder bei medizinischen Anwendungen.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Eine
Lichtemissionsdiodeneinheit ist mit Folgendem versehen: einem Lichtemissionselement
D1, einer Basis 1 mit einem Wärmeabführelement 12, das
durch das Lichtemissionselement D1 erzeugte Wärme abführt, und einer ersten Linse 2 mit
einem Reflexionselement 214, das Licht R2 reflektiert,
das unter dem vom Lichtemissionselement D1 emittierten Licht R außerhalb
eines vorbestimmten Winkels läuft, und
einem Brechungselement F, das Licht R1, unter dem vom Lichtemissionselement
D1 emittierten Licht R, das innerhalb des vorbestimmten Winkels
läuft, bricht,
wobei jedes derselben integral ausgebildet ist, wobei die erste
Linse 2 integral an der Basis 1 montiert ist,
wodurch durch das Reflexionselement 214 und das Brechungselement
F dafür
gesorgt wird, dass vom Lichtemissionselement D1 emittiertes Licht R
im Wesentlichen in derselben Richtung läuft.
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