DE10392203T5 - Sich verjüngende Linse mit erhöhter Ausgangsseitiger Lichtintensität sowie Licht-Härtungsvorrichtungen und Linsensätze mit derartigen Linsen - Google Patents

Sich verjüngende Linse mit erhöhter Ausgangsseitiger Lichtintensität sowie Licht-Härtungsvorrichtungen und Linsensätze mit derartigen Linsen Download PDF

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DE10392203T5
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Bruce Sandy McLean
Vasiliy Sandy Nosov
Dan E. Sandy Fischer
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    • G02B7/00Mountings, adjusting means, or light-tight connections, for optical elements
    • G02B7/02Mountings, adjusting means, or light-tight connections, for optical elements for lenses
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    • G02B3/04Simple or compound lenses with non-spherical faces with continuous faces that are rotationally symmetrical but deviate from a true sphere, e.g. so called "aspheric" lenses

Abstract

Linse zur Verwendung mit einer Licht-Härtungsvorrichtung, wobei die Linse so bemessen und konfiguriert ist, dass sie bei ihrem Gebrauch zumindest teilweise in eine dentale Vorbehandlungsstelle eingeführt werden kann, wobei sie Folgendes aufweist:
– einen Hohlkörper mit sich verjüngendem Profil und einem hohlen Innenbereich in seinem Inneren, der ferner Folgendes aufweist:
– eine Basis, die sich umfangsmäßig um den Körper erstreckt und so konfiguriert ist, dass sie auf solche Weise mit der Licht-Härtungsvorrichtung verbunden werden kann, dass von dieser emittiertes Licht im Gebrauch durch die Linse läuft; und
– eine Wand, die sich ausgehend von der Basis nach außen erstreckt und in einer Spitze konvergiert;
– wobei die Wand und die Spitze so konfiguriert sind, dass dann, wenn die Linse mit der Licht-Härtungsvorrichtung verbunden ist, die Linse im Gebrauch eine erhöhte Menge, im Vergleich zu einer verjüngten Linse, die keinen hohlen Innenbereich enthält, des durch die...

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet des Erfindung
  • Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der Licht-Härtungsvorrichtungen, und spezieller auf dem Gebiet von Linsen, die zur Verwendung bei Licht-Härtungsvorrichtungen zu dentalen Zwecken konfiguriert sind.
  • 2. Relevante Technologie
  • Auf dem Gebiet der Dentaltechnik werden häufig Hohlräume mit lichtempfindlichen Verbindungen gefüllt und abgedichtet, die dadurch ausgehärtet werden, dass sie Strahlungsenergie, wie sichtbarem Licht, ausgesetzt werden. Diese Verbindungen, die allgemein als lichthärtbare Verbindungen bezeichnet werden, werden innerhalb von Zahnhohlraum-Vorbehandlungsstellen und auch Zahnflächen aufgetragen, wo sie anschließend durch Licht bestrahlt werden. Das eingestrahlte Licht sorgt für eine Polymerisation der lichtempfindlichen Komponenten innerhalb der Verbindungen, um dadurch die lichthärtbaren Verbindungen innerhalb der Zahnhohlraum-Vorbehandlungsstelle oder an einer anderen gewünschten Stelle zu härten.
  • Das Licht wird typischerweise mit einer Licht-Härtungsvorrichtung, die über eine Lampe, wie eine Halogenlampe oder eine Licht emittierende Diode (LED), verfügt, die so konfiguriert ist, dass sie Licht innerhalb eines zum Härten der lichthärtbaren Dentalverbindungen härtet, auf diese lichthärtbaren Verbindungen gelenkt. Licht-Härtungsvorrichtungen enthalten typischerweise auch einen Lichtleiter, wie einen faseroptischen Stab, oder eine spezielle Spitze oder eine Linse, die Licht erfassen und es in den Mund eines Patienten kollimieren oder auf andere Weise umlenken kann, wo das Licht sich schließlich ausbreitet.
  • Ein Problem bei vorhandenen Licht-Härtungsvorrichtungen besteht jedoch darin, dass die Lichtleiter häufig das sich ausbreitende Licht nicht korrekt zur gewünschten Stelle innerhalb des Munds des Patienten, und auch nicht auf die gewünschte Weise, lenken können. Zum Beispiel sind einige Lichtleiter nicht dazu in der Lage, das Licht korrekt in ein begrenztes Gebiet zu lenken, in dem sich die lichthärtbaren Verbindungen befindet. Dies gilt insbesondere für viele Licht-Härtungsvorrichtungen mit LED aufgrund des großen Ausbreitungswinkels, in den LEDs Licht emittieren. Dies stellt ein Problem dar, da ungeeignet ausgebreitetes Licht empfindliches Mundgewebe reizen kann und verhindern kann, dass die lichthärtbaren Verbindungen korrekt härten.
  • Während bestimmten Dentalprozeduren, wie bei der Behandlung tiefer Füllungen der Klasse II, ist es erforderlich, Licht tief in die dentale Vorbehandlungsstelle zu lenken, und dies mit ausreichender Intensität auszuführen, um die dort platzierten lichthärtbaren Verbindungen zu härten. Um die Ausbreitung von Licht innerhalb einer Vorbehandlungsstelle der Klasse II, oder irgendeiner anderen tiefen Vorbehandlungsstelle, zu erleichtern, ist es manchmal wünschenswert, eine kegelförmige Spitze oder eine Linse zu verwenden, die tief in die dentale Vorbehandlungsstelle eingeführt werden kann, um es dadurch zu ermöglichen, dass sich das eingestrahlte Licht innerhalb des gewünschten Behandlungsgebiets ausbreitet.
  • Die 1 veranschaulicht ein Beispiel einer existierenden Kegellinse 10, wie sie bei einer Licht-Härtungsvorrichtung dazu verwendet werden kann, dazu beizutragen, dass sich Licht innerhalb einer dentalen Vorbehandlungsstelle ausbreitet. Ein Problem, das sich bei dieser existierenden Linse zeigt, besteht jedoch darin, dass es bei ihr vorkommen kann, dass sich von ihr aus Licht auf solche Weise ausbreitet, dass direkt vor ihr eine Lichttasche oder ein Lichtloch 12 auftritt. Dieses Lichtloch 12 ist unerwünscht, da es während des Bestrahlungsprozesses effektiv das Härten jeglicher lichthärtbarer Verbindung verhindern kann, die direkt vor der Linse 10 angeordnet ist, wodurch ein gleichmäßiges Härten der lichthärtbaren Verbindungen innerhalb der dentalen Vorbehandlungsstelle verhindert wird.
  • Das direkt vor der Linse 10 auftretende Lichtloch 12 ist ein beobachtbares Ergebnis des Snellschen Gesetzes, gemäß dem Licht durch die Materialien gebrochen wird, durch die es läuft. Das Snellsche Gesetz ist dem Fachmann bekannt. Der Winkel, unter dem das Licht durch die Linse gebrochen wird, ist eine Funktion sowohl der Materialeigenschaften (z. B. Brechungsindex) der Linse 10 als auch des Winkels, unter dem das Licht die Außenfläche derselben (z. B. Einfallswinkel) schneidet.
  • Angesichts des Vorstehenden besteht in der Technik aktuell Bedarf an verbesserten Vorderenden, die während Dentalprozeduren, insbesondere zur Verwendung bei solchen der Klasse II, an Licht-Härtungsvorrichtungen dazu verwendet werden können, lichthärtbare Verbindungen zu härten.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER DERZEIT BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Kurz zusammengefasst, ist die Erfindung auf eine verbesserte Linse für Licht-Härtungsvorrichtungen mit LED gerichtet, die es ermöglicht, Licht mit gewünschter ausgangsseitiger Intensität durch sie zu emittieren.
  • Gemäß einer Ausführungsform verfügt die erfindungsgemäße Linse über einen Hohlkörper mit im Wesentlichen kegelförmigem Profil, der ein im Wesentlichen kegelförmiges Lichtloch erzeugt, das in seinem Inneren liegt. Der Hohlkörper der Linse verfügt auch über eine Basis, die sich umfangsmäßig um den Körper erstreckt. Bei einer Ausführungsform ist die Basis so konfiguriert, dass sie auf solche Weise mit einer Licht-Härtungsvorrichtung verbunden wird, dass von dieser emittiertes Licht beim Normalgebrauch durch die Linse laufen kann. Zum Typ der Verbindung zwischen der Linse und der Licht-Härtungsvorrichtung, z. B. dem Vorderende eines Körpers derselben, können Schnappsitze, Reibungssitze, Gewindesitze oder andere ähnliche Verbindungen gehören.
  • Der Körper der Linse verfügt über eine dünne Wand, die sich von der Basis aus erstreckt und in einer Spitze konvergiert, so dass das Profil des Körpers im Wesentlichen kegelförmig ist. Die Wand und die Spitze verfügen über im Wesentlichen gleichmäßige Dicke, so dass von der Licht-Härtungsvorrichtung nach vorne emittiertes Licht durch die Wand und die Spitze laufen kann, ohne dass es durch die Linse in unerwünschter Weise gebrochen wird. Bei einer Ausführungsform ist die Dicke der Linse in den Wand- und Spitzenbereichen eine Dicke im Bereich zwischen ungefähr 0,1 mm und ungefähr 2 mm.
  • Die Linse besteht vorzugsweise aus einem transparenten Material, das aus der Aluminiumdioxid, Saphir, Quarz, Glas und Kunststoff enthaltenden Gruppe ausgewählt ist. Es kann jeder transparente Kunststoff verwendet werden, einschließlich Acryl, Polyacryl, Polypropylen, Polycarbonat und Silicon, jedoch ohne Beschränkung hierauf. Obwohl die Linse transparent ist, kann sie eingefärbt werden, um unerwünschte Lichtemissionen zu filtern.
  • Zusammengefasst gesagt, verfügt die erfindungsgemäße Linse über einen Körper, der so konfiguriert ist, dass er zumindest teilweise in eine dentale Vorbehandlungsstelle, wie eine Vorbehandlungsstelle der Klasse II, eingeführt wird, während Licht direkt vor die Linse emittiert werden kann, ohne dass es in unerwünschter Weise durch diese gebrochen wird.
  • Diese und andere nützliche Eigenschaften, Vorteile und Merkmale der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen vollständiger ersichtlich werden, oder sie gehen aus einer Ausübung der nachfolgenden dargelegten Erfindung hervor.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Damit die Art, gemäß der die oben genannten und andere nützliche Eigenschaften, Vorteile und Merkmale der Erfindung erhalten werden, erfolgt unter Bezugnahme auf die speziellen Ausführungsformen derselben, die in den beigefügten Zeichnungen dargestellt sind, eine speziellere Beschreibung der oben kurz beschriebenen Erfindung. Unter Beachtung, dass diese Zeichnungen nur typische Ausführungsformen der Erfindung zeigen und daher nicht als deren Umfang beschränkend anzusehen sind, wird die Erfindung nun mit zusätzlicher Spezifizierung und Details unter Verwendung der beigefügten Zeichnungen beschrieben und erläutert.
  • 1 zeigt eine bekannte Linse mit einem massiven kegelförmigen Körper, die zur Verwendung bei einer Licht-Härtungsvorrichtung konfiguriert ist;
  • 2 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Linse mit einem Hohlkörper und dünnen Wänden, die ausgehend von einer Basis, die sich umfangsmäßig um den Linsenkörper herum erstreckt, in einer Spitze konvergieren;
  • 3 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Linse, die so konfiguriert ist, dass sie über eine Zwischenlinse mit einer Licht-Härtungsvorrichtung verbunden wird; und
  • 4 zeigt eine Ausführungsform, bei der eine erfindungsgemäße Linse in eine dentale Vorbehandlungsstelle eingeführt ist und an ein Band aus Einbettungsmasse angelegt ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Nun erfolgt unter spezieller Bezugnahme auf die Figuren, die bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung veranschaulichen, eine detaillierte Beschreibung der erfindungsgemäßen Licht- Härtungsvorrichtung. Es ist zu beachten, dass ähnliche Konstruktionen mit ähnlichen Bezugszeichen versehen sind. Um für einen Kontext betreffend das Interpretieren des Schutzumfangs zu sorgen, werden nun bestimmte Begriffe definiert, wie sie in der gesamten Anmeldung verwendet werden.
  • Der Begriff "Klasse II", wie hier verwendet, bezieht sich auf mesio-occlusale Karies und Vorbehandlungsstellen der Klasse II, die bis tief in das Zahngewebe eindringen. Jedoch ist die Erfindung nicht auf Linsen beschränkt, die nur dann verwendet werden könnten, wenn Karies der Klasse II behandelt wird. Vorbehandlungsstellen der Klasse II sind typischerweise mindestens 5 mm tief. Jedoch erstreckt sich die Erfindung umfassender auf alle Linsen, wie hier beschrieben, die so konfiguriert sind, dass sie zumindest teilweise in beliebige dentale Vorbehandlungsstellen eingeführt werden, unabhängig von der Tiefe derselben.
  • Die Begriffe "Linse" und "Schutzlinse", wie hier definiert, betreffen jegliches Objekt, durch das Licht laufen kann, und davon sollen nicht der Art nach beliebige Eigenschaften zum Fokussieren oder Kollimieren von Licht umfasst sein. Der Begriff Linse wird manchmal austauschbar mit den Begriffen "Spitze" und "Lichtleiter" verwendet.
  • Die 2 veranschaulicht eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schutzlinse 20. Wie dargestellt verfügt die Linse 20 über einen Hohlkörper 22 mit im Wesentlichen kegelförmigem Profil, damit die Linse 20 zumindest teilweise in eine dentale Vorbehandlungsstelle eingeführt werden kann, wie oben angegeben. Der Hohlkörper 22 erstreckt sich ausgehend von einer Basis 24, die sich umfangsmäßig um den Körper 22 erstreckt, bis zu einer Spitze 26. Ausgehend von der Basis 24 erstreckt sich eine dünne Wand 28, die in einer Spitze 26 konvergiert, um dazwischen einen kegelförmigen Hohlraum 30 zu bilden.
  • Bei einer Ausführungsform können die Wand 28 und die Spitze 26 über im Wesentlichen gleichmäßige Dicke verfügen, so dass jegliches Licht, das in einer Vorwärtsrichtung durch die Linse 20 läuft, durch die Spitze 26 laufen kann, ohne in unerwünschter Weise durch die Linse 20 gebrochen zu werden. Jedoch liegt es sicher innerhalb des Schutzumfangs der Erfindung, eine Linse bereitzustellen, bei der die Dicke der Wand 28 und der Spitze 26 so differieren, dass die eine dicker oder dünner als die andere ist.
  • Die Dicke der Linse 20 in den Bereichen der Wand 28 und der Spitze 26 liegt vorzugsweise im Bereich von ungefähr 0,1 mm bis ungefähr 2 mm, bevorzugter im Bereich von ungefähr 0,2 mm bis ungefähr 1 mm und am bevorzugtesten im Bereich von 0,25 mm bis ungefähr 0,5 mm. Zum Beispiel beträgt bei einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Linse 20 die Dicke derselbe in den Bereichen der Wand 28 und der Spitze 26 0,015'' (oder 0,381 mm).
  • Die Basis 24 der Linse 20 ist vorzugsweise so konfiguriert, dass sie mit einem Teil einer Licht-Härtungsvorrichtung 40, z. B. dem Vorderende eines Körpers derselben, in Kontakt steht und damit verbunden ist, wie es in den 24 dargestellt ist. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist die Basis 24 der Linse 20 so konfiguriert, dass sie lösbar mit dem Vorderende des Körpers der Licht-Härtungsvorrichtung 40 mittels einer Schnappsitzverbindung verbunden ist, wobei jedoch auch andere Verbindungstypen verwendet werden können. Zum Beispiel kann die Linse 20, bei anderen Ausführungsformen, so konfiguriert sein, dass sie durch einen Reibungssitz, eine Gewindeverbindung, eine Bajonettverbindung oder irgendeinen anderen Verbindungstyp mit der Licht-Härtungsvorrichtung 40 in Eingriff steht. Die Linse 20 kann auch so konfiguriert sein, dass sie durch einen Kleber oder eine während eines Schweißvorgangs hergestellte mechanische Verbindung fest mit der Licht-Härtungsvorrichtung 40 in Kontakt steht.
  • Ein Vorteil des Konfigurierens der Linse 20 in solcher Weise, dass sie lösbar mit der Licht-Härtungsvorrichtung 40 verbunden ist, besteht darin, dass sie leicht austauschbar ist und weggeworfen werden kann. Zum Beispiel kann es nach dem Abschließen einer Dentalprozedur, bei der die Linse 20 im Mund eines Patienten platziert wurde, wünschenswert sein, die Linse 20 wegzuwerfen. Es kann auch wünschenswert sein, die Linse 20 durch alternative Linsen auszutauschen, um Eigenschaften zu nutzen, die die alternativen Linsen zeigen. Zum Beispiel können die alternativen Linsen mit verschiedenen Farben eingefärbt sein, sie können aus verschiedenen Materialien hergestellt sein, oder sie können mit verschiedenen Dicken hergestellt sein, und daher können sie verschiedene optische Eigenschaften zeigen, die zur Verwendung bei verschiedenen Bedingungen geeignet sein können.
  • Die erfindungsgemäßen Linsen können eingefärbt sein, um ein Filtern des von der Licht-Härtungsvorrichtung emittierten Lichts zu ermöglichen. Es kann wünschenwert sein, verschiedene Lichtspektren abhängig z. B. vom Typ der zu härtenden lichthärtbaren Verbindung auszufiltern. Die Abmessungen der kegelförmigen Linse können ebenfalls zwischen verschiedenen Linsen variieren, um verschiedenen Erfordernissen und Vorlieben zu genügen.
  • Es kann auch die stoffliche Zusammensetzung der Linsen variieren. Gemäß einer Ausführungsform können die Linsen aus irgendeinem transparenten Material hergestellt werden, einschließlich Acryl, Polyacryl, Polypropylen, Polycarbonat, Silicon, Aluminiumdioxid, Saphir, Quarz und Glas, jedoch ohne Beschränkung hierauf.
  • Die erfindungsgemäßen Linsen können gesondert hergestellt und vertrieben werden, oder als Teil eines Linsensatzes mit mehreren verschiedenen Linsen. Die Linsensätze können Linsen mit denselben Charakteristiken und Eigenschaften oder verschiedenen Charakteristiken und Eigenschaften enthalten. Die erfindungsgemäßen Linsen können auch einstöckig an einer Licht-Härtungsvorrichtung angebracht werden und als Teil derselben vertrieben werden.
  • Die in der 2 dargestellte Linse 20 ist mit einer Licht-Härtungsvorrichtung 40 mit zwei LEDs 42 verbunden. Es ist jedoch zu beachten, dass die erfindungsgemäßen Linsen bei Licht-Härtungsvorrichtungen mit einer beliebigen gewünschten Anzahl von LEDs oder anderen Lichterzeugungsquellen (z. B. einer oder mehreren) verwendet werden können. Demgemäß veranschaulicht die in der 2 teilweise dargestellte Licht- Härtungsvorrichtung 40 nur ein geeignetes Beispiel einer Licht-Härtungsvorrichtung, die erfindungsgemäße Linsen verwenden kann. (Die Licht-Härtungsvorrichtung 40 ist in der US-Patentanmeldung mit der Serien-Nr. 10/068,397 vollständig offenbart, die am 5. Februar 2002 "Curing Light with Plurality of LEDs and Corresponding Lenses Configured to Focus Light" eingereicht wurde und hier durch Bezugnahme eingeschlossen wird.) Bei anderen Ausführungsformen können die erfindungsgemäßen Linsen auch mit optischen Faserlichtleitern und Lichtstäben verbunden sein, die mit einer Licht- Härtungsvorrichtung verbunden sind.
  • Ein spezieller Vorteil, der sich durch die erfindungsgemäßen Linsen ergibt, ist derjenige, dass sie es ermöglichen, dass Licht ohne Brechung durch die Linse 20 läuft, insbesondere durch die vorderen Abschnitte derselben im Bereich der Spitze 26, so dass das Licht mit einer gewünschten Intensität direkt vor die Spitze 26 emittiert werden kann. Es ist zu beachten, dass dies ein Vorteil gegenüber anderen bekannten Linsen ist. Obwohl die erfindungsgemäßen Linsen nicht speziell so konzipiert sind, dass sie das von der Lichterzeugungsquelle der Licht-Härtungsvorrichtung 40 emittierte Licht fokussieren, können in Kombination mit den erfindungsgemäßen Linsen Zwischenlinsen verwendet werden, die dazu verwendet werden, das Licht zu fokussieren. Ein Beispiel einer derartigen Ausführungsform ist in der 3 dargestellt. Wie dargestellt, ist die Linse 220 gemäß dieser Ausführungsform über eine Zwischenlinse 50 mit der Licht-Härtungsvorrichtung 40 verbunden. Die Zwischenlinse 50 wird dazu verwendet, das von den LEDs 42 emittierte Licht zu kollimieren, wie es detaillierter in der am 11. Januar 2002 eingereichten US-Patentanmeldung mit der Serien-Nr. 10/044,346 beschrieben ist.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform ist die Linse 220 für Verbindung mit der Zwischenlinse 50 mittels einer Schnappsitzverbindung konfiguriert, so dass die externe Linse 220 und die Zwischenlinse 50 lösbar verbunden werden können. Es ist jedoch zu beachten, dass bei anderen Ausführungsformen die Linse 220 und die Zwischenlinse 50 einstückig verbunden sein können. Die Zwischenlinse 50, die Licht-Härtungsvorrichtung 40 und jeglicher Teil derselben (z. B. die LED-Baugruppe) können ebenfalls einstückig verbunden sein. Wie dargestellt, ist die Zwischenlinse 50 so konfiguriert, dass sie durch eine Schnappsitzverbindung mit der Licht-Härtungsvorrichtung 40 verbunden ist, jedoch können auch andere Maßnahmen dazu verwendet werden, die Zwischenlinse 50 mit der Licht-Härtungsvorrichtung 40 zu verbinden.
  • Es ist zu beachten, dass das durch die Zwischenlinse 50 kollimierte Licht ohne unerwünschte Brechung durch die erfindungsgemäße externe Linse 220 laufen kann. Dies ist dann besonders nützlich, wenn tiefe dentale Vorbehandlungsstellen, wie dentale Vorbehandlungsstellen der Klasse II, behandelt werden.
  • Die 4 veranschaulicht eine Ausführungsform, bei der eine erfindungsgemäße Linse 20 in einer tiefen dentalen Vorbehandlungsstelle 60 eines Zahns 70 positioniert ist. Die dentale Vorbehandlungsstelle 60 kann eine dentale Vorbehandlungsstelle der Klasse II oder irgendeine andere tiefe dentale Vorbehandlungsstelle sein. Wie dargestellt, ist die Linse 20 mit einem kegelförmigen Körper konfiguriert, der es ermöglicht, die Linse 20 zumindest teilweise in die dentale Vorbehandlungsstelle 60 einzuführen. Ein Einführen der Linse 20 in die dentale Vorbehandlungsstelle ist nützlich, um zu verhindern, dass sich das emittierte Licht in andere Gebiete innerhalb des Munds des Patienten ausbreitet. Die Kegelform der Linse 20 kann ferner dazu verwendet werden, gegen nicht gehärtetes Füllmaterial 90 (z. B. ein Kompositharz) zu drücken und dieses zu manipulieren.
  • Wie dargestellt, liegt die Linse 20 auch an einem Band 80 aus Einbettungsmasse, das dazu verwendet werden kann, beim Füllen der dentalen Vorbehandlungsstelle 60 eine Form zu bilden. Bänder aus Einbettungsmasse sind dem Fachmann gut bekannt. Während einer dentalen Füllprozedur wird ein Füllmaterial 90 zu dentalen Zwecken innerhalb der dentalen Vorbehandlungsstelle 60 platziert und durch eine geeignete Licht-Härtungsvorrichtung gehärtet. Wenn die dentale Vorbehandlungsstelle 60 sehr tief ist, kann die Füllprozedur in Stufen ablaufen, so dass zunächst abgeschiedenes Füllmaterial 90 zu dentalen Zwecken ausreichend härten kann, bevor neues Material hinzugefügt wird.
  • Zum Beispiel kann bei der vorliegenden Ausführungsform das Füllmaterial 90 zu dentalen Zwecken mit von der Licht-Härtungsvorrichtung 40 emittiertem Licht gehärtet werden, bevor zusätzliches Füllmaterial zu dentalen Zwecken zur dentalen Vorbehandlungsstelle 60 hinzugefügt wird. Es ist zu beachten, dass es während bestimmten Füllprozeduren zu dentalen Zwecken erforderlich ist, dass die Licht-Härtungsvorrichtung Licht direkt vor die Spitze der Linse 20 emittiert, damit das Füllmaterial zu dentalen Zwecken ausreichend härten kann. Zum Beispiel ist bei der vorliegenden Ausführungsform das Füllmaterial 90 zu dentalen Zwecken an einer Stelle 92 angebracht, die nicht ausreichend bestrahlt werden kann, solange nicht die Licht-Härtungsvorrichtung Licht direkt vor die Front der Linse 20 emittieren kann. Es ist auch zu beachten, dass es bei bekannten Linsen verhindert sein kann, Licht direkt vor die Linsen zu emittieren, wie es oben unter Bezugnahme auf das in der 1 dargestellte Lichtloch 12 beschrieben ist. Demgemäß sind die erfindungsgemäßen Linsen von Nutzen, und sie sorgen gegenüber den bekannten Linsen dadurch für einen Vorteil, dass sie es zumindest ermöglichen, Licht direkt vor die Front der Linsen zu emittieren.
  • Die erfindungsgemäßen Linsen können auch dazu verwendet werden, die lichthärtbare Verbindung innerhalb der dentalen Vorbehandlungsstelle 60 zu manipulieren. Wenn z. B. einmal die dentale Vorbehandlungsstelle 60 ausreichend mit dem Füllmaterial 90 zu dentalen Zwecken gefüllt ist, kann die Linse 20 als Druckwerkzeug verwendet werden, um das Füllmaterial 90 zu dentalen Zwecken zu bearbeiten und zu komprimieren, um zu gewährleisten, dass es geeignet innerhalb der dentalen Vorbehandlungsstelle 60 verteilt ist. Um diese Funktion zu erleichtern, kann die Linse 20 mit einer stumpfen und abgerundeten Spitze konfiguriert sein, wie dargestellt.
  • Zusammengefasst gesagt, sind die erfindungsgemäßen Linsen mit einem kegelförmigen Körper mit dünnen Wänden konfiguriert, die es ermöglichen, dass Licht durch sie läuft, ohne dass es dadurch zu einer Brechung des Lichts auf unerwünschte Weise kommt. Insbesondere kann das Licht in einer Vorwärtsrichtung und mit ausreichender Intensität durch die Spitze der Linsen laufen, um es zu ermöglichen, dass das Licht lichthärtbare Verbindungen in wünschenswerter Weise härtet, die direkt vor der Linse angeordnet sind, wobei dies vom Inneren der dentalen Vorbehandlungsstelle aus erfolgt. Es ist zu beachten, dass dies eine Verbesserung gegenüber vorhandenen bekannten Linsen darstellt.
  • Es ist auch zu beachten, dass die beanspruchte Erfindung auf andere spezielle Formen realisiert werden kann, ohne dass von ihrem Grundgedanken oder wesentlichen Eigenschaften abgewichen würde. Die beschriebenen Ausführungsformen sind in jeder Hinsicht nur als veranschaulichend, nicht als beschränkend, anzusehen. Der Schutzumfang der Erfindung ist daher durch die beigefügten Ansprüche statt durch die vorstehende Beschreibung angegeben. Alle Änderungen, die in den Bedeutungs- und Äquivalenzbereich der Ansprüche gelangen, sind in deren Schutzumfang eingeschlossen.
  • Zusammenfassung
  • Die Erfindung ist auf Linsen (20) mit dünnen Wänden und im Wesentlichen Kegelform zur Verwendung bei Licht-Härtungsvorrichtungen zu dentalen Zwecken gerichtet. Die kegelige oder auf andere Weise sich verjüngende Form ermöglicht es, die Spitze (26) der Linsen zumindest teilweise in eine dentale Vorbehandlungsstelle (z. B. eine dentale Vorbehandlungsstelle der Klasse II) einzuführen. Die dünnen Wände (28) ermöglichen es, dass das von der Licht-Härtungsvorrichtung emittierte Licht durch die Linse (20) und die Spitze (6) läuft, ohne dass es in unerwünschter Weise gebrochen würde, so dass Licht direkt mit ausreichender Intensität auf die Ausgangsseite der Spitze (26) emittiert werden kann, um lichthärtbare Verbindungen innerhalb der dentalen Vorbehandlungsstelle zu härten.

Claims (27)

  1. Linse zur Verwendung mit einer Licht-Härtungsvorrichtung, wobei die Linse so bemessen und konfiguriert ist, dass sie bei ihrem Gebrauch zumindest teilweise in eine dentale Vorbehandlungsstelle eingeführt werden kann, wobei sie Folgendes aufweist: – einen Hohlkörper mit sich verjüngendem Profil und einem hohlen Innenbereich in seinem Inneren, der ferner Folgendes aufweist: – eine Basis, die sich umfangsmäßig um den Körper erstreckt und so konfiguriert ist, dass sie auf solche Weise mit der Licht-Härtungsvorrichtung verbunden werden kann, dass von dieser emittiertes Licht im Gebrauch durch die Linse läuft; und – eine Wand, die sich ausgehend von der Basis nach außen erstreckt und in einer Spitze konvergiert; – wobei die Wand und die Spitze so konfiguriert sind, dass dann, wenn die Linse mit der Licht-Härtungsvorrichtung verbunden ist, die Linse im Gebrauch eine erhöhte Menge, im Vergleich zu einer verjüngten Linse, die keinen hohlen Innenbereich enthält, des durch die Licht-Härtungsvorrichtung emittierten Lichts in einer Vorwärtsrichtung durch die Spitze hindurch lassen kann.
  2. Linse nach Anspruch 1, bei der der Hohlkörper ein im Wesentlichen kegelförmiges Profil aufweist und er als hohlen Innenbereich einen im Wesentlichen kegelförmigen Hohlraum bildet.
  3. Linse nach Anspruch 1, bei der von der Licht-Härtungsvorrichtung im Gebrauch nach vorne emittiertes Licht in ein Gebiet direkt vor der Spitze läuft.
  4. Linse nach Anspruch 1, bei der der Hohlkörper aus mindestens einem der Materialien Kunststoff, Aluminiumdioxid, Saphir, Quarz oder Glas besteht.
  5. Linse nach Anspruch 1, bei der der Hohlkörper aus mindestens einem der Materialien Acryl, Polyacryl, Polypropylen, Polycarbonat oder Silicon besteht.
  6. Linse nach Anspruch 1, bei der der Hohlkörper gefärbt ist, um ausgewählte Lichtwellenlängen auszufiltern.
  7. Linse nach Anspruch 1, bei der die Linse so konfiguriert ist, dass die Spitze zumindest teilweise in eine dentale Vorbehandlungsstelle der Klasse II eingeführt werden kann.
  8. Linse nach Anspruch 1, bei der die Linse so konfiguriert ist, dass sie durch eine Schnappsitzverbindung mit einer Licht-Härtungsvorrichtung in Kontakt steht.
  9. Linse nach Anspruch 1, bei der die Basis so konfiguriert ist, dass sie fest mit einer Zwischenlinse in Kontakt steht, die an einer Licht-Härtungsvorrichtung montiert ist.
  10. Linse nach Anspruch 9, bei der die Linse so konfiguriert ist, dass sie mit einer Schnappsitzverbindung mit der Zwischenlinse in Kontakt steht.
  11. Linse nach Anspruch 1, bei der die Wand und die Spitze über im Wesentlichen gleichmäßige Dicke verfügen.
  12. Linse nach Anspruch 1, bei der die Wand und die Spitze über variierende Dicken verfügen.
  13. Linse nach Anspruch 1, bei der die Wand über eine Dicke im Bereich von ungefähr 0,1 mm bis ungefähr 2 mm verfügt.
  14. Linse nach Anspruch 1, bei der die Wand über eine Dicke im Bereich von ungefähr 0,2 mm bis ungefähr 1 mm verfügt.
  15. Linse nach Anspruch 1, bei der die Wand über eine Dicke im Bereich von ungefähr 0,25 mm bis ungefähr 0,5 mm verfügt.
  16. Linse nach Anspruch 1, bei der die zur Verwendung beim Härten lichthärtbarer Verbindungen zu dentalen Zwecken geeignet ist, mit: – einem Körper mit einem Vorderende; – mindestens einer Lichterzeugungsquelle, die sich am Vorderende des Körpers befindet; und – einer Linse, die sich am Vorderende des Körpers benachbart zur Lichterzeugungsquelle befindet, wobei die Linse so bemessen und konfiguriert ist, dass sie im Gebrauch zumindest teilweise in eine dentale Vorbehandlungsstelle eingeführt werden kann, wobei diese Linse Folgendes aufweist: – einen Hohlkörper mit sich verjüngendem Profil und einem hohlen Innenbereich in seinem Inneren, der ferner Folgendes aufweist: – eine Basis, die sich umfangsmäßig um den Körper erstreckt und so konfiguriert ist, dass sie auf solche Weise mit der Licht-Härtungsvorrichtung verbunden werden kann, dass von dieser emittiertes Licht im Gebrauch durch die Linse läuft; und – eine Wand, die sich ausgehend von der Basis nach außen erstreckt und in einer Spitze konvergiert; – wobei die Wand und die Spitze so konfiguriert sind, dass dann, wenn die Linse mit der Licht-Härtungsvorrichtung verbunden ist, die Linse im Gebrauch eine erhöhte Menge, im Vergleich zu einer verjüngten Linse, die keinen hohlen Innenbereich enthält, des durch die Licht-Härtungsvorrichtung emittierten Lichts in einer Vorwärtsrichtung durch die Spitze hindurch lassen kann.
  17. Licht-Härtungsvorrichtung nach Anspruch 16, bei der die Linse durch mindestens eine der folgenden Verbindungen, nämlich einen Schnappsitz, einen Reibungssitz, eine Gewindeverbindung oder eine Bajonettverbindung, lösbar mit dem Vorderende des Körpers verbunden ist.
  18. Licht-Härtungsvorrichtung nach Anspruch 16, bei der die Linse durch eine Zwischenlinse lösbar mit dem Vorderende des Körpers verbunden ist, die zwischen dem Vorderende des Körpers und der Linse angeordnet ist, wobei die Linse lösbar mit der Zwischenlinse verbunden ist.
  19. Licht-Härtungsvorrichtung nach Anspruch 16, bei der die Linse durch eine zwischen der Licht-Härtungsvorrichtung und ihr angeordnete Zwischenlinse lösbar mit der Licht-Härtungsvorrichtung verbunden ist, wobei die Linse einstöckig mit der Zwischenlinse verbunden ist.
  20. Licht-Härtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 18 oder 19, bei der die Zwischenlinse über einen gekrümmten Abschnitt und einen flachen Abschnitt verfügt.
  21. Licht-Härtungsvorrichtung nach Anspruch 20, bei der der flache Abschnitt zur Lichterzeugungsquelle gerichtet ist und der gekrümmte Abschnitt zur Linse gerichtet ist.
  22. Licht-Härtungsvorrichtung nach Anspruch 16, bei der die Lichterzeugungsquelle mindestens eine Licht emittierende Diode enthält.
  23. Licht-Härtungsvorrichtung nach Anspruch 16, bei der die Linse aus mindestens einem der folgenden Materialien besteht: Acryl, Polyacryl, Polypropylen, Polycarbonat, Silicon, Aluminiumdioxid, Saphir, Quarz oder Glas.
  24. Licht-Härtungsvorrichtung nach Anspruch 16, bei der zumindest ein Teil der Linse eingefärbt ist.
  25. Licht-Härtungsvorrichtung nach Anspruch 16, bei der die Wand und die Spitze im Wesentlichen gleichmäßige Dicke aufweisen.
  26. Licht-Härtungsvorrichtung nach Anspruch 16, bei der die Wand und die Spitze variierende Dicken aufweisen.
  27. Linsensatz mit mehreren austauschbaren Linsen, wie sie im Anspruch 1 definiert sind, zur Verwendung bei einer Licht-Härtungsvorrichtung.
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