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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs
1 genannten Art.
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Offene
Getränkebehälter, wie
z.B. Dosen oder Flaschen, müssen
unter möglichst
reinen Bedingungen behandelt werden, um Verunreinigungen des Behälters mit
Keimen zu verhindern, die die Haltbarkeit und den Geschmack des
Getränkes
beeinträchtigen.
Bei sauerstoffempfindlichen Getränken, wie
z.B. Bier, muß während der
Behandlung, z.B. während
des Füllens,
auch der Zutritt von Sauerstoff verhindert werden. Es ist dazu bekannt,
die Behälter in
einem die gesamte Vorrichtung umfassenden Reingasraum zu behandeln,
was jedoch aufwendige Gehäusekonstruktionen
erfordert.
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Eine
gattungsgemäße Vorrichtung
ist aus der
DE 10114660
C2 bekannt, bei der lediglich der Bereich des Behandlungsplatzes
mit einem Reingasvorhang gegen Zutritt von Keimen und Sauerstoff
geschützt
wird. Dazu ist bei dieser bekannten Konstruktion am Behandlungsorgan
eine Spaltdüse
angeordnet, die ringförmig
um das Behandlungsorgan herum angeordnet ist und einen schlauchförmigen Gasvorhang
in Richtung der Behälterachse
nach unten abstrahlt.
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Bei
dieser Konstruktion wird ein die Vorrichtung umgebender, konstruktiv
aufwendiger Reingasraum vermieden. Nachteilig ist allerdings die
Strömungsrichtung
des Gasvorhanges vom Behandlungsorgan zum Behälter hin, die also auf die
Behältermündung gerichtet
ist. Den Gasvorhang durchdringende Verunreinigungen können dabei
zur Mündung
gedrückt
werden und zu Verunreinigungen führen.
Bei offener Füllung
eines Behälters
besteht ferner das Problem, dass aus dem Behälter austretende Luft, die
zumeist mit Keimen oder Sauerstoff beladen ist, mit dem in Gegenrichtung
strömenden
Gasvorhang kollidiert und von diesem stark verwirbelt wird. Die
störende
Luft aus dem Behälter
wird also nicht sauber abgeführt,
sondern durch die Verwirbelung zum Füllgut hin und wieder in den
Behälter
geführt, wo
sie für
Verunreinigungen sorgt.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine konstruktiv
einfache, sicher gegen Verunreinigungen schützende Vorrichtung der gattungsgemäßen Art
zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß sind seitlich
des Behandlungsplatzes Spaltdüsen
angeordnet, die Reingas aufeinander zu abstrahlen. Zwischen den
Spaltdüsen entsteht
somit eine Stauströmung,
in der die aufeinanderprallenden Gasstrahlen zu beiden Seiten in Richtung
der Achse des Behandlungsplatzes abgelenkt werden. Von den beiden
gegeneinander abstrahlenden Spaltdüsen verläuft ein in der Stauströmung oberhalb
einer durch die beiden Spaltmitten verlaufenden Symmetrieebene liegender
Anteil nach oben und ein anderer Anteil nach unten. Bei Anordnung
die ser Symmetrieebene unterhalb der Mündung des Behälters ergibt
sich oberhalb der Symmetrieebene ein an der Mündung vorbeilaufender beidseitig
den Behandlungsplatz umschließender
Reingasvorhang, der auch das Behandlungsorgan umschließt und somit
den gesamten Behandlungsplatz gegen Verunreinigungen schützt. Der
andere Teil der Stauströmung
verläuft
nach unten am Behälter
vorbei und verhindert, dass der nach oben gerichtete Teil des Staustrahles
aus dem Bereich zwischen den Düsen
und dem Behälter
von unten unreines Gas ansaugt. Die an der Mündung vorbei vom Behälter zum Behandlungsorgan
gerichtete Reingasströmung
ist somit gegen Eindringen von Verunreinigungen hervorragend geschützt und
ist an der Behältermündung von
diesem weg gerichtet, so dass kein Gas in den Behälter oder
zur Mündung
hin gedrückt
wird, sondern vielmehr durch den aufwärts gerichteten Gasvorhang
eine Transportwirkung entsteht, die am Behälter vorhandene Verunreinigungen
mitnimmt und insbesondere auch aus dem Behälter während des Füllvorganges austretende Luft
mitnimmt. Da die austretende Luft und der Gasvorhang dieselbe Richtung
haben, werden störende
Verwirbelungen, die zum Transport von Verunreinigungen in ungewollte Richtungen
führen
würden,
vermieden. Ein den Behandlungsplatz umgebender Reinraum wird auf
diese Weise nur mit einem Gasvorhang geschaffen. Ein umschließendes Gehäuse wird
nicht, auch nicht unterhalb der Spaltdüsen, benötigt. Innerhalb des schützenden
Gasvorhanges können
alle Behälterbehandlungsvorgänge gut
geschützt
ausgeführt
werden. Wenn das Behandlungsorgan als Füllorgan ausgebildet ist, so
kann dieses zu geschlossener Füllung an
die Mündung
des Behälters
gepresst werden. Es wird dann vor dem Aufsetzen und nach dem Abziehen
des Füllorganes
der Zutritt von Verunreinigungen verhindert. Insbesondere kann auch
offen gefüllt
werden, also mit während
der Füllung
bestehendem Abstand zwischen Füllorgan
und Behälter.
Ist das Behandlungsorgan als Verschließorgan ausgebildet, so wird
vor dem Verschließen
der Zutritt von Verunreinigungen verhindert.
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Die
Spaltdüsen
können
an einem einzelnen Behandlungsplatz als Ringdüse vorgesehen sein. Vorteilhaft
ist jedoch gemäß Anspruch
2 an einer Reihe von Behandlungsplätzen zu beiden Seiten der Reihe
je eine parallel zur Reihe verlaufende Spaltdüse vorgesehen. Diese Konstruktion
ist sowohl für
Linearmaschinen als auch für
Rundläufer
geeignet.
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Vorteilhaft
sind dabei die Merkmale des Anspruches 3 vorgesehen. Auf diese Weise
kann z.B. bei einem Rundläufer
die radial außenliegende
Spaltdüse
feststehend und die radial innenliegende Spaltdüse mit dem umlaufenden Maschinenkarussell
mitlaufend ausgebildet sein.
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Vorteilhaft
sind die Merkmale des Anspruches 4 vorgesehen. Hierbei werden die
Behälter
in einem von einem Gehäuse
umschlossenen Reingasraum dem Behandlungsplatz zugeführt und
von diesem abgeführt.
Der Behandlungsplatz liegt außerhalb
des Reingasraumes und ist von diesem her durch eine Öffnung des
Gehäuses
des Reingasraumes zugänglich,
durch die die Behälter
zum Behandlungsraum geführt
und wieder in diesen zurückgezogen
werden. Am Rand der Öffnung
sind die Spaltdüsen
angeordnet. Hier kann wiederum bei einem Einzelbehandlungsplatz
eine Ringdüse
vorgesehen sein oder z.B. bei einem Rundläufer an einer langgestreckten Öffnung an
jedem der Ränder
eine Spaltdüse,
von denen wiederum die eine feststehend und die andere mitlaufend
angeordnet sein kann. Es ergibt sich eine Behandlungsvorrichtung,
bei der die Behälter
durchgehend in Reingasatmosphäre
gehalten werden, und zwar entweder in dem Reingasraum oder im Behandlungsplatz,
der durch den Reingasvorhang der Spaltdüsen geschützt ist. Als großer Vorteil
hierbei ergibt sich, dass die Behandlungsorgane außerhalb
des Reingasraumes angeordnet werden können, was die Konstruktion
wesentlich erleichtert und auch den offenen Zugang zum Behandlungsplatz,
z.B. bei Störungen,
ermöglicht.
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Wenn
gemäß Anspruch
4 die Spaltdüsen
am Rand der Öffnung
eines Reingasraumes sitzen, so erzeugt die von ihnen erzeugte Stauströmung einen nach
außen
strömenden,
den Behandlungsplatz umschließenden
Reingasvorhang und außerdem
einen durch die Öffnung
in den Reingasraum strömenden Anteil.
Letzterer kann zur Versorgung des Reingasraumes mit Reingas verwendet
werden. Reingasräume
sind üblicherweise
so ausgestaltet, dass sie laufend mit Reingas versorgt und von diesem
durchspült werden,
um von eingebrachten Behältern
kommende Verunreinigungen laufend auszuspülen. Dabei ist zu beachten,
dass die an einer Öffnung
des Reingasraumes erzeugte Stauströmung nach außen ins
Freie hin einen geringeren Widerstand vorfindet als nach innen zum
Reingasraum hin. Um dennoch eine ausreichende Versorgung des Reingasraumes
zu gewährleisten,
sind vorteilhaft die Merkmale des Anspruches 5 vorgesehen. Wenn
die Spaltdüsen
den Strahl nicht genau aufeinander zu, sondern schräg nach innen
zum Reingasraum hin richten, ergibt sich eine stärkere Versorgung des Reingasraumes
und ein Ausgleich des dort höheren
Strömungswiderstandes.
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Alternativ
dazu können
die Merkmale des Anspruches 6 vorgesehen sein. Hierbei ist der außerhalb
der Öffnung
des Reingasraumes liegende Behandlungsplatz mit einem teilgeschlossenen
Außengehäuse versehen,
das durch entsprechende Bemessung seiner Öffnung zur Außenatmosphäre hin einen
entsprechenden Strömungswiderstand
erzeugt. Durch diesen kann im Verhältnis zum Strömungswiderstand
durch den Reingasraum konstruktiv festgelegt werden, welcher Anteil
des von den Spaltdüsen
abgegebenen Reingases durch den Behandlungsplatz und durch den Reingasraum
strömt.
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In
den Zeichnungen ist die Erfindung beispielsweise und schematisch
dargestellt.
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Es
zeigen:
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1 die
Seitenansicht eines einfachen Behandlungsplatzes,
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2 eine
Draufsicht im Schnitt nach Linie 2-2 in 1 auf einen
Einzelbehandlungsplatz mit Ringdüse,
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3 in
Ansicht, entsprechend 2 die Draufsicht auf eine Anordnung
mit mehreren in einer Reihe angeordneten Behandlungsplätzen mit
zwei parallelen Spaltdüsen,
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4 Spaltdüsen an der Öffnung eines Reingasraumes,
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5, 6 Ausführungsvarianten
zu 4 und
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7 eine
Draufsicht auf einen Reingasraum für eine Rundläufermaschine,
mit einer mit Spaltdüsen
versehenen Ringöffnung.
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1 zeigt
stark schematisiert einen Behandlungsplatz 1 mit einem
Behandlungsorgan 2, unter dem in Behandlungsstellung stehend,
eine Flasche 3 angeordnet ist. In Höhe der Flasche 3,
vorzugsweise, wie dargestellt, in Höhe des Halses, also des oberen
Endbereiches der Flasche 3, sind zu beiden Seiten des Behandlungsplatzes
Spaltdüsen 4 angeordnet.
Diese erstrecken sich mit ihrer Spaltrichtung senkrecht zur Zeichnungsebene
und werden jeweils aus einem Gasrohr 5 versorgt, das in
nicht dargestellter Weise an eine Druckgasversorgung für Reingas
angeschlossen ist. Das Reingas soll in erster Linie keimfrei sein. Üblicher
Weise wird daher für solche
Zwecke Sterilluft verwendet. Sollen sauerstoffempfindliche Getränke, wie
z.B. Bier, gefüllt
werden, so muß sauerstofffreies
Reingas verwendet werden, wie beispielsweise CO2 oder
N2.
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Wie 1 zeigt,
sind die Spaltdüsen
aufeinander zu ausgerichtet, strahlen also gegeneinander unter Erzeugung
einer mit Strömungspfeilen
angedeuteten Stau strömung,
die mit anwesender Flasche und ebenso auch bei während des Behälterwechsels abwesender
Flasche nach oben und nach unten gerichtete Strömungskomponenten erzeugt. 1 zeigt
die gestrichelte Linie S, die durch die Mitte der beiden Spaltdüsen 4 verläuft. Es
handelt sich hierbei um die Symmetrieebene der Stauströmung. Gas oberhalb
der Symmetrieebene S strömt
nach oben, unterhalb der Symmetrieebene nach unten.
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Die
nach oben gerichtete Strömungskomponente
ergibt einen an der Mündung 6 der
Flasche vorbei und am Behandlungsorgan 2 vorbei strömenden,
von beiden Seiten den Behandlungsplatz 1 umschließenden Reingasvorhang,
der aus der unreinen umgebenden Atmosphäre zuströmende Luft fernhält. Der
Bereich der Mündung 6 der
Flasche 3 und der untere Endbereich des Behandlungsorganes 2 werden
also keimfrei und ggf. sauerstofffrei gehalten. Um diese Strömungsrichtung
des Gasvorhanges im Bereich der Mündung 6 zu erreichen,
muß die
Symmetrieebene S, wie in 1 dargestellt, unterhalb der Mündung 6 liegen.
Sie liegt beispielsweise im Höhenbereich
des Halses einer Flasche bzw., falls es sich bei dem Behälter z.B.
um eine Getränkedose
handelt, im oberen Endbereich der Dose, jeweils bezogen auf die
Höhenstellung
des Behälters,
in der er bearbeitet wird.
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Im
dargestellten Ausführungsfall
der 1 sind die Spaltdüsen 4 mit relativ
schmalem Spalt ausgeführt.
Der Spalt kann jedoch auch wesentlich breiter sein, z.B. eine Breite
aufweisen, die etwa der Höhenabmessung
des Behälters
entspricht. Auch hier ergeben sich die bereits diskutierten Strömungsanteile
der Stauströmung,
die oberhalb der Symmetrieebene S nach oben und unterhalb dieser
Ebene nach unten gerichtet sind.
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Der
aus der von den Spaltdüsen 4 erzeugten Stauströmung entstehende
Luftvorhang ist nach oben gerichtet und erzeugt eine Transportwirkung auf
die Mündung 6 der
Flasche, so dass in und an dieser befindliche oder entstehende Verunreinigungen
wirbelfrei mitgenommen werden.
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Die
Flasche 3 ist in 1 in Behandlungsstellung
dargestellt. Sie wird durch Anheben von unten in die dargestellte
Stellung gebracht oder in Richtung senkrecht zur Zeichnungsebene
in die Arbeitsstellung unter dem Behandlungsorgan 2 gebracht. Dazu
benötigte
Transport- und Hebeeinrichtungen sind zur zeichnerischen Vereinfachung
weggelassen. Sie können
dem üblichen
Stand der Technik entsprechen. Auch eine Höhenbewegung des Behandlungsplatzes
mit Spaltdüsen 4 und
Behandlungsorgan 2 gegenüber der höhenfest stehende Flasche 3 ist möglich.
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Das
Behandlungsorgan 2 kann ein Füllorgan sein, das durch Relativbewegung
zwischen Behandlungsorgan 2 und Flasche 3 abdichtend
auf die Mündung 6 gesetzt
wird. Das Füllorgan
kann jedoch auch im dargestellten Höhenabstand offen füllend ausgebildet
sein. Ferner kann das Behandlungsorgan 2 auch zu anderen
Zwecken, z.B. zum Verschließen dienen
und beispielsweise als Kronkorkenverschließkopf oder Schraubkopf ausgebildet
sein.
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Wie 1 zeigt,
erzeugt die von den Spaltdüsen 4 erzeugte
Stauströmung
auch eine abwärts gerichtete
Komponente. Diese sorgt dafür,
dass keine Fremdluft von unten in den Raum zwischen den Spaltdüsen 4 einströmen und
von der nach oben gerichteten Komponente angesaugt werden kann.
Die nach unten gerichtete Komponente ergibt also eine untere Abdichtung
des von dem nach oben gerichteten Gasvorhangs umschlossenen Behandlungsplatzes
und macht an dieser Stelle mechanische Abdichtungen entbehrlich.
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Anstelle,
wie erwähnt,
bei höhenfest
stehenden Spaltdüsen 4 die
Flasche 3 von unten in Behandlungsstellung zu bringen,
können
auch bei höhenfest gehaltener Flasche
die Spaltdüsen
aus einer angehobenen Behälterwechselstellung
in die dargestellte Behandlungsstellung gebracht werden.
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Anstelle
der dargestellten Flaschen 3 können auch andere Behälter z.B.
Getränkedosen
behandelt werden.
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2 zeigt
in Draufsicht im Schnitt gemäß 2-2 in 1 eine
Ausführungsvariante
für einen
Einzelbehandlungsplatz 1 mit einem einzelnen Behandlungsorgan 2 (in 2 nicht
dargestellt). Die Spaltdüsen 4 sind
in diesem Fall als Ring ausgebildet, wie dies 2 zeigt.
Es ergibt sich ein zur Achse des Behandlungsplatzes 1 rotationssymmetrischer,
von der Stauströmung
erzeugter Schlauchvorhang, der den Behandlungsplatz schützend umschließt.
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3 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsvariante
der Konstruktion der 1 im Schnitt nach Linie 2-2.
Hierbei sind in einer Reihe mehrere Behandlungsplätze 1 vorgesehen
mit jeweils einer Flasche. Die Spaltdüsen 4 erstrecken sich
parallel zur Reihe der Behandlungsplätze zu beiden Seiten und sind
im Ausführungsbeispiel
gerade ausgebildet. Es kann sich zum Beispiel um einen Parallelfüller handeln,
bei dem mehrere Flaschen im Takt gleichzeitig einer Reihe von Behandlungsplätzen zugeführt werden.
Die Flaschen können
in dem Schlitz, der von den beiden Spaltdüsen 4 gebildet wird,
auch in Pfeilrichtung transportiert werden, wobei beispielsweise
die nicht dargestellten Behandlungsorgane zur Bewegung der Flaschen
mitgeführt
werden. Die dargestellten Flaschen oder sonstige hier zu behandelnden
Behälter können, wie
zu 2 erläutert,
von unten zwischen die parallelen Spaltdüsen 4 angehoben werden
oder können
in konstanter Höhe
transportiert werden und von einem Ende der linearen Konstruktion
her zwischen die Spaltdüsen
eingeführt
werden, z.B. in der dargestellten Pfeilrichtung.
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Die
in 3 dargestellten beiden Spaltdüsen 4 können feststehend
angeordnet sein. Es kann jedoch auch eine der beiden Spaltdüsen feststehend und
die andere in Pfeilrichtung bewegbar vorgesehen sein.
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4 zeigt
einen von einem Gehäuse 7 umschlossenen
Reingasraum 8 mit einer oberen Öffnung 9 und einer
Abluftöffnung 10.
Innerhalb des Reingasraumes 8 werden die Flaschen 3 auf
einem Transporteur 11 in Pfeilrichtung transportiert. Bei
Position einer Flasche 3 unterhalb der Öffnung 9 kann die
Flasche in Pfeilrichtung bis durch die Öffnung 9 angehoben
werden.
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Am
Rand der Öffnung 9 sind
die in 1 dargestellten Spaltdüsen 4 angeordnet und
erzeugen die bereits zu 1 erwähnte Stauströmung. Oberhalb
der Öffnung 9 steht
das Behandlungsorgan 2. Es wird somit der Behandlungsplatz 1 außerhalb
der Öffnung 9 des
Reingasraumes 8 vorgesehen. Ist die in 4 angehoben
dargestellte Flasche 3 weiter angehoben bis in die 1 dargestellte
Stellung, so kann sie in gleicher Weise wie in 1 beschrieben, behandelt
werden.
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Die
in 4 dargestellte Stauströmung erzeugt wiederum nach
oben hin einen den Behandlungsplatz 1 schützenden
Gasvorhang. Ihre abwärts gerichtete
Komponente fördert
Reingas in den Reingasraum 8 und durchspült diesen
zur ständigen
Aufrechterhaltung der Sauberkeit. Aus der Abluftöffnung 10 kann das
Reingas entweichen. Als Abluftöffnung können auch
nicht dargestellte Schleusentore dienen, durch die Flaschen 3 in
den Reingasraum 8 hinein und aus diesem herausgeführt werden.
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Bei
der Ausführungsform
der 4 strömt die
nach oben gerichtete Komponente der Stauströmung ins Freie, während die
abwärts
in den Reingasraum gerichtete Komponente gegen einen Widerstand
arbeitet, der im wesentlichen durch die Größe der Abluftöffnung 10 bestimmt
ist. Dies kann dazu führen,
dass aus der Stauströmung
zuviel Luft nach oben und zu wenig nach unten in den Reingasraum 8 gelangt.
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5 zeigt
in einer Variante zu 4, dass am Rand der Öffnung 9 des
Reingasraumes 8 die Spaltdüsen 4 schräg abwärts gerichtet
sind. Hierdurch ergibt sich wie in 5 dargestellt,
eine asymmetrische Stauströmung
mit einer stärkeren
abwärts gerichteten
Komponente. Dadurch kann der der abwärts gerichteten Komponente
entgegengesetzte Widerstand überwunden
werden. Durch Einstellung des Schrägwinkels der Spaltdüsen 4 kann
dafür Sorge
getragen werden, dass die aufwärts
gerichtete Komponente der Stauströmung im gewünschten Verhältnis zur
abwärts
gerichteten Komponente steht.
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6 zeigt
eine weitere Variante hierzu, bei der außerhalb der Öffnung 9 ein
den Behandlungsplatz 1 umgebendes Außengehäuse 12 vorgesehen ist,
das mit einer Öffnung 13 zur
Atmosphäre
offen ist. Die Spaltdüsen 4 können in
diesem Fall, wie gemäß 1 oder 4 genau
gegeneinander gerichtet angeordnet sein. Das Verhältnis der
nach oben strömenden
Komponente der Stauströmung
zur nach unten in den Reingasraum 8 strömenden Komponente wird bei
dieser Ausführungsform
durch das Querschnittsverhältnis
der Öffnung 13 zur
Abluftöffnung 10 bestimmt
und kann durch deren entsprechende Dimensionierung eingestellt werden.
Zusätzlich
kann auch bei der Ausführungsform
der 6 durch Schrägstellung
der Spaltdüsen 4 das
Gasförderverhältnis beeinflusst
werden.
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Bei
den in den 4, 5 und 6 dargestellten
Konstruktionen kann jeweils die Öffnung als
rundes Loch unter einem einzigen Behandlungsorgan 2 ausgebildet
sein. Die Spaltdüsen 4 sind
dann am Rand des Loches umlaufend als Ringdüse entsprechend der Ausführungsform
der 2 ausgebildet. Ein Reingasraum kann mehrere solcher Öffnungen
aufweisen.
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Die Öffnung 9 der
Konstruktionen der 4–6 kann jedoch
auch als langgestreckter Schlitz mit parallelstehenden Spaltdüsen 4 ausgebildet
sein, so wie dies in 3 dargestellt ist. Dabei muß dieser Öffnungsschlitz
nicht gerade ausgebildet sein. Er kann auch in beliebiger Kurvenführung gebogen
ausgebildet sein. In den Öffnungsschlitz
können die
Behälter
aus dem Reingasraum her durch Anheben gebracht werden, wie in 4 dargestellt.
Der Öffnungsschlitz 9 kann
jedoch auch bis zum Rand des Gehäuses 7 laufen,
so dass die Behälter
von dort her auf konstanter Höhe
laufend bis in Behandlungsstellung gebracht werden können.
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7 zeigt
in Draufsicht die obere Wand eines Gehäuses 7, das einen
Reingasraum umschließt.
In diesem steht eine Karussellmaschine 14, z.B. ein Füller, der über Zu-
und Ablaufsterne 15 und Transporteure 16 mit Behältern versorgt
wird. Die zu- und abführenden
Transporteure 16 verlaufen durch Schleusentore des Gehäuses 7.
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Oberhalb
des Karussells 14 ist die Öffnung 9 als ringförmiger Schlitz
angeordnet mit Spaltdüsen 4a und 4b an
ihren Rändern.
Oberhalb des Karussells 14, und zwar oberhalb der Oberwand
des Gehäuses 7,
sind mit dem umlaufende Behandlungsorgane angeordnet, die in 7 zur
zeichnerischen Vereinfachung nicht dargestellt sind. Die an der Öffnung 9 radial
außenliegende
Spaltdüse 4a ist
feststehend in der Oberwand des Gehäuses 7 befestigt.
Die radial innenliegende Spaltdüse 4b läuft mit
dem Karussell 14 z.B. in der dargestellten Pfeilrichtung
um. Die umlaufende Spaltdüse 4b kann
mit dem von ihr umschlossenen Teil der Oberfläche des Gehäuses 7 umlaufen, und
zwar mit dem umlaufenden Teil der Karussellmaschine 14 sowie
mit den oberhalb des Gehäuses 7,
also außerhalb,
angeordneten Behandlungsorganen.
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Behälter laufen über einen
Transporteur 16 und einen Stern 15 auf das Karussell 14 und
gelangen im Umlauf auf diesem in die Öffnung 9. Die zu behandelnden Behälter können auf
den Transporteuren 16 und in den Sternen 15 in
abgesenkter Stellung, also unterhalb der oberen Wand des Gehäuses 7,
transportiert werden und müssen
dann im Bereich der Schlitzöffnung 19 angehoben
werden. Vorzugsweise ist die Konstruktion jedoch wie in 7 dargestellt
ausgebildet. Oberhalb des gesamtes Transportweges der Behälter, also
oberhalb der Transporteure 16 und oberhalb des von Behältern umlaufenden Sektors
der Sterne 15, sind von der Schlitzöffnung 9 abgehende
Schlitzöffnungen 9' vorgesehen,
die zu beiden Seiten mit feststehenden Spaltdüsen 4a versehen sind
und die bis zum Rand des Gehäuses 7 laufen.
Innerhalb dieser durchgehenden Schlitzführung können die Behälter auf
einer Höhe
durch die gesamte Maschine geführt
werden. Es sind auch bei dieser Konstruktion alle Konstruktionsvarianten
möglich,
die in den 4–6 dargestellt
sind.