DE10329334A1 - Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung und Verfahren zum Herstellen derselben - Google Patents

Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung und Verfahren zum Herstellen derselben Download PDF

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung und ein Verfahren zum Herstellen derselben. Die reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung weist ein Substrat, welches einen Pixelbereich aufweist, eine Gateleitung auf dem Substrat, einen an die Gateleitung und eine Datenleitung angeschlossenen Dünnschichttransistor, wobei der Dünnschichttransistor eine Gateelektrode, eine aktive Schicht, eine Sourceelektrode und eine Drainelektrode aufweist, eine erste und eine zweite reflektive Elektrode, die an die Drainelektrode angeschlossen sind, wobei die erste reflektive Elektrode und die zweite reflektive Elektrode die Datenleitung vollständig abdecken und durch eine Lücke getrennt sind, und eine die Gateleitung kreuzende Datenleitung auf, wobie die Datenleitung eine abgewinkelte Form und einen ersten Abschnitt, einen zweiten Abschnitt und einen dritten Abschnitt aufweist, und wobei der zur Gateleitung parallele erste Abschnitt den zweiten Abschnitt und den dritten Abschnitt miteinander verbindet, und wobei der zweite Abschnitt und der dritte Abschnitt unterhalb der ersten reflektiven Elektrode bzw. der zweiten reflektiven Elektrode ausgebildet sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Flüssigkristallanzeigevorrichtung, und insbesondere eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung sowie ein Verfahren zum Herstellen derselben. Obwohl die vorliegende Erfindung für einen breiten Anwendungsbereich geeignet ist, ist sie insbesondere zur Verbesserung des Kontrastverhältnisses einer Flüssigkristallanzeigevorrichtung geeignet.
  • Im allgemeinen werden Flüssigkristallanzeigevorrichtungen (LCD-Vorrichtungen, LCD = "liquid crystal display")) in Abhängigkeit von der Verwendung einer Lichtquelle in zwei Typen klassifiziert: eine transmissive LCD-Vorrichtung, welche eine Hintergrundbeleuchtung verwendet, und eine reflektive LCD-Vorrichtung, welche eine externe natürliche und/oder künstliche Lichtquelle verwendet. Mehr als zwei Drittel der gesamten Energie werden für die Hintergrundbeleuchtung in den transmissiven LCD-Vorrichtungen verbraucht, wohingegen der Energieverbrauch in den reflektiven LCD-Vorrichtungen infolge des Fehlens einer Hintergrundbeleuchtung verbessert ist.
  • In der reflektiven LCD-Vorrichtung wird eine schwarze Matrix zur Verbesserung eines Kontrastverhältnisses verwendet. Allerdings wird ein Kontrastverhältnis verringert, da eine schwarze Matrix den reflektiven Abschnitt verkleinert.
  • 1 zeigt eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß dem Stand der Technik. Gemäß 1 sind ein erstes Substrat 6 und ein zweites Substrat 23 einander gegenüberliegend und mit Abstand voneinander angeordnet. Eine Datenleitung 17 und eine Gateleitung 5 sind auf der Innenfläche des ersten Substrats 6 ausgebildet. Die Datenleitung 17 und die Gateleitung 5 kreuzen einander und definieren einen Pixelbereich „P". Ein Dünnschichttransistor (TFT = „thin film transistor") „T" ist an jedem Schnittpunkt zwischen der Datenleitung 17 und der Gateleitung 5 ausgebildet. Eine Pixelelektrode (d.h. eine reflektive Elektrode 18) ist in dem Pixelbereich „P" ausgebildet. Die reflektive Elektrode 18 ist aus einem leitfähigen Material, wie beispielsweise Aluminium (Al) mit einer hervorragenden Leitfähigkeit und hervorragendem Reflexionsvermögen, und einer Aluminiumlegierung ausgebildet. Eine schwarze Matrix 21 ist an der Innenfläche des zweiten Substrats 23 in Matrixform ausgebildet. Eine Farbfilterschicht 22, welche Subfarbfilter 22a, 22b und 22c aufweist, ist an einem inneren Abschnitt der Matrix entsprechend dem Pixelbereich „P" ausgebildet. Eine transparente gemeinsame Elektrode 24 ist auf der gesamten Fläche des zweiten Substrats 23 ausgebildet. Eine Flüssigkristallschicht 20 ist zwischen dem ersten Substrat 6 und dem zweiten Substrat 23 eingefügt.
  • Die schwarze Matrix 21 ist in Bereichen ausgebildet, die der Datenleitung 17, der Gateleitung 5 und dem Dünnschichttransistor „T" entsprechen. Die schwarze Matrix 21 ist unter Berücksichtigung einer während des Prozesses des Zusammenfügens des ersten Substrats 6 und des zweiten Substrats 23 auftretenden Randfehlausrichtung ausgestaltet. Dementsprechend wird die Fläche der schwarzen Matrix 21 vergrößert.
  • 2 zeigt eine schematische Querschnittsansicht entlang der Linie II-II aus 1. 3 zeigt eine vergrößerte Querschnittsansicht eines Abschnitts „A" aus 2.
  • Wie in 2 und 3 gezeigt ist, wird eine Datenleitung 17 zwischen benachbarten Pixelbereichen „P1" und „P2" auf der Innenfläche des ersten Substrats 6 ausgebildet. Eine schwarze Matrix 21, welche der Datenleitung 17 entspricht, und eine Farbfilterschicht 22, welche Subfarbfilter 22a, 22b und 22c entsprechend den Pixelbereichen „P1" und „P2" aufweist, werden auf der Innenfläche des zweiten Substrats 23 ausgebildet. Wenn ein erster Abstand zwischen benachbarten reflektiven Elektroden 18 über der Datenleitung 17 „a" beträgt und ein zweiter Abstand des die Datenleitung 17 überlappenden Abschnittes der reflektiven Elektroden 18 „b" beträgt, nimmt eine Breite der schwarzen Matrix 21 den Wert „a + 2b" an. Da anders als bei der reflektiven Elektrode 18 nicht ein ausreichend gleichförmiges elektrisches Feld an eine (nicht gezeigte) Flüssigkristallschicht angelegt wird, welche dem ersten Abstand „a" entspricht, entweicht Licht durch die Flüssigkristallschicht entsprechend dem ersten Abstand „a" selbst dann, wenn eine einem Schwarz-Zustand des Pixelbereichs „P" entsprechende Spannung in einem "normalerweise weiß" – Modus (= "normally white mode") angelegt wird. Daher sollte die schwarze Matrix 21 den dem ersten Abstand „a" entsprechenden Bereich abschirmen. Ferner entspricht ein Wert von „2b" einer Randfehlausrichtung während des Prozesses des Zusammenfügens des ersten Substrats 6 und des zweiten Substrats 23. Daher wird die Fläche der schwarzen Matrix 21 vergrößert, wodurch eine effektive Reflexionsfläche verringert wird, was für eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung, die eine hohe Leuchtdichte erfordert, ungeeignet ist.
  • In der reflektiven LCD-Vorrichtung ist es, wie oben erwähnt, wichtig, die Helligkeit und das Kontrastverhältnis zu verbessern, da das an der reflektiven Elektrode reflektierte Umgebungslicht anstelle der Hintergrundbeleuchtung verwendet wird, um Bilder anzuzeigen. Die das Kontrastverhältnis verbessernde schwarze Matrix kann das Entweichen von Licht in dem Bereich verhindern, welcher der Datenleitung entspricht. Allerdings reduziert ein Überlappungsbereich der schwarzen Matrix und der Datenleitung eine effektive Reflexionsfläche, wodurch die Helligkeit verringert wird.
  • Dementsprechend betrifft die vorliegende Erfindung eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung und ein Verfahren zum Herstellen derselben, bei denen eines oder mehrere Probleme aufgrund der Beschränkungen und Nachteile des Standes der Technik vermieden werden.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung zu schaffen, bei der die Reduzierung des effektiven Reflexionsbereiches aufgrund einer schwarzen Matrix verringert und die Helligkeit erhöht wird.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden in der nachfolgenden Beschreibung erläutert und werden aus der Beschreibung oder der Ausführung der Erfindung deutlich. Die Merkmale und weiteren Vorteile der Erfindung werden mittels des Aufbaus realisiert und erreicht, wie er insbesondere in der Beschreibung und den Ansprüchen sowie den beigefügten Abbildungen dargestellt ist.
  • Eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung weist ein Substrat, welches einen Pixelbereich aufweist, eine Gateleitung auf dem Substrat, einen an die Gateleitung und eine Datenleitung angeschlossenen Dünnschichttransistor, wobei der Dünnschichttransistor eine Gateelektrode, eine aktive Schicht, eine Sourceelektrode und eine Drainelektrode aufweist, eine erste reflektive Elektrode und eine zweite reflektive Elektrode, die an die Drainelektrode angeschlossen sind, wobei die erste und die zweite reflektive Elektrode die Datenleitung vollständig abdecken und durch eine Lücke getrennt sind, und eine die Gateleitung kreuzende Datenleitung auf, wobei die Datenleitung eine abgewinkelte Form mit einem ersten Abschnitt, einem zweiten Abschnitt und einem dritten Abschnitt aufweist, und wobei der zur Gateleitung parallele erste Abschnitt den zweiten Abschnitt und den dritten Abschnitt miteinander verbindet, und wobei der zweite und der dritte Abschnitt unterhalb der ersten bzw. der zweiten reflektiven Elektrode ausgebildet sind.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist ein Verfahren zum Herstellen einer reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung folgende Schritte auf: Ausbilden einer Gateleitung auf einem Substrat; Ausbilden einer Datenleitung, welche die Gateleitung kreuzt, so dass ein Pixelbereich definiert wird, wobei die Datenleitung eine abgewinkelte Form mit einem ersten Abschnitt, einem zweiten Abschnitt und einem dritten Abschnitt aufweist, und wobei der zur Gateleitung parallele erste Abschnitt den zweiten Abschnitt und den dritten Abschnitt verbindet, und wobei der zweite Abschnitt und der dritte Abschnitt unterhalb der ersten reflektiven Elektrode bzw. zweiten reflektiven Elektrode ausgebildet sind; Ausbilden eines die Gateleitung und die Datenleitung angeschlossenen Dünnschichttransistors, wobei der Dünnschichttransistor eine Gateelektrode, eine aktive Schicht, eine Sourceelektrode und eine Drainelektrode aufweist; und Ausbilden einer ersten reflektiven Elektrode und einer zweiten reflektiven Elektrode, welche an die Drainelektrode angeschlossen sind, wobei die erste reflektive Elektrode und die zweite reflektive Elektrode die Datenleitung vollständig abdecken und wobei eine Lücke zwischen der ersten und der zweiten reflektiven Elektrode vorgesehen ist.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung ein Substrat, welches einen Pixelbereich aufweist, eine Gateleitung auf dem Substrat, einen an die Gateleitung und eine Datenleitung angeschlossenen Dünnschichttransistor, wobei der Dünnschichttransistor eine Gateelektrode, eine aktive Schicht, eine Sourceelektrode und eine Drainelektrode aufweist, eine erste reflektive Elektrode und eine zweite reflektive Elektrode, welche an die Drainelektrode elektrisch angeschlossen sind, wobei die erste reflektive Elektrode und die zweite reflektive Elektrode die Datenleitung vollständig abdecken und wobei eine erste Lücke zwischen der ersten und der zweiten reflektiven Elektrode vorgesehen ist, und eine die Gateleitung kreuzende Datenleitung auf, wobei die Datenleitung eine erste und eine zweite Zweigleitung aufweist, welche durch eine zweite Lücke getrennt und unter der ersten reflektiven Elektrode bzw. der zweiten reflektiven Elektrode ausgebildet sind.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist ein Verfahren zum Herstellen einer reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung folgende Schritte auf: Ausbilden einer Gateleitung auf einem Substrat; Ausbilden einer die Gateleitung kreuzenden und einen Pixelbereich definierenden Datenleitung auf dem Substrat, wobei die Datenleitung eine erste und eine zweite Zweigleitung aufweist, welche durch eine erste Lücke getrennt sind; Ausbilden eines die Gateleitung und die Datenleitung aneinander anschließenden Dünnschichttransistors, wobei der Dünnschichttransistor eine Gateelektrode, eine aktive Schicht, eine Sourceelektrode und eine Drainelektrode aufweist; und Ausbilden einer ersten und einer zweiten reflektiven Elektrode, welche an die Drainelektrode angeschlossen sind, wobei die erste und die zweite reflektive Elektrode die Datenleitung vollständig abdecken und wobei eine zweite Lücke zwischen der ersten und der zweiten reflektiven Elektrode vorgesehen ist.
  • Es versteht sich, dass sowohl die obige allgemeine Beschreibung als auch die nachfolgende detaillierte Beschreibung beispielhaft sind und zur Erläuterung dienen und eine weitere Erläuterung der beanspruchten Erfindung geben sollen.
  • Die beigefügten Abbildungen, welche ein tieferes Verständnis der Erfindung liefern sollen und einen Teil dieser Anmeldung bilden, stellen Ausführungsformen der Erfindung dar und dienen zusammen mit der Beschreibung dazu, das Prinzip der Erfindung zu erläutern.
  • Es zeigen:
  • 1 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß dem Stand der Technik;
  • 2 eine schematische Querschnittsansicht entlang der Linie II-II aus 1;
  • 3 eine vergrößerte Querschnittsansicht des Abschnitts „A" aus 2;
  • 4 eine schematische Querschnittsansicht einer reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 5 eine schematische Draufsicht, in der ein Matrixsubstrats für die reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt ist;
  • 6A bis 6D schematische Querschnittsansichten entlang der Linie VI-VI aus 5, mit denen die Prozessschritte zur Herstellung des Matrixsubstrats für die reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt werden;
  • 7A und 7B schematische Draufsichten, welche ein Matrixsubstrat für eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen;
  • 8 eine schematische Draufsicht, welche ein Matrixsubstrat für eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 9 eine schematische Draufsicht, welche ein Matrixsubstrat für eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 10A bis 10E schematische Querschnittsansichten entlang der Linie X-X aus 9, mit denen die Prozessschritte zur Herstellung des Matrixsubstrats für die reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß der vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt werden; und
  • 11A bis 11D schematische Querschnittsansichten entlang der Linie XI-XI aus 9, mit denen die Prozessschritte zur Herstellung des Matrixsubstrats für die reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß der vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt werden.
  • Nachfolgend wird detailliert auf die dargestellten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung Bezug genommen, von der Beispiele in den beigefügten Abbildungen dargestellt sind. Wo immer dies möglich ist, werden in sämtlichen Abbildungen gleiche Bezugszeichen zur Benennung gleicher oder ähnlicher Bauteile verwendet.
  • In einer reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung (LCD-Vorrichtung) gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine schwarze Matrix eliminiert oder reduziert, indem eine Datenleitung so modifiziert wird, dass eine Reduzierung der effektiven Reflexionsfläche aufgrund eines Überlappungsbereichs der schwarzen Matrix und der Datenleitung minimiert wird.
  • 4 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Gemäß 4 sind ein erstes Substrat 100 und ein zweites Substrat 140 einander gegenüberliegend und mit Abstand voneinander angeordnet. Ein Dünnschichttransistor (TFT) „T", eine Datenleitung 118, und eine (nicht gezeigte) Gateleitung sind auf der Innenfläche des ersten Substrats 100 ausgebildet. Der Dünnschichttransistor „T" weist eine Gateelektrode 102, eine aktive Schicht 110, eine Sourceelektrode 114 und eine Drainelektrode 116 auf. Die Datenleitung 118 und die Gateleitung sind an die Sourceelektrode 114 bzw. die Gateelektrode 102 angeschlossen. Eine Mehrzahl von Pixelbereichen „P1" und „P2" sind durch die Gateleitung und die Datenleitung 118, welche einander kreuzen, definiert. Eine Passivierungsschicht 126 ist auf dem Dünnschichttransistor „T" und der Datenleitung 118 ausgebildet. Benachbarte reflektive Elektroden 124a und 124b sind auf der Passivierungsschicht 126 an den benachbarten Pixelbereichen „P1" bzw. „P2" ausgebildet. Die reflektive Elektrode 124a ist an die Drainelektrode 116 angeschlossen. Die reflektive Elektrode 124a kann eine unebene Form besitzen, um die Helligkeit zu vergrößern. Im allgemeinen ist ein unebenes Muster auf der oberen Oberfläche der Passivierungsschicht 126 ausgebildet, und die reflektive Elektrode 124a weist die unebene Form infolge des unebenen Musters der Passivierungsschicht 126 auf. In dem obigen Aufbau ist die Datenleitung 118 in eine erste Zweigleitung 118a und eine zweite Zweigleitungen 118b an einem Ende des unteren Substrats 100 unterteilt. Die erste Zweigleitung 118a und die zweite Zweigleitung 118b sind ausgebildet bzw. erstrecken sich unter den benachbarten reflektiven Elektroden 124a bzw. 124b.
  • Eine Farbfilterschicht 134, welche einen roten Subfarbfilter 134a, einen grünen Subfarbfilter 134b und einen blauen Subfarbfilter 134c aufweist, ist auf der dem unteren Substrat 100 zugewandten Innenfläche des zweiten Substrats 140 ausgebildet. Jeder Subfarbfilter 134a, 134b und 134c entspricht jeweils einem Pixelbereich „P1" und „P2". Eine transparente gemeinsame Elektrode 132 ist auf der Farbfilterschicht 134 ausgebildet.
  • In der oben beschriebenen reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung wird Umgebungslicht an den benachbarten reflektiven Elektroden 124a und 124b reflektiert, und zur gleichen Zeit durch einen Zwischenraum zwischen der ersten Zweigleitung 118a und der zweiten Zweigleitung 118b hindurchgeleitet. Anders als bei dem Aufbau gemäß dem Stand der Technik tritt kein Entweichen von Licht in den Bereichen „E" zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden 124a und 124b (Bereich „E") auf. Dementsprechend ist es nicht erforderlich, eine (nicht gezeigte) schwarze Matrix in dem Abschnitt auszubilden, welcher den benachbarten reflektiven Elektroden 124a und 124b entspricht. Folglich kann, da eine schwarze Matrix nur an einem Abschnitt ausgebildet wird, welcher der Gateleitung entspricht, eine effektive Fläche der schwarzen Matrix reduziert werden, und eine hohe Helligkeit und ein hohes Kontrastverhältnis können erreicht werden.
  • 5 zeigt eine schematische Draufsicht, welche das Matrixsubstrat für die reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • Wie in 5 gezeigt ist, kreuzen eine Gateleitung 106 und eine Datenleitung 118 einander, wobei sie benachbarte Pixelbereiche „P1" und „P2" definieren. Ein Dünnschichttransistor (TFT) „T", der eine Gateelektrode 102, eine aktive Schicht 110, eine Sourceelektrode 114 und eine Drainelektrode 116 aufweist, ist an dem Schnittpunkt der Gateleitung 106 und der Datenleitung 118 angeordnet. Die Gateelektrode 102 und die Sourceelektrode 114 sind an die Gateleitung 106 bzw. die Datenleitung 118 angeschlossen. Hierbei sind die Sourceelektrode 114 und die Drainelektrode 116 mit Abstand voneinander angeordnet. Die benachbarten reflektiven Elektroden 124a und 124b, die an die Drainelektrode 116 angeschlossen sind, sind in benachbarten Pixelbereichen „P1" bzw. „P2" ausgebildet.
  • Die Datenleitung 118 ist in eine erste Zweigleitung 118a und eine zweite Zweigleitung 118b an einem Ende des ersten Substrats 100 aufgeteilt. Die erste Zweigleitung 118a und die zweite Zweigleitung 118b sind ausgebildet bzw. erstrecken sich unter den benachbarten reflektiven Elektroden 124a bzw. 124b. Unter Berücksichtigung des elektrischen Widerstandes ist die Datenleitung so ausgebildet, dass die Gesamtbreite der ersten Zweigleitung 118a und der zweiten Zweigleitung 118b genauso groß wie die Breite der Datenleitung der reflektiven LCD-Vorrichtung gemäß dem Stand der Technik ist.
  • Da es keine Datenleitung in dem Bereich „E" zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden 124a und 124b gibt, ist es nicht erforderlich, eine schwarze Matrix auf einem Abschnitt auszubilden, welcher dem Bereich „E" zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden 124a und 124b auf einem (nicht gezeigten) zweiten Substrat entspricht. Dementsprechend ist eine schwarze Matrix 130 nur auf einem zweiten Abschnitt der Gateleitung 106 auf dem zweiten Substrat ausgebildet.
  • 6A bis 6D zeigen Querschnittsansichten entlang der Linie VI-VI aus 5, mit denen die Prozessschritte zur Herstellung des Matrixsubstrats für die reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung aus 5 dargestellt sind.
  • Gemäß 6A werden eine Gateelektrode 102 und eine Gateleitung 106 (in 5 gezeigt) auf einem Substrat 100 ausgebildet. Die Gateelektrode 102 und die Gateleitung 106 (in 5 gezeigt) werden aus Aluminium (Al) mit einem geringen elektrischen Widerstand ausgebildet, um eine Widerstands-Kapazitäts-Verzögerung (RC-Verzögerung) zu reduzieren. Reines Aluminium besitzt einen geringen chemischen Widerstand und verursacht Leitungsdefekte aufgrund eines Hügelbildungs-Phänomens ("Hillock-Phänomens") während eines späteren Hochtemperaturprozesses. Folglich kann eine Vielfachschichtstruktur mit einer Aluminiumschicht, wie etwa Aluminium/Molybdän (Al/Mo), als Gateelektrode 102 und Gateleitung 106 (in 5 gezeigt) verwendet werden.
  • Wie in 6B gezeigt ist, wird eine Gateisolationsschicht 108 auf der Gateelektrode 102 und der Gateleitung 106 (in 5 gezeigt) ausgebildet, welche auf der gesamten Oberfläche des Substrats 100 ausgebildet sind, indem ein anorganisches isolierendes Material wie beispielsweise Siliziumnitrid (SiNx) oder Siliziumoxid (SiO2) abgeschieden wird. Nachfolgend werden eine aus amorphem Silizium (a-Si:H) gebildete aktive Schicht 110 und eine aus mit Verunreinigungen dotiertem amorphem Silizium (n+a-Si:H) gebildete ohmsche Kontaktschicht 112 aufeinanderfolgend auf der Gateisolationsschicht 108 über der Gateelektrode 102 ausgebildet.
  • Gemäß 6C werden eine Sourceelektrode 114 und eine Drainelektrode 116 auf der ohmschen Kontaktschicht 112 ausgebildet, indem ein leitfähiges metallisches Material, wie beispielsweise Chrom (Cr), Molybdän (Mo), Antimon (Sb) oder Titan (Ti), abgeschieden und strukturiert wird. Zur gleichen Zeit wird eine an die Sourceelektrode 114 angeschlossene Datenleitung 118 auf der Gateisolationsschicht 108 ausgebildet. Indem die Datenleitung 106 eine Gateleitung 106 (in 5 gezeigt) kreuzt, definiert die Datenleitung 118 benachbarte Pixelbereiche „P1" und „P2". Darüber hinaus wird die Datenleitung 118 in eine erste Zweigleitung 118a und eine zweite Zweigleitung 118b an einem Ende des Substrats 100 unterteilt. Die erste Zweigleitung 118a und die zweite Zweigleitung 118b werden in benachbarten Pixelbereichen „P1" bzw. „P2" ausgebildet, so dass sie sich in senkrechter Richtung erstrecken.
  • Eine Passivierungsschicht 120 wird auf der Sourceelektrode 114 und der Drainelektrode 116 sowie der Datenleitung 118 ausgebildet, indem ein organisches isolierendes Material, wie beispielsweise Benzocyclobuten (BCB) oder Acrylharz, abgeschieden wird. Nachfolgend wird ein Drainkontaktloch 122, welches einen Abschnitt der Drainelektrode 116 freilegt, ausgebildet, indem die Passivierungsschicht 120 geätzt wird. Die obere Oberfläche der Passivierungsschicht 120 weist eine unebene obere Oberfläche mit konkaven und konvexen Strukturen auf.
  • Gemäß 6D werden benachbarte reflektive Elektroden 124a und 124b, welche an die Drainelektrode 116 angeschlossen sind, in benachbarten Pixelbereichen „P1" bzw. „P2" ausgebildet. Die reflektive Elektrode 124 kann aus einem leitfähigen und reflektierenden metallischen Material wie beispielsweise Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet sein. Die reflektive Elektrode 124 weist eine unebene Form auf, da sie auf der unebenen Struktur der Passivierungsschicht 120 ausgebildet ist, so dass sie ein hohes Reflexionsvermögen aufweist.
  • 7A und 7B zeigen schematische Draufsichten, welche ein Matrixsubstrat für eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen.
  • Gemäß 7A kreuzen eine Gateleitung 205 und eine Datenleitung 217 einander, wobei sie benachbarte Pixelbereiche „P1" und „P2" definieren. Ein Dünnschichttransistor (TFT) „T", der eine Gateelektrode 208, eine aktive Schicht 212, eine Sourceelektrode 214 und eine Drainelektrode 215 aufweist, ist an dem Schnittpunkt der Gateleitung 205 und der Datenleitung 217 angeordnet. Die Gateelektrode 208 und die Sourceelektrode 214 sind an die Gateleitung 205 bzw. die Datenleitung 217 angeschlossen. Hierbei sind die Sourceelektrode 214 und die Drainelektrode 215 mit Abstand voneinander angeordnet. Benachbarte reflektive Elektroden 218a und 218b, welche an die Drainelektrode 215 angeschlossen sind, werden in den benachbarten Pixelbereichen „P1" bzw. „P2" ausgebildet.
  • Die Datenleitung 217 weist eine abgewinkelte Form mit einem ersten Abschnitt 217a, einem zweiten Abschnitt 217b und einem dritten Abschnitt 217c auf. Der zur Gateleitung 205 parallele erste Abschnitt 217a verbindet den zweiten Abschnitt 217b und den dritten Abschnitt 217c. Der zweite Abschnitt 217b und der dritte Abschnitt 217c sind unter den benachbarten reflektiven Elektroden 218a bzw. 218b ausgebildet. Der zweite Abschnitt 217b besitzt die gleiche Fläche wie der dritte Abschnitt 217c, um einen Effekt auf die reflektive Elektrode 218 infolge einer Polarität („+" oder „–„) eines durch die Datenleitung 217 fließenden Signals zu zerstreuen und zu minimieren. Da der zweite Abschnitt 217b die gleiche Breite wie der dritte Abschnitt 217c aufweist, ist die Länge „d1" des zweiten Abschnitts 217b gleich der Länge „d2 + d3" des dritten Abschnitts 217c. Eine schwarze Matrix 221a, 221b und 221c ist so ausgebildet, dass sie den ersten Abschnitt 217a im Bereich „E" zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden 218a und 218b und der Gateleitung 205 abdeckt. Da der erste Abschnitt 217a im Bereich „E" zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden 218a und 218b eine kleine Fläche aufweist, kann die schwarze Matrix 221a und 221b über dem ersten Abschnitt 217a entfallen. Daher wird eine Fläche der schwarzen Matrix reduziert, so dass eine effektive reflektierende Fläche vergrößert werden kann.
  • 7B zeigt eine schematische Draufsicht eines Matrixsubstrats einer reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß einer Variation der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Gemäß 7B kreuzen eine Gateleitung 205 und eine Datenleitung 220 einander, wobei sie benachbarte Pixelbereiche „P1" und „P2" definieren. Ein Dünnschichttransistor (TFT) „T", der eine Gateelektrode 208, eine aktiven Schicht 212, eine Sourceelektrode 214 und eine Drainelektrode 216 aufweist, ist an dem Schnittpunkt der Gateleitung 205 und der Datenleitung 220 angeordnet. Die Gateelektrode 208 und die Sourceelektrode 214 sind an die Gateleitung 205 bzw. die Datenleitung 220 angeschlossen. Die Sourceelektrode 214 und die Drainelektrode 216 sind mit Abstand voneinander angeordnet. Benachbarte reflektive Elektroden 218a und 218b, welche an die Drainelektrode 216 angeschlossen sind, sind in benachbarten Pixelbereichen „P1" bzw. „P2" ausgebildet.
  • Die Datenleitung 220 besitzt eine abgewinkelte Form mit einem ersten Abschnitt 220a, einem zweiten Abschnitt 220b und einem dritten Abschnitt 220c, wobei der Winkel-Abschnitt einen rechten Winkel (90°) bildet. Der zur Gateleitung 205 parallele erste Abschnitt 220a verbindet den zweiten Abschnitt 220b und den dritten Abschnitt 220c. Der zweite Abschnitt 220b und der dritte Abschnitt 220c sind unterhalb der benachbarten reflektiven Elektroden 218a bzw. 218b ausgebildet. Der zweite Abschnitt 220b besitzt die gleiche Fläche wie der dritte Abschnitt 220c, um einen Effekt auf die reflektive Elektrode 218 infolge einer Polarität („+" oder „–„) eines durch die Datenleitung 220 fließenden Signals zu zerstreuen und zu minimieren. Da der zweite Abschnitt 220b die gleiche Breite wie der dritte Abschnitt 220c besitzt, ist eine Länge „d4 + d5" des zweiten Abschnitts 220b gleich einer Länge „d6" des dritten Abschnitts 220c. Eine schwarze Matrix 221a, 221b und 221c ist so ausgebildet, dass sie den ersten Abschnitt 220a im Bereich „E" zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden 218a und 218b und der Gateleitung 205 abdeckt. Da der erste Abschnitt 220a im Bereich „E" zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden 218a und 218b eine kleine Fläche aufweist, kann die schwarze Matrix 221a und 221b über dem ersten Abschnitt 220a entfallen. Daher wird eine Fläche der schwarzen Matrix reduziert, so dass eine effektive reflektierende Fläche vergrößert werden kann.
  • Alternativ kann die Datenleitung abwechselnd in einer Mehrzahl von Pixelbereichen ausgebildet werden. In diesem Falle weist die Datenleitung einen ersten Abschnitt, einen zweiten Abschnitt und einen dritten Abschnitt auf, und die Anzahl des ersten Abschnitts, des zweiten Abschnitts und des dritten Abschnitts beträgt jeweils eins.
  • 8 zeigt eine schematische Draufsicht eines Matrixsubstrats für eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Gemäß 8 kreuzen eine Gateleitung 305 und eine Datenleitung 317 einander, so dass sie benachbarte Pixelbereiche „P1" und „P2" definieren. Ein Dünnschichttransistor (TFT) „T", der eine Gateelektrode 308, eine aktive Schicht 312, eine Sourceelektrode 314 und eine Drainelektrode 316 aufweist, ist an dem Schnittpunkt der Gateleitung 305 und der Datenleitung 317 angeordnet. Die Gateelektrode 308 und die Sourceelektrode 314 sind an die Gateleitung 305 bzw. die Datenleitung 317 angeschlossen. Die Sourceelektrode 314 und die Drainelektrode 316 sind mit Abstand voneinander angeordnet. Benachbarte reflektive Elektroden 318a und 318b, welche an die Drainelektrode 316 angeschlossen sind, sind in den benachbarten Pixelbereichen „P1" bzw. „P2" ausgebildet.
  • Die Datenleitung 317 besitzt eine abgewinkelte Form mit einem ersten Abschnitt 317a, einem zweiten Abschnitt 317b und einem dritten Abschnitt 317c, wobei der Winkel-Abschnitt einen rechten Winkel (90°) ausbildet. Der zur Gateleitung 305 parallele erste Abschnitt 317a verbindet den zweiten Abschnitt 317b und den dritten Abschnitt 317c. Der zweite Abschnitt 317b und der dritte Abschnitt 317c sind unterhalb der benachbarten reflektiven Elektroden 318a bzw. 318b ausgebildet. Der zweite Abschnitt 317b besitzt die gleiche Fläche wie der dritte Abschnitt 317c, um einen Effekt auf die reflektive Elektrode 318 infolge einer Polarität („+" oder „–„) eines durch die Datenleitung 317 fließenden Signals zu zerstreuen und zu minimieren. Da der zweite Abschnitt 317b die gleiche Breite wie der dritte Abschnitt 317c besitzt, ist eine Länge „d1" des zweiten Abschnittes 317b gleich einer Länge „d2" des dritten Abschnitts 317c. Eine schwarze Matrix 321a und 321b ist so ausgebildet, dass sie den ersten Abschnitt 317a im Bereich „E" zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden 318a und 318b und der Gateleitung 305 abdeckt. Da der erste Abschnitt 317a im Bereich „E" zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden 318a und 318b eine kleine Fläche aufweist, kann die schwarze Matrix über dem ersten Abschnitt 317a entfallen. Daher wird eine Fläche der schwarzen Matrix reduziert, so dass eine effektive reflektierende Fläche vergrößert werden kann.
  • Alternativ kann die Datenleitung abwechselnd in einer Mehrzahl von Pixelbereichen ausgebildet sein. In diesem Falle besitzt die Datenleitung einen ersten Abschnitt, einen zweiten Abschnitt und einen dritten Abschnitt, und die Anzahl des ersten Abschnitts, des zweiten Abschnitts und des dritten Abschnittes beträgt jeweils eins.
  • 9 zeigt eine schematische Draufsicht eines Matrixsubstrats für eine reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Gemäß 9 sind eine Gateleitung 406 und eine Datenleitung 420 auf einem ersten Substrat 400 ausgebildet. Die Gateleitung 406 und die Datenleitung 420 kreuzen einander, wobei sie einen ersten Pixelbereich „P1", einen zweiten Pixelbereich „P2", einen dritten Pixelbereich „P3" und einen vierten Pixelbereich „P4" definieren. Die Breite eines ersten Bereichs „E1" zwischen dem ersten Pixelbereich „P1" und dem zweiten Pixelbereich „P2" und die Breite eines zweiten Bereichs „E2" zwischen dem dritten Pixelbereich „P3" und dem vierten Pixelbereich „P4" werden minimiert. Die Datenleitung 420 ist in eine erste Zweigleitung 420a und eine zweite Zweigleitung 420b an einem Ende des ersten Substrats 400 unterteilt. Die erste Zweigleitung 420a ist in dem ersten Pixelbereich „P1" und dem dritten Pixelbereich „P3" angeordnet, und die zweite Zweigleitung 420b ist in dem zweiten Pixelbereich „P2" und dem vierten Pixelbereich „P4" angeordnet. Die erste Zweigleitung 420a und die zweite Zweigleitung 420b sind aneinander über eine Anschlussstruktur 421 angeschlossen. Die Anschlussstruktur 421 ist über der Gateleitung 406 in dem Überschneidungsbereich „K" der Gateleitung 406 und der Datenleitung 420 ausgebildet. Die Gateleitung 406 kann eine minimale Breite im Überschneidungsbereich „K" aufweisen.
  • Die Gateleitung 406 weist einen ersten Vorsprung 402 und einen zweiten Vorsprung 408 auf. Der erste Vorsprung 402, welcher sich bis zu dem ersten Pixelbereich „P1" und dem zweiten Pixelbereich „P2" erstreckt, wird als Gateelektrode verwendet, und der zweite Vorsprung 408, welcher sich bis zu dem dritten Pixelbereich „P3" und dem vierten Pixelbereich „P4" erstreckt, wird als erste Kondensatorelektrode eines Speicherkondensators „CST" verwendet. Die erste Zweigleitung 420a ist so angeordnet, dass sie über einen Anschlussbereich „J" zwischen der Gateleitung 406 und der ersten Kondensatorelektrode 408 hin verläuft.
  • Ein Dünnschichttransistor (TFT) „T", der eine Gateelektrode 402, eine aktiven Schicht 412, eine Sourceelektrode 416 und eine Drainelektrode 418 aufweist, ist an dem Schnittpunkt der Gateleitung 406 und der zweiten Zweigleitung 420b angeordnet. Die Sourceelektrode 416, die an die zweite Zweigleitung 420b angeschlossen ist, ist mit Abstand von der Drainelektrode 418 angeordnet. Die Drainelektrode 418 weist einen dritten Vorsprung 424 auf, der sich über die erste Kondensatorelektrode 408 durch einen ausgedehnten Abschnitt 422 in jedem Pixelbereich „P1", „P2", „P3", und „P4" erstreckt. Der dritte Vorsprung 424 wird als zweite Kondensatorelektrode eines Speicherkondensators verwendet. Dementsprechend bilden die erste Kondensatorelektrode 408 und die zweite Kondensatorelektrode 424 den Speicherkondensator „CST" mit einer (nicht gezeigten) isolierenden Schicht, die zwischen der ersten Kondensatorelektrode 408 und der zweiten Kondensatorelektrode 424 eingefügt ist.
  • Eine reflektive Elektrode 430 ist in jedem Pixelbereich „P1", „P2", „P3" und „P4" ausgebildet. Da die reflektive Elektrode 430 an die zweite Kondensatorelektrode 424 angeschlossen ist, werden Bildsignale an die reflektive Elektrode 430 von der Drainelektrode 418 geliefert. Die reflektive Elektrode 430 deckt vollständig die Datenleitung 420, die Gateleitung 406 und die Gateelektrode 402 ab. Da die Datenleitung 420 unterhalb der reflektiven Elektrode 430 mit Abstand zu jedem Pixelbereich ausgebildet ist, ist die das von der Datenleitung reflektierte Licht abschirmende schwarze Matrix nicht erforderlich. Wenn die erste Zweigleitung 420a nicht in dem Anschlussbereich „J" zwischen der Gateleitung 406 und der Datenleitung 420 angeordnet ist, und die Anschlussstruktur 421 nicht in dem Überschneidungsbereich „K" der Gateleitung 406 und der Datenleitung 420 angeordnet ist, sollte eine zusätzliche schwarze Matrix entsprechend dem freigelegten ersten Leitungszweig 420a und der freigelegten Anschlussstruktur 421 auf einem (nicht gezeigten) zweiten Substrat gebildet werden, um das Entweichen von Licht zu vermeiden. Die erste Zweigleitung 420a in dem Anschlussbereich „J" und die Anschlussstruktur 421 in dem Überschneidungsbereich „K" sind freigelegt. Allerdings sind die freigelegten Flächen der ersten Zweigleitung 420a und der Anschlussstruktur 421 klein, so dass eine der ersten Zweigleitung 420a und der freigelegten Anschlussstruktur 421 entsprechende schwarze Matrix nicht erforderlich ist. Dementsprechend können eine hohe Leuchtdichte und ein hohes Öffnungsverhältnis erreicht werden. Obwohl ein Überlappungsabschnitt der ersten Zweigleitung 420a und der ersten Kondensatorelektrode 408 in dem Anschlussbereich „J" zu einer Variation der Kapazität des Speicherkondensators „CST" führen kann, kann die Variation der Kapazität in einer reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung kleiner Abmessung minimiert werden.
  • 10A bis 10E, welche Querschnittsansichten entlang der Linie X-X aus 9 zeigen, und 11A bis 11D, welche Querschnittsansichten entlang der Linie XI-XI aus 9 zeigen, stellen Prozessschritte zur Herstellung des Matrixsubstrats für die reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung gemäß der vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
  • Gemäß 10A und 11A werden eine Gateleitung 406, eine Gateelektrode 402 und eine erste Kondensatorelektrode 408 auf einem ersten Substrat 400 gebildet. Die Gateelektrode 402 ist ein sich von der Gateleitung 406 aus erstreckender erster Vorsprung, und die erste Kondensatorelektrode 408 ist ein sich von der Gateleitung 406 aus erstreckender zweiter Vorsprung. Die Gateleitung 406, die Gateelektrode 402 und die erste Kondensatorelektrode 408 werden aus Aluminium (Al) mit einem geringen elektrischen Widerstand gebildet, um eine Widerstands-Kapazitäts-Verzögerung (RC-Verzögerung) zu reduzieren. Reines Aluminium weist einen geringen chemischen Widerstand auf und verursacht Leitungsdefekte aufgrund eines Hügelbildungs-Phänomens ("Hillock-Phänomen") während eines späteren Hochtemperaturprozesses. Folglich kann eine Vielfachschichtstruktur mit einer Aluminiumschicht, etwa Aluminium/Molybdän (Al/Mo) als Gateleitung 406, Gateelektrode 402 und als erste Kondensatorelektrode 408 verwendet werden. Wie in 10A gezeigt ist, wird eine Gateisolationsschicht 410 auf der Gateleitung 406, der Gateelektrode 402 und der ersten Kondensatorelektrode 408 gebildet, indem ein anorganisches isolierendes Material, wie beispielsweise Siliziumnitrid (SiNx) oder Siliziumoxid (SiO2), abgeschieden wird.
  • Gemäß 10B werden eine aktive Schicht 412 aus amorphem Silizium (a-Si:H) und eine ohmsche Kontaktschicht 414 aus mit Verunreinigungen dotiertem amorphem Silizium (n+a-Si:H) aufeinanderfolgend auf der Gateisolationsschicht 410 über der Gateelektrode 402 ausgebildet.
  • Gemäß 10C und 11B werden eine Sourceelektrode 416 und eine Drainelektrode 418 auf der ohmschen Kontaktschicht 414 ausgebildet, indem ein leitfähiges metallisches Material, wie beispielsweise Chrom (Cr), Molybdän (Mo), Antimon (Sb) oder Titan (Ti), abgeschieden und strukturiert wird. Zur gleichen Zeit wird eine an die Sourceelektrode 416 angeschlossene Datenleitung 420 auf der Gateisolationsschicht 410 ausgebildet. Die Datenleitung 420 definiert benachbarte Pixelbereiche „P3" und „P4" mit der Gateleitung 406. Darüber hinaus werden ein ausgedehnter Abschnitt 422 und eine zweite Kondensatorelektrode 424 auf der Gateisolationsschicht 410 ausgebildet. Die zweite Kondensatorelektrode 424 wird über der ersten Kondensatorelektrode 408 ausgebildet, und der ausgedehnte Abschnitt 422 verbindet die zweite Kondensatorelektrode 424 und die Drainelektrode 418. Die erste Kondensatorelektrode 408 und die zweite Kondensatorelektrode 424 bilden einen Speicherkondensator „CST" mit einer isolierenden Schicht 410, die zwischen der ersten Kondensatorelektrode 408 und der zweiten Kondensatorelektrode 424 eingefügt ist.
  • Die Datenleitung 420 wird in eine erste Zweigleitung 420a und eine zweite Zweigleitung 420b an einem Ende des Substrats 400 unterteilt. Die erste Zweigleitung 420a und die zweite Zweigleitung 420b werden über eine Anschlussstruktur 421 an einen Überschneidungsbereich „K" der Gateleitung 406 und der Datenleitung 420 aneinander angeschlossen. Die Anschlussstruktur 421 wird ausgebildet, so dass es die Gateleitung 406 überlappt. Die erste Zweigleitung 420a wird in einem Anschlussbereich „J" zwischen der Gateleitung 406 und der ersten Kondensatorelektrode 408 eingefügt. Da die Fläche der ersten Zweigleitung 420a in dem Anschlussbereich „J" und der Anschlussstruktur 421 in dem Überschneidungsbereich „K" klein ist, ist eine der ersten Zweigleitungen 420a und der Anschlussstruktur 421 entsprechende schwarze Matrix nicht erforderlich.
  • Gemäß 10D und 11C wird eine Passivierungsschicht 426 auf der Sourceelektrode 416, der Drainelektrode 418, der Datenleitung 420 und der zweiten Kondensatorelektrode 424 ausgebildet, indem ein organisches isolierendes Material, wie beispielsweise Benzocyclobuten (BCB) oder Acrylharz, abgeschieden wird. Nachfolgend wird ein Kondensatorkontaktloch 428, welches einen Abschnitt der zweiten Kondensatorelektrode 424 freilegt, mittels Ätzens der Passivierungsschicht 426 ausgebildet.
  • Gemäß 10E und 11D wird eine reflektive Elektrode 430 auf der Passivierungsschicht 426 ausgebildet. Die reflektive Elektrode 430 ist in dem Pixelbereich „P4" angeordnet und an die zweite Kondensatorelektrode 424 durch das Kontaktloch 428 angeschlossen. Die reflektive Elektrode 430 ist aus einem reflektierenden metallischen Material, wie beispielsweise Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, hergestellt. Alternativ besitzt ein Matrixsubstrat eine solche Struktur, so dass eine nicht geerdete reflektierende Platte in dem Pixelbereich ausgebildet wird und eine transparente Elektrode, die an die zweite Kondensatorelektrode angeschlossen ist, oberhalb oder unterhalb der nicht geerdeten reflektierenden Platte ausgebildet wird.
  • Da eine einem Zwischenraum zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden entsprechende schwarze Matrix nicht erforderlich ist, kann die gesamte Fläche der schwarzen Matrix reduziert werden, und die Leuchtdichte kann verbessert werden. Darüber hinaus kann, da Umgebungslicht durch den Zwischenraum zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden ohne Reflexion hindurchtritt, ein Farbmischungsphänomen zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden verhindert werden, und ein hohes Kontrastverhältnis kann erreicht werden.
  • Infolgedessen wird in dem Matrixsubstrat gemäß der vorliegenden Erfindung, da die Datenleitung unterhalb der reflektiven Elektrode gebildet wird, ein durch Streuung von Umgebungslicht an der Datenleitung hervorgerufenes Entweichen von Licht verhindert. Darüber hinaus ist, da durch den Zwischenraum zwischen den benachbarten reflektiven Elektroden hindurchtretendes Umgebungslicht ohne Reflexion hindurchtritt, eine in diesem Bereich entsprechende zusätzliche schwarze Matrix nicht erforderlich. Daher wird ein Öffnungsverhältnis verbessert, und eine hohe Leuchtkraft und ein hohes Kontrastverhältnis können erreicht werden.
  • Es versteht sich für den Fachmann, dass diverse Modifikationen und Variationen bei der erfindungsgemäßen reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung und dem Verfahren zur Herstellung derselben durchgeführt werden können, ohne von dem Grundgedanken oder dem Umfang der Erfindung abzuweichen. Folglich deckt die vorliegende Erfindung auch Modifikationen und Variationen der Erfindung ab, solange diese innerhalb der Reichweite der beigefügten Ansprüche und deren Äquivalenten liegen.

Claims (32)

  1. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung, mit: einem Substrat, welches einen Pixelbereich aufweist; einer Gateleitung auf dem Substrat; einem an die Gateleitung und eine Datenleitung angeschlossenen Dünnschichttransistor, wobei der Dünnschichttransistor eine Gateelektrode, eine aktive Schicht, eine Sourceelektrode und eine Drainelektrode aufweist; einer ersten reflektiven Elektrode und einer zweiten reflektiven Elektrode, die an die Drainelektrode angeschlossen sind, wobei die erste reflektive Elektrode und die zweite reflektive Elektrode die Datenleitung vollständig abdecken und durch eine Lücke getrennt sind; und einer die Gateleitung kreuzenden Datenleitung, wobei die Datenleitung eine abgewinkelte Form und einen ersten Abschnitt, einen zweiten Abschnitt und einen dritten Abschnitt aufweist, und wobei der zur Gateleitung parallele erste Abschnitt den zweiten Abschnitt und den dritten Abschnitt miteinander verbindet, und wobei der zweite und der dritte Abschnitt unterhalb der ersten reflektiven Elektrode bzw. der zweiten reflektiven Elektrode ausgebildet sind.
  2. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach Anspruch 1, wobei der zweite Abschnitt der Datenleitung die gleiche Fläche wie der dritte Abschnitt aufweist.
  3. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Gateelektrode und die Sourceelektrode an die Gateleitung bzw. die Datenleitung angeschlossen sind.
  4. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die erste und die zweite reflektive Elektrode aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet sind.
  5. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die erste und die zweite reflektive Elektrode eine unebene Form aufweisen.
  6. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Lücke zwischen der ersten und der zweiten reflektiven Elektrode kleiner als eine Länge des ersten Abschnitts der Datenleitung ist.
  7. Verfahren zum Herstellen einer reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: Ausbilden einer Gateleitung auf einem Substrat; Ausbilden einer Datenleitung, welche die Gateleitung kreuzt, so dass ein Pixelbereich definiert wird, wobei die Datenleitung eine abgewinkelte Form und einen ersten Abschnitt, einen zweiten Abschnitt und einen dritten Abschnitt aufweist, und wobei der zur Gateleitung parallele erste Abschnitt den zweiten Abschnitt und den dritten Abschnitt verbindet, und wobei der zweite Abschnitt und der dritte Abschnitt unterhalb der ersten bzw. zweiten reflektiven Elektrode ausgebildet sind; Ausbilden an die Gateleitung und die Datenleitung angeschlossenen Dünnschichttransistors, wobei der Dünnschichttransistor eine Gateelektrode, eine aktive Schicht, eine Sourceelektrode und eine Drainelektrode aufweist; Ausbilden einer ersten reflektiven Elektrode und einer zweiten reflektiven Elektrode, welche an die Drainelektrode angeschlossen sind, wobei die erste reflektive Elektrode und die zweite reflektive Elektrode die Datenleitung vollständig abdecken und wobei eine Lücke zwischen der ersten reflektiven Elektrode und der zweiten reflektiven Elektrode vorgesehen ist.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei die Lücke zwischen der ersten reflektiven Elektrode und der zweiten reflektiven Elektrode kleiner als eine Länge des ersten Abschnitts der Datenleitung ist.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, wobei der zweite Abschnitt die gleiche Fläche wie der dritte Abschnitt aufweist.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, wobei die Gateelektrode und die Sourceelektrode an die Gateleitung bzw. die Datenleitung angeschlossen werden.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 10, wobei die erste reflektive Elektrode und die zweite reflektive Elektrode aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet werden.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 11, wobei die erste reflektive Elektrode und die zweite reflektive Elektrode eine unebene Form aufweisen.
  13. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung, mit: einem Substrat, welches einen Pixelbereich aufweist; einer Gateleitung auf dem Substrat; einem an die Gateleitung und eine Datenleitung angeschlossenen Dünnschichttransistor, wobei der Dünnschichttransistor eine Gateelektrode, eine aktive Schicht, eine Sourceelektrode und eine Drainelektrode aufweist; einer ersten reflektiven Elektrode und einer zweiten reflektiven Elektrode, welche an die Drainelektrode elektrisch angeschlossen sind, wobei die erste reflektive Elektrode und die zweite reflektive Elektrode die Datenleitung vollständig abdecken und wobei eine erste Lücke zwischen der ersten und der zweiten reflektiven Elektrode vorgesehen ist; und einer die Gateleitung kreuzenden Datenleitung, wobei die Datenleitung eine erste und eine zweite Zweigleitung aufweist, welche durch eine zweite Lücke getrennt und unter der ersten reflektiven Elektrode bzw. der zweiten reflektiven Elektrode ausgebildet sind.
  14. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach Anspruch 13, wobei die erste Lücke gleich der oder kleiner als die zweite Lücke ist.
  15. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, wobei die Gateelektrode und die Sourceelektrode an die Gateleitung bzw. die zweite Zweigleitung angeschlossen sind.
  16. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach Anspruch 15, ferner mit einer sich von der Gateleitung bis zu dem Pixelbereich erstreckenden ersten Kondensatorelektrode und einer sich von der Drainelektrode aus erstreckenden zweiten Kondensatorelektrode, wobei die zweite Kondensatorelektrode über der ersten Kondensatorelektrode ausgebildet ist.
  17. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, wobei die erste reflektive Elektrode und die zweite reflektive Elektrode Aluminium oder eine Aluminiumlegierung aufweisen.
  18. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, ferner mit einer die erste Zweigleitung an die zweite Zweigleitung anschließenden Anschlussstruktur, wobei die Anschlussstruktur über der Gateleitung angeordnet ist.
  19. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, wobei die erste Zweigleitung über der Gateleitung und der ersten Kondensatorelektrode ausgebildet ist.
  20. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, wobei die erste Kondensatorelektrode und die zweite Kondensatorelektrode einen Speicherkondensator ausbilden.
  21. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 20, wobei die erste Zweigleitung und die zweite Zweigleitung im Wesentlichen die gleiche Breite aufweisen.
  22. Reflektive Flüssigkristallanzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 21, wobei die erste reflektive Elektrode und die zweite reflektive Elektrode die Gateleitung vollständig abdecken.
  23. Verfahren zum Herstellen einer reflektiven Flüssigkristallanzeigevorrichtung, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: Ausbilden einer Gateleitung auf einem Substrat; Ausbilden einer die Gateleitung kreuzenden und einen Pixelbereich definierenden Datenleitung auf dem Substrat, wobei die Datenleitung eine erste Zweigleitung und eine zweite Zweigleitung aufweist, welche durch eine erste Lücke getrennt sind; Ausbilden eines an die Gateleitung und die Datenleitung angeschlossenen Dünnschichttransistors, wobei der Dünnschichttransistor eine Gateelektrode, eine aktive Schicht, eine Sourceelektrode und eine Drainelektrode aufweist; und Ausbilden einer ersten reflektiven Elektrode und einer zweiten reflektiven Elektrode, welche an die Drainelektrode angeschlossen sind, wobei die erste reflektive Elektrode und die zweite reflektive Elektrode die Datenleitung vollständig abdecken und wobei eine zweite Lücke zwischen der ersten reflektiven Elektrode und der zweiten reflektiven Elektrode vorgesehen ist.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, wobei ferner eine erste Kondensatorelektrode und eine zweite Kondensatorelektrode auf dem Substrat ausgebildet werden, wobei sich die erste Kondensatorelektrode von der Gateleitung aus erstreckt und wobei sich die zweite Kondensatorelektrode von der Drainelektrode aus erstreckt und über der ersten Kondensatorelektrode angeordnet wird.
  25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24, wobei die Gateelektrode und die Sourceelektrode an die Gateleitung bzw. die zweite Zweigleitung angeschlossen werden.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 25, wobei die erste und die zweite reflektive Elektrode aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gebildet werden.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 26, wobei ferner eine die erste Zweigleitung und die zweite Zweigleitung aneinander anschließende Anschlussstruktur ausgebildet wird, wobei die Anschlussstruktur über der Gateleitung angeordnet wird.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 27, wobei die erste Zweigleitung über der Gateleitung und der ersten Kondensatorelektrode ausgebildet wird.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 28, wobei die erste Kondensatorelektrode und die zweite Kondensatorelektrode einen Speicherkondensator ausbilden.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 29, wobei die erste Lücke gleich der oder größer als die zweite Lücke ist.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 30, wobei die erste Zweigleitung und die zweite Zweigleitung im Wesentlichen die gleiche Breite aufweisen.
  32. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 31, wobei die erste und die zweite reflektive Elektrode die Gateleitung vollständig abdecken.
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