DE10313693A1 - Verfahren zur automatischen Wertberichtigung von bilanzrelevanten Objekten - Google Patents

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DE10313693A1
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Stefan Schmid
Mathias Sonnek
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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q40/00Finance; Insurance; Tax strategies; Processing of corporate or income taxes
    • G06Q40/02Banking, e.g. interest calculation or account maintenance
    • GPHYSICS
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    • G06Q40/12Accounting

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatischen Berücksichtigung von Wertänderungen bilanzrelevanter Objekte eines Unternehmens, dadurch gekennzeichnet, DOLLAR A a) dass automatisch ein Buchwert des oder jeden Objektes aus einem Buchhaltungssystem des Unternehmens ermittelt wird, DOLLAR A b) dass automatisch ein Marktwert des oder jeden Objektes ermittelt wird, DOLLAR A c) dass automatisch eine Zwischengröße aus Buchwert und Marktwert gebildet wird, DOLLAR A d) dass die Zwischengröße automatisch auf Erfüllung einer oder mehrerer voreinstellbarer Bedingungen geprüft wird, und DOLLAR A e) dass, je nach Art und/oder Grad der Erfüllung einer oder mehrerer der oder jeder der Bedingungen, automatisch eine oder mehrere Aktionen durchgeführt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatischen Berücksichtigung von Wertänderungen bilanzrelevanter Objekte eines Unternehmens.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere die Durchführung von sogenannten „Impairments". Ein Impairment ist eine außerordentliche Abschreibung unter US-GAAP und IAS. Ein Impairment muss gebildet werden, wenn eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung eines Objektes oder Bestands vorliegt. Dies kann für alle Vermögensgegenstände vorkommen, insbesondere auch für Wertpapiere.
  • Vermindert sich der Wert eines Objektes, wird im Normalfall entweder in einem Bestandskonto der Buchhaltung eine Wertminderung gebucht und gleichzeitig in einem Rücklagenkonto eine Gegenbuchung durchgeführt oder es wird keine Buchung durchgeführt. Ein Impairment wird gemäß dem Stand der Technik im Bedarfsfall gebildet, nämlich dann, wenn der Wert eines Objektes sich dauerhaft vermindert und/oder einen bestimmten Grenzwert unterschreitet: Dann wird die eventuell vorhandene Rücklage aufgelöst, und der entsprechende Betrag ergebniswirksam als Aufwand verbucht.
  • Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, dass hierbei ein erheblicher Aufwand entsteht. Alle Bestände eines Objekts müssen manuell vom Anwender regelmäßig auf eine dauerhafte Wertminderung überprüft werden. Diese Überprüfung ist zeitintensiv und fehleranfällig. Wird eine dauerhafte Wertminderung erkannt, so muss darüber hinaus manuell im System eine Aktion vom Benutzer angestoßen werden. Wird aufgrund der komplexen Überprüfung eine dauerhafte Wertminderung nicht oder zu spät erkannt, so kann dies plötzlich überraschende und erheblich negative Auswirkungen auf die Erfolgssituation des Unternehmens haben.
  • Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren bereitzustellen, das diese Nachteile vermeidet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren gemäß dem Anspruch 1 gelöst.
  • Gegenstand der Erfindung ist daher ein Verfahren zur automatischen Berücksichtigung von Wertänderungen bilanzrelevanter Objekte eines Unternehmens, dadurch gekennzeichnet,
    • a) dass automatisch ein Buchwert des oder jeden Objektes aus einem Buchhaltungssystem des Unternehmens ermittelt wird,
    • b) dass automatisch ein Marktwert des oder jeden Objektes ermittelt wird,
    • c) dass automatisch eine Zwischengröße aus Buchwert und Marktwert gebildet wird,
    • d) dass die Zwischengröße automatisch auf Erfüllung einer oder mehrerer voreinstellbarer Bedingungen geprüft wird, und
    • e) dass, je nach Art und/oder Grad der Erfüllung einer oder mehrerer der oder jeder der Bedingungen, automatisch eine oder mehrere Aktionen durchgeführt werden.
  • Diese Erfindung kann mit Hilfe eines Computersystems und eines. entsprechend programmierten Computerprogramms implementiert werden.
  • Ein Computersystem im Sinne der Erfindung kann zum einen lediglich einen Computer (PC, Laptop; incl. üblicher Peripherie) umfassen, zum anderen auch aus einem Netzwerk von mehreren Computern bestehen. Hierunter ist auch ein Netzwerk zu verstehen, das unter Nutzung des Internets oder eines Intranets gebildet wird.
  • Gegenstand der Erfindung sind weiter Computersysteme, Computerprogramme und Computerprogrammprodukte zur Durchführung des Verfahrens. Die Erfindung umfasst weiter Computerprogramme auf oder eingebettet in einen Datenträger, mit dessen Hilfe die Programme in einen Computer geladen und das erfindungsgemäße Verfahren ausgeführt werden kann.
  • Computerprogramme zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens können sich aus einem oder mehreren Programmen und/oder Programmmodulen zusammensetzen. Sie werden nachfolgend zusammen als „Programm" bezeichnet. Formulierungen wie „das Computersystem" oder „das Programm kann ... eine bestimmte Aktion durchführen" oder „ein Benutzer kann ... eine bestimmte Aktion durchführen", „das Programm – oder ein Benutzer – tut ... dies oder jenes" usw. und ähnliche Formulierungen sind so zu verstehen, dass das Programm so programmiert ist, dass mit ihm bzw. mit seinen bevorzugten Ausführungsformen die Durchführung der bestimmten Aktion automatisch oder aufgrund einer Interaktion eines Benutzers mit dem Programm möglich ist, wenn es auf einem Computersystem ausgeführt wird.
  • Besondere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. Programms bzw. besondere Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtungen sind in den jeweiligen Unteransprüchen offenbart. Es können auch einzelne oder mehrere oder beliebige Kombinationen der in den jeweiligen Unteransprüchen einer Kategorie offenbarten Merkmale zusammen mit den Merkmalen des jeweiligen Hauptanspruchs erfinderische Lösungen der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe darstellen.
  • Eine erste bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Objekte Wertpapiere sind.
  • Eine zweite bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass der Marktwert der Kurs des Objektes oder des Wertpapiers multipliziert mit der vorhandenen Stückzahl ist. Der Kurs kann dabei auch der aktuelle Kurs oder ein Tageskurs sein.
  • Eine dritte bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischengröße eine Differenz aus Buchwert und Marktwert ist.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass der Impairmentkurs der Marktkurs ist. Die genannte Wertberichtigung kann sowohl in einer Werterhöhung als auch in einer Wertminderung bestehen. Da letztere für ein Unternehmen aber die gefährlichere ist, wird sie im folgenden in den Vordergrund gestellt. Für eine Werterhöhung gelten jedoch die genannten Merkmale, Schritte und Beispiele in analoger Weise. Ein Impairment ist der Spezialfall einer dauerhaften Wertveränderung.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass der Impairmentkurs ein um einen voreinstellbaren Wert erhöhter oder erniedrigter Marktkurs ist.
  • Der voreinstellbare Wert, der auch ein Prozentsatz sein kann, kann auch so gewählt werden, dass nach einer durchgeführten Wertberichtigung das Objekt keiner der voreingestellten Bedingungen mehr genügt.
  • Der Marktkurs kann in den genannten Ausführungsformen der aktuelle Kurs oder ein Tageskurs sein.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann beispielsweise mit Hilfe eines computerimplementierten Buchhaltungssystems implementiert werden. Dieses oder ein weiteres Programm kann für den Schritt a) des Verfahrens aus der Datenbank des Buchhaltungssystems in einstellbaren Zeitabständen automatisch den Buchwert und/oder den Anschaffungswert der im System enthaltenen Objekte des Unternehmens abfragen. Schritt b) kann dadurch implementiert werden, dass aus einer Datenbank, die über das Internet verfügbar ist, automatisch aktuelle Werte für ein oder mehrere Objekte geladen werden, beispielsweise die aktuellen Kurse von Wertpapieren. In Schritt c) wird aus den gelesenen Buchwerten und den geladenen aktuellen Kursen automatisch vom Programm eine Zwischengröße, vorzugsweise eine Differenz zwischen Buchwert und Marktwert berechnet, die den aktuellen Wertverlust wiedergibt. Buchwert, Anschaffungswert, Marktwert werden dabei vorzugsweise auf den gleichen Zeitpunkt bezogen, der beispielsweise der aktuelle Zeitpunkt sein kann. Beispielsweise kann sich der Buchwert eines Objektes im Laufe der Zeit ändern, z.B. durch Zugänge oder Umbuchungen. Die Zwischengröße wird vom Programm automatisch daraufhin überprüft, ob sie ein oder mehrere Bedingungen erfüllt, die bei der Systemeinrichtung implementiert werden können. Eine mögliche Bedingung ist die Abfrage, ob der Wertverlust innerhalb eines oder mehrerer voreinstellbarer Zeiträume einen gewissen, voreinstellbaren Betrag überschreitet, Marktkurs einen gewissen, voreinstellbaren Wert unterschreitet. Diese und auch alle andere Wertangaben können selbstverständlich auch in Prozentwerten ausgedrückt und berechnet werden. Da die Zwischengröße Schwankungen unterliegt, können auch Minimum- und/oder Maximum- und/oder Durchschnittswerte innerhalb eines oder mehrerer voreinstellbarer Zeiträume ausgewertet und auf die Erfüllung von einer oder mehrerer voreinstellbarer Bedingungen überprüft werden. Als Bedingungen kommen vorzugsweise in Frage: Abfragen hinsichtlich der
    • – Abweichung der Zwischengröße von einem Durchschnittswert der Zwischengröße, der über einen einstellbaren Zeitraum ermittelt ist, um einen voreinstellbaren Betrag
    • – Abweichung der Zwischengröße von einer Minimalabweichung der Zwischengröße, die über einen einstellbaren Zeitraum ermittelt ist, um einen voreinstellbaren Betrag
    • – Abweichung der Zwischengröße von einer Maximalabweichung der Zwischengröße, die über einen einstellbaren Zeitraum ermittelt ist, um einen voreinstellbaren Betrag
    • – voreinstellbare Anzahl der Abweichungen der Zwischengröße von einer voreinstellbaren Hilfsgröße in einem voreinstellbaren Zeitraum.
  • Sind eine oder mehrere Bedingung erfüllt, wird in Schritt e) je nach Art und/oder Grad der Erfüllung der oder jeder der Bedingungen, automatisch eine oder mehrere voreinstellbare Aktionen durchgeführt, die bei der Systemeinrichtung implementiert werden können, wobei vorzugsweise die oder jede voreinstellbare Aktion ausgewählt ist aus einer Liste bestehend aus:
    • – Berechnung eines Impairmentkurses,
    • – Senden einer Nachricht an eine Person,
    • – Senden einer Liste mit Handlungsvorschlägen an eine Person,
    • – Anzeigen eines Hinweises auf Art und/oder Grad der Erfüllung der oder jeder der Bedingungen auf einem Anzeigemittel, insbesondere einem Bildschirm oder Ausdruck,
    • – Durchführung einer Wertberichtigung des oder jeden Objektes im Buchhaltungssystem des Unternehmens.
  • Hierbei kann der Impairmentkurs der Marktkurs sein. Es kann aber auch der Impairmentkurs über dem aktuellen Marktkurs liegen, und zwar derart, dass nach einer durchgeführten Wertberichtigung mit Hilfe dieses erhöhten Kurses das Objekt keine der voreinstellbaren Bedingungen mehr erfüllt. Um dies zu erreichen kann der Kurs iterativ in einstellbaren Schritten solange erhöht werden, bis nach durchgeführter Wertberichtigung keine der Bedingungen mehr erfüllt ist. Der so berechnete Kurs kann dem Unternehmen bzw. einem Benutzer automatisch zur Auswahl vorgeschlagen werden.
  • Weiter kann eine Nachricht, insbesondere eine E-Mail an einen Benutzer gesendet werden, in der über einen voreinstellbaren Standardtext, der an die betreffende Bedingung angepasst ist, auf die Situation aufmerksam gemacht wird. Weiter kann eine Liste mit Handlungsvorschlägen, die an die jeweils erfüllte Bedingung angepasst sind einem Benutzer auf einem Bildschirm zur Auswahl angeboten werden. Beispielsweise können ein oder mehrere Impairmentkurse zur Einbuchung angeboten werden. Weiter kann in einer Anzeigemaske auf einem Bildschirm, in der die Buchkurse bzw. -werte und/oder die Marktkurse bzw. -werte der Objekte des Unternehmens angezeigt werden, neben dem Buchkurs bzw. -wert oder Marktkurs bzw. -wert ein Hinweis angezeigt werden, der auf Art und/oder Grad der Erfüllung der oder jeder der Bedingungen aufmerksam macht, beispielsweise eine stilisierte Verkehrsampel. Diese kann „rot" anzeigen, wenn eine Bedingung eingetreten ist oder „gelb", wenn eine Bedingung fast eingetreten ist. Wann eine Bedingung „fast" eingetreten ist, kann bei der Systemeinrichtung definiert werden, beispielsweise wenn eine kritischer Wert zu mehr als 80 % erreicht ist. Weiter kann automatisch ein berechneter oder ein angebotener und vom einem Benutzer ausgewählter Impairmentkurs zur Wertberichtigung des oder jeden Objektes im Buchhaltungssystem verwendet werden. Dazu kann die Differenz zwischen einem amortisiertem Anschaffungswert und Impairmentwert als Aufwand ergebniswirksam verbucht werden, beispielsweise in eine Aufwandskonto. Rücklagen, die gebildet wurden, können ergebniswirksam aufgelöst werden.
  • Die Erfindung bzw. ein erfindungsgemäßes Programm wird nachfolgend anhand von vorteilhaften Ausführungsbeispielen für den Fall der automatischen Bildung von Impairments weiter erläutert. Eine Beschränkung der Erfindung in irgend einer Weise ist dadurch nicht beabsichtigt.
  • Eine Erläuterung von verwendeten betriebswirtschaftlichen Begriffen befindet sich am Ende der Beschreibung.
  • In einer vollständigen funktionalen Abbildung von Impairments im laufenden buchhalterischen Betrieb eines Unternehmens können neben der Bildung von Impairments gemäß US-GAAP und IAS, die Bestandsführung bei bestehendem Impairment gemäß US-GAAP und IAS und die Auflösung von Impairments gemäß IAS vorhanden sein. Des weiteren kann ein geeignetes Reporting für bestehende Impairments vorhanden sein. Darüber hinaus können Mittel vorhanden sein, bereits durchgeführte und verwaltete historische Impairments in das System zu übernehmen.
  • Weiter können Transaktionen zur Bildung von Impairments und zum Storno von gebildeten Impairments vorhanden sein. Darüber hinaus kann es eine Pflegetransaktion zur manuellen Eingabe von Impairmentkursen bzw. -werten geben.
  • Weitere relevante Benutzungsschnittstellen zur Handhabung von Impairments sind die Änderung der Konditionen in einer Gattung von Objekten, beispielsweise einem Darlehensvertrag.
  • Die folgenden Ausführungen beziehen dich darauf, dass ein Impairment aufgrund einer dauerhaften Wertminderung im Titel, d.h. in der Bestands- bzw. Kaufwährung gebildet wird. Die Alternative, die Bildung einer Bewertung aufgrund einer dauerhaften Wertminderung in der Devise, d.h, in der Bewertungswährung, falls diese eine Fremdwährung ist, ist jedoch in analoger Weise möglich.
  • Die Ebene, auf der ein Impairment gebildet wird, kann ein Bestand in einem Nebenbuch der Buchhaltung sein. Dies kann im Falle von Wertpapieren bedeuten, dass ein Impairment für einen Bestand gebildet wird, der durch einen Buchungskreis, einen Bewertungsbereich, eine Bewertungsklasse und eine Kennummer sowie in einem Customizing hinterlegte Differenzierungsbegriffe (Depot, Depotgruppe, Portfolio, Lot) identifiziert ist. Im Falle von Darlehen kann ein Impairment für einen Bestand gebildet werden, der durch Buchungskreis, Bewertungsbereich, Bewertungsklasse und Vertragsnummer identifiziert ist, d.h. für einen Vertrag in einem Bewertungsbereich.
  • Zunächst kann im (Buchhaltungs-)System die Information hinterlegt werden, wie hoch die voraussichtlich dauerhafte Wertminderung ist. Hierfür kann vom Benutzer im Falle von Wertpapieren ein besonderer Kurs eingegeben werden, welcher vom aktuellen Marktkurs abweichen kann. Im Falle von Darlehen kann ein Barwert hinterlegt werden. Dieser sogenannte Impairmentkurs bzw. Impairmentwert kann abhängig von den Differenzierungen Buchungskreis, Bewertungsbereich, Bewertungsklasse sowie Kennummer, Depot, Depotgruppe, Portfolio (Wertpapiere) bzw. Vertragsnummer (Darlehen) hinterlegt werden. Impairmentkurse bzw. Impairmentwerte können also pro Bestand hinterlegt werden. Für eine manuelle Eingabe der Impairmentkurse bzw. -werte kann eine entsprechende Pflegetransaktion im System vorhanden sein. Impairments können sowohl an planmäßigen Bewertungsstichtagen wie Monats-, Quartals- oder Jahresenden als auch an sonstigen Tagen durchgeführt werden. Die Durchführung eines Impairments beinhaltet nicht notwendigerweise die Durchführung von normalen Bewertungsschritten wie einer Kursbewertung oder einer Fremdwährungsbewertung. Soll also ein Impairment zu einem Zeitpunkt gebildet werden, an dem auch eine planmäßige Bewertung stattfindet (z.B. Quartalsende), so können zwei Funktionen getrennt angestoßen werden, wobei immer zunächst die Impairmentbildung und dann die Bewertung durchgeführt werden sollte.
  • Vorteilhaft für die Durchführung eines Impairments für einen Bestand (Objekt) ist, wenn entweder der Bestandsführungstyp ,Wertpapiere/Darlehen/Geldhandel' oder der Bestandsführungstyp ,Indexanleihen' im Bestandsführungsverfahren hinterlegt ist. Grundsätzlich können drei Schritte durchlaufen werden: Zunächst eine Amortisierung, dann eine Rücknahme aller erfolgsneutralen Bewertungen im Titel, zuletzt eine erfolgswirksame Abschreibung im Titel.
  • Falls im Bestandsführungsverfahren des entsprechenden Bestands ein Schritt ,Amortisierung' hinterlegt ist, so kann eine Amortisierung zum Stichtag der Impairmentbildung durchgeführt werden. Die dabei zu erzeugenden Bewegungen können mit den Fortschreibungsarten erzeugt werden, die auch im Rahmen einer normalen Bewertung verwendet werden.
  • Sind für den Bestand (Objekt) in der Vergangenheit erfolgsneutrale Zu- oder Abschreibungen im Titel angefallen (entweder durch Stichtagsbewertungen oder Umbuchungen), so können diese zurückgenommen werden. Es können also die beiden Beträge in Bestands- und Bewertungswährung des Eigenkapitalpostens im Titel herangezogen und damit eine Bewegung erzeugt werden. Haben die beiden Beträge unterschiedliche Vorzeichen, so können zwei Bewegungen erzeugt werden. Nach Durchführung dieses Schritts hat der Bestand einen erfolgsneutralen Eigenkapitalposten im Titel in Höhe von 0 sowohl in Bestands- als auch in Bewertungswährung. Liegen keine erfolgsneutralen Zu/Abschreibungen im Titel vor (dies ist z.B. bei einem Bestand der Kategorie ,Held to Maturity' möglich), so passiert in diesem Schritt nichts. Die Fortschreibungsarten, mit denen die Bewegungen erzeugt werden, können im Customizing (bei der Systemeinrichtung) gesondert hinterlegt werden.
  • Weiter kann eine erfolgswirksame Abschreibung durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Abschreibung im Titel. Diese wird zunächst in Bestandswährung unter der Berücksichtigung des zuvor hinterlegten Impairmentkurses bzw. – wertes berechnet und dann mit dem Devisenmarktkurs in Bewertungswährung umgerechnet. Mit den Abschreibungsbeträgen wird eine Bewegung erzeugt, welche erfolgswirksam verbucht wird. Im Nebenbuch wird diese aus einem Impairment resultierende Abschreibung gesondert von den übrigen Bewertungen ausgewiesen. Die Fortschreibungsarten, mit denen die Bewegungen erzeugt werden, können im Customizing gesondert hinterlegt werden. Grundlage für die erfolgswirksame Abschreibung im Titel sind die explizit hinterlegten Impairmentkurse bzw. -werte.
  • Der Buchwert eines Bestands kann in einer Bestands- und in Bewertungswährung vorliegen. Durch diese beiden Beträge ergibt sich implizit der sogenannte Devisenbuchkurs. Dieser implizite Devisenbuchkurs kann sich sowohl durch die Rücknahme der erfolgsneutralen Bewertungen im Titel als auch durch die erfolgswirksame Abschreibung im Titel ändern.
  • Ein Impairment bei Anleihen bedeutet häufig eine Anpassung zukünftiger Plansätze zu Zinsen oder Tilgungen. Hierzu können die Konditionen in der Gattung manuell geändert werden. Dabei sollte beachtet werden, dass derartige Anpassungen Auswirkungen auf alle Bestände der entsprechenden Gattung haben, d.h. auf z.B. alle Depots und auch auf alle Bewertungsbereiche. Auswirkungen derartiger Anpassungen können in dem folgenden Punkt auftreten.
  • Auswirkung auf die Amortisierung im Rahmen der Impairmentbildung. Eine solche Auswirkung ist im Normalfall nicht erwünscht. Bei den Anpassungen sollte also darauf geachtet werden, dass die berechneten LAC- oder SAC-Werte nicht beeinflusst werden.
  • Auf die erfolgswirksame Abschreibung im Rahmen der Impairmentbildung haben die Anpassungen keine Auswirkung, da die Abschreibung aufgrund eines explizit hinterlegten Impairmentkurses durchgeführt wird. Dasselbe gilt für nachfolgende Stichtagsbewertungen.
  • Ein Impairment bei Darlehen bedeutet wie bei Anleihen ebenfalls häufig eine Anpassung zukünftiger Plansätze zu Zinsen oder Tilgungen. Auch dies kann manuell über geänderte bzw. neue Konditionen abgebildet werden. Hier sollte wiederum beachtet werden, dass derartige Anpassungen sich auf alle Bewertungsbereiche beziehen. Auswirkungen derartiger Anpassungen können in den folgenden Punkten auftreten.
  • Auswirkung auf die Amortisierung im Rahmen der Impairmentbildung. Eine solche Auswirkung ist im Normalfall nicht erwünscht. Bei den Anpassungen muss also darauf geachtet werden, dass die berechneten LAC- oder SAC-Werte nicht beeinflusst werden.
  • Der vom System berechnete Barwert eines Darlehens kann durch die Anpassungen beeinflusst werden. Wird dieser Barwert als Impairmentwert herangezogen, so können sich Auswirkungen auf die erfolgswirksame Abschreibung im Rahmen der Impairmentbildung ergeben. Diese Auswirkungen sind im Normalfall erwünscht.
  • Wird im Rahmen der Stichtagsbewertung der vom System berechnete Barwert des Darlehens verwendet, so können aus obigen Gründen (Beeinflussung des Barwerts) auch nachfolgende Stichtagsbewertungen beeinflusst werden. Diese Auswirkungen sind im Normalfall erwünscht.
  • Zu der Funktion zur Bildung eines Impairments wird eine entsprechende Stornofunktion vorhanden sein. Es kann pro Bestand storniert werden. Liegen nach dem zu stornierenden Impairment Stichtagsbewertungen vor, so können diese zuvor separat storniert werden. Ein Storno eines Impairments zieht den Storno aller eventuell danach liegenden bereits gebuchten Abgeleiteten Geschäftsvorfälle (Kurserfolge) nach sich.
  • Im folgenden werden ausgesuchte Geschäftsvorfälle aufgelistet. Es wird beschrieben, welche Auswirkungen diese Geschäftsvorfälle auf ein bestehendes Impairment haben bzw. welche Auswirkungen ein bestehendes Impairment auf diese Geschäftsvorfälle hat.
  • Die Bewertung eines Bestands mit bestehendem Impairment wird bis auf eine Ausnahme entsprechend den Einstellungen im zugehörigen Bestandsführungsverfahren durchgeführt. Die Ausnahme besteht im Zusammenhang mit Amortisierungen. Amortisierungen werden für Bestände mit bestehendem Impairment nicht durchgeführt, d.h. ist dieser Bewertungsschritt im Bestandsführungsverfahren hinterlegt, so wird er unterdrückt und eine entsprechende Meldung im Bewertungsprotokoll ausgegeben. Die Rücknahme einer Bewertung arbeitet bei einem Bestand mit bestehendem Impairment analog zum Fall ohne Impairment.
  • Diese Ausführungen bedeuten insbesondere, dass bei Bewertungen wieder Zuschreibungen im Titel auftreten können und dass auch wieder Salden auf dem erfolgsneutralen Eigenkapitalposten Titel aufgebaut werden können.
  • Unter Bestandsabgängen werden hier die Geschäftsvorfälle Tilgung zu erhalten, Tilgung zu zahlen, Außerplanmäßige Tilgung, Verkauf, Nominalanpassung und Depotabgang zusammengefasst. Unter Bestandszugängen werden hier die Geschäftsvorfälle Auszahlung (aktiv), Auszahlung (passiv), Kauf, Nominalanpassung und Depotzugang zusammengefasst.
  • Bei Bestandsabgängen wird ein bestehendes Impairment nominal- bzw. stückeanteilig aus dem Bestand ausgebucht. Eine Amortisierung im Rahmen der Erzeugung des Abgeleiteten Geschäftsvorfalls kann bei bestehendem Impairment unterdrückt werden.
  • Von einem Bestandszugang bleibt ein bestehendes Impairment unberührt. Eine gemäß des inkrementellen Verfahrens anstehende Amortisierung wird bei bestehendem Impairment unterdrückt.
  • Unter Umbuchungen werden hier die Geschäftsvorfälle Depotumbuchung, Bewertungsklassenumbuchung und Kapitalumbuchung zusammengefasst.
  • Bei Umbuchungen wird ein bestehendes Impairment im Quellbestand unabhängig vom Umbuchungstyp des Bestandsführungsverfahrens des Zielbestands nominal- bzw. stückeanteilig auf den Zielbestand übertragen.
  • Liegt im Quellbestand (Zielbestand) ein Impairment vor, so wird beim Quellbestand (Zielbestand) eine eventuell anstehende Amortisierung unterdrückt. Liegt im Quellbestand (Zielbestand) kein Impairment vor, so wird im Quellbestand (Zielbestand) eine eventuell anstehende Amortisierung durchgeführt.
  • Diese Ausführungen bedeuten insbesondere, dass durch Umbuchungen auch auf einem Bestand der Kategorie Trading Impairments auftreten können.
  • Die folgenden Kapitalmaßnahmen können gebildete Wertberichtigungen und insbesondere Impairments berücksichtigen: Aktiensplitt, Aktientausch, Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Emissionswährungsumstellung, Umbuchung junger Aktien auf alte Aktien, Einbuchung von Bezugsrechten sowie sonstige Kapitalmaßnahme.
  • Bei der Wirkung von Kapitalmaßnahmen auf Bestände mit bestehendem Impairment ist folgendes zu berücksichtigen: Würde sich durch eine Kapitalmaßnahme der Amortisierte Anschaffungswert ohne Impairment eines Bestands verändern, so muss der Amortisierte Anschaffungswert inklusive Impairment analog angepasst werden. Was dies für die vom System unterstützten Kapitalmaßnahmen im einzelnen bedeutet, ist im folgenden ausgeführt.
  • Ein Aktiensplitt und eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sind vergleichbar mit einem Zugang und haben keinen Einfluss auf ein bestehendes Impairment.
  • Eine Kapitalherabsetzung hat keine Auswirkung auf ein bestehendes Impairment.
  • Ein Aktientausch und eine Umbuchung junger Aktien auf alte Aktien sind vergleichbar mit einer Umbuchung; ein bestehendes Impairment wird also vom Quellbestand (zu tauschende abgehende Aktie bzw. junge Aktie) stückeanteilig auf den Zielbestand (zu tauschende zugehende Aktie bzw. alte Aktie) umgebucht. Liegt hierbei im Quellbestand (Zielbestand) ein Impairment vor, so wird beim Quellbestand (Zielbestand) eine eventuell anstehende Amortisierung unterdrückt. Liegt im Quellbestand (Zielbestand) kein Impairment vor, so wird im Quellbestand (Zielbestand) eine eventuell anstehende Amortisierung durchgeführt.
  • Bei der Emissionswährungsumstellung wird ein bestehendes Impairment analog zu den übrigen Komponenten des Bestands umgestellt.
  • Beim Einbuchen von Bezugsrechten wird ein eventuell auf der Aktie bestehendes Impairment anteilig analog zu den übrigen Komponenten auf das Bezugsrecht übertragen.
  • Bei einer Sonstigen Kapitalmaßnahme wird mit einem bestehenden Impairment analog dazu verfahren, wie der Amortisierte Anschaffungswert ohne Impairment behandelt werden würde.
  • Die folgenden Rechte können gebildte Wertberichtigungen und insbesondere Impairments berücksichtigen: Ausübung Optionsschein auf Aktien, Ausübung Optionsschein auf Zins, Ausübung Optionsschein auf Index, Ausübung Optionsschein auf Währung, Ausübung Bezugsrecht, Ausübung Wandelanleihe, Trennung Optionsanleihe, Ausübung Putable Bond, Ausübung Callable Bond und Aktientausch.
  • Bei der Wirkung von Rechtsausübungen auf Bestände mit bestehendem Impairment gilt grundsätzlich folgendes: Würde sich durch die Ausübung eines Rechts der Amortisierten Anschaffungswert ohne Impairment eines Bestands verändern, so muss der Amortisierte Anschaffungswert inklusive Impairment analog angepasst werden. Was dies für die vom System unterstützten Rechte im einzelnen bedeutet, ist im folgenden ausgeführt.
  • Eine Ausübung eines Optionsscheins mit physischer Lieferung (auf Aktien oder auf Zins), eine Ausübung eines Bezugsrechts, eine Ausübung einer Wandelanleihe und ein Aktientausch sind vergleichbar mit einer Umbuchung; ein bestehendes Impairment wird also vom Quellbestand auf den Zielbestand übertragen. Liegt auf einer Wandelanleihe ein Impairment vor, so wird beim Ausüben eine eventuell anstehende Amortisierung unterdrückt.
  • Eine Ausübung eines Optionsscheins mit Barausgleich (auf Aktien, Zins, Index oder Währung) ist vergleichbar mit einem Abgang. Ein bestehendes Impairment wird ausgebucht.
  • Eine Ausübung eines Putable oder Callable Bonds ist vergleichbar mit einem Abgang (Anleihe geht zurück an Emittenten, Recht liegt bei Emittent (Putable) oder Eigner (Callable)). Ein bestehendes Impairment wird ausgebucht. Eine eventuell anstehende Amortisierung wird bei bestehendem Impairment unterdrückt.
  • Die Trennung einer Optionsanleihe kann als Umbuchung mit einem Quellbestand (Anleine cum) und zwei Zielbeständen gesehen werden (Anleihe ex und Optionsschein). Ein auf der Optionsanleihe bestehendes Impairment wird vollständig auf die Anleihe ex übertragen, d.h. der Optionsschein trägt nach der Trennung kein Impairment. Dieses Vorgehen ist analog zu der Komponente Amortisierung, welche ebenfalls komplett auf die Anleihe ex übertragen wird. Alle übrigen Komponenten können auf die beiden Zielbestände verteilt werden, und zwar entsprechend des Verhältnisses "Marktwert Anleihe ex / Marktwert Anleihe cum" zum Trennungszeitpunkt. Liegt bei der Optionsanleihe ein Impairment vor, so wird eine eventuell anstehende Amortisierung unterdrückt.
  • Weiter können Mittel zur Auswertung der durchgeführten oder bestehenden Impairments vorhanden sein. Dies kann durch eine Bestandskomponente für durchgeführte Impairments erreicht werden, die in Bestandsentwicklungslisten als Start-, Delta- und Endwert zur Verfügung steht. Der Wert dieser Komponente fließt in den Amortisierten Anschaffungswert ein, der in Bestandsentwicklungslisten ebenfalls als Start-, Delta- und Endwert zur Verfügung steht.
  • Eine Übernahme von historischen Impairments ist im Rahmen eines Initialisierungsprozesses für einen zusätzlichen Bewertungsbereich möglich. Hierbei können vom System vorgeschlagene Initialwerte für die einzelnen Bestandskomponenten verwendet bzw. in abgeänderter Form verwendet werden. Ein historisches Impairment kann dabei pro Bestand auf der Komponente ,Impairment' eingestellt werden. Mit dem in einem weiteren Schritt erzeugten Geschäftsvorfall Bestandsinitialisierung wird das Impairment dann automatisch dem entsprechenden Bestand im Nebenbuch bekannt gemacht.
  • Die Vorteile des oder der erfindungsgemäßen Verfahren bzw. Programme sind im wesentlichen darin zu sehen dass es erstmals ermöglicht wird, eine Vielzahl von Objekten oder Beständen in Buchhaltungssystemen regelmäßig und mit vergleichsweise geringem Aufwand auf dauerhafte Wertänderung zu untersuchen. Durch die automatisierte Überprüfung können auffällige Objekte bereits vor einem Bilanzstichtag erkannt werden, so dass rechtzeitig reagiert werden kann. Mögliche Reaktionen sind beispielsweise die rechtzeitige Durchführung von erfolgswirksamen Abschreibungen, ein rechtzeitiger Verkauf oder Nachkauf des Objektes oder eine Umbuchung des Objekts. Da die Folgen einer zu spät erkannten dauerhaften Wertminderung von Objekten potentiell überraschende und erhebliche erfolgswirksame Auswirkungen auf ein Unternehmen haben, kann die Erfolgssituation des Unternehmens frühzeitig erkannt werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der 1 bis 1 näher erläutert. Eine Beschränkung der Erfindung in irgend einer Weise ist dadurch nicht beabsichtigt.
  • Es zeigt
  • 1: eine schematische Darstellung eines Computersystems aufweisend ein erfindungsgemäßes Programm.
  • 1 zeigt ein Computersystem 101 mit einem Computer 102, der eine CPU 105, und einem Arbeitsspeicher 112 umfasst, in dem ein Programm 111 zur Ausführung durch die CPU 105 geladen ist. Weiter sind Eingabemittel 103 (Tastatur) und Ausgabemittel 104, z.B. ein Monitor, vorhanden. Das Programm 111 umfasst ein oder mehrere Programme oder Programm Module 109, zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Im Arbeitsspeicher sind außerdem ein Bestandskonto 110, ein Aufwandskonto 106 und ein Rücklagenkonto 116 geladen, auf die die Programme 109, 111 zugreifen können. Selbstverständlich können die Konten auch auf einem Datenspeicher 107 zum Zugriff und zur Bearbeitung gespeichert sein. Das Computersystem 101 umfasst weiter: übliche Ein- und Ausgänge 108 inklusive einer Netzwerkverbindung 114 zum Verbinden des Computers 102 mit weiteren gleichen oder unterschiedlichen Computern oder Computersystemen in Form eines Netzwerkes und/oder mit dem Internet. Dabei können die weiteren Netzwerkcomputer auch als weitere Ein- und/oder Ausgabeeinheiten zur Eingabe und/oder Ausgabe von Daten und zur Darstellung von Eingabemasken oder zur Ausgabe von Ergebnissen oder zur Ausführung von Software dienen. Der Datenspeicher 107 dient der permanenten Speicherung von Daten.
  • Mit einem derartigen Computersystem kann das erfindungsgemäße Verfahren ausgeführt werden, wie im folgenden beispielhaft beschrieben wird, ohne die Erfindung dadurch in irgend einer Weise zu beschränken.
  • Das Programm 111 ist im Beispiel eine Buchhaltungssoftware, mit einem (oder mehreren) Modul(en) 109 zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Das Programm 111 verwaltet das Bestandskonto 110, in dem ein Objekt A mit einem Buchwert U eingetragen ist. Das Modul 109 liest einerseits den Buchwert von A und andererseits zu einem ersten Zeitpunkt 1 einen Marktkurs Y(1) entsprechend einem Wert V für das Objekt A, der kleiner ist als U. Daraufhin wird im Rücklagenkonto 116 eine Rücklage entsprechend der Zwischengröße U-V gebildet, die im Bestandskonto 110 gegengebucht wird. Außerdem wird ein Impairmentkurs Z(1) gebildet, der gleich Y(1) sein kann, der aber auch von Y(1) verschieden sein kann. Das Modul 109 überwacht automatisch und regelmäßig die Kurse der Objekte und liest entsprechend zu einem zweiten Zeitpunkt 2 eine Marktkurs Y(2) mit dem Wert W des Objektes A, mit W<V. Der Wert von A hat sich also um den weiteren Betrag V-W vermindert. Entsprechend wird im Rücklagenkonto 116 eine weitere Rückstellung V-W gebildet und im Bestandskonto 110 gegengebucht. Außerdem wird wieder ein Impairmentkurs Z(2) gebildet. Das Modul 109 überprüft automatisch in regelmäßigen Abständen zu unterschiedlichen Zeitpunkten t, ob der Wert von Z(t) eine voreingestellte Regel R erfüllt. Die Regel R besagt, dass für den Fall, dass der Impairmentkurs Z(t) einen voreingestellten Wert X unterschreitet, ein Warnhinweis 115 auf dem Bildschirm 104 ausgegeben wird. Dann wird automatisch oder nach Bestätigung durch einen Benutzer ein Impairment gebildet, indem zunächst ein Impairmentwert I mit Hilfe des Impairmentkurs Z(t) berechnet wird, dann das Rücklagenkonto 116 gegen das Bestandskonto 110 ausgeglichen wird (Buchung mit Betrag U-W) und zuletzt der Wertverlust U-I in das ergebniswirksame Aufwandskonto 106 gebucht wird.
  • Das erfindungsgemäße Programm kann in Form eines Source Codes, eines Object Codes oder eines gemischten Codes, ganz oder teilweise kompiliert vorliegen. Der Datenträger kann jede Einheit oder Vorrichtung sein, die geeignet ist ein Programm zu beinhalten: ROM, z.B. CD-ROM oder ein halbleiter-ROM oder DVD ROM, ein magnetisches Speichermedium, z.B. Floppy Disk oder Hard Disk, ein übertragbarer Träger wie z.B. ein elektrisches oder optisches Signal, das über elektrische oder optische Leitungen, oder über elektromagnetische Wellen wie Radio oder Funkwellen übertragen werden kann, oder ein anderer geeigneter Träger. Wenn das Programm in einem Signal enthalten ist, das über ein Kabel oder ein anderes Mittel oder Medium geleitet wird, kann das Kabel oder das andere Mittel oder Medium den Datenträger darstellen. Alternativ kann das Programm in einen integrierten Schaltkreis eingebettet sein; der zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen ist.
  • Die mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche sind Formulierungsvorschläge ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Patentschutzes. Der Anmelder behält sich vor, noch weitere, bisher nur in der Beschreibung offenbarte Merkmalskombinationen oder andere beliebige Kombinationen von in der Beschreibung offenbarten Merkmalen zu beanspruchen. Ausrücke in den Ansprüchen, die in Klammern gesetzt sind, stellen keine beschränkenden Merkmale dar.
  • In Unteransprüchen verwendete Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches hin; sie sind nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmalskombination der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
  • Es sei angemerkt, dass bei Verknüpfungen von Merkmalen durch „oder" dieses „oder" jeweils einerseits als mathematisches „oder" und andererseits als die jeweils andere Möglichkeit ausschließendes „oder" zu verstehen ist.
  • Es sei ferner darauf hingewiesen, dass die Ausführungen zu allen bekannten Anordnungen, die sich nicht auf bestimmte Druckschriften beziehen, in erster Linie dem Anmelder bzw. dem Erfinder bekannt sind, so dass sich der Anmelder bzw. Erfinder Schutz für diese vorbehält, sofern sie nicht auch der Öffentlichkeit bekannt sind.
  • Erläuterung von betriebswirtschaftlichen Begriffen
  • Bestand:
  • Ein Bestand ist eine bewertbare Einheit, beispielsweise ein Darlehen in einem Bewertungsbereich oder ein Wertpapier in einem Depot und einem Bewertungsbereich.
  • Bestandskomponente:
  • Die Werte eines Bestandes gliedern sich auf in Bestandskomponenten (z.B. Anschaffungswert, Buchwert). Jede Bestandskomponente trägt einen Wert in Bestandswährung und in Bewertungswährung.
  • Anschaffungswert:
  • Bestandskomponente, welche den Kaufwert des Bestands und die bei den Zugängen angefallenen Kosten enthält.
  • Amortisierung:
  • Die Amortisierung verteilt ein vorhandenes Agio oder Disagio über die Laufzeit. Unter Amortisierung versteht man auch die Bestandskomponente, die die Ergebnisse durchgeführter Amortisierungen enthält.
  • Amortisierter Anschaffungswert:
  • Bestandskomponente, welche die Summe aus Anschaffungswert, Amortisierung und Impairment enthält.
  • Buchwert:
  • Bestandskomponente, welche den Amortisierten Anschaffungswert und die Ergebnisse aller durchgeführten Bewertungen (z.B. Bewertung im Titel, Bewertung in der Devise) enthält.
  • Bestandswährung:
  • Jede Bestandskomponente trägt unter anderem einen Wert in Bestandswährung. Die Bestandswährung ist z.B. für Wertpapiere die Emissionswährung.
  • Bewertungswährung:
  • Jede Bestandskomponente trägt unter anderem einen Wert in Bewertungswährung. Die Bewertungswährung ist die Währung, in der ein Unternehmen in einem Bewertungsbereich bilanziert.
  • Bestandsführungsverfahren:
  • In dem Bestandsführungsverfahren wird festgelegt, welche Schritte bei der Bewertung eines Bestands bzw. bei der Ermittlung der abgeleiteten Geschäftsvorfälle für einen Bestand durchlaufen werden und in welcher Reihenfolge die Schritte ausgeführt werden sollen.
  • Bewertung im Titel bzw. Kursbewertung:
  • Unter Bewertung im Titel oder Kursbewertung versteht man das Ergebnis des Vergleichs zwischen Marktwert und Buchwert eines Bestands unter Berücksichtigung bestimmter Bewertungsregeln. Unter Bewertung Titel versteht man auch die Bestandskomponente, die die Ergebnisse durchgeführter Kursbewertungen enthält.
  • Bewertung in der Devise bzw. Fremdwährungsbewertung:
  • Unter Bewertung in der Devise oder Fremdwährungsbewertung versteht man das Ergebnis des Vergleichs zwischen Devisenmarktkurs und Devisenbuchkurs eines Bestands unter Berücksichtigung bestimmter Bewertungsregeln. Unter Bewertung Devise versteht man auch die Bestandskomponente, die die Ergebnisse durchgeführter Fremdwährungsbewertungen enthält.
  • Bewertungsbereich:
  • Bewertungsbereiche werden dazu verwendet, die Bestände zu verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften (z.B. HGB, IAS, US-GAAP) zuordnen zu können
  • Marktkurs:
  • Kurs eines Wertpapiers an einem Handelsplatz
  • Marktwert:
  • Der Marktwert eines Bestands ist der Marktkurs multipliziert mit der vorhandenen Menge (z.B. Anzahl Aktien).
  • Impairmentkurs:
  • Kurs, zu dem ein Impairment durchgeführt werden soll
  • Impairmentwert:
  • Der Impairmentwert eines Bestands ist der Impairmentkurs multipliziert mit der vorhandenen Menge (z.B. Anzahl Aktien).
  • Abgeleiteter Geschäftsvorfall:
  • Wird für einen Bestand ein Geschäftsvorfall durchgeführt (z.B. Zugang, Abgang, Umbuchung), so wird hierzu ein Abgeleiteter Geschäftsvorfall erzeugt, welcher z.B. die aus dem Geschäftsvorfall resultierenden Kurserfolge enthält.

Claims (13)

  1. Verfahren zur automatischen Berücksichtigung von Wertänderungen bilanzrelevanter Objekte eines Unternehmens, dadurch gekennzeichnet, a) dass automatisch ein Buchwert des oder jeden Objektes aus einem Buchhaltungssystem des Unternehmens ermittelt wird, b) dass automatisch ein Marktwert des oder jeden Objektes ermittelt wird, c) dass automatisch eine Zwischengröße aus Buchwert und Marktwert gebildet wird, d) dass die Zwischengröße automatisch auf Erfüllung einer oder mehrerer voreinstellbarer Bedingungen geprüft wird, und e) dass, je nach Art und/oder Grad der Erfüllung einer oder mehrerer der oder jeder der Bedingungen, automatisch eine oder mehrere Aktionen durchgeführt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Objekte Wertpapiere sind.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Marktwert der Kurs des Objektes oder des Wertpapiers multipliziert mit der vorhandenen Stückzahl ist.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Zwischengröße eine Differenz aus Buchwert und Marktwert ist.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, wobei die oder jede voreinstellbare Bedingung ausgewählt ist aus einer Liste bestehend aus: – Abweichung der Zwischengröße von einem Durchschnittswert der Zwischengröße, der über einen einstellbaren Zeitraum ermittelt ist, um einen voreinstellbaren Betrag – Abweichung der Zwischengröße von einer Minimalabweichung der Zwischengröße, die über einen einstellbaren Zeitraum ermittelt ist, um einen voreinstellbaren Betrag – Abweichung der Zwischengröße von einer Maximalabweichung der Zwischengröße, die über einen einstellbaren Zeitraum ermittelt ist, um einen voreinstellbaren Betrag – voreinstellbare Anzahl der Abweichungen der Zwischengröße von einer voreinstellbaren Hilfsgröße in einem voreinstellbaren Zeitraum.
  6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, wobei die oder jede voreinstellbare Aktion ausgewählt ist aus einer Liste bestehend aus: – Berechnung eines Impairmentkurses, – Senden einer Nachricht an eine Person, – Senden einer Liste mit Handlungsvorschlägen an eine Person, – Anzeigen eines Hinweises auf Art und/oder Grad der Erfüllung der oder jeder der Bedingungen auf einem Anzeigemittel, insbesondere einem Bildschirm oder Ausdruck, – Durchführung einer Wertberichtigung des oder jeden Objektes im Buchhaltungssystem des Unternehmens.
  7. Verfahren zur Überprüfung eines digitalen Dokuments nach Anspruch 6, wobei der Impairmentkurs der Marktkurs ist.
  8. Verfahren nach Anspruch 6, wobei der Impairmentkurs ein um einen voreinstellbaren Wert erhöhter oder erniedrigter Marktkurs ist.
  9. Computersystem zur Durchführung eines Verfahrens nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, aufweisend – Mittel zur Speicherung von Daten, – Mittel zur Speicherung von Programmen, – Mittel zur Ausführung von Programmen, – Programmcode-Mittel zur Ausführung eines Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8.
  10. Computerprogramm mit Programmcode-Mitteln, um alle Schritte von einem beliebigen Verfahren gemäß einer beliebigen Kombination der Ansprüche 1 bis 8 auszuführen, wenn das Programm auf einem Computer ausgeführt wird.
  11. Computerprogramm nach Anspruch 11, enthalten in einem elektrischen Trägersignal.
  12. Computerprogrammprodukt mit Programmcode-Mitteln, die auf einem computerlesbaren Datenträger gespeichert sind, und geeignet sind, ein Verfahren gemäß einer beliebigen Kombination der Ansprüche 1 bis 8 auszuführen, wenn sie auf einem Computer ausgeführt werden.
  13. Computer mit einem flüchtigen und/oder nichtflüchtigen Speicher, in dem ein Computerprogramm nach Anspruch 10 gespeichert ist.
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