Der
Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren bereitzustellen,
das diese Nachteile vermeidet.
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren gemäß dem Anspruch
1 gelöst.
Gegenstand
der Erfindung ist daher ein Verfahren zur automatischen Berücksichtigung
von Wertänderungen
bilanzrelevanter Objekte eines Unternehmens, dadurch gekennzeichnet,
- a) dass automatisch ein Buchwert des oder jeden Objektes
aus einem Buchhaltungssystem des Unternehmens ermittelt wird,
- b) dass automatisch ein Marktwert des oder jeden Objektes ermittelt
wird,
- c) dass automatisch eine Zwischengröße aus Buchwert und Marktwert
gebildet wird,
- d) dass die Zwischengröße automatisch
auf Erfüllung
einer oder mehrerer voreinstellbarer Bedingungen geprüft wird,
und
- e) dass, je nach Art und/oder Grad der Erfüllung einer oder mehrerer der
oder jeder der Bedingungen, automatisch eine oder mehrere Aktionen durchgeführt werden.
Diese
Erfindung kann mit Hilfe eines Computersystems und eines. entsprechend
programmierten Computerprogramms implementiert werden.
Ein
Computersystem im Sinne der Erfindung kann zum einen lediglich einen
Computer (PC, Laptop; incl. üblicher
Peripherie) umfassen, zum anderen auch aus einem Netzwerk von mehreren
Computern bestehen. Hierunter ist auch ein Netzwerk zu verstehen,
das unter Nutzung des Internets oder eines Intranets gebildet wird.
Gegenstand
der Erfindung sind weiter Computersysteme, Computerprogramme und
Computerprogrammprodukte zur Durchführung des Verfahrens. Die Erfindung
umfasst weiter Computerprogramme auf oder eingebettet in einen Datenträger, mit
dessen Hilfe die Programme in einen Computer geladen und das erfindungsgemäße Verfahren
ausgeführt
werden kann.
Computerprogramme
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
können
sich aus einem oder mehreren Programmen und/oder Programmmodulen
zusammensetzen. Sie werden nachfolgend zusammen als „Programm" bezeichnet. Formulierungen
wie „das
Computersystem" oder „das Programm
kann ... eine bestimmte Aktion durchführen" oder „ein Benutzer kann ... eine
bestimmte Aktion durchführen", „das Programm – oder ein
Benutzer – tut
... dies oder jenes" usw.
und ähnliche
Formulierungen sind so zu verstehen, dass das Programm so programmiert
ist, dass mit ihm bzw. mit seinen bevorzugten Ausführungsformen
die Durchführung
der bestimmten Aktion automatisch oder aufgrund einer Interaktion
eines Benutzers mit dem Programm möglich ist, wenn es auf einem
Computersystem ausgeführt
wird.
Besondere
Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
bzw. Programms bzw. besondere Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtungen
sind in den jeweiligen Unteransprüchen offenbart. Es können auch
einzelne oder mehrere oder beliebige Kombinationen der in den jeweiligen
Unteransprüchen
einer Kategorie offenbarten Merkmale zusammen mit den Merkmalen
des jeweiligen Hauptanspruchs erfinderische Lösungen der der Erfindung zugrunde
liegenden Aufgabe darstellen.
Eine
erste bevorzugte Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Objekte Wertpapiere sind.
Eine
zweite bevorzugte Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, dass der Marktwert der Kurs des Objektes
oder des Wertpapiers multipliziert mit der vorhandenen Stückzahl ist.
Der Kurs kann dabei auch der aktuelle Kurs oder ein Tageskurs sein.
Eine
dritte bevorzugte Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischengröße eine Differenz aus Buchwert
und Marktwert ist.
Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, dass der Impairmentkurs der Marktkurs
ist. Die genannte Wertberichtigung kann sowohl in einer Werterhöhung als
auch in einer Wertminderung bestehen. Da letztere für ein Unternehmen
aber die gefährlichere
ist, wird sie im folgenden in den Vordergrund gestellt. Für eine Werterhöhung gelten
jedoch die genannten Merkmale, Schritte und Beispiele in analoger
Weise. Ein Impairment ist der Spezialfall einer dauerhaften Wertveränderung.
Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform
ist dadurch gekennzeichnet, dass der Impairmentkurs ein um einen
voreinstellbaren Wert erhöhter
oder erniedrigter Marktkurs ist.
Der
voreinstellbare Wert, der auch ein Prozentsatz sein kann, kann auch
so gewählt
werden, dass nach einer durchgeführten
Wertberichtigung das Objekt keiner der voreingestellten Bedingungen mehr
genügt.
Der
Marktkurs kann in den genannten Ausführungsformen der aktuelle Kurs
oder ein Tageskurs sein.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann beispielsweise mit Hilfe eines computerimplementierten Buchhaltungssystems
implementiert werden. Dieses oder ein weiteres Programm kann für den Schritt
a) des Verfahrens aus der Datenbank des Buchhaltungssystems in einstellbaren
Zeitabständen
automatisch den Buchwert und/oder den Anschaffungswert der im System
enthaltenen Objekte des Unternehmens abfragen. Schritt b) kann dadurch
implementiert werden, dass aus einer Datenbank, die über das
Internet verfügbar
ist, automatisch aktuelle Werte für ein oder mehrere Objekte
geladen werden, beispielsweise die aktuellen Kurse von Wertpapieren.
In Schritt c) wird aus den gelesenen Buchwerten und den geladenen
aktuellen Kursen automatisch vom Programm eine Zwischengröße, vorzugsweise
eine Differenz zwischen Buchwert und Marktwert berechnet, die den
aktuellen Wertverlust wiedergibt. Buchwert, Anschaffungswert, Marktwert
werden dabei vorzugsweise auf den gleichen Zeitpunkt bezogen, der beispielsweise
der aktuelle Zeitpunkt sein kann. Beispielsweise kann sich der Buchwert
eines Objektes im Laufe der Zeit ändern, z.B. durch Zugänge oder Umbuchungen.
Die Zwischengröße wird
vom Programm automatisch daraufhin überprüft, ob sie ein oder mehrere
Bedingungen erfüllt,
die bei der Systemeinrichtung implementiert werden können. Eine mögliche Bedingung
ist die Abfrage, ob der Wertverlust innerhalb eines oder mehrerer
voreinstellbarer Zeiträume
einen gewissen, voreinstellbaren Betrag überschreitet, Marktkurs einen
gewissen, voreinstellbaren Wert unterschreitet. Diese und auch alle
andere Wertangaben können
selbstverständlich
auch in Prozentwerten ausgedrückt
und berechnet werden. Da die Zwischengröße Schwankungen unterliegt, können auch
Minimum- und/oder
Maximum- und/oder Durchschnittswerte innerhalb eines oder mehrerer
voreinstellbarer Zeiträume
ausgewertet und auf die Erfüllung
von einer oder mehrerer voreinstellbarer Bedingungen überprüft werden.
Als Bedingungen kommen vorzugsweise in Frage: Abfragen hinsichtlich
der
- – Abweichung
der Zwischengröße von einem Durchschnittswert
der Zwischengröße, der über einen
einstellbaren Zeitraum ermittelt ist, um einen voreinstellbaren
Betrag
- – Abweichung
der Zwischengröße von einer
Minimalabweichung der Zwischengröße, die über einen
einstellbaren Zeitraum ermittelt ist, um einen voreinstellbaren
Betrag
- – Abweichung
der Zwischengröße von einer
Maximalabweichung der Zwischengröße, die über einen
einstellbaren Zeitraum ermittelt ist, um einen voreinstellbaren
Betrag
- – voreinstellbare
Anzahl der Abweichungen der Zwischengröße von einer voreinstellbaren
Hilfsgröße in einem
voreinstellbaren Zeitraum.
Sind
eine oder mehrere Bedingung erfüllt, wird
in Schritt e) je nach Art und/oder Grad der Erfüllung der oder jeder der Bedingungen,
automatisch eine oder mehrere voreinstellbare Aktionen durchgeführt, die
bei der Systemeinrichtung implementiert werden können, wobei vorzugsweise die
oder jede voreinstellbare Aktion ausgewählt ist aus einer Liste bestehend
aus:
- – Berechnung
eines Impairmentkurses,
- – Senden
einer Nachricht an eine Person,
- – Senden
einer Liste mit Handlungsvorschlägen an
eine Person,
- – Anzeigen
eines Hinweises auf Art und/oder Grad der Erfüllung der oder jeder der Bedingungen
auf einem Anzeigemittel, insbesondere einem Bildschirm oder Ausdruck,
- – Durchführung einer
Wertberichtigung des oder jeden Objektes im Buchhaltungssystem des
Unternehmens.
Hierbei
kann der Impairmentkurs der Marktkurs sein. Es kann aber auch der
Impairmentkurs über
dem aktuellen Marktkurs liegen, und zwar derart, dass nach einer
durchgeführten
Wertberichtigung mit Hilfe dieses erhöhten Kurses das Objekt keine der
voreinstellbaren Bedingungen mehr erfüllt. Um dies zu erreichen kann
der Kurs iterativ in einstellbaren Schritten solange erhöht werden,
bis nach durchgeführter
Wertberichtigung keine der Bedingungen mehr erfüllt ist. Der so berechnete
Kurs kann dem Unternehmen bzw. einem Benutzer automatisch zur Auswahl
vorgeschlagen werden.
Weiter
kann eine Nachricht, insbesondere eine E-Mail an einen Benutzer
gesendet werden, in der über
einen voreinstellbaren Standardtext, der an die betreffende Bedingung
angepasst ist, auf die Situation aufmerksam gemacht wird. Weiter
kann eine Liste mit Handlungsvorschlägen, die an die jeweils erfüllte Bedingung
angepasst sind einem Benutzer auf einem Bildschirm zur Auswahl angeboten
werden. Beispielsweise können
ein oder mehrere Impairmentkurse zur Einbuchung angeboten werden.
Weiter kann in einer Anzeigemaske auf einem Bildschirm, in der die
Buchkurse bzw. -werte und/oder die Marktkurse bzw. -werte der Objekte
des Unternehmens angezeigt werden, neben dem Buchkurs bzw. -wert
oder Marktkurs bzw. -wert ein Hinweis angezeigt werden, der auf
Art und/oder Grad der Erfüllung der
oder jeder der Bedingungen aufmerksam macht, beispielsweise eine
stilisierte Verkehrsampel. Diese kann „rot" anzeigen, wenn eine Bedingung eingetreten
ist oder „gelb", wenn eine Bedingung
fast eingetreten ist. Wann eine Bedingung „fast" eingetreten ist, kann bei der Systemeinrichtung
definiert werden, beispielsweise wenn eine kritischer Wert zu mehr
als 80 % erreicht ist. Weiter kann automatisch ein berechneter oder
ein angebotener und vom einem Benutzer ausgewählter Impairmentkurs zur Wertberichtigung des
oder jeden Objektes im Buchhaltungssystem verwendet werden. Dazu
kann die Differenz zwischen einem amortisiertem Anschaffungswert
und Impairmentwert als Aufwand ergebniswirksam verbucht werden,
beispielsweise in eine Aufwandskonto. Rücklagen, die gebildet wurden,
können
ergebniswirksam aufgelöst
werden.
Die
Erfindung bzw. ein erfindungsgemäßes Programm
wird nachfolgend anhand von vorteilhaften Ausführungsbeispielen für den Fall
der automatischen Bildung von Impairments weiter erläutert. Eine Beschränkung der
Erfindung in irgend einer Weise ist dadurch nicht beabsichtigt.
Eine
Erläuterung
von verwendeten betriebswirtschaftlichen Begriffen befindet sich
am Ende der Beschreibung.
In
einer vollständigen
funktionalen Abbildung von Impairments im laufenden buchhalterischen
Betrieb eines Unternehmens können
neben der Bildung von Impairments gemäß US-GAAP und IAS, die Bestandsführung bei
bestehendem Impairment gemäß US-GAAP
und IAS und die Auflösung
von Impairments gemäß IAS vorhanden
sein. Des weiteren kann ein geeignetes Reporting für bestehende
Impairments vorhanden sein. Darüber
hinaus können Mittel
vorhanden sein, bereits durchgeführte
und verwaltete historische Impairments in das System zu übernehmen.
Weiter
können
Transaktionen zur Bildung von Impairments und zum Storno von gebildeten
Impairments vorhanden sein. Darüber
hinaus kann es eine Pflegetransaktion zur manuellen Eingabe von Impairmentkursen
bzw. -werten geben.
Weitere
relevante Benutzungsschnittstellen zur Handhabung von Impairments
sind die Änderung der
Konditionen in einer Gattung von Objekten, beispielsweise einem
Darlehensvertrag.
Die
folgenden Ausführungen
beziehen dich darauf, dass ein Impairment aufgrund einer dauerhaften
Wertminderung im Titel, d.h. in der Bestands- bzw. Kaufwährung gebildet
wird. Die Alternative, die Bildung einer Bewertung aufgrund einer
dauerhaften Wertminderung in der Devise, d.h, in der Bewertungswährung, falls
diese eine Fremdwährung
ist, ist jedoch in analoger Weise möglich.
Die
Ebene, auf der ein Impairment gebildet wird, kann ein Bestand in
einem Nebenbuch der Buchhaltung sein. Dies kann im Falle von Wertpapieren
bedeuten, dass ein Impairment für
einen Bestand gebildet wird, der durch einen Buchungskreis, einen Bewertungsbereich,
eine Bewertungsklasse und eine Kennummer sowie in einem Customizing
hinterlegte Differenzierungsbegriffe (Depot, Depotgruppe, Portfolio,
Lot) identifiziert ist. Im Falle von Darlehen kann ein Impairment
für einen
Bestand gebildet werden, der durch Buchungskreis, Bewertungsbereich,
Bewertungsklasse und Vertragsnummer identifiziert ist, d.h. für einen
Vertrag in einem Bewertungsbereich.
Zunächst kann
im (Buchhaltungs-)System die Information hinterlegt werden, wie
hoch die voraussichtlich dauerhafte Wertminderung ist. Hierfür kann vom
Benutzer im Falle von Wertpapieren ein besonderer Kurs eingegeben
werden, welcher vom aktuellen Marktkurs abweichen kann. Im Falle
von Darlehen kann ein Barwert hinterlegt werden. Dieser sogenannte
Impairmentkurs bzw. Impairmentwert kann abhängig von den Differenzierungen
Buchungskreis, Bewertungsbereich, Bewertungsklasse sowie Kennummer,
Depot, Depotgruppe, Portfolio (Wertpapiere) bzw. Vertragsnummer
(Darlehen) hinterlegt werden. Impairmentkurse bzw. Impairmentwerte
können
also pro Bestand hinterlegt werden. Für eine manuelle Eingabe der
Impairmentkurse bzw. -werte kann eine entsprechende Pflegetransaktion
im System vorhanden sein. Impairments können sowohl an planmäßigen Bewertungsstichtagen
wie Monats-, Quartals- oder Jahresenden als auch an sonstigen Tagen
durchgeführt
werden. Die Durchführung
eines Impairments beinhaltet nicht notwendigerweise die Durchführung von
normalen Bewertungsschritten wie einer Kursbewertung oder einer
Fremdwährungsbewertung.
Soll also ein Impairment zu einem Zeitpunkt gebildet werden, an
dem auch eine planmäßige Bewertung
stattfindet (z.B. Quartalsende), so können zwei Funktionen getrennt
angestoßen werden,
wobei immer zunächst
die Impairmentbildung und dann die Bewertung durchgeführt werden sollte.
Vorteilhaft
für die
Durchführung
eines Impairments für
einen Bestand (Objekt) ist, wenn entweder der Bestandsführungstyp
,Wertpapiere/Darlehen/Geldhandel' oder
der Bestandsführungstyp
,Indexanleihen' im
Bestandsführungsverfahren
hinterlegt ist. Grundsätzlich
können
drei Schritte durchlaufen werden: Zunächst eine Amortisierung, dann
eine Rücknahme
aller erfolgsneutralen Bewertungen im Titel, zuletzt eine erfolgswirksame
Abschreibung im Titel.
Falls
im Bestandsführungsverfahren
des entsprechenden Bestands ein Schritt ,Amortisierung' hinterlegt ist,
so kann eine Amortisierung zum Stichtag der Impairmentbildung durchgeführt werden.
Die dabei zu erzeugenden Bewegungen können mit den Fortschreibungsarten
erzeugt werden, die auch im Rahmen einer normalen Bewertung verwendet
werden.
Sind
für den
Bestand (Objekt) in der Vergangenheit erfolgsneutrale Zu- oder Abschreibungen
im Titel angefallen (entweder durch Stichtagsbewertungen oder Umbuchungen),
so können
diese zurückgenommen
werden. Es können
also die beiden Beträge in
Bestands- und Bewertungswährung
des Eigenkapitalpostens im Titel herangezogen und damit eine Bewegung
erzeugt werden. Haben die beiden Beträge unterschiedliche Vorzeichen,
so können
zwei Bewegungen erzeugt werden. Nach Durchführung dieses Schritts hat der
Bestand einen erfolgsneutralen Eigenkapitalposten im Titel in Höhe von 0
sowohl in Bestands- als auch in Bewertungswährung. Liegen keine erfolgsneutralen
Zu/Abschreibungen im Titel vor (dies ist z.B. bei einem Bestand
der Kategorie ,Held to Maturity' möglich),
so passiert in diesem Schritt nichts. Die Fortschreibungsarten,
mit denen die Bewegungen erzeugt werden, können im Customizing (bei der
Systemeinrichtung) gesondert hinterlegt werden.
Weiter
kann eine erfolgswirksame Abschreibung durchgeführt werden. Hierbei handelt
es sich um eine Abschreibung im Titel. Diese wird zunächst in
Bestandswährung
unter der Berücksichtigung
des zuvor hinterlegten Impairmentkurses bzw. – wertes berechnet und dann
mit dem Devisenmarktkurs in Bewertungswährung umgerechnet. Mit den
Abschreibungsbeträgen
wird eine Bewegung erzeugt, welche erfolgswirksam verbucht wird.
Im Nebenbuch wird diese aus einem Impairment resultierende Abschreibung
gesondert von den übrigen
Bewertungen ausgewiesen. Die Fortschreibungsarten, mit denen die
Bewegungen erzeugt werden, können
im Customizing gesondert hinterlegt werden. Grundlage für die erfolgswirksame
Abschreibung im Titel sind die explizit hinterlegten Impairmentkurse
bzw. -werte.
Der
Buchwert eines Bestands kann in einer Bestands- und in Bewertungswährung vorliegen. Durch
diese beiden Beträge
ergibt sich implizit der sogenannte Devisenbuchkurs. Dieser implizite
Devisenbuchkurs kann sich sowohl durch die Rücknahme der erfolgsneutralen
Bewertungen im Titel als auch durch die erfolgswirksame Abschreibung
im Titel ändern.
Ein
Impairment bei Anleihen bedeutet häufig eine Anpassung zukünftiger
Plansätze
zu Zinsen oder Tilgungen. Hierzu können die Konditionen in der Gattung
manuell geändert
werden. Dabei sollte beachtet werden, dass derartige Anpassungen
Auswirkungen auf alle Bestände
der entsprechenden Gattung haben, d.h. auf z.B. alle Depots und
auch auf alle Bewertungsbereiche. Auswirkungen derartiger Anpassungen
können
in dem folgenden Punkt auftreten.
Auswirkung
auf die Amortisierung im Rahmen der Impairmentbildung. Eine solche
Auswirkung ist im Normalfall nicht erwünscht. Bei den Anpassungen
sollte also darauf geachtet werden, dass die berechneten LAC- oder
SAC-Werte nicht beeinflusst werden.
Auf
die erfolgswirksame Abschreibung im Rahmen der Impairmentbildung
haben die Anpassungen keine Auswirkung, da die Abschreibung aufgrund
eines explizit hinterlegten Impairmentkurses durchgeführt wird.
Dasselbe gilt für
nachfolgende Stichtagsbewertungen.
Ein
Impairment bei Darlehen bedeutet wie bei Anleihen ebenfalls häufig eine
Anpassung zukünftiger
Plansätze
zu Zinsen oder Tilgungen. Auch dies kann manuell über geänderte bzw.
neue Konditionen abgebildet werden. Hier sollte wiederum beachtet
werden, dass derartige Anpassungen sich auf alle Bewertungsbereiche
beziehen. Auswirkungen derartiger Anpassungen können in den folgenden Punkten
auftreten.
Auswirkung
auf die Amortisierung im Rahmen der Impairmentbildung. Eine solche
Auswirkung ist im Normalfall nicht erwünscht. Bei den Anpassungen
muss also darauf geachtet werden, dass die berechneten LAC- oder
SAC-Werte nicht beeinflusst werden.
Der
vom System berechnete Barwert eines Darlehens kann durch die Anpassungen
beeinflusst werden. Wird dieser Barwert als Impairmentwert herangezogen,
so können
sich Auswirkungen auf die erfolgswirksame Abschreibung im Rahmen
der Impairmentbildung ergeben. Diese Auswirkungen sind im Normalfall
erwünscht.
Wird
im Rahmen der Stichtagsbewertung der vom System berechnete Barwert
des Darlehens verwendet, so können
aus obigen Gründen
(Beeinflussung des Barwerts) auch nachfolgende Stichtagsbewertungen
beeinflusst werden. Diese Auswirkungen sind im Normalfall erwünscht.
Zu
der Funktion zur Bildung eines Impairments wird eine entsprechende
Stornofunktion vorhanden sein. Es kann pro Bestand storniert werden. Liegen
nach dem zu stornierenden Impairment Stichtagsbewertungen vor, so
können
diese zuvor separat storniert werden. Ein Storno eines Impairments
zieht den Storno aller eventuell danach liegenden bereits gebuchten
Abgeleiteten Geschäftsvorfälle (Kurserfolge)
nach sich.
Im
folgenden werden ausgesuchte Geschäftsvorfälle aufgelistet. Es wird beschrieben,
welche Auswirkungen diese Geschäftsvorfälle auf
ein bestehendes Impairment haben bzw. welche Auswirkungen ein bestehendes
Impairment auf diese Geschäftsvorfälle hat.
Die
Bewertung eines Bestands mit bestehendem Impairment wird bis auf
eine Ausnahme entsprechend den Einstellungen im zugehörigen Bestandsführungsverfahren
durchgeführt.
Die Ausnahme besteht im Zusammenhang mit Amortisierungen. Amortisierungen
werden für
Bestände
mit bestehendem Impairment nicht durchgeführt, d.h. ist dieser Bewertungsschritt
im Bestandsführungsverfahren hinterlegt,
so wird er unterdrückt
und eine entsprechende Meldung im Bewertungsprotokoll ausgegeben.
Die Rücknahme
einer Bewertung arbeitet bei einem Bestand mit bestehendem Impairment
analog zum Fall ohne Impairment.
Diese
Ausführungen
bedeuten insbesondere, dass bei Bewertungen wieder Zuschreibungen
im Titel auftreten können
und dass auch wieder Salden auf dem erfolgsneutralen Eigenkapitalposten
Titel aufgebaut werden können.
Unter
Bestandsabgängen
werden hier die Geschäftsvorfälle Tilgung
zu erhalten, Tilgung zu zahlen, Außerplanmäßige Tilgung, Verkauf, Nominalanpassung
und Depotabgang zusammengefasst. Unter Bestandszugängen werden
hier die Geschäftsvorfälle Auszahlung
(aktiv), Auszahlung (passiv), Kauf, Nominalanpassung und Depotzugang
zusammengefasst.
Bei
Bestandsabgängen
wird ein bestehendes Impairment nominal- bzw. stückeanteilig aus dem Bestand
ausgebucht. Eine Amortisierung im Rahmen der Erzeugung des Abgeleiteten
Geschäftsvorfalls
kann bei bestehendem Impairment unterdrückt werden.
Von
einem Bestandszugang bleibt ein bestehendes Impairment unberührt. Eine
gemäß des inkrementellen
Verfahrens anstehende Amortisierung wird bei bestehendem Impairment
unterdrückt.
Unter
Umbuchungen werden hier die Geschäftsvorfälle Depotumbuchung, Bewertungsklassenumbuchung
und Kapitalumbuchung zusammengefasst.
Bei
Umbuchungen wird ein bestehendes Impairment im Quellbestand unabhängig vom
Umbuchungstyp des Bestandsführungsverfahrens
des Zielbestands nominal- bzw. stückeanteilig auf den Zielbestand übertragen.
Liegt
im Quellbestand (Zielbestand) ein Impairment vor, so wird beim Quellbestand
(Zielbestand) eine eventuell anstehende Amortisierung unterdrückt. Liegt
im Quellbestand (Zielbestand) kein Impairment vor, so wird im Quellbestand
(Zielbestand) eine eventuell anstehende Amortisierung durchgeführt.
Diese
Ausführungen
bedeuten insbesondere, dass durch Umbuchungen auch auf einem Bestand
der Kategorie Trading Impairments auftreten können.
Die
folgenden Kapitalmaßnahmen
können gebildete
Wertberichtigungen und insbesondere Impairments berücksichtigen:
Aktiensplitt, Aktientausch, Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln,
Emissionswährungsumstellung,
Umbuchung junger Aktien auf alte Aktien, Einbuchung von Bezugsrechten
sowie sonstige Kapitalmaßnahme.
Bei
der Wirkung von Kapitalmaßnahmen
auf Bestände
mit bestehendem Impairment ist folgendes zu berücksichtigen: Würde sich
durch eine Kapitalmaßnahme
der Amortisierte Anschaffungswert ohne Impairment eines Bestands
verändern,
so muss der Amortisierte Anschaffungswert inklusive Impairment analog
angepasst werden. Was dies für
die vom System unterstützten
Kapitalmaßnahmen
im einzelnen bedeutet, ist im folgenden ausgeführt.
Ein
Aktiensplitt und eine Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln sind vergleichbar mit einem Zugang und haben
keinen Einfluss auf ein bestehendes Impairment.
Eine
Kapitalherabsetzung hat keine Auswirkung auf ein bestehendes Impairment.
Ein
Aktientausch und eine Umbuchung junger Aktien auf alte Aktien sind
vergleichbar mit einer Umbuchung; ein bestehendes Impairment wird
also vom Quellbestand (zu tauschende abgehende Aktie bzw. junge
Aktie) stückeanteilig
auf den Zielbestand (zu tauschende zugehende Aktie bzw. alte Aktie)
umgebucht. Liegt hierbei im Quellbestand (Zielbestand) ein Impairment
vor, so wird beim Quellbestand (Zielbestand) eine eventuell anstehende
Amortisierung unterdrückt.
Liegt im Quellbestand (Zielbestand) kein Impairment vor, so wird
im Quellbestand (Zielbestand) eine eventuell anstehende Amortisierung durchgeführt.
Bei
der Emissionswährungsumstellung
wird ein bestehendes Impairment analog zu den übrigen Komponenten des Bestands
umgestellt.
Beim
Einbuchen von Bezugsrechten wird ein eventuell auf der Aktie bestehendes
Impairment anteilig analog zu den übrigen Komponenten auf das Bezugsrecht übertragen.
Bei
einer Sonstigen Kapitalmaßnahme
wird mit einem bestehenden Impairment analog dazu verfahren, wie
der Amortisierte Anschaffungswert ohne Impairment behandelt werden
würde.
Die
folgenden Rechte können
gebildte Wertberichtigungen und insbesondere Impairments berücksichtigen:
Ausübung
Optionsschein auf Aktien, Ausübung
Optionsschein auf Zins, Ausübung
Optionsschein auf Index, Ausübung
Optionsschein auf Währung,
Ausübung
Bezugsrecht, Ausübung
Wandelanleihe, Trennung Optionsanleihe, Ausübung Putable Bond, Ausübung Callable
Bond und Aktientausch.
Bei
der Wirkung von Rechtsausübungen
auf Bestände
mit bestehendem Impairment gilt grundsätzlich folgendes: Würde sich
durch die Ausübung eines
Rechts der Amortisierten Anschaffungswert ohne Impairment eines
Bestands verändern,
so muss der Amortisierte Anschaffungswert inklusive Impairment analog
angepasst werden. Was dies für die
vom System unterstützten
Rechte im einzelnen bedeutet, ist im folgenden ausgeführt.
Eine
Ausübung
eines Optionsscheins mit physischer Lieferung (auf Aktien oder auf
Zins), eine Ausübung
eines Bezugsrechts, eine Ausübung
einer Wandelanleihe und ein Aktientausch sind vergleichbar mit einer
Umbuchung; ein bestehendes Impairment wird also vom Quellbestand
auf den Zielbestand übertragen.
Liegt auf einer Wandelanleihe ein Impairment vor, so wird beim Ausüben eine
eventuell anstehende Amortisierung unterdrückt.
Eine
Ausübung
eines Optionsscheins mit Barausgleich (auf Aktien, Zins, Index oder
Währung) ist
vergleichbar mit einem Abgang. Ein bestehendes Impairment wird ausgebucht.
Eine
Ausübung
eines Putable oder Callable Bonds ist vergleichbar mit einem Abgang
(Anleihe geht zurück
an Emittenten, Recht liegt bei Emittent (Putable) oder Eigner (Callable)).
Ein bestehendes Impairment wird ausgebucht. Eine eventuell anstehende
Amortisierung wird bei bestehendem Impairment unterdrückt.
Die
Trennung einer Optionsanleihe kann als Umbuchung mit einem Quellbestand
(Anleine cum) und zwei Zielbeständen
gesehen werden (Anleihe ex und Optionsschein). Ein auf der Optionsanleihe
bestehendes Impairment wird vollständig auf die Anleihe ex übertragen,
d.h. der Optionsschein trägt
nach der Trennung kein Impairment. Dieses Vorgehen ist analog zu
der Komponente Amortisierung, welche ebenfalls komplett auf die
Anleihe ex übertragen wird.
Alle übrigen
Komponenten können
auf die beiden Zielbestände
verteilt werden, und zwar entsprechend des Verhältnisses "Marktwert Anleihe ex / Marktwert Anleihe
cum" zum Trennungszeitpunkt. Liegt
bei der Optionsanleihe ein Impairment vor, so wird eine eventuell
anstehende Amortisierung unterdrückt.
Weiter
können
Mittel zur Auswertung der durchgeführten oder bestehenden Impairments
vorhanden sein. Dies kann durch eine Bestandskomponente für durchgeführte Impairments
erreicht werden, die in Bestandsentwicklungslisten als Start-, Delta-
und Endwert zur Verfügung
steht. Der Wert dieser Komponente fließt in den Amortisierten Anschaffungswert
ein, der in Bestandsentwicklungslisten ebenfalls als Start-, Delta-
und Endwert zur Verfügung
steht.
Eine Übernahme
von historischen Impairments ist im Rahmen eines Initialisierungsprozesses für einen
zusätzlichen
Bewertungsbereich möglich. Hierbei
können
vom System vorgeschlagene Initialwerte für die einzelnen Bestandskomponenten
verwendet bzw. in abgeänderter
Form verwendet werden. Ein historisches Impairment kann dabei pro
Bestand auf der Komponente ,Impairment' eingestellt werden. Mit dem in einem
weiteren Schritt erzeugten Geschäftsvorfall
Bestandsinitialisierung wird das Impairment dann automatisch dem
entsprechenden Bestand im Nebenbuch bekannt gemacht.
Die
Vorteile des oder der erfindungsgemäßen Verfahren bzw. Programme
sind im wesentlichen darin zu sehen dass es erstmals ermöglicht wird,
eine Vielzahl von Objekten oder Beständen in Buchhaltungssystemen
regelmäßig und
mit vergleichsweise geringem Aufwand auf dauerhafte Wertänderung
zu untersuchen. Durch die automatisierte Überprüfung können auffällige Objekte bereits vor einem
Bilanzstichtag erkannt werden, so dass rechtzeitig reagiert werden
kann. Mögliche
Reaktionen sind beispielsweise die rechtzeitige Durchführung von
erfolgswirksamen Abschreibungen, ein rechtzeitiger Verkauf oder
Nachkauf des Objektes oder eine Umbuchung des Objekts. Da die Folgen
einer zu spät
erkannten dauerhaften Wertminderung von Objekten potentiell überraschende
und erhebliche erfolgswirksame Auswirkungen auf ein Unternehmen
haben, kann die Erfolgssituation des Unternehmens frühzeitig
erkannt werden.