DE10308011A1 - Verfahren zum prämienbasierten Empfehlen von auf ein Mobilfunkendgerät herunterladbaren Inhaltsobjekten - Google Patents

Verfahren zum prämienbasierten Empfehlen von auf ein Mobilfunkendgerät herunterladbaren Inhaltsobjekten Download PDF

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum prämienbasierten Empfehlen von auf ein Mobilfunkendgerät herunterladbaren Inhaltsobjekten. Das Verfahren weist die Verfahrensschritte Senden eines ersten Inhaltsobjekts DRMC von einem Inhalteanbieter IA an ein erstes Endgerät EG A, Senden eines ersten Rechteobjekts RO A von einem Rechteanbieter RA an das erste Endgerät EG A, Senden des Inhaltsobjekts DRMC* zusammen mit einer Identifikation des ersten Endgeräts ED A, von dem ersten Endgerät ED A zu dem zweiten Endgerät EG B, und Anfordern eines zweiten Rechteobjekts RO B von dem Rechteanbieter RA durch das zweite Endgerät EG B, wobei das zweite Rechteobjekt RO B dem zweiten Endgerät EG B ermöglicht, das Inhaltsobjekt zu nutzen, und wobei dem Rechteanbieter RA die Identifikation des ersten Endgeräts EG A übermittelt wird und dieser daraufhin dem ersten Endgerät EG A eine Prämie zuordnen kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum prämienbasierten Empfehlen von auf ein Mobilfunkendgerät herunterladbaren Inhaltsobjekten.
  • Ein derartiges Verfahren kann unter Anderem in einem Mobilfunkendgerät Anwendung finden.
  • Von der Open Mobile Alliance (OMA) wird derzeit ein Verfahren spezifiziert, mit dem digitale Inhalte vor Zugriffen durch unautorisierte Nutzer geschützt werden können und autorisierten Nutzern genau definierte Rechte zur Nutzung der Inhalte eingeräumt werden können. Dieses Verfahren wird als "Digital Rights Management" (DRM) bezeichnet.
  • Bisher wurden von der Open Mobile Alliance drei verschiedene Methoden zum Rechtemanagement definiert und verabschiedet. Die drei spezifizierten Methoden sind als "Forward-Lock", "Combined-Delivery" und "Separate Delivery" bekannt: Bei "Forward-Lock" werden das oder die Medienelement e) in einen neuen Datentyp eingepackt, der neben den Medienelementen zusätzlich einige Signalisierungsinformationen enthält. Mit dem darin neu definierten Datentyp ("application/oma.drm.message") ist die Beschränkung verknüpft, dass die darin enthaltenen Objekte nicht weitergeleitet, nicht im Dateisystem frei zugänglich abgespeichert und nicht verändert werden dürfen. Es ist somit eine spezielle Behandlung der Objekte dieses Typs durch ein Endgerät erforderlich.
  • Bei "Combined-Delivery" sind die Medienelemente in denselben Datentyp eingepackt wie bei der Methode "Forward-Lock". Zusätzlich ist darin jedoch noch eine Rechtebeschreibung enthalten, mit der weitere Restriktionen bezüglich der Nutzung der digitalen Medienobjekte festgelegt werden können. Beispiele hierfür sind die Beschränkung der Nutzungszeit, der Nutzungshäufigkeit oder der Nutzungsart ( z . B. "nicht drucken" ).
  • Bei "Separate-Delivery" werden die Medienobjekte verschlüsselt in einen weiteren neu definierten Datentyp ("application/oma.drm.content"), nachfolgend als DRMC ("Digital Rights Management-Container") bezeichnet, eingepackt, der wiederum Signalisierungsinformationen enthält. Durch die Verschlüsselung kann der Inhalt vor unautorisierter Benutzung geschützt werden, auch wenn er von einer Anwendung ohne spezifische DRM-Funktionalität gehandhabt und in dem frei zugänglichen Speicherbereich eines Endgerätes abgelegt wird. Zusätzlich wird über einen sicheren Kanal ein Rechteobjekt (R0) zum Empfänger übertragen. In der textuellen Codierung ist dies der sogenannte Datentyp "application/vnd.oma.drm.rights+xml" und in der binären Codierung der sogenannte Typ "application/vnd.oma.drm.rights+wbxml".
  • In den beiden Methoden "Combined Delivery" und "Separate Delivery" spielt das Rechteobjekt (R0) eine zentrale Rolle. Dieses Objekt enthält die Informationen über die mit einem Inhaltsobjekt verknüpften Rechte (die Rechtebeschreibung) und bei Verwendung der Methode "Separate Delivery" auch den Schlüssel zum Entschlüsseln des verschlüsselten Inhaltsobjekts im DRMC.
  • Die Definition des Rechteobjektes ist durch die Spezifikation OMA-Download-DRMREL-v1_0-20020913-C in Verbindung mit einer XML DTD (eXtensible Markup Language Document Type Definition) gegeben, die unter http://www.openmobilealliance.org/docs/drmrel10.dtd abrufbar ist. In der aktuellen Version der Definition für ein Rechteobjekt sind einige Rechte und Einschränkungen enthalten. Zu den Rechten zählen:
    • – "Abspielen" (für audio-visuelle Inhalte),
    • – "Anzeigen" (für visuelle Inhalte (Bilder, Video)),
    • – "Ausführen" (für ausführbare Programme) und
    • – "Drucken" (für das Erstellen einer materiellen Kopie eines Inhalts wie z.B. Bilder, Texte oder Graphiken).
  • Bei der Methode "Separate Delivery" ist das Inhaltsobjekt (das zu schützende Medienobjekt) im DRMC enthalten. Die 1 zeigt eine Referenzierung eines Inhaltsobjekts von einem Rechteobjekt aus in der Methode "Separate Delivery". Der DRMC weist zwei Bestandteile auf: Zum Einen das verschlüsselte Inhaltsobjekt (IO) und zum Anderen ein Kopfteil, das Steuerinformationen und eine Beschreibung des Inhaltsobjekts enthält. Zu den Steuerinformationen gehört eine Referenz ("Rechteaussteller") auf den Rechteanbieter (RA), die vom Endgerät genutzt werden kann, um weitere Rechte für das Inhaltsobjekt zu erhalten, und eine eindeutige Referenz, die so genannte "Content Uniform Resource Identifier" (CURI), die zur Referenzierung des Inhaltsobjekts aus dem Rechteobjekt (RO) heraus dient. Diese Referenz (in Form einer URI) wird im Rechteobjekt als Referenz verwendet, um die Verbindung zwischen Rechteobjekt und Inhaltsobjekt darzustellen.
  • Die Trennung des Inhalts von den Rechten hat konzeptionelle Vorteile. Durch die Verschlüsselung des Inhaltsobjekts im DRMC wird ein Zugriff auf das Inhaltsobjekt nur mit dem passenden Schlüssel möglich. Der DRMC wird damit wertlos, solange einem Besitzer des Containers kein passender Schlüssel zur Verfügung steht. Der DRMC kann damit beliebig wie eine andere Datei gehandhabt werden. Er kann kopiert werden und es ist auch möglich und erlaubt, den DRMC von einem Endgerät (von Nutzer A) auf ein anderes Endgerät (von Nutzer B) zu transferieren oder auch zu kopieren. Dieser Vorgang wird mit "Superdistribution" bezeichnet. Der empfangende Nutzer B eines DRMC kann Zugriff auf das Inhaltsobjekt im DRMC erhalten, wenn er die Referenz auf eine Ressource des Rechteanbieters nutzt (Rechteaussteller). Ein DRMC-Sendevorgang kann wie folgt ablaufen: Das Endgerät des empfangenden Nutzers B erhält vom Endgerät des Nutzers A einen DRMC. Der Nutzer B entscheidet sich anschließend, für das im DRMC enthaltene Inhaltsobjekt passende Rechte zu erwerben. Danach ruft der Nutzer B die Ressource des Rechteanbieters ab, die im DRMC mit dem Kopffeld "Rechteaussteller" codiert ist. Der Rechteanbieter bietet daraufhin dem Nutzer B ein passendes Rechteobjekt zum Kauf an. Der Nutzer B nimmt das Angebot an, kauft ein Rechteobjekt und erhält in diesem den Schlüssel zur Entschlüsselung des Inhaltsobjekts.
  • Durch dieses Verfahren wird ein Austausch der Inhaltsobjekte zwischen Nutzern ermöglicht, wobei die Wertschöpfungsmöglichkeit für den Rechteanbieter erhalten bleibt. Er kann das Herunterladen eines Rechteobjekts durch den Nutzer B wieder vergebühren, z.B. identisch zum ersten Herunterladen eines DRMC mit zugehörigem Rechteobjekt durch den Nutzer A.
  • Es ist dabei ein Interesse eines Anbieters von Inhaltsobjekten, dass ein zufriedener Nutzer A ein heruntergeladenes Inhaltsobjekt einem anderen Nutzer B empfiehlt und damit die Basis für einen zusätzlichen Verkauf eines passenden Rechteobjekts schafft. Um das beschriebene und vom Anbieter des Inhaltsobjekts erwünschte Verhalten des Nutzers A zu fördern, ist es wünschenswert, dem Nutzer A eine Prämie anzubieten, die der Anbieter des Inhaltsobjekts dem Nutzer A bei einer erfolgreichen Empfehlung gewährt.
  • Dies ist bei dem beschriebenen DRMC-Sendevorgang jedoch nur eingeschränkt möglich, indem ein Rechteanbieter eine eindeutig dem ersten empfangenden Nutzer A zugeordnete Referenz (Kopffeld „Rechteaussteller") in den DRMC integriert. Ein nachfolgend von Nutzer B mit dieser Referenz eingeleiteter Herunterladevorgang für ein Rechteobjekt ließe eine Rückführung auf Nutzer A seitens des Rechteanbieters zu. Der beschriebene Vorgang hat allerdings den Nachteil, dass sich einem DRMC nicht dynamisch unterschiedlichen Nutzern und Prämien zuordnen lässt. Ein mehrmaliges Weiterleiten durch verschiedene Nutzer mit jeweils neuer und individueller Prämienbeschreibung und -gewährung ist damit nicht möglich.
  • Somit liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum prämienbasierten Empfehlen von auf ein Mobilfunkendgerät herunterladbaren Inhaltsobjekten bereitzustellen, welches es ermöglicht, die Information, dass ein Herunterladevorgang eines Nutzers B durch die Empfehlung des Inhaltsobjekts von einem Nutzer A motiviert wurde, an den Anbieter des Inhaltsobjekts zu übermitteln, so dass dieser die Möglichkeit hat, dem empfehlenden Nutzer A eine Prämie zu gewähren, wobei eine dynamische Zuweisung eines Prämienangebots für den ersten Empfänger eines Inhaltsobjekts und auch jeden weiteren Empfänger möglich sein soll.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum prämienbasierten Empfehlen von auf ein Mobilfunkendgerät herunterladbaren Inhaltsobjekten mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und ein Mobilfunkendgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 14 gelöst.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum prämienbasierten Empfehlen von auf ein Mobilfunkendgerät herunterladbaren Inhaltsobjekten weist die Verfahrensschritte:
    • – Senden eines ersten Inhaltsobjekts von einem Inhalteanbieter an ein erstes Endgerät;
    • – Senden eines ersten Rechteobjekts von einem Rechteanbieter an das erste Endgerät;
    • – Senden des Inhaltsobjekts zusammen mit einer Identifikation des ersten Endgeräts, von dem ersten Endgerät zu dem zweiten Endgerät; und
    • – Anfordern eines zweiten Rechteobjekts von dem Rechteanbieter durch das zweite Endgerät, wobei das zweite Rechteobjekt dem zweiten Endgerät ermöglicht, das Inhaltsobjekt zu nutzen, und wobei dem Rechteanbieter die Identifikation des ersten Endgeräts übermittelt wird und dieser daraufhin dem ersten Endgerät eine Prämie zuordnen kann,
    auf.
  • Bei den Inhaltsobjekten kann es sich um jede Art von Daten handeln, die in einem Mobilfunkendgerät empfangen werden können, wie beispielsweise Bild-, Musik- oder Videodateien. Die Inhaltsobjekte befinden sich bevorzugt in einem "Digital Rights Management Container" – DRMC, wie er eingangs im Zusammenhang mit 1 beschrieben wurde. In diesem Fall wird der DRMC enthaltend das Inhaltsobjekt übermittelt. Bei den Inhalteanbieter bzw. Rechteanbieter kann es sich um ein und denselben Anbieter handeln. In der Praxis wird dies in den meisten Fällen der Netzwerkanbieter sein. Bei den Endgeräten kann es sich um jede Art von Mobilfunkendgeräten handeln.
  • In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird mit dem Inhaltsobjekt zusätzlich eine Referenz auf den Rechteanbieter an das zweite Endgerät übersandt. Bevorzugt ist diese Referenz in einem DRMC enthalten. Durch diese Referenz weiß das zweite Endgerät, von wem es das zweite Rechteobjekt anfordern kann.
  • Um Missbrauch zu vermeiden, und den Zugriff auf das Inhaltsobjekt kontrollieren zu können, ist in einer bevorzugten Ausführungsform die ergänzte Identifikation für das erste Endgerät oder die Referenz auf den Rechteanbieter mit integrierter Identifikation für das erste Endgerät mit einem privaten Schlüssel des ersten Endgeräts signiert.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung signiert das erste Endgerät die vom Rechteanbieter im Rechteobjekt erhaltene Identifikation mit seinem privaten Schlüssel und integriert die Signatur in den Datencontainer bzw. das Inhaltsobjekt. Die Signatur wird von dem zweiten Endgerät zusammen mit der Identifikation für das erste Endgerät in die Anfrage für ein neues Rechteobjekt integriert und zum Rechteanbieter übertragen. Der Rechteanbieter verifiziert anhand der Signatur die Authentizität des ersten Endgeräts und kann damit sicher sein, dass die Identifikation für das erste Endgerät tatsächlich vom ersten Endgerät in den Datencontainer bzw. das Inhaltsobjekt integriert wurde.
  • Bevorzugt enthält das erste Rechteobjekt eine Information, ob der Nutzer des ersten Endgeräts bei erfolgreicher Empfehlung des Inhaltsobjekt an einen anderen Nutzer eine Prämie erhält. Weiter bevorzugt enthält das erste Rechteobjekt eine Beschreibung der Prämie, die der Nutzer des ersten Endgeräts erhalten kann. So kann es sich bei der Prämie z.B. um eine Gutschrift auf dem (Mobilfunk-)Nutzerkonto oder auch ein auf dem Endgerät nutzbaren Inhalt handeln (z.B. ein Musikstück, eine Applikation, ein Spiel oder ein zusätzlicher Level eines Spiels, eventuell auch in Form eines zusätzlichen Rechteobjekts).
  • In einer bevorzugten Ausführungsform enthält das erste Rechteobjekt die Identifikation des ersten Endgeräts, welche das erste Endgerät dem Inhaltsobjekt vor dem Senden zu dem zweiten Endgerät hinzufügt.
  • In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung enthält das erste Rechteobjekt eine Signalisierung, ob eine oder mehrere bereits in dem Inhaltsobjekt enthaltene Identifikation(en) vorhergehender Endgeräte ersetzt und/oder ergänzt werden soll(en). Es kann sich dabei um eine Liste handeln, bestehend aus separaten Elementen oder einem Element mit mehreren Bestandteilen. Durch die Weiterbildung ist eine individuelle Anpassung von Prämien an den jeweiligen empfehlenden Nutzer möglich. Denkbar ist beispielsweise, dass immer nur der ursprünglich empfehlende Nutzer eine Prämie auch bei mehrmaliger Weiterempfehlung erhält. Alternativ kann jeweils der letzte empfehlende Nutzer honoriert werden. Eine anteilsmäßige Aufteilung ist auch denkbar.
  • Ferner kann das erste Rechteobjekt Informationen hinsichtlich von mit einer Prämie verknüpften Konditionen und/oder Einschränkungen, insbesondere zeitlicher Gültigkeit der Prämie, enthalten. Beispielsweise ist eine Prämie nur bei einem bestimmten Anbieter einlösbar oder die Prämie muss bis Ende des nächsten Monats eingelöst werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung übermittelt der Rechteanbieter dem ersten Endgerät eine Bestätigung für die Gewährung der Prämie, so dass dessen Nutzer ein Prämienkonto verwalten kann.
  • Gemäß einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung fordert das zweite Endgerät ein an die Eigenschaften des zweiten Endgeräts angepasstes Inhaltsobjekt von dem Anbieter der Inhaltsobjekte an. Nicht alle Mobilfunkendgeräte haben die gleichen Möglichkeiten zum Nutzen von Inhaltsobjekten. Beispielsweise weist nur ein erste Endgerät ein GPS (Global Positioning System)-Modul zur Ortsbestimmung auf und das zweite Endgerät kann ein darauf abgestimmtes Inhaltsobjekt nicht nutzen. In einem solchen Fall kann das zweite Endgerät ein an seine Eigenschaften angepasstes Inhaltsobjekt, beispielsweise ein auf eine andere Ortsbestimmungsmethode basierendes, angepasstes Inhaltsobjekt anfordern. Denkbar ist auch, dass Inhaltsobjekte in ihrem Inhalt soweit reduziert werden, dass sie von einem bestimmten Mobilfunkendgerät genutzt werden können. Das empfangende Endgerät muss dazu dem Anbieter der Inhaltsobjekte signalisieren, welche Inhaltsobjekte es verarbeiten kann.
  • Weiter bevorzugt zeigt das erste und/oder das zweite Endgerät deren Nutzern nur hinsichtlich der Nutzung des Inhaltsobjekts relevante Informationen des Inhaltsobjekts an. Interne, d.h. für den Nutzer hinsichtlich der Entscheidung, ob er ein Inhaltsobjekt herunterladen will, nicht interessante Information werden ihm dabei nicht angezeigt.
  • In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird ein sogenannter „Hash-Wert", d.h. eine Art Prüfsumme oder eine Signatur für den DRMC und/oder das Inhaltsobjekt berechnet. Bei einer Änderung im DRMC bzw. dem Inhaltsobjekt – wie sie bei der vorliegenden Erfindung zur Integration der Identifikation für den Nutzer des ersten Endgeräts nötig ist – wird der Hash-Wert oder die Signatur demnach ungültig, wenn die Berechnung des Wertes auch die Änderung mit einschließt. Um dies zu verhindern, sollte die Identifikation bzw. die Referenz auf den Rechteaussteller, in die eine Identifikation integriert und/oder angehängt wird, aus der Berechnung ausgeschlossen werden. Es sollte demnach ein Hash-Wert oder eine Signatur nur für das Informationsobjekt oder für das Informationsobjekt und einen Teil des DRMC-Kopffeldes berechnet werden. Eine Neuberechnung des Hash-Wertes und/oder der Signatur für das Inhaltsobjekt durch das Endgerät sollte dabei vermieden werden.
  • Die eingangs gestellte Aufgabe wird auch durch ein Mobilfunkendgerät zur Verwendung bei dem erfindungsgemäßen Verfahren gelöst.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren besteht aus Erweiterungen zu dem eingangs dargestellten DRMC-Sendevorgang mit dem Ziel, dem Inhalteanbieter (IA) bzw. Rechteanbieter (RA) eine Erkennung und Zuordnung eines Empfehlungsvorgangs zu ermöglichen und auf dieser Basis einen empfehlenden Nutzer A für die erfolgreiche Empfehlung eines Inhaltsobjekts an den Nutzer B mit einer Prämie belohnen zu können.
  • Bei der vorliegenden Erfindung wird durch Nachrichtenfluss und Signalisierung ermöglicht, dass der Rechteanbieter aus der Kommunikation mit dem Endgerät des Nutzers B (EG B) schließen kann, dass die Anfrage von EG B für ein Rechteobjekt auf der Empfehlung des DRMC bzw. DRMC* durch EG A basiert. Die Zuordnung basiert auf einer Identifikation, die ein Rechteanbieter für einen Nutzer bestimmt oder die einen Nutzer eindeutig kennzeichnet (z.B. eine Email-Adresse). Vorzugsweise wird die Identifikation vom Rechteanbieter generiert und zunächst an den Nutzer A übertragen. Dies ermöglicht auch eine Identifikation, die eindeutig der Transaktion zugeordnet wird und die auch so geartet sein kann, dass sie die Identität des Nutzers A gegenüber Dritten nicht offenbart. Von dem Nutzer A wird die Identifikation zusammen mit dem Inhaltsobjekt an den Nutzer B weitergegeben und von diesem wiederum an den Rechteanbieter übermittelt. Die Identifikation für Nutzer A kann vom Rechteanbieter an den Nutzer A entweder integriert in den DRMC oder integriert in das Rechteobjekt oder separat erfolgen. Vorteilhaft ist eine Integration in das Rechteobjekt, da dies nicht voraussetzt, dass der DRMC vom Rechteanbieter an das EG A übertragen wird.
  • Denkbar ist, ein Inhaltsobjekt integriert in einem DRMC auch mehrfach von unterschiedlichen Nutzern bzw. deren Endgeräten weiterzuleiten. Um für jeden Nutzer dieselben Ausgangsvoraussetzungen zu schaffen, ist es daher sinnvoll, die für eine Prämierung einer Empfehlung notwendigen Informationen in das Rechteobjekt zu integrieren, da dieses jedem Nutzer individuell zugestellt wird. Dabei ist eine Möglichkeit, dass immer nur der letzte Weiterleitungsvorgang des DRMC, also die Empfehlung des Inhaltsobjekts, für die Zuordnung einer Prämie durch einen Rechteanbieter maßgeblich ist. Alternativ ist auch die Prämierung des ersten Empfängers eines DRMC für alle nachfolgenden erfolgreichen Empfehlungsvorgänge oder auch die Prämierung einiger oder aller beteiligten Nutzer in einer Kette von Empfehlungen möglich.
  • Vorteilhaft an dem erfindungsgemäßen Verfahren ist, dass für jeden Weiterleitungs-/Empfehlungsvorgang eine individuelle Prämie durch den Rechteanbieter festgelegt werden kann.
  • Dadurch kann die Prämie abhängig gemacht werden von dem empfehlenden Nutzer, dem Zeitpunkt, der Historie der Weiterleitungen des Inhalts oder beispielsweise von der Art des Inhalts. Es ist ferner möglich, für jeden Weiterleitungsvorgang jeweils den letzten weiterleitenden Nutzer zu belohnen. Alternativ können für jeden Weiterleitungsvorgang auch vorherige Nutzer belohnt werden. Darüber hinaus kann dem empfehlenden Nutzer die Prämie angezeigt und beschrieben werden. Weiter vorteilhaft ist, dass dem Nutzer, der die Empfehlung nutzt, die Identität des empfehlenden Nutzers verborgen bleiben kann, wenn der Rechteanbieter dem empfehlenden Nutzer eine einmalige Identifikation zuweist, aus der ein empfangender Nutzer nicht auf die Identität des empfehlenden Nutzers zurückschließen kann.
  • Die Erfindung wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die dort dargestellten Merkmale und auch die bereits oben beschriebenen Merkmale können nicht nur in der genannten Kombination, sondern auch einzeln oder in anderen Kombinationen erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
  • 1 eine Referenzierung eines Inhaltsobjekts von einem Rechteobjekt aus bei der Methode "Separate Delivery";
  • 2 einen Nachrichtenfluss bei der Empfehlung eines DRMC übertragen von EG A an EG B; und
  • 3 einen Nachrichtenfluss bei der Empfehlung eines DRMC übertragen vom EG A an das EG B.
  • 1 wurde bereits in der Einleitung der Beschreibung erläutert, so dass hier darauf verwiesen wird.
  • 2 zeigt als Ausführungsbeispiel ein Endgerät EG A eines Nutzers A , ein Endgerät EG B eines Nutzers B, einen Inhaltsanbieter IA und einen Rechteanbieter RA. Ein Inhaltsobjekt wird in einem DRM-Container DRMC vom Inhaltsanbieter IA an das Endgerät EG A des Nutzers A übertragen (Schritt 1). Der DRMC entspricht in diesem Ausführungsbeispiel dem in 1 gezeigten DMRC. Alternativ kann der DRMC auch von einem anderen Endgerät zum EG A übertragen worden sein. Ein Rechteobjekt RO A wird danach vom Rechteanbieter RA zum Endgerät EG A übertragen (Schritt 2). Neben den bekannten Informationen enthält es eines oder mehrere der folgenden Elemente:
    • a) eine Signalisierung, dass der Nutzer A bei erfolgreicher Empfehlung des DRMCs an andere Nutzer eine Prämie erhalten kann;
    • b) eine Beschreibung der Prämie, die der Nutzer A nach erfolgreicher Empfehlung erhalten kann;
    • c) eine Identifikation, die das Endgerät von Nutzer A in den DRMC integrieren soll, bevor der DRMC an einen anderen Nutzer, z.B. an Nutzer B, weitergeleitet wird;
    • d) eine Beschreibung von möglichen Konditionen und/oder Einschränkungen, die mit einer Prämie für eine Empfehlung verknüpft werden (z.B. eine Gültigkeitsperiode, o.ä.);
    • e) eine Signalisierung, ob im DRMC schon vorhandene Informationen gemäß c) ersetzt oder ergänzt werden sollen.
  • Das Endgerät EG A extrahiert diese Informationen aus dem Rechteobjekt RO A und zeigt sie entweder komplett oder in Auszügen dem Nutzer des Endgeräts EG A an. Falls der Nutzer A sich für eine Weiterleitung bzw. Empfehlung des Inhaltsobjekts entscheidet, oder auch unabhängig davon, integriert das EG A die Identifikation für den Nutzer A in den DRMC, der dadurch zum DRMC* wird. Als Kennzeichnung der Authentizität der Identifikation kann das EG A die Identifikation auch mit dem privaten Schlüssel des Gerätes signieren. Die Signatur kann vom Rechteanbieter RA später überprüft werden, um sicherzustellen, dass auch tatsächlich die eingetragene Identifikation von dem korrekten EG A eingefügt wurde. Anschließend wird der DRMC von dem EG A zu dem EG B transportiert (Schritt 3). Dies kann beispielsweise per Multimedia Service MMS, Email, Bluetooth, Infrarotschnittstelle IrDA, Speicherkarte, Kabel o.ä. erfolgen. Das Endgerät EG B empfängt den DRMC* und bietet dem Nutzer B an, für das enthaltene Inhaltsobjekt ein Rechteobjekt RO B vom Rechteanbieter herunterzuladen. Wird dies von dem Nutzer B bestätigt, verwendet das EG B die Referenz auf die Ressource des Rechteanbieters ("Rechteaussteller") und außerdem die in DRMC* enthaltene Identifikation für den Nutzer A, um ein Rechteobjekt RO B vom Rechteanbieter RA anzufordern (Schritt 4). Dies kann z.B. dadurch erfolgen, in dem die Identifikation in definierter Art und Weise an die Referenz (URL – Uniform Resource Locator) des Rechteanbieters RA angehängt wird. Der Rechteanbieter RA erhält dadurch die Information, wer den DRMC* an den Nutzer B weitergeleitet hat und kann diesem eine Prämie zuordnen. Bei diesem Vorgang kann das EG B dem Nutzer B optional auch die Informationen anzeigen, dass Nutzer A seine Identifikation in DRMC* integriert hat und dass Nutzer A eine Prämie erhalten wird, wenn der Nutzer B ein Rechteobjekt RO B beim Rechteanbieter anfordert bzw. herunterlädt. Danach folgt die Übertragung eines RO vom RA zum Endgerät EG B (Schritt 5).
  • Weiterhin ist es denkbar, dass der RA dem EG A und/oder dem EG B eine Bestätigung für die Gewährung der Prämie zustellt (in 2 nicht dargestellt). Dies kann für den EG B integriert in das RO oder separat erfolgen. Die Endgeräte können eine gegebenenfalls erhaltene Benachrichtigung über die Gewährung der Prämie dem Nutzer anzeigen. Die Prämie ist von der Art her vom DRM-Verfahren unabhängig.
  • Anschließend kann der Vorgang wieder von vorn beginnen. Der DRMC (bzw. DRMC*) liegt auf dem EG B vor. Mit dem neuen Rechteobjekt (RO B) können wieder aktuelle Daten für einen potentiellen nächsten Empfehlungsvorgang durch Nutzer B an das EG B übertragen werden (Signalisierung für eine Prämie bei Empfehlung, Beschreibung der Prämie und Identifikation für EG B/Nutzer B, etc.). Schritt 6 zeigt entsprechend eine Weiterleitung des DRMC** zu einem weiteren Endgerät EG C.
  • Die Identifikation für EG B/Nutzer B kann von EG B entweder anstatt der bisherigen Identifikation für EG A/Nutzer A oder zusätzlich in den DRMC* integriert werden. Dies kann zusätzlich im Rechteobjekt signalisiert werden.
  • Neben dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel, nur ein passendes Rechteobjekt auf EG B herunterzuladen, besteht auch die Möglichkeit ein für die Eigenschaften von EG B angepasstes Inhaltsobjekt herunterzuladen. Dies wird nötig, wenn das Inhaltsobjekt im DRMC* nicht oder nicht optimal auf die Eigenschaften von EG B abgestimmt ist. Das EG B kann dies anfänglich durch Überprüfung der in DRMC* enthaltenen Beschreibung der Eigenschaften vom Inhaltsobjekt feststellen. Alternativ kann auch der Rechteanbieter RA auf Basis der vom Endgerät EG B übermittelten Beschreibung seiner Eigenschaften feststellen, dass ein anderer DRMC für EG B besser geeignet ist. Das EG B kann dann alternativ zur alleinigen Anforderung des Rechteobjekts, wie in 1 dargestellt, zusätzlich noch ein besser geeignetes DRMC*** anfordern. Dieser Vorgang ist unabhängig von der Prämierung.
  • 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel mit einem entsprechenden Nachrichtenfluss bei der Empfehlung eines DRMC übertragen vom EG A an das EG B. Die Schritte 1 bis 4 entsprechen dabei den Schritten 1 bis 4 gemäß 2. In Schritt 5a wird jedoch zusätzlich zum Rechteobjekt RO B ein DRM-Container DRMC*** mit einer Variante des Inhaltsobjekts, die für das Endgerät EG B besonders geeignet ist, vom Inhalteanbieter IA bzw. Rechteanbieter RA an das Endgerät EG B übertragen.
  • Alternativ zu dem vorgestellten Verfahren ist auch eine Variante denkbar, bei der die Empfehlung vom EG A über den RA zum EG B gelangt. Dazu muss der EG A dem RA die Kontaktinformation des EG B mitteilen, worauf der RA eine Nachricht oder einen DRMC an das EG B schickt, was z.B. per WAP (Wireless Application Protocol)-Push-Technologie erfolgen kann.

Claims (14)

  1. Verfahren zum prämienbasierten Empfehlen von auf ein Mobilfunkendgerät herunterladbaren Inhaltsobjekten, aufweisend die Verfahrensschritte: – Senden eines ersten Inhaltsobjekts (DRMC) von einem Inhalteanbieter (IA) an ein erstes Endgerät (EG A); – Senden eines ersten Rechteobjekts (RO A) von einem Rechteanbieter (RA) an das erste Endgerät (EG A); – Senden des Inhaltsobjekts (DRMC*) zusammen mit einer Identifikation des ersten Endgeräts (EG A), von dem ersten Endgerät (EG A) zu dem zweiten Endgerät (EG B); und – Anfordern eines zweiten Rechteobjekts (RO B) von dem Rechteanbieter (RA) durch das zweite Endgerät (EG B), wobei das zweite Rechteobjekt (RO B) dem zweiten Endgerät (EG B) ermöglicht, das Inhaltsobjekt zu nutzen, und wobei dem Rechteanbieter (RA) die Identifikation des ersten Endgeräts (EG A) übermittelt wird und dieser daraufhin dem ersten Endgerät (EG A) eine Prämie zuordnen kann.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Inhaltsobjekt (DRMC*) zusätzlich eine Referenz auf den Rechteanbieter (RA) an das zweite Endgerät (EG B) übersandt wird.
  3. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ergänzte Identifikation für das erste Endgerät (EG A) oder die Referenz auf den Rechteanbieter mit integrierter Identifikation für das erste Endgerät (EG A) mit einem privaten Schlüssel des ersten Endgeräts (EG A) signiert ist.
  4. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Endgerät (EG A) die vom Rechteanbieter im Rechteobjekt erhaltene Identifikation mit seinem privaten Schlüssel signiert und die Signatur in einen Datencontainer bzw. das Inhaltsobjekt integriert.
  5. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Rechteobjekt (RO A) eine Information enthält, ob der Nutzer des ersten Endgeräts (EG A) bei erfolgreicher Empfehlung des Inhaltsobjekt (DRMC) an einen anderen Nutzer eine Prämie erhält.
  6. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Rechteobjekt (RO A) eine Beschreibung der Prämie enthält, die der Nutzer des ersten Endgeräts (EG A) erhalten kann.
  7. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Rechteobjekt (RO A) die Identifikation des ersten Endgeräts (EG A), welche das erste Endgerät (EG A) dem Inhaltsobjekt (DRMC) vor dem Senden zu dem zweiten Endgerät (EG B) hinzufügt, enthält.
  8. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Rechteobjekt (RO A) eine Signalisierung enthält, ob eine oder mehrere bereits in dem Inhaltsobjekt (DRMC) enthaltene Identifikation en) vorhergehender Endgeräte ersetzt und/oder ergänzt werden soll(en).
  9. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Rechteobjekt (RO A) Informationen hinsichtlich von mit einer Prämie verknüpften Konditionen und/oder Einschränkungen, insbesondere zeitlicher Gültigkeit der Prämie, enthält.
  10. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rechteanbieter (RA) dem ersten Endgerät (EG A) eine Bestätigung für die Gewährung der Prämie übermittelt.
  11. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Endgerät (EG B) ein an die Eigenschaften des zweiten Endgeräts angepasstes Inhaltsobjekt (DRMC***) von dem Anbieter der Inhaltsobjekte (IA) anfordert.
  12. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder das zweite Endgerät (EG A, EG B) deren Nutzern nur hinsichtlich der Nutzung des Inhaltsobjekts relevante Informationen des Inhaltsobjekts anzeigt.
  13. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rechteanbieter (RA) anhand einer vom zweiten Endgerät (EG B) übermittelten Beschreibung der Eigenschaften des zweiten Endgeräts (EG B) feststellt, dass ein weiteres Inhaltsobjekt (DRMC***) für das zweite Endgerät (EG B) besser geeignet ist und er dieses zu dem zweiten Endgerät (EG B) überträgt.
  14. Mobilfunkendgerät zur Verwendung bei einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
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