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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren zum prämienbasierten
Empfehlen von auf ein Mobilfunkendgerät herunterladbaren Inhaltsobjekten.
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Ein derartiges Verfahren kann unter
Anderem in einem Mobilfunkendgerät
Anwendung finden.
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Von der Open Mobile Alliance (OMA)
wird derzeit ein Verfahren spezifiziert, mit dem digitale Inhalte
vor Zugriffen durch unautorisierte Nutzer geschützt werden können und
autorisierten Nutzern genau definierte Rechte zur Nutzung der Inhalte
eingeräumt
werden können.
Dieses Verfahren wird als "Digital
Rights Management" (DRM)
bezeichnet.
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Bisher wurden von der Open Mobile
Alliance drei verschiedene Methoden zum Rechtemanagement definiert
und verabschiedet. Die drei spezifizierten Methoden sind als "Forward-Lock", "Combined-Delivery" und "Separate Delivery" bekannt: Bei "Forward-Lock" werden das oder
die Medienelement e) in einen neuen Datentyp eingepackt, der neben den
Medienelementen zusätzlich
einige Signalisierungsinformationen enthält. Mit dem darin neu definierten
Datentyp ("application/oma.drm.message") ist die Beschränkung verknüpft, dass
die darin enthaltenen Objekte nicht weitergeleitet, nicht im Dateisystem
frei zugänglich
abgespeichert und nicht verändert
werden dürfen.
Es ist somit eine spezielle Behandlung der Objekte dieses Typs durch
ein Endgerät
erforderlich.
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Bei "Combined-Delivery" sind die Medienelemente in denselben
Datentyp eingepackt wie bei der Methode "Forward-Lock". Zusätzlich ist darin jedoch noch
eine Rechtebeschreibung enthalten, mit der weitere Restriktionen
bezüglich
der Nutzung der digitalen Medienobjekte festgelegt werden können. Beispiele
hierfür
sind die Beschränkung
der Nutzungszeit, der Nutzungshäufigkeit
oder der Nutzungsart ( z . B. "nicht
drucken" ).
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Bei "Separate-Delivery" werden die Medienobjekte verschlüsselt in
einen weiteren neu definierten Datentyp ("application/oma.drm.content"), nachfolgend als
DRMC ("Digital Rights
Management-Container")
bezeichnet, eingepackt, der wiederum Signalisierungsinformationen
enthält.
Durch die Verschlüsselung
kann der Inhalt vor unautorisierter Benutzung geschützt werden,
auch wenn er von einer Anwendung ohne spezifische DRM-Funktionalität gehandhabt
und in dem frei zugänglichen
Speicherbereich eines Endgerätes
abgelegt wird. Zusätzlich
wird über einen
sicheren Kanal ein Rechteobjekt (R0) zum Empfänger übertragen. In der textuellen
Codierung ist dies der sogenannte Datentyp "application/vnd.oma.drm.rights+xml" und in der binären Codierung
der sogenannte Typ "application/vnd.oma.drm.rights+wbxml".
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In den beiden Methoden "Combined Delivery" und "Separate Delivery" spielt das Rechteobjekt (R0)
eine zentrale Rolle. Dieses Objekt enthält die Informationen über die
mit einem Inhaltsobjekt verknüpften
Rechte (die Rechtebeschreibung) und bei Verwendung der Methode "Separate Delivery" auch den Schlüssel zum
Entschlüsseln
des verschlüsselten
Inhaltsobjekts im DRMC.
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Die Definition des Rechteobjektes
ist durch die Spezifikation OMA-Download-DRMREL-v1_0-20020913-C
in Verbindung mit einer XML DTD (eXtensible Markup Language Document
Type Definition) gegeben, die unter http://www.openmobilealliance.org/docs/drmrel10.dtd
abrufbar ist. In der aktuellen Version der Definition für ein Rechteobjekt sind
einige Rechte und Einschränkungen
enthalten. Zu den Rechten zählen:
- – "Abspielen" (für audio-visuelle
Inhalte),
- – "Anzeigen" (für visuelle
Inhalte (Bilder, Video)),
- – "Ausführen" (für ausführbare Programme)
und
- – "Drucken" (für das Erstellen
einer materiellen Kopie eines Inhalts wie z.B. Bilder, Texte oder Graphiken).
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Bei der Methode "Separate Delivery" ist das Inhaltsobjekt (das zu schützende Medienobjekt)
im DRMC enthalten. Die 1 zeigt
eine Referenzierung eines Inhaltsobjekts von einem Rechteobjekt aus
in der Methode "Separate
Delivery". Der DRMC weist
zwei Bestandteile auf: Zum Einen das verschlüsselte Inhaltsobjekt (IO) und
zum Anderen ein Kopfteil, das Steuerinformationen und eine Beschreibung
des Inhaltsobjekts enthält.
Zu den Steuerinformationen gehört
eine Referenz ("Rechteaussteller") auf den Rechteanbieter
(RA), die vom Endgerät
genutzt werden kann, um weitere Rechte für das Inhaltsobjekt zu erhalten,
und eine eindeutige Referenz, die so genannte "Content Uniform Resource Identifier" (CURI), die zur
Referenzierung des Inhaltsobjekts aus dem Rechteobjekt (RO) heraus dient.
Diese Referenz (in Form einer URI) wird im Rechteobjekt als Referenz
verwendet, um die Verbindung zwischen Rechteobjekt und Inhaltsobjekt
darzustellen.
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Die Trennung des Inhalts von den
Rechten hat konzeptionelle Vorteile. Durch die Verschlüsselung
des Inhaltsobjekts im DRMC wird ein Zugriff auf das Inhaltsobjekt
nur mit dem passenden Schlüssel möglich. Der
DRMC wird damit wertlos, solange einem Besitzer des Containers kein
passender Schlüssel
zur Verfügung
steht. Der DRMC kann damit beliebig wie eine andere Datei gehandhabt
werden. Er kann kopiert werden und es ist auch möglich und erlaubt, den DRMC
von einem Endgerät
(von Nutzer A) auf ein anderes Endgerät (von Nutzer B) zu transferieren
oder auch zu kopieren. Dieser Vorgang wird mit "Superdistribution" bezeichnet. Der empfangende Nutzer
B eines DRMC kann Zugriff auf das Inhaltsobjekt im DRMC erhalten,
wenn er die Referenz auf eine Ressource des Rechteanbieters nutzt
(Rechteaussteller). Ein DRMC-Sendevorgang kann wie folgt ablaufen:
Das Endgerät
des empfangenden Nutzers B erhält
vom Endgerät
des Nutzers A einen DRMC. Der Nutzer B entscheidet sich anschließend, für das im
DRMC enthaltene Inhaltsobjekt passende Rechte zu erwerben. Danach
ruft der Nutzer B die Ressource des Rechteanbieters ab, die im DRMC
mit dem Kopffeld "Rechteaussteller" codiert ist. Der Rechteanbieter
bietet daraufhin dem Nutzer B ein passendes Rechteobjekt zum Kauf
an. Der Nutzer B nimmt das Angebot an, kauft ein Rechteobjekt und erhält in diesem
den Schlüssel
zur Entschlüsselung des
Inhaltsobjekts.
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Durch dieses Verfahren wird ein Austausch der
Inhaltsobjekte zwischen Nutzern ermöglicht, wobei die Wertschöpfungsmöglichkeit
für den
Rechteanbieter erhalten bleibt. Er kann das Herunterladen eines
Rechteobjekts durch den Nutzer B wieder vergebühren, z.B. identisch zum ersten
Herunterladen eines DRMC mit zugehörigem Rechteobjekt durch den
Nutzer A.
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Es ist dabei ein Interesse eines
Anbieters von Inhaltsobjekten, dass ein zufriedener Nutzer A ein
heruntergeladenes Inhaltsobjekt einem anderen Nutzer B empfiehlt
und damit die Basis für
einen zusätzlichen
Verkauf eines passenden Rechteobjekts schafft. Um das beschriebene
und vom Anbieter des Inhaltsobjekts erwünschte Verhalten des Nutzers
A zu fördern,
ist es wünschenswert,
dem Nutzer A eine Prämie
anzubieten, die der Anbieter des Inhaltsobjekts dem Nutzer A bei
einer erfolgreichen Empfehlung gewährt.
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Dies ist bei dem beschriebenen DRMC-Sendevorgang
jedoch nur eingeschränkt
möglich,
indem ein Rechteanbieter eine eindeutig dem ersten empfangenden
Nutzer A zugeordnete Referenz (Kopffeld „Rechteaussteller") in den DRMC integriert.
Ein nachfolgend von Nutzer B mit dieser Referenz eingeleiteter Herunterladevorgang
für ein
Rechteobjekt ließe
eine Rückführung auf
Nutzer A seitens des Rechteanbieters zu. Der beschriebene Vorgang
hat allerdings den Nachteil, dass sich einem DRMC nicht dynamisch
unterschiedlichen Nutzern und Prämien
zuordnen lässt.
Ein mehrmaliges Weiterleiten durch verschiedene Nutzer mit jeweils
neuer und individueller Prämienbeschreibung
und -gewährung
ist damit nicht möglich.
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Somit liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum prämienbasierten Empfehlen von
auf ein Mobilfunkendgerät
herunterladbaren Inhaltsobjekten bereitzustellen, welches es ermöglicht,
die Information, dass ein Herunterladevorgang eines Nutzers B durch
die Empfehlung des Inhaltsobjekts von einem Nutzer A motiviert wurde,
an den Anbieter des Inhaltsobjekts zu übermitteln, so dass dieser
die Möglichkeit
hat, dem empfehlenden Nutzer A eine Prämie zu gewähren, wobei eine dynamische
Zuweisung eines Prämienangebots für den ersten
Empfänger
eines Inhaltsobjekts und auch jeden weiteren Empfänger möglich sein
soll.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren
zum prämienbasierten
Empfehlen von auf ein Mobilfunkendgerät herunterladbaren Inhaltsobjekten
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und ein Mobilfunkendgerät mit den
Merkmalen des Anspruchs 14 gelöst.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum prämienbasierten
Empfehlen von auf ein Mobilfunkendgerät herunterladbaren Inhaltsobjekten
weist die Verfahrensschritte:
- – Senden
eines ersten Inhaltsobjekts von einem Inhalteanbieter an ein erstes
Endgerät;
- – Senden
eines ersten Rechteobjekts von einem Rechteanbieter an das erste
Endgerät;
- – Senden
des Inhaltsobjekts zusammen mit einer Identifikation des ersten
Endgeräts,
von dem ersten Endgerät
zu dem zweiten Endgerät;
und
- – Anfordern
eines zweiten Rechteobjekts von dem Rechteanbieter durch das zweite
Endgerät,
wobei das zweite Rechteobjekt dem zweiten Endgerät ermöglicht, das Inhaltsobjekt zu
nutzen, und wobei dem Rechteanbieter die Identifikation des ersten
Endgeräts übermittelt
wird und dieser daraufhin dem ersten Endgerät eine Prämie zuordnen kann,
auf.
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Bei den Inhaltsobjekten kann es sich
um jede Art von Daten handeln, die in einem Mobilfunkendgerät empfangen
werden können,
wie beispielsweise Bild-, Musik- oder Videodateien. Die Inhaltsobjekte befinden
sich bevorzugt in einem "Digital
Rights Management Container" – DRMC,
wie er eingangs im Zusammenhang mit 1 beschrieben
wurde. In diesem Fall wird der DRMC enthaltend das Inhaltsobjekt übermittelt.
Bei den Inhalteanbieter bzw. Rechteanbieter kann es sich um ein
und denselben Anbieter handeln. In der Praxis wird dies in den meisten Fällen der
Netzwerkanbieter sein. Bei den Endgeräten kann es sich um jede Art
von Mobilfunkendgeräten
handeln.
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In einer Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung wird mit dem Inhaltsobjekt zusätzlich eine Referenz auf den
Rechteanbieter an das zweite Endgerät übersandt. Bevorzugt ist diese
Referenz in einem DRMC enthalten. Durch diese Referenz weiß das zweite
Endgerät,
von wem es das zweite Rechteobjekt anfordern kann.
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Um Missbrauch zu vermeiden, und den
Zugriff auf das Inhaltsobjekt kontrollieren zu können, ist in einer bevorzugten
Ausführungsform
die ergänzte Identifikation
für das
erste Endgerät
oder die Referenz auf den Rechteanbieter mit integrierter Identifikation
für das
erste Endgerät
mit einem privaten Schlüssel
des ersten Endgeräts
signiert.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung signiert das erste Endgerät die vom
Rechteanbieter im Rechteobjekt erhaltene Identifikation mit seinem
privaten Schlüssel und
integriert die Signatur in den Datencontainer bzw. das Inhaltsobjekt.
Die Signatur wird von dem zweiten Endgerät zusammen mit der Identifikation
für das
erste Endgerät
in die Anfrage für
ein neues Rechteobjekt integriert und zum Rechteanbieter übertragen.
Der Rechteanbieter verifiziert anhand der Signatur die Authentizität des ersten
Endgeräts und
kann damit sicher sein, dass die Identifikation für das erste
Endgerät
tatsächlich
vom ersten Endgerät in
den Datencontainer bzw. das Inhaltsobjekt integriert wurde.
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Bevorzugt enthält das erste Rechteobjekt eine
Information, ob der Nutzer des ersten Endgeräts bei erfolgreicher Empfehlung
des Inhaltsobjekt an einen anderen Nutzer eine Prämie erhält. Weiter
bevorzugt enthält
das erste Rechteobjekt eine Beschreibung der Prämie, die der Nutzer des ersten Endgeräts erhalten
kann. So kann es sich bei der Prämie
z.B. um eine Gutschrift auf dem (Mobilfunk-)Nutzerkonto oder auch
ein auf dem Endgerät nutzbaren
Inhalt handeln (z.B. ein Musikstück,
eine Applikation, ein Spiel oder ein zusätzlicher Level eines Spiels,
eventuell auch in Form eines zusätzlichen Rechteobjekts).
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In einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
das erste Rechteobjekt die Identifikation des ersten Endgeräts, welche
das erste Endgerät
dem Inhaltsobjekt vor dem Senden zu dem zweiten Endgerät hinzufügt.
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In einer Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung enthält
das erste Rechteobjekt eine Signalisierung, ob eine oder mehrere
bereits in dem Inhaltsobjekt enthaltene Identifikation(en) vorhergehender Endgeräte ersetzt
und/oder ergänzt
werden soll(en). Es kann sich dabei um eine Liste handeln, bestehend aus
separaten Elementen oder einem Element mit mehreren Bestandteilen.
Durch die Weiterbildung ist eine individuelle Anpassung von Prämien an
den jeweiligen empfehlenden Nutzer möglich. Denkbar ist beispielsweise,
dass immer nur der ursprünglich empfehlende
Nutzer eine Prämie
auch bei mehrmaliger Weiterempfehlung erhält. Alternativ kann jeweils der
letzte empfehlende Nutzer honoriert werden. Eine anteilsmäßige Aufteilung
ist auch denkbar.
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Ferner kann das erste Rechteobjekt
Informationen hinsichtlich von mit einer Prämie verknüpften Konditionen und/oder
Einschränkungen,
insbesondere zeitlicher Gültigkeit
der Prämie,
enthalten. Beispielsweise ist eine Prämie nur bei einem bestimmten
Anbieter einlösbar
oder die Prämie
muss bis Ende des nächsten
Monats eingelöst
werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung übermittelt
der Rechteanbieter dem ersten Endgerät eine Bestätigung für die Gewährung der Prämie, so
dass dessen Nutzer ein Prämienkonto
verwalten kann.
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Gemäß einer Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung fordert das zweite Endgerät ein an die Eigenschaften
des zweiten Endgeräts
angepasstes Inhaltsobjekt von dem Anbieter der Inhaltsobjekte an. Nicht
alle Mobilfunkendgeräte
haben die gleichen Möglichkeiten
zum Nutzen von Inhaltsobjekten. Beispielsweise weist nur ein erste
Endgerät
ein GPS (Global Positioning System)-Modul zur Ortsbestimmung auf
und das zweite Endgerät
kann ein darauf abgestimmtes Inhaltsobjekt nicht nutzen. In einem solchen
Fall kann das zweite Endgerät
ein an seine Eigenschaften angepasstes Inhaltsobjekt, beispielsweise
ein auf eine andere Ortsbestimmungsmethode basierendes, angepasstes
Inhaltsobjekt anfordern. Denkbar ist auch, dass Inhaltsobjekte in
ihrem Inhalt soweit reduziert werden, dass sie von einem bestimmten
Mobilfunkendgerät
genutzt werden können. Das
empfangende Endgerät
muss dazu dem Anbieter der Inhaltsobjekte signalisieren, welche
Inhaltsobjekte es verarbeiten kann.
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Weiter bevorzugt zeigt das erste
und/oder das zweite Endgerät
deren Nutzern nur hinsichtlich der Nutzung des Inhaltsobjekts relevante
Informationen des Inhaltsobjekts an. Interne, d.h. für den Nutzer
hinsichtlich der Entscheidung, ob er ein Inhaltsobjekt herunterladen
will, nicht interessante Information werden ihm dabei nicht angezeigt.
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In einer Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung wird ein sogenannter „Hash-Wert", d.h. eine Art Prüfsumme oder eine Signatur für den DRMC und/oder
das Inhaltsobjekt berechnet. Bei einer Änderung im DRMC bzw. dem Inhaltsobjekt – wie sie
bei der vorliegenden Erfindung zur Integration der Identifikation
für den
Nutzer des ersten Endgeräts
nötig ist – wird der
Hash-Wert oder die Signatur demnach ungültig, wenn die Berechnung des
Wertes auch die Änderung
mit einschließt.
Um dies zu verhindern, sollte die Identifikation bzw. die Referenz
auf den Rechteaussteller, in die eine Identifikation integriert und/oder
angehängt
wird, aus der Berechnung ausgeschlossen werden. Es sollte demnach
ein Hash-Wert oder eine Signatur nur für das Informationsobjekt oder
für das
Informationsobjekt und einen Teil des DRMC-Kopffeldes berechnet
werden. Eine Neuberechnung des Hash-Wertes und/oder der Signatur
für das
Inhaltsobjekt durch das Endgerät
sollte dabei vermieden werden.
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Die eingangs gestellte Aufgabe wird
auch durch ein Mobilfunkendgerät
zur Verwendung bei dem erfindungsgemäßen Verfahren gelöst.
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Das erfindungsgemäße Verfahren besteht aus Erweiterungen
zu dem eingangs dargestellten DRMC-Sendevorgang mit dem Ziel, dem
Inhalteanbieter (IA) bzw. Rechteanbieter (RA) eine Erkennung und
Zuordnung eines Empfehlungsvorgangs zu ermöglichen und auf dieser Basis
einen empfehlenden Nutzer A für
die erfolgreiche Empfehlung eines Inhaltsobjekts an den Nutzer B
mit einer Prämie
belohnen zu können.
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Bei der vorliegenden Erfindung wird
durch Nachrichtenfluss und Signalisierung ermöglicht, dass der Rechteanbieter
aus der Kommunikation mit dem Endgerät des Nutzers B (EG B) schließen kann,
dass die Anfrage von EG B für
ein Rechteobjekt auf der Empfehlung des DRMC bzw. DRMC* durch EG
A basiert. Die Zuordnung basiert auf einer Identifikation, die ein
Rechteanbieter für
einen Nutzer bestimmt oder die einen Nutzer eindeutig kennzeichnet
(z.B. eine Email-Adresse).
Vorzugsweise wird die Identifikation vom Rechteanbieter generiert
und zunächst an
den Nutzer A übertragen.
Dies ermöglicht
auch eine Identifikation, die eindeutig der Transaktion zugeordnet
wird und die auch so geartet sein kann, dass sie die Identität des Nutzers
A gegenüber
Dritten nicht offenbart. Von dem Nutzer A wird die Identifikation
zusammen mit dem Inhaltsobjekt an den Nutzer B weitergegeben und
von diesem wiederum an den Rechteanbieter übermittelt. Die Identifikation
für Nutzer
A kann vom Rechteanbieter an den Nutzer A entweder integriert in
den DRMC oder integriert in das Rechteobjekt oder separat erfolgen.
Vorteilhaft ist eine Integration in das Rechteobjekt, da dies nicht voraussetzt,
dass der DRMC vom Rechteanbieter an das EG A übertragen wird.
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Denkbar ist, ein Inhaltsobjekt integriert
in einem DRMC auch mehrfach von unterschiedlichen Nutzern bzw. deren
Endgeräten
weiterzuleiten. Um für
jeden Nutzer dieselben Ausgangsvoraussetzungen zu schaffen, ist
es daher sinnvoll, die für
eine Prämierung
einer Empfehlung notwendigen Informationen in das Rechteobjekt zu
integrieren, da dieses jedem Nutzer individuell zugestellt wird.
Dabei ist eine Möglichkeit,
dass immer nur der letzte Weiterleitungsvorgang des DRMC, also die
Empfehlung des Inhaltsobjekts, für
die Zuordnung einer Prämie
durch einen Rechteanbieter maßgeblich
ist. Alternativ ist auch die Prämierung
des ersten Empfängers
eines DRMC für
alle nachfolgenden erfolgreichen Empfehlungsvorgänge oder auch die Prämierung
einiger oder aller beteiligten Nutzer in einer Kette von Empfehlungen
möglich.
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Vorteilhaft an dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist, dass für
jeden Weiterleitungs-/Empfehlungsvorgang eine individuelle Prämie durch
den Rechteanbieter festgelegt werden kann.
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Dadurch kann die Prämie abhängig gemacht werden
von dem empfehlenden Nutzer, dem Zeitpunkt, der Historie der Weiterleitungen
des Inhalts oder beispielsweise von der Art des Inhalts. Es ist
ferner möglich,
für jeden
Weiterleitungsvorgang jeweils den letzten weiterleitenden Nutzer
zu belohnen. Alternativ können
für jeden
Weiterleitungsvorgang auch vorherige Nutzer belohnt werden. Darüber hinaus
kann dem empfehlenden Nutzer die Prämie angezeigt und beschrieben
werden. Weiter vorteilhaft ist, dass dem Nutzer, der die Empfehlung
nutzt, die Identität
des empfehlenden Nutzers verborgen bleiben kann, wenn der Rechteanbieter
dem empfehlenden Nutzer eine einmalige Identifikation zuweist, aus der
ein empfangender Nutzer nicht auf die Identität des empfehlenden Nutzers
zurückschließen kann.
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Die Erfindung wird im Folgenden unter
Hinweis auf die beigefügten
Zeichnungen anhand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Die
dort dargestellten Merkmale und auch die bereits oben beschriebenen
Merkmale können
nicht nur in der genannten Kombination, sondern auch einzeln oder
in anderen Kombinationen erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
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1 eine
Referenzierung eines Inhaltsobjekts von einem Rechteobjekt aus bei
der Methode "Separate
Delivery";
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2 einen
Nachrichtenfluss bei der Empfehlung eines DRMC übertragen von EG A an EG B; und
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3 einen
Nachrichtenfluss bei der Empfehlung eines DRMC übertragen vom EG A an das EG
B.
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1 wurde
bereits in der Einleitung der Beschreibung erläutert, so dass hier darauf
verwiesen wird.
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2 zeigt
als Ausführungsbeispiel
ein Endgerät
EG A eines Nutzers A , ein Endgerät EG B eines Nutzers B, einen
Inhaltsanbieter IA und einen Rechteanbieter RA. Ein Inhaltsobjekt
wird in einem DRM-Container DRMC vom Inhaltsanbieter IA an das Endgerät EG A des
Nutzers A übertragen
(Schritt 1). Der DRMC entspricht in diesem Ausführungsbeispiel dem in 1 gezeigten DMRC. Alternativ
kann der DRMC auch von einem anderen Endgerät zum EG A übertragen worden sein. Ein
Rechteobjekt RO A wird danach vom Rechteanbieter RA zum Endgerät EG A übertragen
(Schritt 2). Neben den bekannten Informationen enthält es eines
oder mehrere der folgenden Elemente:
- a) eine
Signalisierung, dass der Nutzer A bei erfolgreicher Empfehlung des
DRMCs an andere Nutzer eine Prämie
erhalten kann;
- b) eine Beschreibung der Prämie,
die der Nutzer A nach erfolgreicher Empfehlung erhalten kann;
- c) eine Identifikation, die das Endgerät von Nutzer A in den DRMC
integrieren soll, bevor der DRMC an einen anderen Nutzer, z.B. an
Nutzer B, weitergeleitet wird;
- d) eine Beschreibung von möglichen
Konditionen und/oder Einschränkungen,
die mit einer Prämie für eine Empfehlung
verknüpft
werden (z.B. eine Gültigkeitsperiode,
o.ä.);
- e) eine Signalisierung, ob im DRMC schon vorhandene Informationen
gemäß c) ersetzt
oder ergänzt
werden sollen.
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Das Endgerät EG A extrahiert diese Informationen
aus dem Rechteobjekt RO A und zeigt sie entweder komplett oder in
Auszügen
dem Nutzer des Endgeräts
EG A an. Falls der Nutzer A sich für eine Weiterleitung bzw. Empfehlung
des Inhaltsobjekts entscheidet, oder auch unabhängig davon, integriert das
EG A die Identifikation für
den Nutzer A in den DRMC, der dadurch zum DRMC* wird. Als Kennzeichnung
der Authentizität
der Identifikation kann das EG A die Identifikation auch mit dem
privaten Schlüssel
des Gerätes
signieren. Die Signatur kann vom Rechteanbieter RA später überprüft werden,
um sicherzustellen, dass auch tatsächlich die eingetragene Identifikation
von dem korrekten EG A eingefügt wurde.
Anschließend
wird der DRMC von dem EG A zu dem EG B transportiert (Schritt 3).
Dies kann beispielsweise per Multimedia Service MMS, Email, Bluetooth,
Infrarotschnittstelle IrDA, Speicherkarte, Kabel o.ä. erfolgen.
Das Endgerät
EG B empfängt den
DRMC* und bietet dem Nutzer B an, für das enthaltene Inhaltsobjekt
ein Rechteobjekt RO B vom Rechteanbieter herunterzuladen. Wird dies
von dem Nutzer B bestätigt,
verwendet das EG B die Referenz auf die Ressource des Rechteanbieters
("Rechteaussteller") und außerdem die
in DRMC* enthaltene Identifikation für den Nutzer A, um ein Rechteobjekt RO
B vom Rechteanbieter RA anzufordern (Schritt 4). Dies kann z.B.
dadurch erfolgen, in dem die Identifikation in definierter Art und
Weise an die Referenz (URL – Uniform
Resource Locator) des Rechteanbieters RA angehängt wird. Der Rechteanbieter
RA erhält
dadurch die Information, wer den DRMC* an den Nutzer B weitergeleitet
hat und kann diesem eine Prämie
zuordnen. Bei diesem Vorgang kann das EG B dem Nutzer B optional
auch die Informationen anzeigen, dass Nutzer A seine Identifikation
in DRMC* integriert hat und dass Nutzer A eine Prämie erhalten wird,
wenn der Nutzer B ein Rechteobjekt RO B beim Rechteanbieter anfordert
bzw. herunterlädt.
Danach folgt die Übertragung
eines RO vom RA zum Endgerät
EG B (Schritt 5).
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Weiterhin ist es denkbar, dass der
RA dem EG A und/oder dem EG B eine Bestätigung für die Gewährung der Prämie zustellt
(in 2 nicht dargestellt).
Dies kann für
den EG B integriert in das RO oder separat erfolgen. Die Endgeräte können eine gegebenenfalls
erhaltene Benachrichtigung über
die Gewährung
der Prämie
dem Nutzer anzeigen. Die Prämie
ist von der Art her vom DRM-Verfahren unabhängig.
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Anschließend kann der Vorgang wieder
von vorn beginnen. Der DRMC (bzw. DRMC*) liegt auf dem EG B vor.
Mit dem neuen Rechteobjekt (RO B) können wieder aktuelle Daten
für einen
potentiellen nächsten
Empfehlungsvorgang durch Nutzer B an das EG B übertragen werden (Signalisierung
für eine Prämie bei
Empfehlung, Beschreibung der Prämie und
Identifikation für
EG B/Nutzer B, etc.). Schritt 6 zeigt entsprechend eine Weiterleitung
des DRMC** zu einem weiteren Endgerät EG C.
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Die Identifikation für EG B/Nutzer
B kann von EG B entweder anstatt der bisherigen Identifikation für EG A/Nutzer
A oder zusätzlich
in den DRMC* integriert werden. Dies kann zusätzlich im Rechteobjekt signalisiert
werden.
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Neben dem vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiel,
nur ein passendes Rechteobjekt auf EG B herunterzuladen, besteht
auch die Möglichkeit
ein für
die Eigenschaften von EG B angepasstes Inhaltsobjekt herunterzuladen.
Dies wird nötig,
wenn das Inhaltsobjekt im DRMC* nicht oder nicht optimal auf die
Eigenschaften von EG B abgestimmt ist. Das EG B kann dies anfänglich durch Überprüfung der
in DRMC* enthaltenen Beschreibung der Eigenschaften vom Inhaltsobjekt
feststellen. Alternativ kann auch der Rechteanbieter RA auf Basis
der vom Endgerät
EG B übermittelten
Beschreibung seiner Eigenschaften feststellen, dass ein anderer
DRMC für
EG B besser geeignet ist. Das EG B kann dann alternativ zur alleinigen
Anforderung des Rechteobjekts, wie in 1 dargestellt,
zusätzlich
noch ein besser geeignetes DRMC*** anfordern. Dieser Vorgang ist
unabhängig
von der Prämierung.
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3 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
mit einem entsprechenden Nachrichtenfluss bei der Empfehlung eines
DRMC übertragen
vom EG A an das EG B. Die Schritte 1 bis 4 entsprechen dabei den Schritten
1 bis 4 gemäß 2. In Schritt 5a wird jedoch
zusätzlich
zum Rechteobjekt RO B ein DRM-Container DRMC*** mit einer Variante
des Inhaltsobjekts, die für
das Endgerät
EG B besonders geeignet ist, vom Inhalteanbieter IA bzw. Rechteanbieter
RA an das Endgerät
EG B übertragen.
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Alternativ zu dem vorgestellten Verfahren
ist auch eine Variante denkbar, bei der die Empfehlung vom EG A über den
RA zum EG B gelangt. Dazu muss der EG A dem RA die Kontaktinformation
des EG B mitteilen, worauf der RA eine Nachricht oder einen DRMC
an das EG B schickt, was z.B. per WAP (Wireless Application Protocol)-Push-Technologie
erfolgen kann.