DE10301692A1 - Biegezange für gelochte Knochenplatten und Biegezangensystem - Google Patents
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Abstract
Description
- TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
- Die Erfindung betrifft eine Biegezange für gelochte Knochenplatten sowie ein Biegezangensystem umfassend eine Biegezange und eine oder mehrere Knochenplatten.
- HINTERGRUND DER ERFINDUNG
- Bei chirurgischen Eingriffen beispielsweise im Mittelgesichtsbereich werden zur Fixierung von Knochen oder Knochenfragmente in der Regel gelochte Knochenplatten verwendet. Dabei tritt häufig die Notwendigkeit auf, eine Knochenplatte an die Kontur eines Knochens oder Knochenfragments anzupassen. Eine solche Anpassung kann entweder durch manuelles Biegen der Knochenplatte oder mittels einer geeigneten Biegezange oder eines geeigneten Biegezangenpaares erfolgen. So ist es bekannt, eine Knochenplatte mit zwei getrennten Biegezangen aufzunehmen und durch eine Relativbewegung zwischen den beiden Biegezangen zu verformen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine multifunktionale Biegezange anzugeben.
- ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Biegezange für gelochte Knochenplatten, die zwei relativ zueinander bewegliche Backen umfasst. Eine erste Backe in Gestalt einer Aufnahmebacke besitzt zwei voneinander beabstandete Aufnahmen mit einer axialen Erstreckung zum Einführen in Löcher einer aufzunehmenden Knochenplatte. Eine zweite Backe in Form einer Andruckbacke umfasst ein Andruckelement, das bei einer Betätigung der Biegezange mit einer aufgenommenen Knochenplatte in einem Bereich zwischen den beiden Aufnahmen zusammenwirkt. Die Aufnahmen besitzen einen entlang ihrer axialen Erstreckung veränderlichen Außendurchmesser zum Zusammenwirken mit unterschiedlichen Lochtypen, insbesondere unterschiedlichen Lochdurchmessern.
- Die Aufnahme der unterschiedlichen Knochenplatten erfolgt vorzugsweise formschlüssig. Zu diesem Zweck besitzen die Aufnahmen z.B. einen auf die Lochform der einzelnen Knochenplatten abgestimmten, zweckmäßigerweise kreisrunden oder elliptischen Querschnitt oder z.B. einen Querschnitt in Gestalt eines Außensechskants. Andere Querschnittsformen sind auch denkbar, sofern eine sichere Aufnahme der Knochenplatten gewährleistet ist.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besitzen die Aufnahmen einen Außendurchmesser, der an den freien Enden der Aufnahmen am geringsten ist und in Richtung auf eine Lagerung der beiden Backen kontinuierlich zunimmt. Die Zunahme des Außendurchmessers erfolgt vorzugsweise stufenförmig oder aber stetig im mathematischen Sinn, d.h. ohne Knicke. Bei einer stufenförmigen Ausgestaltung des Außendurchmessers sind vorzugsweise zwischen zwei und fünf Stufen vorgesehen. Im Fall eines stetig zunehmenden Außendurchmessers sind die Aufnahmen vorzugsweise konisch ausgebildet.
- Das Aufnahmenpaar kann sich bezüglich einer Andruckrichtung, d.h. bezüglich derjenigen Richtung, in welche das Andruckelement eine Kraft in eine aufgenommenen Knochenplatte einleitet, in verschiedene Richtungen erstrecken. Gemäß einer ersten Variante der Erfindung erstrecken sich die Aufnahmen im Wesentlichen senkrecht zur Andruckrichtung. Bei dieser Ausgestaltung erfolgt eine Biegung einer aufgenommenen Knochenplatte innerhalb der Lochebene ("in plane"). Gemäß einer zweiten Variante erstrecken sich die Aufnahmen im Wesentlichen parallel zur Andruckrichtung. Dies bedeutet, dass eine aufgenommene Knochenplatte aus der Lochebene heraus verformt wird ("out of plane").
- Das die Andruckkraft in die Knochenplatte einleitende Andruckelement kann unterschiedlich ausgebildet sein. Zweckmäßig ist ein zapfenförmiges Andruckelement mit beispielsweise einer zylindrischen oder konischen Gestalt. Der Querschnitt des Andruckelements kann weitestgehend frei gewählt werden. In der Praxis haben sich kreisrunde oder tropfenförmige Querschnitte als vorteilhaft erwiesen.
- Die Anordnung eines zapfenförmig ausgestalteten Andruckelements bezüglich der Aufnahmen wird in Abhängigkeit davon gewählt, ob eine aufgenommene Platte in der Lochebene oder aus der Lochebene heraus gebogen werden soll. Im ersten Fall verlaufen in einer Andruckstellung der Biegezange, d.h. in einer Stellung, in der eine Andruckkraft in die Knochenplatte eingeleitet werden kann, die Aufnahmen und das zapfenförmige Andruckelement im Wesentlichen parallel zueinander. Im zweiten Fall, d.h. wenn die Knochenplatte aus der Lochebene heraus verformt werden soll, erstrecken sich das Aufnahmenpaar und das zapfenförmige Andruckelement unge fähr senkrecht zueinander. Zweckmäßigerweise stimmt die axiale Erstreckung der Aufnahmen ungefähr mit der axialen Erstreckung des Andruckelements überein, d.h. die freien Enden dieser Komponenten liegen ungefähr in einer Ebene.
- Ein erfindungsgemäßes Biegezangensystem umfasst neben der bereits erläuterten Biegezange mindestens zwei Typen von Knochenplatten mit jeweils unterschiedlichem Lochtyp. So kann ein erster Knochenplattentyp z.B. einen Lochdurchmesser im Bereich zwischen ungefähr 1 und 3 mm aufweisen und ein zweiter Knochenplattentyp einen Lochdurchmesser zwischen ungefähr 3 und 6 mm. Zusätzlich oder alternativ könnte das Biegezangensystem eine Knochenplatte mit abschnittsweise unterschiedlichem Lochtyp besitzen.
- Die eine oder mehreren Knochenplatten des erfindungsgemäßen Biegezangensystems können eine flächige oder eine nichtflächige Gestalt besitzen. Bevorzugt sind nichtflächige Knochenplatten mit einer einzigen Lochreihe.
- Prinzipiell können die Abstände zwischen zwei Löchern frei gewählt werden. Als zweckmäßig haben sich Abstände zwischen ungefähr 2 und 8 mm erwiesen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Abstände zwischen jeweils zwei Löchern unterschiedlicher Typen von Knochenplatten gleich sind oder ein ganzzahliges Vielfaches voneinander betragen. Im Fall einer Knochenplatte mit abschnittsweise unterschiedlichem Lochtyp sollte der Abstand zwischen jeweils zwei Löchern eines ersten Bereichs gleich dem Abstand oder ein ganzzahliges Vielfaches des Abstands zwischen jeweils zwei Löchern eines zweiten Bereichs sein.
- KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
- Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele und den Figuren. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Biegezange; -
2 eine vergrößerte, perspektivische Ansicht der beiden zusammenwirkenden Backen der in1 dargestellten Biegezange; -
3 eine perspektivische Ansicht des in2 dargestellten Bereichs aus einem anderen Betrachtungswinkel; -
4 das Biegen einer Knochenplatte mit kleinem Lochdurchmesser mit der Biegezange gemäß1 ; -
5 das Biegen einer Knochenplatte mit großem Lochdurchmesser mit der Biegezange gemäß1 ; und -
6 die Biegezange gemäß1 mit zwei unterschiedlichen Knochenplattentypen. - BESCHREIBUNG EINES BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
- Nachfolgend werden Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Biegezange und eines erfindungsgemäßen Biegezangensystems beschrieben. Das erfindungsgemäße Biegezangensystem umfasst im Beispielfall zwei lineare Knochenplattentypen mit jeweils unterschiedlichem Lochdurchmesser. Das Biegezangensystem könnte selbstverständlich auch weitere oder andere Knochenplattentypen oder eine einzige Knochenplatte mit bereichsweise unterschiedlichen Lochdurchmessern umfassen. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufnahmezapfen der nachfolgend beschriebenen, erfindungsgemäßen Biegezange abweichend wie im Ausführungsbeispiel erläutert geformt sein könnten.
-
1 zeigt eine perspektivische Gesamtansicht einer erfindungsgemäßen Biegezange10 . Die Biegezange10 umfasst an einem Ende zwei Handgriffe12 ,14 , die eine gemeinsame Lagerung16 besitzen. Auf der den Handgriffen12 ,14 gegenüberliegenden Seite der Lagerung16 besitzt die Biegezange10 zwei relativ zueinander bewegliche Backen18 ,20 . - Die Backe
18 fungiert als Aufnahmebacke für Knochenplatten und ist einstückig mit dem Handgriff12 ausgebildet. Die Backe20 fungiert als Andruckbacke und ist einstückig mit dem weiteren Handgriff14 ausgebildet. Wie1 entnommen werden kann, besitzt die Aufnahmebacke18 zwei entlang einer durch die Lagerung16 definierten Drehachse beabstandete Aufnahmeschenkel22 ,24 . In einem Bereich zwischen diesen beiden Aufnahmeschenkeln22 ,24 ist die Andruckbacke20 angeordnet. Dies bedeutet, dass sich die Andruckbacke20 bei einer Betätigung der Biegezange10 zwischen den beiden Aufnahmeschenkeln22 ,24 bewegt. - In
2 ist das vordere Ende der erfindungsgemäßen Biegezange gemäß1 vergrößert dargestellt. Deutlich zu erkennen sind die beiden im Beispielsfall zapfenförmigen Aufnahmen26 ,28 der Aufnahmebacke18 . Ein erster Aufnahmezapfen26 bildet eine Verlängerung des in2 linken Aufnahmeschenkels22 und ein zweiter Aufnahmezapfen28 eine Verlängerung des in2 rechten Aufnahmeschenkels24 . Die beiden Aufnahmezapfen26 ,28 werden also von unterschiedlichen Aufnahmeschenkeln22 ,24 getragen und weisen folglich (ebenso wie die Aufnahmeschenkel22 ,24 ) einen relativen Versatz in Richtung einer von der Lagerung16 definierten Drehachse auf. Die beiden Aufnahmezapfen26 ,28 besitzen einen gegenseitigen Abstand von ungefähr 5 mm. - Jeder der beiden Aufnahmezapfen
26 ,28 besitzt ausgehend von einem der Lagerung16 abgewandten, freien Ende einen kontinuierlich zunehmenden Außendurchmesser. In dem in2 dargestellten Beispielfall nimmt der Außendurchmesser jedes der beiden Aufnahmezapfen26 ,28 stufenförmig zu. Genauer gesagt umfasst jeder Aufnahmezapfen26 ,28 zwei zylindrische Bereiche30 ,32 ,34 ,36 unterschiedlichen Außendurchmessers. Der Außendurchmesser des vorderen (in2 linken) zylindrischen Bereichs30 des Aufnahmezapfens28 entspricht dem Außendurchmesser des vorderen zylindrischen Bereichs34 des Aufnahmezapfens26 . Das Gleiche gilt für die jeweiligen Außendurchmesser der hinteren (in2 rechten) zylindrischen Bereiche32 ,36 . - Abweichend von dem in
2 dargestellten Sachverhalt könnten die Aufnahmezapfen26 ,28 auch einen stetig (z.B. konisch) zunehmenden Außendurchmesser besitzen. - Die Andruckbacke
20 besitzt an ihrem vorderen Ende ein zylindrisches Andruckelement40 mit tropfenförmigem Querschnitt. Das Andruckelement40 verläuft in der Darstellung gemäß2 im Wesentlichen parallel zu den beiden Aufnahmezapfen26 ,28 der Aufnahmebacke18 . Dies bedeutet, dass sich die Aufnahmezapfen26, 28 im Wesentlichen senkrecht zu einer von dem Andruckelement40 definierten Andruckrichtung erstrecken. Wie aus den nachfolgenden Ausführungen ersichtlich werden wird beinhaltet dies, dass die Biegezange10 des Ausführungsbeispiels das Verformen einer aufgenommenen Knochenplatte in der Lochebene gestattet. - Sollte ein Biegen einer Knochenplatte aus der Lochebene heraus erforderlich sein, müsste die in
1 dargestellten Biegezange leicht abgeändert werden. In diesem Fall müssten die Aufnahmezapfen26 ,28 in2 um 90° im Uhrzeigersinn gedreht werden. Dazu könnte ein entsprechender Mechanismus vorgesehen werden, der eine Änderung der Stellung der Aufnahmezapfen26 ,28 gestattet. Alternativ hierzu wäre es möglich, die Aufnahmezapfen26 ,28 beispielsweise auf den freien Flächen42 ,44 der Aufnahmeschenkel22 ,24 derart anzuordnen, dass sie in2 nach oben stehen. In diesem Fall würde es zusätzlich erforderlich sein, das Andruckelement14 in2 geringfügig nach rechts zu versetzen. -
3 zeigt eine Ansicht der erfindungsgemäßen Biegezange10 ähnlich der Ansicht von2 aber aus einem anderen Blickwinkel. -
4 zeigt die Biegezange10 gemäß den1 bis3 mit einer aufgenommenen linearen Knochenplatte50 eines ersten Typs. Die Knochenplatte50 besitzt eine Mehrzahl von linear angeordneten Löchern52 eines ersten Durchmesser. Der Durchmesser der Löcher52 ist geringfügig größer als der Außendurchmesser der vorderen zylindrischen Bereiche30 ,34 der Aufnahmezapfen26 ,28 gewählt. Außerdem stimmt der mittlere Abstand zweier benachbarter Löcher der Knochenplatte50 mit dem mittleren Abstand der beiden Aufnahmezapfen26 ,28 überein. - Die Knochenplatte
52 kann soweit auf die vorderen zylindrischen Bereiche30 ,34 aufgeschoben werden, bis die Knochenplatte52 in Anlage an eine der Knochenplatte52 zugewandten Stirnfläche der hinteren zylindrischen Bereiche32 ,36 größeren Durchmessers gelangt (der zylindrische Bereich36 des Aufnahmezapfens26 ist in4 von der Knochenplatte50 verdeckt). -
4 kann deutlich entnommen werden, dass das Andruckelement40 bei einer Betätigung der Biegezange10 mit der aufgenommenen Knochenplatte50 in einem Bereich zwischen den beiden Aufnahmezapfen26 ,28 zusammenwirkt. Dieses Zusammenwirken erfolgt in einer Andruckrichtung, die durch den Pfeil A gekennzeichnet ist. Die Andruckrichtung verläuft senkrecht zu der axialen Erstreckung der Aufnahmezapfen26 ,28 und zu derjenigen Ebene, in welcher die Löcher52 der Knochenplatte50 angeordnet sind. Bei einer Betätigung der Biegezange10 wird die Knochenplatte50 daher in der Lochebene verformt. Dies bedeutet, dass die Löcher der verformten Knochenplatte in derselben Ebene liegen werden wie die Löcher der Knochenplatte vor dem Verformen. -
5 zeigt eine Ansicht ähnlich4 . In dem in5 dargestellten Fall nehmen die Aufnahmezapfen26 ,28 der Biegezange10 eine lineare Knochenplatte54 eines zweiten Typs auf. Die Knochenplatte54 des zweiten Typs besitzt eine Mehrzahl von Löchern56 mit größerem Durchmesser als die Löcher52 der in4 dargestellten Knochenplatte50 des ersten Typs. Genauer gesagt besitzen die Löcher54 einen Durchmesser, der geringfügig größer als der Außendurchmesser der hinteren zylindrischen Bereiche32 ,36 der Aufnahmezapfen26 ,28 ist. Der mittlere Lochabstand der Knochenplatte54 entspricht dem mittleren Lochabstand der Knochenplatte50 gemäß4 . Die Knochenplatte54 lässt sich soweit auf die hinteren zylindrischen Bereiche32 ,36 aufstecken, bis die Rückseite der Knochenplatte54 in Anlage an die in3 dargestellten Stirnseiten60 ,62 der Aufnahmeschenkel22 ,24 gelangt. -
6 zeigt eine Ansicht der Biegezange10 ähnlich den4 und5 . In dem in6 dargestellten Fall nehmen die Aufnahmezapfen26 ,28 gleichzeitig die Knochenplatte50 gemäß4 und die Knochenplatte54 gemäß5 auf. Dies bedeutet, dass die beiden Knochenplatten50 ,54 in einem einzigen Arbeitsschritt und in gleichem Ausmaß verformt werden können. - Aus den vorhergehenden Erläuterungen wurde ersichtlich, dass die erfindungsgemäße Biegezange
10 zum Verformen von Knochenplatten unterschiedlicher Lochdurchmesser verwendet werden kann. Dadurch lässt sich in vielen Fällen ein Biegezangenwechsel während eines chirurgischen Eingriffs vermeiden. Außerdem erlaubt die erfindungsgemäße Biegezange das gleichzeitige Biegen von Knochenplatten unterschiedlichen Lochdurchmessers.
Claims (11)
- Biegezange (
10 ) für gelochte Knochenplatten (50 ,54 ), mit zwei relativ zueinander beweglichen Backen (18 ,20 ), wobei eine Aufnahmebacke (18 ) zwei voneinander beabstandete Aufnahmen (26 ,28 ) mit einer axialen Erstreckung zum Einführen in Löcher (52 ,56 ) einer aufzunehmenden Knochenplatte (50 ,52 ) besitzt und eine Andruckbacke (20 ) ein Andruckelement (40 ) umfasst, das bei einer Betätigung der Biegezange (10 ) mit einer aufgenommen Knochenplatte (50 ,54 ) in einem Bereich zwischen den beiden Aufnahmen (26 ,28 ) zusammenwirkt, wobei ferner die Aufnahmen (26 ,28 ) einen entlang ihrer axialen Erstreckung veränderlichen Außendurchmesser zum Zusammenwirken mit unterschiedlichen Lochtypen (52 ,56 ) besitzen. - Biegezange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (
26 ,28 ) zum formschlüssigen Zusammenwirken mit unterschiedlichen Lochtypen (52 ,56 ) ausgebildet sind. - Biegezange nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (
26 ,28 ) einen von den freien Enden der Aufnahmen (26 ,28 ) ausgehend stufenförmig oder stetig zunehmenden Außendurchmesser besitzen. - Biegezange nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Aufnahmen (
26 ,28 ) im Wesentlichen senkrecht zu einer Andruckrichtung (A) erstrecken. - Biegezange nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Aufnahmen (
26 ,28 ) im Wesentlichen parallel zu einer Andruckrichtung (A) erstrecken. - Biegezange nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Andruckelement (
40 ) im Wesentlichen zapfenförmig ausgebildet ist. - Biegezange nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich in einer Andruckstellung die beiden Aufnahmen (
26 ,28 ) und das zapfenförmige An druckelement (40 ) im Wesentlichen parallel oder senkrecht zueinander erstrecken. - Biegezange nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die axiale Erstreckung der Aufnahmen (
26 ,28 ) mit der axialen Erstreckung des Andruckelements (40 ) ungefähr übereinstimmt. - Biegezangensystem umfassend eine Biegezange (
10 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 sowie mindestens zwei Typen von Knochenplatten (50 ,54 ) mit jeweils unterschiedlichem Lochtyp oder eine oder mehrere Knochenplatten mit Löchern unterschiedlichen Typs. - Biegezangensystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Knochenplatten (
50 ,54 ) um Knochenplatten mit einer einzigen Lochreihe handelt. - Biegezangensystem nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstände zwischen jeweils zwei Löchern (
52 ,56 ) unterschiedlicher Typen von Knochenplatten (50 ,54 ) oder einer Knochenplatte mit bereichsweise unterschiedlichen Lochtypen gleich sind oder ein ganzzahliges Vielfaches voneinander betragen.
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