DE10236199A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Zugriff auf Daten medizinischer Gegenstände - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Zugriff auf Daten medizinischer GegenständeInfo
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- G01S13/00—Systems using the reflection or reradiation of radio waves, e.g. radar systems; Analogous systems using reflection or reradiation of waves whose nature or wavelength is irrelevant or unspecified
- G01S13/87—Combinations of radar systems, e.g. primary radar and secondary radar
- G01S13/878—Combination of several spaced transmitters or receivers of known location for determining the position of a transponder or a reflector
Abstract
Es wird ein drahtloses Kommunikationssystem zum Erhalten von Daten von einem medizinischen Gegenstand (24, 32, 40) wie beispielsweise mobiler Ausrüstung bereitgestellt. Das System nutzt eine mit einer programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) gekoppelte Übertragungseinrichtung (28, 36, 44). Die programmierbare Schnittstelle ist dann wieder mit einer mit dem Gegenstand verbundenen Vorrichtung gekoppelt. Die Vorrichtung oder Anwendung überträgt Daten (80, 82) über den Gegenstand zu der Schnittstelle. Die Schnittstelle ist durch einen Benutzer zur Kommunikation mit der Vorrichtung und Kopplung der Daten mit der Übertragungseinrichtung in einer durch den Systembenutzer ausgewählten Konfiguration programmiert. Die Übertragungseinrichtung ist zum Senden der Informationen zu einer Antenne oder mehreren Antennen (14, 16) des drahtlosen Kommunikationssystems betreibbar. Die Informationen von den Antennen sind mit einer Zellensteuerungseinrichtung (12) und mit einem Informationssystem (20) gekoppelt.
Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf ein drahtloses Verfolgungsnetz und insbesondere auf ein System und Verfahren zur Verwendung eines drahtlosen Verfolgungsnetzes zur Übertragung von Daten von nachstehend als medizinische Gegenstände bezeichneten medizinischen Vermögensgegenständen.
- Drahtlose Verfolgungsnetze (WTN) ermöglichen es, eine Person oder ein Objekt, die oder das sich in einem Gebäude oder Bereich befindet, zu lokalisieren und verfolgen. Ein typisches WTN verwendet eine nachstehend als Hochfrequenzübertragungseinrichtung (HF- Übertragungseinrichtung) bezeichnete Radiofrequenzübertragungseinrichtung, die als ein nachstehend als HF-Identifizierungskennzeichen bezeichnetes HF-Etikett, Antennen und eine Zellensteuereinrichtung bekannt ist. Das HF-Identifizierungskennzeichen ist an dem zu verfolgenden Objekt angebracht. Die Antennen senden ein HF-Signal zu dem HF-Identifizierungskennzeichen. Das durch die Antennen gesendete HF-Signal wird durch das HF- Identifizierungskennzeichen zum Senden eines Signals zurück zu den Antennen verwendet. Das HF- Identifizierungskennzeichen sendet sein Signal mit einer anderen Frequenz, um es dem WTN zu ermöglichen, zwischen den zwei Signalen zu unterscheiden. Das durch einen Transponder gesendete Signal kann eine Identifizierung aufweisen, um es dem WTN zu ermöglichen, das das Signal bereitstellende spezifische HF-Identifizierungskennzeichen zu identifizieren. Eine Antenne oder mehrere Antennen können das Signal von einem HF-Identifizierungskennzeichen empfangen. Die Antennen koppeln das neu gesendete Signal mit der Zellensteuereinrichtung. Die Zellensteuereinrichtung berechnet die Zeit zwischen dem Zeitpunkt, zu dem das Signal durch die Antenne gesendet wurde, und dem Zeitpunkt, zu dem das durch das HF- Identifizierungskennzeichen gesendete Signal durch die Antenne empfangen wurde. Mit diesen Informationen kann der Abstand von einer Antenne zu dem HF- Identifizierungskennzeichen berechnet werden. Durch die Berechnung des Abstands des HF-Identifizierungskennzeichens von mehreren verschiedenen Antennen kann das WTN den spezifischen Ort des HF-Identifizierungskennzeichens und daher der zu verfolgenden Person oder des zu verfolgenden Objekts identifizieren.
- Bei einer Verwendung in medizinischen Einrichtungen werden ein WTN und HF-Identifizierungskennzeichen zur Lokalisierung von medizinischen Gegenständen wie beispielsweise Rollstühlen, fahrbaren Krankentragen und anderen Stücken beweglicher Ausrüstung in der medizinischen Einrichtung verwendet. Das WTN ermöglicht es der medizinischen Einrichtung, ihre Gegenstände erfolgreicher zu nutzen. Dies ist insbesondere bei der Lokalisierung von Gegenständen wie beispielsweise Rollstühlen wünschenswert, die häufig bewegt und irgendwo in der medizinischen Einrichtung deponiert werden. Das WTN und die HF- Identifizierungskennzeichen ermöglichen es, gewünschte oder verlorene Gegenstände schnell und ohne auf arbeitsintensive Durchsuchungen der Anlage zurückgreifen zu müssen zu lokalisieren. Zusätzlich ermöglichen es das WTN und die HF- Identifizierungskennzeichen der medizinischen Einrichtung, ein optimales Inventar von Gegenständen zu erhalten, indem es der medizinischen Einrichtung ermöglicht wird, nicht verwendete Gegenstände zu lokalisieren und sie in Dienst zu stellen.
- Zusätzlich zu dem Ort eines spezifischen Gegenstands kann das WTN zum Senden anderer Informationen über den Gegenstand verwendet werden. Zum Beispiel können HF- Identifizierungskennzeichen-Systeme zum Senden von Betriebsinformationen von einem Gegenstand konfiguriert werden. Jede Art von Gegenstand verwendet jedoch typischerweise ihr eigenes Kommunikationsprotokoll oder Datenformat, und jedes HF-Identifizierungskennzeichen oder eine mit jedem Identifizierungskennzeichen verbundene Schnittstelle ist zur spezifischen Konfiguration mit jedem dieser Gegenstände ausgebildet worden. Ferner werden die Betriebsinformationen, die durch das HF- Identifizierungskennzeichen gesendet werden können, zu der Zeit durch den Hersteller festgelegt, zu der das HF- Identifizierungskennzeichen hergestellt wird. Ein HF- Identifizierungskennzeichen, das durch einen Hersteller verkauft und durch einen Systembenutzer zum Senden von Gegenstandsdaten in einer durch den Systembenutzer gewünschten Form konfiguriert werden kann, ist nicht verfügbar gewesen. Die vorliegende Technik kann sich mit einem oder mehreren der vorstehend dargelegten Probleme befassen.
- Die vorliegende Erfindung stellt eine Datenerfassungstechnik bereit, die zum Ansprechen auf diese Anforderungen entworfen ist. Die Technik kann bei einer breiten Vielfalt von Einstellungen angewendet werden, ist jedoch besonders gut zur Erfassung von Daten von mobiler Ausrüstung wie beispielsweise medizinischen Diagnosesystemen, nachstehend als Monitoren bezeichneten Überwachungsgeräten, Rollstühlen, fahrbaren Krankentragen und anderer sich in einer medizinischen Anlage befindender Ausrüstung geeignet. Bei einem besonders beispielhaften Ausführungsbeispiel wird ein drahtloses Kommunikationssystem zum Erhalten von Daten von einem Gegenstand wie beispielsweise einem Stück mobiler Ausrüstung verwendet. Das System nutzt eine mit einer programmierbaren Schnittstelle gekoppelte Übertragungseinrichtung. Die programmierbare Schnittstelle ist dann wieder mit einer Vorrichtung, einem Sensor oder einer Anwendung gekoppelt, die oder der mit dem Gegenstand verbunden ist. Die Vorrichtung oder Anwendung überträgt Daten über den Gegenstand zu der Schnittstelle. Die Schnittstelle ist programmierbar, um es der Schnittstelle zu ermöglichen, Daten von der Vorrichtung in einem benutzerkonfigurierbaren Format zu der Übertragungseinrichtung zu übertragen. Die Übertragungseinrichtung ist zum Senden der Informationen zu einer Antenne oder mehreren Antennen des drahtlosen Kommunikationssystems betreibbar.
- Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung eines drahtlosen Verfolgungsnetzes gemäß einem beispielhaften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 2 zeigt eine schematische Darstellung einer Programmierstation zur Programmierung einer programmierbaren HF-Identifizierungskennzeichen- Befestigung;
- Fig. 3 zeigt eine schematische Darstellung einer Programmierstation zur Programmierung einer programmierbaren Schnittstelle zwischen einem Gegenstand und einer HF-Identifizierungskennzeichen-Befestigung gemäß einem alternativen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Technik;
- Fig. 4 zeigt eine schematische Darstellung einer Programmierstation zur Programmierung eines programmierbaren HF-Identifizierungskennzeichens gemäß einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Technik;
- Fig. 5 zeigt eine schematische Darstellung eines durch eine Zellensteuereinrichtung bereitgestellten Datenstroms gemäß einem beispielhaften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Technik;
- Fig. 6 zeigt eine Darstellung einer visuellen Anzeige einer Programmierstation gemäß einem beispielhaften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Technik; und
- Fig. 7 zeigt ein Blockdiagramm eines Prozesses zum Betrieb eines drahtlosen Verfolgungsnetzes gemäß einem beispielhaften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Technik.
- Nachstehend auf Fig. 1 Bezug nehmend ist ein drahtloses Verfolgungsnetz (WTN) 10 dargeboten. Das WTN 10 ist zur Lokalisierung eines spezifischen Gegenstands und zur Bereitstellung einer Angabe zumindest eines Betriebsparameters des Gegenstands betreibbar. Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel umfaßt das WTN eine Zellensteuereinrichtung 12, eine erste Antenne 14, eine zweite Antenne 16 und einen Server 18 zur Kopplung der Zellensteuereinrichtung 12 mit einem Krankenhausinformationssystem (HIS) 20. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird das WTN zur Verfolgung einer Vielzahl von Gegenständen und zum Erhalten von Gegenstandsbetriebsparameterdaten von jedem der Gegenstände verwendet. Zum Beispiel kann ein Krankenhausangestellter auf das HIS 20 zugreifen und es bestimmen, ob der Gegenstand derzeit verwendet wird und wieviel und wo der Gegenstand in der Vergangenheit verwendet worden ist. Beispiele für Gegenstände umfassen: Rollstühle, fahrbare Krankentragen und tragbare elektronische Ausrüstung.
- Bei dem veranschaulichten WTN weist ein erster Gegenstand 22 eine erste Vorrichtung, einen ersten Sensor oder eine erste Anwendung 24 auf, die oder der zur Bereitstellung einer Angabe zumindest eines Gegenstandsbetriebsparameters betreibbar ist. Zum Beispiel kann die erste Vorrichtung 24 ein elektronischer Sensor sein, der dazu betreibbar ist, es zu erfassen, wenn eine Person in einem Rollstuhl sitzt, und ein Signal zur Angabe dieses Gegenstandsbetriebsparameters bereitzustellen. Die erste Vorrichtung 24 verwendet ein erstes Kommunikationsprotokoll oder Datenformat zur Übertragung des Gegenstandsbetriebsparameters. Die erste Vorrichtung 24 überträgt die Gegenstandsbetriebsinformationen zu einer ersten Schnittstelle 26. Die erste Schnittstelle 26 ist zur Kommunikation mit verschiedene Kommunikationsprotokolle verwendenden elektrischen Vorrichtungen programmierbar. Bei dieser Anwendung ist die erste Schnittstelle 26 dazu programmiert worden, es der ersten Schnittstelle 26 zu ermöglichen, mit der das erste Kommunikationsprotokoll verwendenden ersten Vorrichtung 24 zu kommunizieren.
- Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel ist die erste Schnittstelle 26 mit einer ersten HF- Übertragungseinrichtung 28 wie beispielsweise einem HF- Identifizierungskennzeichen elektrisch gekoppelt. Bei der ersten HF-Übertragungseinrichtung 28 kann es sich um einen durch die aus dem durch die Antennen gesendeten Signal empfangene Energie mit Energie versorgten Transponder handeln. Alternativ kann die erste HF- Übertragungseinrichtung eine Batterie zur Ergänzung der von den Antennen empfangenen Energie aufweisen. Es können andere Verfahren zur drahtlosen Übertragung von Daten wie beispielsweise eine vollständig durch eine Batterie mit Energie versorgte Übertragungseinrichtung oder Sende-/Empfangseinrichtung verwendet werden. Zusätzlich können andere Frequenzen als Hochfrequenzen zur Übertragung von Daten verwendet werden. Die erste HF- Übertragungseinrichtung 28 kann unter Verwendung eines anderen Kommunikationsprotokolls als des durch die erste Vorrichtung 24 verwendeten ersten Kommunikationsprotokolls kommunizieren oder nicht. Die für die erste Schnittstelle 26 bereitgestellte Programmierung ermöglicht es jedoch der ersten Vorrichtung 24, mit der ersten HF- Übertragungseinrichtung 28 zu kommunizieren. Die erste Schnittstelle 26 koppelt Gegenstandsbetriebsparameter wie beispielsweise den Status eines Rollstuhls von der ersten Vorrichtung 24 mit der ersten HF-Übertragungseinrichtung 28. Bei diesem Ausführungsbeispiel empfängt die erste HF- Übertragungseinrichtung 28 ein Signal von der ersten oder zweiten Antenne und sendet neu ein die Gegenstandsbetriebsinformationen umfassendes Signal zurück zu der ersten und zweiten Antenne. Die erste HF-Übertragungseinrichtung 28 sendet auch eine eindeutige Identifizierung mit den Gegenstandsbetriebsinformationen, um es dem WTN zu ermöglichen, das Signal als spezifisch von der ersten HF- Übertragungseinrichtung 28 kommend zu identifizieren. Vorzugsweise empfangen beide Antennen das neu gesendete Signal von der HF-Übertragungseinrichtung 28, so daß das WTN 10 auf Wunsch die Position der HF- Übertragungseinrichtung 28 von den bekannten Positionen der zwei Antennen her triangulieren kann.
- Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel wird das WTN 10 auch zur Verfolgung eines zweiten Gegenstands 30 verwendet. Der zweite Gegenstand 30 weist eine zweite Vorrichtung, einen zweiten Sensor oder eine zweite Anwendung 32 auf, die oder der ebenfalls eine Angabe zumindest eines Gegenstandsparameters bereitstellt. Zum Beispiel kann die zweite Vorrichtung 32 die Daten von einem Patientenmonitor wie beispielsweise einem Herzmonitor übertragen. Bei diesem Ausführungsbeispiel verwendet die zweite Vorrichtung 32 ein von dem ersten Kommunikationsprotokoll verschiedenes zweites Kommunikationsprotokoll zur Übertragung von Daten. Die zweite Vorrichtung 32 überträgt die Patientenmonitordaten zu einer zweiten programmierbaren Schnittstelle 34. Die zweite Schnittstelle 34 ist die gleiche Art von Schnittstelle wie die erste Schnittstelle 26, ist jedoch in diesem Fall zur Kommunikation mit der das zweite Kommunikationsprotokoll verwendenden zweiten Anwendung 32 programmiert worden. Die für die zweite Schnittstelle 34 bereitgestellte Programmierung ermöglicht es ferner der zweiten Vorrichtung 32, mit einer zweiten HF- Übertragungseinrichtung 36 zu kommunizieren. Die zweite Schnittstelle 34 koppelt die Patientenmonitordaten von der zweiten Anwendung 32 mit der zweiten HF- Übertragungseinrichtung 36, die die Daten sendet.
- Bei diesem Ausführungsbeispiel empfängt das WTN 10 auch Betriebsinformationen von einem dritten Gegenstand 38. Der dritte Gegenstand 38 weist ebenfalls eine dritte Vorrichtung, einen dritten Sensor oder eine dritte Anwendung 40 auf, die oder der eine Angabe zumindest einer Gegenstandsbetriebsinformation bereitstellt. Zum Beispiel kann die dritte Vorrichtung 40 mit einem Stück Diagnoseausrüstung wie beispielsweise einer Abbildungsstation gekoppelt sein, um es anzugeben, wie häufig und für wie lange an jedem Tag die Diagnoseausrüstung verwendet wird. Die dritte Vorrichtung 40 verwendet ein drittes Anwendungsprotokoll zur Übertragung von Gegenstandsdaten. Eine dritte Schnittstelle 42 ist zur Kommunikation mit der das dritte Anwendungsprotokoll verwendenden dritten Anwendung 40 programmiert. Die dritte Schnittstelle 42 ist zur Kommunikation mit der das dritte Kommunikationsprotokoll verwendenden dritten Anwendung 40 und mit einer dritten HF- Übertragungseinrichtung 44 programmiert worden. Die Gegenstandsdaten sind durch die dritte Schnittstelle 42 mit der dritten Übertragungseinrichtung 44 zum Senden gekoppelt.
- Wie es vorstehend erörtert ist, ermöglicht es die programmierbare Natur der Schnittstelle, eine Art von Schnittstelle mit verschiedene Kommunikationsprotokolle verwendenden Anwendungen zu verwenden. Allgemein auf Fig. 2 Bezug nehmend wird ein Programmiersystem 46 dazu verwendet, es einer WTN-Bedienungsperson wie beispielsweise einem Krankenhausangestellten zu ermöglichen, eine gemeinsame programmierbare Schnittstelle zur Verwendung mit einer Vielfalt von verschiedenen Gegenständen und HF- Übertragungseinrichtungen zu programmieren. Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel nutzt das Programmiersystem 46 eine Programmierstation 48 zur Programmierung einer Schnittstelle. Die Programmierstation 48 versieht die Schnittstelle mit den Programmieranweisungen, um es der Schnittstelle zu ermöglichen, mit einer Vorrichtung, einem Sensor oder einer Anwendung zu kommunizieren. Eine Bedienungsperson verwendet einen Monitor 50, eine Tastatur 52 und eine Maus 54 zur Lenkung des Betriebs der Programmierstation 48. Bei einem beispielhaften Ausführungsbeispiel weist das Programmiersystem 46 eine Datenbank von Vorrichtungen auf, zur Kommunikation mit denen die Schnittstelle programmiert werden kann. Während des Betriebs wählt eine Bedienungsperson eine Vorrichtung aus der Datenbank aus, und die Programmierstation programmiert daraufhin die Schnittstelle mit der passenden Programmierung zur Kommunikation mit der gewünschten Vorrichtung. Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel weist das Programmiersystem eine Datenbank von Kommunikationsprotokollen auf. Eine Bedienungsperson wählt das zu verwendende Kommunikationsprotokoll aus, und die Programmierstation programmiert daraufhin die Schnittstelle mit der passenden Programmierung, um es der Schnittstelle zu ermöglichen, unter Verwendung des ausgewählten Protokolls zu kommunizieren.
- Bei diesem Ausführungsbeispiel handelt es sich bei der HF- Übertragungseinrichtung um ein HF- Identifizierungskennzeichen 56, und die Schnittstelle ist in einem getrennten programmierbaren Sockel 58 untergebracht. Der Sockel 58 kann auf Wunsch physisch an einem Gegenstand gesichert sein. Die Programmierstation 48 ist mit dem programmierbaren Sockel 58 zur Programmierung der Schnittstelle gekoppelt. Der programmierbare Sockel 58 weist ein elektrisches Verbindungselement 60 wie beispielsweise einen RS-232-Anschluß auf, um es der Programmierstation 48 zu ermöglichen, sich mit dem programmierbaren Sockel 58 zu verbinden. Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel weist jeder Sockel 58 einen Speicher 62, eine Verarbeitungseinrichtung 64 und eine HF-Transponder-Schnittstelle 66 wie beispielsweise eine T30-Datenschnittstelle auf. Der Speicher 62 wird zur Speicherung einer von der Programmierstation 48 heruntergeladenen Programmierung verwendet. Die Verarbeitungseinrichtung 64 führt die in dem Speicher 62 gespeicherte Programmierung aus. Alternativ kann eine programmierbare Verarbeitungseinrichtung oder eine andere Vorrichtung zur Speicherung der von der Programmierstation 48 heruntergeladenen Informationen verwendet werden. Die HF-Transponder-Schnittstelle 66 koppelt den HF-Transponder 56 elektrisch mit dem Sockel 58. Die programmierbare Natur des Sockels 58 ermöglicht es, den Sockel 58 zur Verwendung mit einer Vorrichtung, einem Sensor oder einer Anwendung zu programmieren, die oder der ein Kommunikationsprotokoll verwendet, und daraufhin zur Verwendung mit einer zweiten Vorrichtung, einem zweiten Sensor oder einer zweiten Anwendung neu zu programmieren, die oder der ein anderes Kommunikationsprotokoll verwendet.
- Alternativ kann der Sockel 58 derart mit Informationen programmiert werden, daß es dem Sockel 58 ermöglicht wird, unter Verwendung einer Vielfalt von verschiedenen Protokollen zu kommunizieren. In dieser Situation kann der Sockel 58 dazu konfiguriert werden, das durch die Anwendung verwendete Protokoll zu identifizieren und daraufhin unter Verwendung dieses Protokolls mit der Anwendung zu kommunizieren. Zusätzlich weist der programmierbare Sockel 58 ein zweites elektrisches Verbindungselement 68 wie beispielsweise ein DB9-Verbindungselement, ein DIN- Verbindungselement, eine RJ11-Telefonsteckerbuchse und so weiter zur Kopplung des Sockels 58 mit einer Vorrichtung oder einem Sensor auf.
- Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der programmierbare Sockel 58 dazu betreibbar, die Daten von einem Gegenstand zu empfangen, die Gegenstandsdaten zu verarbeiten und daraufhin die verarbeiteten Daten zu dem HF- Identifizierungskennzeichen 56 zu übertragen. Bei einem beispielhaften vorliegenden Ausführungsbeispiel kann zusätzlich zu oder statt der Bereitstellung einer Angabe darüber, ob eine Vorrichtung derzeit in Betrieb ist oder nicht, (das heißt des Vorrichtungsstatus) eine Schnittstelle zum Berichten der gesamten Anzahl von Stunden verwendet werden, die eine Vorrichtung betrieben worden ist. Die Schnittstelle kann ein Betriebssignal von der Vorrichtung mit definierten Intervallen überwachen, um es zu bestimmen, ob der Gegenstand in Betrieb oder vorhanden ist. Wenn der Gegenstand für zwei aufeinanderfolgende Intervalle eingeschaltet oder vorhanden ist, dann kann es vermutet werden, daß der Gegenstand für das ganze Intervall in Betrieb oder vorhanden gewesen ist. Diese Informationen können daraufhin zu einer vorhandenen kumulativen Gesamtmenge von Betriebsstunden hinzugefügt werden, um eine neue kumulative Gesamtmenge von Betriebsstunden zu erhalten.
- Eine Unterhaltung einer kumulativen Gesamtmenge verhindert einen vollständigen Verlust von Gegenstandsbetriebs- oder -vorhandenseinsdaten während Zeitspannen, in denen der Gegenstand keinen Kontakt mit dem WTN 10 hat. Falls zum Beispiel die Schnittstelle und die Übertragungseinrichtung lediglich derzeitige Gegenstandsbetriebsinformationen übertragen, empfangen die Antennen diese Informationen nicht, wenn die Vorrichtung sich außerhalb des Bereichs der Antennen befindet. Eine kumulative Gesamtmenge von Daten erhält jedoch die Gegenstandsbetriebsinformationen während den Zeitspannen, in denen die Vorrichtung sich außerhalb des Bereichs des WTN 10 befindet, und sendet die Informationen, sobald der Gegenstand in den Bereich des WTN 10 zurückgebracht wird.
- Man kann sich eine Vielfalt von verschiedenen Verfahren für die Unterhaltung überwachter und gesamter Daten vorstellen. Zum Beispiel können die Gegenstandsdaten überwacht und mit definierten Bereichen von Gegenstandsdaten verglichen werden. Daraufhin kann eine kumulative Gesamtmenge von jedem Mal, das die Daten in jeden Bereich fallen, unterhalten werden. Alternativ kann ein Zähler zur Erzeugung einer Zeitreferenz für die mit periodischen Intervallen überwachten Gegenstandsdaten verwendet werden. Jedem überwachten Gegenstandsparameter wird daraufhin eine Zählwertzahl als eine Referenz zugewiesen. Der Zählwert und Gegenstandsdaten, die nicht durch eine Antenne empfangen wurden, als der Gegenstand sich außerhalb des Bereichs befunden hat, können wiedergewonnen werden, wenn die Vorrichtung zurück in dem Bereich ist. Tatsächlich kann die Schnittstelle zur Aufzeichnung der Gegenstandsdaten zumindest für eine kurze Zeitspanne zur späteren Wiedergewinnung durch die Programmierstation verwendet werden.
- Allgemein auf Fig. 3 Bezug nehmend ist ein alternatives Ausführungsbeispiel einer programmierbaren Schnittstelle 70, die von einem Sockel getrennt ist, veranschaulicht. Die programmierbare Schnittstelle 70 kann Teil eines Gegenstands oder eine vollständig getrennte Vorrichtung sein. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die programmierbare Schnittstelle 70 mit einer Vorrichtung, einem Sensor oder einer Anwendung 72 und mit einem nicht programmierbaren Sockel 74, der ein HF- Identifizierungskennzeichen 56 aufnimmt, gekoppelt. Das Programmiersystem 46 ist mit der programmierbaren Schnittstelle 70 gekoppelt, um die Programmierung derart bereitzustellen, daß es der Schnittstelle 70 ermöglicht wird, mit dem Gegenstand 72, dem Sockel 74 und schließlich dem HF-Identifizierungskennzeichen 56 zu kommunizieren. Falls die programmierbare Schnittstelle 70 ein Teil eines Gegenstands ist, versieht die Schnittstelle 70 den Gegenstand mit der Fähigkeit zur Kommunikation mit einer Vielzahl von verschiedenen Kommunikationsvorrichtungen. Falls es sich bei der Schnittstelle 70 um eine dezentrale Vorrichtung handelt, ermöglicht sie es alternativ, vorhandene nicht programmierbaren Vorrichtungen, sowohl Gegenstände als auch HF-Übertragungseinrichtungen, zur Kommunikation mit verschiedene Kommunikationsprotokolle verwendenden Vorrichtungen zu programmieren.
- Allgemein auf Fig. 4 Bezug nehmend ist ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel einer Übertragungseinrichtung und einer programmierbaren Schnittstelle veranschaulicht. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Übertragungseinrichtung und die Schnittstelle in einer einzelnen Einheit 76 integriert. Das Programmiersystem 46 ist mit der einzelnen Einheit 76 gekoppelt, um die Programmierung derart bereitzustellen, daß es der Einheit 76 ermöglicht wird, mit einer Vorrichtung, einem Sensor oder einer Anwendung 72 zu kommunizieren.
- Wie es vorstehend bezüglich Fig. 1 erörtert ist, empfängt eine Übertragungseinrichtung ein Signal von der ersten oder zweiten Antenne und sendet neu ein zumindest einen Gegenstandsparameter umfassendes Signal zurück zu der ersten und zweiten Antenne. Vorzugsweise empfängt sowohl die erste als auch die zweite Antenne das von der Übertragungseinrichtung neu gesendete Signal. Die Antennen koppeln die von den Übertragungseinrichtungen empfangenen Informationen mit der Zellensteuereinrichtung 12. Allgemein auf Fig. 5 Bezug nehmend sendet bei einem gegenwärtig ins Auge gefaßten Ausführungsbeispiel jede HF- Übertragungseinrichtung einen Strom von Daten 78, der aus einer Vielzahl von gemäß einem Kommunikationsprotokoll gesendeten Datenbits besteht. Typischerweise ist ein Übermaß an Datenbits in dem Datenstrom vorhanden. Die übermäßigen Datenbits können aus scheinbaren oder verfügbaren Zeichen bestehen, die keine verwendbaren Daten darstellen. Bei einem nicht programmierbaren System wird der zu übertragende Datenstrom typischerweise durch einen Hersteller festgelegt und definiert.
- Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel weist der Datenstrom 78 einen nicht benutzerdefinierbaren Abschnitt 80 und einen benutzerdefinierbaren Abschnitt 82 auf. Der nicht benutzerdefinierbare Abschnitt 80 umfaßt Daten, die im allgemeinen nicht durch einen Benutzer verändert werden. Zum Beispiel umfaßt ein Abschnitt 84 des Datenstroms 78 eine Referenzidentifizierung zur Identifizierung des spezifischen HF-Identifizierungskennzeichens, das den Datenstrom 78 bereitstellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel gibt es ein zweiter Abschnitt 86 des nicht benutzerdefinierbaren Abschnitts 80 des Datenstroms 78 an, ob die Batterie leer ist oder nicht. Zusätzliche nicht benutzerdefinierbare Daten können ebenfalls gesendet werden. Die Anzahl und die Arten von in dem nicht benutzerdefinierbaren Abschnitt gefundenen Daten können aus einer Anzahl von Gründen wie beispielsweise daß der Gegenstand überwacht wird und den Anforderungen des Benutzers variieren. Bei diesem Ausführungsbeispiel gibt ein erster Abschnitt 88 des benutzerdefinierbaren Abschnitts 82 die Anzahl von benutzerdefinierbaren Parametern an, die durch den Datenstrom 78 bereitzustellen sind. Dies ermöglicht es dem System, es zu wissen, welcher Abschnitt des Datenstroms verwendbare Informationen aufweist und welcher Abschnitt nicht genutzte Bits aufweist. Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel werden Daten von dem Gegenstand (zum Beispiel Vorhandensein oder Status) überwacht und mit periodischen Intervallen verarbeitet. Ein zweiter Abschnitt 90 der benutzerdefinierbaren Daten 82 stellt das Intervall dar, mit dem Daten überwacht und verarbeitet werden. Ein dritter Abschnitt 92 stellt eine laufende Gesamtmenge der Daten dar. Bei diesem Ausführungsbeispiel stellen der vierte Abschnitt 94 und der fünfte Abschnitt 96 das Intervall und die laufende Gesamtmenge für einen zweiten Gegenstandsbetriebsparameter dar. Der sechste Abschnitt 94 und der siebte Abschnitt 100 stellen das Intervall und die laufende Gesamtmenge für einen dritten Gegenstandsbetriebsparameter dar.
- Die Daten, aus denen der Datenstrom 78 besteht, können für eine breite Vielfalt von Analyse- und Verfolgungsfunktionen verwendet werden. Zum Beispiel können die Daten nicht nur bei der Lokalisierung eines spezifischen Gegenstands, sondern auch zur Identifizierung, wie häufig und für wie lange ein Gegenstand betrieben wird, sowie zur Identifizierung der Orte in einer Anlage, an denen der Gegenstand betrieben wird, verwendet werden. Zusätzlich können die Daten dazu verwendet werden, es anzugeben, wenn ein Gegenstand aus einer Anlage entfernt wird, und eine Warnung für eine Systembedienungsperson bereitzustellen. Die Daten können ebenfalls zur Bereitstellung anderer Warnungen für eine Systembedienungsperson verwendet werden. Zum Beispiel können die Daten dazu verwendet werden, eine Warnung bereitzustellen, wenn ein Gegenstandsparameter sich einer Betriebsgrenze nähert oder wenn ein Monitor einen anomalen Zustand angibt.
- Wie es vorstehend erörtert ist, ist die Programmierstation zur Programmierung einer programmierbaren Schnittstelle zum Betrieb mit einer Vielfalt von verschiedenen Gegenständen betreibbar. Allgemein auf Fig. 6 Bezug nehmend ist ein Ausführungsbeispiel einer visuellen Anzeige 102 auf dem Monitor 50 des Programmiersystems 46 veranschaulicht. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird eine Auswahl 104 von Gegenständen für einen Benutzer visuell angezeigt. Jeder dieser Gegenstände kann ein anderes Kommunikationsprotokoll verwenden. Jeder Gegenstand weist einen virtuellen Kasten 106 auf, der sich an den Namen des Gegenstands angrenzend befindet. Der mit der programmierbaren Schnittstelle zu verwendende spezifische Gegenstand wird ausgewählt, indem der an den Namen des Gegenstands angrenzende Kasten 106 ausgewählt wird. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird jeder Kasten 106 ausgewählt, indem ein Positionsanzeiger über dem Kasten plaziert wird und mit der Maus geklickt wird. Die Programmierung wird daraufhin über die Programmierstation 48 für die Schnittstelle bereitgestellt.
- Zusätzlich arbeitet die Programmierstation zur Konfiguration des durch die Schnittstelle verwendeten Datenstroms. Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel sind Gegenstandsparameterinformationen für einen ersten Parameter in einem ersten Fenster 108 bereitgestellt. Ein Benutzer, der die Zählerintervallzeitspanne für die Bereitstellung von Daten auf eine Standardvorgabeeinstellung einstellen möchte, würde den als "VORGABE" markierten Auswahlkasten 110 auswählen.
- Alternativ würde ein Benutzer, der den Intervallgegenstand auf ein anderes Intervall programmieren möchte oder die kumulative Gesamtmenge rücksetzen möchte, den als "ANDERE" markierten Kasten 112 auswählen. Zusätzlich würde ein Benutzer, der die Parameterbezeichnung auf eine Vorgabeeinstellung einstellen möchte, den als "VORGABE" markierten Kasten 114 auswählen. Alternativ würde ein Benutzer, der den Parameter auf eine andere Bezeichnung programmieren möchte, den als "ANDERE" markierten Kasten 116 auswählen.
- Gegenstandsparameterinformationen für einen zweiten Gegenstandsparameter sind in einem zweiten Fenster 118 bereitgestellt. Ein Benutzer, der das Zählerintervall für den zweiten Parameter auf eine Vorgabeeinstellung einstellen möchte, würde den als "VORGABE" markierten Auswahlkasten 120 auswählen. Alternativ würde ein Benutzer, der den Intervallgegenstand auf ein anderes Intervall programmieren möchte oder die kumulative Gesamtmenge rücksetzen möchte, den als "ANDERE" markierten Kasten 122 auswählen. Zusätzlich würde ein Benutzer, der die Parameterbezeichnung für den zweiten Gegenstandsparameter auf eine Vorgabeeinstellung einstellen möchte, den als "VORGABE" markierten Kasten 124 auswählen. Alternativ würde ein Benutzer, der den zweiten Parameter auf eine andere Bezeichnung programmieren möchte, den als "ANDERE" markierten Kasten 126 auswählen. Zusätzlich kann ein Gegenstand derart konfiguriert werden, daß es einer Schnittstelle erlaubt wird, Informationen in den Gegenstand einzugeben. In diesem Fall kann die Programmierstation zur Programmierung der Schnittstelle mit Anweisungen zur Lenkung des Betriebs des Gegenstands konfiguriert sein.
- Es ist zu beachten, daß bei einer Überwachung mehrerer Parameter ihre Konfigurationen und Intervalle verschieden sein können. Die vorliegende Technik ermöglicht es einem Systembenutzer, die Parameterdaten derart zu konfigurieren, daß eher den Anforderungen des Benutzers nachgekommen wird als den Benutzer auf die durch den Hersteller während der ursprünglichen Herstellung eines HF- Identifizierungskennzeichens festgelegte Konfiguration zu beschränken. Zusätzlich ermöglichen es die vorliegenden Techniken, die Parameterdaten auf Wunsch neu zu konfigurieren.
- Allgemein auf Fig. 7 Bezug nehmend ist ein Blockdiagramm eines Prozesses 128 des Betriebs eines WTN veranschaulicht. Bei dem veranschaulichten Diagramm ist der Prozeß in einen ersten Abschnitt wie durch einen Block 130 bezeichnet, der die bis zu einer Inbetriebnahme einer Übertragungseinrichtung und einer Schnittstelle führenden Schritte darstellt, und einen zweiten Abschnitt wie durch einen Block 132 bezeichnet, der den Betrieb der Schnittstelle und der Übertragungseinrichtung bei dem Senden von Gegenstandsdaten darstellt, aufgeteilt. Bei dem veranschaulichten Prozeß wird ein Gegenstand durch seine Bezeichnung ausgewählt, wie es durch einen Block 134 dargestellt ist. Als nächstes wird das Kommunikationsprotokoll für den Gegenstand von der Gegenstandsbezeichnung her identifiziert, wie es durch einen Block 136 dargestellt ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird ein spezifischer Parameter aus einer Vielzahl von Parametern gewählt und sein Überwachungsintervall festgelegt, wie es durch einen Block 138 bezeichnet ist. Die Programmierungsanweisungen werden daraufhin zu der programmierbaren Schnittstelle heruntergeladen, wie es durch einen Block 140 dargestellt ist. Falls dies nicht bereits getan wurde, werden daraufhin die Übertragungseinrichtung und/oder die programmierbare Schnittstelle an dem Gegenstand befestigt oder mit dem Gegenstand gekoppelt, wie es durch einen Block 142 dargestellt ist.
- Bei dem veranschaulichten Prozeß erhöht die programmierbare Schnittstelle einen Intervallzähler, wie es durch einen Block 144 dargestellt ist. Die Gegenstandsbetriebsparameter werden gemäß dem bei dem Block 138 für den Parameter ausgewählten Intervall überwacht, wie es durch einen Block 146 dargestellt ist. Die programmierbare Schnittstelle überträgt daraufhin die Daten zu dem Wandler zum Berichten an die Antennen des WTN, wie es durch einen Block 148 dargestellt ist. Die Gegenstandsbetriebsdaten und der Ort des Gegenstands werden daraufhin durch das WTN aufgezeichnet, wie es durch einen Block 150 dargestellt ist. Der Prozeß des Erhöhens, Überwachens, Berichtens und Aufzeichnens wird kontinuierlich wiederholt, wie es durch einen Pfeil 152 dargestellt ist.
- Während die Erfindung verschiedenen Modifikationen und alternativen Formen zugänglich ist, sind spezifische Ausführungsbeispiele in den Zeichnungen beispielhaft gezeigt und dabei ausführlich beschrieben. Es ist jedoch selbstverständlich, daß die Erfindung nicht auf die offenbarten speziellen Formen beschränkt sein soll. Die Erfindung soll vielmehr alle Modifikationen, Äquivalente und Alternativen abdecken, die in den Rahmen des Inhalts und Schutzbereichs der Erfindung wie durch die folgenden beiliegenden Patentansprüche definiert fallen. Zum Beispiel kann ein breiter Bereich von Gegenständen und Gegenstandsdatumsparametern mit der vorliegenden Technik bedient werden. Derartige Gegenstände können Rollstühle, tragbare elektronische Ausrüstung und feste Ausrüstung wie beispielsweise Pumpen und Motoren umfassen. Die Liste soll selbstverständlich nicht alles umfassend sein. Ferner können abhängig von dem Gegenstand und den Daten von Interesse verschiedene Parameter eine Belegung eines Betts oder Rollstuhls und einen Status (zum Beispiel "ein" oder "aus") einer Vorrichtung zusätzlich zu tatsächlichen Werten von Parametern wie beispielsweise Durchflußmengen, Vorrichtungseinstellungen, Flüssigkeitszyklen und so weiter umfassen.
- Es wird ein drahtloses Kommunikationssystem zum Erhalten von Daten von einem medizinischen Gegenstand (24, 32, 40) wie beispielsweise mobiler Ausrüstung bereitgestellt. Das System nutzt eine mit einer programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) gekoppelte Übertragungseinrichtung (28, 36, 44). Die programmierbare Schnittstelle ist dann wieder mit einer mit dem Gegenstand verbundenen Vorrichtung gekoppelt. Die Vorrichtung oder Anwendung überträgt Daten (80, 82) über den Gegenstand zu der Schnittstelle. Die Schnittstelle ist durch einen Benutzer zur Kommunikation mit der Vorrichtung und Kopplung der Daten mit der Übertragungseinrichtung in einer durch den Systembenutzer ausgewählten Konfiguration programmiert. Die Übertragungseinrichtung ist zum Senden der Informationen zu einer Antenne oder mehreren Antennen (14, 16) des drahtlosen Kommunikationssystems betreibbar. Die Informationen von den Antennen sind mit einer Zellensteuereinrichtung (12) und mit einem Informationssystem (20) gekoppelt.
Claims (30)
1. Drahtloses Kommunikationssystem, mit:
einer programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42), die zwischen eine Vorrichtung (24, 32, 40) und eine Übertragungseinrichtung (28, 36, 44) koppelbar ist, wobei die Schnittstelle zum Empfangen von Vorrichtungsdaten von der Vorrichtung und zur Bereitstellung benutzerkonfigurierbarer Daten für die Übertragungseinrichtung betreibbar ist; und
einer Programmierstation (48), die mit der Schnittstelle (36, 34, 42) selektiv koppelbar ist, um es einem Benutzer zu ermöglichen, die Schnittstelle zur Bereitstellung der benutzerkonfigurierbaren Daten für die Übertragungseinrichtung zu programmieren.
einer programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42), die zwischen eine Vorrichtung (24, 32, 40) und eine Übertragungseinrichtung (28, 36, 44) koppelbar ist, wobei die Schnittstelle zum Empfangen von Vorrichtungsdaten von der Vorrichtung und zur Bereitstellung benutzerkonfigurierbarer Daten für die Übertragungseinrichtung betreibbar ist; und
einer Programmierstation (48), die mit der Schnittstelle (36, 34, 42) selektiv koppelbar ist, um es einem Benutzer zu ermöglichen, die Schnittstelle zur Bereitstellung der benutzerkonfigurierbaren Daten für die Übertragungseinrichtung zu programmieren.
2. System nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtungsdaten
Betriebsdaten der Vorrichtung (24, 32, 40) umfassen.
3. System nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtungsdaten mit
periodischen Intervallen durch die Schnittstelle (26, 34,
42) empfangen werden.
4. System nach Anspruch 3, wobei es die Programmierstation
(48) einem Benutzer ermöglicht, das periodische Intervall
(110, 112, 120, 122) festzulegen, mit dem Daten durch die
Schnittstelle empfangen werden.
5. System nach Anspruch 1, wobei die
benutzerkonfigurierbaren Daten Betriebsdaten (114, 116,
124, 126) der Vorrichtung umfassen, die im Ansprechen auf
eine durch die Programmierstation (48) bereitgestellte
Programmierung durch die Schnittstelle verarbeitet werden.
6. System nach Anspruch 5, wobei die gewünschten
Vorrichtungsdaten eine Summe von durch die Schnittstelle
(24, 32, 40) periodisch empfangenen Betriebsdaten der
Vorrichtung umfassen.
7. System nach Anspruch 6, wobei es die Programmierstation
(48) dem Benutzer des drahtlosen Kommunikationssystems (12,
14, 16) ermöglicht, die Summe rückzusetzen.
8. System nach Anspruch 1, wobei die Programmierstation
(48) ein mit der Schnittstelle koppelbares Computersystem
umfaßt.
9. System nach Anspruch 8, ferner mit einer
Zellensteuereinrichtung (12) und einer Antenne (14, 16).
10. System nach Anspruch 9, wobei die
Zellensteuereinrichtung (12) mit dem Computersystem (20)
gekoppelt ist.
11. System nach Anspruch 1, wobei die
Übertragungseinrichtung (28) ein Transponder (56) ist.
12. Schnittstelle für ein drahtloses Kommunikationssystem,
wobei die Schnittstelle (26, 34, 42) zum Empfangen eines
ersten Satzes von Daten von einer Vorrichtung (24, 32, 40)
und zur Bereitstellung eines zweiten Satzes von Daten (78)
für eine Übertragungseinrichtung (28, 36, 44) betreibbar
ist, wobei die Schnittstelle ferner dazu betreibbar ist, es
einem Systembenutzer zu ermöglichen, zumindest einen
Abschnitt (80) des für die Übertragungseinrichtung
bereitgestellten zweiten Satzes von Daten zu konfigurieren.
13. Schnittstelle nach Anspruch 12, wobei die Schnittstelle
(26, 34, 42) zur Verarbeitung des von der Vorrichtung (24,
32, 40) empfangenen ersten Satzes von Daten betreibbar ist,
wobei ferner der zumindest eine Abschnitt (80) des zweiten
Satzes von Daten durch die Schnittstelle verarbeitete Daten
(92, 96, 100) umfaßt.
14. Schnittstelle nach Anspruch 12, wobei die Schnittstelle
(26, 34, 42) dazu programmierbar ist, es einem Benutzer zu
ermöglichen, eine Programmierung für die Schnittstelle zur
Lenkung des Betriebs der Schnittstelle bereitzustellen.
15. Schnittstelle nach Anspruch 14, wobei die Schnittstelle
mit einer Programmierstation (48) koppelbar ist, wobei die
Programmierstation dazu betreibbar ist, die Schnittstelle
mit einer Programmierung zu versehen, um es der
Schnittstelle zu ermöglichen, mit der ein erstes
Kommunikationsprotokoll verwendenden Vorrichtung (24, 32,
40) und mit der ein zweites Kommunikationsprotokoll
verwendenden Übertragungseinrichtung (28, 36, 44) zu
kommunizieren.
16. Schnittstelle nach Anspruch 14, wobei die Schnittstelle
(26, 34, 42) dazu betreibbar ist, zur Kommunikation mit
einer ein erstes Kommunikationsprotokoll verwendenden
ersten Vorrichtung (24) programmiert zu werden und
daraufhin zur Kommunikation mit einer ein anderes
Kommunikationsprotokoll verwendenden zweiten Vorrichtung
(32) neu programmiert zu werden.
17. Schnittstelle nach Anspruch 12, wobei der erste Satz
von Daten Vorrichtungsbetriebsdaten umfaßt.
18. Schnittstelle nach Anspruch 17, wobei die Schnittstelle
(26, 34, 42) dazu betreibbar ist, es einem Benutzer zu
ermöglichen, für die Übertragungseinrichtung (28, 36, 44)
bereitzustellende gewünschte Vorrichtungsbetriebsdaten
(110-126) auszuwählen.
19. Schnittstelle nach Anspruch 12, wobei der zumindest
eine Abschnitt (80) des zweiten Satzes von Daten ein
laufender Zählwert (92) eines
Vorrichtungsbetriebsparameters ist.
20. Schnittstelle nach Anspruch 12, wobei die Schnittstelle
ein erstes elektrisches Verbindungselement (60) umfaßt, das
derart konfiguriert ist, daß es mit einem mit einem
Programmiersystem (48) gekoppelten ersten externen
elektrischen Verbindungselement im Eingriff steht.
21. Schnittstelle nach Anspruch 20, wobei die Schnittstelle
ein zweites elektrisches Verbindungselement (68) umfaßt,
das derart konfiguriert ist, daß es mit einem mit der
Vorrichtung gekoppelten zweiten externen elektrischen
Verbindungselement im Eingriff steht.
22. Schnittstelle nach Anspruch 12, wobei die
Übertragungseinrichtung ein Transponder (56) ist.
23. Schnittstelle nach Anspruch 21, wobei die Schnittstelle
ein drittes elektrisches Verbindungselement (66) umfaßt,
das derart konfiguriert ist, daß es mit der
Übertragungseinrichtung im Eingriff steht.
24. Verfahren zum Betrieb eines drahtlosen
Kommunikationssystems, um es einem Systembenutzer zu
ermöglichen, durch eine mit einer Vorrichtung gekoppelte
Übertragungseinrichtung übertragene Vorrichtungsdaten zu
konfigurieren, mit den Schritten:
Verbinden einer programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) mit einer durch einen Systembenutzer bedienten Programmierstation (48);
Betreiben der Programmierstation (48) zur Konfiguration der Programmierung der programmierbaren Schnittstelle zur Bereitstellung der Vorrichtungsdaten (110-126) für die Übertragungseinrichtung (28, 36, 44) in einer benutzerausgewählten Konfiguration; und
Koppeln der programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) zwischen die Vorrichtung (24, 32, 40) und die Übertragungseinrichtung (28, 36, 44).
Verbinden einer programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) mit einer durch einen Systembenutzer bedienten Programmierstation (48);
Betreiben der Programmierstation (48) zur Konfiguration der Programmierung der programmierbaren Schnittstelle zur Bereitstellung der Vorrichtungsdaten (110-126) für die Übertragungseinrichtung (28, 36, 44) in einer benutzerausgewählten Konfiguration; und
Koppeln der programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) zwischen die Vorrichtung (24, 32, 40) und die Übertragungseinrichtung (28, 36, 44).
25. Verfahren nach Anspruch 24, ferner mit dem Schritt des
Sendens einer eindeutigen Identifizierung (84) für die
Übertragungseinrichtung mit den Daten von der Vorrichtung.
26. Verfahren nach Anspruch 24, ferner mit:
Neuverbinden der programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) mit der Programmierstation (48); und
Betreiben der Programmierstation zur Neukonfiguration der Programmierung der programmierbaren Schnittstelle zur Bereitstellung der Vorrichtungsdaten in einer anderen benutzerausgewählten Konfiguration.
Neuverbinden der programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) mit der Programmierstation (48); und
Betreiben der Programmierstation zur Neukonfiguration der Programmierung der programmierbaren Schnittstelle zur Bereitstellung der Vorrichtungsdaten in einer anderen benutzerausgewählten Konfiguration.
27. Verfahren zum Betrieb eines drahtlosen
Kommunikationssystems, um es einem Systembenutzer zu
ermöglichen, von einem medizinischen Gegenstand durch eine
Übertragungseinrichtung übertragene Daten zu konfigurieren,
mit den Schritten:
Verbinden einer programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) mit einer durch einen Systembenutzer bedienten Programmierstation (48);
Betreiben der Programmierstation (48) zur Konfiguration der Programmierung der programmierbaren Schnittstelle zur Bereitstellung der Daten für die Übertragungseinrichtung (28, 36, 44) von dem medizinischen Gegenstand (24, 32, 40) in einer durch den Systembenutzer ausgewählten Konfiguration; und
Koppeln der programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) zwischen den medizinischen Gegenstand (24, 32, 40) und die Übertragungseinrichtung (28, 36, 44).
Verbinden einer programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) mit einer durch einen Systembenutzer bedienten Programmierstation (48);
Betreiben der Programmierstation (48) zur Konfiguration der Programmierung der programmierbaren Schnittstelle zur Bereitstellung der Daten für die Übertragungseinrichtung (28, 36, 44) von dem medizinischen Gegenstand (24, 32, 40) in einer durch den Systembenutzer ausgewählten Konfiguration; und
Koppeln der programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) zwischen den medizinischen Gegenstand (24, 32, 40) und die Übertragungseinrichtung (28, 36, 44).
28. Verfahren nach Anspruch 27, ferner mit dem Schritt des
Sendens einer eindeutigen Identifizierung (84) für die
Übertragungseinrichtung mit den Daten von der Vorrichtung.
29. Verfahren nach Anspruch 27, ferner mit:
Neuverbinden der programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) mit der Programmierstation (48); und
Betreiben der Programmierstation zur Neukonfiguration der Programmierung der programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) zur Bereitstellung der Daten (80, 82) in einer durch den Systembenutzer ausgewählten anderen Konfiguration.
Neuverbinden der programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) mit der Programmierstation (48); und
Betreiben der Programmierstation zur Neukonfiguration der Programmierung der programmierbaren Schnittstelle (26, 34, 42) zur Bereitstellung der Daten (80, 82) in einer durch den Systembenutzer ausgewählten anderen Konfiguration.
30. Verfahren nach Anspruch 27, wobei das Betreiben der
Programmierstation ein Festlegen eines Intervalls (90, 94,
98) umfaßt, mit dem ein Parameter (92, 96, 100) eines
medizinischen Gegenstands durch die programmierbare
Schnittstelle zu überwachen ist.
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