DE10227065A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Gebindepackungen für Zigaretten - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Gebindepackungen für Zigaretten

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    • B65C9/1865Label feeding from strips, e.g. from rolls the labels adhering on a backing strip
    • B65C9/1869Label feeding from strips, e.g. from rolls the labels adhering on a backing strip and being transferred directly from the backing strip onto the article

Abstract

Zur Anbringung von (Klebe-)Etiketten (17) an Seitenflächen einer Packung, nämlich Gebindepackung (10), werden diese aufeinanderfolgend durch einen Packungsförderer (19) transportiert. Neben der Bewegungsbahn der Gebindepackungen (10) angeordnete, ortsfeste Etikettengeber (23, 24; 33, 34) übertragen jeweils mindestens ein Etikett (17) während der Bewegung auf die zugekehrten Packungsflächen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Gebindepackungen für Zigaretten - sogenannte Zigarettenstangen - aus je zwei Teilpackungen, die im Bereich von Stirnwänden der Teilpackungen durch wenigstens je einen Klebezuschnitt miteinander verbunden sind. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zum Herstellen derartiger oder ähnlicher Packungen.
  • Die Erfindung befasst sich mit der Anbringung von Klebezuschnitten, insbesondere in der Ausführung als klebende Etiketten, an Packungen. Vorrangig geht es um Gebindepackungen für Zigaretten, die aus zwei Teilpackungen bestehen entsprechend EP 0 122 524 oder EP 0 551 660. Aus der letztgenannten Schrift ist bereits bekannt, die lediglich im Bereich einer Schwächungslinie des gemeinsamen Zuschnitts miteinander verbundenen Teilpackungen durch einen Klebestreifen im Bereich von Stirnwänden der beiden Teilpackungen miteinander zu verbinden. Der Klebestreifen wird bei Ingebrauchnahme der Packung durchtrennt, um zwei eigenständige Teilpackungen bzw. kleine Gebindepackungen mit je fünf Zigarettenpackungen zu schaffen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Maßnahmen für eine wirtschaftliche Herstellung der Packungen bzw. das Anbringen der Klebeetiketten vorzuschlagen, derart, dass die Etiketten exakt an den Packungsflächen positioniert sind.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass die Etiketten während kontinuierlichen Transports der Gebindepackungen längs einer Packungsbahn, vorzugsweise in aufwärts gerichteter Förderbewegung, gleichzeitig an seitwärts gerichteten Stirnwänden angebracht werden.
  • Erfindungsgemäß ist die Übertragung der Etiketten in einen kontinuierlichen Förderprozess eingebunden. Während der Aufwärtsbewegung werden jeweils gleichzeitig die beiden klebenden Etiketten an gegenüberliegenden, seitwärts gerichteten Flächen der Packungen angebracht.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist einen aufwärts gerichteten Packungsförderer auf, der die Packungen so erfasst, dass die zu bestückenden Stirnflächen seitwärts gerichtet sind. Die Packungen werden an ortsfesten Etikettengebern vorbeibewegt, die infolge der Relativbewegung die bereitgehaltenen Etiketten an die Packungsseiten anlegen. Im Anschluss an die Packungsbahn werden die mit den Etiketten versehenen Packungen quer abgefördert und im Bereich einer Förderbahn gewogen zur Feststellung des korrekten, vorgegebenen Gesamtgewichts.
  • Weiterhin besteht eine Besonderheit darin, dass im Bereich einer Etikettierstation zu beiden Seiten der Packungsbahn zwei Etikettengeber angeordnet sind, die unabhängig voneinander arbeiten, derart, dass jeweils ein Etikettengeber mit Material beschickt oder gewartet werden kann, während der andere in Funktion ist.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele von Packung und Vorrichtung näher erläutert. Es zeigt:
  • Fig. 1 eine Gebindepackung für Zigaretten in perspektivischer Darstellung,
  • Fig. 2 eine Vorrichtung zum Anbringen von (klebenden) Etiketten an Packungen in schematischer Seitenansicht,
  • Fig. 3 einen Ausschnitt III der Vorrichtung gemäß Fig. 2 in vergrößertem Maßstab,
  • Fig. 4 die Einzelheit gemäß Fig. 3 in Draufsicht gemäß Pfeil IV in Fig. 3.
  • Es geht um die Etikettierung von (quaderförmigen) Packungen. Bevorzugtes Anwendungsbeispiel ist eine Gebindepackung 10 für Zigaretten, und zwar in der Ausführung von EP 0 122 524 o. ä. Die Gebindepackung 10 dient zur Aufnahme einer Anzahl von Zigarettenpackungen (nicht gezeigt). Die Gebindepackung 10 besteht hier aus zwei Teilpackungen 11, 12, je zur Aufnahme von insbesondere fünf Zigarettenpackungen. Die schmalen, langgestreckten Teilpackungen 11, 12 umschließen die Zigarettenpackungen bzw. eine Teilgruppe derselben vollständig. Im Bereich einer Längswandung sind die Teilpackungen 11, 12 miteinander verbunden, und zwar hier durch eine beide Seitenflächen der Teilpackungen 11, 12 überdeckende Schließlasche 13. Diese ist durch (leicht lösbare) Klebung mit den beiden Teilpackungen 11, 12 verbunden, so dass sich im Bereich dieser Längsseite eine Verbindung der Teilpackungen 11, 12 miteinander ergibt. Im Übrigen sind die Teilpackungen 11, 12 entlang einer mittigen Teilungsebene 14 voneinander getrennt.
  • Um bis zur Ingebrauchnahme der Gebindepackung 10 einen ausreichenden Zusammenhalt der Teilpackungen 11, 12 zu gewährleisten, sind im Bereich von Stirnwänden 15, 16 der Teilpackungen 11, 12 jeweils Etiketten 17 als Verbindungsorgan durch Klebung an beiden Stirnwänden 15, 16 befestigt, und zwar in einem von der die Schließlasche 13 aufweisenden Längsseite entfernten Bereich. Die Etiketten 17 sind einseitig mit einer selbstklebenden Schicht versehen. Bei Ingebrauchnahme der Gebindepackung 10, nämlich zum Trennen der beiden Teilpackungen 11, 12 werden die Etiketten 17 im Bereich der Teilungsebene 14 durchtrennt.
  • Eine Besonderheit ist die Anbringung der so oder ähnlich ausgebildeten Etiketten 17 an gegenüberliegenden (Stirn-)Seiten 11, 12 der Packung 10. Gemäß Fig. 2 werden Packungen durch einen Packungsförderer 19 entlang einer (aufrechten) Packungsbahn kontinuierlich transportiert, und zwar mit gleichen Abständen voneinander. Der Packungsförderer 19 besteht zu diesem Zweck aus einem aufrechten Endlosförderer mit zwei im Abstand voneinander angeordneten Fördergurten 20, 21. Diese weisen jeweils quergerichtete Mitnehmer 22 auf. Je zwei Mitnehmer 22 der beiden Fördergurte 20, 21 sind in einer gemeinsamen horizontalen Ebene ausgerichtet und erfassen die Gebindepackung 10 gemeinsam. Die Relativstellung ist derart, dass die mit den Etiketten 17 zu versehenen Flächen der Gebindepackung 10, also hier die Stirnwände 15, 16, seitwärts gerichtet sind und frei neben den Fördergurten 20, 21 liegen.
  • Während der Förderbewegung werden den Gebindepackungen 10 die Etiketten 17 zugeführt, und zwar gleichzeitig je ein Etikett 17 an gegenüberliegenden Seiten der Gebindepackung 10. Zu diesem Zweck ist dem Packungsförderer 19 auf beiden Seiten der Förderbahn der Gebindepackungen 10 jeweils mindestens ein Etikettengeber 23, 24 zugeordnet. Diese sind so positioniert, dass im unteren Bereich des Packungsförderers 19 jeweils eine Packung im Bereich einer Etikettierstation 25 an gegenüberliegenden Seiten mit einem Etikett 17 versehen wird.
  • Die Etikettengeber 23, 24 arbeiten mit einem Trägerband 26, auf dem die Etiketten 17 durch den Kleber lösbar mit konstanten Abständen voneinander fixiert sind. Das Trägerband 26 mit den Etiketten 17 wird von einer Bobine 27 als Vorrat abgezogen. Über Umlenkrollen wird das Trägerband 26 mit den Etiketten 17 einem Übergabeteil des Etikettengebers 23, 24 zugeführt. In diesem Bereich ist ein feststehendes Umlenkstück 28 angeordnet, das im Querschnitt keilförmig ausgebildet ist. Das Trägerband 26 wird in Aufwärtsrichtung an dem schräg gerichteten Umlenkstück 28 entlanggeführt und über ein Umlenkende mit kleinem Radius herumgeführt. Auf der gegenüberliegenden Seite des Umlenkstücks 28 wird das Trägerband 26 ohne Etiketten 17 nach unten geführt in einer schräg gerichteten Ebene bis zu einer Aufwickelrolle 42. Bei der Umlenkung des Trägerbandes 26 um das Umlenkende bzw. eine Umlenkkante des Umlenkstücks 28 wird das Etikett 17 von dem Trägerband 26 gelöst. Ein Andrückorgan, nämlich eine mit dem Endteil des Etikettengebers 23, 24 verbundene Andrückwalze 29 drückt das freigewordene Etikett 17 bei der fortgesetzten Bewegung der Gebindepackung 10 an die zugekehrte Seite derselben an.
  • Die mit den Etiketten 17 versehenen Gebindepackungen 10 gelangen nachfolgend in einen Andrückbereich, in dem die Fixierung der Etiketten 17 an den Packungen 10 komplettiert wird, und zwar durch nachgiebige Andrückorgane. Bei dem vorliegenden Beispiel handelt es sich dabei um ortsfeste, neben der Bewegungsbahn der Packungen angeordnete Andrückbürsten 30, die während des fortgesetzten Transports der Gebindepackungen 10 an den Flächen mit den Etiketten 17 anliegen.
  • Im Bereich einer (oberen) Abschubstation 31 werden die mit den Etiketten 17 versehenen Gebindepackungen 10 von einem Abförderer 32 übernommen, der in Horizontalrichtung quer zum Packungsförderer 19 die Packungen abtransportiert. Die Packungen 10 werden durch einen nicht gezeigten Schieber auf den Abförderer 32 übertragen.
  • Im Bereich des Abförderers 32 werden die Gebindepackungen 10 (während des Transports) gewogen, und zwar durch eine Waage 41. Die Wägung hat den Zweck, die korrekte Ausbildung der Gebindepackung, insbesondere hinsichtlich der geforderten Anzahl von Zigarettenpackungen, zu überprüfen.
  • Der Abförderer 32 besteht zu diesem Zweck aus mehreren aufeinanderfolgenden und voneinander unabhängigen Teilförderern, nämlich Förderbändern 38, 39, 40. Ein erstes Förderband 38 befindet sich im Bereich des Packungsförderers 19 und übernimmt die oben ankommenden Gebindepackungen 10. Das in Förderrichtung anschließende Förderband 39 ist der Waage 41 zugeordnet. Während des Transports der Gebindepackung 10 durch das Förderband 39 wird das Gewicht der Gebindepackung 10 festgestellt. Danach folgt ein weiteres Förderband 40 für den Abtransport der Gebindepackung 10.
  • Der Etikettierstation 25 sind zu beiden Seiten des Packungsförderers 19 jeweils zwei Etikettengeber zugeordnet, und zwar Etikettengeber 33, 34. Diese sind unterhalb der Etikettengeber 23, 24 angeordnet.
  • Der Betrieb der Vorrichtung erfolgt in der Weise, dass bei der Anbringung von jeweils einzelnen Etiketten 17 an den Packungsflächen auf jeder Seite des Packungsförderers 19 alternativ ein Etikettengeber 23 oder 33 bzw. 24 oder 34 in Arbeitsstellung sich befindet und zur Übertragung von Etiketten 17 dient. Der jeweils andere Etikettengeber befindet sich in Ruhestellung bzw. in einer zurückgezogenen Beschickungs- oder Wartestellung (Fig. 2, Fig. 3, unten in ausgezogenen Linien). In dieser Stellung ist der Etikettengeber 34 frei zugänglich, so dass Material ausgewechselt und Organe gewartet werden können. Insbesondere wird eine leergefahrene Bobine 27 durch eine neue ausgetauscht und das gewickelte leere Trägerband 26 entfernt.
  • Die Etikettengeber 23, 24 bzw. 33, 34 sind an einem Träger, nämlich an einer Tragplatte 35 angebracht, die auf Führungen horizontal verschiebbar ist aus der Arbeitsstellung benachbart zum Packungsförderer 19 in eine zurückgezogene Beschickungsstellung.
  • Die Tragplatte 35 ist an einem Schlitten angebracht, der seinerseits auf Führungsstangen 37 verschiebbar ist.
  • Die Vorrichtung kann alternativ auch so betrieben werden, dass die jeweils zwei oder weiteren Etikettengeber gleichzeitig in Betriebsstellung sind, so dass mehrere Etiketten (nacheinander) auf die zugekehrte Packungsseite übertragen werden. Bezugszeichenliste 10 Gebindepackung
    11 Teilpackung
    12 Teilpackung
    13 Schließlasche
    14 Teilungsebene
    15 Stirnwand
    16 Stirnwand
    17 Etikett
    19 Packungsförderer
    20 Fördergurt
    21 Fördergurt
    22 Mitnehmer
    23 Etikettengeber
    24 Etikettengeber
    25 Etikettierstation
    26 Trägerband
    27 Bobine
    28 Umlenkstück
    29 Andrückwalze
    30 Andrückbürste
    31 Abschubstation
    32 Abförderer
    33 Etikettengeber
    34 Etikettengeber
    35 Tragplatte
    36 Schlitten
    37 Führungsstange
    38 Förderband
    39 Förderband
    40 Förderband
    41 Waage
    42 Aufwickelrolle

Claims (8)

1. Verfahren zum Anbringen von (Klebe-)Etiketten (17) an Packungen, insbesondere Gebindepackungen (10) für Zigaretten, die aus zwei Teilpackungen (11, 12) bestehen, wobei die Etiketten (17) im Bereich von Stirnwänden (15, 16) der Teilpackungen (11, 12) anzubringen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Etiketten (17) während kontinuierlichen Transports der Gebindepackungen (10) längs einer Packungsbahn, vorzugsweise in aufwärts gerichteter Förderbewegung, gleichzeitig an seitwärts gerichteten Stirnwänden (15, 16) angebracht werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die in Aufwärtsrichtung geförderten Gebindepackungen (10) nach Anbringen der Etiketten (17) in Horizontalrichtung abgefördert werden, wobei im Bereich der horizontalen Förderstrecke das Gewicht der Gebindepackung (10) festgestellt und mit einem Referenzgewicht verglichen wird.
3. Vorrichtung zum Herstellen bzw. Komplettieren von Packungen, insbesondere Gebindepackungen für Zigaretten aus zwei Teilpackungen (11, 12), die im Bereich von Stirnwänden (15, 16) durch wenigstens je ein (Klebe-)Etikett (17) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Gebindepackungen (10) aufeinanderfolgend durch einen Packungsförderer (19) in aufrechter Förderrichtung kontinuierlich transportierbar sind, wobei zu beiden Seiten der Bewegungsbahn der Gebindepackungen (10) ortsfeste Etikettengeber (23, 24; 33, 34) im Bereich einer Etikettierstation (25) angeordnet sind zur gleichzeitigen Übertragung von mindestens je einem Etikett (17) auf einander gegenüberliegende, seitwärts gerichtete Stirnwände (15, 16) einer Gebindepackung (10).
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettengeber (23, 24) Etiketten (17) durch Umlenkung eines Trägerbandes (26) mit auf diesem angebrachten Etiketten (17) diese auf die zugekehrten Stirnwände (15, 16) übertragen, wobei das Trägerband (26) über ein keilförmig, scharfkantig ausgebildetes Umlenkstück (28) leitbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Etikettengeber (23, 24; 33, 34) eine Bobine (27) aufweist, von der das Trägerband (26) (fortlaufend) abziehbar ist und dass das Trägerband (26) nach Entfernen der Etiketten (17) als Rolle aufwickelbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Etikettengeber (23, 24; 33, 34) in Horizontalrichtung verschiebbar ist aus einer dem Packungsförderer (19) zugekehrten Betriebsstellung in eine Wartungs- oder Beschickungsstellung mit Abstand vom Packungsförderer (19), vorzugsweise durch Verschieben einer Tragplatte (35) auf Führungsstangen (37).
7. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zu beiden Seiten des Packungsförderers (19) mehrere, insbesondere je zwei Etikettengeber (23, 24; 33, 34) angeordnet sind, die alternativ oder gemeinsam in Betriebsstellung bringbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mit Etiketten (17) versehenen Gebindepackungen (10) im Anschluss an die Etikettierstation (25) durch einen horizontal gerichteten Abförderer abtransportierbar sind, wobei der Abförderer (32) aus mehreren separaten Förderern bzw. Förderbändern (38, 39, 40) besteht und ein Förderer bzw. ein Förderband (39) mit einer Waage (41) verbunden ist.
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