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Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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I. Stand der Technik
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Eine derartige Beleuchtungseinrichtung ist beispielsweise in der
DE 20 2012 005 157 U1 offenbart. Diese Schrift beschreibt eine Beleuchtungseinrichtung mit mehreren, blaues Licht emittierenden Laserdioden, deren Licht mittels einer TIR-Optik und nachgeschaltetem Lichtleiter auf ein Lichtwellenlängenkonversionselement gelenkt wird.
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II. Darstellung der Erfindung
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Beleuchtungseinrichtung bereitzustellen, die einerseits eine gute Kühlung des Lichtwellenlängenkonversionselement ermöglicht und die andererseits die Zugänglichkeit des Lichtwellenlängenkonversionselement für Lichtleiter nicht beeinträchtigt und die keine Lichtabschattung verursacht.
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Diese Aufgabe wird durch eine Beleuchtungseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung besitzt mindestens ein Lichtwellenlängenkonversionselement, das mindestens eine erste Oberfläche zur Einkopplung von elektromagnetischer Strahlung, insbesondere Licht, zur Anregung des Lichtwellenlängenkonversionselements und mindestens eine zweite, der Lichtemission dienende Oberfläche besitzt, und mit mindestens einem Lichtleiter, der elektromagnetische Strahlung, insbesondere Licht, von mindestens einer Anregungsquelle, beispielsweise von einer im blauen Spektralbereich emittierenden Laserdiode, zu der mindestens einen ersten Oberfläche des Lichtwellenlängenkonversionselements lenkt. Erfindungsgemäß weist die Beleuchtungseinrichtung einen Kühlkörper auf, der eine an der mindestens einen ersten Oberfläche des Lichtwellenlängenkonversionselements anliegende Auflagefläche besitzt und der mit mindestens einer, sich bis zur Auflagefläche erstreckenden Durchführung für den mindestens einen Lichtleiter ausgestattet ist.
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Aufgrund der vorgenannten Merkmale der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung erfolgt keine Abschattung der lichtemittierenden Oberfläche des Lichtwellenlängenkonversionselements durch die Lichtleiter und den Kühlkörper.
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Die der Lichteinkopplung und der Lichtemission dienenden Oberflächen des Lichtwellenlängenkonversionselements sind vorzugsweise an unterschiedlichen Seiten des Lichtwellenlängenkonversionselements angeordnet.
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Vorteilhafter Weise ist der Kühlkörper der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung mit einer Vielzahl von sich bis zur Auflagefläche erstreckenden Durchführungen ausgestattet, deren Austrittsöffnungen im Bereich der Auflagefläche matrixartig oder entlang konzentrischer Ringe angeordnet sind und in denen jeweils mindestens ein Lichtleiter angeordnet ist. Dadurch werden sowohl eine gute Ausleuchtung als auch eine gute Kühlung des Lichtwellenlängenkonversionselements ermöglicht. Insbesondere kann durch Variieren der Anzahl der Durchführungen für die darin angeordneten Lichtleiter und durch Variieren der Größe der Auflagefläche des Kühlkörpers die Kühlleistung und die Homogenität der Leuchtdichte des Lichtwellenlängenkonversionselements an die benötigten Werte angepasst werden. Beispielsweise wird durch eine Erhöhung der Anzahl der Lichtleiter und eine entsprechend größere Dichte der Austrittsöffnungen der Durchführungen für die Lichtleiter in der Auflagefläche des Kühlkörpers die Homogenität der Leuchtdichte des Lichtwellenlängenkonversionselements verbessert. Umgekehrt wird durch eine Reduktion der Anzahl der Lichtleiter und eine entsprechend geringere Dichte der Austrittsöffnungen der Durchführungen für die Lichtleiter in der Auflagefläche des Kühlkörpers die Kühlung des Lichtwellenlängenkonversionselements verbessert.
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Vorzugsweise ist der mindestens eine Lichtleiter der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung als Glasfaser oder Glasfaserbündel ausgebildet und die Abmessungen der Durchführungen sind auf den Außendurchmesser der jeweiligen Glasfaser bzw. des jeweiligen Glasfaserbündels abgestimmt. Glasfasern und Glasfaserbündel haben den Vorteil, dass sie biegsam und flexibel sind und daher vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für die Anordnung einer oder mehrerer Lichtquellen bieten. Durch Abstimmung der Abmessungen der Durchführungen auf den Außendurchmesser der Glasfaser bzw. des Glasfaserbündels werden unnötige Hohlräume im Kühlkörper vermieden und damit die Kühlwirkung verbessert. Vorteilhafter Weise liegt der mindestens eine
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Lichtleiter in der Durchführung am Kühlkörper an, um eine spielfreie Anordnung des mindestens einen Lichtleiters in der Durchführung sowie eine Kühlung des mindestens einen Lichtleiters zu ermöglichen.
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Der Kühlkörper der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung ist vorzugsweise mit einer Halterung für die Beleuchtungseinrichtung versehen, um die Beleuchtungseinrichtung in einem Fahrzeugscheinwerfer oder einer Leuchte fixieren zu können.
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Die Auflagefläche des Kühlkörpers liegt vorteilhafter Weise formschlüssig an der mindestens einen ersten Oberfläche des Lichtwellenlängenkonversionselements an. Dadurch wird ein guter thermischer Kontakt zwischen dem Lichtwellenlängenkonversionselement und dem Kühlkörper hergestellt und eine gute Wärmeableitung vom Lichtwellenlängenkonversionselement zum Kühlkörper ermöglicht.
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Der Kühlkörper der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung besteht vorzugsweise aus Metall, um eine gute Wärmeableitung von dem Lichtwellenlängenkonversionselement zu gewährleisten. Besonders bevorzugt sind Metalle mit hoher Wärmeleitfähigkeit, wie beispielsweise Kupfer, Kupferlegierungen oder Aluminium.
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Vorteilhafterweise ist der Kühlkörper der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung mit Kühlrippen versehen, um die Kühlwirkung zu verbessern. Alternativ oder zusätzlich zu den Kühlrippen kann der Kühlkörper zwecks Verbesserung seiner Kühlwirkung Kühlkanäle für die Zufuhr eines gasförmigen oder flüssigen Kühlmittels aufweisen.
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Die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung besitzt vorteilhafter Weise mindestens eine Halbleiterlichtquelle und das Lichtwellenlängenkonversionselement ist vorteilhafter Weise derart ausgebildet ist, dass es mindestens einen Teil des von der mindestens einen Halbleiterlichtquelle emittierten Lichts in Licht anderer Wellenlänge konvertiert, so dass das Lichtwellenlängenkonversionselement an seiner mindestens einen zweiten Oberfläche Licht emittiert, das eine Mischung aus nicht konvertiertem und konvertiertem Licht ist. Dadurch wird eine Beleuchtungseinrichtung mit einer nahezu punktförmigen Lichtquelle mit sehr hoher Leuchtdichte und Intensität ermöglicht, die gut für den Einsatz als Lichtquelle in Projektionssystemen, wie beispielsweise in einem Kraftfahrzeugscheinwerfer, geeignet ist. Aber auch in Freiform-Reflektorsystemen kann eine solche Lichtquelle verwendet werden, um bedingt durch die hohe Leuchtdichte auch hohe Reichweiten des Scheinwerfers in wichtigen Bereichen der Straßenausleuchtung zu erreichen. Vorzugsweise werden für den vorgenannten Zweck blaues Licht emittierende Laserdioden verwendet, deren Licht mittels des Lichtwellenlängenkonversionselements in weißes Licht konvertiert wird.
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III. Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels
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Nachstehend wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht der lichtemittierenden Oberfläche des Lichtwellenlängenkonversionselements und des Kühlkörpers der Beleuchtungseinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung, entsprechend einer Vorderansicht der Beleuchtungseinrichtung
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2 eine perspektivische Ansicht des Lichtleiters und des Kühlkörpers der Beleuchtungseinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung, entsprechend einer Rückansicht der in 1 abgebildeten Beleuchtungseinrichtung
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3 eine Draufsicht auf die Auflagefläche des Kühlkörpers der in den 1 und 2 abgebildeten Beleuchtungseinrichtung in schematischer Darstellung
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4 eine perspektivische Ansicht des Lichtleiters und des Kühlkörpers der Beleuchtungseinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung
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In den 1 bis 3 ist schematisch die Beleuchtungseinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Diese Beleuchtungseinrichtung besitzt ein Lichtwellenlängenkonversionselement 1, das von einem rechteckigen, mit Leuchtstoff beschichteten Plättchen 12 gebildet wird, und einen quaderförmigen Kühlkörper 2 aus Kupfer sowie mit einer Vielzahl von Lichtleitern 3, die jeweils in einer Durchführung des Kühlkörpers 2 angeordnet sind. Das mit Leuchtstoff beschichtete Plättchen 12 besteht aus transparentem, gut wärmeleitfähigem Material, vorzugsweise aus Saphir. Alternativ kann auch ein in eine Keramikmatrix gesinterter Leuchtstoff verwendet werden, der beispielsweise direkt auf dem Kühlkörper 2 geklebt ist.
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Das Lichtwellenlängenkonversionselement 1 ist teilweise lichtdurchlässig und besitzt eine erste Oberfläche 10, die der Einkopplung von Licht dient und die an dem Kühlkörper 2 zugewandten Seite des Lichtwellenlängenkonversionselements 1 angeordnet ist und an einer Auflagefläche 20 des Kühlkörpers 2 formschlüssig anliegt, um eine gute Wärmeableitung vom Lichtwellenlängenkonversionselement 1 zum Kühlkörper 2 zu gewährleisten. Außerdem besitzt das Lichtwellenlängenkonversionselement 1 eine zweite Oberfläche 11, die der Lichtemission dient und die an einer vom Kühlkörper 2 abgewandten Seite des Lichtwellenlängenkonversionselements 1 angeordnet ist. Die Oberfläche der vom Kühlkörper 2 abgewandten Seite des Saphirplättchens 12, die identisch zu der zweiten Oberfläche 11 des Lichtwellenlängenkonversionselement 1 ist, ist mit Zer dotiertem Yttrium-Aluminiumgranat-Leuchtstoff (YAG:Ce) beschichtet, der einen Teil des von den Lichtleitern 3 herangeführten blauen Lichts in gelbes Licht konvertiert, so dass an der Oberfläche 11 weißes Licht das Lichtwellenlängenkonversionselement 1 verlässt, das eine Mischung aus nicht-konvertiertem blauem und konvertiertem gelbem Licht ist. Die Seitenlängen des rechteckigen Saphirplättchens des Lichtwellenlängenkonversionselements 1 betragen 2 mm und 1 mm und seine, senkrecht zu den Oberflächen 10 und 11 gemessene Dicke beträgt 0,05 mm. Die Größe der ersten Oberfläche 10 und der zweiten Oberfläche 11 des Lichtwellenlängenkonversionselements 1 beträgt somit 2 mm2. Die Schichtdicke der Leuchtstoffbeschichtung und die Konzentration der Leuchtstoffpartikel in der Leuchtstoffbeschichtung bestimmen die relativen Anteile von nicht konvertiertem blauem und konvertiertem gelbem Licht und somit die Farbtemperatur und den Farbort des weißen Mischlichts, das vom Lichtwellenlängenkonversionselement 1 an seiner zweiten Oberfläche 11 emittiert wird. Beispielsweise führen eine Erhöhung der Konzentration von Leuchtstoffpartikeln oder eine der Schichtdicke der Leuchtstoffbeschichtung zu einem höheren relativen Gelblichtanteil und somit zu einer Reduktion der Farbtemperatur des vom Lichtwellenlängenkonversionselement 1 emittierten weißen Mischlichts. Die Oberfläche der dem Kühlkörper 2 zugewandten Seite des Saphirplättchens 12, die identisch zu der ersten Oberfläche 10 des Lichtwellenlängenkonversionselements 1 ist, liegt formschlüssig an der Auflagefläche 20 des Kühlkörpers 2 an.
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Der Kühlkörper 2 besteht aus Kupfer und ist quaderförmig ausgebildet. Er besitzt Durchführungen 21 für eine Vielzahl von Lichtleitern 3. Die Durchführungen 21 verlaufen parallel zueinander und enden jeweils an der Auflagefläche 20 des Kühlkörpers 2. In jeder Durchführung 21 ist ein Lichtleiter 3 angeordnet. Der Kühlkörper 2 weist in seinem Inneren eine gitterartige Struktur auf, wobei jede Gitterzelle eine Durchführung 21 für einen Lichtleiter 3 bildet. Die Durchführungen 21 besitzen jeweils einen quadratischen Querschnitt. Die Querabmessungen der Durchführungen 21 entsprechen dem Durchmesser der Lichtleiter 3. In 3 ist schematisch eine Draufsicht auf die Auflagefläche 20 des Kühlkörpers 2 dargestellt. An der Auflagefläche 20 des Kühlkörpers 2 liegt das Lichtwellenlängenkonversionselement 1 mit seiner ersten Oberfläche 10 an. Die Auflagefläche 20 ist daher in 1 nicht sichtbar. Die Austrittsöffnungen der Durchführungen 21 sind matrixartig, das heißt zeilenweise und spaltenweise, in der Auflagefläche 20 des Kühlkörpers 2 angeordnet. Dementsprechend sind daher auch die dem Lichtwellenlängenkonversionselement 1 zugewandten Enden 30 der Lichtleiter 3 matrixartig angeordnet. In den Figuren sind zweiunddreißig Durchführungen 21 und entsprechend viele Lichtleiter 3 abgebildet. Die Anzahl der Durchführungen 21 und Lichtleiter 3 kann aber tatsächlich von dieser Zahl abweichen.
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Die Lichtleiter
3 sind jeweils als Glasfaser mit kreiszylindrischer Geometrie ausgebildet, die in ihrem Inneren
31 einen höheren optischen Brechungsindex als an ihrer Mantelfläche
32 aufweist. Die Lichtleiter
3 besitzen jeweils einen Durchmesser von 0,1 mm und sind jeweils in einer passgerechten Durchführung
21 des Kühlkörpers
2 angeordnet. Ein erstes Ende
30 der Lichtleiter
3 schließt jeweils mit der Auflagefläche
20 des Kühlkörpers
2 ab und ist dem Lichtwellenlängenkonversionselement
1 zugewandt. Die ersten Enden
30 der Lichtleiter
3 und die Austrittsöffnungen der Durchführungen
21 in der Auflagefläche
20 des Kühlkörpers
2 sind matrixartig, das heißt zeilenweise und spaltenweise, in der Auflagefläche
20 des Kühlkörpers
2 angeordnet. Die Durchführungen
21 und die darin geführten zweiunddreißig Lichtleiter
3 sind in vier Zeilen und acht Spalten matrixartig angeordnet. Der Abstand zwischen zwei benachbarten Lichtleitern
3 in derselben Zeile beträgt 0,13 mm und der Abstand zwischen zwei benachbarten Lichtleitern
3 in derselben Spalte beträgt 0,12 mm. Ein zweites Ende
33 der Lichtleiter
3 ragt an einer von der Auflagefläche
20 abgewandten Seite des Kühlkörpers
2 aus dem Kühlkörper
2 heraus. Mit Hilfe der Lichtleiter
3 wird Licht, das von einer oder mehreren, blaues Licht emittierenden Laserdioden (nicht abgebildet) erzeugt und mittels einer Optik (nicht abgebildet) in die zweiten Enden
33 der Lichtleiter
3 eingekoppelt wird, zum Lichtwellenlängenkonversionselement
1 geleitet. Die als Glasfasern ausgebildeten Lichtleiter
3 können zwecks besserer Lichteinkopplung an ihren zweiten Enden
33 zu einem Glasfaserbündel vereinigt sein. Eine geeignete Ausführungsform der vorgenannten Laserdioden und der vorgenannten Optik ist in der
DE 20 2012 005 157 U1 offenbart. Das von den Laserdioden erzeugte blaue Licht tritt aus den ersten Enden
30 der Lichtleiter
3 aus und trifft auf die erste Oberfläche
10 des Lichtwellenlängenkonversionselements
1. Das blaue Laserlicht passiert das lichtdurchlässige Saphirplättchen
12 und die auf der ersten Oberfläche
11 des Lichtwellenlängenkonversionselements
1 angeordnete Leuchtstoffbeschichtung. Beim Passieren der Leuchtstoffbeschichtung wird das blaue Laserlicht anteilig in gelbes Licht konvertiert, so dass an der Oberfläche
11 des Lichtwellenlängenkonversionselements
1 weißes Licht austritt, das eine Mischung aus nicht-konvertiertem blauem und konvertiertem gelbem Licht ist.
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In 4 ist schematisch eine Beleuchtungseinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Beleuchtungseinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung unterscheidet sich von der Beleuchtungseinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung nur dadurch, dass bei der Beleuchtungseinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung, der Kühlkörper 2 von einer Halterung 22 manschettenartig umgeben ist. Die Halterung 22 dient zur Fixierung der Beleuchtungseinrichtung in einer Leuchte oder einem Fahrzeugscheinwerfer mit Hilfe von Schrauben (nicht abgebildet). In allen anderen Details stimmt die Beleuchtungseinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung mit der Beleuchtungseinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung überein. Daher werden in 4 für identische Teile dieselben Bezugszeichen wie in den 1 bis 3 verwendet und für die Beschreibung dieser Teile wird auf die Beschreibung der Beleuchtungseinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel verwiesen.
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Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die oben näher erläuterten Ausführungsbeispiele der Erfindung.
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Beispielsweise kann als Lichtwellenlängenkonversionselement statt eines mit Leuchtstoff beschichteten Saphirplättchens ein anderer lichtdurchlässiger Leuchtstoffträger, insbesondere ein mit Leuchtstoff beschichtetes oder Leuchtstoff enthaltendes, lichtdurchlässiges Keramikplättchen verwendet werden. Außerdem können die Abmessungen des Leuchtstoffträgers an die gewünschte Applikation oder Lichtverteilung angepasst werden. Ferner kann die Art des Leuchtstoffs und die Wellenlänge des in die Lichtleiter eingekoppelten Lichts an die gewünschte Lichtfarbe angepasst werden. Das Lichtwellenlängenkonversionselement kann Licht streuende Mittel, beispielsweise lichtstreuende Partikel, aufweisen, um eine homogene Mischung von nicht konvertiertem Licht und konvertiertem Licht zu gewährleisten. Das Lichtwellenlängenkonversionselement kann unterschiedliche Leuchtstoffe enthalten, um Licht unterschiedlicher Farbe zu erzeugen. Der Leuchtstoff kann als Leuchtstoffgemisch oder als Leuchtstoffbeschichtung mit einer oder mehreren Schichten vorliegen.
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Als Anregungsquellen für das Lichtwellenlängenkonversionselement bzw. für den Leuchtstoff des Lichtwellenlängenkonversionselements können gleiche oder verschiedenartige Strahlungsquellen verwendet werden, beispielsweise Laserdioden oder Superlumineszenzdioden. Diese können im gesamtem elektromagnetischen Bereich abstrahlen, das heißt, im ultravioletten, sichtbaren und im infraroten Spektralbereich oder nur in einem Teilbereich des elektromagnetischen Spektrums, der beispielsweise einen Teil oder mehrere Teile des ultravioletten, sichtbaren oder infraroten Spektralbereichs umfasst.
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Der Kühlkörper kann an seiner äußeren Oberfläche Kühlrippen aufweisen oder in seinem Inneren Kanäle für einen Kühlmittelfluss oder eine Heatpipe besitzen, um die Kühlwirkung zu verbessern. Außerdem können die Durchführungen für die Lichtleiter im Kühlkörper eine andere Geometrie aufweisen. Insbesondere können die Durchführungen als Bohrungen, insbesondere kreiszylindrisch ausgebildet sein und der Durchmesser der Bohrungen kann auf den Außendurchmesser der Lichtleiter abgestimmt sein. Der Kühlkörper kann nicht nur aus Kupfer, sondern auch aus anderem Material mit hoher Wärmeleitfähigkeit bestehen oder im Inneren damit ausgefüllt sein. Die Form des Kühlkörperquerschnitts senkrecht zur Strahlrichtung kann beliebig sein, beispielsweise rund, quadratisch, rechteckig, elliptisch oder polygonal. Somit können mehrere Kühlkörper flächendeckend aneinander angeordnet werden. Auch können die Kühlkörper so ausgestaltet sein, dass sich bei Aneinanderreihung der Beleuchtungseinrichtung die lichtemittierende Leuchtstoffflächen flächendeckend nebeneinander aneinander anordnen lassen.
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Die Lichtleiter können eine beliebige, der gewünschten Applikation angepasste Form besitzen, beispielsweise kann ihr Querschnitt elliptisch, quadratisch, rechteckig, hexagonal oder n-polygonal sein, mit n = 1, 2, 3 ... usw.. Sie können statt aus Glas auch aus transparentem Kunststoff bestehen. Die Lichtleiter können elektromagnetische Strahlung, insbesondere Licht, von einer oder mehreren Strahlungsquellen bzw. Lichtquellen zu einem oder zu mehreren Lichtwellenlängenkonversionselementen leiten, wobei sowohl die Strahlungsquellen bzw. Lichtquellen als auch die Lichtwellenlängenkonversionselemente untereinander gleichartig oder verschieden sein können, um beispielsweise unterschiedliche Lichtfarben oder unterschiedliche Lichtverteilungen verwirklichen zu können.
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Nicht alle Lichtleiter müssen mit einer Strahlungsquelle bzw. Lichtquelle verbunden sein. Manche können auch die vom Lichtwellenlängenkonversionselements konvertierte elektromagnetische Strahlung oder die am Lichtwellenlängenkonversionselements zurück reflektierte Anregungsstrahlung zu einer Detektionseinrichtung zurück führen. Eine Anregungslichtquelle kann mit geeigneter Lichtleiterführung auch Pixel einer zweiten Beleuchtungseinrichtung bedienen.
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Im Kühlkörper können weitere Optiken, beispielsweise Linsen oder Spiegel, eingebettet sein, welche das Licht aus den Lichtleitern formen oder umlenken bevor es das Lichtwellenlängenkonversionselement trifft, um beispielsweise dort die Intensität oder Homogenität zu erhöhen. Zusätzlich können optische Elemente wie Wellenlängen abhängige Filter, dichroitische Spiegel, etc. verwendet werden, um die Lichtausbeute zu erhöhen. Diese wäre dann in der Nähe, z.B. auf der dem Kühlkörper 2 zugewandten Seite des Plättchens 2, des Leuchtstoffes angebracht. Die Lichtleiter und deren Durchführungen müssen nicht unbedingt parallel zueinander verlaufen, sondern können auch einen anderen Verlauf aufweisen, um beispielsweise am Kühlkörpereingang, das heißt, am vom Lichtwellenlängenkonversionselement abgewandten Ende des Kühlkörpers, mehr Materialstärke des Kühlkörpermaterials zwischen den Lichtleitern zu erzielen oder um durch Überlagerung von Licht aus mehreren Lichtleitern auf dem Lichtwellenlängenkonversionselements höhere Leistungsdichten zu erreichen. Die am Kühlkörpereingang angeordneten Lichtleiterenden können als Faserstecker oder Faseradapter ausgebildet sein um das Modul auswechselbar zu gestalten. Ebenso kann eine zusätzliche Optik angebracht werden um effizient Licht in die Fasern einkoppeln zu können.
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Die lichtemittierende Fläche des Lichtwellenlängenkonversionselements muss nicht notwendigerweise planar sein. Sie kann auch gekrümmt sein, beispielsweise konvex oder konkav oder als Freiformfläche ausgebildet sein. Die lichtemittierende Fläche kann mit Leuchtstoff beschichtete Vertiefungen oder Erhebungen besitzen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202012005157 U1 [0002, 0024]