DE102012102164B4 - Verbindungsanordnung eines Antriebselementes an einem Stößel einer Presse - Google Patents
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Abstract
Verbindungsanordnung eines kraft- und bewegungsübertragenden Antriebselementes (1), vorzugsweise ausgebildet als Zug- oder Druckelement, an einem Stößel (5) einer Presse mit mindestens dem in je einem Zug- oder Druckpunkt (2) des Stößels (5) gelagerten Antriebselement (1), bei welcher Verbindungsanordnung das Antriebselement (1) mit einer durch ein Teil (1.1) des Antriebselementes (1) und einem mit dem Stößel (5) verbundenen ersten Verbindungselement (4) gebildeten lösbaren Verbindung (3) mit dem Stößel (5) verbunden, das erste Verbindungselement (4) im Stößel (5) beweglich gelagert und das Teil (1.1) mit einem zusätzlichen Verbindungsteil (1.2) lösbar verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass a) bei einer Remontage des Antriebselementes (1) das Teil (1.1) mit dem zusätzlichen Verbindungsteil (1.2) verlängerbar verbunden ist, b) für eine fluchtende Lage des Teils (1.1) zur Lage des zusätzlichen Verbindungsteils (1.2) dieses über mindestens ein Passelement (1.3) mit dem Teil (1.1) verbindbar ist und c) i) das Teil (1.1) ein Gewinde aufweist, ii) das erste Verbindungselement (4) eine im Stößel (5) beweglich gelagerte Mutter ist, iii) das zusätzliche Verbindungsteil (1.2) ein Gewinde aufweist und iiii) die lösbare Verbindung (3) als ein mit dem Teil (1.1) oder dem zusätzlichen Verbindungsteil (1.2) und der Mutter korrespondierendes Gewinde ausgebildet ist.
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung betrifft eine Verbindungsanordnung eines kraft- und bewegungsübertragenden Antriebselementes, vorzugsweise ausgebildet als Zug- oder Druckelement, an einem Stößel einer Presse, bei der der Stößel für seinen jeweiligen Hub über dieses Antriebselement von einer als Ober- oder Unterantrieb ausgebildeten Antriebseinrichtung angetrieben wird.
- Stand der Technik
- Derartige Verbindungsanordnungen sind z. B. bei Pressen bekannt, bei denen der hubausführende Stößel in mindestens einem Zug- oder Druckpunkt mit mindestens einem kraft- und bewegungsübertragenden Antriebselement verbunden ist. Bei Pressen wie z. B. gemäß Patentanmeldung Aktenzeichen
DE 10 2011 052 860 A1 mit Unterantrieb ist das Antriebselement als so genannte Zugstange ausgebildet und kann mittels einer lösbaren wie z. B. Schraubverbindung verbunden sein. - Andererseits kann bei einer Presse mit Oberantrieb das Antriebselement als Druckelement oder als Zugelement ausgebildet und entsprechend in einem Zug- oder Druckpunkt verbunden sein.
- Bei Pressen sowohl mit Oberantrieb als auch mit Unterantrieb gewinnt eine kompakte Bauweise und geringe Bauhöhe eine wirtschaftliche Bedeutung, weshalb auch die Verbindungsanordnungen besagter Zug- oder Druckelemente besonderen konstruktiven und funktionalen Anforderungen entsprechen müssen.
- So wird die schlechte Zugänglichkeit für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten als nachteilig angesehen, wenn bei einer wartungs- oder transportbedingten Demontage und Remontage die kraft- und bewegungsübertragenden Antriebselemente, bei z. B. Pressen mit Unterantrieb die Zugstangen nur aufwendig und umständlich gelöst und remontiert werden können.
- Das kann dann zutreffen, wenn für eine schon vorgeschlagene Presse mit Unterantrieb (Patentanmeldung
DE 10 2011 052 860 A1 ) die antriebsübertragenden Zugstangen zum Stößel, die je mittels Schraube und Mutter in einem Zug-/Druckpunkt des Stößels verbunden sind, bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten de- und remontiert werden müssen. - Verbindungsanordnungen für kraft- und bewegungsübertragende Antriebselemente für gattungsgemäße Maschinen wie Pressen umfassen in vielen Variationen bekannte Maschinenelemente und weisen z. B. speziell auch
- – nach
DE 28 47 478 A1 ein Umfangsteil, ein Zahnrad und eine Feststellmutter oder - – nach
US 6,715,409 B2 eine Verbindungsschraube, eine Verstellmutter und ein Kolbenteil oder - – nach
US 5,791,240 A einen Zylinderkörper, eine Schraubenmutter und eine Kolbenstange - Mit derartigen Lösungen allein lässt sich das komplexe Problem, wie
- – besondere konstruktive und funktionale Anforderungen bei Pressen sowohl mit Oberantrieb als auch mit Unterantrieb an eine kompakte Bauweise und geringe Bauhöhe und/oder
- – Zugänglichkeit für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten betreffend Demontage und Remontage von Zugstangen bei Pressen mit Unterantrieb
- Darlegung des Wesens der Erfindung
- Aufgabe
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verbindungsanordnung eines kraft- und bewegungsübertragenden Antriebselementes, wie sie z. B. von einer Zugstange an einem Stößel einer Presse mit Unterantrieb oder eines Druckelementes an einer Presse mit Oberantrieb gebildet wird, an einem Stößel einer Presse zu schaffen, die eine technologisch günstige sowie vorteilhafte Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsmöglichkeit gestattet, wobei
- – durch einfache konstruktive Hilfsmittel das jeweilige Antriebselement auf einfache Art und Weise vom Stößel gelöst und mit diesem wieder verbunden werden kann, aber auch
- – während des demontierten Zustands der Presse der komplette Stößel eine Transport-/Ablagemöglichkeit, wie z. B. auf einem Schiebetisch oder z. B. Fahrtisch oder analoger Baugruppe der Presse erhält und somit der Stößel einfach aus der Presse gefahren und in diese wieder hinein gefahren werden kann.
- Lösung
- Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Demnach ist die Erfindung gemäß Anspruch 1 in ihrem Wesen dadurch bestimmt, dass die Verbindungsanordnung eines kraft- und bewegungsübertragenden Antriebselementes, vorzugsweise ausgebildet als Zug- oder Druckelement, an einem Stößel einer Presse mit mindestens einem in je einem Zug- oder Druckpunkt des Stößels gelagerten Antriebselement, mit einer durch ein Teil des Antriebselementes und einem mit dem Stößel verbundenen ersten Verbindungselement gebildeten lösbaren Verbindung mit dem Stößel verbunden, das erste Verbindungselement im Stößel beweglich gelagert und besagtes Teil mit einem zusätzlichen Verbindungsteil lösbar verbunden ist.
- Insbesondere in Abgrenzung zu den Lösungen gemäß
DE 28 47 478 A1 ,US 6,715,409 B2 undUS 5,791,240 A kennzeichnet sich die Erfindung dadurch, dass - a) bei einer Remontage des Antriebselementes das Teil mit dem zusätzlichen Verbindungsteil verlängerbar verbunden ist,
- b) für eine fluchtende Lage des Teils (
1.1 ) zur Lage des zusätzlichen Verbindungsteils (1.2 ) dieses über mindestens ein Passelement (1.3 ) mit dem Teil (1.1 ) verbindbar ist und - c)
- i) das Teil ein Gewinde aufweist,
- ii) das erste Verbindungselement eine im Stößel beweglich gelagerte Mutter ist,
- iii) das zusätzliche Verbindungsteil ein Gewinde aufweist und
- iiii) die lösbare Verbindung als ein mit dem Teil oder dem zusätzlichen Verbindungsteil und der Mutter korrespondierendes Gewinde ausgebildet ist.
- Im Sinne der Erfindung kann
- – das Zugelement eine Zugstange und
- – der Zug- oder Druckpunkt eine Angriffsstelle der Zugstange am Stößel
- Das erste Verbindungselement kann als Gewindemutter, Verriegelungselement oder reibschlüssiges Klemmelement ausgebildet sein, wobei dazu die lösbare, kompatible Verbindung ein Gewinde oder eine mechanische, hydraulische oder pneumatische Verriegelungseinheit darstellen kann.
- Das Teil des Antriebselementes kann einen Abschnitt des Antriebselementes darstellen, der so ausgebildet ist, dass er formschlüssig mittels Gewinde oder Verriegelung oder kraftschlüssig mittels Reibschluß verbindbar ist.
- Das zusätzliche Verbindungsteil als lösbares Element ist entsprechend der Art der lösbaren Verbindung ausführbar.
- In funktional vorteilhafter Ausbildung ist nach Anspruch 2 das erste Verbindungselement manipulierbar oder mittels eines Getriebes antreibbar, und zwar so, dass es in die entsprechende form- oder kraftschlüssige lösbare Verbindungswirkung gebracht werden kann.
- Die Erfindung ist in mehrerer Hinsicht oder Varianten ausführ- und anwendbar:
Zunächst ist es vorgesehen, dass im Betrieb des Stößels nach Anspruch 3 das zusätzliche Verbindungsteil außerhalb des ersten Verbindungsteils mit dem Teil des Antriebselementes lösbar verbunden oder nach Anspruch 4 das zusätzliche Verbindungsteil von dem Antriebselement getrennt ist. - Des Weiteren ist nach Anspruch 5 das erste Verbindungselement für eine anpassbare Einbauhöhe und veränderbare vertikale Lage des Stößels manipulierbar oder antreibbar.
- Unabhängig davon ist nach Anspruch 6 für eine Demontage des Antriebselementes dieses durch das manipulierbare oder antreibbare erste Verbindungselement aus der lösbaren Verbindung herauslösbar oder entfernbar, wobei nach Anspruch 7 bei herausgelöstem oder entferntem Antriebselement das zusätzliche Verbindungsteil von dem Teil des Antriebselementes trennbar und mindestens teilweise in dem ersten Verbindungselement oder der lösbaren Verbindung verbleibbar ist.
- Darüber hinaus ist nach Anspruch 8 das zusätzliche Verbindungsteil mittels eines zweiten Verbindungselementes lösbar und fixierbar verbunden.
- Nach Anspruch 9 ist das Teil des Antriebselementes zum ersten Verbindungselement, das erste Verbindungselement als ein im Stößel beweglich gelagertes Verbindungselement zum besagten Teil und das zusätzliche Verbindungsteil form- oder kraftschlüssig für die lösbare Verbindung ausgebildet.
- Das erfinderische Prinzip wirkt sich vorteilhaft schon bei der ersten Montage, dann bei einer wartungsgemäßen De- und Remontage und schließlich im Betrieb einer Presse aus.
- So kann beispielsweise bereits bei einer Erstmontage einer Presse mit Unterantrieb durch Manipulieren des ersten Verbindungselementes wie ein Verdrehen der Mutter auf dem mit Gewinde ausgestatteten Teil des Antriebselementes wie einer Zugstange der Stößel in seiner vertikalen Lage verändert und somit der Einbauhöhe eines jeweiligen Werkzeuges, wie ein am Stößel befestigbares Werkzeugoberteil und/oder ein auf einem Tisch der Presse angebrachtes Werkzeugunterteil, angepasst werden.
- Bei einer wartungsgemäßen Demontage des Stößels kann dieser auf einer dieser Presse zugehörigen Funktionsgruppe, wie z. B. einem Fahrtisch oder Schiebetisch, abgelegt werden. Durch eine synchron gesteuerte Abwärtsbewegung der Zugstange mittels angetriebener Verdrehung der Mutter kann die Zugstange aus dem Gewinde nach unten herausgefahren werden. Bei einer danach erfolgenden Remontage kann ohne Problem das Gewinde der Zugstange fluchtend in das Gewinde der Mutter eingeführt werden, so dass keine Beschädigung der als korrespondierendes Gewinde ausgeführten lösbaren Verbindung eintritt. Dafür wird die Zugstange mit dem Gewinde durch das zusätzliche Verbindungsteil als quasi Gewindestummel verlängert. Um die fluchtende Lage der Gewindeflanken der Zugstange mit der Lage besagten Gewindestummels sicherzustellen, wird dieser über mindestens ein Passelement wie Paßfeder mit der Zugstange arretierend verbunden und über das zweite Verbindungselement wie Schraube fixiert.
- Technologisch günstig kann die Fertigung des Gewindes auf der Zugstange und dem Gewindestummel bei vorheriger Montage der beiden Teile in einem Zug durchgeführt werden.
- Bei einer Demontage des Stößels wird wie zuvor beschrieben vorgegangen, jedoch wird bei zunehmender Abwärtsbewegung der Zugstange durch die Betätigung der synchron bewegten Mutter der Vorgang so lange fortgesetzt, bis der Gewindestummel vollständig in die das Gewinde darstellende lösbare Verbindung eingeführt ist, so dass sich die Lage der Passfeder unterhalb des Gewindes der Mutter befindet. Sodann kann die Schraube gelöst und die Zugstange vollends nach unten abgesenkt werden.
- Danach kann der Stößel mit einem z. B. vorhandenen Fahrtisch der Presse herausgefahren werden. Bei der später folgenden Remontage ist lediglich darauf zu achten, dass die Passfeder der Zugstange lagerichtig zu der entsprechenden Nut in dem Gewindestummel positioniert ist.
- In weiterer Folge kann durch Anheben der Zugstange die Passfeder in die entsprechende Nut eingeführt und dann durch Betätigung der Mutter und synchrone Betätigung der Zugstange diese wieder in das Gewinde der Mutter eingeführt werden.
- Die Anwendung der Erfindung wird nachstehend an Hand von unterschiedlichen Funktionsphasen einer nicht dargestellten Presse mit Unterantrieb beschrieben, bei der der Stößel mehrere, vorzugsweise paarweise angreifende Zugstangen aufweisen kann.
- Abgesehen von dem folgenden Ausführungsbeispiel ist das Erfindungsprinzip der Verbindungsanordnung auch bei einer Presse mit Unterantrieb anwendbar, bei der die jeweilige lösbare Verbindung nicht mittels formschlüssiger Gewinde, sondern sowohl mittels formschlüssiger Verriegelungselemente als auch mittels kraftschlüssig wirkender Maschinenelemente wie z. B. durch Reibschluss erfolgt.
- Analog gilt das auch für Pressen mit Oberantrieb, bei denen die Verbindungsanordnung über ein auf den Stößel in einem Druckpunkt wirkendes kraft- und bewegungsübertragenden Antriebselementes als Druckelement ausgeführt ist, wobei gleichermaßen mit einer durch ein Teil des Antriebselementes und einem mit dem Stößel verbundenen ersten Verbindungselement gebildeten lösbaren Verbindung mit dem Stößel das erste Verbindungselement im Stößel beweglich gelagert und das Teil des Antriebselementes mit einem zusätzlichen Verbindungsteil lösbar verbunden ist.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- In den Zeichnungen zeigen in schematischen Darstellungen
-
1a eine erfindungsgemäße Verbindungsanordnung mit einer in einem Zugpunkt2 des Stößels5 gelagerten Zugstange als Antriebselement1 mit einem durch ein Teil1.1 mit einem zusätzlichen Verbindungsteil1.2 mit Gewinde (Gewindestummel) und einem ersten Verbindungselement4 als Mutter gebildeten Gewinde als lösbare Verbindung3 in einer Betriebsphase und -
1b die Verbindungsanordnung nach1a in einer Phase der Demontage, wobei die Zugstange aus dem Gewinde herausgefahren und das zusätzliche Verbindungsteil1.2 wie Gewindestummel von dem Teil1.1 getrennt und in der Mutter verblieben ist. - Bester Weg zur Ausführung der Erfindung
- Als Ausführungsbeispiel wird eine hier nicht dargestellte Presse mit Unterantrieb gewählt, bei der von einer in einem Unterbau angeordneten Antriebseinrichtung ein einen Hub ausführender, ein z. B. ein Werkzeugoberteil aufnehmender Stößel
5 mit mindestens einer in einem Zugpunkt2 angreifenden Zugstange als Antriebselement1 vorgesehen ist. Zu einem in dem Unterbau angeordneten Werkzeugunterteil soll das korrespondierende Werkzeugoberteil ein Werkstück bearbeiten oder verformen, was hier ebenfalls nicht darzustellen, jedoch dem Fachmann geläufig ist. Auch ist davon auszugehen, dass die Erfindung Wirkungen erzielt, die sich auf funktional mit der Presse verbundene Baugruppen auswirkt, wie die Nutzung eines hier ebenfalls nicht dargestellten Fahrtisches oder Schiebetisches. - Gemäß den
1a und1b umfasst die erfindungsgemäße Verbindungsanordnung im Wesentlichen mindestens eine am Stößel5 in je einem Zugpunkt2 angreifende Zugstange1 mit einem Teil1.1 , dem ein lösbares zusätzliches Verbindungsteil1.2 mit Gewinde als quasi Gewindestummel zugeordnet ist, ein Passelement1.3 wie Passfeder und ein zweites Verbindungselement1.4 wie Schraube zur fluchtenden Ausrichtung und lösbaren Verbindung des Teils1.1 mit dem zusätzlichen Verbindungsteil wie Gewindestummel1.2 . - Ein mittels eines Getriebes
1.5 verstellbares erstes Verbindungselement wie Mutter4 bildet mit dem Teil1.1 eine korrespondierende lösbare Verbindung wie Gewinde3 . - Wie in
1a dargestellt ist die Zugstange1 mit dem Zugpunkt2 über das durch das Teil1.1 und die Mutter4 gebildete Gewinde3 verbunden. Durch Verdrehen der Mutter4 , in diesem Fall mittels des Getriebes1.5 , kann der Stößel5 in seiner vertikalen Lage verändert und somit z. B. der Einbauhöhe des nicht dargestellten jeweiligen Werkzeuges (Werkzeugoberteil, Werkzeugunterteil) angepasst werden. Für die Demontage des Stößels2 kann dieser Stößel auf dem Fahrtisch oder Schiebetisch abgelegt werden. Durch synchron mit der betriebenen Mutter4 bewirkte Abwärtsbewegung der Zugstange1 kann diese aus dem Gewinde3 nach unten herausgefahren werden. Bei einer später erfolgenden Remontage wird das Teil1.1 der Zugstange1 fluchtend in die Mutter4 eingeführt. Vorteilhaft werden so Gewindeschäden vermieden. Der Zugstange1 ist an dem Teil1.1 das lösbare zusätzliche Gewindeteil wie Gewindestummel1.2 als Verlängerung zugeordnet, und zwar im Hinblick auf folgende, erfindungswesentliche Funktionen: - 1. Um die Lage der Gewindeflanken des Zugstangenteils
1.1 mit der Lage des Gewindestummels1.2 sicherzustellen, wird dieser über mindestens ein Passelement wie Passfeder1.3 mit dem Teil1.1 mittels des fixierenden Verbindungselements wie Schraube1.4 verbunden. Technologisch sinnvoll erfolgte schon die Herstellung beider Gewinde auf dem Teil1.1 und dem Gewindestummel1.2 durch vorherige Montage der beiden Teile in einem gemeinsamen Fertigungszug als Arbeitsgang. - 2. Bei einer eventuellen Demontage des Stößels
5 wird wie zuvor beschrieben vorgegangen, wobei der Stößel5 seine Gewichtskraft aufnehmend unterbaut wird. Bei zunehmender Abwärtsbewegung der Zugstange1 durch die Betätigung der synchron bewegten Mutter4 wird der Vorgang so lange fortgesetzt, bis der Gewindestummel1.2 vollständig in das Gewinde3 eingeführt ist. Dabei liegt die Passfeder1.3 unterhalb des Gewindes der Mutter4 . Sodann wird die Schraube1.4 gelöst und die Zugstange1 vollends nach unten abgesenkt. In der1b ist diese entsprechende Position mit vom Teil1.1 getrenntem Gewindestummel1.2 dargestellt. Somit kann der auf dem z. B. Fahrtisch abgelegte Stößel2 aus der Presse gebracht werden. Bei der später folgenden Remontage wird die Passfeder1.3 der Zugstange1 lagerichtig zu einer entsprechenden Aussparung wie Nut in dem Gewindestummel1.2 positioniert. Sodann kann durch Anheben der Zugstange1 die Passfeder1.3 in die entsprechende Nut und durch Betätigung der Mutter4 und synchrone Betätigung der Zugstange1 diese wieder in das Gewinde der Mutter4 eingeführt werden. - Gewerbliche Anwendbarkeit
- Nach der an diesem Beispiel umgesetzten erfinderischen Lehre kann der Fachmann entsprechend den Merkmalen der Ansprüche 1 bis 9 für Pressen sowohl mit Unterantrieb als auch mit Oberantrieb durch Einsatz entsprechend wirkender Maschinenelemente und lösbaren Verbindungsarten verfahren. Die Erfindung wird somit für eine breite Produktpalette von Pressen einerseits für den Hersteller wirtschaftlich und andererseits beim Betreiber gebrauchswerterhöhend anwendbar, bei letzterem insbesondere in den Einrichtungsphasen und bei den Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Antriebselement, Zug- oder Druckelement, Zugstange
- 1.1
- Teil des Antriebselementes
- 1.2
- zusätzliches Verbindungsteil (Gewindestummel)
- 1.3
- Passelement, Passfeder
- 1.4
- zweites Verbindungselement, Schraube
- 1.5
- Getriebe
- 2
- Zug- oder Druckpunkt
- 3
- lösbare Verbindung, Gewinde
- 4
- erstes Verbindungselement, Mutter
- 5
- Stößel
Claims (9)
- Verbindungsanordnung eines kraft- und bewegungsübertragenden Antriebselementes (
1 ), vorzugsweise ausgebildet als Zug- oder Druckelement, an einem Stößel (5 ) einer Presse mit mindestens dem in je einem Zug- oder Druckpunkt (2 ) des Stößels (5 ) gelagerten Antriebselement (1 ), bei welcher Verbindungsanordnung das Antriebselement (1 ) mit einer durch ein Teil (1.1 ) des Antriebselementes (1 ) und einem mit dem Stößel (5 ) verbundenen ersten Verbindungselement (4 ) gebildeten lösbaren Verbindung (3 ) mit dem Stößel (5 ) verbunden, das erste Verbindungselement (4 ) im Stößel (5 ) beweglich gelagert und das Teil (1.1 ) mit einem zusätzlichen Verbindungsteil (1.2 ) lösbar verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass a) bei einer Remontage des Antriebselementes (1 ) das Teil (1.1 ) mit dem zusätzlichen Verbindungsteil (1.2 ) verlängerbar verbunden ist, b) für eine fluchtende Lage des Teils (1.1 ) zur Lage des zusätzlichen Verbindungsteils (1.2 ) dieses über mindestens ein Passelement (1.3 ) mit dem Teil (1.1 ) verbindbar ist und c) i) das Teil (1.1 ) ein Gewinde aufweist, ii) das erste Verbindungselement (4 ) eine im Stößel (5 ) beweglich gelagerte Mutter ist, iii) das zusätzliche Verbindungsteil (1.2 ) ein Gewinde aufweist und iiii) die lösbare Verbindung (3 ) als ein mit dem Teil (1.1 ) oder dem zusätzlichen Verbindungsteil (1.2 ) und der Mutter korrespondierendes Gewinde ausgebildet ist. - Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungselement (
4 ) manipulierbar oder mittels eines Getriebes (1.5 ) antreibbar ist. - Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Betrieb des Stößels (
1 ) das zusätzliche Verbindungsteil (1.2 ) außerhalb des ersten Verbindungselementes (4 ) mit dem Teil (1.1 ) lösbar verbunden ist. - Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Betrieb des Stößels (
1 ) das zusätzliche Verbindungsteil (1.2 ) von dem Teil (1.1 ) getrennt ist. - Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungselement (
4 ) für eine anpassbare Einbauhöhe und veränderbare vertikale Lage des Stößels (5 ) manipulierbar oder antreibbar ist. - Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für eine Demontage des Antriebselementes (
1 ) dieses durch das manipulierbare oder antreibbare erste Verbindungselement (4 ) aus der lösbaren Verbindung (3 ) herauslösbar oder entfernbar ist. - Verbindungsanordnung nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei herausgelöstem oder entferntem Antriebselement (
1 ) das zusätzliche Verbindungsteil (1.2 ) von dem Teil (1.1 ) trennbar und mindestens teilweise in dem ersten Verbindungselement (4 ) oder der lösbaren Verbindung (3 ) verbleibbar ist. - Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Verbindungsteil (
1.2 ) mittels eines zweiten Verbindungselementes (1.4 ) lösbar und fixierbar verbunden ist. - Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass • das Teil (
1.1 ) zum ersten Verbindungselement (4 ), • das erste Verbindungselement (4 ) als ein im Stößel (5 ) beweglich gelagertes Verbindungselement zum Teil (1.1 ) und • das zusätzliche Verbindungsteil (1.2 ) form- oder kraftschlüssig für die lösbare Verbindung (3 ) ausgebildet ist.
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