DE102009004002A1 - Auf Speicher gespeicherter Programmcode aus einer Mehrzahl von Programmcodepaket-Gruppen - Google Patents

Auf Speicher gespeicherter Programmcode aus einer Mehrzahl von Programmcodepaket-Gruppen Download PDF

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Abstract

Es wird eine Softwareplattform für ein Krankenhaus bereitgestellt, bei der Softwarebausteine (Programmcodepakete) unterschiedlichen Ebenen gruppenweise zugeordnet sind. Wegen des Vorhandenseins von Softwareschnittstellen ist es möglich, Softwarebausteine unterschiedlicher Ebenen auf unterschiedlichen Rechnereinheiten mit Datenverarbeitungseinrichtung und Speicher abzulegen und laufenzulassen, es ist also die Kommunikation zwischen verschiedenen Ebenen über eine Datenleitung ermöglicht. Dadurch können Aufgaben aus dem Krankenhaus heraus verlagert werden und hierbei Kosten eingespart werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine so genannte Softwareplattform. Diese soll zur Verwendung in einem Krankenhaus geeignet sein.
  • Eine Softwareplattform umfasst eine Gesamtheit von Programmcode, die sich dadurch auszeichnet, dass der Programmcode aus Programmcodepaketen zusammengesetzt ist. Die Programmcodepakete sind nichts anderes als Softwarebausteine. Jedes Programmcodepaket kann einzeln auf einer Datenverarbeitungseinrichtung ablaufen. Bei seinem Laufenlassen auf einer Datenverarbeitungseinrichtung bewirkt ein Programmcodepaket das Durchführen von Schritten in einer Abfolge. Die Programmcodepakete in einer Softwareplattform lassen sich zu Gruppen zusammenfassen. Es gibt hierbei eine hierarchische Ordnung der Gruppen: Softwarebausteine aus einer in der hierarchischen Ordnung hoch oben stehenden Gruppe können Softwarebausteine aus der nächstunteren Stufe aufrufen, so dass diese ablaufen können. Mit anderen Worten wird in einem aufgrund eines Programmcodepakets einer vorbestimmten Stufe der Hierarchie durchgeführten Schrittes ein Durchführen von Schritten durch Laufenlassen eines Programmcodepakets der der vorbestimmten Stufe nachfolgenden Stufe der Hierarchie bewirkt.
  • Neben den genannten Softwarebausteinen in der Hierachie beinhaltet die Plattform zusätzlich auch noch Vorschriften, nach denen Applikationen gebaut werden müssen, um auf der Plattform ablaufen zu können und hierbei von den genannten Softwaresteinen Gebrauch machen zu können. Die Softwareplattform beinhaltet ferner noch die so genannte Runtime-Architektur, also Elemente, die dafür sorgen, dass die Applikationen und Bausteine instanziiert, verwaltet (gemäß dem so genannten Life-cycle management), verknüpft und laufen gelassen werden können. Vorliegend stehen jedoch nur die eingangs beschriebe nen Softwarebausteine im Zentrum der Darstellung der Erfindung.
  • Softwarelösungen für Krankenhäuser zeichnen sich dadurch aus, dass die gesamte irgendwie benötigte Software, also sämtliche Softwarebausteine einer Softwareplattform, auf Speichern in dem Krankenhaus abgelegt wird. Den Speichern sind Datenverarbeitungseinrichtungen zugeordnet. Im Krankenhausalltag benutzen die behandelnden Ärzte ständig irgendwelche Computerprogramme. Daher muss mit der Software ein extremer Aufwand getrieben werden. Die Software muss zunächst gekauft werden, dann installiert werden, dann ständig gewartet und an Umgebungsbedingungen angepasst werden. Da Software ein kurzlebiges Produkt ist, muss eine Software in kurzen zeitlichen Abständen durch eine aktualisierte Software, in der Regel eine neue Version des bisherigen Programmes, ersetzt werden. Bei allen diesen Vorgängen muss ein Computerfachmann anwesend sein. Wegen der Allgegenwart von Software in modernen Krankenhäusern müssen diese einen erheblichen Aufwand außerhalb der eigentlichen ärztlichen und pflegenden Tätigkeit leisten. Dieser Aufwand geht auch mit hohen Kosten einher.
  • Es wäre wünschenswert, könnten Krankenhäuser die Möglichkeit haben, Aufgaben, die durch die Nutzung von Software entstehen, nach außen zu verlagern. Hierbei sollten möglichst gleichzeitig die Kosten verringert werden.
  • Die Aufgabe wird durch den Gegenstand des Patentanspruchs 1, also durch auf Speicherplatz gespeicherten Programmcode bestimmter Art, gelöst, durch ein Speichermedium mit solchem Programmcode gemäß Patentanspruch 11, und auch durch ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 13.
  • Durch die Erfindung wird eine bestimmte Softwareplattform bereitgestellt, die sich zur Verwendung durch Krankenhäuser eignet.
  • Kennzeichnen der Erfindung ist, dass Softwarebausteine aus zwei in der hierarchischen Ordnung aufeinanderfolgenden Gruppen Daten über eine Datenleitung miteinander austauschen können. Hierzu sind entsprechende Schnittstellen softwaremäßig bereitgestellt. Ausgedrückt durch den Begriff „Programmcodepaket” bedeutet dies, dass Programmcodepakete aus zwei vorbestimmten Gruppen, die in der hierarchischen Ordnung aufeinanderfolgen, Programmcodepaketteile (nämlich zur Bereitstellung einer Softwareschnittstelle) aufweisen, die das Durchführen von jeweiligen Schritten bewirken derart, dass bei einem aufgrund eines Programmcodepakets der ersten vorbestimmten Gruppe durchgeführten Schritt ein Senden zumindest eines Datums erfolgt, das bei einem aufgrund eines Programmcodepakets der zweiten vorbestimmten Gruppe durchgeführten Schritt empfangen wird. Die Programmcodepaketteile sollen so ausgelegt sein, dass das zumindest eine Datum über eine Datenleitung von einer an einem ersten Ort befindlichen ersten Datenverarbeitungseinrichtung zu einer an einem zweiten Ort befindlichen Datenverarbeitungseinrichtung über eine Datenleitung sendbar ist.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass das Bereitstellen solcher Programmcodepaketteile keine alltägliche Maßnahme ist. Das Programmcodepaket, das ein Datum senden will, läuft nämlich auf der ersten Datenverarbeitungseinrichtung ab, und das Programmcodepaket, das ein Datum empfangen will, läuft auf der zweiten Datenverarbeitungseinrichtung ab. Es müssen zunächst einmal Schritte durchgeführt werden, durch die die beiden Datenverarbeitungseinrichtungen miteinander verkoppelt werden. In der Sprache der Software heißt dies, dass ein Datenkanal erzeugt werden muss, über den das zumindest eine Datum gesendet werden kann. Dies hat sich bereits in der Vergangenheit als nicht-alltäglich erwiesen, sondern ein Verfahren zum Bereitstellen derartiger Softwareschnittstellen ist Gegenstand der US 6,275,871 B1 . Genau das dort beschriebene Verfahren kann vorliegend eingesetzt werden, d. h. es können Programmcodepaketteile zweier in der hierarchischen Ordnung aufeinanderfolgender Gruppen entsprechend ausgestattet sein.
  • Dass in ein und derselben Softwareplattform Softwarebausteine Daten über eine Datenleitung miteinander austauschen können, hat zur Folge, dass die Softwarebausteine der Softwareplattform, also die Programmcodepakete, auf unterschiedliche Computereinheiten verteilt sein können, wobei solche Computereinheiten einen Speicher und eine Datenverarbeitungseinrichtung (z. B. einen Mikroprozessor) aufweisen. Dann können Hierarchien von bei Bedienanweisungen in einem Krankenhaus auszuführenden Aufgaben aufgestellt werden, und den Aufgaben können Programmcodepakete zugeteilt werden. Im Krankenhaus müssen dann nur die Programmcodepakete der in der Hierarchie obersten Stufe gespeichert sein, alle anderen Programmcodepakete können außerhalb des Krankenhauses auf einem Speicher gespeichert sein und von einer zugehörigen Datenverarbeitungseinrichtung zum Laufen gebracht werden.
  • Eine besonders hohe Flexibilität in der Verteilung der Programmcodepakete besteht dann, wenn bei möglichst vielen und eben bevorzugt allen Gruppenpaaren von Gruppen, die in der hierarchischen Ordnung aufeinander folgen, einander zugehörige Schnittstellen der oben beschriebenen Art vorhanden sind, dass also die Programmcodepakete aus beiden Gruppen Programmcodepaketteile aufweisen, die ein Übermitteln von Daten über eine Datenleitung zwischen zwei Datenverarbeitungseinrichtungen ermöglichen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Programmcodepaketteile für jedes Gruppenpaar unterschiedlich ausgestaltet sein können, nämlich insbesondere an die Aufgaben der jeweiligen Programmcodepakete optimal angepasst sein können.
  • Wie schon erwähnt, können unterschiedliche Gruppen aus zumindest einem Programmcodepaket auf unterschiedlichen Speichern mit jeweils zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung abgespeichert sein. Insbesondere können alle Gruppen jeweils auf einem anderen Speicher abgespeichert sein. Es ist sogar möglich, dass unterschiedliche Programmcodepakete aus zumindest einer Gruppe auf unterschiedlichen Speichern mit jeweils zu geordneter Datenverarbeitungseinrichtung abgespeichert sind. Wie oben ausgeführt, kann zumindest ein Speicher mit jeweils zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung in einem Krankenhaus angeordnet sein, aber eben ein anderer Speicher mit zugehöriger Datenverarbeitungseinrichtung außerhalb eines Krankenhauses angeordnet sein. Das Platzieren von Programmcodepaketen außerhalb des Krankenhauses hat den Vorteil, dass das Krankenhauspersonal nicht für die Installierung, Wartung und den Austausch der Software verantwortlich ist. Die Programmcodepakete auf Speichern außerhalb eines Krankenhauses können auch vielfältig genutzt werden, z. B. eben durch eine Mehrzahl von Krankenhäuser. Dadurch ergibt sich eine Kostenersparnis: Die Software muss nur einmal installiert, gewartet bzw. ausgetauscht werden, und nicht für jedes Krankenhaus einzeln. Zudem kann ein Gruppenrabatt bei der Lizenzierung der Software gegeben werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der erfindungsgemäße bereitgestellte Programmcode ein solches Platzieren von Programmcodepaketen außerhalb des Krankenhauses zwar ermöglicht, dass dies aber nicht zwingend ist: Ein Krankenhaus kann sich stets auch dafür entscheiden, alle Gruppen aus zumindest einem Programmcodepaket auf einem Speicher mit zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung abzuspeichern. Es kann sich hierbei um einen einzigen Speicher handeln, wobei bevorzugt eine Verteilung der Gruppen auf unterschiedliche Speicher mit zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung in dem Krankenhaus erfolgt. Auch dies ist für das Krankenhaus vorteilhaft: So kann beispielsweise im Krankenhaus ein zentraler Server vorgesehen sein, der sich an einer Stelle befindet, wo seine Aufstellung wenig störend ist. Hingegen können andere Softwarebausteine dort platziert sein, wo sie unmittelbar benötigt werden, nämlich insbesondere in den zugehörigen Abteilungen.
  • Eine Softwareplattform für ein Krankenhaus weist bevorzugt bestimmte Eigenschaften auf, was die Einteilung der Gruppen in der hierarchischen Ordnung betrifft. So sollte die in der hierarchischen Ordnung am höchsten stehende Gruppe mit zumindest einem Programmcodepaket zumindest ein Programmcodepaket umfassen, das bei seinem Laufenlassen das Durchführen zumindest eines Schrittes in Abhängigkeit von einer (über eine Benutzerschnittstelle erfolgte) Benutzereingabe bewirkt. Dies ist deswegen sinnvoll, weil irgendein Programmcodepaket für das Abarbeiten von Benutzereingaben zuständig sein muss, und wenn dieses Teil der in der hierarchischen Ordnung am höchsten stehenden Gruppe ist, lassen sich die Programmcodepakete aus dieser Gruppe eben an dem Ort, an dem die Benutzereingabe erfolgt, platzieren. Grundsätzlich könnten dann alle Programmcodepakete aus hierarchisch tieferstehenden Gruppen an einem anderen Ort aufgestellt sein.
  • Dies bedeutet nicht, dass die Benutzereingabe nicht mittelbar über ein Programmcodepaket aus der hierarchisch am höchsten stehenden Gruppe auch ein Ablaufenlassen von Programmen durch Programmcodepakete nach geordneten Gruppen bewirken kann. Es kann sich sogar für die Verteilung von Aufgaben als vorteilhaft erweisen, die aufgrund von Benutzereingaben durchzuführenden Aufgaben hierarchisch zu staffeln. Solche Vorteile können dann genutzt werden, wenn die in der hierarchischen Ordnung am zweithöchsten stehende Gruppe ein Programmcodepaket umfasst, das bei einem durch Laufenlassen eines Programmcodepakets aus der in der hierarchischen Ordnung am höchsten stehenden Gruppe bewirkten Durchführen eines vorbestimmten Schritts in Abhängigkeit von einer Benutzereingabe ebenfalls das Durchführen zumindest eines Schritts in Abhängigkeit von dieser Benutzereingabe bewirkt. Mit anderen Worten ruft das zum Programmcodepaket aus der höchsten Gruppe zugehörige Programm ein nachgeordnetes Programm in zumindest einem Schritt auf.
  • Die erfindungsgemäß bereitgestellte Softwareplattform ermöglicht insbesondere auch, dass bestimmte Programme von einer Mehrzahl von Programmen höherer Stufe aufgerufen werden können. Es muss also nicht ein Softwarebaustein in einer niedrigen Stufe der hierarchischen Ordnung genau einem Softwarebaustein aus einer höheren Stufe zugeordnet sein, sondern ein solcher Softwarebaustein kann mehrfach genutzt werden. Dies bedeutet, dass der entsprechende Programmcode nur einmal zur Verfügung gestellt werden muss, so dass Speicherplatz eingespart wird und auch der organisatorische Aufwand geringer ist. Ausgedrückt in den Worten des Patentanspruchs soll also eine in der hierarchischen Ordnung einer anderen Gruppe nachgeordnete Gruppe mit zumindest einem Programmcodepaket ein solches Programmcodepaket umfassen, das bei jeweiligem Laufenlassen von zumindest zwei unterschiedlichen Programmcodepaketen aus der anderen (höheren) Gruppe jeweils in einem Schritt dazu veranlasst wird, seinerseits bei seinem Laufenlassen das Durchführen eines Schrittes zu bewirken.
  • Die Erfindung betrifft in einem Aspekt auch ein Speichermedium mit einem Programmcode der erfindungsgemäß bereitgestellten Eigenschaften. Das Speichermedium kann ein Datenträger sein, der dazu dient, den Programmcode auf einen oder mehrere Speicher zu überspielen. Das Speichermedium kann auch selbst bereits einen solchen Speicher umfassen. Wie oben bereits dargestellt, ermöglicht es der Programmcode, dass Programmcodepakete auf unterschiedlichen Datenverarbeitungseinheiten laufengelassen werden und dennoch Daten ausgetauscht werden können. Dies bedeutet, dass das Speichermedium zumindest zwei Speicher umfasst, die jeweils zu einer eigenen Rechnereinheit mit einer Datenverarbeitungseinheit zugehörig sind. Eine solche Recheneinheit ist dann bevorzugt im Krankenhaus angeordnet, und die andere nicht.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Verarbeiten von Daten aufgrund von Bedienanweisungen über eine in einem Krankenhaus angeordnete Benutzerschnittstelle beinhaltet, dass eine Bedienanweisung bewirkt, dass in einer aus zumindest zwei Elementen bestehenden Kette von Datenverarbeitungseinrichtungen jeweils ein durch eine Datenverarbeitungseinrichtung der Kette durchgeführter Schritt das Durchführen zumindest eines Schrittes durch eine in der Kette nachfolgende Datenverarbeitungseinrichtung bewirkt. Die Kette umfasst also, dass ein Programm ein anderes Programm aufruft und die Programme jeweils auf anderen Datenverarbeitungseinrichtungen ablaufen.
  • Erfindungsgemäß ist eine Datenverarbeitungseinrichtung aus der Kette, die einen Schritt ausführt, der durch die Bedienanweisung bewirkt wird, außerhalb des Krankenhauses angeordnet. Mit anderen Worten bewirkt eine Bedienanweisung, die über eine in dem Krankenhaus angeordnete Benutzerschnittstelle eingegeben wird, dass eine Datenverarbeitungseinrichtung außerhalb des Krankenhauses aktiviert wird.
  • Bevorzugt ist diese außerhalb des Krankenhauses angeordnete Datenverarbeitungseinrichtung zumindest ein drittes Element der Kette. Das zweite Element der Kette kann hierbei wahlweise innerhalb des Krankenhauses oder ebenfalls außerhalb des Krankenhauses angeordnet sein. Vorteilhaft ist insbesondere der erste Fall: Die Benutzerstelle kann in einer Abteilung des Krankenhauses vorgesehen sein, und dieser kann unmittelbar eine erste Datenverarbeitungseinrichtung zugeordnet sein. An einem zentralen Ort im Krankenhaus steht dann eine zweite Datenverarbeitungseinrichtung der Kette, die andere Schritte aufgrund der Bedienanweisung durchführt. Diese zweite Datenverarbeitungseinrichtung ruft dann die dritte Datenverarbeitungseinrichtung außerhalb des Krankenhauses auf.
  • Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, in der
  • 1 schematisch den Aufbau einer erfindungsgemäß bereitgestellten Softwareplattform veranschaulicht und
  • 2 eine Tabelle ist, anhand der die Verteilung von Softwarebausteinen der Softwareplattform aus 1 bei verschiedenen Anordnungskonzepten wiedergegeben ist.
  • Bereitgestellt wird eine Softwareplattform zur Verwendung in einem Krankenhaus: Die Softwareplattform soll das Durchführen von krankenhausspezifischen Applikationen von vielgestaltiger Art ermöglichen.
  • Die Softwareplattform soll so gestaltet sein, dass die Wahlmöglichkeit besteht, Softwarefunktionen aus dem Bereich des Krankenhauses heraus nach außen zu verlagern.
  • Vorliegend werden für die Softwareplattform Softwarebausteine (also Programmcodepakete) bereitgestellt, die hierarchisch geordnet sind. In 1 sind einzelne Ebenen der hierarchischen Ordnung mit „E” bezeichnet und entsprechend der hierarchischen Ordnung durchnummeriert. Je höher die Ebene in der hierarchischen Ordnung ist, desto spezifischer sind die Aufgaben der Software für das Krankenhaus und auch für einzelne Abteilungen des Krankenhauses ausgelegt. Den niedrigeren Ebenen hingegen sind solche Aufgaben zugeordnet, die Vorbedingungen für manche Applikationen sind, insbesondere auch für eine Vielzahl von Applikationen notwendig durchgeführt werden müssen.
  • Von Seiten des Krankenhauses wird über ein Portal PT die Software aufgerufen. In der höchsten Ebene E1 angesiedelt ist insbesondere solche Software, die für Aufgaben zuständig ist, die für mit einer Bedienung eines Systems über eine Benutzerschnittstelle durch eine Bedienperson zusammenhängende Aufgaben zuständig sind. Solche Aufgaben bestehen insbesondere darin, der Bedienperson zunächst überhaupt eine Benutzereingabe möglich zu machen, z. B. indem bestimmte Masken bereitgestellt werden. Zudem sollen der Bedienperson Rückmeldungen gegeben werden, z. B. bestimmte Anzeigen auf dem Bildschirm präsentiert werden.
  • Diese rein formalen Aufgaben werden bei typischen Applikationen durch etwas weitergehende Aufgaben ergänzt, die von der zweiten Ebene E2 durchgeführt werden. Insbesondere gibt es Applikationen A1 und A2, und A3, welche von einer Bedienperson aufrufbar sind, und bei deren Ablaufen sowohl Software aus der Ebene E1, als auch Software aus der Ebene E2 eingesetzt wird. Für die gesamte Softwareplattform gilt, dass Programmcodepakete aus untergeordneten Ebenen jeweils auf der nächsthöheren Ebene aufgerufen werden können. So weisen die Applikationen A1, A2 und A3 Unterapplikationen UA1, UA2 und UA3 auf, welche zum Aufrufen von Software aus der zweiten Ebene E2 dienen.
  • Vorliegend soll das Aufrufen von Software aus einer rangniedrigeren Ebene auch dann möglich sein, wenn diese Software nicht auf demselben Speicher wie die aufrufende Software gespeichert ist, und nicht auf derselben Datenverarbeitungseinrichtung abläuft wie selbige. Dies wird ermöglicht, indem die Softwarebausteine mit jeweils passenden Schnittstellen versehen werden. Diese Schnittstellen sind in 1 mit „S” bezeichnet und bei Bezug auf konkrete Protokolle durchnummeriert. Eine Softwareschnittstelle S1 im Softwarebaustein E1 ermöglicht es, mit einer zugehörigen Softwareschnittstelle S1 im Softwarebaustein E2 unter Verwendung eines Protokolls P1 zu kommunizieren. Vorliegend kann beispielsweise eine Schnittstelle verwendet werden, die auf den in der US 6,275,871 B1 beschriebene Prinzipien basiert. Gemäß diesen Prinzipien können auch in einer Hierarchie hochrangige Softwarebausteine Daten, z. B. einen Aufrufbefehl durch eine der Unterapplikationen UA1, UA2, UA3, über Datenleitungen zwischen zwei verschiedenen Datenverarbeitungseinrichtungen übermitteln.
  • In einer Krankenhausumgebung kann als Applikation A1 beispielsweise eine Funktionalität des Betrachtens von Patientenbildern bereitgestellt sein, englisch als „Viewer” bezeichnet. Der Teil der Applikation A1, der der Ebene E1 zugehörig ist, betrifft dann die konkrete Ansteuerung des Bildschirms, während der Inhalt der Darstellung durch ein Programmcodepaket aus der Ebene E2 übernommen wird.
  • Als Applikation A2 kann in einer Krankenhausumgebung eine solche Applikation bereitgestellt sein, die ergänzend zu der bilddarstellenden Applikation eine Bildauswahl ermöglicht. Die Applikation A2 ermöglicht das Durchsuchen von Ordnern mit Bilddateien etc., sie erfüllt auf englisch ausgedrückt die Funktion eines Browsers.
  • Schließlich kann in einer Krankenhausumgebung als Applikation A3 noch eine solche Applikation bereitgestellt sein, die die Verwaltung (Administration) von Patientendaten ermöglicht. Auf solche Patientendaten soll im ganzen Krankenhaus ständig zugegriffen werden können. Hierzu müssen die Patientendaten in einem geeigneten Format eingegeben und abgespeichert werden.
  • Aus der Softwarebausteinebene E2 kann nun auf Softwarebausteine aus einer niedrigeren Ebene bereitgestellt werden, vorliegend sind diese mit E3.1, E3.2, E3.3, E3.4 und E3.5 bezeichnet. Vorliegend soll auch zwischen der Ebene E2 und der Ebene E3 eine Trennung dahingehend möglich sein, dass die jeweiligen Softwarebausteine auf unterschiedlichen Speichern gespeichert sind und auf unterschiedlichen Datenverarbeitungseinrichtungen ablaufen. Zu diesem Zweck sind auch hier Softwareschnittstellen S2 bereitgestellt, die vorliegend das Kommunizieren über ein Protokoll P2 ermöglichen. Hierbei kann auf herkömmliche Schnittstellenarten zurückgegriffen werden, es können bekannte Webservice-Protokolle als Protokoll P2 eingesetzt werden.
  • In einer Krankenhausumgebung kann beispielsweise der Softwarebaustein E3.1 die Aufgabe übernehmen, Bilder von und zu den Applikationen, vor allem A1 und A2, zu transferieren. Es wird hierbei Gebrauch vom DICOM-Standard gemacht. DICOM steht für „Digital Imaging and Communications in Medicine” und ist ein Standard, der den Aufbau der medizinischen Bilder, ihre Aggregationsmöglichkeiten, ihren Versand sowie ihre Handhabung generell festlegt.
  • Ein Softwarebaustein E3.2 kann für die Verwaltung von Indexstrukturen zuständig sein, wobei vorhandenen Bildern ein solcher Index zugeteilt wird und dadurch die Suche nach solchen Bildern ermöglicht wird. Auch die Indexstrukturen sind nach DICOM strukturiert (Information: Patient/Studie/Reihe), und sie werden in einer Datenbank gespeichert.
  • Ein Softwarebaustein E3.3 kann für das Erstellen von medizinischen Berichten zuständig sein, wobei solche Berichte nach den Regeln des DICOM Structure Reports strukturiert werden können.
  • Ein Softwarebaustein E3.4 kann dafür zuständig sein, dass die Applikationen A1, A2, A3 zu bestimmten krankenhausweit übergreifenden Arbeitsschritten verwaltet werden können.
  • Ein Softwarebaustein E3.5 kann Protokolle für Hardware verwalten, wobei solche Protokolle Sequenzen beschreiben, die durch medizinische Modalitäten (Bildaufnahmesysteme) bei der Bildaufnahme durchfahren werden. Der Softwarebaustein E3.5 enthält dann eine Datenbank der Protokolle für unterschiedliche Modalitäten.
  • Auf der dritten Ebene können weitere Aufgaben verteilt sein, z. B. die Überwachung von Ressourcen in Applikationen, also das Einsetzen eines Regelwerks in einer Applikation, was eine Ressource betrifft, so dass z. B. einer Applikation ein bestimmter Speicherverbrauch zugeordnet sein kann. Auf der dritten Ebene können auch Standardprotokolle der medizinischen Domäne implementiert werden. Passend zur Applikation A3 kann beispielsweise protokolliert werden, dass die „Patientendaten erfasst” sind etc.
  • Auf der vierten Ebene sind insbesondere solche Softwarebausteine angeordnet, die von einer Vielzahl von Applikationen heraus verwendbar sind. Durch die hierarchische Struktur muss der Softwarebaustein bzw. der zugehörige Programmcode nur ein einziges Mal in der gesamten Softwareplattform bereitgestellt und auf einem Speicher abgelegt sein. Bei dieser Konzeption der Softwareplattform wird somit Speicherplatz gespart, insbesondere im Vergleich zu solchen Anwendungen, in denen Sub routinen von Applikationen aufgerufen werden und hierzu in ein jeweiliges Programm integriert sind.
  • Eine Sonderrolle hat der Softwarebaustein E4B, denn er kann sowohl aus der dritten Ebene als auch aus der vierten Ebene aus aufgerufen werden. Er hat somit eine Zwischenstellung zwischen der vierten und der fünften Ebene, so dass die Softwarebausteine, der eigentlichen vierten Ebene vorliegend mit „E4A” durchnummeriert sind, während durch das „B” in „E4B” angedeutet ist, dass dieser in gewisser Weise den Softwarebaustein mit „E4A” nachgeordnet ist.
  • Ein Softwarebaustein E4A.1 kann beispielsweise dafür zuständig sein, im Dateisystem DICOM-Dateien abzulegen. Die Dateien werden im Verzeichnis nur kurzfristig abgelegt, z. B. für die Dauer einer Untersuchung, die mit Hilfe einer Applikation durchgeführt wird. Der Softwarebaustein E4A.1 kann jedoch gleichzeitig auch ein Archiv für die dauerhafte Speicherung der medizinischen Bilder aufweisen. Zwischen der dritten Ebene und dem Softwarebaustein E4A wird über ein Protokoll P3 kommuniziert, z. B. das DICOM-Protokoll oder auch über „OS File Access”. Eine Schnittstelle S3 hierfür ist in der dritten Ebene und im Softwarebaustein E4A.1 bereitgestellt, die generelle Schnittstelle S der dritten Ebene umfasst auch S3.
  • Der Softwarebaustein E4A.2 ist ein Datenbanksystem, es kann z. B. ein Oracle-System eingesetzt werden. Es weist eine Schnittstelle S4 passend zur generellen Schnittstelle S der dritten Ebene, welche auch S4 umfasst, auf, so dass über ein Protokoll P4, ein Datenbankprotokoll, kommunizierbar ist.
  • Der Softwarebaustein E4A.3 ist für die Verwaltung des Portals PT zuständig und enthält Regeln, die das Aussehen des Portals für verschiedene Zusammenhänge und Nebenbedingungen beeinflussen. Der Softwarebaustein E4A.3 weist eine Schnittstelle S5 passend zur allgemeinen Schnittstelle S auf und kann gemäß dem Protokoll P5, z. B. HTTP, kommunizieren.
  • Die Softwarebausteine E4A.1 bis E4A.3 können auf Speichern abgelegt sein, die von Speichern verschieden sind, auf denen Softwarebausteine höherer Ebenen abgelegt sind, sie können auch auf anderen Datenverarbeitungseinrichtungen ablaufen als selbige.
  • Der Softwarebaustein E4B kann die Aufgabe der Kommunikation übernehmen, nämlich Nachrichten entweder innerhalb des Krankenhauses oder krankenhausübergreifend zu übermitteln. Der Softwarebaustein E4B hat somit die Funktion eines Busses. Seine Aufrufbarkeit sowohl aus der dritten als auch aus der vierten Ebene heraus ist dadurch bedingt, dass auch aus der dritten Ebene heraus eine Kommunikation notwendig sein kann. In 1 ist als Schnittstelle die Schnittstelle S3 gezeigt, so dass über ein Protokoll P3 kommuniziert werden kann, das auch bei einem der anderen Softwarebausteine E4A.1 verwendet wird. Es kann zum Softwarebaustein E4B in Abweichung von der Darstellung jedoch auch ein eigenes Protokoll verwendet werden (dies wäre vorliegend P6). Ein Protokoll, das sich für die Busfunktion des Softwarebausteins E4B eignet, ist DICOM oder auch SQL/XML Query.
  • Die Verwendung der Schnittstellen S1 bis S5 ermöglicht es, wie bereits ausgeführt, Softwarebausteine unterschiedlicher Ebenen auf unterschiedlichen Computereinheiten anzusiedeln, also auf Speichern abzuspeichern und Datenverarbeitungseinrichtungen ablaufen zu lassen.
  • 2 zeigt vier Konzepte, wie dies möglich ist:
    Gemäß dem ersten Konzept sind die erste bis dritte Gruppe von Softwarebausteinen E1 bis E3 auf einem Client-Rechnersystem angeordnet. Der Begriff „Client” bezieht sich auf die Anordnung im Krankenhaus und insbesondere dort in einer Abteilung, wo die Applikation A1, A2 und A3 benötigt werden.
  • Beim zweiten Konzept sind nur die Softwarebausteine der ersten und zweiten Gruppe auf dem Client angeordnet, diejenigen der dritten Gruppe sind jedoch auf einem Server angeordnet. Der Server kann sowohl im Krankenhaus angeordnet sein, die Erfindung ermöglicht es aber insbesondere, einen solchen Server außerhalb des Krankenhauses anzusiedeln. Dann ist das Krankenhauspersonal nicht für Installation, Wartung und Pflege der Softwarebausteine E3.1 bis E3.5 zuständig.
  • Beim dritten Konzept ist lediglich die Ebene E1 auf dem Client angeordnet, während die zweite und dritte Gruppe auf einem Server angeordnet sind. Es sei darauf hingewiesen, dass eine Trennung in diesem Falle zwischen der Ebene E1 und der Ebene E2 erfolgt. Dies ist wegen der Anwendung der Prinzipien aus der US 6,275,871 81 möglich, auch wenn die Applikationen A1, A2 und A3 jeweils Software aus beiden Ebenen benötigen.
  • Beim vierten Konzept sind Programmcodepakete aus allen drei Gruppen gemäß den drei Ebenen auf unterschiedlichen Rechnereinheiten angeordnet, nämlich die Programmcodepakete der ersten Gruppe zur ersten Ebene E1 auf einem Client dort, wo die Applikation benötigt wird, die Programmcodepakete der zweiten Gruppe auf einem ersten Server und die Programmcodepakete der dritten Gruppe auf einem dritten Server. Es liegt also sowohl eine Trennung zwischen der Ebene E1 und der Ebene E2 und den Softwarepaketen der dritten Ebene, E3.1 bis E3.5, vor. Hier ist denkbar, dass der Client in einer Krankenhausabteilung angeordnet ist, der erste Server an einem zentralen Ort im Krankenhaus und der zweite Server außerhalb des Krankhauses. Dann sind die Softwarebausteine optimal verteilt und können jeweils dort installiert, gewartet und gepflegt werden, wo das Personal optimal hierfür eingestellt ist.
  • In 2 ist lediglich zu den ersten bis dritten Gruppen dargestellt, wie eine konkrete Verteilung aussieht. Es ist davon ausgegangen, dass die Softwarebausteine E4A.1 bis E4A.3 sowie E4B grundsätzlich auf einem Server angeordnet sind. Bei den Konzepten zwei bis vier kann dieser Server mit dem jeweils der dritten Gruppe zugeordneten Server identisch sein.
  • Bei allen vier Konzepten ist es möglich, die Programmcodepakete der dritten Gruppe (Softwarebausteine E3.1 bis E3.5) oder die der vierten Gruppe (Softwarebausteine der vierten Ebene, E4A.1, E4A.2, E4B) auf unterschiedliche Server (Speicher und Datenverarbeitungseinrichtung) zu verteilen, es kann also die Trennung auf unterschiedliche Server innerhalb der dritten Ebene und auch innerhalb der vierten Ebene erfolgen.
  • Durch Verlagerung von Softwarebausteinen an zentrale Stellen des Krankenhauses und insbesondere auch an Orte außerhalb des Krankenhauses wird das Krankenhaus von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Ablaufen von Software entlastet, wobei insbesondere auch eine Kostenersparnis erzielbar ist.
  • A1, A2, A3
    Applikationen
    E1, E2; E3.1, E3.2, E3.3, E3.4 und E3.5; E4A, E4A.1, E4B
    Softwarebausteine unterschiedlicher Ebenen E
    PT
    Portal
    UA1, UA2, UA3
    Unterapplikationen
    S; S1, S2, S3, S4, S5
    Softwareschnittstellen
    P1, P2, P3, P4, P5, P6
    Protokolle
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 6275871 B1 [0009, 0028]
    • - US 627587181 [0049]

Claims (14)

  1. Auf Speicher gespeicherter Programmcode, bestehend aus einer Mehrzahl von Gruppen mit je zumindest einem Programmcodepaket, wobei jedes Programmcodepaket für sich bei seinem Laufenlassen auf einer Datenverarbeitungseinrichtung bewirkt, dass Schritte in einer Abfolge durchgeführt werden, wobei die Gruppen hierarchisch geordnet sind derart, dass in einem aufgrund eines Programmcodepakets einer vorbestimmten Stufe der Hierarchie durchgeführten Schritt ein Durchführen von Schritten durch Laufenlassen eines Programmcodepakets der der vorbestimmten Stufe nachfolgenden Stufe der Hierarchie bewirkt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Programmcodepakete aus zwei vorbestimmten Gruppen, die in der hierarchischen Ordnung aufeinander folgen, Programmcodepaketteile (S1, S2, S3, S4, S5; S) aufweisen, die das Durchführen von jeweiligen Schritten bewirken derart, dass bei einem aufgrund eines Programmcodepakets der ersten vorbestimmten Gruppe durchgeführten Schritt ein Senden zumindest eines Datums erfolgt, das bei einem aufgrund eines Programmcodepakets der zweiten vorbestimmten Gruppe durchgeführten Schritt empfangen wird, wobei die Programmcodepaketteile (S1, S2, S3, S4, S5; S) so ausgelegt sind, dass das zumindest eine Datum über eine Datenleitung von einer an einem ersten Ort befindlichen ersten Datenverarbeitungseinrichtung zu einer an einem zweiten Ort befindlichen Datenverarbeitungseinrichtung sendbar ist.
  2. Programmcode nach Anspruch 1, bei dem bei allen Gruppenpaaren von Gruppen, die in der hierarchischen Ordnung aufeinanderfolgen, die Programmcodepakete aus beiden Gruppen Programmcodepaketteile (S1, S2, S3, S4, S5; S) aufweisen, die ein Übermitteln von Daten über eine Datenleitung zwischen zwei Datenverarbeitungseinrichtungen an unterschiedlichen Orten ermöglichen.
  3. Programmcode nach Anspruch 1 oder 2, bei dem unterschiedliche Gruppen aus zumindest einem Programmcodepaket auf unterschiedlichen Speichern mit jeweils zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung abgespeichert sind.
  4. Programmcode nach Anspruch 3, bei dem alle Gruppen aus zumindest einem Programmcodepaket jeweils auf einem anderen Speicher mit jeweils anderer zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung abgespeichert sind.
  5. Programmcode nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem bei zumindest einer Gruppe unterschiedliche Programmcodepakete aus dieser Gruppe auf unterschiedlichen Speichern mit jeweils zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung abgespeichert sind.
  6. Programmcode nach einem der Ansprüche 3 bis 5, bei dem zumindest ein Speicher mit jeweils zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung in einem Krankenhaus angeordnet ist und zumindest ein Speicher mit zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung außerhalb eines Krankenhauses angeordnet ist.
  7. Programmcode nach Anspruch 1 oder 2, bei dem alle Gruppen aus zumindest einem Programmcodepaket auf einem Speicher mit zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung abgespeichert sind, der sich in einem Krankenhaus befindet.
  8. Programmcode nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die in der hierarchischen Ordnung am höchsten stehende Gruppe mit zumindest einem Programmcodepaket ein Programmcodepaket (E1) umfasst, das bei seinem Laufenlassen das Durchführen zumindest eines Schrittes in Abhängigkeit von einer Benutzereingabe bewirkt.
  9. Programmcode nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die in der hierarchischen Ordnung am zweithöchsten stehende Gruppe mit zumindest einem Programmcodepaket ein Programmcodepaket (E2) umfasst, das bei einem durch Laufenlassen eines Programmcodepakets aus der in der hierarchischen Ordnung am höchsten stehenden Gruppe bewirkten Durchführen eines vorbestimmten Schritts in Abhängigkeit von einer Benutzereingabe ebenfalls das Durchführen zumindest eines Schritts in Abhängigkeit von dieser Benutzereingabe bewirkt.
  10. Programmcode nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine in der hierarchischen Ordnung einer anderen Gruppe nachgeordnete Gruppe mit zumindest einem Programmcodepaket ein Programmcodepaket umfasst, das bei jeweiligem Laufenlassen von zumindest zwei unterschiedlichen Programmcodepaketen aus der anderen Gruppe jeweils in einem Schritt dazu veranlasst wird, seinerseits bei seinem Laufenlassen das Durchführen eines Schrittes zu bewirken.
  11. Speichermedium mit Programmcode nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  12. Speichermedium nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass es zumindest zwei Speicher umfasst, die jeweils zu einer eigenen Recheneinheit mit einer Datenverarbeitungseinrichtung zugehörig sind.
  13. Verfahren zum Verarbeiten von Daten aufgrund von Bedienanweisungen über eine in einem Krankenhaus angeordnete Benutzerschnittstelle, bei dem eine Bedienanweisung bewirkt, dass in einer aus zumindest zwei Elementen bestehenden Kette von Datenverarbeitungseinrichtungen jeweils ein durch eine Datenverarbeitungseinrichtung der Kette durchgeführter Schritt das Durchführen zumindest eines Schrittes durch eine in der Kette nachfolgende Datenverarbeitungseinrichtung bewirkt, dadurch gekennzeichnet, dass eine Datenverarbeitungseinrichtung aus der Kette, die einen Schritt ausführt, der durch die Bedienanweisung bewirkt wird, außerhalb des Krankenhauses angeordnet ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die außerhalb des Krankenhauses angeordnete Datenverarbeitungseinrichtung ein zumindest drittes Element der Kette ist.
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