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Die
Erfindung betrifft eine so genannte Softwareplattform. Diese soll
zur Verwendung in einem Krankenhaus geeignet sein.
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Eine
Softwareplattform umfasst eine Gesamtheit von Programmcode, die
sich dadurch auszeichnet, dass der Programmcode aus Programmcodepaketen
zusammengesetzt ist. Die Programmcodepakete sind nichts anderes
als Softwarebausteine. Jedes Programmcodepaket kann einzeln auf
einer Datenverarbeitungseinrichtung ablaufen. Bei seinem Laufenlassen
auf einer Datenverarbeitungseinrichtung bewirkt ein Programmcodepaket
das Durchführen von Schritten in einer Abfolge. Die Programmcodepakete
in einer Softwareplattform lassen sich zu Gruppen zusammenfassen.
Es gibt hierbei eine hierarchische Ordnung der Gruppen: Softwarebausteine aus
einer in der hierarchischen Ordnung hoch oben stehenden Gruppe können
Softwarebausteine aus der nächstunteren Stufe aufrufen,
so dass diese ablaufen können. Mit anderen Worten wird
in einem aufgrund eines Programmcodepakets einer vorbestimmten Stufe
der Hierarchie durchgeführten Schrittes ein Durchführen
von Schritten durch Laufenlassen eines Programmcodepakets der der
vorbestimmten Stufe nachfolgenden Stufe der Hierarchie bewirkt.
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Neben
den genannten Softwarebausteinen in der Hierachie beinhaltet die
Plattform zusätzlich auch noch Vorschriften, nach denen
Applikationen gebaut werden müssen, um auf der Plattform
ablaufen zu können und hierbei von den genannten Softwaresteinen
Gebrauch machen zu können. Die Softwareplattform beinhaltet
ferner noch die so genannte Runtime-Architektur, also Elemente,
die dafür sorgen, dass die Applikationen und Bausteine
instanziiert, verwaltet (gemäß dem so genannten
Life-cycle management), verknüpft und laufen gelassen werden
können. Vorliegend stehen jedoch nur die eingangs beschriebe nen
Softwarebausteine im Zentrum der Darstellung der Erfindung.
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Softwarelösungen
für Krankenhäuser zeichnen sich dadurch aus, dass
die gesamte irgendwie benötigte Software, also sämtliche
Softwarebausteine einer Softwareplattform, auf Speichern in dem Krankenhaus
abgelegt wird. Den Speichern sind Datenverarbeitungseinrichtungen
zugeordnet. Im Krankenhausalltag benutzen die behandelnden Ärzte ständig
irgendwelche Computerprogramme. Daher muss mit der Software ein
extremer Aufwand getrieben werden. Die Software muss zunächst
gekauft werden, dann installiert werden, dann ständig gewartet
und an Umgebungsbedingungen angepasst werden. Da Software ein kurzlebiges
Produkt ist, muss eine Software in kurzen zeitlichen Abständen
durch eine aktualisierte Software, in der Regel eine neue Version
des bisherigen Programmes, ersetzt werden. Bei allen diesen Vorgängen
muss ein Computerfachmann anwesend sein. Wegen der Allgegenwart
von Software in modernen Krankenhäusern müssen
diese einen erheblichen Aufwand außerhalb der eigentlichen ärztlichen
und pflegenden Tätigkeit leisten. Dieser Aufwand geht auch
mit hohen Kosten einher.
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Es
wäre wünschenswert, könnten Krankenhäuser
die Möglichkeit haben, Aufgaben, die durch die Nutzung
von Software entstehen, nach außen zu verlagern. Hierbei
sollten möglichst gleichzeitig die Kosten verringert werden.
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Die
Aufgabe wird durch den Gegenstand des Patentanspruchs 1, also durch
auf Speicherplatz gespeicherten Programmcode bestimmter Art, gelöst, durch
ein Speichermedium mit solchem Programmcode gemäß Patentanspruch
11, und auch durch ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch
13.
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Durch
die Erfindung wird eine bestimmte Softwareplattform bereitgestellt,
die sich zur Verwendung durch Krankenhäuser eignet.
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Kennzeichnen
der Erfindung ist, dass Softwarebausteine aus zwei in der hierarchischen
Ordnung aufeinanderfolgenden Gruppen Daten über eine Datenleitung
miteinander austauschen können. Hierzu sind entsprechende
Schnittstellen softwaremäßig bereitgestellt. Ausgedrückt
durch den Begriff „Programmcodepaket” bedeutet
dies, dass Programmcodepakete aus zwei vorbestimmten Gruppen, die
in der hierarchischen Ordnung aufeinanderfolgen, Programmcodepaketteile
(nämlich zur Bereitstellung einer Softwareschnittstelle)
aufweisen, die das Durchführen von jeweiligen Schritten
bewirken derart, dass bei einem aufgrund eines Programmcodepakets
der ersten vorbestimmten Gruppe durchgeführten Schritt
ein Senden zumindest eines Datums erfolgt, das bei einem aufgrund
eines Programmcodepakets der zweiten vorbestimmten Gruppe durchgeführten
Schritt empfangen wird. Die Programmcodepaketteile sollen so ausgelegt
sein, dass das zumindest eine Datum über eine Datenleitung
von einer an einem ersten Ort befindlichen ersten Datenverarbeitungseinrichtung
zu einer an einem zweiten Ort befindlichen Datenverarbeitungseinrichtung über eine
Datenleitung sendbar ist.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass das Bereitstellen solcher Programmcodepaketteile
keine alltägliche Maßnahme ist. Das Programmcodepaket,
das ein Datum senden will, läuft nämlich auf der
ersten Datenverarbeitungseinrichtung ab, und das Programmcodepaket,
das ein Datum empfangen will, läuft auf der zweiten Datenverarbeitungseinrichtung ab.
Es müssen zunächst einmal Schritte durchgeführt
werden, durch die die beiden Datenverarbeitungseinrichtungen miteinander
verkoppelt werden. In der Sprache der Software heißt dies,
dass ein Datenkanal erzeugt werden muss, über den das zumindest
eine Datum gesendet werden kann. Dies hat sich bereits in der Vergangenheit
als nicht-alltäglich erwiesen, sondern ein Verfahren zum
Bereitstellen derartiger Softwareschnittstellen ist Gegenstand der
US 6,275,871 B1 .
Genau das dort beschriebene Verfahren kann vorliegend eingesetzt
werden, d. h. es können Programmcodepaketteile zweier in
der hierarchischen Ordnung aufeinanderfolgender Gruppen entsprechend
ausgestattet sein.
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Dass
in ein und derselben Softwareplattform Softwarebausteine Daten über
eine Datenleitung miteinander austauschen können, hat zur
Folge, dass die Softwarebausteine der Softwareplattform, also die
Programmcodepakete, auf unterschiedliche Computereinheiten verteilt
sein können, wobei solche Computereinheiten einen Speicher
und eine Datenverarbeitungseinrichtung (z. B. einen Mikroprozessor)
aufweisen. Dann können Hierarchien von bei Bedienanweisungen
in einem Krankenhaus auszuführenden Aufgaben aufgestellt
werden, und den Aufgaben können Programmcodepakete zugeteilt werden.
Im Krankenhaus müssen dann nur die Programmcodepakete der
in der Hierarchie obersten Stufe gespeichert sein, alle anderen
Programmcodepakete können außerhalb des Krankenhauses
auf einem Speicher gespeichert sein und von einer zugehörigen
Datenverarbeitungseinrichtung zum Laufen gebracht werden.
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Eine
besonders hohe Flexibilität in der Verteilung der Programmcodepakete
besteht dann, wenn bei möglichst vielen und eben bevorzugt
allen Gruppenpaaren von Gruppen, die in der hierarchischen Ordnung
aufeinander folgen, einander zugehörige Schnittstellen
der oben beschriebenen Art vorhanden sind, dass also die Programmcodepakete aus
beiden Gruppen Programmcodepaketteile aufweisen, die ein Übermitteln
von Daten über eine Datenleitung zwischen zwei Datenverarbeitungseinrichtungen
ermöglichen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Programmcodepaketteile
für jedes Gruppenpaar unterschiedlich ausgestaltet sein
können, nämlich insbesondere an die Aufgaben der
jeweiligen Programmcodepakete optimal angepasst sein können.
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Wie
schon erwähnt, können unterschiedliche Gruppen
aus zumindest einem Programmcodepaket auf unterschiedlichen Speichern
mit jeweils zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung abgespeichert sein.
Insbesondere können alle Gruppen jeweils auf einem anderen
Speicher abgespeichert sein. Es ist sogar möglich, dass
unterschiedliche Programmcodepakete aus zumindest einer Gruppe auf
unterschiedlichen Speichern mit jeweils zu geordneter Datenverarbeitungseinrichtung
abgespeichert sind. Wie oben ausgeführt, kann zumindest
ein Speicher mit jeweils zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung
in einem Krankenhaus angeordnet sein, aber eben ein anderer Speicher
mit zugehöriger Datenverarbeitungseinrichtung außerhalb
eines Krankenhauses angeordnet sein. Das Platzieren von Programmcodepaketen
außerhalb des Krankenhauses hat den Vorteil, dass das Krankenhauspersonal
nicht für die Installierung, Wartung und den Austausch
der Software verantwortlich ist. Die Programmcodepakete auf Speichern
außerhalb eines Krankenhauses können auch vielfältig
genutzt werden, z. B. eben durch eine Mehrzahl von Krankenhäuser.
Dadurch ergibt sich eine Kostenersparnis: Die Software muss nur
einmal installiert, gewartet bzw. ausgetauscht werden, und nicht
für jedes Krankenhaus einzeln. Zudem kann ein Gruppenrabatt
bei der Lizenzierung der Software gegeben werden. Es sei darauf
hingewiesen, dass der erfindungsgemäße bereitgestellte
Programmcode ein solches Platzieren von Programmcodepaketen außerhalb
des Krankenhauses zwar ermöglicht, dass dies aber nicht
zwingend ist: Ein Krankenhaus kann sich stets auch dafür
entscheiden, alle Gruppen aus zumindest einem Programmcodepaket
auf einem Speicher mit zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung
abzuspeichern. Es kann sich hierbei um einen einzigen Speicher handeln,
wobei bevorzugt eine Verteilung der Gruppen auf unterschiedliche Speicher
mit zugeordneter Datenverarbeitungseinrichtung in dem Krankenhaus
erfolgt. Auch dies ist für das Krankenhaus vorteilhaft:
So kann beispielsweise im Krankenhaus ein zentraler Server vorgesehen sein,
der sich an einer Stelle befindet, wo seine Aufstellung wenig störend
ist. Hingegen können andere Softwarebausteine dort platziert
sein, wo sie unmittelbar benötigt werden, nämlich
insbesondere in den zugehörigen Abteilungen.
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Eine
Softwareplattform für ein Krankenhaus weist bevorzugt bestimmte
Eigenschaften auf, was die Einteilung der Gruppen in der hierarchischen
Ordnung betrifft. So sollte die in der hierarchischen Ordnung am
höchsten stehende Gruppe mit zumindest einem Programmcodepaket
zumindest ein Programmcodepaket umfassen, das bei seinem Laufenlassen
das Durchführen zumindest eines Schrittes in Abhängigkeit
von einer (über eine Benutzerschnittstelle erfolgte) Benutzereingabe
bewirkt. Dies ist deswegen sinnvoll, weil irgendein Programmcodepaket für
das Abarbeiten von Benutzereingaben zuständig sein muss,
und wenn dieses Teil der in der hierarchischen Ordnung am höchsten
stehenden Gruppe ist, lassen sich die Programmcodepakete aus dieser Gruppe
eben an dem Ort, an dem die Benutzereingabe erfolgt, platzieren.
Grundsätzlich könnten dann alle Programmcodepakete
aus hierarchisch tieferstehenden Gruppen an einem anderen Ort aufgestellt sein.
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Dies
bedeutet nicht, dass die Benutzereingabe nicht mittelbar über
ein Programmcodepaket aus der hierarchisch am höchsten
stehenden Gruppe auch ein Ablaufenlassen von Programmen durch Programmcodepakete
nach geordneten Gruppen bewirken kann. Es kann sich sogar für
die Verteilung von Aufgaben als vorteilhaft erweisen, die aufgrund von
Benutzereingaben durchzuführenden Aufgaben hierarchisch
zu staffeln. Solche Vorteile können dann genutzt werden,
wenn die in der hierarchischen Ordnung am zweithöchsten
stehende Gruppe ein Programmcodepaket umfasst, das bei einem durch
Laufenlassen eines Programmcodepakets aus der in der hierarchischen
Ordnung am höchsten stehenden Gruppe bewirkten Durchführen
eines vorbestimmten Schritts in Abhängigkeit von einer
Benutzereingabe ebenfalls das Durchführen zumindest eines
Schritts in Abhängigkeit von dieser Benutzereingabe bewirkt. Mit
anderen Worten ruft das zum Programmcodepaket aus der höchsten
Gruppe zugehörige Programm ein nachgeordnetes Programm
in zumindest einem Schritt auf.
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Die
erfindungsgemäß bereitgestellte Softwareplattform
ermöglicht insbesondere auch, dass bestimmte Programme
von einer Mehrzahl von Programmen höherer Stufe aufgerufen
werden können. Es muss also nicht ein Softwarebaustein
in einer niedrigen Stufe der hierarchischen Ordnung genau einem
Softwarebaustein aus einer höheren Stufe zugeordnet sein,
sondern ein solcher Softwarebaustein kann mehrfach genutzt werden.
Dies bedeutet, dass der entsprechende Programmcode nur einmal zur Verfügung
gestellt werden muss, so dass Speicherplatz eingespart wird und
auch der organisatorische Aufwand geringer ist. Ausgedrückt
in den Worten des Patentanspruchs soll also eine in der hierarchischen Ordnung
einer anderen Gruppe nachgeordnete Gruppe mit zumindest einem Programmcodepaket ein
solches Programmcodepaket umfassen, das bei jeweiligem Laufenlassen
von zumindest zwei unterschiedlichen Programmcodepaketen aus der
anderen (höheren) Gruppe jeweils in einem Schritt dazu veranlasst
wird, seinerseits bei seinem Laufenlassen das Durchführen
eines Schrittes zu bewirken.
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Die
Erfindung betrifft in einem Aspekt auch ein Speichermedium mit einem
Programmcode der erfindungsgemäß bereitgestellten
Eigenschaften. Das Speichermedium kann ein Datenträger
sein, der dazu dient, den Programmcode auf einen oder mehrere Speicher
zu überspielen. Das Speichermedium kann auch selbst bereits
einen solchen Speicher umfassen. Wie oben bereits dargestellt, ermöglicht
es der Programmcode, dass Programmcodepakete auf unterschiedlichen
Datenverarbeitungseinheiten laufengelassen werden und dennoch Daten
ausgetauscht werden können. Dies bedeutet, dass das Speichermedium
zumindest zwei Speicher umfasst, die jeweils zu einer eigenen Rechnereinheit
mit einer Datenverarbeitungseinheit zugehörig sind. Eine
solche Recheneinheit ist dann bevorzugt im Krankenhaus angeordnet,
und die andere nicht.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zum Verarbeiten von
Daten aufgrund von Bedienanweisungen über eine in einem
Krankenhaus angeordnete Benutzerschnittstelle beinhaltet, dass eine
Bedienanweisung bewirkt, dass in einer aus zumindest zwei Elementen
bestehenden Kette von Datenverarbeitungseinrichtungen jeweils ein
durch eine Datenverarbeitungseinrichtung der Kette durchgeführter Schritt
das Durchführen zumindest eines Schrittes durch eine in
der Kette nachfolgende Datenverarbeitungseinrichtung bewirkt. Die
Kette umfasst also, dass ein Programm ein anderes Programm aufruft und
die Programme jeweils auf anderen Datenverarbeitungseinrichtungen
ablaufen.
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Erfindungsgemäß ist
eine Datenverarbeitungseinrichtung aus der Kette, die einen Schritt
ausführt, der durch die Bedienanweisung bewirkt wird, außerhalb
des Krankenhauses angeordnet. Mit anderen Worten bewirkt eine Bedienanweisung,
die über eine in dem Krankenhaus angeordnete Benutzerschnittstelle
eingegeben wird, dass eine Datenverarbeitungseinrichtung außerhalb
des Krankenhauses aktiviert wird.
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Bevorzugt
ist diese außerhalb des Krankenhauses angeordnete Datenverarbeitungseinrichtung zumindest
ein drittes Element der Kette. Das zweite Element der Kette kann
hierbei wahlweise innerhalb des Krankenhauses oder ebenfalls außerhalb
des Krankenhauses angeordnet sein. Vorteilhaft ist insbesondere
der erste Fall: Die Benutzerstelle kann in einer Abteilung des Krankenhauses
vorgesehen sein, und dieser kann unmittelbar eine erste Datenverarbeitungseinrichtung
zugeordnet sein. An einem zentralen Ort im Krankenhaus steht dann
eine zweite Datenverarbeitungseinrichtung der Kette, die andere Schritte
aufgrund der Bedienanweisung durchführt. Diese zweite Datenverarbeitungseinrichtung
ruft dann die dritte Datenverarbeitungseinrichtung außerhalb
des Krankenhauses auf.
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Nachfolgend
wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung unter
Bezug auf die Zeichnung beschrieben, in der
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1 schematisch
den Aufbau einer erfindungsgemäß bereitgestellten
Softwareplattform veranschaulicht und
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2 eine
Tabelle ist, anhand der die Verteilung von Softwarebausteinen der
Softwareplattform aus 1 bei verschiedenen Anordnungskonzepten wiedergegeben
ist.
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Bereitgestellt
wird eine Softwareplattform zur Verwendung in einem Krankenhaus:
Die Softwareplattform soll das Durchführen von krankenhausspezifischen
Applikationen von vielgestaltiger Art ermöglichen.
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Die
Softwareplattform soll so gestaltet sein, dass die Wahlmöglichkeit
besteht, Softwarefunktionen aus dem Bereich des Krankenhauses heraus nach
außen zu verlagern.
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Vorliegend
werden für die Softwareplattform Softwarebausteine (also
Programmcodepakete) bereitgestellt, die hierarchisch geordnet sind.
In 1 sind einzelne Ebenen der hierarchischen Ordnung mit „E” bezeichnet
und entsprechend der hierarchischen Ordnung durchnummeriert. Je
höher die Ebene in der hierarchischen Ordnung ist, desto
spezifischer sind die Aufgaben der Software für das Krankenhaus
und auch für einzelne Abteilungen des Krankenhauses ausgelegt.
Den niedrigeren Ebenen hingegen sind solche Aufgaben zugeordnet,
die Vorbedingungen für manche Applikationen sind, insbesondere
auch für eine Vielzahl von Applikationen notwendig durchgeführt
werden müssen.
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Von
Seiten des Krankenhauses wird über ein Portal PT die Software
aufgerufen. In der höchsten Ebene E1 angesiedelt ist insbesondere
solche Software, die für Aufgaben zuständig ist,
die für mit einer Bedienung eines Systems über
eine Benutzerschnittstelle durch eine Bedienperson zusammenhängende Aufgaben
zuständig sind. Solche Aufgaben bestehen insbesondere darin,
der Bedienperson zunächst überhaupt eine Benutzereingabe
möglich zu machen, z. B. indem bestimmte Masken bereitgestellt werden.
Zudem sollen der Bedienperson Rückmeldungen gegeben werden,
z. B. bestimmte Anzeigen auf dem Bildschirm präsentiert
werden.
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Diese
rein formalen Aufgaben werden bei typischen Applikationen durch
etwas weitergehende Aufgaben ergänzt, die von der zweiten
Ebene E2 durchgeführt werden. Insbesondere gibt es Applikationen
A1 und A2, und A3, welche von einer Bedienperson aufrufbar sind,
und bei deren Ablaufen sowohl Software aus der Ebene E1, als auch
Software aus der Ebene E2 eingesetzt wird. Für die gesamte
Softwareplattform gilt, dass Programmcodepakete aus untergeordneten
Ebenen jeweils auf der nächsthöheren Ebene aufgerufen
werden können. So weisen die Applikationen A1, A2 und A3
Unterapplikationen UA1, UA2 und UA3 auf, welche zum Aufrufen von Software
aus der zweiten Ebene E2 dienen.
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Vorliegend
soll das Aufrufen von Software aus einer rangniedrigeren Ebene auch
dann möglich sein, wenn diese Software nicht auf demselben
Speicher wie die aufrufende Software gespeichert ist, und nicht
auf derselben Datenverarbeitungseinrichtung abläuft wie
selbige. Dies wird ermöglicht, indem die Softwarebausteine
mit jeweils passenden Schnittstellen versehen werden. Diese Schnittstellen
sind in
1 mit „S” bezeichnet
und bei Bezug auf konkrete Protokolle durchnummeriert. Eine Softwareschnittstelle
S1 im Softwarebaustein E1 ermöglicht es, mit einer zugehörigen
Softwareschnittstelle S1 im Softwarebaustein E2 unter Verwendung
eines Protokolls P1 zu kommunizieren. Vorliegend kann beispielsweise
eine Schnittstelle verwendet werden, die auf den in der
US 6,275,871 B1 beschriebene
Prinzipien basiert. Gemäß diesen Prinzipien können
auch in einer Hierarchie hochrangige Softwarebausteine Daten, z. B.
einen Aufrufbefehl durch eine der Unterapplikationen UA1, UA2, UA3, über
Datenleitungen zwischen zwei verschiedenen Datenverarbeitungseinrichtungen übermitteln.
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In
einer Krankenhausumgebung kann als Applikation A1 beispielsweise
eine Funktionalität des Betrachtens von Patientenbildern
bereitgestellt sein, englisch als „Viewer” bezeichnet.
Der Teil der Applikation A1, der der Ebene E1 zugehörig
ist, betrifft dann die konkrete Ansteuerung des Bildschirms, während
der Inhalt der Darstellung durch ein Programmcodepaket aus der Ebene
E2 übernommen wird.
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Als
Applikation A2 kann in einer Krankenhausumgebung eine solche Applikation
bereitgestellt sein, die ergänzend zu der bilddarstellenden
Applikation eine Bildauswahl ermöglicht. Die Applikation
A2 ermöglicht das Durchsuchen von Ordnern mit Bilddateien
etc., sie erfüllt auf englisch ausgedrückt die Funktion
eines Browsers.
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Schließlich
kann in einer Krankenhausumgebung als Applikation A3 noch eine solche
Applikation bereitgestellt sein, die die Verwaltung (Administration)
von Patientendaten ermöglicht. Auf solche Patientendaten
soll im ganzen Krankenhaus ständig zugegriffen werden können.
Hierzu müssen die Patientendaten in einem geeigneten Format
eingegeben und abgespeichert werden.
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Aus
der Softwarebausteinebene E2 kann nun auf Softwarebausteine aus
einer niedrigeren Ebene bereitgestellt werden, vorliegend sind diese mit
E3.1, E3.2, E3.3, E3.4 und E3.5 bezeichnet. Vorliegend soll auch
zwischen der Ebene E2 und der Ebene E3 eine Trennung dahingehend
möglich sein, dass die jeweiligen Softwarebausteine auf
unterschiedlichen Speichern gespeichert sind und auf unterschiedlichen
Datenverarbeitungseinrichtungen ablaufen. Zu diesem Zweck sind auch
hier Softwareschnittstellen S2 bereitgestellt, die vorliegend das Kommunizieren über
ein Protokoll P2 ermöglichen. Hierbei kann auf herkömmliche
Schnittstellenarten zurückgegriffen werden, es können
bekannte Webservice-Protokolle als Protokoll P2 eingesetzt werden.
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In
einer Krankenhausumgebung kann beispielsweise der Softwarebaustein
E3.1 die Aufgabe übernehmen, Bilder von und zu den Applikationen, vor
allem A1 und A2, zu transferieren. Es wird hierbei Gebrauch vom
DICOM-Standard gemacht. DICOM steht für „Digital
Imaging and Communications in Medicine” und ist ein Standard,
der den Aufbau der medizinischen Bilder, ihre Aggregationsmöglichkeiten, ihren
Versand sowie ihre Handhabung generell festlegt.
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Ein
Softwarebaustein E3.2 kann für die Verwaltung von Indexstrukturen
zuständig sein, wobei vorhandenen Bildern ein solcher Index
zugeteilt wird und dadurch die Suche nach solchen Bildern ermöglicht
wird. Auch die Indexstrukturen sind nach DICOM strukturiert (Information:
Patient/Studie/Reihe), und sie werden in einer Datenbank gespeichert.
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Ein
Softwarebaustein E3.3 kann für das Erstellen von medizinischen
Berichten zuständig sein, wobei solche Berichte nach den
Regeln des DICOM Structure Reports strukturiert werden können.
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Ein
Softwarebaustein E3.4 kann dafür zuständig sein,
dass die Applikationen A1, A2, A3 zu bestimmten krankenhausweit übergreifenden
Arbeitsschritten verwaltet werden können.
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Ein
Softwarebaustein E3.5 kann Protokolle für Hardware verwalten,
wobei solche Protokolle Sequenzen beschreiben, die durch medizinische
Modalitäten (Bildaufnahmesysteme) bei der Bildaufnahme durchfahren
werden. Der Softwarebaustein E3.5 enthält dann eine Datenbank
der Protokolle für unterschiedliche Modalitäten.
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Auf
der dritten Ebene können weitere Aufgaben verteilt sein,
z. B. die Überwachung von Ressourcen in Applikationen,
also das Einsetzen eines Regelwerks in einer Applikation, was eine
Ressource betrifft, so dass z. B. einer Applikation ein bestimmter Speicherverbrauch
zugeordnet sein kann. Auf der dritten Ebene können auch
Standardprotokolle der medizinischen Domäne implementiert
werden. Passend zur Applikation A3 kann beispielsweise protokolliert
werden, dass die „Patientendaten erfasst” sind
etc.
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Auf
der vierten Ebene sind insbesondere solche Softwarebausteine angeordnet,
die von einer Vielzahl von Applikationen heraus verwendbar sind. Durch
die hierarchische Struktur muss der Softwarebaustein bzw. der zugehörige
Programmcode nur ein einziges Mal in der gesamten Softwareplattform
bereitgestellt und auf einem Speicher abgelegt sein. Bei dieser
Konzeption der Softwareplattform wird somit Speicherplatz gespart,
insbesondere im Vergleich zu solchen Anwendungen, in denen Sub routinen
von Applikationen aufgerufen werden und hierzu in ein jeweiliges
Programm integriert sind.
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Eine
Sonderrolle hat der Softwarebaustein E4B, denn er kann sowohl aus
der dritten Ebene als auch aus der vierten Ebene aus aufgerufen
werden. Er hat somit eine Zwischenstellung zwischen der vierten
und der fünften Ebene, so dass die Softwarebausteine, der
eigentlichen vierten Ebene vorliegend mit „E4A” durchnummeriert
sind, während durch das „B” in „E4B” angedeutet
ist, dass dieser in gewisser Weise den Softwarebaustein mit „E4A” nachgeordnet ist.
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Ein
Softwarebaustein E4A.1 kann beispielsweise dafür zuständig
sein, im Dateisystem DICOM-Dateien abzulegen. Die Dateien werden
im Verzeichnis nur kurzfristig abgelegt, z. B. für die
Dauer einer Untersuchung, die mit Hilfe einer Applikation durchgeführt
wird. Der Softwarebaustein E4A.1 kann jedoch gleichzeitig auch ein
Archiv für die dauerhafte Speicherung der medizinischen
Bilder aufweisen. Zwischen der dritten Ebene und dem Softwarebaustein
E4A wird über ein Protokoll P3 kommuniziert, z. B. das
DICOM-Protokoll oder auch über „OS File Access”.
Eine Schnittstelle S3 hierfür ist in der dritten Ebene
und im Softwarebaustein E4A.1 bereitgestellt, die generelle Schnittstelle
S der dritten Ebene umfasst auch S3.
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Der
Softwarebaustein E4A.2 ist ein Datenbanksystem, es kann z. B. ein
Oracle-System eingesetzt werden. Es weist eine Schnittstelle S4
passend zur generellen Schnittstelle S der dritten Ebene, welche
auch S4 umfasst, auf, so dass über ein Protokoll P4, ein
Datenbankprotokoll, kommunizierbar ist.
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Der
Softwarebaustein E4A.3 ist für die Verwaltung des Portals
PT zuständig und enthält Regeln, die das Aussehen
des Portals für verschiedene Zusammenhänge und
Nebenbedingungen beeinflussen. Der Softwarebaustein E4A.3 weist
eine Schnittstelle S5 passend zur allgemeinen Schnittstelle S auf und
kann gemäß dem Protokoll P5, z. B. HTTP, kommunizieren.
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Die
Softwarebausteine E4A.1 bis E4A.3 können auf Speichern
abgelegt sein, die von Speichern verschieden sind, auf denen Softwarebausteine
höherer Ebenen abgelegt sind, sie können auch
auf anderen Datenverarbeitungseinrichtungen ablaufen als selbige.
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Der
Softwarebaustein E4B kann die Aufgabe der Kommunikation übernehmen,
nämlich Nachrichten entweder innerhalb des Krankenhauses
oder krankenhausübergreifend zu übermitteln. Der
Softwarebaustein E4B hat somit die Funktion eines Busses. Seine
Aufrufbarkeit sowohl aus der dritten als auch aus der vierten Ebene
heraus ist dadurch bedingt, dass auch aus der dritten Ebene heraus
eine Kommunikation notwendig sein kann. In 1 ist als Schnittstelle
die Schnittstelle S3 gezeigt, so dass über ein Protokoll
P3 kommuniziert werden kann, das auch bei einem der anderen Softwarebausteine E4A.1
verwendet wird. Es kann zum Softwarebaustein E4B in Abweichung von
der Darstellung jedoch auch ein eigenes Protokoll verwendet werden
(dies wäre vorliegend P6). Ein Protokoll, das sich für
die Busfunktion des Softwarebausteins E4B eignet, ist DICOM oder
auch SQL/XML Query.
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Die
Verwendung der Schnittstellen S1 bis S5 ermöglicht es,
wie bereits ausgeführt, Softwarebausteine unterschiedlicher
Ebenen auf unterschiedlichen Computereinheiten anzusiedeln, also
auf Speichern abzuspeichern und Datenverarbeitungseinrichtungen
ablaufen zu lassen.
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2 zeigt
vier Konzepte, wie dies möglich ist:
Gemäß dem
ersten Konzept sind die erste bis dritte Gruppe von Softwarebausteinen
E1 bis E3 auf einem Client-Rechnersystem angeordnet. Der Begriff „Client” bezieht
sich auf die Anordnung im Krankenhaus und insbesondere dort in einer
Abteilung, wo die Applikation A1, A2 und A3 benötigt werden.
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Beim
zweiten Konzept sind nur die Softwarebausteine der ersten und zweiten
Gruppe auf dem Client angeordnet, diejenigen der dritten Gruppe
sind jedoch auf einem Server angeordnet. Der Server kann sowohl
im Krankenhaus angeordnet sein, die Erfindung ermöglicht
es aber insbesondere, einen solchen Server außerhalb des
Krankenhauses anzusiedeln. Dann ist das Krankenhauspersonal nicht
für Installation, Wartung und Pflege der Softwarebausteine
E3.1 bis E3.5 zuständig.
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Beim
dritten Konzept ist lediglich die Ebene E1 auf dem Client angeordnet,
während die zweite und dritte Gruppe auf einem Server angeordnet
sind. Es sei darauf hingewiesen, dass eine Trennung in diesem Falle
zwischen der Ebene E1 und der Ebene E2 erfolgt. Dies ist wegen der
Anwendung der Prinzipien aus der
US
6,275,871 81 möglich, auch wenn die Applikationen
A1, A2 und A3 jeweils Software aus beiden Ebenen benötigen.
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Beim
vierten Konzept sind Programmcodepakete aus allen drei Gruppen gemäß den
drei Ebenen auf unterschiedlichen Rechnereinheiten angeordnet, nämlich
die Programmcodepakete der ersten Gruppe zur ersten Ebene E1 auf
einem Client dort, wo die Applikation benötigt wird, die
Programmcodepakete der zweiten Gruppe auf einem ersten Server und
die Programmcodepakete der dritten Gruppe auf einem dritten Server.
Es liegt also sowohl eine Trennung zwischen der Ebene E1 und der
Ebene E2 und den Softwarepaketen der dritten Ebene, E3.1 bis E3.5,
vor. Hier ist denkbar, dass der Client in einer Krankenhausabteilung
angeordnet ist, der erste Server an einem zentralen Ort im Krankenhaus
und der zweite Server außerhalb des Krankhauses. Dann sind
die Softwarebausteine optimal verteilt und können jeweils
dort installiert, gewartet und gepflegt werden, wo das Personal
optimal hierfür eingestellt ist.
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In 2 ist
lediglich zu den ersten bis dritten Gruppen dargestellt, wie eine
konkrete Verteilung aussieht. Es ist davon ausgegangen, dass die
Softwarebausteine E4A.1 bis E4A.3 sowie E4B grundsätzlich
auf einem Server angeordnet sind. Bei den Konzepten zwei bis vier
kann dieser Server mit dem jeweils der dritten Gruppe zugeordneten
Server identisch sein.
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Bei
allen vier Konzepten ist es möglich, die Programmcodepakete
der dritten Gruppe (Softwarebausteine E3.1 bis E3.5) oder die der
vierten Gruppe (Softwarebausteine der vierten Ebene, E4A.1, E4A.2,
E4B) auf unterschiedliche Server (Speicher und Datenverarbeitungseinrichtung)
zu verteilen, es kann also die Trennung auf unterschiedliche Server innerhalb
der dritten Ebene und auch innerhalb der vierten Ebene erfolgen.
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Durch
Verlagerung von Softwarebausteinen an zentrale Stellen des Krankenhauses
und insbesondere auch an Orte außerhalb des Krankenhauses wird
das Krankenhaus von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem
Ablaufen von Software entlastet, wobei insbesondere auch eine Kostenersparnis
erzielbar ist.
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- A1,
A2, A3
- Applikationen
- E1,
E2; E3.1, E3.2, E3.3, E3.4 und E3.5; E4A, E4A.1, E4B
- Softwarebausteine
unterschiedlicher Ebenen E
- PT
- Portal
- UA1,
UA2, UA3
- Unterapplikationen
- S;
S1, S2, S3, S4, S5
- Softwareschnittstellen
- P1,
P2, P3, P4, P5, P6
- Protokolle
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 6275871
B1 [0009, 0028]
- - US 627587181 [0049]