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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Dampferzeugungseinrichtung, die für eine Behandlungsgut-Behandlungsmaschine
zum Behandeln von Behandlungsgut verwendet wird, wie eine Trommelwaschmaschine,
eine Waschmaschine vom Turmtyp und ein Appretiergerät.
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2. Erörterung der einschlägigen Technik
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Eine
Behandlungsgut-Behandlungsmaschine ist allgemein als Waschmaschine,
bei der es sich um Gerät
zum Entfernen von an Bekleidung, Bettwäsche und dergleichen (nachfolgend
als "Behandlungsgut" bezeichnet) anhaftenden
Verschmutzungen unter Verwendung einer chemischen Zersetzung von
Wasser und eines Waschmittels sowie eines physikalischen Vorgangs,
wie Reibung zwischen Wasser und Behandlungsgut handelt, sowie als
Appretiergerät
zum einfachen Waschen von Behandlungsgut durch Aufstrahlen von Dampf
auf diese, bekannt.
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Derartige
Behandlungsgut-Behandlungsmaschinen werden in Waschmaschinen zum
Ausführen eines
Waschvorgangs durch Reibung zwischen Behandlungsgut durch Erzeugen
von Turbulenzen von Waschwasser in einer Waschwanne, die angehoben wird,
und Trommelwaschmaschinen zum Waschen von Behandlungsgut durch körperliche
Schläge,
wie sie durch die Drehung einer Trommel entstehen, wenn das in die
Trommel gegebene Behandlungsgut durch eine in dieser angeordnete
Hubeinrichtung angehoben wird und dann herunterfällt, eingeteilt.
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In
jüngerer
Zeit wurde eine Behandlungsgut-Behandlungsmaschine mit einem Dampfgenerator
zum Erzeugen von erhitztem Dampf und zum Aufbringen des Dampfs auf
Behandlungsgut geschaffen. Eine derartige Behandlungsgut-Behandlungsmaschine
stellt die Funktion des einfachen Waschens von Behandlungsgut durch
Aufstrahlen von Dampf auf dasselbe bereit, sie erhöht die Löslichkeit
eines Waschmittels durch Anheben der Temperatur im Behandlungsgut
und der Waschwanne durch Hinzufügen
einer Dampferhitzungseinrichtung, und sie sorgt dafür, dass
am Behandlungsgut anhaftende Verschmutzungen aufquellen, so dass
sie während
des Waschvorgangs leicht entfernt werden können, wodurch die Waschfunktion
stark verbessert wird. So nimmt die zugehörige Nachfrage stetig zu.
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Übrigens
wird bei einem herkömmlichen Dampfgenerator
vom Dampfwaschtyp ein Verfahren zum Erzeugen von Dampf unter Verwendung
des Effekts, dass Wasser beim Erwärmen siedet, genutzt, so dass
viel Energie verbraucht wird, um die Temperatur von Wasser zu erhöhen. Jedoch
ist es nicht immer erforderlich, dass die Temperatur in der Waschwanne
den Wassersiedepunkt erreicht, um positive Effekte wie eine ausreichende
Löslichkeit
des Waschmittels und eine Vergrößerung des
Aufquellens von Schmutz am Behandlungsgut zu erzielen. Ferner ist
beträchtlich
Zeit erforderlich, um Wasser bis zum Sieden zu erhitzen, wodurch
die Waschzeit verlängert
wird.
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Außerdem sollten,
da aktuelle Waschmaschinen im Allgemeinen eine Trocknungseinheit
zum Trocknen von Behandlungsgut aufweisen, eine Wärmezuführeinrichtung
zur Verwendung in der Trocknungseinheit und eine andere Wärmezuführrichtung zur
Verwendung im Dampfgenerator in der Waschmaschine installiert werden,
da bei einem herkömmlichen
Dampfgenerator das Verfahren des Erhöhens der Temperatur von Wasser
zur Dampferzeugung genutzt wird. Dies führt zu einem Problem hinsichtlich eines
Anstiegs der Herstellkosten einer Waschmaschine.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Behandlungsgut-Behandlungsmaschine
zu schaffen, deren Herstellkosten dadurch gesenkt werden können, dass
Komponenten verringert werden, und die durch Senken des Energieverbrauchs
eine verbesserte Energieeffizienz zeigt.
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Um
die obige Aufgabe zu lösen,
ist eine Behandlungsgut-Behandlungsmaschine gemäß der Erfindung mit Folgendem
geschaffen: einem Korpus; einer im Korpus angeordneten Waschwanne
zum Behandeln von in sie eingegebenem Behandlungsgut; und einer
Ultraschall-Dampferzeugungseinrichtung zum Erzeugen von in die Waschwanne
zu lieferndem Dampf unter Verwendung von Ultraschallwellen.
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Die
Behandlungsgut-Behandlungsmaschine kann ferner einen Dampferhitzer
zum Erhitzen des durch die Ultraschall-Dampferzeugungseinrichtung erzeugten
Dampfs aufweisen.
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Vorzugsweise
kann die Behandlungsgut-Behandlungsmaschine ferner eine Trocknungseinheit zum
Trocknen von in die Waschwanne zu liefernder Luft aufweisen, wobei
diese Trocknungseinheit so ausgebildet ist, dass sie den durch die
Ultraschall-Dampferzeugungseinrichtung erzeugten Dampf erhitzt.
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Die
Trocknungseinheit kann ferner einen Trocknungstrakt zum Herbeiführen einer
Luftströmung
und eine Wärmezuführeinheit
zum Liefern von Wärme
an die durch die Trocknungstrakt strömende Luft zum Trocknen derselben
aufweisen.
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Vorzugsweise
kann der durch die Ultraschall-Dampferzeugungseinrichtung erzeugte
Dampf dadurch erwärmt
werden, dass er Wärme
von der Wärmezuführeinheit
erhält,
während
er durch den Trocknungstrakt strömt.
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Vorzugsweise
kann die Trocknungseinheit ferner ein Gebläse zum Liefern der Luft, die
durch Durchströmen
der Wärmezuführeinheit
getrocknet wurde, in die Waschwanne aufweisen.
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Als
Erstes kann die Waschzeit durch Verkürzen der Dampferzeugungszeit
verkürzt
werden.
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Als
Zweites kann die zur Dampferzeugung erforderliche Energie gesenkt
werden, da es nicht erforderlich ist, Wasser stärker zu erwärmen, als es zum Erzeugen von
Dampf erforderlich ist, wodurch die Energieeffizienz erhöht werden
kann.
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Drittens
kann die Dampferhitzungszeit dadurch verkürzt werden, dass der in die
Waschwanne zu liefernde Dampf erhitzt wird.
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Viertens
können
Kosten durch eine Verringerung der Anzahl von Wärmezuführeinheiten gesenkt werden,
da eine Wärmezuführeinheit
zum Erhitzen von Dampf gemeinsam mit der Trocknungseinheit genutzt
werden kann.
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Fünftens ist
es möglich,
einen Zusammenbauprozess zum Vereinfachen und die Kosten durch Vereinfachen
der Vorrichtung durch Anbringen einer Dampferzeugungseinrichtung
in der Trocknungseinheit zu senken.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
beigefügten
Zeichnungen, die enthalten sind, um für ein weiteres Verständnis der
Erfindung zu sorgen, und die in diese Anmeldung eingeschlossen sind
und einen Teil derselben bilden, veranschaulichen mindestens eine
Ausführungsform
der Erfindung, und sie dienen gemeinsam mit der Beschreibung dazu,
das Prinzip der Erfindung zu erläutern.
In den Zeichnungen ist Folgendes dargestellt:
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1 ist
eine perspektivische Ansicht, die eine Trommelwaschmaschine gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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2 ist
eine Schnittansicht entlang einer Linie II-II in der 1;
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3 ist
eine Schnittansicht entlang einer Linie III-III in der 1;
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4 ist
eine Schnittansicht einer Dampferzeugungseinrichtung gemäß der Erfindung;
und
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5 ist
eine Schnittansicht einer Trocknungseinheit gemäß der Erfindung.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Nachfolgend
wird eine Ausführungsform
der Erfindung unter Verwendung einer Trommelwaschmaschine als primärer Vorrichtung
beschrieben. Jedoch dient dies nur dazu, eine doppelte Beschreibung
zu vermeiden, da die Erfindung in freier Weise unabhängig vom
Typ einer Behandlungsgut-Behandlungsmaschine anwendbar ist. Die
Erfindung kann allgemein für
alle Behandlungsgut-Behand lungsmaschinen zum Behandeln von Behandlungsgut
durch Dampf verwendet werden, wie eine Waschmaschine vom Turmtyp
oder ein Appretiergerät
zum Behandeln von Behandlungsgut durch Aufsprühen von Dampf.
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Nachfolgend
wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die 1 bis 5 beschrieben.
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Nachfolgend
wird ein Überblick
einer Behandlungsgut-Behandlungsmaschine gemäß der Erfindung unter Bezugnahme
auf die 1 bis 3 beschrieben.
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Eine
Waschmaschine 1 verfügt über einen das äußere Aussehen
derselben bestimmenden Korpus 2, eine in diesem installierte
Waschwanne 40 zum Ausführen
eines Waschvorgangs am Behandlungsgut, eine hinten an der Waschwanne 40 angebrachte
Antriebsquelle 5 zum Liefern einer an diese zu übertragenden
Antriebskraft, eine an der Vorderseite des Korpus 2 angebrachte
Korpusabdeckung 8 mit einer im Zentrum ausgebildeten Behandlungsgutöffnung 8A,
eine drehbar an der Korpusabdeckung 8 installierte Tür 10,
um die Behandlungsgutöffnung 8A derselben
zu öffnen
und zu schließen,
eine Dampferzeugungseinrichtung 100 zum Liefern von Dampf
in die Waschwanne 40, eine Trocknungseinheit 200 zum
Trocknen von Behandlungsgut durch Liefern getrockneter Luft in die
Waschwanne 40, und eine Waschmittelzuführeinheit 60 zum Liefern
von Waschmittel gemeinsam mit zugeführtem Wasser in die Waschwanne 40.
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Obwohl
die 3 die Dampferzeugungseinrichtung 100 und
die Trocknungseinheit 200 dahingehend zeigt, dass sie als
getrennte Vorrichtungen installiert sind, ist die Erfindung nicht
notwendigerweise hierauf eingeschränkt, sondern die Dampferzeugungseinrichtung
und die Trocknungseinheit können gemeinsam
im selben Gehäuse
vorhanden sein und dort installiert sein.
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Die
Waschwanne 40 kann Folgendes aufweisen: eine Wanne 30,
die auf solche im Korpus 2 installiert ist, dass sie durch
Federn 12A und eine Dämpfungseinrichtung 12B gedämpft wird
und Waschwasser aufnimmt, eine in der Wanne 30 drehbar
installierte Trommel 20, die durch die Antriebsquelle 5 drehbar
in der Wanne 30 installiert ist, um Behandlungsgut aufzunehmen,
und die über
eine Vielzahl von Durchgangslöchern 20A verfügt, durch die
Waschwasser strömt,
und eine an der Innenseite der Trommel 20 installierte
Hubeinrichtung 22, da mit Behandlungsgut während der
Drehung der Trommel 20 auf eine vorbestimmte Höhe angehoben
werden kann und dann durch die Schwerkraft herunterfällt.
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Obwohl
die Waschwanne 40 eine Konstruktion mit einer Trommel und
einer Wanne aufweist, da die Erfindung in Bezug auf eine Trommelwaschmaschine
beschrieben wird, besteht für
eine Waschwanne einer Behandlungsgut-Behandlungsmaschine gemäß einem
anderen Typ nicht notwendigerweise eine Beschränkung hierauf.
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An
der Oberseite der Waschwanne 40 ist eine Wasserzuführvorrichtung 80 installiert,
die einen Wasserzuführkanal
für die
Waschwanne 40 oder die Dampferzeugungseinrichtung 100 bildet.
Die Wasserzuführvorrichtung 80 verfügt über ein
im Korpus 2 installiertes Wasserzuführventil 82 zum Steuern
des Flusses von von außen
eingeleitetem Wasser sowie einen Wasserzuführschlauch 84, dessen
eines Ende mit dem Wasserzuführventil 82 verbunden
ist, um Wasser an die Wanne 30, die Dampferzeugungseinrichtung 100 und
die Waschmittelzuführeinheit 60 zu liefern.
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Die
Dampferzeugungseinrichtung 100 ist im Wesentlichen an der
Oberseite im Korpus installiert, um in einem Dampfwasch- und/oder Dampfspülschritt
Dampf in die Waschwanne 40 zu liefern. Die Dampferzeugungseinrichtung 100 ist
mit dem zwischen dem Wasserzuführventil 82 und
der Waschwanne 40 ausgebildeten Wasserzuführkanal
mit diesen verbindbar installiert, so dass in Dampf zu wandelndes
Wasser W von der Wasserzuführvorrichtung 80 über einen
Wasserzuführschlauch 130 zur
Dampferzeugung an die Dampferzeugungseinrichtung 100 geliefert
wird und das Wasser unter Verwendung von Ultraschallwellen in Dampf
gewandelt wird.
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Nachfolgend
werden die Dampferzeugungseinrichtung 100 und die Trocknungseinheit 200 der Erfindung
sowie eine Kombination derselben unter Bezugnahme auf die 4 und 5 konkret
beschrieben.
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Unter
Bezugnahme auf die 4 wird nun eine Dampferzeugungseinrichtung
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Die Dampferzeugungseinrichtung 100 verfügt über einen
ersten Wasserbehälter 160 zum
Aufnehmen und Bevorraten von von der Wasserzuführvorrichtung 80 zugeführtem Wasser,
einen zweiten Wannenwiderstand 170, der ein Raum zum Wandeln
des vom ersten Wannenwiderstand 160 zugeführten Wassers
im Dampf ist, ein Wasserpegel-Steuerventil 120 zum Steuern
des Wasserpegels des zweiten Wasserbehälters 170 durch Einstellen
der vom ersten Wasserbehälter 160 zugeführten Wassermenge, eine
Schwingungserzeugungseinheit zum Erzeugen von Dampf 150 durch
Anwenden einer hochfrequenten Schwingung auf das im zweiten Wasserbehälter 170 bevorratete
Wasser, damit feine Wasserteilchen über die Wasseroberfläche spritzen
können,
und eine Dampfzuführleitung 140 zum
Auslassen des durch die Schwingung der Schwingungserzeugungseinheit 110 erzeugten
Dampfs.
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Wie
oben angegeben, können
der erste Wasserbehälter 160 und
der zweite Wasserbehälter 170 an
der Dampferzeugungseinrichtung vorhanden sein, damit der Pegel des
die Schwingungserzeugungseinheit bedeckenden Wassers, betreffend
das von der Wasserzuführvorrichtung 80 zugeführte Wasser,
eingestellt werden kann. Dies, da dann, wenn der Pegel des die Schwingungserzeugungseinheit 110 bedeckenden
Wassers auf Grund einer großen
Menge zugeführten
Wassers zu hoch ist, die Menge der von der Wasseroberfläche emittierten
feinen Wasserteilchen im Vergleich zur in die Schwingungserzeugungseinheit 110 zu
deren Schwingung gesteckten Energie verringert sein kann, wodurch
die Effizienz abnehmen kann. Demgemäß kann, um dieses Problem zu überwinden,
die Dampferzeugungseinrichtung 100 über ein Wasserpegel-Steuerventil 120 verfügen, das
vorzugsweise eine Kugel 124 und eine Feder 122 aufweist,
mit einer Anbringung am ersten Wannenwiderstand 160 und
am zweiten Wasserbehälter 170.
Da das Öffnen
und das Schließen des
Ventils abhängig
von der Wasserdruckdifferenz zwischen dem ersten Wannenwiderstand 160 und dem
zweiten Wannenwiderstand 170 unter Verwendung des Wasserpegel-Steuerventils 120 gesteuert werden
kann, ermöglicht
dies die Steuerung des Wasserpegels des zweiten Wasserbehälters 170.
Jedoch besteht für
das Wasserpegel-Steuerventil 170 keine Einschränkung auf
die oben beschriebene Einrichtung, sondern es kann jedes gut bekannte
Wasserpegel-Steuerventil verwendet werden, mit dem der Wasserpegel
des zweiten Wasserbehälters 170 gesteuert
werden kann.
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Das
Problem der Wasserpegelsteuerung des zweiten Wasserbehälters 170 kann
in ausreichender Weise durch andere Maßnahmen überwunden werden, einschließlich eines
Verfahrens zum Begrenzen des Pegels des zugeführten Wassers durch Steuern des
Wasserzuführventils 82 an
der Wasserzuführvorrichtung 80 oder
durch Steuern der Höhe
des Wasserbehälters.
Daher ist es nicht erforderlich, den Wasserbehälter 2 zu teilen,
wie es in der 4 dargestellt ist, um die Erfindung
zu realisieren.
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Die
Schwingungserzeugungseinheit 110 kann ihre Rolle alleine
durch Übertragen
von Ultraschallwellen an das Wasser erfüllen, damit feine Wasserteilchen
von dessen Oberfläche
emittiert werden können,
und es besteht keine Einschränkung hinsichtlich
ihrer Form oder ihres Materials. Auch zeigt zwar die 4 die
Schwingungserzeugungseinheit als Einzeleinheit installiert, jedoch
können mehrere
Schwingungserzeugungseinheiten installiert sein, um die Dampferzeugungsmenge
zu erhöhen.
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Bei
der Erfindung wird abweichend von der herkömmlichen Technik das Verfahren
des Erzeugens von Dampf durch Erwärmen von Wasser bis zum Siedepunkt
gemäß der herkömmlichen
Technik nicht verwendet, sondern Dampf wird auf solche Weise erzeugt,
dass durch die Schwingung von Wassermolekülen feine Wasserteilchen auf
die Wasseroberfläche
ausgestoßen
werden. Daher ist es nicht erforderlich, die Temperatur des Wassers
zu erhöhen,
um Dampf zu erzeugen, wodurch die zur Dampferzeugung einzubringende
Energiemenge gesenkt werden kann und es nicht erforderlich ist,
eine spezielle Wärmezuführeinheit
zur Dampferzeugung zu installieren. Ferner benötigt zwar die herkömmliche
Dampferzeugungseinrichtung eine Wartezeit, da sie Dampf erzeugt,
nachdem die Wassertemperatur den Siedepunkt erreicht hat, jedoch
kann die Erfindung die Waschzeit verkürzen, da Dampf bei Bedarf momentan
unter Verwendung einer Einrichtung zum Erzeugen von Dampf durch
Ausnutzen von Ultraschallwellen erzeugt werden kann.
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Obwohl
die Dampferzeugungseinrichtung 100 hier so dargestellt
ist, dass sie keine spezielle Wärmezuführeinheit
enthält,
ist die Erfindung nicht hierauf eingeschränkt. Es entsteht zwar ein Kostenerhöhungsproblem,
jedoch ist eine Dampferzeugungseinrichtung mit einer Wärmezuführeinheit
zur Verwendung in der hier installierten Dampferzeugungseinrichtung
ebenfalls im Schutzumfang der Erfindung enthalten, insoweit die
Merkmale der Erfindung enthalten sind.
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Nachfolgend
wird die Trocknungseinheit 200 gemäß der Erfindung beschrieben,
und wie von der Dampferzeugungseinrichtung 100 erzeugter
Dampf erzeugt wird und in die Waschwanne 40 geliefert wird.
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Die
Trocknungseinheit 200 verfügt über ein Dampfventil 250 zum
Steuern des von der Dampferzeugungseinrichtung 100 zugeführten Dampfs,
ein Lufteinlassventil 240 zum Ansaugen von Außenluft, ein
Gebläse 210 zum
Erhöhen
der Strömungsrate des
vom Dampfventil 250 zugeführten Dampfs oder der vom Lufteinlassventil 240 zugeführten Luft
sowie einen Trocknungstrakt 230 zum Herbeiführen einer Strömung des
Dampfs oder der Luft, deren Strömungsrate
durch das Gebläse 210 erhöht wird.
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Als
Erstes wird eine Prozedur zum Trocknen von Behandlungsgut durch
durch die Trocknungseinheit 200 getrocknete Luft beschrieben.
Wenn sich das Gebläse 210 der
Trocknungseinheit 200 dreht, erzeugt dies auf der Seite
des Lufteinlassventils ein Unterdruck. Dabei kann Luft durch Öffnen des
Lufteinlassventils 240 und durch Schließen des Dampfventils 250 durch
das Lufteinlassventil 240 angesaugt werden. Die angesaugte
Luft wird durch von der Wärmezuführeinheit 220 erzeugte
Wärme erwärmt, um
so die relative Feuchtigkeit zu senken und die Luft wird durch den
Trocknungstrakt 230 in die Waschwanne 40 geliefert.
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Dabei
sollte, um das Behandlungsgut zu trocknen, die diesem zugeführten Luft
so stark wie möglich
getrocknet sein, und ihre Feuchtigkeit sollte abgesenkt sein, so
dass die auf das Behandlungsgut ausgestrahlte Luft dasselbe dadurch
trocknen kann, dass es ihm eine ausreichende Feuchtigkeitsmenge entzieht.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, zu verhindern, dass zusätzliche
Feuchtigkeit von außen eindringt,
wenn die relative Feuchtigkeit durch Ansaugen von Luft und durch
Erwärmen
derselben durch die Trocknungseinheit 200 gesenkt wird. Übrigens
ist es, da die Trocknungseinheit 200 verbindbar mit der
Dampferzeugungseinrichtung 100 verbunden ist, erforderlich,
zu verhindern, dass die Trocknungseinheit 200 Dampf von
der Dampferzeugungseinrichtung ansaugt, wenn der Trocknungseinheit
Behandlungsgut trocknet. Aus diesem Grund ist es bevorzugt, eine
Ventilsteuerung auf solche Weise auszuführen, dass bei der Prozedur,
bei der die Trocknungseinheit 200 getrocknete Luft an die
Waschwanne 40 liefert, das Lufteinlassventil 240 geöffnet und das
Dampfventil 250 geschlossen wird. Wenn jedoch die Wärmezu führeinheit 220 selbst
dann ausreichend Wärme
liefert, wenn das Lufteinlassventil 240 oder das Dampfventil 250 nicht
gesteuert wird, ist es unmöglich,
durch Trocknen der Luft unter Verwendung einer Wärmezuführeinheit eine ausreichende Feuchtigkeit
aufrechtzuerhalten, und zwar selbst dann, wenn der in der Dampferzeugungseinrichtung erzeugte
Dampf während
des Einlassens von Luft teilweise in dieser enthalten ist. Darüber hinaus
kann, wenn die Trocknungseinheit 200 in einem Zustand betrieben
wird, in dem der Betrieb der Dampferzeugungseinrichtung 100 gestoppt
ist, während
des Trocknungsprozesses der Luft von der Dampferzeugungseinrichtung 100 zugeführter Dampf
weniger werden, und demgemäß kann beim
Trocknen von Behandlungsgut keine große Schwierigkeit entstehen.
Demgemäß ist das
Lufteinlassventil oder das Dampfventil nicht notwendigerweise erforderlich.
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Obwohl
das in der 5 dargestellte Gebläse 210 das
Verfahren des Ansaugens von Luft oder Dampf durch Drehen von Bügeln verwendet,
ist die Erfindung nicht notwendigerweise hierauf eingeschränkt, sondern
ohne Einschränkung
kann jede Einrichtung verwendet werden, die Luft und Dampf ansaugen
kann, wie eine Zahnradpumpe und eine Kolbenpumpe.
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Ferner
kann zwar die Wärmezuführeinheit 220 vom
Heizdrahttyp sein, wie es in der 5 dargestellt
ist, jedoch ist die Erfindung nicht hierauf eingeschränkt, sondern
es kann eine Wärmepumpe oder
eine andere Einrichtung verwendet werden, die Feuchtigkeit durch
Erwärmen
von Luft entfernen kann. Wenn eine Maßnahme existiert, die durch
eine chemische Methode Feuchtigkeit aus Luft entfernen kann, kann
diese Maßnahme
die Wärmezuführeinheit 220 ersetzen.
So ist es nicht erforderlich, die Wärmezuführeinheit 220 als
wesentliches Teil anzubringen.
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Nachfolgend
wird eine Prozedur zum Erhitzen von von der Dampferzeugungseinrichtung
erzeugtem Dampf durch die Trocknungseinheit 200 beschrieben.
Als Erstes fällt
der Druck auf der Seite des Dampfventils 250, wenn sich
das Gebläse 210 dreht. Wenn
dabei das Lufteinlassventil 240 geschlossen ist und das
Dampfventil 250 offen ist, wird Dampf durch das Dampfventil 250 eingeleitet,
da keine Luft vom Lufteinlassventil 240 eingeleitet wird.
Die eingeleitete Luft strömt
durch die Wärmezuführeinheit
und wird durch Empfangen von Wärme
erhitzt.
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Dabei
ist es, um die Temperatur des Dampfs ausreichend zu erhöhen, möglich, eine
Maßnahme zum
Vergrößern der
Gelegenheit zur Wärmeaufnahme
durch die Wärmezuführeinheit 220 durch
Vergrößern der
Länge des
Trocknungstrakts 230 und der Dampfkontaktfläche der
Wärmezuführeinheit 220 im Vergleich
zu denen, wie sie in der 5 dargestellt sind, oder durch
Ausbilden des Kanals des Trocknungstrakts in solcher Weise, dass
er mehrmals in der Wärmezuführeinheit 220 hin-
und herläuft,
zu verwenden. Demgemäß besteht
für die
Erfindung keine Einschränkung
auf die Anordnung des Trocknungstrakts 230 oder des Heizdrahts,
wie sie in der 5 dargestellt sind.
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Unter
Verwendung der Dampferzeugungseinrichtung 100 gemäß der Erfindung
können
eine Einrichtung zum Erwärmen
von von der Dampferzeugungseinrichtung 100 erzeugtem Dampf
und eine Wärmezuführeinheit,
die eine Einrichtung zum Erwärmen
von Luft zum Trocknen von Behandlungsgut ist, als an der Trocknungseinheit 200 vorhandene Wärmezuführeinheit 220 integriert
werden. Daher ist in der Dampferzeugungseinrichtung keine spezielle Wärmezuführeinheit
erforderlich, wie sie beim Stand der Technik als wesentlich erforderlich
war. Im Ergebnis ist es möglich,
die Kosten ausreichend zu senken, um die Kosten der Wärmezuführeinheit
abzudecken, wodurch die preisliche Wettbewerbsfähigkeit verbessert ist. Außerdem kann
die Größe der Dampferzeugungseinrichtung 100 drastisch
verringert werden, und dieser Effekt der Verringerung der Größe der Dampferzeugungseinrichtung 100 ermöglicht es,
zusätzlich
einen Raum für
andere Vorrichtungen be reitzustellen und die Bearbeitbarkeit beim
Zusammenbau deutlich zu verbessern.
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Obwohl
die Erfindung in Verbindung mit dem in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsform beschrieben
wurde, dienen die Ausführungsformen lediglich
zu veranschaulichenden Zwecken. Für den Fachmann ist es ersichtlich,
dass dazu verschiedene Modifizierungen und andere, äquivalente
Ausführungsformen
ausgeführt
werden können.
Daher ist der wahre technische Umfang der Erfindung so auszulegen,
wie er durch die beigefügten
Ansprüche
definiert ist.