DE102008035797A1 - Bekleidungsbehandlungsgerät und Verfahren zum Steuern desselben - Google Patents

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Sog Kie Chanwon Hong
Jong Seok Changwon Kim
Seung Gyu Changwon Ryu
Hye Yong Changwon Park
Chang Gyu Changwon Choi
Dong Won Changwon Kim
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Abstract

Es sind ein Bekleidungsbehandlungsgerät und ein Verfahren zum Steuern desselben offenbart. Ein Bekleidungsbehandlungsgerät (100) ist mit Folgendem versehen: einem Schrank (10) mit einem Aufnahmeraum (12), der Wäsche (1) aufnimmt; einer Luftzuführeinrichtung (22), die Heißluft an den Aufnahmeraum (12) liefert; und einer Steuerungseinheit, die die Trockenheit der Wäsche (1) auf Grundlage mindestens zweier Temperaturen des Schranks (10) bestimmt, um die Luftzuführeinrichtung (22) zu steuern. Ein Verfahren zum Steuern eines Bekleidungsbehandlungsgeräts beinhaltet Folgendes: Liefern von Heißluft an einen Aufnahmeraum (12) des Bekleidungsbehandlungsgeräts; Messen von Temperaturen mindestens zweier Abschnitte des Bekleidungsbehandlungsgeräts; und Bestimmen der Trockenheit auf Grundlage der gemessenen mindestens zwei Temperaturen.

Description

    • Priorität: Republik Korea (KR) 3. August 2007 10-2007-0078118
  • Diese Anmeldung beansprucht den Nutzen der am 03. August 2007 eingereichten koreanischen Patentanmeldung Nr. 10-2007-0078118 , die hiermit durch Bezugnahme so eingeschlossen wird, als sei sie hier vollständig dargelegt.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Bekleidungsbehandlungsgerät und ein Verfahren zum Steuern desselben. Genauer gesagt, betrifft die Erfindung ein Bekleidungsbehandlungsgerät und ein Verfahren zum Steuern desselben, das die Trockenheit von Bekleidung automatisch erfassen kann, wenn Bekleidung getrocknet wird.
  • Erörterung der einschlägigen Technik
  • Zu Bekleidungsbehandlungsgeräten gehören allgemein Waschmaschinen, Trockner und Wäschebehandlungsgeräte mit Trocknungs- und Waschfunktion. In jüngerer Zeit wurden, aufgrund des verbesserten Lebensstandards, Appretiergeräte entwickelt, die Bekleidung, Bekleidungsstücke und Bettwäsche (nachfolgend Wäsche) appretieren. Hierbei appretiert ein Appretiergerät Wäsche durch trockene oder heiße Luft, die an die in ihm aufgenommene Wäsche geliefert wird.
  • Bei einem Bekleidungsbehandlungsgerät wie einem Appretiergerät wird Heißluft zugeführt, um die in ihm aufgenommene Wäsche durch Volumenvergrößerung zu appretieren, um das Element Wasser zu entfernen. Beim Zuführen derartiger Heißluft kann ein Problem dahingehend entstehen, dass die Trockenheit der Wäsche nicht automatisch erfasst werden kann.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Demgemäß ist die Erfindung auf ein Bekleidungsbehandlungsgerät und ein Verfahren zum Steuern eines solchen gerichtet.
  • Zusätzliche Vorteile, Aufgaben und Merkmale der Erfindung werden teilweise in der folgenden Beschreibung dargelegt, und teilweise werden sie dem Fachmann beim Studieren des Folgenden ersichtlich, oder sie ergeben sich beim Ausüben der Erfindung. Die Ziele und andere Vorteile der Erfindung können durch die Struktur, wie sie in der schriftlichen Beschreibung und den hier vorliegenden Ansprüchen sowie den beigefügten Zeichnungen speziell dargelegt sind, realisiert und erreicht werden.
  • Um dieses Ziel und andere Vorteile zu erreichen, und gemäß dem Zweck der Erfindung, wie sie realisiert wurde und hier umfassend beschrieben wird, ist ein Bekleidungsbehandlungsgerät mit Folgendem versehen: einem Schrank mit einem Aufnahmeraum, der Wäsche aufnimmt; einer Luftzuführeinrichtung, die Heißluft an den Aufnahmeraum liefert; und einer Steuerungseinheit, die die Trockenheit der Wäsche auf Grundlage mindestens zweier Temperaturen des Schranks bestimmt, um die Luftzuführeinrichtung zu steuern.
  • Das Bekleidungsbehandlungsgerät kann ferner mindestens zwei Sensoren aufweisen, die jeweils Temperaturen des Schranks messen.
  • Die Steuerungseinheit kann die Trockenheit der Wäsche auf Grundlage der an den Sensoren gemessenen Temperaturdifferenz bestimmen, um die Luftzuführeinrichtung zu steuern.
  • Das Bekleidungsbehandlungsgerät kann ferner eine Dampferzeugungseinrichtung aufweisen, die Luft erwärmt, um Dampf an den Aufnahmeraum zu liefern.
  • Zu den Sensoren können ein erster Sensor, der die Temperatur von in den Aufnahmeraum gesaugter Luft misst, und ein zweiter Sensor gehören, der die Temperatur von aus dem Aufnahmeraum ausgelassener Luft misst.
  • Die Luftzuführeinrichtung kann mit einer Wärmepumpe mit einem Verdampfer, einem Kompressor, einem Kondensator und einem Entspannventil konfiguriert sein.
  • Das Bekleidungsbehandlungsgerät kann ferner einen Umwälztrakt aufweisen, der Heißluft an einen Aufnahmeraum liefert, wobei die Wärmepumpe entlang dem Umwälztrakt vorhanden ist.
  • Der erste Sensor kann an der Rückseite des Kondensators entlang dem Umwälztrakt positioniert sein, und der zweite Sensor ist im vorderen Endabschnitt des Verdampfers positioniert.
  • Die Steuerungseinheit kann die Trockenheit der Wäsche auf Grundlage der durch den ersten und den zweiten Sensor gemessenen Temperaturdifferenz bestimmen, um die Luftzuführeinrichtung zu steuern.
  • Die Steuerungseinheit kann die Trockenheit der Wäsche auf Grundlage durch den ersten und zweiten Sensor in einer vorbestimmten Zeitperiode nach dem Inbetriebsetzen der Luftzuführeinrichtung bestimmen.
  • Die Steuerungseinheit kann bestimmen, dass die Trockenheit wesentlich höher ist, wenn die gemessene Temperaturdifferenz wesentlich kleiner ist.
  • Die Steuerungseinheit kann die Luftzuführeinrichtung stoppend ansteuern, wenn die gemessene Temperaturdifferenz unter einer standardmäßigen Temperaturdifferenz liegt.
  • Gemäß einer anderen Erscheinungsform beinhaltet ein Verfahren zum Steuern eines Bekleidungsbehandlungsgeräts das Liefern von Heißluft an einen Aufnahmeraum des Bekleidungsbehandlungsgeräts; das Messen von Temperaturen mindestens zweier Abschnitte des Bekleidungsbehandlungsgeräts; und das Bestimmen der Trockenheit auf Grundlage der gemessenen mindestens zwei Temperaturen.
  • Beim Bestimmen der Trockenheit kann diese auf Grundlage der Differenz der mindestens zwei Temperaturen bestimmt werden.
  • Beim Messen der Temperaturen der mindestens zwei Abschnitte kann eine erste Temperatur von in den Aufnahmeraum gesaugter Luft und eine zweite Temperatur von aus ihm ausgelassener Luft gemessen werden.
  • Die Messung der Temperaturen kann in einer vorbestimmten Zeitperiode nach dem Starten der Zufuhr der Heißluft zum Aufnahmeraum starten.
  • Beim Bestimmen der Trockenheit auf Grundlage der gemessenen mindestens zwei Temperaturen kann sie auf Grundlage der Differenz zwischen der ersten und der zweiten Temperatur bestimmt werden.
  • Die Trockenheit kann wesentlich höher sein, wenn die Differenz zwischen der ersten und der zweiten Temperatur wesentlich kleiner ist.
  • Das Verfahren kann ferner das Stoppen des Zuführens der Heißluft zum Bekleidungsbehandlungsgerät beinhalten, wenn die Differenz zwischen der ersten und der zweiten Temperatur unter einer standardmäßigen Temperaturdifferenz liegt.
  • Das Verfahren des Anspruchs kann ferner das Einsprühen von Dampf in das Innere des Bekleidungsbehandlungsgeräts vor dem Liefern der Heißluft an den Aufnahmeraum beinhalten.
  • Es ist zu beachten, dass sowohl die vorstehende allgemeine Beschreibung als auch die folgende detaillierte Beschreibung der Erfindung beispielhaft und erläuternd sind und dazu vorgesehen sind, für eine weitere Erläuterung der beanspruchten Erfindung zu sorgen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die beigefügten Zeichnungen, die enthalten sind, um für ein weiteres Verständnis der Erfindung zu sorgen, und die in diese Anmeldung eingeschlossen sind und einen Teil derselben bilden, veranschaulichen mindestens eine Ausführungsform der Erfindung, und sie dienen gemeinsam mit der Beschreibung dazu, das Prinzip der Erfindung zu erläutern. In den Zeichnungen ist Folgendes dargestellt:
  • 1 ist eine Vorderansicht zum Veranschaulichen eines Bekleidungsbehandlungsgeräts gemäß einer beispielhaften Ausführungsform;
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht zum schematischen Veranschaulichen des Inneren eines in der 1 dargestellten Maschinenraums;
  • 3 ist ein Kurvenbild zum Veranschaulichen einer durch einen Temperatursensor gemessenen Temperaturänderung; und
  • 4 ist ein Flussdiagramm zum Veranschaulichen eines Verfahrens zum Steuern eines Bekleidungsbehandlungsgerät gemäß einer beispielhaften Ausführungsform.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Nun wird detailliert auf die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung Bezug genommen, zu denen in den beigefügten Zeichnungen Beispiele veranschaulicht sind. Wo immer es möglich ist, sind in allen Zeichnungen dieselben Bezugszahlen dazu verwendet, dieselben oder ähnliche Teile zu kennzeichnen.
  • Die 1 ist eine Vorderansicht zum Veranschaulichen eines Bekleidungsbehandlungsgeräts gemäß einer beispielhaften Ausführungsform. Diese Beschreibung gibt als Realisierung eines Bekleidungsbehandlungsgeräts ein Appretiergerät an, das Wäsche appretiert und ihr Heißluft zuführt, jedoch besteht keine Einschränkung hierauf. Das Konzept der Beschreibung kann auf andere Arten von Bekleidungsbehandlungsgeräten anwendbar sein, die eine Wärmepumpe enthalten, wie dies später beschrieben wird. Als Nächstes werden eine Konfiguration des Bekleidungsbehandlungsgeräts und ein Verfahren zum Steuern desselben beschrieben.
  • Gemäß der 1 verfügt ein der Ausführungsform entsprechendes Bekleidungsbehandlungsgerät 100 über einen Schrank 10 mit einem Aufnahmeraum 12 zum Aufnehmen von Wäsche 1, eine Luftzuführeinrichtung (22, siehe die 2), mindestens zwei Sensoren (40 und 42, siehe die 2) und eine Steuerungseinheit (nicht dargestellt). Die Luftzuführeinrichtung 22 liefert Heißluft an den Aufnahmeraum 12. Die Sensoren 40 und 42 erfassen jeweils Temperaturen des Schranks 10. Die Steuerungseinheit (nicht dargestellt) bestimmt die Trockenheit von Wäsche auf Grundlage der Differenz der erfassten Temperaturen, um die Luftzuführeinrichtung 22 zu steuern. Ferner kann das Bekleidungsbehandlungsgerät 100 eine Feuchtigkeitszuführeinrichtung (30, siehe die 2) aufweisen, die selektiv Feuchtigkeit in den Aufnahmeraum 12 liefert.
  • Im Schrank 10 sind verschiedene Arten von Elementen vorhanden, die später beschrieben werden, und der Aufnahmeraum 12 ist im Schrank 10 ausgebildet, um die Wäsche aufzunehmen. Ein derartiger Aufnahmeraum 12 steht über eine Tür 14 wahlweise mit der Außenseite in Verbindung. Im Aufnahmeraum 12 können verschiedene Arten von Haltern 16 vorhanden sein, an die die Wäsche 1 gehängt werden kann. Diese Haltekonfiguration ist in der Technik, zu der die Beschreibung gehört, gut bekannt, und so wird eine detaillierte Beschreibung der Konfiguration weggelassen.
  • Im Schrank 10 kann ein Maschinenraum 20 vorhanden sein, der die Luftzuführeinrichtung 22 und die Feuchtigkeitszuführeinrichtung 30 aufnimmt, um dem Aufnahmeraum 12 wahlweise Heißluft und Feuchtigkeit zuzuführen. Der Maschinenraum 20 kann unter dem Aufnahmeraum 12 positioniert sein. Die Luftzuführeinrichtung 22 und die Feuchtigkeitszuführeinrichtung 30 sind im Maschinenraum 20 platziert. Da die Heißluft und der Dampf, wie sie an den Aufnahmeraum 12 geliefert werden, die Eigenschaft zeigen, hochzusteigen, ist es bevorzugt, dass der Maschinenraum 20 im unteren Teil des Schranks 10 positioniert ist, um die Heißluft und den Dampf nach oben zu liefern.
  • Die 2 ist eine perspektivische Ansicht zum schematischen Veranschaulichen der Konfiguration des Maschinenraums 20. Die 2 zeigt der Zweckdienlichkeit halber nur die Elemente einer Wärmepumpe 22 und der Feuchtigkeitszuführeinrichtung 30, während in der 2 eine Ablaufleitung zum Verbinden der Elemente miteinander nicht dargestellt ist.
  • Gemäß der 2 kann die Wärmepumpe 22 im Maschinenraum 20 als Luftzuführeinrichtung vorhanden sein, um Heißluft an den Auf nahmeraum (12, siehe die 1) und die Feuchtigkeitszuführeinrichtung 30 zu liefern.
  • Die als Luftzuführeinrichtung verwendete Wärmepumpe 22 ist einer Wärmepumpe ähnlich, wie sie üblicherweise bei einer Klimaanlage und Variationen hiervon verwendet wird. D. h., dass die Wärmepumpe 22 über einen Verdampfer 24, einen Kompressor 26, einen Kondensator 28 und ein Entspannventil (nicht dargestellt) verfügt, durch die ein Kühlmittel umgewälzt wird. Unter Verwendung dieser Konfiguration wird Luft entfeuchtet und erwärmt. Genauer gesagt, wird latente Wärme der Umgebungsluft absorbiert, wobei das Kühlmittel verdampft und die Luft ausreichend abgekühlt wird, um die Feuchtigkeit in ihr zu kondensieren und zu entfernen. Außerdem wird, wenn das Kühlmittel durch den Kompressor 26 läuft und im Kondensator 28 kondensiert, die latente Wärme zur Umgebungsluft abgegeben, und diese wird erwärmt. Im Ergebnis fungieren der Verdampfer 24 und der Kondensator 28 als Wärmetausch, so dass die in den Maschinenraum 20 gesaugte Luft entfeuchtet wird und durch den Verdampfer 24 und den Kondensator 28 erwärmt wird, und dass die entfeuchtete und erwärmte Luft an den Aufnahmeraum 12 geliefert wird.
  • Die durch die Wärmepumpe 22 erwärmte Luft zeigt eine relativ niedrige Temperatur im Vergleich mit Luft, die durch einen herkömmlichen Heizer erwärmt wird. Jedoch wird die Luft ohne Verwendung irgendeiner Entfeuchtungseinrichtung entfeuchtet. Im Ergebnis kann die durch die Wärmepumpe 22 wieder an den Aufnahmeraum 12 gelieferte Luft relativ 'trockene Luft niedriger Temperatur' sein (hierbei bedeutet der Ausdruck 'niedrige Temperatur' erwärmte Luft mit relativ niedrigerer Temperatur als derjenigen herkömmlich erwärmter Luft, nicht Luft erheblich niedriger Temperatur). Die durch die Wärmepumpe 22 gemäß der Ausführungsform gelieferte Luft zeigt niedrige Temperatur im Vergleich mit der Heißluft eines herkömmlichen Bekleidungsbehandlungsgeräts, jedoch kann sie ohne irgendeine Entfeuchtung seinrichtung entfeuchtet werden. Demgemäß ermöglicht es diese Ausführungsform, die Wäsche bei einer einfachen Konstruktion effizient zu trocknen und zu appretieren.
  • Genauer gesagt, ist an der oberen Vorderseite des Maschinenraums 20 ein Lufteinlass 21 ausgebildet, so dass Luft im Inneren des Aufnahmeraums 12 in den Maschinenraum 20 gesaugt wird. Ein Trakt 29, der den Lufteinlass 29, den Verdampfer 24, den Kondensator 28 und einen Lüfter 32 miteinander verbindet, kann einen Pfad bilden, den die Luft entlangströmen kann. Die durch den Lufteinlass 21 in den Maschinenraum 20 gesaugte Luft wird entfeuchtet und erwärmt, wenn sie an der Wärmepumpe 22 entlangströmt. Die entfeuchtete/erwärmte Luft wird durch den Lüfter 32 wieder an den Aufnahmeraum 12 geliefert.
  • Hierbei ist es, was jedoch in den Zeichnungen nicht dargestellt ist, bevorzugt, dass am Lufteinlass 21 ein Filter vorhanden ist. Wenn ein Filter am Lufteinlass 21 vorhanden ist, können Fremdsubstanzen, die in der in den Maschinenraum 20 gesaugten Luft enthalten sein können, ausgefiltert werden, und es kann alleine reine Luft an den Aufnahmeraum 12 geliefert werden. Andererseits kann die Feuchtigkeitszuführeinrichtung 30 im Aufnahmeraum 12 vorhanden sein, um wahlweise Feuchtigkeit an diesen zu liefern. Vorzugsweise verfügt die Feuchtigkeitszuführeinrichtung über eine Dampferzeugungseinrichtung zum Erzeugen und Liefern von Dampf in den Aufnahmeraum 12. Wenn Dampf durch die Dampferzeugungseinrichtung 30 an den Aufnahmeraum 12 geliefert wird, können Knitter und dergleichen, wie sie in der Wäsche erzeugt sein können, durch Volumenvergrößerung entfernt werden, die Wäsche kann durch den Dampf sterilisiert werden, oder es kann ein Appretieren des Gewebes der Wäsche auftreten. Im Ergebnis können, wegen des Dampfs, Effekte einer Sterilisation und eines Appretierens sowie der Effekt des Beseitigens von Knittern erzielt werden. Das Timing des Einsprühens von Dampf kann einstellbar sein, und es ist bevorzugt, dass der Dampf eingesprüht wird, bevor die Zufuhr von Heißluft durch die Wärmepumpe 22 erfolgt. Es ist bevorzugt, dass die Heißluft zum Trocknen der Wäsche zugeführt wird, nachdem der Dampf hoher Temperatur eingesprüht wurde.
  • Die Dampferzeugungseinrichtung 30 verfügt über einen Heizer (nicht dargestellt) zum Erwärmen von Wasser, so dass Dampf erzeugt wird. Der Dampf wird an den Aufnahmeraum 12 geliefert. Als Wasserquelle zum Liefern von Wasser an die Dampferzeugungseinrichtung 30 kann ein externer Wasserhahn verwendet werden. Alternativ kann im Maschinenraum 20 eine Wasserquelle vom Behältertyp vorhanden sein. Es ist bevorzugt, dass die Wasserquelle vom Behältertyp abnehmbar ist, so dass ein Benutzer dieselbe aus dem Maschinenraum 20 herausnehmen kann, um Wasser einzufüllen, und dass der Benutzer die Wasserquelle wieder installieren kann. Außerdem wird der in der Dampferzeugungseinrichtung 30 erzeugte Dampf durch einen Dampfschlauch 36 und eine Dampfdüse 40 an den Aufnahmeraum 12 geliefert. In diesem Fall ist es bevorzugt, dass die Länge des Dampfschlauchs 36 kürzer als möglich ist um zu verhindern, dass die Temperatur des Dampfs abfällt oder er während der Dampfströmung kondensiert wird. Wenn der Maschinenraum 20 unter dem Aufnahmeraum 12 positioniert ist, kann die Dampfdüse 40 oben am Maschinenraum 20 vorhanden sein, d. h. der Dampf kann durch den Boden des Aufnahmeraums 12 zugeführt werden.
  • An der Rückseite des Maschinenraums 20 kann ein Umwälzlüfter 34 vorhanden sein. Außenluft wird durch den Umwälzlüfter 34 in das Innere des Maschinenraums 20 geliefert, so dass verhindert wird, dass die Temperatur in diesem zu stark ansteigt, wenn die Wärmepumpe 22 und die Dampferzeugungseinrichtung 30 in Betrieb gesetzt werden.
  • Wenn jedoch Heißluft zugeführt wird, um im Bekleidungsbehandlungsgerät mit der obigen Konfiguration eine Trocknungsfunktion auszuüben, existiert bei der herkömmlichen Technik keine Möglichkeit, die Trockenheit der Wäsche automatisch zu bestimmen. Gemäß der herkömmlichen Technik wird, wenn die Wäsche durch die Zufuhr von Heißluft getrocknet wird, der Trocknungsvorgang während einer vorbestimmten Zeitperiode ausgeführt, oder ein Benutzer öffnet die Tür (14, siehe die 1), um die Trockenheit manuell zu bestimmen und um den Betrieb des Bekleidungsbehandlungsgeräts zu steuern.
  • Jedoch wird beim herkömmlichen Steuerungsverfahren mit einem Zuführen von Heißluft während einer vorbestimmten Zeitperiode das Trocknen entsprechend der Zeit ausgeführt. Im Ergebnis ist es möglich, dass, wenn der Trocknungsvorgang beendet wird, die Wäsche nicht vollständig trocken ist, oder dass sie zu stark getrocknet ist, was das Gewebe der Wäsche beschädigt. Außerdem steigt das herkömmliche Verfahren zum Bestimmen der Trockenheit schlechte Genauigkeit und es ist unzweckdienlich, und es benötigt einiges an Zeit, sollte der Benutzer die Trockenheit manuell bestimmen.
  • Demgemäß nahm der Bedarf an einem Verfahren zum Steuern eines Bekleidungsbehandlungsgeräts zu, mit dem die Trockenheit von Wäsche während des Trocknens automatisch bestimmt werden kann.
  • Um diesem Bedarf zu genügen, verfügt das Bekleidungsbehandlungsgerät (100, siehe die 1) über eine Steuerungseinheit (nicht dargestellt) zum Bestimmen der Trockenheit von Wäsche unter Verwendung von Information mindestens zweier Temperaturen des Schranks (10, siehe die 1).
  • Genauer gesagt, kann das Bekleidungsbehandlungsgerät mindestens zwei Sensoren 50 und 52 zum Messen von Temperaturen im Inneren des Schranks 10 aufweisen. Hierbei kann der Sensor als erster Sensor 50 und zweiter Sensor 52 konfiguriert sein. Der erste Sensor misst die Temperatur von an den Aufnahmeraum (12, siehe die 1) des Schranks 10 gelieferten Luft, und der zweite Sensor 52 misst die Temperatur der Luft, die vom Aufnahmeraum 12 des Schranks 10 an den Maschinenraum 20 geliefert wird.
  • Der erste Sensor 50 misst die Temperatur der an den Aufnahmeraum 12 gelieferten Luft. Genauer gesagt, kann, wenn die Wärmepumpe 22 als Luftzuführeinrichtung ausgebildet ist, der erste Sensor 50 an der Rückseite des Kondensators 28 der Wärmepumpe 22 positioniert sein. Die Luft wird am Kondensator 28 erwärmt und durch den Lüfter 32 an den Aufnahmeraum 12 geliefert. Wenn der erste Sensor 51 die Temperatur der Luft an der Rückseite des Kondensators 28 erfasst, kann die Temperatur der an den Aufnahmeraum 12 gelieferten Luft gemessen werden. Obwohl es in der 2 so scheint, dass der erste Sensor 50 benachbart zu einem Luftauslass 33 liegt, kann die Position des ersten Sensors eine solche in beliebigen Abschnitten sein, um die Temperatur der an den Aufnahmeraum 12 gelieferten Luft zu erfassen, d. h., es kann sich um beliebige Abschnitte an der Rückseite des Kondensators 28 handeln. Es ist bevorzugt, dass der erste Sensor 50 direkt an der Rückseite des Kondensators 28 installiert ist, um die an diesem erwärmte Luft direkt zu messen.
  • Der zweite Sensor 52 misst die Temperatur der vom Aufnahmeraum 12 an den Maschinenraum 20 gelieferten Luft. Genauer gesagt, kann, wenn die Wärmepumpe 22 als Luftzuführeinrichtung ausgebildet ist, der zweite Sensor 52 im vorderen Endabschnitt des Verdampfers 24 der Wärmepumpe 22 positioniert sein. Die in den Maschinenraum 20 gesaugte Luft durchströmt die Wärmepumpe 22 durch den Verdampfer 24. So ist es, wenn die Temperatur der Luft im vorderen Endabschnitt des Verdampfers 24 entlang der Innenseite des Umwälztrakts 29 zum Ausbilden des Luftpfads gemessen wird, möglich, die Temperatur der aus dem Aufnahmeraum 12 ausgelassenen Luft zu messen.
  • Damit der zweite Sensor 52 die Temperatur der aus dem Aufnahmeraum 12 ausgelassenen Luft misst, ist es bevorzugt, dass er nahe am Lufteinlass 21 des Maschinenraums 20 positioniert ist. Wenn der zweite Sensor 52 nahe am Lufteinlass 21 positioniert ist, ist es möglich, die Temperatur der in den Lufteinlass 21 eingesaugten Luft zu messen.
  • Indessen bestimmt die Steuerungseinheit (nicht dargestellt) automatisch die Trockenheit der Wäsche entsprechend der durch den ersten und zweiten Sensor 50 und 52 gemessenen Temperaturdifferenz, um den Betrieb der Wärmepumpe 22 zu steuern. Als Nächstes wird, unter Bezugnahme auf die 3, ein Verfahren zum Bestimmen der Trockenheit entsprechend der Differenz der Temperaturen am ersten und zweiten Sensor 50 und 52 beschrieben.
  • Die 3 ist ein Kurvenbild zum Veranschaulichen von durch den ersten und den zweiten Sensor 50 und 52 gemessenen Temperaturdifferenzen.
  • Gemäß der 3 können eine durch den ersten Sensor 50 gemessene erste Temperatur (T1), eine durch den zweiten Sensor 52 gemessene zweite Temperatur (T2) und eine Temperaturdifferenz (ΔT) dargestellt werden. Die vertikale Achse des Kurvenbilds kennzeichnet die Temperatur (°C) und die horizontale Achse kennzeichnet die Trockenheit (%) abhängig von der verstrichenen Zeit. 0% Trockenheit zeigen an, dass in einer Anfangsperiode des Betriebs keinerlei Trocknung ausgeführt ist, und 100% Trockenheit zeigen an, dass das Trocknen innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode abgeschlossen ist und der gesamte Wasseranteil entfernt ist.
  • Wie es in der 3 dargestellt ist, beträgt in der Anfangsperiode des Betriebs des Bekleidungsbehandlungsgeräts ΔT·10°C, da T1 30°C beträgt und T2 20°C beträgt. D. h., dass die in die Wärmepumpe 22 gesaugte Luft am Kondensator 28 erwärmt wird und erwärmte Luft an den Aufnahmeraum 12 geliefert wird, wobei die am ersten und zweiten Sensor 50 und 52 gemessene Temperaturdifferenz ungefähr 10°C beträgt.
  • Demgemäß liegt eine Änderung der Temperaturdifferenz vor, wenn die Wärmepumpe 22 dauernd betrieben wird, während die Zeit verstreicht. Wenn die Wäsche einen großen Wasseranteil enthält, absorbiert die an den Aufnahmeraum 12 gelieferte Luft den Wasseranteil in der Wäsche, und sie wird in die Wärmepumpe 22 des Maschinenraums 20 gesaugt. Wenn einmal die Luft mit viel Feuchtigkeit in die Wärmepumpe 22 gesaugt ist, wird viel Kühlmittel verdampft, um den Wasseranteil der Luft zu kondensieren, und im Kühlmittel ist viel latente Wärme enthalten. D. h., dass die Menge der latenten Wärme, wie sie am Verdampfer 24 verdampften Kühlmittel enthalten ist, zunimmt.
  • Wenn die Luft durch das durch den Kondensator 28 strömende, viel latente Wärme enthaltende Kühlmittel erwärmt wird, wobei Kondensation erfolgt, wird die große latente Wärmemenge abgegeben, um die Luft zu erwärmen. Im Ergebnis wird die Luft auf eine hohe Temperatur im Vergleich zum Fall, bei dem Luft, die weniger Feuchtigkeit enthält, erwärmt wird, erwärmt. Wenn die Trockenheit der Wäsche niedrig ist, da in der im Aufnahmeraum 12 aufgenommenen Wäsche viel Feuchtigkeit enthalten ist, steigt die Temperatur der am Kondensator 28 erwärmten Luft an. Im Ergebnis nimmt die am ersten und zweiten Sensor 50 und 52 gemessene Temperaturdifferenz (ΔT) zu. Dies wird durch eine steigende Krümmung der Temperaturdifferenz (ΔT), während die Zeit in der 3 verstreicht, bestätigt.
  • Wenn die in der Wäsche enthaltene Feuchtigkeit abnimmt, während der Trocknungsvorgang abläuft, d. h., wenn die Trockenheit der Wäsche zunimmt, nimmt die Temperatur der am Kondensator 20 erwärmten Luft ab.
  • Genauer gesagt, nimmt, wenn die Menge der Feuchtigkeit abnimmt, wie sie in der in die Wäsche 22 gesaugten Luft enthalten ist, die Menge der latenten Wärme ab, die im am Verdampfer 24 verdampften Kühlmittel enthalten ist. Im Ergebnis nimmt die Menge der latenten Wärme ab, wie sie nach der Kondensation im Kondensator 28 abgegeben wird, wodurch die Temperatur der am Kondensator 29 erwärmten Luft abnimmt. Dies wird durch die abnehmende Krümmung der Temperaturdifferenz (ΔT) bestätigt, wenn die Trockenheit über ungefähr 40% liegt.
  • Demgemäß kann die Steuerungseinheit die Trockenheit der Wäsche auf Grundlage der am ersten und zweiten Sensor 50 und 52 gemessenen Temperaturdifferenz (ΔT) bestimmen.
  • D. h., dass es möglich ist, zu bestimmen, dass die Trockenheit höher ist, wenn die Temperaturdifferenz kleiner ist. Gemäß dieser Ausführungsform wird eine vorgegebene, standardmäßige Temperaturdifferenz in die Steuerungseinheit eingegeben, und mit dieser wird die gemessene Temperaturdifferenz (ΔT) verglichen, um die Trockenheit zu bestimmen. Wenn beispielsweise die standardmäßige Temperaturdifferenz als 10°C voreingestellt wird, vergleicht die Steuerungseinheit die gemessene Temperaturdifferenz (ΔT) mit dieser standardmäßigen Temperaturdifferenz von 10%. Demgemäß wird, wenn die gemessene Temperaturdifferenz (ΔT) niedriger als die standardmäßige Temperaturdifferenz ist, bestimmt, dass der Trocknungsvorgang abgeschlossen ist, und der Betrieb der Luftzuführeinrichtung wird gestoppt, und das Trocknen wird abgeschlossen.
  • Die obige standardmäßige Temperaturdifferenz kann vom Benutzer verändert werden. Wenn beispielsweise der Benutzer die standardmäßige Temperaturdifferenz als 10°C voreinstellt, entspricht die in der 3 dargestellte Trockenheit ungefähr 60°. Wenn der Benutzer die standardmäßige Temperaturdifferenz als 5°C voreinstellt, entspricht die in der 3 dargestell te Trockenheit 70 Der Benutzer kann die Trockenheit der Wäsche durch geeignetes Kontrollieren der standardmäßigen Temperaturdifferenz einstellen.
  • Wenn die Trockenheit auf Grundlage der durch den ersten und den zweiten Sensor 50 und 52 gemessenen Temperaturdifferenz (ΔT) bestimmt wird, ist es bevorzugt, dass sie in der anfänglichen Betriebsperiode nach einer vorbestimmten Zeitperiode mit der standardmäßigen Temperaturdifferenz verglichen wird. Wie es in der 3 dargestellt ist, steigt die Temperaturdifferenz (ΔT) ausgehend von der anfänglichen Betriebsperiode bis zur mittleren Betriebsperiode an, und die Temperaturdifferenz (ΔT) nimmt nach der mittleren Betriebsperiode ab.
  • Wenn die gemessene Temperaturdifferenz (ΔT) auch ab der primären Betriebsperiode mit der standardmäßigen Temperaturdifferenz verglichen wird, könnte die Luftzuführeinrichtung in dieser anfänglichen Betriebsperiode gestoppt werden, obwohl der Trocknungsvorgang nicht abgeschlossen ist. Hierbei ist es bevorzugt, dass die Steuerungseinheit die gemessene Temperaturdifferenz (ΔT) innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode vergleicht, nachdem die Wärmepumpe 22 in Betrieb gesetzt wurde, beispielsweise innerhalb von mindestens 10 bis 20 Minuten.
  • Als Nächstes wird ein Verfahren zum Steuern des Bekleidungsbehandlungsgeräts mit der obigen Konfiguration unter Bezugnahme auf die entsprechende Zeichnung beschrieben.
  • Die 4 ist ein Flussdiagramm zum Veranschaulichen des Verfahrens gemäß einer beispielhaften Ausführungsform.
  • Gemäß der 4 beinhaltet das Verfahren zum Steuern des Bekleidungsbehandlungsgeräts das Zuführen von Heißluft (S410), das Messen einer Temperatur des Bekleidungsbehandlungsgeräts (S430) und das Bestimmen der Trockenheit auf Grundlage der Information zur gemessenen Temperatur (S450).
  • Als Erstes betreibt, wenn einmal das Bekleidungsbehandlungsgerät betrieben wird, die Steuerungseinheit die Luftzuführeinrichtung zum Liefern trockener Luft niedriger Temperatur an den Aufnahmeraum (S410).
  • Demgemäß wird innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode, beispielsweise ungefähr 10 bis 20 Minuten nach dem Inbetriebsetzen der Luftzuführeinrichtung, durch den ersten und den zweiten Sensor 50 und 52 die Temperaturdifferenz zwischen der an den Aufnahmeraum 12 gelieferten Luft und der aus ihm ausgegebenen Luft gemessen (S430).
  • Die Steuerungseinheit vergleicht die obige gemessene Temperaturdifferenz mit einer voreingestellten, standardmäßigen Temperaturdifferenz (S450). Wenn in diesem Fall die gemessene Temperaturdifferenz höher als die standardmäßige Temperaturdifferenz ist, bedeutet dies, dass die gewünschte Trockenheit nicht erzielt ist, und die Heißluft wird kontinuierlich zugeführt. Wenn die gemessene Temperaturdifferenz niedriger als die standardmäßige Temperaturdifferenz ist, bedeutet dies, dass die gewünschte Trockenheit erzielt ist, und es wird der Betrieb der Wärmepumpe 22 gestoppt.
  • Für den Fachmann ist es ersichtlich, dass an der Erfindung verschiedene Modifizierungen und Variationen vorgenommen werden können, ohne dass dadurch vom Grundgedanken oder Schutzumfang der Erfindungen abgewichen würde. So soll die Erfindung die Modifizierungen und Variationen ihrer selbst abdecken, vorausgesetzt, dass sie in den Schutzumfang der beigefügten Ansprüche und deren Äquivalente fallen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - KR 10-2007-0078118 [0001, 0001]

Claims (21)

  1. Bekleidungsbehandlungsgerät mit: einem Schrank mit einem Aufnahmeraum, der Wäsche aufnimmt; einer Luftzuführeinrichtung, die Heißluft an den Aufnahmeraum liefert; und einer Steuerungseinheit, die die Trockenheit der Wäsche auf Grundlage mindestens zweier Temperaturen des Schranks bestimmt, um die Luftzuführeinrichtung zu steuern.
  2. Bekleidungsbehandlungsgerät nach Anspruch 1, ferner mit: mindestens zwei Sensoren, die jeweils die Temperaturen des Schranks messen.
  3. Bekleidungsbehandlungsgerät nach Anspruch 2, bei dem die Steuerungseinheit die Trockenheit der Wäsche auf Grundlage der an den Sensoren gemessenen Temperaturdifferenz bestimmt, um die Luftzuführeinrichtung zu steuern.
  4. Bekleidungsbehandlungsgerät nach Anspruch 3, ferner mit einer Feuchtigkeitszuführeinrichtung zum Liefern von Feuchtigkeit an den Aufnahmeraum.
  5. Bekleidungsbehandlungsgerät nach Anspruch 4, bei dem die Feuchtigkeitszuführeinrichtung eine Dampferzeugungseinrichtung zum Erzeugen von Dampf und zum Liefern von Dampf an den Aufnahmeraum aufweist.
  6. Bekleidungsbehandlungsgerät nach Anspruch 3, bei dem der Sensor Folgendes aufweist: einen ersten Sensor, der die Temperatur von in den Aufnahmeraum gesaugter Luft misst; und einen zweiten Sensor, der die Temperatur von aus dem Aufnahmeraum ausgelassener Luft misst.
  7. Bekleidungsbehandlungsgerät nach Anspruch 6, bei dem die Luftzuführeinrichtung eine Wärmepumpe mit einem Verdampfer, einem Kompressor, einem Kondensator und einem Entspannventil aufweist.
  8. Bekleidungsbehandlungsgerät nach Anspruch 7, ferner mit einem Umwälztrakt zum Liefern von Heißluft an den Aufnahmeraum, wobei die Wärmepumpe entlang dem Umwälztrakt vorhanden ist.
  9. Bekleidungsbehandlungsgerät nach Anspruch 8, bei dem der erste Sensor an der Rückseite des Kondensators entlang dem Umwälztrakt positioniert ist, und der zweite Sensor im vorderen Endabschnitt des Verdampfers positioniert ist.
  10. Bekleidungsbehandlungsgerät nach Anspruch 6, bei dem die Steuerungseinheit die Trockenheit der Wäsche auf Grundlage der durch den ersten und zweiten Sensor gemessenen Temperaturdifferenz bestimmt, um die Luftzuführeinrichtung zu steuern.
  11. Bekleidungsbehandlungsgerät nach Anspruch 10, bei dem die Steuerungseinheit die Trockenheit der Wäsche auf Grundlage der Temperaturdifferenz bestimmt, wie sie durch den ersten und den zweiten Sensor innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode nach dem Inbetriebsetzen der Luftzuführeinrichtung gemessen wird.
  12. Bekleidungsbehandlungsgerät nach Anspruch 10, bei dem die Steuerungseinheit bestimmt, dass die Trockenheit im Wesentlichen höher ist, wenn die gemessene Temperaturdifferenz im Wesentlichen kleiner ist.
  13. Bekleidungsbehandlungsgerät nach Anspruch 12, bei dem die Steuerungseinheit die Luftzuführeinrichtung so ansteuert, dass sie gestoppt wird, wenn die gemessene Temperaturdifferenz unter einer standardmäßigen Temperaturdifferenz liegt.
  14. Verfahren zum Steuern eines Bekleidungsbehandlungsgeräts, das Folgendes beinhaltet: Liefern von Heißluft an einen Aufnahmeraum des Bekleidungsbehandlungsgeräts; Messen von Temperaturen mindestens zweier Abschnitte des Bekleidungsbehandlungsgeräts; und Bestimmen der Trockenheit auf Grundlage der gemessenen mindestens zwei Temperaturen.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, bei dem beim Bestimmen der Trockenheit dieselbe auf Grundlage der Differenz der mindestens zwei Temperaturen bestimmt wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 14, bei dem beim Messen der Temperaturen der mindestens zwei Abschnitte eine erste Temperatur von in den Aufnahmeraum gesaugter Luft und eine zweite Temperatur von aus diesem ausgelassener Luft gemessen werden.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, bei dem die Messung der Temperaturen innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode nach dem Start der Zufuhr der Heißluft zum Aufnahmeraum startet.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, bei dem beim Bestimmen der Trockenheit auf Grundlage der gemessenen mindestens zwei Temperaturen die Temperatur auf Grundlage der Differenz zwischen der ersten und der zweiten Temperatur bestimmt wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, bei dem die Trockenheit im Wesentlichen höher ist, wenn die Differenz zwischen der ersten und der zweiten Temperatur im Wesentlichen kleiner ist.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, das ferner Folgendes beinhaltet: Stoppen der Zufuhr der Heißluft an das Bekleidungsbehandlungsgerät, wenn die Differenz zwischen der ersten und der zweiten Temperatur unter der standardmäßigen Temperaturdifferenz liegt.
  21. Verfahren nach Anspruch 14, das ferner Folgendes beinhaltet: Einsprühen von Dampf in das Innere des Bekleidungsbehandlungsgeräts vor dem Liefern der Heißluft an den Aufnahmeraum.
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