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Die
vorliegende Anmeldung betrifft einen optoelektronischen Halbleiterchip
mit einer Mehrfachquantentopfstruktur.
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Optoelektronische
Halbleiterchips mit Mehrfachquantentopfstruktur sind beispielsweise
in den Druckschriften
WO
01/39282 A2 und
US 5,831,277 offenbart.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Anmeldung, einen optoelektronischen
Halbleiterchip mit einer Mehrfachquantentopfstruktur anzugeben,
der besonders effizient ist.
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Diese
Aufgabe wird durch einen optoelektronischen Halbleiterchip gemäß Anspruch
1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des
Halbleiterchips sind in den abhängigen Ansprüchen
angegeben. Der Offenbarungsgehalt der Patentansprüche wird
hiermit ausdrücklich durch Rückbezug in die Beschreibung
aufgenommen.
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Es
wird ein optoelektronischer Halbleiterchip angegeben, der eine aktive
Zone aufweist, welche eine zur Erzeugung von elektromagnetischer
Strahlung vorgesehene Mehrfachquantentopfstruktur enthält.
Die aktive Zone ist insbesondere ein Teilbereich einer epitaktischen
Halbleiterschichtenfolge. Bei dem Halbleiterchip handelt es sich
beispielsweise um einen Leuchtdiodenchip oder um einen Laserdiodenchip.
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Die
aktive Zone enthält eine Mehrzahl von aufeinander folgenden
Quantentopfschichten. Zweckmäßigerweise ist jede
Quanten topfschicht zwischen zwei ihr zugeordneten Barriereschichten
angeordnet. Mit anderen Worten folgen in der aktiven Zone jeweils
eine Barriereschicht und eine Quantentopfschicht aufeinander. Jeder
Quantentopfschicht geht insbesondere eine ihr zugeordnete Barriereschicht
voraus und eine ihr zugeordnete weitere Barriereschicht folgt ihr
nach. Die Angaben „vorausgehend" und „nachfolgend"
sind im vorliegenden Zusammenhang jeweils in Richtung von einer
n-Seite zu einer p-Seite des Halbleiterchips, zwischen welchen die
aktive Zone angeordnet ist, zu verstehen.
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Die
Begriffe „Mehrfachquantentopfstruktur" und „Quantentopfschicht"
entfalten im vorliegenden Zusammenhang keine Bedeutung hinsichtlich
der Dimensionalität der Quantisierung. Bei dem von einer Quantentopfschicht
und den beiden ihr zugeordneten Barriereschichten definierten Quantentopf
kann es sich um einen Quantenfilm, um mindestens einen Quantendraht
oder um mindestens einen Quantenpunkt oder um eine Kombination von
mindestens zwei dieser Strukturen handeln.
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Die
Mehrfachquantentopfstruktur weist mindestens eine erste Quantentopfschicht
auf, die n-leitend dotiert ist und die zwischen zwei an die erste Quantentopfschicht
angrenzenden, n-leitend dotierten Barriereschichten angeordnet ist.
Anders ausgedrückt sind insbesondere sowohl die erste Quantentopfschicht
als auch die ihr zugeordneten zwei Barriereschichten n-leitend dotiert.
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Unter
einer n-leitend dotierten Schicht wird im vorliegenden Zusammenhang
eine mit mindestens einem n-Dotierstoff wie Silizium dotierte Schicht verstanden.
Es ist denkbar, dass zwei verschiedene Schichten, etwa eine Quantentopfschicht
und eine Barriereschicht, mit unterschiedlichen n-Dotierstoffen n-lei tend
dotiert sind. Vorzugsweise sind alle n-leitend dotierten Quantentopf-
und Barriereschichten mit dem gleichen n-Dotierstoff oder mit den
gleichen n-Dotierstoffen dotiert.
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Die
Mehrfachquantentopfstruktur weist weiter mindestens eine, vorzugsweise
genau eine zweite Quantentopfschicht auf, die undotiert ist und
die zwischen zwei an die zweite Quantentopfschicht angrenzenden
Barriereschichten angeordnet ist, von denen eine n-leitend dotiert
und die andere undotiert ist. Beispielsweise folgt die zweite Quantentopfschicht
der ersten Quantentopfschicht nach. Insbesondere ist die der zweiten
Quantentopfschicht vorausgehende Barriereschicht n-leitend dotiert
und die der zweiten Quantentopfschicht nachfolgende Barriereschicht
ist undotiert.
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Unter
einer undotierten Schicht wird vorliegend eine Schicht verstanden,
die im Wesentlichen frei von einem n-Dotierstoff oder p-Dotierstoff
ist. Eine undotierte Schicht kann jedoch – zum Beispiel aufgrund
von Diffusion eines n- und/oder p-Dotierstoffs – auch eine
geringen Konzentration, insbesondere eine verschwindend geringe
Konzentration, des n- und/oder p-Dotierstoffs aufweisen. Ein n-Dotierstoff
liegt insbesondere in einer geringen Konzentration in der undotierten
Schicht vor, wenn seine Konzentration in der undotierten Schicht
um mindestens 40 Prozent kleiner, vorzugsweise um mindestens 70 Prozent
kleiner ist, als die Konzentration des n-Dotierstoffs in der ersten
Quantentopfschicht.
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Schließlich
weist die Mehrfachquantentopfstruktur mindestens eine dritte Quantentopfschicht auf,
die undotiert ist und zwischen zwei an die dritte Quantentopfschicht
angrenzenden, ebenfalls undotierten Barriereschichten angeordnet
ist. Zweckmäßigerweise ist die dritte Quantentopfschicht
der zwei ten Quantentopfschicht nachfolgend in der aktiven Zone angeordnet.
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Die
Erfinder haben festgestellt, dass mittels einer solchen Abfolge
der ersten, zweiten und dritten Quantentopfschicht(en) eine besonders
hohe Effizienz des Halbleiterchips erzielt wird. Insbesondere ist bei
hohen Betriebsströmen die Effizienz gegenüber herkömmlichen
Halbleiterchips erhöht. Der optoelektronische Halbleiterchips
ist beispielsweise zum Betrieb mit einem Betriebsstrom von größer
oder gleich 80 mA vorgesehen.
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Bei
einer Ausgestaltung weist die Mehrfachquantentopfstruktur mindestens
eine vierte Quantentopfschicht auf, die undotiert ist und die zwischen zwei
an die vierte Quantentopfschicht angrenzenden, n-leitend dotierten
Barriereschichten angeordnet ist. Beispielsweise folgt die vierte
Quantentopfschicht der mindestens einen ersten Quantentopfschicht nach
und geht der zweiten Quantentopfschicht voraus.
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Der
Halbleiterchip mit der vierten Quantentopfschicht weist vorteilhafterweise
eine besonders geringe Vorwärtsspannung auf. Anders ausgedrückt wird
ein vorgegebener Betriebsstrom mit einer besonders geringen Betriebsspannung
erzielt. Der Halbleiterchip mit mindestens einer vierten Quantentopfschicht
ist beispielsweise zum Betrieb mit einem niedrigen Betriebsstrom,
etwa mit einem Betriebsstrom von etwa 20 mA vorgesehen.
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Bei
einer Ausgestaltung enthält die Mehrfachquantentopfstruktur
mindestens genauso viele erste wie dritte Quantentopfschichten.
Bei einer Weiterbildung enthält sie mehr erste als dritte
Quantentopfschichten. Die Erfinder haben bei umfang reichen Vergleichsversuchen
festgestellt, dass der Halbleiterchip besonders effizient ist, wenn
die Anzahl der ersten Quantentopfschichten größer
oder gleich der Anzahl der dritten Quantentopfschichten gewählt
wird.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung weist die aktive Zone höchstens
zehn Quantentopfschichten auf. Vorzugsweise weist sie fünf
oder mehr Quantentopfschichten auf. Der Halbleiterchip weist besonders bevorzugt
zwischen sieben und neun Quantentopfschichten auf, wobei die Grenzen
eingeschlossen sind. Versuche der Erfinder haben ergeben, dass ein solcher
Halbleiterchip bei einem vorgegebenen Betriebsstrom einen besonders
hohen Lichtstrom erzeugt. Insbesondere ist ein Sättigungsverhalten
des Lichtstroms mit steigendem Betriebsstrom besonders gering ausgeprägt.
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Bei
einer Ausgestaltung geht der aktiven Zone in Richtung von der n-Seite
zur p-Seite des Halbleiterchips ein Übergitter von Paaren
alternierender Schichten voraus. Das Übergitter erstreckt
sich beispielsweise über eine Schichtdicke von kleiner oder
gleich 50 nm, insbesondere von kleiner oder gleich 30 nm. Beispielsweise
hat es eine Schichtdicke von etwa 25 nm.
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Die
alternierenden Schichten des Übergitters haben beispielsweise
eine Schichtdicke von kleiner oder gleich 5 nm, insbesondere haben
sie eine Schichtdicke von etwa 0,5 bis 2 nm, wobei die Grenzen eingeschlossen
sind. Mindestens eine Schicht jedes Paars alternierender Schichten
ist n-leitend dotiert. Bei einer Ausgestaltung ist das gesamte Übergitter
n-leitend dotiert.
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Mittels
der geringen Schichtdicke des Übergitters von 50 nm oder
weniger wird eine besonders geringe Vorwärtsspannung des
Halbleiterchips erzielt. Mittels der n-leitend dotierten, ersten
Quantentopfschicht(en) wird auch bei der geringen Schichtdicke des Übergitters
eine gute Ladungsträgerinjektion in die mindestens eine
dritte Quantentopfschicht erzielt.
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Die
erste Quantentopfschicht, die zwei an die erste Quantentopfschicht
angrenzenden Barriereschichten und/oder die an die zweite Quantentopfschicht
angrenzende, n-leitend dotierte Barriereschicht ist insbesondere
in einer Konzentration von größer oder gleich
1 × 1018 Atome/cm3 mit
einem n-Dotierstoff dotiert. Bei einer Ausgestaltung weisen die
erste Quantentopfschicht und die zwei an die erste Quantentopfschicht
angrenzenden Barriereschichten den gleichen n-Dotierstoff in der
gleichen Konzentration auf. Alternativ oder zusätzlich
weist bei einer Weiterbildung die an die zweite Quantentopfschicht
angrenzende, n-leitend dotierte Barriereschicht den n-Dotierstoff
in der gleichen Konzentration auf wie die erste Quantentopfschicht
und/oder wie die an die erste Quantentopfschicht angrenzenden Barriereschichten.
Zwei Schichten weisen dabei den n-Dotierstoff „in der gleichen
Konzentration" auf, wenn sich die Konzentration des n-Dotierstoffs
zwischen den Schichten um 20 Prozent oder weniger, vorzugsweise
um 10 Prozent oder weniger, zum Beispiel um 5 Prozent oder weniger
unterscheidet.
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Die
Barriereschichten haben beispielsweise eine Schichtdicke zwischen
5 und 12 nm, vorzugsweise zwischen 6 und 11 nm, besonders bevorzugt zwischen
9 und 10,5 nm, wobei die Grenzen jeweils eingeschlossen sind. Die
Quantentopfschichten haben bei einer Weiterbildung eine Schichtdicke
zwischen 1 und 5 Nanometer, vorzugsweise zwischen 2 und 3 nm, wobei
die Gren zen jeweils eingeschlossen sind. Beispielsweise beträgt
die Schichtdicke der Barriereschichten etwa 10 nm und die Schichtdicke der
Quantentopfschichten beträgt etwa 2,5 nm. Vergleichsversuche
der Erfinder haben ergeben, dass der Halbleiterchip bei solchen
Schichtdicken der Barriereschichten und/oder der Quantentopfschichten eine
besonderes geringe Sättigung des Lichtstromes mit steigendem
Betriebsstrom aufweist.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung ist der Halbleiterchip frei von einem
Aufwachssubstrat. Insbesondere handelt es sich bei dem Halbleiterchip
um einen Dünnfilmhalbleiterchip.
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Ein
Dünnfilm-Halbleiterchip zeichnet sich insbesondere durch
mindestens eines der folgenden charakteristischen Merkmale aus:
- – an einer zu einem Trägerelement
hin gewandten ersten Hauptfläche der strahlungserzeugenden, epitaktischen
Halbleiterschichtenfolge ist eine reflektierende Schicht aufgebracht
oder ausgebildet, die zumindest einen Teil der in der epitaktischen
Halbleiterschichtenfolge erzeugten elektromagnetischen Strahlung
in diese zurückreflektiert;
- – der Dünnfilmhalbleiterchip enthält
ein Trägerelement, bei dem es sich nicht um das Aufwachssubstrat
handelt, auf dem die Halbleiterschichtenfolge epitaktisch gewachsen
wurde, sondern um ein separates Trägerelement, das nachträglich
an der epitaktischen Halbleiterschichtenfolge befestigt wurde,
- – das Aufwachssubstrat der epitaktischen Halbleiterschichtenfolge
ist von der epitaktischen Halbleiterschichtenfolge entfernt oder
derart gedünnt, dass es zusammen mit der epitaktischen
Halbleiterschichtenfolge alleine nicht frei tragend ist, oder
- – die epitaktische Halbleiterschichtenfolge weist eine
Dicke im Bereich von 20 μm oder weniger, insbesondere im
Bereich von 10 μm auf.
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Das
Trägerelement ist bevorzugt durchlässig für
eine von dem Halbleiterchip emittierte Strahlung ausgebildet.
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Weiterhin
enthält die epitaktische Halbleiterschichtenfolge bevorzugt
mindestens eine Halbleiterschicht mit zumindest einer Fläche,
die eine Durchmischungsstruktur aufweist, die im Idealfall zu einer
annähernd ergodischen Verteilung des Lichtes in der epitaktischen
Halbleiterschichtenfolge führt, d. h. sie weist ein möglichst
ergodisch stochastisches Streuverhalten auf.
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Ein
Grundprinzip eines Dünnfilm-Halbleiterchips ist beispielsweise
in
I. Schnitzer et al., Appl. Phys. Lett. 63 (16), 18. Oktober
1993, 2174–2176 beschrieben, deren Offenbarungsgehalt
insofern hiermit durch Rückbezug aufgenommen wird. Beispiele für
Dünnfilm-Halbleiterchips sind in den Druckschriften
EP 0905797 A2 und
WO 02/13281 A1 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt insofern hiermit durch Rückbezug
aufgenommen wird.
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Ein
Dünnfilm-Halbleiterchip ist in guter Näherung
ein Lambertscher Oberflächenstrahler und eignet sich daher
insbesondere für die Anwendung in einem Scheinwerfer.
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Die
aktive Zone des Halbleiterchips, insbesondere die epitaktische Halbleiterschichtenfolge des
Halbleiterchips basiert bei einer Ausgestaltung auf einem III-V-Verbindungshalbleitermaterial,
etwa einem Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial wie InAlGaN. Bei
einer anderen Ausführungsform basiert die Halbleiterschichtenfolge
auf einem II/VI-Verbindungshalbleitermaterial.
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Ein
III/V-Verbindungshalbleitermaterial weist wenigstens ein Element
aus der dritten Hauptgruppe, wie beispielsweise Al, Ga, In, und
ein Element aus der fünften Hauptgruppe, wie beispielsweise
B, N, P, As, auf. Insbesondere umfasst der Begriff "III/V-Verbindungshalbleitermaterial"
die Gruppe der binären, ternären oder quaternären
Verbindungen, die wenigstens ein Element aus der dritten Hauptgruppe und
wenigstens ein Element aus der fünften Hauptgruppe enthalten,
beispielsweise Nitrid- und Phosphid-Verbindungshalbleiter. Eine
solche binäre, ternäre oder quaternäre
Verbindung kann zudem zum Beispiel ein oder mehrere Dotierstoffe
sowie zusätzliche Bestandteile aufweisen.
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Entsprechend
weist ein II/VI-Verbindungshalbleitermaterial wenigstens ein Element
aus der zweiten Hauptgruppe, wie beispielsweise Be, Mg, Ca, Sr,
und ein Element aus der sechsten Hauptgruppe, wie beispielsweise
O, S, Se, auf. Insbesondere umfasst ein II/VI-Verbindungshalbleitermaterial
eine binäre, ternäre oder quaternäre
Verbindung, die wenigstens ein Element aus der zweiten Hauptgruppe und
wenigstens ein Element aus der sechsten Hauptgruppe umfasst. Eine
solche binäre, ternäre oder quaternäre
Verbindung kann zudem beispielsweise ein oder mehrere Dotierstoffe
sowie zusätzliche Bestandteile aufweisen. Beispielsweise
gehören zu den II/VI-Verbindungs-Halbleitermaterialien:
ZnO, ZnMgO, CdS, ZnCdS, MgBeO.
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"Auf
Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial basierend" bedeutet im vorliegenden
Zusammenhang, dass die Halbleiterschichtenfolge oder zumindest ein Teil
davon, besonders bevorzugt zumindest die aktive Zone und/oder das
Aufwachssubstrat, ein Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial, vorzugsweise InnAlmGa1-n-mN
aufweist oder aus diesem besteht, wobei 0 ≤ n ≤ 1,
0 ≤ m ≤ 1 und n + m ≤ 1. Dabei muss dieses
Material nicht zwingend eine mathematisch exakte Zusammensetzung
nach obiger Formel aufweisen. Vielmehr kann es beispielsweise ein
oder mehrere Dotierstoffe sowie zusätzliche Bestandteile aufweisen.
Der Einfachheit halber beinhaltet obige Formel jedoch nur die wesentlichen
Bestandteile des Kristallgitters (Al, Ga, In, N), auch wenn diese
teilweise durch geringe Mengen weiterer Stoffe ersetzt und/oder
ergänzt sein können.
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Bei
einer Ausgestaltung ist der Halbleiterchip zur Emission von elektromagnetischer
Strahlung mit einem Intensitätsmaximum im grünen
Spektralbereich vorgesehen.
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Weitere
Vorteile, vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Halbleiterchips
ergeben sich aus den im Folgenden in Verbindung mit den 1 bis 3 beschriebenen
Ausführungsbeispielen.
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Es
zeigen:
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1,
einen schematischen Querschnitt durch einen optoelektronischen Halbleiterchip
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
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2,
einen schematischen Querschnitt durch die aktive Zone des optoelektronischen
Halbleiterchips gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel und
ein schematisches Konzentrationsprofil eines n-Dotierstoffs in der
aktiven Zone, und
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3,
einen schematischen Querschnitt durch die aktive Zone eines optoelektronischen
Halbleiterchips gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
und das Konzentrationsprofil eines n-Dotierstoffs in der aktiven
Zone.
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In
den Figuren und Ausführungsbeispielen sind gleiche oder
gleich wirkende Bestandteile mit denselben Bezugszeichen versehen.
Die Figuren und die Größenverhältnisse
der in den Figuren dargestellten Elemente untereinander sind grundsätzlich nicht
als maßstabsgetreu zu betrachten. Vielmehr können
einzelne Elemente zum besseren Verständnis und/oder zur
besseren Darstellbarkeit übertrieben dargestellt sein.
Beispielsweise können Schichten übertrieben groß und/oder
Konzentrationsunterschiede übertrieben groß oder übertrieben
klein dargestellt sein.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen optoelektronischen Halbleiterchip gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel. Der optoelektronische Halbleiterchip
weist eine epitaktische Halbleiterschichtenfolge 2 auf
einem Aufwachssubstrat 1 auf. Bei einer Variante des Halbleiterchips
ist das Aufwachssubstrat 1 entfernt oder zumindest stark
gedünnt.
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Die
Halbleiterschichtenfolge 2 basiert beispielsweise auf einem
InAlGaN-Verbindungshalbleitermaterial. Sie ist zum Beispiel auf
einem Aufwachssubstrat 1 hergestellt, das Saphir aufweist
oder daraus besteht.
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Die
Halbleiterschichtenfolge 2 enthält mindestens
eine n-Kontaktschicht 21 und eine p-Kontaktschicht 27 zwischen
denen eine aktive Zone 20, die eine Mehrfachquantentopfstruktur
zur Strahlungserzeugung enthält, angeordnet ist.
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Vorliegend
weist die Halbleiterschichtenfolge 2 im Verlauf von der
n-Kontaktschicht 21 zur aktiven Zone 20 eine Stromaufweitungsschicht 22 sowie zwei
weitere n-dotierte Schichten 23, 24 auf. Im Verlauf
von der aktiven Zone 20 zur p-Kontaktschicht 27 weist
die Halbleiterschichtenfolge 2 vorliegend zwei weitere
p-dotierte Schichten 25, 26 auf. Die weiteren n-dotierten
und/oder p-dotierten Schichten, oder zumindest eine oder einige
dieser Schichten, sind beispielsweise Ladungsträgereinschlussschichten („confinement
layers").
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Vorliegend
hat die n-Kontaktschicht 21 eine Schichtdicke von 3 μm.
Beispielsweise weist die n-Kontaktschicht 21 GaN auf. Sie
ist vorzugsweise mit Silizium als n-Dotierstoff n-leitend dotiert,
etwa mit einer Konzentration von 3 × 1018 Atome/cm3.
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Die
Stromaufweitungsschicht 22 hat beispielsweise eine Schichtdicke
von 1 μm. Sie ist zweckmäßigerweise hoch
n-dotiert, beispielsweise mit Silizium in einer Konzentration von
1 × 1019 Atome/cm3.
So weist sie eine hohe elektrische Querleitfähigkeit auf.
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Die
beiden weiteren n-dotierten Schichten haben vorliegend jeweils eine
Schichtdicke von 0,5 μm. Sie weisen beispielsweise beide
mit Silizium als n-Dotierstoff n-leitend dotiertes Galliumnitrid
auf. Die Siliziumkonzentration beträgt beispielsweise in
der der aktiven Zone 20 zugewandten weiteren n-dotierten
Schicht 24 8 × 1017 Atome/cm3. In der von der aktiven Zone 120 abgewandten,
weiteren n-dotierten Schicht liegt das Silizium beispielsweise in
einer Konzentration von 1 × 1018 Atome/cm3 vor.
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Die
p-Kontaktschicht 27 enthält beispielsweise GaN.
Die weiteren p-dotierten Schichten 25, 26 enthalten
zum Beispiel AlGaN. Vorliegend handelt es sich um bei der der aktiven
Zone 20 zugewandten weiteren p-dotierten Schicht 25 um
einen AlGaN (10% Al) Schicht und bei der von der aktiven Zone 20 abgewandten
weiteren p-dotierten Schicht 26 um eine AlGaN (6% Al) Schicht.
Die p-Kontaktschicht und die weiteren p-dotierten Schichten 25, 26 sind beispielsweise
mit Magnesium als p-Dotierstoff dotiert.
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In
der p-Kontaktschicht 27 ist die Konzentration des p-Dotierstoffs
vorliegend geringer als in den weiteren p-leitenden Schichten 25, 26.
Beispielsweise beträgt sie in der p-Kontaktschicht 27 etwa
5 × 1019 Atome/cm3.
In den weiteren p-dotierten Schichten 25, 26 liegt
der p-Dotierstoff beispielsweise in einer Konzentration von größer
oder gleich 6 × 1019 Atome/cm3, beispielsweise in einer Konzentration von
etwa 1 × 1020 Atome/cm3 vor.
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In 2 ist
die aktive Zone 20 der Halbleiterschichenfolge 2 vergrößert
gezeigt. Im rechten Bereich der 2 ist die
aktive Zone 20 in einem schematischen Querschnitt dargestellt.
Der linke Bereich der 2 zeigt schematisch die Konzentration 4 des n-Dotierstoffs
der im rechten Bereich abgebildeten Schichten. Der Pfeil 3 bezeichnet
die Richtung von einer n-Seite zu einer p-Seite der Halbleiterschichtenfolge 2 zwischen
denen die aktive Zone 20 angeordnet ist, also insbesondere
die Richtung von der n-Kontaktschicht 21 zur p-Kontaktschicht 27.
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Die
aktive Zone 20 des Halbleiterchips gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel weist eine Quantentopfstruktur
mit sieben Quantentopfschichten 210, 220, 230 auf.
In der Richtung 3 von der n- zur p-Seite folgen drei erste
Quantentopfschichten 210, eine zweite Quantentopfschicht 220 und
drei dritte Quantentopfschichten 230 aufeinander.
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Je
zwei benachbarte Quantentopfschichten 210, 220, 230 sind
durch eine Barriereschicht 250, 260 voneinander
getrennt. Eine der Barriereschichten 250 geht der ersten
der ersten Quantentopfschichten 210 voraus. Eine weitere
der Barriereschichten 260 folgt der letzten der dritten
Quantentopfschicht 230 nach. Auf diese Weise ist jede der Quantentopfschichten 210, 220, 230 zwischen
genau zwei Barriereschichten 250, 260 angeordnet.
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Den
Quantentopfschichten 210, 220, 230 und
den Barriereschichten 250, 260 geht eine Übergitterstruktur 270 voraus.
Die Übergitterstruktur 270 besteht aus Paaren
von alternierenden InGaN- und GaN-Schichten, die beispielsweise
jeweils eine Schichtdicke von kleiner oder gleich 1 nm haben. Sie sind
beispielsweise mit einer Konzentration von 1,5 × 1018 Atome/cm3 mit
Silizium als n-Dotierstoff dotiert.
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Die
drei der Übergitterstruktur 270 nachfolgenden
ersten Quantentopfschichten 10 und die diesen zugeordneten
Barriereschichten 250, zwischen denen die ersten Quantentopfschichten 210 angeordnet
sind, sind ebenfalls mit Silizium als n-Dotierstoff dotiert, beispielsweise
in einer Konzentration zwischen 1 × 1018 Atome/cm3 und 8 × 1018 Atome/cm3, insbesondere zwischen 2 × 1018 und 4 × 1018 Atome/cm3, wobei die Grenzen jeweils eingeschlossen
sind.
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Auf
die ersten Quantentopfschichten 210 folgt die zweite Quantentopfschicht 220,
der eine Barriereschicht 250 voraus geht, welche auch einer ersten
Quantentopfschicht 210 zugeordnet ist. Die der zweite Quantentopfschicht 220 vorausgehende Barriereschicht 250 ist
n-dotiert. Die der zweiten Quantentopfschicht 220 nachfolgende
Barriereschicht 260 ist, wie die zweite Quantentopfschicht 220 selbst,
undotiert.
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Nachfolgend
auf die zweite Quantentopfschicht 220 sind drei dritte
Quantentopfschichten 230 zwischen je zwei undotierten Barriereschichten 260 angeordnet.
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Der
Halbleiterchip ist zum Betrieb mit einem Betriebsstrom von beispielsweise
80 mA vorgesehen. Ein Großteil, insbesondere praktisch
die gesamte von dem Halbleiterchip emittierte elektromagnetische
Strahlung wird in mindestes einer, vorzugsweise mehreren, insbesondere
allen, der dritten Quantentopfschichten 230 oder in den
dritten Quantentopfschichten 230 und der zweiten Quantentopfschicht 220 erzeugt.
Die ersten Quantentopfschichten 210 tragen nicht oder kaum
zur Strahlungserzeugung bei.
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In 3 ist
die aktive Zone 20 eines Halbleiterchips gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel im schematischen Querschnitt
dargestellt. Im linken Bereich ist wiederum das Konzentrationsprofil
des n-Dotierstoffs der im rechten Bereich dargestellten Schichten
schematisch aufgetragen.
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Der
Halbleiterchip gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem des ersten Ausführungsbeispiels
dadurch, dass die aktive Zone 20 lediglich eine einzige
dritte Quantentopfschicht 230 enthält. Zudem enthält
sie zwei vierte Quantentopfschichten 240, die den ersten
Quantentopfschichten 210 nachfolgen und der zweiten Quantentopfschicht 220 vorausgehen.
Insgesamt enthält also auch die aktive Zone 20 bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel sieben Quantentopfschichten 210, 220, 230, 240.
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Die
vierten Quantentopfschichten 240 sind undotiert. Jede der
vierten Quantentopfschichten 240 ist zwischen zwei angrenzenden
mit dem n-Dotierstoff dotierten Barriereschichten 250 angeordnet. Vorliegend
hat der n-Dotierstoff in allen Barriereschichten 250, die
mit dem n-Dotierstoff dotiert sind, und in den ersten Quantentopfschichten 210 die
gleiche Konzentration.
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Der
Halbleiterchip gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
ist insbesondere zum Betrieb mit einem Betriebsstrom von etwa 20
mA vorgesehen.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
auf diese Beschränkt. Vielmehr umfasst sie jedes neue Merkmal sowie
jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination
von Merkmalen in den Ausführungsbeispielen und Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination nicht
explizit in den Ausführungsbeispielen oder Patentansprüchen
angegeben ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 01/39282
A2 [0002]
- - US 5831277 [0002]
- - EP 0905797 A2 [0027]
- - WO 02/13281 A1 [0027]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - I. Schnitzer
et al., Appl. Phys. Lett. 63 (16), 18. Oktober 1993, 2174–2176 [0027]