DE102007006844A1 - Medizinisches Implantat und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

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Abstract

Ein langestreckter Hohlkörper (1), der kristalline Cellulose umfasst, weist an einer Innenwand mehrere Ausbuchtungen (3, 4) auf, die in ein Lumen des Hohlkörpers (1) hineinreichen. Ein Verfahren zur Herstellung eines kristalline Cellulose umfassenden langgestreckten Hohlkörpers (1) umfasst die Schritte: Bereitstellen einer Hohlform (12); Kultivieren Cellulose bildender Organismen in einem von der Hohlform (12) geschaffenen Innenraum, um den Hohlkörper (1) in dem Innenraum wachsen zu lassen; Entformen der Hohlform (12). Beim Schritt des Entformens der Hohlform (12) wird wenigstens ein Teil der Hohlform (12) irreversibel verformt.

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft einen langgestreckten Hohlkörper, der kristalliner Cellulose umfasst, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Verwendung kristalliner Cellulose. Sie betrifft außerdem ein Verfahren zur Herstellung eines kristalline Cellulose umfassenden langgestreckten Hohlkörpers, einen nach diesem Verfahren hergestellten langgestreckten Hohlkörper und eine Hohlform zur Herstellung des langgestreckten Hohlkörpers.
  • Stand der Technik
  • Beim Menschen und bei vielen Säugetieren sind die Beinvenen, die das Blut in Richtung Herz führen, die am stärksten durch die Schwerkraft belasteten Blutgefäße. Sie verfügen über sogenannte Venenklappen, d. h. Ausbuchtungen der Blutgefäßwand, die wie ein Ventil wirken können und im Idealfall einen Blutfluss nur in eine Richtung entgegen der Schwerkraft erlauben, während sie ein Zurückfließen des Blutes verhindern. Durch eine überwiegend sitzende Lebensweise und häufiges Stehen kann es im Alter zu einer Ausweitung der Venen kommen, sogenannte Krampfadern, und die Venenklappen können dann nicht mehr ihre Funktion erfüllen. Es kann zu Blutstauungen kommen und in schweren Fällen können Ulzerationen entstehen, und der Erhalt der Beine kann gefährdet sein.
  • Arterien, vor allem solche mit großem Innendurchmesser, können durch synthetisch hergestellte Schläuche, z. B. aus Polyester ("Dacron") oder expandiertem Polytetrafluorethylen (ePTFE, "Teflon®") ersetzt werden. Für Venen, die Blut zum Herzen führen, ist bisher kein Ersatz beschrieben worden. Ein Grund könnte sein, dass das Blut in den Venen langsamer fließt und damit das Risiko eines sich ausbildenden Verschlusses we sentlich höher ist als in den Arterien. Als Therapie sind elastische Stützstrümpfe bekannt, die die Venen zusammenpressen und dadurch die Funktion der Klappen verbessern sollen.
  • Die Internationale Offenlegungsschrift WO 01/61026 A1 beschreibt die Herstellung eines kurzen Hohlkörpers mit kleinem Innendurchmesser aus mikokristalliner Cellulose mit Hilfe von Bakterien. Dieser Hohlkörper soll sich als Intraponat in der Halsschlagader einer Ratte für längere Zeit funktionsfähig erwiesen haben und soll während dieser Zeit trotz einer hohen Strömungsgeschwindigkeit des Blutes von Endothelzellen besiedelt worden sein. In dem Dokument wird außerdem berichtet, dass keinerlei Fremdkörperreaktionen beobachtet wurden.
  • Der Erfindung Zugrundeliegendes Problem
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten langgestreckten Hohlkörper, der kristalliner Cellulose umfasst, bereitzustellen. Der Erfindung liegt außerdem die Aufgabe zugrunde, eine neue Verwendung kristalliner Cellulose bereitzustellen. Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Verfahren zur Herstellung eines kristalliner Cellulose umfassenden langgestreckten Hohlkörpers und eine verbesserte Hohlform zur Herstellung des langgestreckten Hohlkörpers bereitzustellen.
  • Erfindungsgemäße Lösung
  • Zur Lösung der Aufgabe lehrt die Erfindung langgestreckte Hohlkörper, der kristalline Cellulose umfasst, mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und 16, eine Verwendung eines langgestreckten Cellulosehohlkörpers mit den Merkmalen des Anspruchs 7, ein Verfahren zur Herstellung eines langgestreckten Cellulosehohlkörpers mit den Merkmalen des Anspruchs 8 und eine Hohlform zur Herstellung des langgestreckten Cellulosehohlkörpers mit den Merkmalen des Anspruchs 17.
  • Es ist ein Aspekt der vorliegenden Erfindung, dass sie die vorteilhaften Eigenschaften kristalliner Cellulose, vorzugsweise mikrokristalliner Cellulose in der nativen Form, wie von dem Bakterium Acetobacter xylinum hergestellt, zur Herstellung des langgestreckten Hohlkörpers nutzt. Kristalline Cellulose hat sich in Experimenten als besonders gewebefreundlich erwiesen.
  • Es ist ein erreichbarer Vorteil des erfindungsgemäßen langgestreckten Hohlkörpers, dass seine Ausbuchtungen eine Steuerung einer Strömung eines Mediums, z. B. einer Blutströmung, durch den Hohlkörper erlaubt.
  • Es ist ein erreichbarer Vorteil des erfindungsgemäßen langgestreckten Hohlkörpers, dass er mit Endothelzellen besiedelt werden kann, um einen frühzeitigen Verschluss zu verhindern. Insbesondere ist erreichbar, dass er bereits vor der Implantation mit Endothelzellen besiedelt werden kann.
  • Es ist ein Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Hohlkörpers, der kristalliner Cellulose umfasst, dass die Cellulose-bildenden Organismen in einen durch eine Hohlform gebildeten Innenraum eingeschlossen werden, der die Form des langgestreckten Hohlkörpers hat und der von den Organismen mit kristalliner Cellulose gefüllt wird.
  • Es ist ein Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens, dass es sich das Prinzip der "verlorenen Form" zu Nutze macht, d. h. eine Form einsetzt, die im Schritt des Entformens wenigstens teilweise ihre Gestalt verliert.
  • Es ist ein erreichbarer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens, dass beim Entformen durch die Ausbuchtungen gebildete Hinterschneidungen kein Hindernis darstellen. Insbesondere ist erreichbar, dass die Ausbuchtungen beim Entformen nicht beschädigt oder zerstört werden.
  • Der erfindungsgemäße langgestreckte Hohlkörper kann z. B. als Ersatz eines venösen Blutgefäßes bei Säugetieren, insbesondere beim Menschen, eingesetzt werden.
  • Aufbau und Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung
  • In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung besteht der langgestreckte Hohlkörper im Wesentlichen aus Wasser und kristalliner Cellulose, besonders vorzugsweise mikroskristalliner Cellulose, wie sie vom Bakterium Acetobacter xylinum gebildet wird. Das bevorzugte Material enthält weniger als 10 Prozent kristalline Cellulose. Das Wasser ist bei dem bevorzugten Material teilweise und unterschiedlich stark an die mikrokristalline Cellulose gebunden.
  • Der langgestreckte Hohlkörper ist vorzugsweise rohrförmig, besonders vorzugsweise mit Öffnungen an seinen Enden, so dass ein Medium, vorzugsweise ein flüssiges Medium, besonders vorzugsweise Blut, durch das Lumen des Hohlkörpers geleitet werden kann. Vorzugsweise hat das Lumen des Hohlkörper, besonders Vorzugsweise auch die Außenseite, einen im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt. Der Hohlkörper kann in einer Ausführung der Erfindung Verzweigungen aufweisen.
  • Vorzugsweise sind die Ausbuchtungen des langgestreckten Hohlkörpers so ausgebildet, dass sie die Strömung eines Mediums, das durch den langgestreckten Hohlkörper geleitet wird, in eine Sperrrichtung stärker abbremsen können als in eine der Sperrrichtung entgegen gesetzten Richtung. Das Medium wird durch den langgestreckten Hohlkörper vorzugsweise in dessen Längsrichtung geleitet. Das bevorzugte Medium ist ein flüssiges Medium, besonders vorzugsweise Blut. Die Ausbuchtungen sind vorzugsweise durch die Strömung des durch den langgestreckten Hohlkörper geleiteten Mediums bewegbar und/oder verformbar. Sie sind vorzugsweise so ausgebildet, dass sie sich, wenn sie in Sperrrichtung angeströmt werden, ihren Strömungswiderstand vergrößern, vorzugsweise indem sie ihren Strömungsquerschnitt vergrößern, vorzugsweise indem sie in das Medium hineinbewegt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung sind die Ausbuchtungen so ausgebildet, dass sie die Strömung des Mediums in die Sperrrichtung im Wesentlichen unterbinden können, so dass das Medium den langgestreckten Hohlkörper im Wesentlichen nur entgegen der Sperrrichtung durchströmen kann. Hierdurch ist erreichbar, dass die Funktion der Ausbuchtungen im Wesentlichen der von Venenklappen in menschlichen Beinvenen entspricht. Diese Ausführung der Erfindung kann deshalb als Ersatz für Beinvenen beim Menschen, besonders geeignet sein.
  • In einer bevorzugten Ausführung sind die Ausbuchtungen als Taschen ausgebildet, besonders vorzugsweise bilden sie die Taschen zusammen mit der Innenwand. Bevorzugte Taschen sind ähnlich den natürlichen Venenklappen ausgebildet. Die Taschen sind vorzugsweise jeweils mit einer Öffnung ausgestattet, wobei die Öffnungen der mehreren Taschen besonders vorzugsweise im Wesentlichen zu dem gleichen Ende des langgestreckten Hohlkörpers weisen. Hierdurch ist erreichbar, dass alle Taschen bei vorgegebener Strömungsrichtung einheitlich bremsend oder nicht-bremsend wirken.
  • Besonders vorzugsweise liegen sich im Lumen des Hohlkörpers mehrere Ausbuchtungen bezüglich der Längsrichtung des Hohlkörpers auf gleicher Höhe gegenüber. Besonders vorzugsweise liegen sich jeweils genau zwei Ausbuchtungen gegenüber, es sind aber auch Ausführungen der Erfindung denkbar, in denen sich drei oder mehr Ausbuchtungen jeweils gegenüberliegen. Die sich auf gleicher Höhe einander gegenüberliegenden Ausbuchtungen sind vorzugsweise bezüglich einer Umfangslinie des Hohlkörpers gleichmäßig beabstandet. Vorzugsweise sind die einander gegenüberliegenden Ausbuchtungen durch eine Strömung eines Mediums in Sperrrichtung so bewegbar und/oder verformbar, dass sie den Querschnitt des Lumens im wesentlichen verschließen, vorzugsweise indem sie aneinander anliegen, um die Strömung des Mediums in Sperrrichtung im Wesentlichen zu unterbinden. Andererseits sind sie durch eine Strömung eines Mediums entgegen der Sperrrichtung so bewegbar und/oder verformbar, dass im Querschnitt des Lumens zwischen sich eine Öffnung bilden, um einen Durchfluss des Mediums entgegen der Sperrrichtung zu erlauben.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren verläuft die Wachstumsrichtung der kristallinen Cellulose vorzugsweise im Wesentlichen von einer ersten Längsseite des Innenraums zu seiner im Wesentlichen gegenüberliegenden zweiten Längsseite. Dadurch, dass der Cellulosehohlkörper nicht entlang der Längsachse des Innenraums sondern im Wesentlichen senkrecht dazu wächst, ist erreichbar, dass der Hohlkörper nicht mehr in seiner Länge durch die in Wachstumsrichtung erreichbare Schichthöhe begrenzt ist. Die Schichthöhe mit bekannten geeigneten Bakterien herstellbarer Celluloseschichten ist im Allgemeinen auf ca. 20 mm begrenzt.
  • Die irreversible Verformung kann bei dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren beispielsweise durch ein plastisches Verformen, einen Verlust der Form durch Bruch oder durch wenigstens teilweisen Übergang in einen flüssigen oder gasförmigen Aggregatzustand, vorzugsweise durch Schmelzen oder Verdampfen, geschehen. Es sind aber auch Ausführungen der Erfindung denkbar, bei denen die Verformung durch chemische Behandlung, z. B. mittels eines Lösungsmittels, oder durch mechanische Behandlung, z. B. durch Ultraschall, herbeigeführt wird. Der Teil der Hohlform, der im Schritt des Entformens irreversibel verformt wird, grenzt vorzugsweise vor dem Verformen an die in der Hohlform gebildete Cellulose an.
  • Die Hohlform umfasst vorzugsweise eine äußere Form und mindestens einen Formkern. Der Formkern dient vorzugsweise als Platzhalter für das Lumen des erfindungsgemäßen Hohlkörpers. Vorzugsweise wird beim Schritt des Entformens wenigstens ein Teil des Formkerns verformt. Die äußere Form ist vorzugsweise rohrförmig und weist besonders vorzugsweise an zwei gegenüberliegenden Längsseiten je eine Öffnung oder Öffnungen auf, z. B. durchgehende Längsspalte. Als Material für die äußere Form wird Glas oder einem anderen Material bevorzugt, das bezüglich der zur Ausführung des Verfahrens verwendeten und/oder dabei entstehenden Stoffe und Organismen chemisch inert ist.
  • Eine andere mögliche äußere Form besteht aus einem gaspermeablen Material, das besonders vorzugsweise sauerstoffdurchlässsig ist, z. B. Silikon oder ein Wasser enthaltendes Gel (Hydrogel).
  • Der bevorzugte Formkern weist im Wesentlichen die äußere Gestalt eines langgestreckten Zylinders auf, der mit Einkerbungen versehen ist, um an der Innenwand des Hohlkörpers Ausbuchtungen zu bilden. Die Einkerbungen sind vorzugsweise Schlitze. Sie liegen vorzugsweise in einer Ebene, die mit der Längsachse des Formkerns einen Winkel von weniger als 90° (bezogen auf einen Vollwinkel von 360°), vorzugsweise zwischen 15° und 75°, besonders vorzugsweise zwischen 30° und 60°, besonders vorzugsweise ca. 45°, einschließen. Die Einkerbungen reichen vorzugsweise jeweils vom Rand bis nahezu zur Längsachse des Formkerns. Mit einem solchen Formkern ist es erreichbar, einen langgestreckten Hohlkörper mit taschenförmigen Ausbuchtungen auszubilden. Die Einkerbungen erstrecken sich vorzugsweise über die gesamte Breite des Formkerns. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung liegen die Einkerbungen jeweils paarweise gegenüber, um eine im Wesentlichen pfeilförmige Anordnung zu bilden. Auf diese Weise können Ausbuchtungen in Form von jeweils paarweise gegenüberliegenden Taschen gebildet werden, deren Öffnungen in die gleiche Richtung entlang der Längsachse des langgestreckten Hohlkörpers weisen.
  • Vorzugsweise wird beim Entformen der Teil der Hohlform, der verformt wird, besonders vorzugsweise die gesamte Form mit Wärme behandelt. Der Schritt des Entformens umfasst vorzugsweise ein wenigstens teilweises Schmelzen des Teils der Hohlform, der verformt wird. Ein bevorzugter Formkern umfasst ein sich im Wesentlichen über die gesamte Länge des Formkerns erstreckendes Stabilisierungselement, das im Schritt des Entformens nicht schmilzt. Das Stabilisierungselement ist vorzugsweise ein Blatt mit einer Stärke von vorzugsweise weniger als 1 mm, besonders vorzugsweise zwischen 0,02 und 0,1 mm. Das Stabilisierungselement liegt vorzugsweise in einer gemeinsamen Ebene mit der Mittelachse des Formkerns. Das bevorzugte Stabilisierungselement erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte Breite des Formkerns. Als Materialien für das Stabilisierungselement werden Stahl, Kunststoff, Carbonfaser- oder Glasfasermaterialien bevorzugt.
  • Beim Schritt des Entformens wird der Formkern vorzugsweise im Wesentlichen entfernt, besonders vorzugsweise quantitativ, d. h. rückstandslos. Dazu wird der Formkern vorzugsweise zunächst erhitzt, um ihn zu schmelzen. Anschließend wird das zurückgebliebene Stabilisierungselement aus dem Hohlkörper entnommen. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung liegt der Schmelzpunkt des im Schritt des Entformens schmelzenden Teils der Hohlform über 28°C, besonders vorzugsweise bei oder über 30°C, besonders vorzugsweise bei oder über 60°C. Es ist ein erreichbarer Vorteil dieser Ausführung der Erfindung, dass der Formkern während des Kultivierens der Cellulose stabil bleibt. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung liegt der Schmelzpunkt des im Schritt des Entformens schmelzenden Teils der Hohlform unter 100°C, besonders vorzugsweise unter 80°C, besonders vorzugsweise bei 62°C. Es ist ein erreichbarer Vorteil dieser Ausführung der Erfindung, dass der Formkern bei einer Temperatur geschmolzen werde kann, bei der der Cellulosehohlkörper nicht beschädigt wird.
  • Der Teil des Formkerns, der beim Entformen schmilzt, ist vorzugsweise im Wesentlichen hydrophob. Es ist ein Aspekt dieser Ausführung der Erfindung, dass ausgenutzt wird, dass ein hydrophobes Material von der hydrophilen Oberfläche des Cellulosehohlkörpers abgestoßen wird. Es ist ein erreichbarer Vorteil dieser Ausführung der Erfindung, dass die Hohlform im Wesentlichen quantitativ entfernt werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung umfasst der Teil des Formkerns, der beim Entformen schmilzt, ein thermoplastisches Material, besonders vorzugsweise ein thermoplastisches Wachs und/oder Polymermaterial. Es ist ein erreichbarer Vorteil von Formkernen aus thermoplastischen Materialien, dass sie durch Gießen hergestellt werden können. Es ist ein weiterer Vorteil von Wachs und/oder Polymermaterialien, dass ihre Oberflächen einfach durch Polieren geglättet werden können, um die enge Anlagerung der Cellulose zu erleichtern.
  • Ein bevorzugtes Wachs und/oder Polymermaterial umfasst Polyvinylalkohol (PVA), besonders vorzugsweise zu einem Anteil von mehr als 1%, besonders vorzugsweise mehr als 50%. In einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung besteht das Wachs- und/oder Polymermaterial im Wesentlichen vollständig aus Polyvinylalkohol. Es ist ein erreichbarer Vorteil dieser Ausführung der Erfindung, dass ein Zurückbleiben toxischer Rückstände nach dem Entfernen der Hohlform vermieden werden kann, weil Polyvinylalkohol nicht-toxisch ist.
  • Ein anderes bevorzugtes Wachs- und/oder Polymermaterial ist das aus der Dentaltechnik bekannte sogenannte "Sommerwachs". Es ist ein erreichbarer Vorteil dieser Ausführung der Erfindung, dass das Material mechanisch so stabil ist, dass auch filigrane Strukturen erhalten bleiben. Es ist ein erreichbarer Vorteil dieser Ausführung der Erfindung, dass ein Zurückbleiben toxischer Rückstände nach dem Entfernen der Hohlform vermieden werden kann, weil Sommerwachs nicht-toxisch ist.
  • Bei einem bevorzugten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren sind die Cellulosebildenden Organismen Bakterien, besonders vorzugsweise Bakterien vom Stamm Acetobacter xylinum. Es ist denkbar, dass auch andere Cellulose bildende Mikroorganismen eingesetzt werden, wie z. B. geeignete Stämme von Agrobacterium, Rhizobium, Sarcina, Pseudomonas, Achromobacter, Aerobacter und Zooglea. Da die Gene der Cellulose synthetisierenden Enzymkomplexe von Acetobacter xylinum bekannt sind, könnten diese auch in andere Mikroorganismen, wie z. B. Escherichia coli durch die Anwendung bekannter molekularbiologischer Verfahren eingebracht werden, wodurch auch diese Organismen Cellulose synthetisieren könnten.
  • Für die Kultivierung von Acetobacter xylinum sind unterschiedliche Nährmedien beschrieben. Ein geeignetes, häufig verwendetes Medium ist das im Biochemical Journal 58 von 1954, Seiten 345–352 beschriebene Medium von Schramm und Hestrin. Der gesamte diesbezügliche Inhalt des vorgenannten Artikels ist durch Verweis Teil der vorliegenden Offenbarung. Ein Nachteil dieses Mediums kann darin bestehen, dass es nicht genau definiert ist, da es Hefeextrakt und Pepton enthält.
  • Für die Ausführung der vorliegenden Erfindung wird ein vollsynthetisches Medium bevorzugt, wie z. B. von Forng et al. in Applied and Environmental Microbiology von 1989, Band 55, Nr. 5, Seiten 1317–1319 beschrieben. Der gesamte diesbezügliche Inhalt des vorgenannten Artikels ist durch Verweis Teil der vorliegenden Offenbarung. Ein Nachteil dieses Mediums kann in dem etwas langsameren Wachstum der Bakterien bestehen.
  • Es ist auch denkbar, den sogenannten Kombucha-Teepilz zur Ausführung der Erfindung zu verwenden. Diese Kultur enthält neben Acetobacter xylinum zahlreiche andere in Symbiose lebende Organismen, wie Hefen und Bakterien, und lässt sich durch ein Medium, bestehend lediglich aus Schwarztee und Saccharose, (100 g/l) unterhalten.
  • Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird vorzugsweise zunächst eine Nährlösung außerhalb der Hohlform mit dem Cellulose-bildenden Organismus beimpft. Die Cellulose ist vorzugsweise mikrobielle Cellulose. Die z. B. von dem Bakterium Acetobacter xylinum produzierte Cellulose ist anfänglich weniger dicht und von geringerer Festigkeit. Daher wird vorzugsweise erst abgewartet, bis auf dem Nährmedium eine ausreichend dichte Schicht von Cellulose abgelagert wurde. Dies ist in der Regel nach ca. 7 bis 10 Tagen der Fall.
  • In einer bevorzugten Ausführung des Verfahrens wird die Hohlform horizontal mit der oder den seitlichen Öffnung(en) auf eine wachsende Schicht Cellulose-produzierender Bakterien gelegt. Da das spezifische Gewicht der Cellulose in etwa gleich dem des Nährmediums ist, wird die Celluloseschicht vorzugsweise unterstützt, z. B. durch ein netzförmiges Objekt aus Teflon oder Glas.
  • Der Hohlkörper wächst vorzugsweise in eine Richtung senkrecht zur Längsachse des Innenraums, besonders vorzugsweise von unten nach oben. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung gelangen die Bakterien durch eine oder mehrere untere Öffnung(en) in der Hohlform in diese hinein, um sie mit Cellulose auszufüllen, wobei gleichzeitig auf kurzem Weg flüssiges Medium zur Versorgung der Bakterien an die Cellulose-Oberfläche diffundieren kann.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen und einem Ausführungsbeispiel mit weiteren Einzelheiten näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: Eine schematische perspektivische Aufrissdarstellung eines erfindungsgemäßen langgestreckten Cellulosehohlkörpers mit Ausbuchtungen an seiner Innenwand;
  • 2: Eine schematische perspektivische Darstellung eines Formkerns für das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines langgestreckten Cellulosehohlkörpers von oben;
  • 3: Eine schematische Darstellung des Formkerns aus 2 von oben, wobei das Stabilisierungselement in der Ebene der Seite liegt;
  • 4: Eine schematische Darstellung des Formkerns aus 2 und 3 von der Seite, wobei das Stabilisierungselement senkrecht zur Ebene der Seite verläuft;
  • 5: Eine schematische Darstellung des Formkerns aus 2, 3 und 4 von vorne, wobei das Stabilisierungselement senkrecht zur Ebene der Seite verläuft;
  • 6: Eine schematische perspektivische Darstellung einer Hohlform mit äußerer Form und Formkern zur Durchführung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens;
  • 7: Eine schematische Querschnittsdarstellung der Hohlform aus 6 mit einem noch nicht fertig gewachsenen langgestreckten Hohlkörper und Angabe der Wachstumsrichtung; und
  • 8: Eine schematische Darstellung eines Aufbaus zur Durchführung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens.
  • Beschreibung anhand eines Ausführungsbeispiels
  • Der in 1 dargestellte langgestreckte Cellulosehohlkörper 1 ist im Wesentlichen rohrförmig und hat einen Außendurchmesser von ca. 3 mm. Er ist mit jeweils paarweise an seiner Innenwandung 2 ausgebildeten Ausbuchtungen 3, 4 versehen, die mit der Hohlkörperwand 2 Taschen bilden. Die Paare von Ausbuchtungen 3, 4 sind jeweils durch einen schmalen Schlitz 5 voneinander getrennt. Wenn ein Medium, z. B. Blut, die Ausbuchtungen 3, 4 in Durchlassrichtung 6 anströmt, weichen diese in Richtung Innenwand 2 aus und vergrößern dadurch den Querschnitt des Schlitzes 5, so dass das Medium passieren kann. Wenn hingegen Medium entgegen der Durchlassrichtung 6, also in Sperrrichtung, die Ausbuchtungen 3, 4 anströmt, werden die Ausbuchtungen 3, 4 aneinander gepresst, so dass der Schlitz 5 verschlossen wird. Auf diese Weise kann ein Durchfluss von Medium weitgehend unterbunden werden. Die Ausbuchtungen 3, 4 wirken so ähnlich den natürlichen Venenklappen.
  • In den 2 bis 5 ist ein Formkern 7 zur Herstellung des in 1 dargestellten Cellulosehohlkörpers wiedergegeben. Der Formkern 7 besteht im Wesentlichen aus einem Wachszylinder 8, der in regelmäßigen Abständen mit Paaren von Schlitzen 9, 10 versehen ist, die in einer Mittelebene des Formkerns pfeilförmig zusammenlaufen. Zur Stabilisierung des Formkerns 7 ist in dieser Mittelebene ein Federstahlblatt 11 in den Formkern 7 eingeschlossen. Die Schlitze 9, 10 reichen über die gesamte Breite des Wachszylinders 8 und bis zum Stahlblatt 11.
  • Die Herstellung des Wachszylinders 8, der das Federstahlblatt 11 enthält, ist insofern nicht trivial, als das Federstahlblatt 11 genau mittig positioniert werden muss und es schwierig ist, ein langes Rohr mit einem Innendurchmesser von mehreren Millimetern luftblasenfrei mit heißem Wachs zu füllen und anschließend zerstörungsfrei zu entformen. Zur Herstellung des Formkerns 7 werden deshalb zwei Hälften eines längs geschnittenen Glasrohres verwendet, die mit einem Schliff versehen wurden, so dass sie exakt aufeinander passen. Eine ebene Platte aus Teflon wird mit einer Rille versehen, die so beschaffen ist, dass eine Glasrohrhälfte bezüglich ihres äußeren Querschnitts genau hineinpasst und die geschliffenen Flächen mit der Teflon-Platte bündig abschließen. Die Rille ist etwas länger als die Glasrohrhälfte und steht an beiden Enden ca. 1 cm über. Die Teflon-Platte mit der eingelegten Rohrhälfte wird in einem Wärmeschrank auf 90 bis 100°C erhitzt und dann mit heißem Wachs befüllt, so dass das Wachs ebenfalls bündig mit dem Glasschliff und der Teflon-Platte abschließt. Dieser Vorgang wird mit der zweiten Glashälfte wiederholt, mit dem Unterschied, dass dieses Mal über dem halben Glasrohr ein dünnes Federstahlblatt, dessen Breite etwas kleiner ist als der Innendurchmesser des Glasrohrs, genau mittig positioniert wird. Nach dem Erkalten werden die beiden mit Wachs befüllten Glashälften zusammengefügt und in zusammengepresstem Zustand kurzzeitig wieder auf 90 bis 100°C erhitzt. Nach dem abermaligen Erkalten kann durch Entfernen der Glashälften der Wachszylinder 8 mit dem eingebetteten Federstahlblatt 11 entnommen werden.
  • Anschließend werden die Schlitze 9, 10 mit Hilfe eines heißen Drahts auf beiden Seiten und entlang der Längsachse des Wachszylinders 8 in Abständen von ca. 5 cm eingebracht. Die Schlitze 9, 10 reichen von der Außenseite bis zum Federstahlblatt 11 und verlaufen über die gesamte breite des Wachszylinders 8. Das dadurch entstandene Objekt 7 ist so stabil, dass es als Platzhalter für das Lumen des Cellulosehohlkörpers 1 dienen kann.
  • Wie in 6 dargestellt, hat die Hohlform 12 außerdem eine äußere Form mit einem Innenraum in Form eines Hohlzylinders mit zwei ringförmigen Enden und Längsseiten 13 und 14. Der Innenraum wird durch zwei Rohrhälften aus Glas 15, 16, den Formkern 7 und zwei O-Ringen 13, 14 gebildet. Spaltförmige Öffnungen 19, 20, die zwischen den Rohrhälften über die gesamte Länge der Hohlform verlaufen, machen den Innenraum 25 der Hohlform 12 von außen zugänglich.
  • Wie in 7 dargestellt, wächst der Cellulosehohlkörper 21 innerhalb des Innenraums 25 der Hohlform 12 in die allgemeine durch den Pfeil 22 angegebene Richtung senkrecht zur Längsachse des Innenraums von einer Längsseite 13 zu der anderen Längsseite 14.
  • Genauer wächst die Cellulose zunächst durch die Öffnung 19 in der Hohlform 12 auf der ersten Längsseite 13 in die Hohlform 12 hinein und dann entlang der Pfeile 23, 24 zur anderen Längsseite 14. Gleichzeitig kann über eine zweite Öffnung 20 ein Luftaustausch mit der Umgebung der Hohlform 12 stattfinden, insbesondere um die Organismen mit Sauerstoff zu versorgen. Durch die Öffnung 19 kann die Cellulose von außen die nötigen Nährstoffe aus dem Wachstumsmedium zu den Organismen im Inneren der Hohlform transportieren. Schließlich wächst die Cellulose in die Öffnung 20 hinein.
  • Wie in 7 schematisch dargestellt, wird ein steriles Gefäß 26 mit 2000 mL Fassungsvermögen mit 1000 mL einer sterilen Nährlösung 27, bestehend aus 20 g Glucose, 5 g Hefeextrakt, 5 g Bactopepton, 2,7 g Natriumphosphat und 1,15 g Citronensäure-Monohydrat, pH 6,0, gefüllt und mit einer 3 Tage alten Vorkultur aus Acetobacter xylinum (z. B. Gluconacetobacter xylinum, DSN-No. 2325, DSZN Braunschweig) angeimpft. Wenn sich nach ca. 7 Tagen eine etwa 3 mm dicke Schicht 28 aus Cellulose auf der Flüssigkeitsoberfläche gebildet hat, wird diese durch ein Netz 29 aus Teflon, expandiertes Polytetrafluorethylen (ePTFE), z. B. Zahnseide GLIDE, W. L. GÖRE & ASSOCIATES Inc.) unterstützt, das in einem von Stützen 30 aus Glas getragenen Glasrahmen 31 aufgespannt ist. Zwei Glasrohre (Duran-Glas), Innendurchmesser 6 mm, Wandstärke 1,5 mm, Länge 150 mm werden in Längsrichtung so durchsägt, dass zwei Teile 15, 16 entstehen, die mit den Schnittflächen aufeinandergelegt eine Höhe von ca. 7 mm ergeben. Die beiden Glasrohrteile 15, 16 werden dann symmetrisch um den Formkern 7, der an beiden Enden mit je einem O-Ring 17, 18 aus Gummi (vulkanisierter Kautschuk) bestückt ist, positioniert und an den Enden mit einem Teflon-Faden (Zahnseide GLIDE, W. L. GÖRE & ASSOCIATES Inc.) befestigt. Die so hergestellte Hohlform 12, die auf beiden Seiten einen durchgehenden Spalt 19, 20 von einer Breite von ca. 2 mm aufweist, wird mit dem Spalt 19 nach unten auf die mit einem Netz 31 unterstützte Celluloseoberfläche gelegt und bei 28°C in einem Brutschrank kultiviert. Die Besiedlung der Hohlform 12 durch die Bakterien und ihr Ausfüllen mit Cellulose dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen. In dieser Zeit ist darauf zu achten, dass verbrauchtes bzw. verdunstetes Medium 27 gegebenenfalls ersetzt wird. Wenn die Hohlform 12 vollständig mit Cellulose aufgefüllt ist, kann sie geöffnet und der Cellulosehohlkörper 6 samt dem Formkern 7 entnommen werden und in kochend-heißem Wasser erhitzt werden.
  • Dadurch schmilzt das Wachs und das Stahlblatt 11 kann, ohne die Ausbuchtungen 3, 4 zu verletzen, herausgezogen werden. Verbleibende Wachsreste können leicht durch Spülen mit heißem Wasser (in Durchlassrichtung 6) entfernt werden. Hierdurch kann der Cellulosehohlkörper 6 auch desinfiziert werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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    • - Forng et al. in Applied and Environmental Microbiology von 1989, Band 55, Nr. 5, Seiten 1317–1319 [0033]

Claims (19)

  1. Langgestreckter Hohlkörper (1), der kristalline Cellulose umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (1) an einer Innenwand (2) mehrere Ausbuchtungen (3, 4) aufweist, die in ein Lumen des Hohlkörpers (1) hineinreichen.
  2. Langgestreckter Hohlkörper (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbuchtungen (3, 4) so ausgebildet sind, dass sie die Strömung eines Mediums, das durch den langgestreckten Hohlkörper (1) geleitet wird, in eine Sperrrichtung stärker abbremsen können als in eine der Sperrrichtung entgegengesetzten Strömungsrichtung (6).
  3. Langgestreckter Hohlkörper (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbuchtungen (3, 4) so ausgebildet sind, dass sie die Strömung des Mediums in die Sperrrichtung im Wesentlichen unterbinden können.
  4. Langgestreckter Hohlkörper (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausbuchtungen (3, 4) als Taschen ausgebildet sind.
  5. Langgestreckter Hohlkörper (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass Öffnungen der Taschen im Wesentlichen zu dem gleichen Ende des langgestreckten Hohlkörpers (1) weisen.
  6. Langgestreckter Hohlkörper (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich im Lumen des Hohlkörpers (1) mehrere Ausbuchtungen (3, 4) bezüglich der Längsrichtung des Hohlkörpers (1) auf gleicher Höhe gegenüberliegen.
  7. Verwendung kristalliner Cellulose zur Herstellung eines langgestreckten Hohlkörpers (1) als Ersatz eines venösen Blutgefäßes in einem Säugetier.
  8. Verfahren zur Herstellung eines kristalline Cellulose umfassenden langgestreckten Hohlkörpers (1) mit den Schritten: – Bereitstellen einer Hohlform (12); – Kultivieren Cellulose bildender Organismen in einem von der Hohlform (12) geschaffenen Innenraum, um den Hohlkörper (1) in dem Innenraum wachsen zu lassen; – Entformen der Hohlform (12); dadurch gekennzeichnet, dass beim Schritt des Entformens der Hohlform (12) wenigstens ein Teil der Hohlform (12) irreversibel verformt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlform (12) eine äußere Form und mindestens einen Formkern (7) umfasst und beim Schritt des Entformens wenigstes ein Teil des Formkerns (7) irreversibel verformt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass beim Schritt des Entformens der Hohlform (12), der Formkern (7) im Wesentlichen entfernt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt des Entformens ein wenigstens teilweises Schmelzen des Formkerns (7) umfasst.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkern (7) ein sich im Wesentlichen über die gesamte Länge des Formkerns (7) erstreckendes Stabilisierungselement (11) umfasst, das im Schritt des Entformens nicht schmilzt.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Schmelzpunkt des im Schritt des Entformens schmelzenden Teils des Formkerns (7) über 28°C liegt.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil des Formkerns (7), der beim Entformen schmilzt, im Wesentlichen hydrophob ist.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil des Formkerns (7), der beim Entformen schmilzt, ein thermoplastisches Wachs- und/oder Polymermaterial umfasst.
  16. Langgestreckter Hohlkörper (1), der kristalline Cellulose umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass er nach einem der in den Ansprüchen 8 bis 15 beschriebenen Verfahren hergestellt worden ist.
  17. Hohlform (12) zur Herstellung eines langgestreckten Cellulosehohlkörpers (1), dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Formkern (7) umfasst, der im Wesentlichen die äußere Gestalt eines langgestreckten Zylinders aufweist, der mit Einkerbungen ausgestattet ist, um an der Innenwand (2) des Hohlkörpers Ausbuchtungen (3, 4) zu bilden.
  18. Hohlform (12) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkern (7) wenigstens teilweise aus Polyvinylakohol und/oder Sommerwachs gebildet ist.
  19. Hohlform (12) nach Anspruche 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkern (7) mindestens ein Stabilisierungselement (11) aus einem anderen Material als Polyvinylakohol und/oder Sommerwachs umfasst.
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