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Stand der Technik
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer
Vorrichtung geeignet zur Abgabe einer Substanz in oder durch die
Haut, umfassend eine Anordnung von Mikronadeln ausgebildet aus einem
Si-Halbleitersubstrat, die auf und/oder in einem flexiblen Träger
ausgebildet aus einem Polymermaterial befestigt sind. Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung geeignet zur
Abgabe einer Substanz in oder durch die Haut, wobei die Vorrichtung
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren herstellbar
ist.
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Die
Verabreichung von Substanzen in den Körper durch die Haut
erfolgt üblicher Weise invasiv mit Nadeln und Spritzen
in Form einer Injektion. Diese Verfahren sind für den Patienten
unter Umständen schmerzhaft, erfordern medizinisches Fachpersonal und
können zu Verletzungen, Blutungen oder Infektionen führen.
Um Patienten eine Injektion ersparen, werden seit längerem
Versuche unternommen, Pharmazeutika und andere Substanzen mittels
transdermaler Applikation zu verabreichen. Eine Möglichkeit besteht
in der Verwendung von Mikronadeln, mit deren Hilfe eine Durchlässigkeit
des Stratum corneum der Haut erzielt werden kann, beispielsweise
indem durch Anreißen oder Einstechen Mikroverletzungen erzeugt
werden. Dieses Verfahren hat den Vorteil, im wesentlichen schmerz-
und blutungsfrei zu sein und den zu verabreichenden Wirkstoffen
einen Zugang zu den darunter liegenden Gewebeschichten gewähren
zu können.
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Häufig
wird eine Vielzahl von Mikronadeln verwendet, beispielsweise in
Form eines Arrays. Ein Array bezeichnet eine Anordnung von Mikronadeln auf
einem Träger. Die Mikronadeln können nach dem Anreißen
oder Einstechen der Haut entfernt werden, und auf die Hautstelle
kann ein Wirkstoffdepot, beispielsweise ein Pflaster aufgebracht
werden, wobei die daraus freigesetzten Wirkstoffe die Haut erleichtert
passieren können. Alternativ kann der Wirkstoff direkt über
die Nadeln appliziert werden.
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Mikronadeln
werden vielfach ausgehend von einem Siliziumhalbleiter hergestellt.
Anschließend können diese abgetrennt werden, oder
wenn Arrays von Mikronadeln verwendet werden sollen, können eine
geeignete Anzahl von Mikronadeln auf einem Teil des Halbleiters
als Träger verbleiben und in Form eines Arrays verwendet
werden.
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Diese
Arrays bestehen in der Regel aus jeweils einem Material, beispielsweise
Silizium, Polymer oder Metall. Arrays aus Silizium sind jedoch unflexibel
und nicht geeignet, sich an Unebenheiten oder nicht ebene oder gerundete
Strukturen der Haut anzupassen.
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Weiterhin
sind Verfahren zur Herstellung von Vorrichtungen umfassend Mikronadeln
und Träger aus unterschiedlichem Material nicht bekannt.
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Offenbarung der Erfindung
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer
Vorrichtung geeignet zur Abgabe einer Substanz in oder durch die
Haut, umfassend eine Anordnung von Mikronadeln ausgebildet aus einem Si-Halbleitersubstrat,
die auf und/oder in einem flexiblen Träger ausgebildet
aus einem Polymermaterial befestigt sind, hat demgegenüber
den Vorteil, dass ein Verfahren zur Verfügung gestellt
wird, das wenige Bearbeitungsschritte benötigt.
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Dies
wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass das
Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung umfassend eine Anordnung
von Mikronadeln ausgebildet aus einem Si-Halbleitersubstrat, die auf
und/oder in einem flexiblen Träger ausgebildet aus einem
Polymermaterial befestigt sind, die folgenden Schritte umfasst:
- a) Bereitstellen eines Si-Halbleitersubstrats
(1);
- b) Aufbringen und Strukturieren einer Maskierungsschicht auf
der Oberfläche des Si-Halbleitersubstrats (1),
wobei Öffnungen in der Maskierungsschicht vorgesehen sind,
durch die das Ätzmittel auf das Si-Halbleitersubstrat (1)
einwirkt;
- c) Erzeugen von sich, ausgehend von der äußeren
Oberfläche in Richtung der Basis des Si-Halbleitersubstrats
(1), verjüngenden Mikronadeln (2) aus
dem Si-Halbleitersubstrat (1) mittels mikromechanischer
Strukturierungstechniken durch die Maskierungsschicht unter Verwendung
von nass- oder trockenchemischen Ätzverfahren;
- d) optional Entfernen der Maskierungsschicht;
- e) optional Porosifizieren des Si-Halbleitersubstrats (1)
und/oder der Mikronadeln (2);
- f) Aufbringen einer zusammenhängenden polymeren Trägerschicht
(3) auf die dem Si-Halbleitersubstat (1) abgewandten
Mikronadeloberflächen;
- g) Abtrennen der Mikronadeln (2) von dem Si-Halbleitersubstat
(1).
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung einer
Vorrichtung umfassend eine Anordnung von Mikronadeln ausgebildet
aus einem Si-Halbleitersubstrat, die auf und/oder in einem flexiblen
Träger ausgebildet aus einem Polymermaterial befestigt
sind, weist vorteilhafter Weise wenige Maskierungsschritte auf.
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Darüber
hinaus ermöglicht das erfindungsgemäße
Verfahren eine einfache und kostengünstige Herstellung
von flexiblen Vorrichtungen, die sich der Form der Hautstelle des
Patienten, auf die sie appliziert wird, anpassen und eine gleichmäßigere
Eindringtiefe der Mikronadeln zu Verfügung stellen können.
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Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und anhand der 1 bis 8 näher
erläutert. Hierbei zeigt:
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1 eine
Ansicht der Mikronadeln auf einem Si-Halbleitersubstrat.
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2 eine
Ansicht der Mikronadeln, wobei diese teilweise mit dem im Querschnitt
breiteren Bereich in dem Träger eingebettet sind und von
dem Si-Halbleitersubstrat abgetrennt wurden.
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3 eine
Ansicht der Mikronadeln auf einem Si-Halbleitersubstrat, das im
Bereich der Mikronadeln und einer darunter liegenden Schicht porosifiziert
ist.
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4 eine
Ansicht der Mikronadeln auf einem Si-Halbleitersubstrat, wobei die
Mikronadeln teilweise mit dem im Querschnitt breiteren Bereich in dem
Träger eingebettet sind, und wobei in dem Träger
Zugänge zu den Mikronadeln vorgesehen sein können,
wie beispielhaft an einem Teil der Mikronadeln angedeutet ist.
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5 eine
Ansicht der Mikronadeln auf einem Si-Halbleitersubstrat, wobei die
Mikronadeln teilweise mit dem im Querschnitt breiteren Bereich in dem
Träger eingebettet sind, wobei ein Opferlack zwischen Si-Halbleitersubstrat
und Träger vorgesehen ist.
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6 eine
Ansicht der Mikronadeln auf einem Si-Halbleitersubstrat, wobei die
Mikronadeln teilweise mit dem im Querschnitt breiteren Bereich in dem
Träger eingebettet sind, und wobei eine Abstandsfolie zwischen
Si-Halbleitersubstrat und Träger vorgesehen ist.
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7 eine
Ansicht der Mikronadeln auf einem Si-Halbleitersubstrat, wobei die
Mikronadeln teilweise mit dem im Querschnitt breiteren Bereich in dem
Träger eingebettet sind, wobei ein Abstandshalter ausgebildet
aus dem Si-Halbleitersubstrat zwischen Si-Halbleitersubstrat und
Träger vorgesehen ist.
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8 eine
Ansicht der teilweise mit dem im Querschnitt breiteren Bereich in
dem Träger eingebetteten Mikronadeln und des Si-Halbleitersubstrats nach
dem Abtrennen.
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In
der 1 sind auf einem Si-Halbleitersubstrat 1 sich
verjüngende Mikronadeln 2 mit einem negativen
Profil dargestellt. Die Mikronadeln 2 wurden, wie gemäß 2 gezeigt
ist, in einem polymeren Träger 3 eingebettet und
von dem Si-Halbleitersubstrat 1 abgetrennt.
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Mikronadeln
2 mit
einem negativen Profil, wie in
3 dargestellt,
wurden gemäß dem in der Patentschrift
DE 42 41 045 beschriebenen
Verfahren hergestellt, wobei dieses Bosch-Prozess genannte Verfahren
erfindungsgemäß entsprechend modifiziert wurde,
indem die Wirksamkeit der Passivierschritte reduziert wurde. Eine
Schicht eines Siliziumwafers wurde zunächst porosifiziert.
Auf dem porosifizierten Si-Halbleitersubstrat
1 wurde anschließend eine
Siliziumoxidschicht durch PECVD (Plasma-Enhanced Chemical Vapor Deposition)-Verfahren
erzeugt und auf diese Oberfläche ein Photoresist AZ
® 5433 (Clariant) aufgebracht. Die
Maskierungsschicht wurde photolithografisch strukturiert, wobei Öffnungen
für den Durchtritt des Ätzmittels vorgesehen wurden.
Es wurde abwechselnd mit SF
6 als Ätzmittel
und C
4F
8 als Passiviermittel,
wobei das Verhältnis von Ätzzeit zu Passivierzeit
bei 3:1 lag, geätzt. Dadurch, dass die Seitenwände
während der Strukturierungsschritte im unteren Bereich
stärker angegriffen wurden, wurden Mikronadeln
2 mit
negativem Profil erzeugt.
3 zeigt
die porosifizierten Mikronadeln
2 auf einer ebenfalls porosifizierten
Schicht
9 des Si-Halbleitersubstrats
1, während
eine nicht porosifizierte Schicht
4 aus dem ursprünglichen
einkristallinen Silizium besteht.
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Anschließend
wurden die Mikronadeln 2 mit dem im Querschnitt breiteren
Bereich durch Heißprägen in einen polymeren Träger 3 teilweise
eingebettet, wie in der 4 gezeigt ist. In dem Träger 3 können
Zugänge 5 zu den Mikronadeln 2 vorgesehen sein,
wie beispielhaft an einem Teil der Mikronadeln angedeutet ist.
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Zur
Einstellung der Länge des herausragenden Teils der Mikronadeln
wurde gemäß 5 eine Opferlackschicht 6 zwischen
Si-Halbleitersubstrat 1 und Träger 3 als
Abstandshalter vorgesehen, deren Dicke der Länge der Mikronadeln
entspricht, die später aus dem Träger herausragen.
In alternativen Ausführungsformen, wie gemäß 6 dargestellt,
kann eine polymere Abstandsfolie 7 vorgesehen sein. In weiter
alternativen Ausführungsformen, wie gemäß 7 dargestellt,
kann ein nicht geätzter Bereich des Si-Halbleitersubstrats
in Form eines Rahmens 8 als Abstandshalter vorgesehen sein.
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Nach
dem Verpressen der Mikronadeln 2 mit dem Träger 3 wurden
die Spitzen der Mikronadeln von dem Si-Halbleitersubstrat 1 abgetrennt.
Die 8 zeigt die Vorrichtung der in dem Träger 3 mit dem
im Querschnitt breiteren Bereich teilweise eingebetteten Mikronadeln 2 nach
dem Abtrennen.
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Bevorzugte
Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind mit den nachgeordneten Patentansprüchen beansprucht
und werden nachfolgend näher erläutert.
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Als
besonders geeignetes Si-Halbleitersubstrat sind Siliziumwafer verwendbar.
Beispielsweise sind kommerziell erhältliche Siliziumwafer
verwendbar. Vorzugsweise sind Siliziumwafer verwendbar, die eine
Passivierung der Silizium-Oberfläche vorzugsweise durch
eine Oxidschicht aufweisen, beispielsweise mittels Gasphasenabscheidung
durch PECVD(Plasma-Enhanced Chemical Vapor Deposition)-Verfahren.
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Auf
die Oberfläche des Si-Halbleitersubstrats wird eine Maskierungsschicht
aufgebracht. Vorzugsweise verwendbar sind eine Photoresistschicht mit
positiven oder negativen Belichtungseigenschaften, die anschließend
bevorzugt mittels lithographischer insbesondere photolithographischer
Verfahren strukturiert wird. Geeignet sind beispielsweise flüssige
Resistlacke wie Photolack. Beispielsweise verwendbar sind Photoresiste
erhältlich unter der Bezeichnung AZ® 5433
bei der Fa. Clariant GmbH.
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Es
kann vorgesehen sein, dass vor dem Aufbringen der Photoresistschicht,
beispielsweise Photolack, eine Siliziumoxidschicht als Hartmaske
aufgebracht wird, die dann photolithographisch strukturiert wird.
Als Maskierungsschicht eignen sich auch SiO2- oder
Si3N4-Schichten.
Die Maskierungsschicht kann auch aus anderen Substanzen ausgebildet
werden, wie SiC. Im Rahmen des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind ebenfalls mittels CVD (CVD, "Chemical Vapour Deposition")
aufbringbare Schichten, beispielsweise Siliziumoxid-Schichten oder
andere geeignete Resistschichten als Maskierungsschicht verwendbar.
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In
der Maskierungsschicht sind Öffnungen vorgesehen, durch
die das Ätzmittel auf das Si-Halbleitersubstrat einwirkt.
In bevorzugten Ausführungsformen ist vorgesehen, dass die Öffnungen
in der Maskierungsschicht durch in der Maskierungsschicht gitterartig
ausgebildete Stege getrennt sind. Die Stege weisen vorzugsweise
einen Abstand zueinander im Bereich von ≥ 100 μm
bis ≤ 250 μm, vorzugsweise im Bereich von ≥ 150 μm
bis ≤ 200 μm auf. Vorzugsweise weisen die Stege
eine Breite im Bereich von ≥ 5 μm bis ≤ 40 μm,
vorzugsweise im Bereich von ≥ 10 μm bis ≤ 30 μm,
auf.
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In
bevorzugten Ausführungsformen sind die Kreuzungspunkte
der Stege zu Flächen mit einem Durchmesser im Bereich von ≥ 30 μm
bis ≤ 60 μm, vorzugsweise im Bereich von ≥ 40 μm
bis ≤ 50 μm verbreitert. Vorzugsweise weisen die
Flächen eine runde Form auf, die Flächen können
jedoch auch eckig, beispielsweise quadratisch, recht- oder achteckig
ausgebildet sein, wobei in diesem Fall der Durchmesser die Bedeutung
des mittleren Durchmessers hat.
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Die
in der Maskierungsschicht ausgebildeten Stege können unterätzt
werden. Dies kann den Vorteil zur Verfügung stellen, dass
die Mikronadeln als einzelne Mikronadelstrukturen vorliegen. Es
kann auch vorgesehen sein, dass die Stege nur gering unterätzt
werden und die Mikronadeln in Form einer zusammenhängenden
Anordnung zur Verfügung gestellt werden können.
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In
bevorzugten Ausführungsformen stellt man sich verjüngende
Mikronadeln aus dem Si-Halbleitersubstrat mittels mikromechanischer
Strukturierungstechniken durch die Maskierungsschicht unter Verwendung
von nass- oder trockenchemischen Ätzverfahren her. Bevorzugte
mikromechanische Strukturierungstechniken sind trockenchemische Ätzverfahren
oder Verfahren des Tiefenätzens. Besonders bevorzugt sind
Verfahren des Tiefenätzens mittels eines Plasmas.
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Bevorzugte
Verfahren sind insbesondere erfindungsgemäß modifizierte
DRIE-(Deep Reactive Ion Etching)Verfahren oder Ätzverfahren
unter abwechselnden Ätz- und Passivierschritten. Das erfindungsgemäß modifizierte
Verfahren umfasst vorzugsweise zwei komplementäre Ätzschritte,
ein Ätzen beispielsweise mit SF6 und
eim Abscheiden einer passivierenden Schicht auf den Seitenwänden
der geätzten Ausnehmung, die vorzugsweise periodisch, insbesondere
abwechselnd geschaltet werden können.
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Es
wurde erfindungsgemäß gefunden, dass man sich
verjüngende Mikronadeln, d. h. Mikronadeln mit negativem
Profil, herstellen kann, indem man die Wirksamkeit der Passivierschritte
reduziert, beispielsweise durch geringeren Gasfluss und/oder kürzere
Passivierzeiten. Dies hat zur Folge, dass die Seitenwände
der zu erzeugenden Strukturen während der Strukturierungsschritte
im unteren Bereich stärker angegriffen werden und ein negatives
Profil ausgebildet wird.
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Die
Verfahrensparameter, beispielsweise die Zeitspanne für
den Ätzschritt, die Zeitspanne für den Passivierschritt,
das Verhältnis von Ätzzeit zu Passivierzeit, der
Gasfluss des Ätzgases, der Gasfluss des Passiviergases,
die Beschleunigung der Ionen, die Dauer des Verfahrens können
in weiten Bereichen variieren, und müssen aufeinander abgestimmt
werden. Insbesondere müssen die Verfahrensparameter abhängig
von der zum Ätzen verwendeten Anlage angepasst werden.
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Insbesondere
konnte festgestellt werden, dass ein negatives Profil der Mikronadeln
durch verlängerte Ätzzeiten verbessert werden
kann. Das Verhältnis von Ätzzeit zu Passivierzeit
liegt vorzugsweise im Bereich von 1,5:1 bis 5:1, bevorzugt im Bereich von
2:1 bis 3:1.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, dass die Zeitspanne
für den Ätzschritt im Bereich von ≥ 5
s bis ≤ 30 s, vorzugsweise im Bereich von ≥ 10
s bis ≤ 20 s liegt. In weiter vorteilhafter Ausgestaltung
sieht die Erfindung vor, dass die Zeitspanne für den Passivierschritt
im Bereich von ≥ 1 s bis ≤ 20 s, vorzugsweise
im Bereich von ≥ 2 s bis ≤ 10 s liegt.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, den Gasfluss
des Ätzgases beispielsweise SF6 in
einem Bereich von ≥ 50 sccm bis ≤ 1000 sccm, vorzugsweise
in einem Bereich von ≥ 250 sccm bis ≤ 500 sccm
einzustellen. In weiter vorteilhafter Ausgestaltung sieht die Erfindung
vor, den Gasfluss des Passiviergases beispielsweise C4F8 in einem Bereich von ≥ 50 sccm
bis ≤ 500 sccm, vorzugsweise in einem Bereich von ≥ 100
sccm bis ≤ 200 sccm einzustellen.
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Geeignete Ätzmittel
sind vorzugsweise Gase. Bevorzugt verwendbar sind Ätzmittel
ausgewählt aus der Gruppe umfassend NF3 und/oder
SF6, besonders bevorzugt ist SF6.
Weiter bevorzugte Ätzmittel sind ausgewählt aus
der Gruppe umfassend ClF3, BrF3 und/oder
XeF2. Ätzmittel ausgewählt
aus der Gruppe umfassend ClF3, BrF3 und/oder XeF2 können vorteilhafter
Weise dazu führen, dass der Ätzvorgang isotrop
verläuft. Ein Vorteil, der sich insbesondere aus der Verwendung
gasförmiger Ätzmittel ergibt, liegt in der Geschwindigkeit
des Ätzvorgangs, der HF-freien Prozessführung
und der hohen Selektivität beispielsweise gegenüber
Oxiden als Maskenmaterial.
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Besonders
bevorzugte Passiviermittel sind ausgewählt aus der Gruppe
umfassend C4F8 und/oder
C3F6.
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Bei
der Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens hat sich gezeigt, dass in weiter vorteilhafter Ausgestaltung
die Wirksamkeit der Passivierschritte reduziert werden kann, indem
die Ionen stärker beschleunigt werden, beispielsweise indem die
Leistung beispielsweise auf das drei- bis vierfache im Vergleich
zu einer Herstellung senkrechter Seitenwände erhöht
wird.
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Die
Dauer der Erzeugung der Mikronadeln kann im Bereich von 15 Minuten
bis 60 Minuten, vorzugsweise im Bereich von 30 Minuten bis 40 Minuten liegen.
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Vorteilhafter
Weise können hohe Ätzraten bei guter Maskenselektivität
zur Verfügung gestellt werden.
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In
weiteren Ausführungsformen des Verfahrens kann vorgesehen
sein, zur Erzeugung der sich verjüngenden Mikronadeln isotrope Ätzschritte
vorzusehen. Hierdurch kann die zu bildende Struktur weiter verschlankt
werden und das Profil der Mikronadel weiter optimiert werden.
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Ausgehend
von der äußeren Oberfläche verjüngen
sich die Mikronadeln in Richtung der Basis des Si-Halbleitersubstrats.
Die Mikronadeln weisen ausgehend von der äußeren
Oberfläche des Si-Halbleitersubstrats einen Bereich mit
breiterem Querschnitt auf, während der im Querschnitt kleinere
Bereich der Mikronadeln sich in Richtung der Basis des Si-Halbleitersubstrats
erstreckt. Die Mikronadeln weisen gegenüber üblicherweise
durch Ätzverfahren hergestellten Mikronadeln, die durch
isotropes Ätzen ausgehend von der Oberfläche eines
Si-Halbleiters erzeugt werden, ein "negatives" Profil auf.
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Dies
stellt den Vorteil zur Verfügung, dass in einem nachfolgenden
Verfahrensschritt eine polymere Trägerschicht auf die dem
Si-Halbleitersubstat abgewandten Mikronadeloberflächen
aufgebracht werden kann, während die Mikronadeln mit ihrer
späteren Spitze noch mit dem Si-Halbleitersubstrat verbunden
sind.
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Optional
kann die Maskierungsschicht vor dem Befestigen der Mikronadeln auf
und/oder in einem Träger entfernt werden. In auch bevorzugten Ausführungsformen
können durch die Stege der Maskierungsschicht verbundenen
Mikronadeln auf und/oder in dem Träger befestigt werden.
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In
bevorzugten Ausführungsformen verwendet man als polymeren
Träger ein Polymermaterial ausgebildet aus einem thermoplastischen
Polymer ausgewählt aus der Gruppe umfassend Polycarbonat (PC),
Liquid Cristal Polymer (LCP), Polypropylenstyrol, Cycloolefin-Copolymer
(COC) und/oder Cycloolefin-Polymer (COP) und/oder Mischungen davon. Bevorzugt
verwendbare Polymermaterialien sind ausgewählt aus der
Gruppe umfassend Cycloolefin-Copolymer (COC) und/oder Cycloolefin-Polymer (COP).
Das Polymermaterial kann auch ausgebildet sein aus einem duroplastischen
Polymermaterial.
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Von
Vorteil ist insbesondere bei der Verwendung von Cycloolefin-Copolymer
(COC) und/oder Cycloolefin-Polymer (COP), dass diese Polymere eine
geringe Schwellung und/oder Flüssigkeitsaufnahme aufweisen
und insbesondere für die Verabreichung von Medikamenten
durch Mikronadeln verwendbar sind.
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Das
Polymermaterial ist vorzugsweise nicht abbaubar. Dies stellt den
Vorteil zur Verfügung, dass die Vorrichtung für
einige Zeit auf der Haut verbleiben kann und anschließend
wieder entfernbar ist.
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Eine
polymere Trägerschicht wird auf die dem Si-Halbleitersubstat
abgewandten Mikronadeloberflächen aufgebracht. Die Mikronadeln
werden in bevorzugten Ausführungsformen in dem Träger
ausgebildet aus einem Polymermaterial zumindest teilweise eingebettet,
vorzugsweise indem man die Mikronadeln und den Träger miteinander
verpresst, bevorzugt mittels Verfahren des Heißprägens
oder Aushärtens, insbesondere UV-Aushärten.
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Unter
dem Begriff "Heißprägen" werden im Sinne dieser
Erfindung Verfahren verstanden, bei welchen das vorzugsweise erwärmte
Si-Halbleitersubstrat mit einem definierten Kraft-, Temperatur- und
Wegverlauf in den polymeren Träger gepresst wird. Unter
dem Begriff Aushärten insbesondere "UV-Aushärten"
werden im Sinne dieser Erfindung Verfahren verstanden, bei welchen
das Si-Halbleitersubstrat in eine formbare Mono-/Oligomerlösung
gepresst und die Lösung anschließend geeignet
ausgehärtet wird, insbesondere durch Bestrahlung mit ultraviolettem
Licht (UV).
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Der
polymere Träger verformt sich hierbei plastisch und die
Mikronadeln werden in den Träger eingepresst. Druck und
Temperatur werden dem verwendeten Polymer angepasst. Der Druck liegt
vorzugsweise im Bereich von ≥ 50 kPa bis ≤ 7 MPa.
Die Temperatur liegt vorzugsweise im Bereich von ≥ 100°C
bis ≤ 200°C.
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Vorteilhafter
Weise kann durch das Heißprägen ein spannungsarmer
Strukturaufbau bei großer Genauigkeit erzielt werden. Dies
kann den Vorteil zur Verfügung stellen, dass die Mikronadeln
mit großer Genauigkeit ihrer Abstände und Ausrichtung
in den Träger überführt werden können,
so dass die Mikronadeln auf einem flexiblen Träger eine
ebenso genaue Ausrichtung aufweisen können wie auf einem starren
Träger, beispielsweise auf einem Si-Halbleitersubstrat.
Weiterhin gehört zu den Vorteilen des Heißprägens
die gute Verarbeitbarkeit dünner Trägerschichten.
Dies ermöglicht, dass sehr flexible Vorrichtungen umfassend
Mikronadeln auf einem sehr dünnen flexiblen Träger
beispielsweise mit einer Dicke im Bereich von ≥ 200 μm
bis ≤ 400 μm zur Verfügung gestellt werden
können.
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Die
gewünschte Länge der Mikronadeln, die aus dem
Träger herausragen, stellt man vorzugsweise dadurch ein,
dass man vor dem Aufbringen des polymeren Trägers auf die
Mikronadeln Mittel zwischen das Si-Halbleitersubstrat und den Träger
einbringt oder auf das Si-Halbleitersubstrat aufbringt, die als
Abstandshalter dienen können, beispielsweise eine Abstandsschicht
oder Abstandsfolie.
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In
bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens bringt man vor dem Aufbringen des polymeren Trägers
oder vor dem Verpressen der Mikronadeln mit dem polymeren Träger einen
Opferlack auf das Si-Halbleitersubstrat auf, dessen Schichtdicke
der Länge der Mikronadeln entspricht, die später
aus dem Träger herausragen. Bevorzugt verwendbare Opferlacke
sind ausgewählt aus der Gruppe umfassend sogenannte Positiv-Photoresiste
und/oder Negativ-Photoresiste. Beispielsweise verwendbar sind Photoresiste
erhältlich unter der Bezeichnung AZ® 9200
oder AZ® 4500 bei der Fa. Clariant
GmbH oder der unter dem Handelsnamen SU8 bei Shell Chemical erhältliche
Photoresist. Vorteilhafter Weise können durch die Verwendung
von Positiv-Photoresisten und Negativ-Photoresisten hohe Schichtdicken
im Bereich bis ≥ 100 μm erzielt werden. In bevorzugten
Ausführungsformen können Mehrfachbedeckungen von
Positiv-Photoresisten und/oder Negativ-Photoresisten auf dem Si-Halbleitersubstrat
vorgesehen sein. Der Opferlack wird nach dem Verpressen wieder entfernt.
Der Opferlack kann vorteilhafter Weise chemisch aufgelöst
werden, beispielsweise durch Aceton, oder thermisch zersetzbar sein.
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In
weiteren Ausführungsformen kann als Abstandshalter eine
Polymerschicht, insbesondere eine Polymerfolie, deren Schichtdicke
der Länge der Mikronadeln entspricht, die später
aus dem Träger herausragt, zwischen das Si-Halbleitersubstrat
und den polymeren Träger eingebracht werden, beispielsweise
indem diese vor dem Schritt des Verpressens zwischen das Si-Halbleitersubstrat
und den Träger angeordnet wird.
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Es
werden das Polymermaterial derart ausgewählt und/oder die
Verfahrensparameter beim Verpressen derart gewählt, dass
sich die als Abstandshalter fungierende Polymerschicht oder Polymerfolie nicht
irreversibel mit dem Träger verbindet, so dass diese nach
dem Verpressen wieder entfernbar sind. Beispielsweise sind Polymere
mit einer höheren Glastemperatur als der Träger
und einer geringeren Adhäsion zu Silizium verwendbar.
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Verwendbar
sind durchgängige Schichten oder Folien, die durch die
Mikronadeln beim Befestigen beispielsweise Verpressen durchstoßen
werden oder Schichten oder Folien, die an den Stellen der Mikronadeln
Löcher entsprechender Größe aufweisen.
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In
weiteren Ausführungsformen können Strukturen des
Si-Halbleitersubstrats als Abstandshalter dienen, die beispielsweise
in Form eines Rahmens vorgesehen sein können. Die Strukturen
des Si-Halbleitersubstrats sind mittels entsprechender Maskierung
während des Ätzens der Mikronadeln oder in einem
zusätzlichen Ätzschritt herstellbar.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass der Fahrweg der Presse beim Verpressen
derart eingestellt wird, dass die gewünschte Länge
der Mikronadeln später aus dem Träger herausragt.
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In
alternativen Ausführungsformen können die Mikronadeln
auf dem Träger befestigt werden, indem man die Mikronadeln
und den Träger beispielsweise mittels Klebstoff miteinander
verklebt. Ein Verkleben ist insbesondere bei der Verwendung duroplastischer
Polymermaterialien geeignet.
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In
noch alternativen Ausführungsformen wird die polymere Trägerschicht
aufgebracht, indem man die Mikronadeln in flüssige Monomer-
oder Oligomerlösung eines Polymermaterials einbringt. Die
Monomer- oder Oligomerlösung kann nach dem Einbetten der
Mikronadeln auspolymerisiert werden. Das Auspolymerisieren kann
beispielsweise durch UV-Strahlung bewirkt werden.
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Nach
dem Aufbringen des polymeren Trägers werden die Mikronadeln
von dem Si-Halbleitersubstrat abgetrennt. Die Mikronadeln können
mechanisch, beispielsweise durch Zug- oder Scherkräfte von
dem Si-Halbleitersubstrat abgetrennt werden.
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In
bevorzugten Ausgestaltungen werden die Mikronadeln chemisch oder
elektrochemisch durch Ätzen von dem Si-Halbleitersubstrat
abgetrennt. Hier greift das Ätzmittel an der Spitze der
Mikronadeln an, und löst die Mikronadeln hierdurch von
dem Si-Halbleitersubstrat. Bevorzugte Ätzverfahren, mit
denen die Mikronadeln abgetrennt werden können, sind ausgewählt
aus der Gruppe umfassend isotropes trockenchemisches Ätzen,
beispielsweise mit Ätzmitteln ausgewählt aus der
Gruppe umfassend ClF3, BrF3 und/oder
XeF2, nasschemisches Ätzen, beispielsweise
mit HNO3/H2O2-Gemischen als Ätzmittel oder elektrochemisches Ätzen,
insbesondere unter Verwendung von flusssäure(HF)-haltigen
Elektrolyten. Bevorzugte Stromdichten für das elektrochemische Ätzen
in wässrigen Flusssäurelösungen liegen
im Bereich von ≥ 50 mA/cm2 bis ≤ 1000
mA/cm2.
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Die
Mikronadeln können auch elektrisch oder thermisch durch
Durchglühen der Nadelspitze von dem Si-Halbleitersubstrat
abgetrennt werden.
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In
weiterhin bevorzugten Ausführungsformen sind Mikronadeln
in Form einer Hohlnadel mit einem durchgehenden Kanal herstellbar.
Eine Hohlnadel ist vorzugsweise dadurch herstellbar, dass man durch
anisotropes Ätzen des Si-Halbleitersubstrats einen Kanal
durch die Struktur der späteren Mikronadel ausbildet. Bevorzugte
Verfahren sind Trockenätzverfahren, insbesondere sogenannte
Trenchverfahren, beispielsweise das unter der Bezeichnung Plasma
Reactive Ion Etching (Plasma RIE) bekannte Trenchverfahren oder
Tieftrenchverfahren, insbesondere geeignet ist der sogenannte Bosch-Prozess.
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In
bevorzugten Ausführungsformen wird in dem Träger
ebenfalls ein durchgehender Kanal vorgelegt, so dass eine durchgehende Öffnung
durch Mikronadeln und Träger hindurch zur Verfügung
gestellt werden kann. Hierbei kann der durchgehende Kanal durch
den Träger vor dem Verpressen vorgelegt werden oder nach
dem Verpressen eingeführt werden.
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Ein
solcher Zugang zu den Mikronadeln ermöglicht, dass Substanzen
oder Wirkstoffe durch den Träger und die Mikronadeln hindurch
in oder unter die Haut appliziert werden können. Beispielsweise
kann ein Medikamentenreservoir über der Vorrichtung aufgebracht
werden.
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In
bevorzugten Ausführungsformen sind wenigstens teilweise,
vorzugsweise vollständig porös ausgebildete Mikronadeln
herstellbar. In bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann daher vorgesehen sein, dass man porosifizierte Mikronadeln
herstellt. Bevorzugt wird die Mikronadel durch elektrochemisches
Anodisieren porosifiziert. In anodischen elektrochemischen Ätzprozessen
dient das Si-Halbleitersubtrat beispielsweise ein Siliziumwafer
als Anode.
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Bevorzugt
wird in flusssäurehaltigen Elektrolyten insbesondere wässrigen
Flusssäurelösungen, oder Gemischen enthaltend
Flusssäure, Wasser und weitere Reagenzien, insbesondere
ausgewählt aus der Gruppe umfassend Netzmittel beispielsweise
Alkohole, vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe umfassend
Ethanol und/oder Isopropanol, und/oder Entspannungsmittel beispielsweise
Tenside porosifiziert.
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Bevorzugt
liegt der Flusssäure-Gehalt einer wässrigen Flusssäure-Lösung,
im Bereich von ≥ 5 Vol.-% bis ≤ 40 Vol.-%, bezogen
auf das Gesamtvolumen des Elektrolyten. Zur besseren Verfahrenskontrolle
kann ein Netzmittel hinzu gegeben werden. Bevorzugte Netzmittel
sind ausgewählt aus der Gruppe umfassend Isopropanol und/oder
Ethanol. Bevorzugte Stromdichten liegen im Bereich von ≥ 10 mA/cm2 bis ≤ 400 mA/cm2,
vorzugsweise im Bereich von zwischen ≥ 50 mA/cm2 bis ≤ 250 mA/cm2.
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Vorzugsweise
verwendet man p-dotierte Si-Halbleitersubstrate. Durch die Wahl
der Dotierung kann vorteilhafter Weise die Mikrostruktur der Mikronadel
beeinflusst werden. Es kann vorgesehen sein, eine Dotierung von
weniger als 1017/cm3 zu
verwenden, wobei diese Angabe der Zahl der Dotieratome pro cm3 des Si-Halbleitersubstrats entspricht.
Hierdurch kann eine nanoporöse Struktur erzielt werden. Der
Porendurchmesser liegt bei einer nanoporösen Struktur vorzugsweise
im Bereich von ≥ 0,5 nm bis ≤ 5 nm. Es kann auch
vorgesehen sein, eine Dotierung von mehr als 1017/cm3 zu verwenden, wodurch man eine mesoporöse
Struktur erzielen kann, deren Porendurchmesser vorzugsweise im Bereich
von ≥ 10 nm bis ≤ 20 nm liegt. Der Vorteil einer
nanoporösen oder mesoporösen Struktur der Porosität
der Mikronadel liegt darin, dass Substanzen oder Wirkstoffe, die
beispielsweise in oder durch die Haut eingebracht werden sollen,
ohne einen inneren Kanal in der Mikronadel beispielsweise unter
die Haut gebracht werden können, indem die Mikronadel mit
der Substanz oder dem Wirkstoff imprägniert wird.
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Das
Porosifizieren kann zu verschiedenen Zeitpunkten während
des Herstellungsverfahrens erfolgen. Beispielsweise kann das Si-Halbleitersubstrat vor
dem Aufbringen und Strukturieren einer Maskierungsschicht zunächst
porosifiziert werden. Dies ermöglicht die Herstellung porosifizierter
Mikronadeln durch den Ätzvorgang in Schritt c). Vorzugsweise sind
durch ein Porosifizieren vor dem Strukturieren vollständig
porosifizierte Mikronadeln herstellbar.
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In
weiteren Ausgestaltungen können das Si-Halbleitersubstrat
und die Mikronadeln nach dem Strukturieren der Mikronadeln porosifiziert
werden. Dies ermöglicht die Herstellung vollständig
oder teilweise porosifizierter Mikronadeln, beispielsweise von Mikronadeln,
die eine porosifizierte Schicht aufweisen.
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In
anderen Ausgestaltungen können das Si-Halbleitersubstrat
und die Mikronadeln nach dem Einpressen der Mikronadeln in den Träger
porosifiziert werden. Dies kann beispielsweise dadurch ermöglicht
werden, dass ein Zugang durch den Träger zu den Mikronadeln
zur Verfügung gestellt wird, wobei der Träger
gegenüber der vorzugsweise verwendbaren Flusssäure
resistent ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht, dass die
Mikronadeln nach dem Porosifizieren beispielsweise durch eine so
genannte Elektropolitur von dem Si-Halbleitersubstrat abgelöst werden.
Der Begriff Elektropolitur bedeutet, dass die Porosität
durch Variation der Ätzparameter, insbesondere Erhöhen
der Stromdichte oder Reduktion der Flusssäurekonzentration
so stark erhöht wird, dass sie in dem Bereich der Nadelspitze
100% erreicht. Dabei entspricht eine Porosität von 100%
der vollständigen Auflösung des Si-Halbleitermaterials
in diesem Bereich. Vorzugsweise wird in dieser Ausgestaltung das
Si-Halbleitersubstrat in dem Bereich, der der späteren
Spitze der Mikronadeln entspricht, nicht dotiert, während
der Bereich, der später dem Rumpf der Mikronadeln entspricht
dotiert wird.
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Von
besonderem Vorteil ist hierbei, dass das Si-Halbleitersubstrat nicht
zerstört wird, sondern für eine erneute Durchführung
des Verfahrens zur Verfügung stehen kann.
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In
noch anderen Ausgestaltungen können die Mikronadeln porosifiziert
werden, nachdem diese von dem Si-Halbleitersubstrat abgetrennt wurden.
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Im
Sinne der vorliegenden Erfindung ist die angegebene Reihenfolge
der Verfahrensschritte b) bis h) nicht im Sinne einer festgelegten
Abfolge zu verstehen. Abhängig von dem gewählten
Zeitpunkt des Porosifizierens des Si-Halbleitersubstrats und/oder
der Mikronadeln kann die Reihenfolge der Verfahrensschritte b) bis
h) entsprechend variieren.
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In
bevorzugten Ausführungsformen können die Mikronadeln
wenigstens teilweise, vorzugsweise vollständig porös
ausgebildet sein. Die Mikronadeln können hierbei in bestimmten
Bereichen porös ausgebildet sein, beispielsweise die Spitze
der Mikronadeln, oder die Mikronadeln können eine poröse Schicht
aufweisen. Es kann auch vorgesehen sein, dass die gesamten Mikronadeln
porös ausgebildet sind.
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Eine
poröse Struktur der Mikronadeln kann einerseits den Vorteil
zur Verfügung stellen, dass die Mikronadeln permeabel für
die zu applizierenden Substanzen werden bzw. diese speichern können. Ein
weiterer Vorteil porosifizierter Mikronadeln aus Silizium liegt
darin, dass die Biokompatibilität der Mikronadeln erhöht
wird. So können Bruchstücke der Mikronadeln im
Körper abgebaut werden, wobei harmlose Kieselsäure
entsteht.
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Die
Dicke einer porösen Schicht der Mikronadeln kann je nach
Bedarf in einem weiten Bereich variieren, so kann lediglich eine
dünne Oberflächenschicht porosifiziert werden,
oder die poröse Schicht kann eine Dicke von mehreren 10 μm
aufweisen. Vorzugsweise liegt die Dicke der porösen Schicht
im Bereich von ≥ 0,5 μm bis ≤ 50 μm,
bevorzugt im Bereich von ≥ 1 μm bis ≤ 20 μm,
besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 3 μm bis ≤ 15 μm.
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Die
Porosität der Mikronadeln liegt vorzugsweise im Bereich
von ≥ 10% bis ≤ 80%, mehr bevorzugt im Bereich
von ≥ 25% bis ≤ 55%. Eine Porosität der
Mikronadeln von weniger als 55% kann vorteilhafter Weise eine ausreichende
mechanische Stabilität der Mikronadeln zur Verfügung
stellen.
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"Porosität"
wird im Sinne der vorliegenden Erfindung so definiert, dass sie
den Leerraum innerhalb der Struktur und des verbleibenden Substratmaterials
angibt. Sie kann entweder optisch bestimmt werden, also aus der
Auswertung beispielsweise von Mikroskopaufnahmen, oder chemisch.
Im Falle der chemischen Bestimmung gilt: Porosität P =
(m1 – m2)/(m1 – m3), wobei m1 die Masse der Probe
vor dem Porosifizieren ist, m2 die Masse der Probe nach dem Porosifizieren
und m3 die Masse der Probe nach Ätzen mit 1 molarer NaOH-Lösung,
welches die poröse Struktur chemisch auflöst.
Alternativ kann die poröse Struktur auch durch eine KOH/Isopropanol-Lösung
aufgelöst werden.
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Weiterhin
können die Mikronadeln verschiedene Porenstrukturen aufweisen,
wobei die Porengröße in einem Bereich von einigen
Nanometern bis ≥ 50 nm Durchmesser liegen kann. Beispielsweise können
Poren mit einem Durchmesser ≤ 5 nm, im Bereich von zwischen ≥ 5
nm bis ≤ 50 nm, oder ≥ 50 nm bevorzugt sein.
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Poröse
Mikronadeln können den Vorteil zur Verfügung stellen,
dass die zu verabreichenden Substanzen, insbesondere Pharmazeutika
in dem porösen Nadelmaterial vorgehalten werden können.
Diese Substanzen können dann beispielsweise zeitverzögert
durch die Haut verabreicht werden. Diese Ausgestaltung eignet sich
besonders für hochwirksame niedrig zu dosierende Wirkstoffe
wie Impfstoffe.
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In
bevorzugten Ausführungsformen weisen die Mikronadeln aus
Silizium wenigstens einen durchgehenden Kanal auf. Die Mikronadeln
können einen oder mehrere Kanäle aufweisen. Ein
Kanal ist ein hohler Durchgang, der sich axial durch die Mikronadel
erstreckt, so dass eine sogenannte "Hohlnadel" ausgebildet wird.
Der Begriff "Hohlnadel" bedeutet im Sinne dieser Erfindung, dass
die Mikronadel eine durchgehende Öffnung bzw. einen durchgehenden
Kanal durch das Innere der Mikronadelstruktur aufweist. Dies kann
den Vorteil zur Verfügung stellen, dass die zu verabreichenden
Substanzen, insbesondere Pharmazeutika durch die Mikronadeln hindurch appliziert
werden können, ohne dass die Substanz in der Mikronadel
vorgelegt sein muss. Es kann beispielsweise ein die Substanzen enthaltendes
Gel, eine Salbe, ein Wirkstoff-enthaltendes Pflaster oder ähnliches
auf die Vorrichtung aufgebracht werden.
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Es
können porosifizierte Hohlnadeln und/oder porosifizierte
Mikronadeln ohne einen durchgehenden Kanal durch das Innere der
Mikronadelstruktur verwenden werden.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft eine Vorrichtung geeignet
zur Abgabe einer Substanz in oder durch die Haut, umfassend eine
Anordnung von Mikronadeln ausgebildet aus einem Si-Halbleitersubstrat,
die in einem flexiblen Träger, wobei der Träger
ausgebildet ist aus einem Polymermaterial, mit dem in Querschnitt
breiteren Bereich der Mikronadeln zumindest teilweise eingebettet
sind oder mit dem im Querschnitt breiteren Bereich der Mikronadeln
auf den flexiblen Träger aufgebracht sind, wobei die Vorrichtung
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren herstellbar
ist.
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Die
Vorrichtung umfassend eine Anordnung von Mikronadeln, die auf einem
flexiblen Träger ausgebildet aus einem Polymermaterial
angeordnet sind, kann sich der Form der Hautstelle des Patienten,
auf die sie appliziert wird, anpassen und eine gleichmäßigere
Eindringtiefe der Mikronadeln zu Verfügung stellen. Darüber
hinaus ermöglicht die Vorrichtung durch die flexible Struktur
des Trägers, dass sich die Vorrichtung der Bewegung des
Patienten und der dadurch erzeugten Bewegung der Haut anpassen kann.
Die Vorrichtung kann entsprechend auf der Haut des Patienten verbleiben
ohne als unflexibler und störender Fremdkörper
empfunden zu werden.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung umfassend eine Anordnung
von Mikronadeln auf einem Träger hat bevorzugt eine Größe
im Bereich von ≥ 1 mm2 bis ≤ 30
mm2, vorzugsweise im Bereich von ≥ 2 mm2 bis ≤ 5 mm2.
Vorzugsweise weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung
eine Anzahl Mikronadeln im Bereich von ≥ 1 bis ≤ 4000
Mikronadeln, bevorzugt im Bereich von ≥ 25 bis ≤ 400
Mikronadeln auf.
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Die
Dicke des Trägers kann in weiten Bereichen variieren und
an den Verwendungszweck der Vorrichtung angepasst werden. Der Träger
weist bevorzugt eine Dicke im Bereich von ≥ 200 μm
bis ≤ 1 mm, vorzugsweise im Bereich von ≥ 400 μm
bis ≤ 600 μm auf. Beispielsweise kann insbesondere
für Anwendungen, die vorsehen, dass die Anordnung nur kurz
auf die Haut gedrückt und anschließend wieder
entfernt wird ein Polymerträger mit einer Dicke im Bereich
von ≥ 500 μm bis ≤ 1 mm verwendbar sein, der
eine sichere Handhabung auch bei den hierzu notwendigen raschen
Bewegung zur Verfügung stellen kann. Dickere Träger
können unflexibel werden und je nach Material unter Umständen
stärkere Schwellungen durch Flüssigkeitsaufnahme
zeigen.
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Der
Träger kann jedoch insbesondere für Anwendungen,
bei denen die Vorrichtung auf der Haut verbleiben soll, eine Dicke
im Bereich von ≥ 200 μm bis ≤ 400 μm,
vorzugsweise im Bereich von ≥ 250 μm bis ≤ 350 μm
aufweisen. Bei dünneren Trägern besteht die Gefahr,
dass diese bei der Verwendung reißen können. Beispielsweise
kann der Träger eine Polymerfolie sein.
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Die
Gesamtlänge der Mikronadeln liegt vorzugsweise im Bereich
von ≥ 150 μm bis ≤ 500 μm, bevorzugt
im Bereich von ≥ 200 μm bis ≤ 400 μm,
besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 50 μm bis ≤ 350 μm.
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Die
Tiefe, mit der die Mikronadeln in den Träger hineinragen,
liegt bevorzugt in einem Bereich von ≥ 50 μm bis ≤ 150 μm,
vorzugsweise im Bereich von ≥ 100 μm bis ≤ 120 μm.
Ist ein geringerer Teil der Mikronadeln in dem Träger verankert
oder eingebettet, besteht die Gefahr, dass die Mikronadeln sich
ablösen oder abbrechen, wenn die Vorrichtung in die Haut
gedrückt oder von dieser entfernt wird.
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Diese
Tiefe, mit der die Mikronadeln in den Träger hineinragen,
kann bewirken, dass die Mikronadeln sicher in dem Träger
verankert sind. Insbesondere kann eine Tiefe in einem Bereich von ≥ 50 μm
bis ≤ 150 μm bewirken, dass die Mikronadeln auch
beim Ablösen der Vorrichtung von der Haut mit dem Träger
aus der Haut entfernt werden und nicht oder nur in geringem Ausmaß in
der Haut verbleiben.
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Die
Länge der Mikronadeln, die aus den Träger herausragt,
liegt bevorzugt im Bereich von ≥ 80 μm bis ≤ 300 μm,
vorzugsweise im Bereich von ≥ 120 μm bis ≤ 250 μm.
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Der
mittlere Durchmesser der Nadelspitze liegt vorzugsweise im Bereich
von ≥ 1 μm bis ≤ 50 μm, bevorzugt
im Bereich von ≥ 2 μm bis ≤ 30 μm,
besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 4 μm bis ≤ 20 μm.
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Die
Mikronadeln sind vorzugsweise in regelmäßigen
Abständen auf und/oder in dem Träger angeordnet.
Eine regelmäßige Anordnung kann insbesondere den
Vorteil zur Verfügung stellen, dass ein gleichmäßiger
Zugang des zu applizierenden Wirkstoffs ermöglicht wird.
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Verwendbare
Mikronadeln können einen Querschnitt beliebiger Form aufweisen,
beispielsweise rund, eckig oder sternförmig. Weiterhin
können die Mikronadeln symmetrisch oder unsymmetrisch auf dem
Träger angeordnet sein. Die Außenseite der Mikronadeln,
insbesondere von Hohlnadeln kann konkav geformt sein. Dies ermöglicht,
dass eine zu verabreichende Substanz entlang der Außenseite
der Nadel appliziert werden kann.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich beispielsweise
für die Applikation von Wirkstoffen ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Dermatika, Kardiaka, Hormone einschließlich
Insulin und Kontrazeptiva, Antikoagulantien, Antiemetika, Analgetika,
Antidepressiva, Antiarrhyhtmika, Antipsychotika, Anxiolytika, Antiparkinsonmitteln,
Antiosteoporotika, Antibiotika, Vakzinen, Antiallergika und/oder Impfstoffe.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich beispielsweise
auch für die Applikation von Substanzen ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Nukleinsäuren, insbesondere DNA
und/oder Peptide.
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In
bevorzugten Ausführungsformen weist der Träger
durchgehende Zugänge oder Kanäle auf, die einen
Zugang zu den Mikronadeln ausbilden. In bevorzugten Ausführungsformen
weist der Träger durchgehende Zugänge oder Kanäle
auf, die einen Zugang der zu verabreichenden Substanzen zu porosifizierten
Mikronadeln, die eine zugeführte Substanz durch die Poren
passieren lassen, oder durchgehenden Kanälen der Mikronadeln
zur Verfügung stellen.
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Gegenstand
der Erfindung ist auch die Verwendung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung als Verabreichungseinheit für Substanzen in
oder durch die Haut. Hierdurch können vorteilhafter Weise
Substanzen oder Wirkstoffe verabreicht werden, ohne dass Injektionen
notwendig sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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