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Die
Erfindung betrifft eine Maschine zum Etikettieren von Gefäßen,
insbesondere Flaschen oder dergleichen, mit einem stationären
Maschinengestell, an dem ein Drehtisch zum Befördern der
Gefäße gelagert ist, und mindestens einem am oder
auf dem Maschinengestell austauschbar anzuordnenden Etikettiermodul
zum Etikettieren der mit dem Drehtisch am Etikettiermodul vorbeiführbaren
Gefäße, wobei dem Drehtisch und dem mindestens
einen Etikettiermodul jeweils ein eigener Motor zugeordnet ist.
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Solche
Etikettiermaschinen sind beispielsweise aus der
DE19741476 bekannt. In der dort beschriebenen
Etikettiermaschine ist auf einer auf einem Untergestell angeordneten
Tischplatte ein Drehtisch drehbar gelagert. Am Umfang des Drehtisches sind
Etikettieraggregate angeordnet, die dazu dienen Etikette auf die
auf dem Drehtisch transportierten Gefäße anzubringen.
Jedes Etikettieraggregat besitzt dazu einen eigenen Motor, mit dem
es eine räumlich abgeschlossene Einheit bildet. Diese Einheit
wird auf dem Drehtisch angeordnet.
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Dank
der Etikettieragregate ist es möglich die Etikettiermaschine
an verschiedene Ausstattungsvarianten und/oder Gefäßtypen,
beispielsweise unterschiedliche Flaschen, anzupassen. Hierzu können
die Aggregate mit ihren zugehörigen Motoren von der Tischplatte
entfernt und durch neue, den geänderten Gefäßen
entsprechende Aggregate mit deren eigenen Motoren ersetzt werden.
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Die
WO2005/068302 zeigt
eine ähnliche Etikettiermaschine. Hier sind die Aggregate
mit ihren Motoren nicht auf einem Tisch gelagert, sondern am Maschinengestell.
Hierbei kommen freistehende Etikettieraggregate zum Einsatz, die
so am Maschinengestell angeordnet werden, dass die Gefäße
auf dem Drehtisch entsprechend etikettiert werden können. Auch
bei dieser Etikettiermaschine lassen sich die Aggregate mit ihren
Motoren austauschen, wobei zusätzlich der Vorteil auftritt,
dass Dank des eigenen Tragegestells die Aggregate leicht und einfach
positioniert werden können.
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Bei
diesen im Stand der Technik bekannten Etikettiermaschinen wurde
jedem Etikettieraggregat ein eigener Motor zugeordnet, um die Nutzung
von Zahnrädern, Ketten, Zahnriemen, Kardanwellen oder dergleichen,
die bei der Verwendung von einem einzigen zentralen Antriebsmotor
benötigt werden, einzuschränken, um somit hohe
Herstell- und Montagekosten eindämmen zu können.
Zusätzlich laufen diese Etikettiermaschinen leiser.
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Als
nachteilig bei diesen Etikettiermaschinen hat sich allerdings herausgestellt,
dass diese doch relativ großen Aggregate, wenn sie nicht
eingesetzt werden, viel Platz benötigen, und aufgrund ihrer
hohen Masse nur unter erschwerten Bedingungen ausgetauscht oder
gewechselt werden können. Ferner sind die Etikettieraggregate
aufgrund der hohen Anzahl verschiedener Bauelemente immer noch sehr teuer.
Da häufig eine Etikettiermaschine für verschiedene
Gefäßtypen und Ausstattungsvarianten zum Einsatz
kommt, stehen zwangsweise eine große Anzahl zwischenzeitlich
nicht genutzter Etikettieraggregate still.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Maschine zum Etikettieren
von Gefäßen bereitzustellen, bei der der Austausch
oder der Wechsel der Etikettieraggregate vereinfacht wird, ohne
den Vorteil eines eigenen Motors zu verlieren.
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Diese
Aufgabe wird mit der Maschine zum Etikettieren von Gefäßen,
insbesondere Flaschen oder dergleichen gemäß Anspruch
1 gelöst. Durch die Auftrennung eines Etikettieraggregats
in ein Etikettiermodul und einen zugehörigen Motor, wobei
der Motor des Etikettiermoduls bei einem Wechsel oder Austausch
des Etikettiermoduls am stationären Maschinengestell verbleibt,
wird es ermöglicht Größe und Gewicht
des Teils des Etikettieraggregats das ausgetauscht oder gewechselt
wird, also das Etikettiermodul, signifikant zu verringern, so dass
ein Austausch oder Wechsel vereinfacht wird und zusätzlich das
Lagervolumen verkleinert und der antriebstechnische Aufwand reduziert
wird. Gleichzeitig behält das zumindest eine Etikettiermodul
einen eigenen Motor, wodurch, wie auch schon im Stand der Technik,
der Einsatz von Zahnrädern, Ketten, Zahnriemen, etc. eingeschränkt
bleibt. Ferner werden die Maschinenkosten verringert, da im Vergleich
zum Stand der Technik, insgesamt weniger Motoren zum Einsatz kommen,
falls mehrere austauschbare Etikettieraggregate eingesetzt werden.
Zu beachten ist nur, dass der am stationären Maschinengestell
verbleibende Motor dazu geeignet ist, falls nötig, auch verschiedene
Ettiketieraggregate synchron mit den anderen Motoren anzutreiben.
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Vorteilhafterweise
kann der Motor des mindestens einen Etikettiermoduls über
ein eigenes Tragegestell am oder unter dem Maschinengestell, insbesondere
lösbar, angeordnet sein. Dank eines eigenen Tragegestells
kann ein Austausch oder Wechsel des Motors schnell und einfach durchgeführt
werden. Weiterhin wird es ermöglicht, den Motor bzgl. seiner Position am,
auf oder unter dem Maschinengestell sowie der Umfangsposition am
Drehtisch variabel einzusetzen, um so je nach Gefäßart
und Etikettiervorhaben, den Motor am geeigneten Ort einzusetzen.
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Bevorzugt
kann das Etikettiermodul am Tragegestell andockbar ausgebildet sein.
Befindet sich das Tragegestell des Motors schon am vorgesehenen
und geeigneten Ort am stationären Maschinengestell, so
kann das Etikettiermodul einfach am Tragegestell des Motors angedockt
werden. Hierdurch wird einerseits die Bewegungsübertragung
des Motors auf das Etikettiermodul ermöglicht und gleichzeitig
die korrekte Ausrichtung des Etikettiermoduls bzgl. dem Drehtisch
erzielt.
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Gemäß einer
Variante kann das Maschinengestell zusätzlich eine Tischplatte
zum Tragen des Drehtisches und/oder des einen Etikettiermoduls aufweisen,
wobei der Motor des Etikettiermoduls am, auf oder unter der Tischplatte
angeordnet ist. Somit können die Vorteile der Erfindung
auch bei den Etikettiermaschinen erzielt werden, die mit herkömmlichen Tischplatten
arbeiten.
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Bevorzugt
kann der Motor, insbesondere ein Servomotor, eine Zapfwelle aufweisen,
wobei im angedockten Zustand das Etikettiermodul auf die Zapfwelle
aufgezapft ist. Eine überstehende Zapfwelle erleichtert
die Ausrichtung und das Andocken der Etikettiermodule. Gleichzeitig
erlaubt die Zapfwelle die räumliche Trennung der Funktion
Antrieb durch den Motor von der Funktion Etikettieren, durchgeführt durch
das Etikettiermodul.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform kann die Maschine eine Steuereinheit
aufweisen und das mindestens eine Etikettiermodul eine Erkennungseinheit
aufweisen, womit im angedockten Zustand Identifikationsdaten an
die Steuereinheit übertragbar sind. Insbesondere wenn die
Etikettiermaschine für verschiedene Gefäße
eingesetzt werden soll, ist es wichtig der Steuereinheit der Maschine
Informationen darüber bereit zu stellen, wie das Etikettiermodul
ausgebildet ist. Somit ist es möglich die Motoren bzw.,
die sich bewegenden Elemente der Maschine lage- und geschwindigkeitssynchron
anzutreiben. Folglich kann dann ein Motor für verschiedene
Etikettiermodule eingesetzt werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Variante kann, insbesondere beim Einsatz von mehreren
Etikettiermodulen, jeder Motor der Etikettiermodule eine eigene
Steuereinheit aufweisen, die im angedockten Zustand vom zugehörigen
Etikettiermodul über die jeweiligen Erkennungsmodule entsprechende
Identifikationsdaten erhalten. Da die Motoren für den Drehtisch
und die Etikettiermodule vorgegeben sind, muss jeweils nur für
den Motor an dem ein neues Etikettiermodul aufgesetzt wurde, eine
Anpassung durchgeführt werden. Es reicht daher aus, wenn
dieser Motor, bzw. dessen Steuereinheit, die nötige geänderte
Information erhält.
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Bevorzugt
können die Identifikationsdaten Synchronisationsdaten,
insbesondere zur Bestimmung der Geschwindigkeit des Motors umfassen. Zum
korrekten Etikettieren müssen die verschiedenen Motoren
lage- und geschwindigkeitssynchron laufen. Um dies zu ermöglichen,
muss beispielsweise das Teilungsverhältnis des Drehtisches
und das Teilungsverhältnis der Rotoren der Etikettiermodule berücksichtigt
werden. Bei einem 20-teiligen Drehtisch, also mit 20 Gefäßpositionen
auf dem Drehtisch, und einem 5-teiligen Etikettierrotor muss der
etikettenübertragende Rotor des Etikettiermoduls bzw. des Etikettierrotors
im Vergleich zum Drehtisch selbst im Drehzahl- bzw. Geschwindigkeitsverhältnis
4:1 angetrieben sein, d. h. die Motoren müssen entsprechend zueinander übersetzt
sein. Wird danach beispielsweise ein 8-teiliges Etikettiermodul
eingesetzt, beträgt das Verhältnis nur noch 2,5:1,
und der Motor des Etikettiermoduls muss in diesem Anwendungsfall entsprechend
mit geringerer Drehzahl synchron angesteuert werden. Beim Einsatz
von sog. Spendeaggregaten umfassen die Identifikationsdaten die
nötigen Beschleunigungs-, synchronfahrende und abstoppende
Phasen. Dieser periodisch ungleichförmige Bewegungsablauf
ist zudem von der jeweiligen Etikettenlänge abhängig.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Figuren im Detail erläutert. Es
zeigen:
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die 1a und 1b eine
schematische Draufsicht auf eine erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Etikettiermaschine,
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die 2 eine
schematische Seitenansicht der Etikettiermaschine gemäß der
ersten Ausführungsform,
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die 3 eine
zweite Ausführungsform der Etikettiermaschine in der Seitenansicht,
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die 4a und 4b eine
dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Etikettiermaschine, und
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die 5a und 5b eine
vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Etikettiermaschine.
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Die
in 1a dargestellte Etikettiermaschine umfasst einen
Drehtisch 1, auch Karussell genannt, auf einem stationären
Maschinengestell 3, wobei ein Einlaufsternrad 5 und
ein Auslaufsternrad 7, die ebenso von dem stationären
Maschinengestell 3 gelagert sind. Der Drehtisch 1,
das Einlaufsternrad 5 und der Auslaufstern 7 sind
drehbar gelagert und werden von zugehörigen eigenen Motoren
M1, M2 und M3 in Pfeilrichtung synchron angetrieben. Am Einlaufsternrad 5 und
am Auslaufsternrad 7 ist außerdem ein Transportband 9 angeordnet. Über
dieses Transportband 9 werden dem Einlaufsternrad 5 Gefäße 11,
insbesondere Flaschen oder dergleichen Artikel zugeführt.
Nach Durchlauf des Drehtisches 1 und des Auslaufsternrads 7 werden
die Gefäße 11 dann wieder zum Transportband 9 zurückgeführt
und weitertransportiert. Hier nicht gezeigt ist eine eventuell zusätzlich
vorhandene Einteilschnecke, die dem Einlaufsternrad 5 vorgelagert
ist und parallel zum Transportband angeordnet ist.
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Am
Rand des stationären Maschinengestells 3 ist ein
weiterer Motor M4 angeordnet. Dieser dient als Antriebsmittel für
ein Etikettiermodul 13, das in der 1a noch
nicht an der Maschine zum Etikettieren angedockt ist. Anstatt am
Rand könnte der Motor M4 jedoch auch unterhalb des Drehtisches 1 angeordnet
sein.
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In
der gezeigten Ausführungsform schließt der Drehtisch 1 mit
dem stationären Maschinengestell 3 von oben gesehen
im Wesentlichen bündig ab, dies kann jedoch auch anders
sein. Der Drehtisch 1 muss ferner auch nicht rund ausgebildet
sein. Ferner muss der Motor M1 nicht im Zentrum ausgebildet sein.
Vielmehr kann auch ein Antrieb über ein Zahnrad oder dergleichen
mit einem exzentrisch angeordneten Motor M1 erfolgen. Entscheidend
ist aber, dass am Umfangsbereich des Drehtisches zwischen Gefäßein-
und -auslauf schnell wechselbare Etikettieraggregate anbringbar
sind.
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Das
Etikettiermodul
13 umfasst beispielsweise einen Etikettenbehälter
15 mit
einem Etikettenvorrat, einen Rotor
17, der dazu dient,
Etiketten aus dem Etikettenbehälter
15 an einer
Leimwalze
19 vorbeizuführen und dann an einen
Greiferzylinder
21 abzugeben, der sie im weiteren Verlauf
auf die Gefäße
11 überträgt.
In der dargestellten Ausführungsform wird nur ein Etikettiermodul
13 dargestellt.
Je nach Anwendung können jedoch auch mehrere, ggf. verschiedenartige
Module zum Einsatz kommen. Dann werden entsprechend mehr Motoren
am stationären Maschinengestell
3 angeordnet.
Anstatt dem beschriebenen Etikettiermodul können auch andere
Arten von Etikettiermodule, wie beispielsweise Spenderetikettiermodule,
wie sie in der
DE
600 15 376 T2 beschrieben sind, zum Einsatz kommen. Ferner
können auch Rollenschneidetikettieraggregate zum Abtrennen
von Einzeletiketten von einer Etikettenrolle zum Einsatz kommen.
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Die
Motoren M1 bis M4, beispielsweise Servomotoren, sind zueinander
synchronisiert, so dass die unterschiedlichen Elemente geschwindigkeits- und
stellungssynchron zueinander angetrieben werden können.
Dabei muss insbesondere der Motor M4 so ausgelegt sein, dass er
verschiedene Etikettiermodule mit verschiedenen Anforderungen betreiben kann.
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1b zeigt
den angedockten Zustand der Etikettiereinheit 13. Dabei
wird Motor M4 zum Antrieb der Bauelemente des Etikettiermoduls 13 benutzt.
Im angedockten Zustand kann der Rotor 17 Etiketten aus
dem Etikettenbehälter 15 nehmen, an der Leimwalze 19 vorbeiführen
und an den Greifzylinder 21 übergeben. Gefäße 11 auf
dem Drehtisch 1 laufen dann so am Etikettiermodul 13 vorbei,
dass die vom Greifzylinder 21 bereitgestellten Etiketten
positionsgenau auf die Gefäße 11 geklebt
werden können.
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Um
die Andockung des Etikettiermoduls 13 zu vereinfachen,
weist dieses Steckverbindungen zur Energie- und Druckluftversorgung
und Signalübertragung auf, die in entsprechende Gegenstücke
am Maschinengestell 1 und/oder Motor 4 eingesteckt
werden können.
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Das
besondere an der in 1a und 1b dargestellten
Etikettiermaschine ist, dass der Motor M4 und das Etikettiermodul 13 so
ausgebildet sind, dass der Motor M4 bei einem Austausch oder einem Wechsel
des Etikettiermoduls 13 am Maschinengestell 3 der
Etikettiermaschine verbleibt.
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Dadurch,
dass der Motor M4 bei einem Austausch oder Wechsel des Etikettiermoduls 13 am
stationären Maschinengestell 3 bzw. einem Aggregatträger
verbleibt, ist das Etikettiermodul 13 kompakter und leichter
als die Etikettieraggregate im Stand der Technik. Somit wird der
Austausch bzw. Wechsel vereinfacht und Lagerfläche reduziert.
Somit kann die Etikettiermaschine gemäß der Erfindung
schnell und einfach an neue Gefäße und/oder Ausstattungsvarianten
angepasst werden und im Falle eines Ausfalles eines Etikettiermoduls
entsprechend schell auch wieder repariert werden. Darüber
hinaus verringern sich die Kosten erheblich, da für mehrere
Etikettiermodule 13, die insbesondere dann zum Einsatz
kommen, wenn die Etikettiermaschine für verschiedene Produkte
eingesetzt wird, dennoch nur ein Motor benötigt wird.
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Eine
gegebenenfalls feste räumliche Anordnung des Motors M4
und eventuell weitere Motoren, falls mehrere Etikettiermodule zum
Einsatz kommen, hat sich als nicht nachteilig herausgestellt, da
eine Flexibilität begl. dem Einsatzort der Etikettiermodule am
Drehtisch nicht immer nötig ist.
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2 zeigt
eine schematische Schnittdarstellung, entlang der Schnittlinie AA
in 1a, von der Seite der Etikettiermaschine gemäß der
ersten Ausführungsform ohne Etikettiermodul 13.
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Man
erkennt das stationäre Maschinengestell 3 mit
seinem Motor M1, dessen vertikale Welle 23 in einer hohlen
Lagersäule 25 des Maschinengestells 3 gelagert
ist. Über die vertikale Welle 23 wird der Drehtisch 1 und
ein eventuell darüber vorhandenes Oberteil 27 angetrieben.
Am Drehtisch sind weitere Motoren 29, 31 angeordnet,
die dazu dienen Drehteller 33, 35 anzutreiben.
Auf diesen Drehtellern 33, 35 werden die zu etikettierenden
Gefäße 11 getragen und beim Etikettiervorgang
am Greifzylinder 21 des Etikettiermoduls 13 vorbeigeführt.
Auch die Motoren 29, 31 werden lage- und geschwindigkeitssynchron
zu den anderen Motoren betrieben.
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Das
in dieser Ausführungsform einstückig ausgebildete
stationäre Maschinengestell 3 umfasst weiterhin
ein Tragegestell 37, das den Motor M4, der zum Antreiben
des Etikettiermoduls 13 dient, trägt. Der Motor
M4 weist eine Zapfwelle 39 auf, über die die sich
drehenden Elemente der Etikettiereinheit 13 im angedockten
Zustand angetrieben werden können.
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Das
Tragegestell 37 dieser Ausführungsform dient ferner
als Auflage für das Etikettiermodul 13. Am Tragegestell 37 sind
weiterhin Zentriereinheiten 41, 43 vorgesehen,
die in entsprechende Ausnehmungen (nicht gezeigt) am Etikettiermodul 13 eingreifen,
um das Etikettiermodul 13 beim Andocken positionsgenau
anordnen zu können.
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3 zeigt
eine schematische Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform
der erfinderischen Maschine zum Etikettieren, die sich im Vergleich
zur ersten Ausführungsform, die in den 1a, 1b und 2 dargestellt
ist, nur dadurch unterscheidet, dass das Tragegestell 51 ein
eigenes Bauteil darstellt, das am stationären Maschinengestell 3 lösbar befestigt
werden kann.
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Hierzu
sind am stationären Maschinengestell 3 und am
Tragegestell 51 entsprechende Kupplungselemente 53, 55 vorgesehen.
Diese sind beispielsweise Bolzen oder Stifte, die in entsprechende
Bohrungen eingeführt werden und über Klemmplatten miteinander
verbunden werden. Ansonsten weist die zweite Ausführungsform
der Etikettiermaschine die gleichen Bauteile wie die erste Ausführungsform,
auf dessen Beschreibung hiermit verwiesen wird, auf. Mit der Maschine
gemäß der zweiten Ausführungsform werden
die gleichen Vorteile erzielt, wie mit Maschine der ersten Ausführungsform.
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Alternativ
zur ersten und zweiten Ausführungsform ist es denkbar den
Motor M4 zum Antrieb des Etikettiermoduls 13 unterhalb
des Drehtisches 1 am stationären Maschinengestell
anzuordnen. In diesem Fall kann beispielsweise die Zapfwelle 39 waagrecht
und vorzugsweise radial verlaufen, wobei über entsprechende
Umlenkelemente im Etikettiermodul die vertikale Drehrichtung, die
zum Antrieb der verschiedenen Elemente des Etikettiermoduls 13 benötigt
wird, erzielt wird. In diesem Fall wird das Etikettiermodul 13 dann
nicht auf das Tragegestell 37, 51 gesetzt, sondern
kann als freistehendes Modul an den Drehtisch 1 herangeführt
werden. Dort kann es dann in bekannter Weise am stationären
Maschinengestell 3 oder dem Tragegestell an der Etikettiermaschine
befestigt werden.
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Die 4a und 4b zeigen
eine dritte Ausführungsform der Maschine zum Etikettieren
von Gefäßen. Zusätzlich zu den Merkmalen
der ersten oder zweiten Ausführungsform weist die Etikettiermaschine
der dritten Ausführungsform eine zentrale Steuereinheit 61 auf,
die mit den Motoren M1, M2, M3, und M4 in Verbindung steht. Die
zentrale Steuereinheit 61 steuert die Motoren in Verbindung
mit einem nicht dargestellten Maschinendrehgeber so, dass sie lage-
und geschwindigkeitssynchron zueinander arbeiten. Die anderen Elemente
und deren Merkmale entsprechen denen der ersten oder zweiten Ausführungsform,
auf deren Beschreibung wird nach oben verwiesen.
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Weiterhin
befindet sich in der dritten Ausführungsform am Etikettiermodul 13 zusätzlich
eine Erkennungseinheit 63, die ebenfalls, im angedockten Zustand
(4b), mit der Steuereinheit 61 in Verbindung
steht. Bei den genannten Verbindungen kann es sich um Steckverbindungen
handeln, es ist jedoch auch denkbar, diese drahtlos, beispielsweise über Funk
oder optisch, zu realisieren.
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Die
Erkennungseinheit 63 übermittelt der Steuereinheit 61 Identifikationsdaten,
so dass der Motor M4 entsprechend den Anforderungen des Etikettiermoduls 13 von
der Steuereinheit 61 angesteuert wird. Wird beispielsweise
ein 20-teiliger Drehtisch 1 eingesetzt und ein 5-teiliges
Etikettiermodul, so müssen die Motoren M1 und M4 den Drehtisch 1 bzw.
den Greifzylinder 21 im Geschwindigkeitsverhältnis
1:4 antreiben. Wird dann das Etikettiermodul 13 durch ein
anderes Etikettiermodul ersetzt, bei dem ein 8-teiliger Greifzylinder 21 zum
Einsatz kommt, muss die Steuereinheit 61 die Motoren M1
und M4 so steuern, dass sich ein Geschwindigkeitsverhältnis von
1:2,5 ergibt. Somit wird beim Einsatz unterschiedlicher Etikettiermodule 13 gewährleistet,
dass die Etikettiermaschine lage- und geschwindigkeitssynchron arbeiten
kann.
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Alternativ
kann die Erkennungseinheit 63 die Identifikationsdaten
direkt an eine eigene Steuereinheit des Motors M4 abgeben. Diese
steht dann wiederum ggf. mit der zentralen Steuereinheit 61 in
Verbindung.
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Mit
der Maschine gemäß der dritten Ausführungsform
werden die gleichen Vorteile erzielt, wie mit Maschine der ersten
Ausführungsform. Außerdem wird ein automatisches
Anpassen an andere Etikettiermodule ermöglicht.
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Die 5a und 5b zeigen
eine vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Maschine zum Etikettieren, wobei 5b wiederum
die Maschine mit angedocktem Etikettiermodul 13 zeigt.
Im Unterschied zu den vorangegangenen Ausführungsformen
eins bis drei weist hier das Maschinengestell eine Tischplatte 71 auf,
wie sie auch bei herkömmlichen Etikettiermaschinen zum
Einsatz kommt. Die Tischplatte 71 trägt im angedockten
Zustand (siehe 5b) zwei Etikettiermodule 13 und 73,
wobei je nach Anwendung auch mehr oer weniger Module zum Einsatz
kommen können. Die Motoren M4 und M5 zum Antreiben der
Aggregate 13 und 73 können auf oder unter
der Tischplatte 71 angeordnet sein, solange die jeweilige
Zapfwelle 39 die Etikettiermodule 13 bzw. 83 entsprechend
antreiben kann. Die weiteren Elemente der Maschine gemäß der
vierten Ausführungsform entsprechen den Elementen der Maschine
der oben beschriebenen Ausführungsformen.
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Auch
mit der Maschine gemäß der vierten Ausführungsform
werden die gleichen Vorteile erzielt, wie mit Maschine der ersten
Ausführungsform.
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Die
oben beschriebenen Ausführungsformen eins bis vier sowie
deren Varianten können beliebig miteinander kombiniert
werden. Im übrigen sind Elemente der verschiedenen Ausführungsformen,
die die gleichen Bezugszeichen aufweisen, sich entsprechende Elemente,
die die gleichen Merkmale aufweisen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19741476 [0002]
- - WO 2005/068302 [0004]
- - DE 60015376 T2 [0025]