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GEBIET DER ERFINDUNG:
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Prozesskartusche, eine
Entwicklerzuführungskartusche
und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät, das mit
selbigen verwendbar ist.
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Hierbei
ist das elektrophotographische Bilderzeugungsgerät (nachfolgend als „Bilderzeugungsgerät" bezeichnet) ein
Gerät,
das ein Bild auf einem Aufzeichnungsmaterial durch einen elektrophotographischen
Bilderzeugungsprozess erzeugt. Beispiele eines derartigen Gerätes beinhalten
einen elektrophotographischen Kopierer, einen elektrophotographischen
Drucker (LED-Drucker, Laserdrucker oder dergleichen), ein elektrophotographisches
Drucker-Faxgerät,
eine elektrophotographische Drucker-Textverarbeitungsvorrichtung
und dergleichen.
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Hierbei
ist das Aufzeichnungsmaterial ein Material, auf dem ein Bild erzeugt
werden kann, und es beinhaltet ein Aufzeichnungsblatt, eine OHP-Folie oder
dergleichen.
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Zugehöriger Stand der Technik:
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Auf
dem Gebiet der Bilderzeugungsgeräte
ist eine Bauart mit einer Prozesskartusche bekannt, bei der ein
elektrophotographisches, lichtempfindliches Element und eine Prozesseinrichtung,
die auf das elektrophotographische, lichtempfindliche Element wirken
kann, in einer Kartusche vereinigt sind, die abnehmbar an die Hauptbaugruppe
des Bilderzeugungsgerätes
anbringbar ist. Mit einer derartigen Prozesskartuschen-Bauart kann
die Wartung des Gerätes
durch den Benutzer durchgeführt
werden, ohne dass auf Servicepersonal zurückgegriffen wird. Aus diesem
Grund ist die Bedienbarkeit verbessert.
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Eine
Prozesskartusche, der ein Entwickler von einer Entwicklerzuführungskartusche
zugeführt werden
kann, ist ebenfalls bekannt. Eine derartige Zuführungs-Prozesskartusche ist
dahingehend vorteilhaft, dass die Prozesskartusche verkleinert werden
kann. Dies ist dadurch begründet,
dass ihr Entwickleraufnahmeabschnitt verkleinert werden kann.
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Bei
einer derartigen Entwicklerzuführungsbauart
ist die Entwicklerzuführungskartusche
mit einer Entwicklerzuführungsöffnung versehen.
Entsprechend ist die Prozesskartusche mit einer Entwickleraufnahmeöffnung versehen.
Der Entwickler wird von der Entwicklerzuführungskartusche zu der Prozesskartusche
zugeführt,
wenn die Entwicklerzuführungsöffnung und
die Entwickleraufnahmeöffnung
aneinander ausgerichtet sind.
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Es
ist erforderlich, ein Lecken des Entwicklers zu verhindern, wenn
der Benutzer die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe des Gerätes einbaut,
oder wenn der Benutzer die Prozesskartusche aus der Hauptbaugruppe
des Gerätes
entnimmt.
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Zusätzlich muss
das Lecken des Entwicklers auch dann verhindert werden, wenn der
Benutzer die Entwicklerzuführungskartusche
an die Hauptbaugruppe des Gerätes
anbringt, oder wenn der Benutzer die Entwicklerzuführungskartusche
von der Hauptbaugruppe des Gerätes
entnimmt.
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Gemäß der bisherigen
Beschreibung sind die Entwicklerzuführungsöffnung und die Entwickleraufnahmeöffnung jeweils
mit Öffnungs-
und Schließklappen
versehen.
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Hinsichtlich
der Struktur zum Öffnen
und zum Schließen
der Entwicklerzuführungsöffnung ist folgendes
bekannt. Ein Kraftaufnahmeeingriffsabschnitt für einen Eingriff mit der Prozesskartusche
ist so vorgesehen, dass sich die Auslassöffnungsklappe von einer geschlossenen
Position zu einer geöffneten
Position bewegt, wenn die Entwicklerzuführungskartusche an die Hauptbaugruppe
des Gerätes
angebracht wird. Zusätzlich
wird eine Kraft von der Prozesskartusche aufgenommen, um die Auslassöffnungsklappe
von der geöffneten
Position zu der geschlossenen Position zu bewegen, wenn die Entwicklerzuführungskartusche
von der Hauptbaugruppe des Gerätes
entfernt wird. Dadurch wird die Entwicklerzuführungsöffnung geöffnet und geschlossen (US-7
010 250).
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Hinsichtlich
des Systems zum Öffnen
und zum Schließen
einer Entwickleraufnahmeöffnung
der Prozesskartusche ist andererseits folgendes bekannt. Die Hauptbaugruppe
des Gerätes
ist mit einem Eingriffsabschnitt versehen, der eine Kraft auf die
Aufnahmeanschlussklappe aufbringt, um diese in Zusammenwirkung mit
dem Betrieb zum Anbringen und Abnehmen der Prozesskartusche bezüglich der Hauptbaugruppe
des Gerätes
zu bewegen. Auf diese Art und Weise wird die Entwickleraufnahmeöffnung geöffnet und
geschlossen (US-7 010 250).
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Mit
einer derartigen Struktur kann die Entwicklerzuführungsöffnung entweder in Fällen des
Anbringens und Abnehmens der Entwicklerzuführungskartusche bezüglich der Hauptbaugruppe
des Bilderzeugungsgerätes
oder zum Anbringen und Abnehmen der Prozesskartusche bezüglich der
Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes geöffnet und geschlossen werden.
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Daher
kann die Entwicklerzuführungsöffnung auch
dann geöffnet
und geschlossen werden, wenn die Entwicklerzuführungskartusche oder die Prozesskartusche
bezüglich
des Bilderzeugungsgerätes
unabhängig
von einander angebracht oder abgenommen wird.
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Bei
der Entwicklerzuführungs-Prozesskartusche
wurde es verwirklicht, dass die Entwicklerzuführungskartusche und die Prozesskartusche
bezüglich der
Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes unabhängig voneinander angebracht
und abgenommen werden können,
ohne dass der Entwickler leckt.
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Aus
diesem Grund ist diese Technik vorteilhaft.
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Die
vorliegende Erfindung sieht eine Weiterentwicklung vor.
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KURZFASSUNG
DER ERFINDUNG:
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Es
ist dementsprechend die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Entwicklerzuführungskartusche,
eine Prozesskartusche und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen,
wobei, wenn die Entwicklerzuführungskartusche aus
der Hauptbaugruppe des Gerätes
in einem Zustand entnommen wird, bei dem sowohl die Prozesskartusche
als auch die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des elektrophotographischen Bilderzeugungsgerätes gesetzt
sind, das Lecken des Entwicklers durch eine Entwicklerzuführungsöffnung oder
durch die Entwickleraufnahmeöffnung
verhindert werden kann.
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Es
gehört
auch zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Entwicklerzuführungskartusche, eine
Prozesskartusche und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen,
wobei, wenn die Prozesskartusche aus der Hauptbaugruppe des Gerätes in einem
Zustand entnommen wird, bei dem sowohl die Prozesskartusche als
auch die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des elektrophotographischen Bilderzeugungsgerätes gesetzt
sind, das Lecken des Entwicklers durch eine Entwicklerzuführungsöffnung oder
durch die Entwickleraufnahmeöffnung
verhindert werden kann.
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Es
gehört
auch zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Entwicklerzuführungskartusche, eine
Prozesskartusche und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen,
wobei, wenn die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
in einem Zustand eintritt, bei dem die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe
des Gerätes
gesetzt ist, der Entwickler durch die Entwicklerzuführungsöffnung bei
jener Bedingung zugeführt
werden kann, dass die Entwickleraufnahmeöffnung den Entwickler aufnehmen
kann.
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Es
gehört
auch zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Entwicklerzuführungskartusche, eine
Prozesskartusche und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen,
wobei, wenn die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe des Gerätes in einem
Zustand eintritt, bei dem die Entwicklerzuführungskartusche in die Hauptbaugruppe
des Gerätes
gesetzt ist, der Entwickler durch die Entwicklerzuführungsöffnung bei
jener Bedingung zugeführt
werden kann, dass die Entwickleraufnahmeöffnung den Entwickler aufnehmen
kann.
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Es
gehört
auch zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Entwicklerzuführungskartusche, eine
Prozesskartusche und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen,
wobei, wenn die Entwicklerzuführungskartusche
von der Hauptbaugruppe des Gerätes
in einem Zustand entnommen wird, bei dem sowohl die Prozesskartusche als
auch die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
gesetzt sind, eine zuführungsseitige
Klappe von einer Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt, zu
einer Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert, bei jener
Bedingung bewegt werden kann, dass die aufnahmeseitige Klappe an
einer Position platziert ist, die eine Aufnahme des Entwicklers
zulässt.
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Es
gehört
zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Prozesskartusche, eine
Entwicklerzuführungskartusche
und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen,
wobei, wenn die Prozesskartusche von der Hauptbaugruppe des Gerätes in einem
Zustand entfernt wird, bei dem sowohl die Prozesskartusche als auch
die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes gesetzt
sind, eine zuführungsseitige
Klappe von einer Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt, zu
einer Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert, bei jener
Bedingung bewegt werden kann, dass die aufnahmeseitige Klappe an
einer Position platziert ist, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt.
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Es
gehört
auch zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Entwicklerzuführungskartusche, eine
Prozesskartusche und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen,
wobei, wenn die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
in einem Zustand eintritt, bei dem die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe
des Gerätes
gesetzt ist, eine zuführungsseitige
Klappe von einer Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert,
zu einer Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt, bei
jener Bedingung bewegt werden kann, dass die aufnahmeseitige Klappe
an einer Position platziert ist, die die Aufnahme des Entwicklers
zulässt.
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Es
gehört
auch zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Prozesskartusche,
eine Entwicklerzuführungskartusche
und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen,
wobei, wenn die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe des Gerätes in einem
Zustand eintritt, bei den die Entwicklerzuführungskartusche in die Hauptbaugruppe
des Gerätes
gesetzt ist, eine zuführungsseitige Klappe
von einer Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert, zu
einer Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt, bei
jener Bedingung bewegt werden kann, dass die aufnahmeseitige Klappe
an einer Position platziert ist, die die Aufnahme des Entwicklers
zulässt.
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Es
gehört
auch zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Prozesskartusche,
eine Entwicklerzuführungskartusche
und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen,
wobei ein aufnahmeseitiges, bewegbares Element für eine Bewegung in Zusammenwirkung
mit der aufnahmeseitigen Klappe zum Bewegen eines zuführungsseitigen,
bewegbaren Elementes verwendet werden kann.
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Es
gehört
auch zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Prozesskartusche,
eine Entwicklerzuführungskartusche
und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen,
wobei, wenn die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe des Gerätes eintritt,
eine zuführungsseitige
Klappe von einer Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert,
zu einer Position bewegt werden kann, die die Zufuhr des Entwicklers
zulässt,
nachdem eine aufnahmeseitige Klappe, die an einer Position platziert
ist, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert, zu einer Position
bewegt wurde, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt.
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Es
gehört
auch zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Prozesskartusche,
eine Entwicklerzuführungskartusche
und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen,
wobei eine Entwicklerzuführungsöffnung durch
eine relative Bewegung zwischen der Entwicklerzuführungskartusche
und der Prozesskartusche geöffnet
und geschlossen werden kann.
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Es
gehört
auch zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Prozesskartusche
und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen,
wobei eine Entwickleraufnahmeöffnung
nicht geöffnet
wird, auch wenn die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe des Gerätes in jenem
Zustand eintritt, dass die Entwicklerzuführungskartusche nicht in die
Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes gesetzt ist.
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Es
gehört
auch zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Entwicklerzuführungskartusche und
ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorzusehen, wobei eine Entwicklerzuführungsöffnung nicht
geöffnet
wird, auch wenn eine Entwicklerzuführungskartusche in die Hauptbaugruppe
des Gerätes
in jenem Zustand eintritt, dass die Prozesskartusche nicht in die
Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes gesetzt ist.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Prozesskartusche vorgesehen,
die abnehmbar an eine Hauptbaugruppe eines elektrophotographischen
Bilderzeugungsgerätes
anbringbar ist, wobei die Prozesskartusche eine Zufuhr eines Entwicklers
von einer Entwicklerzuführungskartusche
aufnehmen kann, wobei die Entwicklerzuführungskartusche einen zuführungsseitigen
Entwickleraufnahmeabschnitt zum Aufnehmen des Entwicklers, einen
zuführungsseitigen
Klappenabschnitt (Schließerabschnitt),
der zwischen einer Position, die Zufuhr des Entwicklers zulässt, um
eine Entwicklerzuführungsöffnung zum
Zuführen
des Entwicklers von dem zuführungsseitigen
Entwickleraufnahmeabschnitt in die Prozesskartusche zu öffnen, und
einer Position bewegbar ist, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert,
um die Entwicklerzuführungsöffnung zu
schließen,
einen zuführungsseitigen
bewegbaren Abschnitt, der so bewegbar ist, dass er zusammenwirkend
den zuführungsseitigen
Klappenabschnitt zwischen der Position, die die Zufuhr des Entwicklers
zulässt,
und der Position bewegt, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert,
und ein Eingriffselement aufweist, wobei die Prozesskartusche eine
elektrophotographische, lichtempfindliche Trommel, eine Entwicklungswalze
zum Entwickeln eines elektrostatischen, latenten Bildes, das an
der elektrophotographischen, lichtempfindlichen Trommel durch den
Entwickler ausgebildet ist; einen aufnahmeseitigen Entwickleraufnahmeabschnitt
zum Aufnehmen des Entwicklers; eine Entwickleraufnahmeöffnung zum
Aufnehmen des Entwicklers in den aufnahmeseitigen Entwickleraufnahmeabschnitt;
einen aufnahmeseitigen Klappenabschnitt (Schließerabschnitt), der zwischen
einer Position, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, um
die Entwickleraufnahmeöffnung
zu öffnen, und
einer Position bewegbar ist, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert,
um die Entwickleraufnahmeöffnung
zu schließen;
ein Regulierelement und einen aufnahmeseitigen bewegbaren Abschnitt aufweist,
der so bewegbar ist, dass er zusammenwirkend den aufnahmeseitigen
Klappenabschnitt zwischen der Position, die die Aufnahme des Entwicklers
zulässt,
und der Position bewegt, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert,
wobei der aufnahmeseitige, bewegbare Abschnitt einen ersten, aufnahmeseitigen
Betätigungsabschnitt,
der eine Betätigungsposition
einnimmt, wenn der aufnahmeseitige Klappenabschnitt an der Position
ist, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert, und einen zweiten aufnahmeseitigen
Betätigungsabschnitt
aufweist, der die Betätigungsposition
einnimmt, wenn der aufnahmeseitige Klappenabschnitt an der Position
ist, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, und wenn die Prozesskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
eintritt, wobei das Regulierelement eine Bewegung reguliert, um
den ersten aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt
an die Betätigungsposition
in einem Zustand zu platzieren, dass die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
gesetzt wird, und dann gelangt das Regulierelement mit dem Eingriffselement
in Kontakt, um den aufnahmeseitigen, bewegbaren Abschnitt zu lösen, wodurch
eine Bewegung des aufnahmeseitigen bewegbaren Abschnittes zugelassen
wird, und dann bewegt der aufnahmeseitige bewegbare Abschnitt den
aufnahmeseitigen Klappenabschnitt zu der Position, die die Aufnahme
des Entwicklers zulässt,
und zwar in Zusammenwirkung mit dem ersten aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt,
der durch den Kontakt mit dem Eingriffselement bewegt wird, und
dann bewegt der aufnahmeseitige bewegbare Abschnitt den zuführungsseitigen
Klappenabschnitt zu der Position, die die Zufuhr des Entwicklers
zulässt,
und zwar in Zusammenwirkung mit dem zuführungsseitigen bewegbaren Abschnitt,
der durch den Eingriff des zweiten aufnahmeseitigen Betätigungsabschnittes
mit dem zuführungsseitigen
bewegbaren Abschnitt bewegt wird, während er durch das Regulierelement
in einem Zustand reguliert wird, dass der zweite aufnahmeseitige
Betätigungsabschnitt
an der Betätigungsposition
platziert ist.
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Gemäß einem
anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Entwicklerzuführungskartusche
zum Zuführen
eines Entwicklers in eine Prozesskartusche vorgesehen, wobei die
Entwicklerzuführungskartusche
abnehmbar an eine Hauptbaugruppe eines elektrophotographischen Bilderzeugungsgerätes anbringbar
ist, wobei die Prozesskartusche eine elektrophotographische lichtempfindliche Trommel;
eine Entwicklungswalze zum Entwickeln eines elektrostatischen latenten
Bildes, das an der elektrophotographischen lichtempfindlichen Trommel ausgebildet
ist; einen aufnahmeseitigen Klappenabschnitt, der zwischen einer
Position, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, um eine Entwickleraufnahmeöffnung zum
Aufnehmen des Entwicklers zu öffnen,
der durch die Entwicklungswalze für den Entwicklungsbetrieb verwendet
wird, und einer Position bewegbar ist, die die Aufnahme des Entwicklers
verhindert, um die Entwickleraufnahmeöffnung zu schließen; einen
aufnahmeseitigen bewegbaren Abschnitt, der so bewegbar ist, dass
er zusammenwirkend den aufnahmeseitigen Klappenabschnitt zwischen
der Position, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, und
der Position bewegt, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert,
wobei der aufnahmeseitige bewegbare Abschnitt einen aufnahmeseitigen
Betätigungsabschnitt
aufweist, der eine Betätigungsposition
einnimmt, wenn der aufnahmeseitige Klappenabschnitt an der Position
ist, an der die Aufnahme des Entwicklers zugelassen wird; und ein
Regulierelement zum Regulieren einer Bewegung des aufnahmeseitigen
bewegbaren Abschnittes, wenn der aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt
an der Betätigungsposition
ist, wobei die Entwicklerzuführungskartusche
einen zuführungsseitigen
Entwickleraufnahmeabschnitt zum Aufnehmen des Entwicklers; eine
Entwicklerzuführungsöffnung zum
Zuführen
des Entwicklers von dem zuführungsseitigen
Entwickleraufnahmeabschnitt in die Prozesskartusche durch die Entwickleraufnahmeöffnung;
einen zuführungsseitigen
Klappenabschnitt, der zwischen einer Position, die eine Zufuhr des
Entwicklers zulässt,
um die Entwicklerzuführungsöffnung zu öffnen, und
einer Position bewegbar ist, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert,
um die Entwicklerzuführungsöffnung zu schließen; und
einen zuführungsseitigen
bewegbaren Abschnitt aufweist, der dann bewegbar ist, wenn die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
in einen Zustand eintritt, bei dem die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe
des Gerätes
gesetzt ist, um zusammenwirkend den zuführungsseitigen Klappenabschnitt
von der Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert, zu
der Position zu bewegen, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt, und
zwar durch einen Eingriff mit dem aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt
des aufnahmeseitigen bewegbaren Abschnittes, wobei dessen Bewegung
durch das Regulierelement in einem Zustand reguliert wird, bei dem
der aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt
an der Betätigungsposition
positioniert ist.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät vorgesehen,
das die Prozesskartusche und die Entwicklerzuführungskartusche aufweist, die
abnehmbar an die Hauptbaugruppe des Gerätes unabhängig von einander anbringbar
sind.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der
folgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der vorliegenden
Erfindung im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen ersichtlich.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN:
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1 zeigt
eine Schnittansicht einer Hauptbaugruppe eines elektrophotographischen
Farbbilderzeugungsgerätes
gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt
Schnittansichten einer Prozesskartusche und einer Entwicklerzuführungskartusche, die
an ein Farbbilderzeugungsgerät
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung anbringbar sind (a), und eine vergrößerte Schnittansicht
eines Führungsabschnittes
der Hauptbaugruppe des Gerätes
(b).
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3 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Prozesskartusche gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Entwicklerzuführungskartusche gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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5 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Prozesskartusche und der Tonerentwicklerzuführungskartusche,
und sie stellt deren Anbringungsart in dem Farbbilderzeugungsgerät gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung dar.
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6 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht einer Klappe einer Entwicklerzuführungskartusche
und deren umgebende Elemente.
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7 zeigt
Schnittansichten einer zuführungsseitigen
Klappe, wobei (a) einen Zustand darstellt, bei dem eine Zuführungsöffnung geöffnet ist
(b) einen Zustand darstellt, bei dem die Zuführungsöffnung durch eine zuführungsseitige
Klappe geschlossen ist, (c) einen Zustand darstellt, bei dem eine
Aufnahmeöffnung
durch eine aufnahmeseitige Klappe geöffnet ist, (d) einen Zustand
darstellt, bei dem die Aufnahmeöffnung
durch die aufnahmeseitige Klappe geschlossen ist.
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8 zeigt
eine Vorderansicht eines zuführungsseitigen
bewegbaren Elementes und einer zuführungsseitigen Klappe, und
sie stellt eine Verbindung dazwischen dar.
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9 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht einer Klappe der Prozesskartusche
und der umgebenden Elemente.
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10 zeigt eine Vorderansicht eines aufnahmeseitigen
bewegbaren Elementes und einer aufnahmeseitigen Klappe, und sie
stellt eine Verbindung dazwischen dar.
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11 zeigt Betriebe der Klappenabschnitte, wenn
die Entwicklerzuführungskartusche
an die Hauptbaugruppe des Gerätes
in jenem Zustand angebracht wird, dass die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe
gesetzt ist.
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12 zeigt Betriebe eines Klappenabschnittes, wenn
die Prozesskartusche an die Hauptbaugruppe des Gerätes in jenem
Zustand angebracht wird, dass die Entwicklerzuführungskartusche in die Hauptbaugruppe
des Gerätes
gesetzt ist.
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13a zeigt ein Positionierbetrieb für die Entwicklerzuführungskartusche
bezüglich
der Hauptbaugruppe des Gerätes
hinsichtlich der Längsrichtung.
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13b zeigt einen Positionierbetrieb für die Entwicklerzuführungskartusche
bezüglich
der Hauptbaugruppe des Gerätes
hinsichtlich der Längsrichtung.
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14 eine perspektivische Explosionsansicht einer
Klappe der Entwicklerzuführungskartusche
und der umgebenden Elemente gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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15 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht
einer Klappe einer Prozesskartusche und der umgebenden Elemente
gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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16 zeigt Betriebe der Klappenabschnitte, wenn
die Prozesskartusche an die Hauptbaugruppe des Gerätes in jenem
Zustand angebracht ist, bei dem die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
gesetzt ist, und zwar gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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17 zeigt eine Vorderansicht eines Tonerdichtungswicklungsabschnittes
einer Entwicklerzuführungskartusche
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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18 zeigt eine Vorderansicht eines Tonerdichtungswicklungsabschnittes
einer Prozesskartusche gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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19 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Stoppers,
der auf ein zuführungsseitiges
bewegbares Element einer Entwicklerzuführungskartusche wirken kann,
und zwar gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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20a zeigt Betriebe des Stoppers der Entwicklerzuführungskartusche
und der umgebenden Elemente gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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20b zeigt Betriebe des Stoppers der Entwicklerzuführungskartusche
und der umgebenden Elemente gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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20c zeigt Betriebe des Stoppers der Entwicklerzuführungskartusche
und der umgebenden Elemente gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung.
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21 zeigt eine perspektivische Ansicht einer äußeren Abdeckung
der Entwicklerzuführungskartusche
gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung.
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22a zeigt einen Betrieb der äußeren Abdeckung
der Entwicklerzuführungskartusche
und der umgebenden Elemente gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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22b zeigt einen Betrieb der äußeren Abdeckung
der Entwicklerzuführungskartusche
und der umgebenden Elemente gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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22c zeigt einen Betrieb der äußeren Abdeckung
der Entwicklerzuführungskartusche
und der umgebenden Elemente gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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22d zeigt einen Betrieb der äußeren Abdeckung
der Entwicklerzuführungskartusche
und der umgebenden Elemente gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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22e zeigt einen Betrieb der äußeren Abdeckung
der Entwicklerzuführungskartusche
und der umgebenden Elemente gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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23 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Klappe
der Entwicklerzuführungskartusche
und der umgebenden Elemente gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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24 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Klappe
der Prozesskartusche und der umgebenden Elemente gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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25 zeigt Betriebe eines Tonerdichtungswickelabschnittes
der Prozesskartusche gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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26 zeigt Betriebe des Tonerdichtungswickelabschnittes
der Entwicklerzuführungskartusche gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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27 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht
einer Klappe einer Entwicklerzuführungskartusche
und der umgebenden Elemente.
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28 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht
einer Klappe der Prozesskartusche und der umgebenden Elemente.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE:
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Unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
werden die bevorzugten Ausführungsbeispiele
der Erfindung beschrieben.
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[Erstes Ausführungsbeispiel]
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[Allgemeine Anordnung
des Bilderzeugungsgerätes]
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Unter
Bezugnahme auf die 1 wird die allgemeine Anordnung
des Bilderzeugungsgerätes
beschrieben. Die 1 zeigt eine Längsschnittansicht der
allgemeinen Anordnung eines Vollfarben-Laserdruckers 100, der ein
exemplarisches Bilderzeugungsgerät
ist.
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Das
Bilderzeugungsgerät 100 hat
vier Prozesskartuschen 7 (7a, 7b, 7c, 7d),
die in einer horizontalen Richtung angeordnet sind, und vier Entwicklerzuführungskartuschen 9 (9a, 9b, 9c, 9d),
die in entsprechender Weise vorgesehen sind. Die Prozesskartuschen 7 und
die Entwicklerzuführungskartuschen 9 sind
abnehmbar an die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes des
Bilderzeugungsgerätes 100 unabhängig voneinander
anbringbar. Hierbei meint die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes das
gesamte Bilderzeugungsgerät 100 ohne
die Prozesskartuschen 7 und die Entwicklerzuführungskartuschen 9. Die
Prozesskartusche 7 enthält
eine elektrophotographische, lichtempfindliche Trommel 1 (1a, 1b, 1c, 1d).
Die elektrophotographische, lichtempfindliche Trommel (lichtempfindliche
Trommel) 1 wird durch eine Antriebseinrichtung (nicht gezeigt)
gedreht, die bei der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgesehen
ist.
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Die
Prozesskartusche 7 hat eine Ladewalze (Ladeeinrichtung) 2 (2a, 2b, 2c, 2d),
eine Entwicklungseinrichtung 4 (4a, 4b, 4c, 4d)
und eine Reinigungseinrichtung 8 (8a, 8b, 8c, 8d)
die die Prozesseinrichtung sind, die um die lichtempfindliche Trommel 1 herum
vorgesehen sind. Die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes hat
Scannereinheiten 3 (3, 3b, 3c, 3d)
und Zwischenübertragungselemente 5,
wobei diese jeweils um der lichtempfindlichen Trommel 1 angeordnet
sind, wenn die Prozesskartuschen an die Hauptbaugruppen angebracht
sind. Das entwickelte Bild, das an der lichtempfindlichen Trommel 1 erzeugt
wird, wird auf einem Zwischenübertragungselement 5 durch
Hauptübertragungseinrichtungen 14 (14a, 14b, 14c, 14d) übertragen.
Die Hauptübertragungseinrichtung 14 ist
in der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgesehen.
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Die
Ladewalze 2 wird zu der lichtempfindlichen Trommel 1 gedrückt und
dient zum einheitlichen Laden der Oberfläche der lichtempfindlichen
Trommel 1. Die Scannereinheit 3 projiziert einen
Laserstrahl auf die lichtempfindliche Trommel 1, um ein elektrostatisches
latentes Bild an der lichtempfindlichen Trommel 1 zu bilden.
Die Entwicklungseinrichtung 4 (4a–4d)
dient zum Entwickeln des elektrostatischen latenten Bildes mit einem
Entwickler zu einem entwickelten Bild. Die Entwicklungseinrichtung 4 entwickelt
das elektrostatische latente Bild. Die Reinigungseinrichtung 8 dient
zum Beseitigen des restlichen Entwicklers, der an der Oberfläche der
lichtempfindlichen Trommel 1 verbleibt, nachdem das Tonerbild übertragen
wurde.
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Die
lichtempfindliche Trommel 1 und die Prozesseinrichtung
einschließlich
der Ladewalze 2, der Entwicklungseinrichtung 4 und
der Reinigungseinrichtung 8 bilden eine Einheit, nämlich eine
Prozesskartusche 7.
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Der
Betrieb der Bilderzeugung wird beschrieben. Zunächst wird die lichtempfindliche
Trommel 1 in einer zeitlichen Beziehung hinsichtlich der
Bilderzeugung gedreht. Die Scannereinheiten 3 werden sequenziell
für die
jeweiligen Prozesskartuschen 7 betrieben. Die elektrische
Spannung wird auf die Ladewalze 2 aufgebracht, die durch
die lichtempfindliche Trommel 1 gedreht wird, während sie
mit dieser in Kontakt ist, wodurch die Randfläche der lichtempfindlichen
Trommel 1 elektrisch geladen wird, so dass sie ein einheitliches
Potential aufweist. Die Scannereinheit 3 erzeugt einen
Lichtstrahl, der gemäß dem Bildsignal
moduliert wird, und die Randfläche
der lichtempfindlichen Trommel 1 wird dem Bildlicht ausgesetzt.
Dadurch wird ein elektrostatisches latentes Bild an der Randfläche der
lichtempfindlichen Trommel 1 erzeugt. Das elektrostatische
latente Bild wird durch einen Entwickler durch die Entwicklungswalze 17 (17a–17d)
der Entwicklungseinrichtung 4 entwickelt. Dadurch wird
ein entwickeltes Bild an der Randfläche der lichtempfindlichen
Trommel 1 durch die Entwicklungswalze 17 erzeugt.
Somit entwickelt die Entwicklungswalze 17 das elektrostatische
latente Bild unter Verwendung des Entwicklers.
-
Danach
wird die Hauptübertragungseinrichtung 14 mit
einer Biastspannung einer Polarität versorgt, die entgegen gesetzt
jener Polarität
des entwickelten Bildes ist. Dadurch wird das entwickelte Bild, das
an der lichtempfindlichen Trommel 1 gebildet ist, auf das
Zwischenübertragungselement 5 (Hauptübertragung) übertragen.
-
Die
entwickelten Bilder (vier entwickelte Farbbilder), die an der lichtempfindlichen
Trommel 1 gebildet sind, werden an dem Zwischenübertragungselement 5 überlagert.
Danach wird die sekundäre Übertragungseinrichtung 6 in
einen Druckkontakt mit dem Zwischenübertragungselement 5 gebracht.
Das Aufzeichnungsmaterial S, das an einer vorbestimmten Position
durch die Registrierungswalze 10 gestoppt wurde, wird zu
einem Walzenspalt gefördert,
der zwischen dem Zwischenübertragungselement 5 und
der sekundären Übertragungseinrichtung 6 ausgebildet
ist.
-
Die
Prozesskartusche 7a nimmt einen gelben Farbentwickler auf.
Die Prozesskartusche 7b nimmt einen magentafarbenen Farbentwickler
auf. Die Prozesskartusche 7c nimmt einen zyanfarbenen Farbentwickler
auf. Die Prozesskartusche 7d nimmt einen schwarzen Farbentwickler
auf. Daher wird ein gelbes, entwickeltes Farbbild an der lichtempfindlichen
Trommel 1a ausgebildet. In ähnlicher Weise wird ein magentafarbenes,
entwickeltes Farbbild an der lichtempfindlichen Trommel 1b ausgebildet,
ein zyanfarbenes, entwickeltes Farbbild wird an der lichtempfindlichen
Trommel 1c ausgebildet und ein schwarzes entwickeltes Farbbild
wird an der lichtempfindlichen Trommel 1d ausgebildet.
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Die
Prozesskartuschen 7a, 7b, 7c und 7d haben
die gleichen Strukturen, auch wenn die Farben der enthaltenen Entwickler
unterschiedlich sind.
-
Die
sekundäre Übertragungseinrichtung 6 wird
mit einer Biastspannung mit jener Polarität versorgt, die der Polarität des Entwicklers
entgegen gesetzt ist. Daher werden die entwickelten Bilder an dem
Zwischenübertragungselement 5 allesamt
an der Oberfläche
des geförderten
Aufzeichnungsmateriales S übertragen.
-
Danach
wird das Aufzeichnungsmaterial S zu der Fixiervorrichtung 11 gefördert und
mittels Wärme
und Druck fixiert. Das Aufzeichnungsmaterial S wird an der Auslassablage 13 durch
Auslasswalzen 12 ausgelassen. Auf diese Art und Weise wird
der Bilderzeugungsbetrieb abgeschlossen.
-
Der
Entwickler wird durch den Entwicklungsbetrieb verbraucht. Durch
den Verbrauch des Entwicklers wird der Entwickler sequenziell von
der Entwicklerzuführungskartusche 9 (9a, 9b, 9c, 9c)
zugeführt,
was nachfolgend beschrieben wird.
-
Die
Strukturen der Entwicklerzuführungskartuschen 9a, 9b, 9c und 9d sind
gleich, auch wenn sich die Farben des enthaltenen Entwicklers voneinander
unterscheiden.
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Durch
das Bezugszeichen 100b ist ein Prozesskartuschenanbringungsabschnitt
bezeichnet, der einen Raum aufweist, in den die Prozesskartusche 7 abnehmbar
angebracht wird.
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Mit
dem Bezugszeichen 100c ist ein Zuführungskartuschenanbringungsabschnitt
bezeichnet, der einen Raum aufweist, in den die Zuführungskartusche 9 abnehmbar
angebracht wird.
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Die
Anbringungsabschnitte 100b und 100c sind in der
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgesehen.
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[Formen des Eintretens
der Prozesskartusche 7 und der Entwicklerzuführungskartusche 9]
-
Unter
Bezugnahme auf die 2 bis 5 werden
Formen zum Einfügen
der Prozesskartusche 7 und der Entwicklerzuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes beschrieben.
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Zunächst öffnet der
Benutzer eine Kartuschenabdeckung 110, die bei der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
vorgesehen ist (5). Dann rückt der Benutzer die Prozesskartusche 7 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entlang der Längsrichtung
der lichtempfindlichen Trommel 1 vor (Richtung eines Pfeiles
A in der Figur). Zusätzlich
rückt der
Benutzer die Entwicklerzuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entlang der Längsrichtung
des zuführungsseitigen
Entwickleraufnahmeabschnittes 33 vor (Richtung eines Pfeiles
A in der Figur). Somit werden die Kartuschen 7 und 9 in der
Längsrichtung
eingefügt.
Die Prozesskartusche 7 und die Entwicklerzuführungskartusche 9 nehmen Antriebskräfte von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes an einer hinteren Seite
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes auf (vordere Seite hinsichtlich
der Eintrittsrichtung).
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Die
Entwicklerzuführungskartusche 9 wird an
Hauptbaugruppenschienen 101a, 101b getragen, die
bei der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgesehen sind, und zwar
an zu führenden
Abschnitten 42a, 42d der Entwicklerzuführungskartusche 9 (2),
wenn die Entwicklerzuführungskartusche 9 eingefügt wird.
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Die
Prozesskartusche 7 wird an Hauptbaugruppenschienen 102a, 102b getragen,
die bei der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgesehen sind, und zwar
an zu führenden
Abschnitten 43a, 43b (2) der
Prozesskartusche 7.
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[Struktur der Prozesskartusche]
-
Unter
Bezugnahem auf die 2 und 3 wird
die Struktur der Prozesskartusche 7 beschrieben.
-
Wie
dies in der 2 gezeigt ist, hat die Prozesskartusche 7 eine
Reinigungseinheit 22 und eine Entwicklungseinheit 23,
die drehbar miteinander verbunden sind.
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Die
Reinigungseinheit 22 hat den Reinigungsbehälter 15,
der ein Rahmen ist, welcher die lichtempfindliche Trommel 1 drehbar
stützt,
und sie hat eine Ladewalze 2. Die Reinigungseinheit 22 hat des
Weiteren eine Reinigungseinrichtung 8 in der Form einer
Reinigungslamelle 8e und dergleichen. Die Reinigungslamelle 8e dient
zum Beseitigen des Entwicklers, der an der lichtempfindlichen Trommel 1 verbleibt.
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Andererseits
sind bei einem Rahmen einschließlich
der Entwicklungseinrichtung 4 ein aufnahmeseitiger Entwickleraufnahmeabschnitt 16 (Entwickleraufnahmeabschnitt)
zum Aufnehmen des Entwicklers und ein Entwicklerbehälter 18 miteinander verbunden,
und zwar durch Ultraschallschweißen oder dergleichen. Die Entwicklungseinheit 23 hat
den Entwickleraufnahmeabschnitt 16 und den Entwicklerbehälter 18.
Der Entwicklerbehälter 18 stützt die
Entwicklungswalze 17 drehbar. Eine neue (ungebrauchte)
Prozesskartusche 7 enthält
eine vorbestimmte Menge des Entwicklers in dem Entwickleraufnahmeabschnitt 16.
Der Entwickler wird für
die Bilderzeugung verbraucht, und der Entwickler wird von der Entwicklerzuführungskartusche 9 zugeführt.
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Der
Entwicklerbehälter 18 hat
die Entwicklungswalze 17, eine Entwicklungslamelle 19 zum
Regulieren einer Schichtdicke des Entwicklers, der an der Randfläche der
Entwicklungswalze 17 abgelagert ist, und eine Entwicklerzuführungswalze 20 in
der Form einer Schwammwalze zum Zuführen des Entwicklers an der
Entwicklungswalze 17.
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Die
Entwicklungseinheit 23 ist bezüglich der Reinigungseinheit 22 drehbar.
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Die
Entwicklerzuführungskartusche 9 (9a bis 9d)
ist über
der Entwicklungseinheit 23 (Entwickleraufnahmeabschnitt 16)
in der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand angebracht,
bei dem die Prozesskartusche 7 (7a bis 7d)
an der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist. Der Entwickleraufnahmeabschnitt 16 ist
in einem oberen Abschnitt mit einer Entwickleraufnahmeöffnung 16 zum Aufnehmen
des Entwicklers von der Zuführungskartusche 9 versehen. Über der
Aufnahmeöffnung 16a ist
eine aufnahmeseitige Klappe 65 zum Öffnen und Schließen der
Aufnahmeöffnung 16a vorgesehen. Die
Klappe 65 öffnet
und schließt
die Aufnahmeöffnung 16a durch
eine Drehung. Somit ist die Klappe 65 zwischen eine Position,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, um die Aufnahmeöffnung 16a zum
Aufnehmen des Entwicklers zu öffnen,
und einer Position bewegbar, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert,
um die Aufnahmeöffnung 16a zu schließen. Ein
oberer Abschnitt der Klappe 65 ist mit einem Dichtelement 67 versehen,
das aus einem Urethanschaum, Filz oder dergleichen besteht, um die
Prozesskartusche 7 und die Entwicklerzuführungskartusche 9 miteinander
zu verbinden. Die Aufnahmeöffnung 16a dient
zum Aufnehmen des Entwicklers in den Entwickleraufnahmeabschnitt 16 von der
Zuführungskartusche 9.
Die Prozesskartusche 7 wird abnehmbar an den Anbringungsabschnitt 100b angebracht,
und die Zuführungskartusche 9 wird
abnehmbar an den Anbringungsabschnitt 100c darüber angebracht.
Die Prozesskartusche 7 und die Zuführungskartusche 9 sind
abnehmbar bezüglich
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes unabhängig voneinander anbringbar.
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Das
Dichtelement 67 dient zum Verhindern eines Lecks des Entwicklers
durch den Verbindungsabschnitt zwischen der Zuführungskartusche 9 und der
Prozesskartusche 7, wenn der Entwickler von der Zuführungskartusche 9 in
die Prozesskartusche 7 zugeführt wird. Das Dichtelement 67 ist
dazu vorgesehen, dass gewährleistet
wird, dass das Leck des Entwicklers verhindert wird, und es ist
nicht zwingend notwendig.
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[Struktur der Entwicklerzuführungskartusche]
-
Unter
Bezugnahme auf die 2 und a wird die Struktur der
Entwicklerzuführungskartusche 9 beschrieben.
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Die
Zuführungskartusche 9 hat
einen zuführungsseitigen
Entwickleraufnahmeabschnitt 33 zum Aufnehmen des Entwicklers.
In jenem Zustand, bei dem die Prozesskartusche 7 und die
Zuführungskartusche 9 an
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht oder gesetzt
sind, ist der untere Abschnitt des Entwickleraufnahmeabschnittes 33 mit
einer Entwicklerzuführungsöffnung 34 versehen,
die an die Aufnahmeöffnung 16a ausgerichtet
werden kann. Durch die Aufnahmeöffnung 16a und
die Aufnahmeöffnung 16a wird
der Entwickler von dem Inneren des Entwickleraufnahmeabschnittes 33 in
die Prozesskartusche 7 zugeführt. Insbesondere wird der
Entwickler in den aufnahmeseitigen Entwickleraufnahmeabschnitt 16 von
der Prozesskartusche 7 zugeführt. Über der Zuführungsöffnung 34 ist eine
Schraube 38 zum Fördern
des Entwicklers vorgesehen. Die Schraube 38 wird dadurch
gedreht, dass die Zugkraft von der Hauptbaugruppe 100a aufgenommen
wird. Dadurch wird der Entwickler zu der Zuführungsöffnung 34 gefördert. Dann
wird der Entwickler zu der Aufnahmeöffnung 16a von der
Zuführungsöffnung 34 gefördert.
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Der
Entwickleraufnahmeabschnitt 33 ist in seinem Inneren mit
Entwicklerförderelementen 36 (36a, 36b)
zum Fördern
des Entwicklers zu der Schraube 38 versehen. Der Wellenabschnitt 36a wird mit
einer Drehantriebskraft beaufschlagt, durch die das Entwicklerförderblatt 36b gedreht
wird, das an den Wellenabschnitt 36a gekoppelt ist. Auf
diese Art und Weise fördert
das Förderblatt 36b den
Entwickler zu der Schraube 38.
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An
dem unteren Abschnitt der Zuführungsöffnung 34 ist
eine zuführungsseitige
Klappe 35 zum Öffnen
und Schließen
der Öffnung 34 vorgesehen. Die Öffnung 34 wird
durch eine Drehung der Klappe 35 geöffnet und geschlossen. Anders
gesagt kann die Klappe 35 eine Position einnehmen, an der
die Zufuhr des Entwicklers zugelassen wird, wobei die Klappe 35 die
Zuführungsöffnung 34 zum
Zuführen des
Entwicklers in die Prozesskartusche 7 durch die Aufnahmeöffnung von
dem Entwickleraufnahmeabschnitt 33 öffnet. Zusätzlich kann die Klappe 35 eine Position
einnehmen, an der die Zufuhr des Entwicklers verhindert wird, wobei
sie die Zuführungsöffnung 34 schließt. Die
untere Fläche
des Entwickleraufnahmeabschnittes 33 ist mit einem ersten
Eingriffselement 31b versehen, das sich nach unten erstreckt.
-
Das
erste Eingriffselement 31b ist an einer nacheilenden Seite
der zuführungsseitigen
Verbindungsöffnung
(T Behälterverbindungsöffnung) 44a angeordnet,
wenn dies in einer Eintrittsrichtung betrachtet wird, in der die
Entwicklerzuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt. An der voreilenden
Seite ist in ähnlicher
Weise ein zweites Eingriffselement 31a vorgesehen. Somit ist
an der stromaufwärtigen
Seite der Zuführungsöffnung 34 das
erste Eingriffselement 31b vorgesehen, und an der stromabwärtigen Seite
davon ist das zweite Eingriffselement 31a vorgesehen, und
zwar hinsichtlich der Eintrittsrichtung, in der die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt.
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[Klappenmechanismus der
Entwicklerzuführungskartusche]
-
Unter
Bezugnahme auf die 6 bis 8, auf
die 17, 23 und 26 wird
die Struktur eines Klappenmechanismus der Zuführungskartusche 9 gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
-
Die 6 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht der Klappe 35 (zuführungsseitiger
Klappenabschnitt) (drehbares Element) der Zuführungskartusche 9.
Die 7 zeigt die zuführungsseitige Klappe 35,
die die Zuführungsöffnung 34 öffnet (a), und
die zuführungsseitige
Klappe 35, die die Zuführungsöffnung 34 schließt (b).
Die 7 zeigt außerdem
die aufnahmeseitige Klappe 65, die die Aufnahmeöffnung 16a öffnet (c),
und die aufnahmeseitige Klappe 65, die die Aufnahmeöffnung 16a schließt (d). Die 8 zeigt
eine Vorderansicht eines zuführungsseitigen
bewegbaren Elementes (zuführungsseitiger bewegbarer
Abschnitt) 32 und die Klappe 35, die aneinander gekoppelt
sind. Die 26 zeigt eine Antriebsstruktur
für den
Wickelabschnitt zum Wickeln einer Tonerdichtung der Zuführungskartusche 9.
Die 17 zeigt eine Vorderansicht
des Wickelabschnittes. Die 23 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Klappe 35 und der Teile
in der Nachbarschaft der Klappe 35.
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Eine
untere Fläche 9e des
Entwickleraufnahmeabschnittes 33 ist mit einem T-Gehäuse 44 versehen,
das daran befestigt ist. Das T-Gehäuse 49 ist
an einem oberen Abschnitt mit einer T-Gehäuseöffnung 44d versehen,
und sie ist an einem unteren Abschnitt mit einer T-Behälterverbindungsöffnung 44a versehen.
Der Entwickler in dem Entwickleraufnahmeabschnitt 33 wird
in die Prozesskartusche 7 (Entwickleraufnahmeabschnitt 16)
durch die Öffnung 44d und die
Verbindungsöffnung 44a zugeführt. Zwischen
der Öffnung 44d und
der Verbindungsöffnung 44a ist
ein zuführungsseitiger
Klappeneinfügungsabschnitt 44b vorgesehen.
Der Einfügungsabschnitt 44b dient
zum drehbaren Stützen
des zylindrischen Abschnittes 35a der Klappe 35.
-
Hierbei
meint die untere Fläche
die Fläche oder
die Seite, die nach unten gerichtet ist, wenn die Zuführungskartusche 9 an
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht wird.
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Die
Klappe 35 ist mit einem Verbindungsabschnitt 35c versehen,
der von einer seitlichen Kante des zylindrischen Abschnittes 35a (Basisabschnitt)
in der axialen Richtung des zylindrischen Abschnittes nach außen vorsteht.
Die Klappe 35 ist mit Verbindungsöffnungen 35b versehen,
und zwar durch den Umfang des zylindrischen Abschnittes 35a an
den jeweils diametral gegenüberliegenden
Positionen. Insbesondere sind die Verbindungsöffnungen 35b gegenüber der Öffnung 34 und
der Verbindungsöffnung 44a hinsichtlich
einer Richtung angeordnet, die die axiale Richtung kreuzt. Der zylindrische
Abschnitt 35a ist in den Klappeneinfügungsabschnitt 44b so eingepasst,
dass die Außenfläche des
zylindrischen Abschnittes 35a mit der Innenfläche des
Klappeneinfügungsabschnittes 44b in
Kontakt ist. Dadurch ist die Klappe 35 bezüglich des
Entwickleraufnahmeabschnittes 33 drehbar.
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An
der offenen Seite des Klappeneinfügungsabschnittes 44b ist
eine Kappe 39 für
den Einfügungsabschnitt
der zuführungsseitigen
Klappe vorgesehen. Die Kappe 39 ist mit Armabschnitten 39b an
den jeweils entgegen gesetzten Endabschnitten versehen. Jeder Armabschnitt 39b hat
einen Lochabschnitt 39c, der mit einem Haltabschnitt 44c in
der Form einer Klaue im Eingriff ist, die an dem T-Gehäuse 44 vorgesehen
ist. Dadurch wird die Kappe 39 an dem T-Gehäuse 44 befestigt.
Außerdem
wird verhindert, dass die Kappe 35 von dem T-Gehäuse 44 außer Eingriff
gelangt.
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Die
Kappe 39 hat eine darin ausgebildete Öffnung 39a. Durch
die Öffnung 39a dringt
ein Verbindungsabschnitt 35c der Klappe 35.
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An
dem freien Ende des Verbindungsabschnittes 35c, das von
der Kappe 39 vorsteht, ist ein zuführungsseitiges bewegbares Element
(zuführungsseitiger
bewegbarer Abschnitt) 32 befestigt, der zum zusammenwirkenden
Bewegen der Klappe 35 dient. Das bewegbare Element 32 hat
einen Endvorsprung 32a, der in eine Endaussparung 35c1 eingefügt wird,
die in einer freien Endfläche
der Klappe 35 ausgebildet ist. Der Vorsprung 32a wird
mittels einer Presspassung in die Aussparung 35c1 eingepasst. Dadurch
wird das bewegbare Element 32 an die Klappe 35 befestigt.
Das bewegbare Element 32 ist mit der Klappe 35 einstückig drehbar.
Anders gesagt dreht sich die Klappe 35 zusammenwirkend
mit der Drehung des bewegbaren Elementes 32.
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Das
bewegbare Element 32 hat Vorsprünge 32 (32b1, 32b2, 32b3, 32b4)
und Aussparungen 32c (32c1, 32c2, 32c3, 32c4),
die abwechselnd angeordnet sind (8).
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Ein
Anbringungsverfahren und ein Betrieb der Klappe (zuführungsseitiger
Klappenabschnitt) und der umgebenden Elemente werden beschrieben.
-
Zunächst wird
die Klappe 35 in den Klappeneinfügungsabschnitt 44b des
T-Gehäuses 44 eingefügt. Die Öffnung des
Klappeneinfügungsabschnittes 44b wird
durch die Kappe 39 abgedeckt. Dann gelangt der Lochabschnitt 39c mit
dem Halteabschnitt 44c des T-Gehäuses 44 in Eingriff.
Dadurch wird die Kappe 39 an das T-Gehäuse 44 befestigt.
Danach wird der Endvorsprung 32a des bewegbaren Elementes 32 mittels
einer Presspassung in die Endaussparung 35c1 der zuführungsseitigen
Klappe 35 eingepasst. Dann wird das T-Gehäuse 44 an
den Entwickleraufnahmeabschnitt 33 durch Schrauben (nicht gezeigt)
oder dergleichen angebracht.
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Die 7(a) zeigt eine Schnittansicht der Klappe
und der umgebenden Elemente in einem Zustand, bei dem die Entwicklerzuführungskartusche 9 und
die Prozesskartusche 7 an das Bilderzeugungsgerät 100 angebracht
oder gesetzt sind.
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Wie
dies in der 7(a) gezeigt ist, wenn
die Prozesskartusche 7 und die Entwicklerzuführungskartusche 9 angebracht
werden, sind die Zuführungsöffnung 34,
die Öffnung 44d und
die Verbindungsöffnung 44a dem
zuführungsseitigen Klappenverbindungsanschluss 35b zugewandt.
Daher wird die Zufuhr des Entwicklers von der Zuführungskartusche 9 in
die Prozesskartusche 7 ermöglicht. In diesem Zustand wird
die Schraube 38 (2) gedreht, die über der Öffnung 34 und
der Öffnung 44d vorgesehen
ist. Dadurch wird der Entwickler zu der Öffnung 34 gefördert. Dann
fällt der
Entwickler von der Zuführungsöffnung 34 zu
der Aufnahmeöffnung 16a.
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Bei
dem in der 7(a) gezeigten Zustand ist
somit die Klappe 35 in der Position, die die Zufuhr des
Entwicklers zulässt,
um die Öffnung 34 zu öffnen.
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Die 7(b) zeigt eine Schnittansicht der Klappe
und der umgebenden Elemente in jenem Zustand, bei dem entweder die
Entwicklerzuführungskartusche 9 oder
die Prozesskartusche 7 aus der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes 100a entnommen
wird.
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Bei
dem in der 7(b) gezeigten Zustand ist
die Klappe 35 in der Position, die die Zufuhr des Entwicklers
verhindert, um die Öffnung 34 zu
schließen.
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In
diesem Zustand ist ein Abschnitt des zylindrischen Abschnittes 35a der
Klappe 35 außer
der Öffnung 35d (ein
Abschnitt außer
der Verbindungsöffnung 35b)
der Zuführungsöffnung 34,
der Öffnung 44d und
der Verbindungsöffnung 44a zugewandt.
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 oder
die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
entnommen wird, dann nimmt das zuführungsseitige bewegbare Element 32 eine
Kraft von dem aufnahmeseitigen bewegbaren Element (aufnahmeseitiger
bewegbarer Abschnitt) 62 der Prozesskartusche 7 auf,
was nachfolgend beschrieben wird, um sich zu bewegen, und um sich
insbesondere bei diesem Ausführungsbeispiel
zu drehen. Die Klappe 35 dreht sich von der Position, die
die Zufuhr des Entwicklers zulässt
(7(a)), um 90° zu einer Position, die die
Zufuhr des Entwicklers verhindert, und zwar in einer der Richtungen,
die durch Pfeile B und C angegeben sind (7(b)).
Dadurch wird die Öffnung 44d oder
die Verbindungsöffnung 44a der
Zuführungskartusche 9 der
Verbindungsöffnung 35b nicht
gegenüber
gesetzt. Dadurch wird die Öffnung 44d geschlossen,
so dass die Zufuhr des Entwicklers in die Prozesskartusche 7 gestoppt
wird.
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Anders
gesagt werden die Öffnungs-
und Schließbetriebe
der Klappe der Zuführungskartusche 9 dadurch
bewirkt, dass die Klappe 35 um 90° gedreht wird.
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Zwischen
dem Entwickleraufnahmeabschnitt 33 und dem T-Gehäuse 44 ist
eine T-Tonerdichtung 120 vorgesehen (17). Ein Längsende 120a der Tonerdichtung 120 ist
an die Zuführungsöffnung 34 befestigt,
um die Zuführungsöffnung 34 abzudichten. Das
andere Ende 120b der T-Tonerdichtung 120 ist an
einen runden Säulenabschnitt 121a der
Wickelwelle 121 befestigt. Die Wickelwelle 121 ist
mit einem Antriebskraftaufnahmeabschnitt 121b versehen,
der einstückig
mit dem runden Säulenabschnitt 121a drehbar
ist.
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Der
Antriebskraftaufnahmeabschnitt 121b hat eine T-Antriebskraftaufnahmekopplung 152 zum Aufnehmen
einer Antriebskraft von einer Hauptbaugruppenkopplung 151,
die bei der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgesehen ist, wenn die
Zuführungskartusche 9 an
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist. Sie nimmt
die Antriebskraft von einem Zahnradabschnitt 152a der Kopplung 152 durch
einen Getriebezug einschließlich
Leerlaufzahnräder 153, 154 auf 26.
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Falls
hierbei die Zuführungskartusche 9 eine neue
(ungebrauchte) ist, dann kann die Zuführungsöffnung 34 durch die
Tonerdichtung 120 abgedichtet sein. Wenn die Zuführungsöffnung 34 durch
die Tonerdichtung 120 abgedichtet ist, nimmt die Wickelwelle 121 eine
Antriebskraft von der Hauptbaugruppe durch den Antriebskraftaufnahmeabschnitt 121b auf, um
sich in der Richtung eines Pfeiles Differentialmechanismus zu drehen,
und zwar in jenem Zustand, bei dem die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist (17).
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Dadurch
wickelt die Wickelwelle 121 die Tonerdichtung 120 auf,
um die Zuführungsöffnung 34 zu öffnen. Falls
die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird, nachdem
die Tonerdichtung 120 beseitigt wurde, wird die Zuführungsöffnung 34 durch
die Klappe 35 abgedichtet.
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Die
Unterscheidung dessen, ob die Zuführungskartusche 9 eine
neue ist oder nicht, wird durch die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
durch Erkennen von Informationen durchgeführt, die in einem Speicher
(nicht gezeigt) gespeichert sind, der bei der Zuführungskartusche 9 vorgesehen
ist.
-
Bei
diesem Ausführungsbeispiel
ist die Entwicklerzuführungskartusche 9 mit
der zuführungsseitigen
Klappe 35 versehen. Aus diesem Grund ist es nicht immer
erforderlich, die Tonerdichtung zu verwenden, und das Lecken des
Entwicklers durch die Zuführungsöffnung 34 kann
weiterhin verhindert werden. Bei der vorstehend beschriebenen Struktur
mit der Tonerdichtung kann jedoch das Lecken des Entwicklers z.
B. während
eines Transportes der Entwicklerzuführungskartusche sicher verhindert
werden.
-
Bei
diesem Ausführungsbeispiel
sind die zuführungsseitige
Klappe 35 und das zuführungsseitige bewegbare
Element 32 nicht einstückig
oder getrennte Elemente. Bei einer alternativen Struktur wird jedoch
die Kappe 39 nicht verwendet, und wie dies in der 27 gezeigt ist, ist die zuführungsseitige Klappe (zuführungsseitiger
Klappenabschnitt) 95 mit einem Entkoppelungsverhinderungsabschnitt 35e z.
B. einer Einschnapp-Bauart
vorgesehen. Dadurch gelangt die Klappe 95 mit dem Loch 96e des
T-Gehäuses 96 in
Eingriff, so dass die Entkoppelung verhindert werden kann. Daher
können
die Klappe 95 und der zuführungsseitige bewegbare Abschnitt 95f eine einzige
einstückige
Struktur sein.
-
Die
zuführungsseitige
Klappe 95 des Beispieles in der 27 entspricht
der vorstehend beschriebenen zuführungsseitigen
Klappe 35, und das T-Gehäuse 96 entspricht
dem T-Gehäuse 44,
und zusätzlich
entspricht der zuführungsseitige
bewegbare Abschnitt 95f dem zuführungsseitigem bewegbaren Element 32.
Die Verbindungsöffnung 95b entspricht der
Verbindungsöffnung 35b,
und ein Nichtöffnungsabschnitt 95d entspricht
dem Nichtöffnungsabschnitt 35d.
Die T-Behälterverbindungsöffnung 96a entspricht
der T-Behälterverbindungsöffnung 44a,
und der zuführungsseitige
Klappeneinfügungsabschnitt 96b entspricht
dem zuführungsseitigen
Klappeneinfügungsabschnitt 44b,
und zusätzlich
entspricht die T-Gehäuseöffnung 96d der
T-Gehäuseöffnung 44d.
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Die
Zuführungskartusche 9 hat
des Weiteren die folgenden Strukturen.
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Insbesondere
hat sie ein erstes Eingriffselement 31b, das an einer Position
stromaufwärts
von der Zuführungsöffnung 34 (zuführungsseitiges
bewegbares Element 32) hinsichtlich der Vorschubrichtung
befestigt ist, in der die Zuführungskartusche 9 in die
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt. Falls die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt, dann bewegt das
erste Eingriffselement 31b das Regulierelement 68,
das nachfolgend beschrieben wird, und zwar bevor die Klappe 35 die
Zuführungsöffnung 34 öffnet. Dadurch
löst es den
Regulierbetrieb des Regulierelementes 68. Dies ermöglicht eine
Bewegung des aufnahmeseitigen bewegbaren Elementes 62.
Nachfolgend gelangt es mit ersten aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitten 62b1, 62b3 des
bewegbaren Elementes 62 in Eingriff, um das bewegbare Element 62 zu
drehen. Dies bewegt die aufnahmeseitige Klappe 65 von der
Position, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert, zu der Position,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt.
-
Zusätzlich hat
die Entwicklerzuführungskartusche 9 ein
zweites Eingriffselement 31a, das an einer Position stromaufwärts von
der Zuführungsöffnung 34 (zuführungsseitiges
bewegbares Element 32) hinsichtlich einer Entnahmerichtung
befestigt ist, in der die Entwicklerzuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe des Gerätes 100 entnommen
wird. Falls die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe des Gerätes 100 entnommen
wird, dann gelangt das zweite Eingriffselement 31a mit
dem Regulierelement 68 in Kontakt, um das Regulierelement 68 zu
bewegen (zu drehen), nachdem die Klappe 35 die Zuführungsöffnung 34 geschlossen
hat. Dadurch löst
es den Regulierbetrieb des Regulierelementes 68. Somit
lässt es
die Bewegung des bewegbaren Elementes 62 zu. Nachfolgend
gelangt es mit einem aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt in Eingriff, der
an einer anderen Position als der aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt
des aufnahmeseitigen bewegbaren Elementes 62 vorgesehen
ist. Dadurch wird die Klappe 65 von der Position, die die
Aufnahme des Entwicklers zulässt,
zu der Position bewegt, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert.
-
In
jenem Zustand, bei dem die Zuführungskartusche 9 an
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist, erstreckt
sich das zuführungsseitige
bewegbare Element 32 in einer Richtung, die senkrecht zu
der Bodenseite (untere Fläche) 9e der Zuführungskartusche 9 ist.
Das bewegbare Element 32 ist um eine horizontale Achse
drehbar, die parallel zu der unteren Fläche 9e ist.
-
Die
zuführungsseitige
Klappe 35 hat die Form eines drehbaren Zylinders, der um
eine horizontale Achse drehbar ist, die parallel zu der unteren Fläche 9e der
Zuführungskartusche 9 ist.
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Die
zylindrische Öffnung,
die sich entlang der Längsrichtung
der zylindrischen Form erstreckt, von der zuführungsseitigen Klappe 35 liegt
der Entwicklerzuführungsöffnung 34 gegenüber. Dadurch wird
die Entwicklerzuführungsöffnung 34 geöffnet. Der
Abschnitt des Zylinders außer
der zylindrischen Öffnung
schließt
die Zuführungsöffnung 34,
indem er der Aufnahmeöffnung 16a gegenüber liegt.
-
Das
zuführungsseitige
bewegbare Element 32 hat einen zuführungsseitigen Betätigungsabschnitt
in der Form von Vorsprüngen
(32b1, 32b2, 32b3, 32b4), die
mit Vorsprüngen 62b1, 62b3 (erster aufnahmeseitiger
Betätigungsabschnitt)
und gegabelten Vorsprüngen 62b2, 62b4 (zweiter
aufnahmeseitiger Betätigungsabschnitt)
im Eingriff sind, um Drehkräfte
aufzunehmen. Dadurch wird die zuführungsseitige Klappe 35 gedreht.
-
[Klappenmechanismus der
Prozesskartusche]
-
Unter
Bezugnahme auf die 9, 10, 18, 24 und 25 wird
der Klappenmechanismus der Prozesskartusche 7 von diesem
Ausführungsbeispiel
beschrieben.
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Die 9 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht der Klappe der Prozesskartusche 7 und der
umgebenden Elemente. Die 10 zeigt
eine Vorderansicht eines Verbindungszustandes zwischen dem aufnahmeseitigen
bewegbaren Element 62 und der aufnahmeseitigen Klappe 65 (aufnahmeseitiger
Klappenabschnitt) (drehbares Element). Die 18 zeigt
eine Vorderansicht des Wickelabschnittes zum Wickeln der Tonerdichtung
der Prozesskartusche. Die 24 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Klappe der Prozesskartusche 7 und
der umgebenden Elemente. Die 25 zeigt
eine Antriebsstruktur für
den Wickelabschnitt.
-
Wie
dies in der 9 gezeigt ist, hat der Klappenmechanismus
der Prozesskartusche 7 die Strukturen, die ähnlich den
Strukturen des Klappenmechanismus der Zuführungskartusche 9 sind.
Das Entwicklungsvorrichtungsgehäuse 45 entspricht
dem T-Gehäuse 44.
Die Entwicklungsvorrichtungsgehäuseöffnung 45d entspricht
der T-Gehäuseöffnung 44d. Die
Entwicklerbehälterverbindungsöffnung 45a entspricht
der T-Behälterverbindungsöffnung 44a.
Der Entwicklungsklappeneinfügungsabschnitt 45b entspricht
dem zuführungsseitigen
Klappeneinfügungsabschnitt 44b.
Die aufnahmeseitige Klappe 65 entspricht der zuführungsseitigen Klappe 35.
Der zylindrische Abschnitt 65a entspricht dem zylindrischen Abschnitt 35a;
der Verbindungsabschnitt 65c entspricht dem Verbindungsabschnitt 35c;
die Verbindungsöffnung
(Öffnung) 65b entspricht
der Verbindungsöffnung 35b;
und der Nichtöffnungsabschnitt 65d entspricht
dem Nichtöffnungsabschnitt 35d.
Die Kappe 69 entspricht der Kappe 39; der Armabschnitt 69b entspricht
dem Armabschnitt 39b; der Lochabschnitt 69c entspricht
dem Lochabschnitt 39c; die Öffnung 69a entspricht
der Öffnung 39a;
und die Endaussparung 65c1 entspricht der Endaussparung 35c1.
Angesichts dieser Entsprechungen wird die Beschreibung der entsprechenden
Abschnitte der Prozesskartusche zur Vereinfachung weggelassen.
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Die
Beschreibung bezieht sich auf das aufnahmeseitige bewegbare Element 62.
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Wie
dies in der 10 gezeigt ist, dient ein bewegbares
Element 62, das an einem freien Ende der Klappe 65 befestigt
ist, zum Bewegen der Klappe 65. Anders gesagt hat die Klappe 65 eine
Wechselwirkung mit der Bewegung (Drehung) des bewegbaren Elementes 62.
Das bewegbare Element 62 ist mit Vorsprüngen 62b (62b1, 62b2, 62b3, 62b4)
und Aussparungen 62c (62c1, 62c2, 62c3, 62c4)
versehen, um eine Drehkraft auf die Zuführungskartusche 9 bei den
Anbringungs- und Entnahmebetrieben der Prozesskartusche 7 bezüglich der
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes aufzubringen. Der Vorsprung 62b ist
entlang der Drehbewegungsrichtung des bewegbaren Elementes 62 angeordnet.
Der Vorsprung 62b2 ist seinem mittleren Abschnitt mit einer
Aussparung 62b1 so versehen, dass er einen gegabelten Vorsprung
bildet. Zusätzlich
ist der Vorsprung 62b4 an seinem mittleren Abschnitt mit
einer Aussparung 62d2 so versehen, dass er einen gegabelten
Vorsprung bildet. Die Vorsprünge 62b2, 62b4 können mit den
Vorsprüngen 32b (32b1, 32b2, 32b3, 32b4)
des bewegbaren Elementes 32 in Eingriff gelangen. Die Vorsprünge 62b1 bis 62b4 bilden
einen aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt.
Insbesondere bilden die Vorsprünge 62b1, 62b3 einen
ersten aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt,
und die Vorsprünge 62b2, 62b4 bilden
einen zweiten aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt. Die Aussparungen 62d1, 62d2 sind
so vorgesehen, dass sie eine Überlagerung
zwischen dem Vorsprung 32b und den Vorsprüngen 62b2, 62b4 verhindern.
Unter Bezugnahme auf die 10 sind
die Abschnitte der Vorsprünge 62b2 und 62b4 durch
gestrichelte Linien umschlossen.
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Der
Entwickleraufnahmeabschnitt 16 hat des Weiteren ein Regulierelement 68 zum
Regulieren einer Drehung des bewegbaren Elementes 62. Das Regulierelement 68 ist
in der vertikalen Richtung (Richtung eines Pfeiles Element) durch
Klauenabschnitte 71a, 72a der Gleitschienen 71, 72 gleitbar, die
bei dem Entwickleraufnahmeabschnitt 16 vorgesehen sind.
Das Regulierelement 68 wird normalerweise in einer nach
oben gerichteten Richtung durch eine Federkraft (elastische Kraft)
einer Druckfeder 70 gedrückt, die zwischen dem Entwickleraufnahmeabschnitt 16 und
dem Regulierelement 68 vorgesehen ist. Wie dies in der 10 gezeigt ist, wenn das Regulierelement 68 an
der Ruheposition (Regulierposition) ist, dann gelangt die Regulieraussparung 68a sequenziell
mit den Vorsprüngen 62b (62b1, 62b2, 62b3, 62b4)
des bewegbaren Elementes 62 in Eingriff. Dadurch wird die
Drehung des bewegbaren Elementes 62 reguliert. Anders gesagt
wird durch den Eingriff zwischen den Vorsprüngen 62b und der Aussparung 68a die
Drehung des bewegbaren Elementes 62 reguliert oder verhindert.
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Die
oberste Fläche
des Gehäuses 65 ist
mit einem Dichtelement 67 versehen, dass eine Öffnung 67a entsprechend
der Verbindungsöffnung 45a aufweist.
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Das
Anbringungsverfahren und der Betrieb der Klappe der Prozesskartusche 7 und
der umgebenden Elemente wird beschrieben.
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Zunächst wird
die Klappe 65 in den Klappeneinfügungsabschnitt 45b des
Gehäuses 45 eingefügt. Die Öffnung des
Klappeneinfügungsabschnittes 45b wird
durch die Kappe 69 abgedeckt. Dann gelangt der Lochabschnitt 69c der
Kappe 69 mit einem Halteabschnitt 45c des Gehäuses 45 in
Eingriff. Auf diese Art und Weise wird die Klappe 65 an
das Gehäuse 45 befestigt.
Dann wird der Endvorsprung 62a des bewegbaren Elementes 62 mittels
einer Presspassung in die Endaussparung 65c1 der Klappe 65 eingepasst.
Das Regulierelement 68 gelangt mit den Klauenabschnitten 71a, 72a der
Gleitschienen 71, 72 an der Außenseite des Entwickleraufnahmeabschnittes 16 in
Eingriff. Danach wird die Feder 70 zwischen dem Regulierelement 68 und
dem Entwickleraufnahmeabschnitt 16 angebracht. Nachfolgend
wird das Dichtelement 67 an der Seite der Verbindungsöffnung 45a des
Gehäuses 45 angebracht.
Das Entwicklungsvorrichtungsgehäuse 45 wird
an den Entwickleraufnahmeabschnitt 16 durch Schrauben (nicht gezeigt)
oder dergleichen befestigt.
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Die
Klappe 65 öffnet
und schließt
in ähnlicher Weise
wie die vorstehend beschriebene Klappe 35. Jeweils bei
Drehungen von 90° der
aufnahmeseitigen Klappe 65 kann die Prozesskartusche 7 abwechselnd
Entwickler von der Entwicklerzuführungskartusche 9 aufnehmen
(Position, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, 7(c))
und Entwickler nicht aufnehmen (Position, die die Aufnahme des Entwicklers
verhindert, 7(d)).
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Somit
wird die Aufnahmeöffnung 16a durch die
Drehung der Klappe 65 mit einer Wechselbeziehung mit der
Drehung von 90° des
aufnahmeseitigen bewegbaren Elementes 62 geöffnet und
geschlossen.
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Zwischen
dem Entwickleraufnahmeabschnitt 16 und dem Entwicklungsvorrichtungsgehäuse 45 ist eine
D-Tonerdichtung 130 vorgesehen (18).
Ein Längsende 130a der
Differentialmechanismus-Tonerdichtung 130 ist an den Entwickleraufnahmeabschnitt 16 befestigt
und dichtet die Aufnahmeöffnung 16a ab.
Das andere Ende der D-Tonerdichtung 130 ist an den runden
Säulenabschnitt 131a der Wickelwelle 131 befestigt.
Des Weiteren ist ein drehbarer Antriebskraftaufnahmeabschnitt 131b vorgesehen,
der einstückig
mit dem runden Säulenabschnitt 131a drehbar
ist.
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Wie
dies in der 25 gezeigt ist, nimmt in dem
Zustand, bei dem die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
angebracht ist, die Entwicklungsantriebskraftaufnahmekopplung 156 die
Antriebskraft von der Hauptbaugruppenkopplung 155 für den Entwicklungsbetrieb
auf, die bei der Hauptbaugruppe des Gerätes 100 vorgesehen
ist. Der Antriebskraftaufnahmeabschnitt 131b nimmt die Antriebskraft
durch den Getriebezug einschließlich Leerlaufzahnrädern 157, 158, 159 von
dem Getriebeabschnitt 156a der Kopplung 156 auf.
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Wenn
bei diesem Ausführungsbeispiel
die Prozesskartusche 7 eine neue (ungebrauchte) ist, dann
kann die Aufnahmeöffnung 16a durch
die vorstehend beschriebene Tonerdichtung 130 abgedichtet
werden. Falls die Aufnahmeöffnung 16a durch
die Tonerdichtung 130 abgedichtet wird, wenn die Prozesskartusche 7 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist, dann nimmt
die Wickelwelle 131 die Antriebskraft von der Hauptbaugruppe
durch den Antriebskraftaufnahmeabschnitt 131b auf.
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Ob
die Prozesskartusche 7 eine neue ist oder nicht, wird durch
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes unterschieden, wobei Informationen
erfasst werden, die in einem Speicher (nicht gezeigt) gespeichert
werden, der bei der Prozesskartusche 7 vorgesehen ist.
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Dann
wickelt die Wickelwelle 131 die Tonerdichtung 130 auf,
um die Aufnahmeöffnung 16a zu öffnen. Wenn
die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
entnommen wird, dann wird die Aufnahmeöffnung 16a durch die
Klappe 65 abgedichtet.
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Die
Prozesskartusche ist außerdem
in der gleichen Art und Weise mit der aufnahmeseitigen Klappe 65 wie
die Entwicklerzuführungskartusche versehen.
Aus diesem Grund kann das Lecken des Entwicklers aus der Entwickleraufnahmeöffnung 16a in
ausreichender Weise auch dann verhindert werden, wenn die Tonerdichtung
nicht verwendet wird. Jedoch kann durch die Struktur, die die vorstehend beschriebene
Tonerdichtung verwendet, das mögliche
Lecken des Entwicklers während
des Transportes der Prozesskartusche sicher verhindert werden.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
sind die aufnahmeseitige Klappe 65 und das aufnahmeseitige bewegbare
Element 62 nicht einstückig
oder separate Elemente. Jedoch wird bei einer alternativen Struktur,
wie sie in der 28 gezeigt ist, die Kappe 69 nicht
verwendet, aber die aufnahmeseitige Klappe (aufnahmeseitiger Klappenabschnitt) 97 ist
mit einem Entkopplungsverhinderungsabschnitt 97e wie z.
B. eine Schnappeinpassung versehen, und die Klappe 97 gelangt
mit einem Loch 98e des Entwicklungsvorrichtungsgehäuses 98 in
Eingriff, um die Entkopplung zu verhindern. Dadurch können die
Klappe 97 und der aufnahmeseitige bewegbare Abschnitt 97f einstückig geschaffen
werden.
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In
der 28 entspricht die Klappe 97 der vorstehend
beschriebenen Klappe 65; das bewegbare Element 97f entspricht
dem bewegbaren Element 62; und das Entwicklungsvorrichtungsgehäuse 98 entspricht
dem Entwicklungsvorrichtungsgehäuse 45.
Die Verbindungsöffnung 97b entspricht
der Verbindungsöffnung 65b;
und der Nichtöffnungsabschnitt 97d entspricht
dem Nichtöffnungsabschnitt 65d.
Die Entwicklerbehälterverbindungsöffnung 98a entspricht
der Entwicklerbehälterverbindungsöffnung 45a;
der Entwicklungsklappeneinfügungsabschnitt 98b entspricht
dem Entwicklungsklappeneinfügungsabschnitt 45b;
und die Entwicklungsvorrichtungsgehäuseöffnung 98d entspricht
der Entwicklungsvorrichtungsgehäuseöffnung 45d.
Daher wird die detaillierte Beschreibung von diesen Elementen zur
Vereinfachung weggelassen.
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[Antriebsstruktur für den Klappenabschnitt]
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Unter
Bezugnahme auf die 11 und 12 werden
die Öffnungs- und Schließbetriebe der
Klappe 35 und der Klappe 65 während der Anbringungs- und
Entnahmebetriebe der Zuführungskartusche 9 und
der Prozesskartusche 7 beschrieben.
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(Falls die Entwicklerzuführungskartusche
angebracht ist)
-
Unter
Bezugnahme auf die 11 wird jener Fall beschrieben,
dass die Zuführungskartusche 9 an die
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in einem Zustand angebracht
ist, bei dem die Prozesskartusche 7 bereits in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes gesetzt
ist. Zur Vereinfachung der Darstellung sind der Entwickleraufnahmeabschnitt 33 und
der Entwickleraufnahmeabschnitt 16 in der 11 weggelassen. Die Klappe 44, die Verbindungsöffnung 45b, die
Klappe 65, die Verbindungsöffnung 65b, der Eingriffsabschnitt 31a1 des
zweiten Eingriffselementes 31a und der Eingriffsabschnitt 31b1 des
ersten Eingriffselementes 31b sind durch gestrichelte Linien dargestellt.
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Bevor
die Zuführungskartusche 9 an
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht wird, werden
die Öffnung 44d und
die Verbindungsöffnung 44a des
T-Gehäuses
so positioniert, dass sie der Verbindungsöffnung 35b der zuführungsseitigen
Klappe 35 nicht gegenüber
liegen. (Der Zustand, der in (b) in der 7 gezeigt
ist) (Position, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert). Daher
wird die Zufuhr des Entwicklers in die Prozesskartusche 7 verhindert (geschlossener
Zustand).
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Wenn
die Prozesskartusche 7 an die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand angebracht ist, dass die Zuführungskartusche 9 nicht
an die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist, dann nimmt
das bewegbare Element 62 überhaupt keine Kraft auf. Daher
wird die Klappe 65 nicht gedreht. Aus diesem Grund bleibt
die Prozesskartusche 7 in dem geschlossenen Zustand, bei
dem Aufnahme des Entwicklers verhindert wird.
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Die
Regulieraussparung 68a des Regulierelementes 68 und
die Vorsprünge 62b (62b1 oder 62b3)
des bewegbaren Elementes 62 sind miteinander im Eingriff.
Daher wird das bewegbare Element 62 weiterhin reguliert
(die Drehung (Bewegung) wird verhindert).
-
Der
Benutzer fügt
die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes ein, während die zu führenden
Abschnitte 42a, 42b an die Hauptbaugruppenschienen 101a, 101b gesetzt
werden (in der Richtung, die durch einen Pfeil A in (k) in der 11 angegeben ist).
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 zu
der Position vorgeschoben wird, die in (j) in der 11 gezeigt ist, dann gelangt der Eingriffsabschnitt 31a1 des zweiten
Eingriffselementes 31a mit dem geneigten Flächenabschnitt 68b1 der
Führungsfläche 68b des Regulierelementes 68 in
Kontakt.
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Bei
einem weiteren Vorschub der Zuführungskartusche 9,
wie dies in (i) in der 11 gezeigt ist,
wird der geneigte Flächenabschnitt 68b1 durch das
erste Eingriffselement 31a1 bewegt. Daher wird das Regulierelement 68,
das zu der oberen Regulierposition durch die elastische Kraft der
Druckfeder 70 gedrückt
wurde, gegen die elastische Kraft zu dem Entwickleraufnahmeabschnitt 16 in
jener Richtung nach unten bewegt, die durch einen Pfeil H in (i)
in der 11 angegeben ist (Position,
die eine Bewegung zulässt
(Position, die eine Drehung zulässt)).
-
Wenn
der Eingriffsabschnitt 31a1 der Zuführungskartusche 9 den
ebenen Flächenabschnitt 68b2 der
Führungsfläche 68b erreicht,
dann wird der Eingriff zwischen der Regulieraussparung 68a des Regulierelementes 68 und
einem Vorsprung 62b (62b1 oder 62b3 in der 10) gelöst.
Dadurch wird das bewegbare Element 62 drehbar ((h) in der 11).
-
Danach
gleitet der Eingriffsabschnitt 31a1 an dem ebenen Flächenabschnitt 68b2 des
Regulierelementes 68. Außerdem gelangt der Eingriffsabschnitt 31a1 mit
dem Vorsprung 62b (62b1 oder 62b3) des bewegbaren
Elementes 62 in Eingriff, um das bewegbare Element 62 im
Gegenuhrzeigersinn zu drehen ((g) in der 11).
Durch die Drehung des bewegbaren Elementes 62 wird die
aufnahmeseitige Klappe 65, die daran befestigt ist, auch
im Gegenuhrzeigersinn zusammen mit dem bewegbaren Element 62 gedreht.
Dadurch wird die Verbindungsöffnung 65b der Klappe 65 mit
der Entwicklungsvorrichtungsgehäuseöffnung 45d und
der Verbindungsöffnung 45a verbunden.
Insbesondere wird die Klappe 65 nun in der Position platziert,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt ((c) in der 7).
Die Aussparung 62c (62c1 oder 62c3 in
der 10) ist so vorgesehen, dass
sie den Eingriffsabschnitt 31a1 aufnimmt, wenn der Eingriffabschnitt 31a1 mit
dem Vorsprung 62b (62b1 oder 62b3) im
Eingriff ist.
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 zu
jener Position vorgeschoben wird, an der der Eingriff zwischen dem
Eingriffsabschnitt 31a1 und dem bewegbaren Element 62 gelöst wird,
dann wird die Klappe 65 vollständig um 90° gedreht. Dann stoppt die Drehung
der Klappe 65. Dabei nimmt die Verbindungsöffnung 65 eine
derartige Position ein, dass sie der Aufnahmeöffnung 16a gegenüber liegt
((c) in der 7). Daher wird der Öffnungszustand
erreicht, bei dem die Aufnahme des Entwicklers von der Zuführungskartusche 9 ermöglicht wird
((f) in der 11).
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Wie
dies in (e)–(d)
in der 11 gezeigt ist, wenn die Zuführungskartusche 9 weiter
in die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgeschoben wird, wird
der geneigte Flächenabschnitt 68b3 durch
den Eingriffsabschnitt 31a1 geführt. Daher bewegt sich das
Regulierelement 68 zu der Regulierposition (in der Richtung
eines Pfeiles G in (e) in der 11)
bezüglich
des Entwickleraufnahmeabschnittes 16 durch die elastische
Kraft (Federkraft) der Feder 70 nach oben.
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Der
Eingriffsabschnitt 31a1 der Zuführungskartusche 9 wird
von dem geneigten Flächenabschnitt 68b3 der
Führungsfläche 68 entkoppelt.
Der Vorsprung 62b (62b2 oder 62b4 in
der 10) wird in einen Eingriff
mit der Regulieraussparung 68a des Regulierelementes 68 gebracht.
Das bewegbare Element 62 stellt die Regulierposition wieder
her, wenn die Drehung verhindert wird ((c) in der 11).
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Die
Zuführungskartusche 9 wird
weiter in die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgeschoben. Dadurch
gelangt der gegabelte Vorsprung 62b (62b2 oder 62b4 in
der 10) des bewegbaren Elementes 62 mit
dem Vorsprung 32b (32b1 oder 32b3 der 8)
und dem Vorsprung 32c (32c1 oder 32c3 der 8)
des bewegbaren Elementes 32 in Eingriff. Dabei wird die
Drehung des bewegbaren Elementes 62 durch das Regulierelement 68 reguliert
oder verhindert. Daher dreht sich das bewegbare Element 32 im Gegenuhrzeigersinn
(eine Richtung eines Pfeiles I in (c) in der 11)
durch die Kraft, die von dem bewegbaren Element 62 aufgenommen
wird, und zwar bei der Eintrittsbewegung der Zuführungskartusche 9.
Mit der Drehung des bewegbaren Elementes 32 wird die Klappe 35,
die daran befestigt ist, ebenfalls im Gegenuhrzeigersinn gedreht.
Die Verbindungsöffnung 35b der
Zuführungsseitigen
Klappe 35 wird in eine Fluidverbindung (der Entwickler
kann dort hindurch strömen)
mit der Gehäuseöffnung 44d und
der Verbindungsöffnung 44a versetzt
((c)–(b)
in der 11). Anders gesagt ist die
Klappe 35 der Zuführungskartusche 9 nun
in der Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt.
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Die
Struktur und der Betrieb der Prozesskartusche 7 und der
Zuführungskartusche 9 werden
folgendermaßen
zusammengefasst. Die Positionierstruktur bezüglich der Hauptbaugruppe 100a wird ebenfalls
beschrieben.
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Die
Prozesskartusche 7 und die Zuführungskartusche 9 sind
abnehmbar an die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes unabhängig voneinander
anbringbar.
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Die
Prozesskartusche 7 hat die lichtempfindliche Trommel 1 und
die Entwicklungswalze 17 zum Entwickeln des elektrostatischen
latenten Bildes, das an der lichtempfindlichen Trommel 1 durch
den Entwickler ausgebildet wird. Die Prozesskartusche 7 hat die
aufnahmeseitige Klappe 65, die zwischen der Position, die
die Aufnahme des Entwicklers zulässt,
um die Entwickleraufnahmeöffnung 16a für eine Aufnahme
des Entwicklers zu Öffnen,
und der Position bewegbar ist, die die Aufnahme des Entwicklers
verhindert, um die Aufnahmeöffnung 16a zu
schließen.
Die Prozesskartusche 7 hat das aufnahmeseitige bewegbare
Element 62, das in Zusammenwirkung mit der Klappe 65 bewegbar
ist, und das aufnahmeseitige Betätigungsabschnitte 62b2 und 62b4 aufweist,
die an der Betätigungsposition
platziert werden, wenn die Klappe 65 an der Position ist,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Die Prozesskartusche 7 hat das
Regulierelement 68 zum Regulieren der Bewegung des bewegbaren
Elementes 62, wenn der Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 an
der Betätigungsposition
ist ((e) in der 11). Hierbei ist die Betätigungsposition
jene Position, an der der Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 mit
dem Vorsprung 32b des zuführungsseitigen bewegbaren Elementes 32 im
Eingriff ist, und das zuführungsseitige
bewegbare Element 32 wird durch die relative Bewegung zwischen
dem zuführungsseitigen
bewegbaren Element 32 und dem aufnahmeseitigen bewegbaren
Element 62 bewegt (gedreht). Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist der Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 an der
obersten Position in der Betätigungsposition
((a) bis (e)).
-
Die
Zuführungskartusche 9 hat
den zuführungsseitigen
Entwickleraufnahmeabschnitt 33 zum Aufnehmen des Entwicklers.
Die Zuführungskartusche 9 hat
die T-Gehäuseöffnung 44d zum
Zuführen des
Entwicklers von dem Entwickleraufnahmeabschnitt 33 in die
Prozesskartusche 7 durch die Aufnahmeöffnung 16a, und die
zuführungsseitige
Klappe 35 ist zwischen der Position, die die Zufuhr des Toners
zulässt,
an der die T-Gehäuseöffnung 44d und
die Verbindungsöffnung 44a in
einer Verbindungsbeziehung mit einander sind, und der Position bewegbar,
die die Zufuhr des Entwicklers verhindert, um die T-Gehäuseöffnung 44d und
die Verbindungsöffnung 44a zu
schließen.
Die Entwicklerzuführungskartusche 9 hat
das bewegbare Element 32, das den Vorsprung 32b aufweist,
welcher mit dem Betätigungsabschnitt 62b2 in
jenem Zustand in Eingriff gelangen kann, bei dem der an der Betätigungsposition reguliert
wird. Wenn die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgeschoben wird, dann
bewegt sich das bewegbare Element 32 in Zusammenwirkung
mit der Klappe 32 von der Position, die die Zufuhr des
Toners verhindert, zu der Position, die die Zufuhr des Toners zulässt, und
zwar durch den Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4,
der mit dem Vorsprung 32b im Eingriff ist ((d) bis (a)
in der 11).
-
Wenn
die Zuführungskartusche 9 weiter
in die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgeschoben wird, dann
schlägt
der zu positionierende Abschnitt 40 der Zuführungskartusche 9 an
die Hauptbaugruppenstützwelle 103 an,
die bei der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgesehen ist ((b) in
der 13). Der zu positionierende
Abschnitt 40 ist an der vorderen Endfläche der Zuführungskartusche 9 hinsichtlich
der Eintrittsrichtung der Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgesehen. An dieser Position
ist die Drehung um 90° der
Klappe 35 abgeschlossen, so dass das Anbringen der Zuführungskartusche 9 an
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes abgeschlossen ist. Dabei wird
die Drehung der zuführungsseitigen
Klappe 65 gestoppt. Außerdem
ist die Verbindungsöffnung 65b an
einer derartigen Position, dass sie der T-Gehäuseöffnung 45d und der
Verbindungsöffnung 45a gegenüber liegt
((c) in der 7) (Position, die die Zufuhr des
Entwicklers zulässt).
Die Entwicklerzuführungsöffnung 34 ist
nun in dem geöffneten
Zustand, und der Entwickler kann in die Prozesskartusche 7 zugeführt werden
((a) in der 11).
-
Wenn
die Kartusche 9 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in einem Zustand eintritt, bei dem die Prozesskartusche 7 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist, sind die Betriebe
des aufnahmeseitigen bewegbaren Elementes 62, der aufnahmeseitigen
Klappe 65 und des Regulierelementes 68 folgendermaßen.
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Das
bewegbare Element 62 dient zum zusammenwirkenden Bewegen
der Klappe 65 zwischen der Position, die die Aufnahme des
Entwicklers zulässt,
und der Position, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert. Das
bewegbare Element 62 hat den aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt (zweiter
aufnahmeseitiger Betätigungsabschnitt)
(gegabelte Vorsprünge 62b2 und 62b4),
der an der Betätigungsposition
ist, wenn die Klappe 65 an der Position platziert ist,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Das Regulierelement 68 reguliert
die Bewegung (Drehung) des bewegbaren Elementes 62 in jenem
Zustand, bei dem der aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt an der Betätigungsposition
ist.
-
Wie
dies bereits beschrieben ist, hat das bewegbare Element 32 der
Kartusche 9 die folgenden Strukturen. Wenn die Kartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt, dann wird das
bewegbare Element 32 durch einen Eingriff mit dem aufnahmeseitigen
Betätigungsabschnitt
(Vorsprung 62b2, 62b4) des bewegbaren Elementes 62 bewegt (gedreht),
das durch das Regulierelement 68 reguliert oder begrenzt
wird, das an der Betätigungsposition
platziert ist. Das bewegbare Element 32 bewegt zusammenwirkend
die Klappe 35 von der Position, die die Zufuhr des Entwicklers
verhindert, zu der Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt. Dadurch öffnet die
Klappe 35 die Zuführungsöffnung 39.
-
Bei
diesem Ausführungsbeispiel
wird hierbei der aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt an der Betätigungsposition
platziert, wenn die Klappe 65 an der Position platziert
ist, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Das bewegbare Element 32 wird
durch den Eingriff mit dem aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt (Vorsprung 62b2, 62b4)
bewegt, um die Klappe 35 von der Position, die die Zufuhr
des Entwicklers verhindert, zu der Position zu bewegen, die die
Zufuhr des Entwicklers zulässt.
Wenn die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt, wird die Zuführungsöffnung 34 daher nur
dann geöffnet,
wenn die Klappe 65 an der Position platziert ist, die die
Aufnahme des Entwicklers zulässt,
d. h. nur dann, wenn die Aufnahmeöffnung 16a geöffnet ist.
Aus diesem Grund kann es vermieden werden, dass die Zuführungsöffnung 34 geöffnet wird,
obwohl die Aufnahmeöffnung 16a geschlossen ist.
Somit kann das Lecken des Entwicklers aus der Zuführungsöffnung 34 verhindert
werden.
-
Wenn
gemäß diesem
Ausführungsbeispiel die
Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt, dann wird die
Zuführungsöffnung 34 niemals
geöffnet,
es sei denn, die Prozesskartusche 7 ist an der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht.
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Wie
dies bereits beschrieben ist, wird die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgeschoben, während sie
an den Hauptbaugruppenschienen (Hauptbaugruppenseitenführung) 101a, 101b an
den zu führenden
Abschnitten 42a, 42b getragen wird. Es ist zu
wünschen,
dass die für
das Einfügen
erforderliche Kraft klein ist, während
das Positionieren der Zuführungskartusche 9 gewährleistet
wird. Unter diesem Standpunkt ist ein Zwischenraum vorgesehen, der
so groß wie
der Zwischenraum zwischen der Hauptbaugruppenstützwelle 103 und dem
zu positionierenden Abschnitt 40 ist.
-
Der
zu führende
Abschnitt 42b, der näher
an dem bewegbaren Element 32 ist, wie dies in der Querschnittsrichtung
erkenntlich ist (linke Seite hinsichtlich der Richtung, in der die
Ansicht der 2 betrachtet wird), wird geführt. Um
dieses zu erreichen, dient die Hauptbaugruppenschiene 101b zum Regulieren
einer vertikalen Abweichung und einer nach links gerichteten Abweichung
der Zuführungskartusche 9.
Die Hauptbaugruppenschiene 101a reguliert eine nach unten
und nach rechts gerichtete Abweichung der Entwicklerzuführungskartusche 9.
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Die
Zuführungskartusche 9 und
die Hauptbaugruppenschiene 101 werden im Einzelnen beschrieben.
Wie dies in (b) in der 2 gezeigt ist, hat der zu führende Abschnitt 42b einen
zu regulierenden Seitenabschnitt 42b3, einen zu regulierenden, oberen
Seitenabschnitt 42b1 und einen zu regulierenden, unteren
Abschnitt 42b2. Wenn die Entwicklerzuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgeschoben wird, dann
werden der zu regulierende Abschnitt 42b3, der zu regulierende
Abschnitt 42b1 und der zu regulierende Abschnitt 42b2 durch
die Hauptbaugruppenschiene 101b reguliert, die bei der
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgesehen ist. Eine nach
oben gerichtete Bewegung des zu regulierenden Abschnittes 42b1 wird
durch einen oberen Flächenregulierabschnitt 101b1 der
Hauptbaugruppenschiene 101b verhindert. Der untere, zu
regulierende Abschnitt 42b2 wird hinsichtlich der nach
unten gerichteten Bewegung durch den unteren Flächenregulierabschnitt 101b2 der
Hauptbaugruppenschiene 101b reguliert. In ähnlicher
Weise wird der zu regulierende Seitenabschnitt 32b3 hinsichtlich
der seitlichen Bewegung durch den Seitenflächenregulierabschnitt 101b3 der
Hauptbaugruppenschiene 101b reguliert. Wenn sich das bewegbare
Element 32 bewegt, während
es mit dem bewegbaren Element 62 im Eingriff ist, wird
eine nach oben gerichtete Bewegung des zu regulierenden Abschnittes 42b1 durch
den Regulierabschnitt 101b1 verhindert. Daher kann das
bewegbare Element 32 mit einem sicheren Eingriff mit dem
bewegbaren Element 62 bewegt werden. Aus diesem Grund werden
die Öffnungs- und Schließbetriebe
der zuführungsseitigen
Klappe 35 und der aufnahmeseitigen Klappe 65 gewährleistet.
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Hierbei
ist der zu führende
Abschnitt 42b so festgelegt, dass er durch die Hauptbaugruppenschiene 101b zumindest
während
den Betrieben der zuführungsseitigen
Klappe 35, der aufnahmeseitigen Klappe 65 und
des Regulierelementes 68 geführt wird, wie dies in (k)–(a) in
der 11 gezeigt ist.
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Wie
dies in (k)–(a)
gezeigt ist, wird daher während
den Betrieben der Klappenelemente (35, 65) und
des Regulierelementes 68 der zu führende Abschnitt 42b der
Entwicklerzuführungskartusche 9 durch
die Hauptbaugruppenschiene 101b hinsichtlich der Richtung
geführt,
in der die 2 betrachtet wird (Querschnittsrichtung).
Somit kann die relative Positionsbeziehung zwischen der Entwicklerzuführungskartusche 9 und
der Prozesskartusche 7 hinsichtlich der Querschnittsrichtung
aufrechterhalten werden.
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(Falls die Entwicklerzuführungskartusche
entnommen wird)
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand entnommen
wird, bei dem die Prozesskartusche 7 und die Entwicklerzuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt sind, sind die
Betriebe zu jenen Betrieben entgegen gesetzt, die vorstehend beschrieben
sind. Insbesondere haben die Betriebe die Reihenfolge (a)–(b)–(c)–(b)–(e)–(f)–(g)–(h)–(i)–(j)–(k). Durch
diese Schritte werden das zuführungsseitige
bewegbare Element 32, die zuführungsseitige Klappe 35,
das Regulierelement 68, das aufnahmeseitige bewegbare Element 62 und
die aufnahmeseitige Klappe 65 betrieben.
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Die
Zuführungskartusche 9 hat
den Entwickleraufnahmeabschnitt 33 zum Aufnehmen des Entwicklers.
Die Zuführungskartusche 9 hat
die zuführungsseitige
Klappe 35, die zwischen der Position, die die Zufuhr des
Entwicklers zulässt,
um die Entwicklerzuführungsöffnung 34 zum
Zuführen
des Entwicklers von dem Entwickleraufnahmeabschnitt 33 in die
Prozesskartusche 7 durch die Entwickleraufnahmeöffnung 16a zu öffnen, und
der Position bewegbar ist, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert,
um die Entwicklerzuführungsöffnung 34 zu
schließen.
Die Entwicklerzuführungskartusche 9 hat
das zuführungsseitige
bewegbare Element 32 (zuführungsseitiger bewegbarer Abschnitt),
der den Vorsprung 32b aufweist, der mit dem Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 in
Eingriff gelangen kann, der so reguliert oder begrenzt wird, dass
er an der Betätigungsposition
ist. Das bewegbare Element 32 wird durch den Eingriff des
Betätigungsabschnittes 62b2 mit
dem Vorsprung 32b bei der Bewegung der Zuführungskartusche 9 bewegt
(gedreht), um von der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen
zu werden, um zusammenwirkend die zuführungsseitige Klappe 35 von
der Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt, zu der Position zu bewegen,
die die Zufuhr des Entwicklers verhindert ((a)–(e) in 11).
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Nachdem
die Zuführungskartusche 9 entnommen
wurde, wird daher die Klappe 65 der Prozesskartusche 7,
die in der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt bleibt, durch den
Entnahmebetrieb der Zuführungskartusche 9 aus
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes zusammenwirkend beschlossen.
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Aus
diesem Grund bleibt die Klappe 65 der Aufnahmeöffnung 16a der
Prozesskartusche 7 geschlossen, auch wenn die Prozesskartusche 7 in
jenem Zustand entnommen wird, bei dem die Zuführungskartusche 9 nicht
an der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist. Auch wenn
nur die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand entnommen
wird, bei dem sowohl die Prozesskartusche 7 als auch die
Zuführungskartusche 9 in
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt sind, bleibt somit
die Öffnung 16a der
Klappe 65 sicher geschlossen.
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand entnommen
wird, dass die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
gesetzt ist, dann werden die Betriebe des bewegbaren Elementes 62, der
Klappe 65 und des Regulierelementes 68 folgendermaßen beschrieben.
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Zunächst ist
das bewegbare Element 62 so bewegbar, dass es zusammenwirkend
die aufnahmeseitige Klappe 65 zwischen der Position, die
die Aufnahme des Entwicklers zulässt,
und der Position bewegt, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert.
Das bewegbare Element 62 hat den aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt
(zweiter aufnahmeseitiger Betätigungsabschnitt)
(Vorsprünge 62b2 und 62b4),
der an der Betätigungsposition
ist, wenn die Klappe 65 an der Position platziert ist,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Das Regulierelement 68 reguliert
die Bewegung des bewegbaren Elementes 62, wenn der Betätigungsabschnitt
(Vorsprung 62b2 oder 62b4) an der Betätigungsposition
ist.
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Wie
dies bereits beschrieben ist, wenn die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird, wird das
bewegbare Element 32 der Zuführungskartusche 9 durch den
Eingriff mit dem aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt (Vorsprung 62b2 oder 62b4)
des bewegbaren Elementes 62 bewegt, das an der Betätigungsposition
durch das Regulierelement 68 reguliert oder begrenzt wird.
Außerdem
bewegt das bewegbare Element 32 zusammenwirkend die Klappe 35 von
der Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt, zu der Position, die die
Zufuhr des Entwicklers verhindert.
-
Auf
diese Art und Weise wird gemäß diesem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung das bewegbare Element 32 durch
den Eingriff mit dem aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt (zweiter aufnahmeseitiger
Betätigungsabschnitt)
(Vorsprung 32b2 oder 62b4) des bewegbaren Elementes 62 bewegt
(gedreht), das an der Betätigungsposition
durch das Regulierelement 68 reguliert oder begrenzt wird, wenn
die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird. Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
wird daher die Aufnahmeöffnung 16a geschlossen,
nachdem die Zuführungsöffnung 34 geschlossen
wurde, wenn die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird. Wenn die
Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird, dann kann
es somit nicht passieren, dass die Zuführungsöffnung 34 geschlossen wird,
nachdem die Aufnahmeöffnung 16a geschlossen
wurde. Daher kann das mögliche
Lecken des Entwicklers durch die Zuführungsöffnung 34 verhindert
werden. Falls die Zuführungskartusche 9 an
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht oder von der
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand entnommen
wird, dass die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
gesetzt ist, dann werden die Betriebe des bewegbaren Elementes 62,
der Klappe 65 und des Regulierelementes 68 folgendermaßen beschrieben.
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Zunächst hat
das bewegbare Element 62 den ersten aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3,
der an der Betätigungsposition
ist, wenn die Klappe 65 die Position einnimmt, die die Aufnahme
des Entwicklers verhindert, den zweiten aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4,
der an der Betätigungsposition
ist, wenn die aufnahmeseitige Klappe 65 die Position annimmt,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt.
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Das
Regulierelement 68 reguliert die Drehung de bewegbaren
Elementes 62, wenn der erste Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 oder
der zweite Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 an
der Betätigungsposition
platziert ist.
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Falls
die Zuführungskartusche 9 an
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht oder von der
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand entnommen
wird, das die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
gesetzt ist, dann sind die Betriebe des Eingriffselementes (zweites
Eingriffselement) 31a, des zuführungsseitigen bewegbaren Elementes 32 und
der zuführungsseitigen
Klappe 35 folgendermaßen:
Wenn
die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt, dann wird zunächst das
Eingriffselement (zweites Eingriffselement) 31a mit dem
Regulierelement 68 in Kontakt gebracht, das die Drehung
des bewegbaren Elementes 62 durch den Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 reguliert, der
an der Betätigungsposition
ist, bevor die Zuführungsklappe 35 die
Zuführungsöffnung 34 öffnet. Das Eingriffselement 31a bewegt
das Regulierelement 68 gegen die elastische Kraft der Feder 70 nach
unten. Dadurch löst
es den Regulierbetrieb des Regulierelementes 68. Somit
lässt das
Eingriffselement 31a eine Bewegung des bewegbaren Elementes 62 zu.
Nachfolgend gelangt das Eingriffselement 32a mit dem ersten
Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 in
Eingriff, um das bewegbare Element 62 zu drehen, wobei
in Zusammenwirkung damit die Klappe 65 von der Position,
die die Aufnahme des Entwicklers verhindert, zu der Position bewegt
wird, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Die Aufnahmeöffnung 16a wird
nämlich
geöffnet.
-
Wenn
zusätzlich
die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird, dann wird
das Eingriffselement 31a mit dem Regulierelement 68 in
Kontakt gebracht, das die Drehung des bewegbaren Elementes 62 reguliert (verhindert)
und zwar durch den zweiten aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4,
der an der Betätigungsposition
platziert ist, und dass das Regulierelement 68 gegen die
elastische Kraft nach unten bewegt, nachdem die zuführungsseitige
Klappe 35 die Zuführungsöffnung 34 geschlossen
hat. Dadurch löst
es den Regulierbetrieb des Regulierelementes 68. Somit
lässt das
Eingriffselement 31a eine Bewegung des bewegbaren Elementes 62 zu.
-
Dann
dreht das Eingriffselement 32a die Klappe 35 von
der Position, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, zu
der Position, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert, und zwar
in Zusammenwirkung mit der Drehung des bewegbaren Elementes 62,
die durch den Eingriff mit dem zweiten Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 bewirkt
wird. Die Aufnahmeöffnung 16a wird
nämlich
geschlossen.
-
Hierbei
ist das Eingriffselement (zweites Eingriffselement) 31a fest
an einer Position stromabwärts
von der Zuführungsöffnung 34 (zuführungsseitiges
bewegbares Element 32) hinsichtlich jener Richtung angeordnet,
in der die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt.
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt, dann dreht sich
das bewegbare Element 32 durch einen Eingriff mit dem bewegbaren
Element 62, das durch das Regulierelement 68 reguliert
wird, was den zweiten Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 an
der Betätigungsposition
begrenzt, nachdem die aufnahmeseitige Klappe 65 die Aufnahmeöffnung 16a geöffnet hat.
Das zuführungsseitige
bewegbare Element 32 bewegt die zuführungsseitige Klappe 35 von
der Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert, zu der
Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt, und zwar in Zusammenwirkung
mit dessen Drehung. Die Zuführungsöffnung 34 wird
nämlich
geöffnet.
-
Wenn
die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird und sich
das bewegbare Element 32 durch den Eingriff mit dem bewegbaren
Element 62 dreht, das durch das Regulierelement 68 reguliert
wird, dann wird der zweite aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 an
der Betätigungsposition begrenzt,
und zwar bevor die aufnahmeseitige Klappe 65 die Aufnahmeöffnung 16a schließt. Das
bewegbare Element 32 bewegt die zuführungsseitige Klappe 35 von
der Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt, zu der Position, die die
Zufuhr des Entwicklers verhindert, und zwar in Zusammenwirkung mit
dessen Drehung. Die Zuführungsöffnung 34 wird
nämlich
geschlossen.
-
Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
wird das Lecken des Entwicklers durch die Zuführungsöffnung 34 verhindert,
wenn die Zuführungskartusche 9 an
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand angebracht
oder davon entnommen wird, dass die Prozesskartusche 7 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist. Die vorteilhaften
Wirkungen der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele können bereitgestellt
werden.
-
(Falls die Prozesskartusche
an die Hauptbaugruppe des Gerätes
angebracht ist)
-
Es
wird der Fall beschrieben, bei dem die Prozesskartusche 7 an
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand angebracht
wird, das die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist.
-
Bevor
die Prozesskartusche 7 an die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
angebracht wird, werden die Gehäuseöffnung 45d der
Prozesskartusche 7 und die Verbindungsöffnung 45a nicht gegenüber der
Verbindungsöffnung 65b angeordnet
((d) in der 7). Die Klappe 35 nimmt
nämlich
die Position ein, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert. Daher wird
die Aufnahmeöffnung 16a durch
die Klappe 35 geschlossen, wobei in diesem Zustand der
Entwickler nicht von der Zuführungskartusche 9 aufgenommen
werden kann. Die Regulieraussparung 68a des Regulierelementes 68 ist
mit dem Vorsprung 62b (62b1 oder 62b3)
des bewegbaren Elementes 62 im Eingriff. Daher wird die
Drehung (Bewegung) des bewegbaren Elementes 62 reguliert
oder verhindert.
-
Auch
wenn die Zuführungskartusche 9 an
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand angebracht
wird, bei dem die Prozesskartusche 7 außerhalb der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
ist, nimmt das bewegbare Element 32 überhaupt keine Kraft auf. Daher
dreht sich die Klappe 65 nicht. Die Zuführungsöffnung 34 ist geschlossen,
und in dem Zustand ist die Zufuhr des Entwicklers zu der Prozesskartusche 7 nicht
möglich.
Die Klappe 35 wird nämlich
an jener Position gehalten, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert.
-
Wie
dies bereits beschrieben ist, werden die zu führenden Abschnitte 43a, 43b zunächst an
den Hauptbaugruppenschienen 102a, 102b platziert,
und dann wird die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jener Richtung vorgeschoben, die durch einen Pfeil A in (k) in
der 12 gezeigt ist.
-
Wenn
die Prozesskartusche 7 zu jener Position vorgeschoben wird,
die durch (j) in der 12 gezeigt ist, dann gelangt
der Eingriffsabschnitt 31b1 des ersten Eingriffselementes 31b der
Zuführungskartusche 9 mit
dem geneigten Flächenabschnitt 68b3 der
Führungsfläche 68b des
Regulierelementes 68 in Kontakt.
-
Bei
einem weiteren Vorschub der Prozesskartusche 7 wird der
geneigte Flächenabschnitt 68b3 durch
den Eingriffsabschnitt 31b1 geführt, wie dies durch (i) in
der 12 gezeigt ist. Daher wird
das Regulierelement 68, das zu der oberen Regulierposition durch
die elastische Kraft der Feder 70 gedrückt wurde, gegen die elastische
Kraft (Federkraft) zu der Zulassungsposition nach unten bewegt,
die an einem unteren Abschnitt vorgesehen ist, bei dem der Entwickleraufnahmeabschnitt 16 vorgesehen
ist (in jener Richtung, die durch einen Pfeil H in (i) in der 12 angegeben ist).
-
Wenn
der Eingriffsabschnitt 31b1 der Zuführungskartusche 9 den
ebenen Flächenabschnitt 68b2 der
Führungsfläche 68b erreicht,
wird der Eingriff zwischen der Regulieraussparung 68a des
Regulierelementes 68 und dem Vorsprung 62b (62b1 oder 62b3 in der 10) gelöst.
Dadurch wird das bewegbare Element 62 drehbar ((h) in der 12).
-
Danach
gleitet der Eingriffsabschnitt 31b1 an dem ebenen Flächenabschnitt 68b2 des
Regulierelementes 68, um mit dem Vorsprung 62b (62b1 oder 62b3)
des bewegbaren Elementes 62 in Eingriff zu gelangen, wodurch
das bewegbare Element 62 im Uhrzeigersinn gedreht wird
(g) in der 12). Mit der Drehung des bewegbaren
Elementes 62 dreht sich die daran befestigte Klappe 65 ebenfalls
im Uhrzeigersinn. Außerdem
wird die Verbindungsöffnung 65b der
Klappe 65 gegenüber
der Gehäuseöffnung 45d und
der Verbindungsöffnung 45a angeordnet
und gelangt mit diesen in Verbindung. Die Aussparung 62c (62c1 oder 62c3 in
der 10) ist zum Aufnehmen des Eingriffsabschnittes 31a1 vorgesehen,
wenn der Eingriffsabschnitt 31a1 mit dem Vorsprung 62b (62b1 oder 62b3)
im Eingriff ist.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 zu einer derartigen Position vorgeschoben
wird, dass ein Eingriff zwischen dem Eingriffsabschnitt 31b1 und
dem bewegbaren Element 62 gelöst wird, dann wurde die Klappe 65 um
90° gedreht.
Dann stoppt die Drehung der Klappe 65. Dabei wird die Verbindungsöffnung 65b gegenüber der
Gehäuseöffnung 45d und
der Verbindungsöffnung 45a angeordnet
(Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt). Hierbei wird die Klappe 65 der
Prozesskartusche 7 so geöffnet, dass die Prozesskartusche 7 den
Entwickler von der Zuführungskartusche 9 aufnehmen
kann ((f) in der 12).
-
Wie
dies in (e)–(d)
in der 12 gezeigt ist, wenn die Prozesskartusche 7 weiter
in die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgeschoben wird, wird der
geneigte Flächenabschnitt 68b1 durch
den Eingriffsabschnitt 31b1 geführt. Daher wird das Regulierelement 68 zu
der oberen Regulierposition (in der Richtung, die durch einen Pfeil
in (e) in der 12 angegeben ist) durch die
elastische Kraft (Federkraft) der Feder 70 bewegt.
-
Wenn
der Eingriffsabschnitt 31b1 der Zuführungskartusche 9 den
geneigten Flächenabschnitt 68b1 der
Führungsfläche 68b verlässt, gelangt
der Vorsprung 62b (62b2 oder 62b4) in
der 10 mit der Regulieraussparung 68a des
Regulierelementes 68 in Eingriff. Das bewegbare Element 62 stellt
die Regulierposition wieder her, an der die Drehung verhindert wird
((g) in der 12).
-
Die
Prozesskartusche 7 wird weiter in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
vorgeschoben. Dann gelangt der Vorsprung 62b (62b2 oder 62b4 in der 10) des bewegbaren Elementes 62 mit dem Vorsprung 32b (32b1 oder 32b3 in
der 8) und der Aussparung 32c (32c2 oder 32c4 in
der 8) des bewegbaren Elementes 32 in Eingriff.
Dabei wird die Drehung des bewegbaren Elementes 62 durch das
Regulierelement 68 reguliert oder verhindert. Daher nimmt
das bewegbare Element 32 die Kraft von dem bewegbaren Element 62 auf,
so dass es sich im Uhrzeigersinn dreht (Pfeil J in (c) in der 12). Mit der Drehung des bewegbaren Elementes 32 dreht sich
auch die daran befestigte Klappe 35 im Uhrzeigersinn. Dann
wird die Verbindungsöffnung 35b der Klappe 35 gegenüber der
T-Gehäuseöffnung 44d und
der Verbindungsöffnung 44a angeordnet
((c) bis (b)).
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Außerdem schlägt der zu
positionierende Abschnitt der Prozesskartusche 7 an die
Hauptbaugruppenstützwelle
(nicht gezeigt) an, die bei der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
vorgesehen ist. Dadurch wird die 90°-Drehung der Klappe 35 abgeschlossen.
Somit wird der Anbringungsbetrieb der Prozesskartusche 7 an
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes abgeschlossen. Dabei stoppt
die Drehung der Klappe 35. Die Verbindungsöffnung 35b ist nun
positioniert, dass sie gegenüber
der T-Gehäuseöffnung 44d und
der Verbindungsöffnung 44a ist
((a) in der 7). Die Zuführungsöffnung 34 wird auch geöffnet, und
daher wird die Zufuhr des Entwicklers zu der Prozesskartusche 7 zugelassen
((a) in der 12).
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Hierbei
hat die Prozesskartusche 7 das aufnahmeseitige bewegbare
Element 62, das nachfolgend beschrieben wird.
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Das
bewegbare Element 62 hat den ersten aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt
(Vorsprung) 62b3, 62b1, der an der Betätigungsposition
platziert wird, wenn die aufnahmeseitige Klappe 65 an der
Position platziert ist, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert,
und den zweiten aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt (Vorsprung) 62b2, 62b4,
der an der Betätigungsposition
platziert wird, wenn die aufnahmeseitige Klappe 65 an der
Position platziert ist, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt. Das
bewegbare Element 62 bewegt die Klappe 65 mit
einer Wechselbeziehung. Die Bewegung des bewegbaren Elementes 62 wird
durch das Regulierelement 68 reguliert, wobei der erste
Betätigungsabschnitt 62b3, 62b1 an der
ersten Betätigungsposition
platziert ist. Das bewegbare Element 62 bewegt sich durch
das Regulierelement 68 nach unten, das mit dem ersten Eingriffselement 31b in
Kontakt ist, wenn die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
eintritt. Dadurch wird das bewegbare Element 62 von dem
Regulierelement 68 gelöst,
so dass es bewegbar (drehbar) ist. Dann bewegt das bewegbare Element 62 zusammenwirkend
die aufnahmeseitige Klappe 65 zu der Position, die die
Zufuhr des Entwicklers zulässt,
und zwar durch seine Bewegung, die durch den ersten Betätigungsabschnitt 62b3, 62b1 bewirkt
wird, der mit dem ersten Eingriffselement 31b in Eingriff
ist. Die Bewegung des bewegbaren Elementes 62 wird durch
das Regulierelement 68 reguliert oder begrenzt, wobei der
zweite Betätigungsabschnitt 62b2, 62b4 an
der Betätigungsposition
platziert ist. Das bewegbare Element 62 bewegt die aufnahmeseitige
Klappe 65 zu der Position, die die Zufuhr des Entwicklers
zulässt,
und zwar in Zusammenwirkung mit der Bewegung (Drehung) des zuführungsseitigen
bewegbaren Elementes 32, was durch einen Eingriff des zweiten
Betätigungsabschnittes 62b2, 62b4 mit
dem zuführungsseitigen
bewegbaren Element 32 bewirkt wird.
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Falls
die Prozesskartusche 7 an die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand angebracht ist, bei dem die Zuführungskartusche 9 in die
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist, dann sind
die Betriebe des ersten Eingriffselementes 31b und des
bewegbaren Elementes 32 der Zuführungskartusche 9 folgendermaßen.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
eintritt, wird zunächst das
erste Eingriffselement 31b in einen Kontakt mit dem Regulierelement 68 gebracht,
das die Bewegung des bewegbaren Elementes 62 in jenem Zustand
reguliert oder begrenzt, dass die Klappe 65 an der Position
ist, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert. Außerdem wird
das Regulierelement 68 nach unten bewegt. Dadurch löst das bewegbare
Element 62 den Reguliervorgang des Regulierelementes 68. Dadurch
ist das bewegbare Element 62 bewegbar (drehbar). Nachfolgend
bewegt das erste Eingriffselement 31b die aufnahmeseitige
Klappe 65 zu der Zulassungsposition in Zusammenwirkung
mit der Bewegung (Drehung) des bewegbaren Elementes 62, die
durch den Kontakt mit dem ersten Eingriffselement 31b bewirkt
wird.
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Das
bewegbare Element 32 gelangt mit dem Betätigungsabschnitt 62b2, 62b4 des
bewegbaren Elementes 62 in Eingriff, das an der Betätigungsposition
reguliert oder begrenzt wird. Wenn die Prozesskartusche 7 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgeschoben wird, dann
bewegt das bewegbare Element 32 die Klappe 35 von
der Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert, zu der
Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt.
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Falls
die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand eintritt, bei dem die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist, sind die Betriebe
des aufnahmeseitigen bewegbaren Elementes 62 und des Regulierelementes 68 folgendermaßen.
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Zunächst hat
das bewegbare Element 62 den ersten aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3,
der an der Betätigungsposition
platziert ist, wobei die Klappe 65 an der Position platziert ist,
die die Aufnahme des Entwicklers verhindert, und den zweiten aufnahmeseitigen
Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4,
der an der Betätigungsposition
platziert ist, wobei die Klappe 65 an der Position platziert ist,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt.
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Das
Regulierelement 68 reguliert oder verhindert die Bewegung
(die Drehung) des bewegbaren Elementes 62, wenn der erste
aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 an
der Betätigungsposition
platziert ist, oder wenn der zweite aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 an
der Betätigungsposition
platziert ist.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
eintritt, gelangt das Regulierelement 68 mit dem Eingriffselement
(erstes Eingriffselement) 31b in Kontakt, um das bewegbare Element 62 von
dem Regulierelement 68 zu lösen, so dass das bewegbare
Element 62 bewegbar (drehbar) ist. Die Klappe 65 wird
zu der Position bewegt, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, und
zwar in Zusammenwirkung mit der Bewegung (Drehung) des ersten Betätigungsabschnittes 62b1 oder 62b3,
die durch den Kontakt mit dem Eingriffselement 31b bewirkt
wird. Nachfolgend wird die Bewegung des bewegbaren Elementes 62 durch
das Regulierelement 68 erneut reguliert, wenn der zweite
Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 an
der Betätigungsposition platziert
ist. Außerdem
gelangt der zweite Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 mit
dem bewegbaren Element 32 in Eingriff, um dieses zu bewegen (drehen),
und die zuführungsseitige
Klappe 35 wird zu der Position bewegt, die die Zufuhr des
Entwicklers zulässt,
und zwar in Zusammenwirkung mit der Bewegung (Drehung) des bewegbaren
Elementes 32. Die Zuführungsöffnung 34 wird
nämlich
geöffnet.
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Falls
die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand eintritt, dass die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist, sind die Betriebe
des Eingriffselementes (erstes Eingriffselement) 31b des
zuführungsseitigen
bewegbaren Elementes 32 und der zuführungsseitigen Klappe 35 folgendermaßen.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
eintritt, gelangt das Eingriffselement (erstes Eingriffselement) 31b mit dem
Regulierelement 68 in Kontakt, das die Bewegung des bewegbaren
Elementes 62 reguliert, wobei der erste Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 an der
Betätigungsposition
platziert ist. Somit wird das bewegbare Element 62 von
dem Regulierelement 68 gelöst. Somit lässt dies die Bewegung des bewegbaren
Elementes 62 zu. Das Eingriffselement 31b gelangt
mit dem ersten Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 in
Kontakt, um das bewegbare Element 32 zu bewegen, und in
Zusammenwirkung dazu wird die Klappe 65 zu der Position
bewegt, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Auf diese Art und Weise
wird die Aufnahmeöffnung 16a geöffnet.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
eintritt, wird das zuführungsseitige
bewegbare Element 32 durch einen Eingriff mit dem zweiten
aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 des
bewegbaren Elementes 62 bewegt (gedreht), der durch das
Regulierelement 68 reguliert oder begrenzt wird, das an
der Betätigungsposition
platziert ist, nachdem das Eingriffselement 31b die Klappe 65 zu
der Position bewegt hat, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Das bewegbare
Element 32 bewegt(dreht) zusammenwirkend die Klappe 35 von
der Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert, zu der
Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt. Dadurch wird die Zuführungsöffnung 34 geöffnet.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung gelangt auf diese Art und Weise der erste
Betätigungsabschnitt 62b1, 61b3 mit
dem Eingriffselement 31b in Kontakt, um sich zu bewegen (zu
drehen), und in Zusammenwirkung damit wird die Klappe 65 zu
der Position bewegt, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, wenn
die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
eintritt.
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Nachfolgend
wird der zweite Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 in
einen Eingriff mit dem bewegbaren Element 32 gebracht.
Gemäß dem Vorschieben
der Prozesskartusche 7 bewegt (dreht) sich das bewegbare
Element 32, und in Zusammenwirkung damit wird die Klappe 35 zu
der Position bewegt die die Zufuhr des Entwicklers zulässt. Die
Zuführungsöffnung 34 wird
nämlich
geöffnet.
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Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
wird daher die Zuführungsöffnung 34 nur
dann geöffnet, nachdem
die Aufnahmeöffnung 16a geöffnet wurde, wenn
die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
eintritt. Daher wird die Zuführungsöffnung 34 niemals
in jenem Zustand geöffnet,
bei dem die Aufnahmeöffnung 16a geschlossen
ist. Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
kann somit das Lecken des Entwicklers durch die Zuführungsöffnung 34 vermieden
werden, wenn die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
eintritt.
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Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
wird zusätzlich
die Aufnahmeöffnung 16a nicht
geöffnet,
es sei denn, die Zuführungskartusche 9 ist
an die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht, wenn die Prozesskartusche 7 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt. Auf diese Art
und Weise wird die Aufnahmeöffnung 16a niemals
in jenem Zustand geöffnet,
bei dem die Zuführungskartusche 9 nicht
an der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist.
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(Falls die Prozesskartusche
von der Hauptbaugruppe des Gerätes
entnommen wird)
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Wenn
die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand entnommen wird, dass die Prozesskartusche 7 und die
Entwicklerzuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt sind, sind die Betriebe
gegenläufig.
Unter Bezugnahme auf die 12 ist
die Reihenfolge der Betriebe nämlich (a)–(b)–(c)–(d)–(e)–(f)–(g)–(h)–(i)–(j)–(k). Das
bewegbare Element 32, die zuführungsseitige Klappe 35, das
Regulierelement 68, das bewegbare Element 62 und
die aufnahmeseitige Klappe 65 werden in dieser Reihenfolge
betätigt.
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Wie
dies bereits beschrieben ist, hat die Prozesskartusche 7,
die abnehmbar an die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes anbringbar
ist, die aufnahmeseitige Klappe 65. Die Klappe 65 ist
zwischen der Position, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, um
die Aufnahmeöffnung 16a zum
Aufnehmen des Entwicklers zu öffnen,
der durch die Entwicklungswalze 17 zum Entwickeln verwendet
wird, und der Position bewegbar, die die Aufnahme des Entwicklers
verhindert, um die Entwickleraufnahmeöffnung 16a zu schließen.
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Darüber hinaus
hat die Klappe 65 das aufnahmeseitige bewegbare Element 62,
das in Zusammenwirkung mit der Klappe 65 so drehbar ist,
dass die Klappe 65 zwischen der Position, die die Aufnahme
des Entwicklers zulässt,
und der Position bewegbar ist, die die Aufnahme des Entwicklers
verhindert. Das bewegbare Element 62 hat den aufnahmeseitigen
Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4,
der an der Betätigungsposition
platziert ist, wenn die Klappe 65 an der Position platziert
ist, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Das bewegbare Element 62 hat des
Weiteren das Regulierelement 68 zum Regulieren der Bewegung
des bewegbaren Elementes 62, wenn es an der Betätigungsposition
platziert ist.
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Die
Entwicklerzuführungskartusche 9,
die abnehmbar an die Hauptbaugruppe des Gerätes anbringbar ist, um den
Entwickler zu der Prozesskartusche 7 zuzuführen, hat
den Entwickleraufnahmeabschnitt 16 zum Aufnehmen des Entwicklers.
Die Entwicklerzuführungskartusche 9 hat
des Weiteren die zuführungsseitige
Klappe 35. Die Klappe 35 ist zwischen der Position,
die die Zufuhr des Entwicklers zulässt, um die Zuführungsöffnung 34 zum
Zuführen des
Entwicklers in die Prozesskartusche durch die Aufnahmeöffnung 16a von
dem Entwickleraufnahmeabschnitt 16 zu öffnen, und der Position bewegbar,
die die Zufuhr des Entwicklers verhindert, um die Zuführungsöffnung 34 zu
schließen.
Darüber
hinaus hat sie das Eingriffselement (erstes Eingriffselement) 31b.
Das erste Eingriffselement 31b ist mit dem Regulierelement 68 in
Kontakt, das die Bewegung (Drehung) des bewegbaren Elementes 62 reguliert
oder begrenzt, wobei die Klappe 65 an der Position platziert
ist, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert, wenn die Prozesskartusche 7 in
die Hauptbaugruppe des Gerätes 100 eintritt.
Durch Lösen
des bewegbaren Elementes 62 von dem Regulierelement 68 wird die
Bewegung des bewegbaren Elementes 62 ermöglicht.
Nachfolgend gelangt das erste Eingriffselement 31b mit
dem bewegbaren Element 62 in Kontakt, um das bewegbare
Element 62 zu bewegen, und in Zusammenwirkung damit wird
die Klappe 65 zu der beschriebenen Position bewegt, die
die Aufnahme des Entwicklers zulässt.
Darüber
hinaus hat die Entwicklerzuführungskartusche
das zuführungsseitige
bewegbare Element 32. Wenn die Prozesskartusche 7 in
die Hauptbaugruppe des Gerätes 100 eintritt,
wird das bewegbare Element 32 durch einen Eingriff mit
dem Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 des
bewegbaren Elementes 62 bewegt (gedreht), das durch das
Regulierelement 68 reguliert oder begrenzt wird, welches
den Betätigungsabschnitt 62b4 oder 62b2 aufweist,
der an der Betätigungsposition
platziert ist. Das bewegbare Element 32 bewegt zusammenwirkend
die zuführungsseitige Klappe 35 von
der Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert, zu der
Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt.
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Das
aufnahmeseitige bewegbare Element 62 ist folgendermaßen aufgebaut.
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Das
bewegbare Element 62 hat den Betätigungsabschnitt (Vorsprung) 62b2, 62b4,
der an der Betätigungsposition
platziert ist, wenn die Klappe 65 an der Position platziert
ist, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Das bewegbare Element 62 bewegt
zusammenwirkend die Klappe 65. Das bewegbare Element 62 wird
reguliert, oder seine Bewegung wird durch das Regulierelement 68 verhindert,
das an der Betätigungsposition
platziert ist, an der der Betätigungsabschnitt 62b2 mit
dem Vorsprung 32b im Eingriff ist. Wenn die Prozesskartusche 7 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird, wird dadurch
das bewegbare Element 62 bewegt, um die Klappe 35 zu
der Position zu bewegen, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert.
Nachfolgend wird das bewegbare Element 62 durch das Regulierelement 68 bewegbar
(drehbar), das mit dem ersten Eingriffselement 31b in Kontakt
ist. Das bewegbare Element 62 wird durch den Betätigungsabschnitt
(Vorsprung) 62b2, 62b4 bewegt, der mit dem ersten
Eingriffselement 31b in Kontakt ist, und dadurch wird es
bewegt, und in Zusammenwirkung damit wird die Klappe 65 zu
der Position bewegt, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert.
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Nachdem
die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
entnommen wurde, wird daher die zuführungsseitige Klappe 35 der Zuführungskartusche 9,
die in der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes verbleibt, durch den Entnahmebetrieb
der Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
automatisch geschlossen.
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Falls
die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand entnommen wird, bei dem die Zuführungskartusche 9 in die
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist, sind die Betriebe
des aufnahmeseitigen bewegbaren Elementes 62, der aufnahmeseitigen
Klappe 65 und des Regulierelementes 68 folgendermaßen.
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Zunächst hat
das aufnahmeseitige bewegbare Element 62 den aufnahmeseitigen
Betätigungsabschnitt 62b2, 62b4,
der an der Betätigungsposition platziert
ist, wobei die Klappe 65 an der Position platziert ist,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Das bewegbare Element 62 dient
zum zusammenwirkenden Bewegen der Klappe 65 zwischen der
Position, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, und der Position, die
die Aufnahme des Entwicklers verhindert. Wenn die Prozesskartusche 7 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird, dann gelangt
der aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt 62b2, 62b4 des
bewegbaren Elementes 62, das durch das Regulierelement 68 reguliert
oder begrenzt wird, welches an der Betätigungsposition platziert ist,
mit dem zuführungsseitigen
bewegbaren Element 32 in Eingriff, um dadurch das bewegbare Element 32 zu
bewegen (drehen). Das bewegbare Element 32 bewegt zusammenwirkend
die zuführungsseitige
Klappe 35 zu der Position, die die Zufuhr des Entwicklers
verhindert. Die Zuführungsöffnung 34 wird
nämlich
geschlossen. Nachfolgend wird das bewegbare Element 62 von
dem Regulierelement 68 durch das Regulierelement 68 gelöst, das
mit dem Eingriffselement (erstes Eingriffselement) 35b in Kontakt
ist. Das bewegbare Element 62 wird dadurch bewegbar. Dann
wird das bewegbare Element 62 durch den Kontakt des aufnahmeseitigen Betätigungsabschnittes 62b2, 62b4 mit
dem Eingriffselement (erstes Eingriffselement) 35b bewegt,
und in Zusammenwirkung damit wird die Klappe 65 zu der Position
bewegt, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert. Die Aufnahmeöffnung 16a wird
nämlich geschlossen.
Falls die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand entnommen wird, bei dem die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist, sind die Betriebe
des zuführungsseitigen
bewegbaren Elementes 32 und der zuführungsseitigen Klappe 35 folgendermaßen.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
entnommen wird, dann wird zunächst
das bewegbare Element 32 durch den Eingriff mit dem Betätigungsabschnitt 62b2, 62b4 des
bewegbaren Elementes 62 bewegt (gedreht), das durch das
Regulierelement 68 reguliert oder begrenzt wird, wobei
die Klappe 65 an der Position platziert ist, die die Aufnahme
des Entwicklers zulässt.
Das bewegbare Element 32 bewegt (dreht) zusammenwirkend
die Klappe 35 von der Position, die die Zufuhr des Entwicklers
zulässt,
zu der Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert. Die
Zuführungsöffnung 34 wird
nämlich
geschlossen.
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Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung gelangt hierbei der aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt 62b2, 62b4 mit
dem bewegbaren Element 32 in Eingriff, um dadurch das bewegbare
Element 32 zu bewegen (drehen), wenn die Prozesskartusche 7 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird. Das bewegbare
Element 32 bewegt zusammenwirkend die Klappe 35 zu der
Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert. Nachfolgend
wird das bewegbare Element 62 durch den Betätigungsabschnitt 62b2, 62b4 bewegt, der
mit dem Eingriffselement (erstes Eingriffselement) 31b in
Kontakt ist, und in Zusammenwirkung damit wird die Klappe 65 zu
der Position bewegt, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert.
Die Aufnahmeöffnung 16a wird
nämlich
geschlossen.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
entnommen wird, dann wird daher gemäß diesem Ausführungsbeispiel
die Aufnahmeöffnung 16a nur
dann geschlossen, nachdem die Zuführungsöffnung 34 geschlossen
wurde.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird dementsprechend die Aufnahmeöffnung 16a niemals
in jenem Zustand geschlossen, bei dem die Zuführungsöffnung 34 geöffnet ist.
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Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
kann somit das Lecken des Entwicklers verhindert werden, wenn die
Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
entnommen wird.
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Es
wird jener Fall beschrieben, bei dem die Zuführungskartusche 9 an
oder von der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem
Zustand angebracht oder entnommen wird, bei dem die Prozesskartusche 7 in
die Hauptbaugruppe des Gerätes
gesetzt ist, und hinsichtlich jenes Falles, bei dem die Prozesskartusche 7 an
oder von der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem
Zustand angebracht oder entnommen wird, bei dem die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe des Gerätes
gesetzt ist.
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Die
Betriebe des aufnahmeseitigen bewegbaren Elementes 62,
der aufnahmeseitigen Klappe 65 und des Regulierelementes 68 der
Prozesskartusche 7 sind gleich wie in jenem Fall, bei die
Zuführungskartusche 9 an
oder von der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem
Zustand angebracht oder entnommen wird, bei dem die Prozesskartusche 7 in die
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist.
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Zunächst sind
die Betriebe des ersten Eingriffselementes (Eingriffselement) 31b,
des zweiten Eingriffselementes (Eingriffselement) 32b und
des zuführungsseitigen
bewegbaren Elementes 32 folgendermaßen.
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Zunächst wird
das erste Eingriffselement (Eingriffselement) 31b beschrieben.
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Wenn
die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe des Gerätes eintritt,
dann gelangt das erste Eingriffselement 31b mit dem Regulierelement 68 in
Kontakt, das die Drehung des bewegbaren Elementes 62 reguliert
oder begrenzt, wobei der erste aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 an
der Betätigungsposition
platziert ist, und zwar bevor die Klappe 35 die Zuführungsöffnung 34 öffnet. Das
erste Eingriffselement 31b bewegt das Regulierelement 68 gegen
die elastische Kraft der Feder 70 nach unten. Dadurch wird
das bewegbare Element 62 von dem Regulierelement 68 gelöst. Dadurch
wird das bewegbare Element 62 bewegbar. Nachfolgend gelangt
das erste Eingriffselement 31b mit dem ersten Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 in
Eingriff, um dadurch das bewegbare Element 62 zu drehen,
und in Zusammenwirkung damit wird die Klappe 65 von der
Position, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert, zu der Position
bewegt, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Die Aufnahmeöffnung 16a wird
nämlich
geöffnet.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
entnommen wird, wird das erste Eingriffselement 31b mit
dem Regulierelement 68 in Kontakt gebracht, das die Drehung
des bewegbaren Elementes 62 reguliert oder begrenzt, wobei
der zweite aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 an
der Betätigungsposition
platziert ist. Das erste Eingriffselement 31b bewegt das
Regulierelement 68 gegen die elastische Kraft der Feder 70 nach
unten, um das bewegbare Element 62 von dem Regulierelement 68 zu
lösen. Somit
lässt dies
die Bewegung des bewegbaren Elementes 62 zu. Das erste
Eingriffselement 31b gelangt mit dem zweiten aufnahmeseitigen
Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 in
Eingriff, wodurch das bewegbare Element 62 gedreht wird,
und in Zusammenwirkung damit wird die Klappe 65 von der Position,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, zu der Position gedreht,
die die Aufnahme des Entwicklers verhindert. Die Aufnahmeöffnung 16a wird nämlich geschlossen.
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Hierbei
wird das erste Eingriffselement 31b an einer Position stromaufwärts von
der Zuführungsöffnung 16a (zuführungsseitiges
bewegbares Element 32) in der Eintrittsrichtung befestigt,
in der die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt.
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Das
zweite Eingriffselement 31a wird beschrieben.
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt, dann wird das
zweite Eingriffselement 31a mit dem Regulierelement 68 in
Kontakt gebracht, das die Drehung des bewegbaren Elementes 62 reguliert
oder begrenzt, wobei der erste aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 an
der Betätigungsposition platziert
ist, und zwar bevor die Klappe 35 die Zuführungsöffnung 34 öffnet. Das
zweite Eingriffselement 31a bewegt das Regulierelement 68 gegen
die elastische Kraft nach unten, um das bewegbare Element 62 von
dem Regulierelement 68 zu lösen. Dadurch macht das zweite
Eingriffselement 31b das aufnahmeseitige bewegbare Element 62 bewegbar.
Dann gelangt das zweite Eingriffselement 31b mit dem ersten
Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 in
Eingriff, um das bewegbare Element 62 zu drehen, und in
Zusammenwirkung damit wird die Klappe 65 von der Position,
die Aufnahme des Entwicklers verhindert, zu der Position bewegt,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, und zwar wird die Aufnahmeöffnung 16a nämlich geöffnet.
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird, dann wird
das zweite Eingriffselement 31a mit dem Regulierelement 68 in
Kontakt gebracht, was die Drehung des bewegbaren Elementes 62 reguliert oder
begrenzt, wobei der zweite Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 an
der Betätigungsposition platziert
ist, und zwar nachdem die Klappe 35 die Zuführungsöffnung 34 geschlossen
hat. Das zweite Eingriffselement 31a bewegt das bewegbare
Element 62 gegen die elastische Kraft der Feder 70 nach
unten. Dadurch löst
dies den Reguliervorgang des Regulierelementes 68. Dies
lässt somit
die Bewegung des bewegbaren Elementes 62 zu. Nachfolgend
gelangt das zweite Eingriffselement 31a mit dem zweiten
Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 in
Eingriff, um das bewegbare Element 62 zu drehen, und in
Zusammenwirkung damit wird die Klappe 65 von der Position,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, zu der Position gedreht,
die die Aufnahme des Entwicklers verhindert. Die Aufnahmeöffnung 16a wird
nämlich geschlossen.
-
Hierbei
wird das zweite Eingriffselement 31a an der Position stromabwärts von
der Zuführungsöffnung 34 (zuführungsseitiges
bewegbares Element 32) hinsichtlich der Eintrittsrichtung
befestigt, in der die Zuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
eintritt.
-
Das
zuführungsseitige
bewegbare Element 32 wird beschrieben.
-
Wenn
die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
eintritt, wird zunächst das
bewegbare Element 32 durch einen Eingriff mit dem bewegbaren
Element 62 gedreht, das durch das Regulierelement 68 reguliert
wird, wobei insbesondere dessen Drehung durch den zweiten Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 verhindert
wird, der an der Betätigungsposition
begrenzt wird, nachdem das erste Eingriffselement 31b die
Klappe 65 zum Öffnen
der Aufnahmeöffnung 16a veranlasst
hat. Das bewegbare Element 32 bewegt zusammenwirkend die
Klappe 35 von der Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert,
zu der Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt. Die
Zuführungsöffnung 34 wird nämlich geöffnet.
-
Zusätzlich wird
das bewegbare Element 32 durch einen Eingriff mit dem bewegbaren
Element 62 gedreht, das durch das Regulierelement 68 reguliert wird,
und insbesondere wird dessen Drehung durch den zweiten Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 verhindert,
der an der Betätigungsposition
begrenzt wird, und zwar bevor das erste Eingriffselement 31b die
Klappe 65 zum Schließen
der Aufnahmeöffnung 16a veranlasst,
wenn die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
entnommen wird. Das bewegbare Element 32 bewegt zusammenwirkend
die Klappe 35 von der Position, die die Zufuhr des Entwicklers
zulässt,
zu der Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert. Die
Zuführungsöffnung 34 wird
nämlich
geschlossen.
-
Wenn
die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt, wird zusätzlich das
bewegbare Element 32 durch einen Eingriff mit dem bewegbaren
Element 62 gedreht, das durch das Regulierelement 68 reguliert
wird, und insbesondere wird dessen Drehung durch den zweiten Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 verhindert,
der an der Betätigungsposition
begrenzt wird, nachdem das zweite Eingriffselement 31a die
Klappe 65 zum Öffnen
der Aufnahmeöffnung 16a veranlasst
hat. Das bewegbare Element 32 bewegt zusammenwirkend die
Klappe 35 von der Position, die die Zufuhr des Entwicklers
verhindert, zu der Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt. Die
Zuführungsöffnung 34 wird
nämlich
geöffnet.
-
Wenn
die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entfernt wird, dann wird
das bewegbare Element 32 zusätzlich durch einen Eingriff
mit dem bewegbaren Element 62 gedreht, das durch das Regulierelement 68 reguliert wird,
und insbesondere wird dessen Drehung durch den zweiten Betätigungsabschnitt 52b2 oder 62b4 verhindert,
der an der Betätigungsposition
begrenzt wird. Das bewegbare Element 32 bewegt zusammenwirkend
die Klappe 35 von der Position, die die Zufuhr des Entwicklers
zulässt,
zu der Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert. Die
Zuführungsöffnung 34 wird
nämlich
geschlossen.
-
Es
wird jener Fall beschrieben, bei dem die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand eintritt,
bei dem die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe des
Gerätes
gesetzt ist, und jener Fall, bei dem die Prozesskartusche 7 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand eintritt,
bei dem die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe des Gerätes
gesetzt ist.
-
Es
werden die Strukturen und die Betriebe des aufnahmeseitigen bewegbaren
Elementes 62 und des Regulierelementes 68 der
Prozesskartusche 7 beschrieben.
-
Das
bewegbare Element 62 wird in Zusammenwirkung mit der Klappe 65 so
gedreht, dass die Klappe 65 zwischen der Position, die
die Aufnahme des Entwicklers zulässt,
und der Position bewegbar ist, die die Aufnahme des Entwicklers
verhindert. Das bewegbare Element 62 hat den ersten aufnahmeseitigen
Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3,
der an der Betätigungsposition
platziert ist, wenn die Klappe 65 die Position einnimmt,
die die Aufnahme des Entwicklers verhindert, und den zweiten aufnahmeseitigen
Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4,
der an der Betätigungsposition
platziert ist, wenn die Klappe 65 die Position einnimmt,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt.
-
Das
Regulierelement 68 reguliert die Drehung des bewegbaren
Elementes 62, wenn der erste Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 oder
der zweite Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 an
der Betätigungsposition
platziert ist.
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Es
werden die Strukturen und die Betriebe des ersten Eingriffselementes 31b,
des zweiten Eingriffselementes 31a und des zuführungsseitigen
bewegbaren Elementes 32 der Zuführungskartusche 9 beschrieben.
-
Wenn
die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
eintritt, dann wird das erste Eingriffselement 31b mit
dem Regulierelement 68 in Kontakt gebracht, das das bewegbare
Element 32 reguliert, was insbesondere die Drehung des
bewegbaren Elementes 32 durch den ersten Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 verhindert,
der an der Betätigungsposition begrenzt
wird, und zwar bevor die Klappe 35 die Zuführungsöffnung 34 öffnet. Das
erste Eingriffselement 31b bewegt das Regulierelement 68 gegen
die elastische Kraft der Feder 70 nach unten. Dadurch löst es den
Regulierbetrieb des Regulierelementes 68. Somit lässt dies
die Bewegung des bewegbaren Elementes 62 zu. Nachfolgend
gelangt das erste Eingriffselement 31b mit dem ersten Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 in
Eingriff, um das bewegbare Element 32 zu drehen, wobei
in Zusammenwirkung damit die Klappe 65 von der Position,
die die Aufnahme des Entwicklers verhindert, zu der Position gedreht
wird, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Die Aufnahmeöffnung 16a wird
nämlich
geöffnet.
-
Wenn
die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes eintritt, wird das zweite
Eingriffselement 31a mit dem Regulierelement 68 in
Kontakt gebracht, das das bewegbare Element 62 reguliert,
was insbesondere die Drehung des bewegbaren Elementes 62 durch
den ersten Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 verhindert,
der an der Betätigungsposition
begrenzt wird, und zwar bevor die Klappe 35 die Zuführungsöffnung 34 öffnet. Das
zweite Eingriffselement 31a bewegt das Regulierelement 68 gegen
die elastische Kraft nach unten. Dadurch löst es den Regulierbetrieb des
Regulierelementes 68. Somit lässt dies die Bewegung des bewegbaren
Elementes 62 zu. Das zweite Eingriffselement 31a gelangt
mit dem ersten Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 in
Eingriff, um das bewegbare Element 62 zu drehen, wobei
in Zusammenwirkung damit die Klappe 65 von der Position,
die die Aufnahme des Entwicklers verhindert, zu der Position gedreht
wird, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt. Die Aufnahmeöffnung 16a wird
nämlich
geöffnet.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
eintritt, dann wird der zuführungsseitige
bewegbare Abschnitt 32 durch einen Eingriff mit dem bewegbaren
Element 62 gedreht, das durch das Regulierelement 68 begrenzt wird,
wobei insbesondere dessen Drehung durch den zweiten Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 verhindert
wird, der an der Betätigungsposition
begrenzt wird, nachdem das erste Eingriffselement 31b die Klappe 65 zum Öffnen der
Aufnahmeöffnung 16a veranlasst
hat. Der zuführungsseitige
bewegbare Abschnitt 32 dreht zusammenwirkend die Klappe 35 von der
Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert, zu der Position,
die die Zufuhr des Entwicklers zulässt. Die Zuführungsöffnung 34 wird
nämlich
geöffnet.
-
Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung werden daher dieselben vorteilhaften
Wirkungen wie bei den vorherigen Ausführungsbeispielen vorgesehen.
-
Die
Strukturen und die Betriebe jenes Falles werden beschrieben, bei
dem die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird, oder bei
dem die Prozesskartusche 7 daraus in einem Zustand entnommen
wird, bei dem Prozesskartusche 7 und die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt sind.
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Die
Strukturen des aufnahmeseitigen bewegbaren Elementes 92 und
des Regulierelementes 68 der Prozesskartusche 7 sind
gleich wie bei den vorherigen Ausführungsbeispielen.
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Die
Strukturen und die Betriebe des ersten Eingriffselementes 31b,
des zweiten Eingriffselementes 31a und des zuführungsseitigen
bewegbaren Elementes 32 der Zuführungskartusche 9 werden
beschrieben.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
entnommen wird, dann wird das erste Eingriffselement 31b mit dem
Regulierelement 68 in Kontakt gebracht, das das bewegbare
Element 62 reguliert, wobei insbesondere dessen Drehung
durch den zweiten Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 verhindert
wird, der an der Betätigungsposition
begrenzt wird, nachdem die Klappe 35 die Zuführungsöffnung 34 geschlossen hat.
Das erste Eingriffselement 31b bewegt das Regulierelement 68 gegen
die elastische Kraft nach unten. Dadurch löst das erste Eingriffselement 31b das bewegbare
Element 62 von dem Regulierelement 68. Somit lässt dies
die Bewegung des bewegbaren Elementes 62 zu. Nachfolgend
gelangt das erste Eingriffselement 31b mit dem zweiten
Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 in
Eingriff, um das bewegbare Element 62 zu drehen, wobei
in Zusammenwirkung damit die Klappe 65 von der Position,
die Aufnahme des Entwicklers zulässt,
zu der Position gedreht wird, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert.
Die Aufnahmeöffnung 16a wird
nämlich
geschlossen.
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen wird, dann wird
das zweite Eingriffselement 31a mit dem Regulierelement 68 in
Kontakt gebracht, das das bewegbare Element 62 reguliert,
was insbesondere eine Drehung des bewegbaren Elementes 62 durch
den zweiten Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 verhindert,
der an der Betätigungsposition
begrenzt wird, nachdem die Klappe 35 die Zuführungsöffnung 34 geschlossen
hat. Das zweite Eingriffselement 31a bewegt das Regulierelement 68 gegen
die elastische Kraft nach unten. Dadurch löst es den Regulierbetrieb des
Regulierelementes 68. Somit lässt dies die Bewegung des bewegbaren
Elementes 62 zu. Nachfolgend gelangt das zweite Eingriffselement 31a mit
dem zweiten Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 in
Eingriff, um das bewegbare Element 62 zu drehen, wobei
in Zusammenwirkung damit die Klappe 65 von der Position,
die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, zu der Position gedreht
wird, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert. Die Aufnahmeöffnung 16a wird
nämlich
geschlossen.
-
Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
werden dieselben vorteilhaften Wirkungen wie bei den vorherigen
Ausführungsbeispielen
vorgesehen.
-
Hierbei
ist das aufnahmeseitige bewegbare Element 62 an der oberen
Fläche
der Prozesskartusche angeordnet, wenn die Prozesskartusche 7 an die
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist. Das bewegbare
Element 62 ist derart drehbar, dass eine Umfangsbewegungsrichtung
davon entlang der Anbringungs- und Entnahmerichtung bezüglich der
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes der Prozesskartusche 7 und
entlang der Länge
der Prozesskartusche 7 verläuft. Das bewegbare Element 62 ist nämlich um
eine horizontale Achse drehbar, die sich in einer Richtung erstreckt,
die eine Längsrichtung der
Prozesskartusche 7 kreuzt.
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Die
Klappe 65 ist an der oberen Fläche der Prozesskartusche 7 angeordnet,
wenn die Prozesskartusche 7 an die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
angebracht ist. Die drehbare Klappe 65 hat eine zylindrische
Form. Die Klappe 65 ist derart drehbar, dass eine Umfangsbewegungsrichtung
davon entlang der Anbringungs- und Entnahmerichtung bezüglich der
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes der Prozesskartusche 7 und
entlang der Länge
der Prozesskartusche 7 verläuft. Anders gesagt hat die
Klappe 65 die Form eines Zylinders, der um eine horizontale Achse
drehbar ist, welche sich in einer Richtung erstreckt, die die Längsrichtung
der Prozesskartusche 7 kreuzt. Die Klappe 65 hat
eine Öffnung
(Verbindungsöffnung 65b),
in ihrer Umfangsfläche,
um eine Strömung
des Entwicklers in der radialen Richtung der zylindrischen Form
zuzulassen. Wenn die Öffnung
gegenüber
der Aufnahmeöffnung 16a angeordnet
ist oder mit dieser ausgerichtet ist, dann öffnet dies die Aufnahmeöffnung 16a.
Die Klappe 65 schließt
die Aufnahmeöffnung 16a durch
einen Abschnitt davon außer
der Öffnung,
die der Entwickleraufnahmeöffnung
gegenüber
liegt.
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Hierbei
ist die obere Fläche
eine Fläche,
die nach oben gerichtet ist, wenn die Prozesskartusche 7 an
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist. Sie meint
nicht notwendigerweise einen höchsten
Punkt der Kartusche.
-
Bei
diesem Ausführungsbeispiel
ist die aufnahmeseitige Klappe 65 zylindrisch, aber sie
ist nicht darauf beschränkt.
Zum Beispiel kann die Klappe 65 irgendein drehbares Element
sein, und insbesondere kann sie z. B. die Form einer runden Säule haben. Jedoch
ist die zylindrische Form unter dem Standpunkt der Vereinfachung
der Herstellung vorzuziehen. Die Klappe ist nicht auf die drehbare
Struktur beschränkt,
sondern sie kann eine gleitbare Struktur sein, die nachfolgend beschrieben
wird.
-
Der
erste aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt 62b1 oder 62b3 hat
einen Vorsprung, der an der Umfangsfläche des aufnahmeseitigen bewegbaren
Elementes 62 vorgesehen ist. Der Vorsprung ist mit dem
Eingriffselement (erstes Eingriffselement 31b, zweites
Eingriffselement 31a) im Eingriff, um die Drehkraft aufzunehmen.
Dadurch wird die aufnahmeseitige Klappe 65 gedreht. Der
zweite aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt 62b2 oder 62b4 hat
einen Vorsprung, der an der Umfangsfläche des bewegbaren Elementes 62 vorgesehen
ist. Der Vorsprung ist mit dem Vorsprung des zuführungsseitigen Betätigungsabschnittes 32b1, 32b2, 32b3, 32b4 des bewegbaren
Elementes 32 im Eingriff. Dadurch wird die zuführungsseitige
Klappe 35 gedreht.
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Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird die Übertragung der Kraft gewährleistet,
da dies durch eine Anlage zwischen den Vorsprüngen erreicht wird.
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Das
bewegbare Element 32 ist an der unteren Fläche der
Zuführungskartusche 9 angeordnet, wenn
die Zuführungskartusche 9 an
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist. Das bewegbare
Element 32 ist derart drehbar, dass die Umfangsbewegungsrichtung
davon entlang der Anbringungs- und Entnahmerichtung bezüglich der
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes der Zuführungskartusche 9 und
entlang der Länge
der Zuführungskartusche 9 verläuft. Das
bewegbare Element 32 ist nämlich um eine horizontale Achse
drehbar, die sich in einer Richtung erstreckt, die eine Längsrichtung
der Zuführungskartusche 9 kreuzt.
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Die
Klappe 35 ist an der unteren Fläche der Zuführungskartusche 9 angeordnet,
wenn die Zuführungskartusche 9 an
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist. Die drehbare
Klappe 65 hat eine zylindrische Form. Die Klappe 35 ist
derart drehbar, dass ihre Umfangsbewegungsrichtung entlang der Anbringungs-
und Entnahmerichtung bezüglich der
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes der Zuführungskartusche 9 und
entlang der Länge
der Zuführungskartusche 9 verläuft. Anders
gesagt hat die Klappe 35 die Form eines Zylinders, der
um eine horizontale Achse drehbar ist, die sich in einer Richtung erstreckt,
die die Längsrichtung
der Zuführungskartusche 9 kreuzt.
Die Klappe 35 hat eine Öffnung
(Verbindungsöffnung 35b)
in ihrer Umfangsfläche,
um eine Strömung
des Entwicklers in der radialen Richtung der zylindrischen Form
zuzulassen, wobei die Öffnung
gegenüber
der Aufnahmeöffnung 16a angeordnet
oder an dieser ausgerichtet ist, um die Aufnahmeöffnung 16a zu öffnen. Wenn
die Öffnung
(Verbindungsöffnung 35)
der Zuführungsöffnung 34 gegenüber liegt,
dann wird die Zuführungsöffnung 34 geöffnet, und
wenn ein Abschnitt außer
der Öffnung (Verbindungsöffnung 35b)
der Zuführungsöffnung 34 gegenüber liegt,
dann ist die Zuführungsöffnung 34 geschlossen.
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Hierbei
meint die untere Fläche
die Fläche oder
die Seite, die nach unten gerichtet ist, wenn die Zuführungskartusche 9 an
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist. Sie meint
nicht notwendigerweise die unterste Fläche.
-
Bei
diesem Ausführungsbeispiel
hat die Klappe 35 eine zylindrische Form, aber die vorliegende
Erfindung ist nicht darauf beschränkt. Sie kann z. B. irgendein
drehbares Element, eine drehbare, runde Säule sein. Jedoch ist die zylindrische
Form unter dem Standpunkt der Vereinfachung der Herstellung vorzuziehen.
Die Klappe 35 ist nicht auf eine drehbare Klappe beschränkt, sondern
sie kann eine verschiebbare Klappe sein, was nachfolgend beschrieben
wird.
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Darüber hinaus
hat das bewegbare Element 32 die zuführungsseitigen Betätigungsabschnitte 32b1, 32b2, 32b3 und 32b4.
Der Vorsprung des zuführungsseitigen
Betätigungsabschnittes 32b1, 32b2, 32b3, 32b4 ist
mit dem Vorsprung des aufnahmeseitigen Betätigungsabschnittes 62b2, 62b4 im Eingriff,
um eine Drehkraft aufzunehmen. Dadurch wird die Klappe 35 gedreht.
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Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird die Übertragung der Kraft gewährleistet,
da dies durch eine Anlage zwischen den Vorsprüngen erreicht wird.
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Wie
dies bei diesem Ausführungsbeispiel
bereits beschrieben. ist, sind die Klappen 35 und 65 drehbare,
zylindrische Elemente (drehbare Elemente). Dies ist gegenüber einer
Klappe mit einer Translationsbewegung dahingehend vorteilhaft, dass
der Bereich klein ist, an dem der Entwickler abgelagert ist.
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Die
vorstehend beschriebene Betätigungsposition
wird im Einzelnen beschrieben.
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Die
Betätigungsposition
ist jene Position, an der der aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt
(zweiter aufnahmeseitiger Betätigungsabschnitt) 62b2, 62b4 des
aufnahmeseitigen bewegbaren Elementes 62 dem zuführungsseitigen
bewegbaren Element 32 der an der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
angebrachten Zuführungskartusche 9 gegenüber liegt oder
mit diesem im Eingriff ist, wenn die Prozesskartusche 7 an
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist. Bei diesem
Ausführungsbeispiel
ist die Betätigungsposition
an der obersten Position der Drehspur des aufnahmeseitigen bewegbaren
Elementes 62. An dieser Betätigungsposition nimmt der aufnahmeseitige
Betätigungsabschnitt 62b2, 62b4 die
Kraft von dem Eingriffselement 31a oder 31b auf, um
das aufnahmeseitige bewegbare Element 62 zu drehen. Oder
der aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt 62b2, 62b4 bringt
an dieser Betätigungsposition
die Kraft auf das zuführungsseitige
bewegbare Element 32 auf, um das zuführungsseitige bewegbare Element 32 zu
drehen.
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Auch
wenn die Entwicklerzuführungskartusche 9 an
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand angebracht
ist, dass die Prozesskartusche 7 nicht an der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
angebracht ist, wird auf diese Art und Weise der geschlossene Zustand
der Entwicklerzuführungsöffnung 34 aufrechterhalten.
Und zwar zusätzlich
auch dann, wenn die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand entnommen wird, dass sowohl die Prozesskartusche 7 als
auch die Entwicklerzuführungskartusche 9 an
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht sind.
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Bei
den vorherigen Beispielen werden die Kartuschen korrekt betrieben,
und zwar ungeachtet der Reihenfolge zum Anbringen der Zuführungskartusche 9 und
der Prozesskartusche 7 oder der Reihenfolge zum Entnehmen
der Zuführungskartusche 9 und
der Prozesskartusche 7. Das zuführungsseitige bewegbare Element 32 und
das aufnahmeseitige bewegbare Element 62 sind derart drehbar,
dass die Umfangsbewegungsrichtung entlang der Anbringungsrichtung
ist. Anders gesagt ist das bewegbare Element 62 um eine
horizontale Achse drehbar, die sich in einer Richtung erstreckt,
die die Längsrichtung der
Prozesskartusche 7 kreuzt, und zwar in jenem Zustand, bei
dem die Prozesskartusche 7 an der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
angebracht ist. In ähnlicher
Weise ist das bewegbare Element 32 um eine horizontale
Achse drehbar, die sich in einer Richtung erstreckt, die die Längsrichtung
der Zuführungskartusche 9 kreuzt,
und zwar in jenem Zustand, bei dem die Zuführungskartusche 9 an
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist.
-
Hierbei
meint „horizontal" nicht notwendigerweise „senkrecht
zu der vertikalen Richtung (der Richtung der Schwerkraft)". Bei diesem Beispiel deckt „horizontal" insbesondere die
Neigung von der rechten horizontalen Richtung innerhalb des Bereiches
von ± 15° ab. Der
Bereich ist zufrieden stellend, solange das bewegbare Element 32 und
das bewegbare Element 62 miteinander im Eingriff sind,
so dass eine Kraft übertragen
werden kann. Anders gesagt ist der Bereich zufrieden stellend, falls
die Klappen 35 und 65 gedreht werden können.
-
Verglichen
mit der herkömmlichen
Struktur, bei der die Zuführungsöffnung und
der Dichtabschnitt an einem ebenen Element angebracht sind, das
um eine vertikale Achse drehbar ist, sind dadurch der Bereich der
Entwicklerzuführungsöffnung und
der Bereich der Klappe hinsichtlich der Querschnittsrichtung kleiner.
Aus diesem Grund können
die Prozesskartusche 7 und die Entwicklerzuführungskartusche 9 verkleinert
werden, und die Aufstellfläche
des Bilderzeugungsgerätes 100 kann
in jenem Fall reduziert werden, bei dem vier Prozesskartuschen 7 und
vier Entwicklerzuführungskartuschen 9 angeordnet
sind.
-
Zusätzlich wird
die Zuführungsöffnung 34 der Zuführungskartusche 9 nur
dann geöffnet,
nachdem die Aufnahmeöffnung 16a der
Prozesskartusche 7 geöffnet
wurde, und zwar ungeachtet der Reihenfolge der Anbringungsvorgänge der
Prozesskartusche 7 und der Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes. Daher kann das obere Niveau
des Entwicklers, der in der Prozesskartusche 7 (Entwickleraufnahmeabschnitt 16)
aufgenommen ist, auf die Nachbarschaft der Aufnahmeöffnung angehoben
werden. Dies ermöglicht
eine Verkleinerung der Prozesskartusche 7 hinsichtlich
der Höhenrichtung. Auch
wenn die Prozesskartusche 7 an der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand angebracht ist, dass die Zuführungskartusche 9 nicht
in die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist, wird die Aufnahmeöffnung 16a niemals
geöffnet.
Daher wird ein Herausblasen des Entwicklers durch die Öffnung 16 auch
bei dem Stoß verhindert,
wenn die Prozesskartusche 7 an die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
angebracht wird. Aus diesem Grund kann der Entwickler bis zur Nachbarschaft
des oberen Niveaus 7e aufgenommen werden.
-
Zusätzlich wird
die Zuführungsöffnung 34 nur dann
geöffnet,
nachdem die Aufnahmeöffnung 16a geöffnet wurde,
und zwar ungeachtet der Reihenfolge zum Anbringen der Prozesskartusche 7 und
der Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes. Daher wird verhindert,
dass der Entwickler verstreut wird, wenn die Prozesskartusche 7 oder
die Entwicklerzuführungskartusche 9 an
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht werden.
-
Die
Entwickleraufnahmeöffnung 16a wird
nur dann geschlossen, nachdem die Zuführungsöffnung 34 geschlossen
wurde, und zwar ungeachtet der Reihenfolge der Entnahmebetriebe
der Prozesskartusche 7 und der Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes. Daher wird verhindert,
dass der Entwickler verstreut wird, wenn die Prozesskartusche 7 und/oder
die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes entnommen werden.
-
Wie
dies bereits beschrieben ist, wird die Aufnahmeöffnung 16a der Prozesskartusche 7 nicht geöffnet, wenn
die Zuführungskartusche 9 nicht
in die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist. Auch wenn
die Prozesskartusche 7 in der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand verbleibt, das die Zuführungskartusche 9 nicht
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist, ist es daher
unwahrscheinlich, dass Fremdkörper
in die Prozesskartusche 7 eintreten.
-
Die
zuführungsseitige
Klappe 35 und die aufnahmeseitige Klappe 65 können als
Reaktion auf den Anbringungsbetrieb der Prozesskartusche 7 oder
der Zuführungskartusche 9 geöffnet werden,
und zwar ungeachtet der Reihenfolge der Anbringungsbetriebe der
Prozesskartusche 7 und der Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes.
-
Darüber hinaus
können
die zuführungsseitige
Klappe 35 und die aufnahmeseitige Klappe 65 als Reaktion
auf den Entnahmebetrieb der Prozesskartusche 7 und der
Zuführungskartusche 9 geschlossen
werden, und zwar ungeachtet der Reihenfolge der Entnahmebetriebe
der Prozesskartusche 7 und der Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes.
-
Dementsprechend
können
die Öffnungs- und
Schließzustände der
zuführungsseitigen
Klappe 35 und der aufnahmeseitigen Klappe 65 dazwischen als
Reaktion auf die Anbringungsbetriebe der Prozesskartusche 7 und
der Zuführungskartusche 9 geschaltet
werden, und zwar ungeachtet der Reihenfolge der Anbringungsbetriebe
der Prozesskartusche 7 und der Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes.
-
Somit
kann der Benutzer in korrekter Weise die Prozesskartusche 7 und
die Zuführungskartusche 9 bezüglich der
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes anbringen oder entnehmen,
und zwar ungeachtet der Reihenfolge der Anbringungs- und Entnahmebetriebe
von diesen. Somit ist die Handhabbarkeit beim Anbringen und Entnehmen
verbessert.
-
Nur
wenn die aufnahmeseitige Klappe 65 die Aufnahmeöffnung 16a öffnet, können zusätzlich der Vorsprung 62b des
kartuschenseitigen bewegbaren Elementes 62 und der Vorsprung 32b sowie
die Aussparung 32c des zuführungsseitigen bewegbaren Elementes 32 miteinander
in Eingriff gelangen.
-
Aus
diesem Grund dienen die bewegbaren Elemente 32 und 62 als
Erfassungsabschnitte zum Erfassen des Öffnungszustandes der Klappe
der Prozesskartusche 7. Dies beseitigt das Erfordernis zum
Vorsehen eines Erfassungsmechanismus zu diesem Zwecke. Darüber hinaus
gelangen die bewegbaren Elemente 32 und 62 nicht
miteinander in Eingriff, auch wenn der Benutzer in fehlerhafter
Weise die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100 in
jenem Zustand anbringt, bei dem die Klappe 65 der Prozesskartusche 7 geöffnet ist,
und bei dem der Benutzer dann die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe des Gerätes 100 anbringt.
-
Bei
der Gelegenheit führt
das Anbringen der Zuführungskartusche 9 zu
einem nicht vollständigen Anbringen.
Die Unvollständigkeit
kann den Benutzer beim fehlerhaften Anbringen der Prozesskartusche 7 benachrichtigen.
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[Zweites Ausführungsbeispiel]
-
Unter
Bezugnahme auf die 14 bis 16 wird
der Klappenmechanismus gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung beschrieben. Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel
ist der Klappenabschnitt in horizontalen Richtungen verschiebbar,
anstatt dass er drehbar ist. Die Basisstrukturen der Entwicklerzuführungskartusche und
der Prozesskartusche und dergleichen sind gleich wie bei den ersten
Ausführungsbeispielen,
und daher wird deren detaillierte Beschreibung zur Vereinfachung
weggelassen. Der Klappenmechanismus der Entwicklerzuführungskartusche
und der Prozesskartusche wird beschrieben. Es werden dieselben Bezugszeichen
wie bei dem Ausführungsbeispiel
1 für die
Elemente zugewiesen, die die entsprechenden Funktionen bei diesem
Ausführungsbeispiel
haben, und deren detaillierte Beschreibung wird zur Vereinfachung
weggelassen.
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Die 14 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht
einer Klappe einer Zuführungskartusche 9 und
der umgebenden Elemente. Die 15 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Klappe der Prozesskartusche 7 und
der umgebenden Elemente. Die 16 zeigt
Betriebe der Klappe der Zuführungskartusche 9,
und sie zeigt die umgebenden Elemente.
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Die
Klappe der Zuführungskartusche 9 bei diesem
Ausführungsbeispiel
wird beschrieben.
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Wie
dies in der 14 gezeigt ist, wird an der
unteren Fläche
des Entwickleraufnahmeabschnittes 33 der Zuführungskartusche 9 das
T-Gehäuse 46 befestigt,
wenn die Prozesskartusche 7 und die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt werden. Das T-Gehäuse 46 hat
eine T-Gehäuseöffnung 46a entsprechend
der Aufnahmeöffnung 16a der
Prozesskartusche 7. An den entgegen gesetzten Enden der
T-Gehäuseöffnung 46a sind
Nutenabschnitte 46b, 46c und Stopperabschnitte 46d vorgesehen.
Unter der T-Gehäuseöffnung 46a ist
eine zuführungsseitige
Klappe 82 vorgesehen.
-
Die
zuführungsseitige
Klappe 82 hat einen Klappenabschnitt (zuführungsseitiger
Klappenabschnitt) 82a zum Öffnen und zum Schließen der T-Gehäuseöffnung 46a,
und einen zuführungsseitigen
bewegbaren Abschnitt 82b zum Vorsehen der Öffnungs-
und Schließkraft
durch einen Eingriff mit der Prozesskartusche 7. Der Klappenabschnitt 82a ist
mit einem zuführungsseitigen
Klappenverbindungsanschluss 82c, einem Abschnitt 82d, 82e,
der in Eingriff zu bringen ist, und mit einem Klauenabschnitt 82f versehen.
Andererseits hat der zuführungsseitige
bewegbare Abschnitt 82b eine Führungsnut 82b1 einschließlich geneigter
Flächen
und eines ebenen Flächenabschnittes.
-
Das
Anbringungsverfahren der Klappe der Zuführungskartusche 9 wird
beschrieben.
-
Zuerst
werden die Abschnitte 82d, 82e der zuführungsseitigen
Klappe 82, die in Eingriff zu bringen sind, mit den Nutenabschnitten 46b, 46c des T-Gehäuses 46 in
Eingriff gebracht. Sie werden so in Eingriff gebracht, dass der
Klauenabschnitt 82f der zuführungsseitigen Klappe 82 über den
Stopperabschnitt 46d streicht. Dadurch wird die Klappe 82 gleitbar
in horizontalen Richtungen durch die Abschnitte 82d, 82e,
die in Eingriff zu bringen sind, und die Nutenabschnitte 46b, 46c gehalten.
Der Klauenabschnitt 82f und der Stopperabschnitt 46d,
die miteinander im Eingriff sind, dienen zum Verhindern einer Entkoppelung
der Klappe 82 von der Zuführungskartusche 9. Durch
die Gleitbewegung der Klappe 82 werden der zuführungsseitige
Klappenverbindungsanschluss 85 und die T-Gehäuseöffnung 46a gegenüber angeordnet
oder aneinander ausgerichtet, so dass der Entwickler aus der Zuführungskartusche 9 zugeführt werden
kann.
-
Die
Strukturen der Klappe der Prozesskartusche 7 bei diesem
Ausführungsbeispiel
werden beschrieben.
-
Wie
dies in der 15 gezeigt ist, hat das aufnahmeseitige
bewegbare Element (aufnahmeseitiger bewegbarer Abschnitt) 90,
das bei diesem Ausführungsbeispiel
verwendet wird, Betätigungsabschnitte 90a und 90b in
der Form von Vorsprüngen. Wie
dies in der 15 gezeigt ist, wird der Betätigungsabschnitt 90a, 90b an
der Position platziert, die der Zuführungskartusche 9 gegenüber liegt
(Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt), wenn die aufnahmeseitige
Klappe (aufnahmeseitiger Klappenabschnitt) 65 in dem geöffneten
Zustand ist, um eine Aufnahme des Entwicklers durch die Entwickleraufnahmeöffnung 80a des
Entwicklungsvorrichtungsgehäuses 80 zuzulassen.
Die weiteren Strukturen in der Nachbarschaft der Klappe sind gleich
wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel,
und daher wird deren detaillierte Beschreibung weggelassen.
-
Unter
Bezugnahme auf die 16 wird der Fall beschrieben,
bei dem die Prozesskartusche 7 an die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand angebracht wird, dass die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist.
-
Während des
Anbringungsprozesses der Prozesskartusche 7 sind die Betriebe
bis zu einer gewissen Stufe gleich wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel.
Insbesondere wird das bewegbare Element 90 bewegt, um die
Aufnahmeöffnung 80 zu öffnen, und
dann wird das bewegbare Element 90 so reguliert, dass dessen
Drehung verhindert wird, und zwar durch das Regulierelement 68,
und bis zu dieser Stufe sind die Betriebe gleich wie bei dem ersten
Ausführungsbeispiel.
Daher wird die Beschreibung weggelassen. Wie dies vorstehend beschrieben
ist, wenn die Aufnahmeöffnung 80a in
dem geöffneten
Zustand zum Zulassen einer Aufnahme des Entwicklers ist, ist der Öffnungsabschnitt 90a oder 90b,
der an dem bewegbaren Element 90 vorgesehen ist, gegenüber der Zuführungskartusche 9 angeordnet
(Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert) (16).
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In
diesem Fall ist die T-Gehäuseöffnung 46a der
Entwicklerzuführungskartusche 9 nicht
gegenüber
der Verbindungsöffnung 82c angeordnet,
d. h. sie ist in dem geschlossenen Zustand, um die Zufuhr des Entwicklers
zu verhindern. Die Prozesskartusche 7 wird weiter in die
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes vorgeschoben. Dann wird
der Betätigungsabschnitt 90a oder
der Betätigungsabschnitt 90b in
der Richtung eines Pfeiles Kraftfahrzeug bewegt ((a) in der 16). Außerdem
gelangt der Betätigungsabschnitt 90a oder
der Betätigungsabschnitt 890b mit der
Führungsnut 82b1 in
Eingriff.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 weiter in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
vorgeschoben wird, wird der Betätigungsabschnitt 90a oder
der Betätigungsabschnitt 90b in
die Führung
durch den geneigten Flächenabschnitt 82b3 und
den ebenen Flächenabschnitt 82b2 gesetzt,
der bei der Führungsnut 82b1 vorgesehen
ist. Daher wird die zuführungsseitige
Klappe 82 gleitbar durch den Nutenabschnitt 46b gehalten,
und der Nutenabschnitt 46c wird in der Richtung eines Pfeiles
L bewegt ((b) in der 16). Die Klappe 82 wird
nämlich
horizontal bewegt.
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Die
Prozesskartusche 7 erreicht die Position ((b) in der 16) beim abgeschlossenen Anbringen. Dann wird
der Betätigungsabschnitt 90a oder der
Betätigungsabschnitt 90b durch
den ebenen Flächenabschnitt 82b2 der
Führungsnut 82b1 gehalten, und
die Verbindungsöffnung 82c der
zuführungsseitigen
Klappe 82 und die T-Gehäuseöffnung 46a werden
einander gegenüber
liegend angeordnet.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 von der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand entnommen wird, das die Prozesskartusche 7 und die
Zuführungskartusche 9 angebracht
sind, dann werden die zuführungsseitige
Klappe 82, das Regulierelement 68, das bewegbare
Element 90 und die aufnahmeseitige Klappe 65 in
der entgegen gesetzten Reihenfolge betätigt.
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Wenn
die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
gesetzt ist, sind daher die Gehäuseöffnung 46a der
Zuführungskartusche 9, die
in der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht ist, und die
Verbindungsöffnung 82c nicht
einander gegenüber
liegend angeordnet. Daher wird die Gehäuseöffnung 46a so geschlossen,
dass die Zufuhr des Entwicklers in die Prozesskartusche 7 nicht möglich ist.
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Die
Betriebe sind gleich wie bei den vorstehend beschriebenen Betrieben,
wenn die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand angebracht
wird, dass die Prozesskartusche 7 in der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
gesetzt ist, und wenn die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe des Gerätes 100 in
jenem Zustand entnommen wird, dass die Zuführungskartusche 9 und
die Prozesskartusche 7 in der Hauptbaugruppe des Gerätes 100 gesetzt
sind.
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Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
wird ähnlich
wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel
die Raumeinsparung, das Unterdrücken
des Verstreuens des Toners oder dergleichen erreicht.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
ist die zuführungsseitige
Klappe 82 derart, dass ein Klappenabschnitt 82a und
der bewegbare Abschnitt 82b einstückig miteinander sind. Jedoch
kann die zuführungsseitige
Klappe 82 bei diesem Ausführungsbeispiel durch eine zuführungsseitige
Klappe zum Öffnen
und zum Schließen
der Gehäuseöffnung und durch
ein zuführungsseitiges
bewegbares Element zum Aufnehmen einer Kraft von dem Betätigungsabschnitt
der Prozesskartusche gebildet sein.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
gleitet die Klappe 82 in der horizontalen Richtung. Dadurch kann
die Zuführungsöffnung 34 geöffnet und
geschlossen werden.
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[Drittes Ausführungsbeispiel]
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Unter
Bezugnahem auf die 19 bis 22 wird
ein Klappenmechanismus beschrieben, der bei der Zuführungskartusche 9 und
der Prozesskartusche 7 verwendbar ist, auf die die vorliegende
Erfindung anwendbar ist, und zwar gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Bei dem dritten Ausführungsbeispiel wird eine äußere Abdeckung
verwendet.
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Die 19 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Stoppers,
der auf das zuführungsseitige bewegbare
Element der Zuführungskartusche 9 wirken
kann. Die 20 zeigt Betriebe des Stoppers der
Zuführungskartusche 9 und
der umgebenden Elemente. Die 21 zeigt
eine perspektivische Ansicht der äußeren Abdeckung der Zuführungskartusche 9.
Die 22 zeigt Betriebe der äußeren Abdeckung
der Entwicklerzuführungskartusche 9 und
der umgebenden Elemente.
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Die
Strukturen der Klappe und die Strukturen der Klappe der Zuführungskartusche 9 sind
gleich wie bei der Prozesskartusche 7, und daher wird ihre Beschreibung
weggelassen.
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[Strukturen des Stoppers
des zuführungsseitigen
bewegbaren Elementes der Zuführungskartusche]
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Unter
Bezugnahem auf die 19 wird eine Bewegungsregulierung
(Stopper) des bewegbaren Elementes 32 der Zuführungskartusche 9 beschrieben.
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Der
Entwickleraufnahmeabschnitt 33 hat ein T-Regulierlöseelement 141 und
ein T-Regulierelement 140 zum Regulieren der Bewegung des
bewegbaren Elementes 32.
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Das
Regulierelement 140 wird für eine Gleitbewegung in der
vertikalen Richtung (Richtung eines Pfeiles M) durch Klauenabschnitte 142a, 143a und Gleitschienen 142, 143 gehalten,
die an dem Entwickleraufnahmeabschnitt 33 vorgesehen sind.
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Das
Löseelement 141 wird
durch den Lochabschnitt 141a des Löseelementes 141 drehbar
gestützt,
das mit dem Wellenabschnitt 144 und dem Entkopplungsverhinderungselement 147 im
Eingriff ist, das an dem Entwickleraufnahmeabschnitt 33 vorgesehen
ist. Das Löseelement 141 ist
mit einem Eingriffsloch 141b versehen, das mit der Eingriffswelle 140a des
Regulierelementes 140 im Eingriff ist. An einer Position über dem
Lochabschnitt 141a (Drehmitte des Löseelementes 141) von
dem Eingriffsloch 141b ist ein Kraftaufnahmewellenabschnitt 141c zum Aufnehmen
einer Antriebskraft von der Hauptbaugruppe des Gerätes 100 vorgesehen.
Durch die Antriebskraft wird das Löseelement 141 gedreht.
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Durch
die elastische Kraft einer Schraubenfeder 145, die zwischen
dem Entwickleraufnahmeabschnitt 33 und dem Löseelement 141 vorgesehen
ist, wird das Löseelement 141 im
Uhrzeigersinn gedrückt (in
der Richtung eines Pfeiles N in der 19).
Die Druckkraft drückt
normalerweise das Regulierelement 140 nach unten, das mit
dem Löseelement 141 im
Eingriff ist.
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Bei
dem Ruhepositionszustand (Regulierposition) gelangen die Regulieraussparung 140b,
die an dem Regulierelement 140 vorgesehen ist, und der Vorsprung 32b (32b1, 32b3)
des bewegbaren Elementes 32 miteinander in Eingriff. Dadurch
wird die Bewegung des bewegbaren Elementes 32 reguliert oder
verhindert.
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[Betriebe des Stoppers
des zuführungsseitigen
bewegbaren Elementes]
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Unter
Bezugnahme auf die 20 wird der Betreib
des Regulierelementes 140 beschrieben, wenn die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe des Gerätes 100 eintritt.
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Wie
dies bereits beschrieben ist, gelangt die Aussparung 140b mit
dem Vorsprung 32b (31b1, 32b3) des bewegbaren
Elementes 32 in Eingriff, wenn die Zuführungskartusche 9 nicht
in die Hauptbaugruppe des Gerätes 100 gesetzt
ist. Daher wird die Bewegung des bewegbaren Elementes 32 reguliert
oder verhindert.
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Auch
wenn der Benutzer in unbeabsichtigter Weise das bewegbare Element 32 berührt, oder
auch wenn Schwingungen auf die Zuführungskartusche 9 während ihrer
Transportphase aufgebracht werden, wird das bewegbare Element 32 daher
nicht bewegt.
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Die
Zuführungskartusche 9 ist
an Hauptbaugruppenschienen 101a getragen, die bei der Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
vorgesehen sind, und sie wird in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes vorgeschoben
(die Zuführungskartusche 9 bewegt sich
in der Richtung eines Pfeiles A ((a) in der 20).
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 zu
der Position eingefügt
wird, die in (b) in der 20 gezeigt ist,
dann wird der Kraftaufnahmewellenabschnitt 141c des Löseelementes 141 mit
dem geneigten Flächenabschnitt 146a der
Führung 146 der
Hauptbaugruppenschiene 101a in Kontakt gebracht.
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Außerdem wird
durch das Vorschieben der Zuführungskartusche 9 der
Wellenabschnitt 141c durch den geneigten Flächenabschnitt 146a geführt. Dadurch
wird das Löseelement 141 im
Gegenuhrzeigersinn (in der Richtung eines Pfeiles Position in (p) in
der 20) gegen die elastische Kraft
(Federkraft) bewegt. Das Löseelement 141 wird
im Uhrzeigersinn durch die elastische Kraft der Schraubenfeder 145 gedrückt. Dadurch
wird das Regulierelement 140, das an der unteren Regulierposition
positioniert ist, zu der oberen Zulassungsposition (die Richtung
eines Pfeiles Q i n (b) in der 20)
in dem Entwickleraufnahmeabschnitt 33 bewegt.
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 weiter
so vorgeschoben wird, dass der Wellenabschnitt 141c den
ebenen Flächenabschnitt 146b der
Führungsfläche 146 erreicht,
dann wird der Eingriff zwischen der Aussparung 140b und
dem Vorsprung 32b (32b1 oder 32b3 in
der 6) gelöst.
Dadurch wird das bewegbare Element 32 drehbar ((c) in der 20).
-
Durch
Bewegen des bewegbaren Elementes 32 in diesem Zustand wird
die Verbindungsöffnung 44a geöffnet. Somit
wird die Zufuhr des Entwicklers in die Prozesskartusche 7 von
der Zuführungskartusche 9 zugelassen.
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Auf
diese Art und Weise wird der Lösevorgang
zum Verhindern der Bewegung des bewegbaren Elementes 32 durch
das Regulierelement 140 so gesteuert, dass er vor der Bewegung
des bewegbaren Elementes 32 auftritt, das die Verbindungsöffnung 44a öffnet, und
zwar durch die korrekte Anordnung der Führungsfläche 146 (146a, 146b)
der Hauptbaugruppenschiene 101 in der Längsrichtung. Daher kann das
Regulierelement die Bewegung des bewegbaren Elementes 32 regulieren
oder verhindern, ohne dass der Öffnungs-
und Schließbetrieb des
Klappenabschnittes 82a während des Betriebes verhindert
wird.
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[Struktur der äußeren T-Abdeckung
der Zuführungskartusche]
-
Wie
dies in der 21 gezeigt ist, wird die untere
Fläche
des Gehäuses 44 der
Zuführungskartusche 9 durch
eine äußere T-Abdeckung 148 abgedeckt.
Die Abdeckung 148 hat einen Abdeckungsabschnitt 148a,
der die Verbindungsöffnung 44a des Gehäuses 44 abdeckt,
und ein Wellenloch 148b, das mit dem Wellenabschnitt 149 des
Entwickleraufnahmeabschnittes 33 im Eingriff ist. Die Abdeckung 148 hat
Flächen 148c1, 148c2,
die zum Zurückziehen
der Abdeckung 148 von der Verbindungsöffnung 44a zu drücken sind,
indem sie mit dem Dichtelement 67 oder mit dem Entwicklungsvorrichtungsgehäuse 45 der
Prozesskartusche 7 in Kontakt gelangen. Die Abdeckung 148 ist
an einer Position angeordnet, die die Verbindungsöffnung 44a abdeckt,
wenn sie keine Kraft von der Schraubenfeder 150 aufnimmt,
die im Wesentlichen koaxial mit dem Wellenabschnitt 149 angeordnet
ist.
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[Antriebsstruktur für den äußeren T-Abdeckungsabschnitt]
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Unter
Bezugnahme auf die 22 wird der Betrieb
zum Zurückziehen
der Abdeckung 148 beschrieben, wenn entweder nur die Zuführungskartusche 9 oder
nur die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
gesetzt ist, und wobei die andere Kartusche an die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
angebracht ist.
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Zunächst wird
der Fall behandelt, bei dem die Zuführungskartusche 9 an
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand angebracht
ist, bei dem die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
gesetzt ist.
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Die
Zuführungskartusche 9 ist
an den Hauptbaugruppenschienen 100a und 100b getragen,
die bei der Hauptbaugruppe des Gerätes 100 vorgesehen
sind, und sie wird in der Richtung eingefügt, die durch einen Pfeil A
in der 22a angegeben ist.
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 zu
jener Position eingefügt
wird, die in der 22b gezeigt ist, dann
wird die Fläche 148c1,
die von der Abdeckung 148 zu drücken ist, mit dem Dichtelement 67 der
Prozesskartusche 7 in Kontakt gebracht, wie dies durch gestrichelte
Linien in der 22b angegeben ist.
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Mit
dem Vorschieben der Zuführungskartusche 9 wird
die Fläche 148c1 durch
das Dichtelement 67 gedrückt. Dadurch wird die Abdeckung 148,
die an der Position angeordnet ist, die die Verbindungsöffnung 44a abdeckt,
durch die Schraubenfeder 150 im Uhrzeigersinn (die Richtung
R in der Figur) gegen die Federkraft gedreht.
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Vor
der Beendigung des Anbringungsbetriebes der Zuführungskartusche 9 an
die Hauptbaugruppe des Gerätes 100 wird
darüber
hinaus die Abdeckung 148 von der Verbindungsöffnung 44a zurückgezogen.
Daher wird die Zufuhr des Entwicklers von der Zuführungskartusche 9 zugelassen (22c).
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand entnommen
wird, das die Prozesskartusche 7 und die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt sind, ist die Reihenfolge der
Betriebe der Abdeckung 148 umgekehrt (22c bis 22a).
-
Wenn
die Zuführungskartusche 9 entnommen
wird, dann wird die Position der Abdeckung 148 wiederhergestellt,
die die Verbindungsöffnung 44a abdeckt,
und zwar durch die Druckkraft der Schraubenfeder 150.
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Es
wird jener Fall beschrieben, bei dem die Prozesskartusche 7 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand entnommen
wird, dass die Prozesskartusche 7 und die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt sind.
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Die
Prozesskartusche 7 bewegt sich in der Richtung eines Pfeiles
S (22d). Während der Zeitperiode, in der
die zu drückende
Fläche 148c1 durch
das Dichtelement 67 bei dem Prozess zum Entnehmen der Prozesskartusche 7 gedrückt wird, wird
die Abdeckung 148 von der Verbindungsöffnung 34a weggezogen
gehalten (22d).
-
Wenn
danach die Prozesskartusche 7 weiter zu einer derartigen
Position herausgezogen wird, dass das Dichtelement 67 von
der zu drückenden Fläche 148c1 außer Kontakt
gelangt, dann wird die Position der Abdeckung 148 wiederhergestellt,
die die Verbindungsöffnung 34a abdeckt,
und zwar durch die Druckkraft der Schraubenfeder 150.
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Wenn
die Zuführungskartusche 9 vollständig entnommen
wurde, wird die Position der Abdeckung 148 daher wiederhergestellt,
die die Verbindungsöffnung 44a abdeckt,
und zwar durch die Druckkraft der Schraubenfeder 150 (22e).
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Somit
deckt die äußere T-Abdeckung 148 die Verbindungsöffnung 34a, 44a bei
dem Prozess des Entnahmebetriebes der Kartusche ab, und zwar ungeachtet
dessen, ob die Kartusche 7 oder 9 zuerst entnommen
wird.
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Falls
die Prozesskartusche 9 an die Hauptbaugruppe des Gerätes 100 in
jenem Zustand angebracht wird, bei dem die Zuführungskartusche 9 in
die Hauptbaugruppe des Gerätes 100 gesetzt
ist, drückt das
Dichtelement 67 die zu drückende Fläche 148c2. Dadurch
wird ähnlich
wie bei dem vorstehend beschriebenen Fall die Abdeckung 148,
die an jener Position angeordnet ist, die die Verbindungsöffnung 44a abdeckt,
durch die Schraubenfeder 150 gegen die elastische Kraft
(Federkraft) bewegt. Außerdem
wird die Abdeckung 148 von der Verbindungsöffnung 44a weggezogen.
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Bei
einer derartigen Struktur wird der Abschnitt, der den Entwickler
zuführt,
normalerweise durch die Abdeckung 148 außer für den Betriebszustand
abgedeckt. Wenn die Zuführungskartusche 9 an
oder von der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes angebracht
oder entnommen wird, wird daher verhindert, dass der Entwicklerzuführungsabschnitt,
der an dem unteren Flächenabschnitt
der Zuführungskartusche 9 angeordnet
ist, der durch den Benutzer nicht einfach zu sehen ist, in unbeabsichtigter
Weise durch den Benutzer berührt
wird.
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Die
Betriebe, wenn die Kartusche 9 an die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
in jenem Zustand angebracht wird, bei dem die Prozesskartusche 7 in die
Hauptbaugruppe 100a des Gerätes gesetzt ist, oder wenn
die Zuführungskartusche 9 von
der Hauptbaugruppe 100a des Gerätes in jenem Zustand entnommen
wird, dass die Prozesskartusche 7 in die Hauptbaugruppe 100a des
Gerätes
gesetzt ist, sind gleich den vorstehend beschriebenen Betrieben,
und daher wird die detaillierte Beschreibung von derartigen Fällen weggelassen.
-
Bei
diesem Ausführungsbeispiel
kann ähnlich
wie bei den ersten Ausführungsbeispielen
die Raumeinsparung, das Unterdrücken
des Zerstreuens des Entwicklers oder dergleichen erreicht werden.
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In
der vorherigen Beschreibung wurde ein elektrophotographisches Farbbilderzeugungsgerät, das vier
Zuführungskartuschen
und vier Prozesskartuschen verwendet, als ein entsprechendes Beispiel verwendet.
Jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht auf ein derartiges Beispiel
beschränkt.
Zum Beispiel ist die vorliegende Erfindung auf eine Entwicklerzuführungskartusche
und eine Prozesskartusche anwendbar, die bei einem elektrophotographischen,
monochromatischen Bilderzeugungsgerät verwendet werden. Die vorliegende
Erfindung ist außerdem auf ein derartiges elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät anwendbar.
-
Wie
dies bei der vorliegenden Erfindung vorstehend beschrieben ist,
können
zusätzlich
die aufnahmeseitige Klappe und das aufnahmeseitige bewegbare Element
getrennte Elemente sein, und die zuführungsseitige Klappe und das
zuführungsseitige bewegbare
Element können
getrennte Elemente sein.
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In
einem derartigen Fall ist das Anbringen einfach.
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Im
Falle der einstückigen
Strukturen kann im Gegensatz dazu die Anzahl der Teile reduziert
werden. Der Durchschnittsfachmann kann in korrekter Weise die Strukturen
in Abhängigkeit
von den Fällen auswählen.
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Bei
der vorherigen Beschreibung hat der Betätigungsabschnitt einen Vorsprung.
Jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht auf eine derartige Struktur
beschränkt.
Zum Beispiel kann der Betätigungsabschnitt
mit einem Reibelement versehen sein, um in beabsichtigter Weise
den Gleitwiderstand zu verbessern. Wenn der Betätigungsabschnitt den Vorsprung
aufweist, dann kann die Antriebskraft sicher übertragen werden.
-
Wie
dies bereits gemäß der vorliegenden
Erfindung beschrieben ist, kann das Lecken des Entwicklers effektiv
verhindert werden, wenn der Entwickler in die Prozesskartusche von
der Entwicklerzuführungskartusche
zugeführt
wird.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann das aufnahmeseitige bewegbare Element, das in Zusammenwirkung
mit der aufnahmeseitigen Klappe bewegbar ist, zum Bewegen des zuführungsseitigen bewegbaren
Elementes verwendet werden.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel,
bei dem die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
in jenem Zustand eintritt, bei dem die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe des
Gerätes
gesetzt ist, kann der Entwickler durch die Zuführungsöffnung nur dann zugeführt werden, wenn
die Aufnahmeöffnung
den Entwickler aufnehmen kann.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel,
bei dem die Entwicklerzuführungskartusche
von der Hauptbaugruppe des Gerätes
in jenem Zustand entnommen wird, bei dem die Prozesskartusche in
die Hauptbaugruppe des Gerätes
gesetzt ist, kann verhindert werden, dass die Aufnahmeöffnung den
Entwickler aufnimmt, wobei die Zufuhr des Entwicklers durch die
Zuführungsöffnung verhindert
wird.
-
Gemäß dem Ausführungsbeispiel,
bei dem die Prozesskartusche an die Hauptbaugruppe des Gerätes in jenem
Zustand angebracht wird, bei dem die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
gesetzt ist, kann der Entwickler durch die Zuführungsöffnung nur dann zugeführt werden,
wenn die Aufnahmeöffnung
den Entwickler aufnehmen kann.
-
Gemäß dem Ausführungsbeispiel,
bei dem Prozesskartusche von der Hauptbaugruppe des Gerätes in jenem
Zustand entnommen wird, bei dem die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
gesetzt ist, kann die Aufnahmeöffnung
eine Aufnahme des Entwicklers verhindern, wobei verhindert wird,
dass die Zuführungsöffnung den Entwickler
zuführt.
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Gemäß den Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung wird verhindert, dass die Zuführungsöffnung auch
dann geöffnet
wird, wenn die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
in jenem Zustand eintritt, dass die Prozesskartusche nicht in die
Hauptbaugruppe des Gerätes
gesetzt ist.
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Gemäß den Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung wird verhindert, dass die Aufnahmeöffnung auch
dann geöffnet
wird, wenn die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe des Gerätes in jenem
Zustand eintritt, dass die Entwicklerzuführungskartusche nicht in die
Hauptbaugruppe des Gerätes
gesetzt ist.
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Während die
Erfindung unter Bezugnahme auf die hierbei offenbarten Strukturen
beschrieben ist, so ist sie nicht auf die dargelegten Einzelheiten begrenzt,
und diese Anmeldung soll derartige Abwandlungen oder Änderungen
abdecken, die innerhalb des Zweckes der Verbesserungen des Umfanges
der beigefügten
Ansprüche
fallen.
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Eine
Entwicklerzuführungskartusche
zum Zuführen
eines Entwicklers in eine Prozesskartusche, wobei die Entwicklerzuführungskartusche
abnehmbar an eine Hauptbaugruppe eines elektrophotographischen Bilderzeugungsgerätes anbringbar
ist, wobei die Prozesskartusche eine elektrophotographische lichtempfindliche
Trommel; eine Entwicklungswalze zum Entwickeln eines elektrostatischen
latenten Bildes, das an der elektrophotographischen lichtempfindlichen
Trommel ausgebildet ist; einen aufnahmeseitigen Klappenabschnitt
(Schließerabschnitt),
der zwischen einer Position, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, um
eine Entwickleraufnahmeöffnung
zum Aufnehmen des Entwicklers zu öffnen, der durch die Entwicklungswalze
für den Entwicklungsbetrieb
verwendet wird, und einer Position bewegbar ist, die die Aufnahme
des Entwicklers verhindert, um die Entwickleraufnahmeöffnung zu schließen; einen
aufnahmeseitigen bewegbaren Abschnitt, der so bewegbar ist, dass
er zusammenwirkend den aufnahmeseitigen Klappenabschnitt (Schließerabschnitt)
zwischen der Position, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt, und
der Position bewegt, die die Aufnahme des Entwicklers verhindert,
wobei der aufnahmeseitige bewegbare Abschnitt einen aufnahmeseitigen
Betätigungsabschnitt aufweist,
der eine Betätigungsposition
einnimmt, wenn der aufnahmeseitige Klappenabschnitt (Schließerabschnitt)
an der Position ist, die die Aufnahme des Entwicklers zulässt; und
ein Regulierelement zum Regulieren einer Bewegung des aufnahmeseitigen
bewegbaren Abschnittes aufweist, wenn der aufnahmeseitige Betätigungsabschnitt
an der Betätigungsposition
ist, wobei die Entwicklerzuführungskartusche
einen zuführungsseitigen
Entwickleraufnahmeabschnitt zum Aufnehmen des Entwicklers; eine
Entwicklerzuführungsöffnung zum
Zuführen
des Entwicklers von dem zuführungsseitigen
Entwickleraufnahmeabschnitt in die Prozesskartusche durch die Entwickleraufnahmeöffnung;
einen zuführungsseitigen
Klappenabschnitt (Schließerabschnitt),
der zwischen einer Position, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt, um
die Entwicklerzuführungsöffnung zu öffnen, und
einer Position bewegbar ist, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert,
um die Entwicklerzuführungsöffnung zu
schließen;
und einen zuführungsseitigen
bewegbaren Abschnitt aufweist, der, wenn die Entwicklerzuführungskartusche
in die Hauptbaugruppe des Gerätes
in jenem Zustand eintritt, dass die Prozesskartusche in die Hauptbaugruppe
des Gerätes
gesetzt ist, so bewegbar ist, dass er zusammenwirkend den zuführungsseitigen
Klappenabschnitt (Schließerabschnitt)
von der Position, die die Zufuhr des Entwicklers verhindert, zu
der Position bewegt, die die Zufuhr des Entwicklers zulässt, und zwar
durch einen Eingriff mit dem aufnahmeseitigen Betätigungsabschnitt
des aufnahmeseitigen bewegbaren Elementes, dessen Bewegung durch
das Regulierelement in einem Zustand reguliert wird, dass der aufnahmeseitige
Betätigungsabschnitt
an der Betätigungsposition
positioniert ist.