DE102006056646B4 - Sondenhalter für eine Sonde zur Prüfung von Halbleiterbauelementen - Google Patents

Sondenhalter für eine Sonde zur Prüfung von Halbleiterbauelementen Download PDF

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Abstract

Sondenhalter für eine Sondennadel (2), der zur Befestigung und elektrischen Kontaktierung an einer Trägereinrichtung (4) einer Prüfvorrichtung ausgebildet ist und einen Halterarm (1) mit einer am freien Ende des Halterarms (1) angeordneten Nadelaufnahme zur Befestigung der Sondennadel (2) und einen Befestigungsarm (3) zur Verbindung des Sondenhalters mit der Trägereinrichtung (4) aufweist, wobei der Halterarm (1) und der Befestigungsarm (3) durch ein Gelenk (5) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (5) mit einem senkrechten Abstand zum Halterarm (1) unterhalb des Halterarms (1) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Sondenhalter für eine Sonde gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Zur Prüfung der Funktionsfähigkeit von Halbleiterbauelementen werden die Halbleiterbauelemente, die zu diesem Zeitpunkt meist noch im Verbund mit anderen Halbleiterbauelementen auf einem Wafer angeordnet sind, in einer dafür vorgesehenen Prüfvorrichtung auf einem beweglichen Prüftisch (Chuck) abgelegt und befestigt. Das Halbleiterbauelement wird anschließend mittels einer Sonde kontaktiert, so dass Messungen vorgenommen werden können. Die Sonde, die die Form einer Nadel hat und auch als Probe oder Probe Tip bezeichnet wird, ist üblicherweise an einer Trägereinrichtung, beispielsweise einer Trägerplatte (Probecard) oder einem Sondenhalterarm (Probearm) so befestigt, dass sie bezüglich der Oberfläche des Halbleiterbauelements schräg angeordnet ist. Das Bauteil, das die Sondennadel mit der Trägereinrichtung verbindet, wird nachfolgend einheitlich als Sondenhalter bezeichnet. Ein verbesserter Sondenhalter dieser Art ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
  • Zum Herstellen des elektrischen Kontakts zwischen der Sondennadel und dem zu testenden Halbleiterbauelement (device under test, DUT) wird die Sondennadel über dem Halbleiterbauelement positioniert und durch Absenken des Sondenhalters mit einer Kontaktfläche, beispielsweise einer Bondinsel des Halbleiter bauelements, in Berührung gebracht. Die dabei auf die Sondennadel in vertikaler Richtung einwirkende Kraft führt zu einer Verformung des Sondenhalters oder/und der Sondennadel oder, wenn die Sondennadel nicht starr eingespannt ist, zu einer Verdrehung der Sondennadel um eine horizontale Achse. Die dadurch hervorgerufene Verschiebung der Spitze der Sondennadel in horizontaler Richtung (Horizontalversatz) führt zu schwer kontrollierbaren Ungenauigkeiten bei der Positionierung der Sondennadel während der Prüf- und Messvorgänge.
  • Aus US 3,648,169 ist eine Sondennadelhalteeinrichtung bekannt, bei der an dem die Sondennadel tragenden Halter ein relativ biegeweicher Bereich vorgesehen ist, der in gewissen Grenzen wie ein Gelenk wirkt. Der gesamte Halter einschließlich des biegeweichen Bereichs ist einstückig hergestellt und daher sehr aufwändig zu fertigen und relativ kostspielig. Außerdem ist das Gelenk weit oberhalb der Spitze der Sondennadel angeordnet. Dadurch ist die Sondennadel relativ zum Mittelpunkt der Drehbewegung so angeordnet, dass bereits geringste Verschiebungen der Sondennadel aufgrund einer Vertikalkraft unvermeidlich zu einer deutlichen Auslenkung der Spitze der Sondennadel in horizontaler Richtung führen.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, einen Sondenhalter anzugeben, der die Nachteile des Standes der Technik überwindet und insbesondere einen geringeren Horizontalversatz der Sondennadel bei Einwirkung einer Vertikalkraft aufweist.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch Gegenstand des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Der erfindungsgemäße Sondenhalter für eine Sondennadel, der zur Befestigung und elektrischen Kontaktierung an einer Trägereinrichtung einer Prüfvorrichtung ausgebildet ist und einen Halterarm mit einer am freien Ende des Halterarms angeordneten Nadelaufnahme zur Befestigung der Sondennadel und einen Befestigungsarm zur Verbindung des Sondenhalters mit der Trägereinrichtung aufweist, wobei der Halterarm und der Befestigungsarm durch ein Gelenk miteinander verbunden sind und ist dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk mit einem senkrechten Abstand zum Halterarm unterhalb des Halterarms angeordnet ist.
  • Die Sondennadel ist am Halterarm üblicherweise so angeordnet, dass ihre Spitze in der bestimmungsgemäßen Einbaulage in der Prüfvorrichtung unterhalb des Halterarms endet. Um den Horizontalversatz der Sondennadel aufgrund einer Vertikalkraft möglichst gering zu halten, muss versucht werden, den Bahnverlauf der Ausweichbewegung so zu gestalten, dass die Tangente an den Bahnverlauf möglichst steil ist, das heißt möglichst wenig von der Vertikalen abweicht. Dies wird dadurch erreicht, dass das Gelenk in Richtung der Spitze der Sondennadel verschoben wird.
  • Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass das Gelenk mit einem senkrechten Abstand zum Halterarm angeordnet ist, der in einer vorteilhaften Ausgestaltung annähernd dem senkrechten Abstand der Spitze der Sondennadel vom Halterarm entsprechen kann. In diesem Fall ist die Tangente an die Bewegungsbahn an der Stelle der Spitze der Sondennadel zum Beginn der Ausweichbewegung exakt vertikal ausgerichtet. Zu beachten ist jedoch, dass das Gelenk nicht mit dem zu testenden Halbleiterbauelement oder dem das Halbleiterbauelement enthaltenden Wafer kollidieren darf.
  • Der Grundgedanke der Erfindung basiert auf der Überlegung, dass der Horizontalversatz der Nadelspitze aufgrund äußerer Kräfte dadurch verringert oder sogar verhindert werden kann, dass der Radius der Ausweichbewegung der Sondennadel aufgrund einer Relativverdrehung der Sondennadel gegenüber dem Halterarm oder aufgrund einer Biegeverformung des Halterarms vergrößert wird, so dass die Krümmung der Bahn, auf der sich die Spitze der Sondennadel während dieser Ausweichbewegung bewegt, verringert. Eine Verringerung der Bahnkrümmung bewirkt, dass sich das Verhältnis der Horizontalkomponente zur Vertikalkomponente der Ausweichbewegung verringert, das heißt das für eine gegebene Vertikalverschiebung der Spitze der Sondennadel der Horizontalversatz geringer wird.
  • Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass der die Sondennadel tragende Halterarm an dem der Nadelaufnahme gegenüberliegenden Ende gelenkig gelagert wird. Das hierfür verwendete Gelenk benötigt seinerseits ebenfalls eine Lagerung, welche durch den Befestigungsarm bereitgestellt wird. Der Befestigungsarm selbst ist an seinem freien Ende, das heißt dem der Nadelaufnahme gegenüberliegenden Ende, zur Verbindung und Kontaktierung mit der Trägereinrichtung einer Prüfvorrichtung ausgebildet. Es versteht sich, dass zur bestmöglichen Erreichung des Ziels der Erfindung der Halterarm möglichst lang ausgebildet sein sollte, um einen möglichst großen Radius für die Ausweichbewegung der Sondennadel zu erzielen. Da der zur Verfügung stehende Bauraum für den Einbau des Sondenhalters in einer Prüfvorrichtung im allgemeinen begrenzt ist, wird der Fachmann bei der Ausführung der Erfindung den Befestigungsarm zu Gunsten des Halterarms möglichst kurz gestalten.
  • Im eingebauten Zustand innerhalb einer Prüfvorrichtung zum Testen von Halbleiterbauelementen wird der Sondenhalter üblicherweise horizontal oder schräg oberhalb des üblicherweise horizontal angeordneten zu testenden Halbleiterbauelements angeordnet sein. Soweit nachfolgend die Begriffe "horizontal" und "vertikal" verwendet werden, beziehen sich diese auf den bestimmungsgemäßen Einbau des Sondenhalters in einer Prüfvorrichtung der eben beschriebenen Art.
  • Unter einem Gelenk im Sinne dieser Anmeldung soll ein zwischen dem Trägerarm und dem Befestigungsarm anbringbares Bauelement verstanden werden, das bei Einwirkung einer äußeren Vertikalkraft auf die Spitze der Sondennadel eine Schwenkbewegung des Halterarms um dieses Bauelement, das heißt eine rein rotatorische Bewegung des Halterarms und der daran angebrachten Sondennadel ohne translatorische Komponente, bewirkt. Derartige Gelenke können auf vielfältige Weise ausgestaltet sein, ohne vom Grundgedanken der Erfindung abzuweichen. Beispielsweise könnte das Gelenk so ausgeführt sein, dass der Halterarm mindestens einen horizontal und quer zum Halterarm angeordneten Stift aufweist, der in einem am Befestigungsarm vorgesehenen Gleitlagerauge drehbar gelagert ist. Aufgrund der geringen Maße der Bestandteile des Sondenhalters wäre eine solche Lösung aber vermutlich relativ aufwändig zu fertigen und daher kostspielig. Nachfolgend werden einige vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens erläutert.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Gelenk mindestens einen biegeweichen Festkörper, der mit seinem einen Ende mit dem Halterarm und mit seinem anderen Ende mit dem Befestigungsarm verbunden ist. Biegeweich im Sinne der Erfindung soll bedeuten, dass der Festkörper bezogen auf eine horizontale, quer zur Längsrichtung des Halterarms verlaufende Biegeachse eine geringere Biegesteifigkeit EI aufweist als der Halterarm. Dies bedeutet, dass entweder der Elastizitätsmodul E oder das Flächenträgheitsmoment I (auch als Flächenmoment 2. Grades bezeichnet) oder beide geringer sind als die entsprechenden Werte des Halterarms. Entscheidend ist, dass das Produkt aus E und I des Festkörpers geringer ist als beim Halterarm.
  • Ein biegeweicher Festkörper in diesem Sinne könnte beispielsweise ein zwischen dem Halterarm und dem Befestigungsarm angeordnetes, relativ kurzes Verbindungselement aus einem Elastomer oder einem anderen, relativ weichen Polymer sein, dessen Querschnitt dem von Halterarm und Befestigungsarm entspricht. In diesem Falle wäre der Elastizitätsmodul E des Festkörpers geringer als beim Halterarm, während beide das gleiche Flächenträgheitsmoment I aufweisen, so dass die Biegesteifigkeit EI des Festkörpers geringer ist als die des Halterarms.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass das Gelenk mindestens ein langgestrecktes Verbindungselement umfasst, das mit seinem einen Ende mit dem Halterarm und mit seinem anderen Ende mit dem Befestigungsarm verbunden ist. Das langgestreckte Verbindungselement könnte beispielsweise ein Metallstreifen sein, der mit je einem seiner beiden Enden mit dem Halterarm und dem Befestigungsarm starr verbunden ist. In diesem Fall ist das Flächenträgheitsmoment I des Verbindungselements geringer als beim Halterarm, während der Elastizitätsmodul E gleich oder größer ist als beim Halterarm. Jedenfalls muss darauf geachtet werden, dass die Biegesteifigkeit des langgestreckten Verbindungselements, das heißt das Produkt aus Elastizitätsmodul und Flächenträgheitsmoment, geringer ist als die Biegesteifigkeit des Halterarms.
  • Diese Ausgestaltung wie auch die oben beschriebene Ausgestaltung mit einem biegeweichen Festkörper stellt ein Gelenk dar, das gleichzeitig die Eigenschaft hat, eine Rückstellkraft zu entwickeln, wenn das Gelenk aus seiner neutralen Position ausgelenkt wird.
  • Demgegenüber ist es für Gelenke, die diese Eigenschaft nicht aufweisen, vorteilhaft vorzusehen, dass weiterhin mindestens ein Federelement zur Erzeugung einer Rückstellkraft am Gelenk angeordnet ist. Ein derartiges Federelement könnte beispielsweise eine Spiralfeder aus Federstahl oder auch ein zwischen dem Halterarm und dem Befestigungsarm gespannter elastischer Faden sein.
  • Für den Fall, dass das Gelenk zumindest teilweise aus einem Polymer gefertigt ist, ist es vorteilhaft vorzusehen, dass das Polymer elektrisch leitend ist. Hierdurch ist es möglich, Testsignale von der Trägereinrichtung über den Befestigungsarm, das Gelenk und den Halterarm zur Sondennadel zu leiten. Zur Erzielung der elektrischen Leitfähigkeit kann dem Polymer beispielsweise Graphit beigemischt sein.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass das Gelenk elektrisch leitende Pfade aufweist. Wird dem Polymer hierzu Graphit beigemischt, so ist darauf zu achten, dass es Gebiete mit Graphitanteil gibt, die von anderen Gebieten mit Graphitanteil durch graphitfreie Gebiete getrennt sind. Durch die Bereitstellung leitender Pfade, die selbstver ständlich auch auf anderem Wege, beispielsweise durch Einbettung von Metallfäden in das Polymer erzeugt werden können, wird die Möglichkeit geschaffen, Testsignale auf mehreren Leiterbahnen zur Sondennadel zu leiten.
  • Die Erfindung ist selbstverständlich auch in Verbindung mit einer Prüfvorrichtung zur Prüfung von Halbleiterbauelementen zu sehen, die einen Sondenhalter der oben beschriebenen Art aufweist.
  • Nachfolgend wird die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels und einer zugehörigen Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt die einzige 1 einen erfindungsgemäßen Sondenhalter.
  • Der dargestellte Sondenhalter umfasst einen Halterarm 1 mit einer Nadelaufnahme, in der eine Sondennadel 2 befestigt ist, sowie einen Befestigungsarm 3, der zur Befestigung und Herstellung eines elektrischen Kontakts mit einer Trägereinrichtung 4 ausgebildet ist und im Ausführungsbeispiel auch mit der Trägereinrichtung 4 verbunden ist. Der Halterarm 1 und der Befestigungsarm 3 sind miteinander durch ein Gelenk verbunden, das im Ausführungsbeispiel zwei auf gleicher Höhe parallel zueinander angeordnete, langgestreckte Verbindungselemente 5 umfasst, die mit je einem als Kragarm 6 ausgebildeten Abschnitt des Befestigungsarms 3 und des Halterarms 1 starr verbunden sind. In der gewählten Darstellung ist nur das erste der beiden Verbindungselemente 5 sichtbar; das zweite Verbindungselement wird vom ersten Verbindungselement 5 verdeckt. Die Kragarme 6 erstrecken sich von den horizontal angeordneten Abschnitten des Befestigungsarms 3 und des Halterarms 1 abwärts bis in die Nähe des Höhenniveaus der Spitze der Sondennadel.
  • Um zu verhindern, dass die unteren Enden der Kragarme 6 oder die Verbindungselemente 5 mit dem zu testenden Halbleiterbauelement oder Wafer kollidieren, verbleibt zwischen den Verbindungselementen 5 und der Spitze der Sondennadel 2 eine Höhendifferenz 8.
  • In der Mitte des Gelenks 5 befindet sich der Schwenkmittelpunkt 7, um den die Spitze der Sondennadel 2 bei Einwirkung einer Vertikalkraft auf einer kreisbogenförmigen Bewegungsbahn 9 verschoben wird. Das Gelenk 5 ist aufgrund der sich abwärts erstreckenden Kragarme 6 von Halterarm 1 und Befestigungsarm 3 unterhalb des horizontal angeordneten Halterarms 1 angeordnet, so dass die Tangente an die Bewegungsbahn 9 der Spitze während der Ausweichbewegung nahezu vertikal bleibt. Dadurch ist der Horizontalversatz der Spitze der Sondennadel 2 während der Aufwärtsbewegung sehr gering. Da der Schwenkmittelpunkt 7 des Gelenks 5 jedoch nicht auf demselben Höhenniveau wie die Spitze der Sondennadel 2 angeordnet ist, sondern zwischen dem Schwenkmittelpunkt 7 und der Spitze der Sondennadel 2 eine Höhendifferenz 8 verbleibt, verschwindet der Horizontalversatz nicht vollständig. Durch diesen geringen verbleibenden Horizontalversatz ist sichergestellt, dass die Spitze der Sondennadel 2 eine möglicherweise auf der Kontaktfläche des zu testenden Halbleiterbauelements vorhandene Oxidschicht durchstößt, so dass eine sichere Kontaktierung gewährleistet ist.
  • Die Verbindungselemente 5 sind streifenförmig ausgebildet und bestehen aus einem metallischen Werkstoff. Ihre Biegesteifigkeit ist in Summe geringer als die Biegesteifigkeit des Halterarms 1, so dass sie für den Halterarm 1 als Gelenk wirken, um dessen Schwenkmittelpunkt 7 der Halterarm 1 bei Belastung mit einer Vertikalkraft relativ zum Befestigungsarm 3 geschwenkt wird. Das Gelenk erzeugt aufgrund der elastischen Eigenschaften der Verbindungselemente 5 ohne zusätzliche Federelemente eine Rückstellkraft, die den Halterarm 1 bei Entlastung wieder in seine Ausgangslage zurückbewegt. Aufgrund der leitenden Eigenschaft des metallischen Materials der Verbindungselemente 5 können diese besonders vorteilhaft als Bestandteile von Leiterbahnen genutzt werden, die von der Kontaktstelle des Befestigungsarms 3 mit der Trägereinrichtung 4 zur Sondennadel 2 geführt sind.
  • 1
    Halterarm
    2
    Sondennadel
    3
    Befestigungsarm
    4
    Trägereinrichtung
    5
    Gelenk
    6
    Kragarm
    7
    Schwenkmittelpunkt
    8
    Höhendifferenz
    9
    Bewegungsbahn

Claims (9)

  1. Sondenhalter für eine Sondennadel (2), der zur Befestigung und elektrischen Kontaktierung an einer Trägereinrichtung (4) einer Prüfvorrichtung ausgebildet ist und einen Halterarm (1) mit einer am freien Ende des Halterarms (1) angeordneten Nadelaufnahme zur Befestigung der Sondennadel (2) und einen Befestigungsarm (3) zur Verbindung des Sondenhalters mit der Trägereinrichtung (4) aufweist, wobei der Halterarm (1) und der Befestigungsarm (3) durch ein Gelenk (5) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (5) mit einem senkrechten Abstand zum Halterarm (1) unterhalb des Halterarms (1) angeordnet ist.
  2. Sondenhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der senkrechte Abstand des Gelenks (5) zum Halterarm (1) annähernd dem senkrechten Abstand der Spitze der Sondennadel vom Halterarm (1) entspricht.
  3. Sondenhalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (5) mindestens einen biegeweichen Festkörper umfasst, der mit seinem einen Ende mit dem Halterarm (1) und mit seinem anderen Ende mit dem Befestigungsarm (3) verbunden ist.
  4. Sondenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (5) mindestens ein langgestrecktes Verbindungselement umfasst, das mit seinem einen Ende mit dem Halterarm (1) und mit seinem anderen Ende mit dem Befestigungsarm (3) verbunden ist.
  5. Sondenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin mindestens ein Federelement zur Erzeugung einer Rückstellkraft am Gelenk (5) vorgesehen ist.
  6. Sondenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (5) aus einem metallischen Werkstoff besteht.
  7. Sondenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (5) aus einem Polymer besteht.
  8. Sondenhalter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Polymer elektrisch leitend ist.
  9. Sondenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk elektrisch leitende Pfade aufweist.
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