DE102006052651A1 - Tragbarer Datenträger - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen tragbaren Datenträger (1) mit einem Träger (2), der eine erste graphische Darstellung (3) und eine zweite graphische Darstellung (4) aufweist. Die zweite graphische Darstellung (4) ist besser gegen Manipulationen geschützt als die erste graphische Darstellung (3). Zudem ist die zweite graphische Darstellung (4) als Referenz zur Feststellung von Manipulationen der ersten graphischen Darstellung (3) ausgebildet. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass lediglich ein Teilbereich (5) der ersten graphischen Darstellung (3) mit der zweiten graphischen Darstellung (4) lateral überlappt und außerhalb des Teilbereichs (5) kein lateraler Überlapp zwischen der ersten graphischen Darstellung (3) und der zweiten graphischen Darstellung (4) vorhanden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen tragbaren Datenträger. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines tragbaren Datenträgers.
  • Tragbare Datenträger werden beispielsweise im bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei Zugangskontrollen, als Ausweisdokumente usw. eingesetzt. Bei vielen Anwendungen werden tragbare Datenträger eingesetzt, die graphische Darstellungen aufweisen. Soweit die graphischen Darstellungen sicherheitsrelevant sind, sollten sie gegen Manipulationen geschützt sein. Bei den graphischen Darstellungen kann es sich beispielsweise um eine Fotographie des Inhabers des tragbaren Datenträgers handeln.
  • Aus der US 5,421,619 ist es bekannt, auf eine Ausweiskarte, die eine Fotographie eines autorisierten Benutzers aufweist, einen Streifen eines Aufzeichnungsmaterials für eine Laser-Beschriftung aufzubringen. Mittels eines Laserstrahls wird eine durch Aufbereitung der Fotographie ermittelte Abbildung in der Nähe der Fotographie in das Aufzeichnungsmaterial eingeschrieben.
  • Bei der bekannten Ausweiskarte werden die Fotographie und die daraus abgeleitete Abbildung als separate graphische Elemente wahrgenommen.
  • Aus der DE 41 34 539 A1 ist ein Aufzeichnungsträger mit farbigen Bildinformationen bekannt. Die Bildinformationen sind in mindestens zwei Informationsteile aufgeteilt, welche kongruent überlagert sind und sich zur Gesamtinformation ergänzen. Die Teilinformationen sind in getrennten Arbeitsschritten aufgebracht. Mindestens eine der Teilinformationen liegt in von außen nicht zugänglicher Form vor. Insbesondere ist die Bildinformation in einen Schwarzweiß- und einen Farbanteil aufgeteilt. Der Schwarzweißanteil ist beispielsweise mittels eines Laserstrahlschreibers als ein Graustu fenbild in eine transparente Folienschicht des Aufzeichnungsträgers eingebrannt.
  • Die kongruente Überlagerung der Teilinformationen ist relativ aufwendig und begrenzt die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Darstellung der Bildinformationen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit vertretbarem Aufwand eine Manipulation einer graphischen Darstellung eines tragbaren Datenträgers möglichst zuverlässig zu verhindern.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmalskombination des Anspruchs 1 sowie des Anspruchs 22 gelöst.
  • Der erfindungsgemäße tragbare Datenträger weist einen Träger mit einer ersten graphischen Darstellung und einer zweiten graphischen Darstellung auf. Die zweite graphische Darstellung ist besser gegen Manipulationen geschützt als die erste graphische Darstellung. Weiterhin ist die zweite graphische Darstellung als Referenz zur Feststellung von Manipulationen der ersten graphischen Darstellung ausgebildet. Der erfindungsgemäße tragbare Datenträger zeichnet sich dadurch aus, dass lediglich ein Teilbereich der ersten graphischen Darstellung mit der zweiten graphischen Darstellung lateral überlappt und außerhalb des Teilbereichs kein lateraler Überlapp zwischen der ersten graphischen Darstellung und der zweiten graphischen Darstellung vorhanden ist.
  • Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Zusammengehörigkeit der ersten und zweiten graphischen Darstellung gut erkennbar ist, ein guter Schutz vor Manipulationen der ersten graphischen Darstellung vorhanden ist und die erste graphische Darstellung dennoch ohne nennenswerte Einschränkung bei der Gestaltungsfreiheit mit herkömmlichen Verfahren erzeugt werden kann. Es kann eine gute Erkennbarkeit der ersten graphischen Darstellung gewährleistet werden, da diese nur im Teilbereich mit der zweiten graphischen Darstellung überlappt.
  • Die erste graphische Darstellung kann mehrfarbig ausgebildet sein. Weiterhin kann der tragbare Datenträger so ausgebildet sein, dass die erste graphische Darstellung im Teilbereich nicht sichtbar ist. Dadurch wird eine deutliche Trennung zwischen der ersten und der zweiten graphischen Darstellung erreicht und eine gute Erkennbarkeit der zweiten graphischen Darstellung gewährleistet. Weiterhin ist es möglich, dass die erste graphische Darstellung im Teilbereich transparent, teiltransparent oder homogen ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass den jeweiligen Besonderheiten des vorgesehenen Anwendungsfalls Rechnung getragen werden kann.
  • Vorzugsweise ist die erste graphische Darstellung drucktechnisch hergestellt. Dies ermöglicht ein hohes Qualitätsniveau bei vergleichsweise geringen Herstellungskosten.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel des tragbaren Datenträgers ist die erste graphische Darstellung als eine Fotographie des Inhabers des tragbaren Datenträgers ausgebildet.
  • Die zweite graphische Darstellung kann als ein Graustufenbild ausgebildet sein. Graustufenbilder können mit vertretbarem Aufwand sehr manipulationssicher ausgebildet werden.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die zweite graphische Darstellung ein kleineres Format auf als die erste graphische Darstellung. Dies hat den Vorteil, dass nur eine kleine Fläche für die zweite graphische Darstellung benötigt wird und sich die Beeinträchtigung der ersten graphischen Darstellung somit in Grenzen hält. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Aufwand für die Erzeugung der zweiten graphischen Darstellung gering gehalten wird. Insbesondere kann die erste graphische Darstellung wenigstens zweimal, vorzugsweise wenigstens dreimal so groß sein wie die zweite graphische Darstellung. Außerdem kann die zweite graphische Darstellung bereichsweise außerhalb der ersten graphischen Darstellung ausgebildet sein. Dadurch kann die Beeinträchtigung der ersten graphischen Darstellung weiter reduziert werden.
  • Die zweite graphische Darstellung ist vorzugsweise als eine irreversible Änderung des Trägers ausgebildet. Dadurch ist eine Manipulation der zweiten graphischen Darstellung nahezu unmöglich. Weiterhin kann die zweite graphische Darstellung wenigstens partiell im Inneren des Trägers ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil dass der für eine Manipulation erforderliche Zugang zu der zweiten graphischen Darstellung erheblich erschwert wird und eine Manipulation ohne eine sichtbare Beschädigung des Trägers kaum möglich ist. Insbesondere kann die zweite graphische Darstellung als eine Laserbeschriftung ausgebildet sein. Die Laserbeschriftungen haben den Vorteil, dass sie irreversibel und damit sehr manipulationssicher sind und dass es sich um eine Technologie handelt, die in einem großen Umfang eingesetzt wird und somit gut verfügbar und vergleichsweise preiswert ist.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die zweite graphische Darstellung aus der ersten graphischen Darstellung abgeleitet. Insbesondere stellt die zweite graphische Darstellung das gleiche Motiv dar wie die erste graphische Darstellung. Dadurch ist es möglich, durch einen einfachen Vergleich der ersten und der zweiten graphischen Darstellung festzustellen, ob die erste graphische Darstellung manipuliert wurde.
  • Weiterhin ist der tragbare Datenträger vorzugsweise so ausgebildet, dass die zweite graphische Darstellung im Teilbereich sichtbar ist. Der Teilbereich ist vorzugsweise als ein Kreissegment, insbesondere als ein Viertelkreis, ausgebildet. Dies ermöglicht eine Platzierung der zweiten graphischen Darstellung derart, dass die erste graphische Darstellung nur geringfügig beeinflusst wird. Dabei ist es weiterhin vorteilhaft, wenn der Teilbereich an die Außenkontur der ersten graphischen Darstellung angrenzt. Eine besonders geringe Beeinträchtigung der ersten graphischen Darstellung lässt sich in der Regel dann erzielen, wenn der Teilbereich in einer Ecke der ersten graphischen Darstellung angeordnet ist.
  • Der tragbare Datenträger kann ein Format gemäß der Norm ISO 7810, insbesondere das Format ID-1, aufweisen. Weiterhin kann der tragbare Datenträger insbesondere als ein Ausweisdokument, z.B. im Format ID-3 ausgebildet sein.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung eines tragbaren Datenträgers. Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird ein Träger mit einer ersten graphischen Darstellung und einer zweiten graphischen Darstellung versehen. Die zweite graphische Darstellung wird besser gegen Manipulationen geschützt als die erste graphische Darstellung und als Referenz zur Feststellung von Manipulationen der ersten graphischen Darstellung ausgebildet. Die Besonderheit des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass lediglich ein Teilbereich der ersten graphischen Darstellung mit der zweiten graphischen Darstellung lateral überlappend ausgebildet wird und außerhalb des Teilbereichs kein lateraler Überlapp zwischen der ersten graphischen Darstellung und der zweiten graphischen Darstellung ausgebildet wird.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die graphischen Informationen innerhalb des Teilbereichs der ersten graphischen Darstellung modifiziert werden, bevor der Träger mit der ersten graphischen Darstellung versehen wird. Auf diese Weise kann der Teilbereich hinsichtlich der zweiten graphischen Darstellung optimal gestaltet werden. Insbesondere kann die erste graphische Darstellung in dem Teilbereich transparent, teiltransparent oder homogen ausgebildet werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß ausgebildeten tragbaren Datenträgers in einer schematischen Aufsicht,
  • 2 den in 1 dargestellten tragbaren Datenträger in einer schematischen Schnittdarstellung,
  • 3 eine schematische Darstellung für die der Graphik zugrunde liegenden Bildinformation,
  • 4 die Graphik in der Form, in der sie auf den Träger des tragbaren Datenträgers aufgebracht wird und
  • 5 eine schematische Darstellung für die Bildinformation der Kontrollgraphik.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß ausgebildeten tragbaren Datenträgers 1 in einer schematischen Aufsicht. Eine zugehörige schematische Schnittdarstellung zeigt 2. Der tragbare Datenträger 1 ist beispielsweise als eine Ausweiskarte, eine Gesundheitskarte, ein Führerschein usw. ausgebildet und weist einen kartenförmigen Träger 2 auf, der beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist. Dabei kann der tragbare Datenträger 1 gemäß der Norm ISO 7810 ausgebildet sein und insbesondere die Formate ID-1 oder ID-3 aufweisen. Ebenso kann der tragbare Datenträger 1 als ein Dokument ausgebildet sein, das ein Blatt oder mehrere Blätter aufweist und vorzugsweise aus Papier hergestellt ist.
  • Auf dem Träger 2 sind eine Graphik 3 und eine Kontrollgraphik 4 ausgebildet, wobei die Kontrollgraphik 4 aus Gründen der Übersichtlichkeit gestrichelt dargestellt ist. Die Graphik 3 weist beispielsweise ein rechteckiges Format auf und kann insbesondere als ein Passfoto des Inhabers des tragbaren Datenträgers 1 ausgebildet sein. Die Graphik 3 weist für sich genommen keinen ausreichenden Schutz vor Manipulationen auf und ist beispielsweise mittels eines Druckverfahrens, insbesondere Retransfer-, Thermosublimations-, Thermotransfer- oder Tintenstrahldruck hergestellt. Die Graphik 3 kann ein- oder mehrfarbig ausgebildet sein. Wie aus 2 hervorgeht, ist die Graphik 3 insbesondere auf der Oberfläche des Trägers 2 angeordnet.
  • Die Kontrollgraphik 4 weist ein kleineres Format als die Graphik 3 auf und ist teilweise innerhalb eines Überlappbereichs 5 angeordnet, der als ein Teilbereich der Graphik 3 ausgebildet ist. Außerhalb des Überlappbereichs 5 kommt es nicht zu einem Überlapp zwischen der Graphik 3 und der Kon trollgraphik 4. Die Außenkontur des Überlappbereichs 5 ist insbesondere als ein Viertelkreis ausgebildet. Die Kontrollgraphik 4 ist weitgehend manipulationssicher ausgebildet, d. h. ein Manipulationsversuch an der Kontrollgraphik 4 führt zu einer sichtbaren Beschädigung des tragbaren Datenträgers 1. Beispielsweise ist die Kontrollgraphik 4 mittels eines Laserstrahls in den Träger 2 eingeschrieben. Wie aus 2 hervorgeht, ist die Kontrollgraphik 4 vorzugsweise im Inneren des Trägers 2 angeordnet, so dass der Träger 2 bei einer Manipulation der Kontrollgraphik 4 beschädigt wird.
  • Die Kontrollgraphik 4 dient dazu, Manipulationen an der Graphik 3 ermitteln zu können. Hierzu ist die Kontrollgraphik 4 so ausgebildet, dass zwischen der optischen Information der Kontrollgraphik 4 und der optischen Information der Graphik 3 ein Zusammenhang besteht, so dass es durch einen Vergleich der Graphik 3 mit der Kontrollgraphik 4 möglich ist, Manipulationen der Graphik 3 zu erkennen. Insbesondere ist die Kontrollgraphik 4 ebenfalls als ein Passfoto des Inhabers des tragbaren Datenträgers 1 ausgebildet. Dabei weist die Kontrollgraphik 4 vorzugsweise eine geringere Auflösung als die Graphik 3 auf und ist der Graphik 3 im Überlappbereich 5 nicht kongruent überlagert, d. h. im Überlappbereich 5 stimmen die Bildinformation der Graphik 3 und die Bildinformation der Kontrollgraphik 4 nicht überein.
  • Die Herstellung des tragbaren Datenträgers 1 wird im folgenden anhand der 3 bis 5 beschrieben.
  • Der tragbare Datenträger 1 wird zunächst ohne die Graphik 3 und ohne die Kontrollgraphik 4 hergestellt. Dann wird die Graphik 3 auf den Träger 2 des tragbaren Datenträgers 1 insbesondere drucktechnisch aufgebracht.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung für die der Graphik 3 zugrunde liegenden Bildinformation. Bei dieser Bildinformation kann es sich beispielsweise um ein Passbild des Inhabers des tragbaren Datenträgers 1 handeln, das in 3 durch eine stilisierte Darstellung eines Gesichts wiedergegeben ist. Die Bildinformation kann farbig oder als eine Grauwertverteilung vorliegen, vorzugsweise in einer Auflösung von wenigstens 300 DPI (dots per inch). Es sind prinzipiell beliebige Bildformate möglich, wobei ein softframe vorgesehen sein kann und Bildverbesserungsmaßnahmen mittels Software zur Anwendung kommen können. Aus der in 3 dargestellten Bildinformation wird die in 4 dargestellte Graphik 3 ermittelt.
  • 4 zeigt die Graphik 3 in der Form, in der sie auf den Träger 2 des tragbaren Datenträgers 1 aufgebracht wird. Die Graphik 3 weist im Bereich ihrer rechten unteren Ecke den Überlappbereich 5 auf, der als ein Kreissegment, insbesondere als ein Viertelkreis, ausgebildet ist. Andere geometrische Formen des Überlappbereichs 5 sind ebenfalls möglich. Der Überlappbereich 5 kann so ausgebildet sein, dass die Bildinformation der Graphik 3 dort nicht sichtbar ist und stattdessen zum Beispiel eine weiße Fläche ausgebildet ist. Ebenso kann der Überlappbereich 5 auch transparent oder halbtransparent gehalten sein, so dass etwaige darunter befindliche graphische Elemente vollständig sichtbar sind bzw. durchscheinen.
  • Aus der in 3 dargestellten Bildinformation wird die Bildinformation der Kontrollgraphik 4 ermittelt. Die Kontrollgraphik 4 weist vorzugsweise ein kleineres Format als die Graphik 3 auf. Beispielsweise kann die Größe der Kontrollgraphik 4 einem Drittel der Größe der Graphik 3 entsprechen. Weiterhin wird die Kontrollgraphik 4 vorzugsweise als ein Grauwertbild mit beispielsweise 256 Grauwerten dargestellt. Es sind auch weniger Grauwerte möglich, wobei eine reine Schwarz/Weiß-Darstellung (zwei Grauwerte) nur bedingt geeignet ist. Die Bildinformation der Kontrollgraphik 4 ist in 5 dargestellt.
  • Die in 5 dargestellte Bildinformation der Kontrollgraphik 4, die analog zu 1 wiederum gestrichelt dargestellt ist, wird mit Hilfe eines Laserstrahls zumindest teilweise innerhalb des Überlappbereichs 5 der Graphik 3 in den Träger 2 des tragbaren Datenträgers 1 irreversibel eingeschrieben. Der auf diese Weise hergestellte tragbare Datenträger 1 ist in 1 dargestellt. Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel des tragbaren Datenträgers 1 ist die Kontrollgraphik 4 teils innerhalb und teils außerhalb der Graphik 3 angeordnet. Der Überlappbereich 5 ist dabei so gestaltet, dass die für die Nutzung der Graphik 3 relevanten Bildinformationen – d. h. beispielsweise die Teile des Passfotos, die für die Identifizierung des Inhabers des tragbaren Datenträgers 1 benötigt werden, wie z.B. die Gesichtskontur – außerhalb des Überlappbereichs 5 angeordnet und damit ungehindert sichtbar sind. Dies bedeutet, dass die Nutzung der Graphik 3 durch die Kontrollgraphik 4 nicht beeinträchtigt wird. Gleichzeitig wird durch den Überlapp zwischen der Graphik 3 und der Kontrollgraphik 4 deutlich, dass zwischen der Graphik 3 und der Kontrollgraphik 4 ein Zusammenhang besteht. Weiterhin wird durch die räumliche Nähe der Graphik 3 und der Kontrollgraphik 4 das Vergleichen der Graphik 3 mit der Kontrollgraphik 4 erleichtert.
  • Zusätzlich zur Graphik 3 und zur Kontrollgraphik 4 kann der tragbare Datenträger 1 weitere Elemente aufweisen, die nicht figürlich dargestellt sind. Beispielsweise kann der tragbare Datenträger 1 einen integrierten Schaltkreis zur Speicherung und/oder Verarbeitung von Informationen aufweisen. Ebenso kann der tragbare Datenträger 1 einen Magnetstreifen aufweisen. Es können auf dem tragbaren Datenträger 1 auch ein- oder mehrdimensionale Sicherheitselemente, wie beispielsweise Barcodes angeordnet sein, die drucktechnisch aufgebracht oder mit Hilfe eines Lasers eingeschrieben werden.

Claims (24)

  1. Tragbarer Datenträger mit einem Träger (2), der eine erste graphische Darstellung (3) und eine zweite graphische Darstellung (4) aufweist, wobei die zweite graphische Darstellung (4) besser gegen Manipulationen geschützt ist als die erste graphische Darstellung (3) und als Referenz zur Feststellung von Manipulationen der ersten graphischen Darstellung (3) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass lediglich ein Teilbereich (5) der ersten graphischen Darstellung (3) mit der zweiten graphischen Darstellung (4) lateral überlappt und außerhalb des Teilbereichs (5) kein lateraler Überlapp zwischen der ersten graphischen Darstellung (3) und der zweiten graphischen Darstellung (4) vorhanden ist.
  2. Tragbarer Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (3) ein- oder mehrfarbig ausgebildet ist.
  3. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (3) im Teilbereich (5) nicht sichtbar ist.
  4. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (3) im Teilbereich (5) transparent, teiltransparent oder homogen ausgebildet ist.
  5. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (3) drucktechnisch hergestellt ist.
  6. Tragbarer Datenträger nach einem, der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (3) als eine Fotographie des Inhabers des tragbaren Datenträgers (1) ausgebildet ist.
  7. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (4) als ein Graustufenbild ausgebildet ist.
  8. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (4) ein kleineres Format aufweist als die erste graphische Darstellung (3).
  9. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (3) wenigstens zweimal, vorzugsweise wenigstens dreimal so groß ist wie die zweite graphische Darstellung (4).
  10. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (4) bereichsweise außerhalb der ersten graphischen Darstellung (3) ausgebildet ist.
  11. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (4) als eine irreversible Änderung des Trägers (2) ausgebildet ist.
  12. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (4) wenigstens partiell im Inneren des Trägers (2) ausgebildet ist.
  13. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (4) als eine Laserbeschriftung ausgebildet ist.
  14. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (4) aus der ersten graphischen Darstellung (3) abgeleitet ist.
  15. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (4) das gleiche Motiv darstellt wie die erste graphische Darstellung (3).
  16. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (4) im Teilbereich (5) sichtbar ist.
  17. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Teilbereich (5) als ein Kreissegment, insbesondere als ein Viertelkreis, ausgebildet ist.
  18. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Teilbereich (5) an die Außenkontur der ersten graphischen Darstellung (3) angrenzt.
  19. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Teilbereich (5) in einer Ecke der ersten graphischen Darstellung (3) angeordnet ist.
  20. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der tragbare Datenträger (1) ein Format gemäß der Norm ISO 7810, insbesondere die Formate ID-1 oder ID-3, aufweist.
  21. Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der tragbare Datenträger (1) als ein Ausweisdokument ausgebildet ist.
  22. Verfahren zur Herstellung eines tragbaren Datenträgers (1), wobei – ein Träger (2) mit einer ersten graphischen Darstellung (3) und einer zweiten graphischen Darstellung (4) versehen wird, – die zweite graphische Darstellung (4) besser gegen Manipulationen geschützt wird als die erste graphische Darstellung (3) und – die zweite graphische Darstellung (4) als Referenz zur Feststellung von Manipulationen der ersten graphischen Darstellung (3) ausgebildet wird, dadurch gekennzeichnet, dass lediglich ein Teilbereich (5) der ersten graphischen Darstellung (3) mit der zweiten graphischen Darstellung (4) lateral überlappend ausgebildet wird und außerhalb des Teilbereichs (5) kein lateraler Überlapp zwischen der ersten graphischen Darstellung (3) und der zweiten graphischen Darstellung (4) ausgebildet wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die graphischen Informationen innerhalb des Teilbereichs (5) der ersten gra phischen Darstellung (3) modifiziert werden, bevor der Träger (2) mit der ersten graphischen Darstellung (3) versehen wird.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (3) in dem Teilbereich (5) transparent, teiltransparent oder homogen ausgebildet wird.
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