DE102006052651A1 - Tragbarer Datenträger - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen tragbaren Datenträger (1) mit einem Träger (2), der eine erste graphische Darstellung (3) und eine zweite graphische Darstellung (4) aufweist. Die zweite graphische Darstellung (4) ist besser gegen Manipulationen geschützt als die erste graphische Darstellung (3). Zudem ist die zweite graphische Darstellung (4) als Referenz zur Feststellung von Manipulationen der ersten graphischen Darstellung (3) ausgebildet. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass lediglich ein Teilbereich (5) der ersten graphischen Darstellung (3) mit der zweiten graphischen Darstellung (4) lateral überlappt und außerhalb des Teilbereichs (5) kein lateraler Überlapp zwischen der ersten graphischen Darstellung (3) und der zweiten graphischen Darstellung (4) vorhanden ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen tragbaren Datenträger. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines tragbaren Datenträgers.
- Tragbare Datenträger werden beispielsweise im bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei Zugangskontrollen, als Ausweisdokumente usw. eingesetzt. Bei vielen Anwendungen werden tragbare Datenträger eingesetzt, die graphische Darstellungen aufweisen. Soweit die graphischen Darstellungen sicherheitsrelevant sind, sollten sie gegen Manipulationen geschützt sein. Bei den graphischen Darstellungen kann es sich beispielsweise um eine Fotographie des Inhabers des tragbaren Datenträgers handeln.
- Aus der
US 5,421,619 ist es bekannt, auf eine Ausweiskarte, die eine Fotographie eines autorisierten Benutzers aufweist, einen Streifen eines Aufzeichnungsmaterials für eine Laser-Beschriftung aufzubringen. Mittels eines Laserstrahls wird eine durch Aufbereitung der Fotographie ermittelte Abbildung in der Nähe der Fotographie in das Aufzeichnungsmaterial eingeschrieben. - Bei der bekannten Ausweiskarte werden die Fotographie und die daraus abgeleitete Abbildung als separate graphische Elemente wahrgenommen.
- Aus der
DE 41 34 539 A1 ist ein Aufzeichnungsträger mit farbigen Bildinformationen bekannt. Die Bildinformationen sind in mindestens zwei Informationsteile aufgeteilt, welche kongruent überlagert sind und sich zur Gesamtinformation ergänzen. Die Teilinformationen sind in getrennten Arbeitsschritten aufgebracht. Mindestens eine der Teilinformationen liegt in von außen nicht zugänglicher Form vor. Insbesondere ist die Bildinformation in einen Schwarzweiß- und einen Farbanteil aufgeteilt. Der Schwarzweißanteil ist beispielsweise mittels eines Laserstrahlschreibers als ein Graustu fenbild in eine transparente Folienschicht des Aufzeichnungsträgers eingebrannt. - Die kongruente Überlagerung der Teilinformationen ist relativ aufwendig und begrenzt die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Darstellung der Bildinformationen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit vertretbarem Aufwand eine Manipulation einer graphischen Darstellung eines tragbaren Datenträgers möglichst zuverlässig zu verhindern.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmalskombination des Anspruchs 1 sowie des Anspruchs 22 gelöst.
- Der erfindungsgemäße tragbare Datenträger weist einen Träger mit einer ersten graphischen Darstellung und einer zweiten graphischen Darstellung auf. Die zweite graphische Darstellung ist besser gegen Manipulationen geschützt als die erste graphische Darstellung. Weiterhin ist die zweite graphische Darstellung als Referenz zur Feststellung von Manipulationen der ersten graphischen Darstellung ausgebildet. Der erfindungsgemäße tragbare Datenträger zeichnet sich dadurch aus, dass lediglich ein Teilbereich der ersten graphischen Darstellung mit der zweiten graphischen Darstellung lateral überlappt und außerhalb des Teilbereichs kein lateraler Überlapp zwischen der ersten graphischen Darstellung und der zweiten graphischen Darstellung vorhanden ist.
- Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Zusammengehörigkeit der ersten und zweiten graphischen Darstellung gut erkennbar ist, ein guter Schutz vor Manipulationen der ersten graphischen Darstellung vorhanden ist und die erste graphische Darstellung dennoch ohne nennenswerte Einschränkung bei der Gestaltungsfreiheit mit herkömmlichen Verfahren erzeugt werden kann. Es kann eine gute Erkennbarkeit der ersten graphischen Darstellung gewährleistet werden, da diese nur im Teilbereich mit der zweiten graphischen Darstellung überlappt.
- Die erste graphische Darstellung kann mehrfarbig ausgebildet sein. Weiterhin kann der tragbare Datenträger so ausgebildet sein, dass die erste graphische Darstellung im Teilbereich nicht sichtbar ist. Dadurch wird eine deutliche Trennung zwischen der ersten und der zweiten graphischen Darstellung erreicht und eine gute Erkennbarkeit der zweiten graphischen Darstellung gewährleistet. Weiterhin ist es möglich, dass die erste graphische Darstellung im Teilbereich transparent, teiltransparent oder homogen ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass den jeweiligen Besonderheiten des vorgesehenen Anwendungsfalls Rechnung getragen werden kann.
- Vorzugsweise ist die erste graphische Darstellung drucktechnisch hergestellt. Dies ermöglicht ein hohes Qualitätsniveau bei vergleichsweise geringen Herstellungskosten.
- Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel des tragbaren Datenträgers ist die erste graphische Darstellung als eine Fotographie des Inhabers des tragbaren Datenträgers ausgebildet.
- Die zweite graphische Darstellung kann als ein Graustufenbild ausgebildet sein. Graustufenbilder können mit vertretbarem Aufwand sehr manipulationssicher ausgebildet werden.
- In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die zweite graphische Darstellung ein kleineres Format auf als die erste graphische Darstellung. Dies hat den Vorteil, dass nur eine kleine Fläche für die zweite graphische Darstellung benötigt wird und sich die Beeinträchtigung der ersten graphischen Darstellung somit in Grenzen hält. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Aufwand für die Erzeugung der zweiten graphischen Darstellung gering gehalten wird. Insbesondere kann die erste graphische Darstellung wenigstens zweimal, vorzugsweise wenigstens dreimal so groß sein wie die zweite graphische Darstellung. Außerdem kann die zweite graphische Darstellung bereichsweise außerhalb der ersten graphischen Darstellung ausgebildet sein. Dadurch kann die Beeinträchtigung der ersten graphischen Darstellung weiter reduziert werden.
- Die zweite graphische Darstellung ist vorzugsweise als eine irreversible Änderung des Trägers ausgebildet. Dadurch ist eine Manipulation der zweiten graphischen Darstellung nahezu unmöglich. Weiterhin kann die zweite graphische Darstellung wenigstens partiell im Inneren des Trägers ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil dass der für eine Manipulation erforderliche Zugang zu der zweiten graphischen Darstellung erheblich erschwert wird und eine Manipulation ohne eine sichtbare Beschädigung des Trägers kaum möglich ist. Insbesondere kann die zweite graphische Darstellung als eine Laserbeschriftung ausgebildet sein. Die Laserbeschriftungen haben den Vorteil, dass sie irreversibel und damit sehr manipulationssicher sind und dass es sich um eine Technologie handelt, die in einem großen Umfang eingesetzt wird und somit gut verfügbar und vergleichsweise preiswert ist.
- In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die zweite graphische Darstellung aus der ersten graphischen Darstellung abgeleitet. Insbesondere stellt die zweite graphische Darstellung das gleiche Motiv dar wie die erste graphische Darstellung. Dadurch ist es möglich, durch einen einfachen Vergleich der ersten und der zweiten graphischen Darstellung festzustellen, ob die erste graphische Darstellung manipuliert wurde.
- Weiterhin ist der tragbare Datenträger vorzugsweise so ausgebildet, dass die zweite graphische Darstellung im Teilbereich sichtbar ist. Der Teilbereich ist vorzugsweise als ein Kreissegment, insbesondere als ein Viertelkreis, ausgebildet. Dies ermöglicht eine Platzierung der zweiten graphischen Darstellung derart, dass die erste graphische Darstellung nur geringfügig beeinflusst wird. Dabei ist es weiterhin vorteilhaft, wenn der Teilbereich an die Außenkontur der ersten graphischen Darstellung angrenzt. Eine besonders geringe Beeinträchtigung der ersten graphischen Darstellung lässt sich in der Regel dann erzielen, wenn der Teilbereich in einer Ecke der ersten graphischen Darstellung angeordnet ist.
- Der tragbare Datenträger kann ein Format gemäß der Norm ISO 7810, insbesondere das Format ID-1, aufweisen. Weiterhin kann der tragbare Datenträger insbesondere als ein Ausweisdokument, z.B. im Format ID-3 ausgebildet sein.
- Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung eines tragbaren Datenträgers. Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird ein Träger mit einer ersten graphischen Darstellung und einer zweiten graphischen Darstellung versehen. Die zweite graphische Darstellung wird besser gegen Manipulationen geschützt als die erste graphische Darstellung und als Referenz zur Feststellung von Manipulationen der ersten graphischen Darstellung ausgebildet. Die Besonderheit des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass lediglich ein Teilbereich der ersten graphischen Darstellung mit der zweiten graphischen Darstellung lateral überlappend ausgebildet wird und außerhalb des Teilbereichs kein lateraler Überlapp zwischen der ersten graphischen Darstellung und der zweiten graphischen Darstellung ausgebildet wird.
- Besonders vorteilhaft ist es, wenn die graphischen Informationen innerhalb des Teilbereichs der ersten graphischen Darstellung modifiziert werden, bevor der Träger mit der ersten graphischen Darstellung versehen wird. Auf diese Weise kann der Teilbereich hinsichtlich der zweiten graphischen Darstellung optimal gestaltet werden. Insbesondere kann die erste graphische Darstellung in dem Teilbereich transparent, teiltransparent oder homogen ausgebildet werden.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
- Es zeigen
-
1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß ausgebildeten tragbaren Datenträgers in einer schematischen Aufsicht, -
2 den in1 dargestellten tragbaren Datenträger in einer schematischen Schnittdarstellung, -
3 eine schematische Darstellung für die der Graphik zugrunde liegenden Bildinformation, -
4 die Graphik in der Form, in der sie auf den Träger des tragbaren Datenträgers aufgebracht wird und -
5 eine schematische Darstellung für die Bildinformation der Kontrollgraphik. -
1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß ausgebildeten tragbaren Datenträgers1 in einer schematischen Aufsicht. Eine zugehörige schematische Schnittdarstellung zeigt2 . Der tragbare Datenträger1 ist beispielsweise als eine Ausweiskarte, eine Gesundheitskarte, ein Führerschein usw. ausgebildet und weist einen kartenförmigen Träger2 auf, der beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist. Dabei kann der tragbare Datenträger1 gemäß der Norm ISO 7810 ausgebildet sein und insbesondere die Formate ID-1 oder ID-3 aufweisen. Ebenso kann der tragbare Datenträger1 als ein Dokument ausgebildet sein, das ein Blatt oder mehrere Blätter aufweist und vorzugsweise aus Papier hergestellt ist. - Auf dem Träger
2 sind eine Graphik3 und eine Kontrollgraphik4 ausgebildet, wobei die Kontrollgraphik4 aus Gründen der Übersichtlichkeit gestrichelt dargestellt ist. Die Graphik3 weist beispielsweise ein rechteckiges Format auf und kann insbesondere als ein Passfoto des Inhabers des tragbaren Datenträgers1 ausgebildet sein. Die Graphik3 weist für sich genommen keinen ausreichenden Schutz vor Manipulationen auf und ist beispielsweise mittels eines Druckverfahrens, insbesondere Retransfer-, Thermosublimations-, Thermotransfer- oder Tintenstrahldruck hergestellt. Die Graphik3 kann ein- oder mehrfarbig ausgebildet sein. Wie aus2 hervorgeht, ist die Graphik3 insbesondere auf der Oberfläche des Trägers2 angeordnet. - Die Kontrollgraphik
4 weist ein kleineres Format als die Graphik3 auf und ist teilweise innerhalb eines Überlappbereichs5 angeordnet, der als ein Teilbereich der Graphik3 ausgebildet ist. Außerhalb des Überlappbereichs5 kommt es nicht zu einem Überlapp zwischen der Graphik3 und der Kon trollgraphik4 . Die Außenkontur des Überlappbereichs5 ist insbesondere als ein Viertelkreis ausgebildet. Die Kontrollgraphik4 ist weitgehend manipulationssicher ausgebildet, d. h. ein Manipulationsversuch an der Kontrollgraphik4 führt zu einer sichtbaren Beschädigung des tragbaren Datenträgers1 . Beispielsweise ist die Kontrollgraphik4 mittels eines Laserstrahls in den Träger2 eingeschrieben. Wie aus2 hervorgeht, ist die Kontrollgraphik4 vorzugsweise im Inneren des Trägers2 angeordnet, so dass der Träger2 bei einer Manipulation der Kontrollgraphik4 beschädigt wird. - Die Kontrollgraphik
4 dient dazu, Manipulationen an der Graphik3 ermitteln zu können. Hierzu ist die Kontrollgraphik4 so ausgebildet, dass zwischen der optischen Information der Kontrollgraphik4 und der optischen Information der Graphik3 ein Zusammenhang besteht, so dass es durch einen Vergleich der Graphik3 mit der Kontrollgraphik4 möglich ist, Manipulationen der Graphik3 zu erkennen. Insbesondere ist die Kontrollgraphik4 ebenfalls als ein Passfoto des Inhabers des tragbaren Datenträgers1 ausgebildet. Dabei weist die Kontrollgraphik4 vorzugsweise eine geringere Auflösung als die Graphik3 auf und ist der Graphik3 im Überlappbereich5 nicht kongruent überlagert, d. h. im Überlappbereich5 stimmen die Bildinformation der Graphik3 und die Bildinformation der Kontrollgraphik4 nicht überein. - Die Herstellung des tragbaren Datenträgers
1 wird im folgenden anhand der3 bis5 beschrieben. - Der tragbare Datenträger
1 wird zunächst ohne die Graphik3 und ohne die Kontrollgraphik4 hergestellt. Dann wird die Graphik3 auf den Träger2 des tragbaren Datenträgers1 insbesondere drucktechnisch aufgebracht. -
3 zeigt eine schematische Darstellung für die der Graphik3 zugrunde liegenden Bildinformation. Bei dieser Bildinformation kann es sich beispielsweise um ein Passbild des Inhabers des tragbaren Datenträgers1 handeln, das in3 durch eine stilisierte Darstellung eines Gesichts wiedergegeben ist. Die Bildinformation kann farbig oder als eine Grauwertverteilung vorliegen, vorzugsweise in einer Auflösung von wenigstens 300 DPI (dots per inch). Es sind prinzipiell beliebige Bildformate möglich, wobei ein softframe vorgesehen sein kann und Bildverbesserungsmaßnahmen mittels Software zur Anwendung kommen können. Aus der in3 dargestellten Bildinformation wird die in4 dargestellte Graphik3 ermittelt. -
4 zeigt die Graphik3 in der Form, in der sie auf den Träger2 des tragbaren Datenträgers1 aufgebracht wird. Die Graphik3 weist im Bereich ihrer rechten unteren Ecke den Überlappbereich5 auf, der als ein Kreissegment, insbesondere als ein Viertelkreis, ausgebildet ist. Andere geometrische Formen des Überlappbereichs5 sind ebenfalls möglich. Der Überlappbereich5 kann so ausgebildet sein, dass die Bildinformation der Graphik3 dort nicht sichtbar ist und stattdessen zum Beispiel eine weiße Fläche ausgebildet ist. Ebenso kann der Überlappbereich5 auch transparent oder halbtransparent gehalten sein, so dass etwaige darunter befindliche graphische Elemente vollständig sichtbar sind bzw. durchscheinen. - Aus der in
3 dargestellten Bildinformation wird die Bildinformation der Kontrollgraphik4 ermittelt. Die Kontrollgraphik4 weist vorzugsweise ein kleineres Format als die Graphik3 auf. Beispielsweise kann die Größe der Kontrollgraphik4 einem Drittel der Größe der Graphik3 entsprechen. Weiterhin wird die Kontrollgraphik4 vorzugsweise als ein Grauwertbild mit beispielsweise 256 Grauwerten dargestellt. Es sind auch weniger Grauwerte möglich, wobei eine reine Schwarz/Weiß-Darstellung (zwei Grauwerte) nur bedingt geeignet ist. Die Bildinformation der Kontrollgraphik4 ist in5 dargestellt. - Die in
5 dargestellte Bildinformation der Kontrollgraphik4 , die analog zu1 wiederum gestrichelt dargestellt ist, wird mit Hilfe eines Laserstrahls zumindest teilweise innerhalb des Überlappbereichs5 der Graphik3 in den Träger2 des tragbaren Datenträgers1 irreversibel eingeschrieben. Der auf diese Weise hergestellte tragbare Datenträger1 ist in1 dargestellt. Bei dem in1 dargestellten Ausführungsbeispiel des tragbaren Datenträgers1 ist die Kontrollgraphik4 teils innerhalb und teils außerhalb der Graphik3 angeordnet. Der Überlappbereich5 ist dabei so gestaltet, dass die für die Nutzung der Graphik3 relevanten Bildinformationen – d. h. beispielsweise die Teile des Passfotos, die für die Identifizierung des Inhabers des tragbaren Datenträgers1 benötigt werden, wie z.B. die Gesichtskontur – außerhalb des Überlappbereichs5 angeordnet und damit ungehindert sichtbar sind. Dies bedeutet, dass die Nutzung der Graphik3 durch die Kontrollgraphik4 nicht beeinträchtigt wird. Gleichzeitig wird durch den Überlapp zwischen der Graphik3 und der Kontrollgraphik4 deutlich, dass zwischen der Graphik3 und der Kontrollgraphik4 ein Zusammenhang besteht. Weiterhin wird durch die räumliche Nähe der Graphik3 und der Kontrollgraphik4 das Vergleichen der Graphik3 mit der Kontrollgraphik4 erleichtert. - Zusätzlich zur Graphik
3 und zur Kontrollgraphik4 kann der tragbare Datenträger1 weitere Elemente aufweisen, die nicht figürlich dargestellt sind. Beispielsweise kann der tragbare Datenträger1 einen integrierten Schaltkreis zur Speicherung und/oder Verarbeitung von Informationen aufweisen. Ebenso kann der tragbare Datenträger1 einen Magnetstreifen aufweisen. Es können auf dem tragbaren Datenträger1 auch ein- oder mehrdimensionale Sicherheitselemente, wie beispielsweise Barcodes angeordnet sein, die drucktechnisch aufgebracht oder mit Hilfe eines Lasers eingeschrieben werden.
Claims (24)
- Tragbarer Datenträger mit einem Träger (
2 ), der eine erste graphische Darstellung (3 ) und eine zweite graphische Darstellung (4 ) aufweist, wobei die zweite graphische Darstellung (4 ) besser gegen Manipulationen geschützt ist als die erste graphische Darstellung (3 ) und als Referenz zur Feststellung von Manipulationen der ersten graphischen Darstellung (3 ) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass lediglich ein Teilbereich (5 ) der ersten graphischen Darstellung (3 ) mit der zweiten graphischen Darstellung (4 ) lateral überlappt und außerhalb des Teilbereichs (5 ) kein lateraler Überlapp zwischen der ersten graphischen Darstellung (3 ) und der zweiten graphischen Darstellung (4 ) vorhanden ist. - Tragbarer Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (
3 ) ein- oder mehrfarbig ausgebildet ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (
3 ) im Teilbereich (5 ) nicht sichtbar ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (
3 ) im Teilbereich (5 ) transparent, teiltransparent oder homogen ausgebildet ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (
3 ) drucktechnisch hergestellt ist. - Tragbarer Datenträger nach einem, der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (
3 ) als eine Fotographie des Inhabers des tragbaren Datenträgers (1 ) ausgebildet ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (
4 ) als ein Graustufenbild ausgebildet ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (
4 ) ein kleineres Format aufweist als die erste graphische Darstellung (3 ). - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (
3 ) wenigstens zweimal, vorzugsweise wenigstens dreimal so groß ist wie die zweite graphische Darstellung (4 ). - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (
4 ) bereichsweise außerhalb der ersten graphischen Darstellung (3 ) ausgebildet ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (
4 ) als eine irreversible Änderung des Trägers (2 ) ausgebildet ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (
4 ) wenigstens partiell im Inneren des Trägers (2 ) ausgebildet ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (
4 ) als eine Laserbeschriftung ausgebildet ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (
4 ) aus der ersten graphischen Darstellung (3 ) abgeleitet ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (
4 ) das gleiche Motiv darstellt wie die erste graphische Darstellung (3 ). - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite graphische Darstellung (
4 ) im Teilbereich (5 ) sichtbar ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Teilbereich (
5 ) als ein Kreissegment, insbesondere als ein Viertelkreis, ausgebildet ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Teilbereich (
5 ) an die Außenkontur der ersten graphischen Darstellung (3 ) angrenzt. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Teilbereich (
5 ) in einer Ecke der ersten graphischen Darstellung (3 ) angeordnet ist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der tragbare Datenträger (
1 ) ein Format gemäß der Norm ISO 7810, insbesondere die Formate ID-1 oder ID-3, aufweist. - Tragbarer Datenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der tragbare Datenträger (
1 ) als ein Ausweisdokument ausgebildet ist. - Verfahren zur Herstellung eines tragbaren Datenträgers (
1 ), wobei – ein Träger (2 ) mit einer ersten graphischen Darstellung (3 ) und einer zweiten graphischen Darstellung (4 ) versehen wird, – die zweite graphische Darstellung (4 ) besser gegen Manipulationen geschützt wird als die erste graphische Darstellung (3 ) und – die zweite graphische Darstellung (4 ) als Referenz zur Feststellung von Manipulationen der ersten graphischen Darstellung (3 ) ausgebildet wird, dadurch gekennzeichnet, dass lediglich ein Teilbereich (5 ) der ersten graphischen Darstellung (3 ) mit der zweiten graphischen Darstellung (4 ) lateral überlappend ausgebildet wird und außerhalb des Teilbereichs (5 ) kein lateraler Überlapp zwischen der ersten graphischen Darstellung (3 ) und der zweiten graphischen Darstellung (4 ) ausgebildet wird. - Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die graphischen Informationen innerhalb des Teilbereichs (
5 ) der ersten gra phischen Darstellung (3 ) modifiziert werden, bevor der Träger (2 ) mit der ersten graphischen Darstellung (3 ) versehen wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die erste graphische Darstellung (
3 ) in dem Teilbereich (5 ) transparent, teiltransparent oder homogen ausgebildet wird.
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