DE102006049075A1 - Stelleinrichtung zum Ausrichten von Lagerteilen an toleranzbehafteten Strukturen - Google Patents

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Abstract

Eine Stelleinrichtung dient zum Ausrichten von die Führungsschienen eines Frachtladesystems klappbeweglich aufnehmenden Lagerteilen an toleranzbehafteten Strukturen, insbesondere an einem Flugzeugrumpf. Die Stelleinrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß jedes Lagerteil als in einem Lagerauge eines Lagerbockes stellbeweglich gehaltener Lagereinsatz ausgebildet ist und daß der Lagerbock wenigstens zwei am Lagereinsatz angreifende Spannglieder aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Stelleinrichtung zum Ausrichten von die Führungsschienen eines Frachtladesystems klappbeweglich aufnehmenden Lagerteilen an toleranzbehafteten Strukturen, insbesondere an einem Flugzeugrumpf.
  • Mit den Führungsschienen werden Container oder Paletten in vorgegebenen Bahnen geführt und gesichert. Je nach Art der im Frachtladesystem aufzunehmenden Fracht sind derartige Führungsschienen mitunter nicht erforderlich und stellen dann oftmals einen Störfaktor dar. Deshalb ist es bekannt, durch bedarfsweises Um- beziehungsweise Einklappen der Führungsschienen eine plane Frachtladefläche zu schaffen. Um derartige Klappbewegungen der Führungsschienen realisieren zu können, müssen die Lagerteile unter Vorgabe enger Maßtoleranz zueinander ausgerichtet werden. Um eine zuverlässige und dauerhafte Ausrichtung der Lagerteile innerhalb des schwingungsbelasteten Frachtladesystems zu gewährleisten, erfolgt die Befestigung der Lagerteile an den toleranzbehafteten Strukturen mittels Formschluß- oder Stoffschlußverbindungen. Diese haben jedoch den Nachteil, daß Einstellarbeiten sowie nachträgliche Feinausrichtungen an den Lagerteilen entweder überhaupt nicht oder nur mit großem Arbeitsaufwand möglich sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Stelleinrichtung der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, mit der Einstell- und Ausrichtungsarbeiten an den Lagerteilen vereinfacht sind.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß mit einer Stelleinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die erfindungsgemäße Stelleinrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß jedes Lagerteil als in einem Lagerauge eines Lagerbockes stellbeweglich gehaltener Lagereinsatz ausgebildet ist, und daß der Lagerbock wenigstens zwei am Lagereinsatz angreifende Spannglieder aufweist. Zum Ausrichten des Lagereinsatzes innerhalb des Lagerauges wird der Lagereinsatz mit einem der beiden Spannglieder in seine optimale Stellung hineinbewegt. Mit dem jeweils anderen Spannglied wird zwischen den beiden Spanngliedern eine Vorspannung aufgebaut. Über die Vorspannung werden zwischen den Spanngliedern und dem Lagerbock selbstsichernde Reibwerte aufgebaut, so daß der Lagereinsatz in seiner gewünschten Stellung sicher gehalten wird. Zum Ausrichten der Lagerteile brauchen somit lediglich die Spannglieder eingestellt zu werden, womit die Einstell- und Ausrichtarbeiten an den Lagerteilen wesentlich vereinfacht sind. Die Position des Lagerbockes an den toleranzbehafteten Strukturen braucht vorteilhaft nicht verändert zu werden.
  • Nach einer ersten Weiterbildung der Erfindung weist jedes Spannglied einen Gewindeschaft auf und der Lagerbock weist wenigstens zwei jeweils einem Gewindeschaft zugeordnete Gewindebohrungen auf. Gewinde haben den Vorteil, daß sie eine stufenlose Verstellbarkeit der Spannglieder innerhalb des Lagerbockes und damit auch des Lagereinsatzes innerhalb des Lagerauges ermöglichen. Außerdem stellen Gewinde eine konstruktiv besonders einfache Möglichkeit dar, die Spannglieder gegeneinander zu verspannen.
  • Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung ist jedes Spannglied aus einem den Gewindeschaft aufweisenden Gewindeteil und einem mit dem Lagereinsatz in Eingriff stehenden Klemmteil drehbeweglich zusammengesetzt. Ist die Längsachse des Gewindeschaftes etwa quer zur Stellrichtung des Lagereinsatzes ausgerichtet, weist das zugehörige Klemmteil schräg oder konisch zulaufende, vorzugsweise jedoch konkav gewölbte Klemmflächen auf. Ist die Längsachse des Gewindeschaftes hingegen etwa in Stellrichtung des Lagereinsatzes ausgerichtet, weist das Klemmteil frontal gegen den Lagereinsatz stehende Klemmflächen auf. Selbstverständlich liegt es im Rahmen der Erfindung, daß die Spannglieder unterschiedlich ausgebildete Gewindeschäfte und/oder Gewindeteile aufweisen. Die konstruktive Ausbildung der am Klemmteil vorhandenen Klemmflächen hängt von der Anordnung des Spanngliedes im Lagerbock sowie von der Stellbeweglichkeit des Lagereinsatzes innerhalb des Lagerbockes ab.
  • Alternativ ist vorgesehen, daß wenigstens eines der Spannglieder als eine dem oder den jeweils anderen Spanngliedern entgegenwirkende Feder ausgebildet ist. Ein als Feder ausgebildetes Spannglied hat den Vorteil, daß es sich selbsttätig an die Stellung des jeweils anderen Spanngliedes anpaßt. Dazu ist die Feder derart ausgelegt, daß ihre Federkraft größer als die vom Lagereinsatz maximal aufzunehmenden Lagerkräfte ist. Erst die mit einer Stellbewegung erzeugbaren Stellkräfte zwingen das als Feder ausgebildete Spannglied zu einer Auslenkbewegung. Mit dem als Feder ausgebildeten Spannglied sind an den Lagerteilen vorzunehmende Einstell- und Ausrichtarbeiten weiter vereinfacht.
  • Bei einer Ausbildung der Klemmteile mit schräg oder konisch zulaufenden oder konkav gewölbten Klemmflächen ist bevorzugt vorgesehen, daß der Lagereinsatz als rotationssymmetrische Buchse mit zentrisch angeordneter Achsaufnahme ausgebildet ist. Grundsätzlich kann der Lagereinsatz jedoch auch andere Formen aufweisen, wobei sich für die erfindungsgemäße Stelleinrichtung insbesondere bei exzentrischer Anordnung der Achsaufnahme weitere Einstell- und Ausrichtmöglichkeiten ergeben.
  • Um die Spannglieder konstruktiv besonders einfach ausführen zu können, weist das Lagerauge mit dem Lagereinsatz zusammenwirkende Führungsflächen auf. Mit den Führungsflächen werden die möglichen Stellbewegungen des Lagereinsatzes auf bestimmte Richtungen beschränkt. Je nach Ausbildung der an den Lagereinsätzen angreifenden Klemmteile können die Führungsflächen des Lagerauges auch als Klemmflächen fungieren, die dann mit den an den Klemmteilen ausgebildeten Klemmflächen zusammenwirken.
  • Nach einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Lagerauge als Langloch ausgebildet ist, dessen Lochflanken die Führungsflächen ausbilden. Das Langloch stellt eine Kulissenführung dar, in welcher der Lagereinsatz nach Art eines Kulissensteines geführt ist. Damit ist die Stellbeweglichkeit des Lagereinsatzes innerhalb des Lagerauges auf zwei zueinander gegensätzliche Führungsrichtungen beschränkt, wobei jeder Führungseinrichtung ein Spannglied zugeordnet ist. Vorzugsweise weist das als Langloch ausgebildete Lagerauge in seinem Lagerbock eine vertikale Ausrichtung auf. Grundsätzlich ist es jedoch ebenfalls denkbar, das als Langloch ausgebildete Lagerauge in einer horizontalen oder geneigten Stellung auszurichten.
  • Eigenständiger Schutz wird für ein Flugzeug beansprucht, welches von der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung Gebrauch macht.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
  • 1: eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung in einem ersten Ausführungsbeispiel; und
  • 2: eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung in einem zweiten Ausführungsbeispiel.
  • 1 zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung in einem ersten Ausführungsbeispiel. Die Stelleinrichtung dient zum Ausrichten eines die Führungsschienen 1 eines Frachtladesystems klappbeweglich aufnehmenden Lagerteiles an toleranzbehafteten Strukturen 2. Das Lagerteil ist als in einem Lagerauge 3 eines Lagerbockes 4 stellbeweglich gehaltener Lagereinsatz 5 ausgebildet. Der Lagerbock 4 weist zwei am Lagereinsatz 5 angreifende Spannglieder 6, 7 auf. Jedes Spannglied 6, 7 weist einen Gewindeschaft auf und der Lagerbock 4 weist zwei jeweils mit einem Gewindeschaft formschlüssig in Eingriff stehende Gewindebohrungen auf. Die Spannglieder 6, 7 sind jeweils aus einem den Gewindeschaft aufweisenden Gewindeteil 8, 9 und einem mit dem Lagereinsatz 5 in Eingriff stehenden Klemmteil 10, 11 drehbeweglich zusammengesetzt. Der Lagereinsatz 5 ist als rotationssymmetrische Buchse ausgebildet, die eine zentrisch angeordnete Achsaufnahme 12 aufweist. Das Lagerauge 3 ist als Langloch ausgebildet, dessen Lochflanken als mit dem Lagereinsatz 5 zusammenwirkende Führungsflächen ausgebildet sind. Die Führungsschienen 1 weisen Gelenklaschen 13 auf, deren Lageraugen 3 über einen Lagerbolzen 14 derart drehgelenkig mit dem Lagerbock 4 verbunden sind, daß die Führungsschienen 1 in den Raum 15 hineingeklappt werden können und eine plane Frachtladefläche aus den Flächenabschnitten 16, 17, 18 hergestellt ist. Die Führungsschienen 1 weisen Leitflächen 19, 20 zum Führen und Sichern der Kufe 21 eines Containers 22 auf.
  • 2 zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung in einem zweiten Ausführungsbeispiel, in welchem ein als Feder ausgebildetes Spannglied 23 und ein Spannglied 24 miteinander verspannt sind. Das Spannglied 24 ist einstückig ausgebildet und weist einen mit dem Lagerbock 4 formschlüssig in Eingriff stehenden Gewindeschaft 25 sowie eine am Lagereinsatz 5 kraftschlüssig anstehende Klemmfläche 26 auf. Die Längsachse des Gewindeschaftes 25 ist in Richtung der Längsachse des als Langloch ausgebildeten Lagerauges 3 ausgerichtet. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen versehen.

Claims (8)

  1. Stelleinrichtung zum Ausrichten von die Führungsschienen (1) eines Frachtladesystems klappbeweglich aufnehmenden Lagerteilen an toleranzbehafteten Strukturen (2), insbesondere an einem Flugzeugrumpf, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Lagerteil als in einem Lagerauge (3) eines Lagerbockes (4) stellbeweglich gehaltener Lagereinsatz (5) ausgebildet ist, und daß der Lagerbock (4) wenigstens zwei am Lagereinsatz (5) angreifende Spannglieder (6, 7, 23, 24) aufweist.
  2. Stelleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Spannglied (6, 7, 23, 24) einen Gewindeschaft (25) aufweist und daß der Lagerbock (4) wenigstens zwei jeweils einem Gewindeschaft (25) zugeordnete Gewindebohrungen aufweist.
  3. Stelleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Spannglied (6, 7, 23, 24) aus einem den Gewindeschaft (25) aufweisenden Gewindeteil (8, 9) und einem mit dem Lagereinsatz (5) in Eingriff stehenden Klemmteil (10, 11) drehbeweglich zusammengesetzt ist.
  4. Stelleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der Spannglieder (6, 7, 23, 24) als eine dem jeweils anderen Spannglied (6, 7, 23, 24) entgegenwirkende Feder ausgebildet ist.
  5. Stelleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagereinsatz (5) als rotationssymmetrische Buchse ausgebildet ist.
  6. Stelleinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerauge (3) mit dem Lagereinsatz (5) zusammenwirkende Führungsflächen aufweist.
  7. Stelleinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerauge (3) als Langloch ausgebildet ist, dessen Lochflanken die Führungsflächen ausbilden.
  8. Flugzeug mit einer Stelleinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7.
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