DE102006047238B4 - Frachtladesystem mit Führungsschienen und mit einer Stelleinrichtung zum Ausrichten von Lagerteilen an toleranzbehafteten Strukturen - Google Patents

Frachtladesystem mit Führungsschienen und mit einer Stelleinrichtung zum Ausrichten von Lagerteilen an toleranzbehafteten Strukturen Download PDF

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Abstract

Ein Frachtladesystem mit Führungsschienen und mit einer Stelleinrichtung zum Ausrichten von die Führungsschienen (1) klappbeweglich aufnehmenden Lagerteilen an toleranzbehafteten Strukturen (2),
dadurch gekennzeichnet,
dass jedes Lagerteil als in einem Lagerauge (3) eines Lagerbockes (4) drehfest einsetzbarer Lagereinsatz (5) ausgebildet ist, und
dass jeder Lagereinsatz (5) durch Symmetrieebenen voneinander getrennte Passflächenabschnitte sowie wenigstens eine asymmetrisch angeordnete Achsaufnahme (6) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Frachtladesystem mit Führungsschienen und mit einer Stelleinrichtung zum Ausrichten von die Führungsschienen klappbeweglich aufnehmenden Lagerteilen an toleranzbehafteten Strukturen, insbesondere an einem Flugzeugrumpf.
  • Mit den Führungsschienen werden Container oder Paletten in vorgegebenen Bahnen geführt und gesichert. Je nach Art der im Frachtladesystem aufzunehmenden Fracht sind derartige Führungsschienen mitunter nicht erforderlich und stellen dann oftmals einen Störfaktor dar. Deshalb ist es bekannt, durch bedarfsweises Um- bzw. Einklappen der Führungsschienen eine plane Frachtladefläche zu schaffen. Um derartige Klappbewegungen der Führungsschienen realisieren zu können, müssen die Lagerteile unter Vorgabe enger Maßtoleranzen zueinander ausgerichtet werden. Um eine zuverlässige und dauerhafte Ausrichtung der Lagerteile innerhalb des schwingungsbelasteten Frachtladesystems zu gewährleisten, erfolgt die Befestigung der Lagerteile an den toleranzbehafteten Strukturen mittels Formschluss- oder Stoffschlussverbindungen. Diese haben jedoch den Nachteil, dass Einstellarbeiten sowie nachträglich Feinausrichtungen an den Lagerteilen entweder überhaupt nicht oder nur mit großem Arbeitsaufwand möglich sind. Aus anderen technischen Bereichen bekannte Stelleinrichtungen sind beispielsweise aus der DE 697 02 628 T2 bekannt. Dem dort beschriebenen Scharnier für Sicherheitstüren und Sicherheitsfenster liegt die Aufgabe zugrunde, eine Stelleinrichtung aufzuzeigen, die Einstellarbeiten erlaubt, ohne das Türblatt oder den Fensterflügel dazu anheben zu müssen. Eine weitere Stelleinrichtung für eine Exenterpresse ist aus „Eger, Walter: Fertigungstechnik, Fertigungsmittel. 4. Auflage Leipzig: VEB Fachbuchverlag, 1975, (Fachwissen des Ingenieurs; 3)” bekannt.
  • Der Erfindung liegt jedoch eine völlig andere Aufgabe zugrunde, nämlich ein Frachtladesystem der eingangs genannten Gattung aufzuzeigen, mit dem eine zuverlässige und dauerhafte Ausrichtung seiner Lagerteile, auch bei schwingenden Belastungen, gewährleistet ist.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß mit einem Frachtladesystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Das erfindungsgemäße Frachtladesystem zeichnet sich dadurch aus, dass jedes Lagerteil als in einem Lagerauge eines Lagerbockes drehfest einsetzbarer Lagereinsatz ausgebildet ist, und dass jeder Lagereinsatz durch Symmetrieebenen voneinander getrennte Passflächenabschnitte sowie wenigstens eine asymmetrisch angeordnete Achsaufnahme aufweist. Mit der drehfesten Aufnahme des Lagereinsatzes in dem Lagerbock sind durch Schwingungen im Frachtladesystem verursachte Rotationsbewegungen zwischen den Passflächen des Lagereinsatzes und den Passflächen des Lagerauges vorteilhaft verhindert. Die Anzahl der mit der Stelleinrichtung realisierbaren Stellpositionen entspricht der Anzahl der durch Symmetrieebenen voneinander getrennten Passflächenabschnitte. Einstell- und Ausrichtarbeiten können somit durch Herausziehen des Lagereinsatzes aus dem Lagerauge, durch eine rotatorische Stellbewegung in eine gewünschte Stellposition hinein, sowie durch erneutes Hineinschieben des Lagereinsatzes in das Lagerauge besonders einfach durchgeführt werden. Eine asymmetrische bzw. exzentrische Anordnung der Achsaufnahme ist bereits dann gegeben, wenn die Achsaufnahme bezogen auf wenigstens eine der am Lagereinsatz vorhandenen Symmetrieebenen seitlich versetzt liegt. Dieses Versatzmaß ist eine dem jeweiligen Lagereinsatz fest zugeschriebene Größe, die in jeder einzelnen Stellposition eine andere Ausrichtung erfährt.
  • Nach einer ersten Weiterbildung der Erfindung weist jeder Lagereinsatz wenigstens zwei spiegelsymmetrisch zueinander angeordnete Passflächenabschnitte auf. Der Lagereinsatz kann beispielsweise als T-Strangprofil ausgebildet sein, womit maximal zwei Stellpositionen dadurch geschaffen werden, dass der Lagereinsatz aus dem Lagerauge herausgezogen, gewendet und mit seinem jeweils anderen Ende vorangestellt, in das Lagerauge hineingeschoben wird. Mit genau zwei Passflächenabschnitten kann der Lagereinsatz beispielsweise eine ovale oder rechteckige Strangprofilform aufweisen, so dass zwei in einem Winkel von 180 Grad zueinander ausgerichtete Stellpositionen geschaffen sind. Mit mehr als zwei spiegelsymmetrisch zueinander angeordneten Passflächenabschnitten kann der Lagereinsatz beispielsweise als Vielkant ausgebildet sein, wobei die Anzahl der Kanten vorteilhaft der Anzahl der einzelnen mit der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung realisierbaren Stellpositionen entspricht.
  • Nach einer nächsten Weiterbildung der Erfindung weist jeder Passflächenabschnitt wenigstens eine achsparallel verlaufende Nut auf. Verglichen mit einem als Vielkant ausgebildeten Lagereinsatz, bei dem sämtliche Kanten nach außen gerichtet sind, weisen die Passflächenabschnitte in diesem Fall sowohl nach außen gerichtete Kanten als auch nach innen gerichtete Ecken auf.
  • Um die drehfeste Aufnahme des Lagereinsatzes in einem kreisrunden Lagerauge realisieren zu können, weist das Lagerauge in seinen Laibungsflächen wenigstens eine achsparallel verlaufende, mit jeder Nut formschlüssig korrespondierende Passfeder auf. Diese Passfeder ist vorzugsweise als aus der Laibungsfläche des Lagerauges heraustretende Rippe ausgebildet. Grundsätzlich ist es jedoch ebenso denkbar das Lagerauge entsprechend der am Lagereinsatz angeordneten Anzahl von Nuten mit mehreren Passfedern bzw. Rippen zu versehen.
  • Um für die Stelleinrichtung die Anzahl möglicher Stellpositionen zu erhöhen, ist nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, der Stelleinrichtung mehrere Lagereinsätze zuzuordnen, deren Achsaufnahmen jeweils unterschiedlich asymmetrisch angeordnet sind. Dazu weisen die einzelnen Lagereinsätze unterschiedliche Abstandsmaße zu den jeweiligen Symmetrieebenen ihrer Lagereinsätze auf. Durch eine Auswahl an Lagereinsätzen, die unterschiedliche Abstandsmaße bzw. Exzentrizitäten in Verbindung mit einer ausreichend großen Anzahl an Passflächenabschnitten aufweisen, können vorteilhaft alle innerhalb vorbestimmter Grenzen liegende Toleranzmaße einer toleranzbehafteten Struktur in ausreichender Weise ausgeglichen werden. Selbstverständlich kann die Auswahl an Lagereinsätzen auch einen Lagereinsatz aufweisen, dessen Achsaufnahme symmetrisch beziehungsweise zentrisch angeordnet ist.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass die Führungsschiene Gelenklaschen aufweist, die jeweils mit den Achsaufnahmen korrespondierende Lageraugen aufweisen. Vorzugsweise sind mit den Gelenklaschen jeweils Gelenklaschenpaare ausgebildet, wobei der Abstand zwischen den ein Gelenklaschenpaar ausbildenden Gelenklaschen der Breite des Lagerbockes sowie des darin aufgenommenen Lagereinsatzes entspricht. Nachdem die Lagerteile in Bezug auf die toleranzbehafteten Strukturen ausgerichtet sind, werden die Führungsschienen an den Lagerböcken mittels Achsbolzen klappbeweglich angelenkt. Dazu werden die Achsbolzen jeweils beginnend durch eines der Lageraugen eines Gelenklaschenpaares hindurch, dann durch die im Lagerbock ausgerichtete Achsaufnahme hindurch bis in das jeweils andere Lagerauge des Gelenklaschenpaares hineinbewegt und mit bekannten Sicherungselementen gegen unbeabsichtigtes Herausbewegen gesichert.
  • Eigenständiger Schutz wird für ein Flugzeug beansprucht, welches von dem erfindungsgemäßen Frachtladesystem Gebrauch macht.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
  • 1: eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Frachtladesystems in einem ersten Ausführungsbeispiel, und
  • 2: eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Frachtladesystems in einem zweiten Ausführungsbeispiel.
  • Die 1 zeigt eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Frachtladesystems in einem ersten Ausführungsbeispiel. Das Frachtladesystem hat Führungsschienen und eine Stelleinrichtung zum Ausrichten eines die Führungsschienen 1 eines Frachtladesystems klappbeweglich aufnehmenden Lagerteiles an toleranzbehafteten Strukturen 2. Das Lagerteil ist als in einem Lagerauge 3 eines Lagerbockes 4 drehfest einsetzbarer Lagereinsatz 5 ausgebildet. Dieser Lagereinsatz 5 weist durch Symmetrieebenen voneinander getrennte Passflächenabschnitte sowie wenigstens eine asymmetrisch angeordnete Achsaufnahme 6 auf. Die Führungsschienen 1 weisen Gelenklaschen 7 auf, deren Lageraugen über einen Lagerbolzen 8 derart drehgelenkig mit dem Lagerbock 4 verbunden sind, dass die Führungsschienen 1 in den Raum 9 hineingeklappt werden kann und eine plane Frachtladefläche aus den Flächenabschnitten 10, 11, 12 hergestellt ist. Die Führungsschienen 1 weisen Leitflächen 13, 14 zum Führen und Sichern der Kufe 15 eines Containers 16 auf.
  • Die 2 zeigt eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Frachtladesystems in einem zweiten Ausführungsbeispiel, bei dem jeder der acht Passflächenabschnitte des Lagereinsatzes eine achsparallel verlaufende Nut 17 aufweist. Das Lagerauge 3 weist hingegen lediglich eine einzige achsparallel verlaufende, mit jeder Nut 17 formschlüssig korrespondierende Passfeder 18 auf. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen versehen.

Claims (6)

  1. Ein Frachtladesystem mit Führungsschienen und mit einer Stelleinrichtung zum Ausrichten von die Führungsschienen (1) klappbeweglich aufnehmenden Lagerteilen an toleranzbehafteten Strukturen (2), dadurch gekennzeichnet, dass jedes Lagerteil als in einem Lagerauge (3) eines Lagerbockes (4) drehfest einsetzbarer Lagereinsatz (5) ausgebildet ist, und dass jeder Lagereinsatz (5) durch Symmetrieebenen voneinander getrennte Passflächenabschnitte sowie wenigstens eine asymmetrisch angeordnete Achsaufnahme (6) aufweist.
  2. Frachtladesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Lagereinsatz (5) wenigstens zwei spiegelsymmetrisch zueinander angeordnete Passflächenabschnitte aufweist.
  3. Frachtladesystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Passflächenabschnitt wenigstens eine achsparallel verlaufende Nut (17) aufweist.
  4. Frachtladesystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerauge (3) des Lagerbockes (4) wenigstens eine achsparallel verlaufende, mit jeder Nut (17) formschlüssig korrespondierende Passfeder (18) aufweist.
  5. Frachtladesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ihm eine Auswahl an Lagereinsätzen (5) zugeordnet sind, deren Achsaufnahmen (6) jeweils unterschiedlich asymmetrisch angeordnet sind.
  6. Frachtladesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (1) Gelenklaschen (7) aufweisen, die jeweils mit den Achsaufnahmen (6) korrespondierende Lageraugen aufweisen.
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