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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem,
welches Daten, wie zum Beispiel Steuerprogramme mit Steuerdaten
zum Steuern einer in ein Fahrzeug eingebauten Vorrichtung, wie zum
Beispiel eines Motors, umschreibt oder erneut programmiert. Genauer
gesagt betrifft die Erfindung ein in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem, welche
das Umschreiben auf der Grundlage von Umschreibedaten ausführt, die
von einer externen Einheit über
eine Funkkommunikation als Daten zum Umschreiben zugeführt werden.
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Ein
in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem dieser
Art ist zum Beispiel in der U.S. 6 957 136 (JP-A-2004-28000) offenbart. Dieses
in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem tauscht
die Daten über
eine Funkkommunikation mit einer externen Verwaltungszentrale aus,
die VIN-Codes (Fahrzeugidentifikationscodes) der Fahrzeuge und Versionsprogramme
von Steuerdaten speichert und verwaltet. Die Steuerprogramme und
die Steuerdaten, die in einem umschreibbaren Bereich eines nicht
flüchtigen
Speichers gespeichert sind, werden auf der Grundlage der Umschreibedaten
umgeschrieben, die von der Verwaltungszentrale über eine Funkübertragung
zugeführt
werden. Daneben wird es zuerst in einer Funkübertragung der Umschreibedaten
bestimmt, ob die Kommunikationsumgebung mit der Verwaltungszentrale
zulässig
ist und ob der Zustand des Fahrzeugs zum Ausführen des Umschreibens geeignet ist,
um eine Zuverlässigkeit
beim Umschreiben der Steuerprogramme und der Steuerdaten aufrecht
zu erhalten. Nachdem als Ergebnis der vorhergehenden Bestimmung
bestätigt
worden ist, dass die vorherigen Zustände erfüllt sind, werden die Umschreibedaten über eine
Funkkommunikation zugeführt
und wird das Umschreiben auf der Grundlage der zugeführten Daten
ausgeführt.
Jedoch verbessert das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem die
Zuverlässigkeit
beim Umschreiben der Steuerprogramme und Steuerdaten, wie zum Beispiel:
- – die
Umschreibedaten werden nicht zugeführt oder das Umschreiben wird
ungeachtet dessen, dass die Kommunikationsumgebung zu der Verwaltungszentrale zulässig ist,
nicht ausgeführt, wenn
der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben der Daten nicht geeignet
ist, wie zum Beispiel dass der Schlüsselschalter des Fahrzeugs
eingeschaltet ist; und
- – die
Umschreibedaten werden nicht zugeführt oder das Umschreiben wird
auch dann, wenn das Fahrzeug in einem Parkplatz einer schlechten Kommunikationsumgebung
(zum Beispiel einem Tiefgaragenstellplatz) geparkt ist, nicht ausgeführt, wenn
der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben der Daten geeignet ist,
wie zum Beispiel dass der Schlüsselschalter
des Fahrzeugs ausgeschaltet ist.
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Daher
wird der Freiheitsgrad betreffend des Zeitpunkts zum Erzielen der
Daten und zum Bewirken des Umschreibens stark beschränkt.
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Deshalb
schlägt
zum Beispiel die US 2002/0019877A1 (JP-A-2002-157127) ein in ein Fahrzeug
eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem vor, das mit einer Speichereinheit
zum vorübergehenden
Speichern der Umschreibedaten zu der Zeit eines Umschreibens der
Daten (des Programms) ausgestattet ist. Dieses in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem
erzielt zuerst die Umschreibedaten über eine Funkkommunikation, wenn
die externe Kommunikationsumgebung zulässig ist. Es wird dann bestimmt,
ob die zugeführten Daten
zweckmäßig sind.
Die Daten werden in der Speichereinheit gespeichert, wenn sie als
zweckmäßig bestimmt
werden. Danach werden, wenn der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben
der Daten geeignet ist, die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit
gespeichert sind, ausgelesen und werden die Daten oder Programme
auf der Grundlage der vorhergehenden Daten umgeschrieben. Deshalb verbessert
das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem stark
den Freiheitsgrad, der dem Zeitpunkt zum Erzielen der Daten und
zum Ausführen
des Umschreibens entspricht, wie zum Beispiel:
- – wenn die
externe Kommunikationsumgebung zulässig ist, werden die Daten über eine
Funkkommunikation zugeführt
und werden auch dann gespeichert, wenn der Zustand des Fahrzeugs nicht
zum Umschreiben der Daten geeignet ist, wie zum Beispiel wenn der
Schlüsselschalter
des Fahrzeugs eingeschaltet ist; und
- – wenn
der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben der Daten geeignet ist,
wie zum Beispiel wenn der Schlüsselschalter
des Fahrzeugs ausgeschaltet ist, werden das Steuerprogramm und die
Steuerdaten unter Verwendung der Umschreibedaten auch dann gespeichert,
wenn das Fahrzeug an einem Ort einer schlechten Kommunikationsumgebung
(zum Beispiel einem Tiefgaragenstellplatz) geparkt ist.
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Das
in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem bestimmt,
ob die Umschreibedaten, die durch eine Funkkommunikation zugeführt werden,
zweckmäßig sind,
und speichert die Daten der Speichereinheit, wenn sie zweckmäßig sind.
Deshalb gewährleistet
das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem sicher
die Zweckmäßigkeit
der Umschreibedaten, die über
die Funkkommunikation zugeführt
werden.
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In
diesem in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem
kann jedoch die Zweckmäßigkeit
von Umschreibedaten, die in der Speichereinheit gespeichert sind,
in dem Fall, dass sich die Spannung der in eine Fahrzeug eingebauten
Batterie begleitend der Änderung
des Zustands des Fahrzeugs, wie zum Beispiel eines Ein/Ausschaltens
des Schlüsselschalters
(zum Beispiel eines Zündschalters)
des Fahrzeugs, zu dem Zeitpunkt eines Speicherns der Umschreibedaten
der Speichereinheit ändert,
beeinträchtigt
werden. Das heißt,
das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem gewährleistet
nicht höchst
notwendigerweise die Zweckmäßigkeit
der Umschreibedaten, die in der Speichereinheit gespeichert sind,
oder die Zweckmäßigkeit
der Steuerprogramme und Steuerdaten, die umgeschrieben werden.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein in ein Fahrzeug
eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem zu schaffen, welches imstande
ist, eine Zuverlässigkeit
beim Umschreiben von Daten weiter zu verbessern, das den Freiheitsgrad
bezüglich
eines Zeitpunkts zum Erzielen von Umschreibedaten über ein
Funkkommunikation und einen Zeitpunkt zum Ausführen des Umschreibens verbessert.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den
in Anspruch 1 angegebenen Maßnahmen
gelöst.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand
der abhängigen
Ansprüche.
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Um
die vorhergehende Aufgabe zu lösen,
ist ein in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem
derart aufgebaut, dass es auf der Grundlage von Umschreibedaten,
die von einer externen Einheit über
eine Funkkommunikation zugeführt
werden, mindestens entweder ein Steuerprogramm oder Steuerdaten
zum Steuern einer in ein Fahrzeug eingebauten Vorrichtung, die in
einem umschreibbaren Bereich eines nicht flüchtigen Speichers gespeichert
sind, umschreibt. Dieses System speichert vorübergehend die Umschreibedaten
zu einem Zeitpunkt eines Umschreibens mindestens entweder des Steuerprogramms
oder der Steuerdaten, bestimmt die Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten, die
gespeichert sind, und schreibt mindestens entweder das Steuerprogramm
oder die Steuerdaten unter Verwendung der Umschreibedaten unter
dem Zustand um, dass die gespeicherten Umschreibedaten als zweckmäßig bestimmt
werden.
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Das
System verbessert den Freiheitsgrad bezüglich des Zeitpunkts zum Erzielen
der Daten und des Zeitpunkts zum Ausführen des Umschreibens, wie
zum Beispiel:
- – wenn die externe Kommunikationsumgebung zulässig ist,
werden die Daten über
eine Funkkommunikation zugeführt
und auch dann gespeichert, wenn der Zustand des Fahrzeugs nicht
zum Umschreiben der Daten geeignet ist, zum Beispiel wenn der Schlüsselschalter
des Fahrzeugs eingeschaltet ist; und
- – wenn
der Zustand des Fahrzeug zum Umschreiben der Daten geeignet ist,
wie zum Beispiel wenn der Schlüsselschalter
des Fahrzeugs ausgeschaltet ist, werden das Steuerprogramm und die
Steuerdaten unter Verwendung der Umschreibedaten auch dann gespeichert,
wenn das Fahrzeug an einem Ort einer schlechten Kommunikationsumgebung
(zum Beispiel einem Tiefgaragenstellplatz) geparkt ist.
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Daneben
bestimmt dieses System die Zweckmäßigkeit der gespeicherten Umschreibedaten
und schreibt das Steuerprogramm oder die Steuerdaten unter Verwendung
der gespeicherten Umschreibedaten bezüglich des Zustands um, dass
die gespeicherten Umschreibedaten zweckmäßig sind. Dies gewährleistet
die Zweckmäßigkeit
der gespeicherten Daten und verbessert weiterhin eine Zuverlässigkeit
beim Umschreiben oder erneuten Programmieren der Daten.
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Hierbei
kann das Bestimmen einer Zweckmäßigkeit
sein, zu bestimmen, ob ein besonderer Regelsatz im Voraus für die Daten
selbst, wie zum Beispiel eine Prüfsumme,
in einem Zustand erfüllt
ist, zu dem die Umschreibedaten gespeichert worden sind. In diesem
Fall kann es jedoch, wenn die vorhergehende besondere Regel erfüllt ist,
passieren, dass die Daten auch dann als zweckmäßig bestimmt werden, wenn ein
Fehler in den gespeicherten Umschreibedaten enthalten ist. Es ist
deshalb erwünscht,
dass das Bestimmen einer Zweckmäßigkeit
auf der Grundlage eines Prüfens
des Nachweises der gespeicheren Umschreibedaten und des Nachweises von
Daten, die den vorhergehenden Daten entsprechen, von dem Standpunkt
eines Aufrechterhaltens der Zweckmäßigkeit des Steuerprogramms
und der Steuerdaten ausführt
wird, die umgeschrieben werden. Der Nachweis kann auf entweder der
Seite des Fahrzeugs (in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem) oder
an der Quelle des Sendens der Umschreibedaten geprüft werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1 ein
Blockschaltbild eines in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystems einschließlich einer
Beziehung zu einer Verwaltungszentrale gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung;
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2 ein
Blockschaltbild insbesondere eines Hauptsteuersystems und eines
Hauptsteuersystems in dem in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem des
ersten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung;
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3 ein
Ablaufdiagramm eines Verfahrens einer Datenumschreibeverarbeitung,
die im Zusammenwirken mit dem Hauptsteuersystem und dem Hauptsteuersystem
ausgeführt
wird;
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4 ein
Flussdiagramm, das eine Verarbeitung zum Übertragen der Umschreibedaten
darstellt, das in einer Verwaltungszentrale ausgeführt wird;
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5 ein
Diagramm, das schematisch eine Verschiebung einer Merker- Information darstellt,
die begleitend dem Fortschreiten der Umschreibeverarbeitung betätigt wird;
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6 ein
Flussdiagramm, das ein detailliertes Verfahren der Umschreibeverarbeitung
darstellt, die von dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird;
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7 ein
Flussdiagramm, das ein Verfahren einer Datenspeicherverarbeitung
darstellt, die in dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird;
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8 ein
Blockschaltbild, das eine Speicherstruktur in einer Speichereinheit
darstellt, welche die Umschreibedaten vorübergehend speichert;
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9 ein
Flussdiagramm, das eine Verarbeitung zum Bestimmen der Zweckmäßigkeit
darstellt, die von dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird;
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10 ein
Flussdiagramm, das eine Verarbeitung zum Unterrichten des Beendens
der Umschreibevorbereitung darstellt, die von dem Hauptsteuersystem
ausgeführt
wird;
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11 ein
Flussdiagramm, das eine Verarbeitung darstellt, die von dem Hauptsteuersystem
zu der Zeit ausgeführt
wird, zu der ein Zündschalter
ausgeschaltet ist;
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12 ein
Flussdiagramm, das eine Verarbeitung darstellt, die von dem Hauptsteuersystem
zu der Zeit ausgeführt
wird, zu der der Zündschalter
eingeschaltet ist;
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13 ein
Flussdiagramm, das eine Reaktionsverarbeitung als Reaktion auf eine
Nutzeranweisung darstellt;
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14 ein
Flussdiagramm, das eine Verarbeitung darstellt, die von dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird,
das automatisch von einem Zeitgeber gestartet wird;
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15 ein
Flussdiagramm, das eine Verarbeitung zum Umschreiben darstellt,
die von dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird;
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16 ein
Flussdiagramm, das eine Verarbeitung zum Bestimmen des Starts durch
das Hauptsteuersystem darstellt;
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17 ein
Ablaufdiagramm, das eine Datenumschreibeverarbeitung darstellt,
die von einem in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung durchgeführt
wird;
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18 ein
Flussdiagramm, das eine Verarbeitung darstellt, die von der Verwaltungszentrale ausgeführt wird,
wenn das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem
eine primäre
Verarbeitung und eine sekundäre
Verarbeitung ausführt;
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19 ein
Flussdiagramm, das eine Verarbeitung darstellt, die von dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird,
wenn das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem
des Ausführungsbeispiels
die primäre
Verarbeitung und die sekundäre
Verarbeitung ausführt;
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20 ein
Blockschaltbild, das einen Speicher darstellt, der die Umschreibedaten
in der Verwaltungszentrale hält;
und
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21 ein
Flussdiagramm einer Verarbeitung zum Überprüfen des Nachweises in der Verwaltungszentrale.
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Nachstehend
erfolgt die Beschreibung eines ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden
Erfindung.
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Es
wird auf 1 verwiesen. Ein in ein Fahrzeug
eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem 100 beinhaltet
eine Mehrzahl von elektronischen Steuersystemen zum Steuern von
verschiedenen in ein Fahrzeug eingebauten Vorrichtungen und ein Hauptsteuersystem 140 zum
gesamten Verwalten einer Information (zum Beispiel einer Versionsinformation
von Steuerprogrammen), die diese elektronischen Steuersysteme betreffen.
Diese Datenumschreibe-Steuersysteme
sind über
einen Kommunikationsbus 101, welcher ein Busnetzsystem,
wie zum Beispiel einen CAN bzw. Controller Area Network bildet,
elektrisch miteinander verbunden und tauschen eine Vielzahl von
Daten über
den Kommunikationsbus 101 aus. Hierbei kann die Mehrzahl
von elektronischen Systemen elektronische Steuersysteme 110 bis 130 beinhalten,
wie zum Beispiel:
ein Motorsteuersystem bzw. eine Motor-ECU 110 zum
Steuern des Einspritzens eines Kraftstoffs in den Motor, der in
das Fahrzeug eingebaut ist;
ein Getriebesteuersystem 120 zum
automatischen Ändern
des Geschwindigkeitsänderungsverhältnisses
des Getriebes; und
ein Bremssteuersystem 130 zum Steuern
der Bremse des Fahrzeugs.
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Eine
Vielzahl von Zuständen
eines Steuerns und Ergebnissen eines Steuerns werden zwischen den
elektronischen Steuereinheiten 110 bis 130 über den
Kommunikationsbus 101 ausgetauscht. Üblicherweise führen die
elektronischen Steuersysteme 110 bis 130 Steuerprogramme,
die in den nicht flüchtigen
Speichern gespeichert sind, die darin enthalten sind,, auf der Grundlage
einer Information, die ausgetauscht wird, und den Steuerdaten aus,
die darin im Voraus gespeichert worden sind, und die vorhergehenden
Steuervorgänge
werden im Zusammenwirken ausgeführt.
Bezüglich
des Getriebesteuersystems 120 werden zum Beispiel, wenn
ein Erfassungssignal (binäres
Signal) von einem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor aufgenommen wird,
der auf der Abtriebswelle des Getriebes vorgesehen ist, die Daten,
die die Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation darstellen, auf der
Grundlage des Erfassungssignals ausgebildet und werden als serielle
Daten auf dem Kommunikationsbus 101 gesendet. Die seriellen
Daten, die auf dem Kommunikationsbus 101 gesendet werden,
werden zum Beispiel von dem Bremssteuersystem 130 aufgenommen,
welches dann die seriellen Daten zum Steuern der Bremse des Fahrzeugs verwendet.
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Das
Hauptsteuersystem 140 ist eine Einheit, die die Umschreibedaten
von einer externen Verwaltungszentrale 200, die die VIN-Codes
bzw. Vehicle Identification Codes, von Fahrzeugen und eine Versionsinformation
von Steuerprogrammen hält, über eine
Funkkommunikation erzielt, und die Daten in den elektronischen Steuersystemen 110 bis 130 auf der
Grundlage der Daten werden zugeführt.
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Das
heißt,
es wird notwendig, die Inhalte der Steuerprogramme und die Daten,
wie zum Beispiel die Steuerdaten, in den elektronischen Steuersystemen 110 bis 130 begleitend
dem Aktualisieren und der Korrektur der Steuerprogramme umzuschreiben. In
einem derartigen Fall erzielt das Hauptsteuersystem 140 zuerst
von der Verwaltungszentrale 200 die Umschreibedaten (neue
Daten, die umzuschreiben sind), die zum Umschreiben der Daten (Programme) verwendet
werden. Auf der Grundlage der zugeführten Umschreibedaten, werden
die Daten in den elektronischen Steuersystemen 110 bis 130 im
Zusammenwirken mit dem elektronischen Steuersystem umgeschrieben,
für welche
das Umschreiben auszuführen
ist. Nach einem Einbauen des Datenumschreibe-Steuersystems 100 in
das Fahrzeug können
die Steuerprogramme und die Daten, wie zum Beispiel die Steuerdaten
in den elektronischen Steuersystemen 110 bis 130,
einfach in dem letzten Zustand aufrecht erhalten werden.
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In
dem Fall des in einem Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystems 100,
das die Umschreibedaten über
eine Funkkommunikation erzielt, ist es wahrscheinlich, dass eine
Zuverlässigkeit der
zugeführten
Daten abhängig
von einer Änderung der
Kommunikationsumgebung bezüglich
der Verwaltungszentrale 200 und dem Zustand es Fahrzeugs
abfallen kann.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
speichert deshalb das Hauptsteuersystem 140 das in ein
Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem 100 zuerst
vorrübergehend
die Umschreibedaten, die über
eine Funkkommunikation zugeführt
werden, in seiner Speichereinheit und bestimmt die Zweckmäßigkeit
der Umschreibedaten, die gespeichert sind, zu dem Zeitpunkt eines
Umschreibens der Steuerprogramme und der Steuerdaten. Deshalb wird
das Umschreiben unter Verwendung der Umschreibedaten bezüglich einem
Zustand ausgeführt, das
die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit gespeichert sind,
zweckmäßig sind,
was es ermöglicht,
eine Zuverlässigkeit
beim Umschreiben (erneuten Programmieren) der Daten zu verbessern.
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Daneben
verbessert der vorhergehende Aufbau den Freiheitsgrad bezüglich des
Zeitpunkts des Erzielens der Daten und des Zeitpunkts zum Ausführen des
Umschreibens, wie zum Beispiel:
- – wenn die
Kommunikationsumgebung bezüglich einer
Verwaltungszentrale 200 zulässig ist, werden die Daten über eine
Funkkommunikation zugeführt
und auch dann in der Speichereinheit gespeichert, wenn der Zustand
des Fahrzeugs nicht zum Umschreiben der Daten geeignet ist, zum Beispiel
wenn der Schlüsselschalter
des Fahrzeugs eingeschaltet ist; und
- – wenn
der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben der Daten geeignet ist,
zum Beispiel wenn der Schlüsselschalter
des Fahrzeugs ausgeschaltet ist, werden die Steuerprogramme und die
Steuerdaten unter Verwendung der Umschreibedaten, die in der Speichereinheit
gespeichert sind, auch dann umgeschrieben, wenn das Fahrzeug an
einem Ort einer schlechten Kommunikationsumgebung (zum Beispiel
einem Tiefgaragenstellplatz) geparkt ist.
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Das
Hauptsteuersystem 140 und das Hauptsteuersystem 140 in
dem in einem Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem 100 sind
im Detail in 2 gezeigt. Hier wird es angenommen, dass
die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 umzuschreiben sind.
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Es
wird auf 2 verwiesen. Das Hauptsteuersystem 140 ist
mit einer Steuereinheit 141 zum Verarbeiten von verschiedenen
Informationen als eine Zentrale aufgebaut. Die Steuereinheit 141 führt ein
Steuerprogramm aus, das in einem Nur-Lese-Speicher gespeichert ist,
der in der Steuereinheit 141 selbst enthalten ist, und
tauscht verschiedene Daten bezüglich
einer Funkkommunikationseinheit 142, einer Speichereinheit 143 und
einer Kommunikationsvorrichtung 144 aus und führt eine
arithmetische Operation auf der Grundlage dieser Daten durch.
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Hierbei
ist die Funkkommunikationseinheit 142 ein Teil, das den
Austausch von
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Daten
zwischen der Funkkommunikation zwischen der Steuereinheit 141 und
der Verwaltungszentrale 200 vermittelt. Die Funkkommunikationseinheit 142 ist
mit einer Kommunikationszustand-Bestimmungseinheit 145 verbunden,
welche die Qualität
eines Kommunikationszustands bezüglich
der Verwaltungszentrale 200 auf der Grundlage einer derartigen
Information, wie einer Dichte der Funkwellen bestimmt, die durch
eine Antenne empfangen werden. Abhängig von den Ergebnissen eines
Bestimmens durch die Kommunikationszustand-Bestimmungseinheit 145 wird
die Funkkommunikation zwischen der Steuereinheit 141 und
der Verwaltungszentrale 200 verhindert. Die Funkkommunikationseinheit 142 ist
weiterhin mit einer Zeitgeber 146 verbunden, welcher automatisch
die Steuereinheit 141 ansteuert. Wenn ein Signal zum Stoppen der
Steuereinheit 141 aus der Verwaltungszentrale 200 ausgegeben
wird, führt
die Funkkommunikationseinheit 142 ebenso eine Verarbeitung
eines Erzeugens eines Ansteuersignals zu dem Zeitgeber 146 aus,
um das Ansteuern der Steuereinheit 141 zu fördern.
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Die
Speichereinheit 143 ist eine Datenspeichereinheit, die
vorrübergehend
die Umschreibedaten speichert, die durch eine Funkkommunikation
zugeführt
werden, und weist einen Speicher, wie zum Beispiel einen Sicherungs-RAM,
zum Halten der Daten in einem nicht flüchtigen Zustand auf. Die Kommunikationsvorrichtung 144 dient
zum Vermitteln des Austauschs von Daten über den Kommunikationsbus 101 zwischen
der Steuereinheit 141 und dem Hauptsteuersystem 140.
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Beim
Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 erzielt
die Steuereinheit 141 zuerst die Umschreibedaten, die von
der Verwaltungszentrale 200 über die Funkkommunikationseinheit 142 per
Funk übertragen
werden. Als nächstes
werden die zugeführten
Daten in der Speichereinheit 142 gespeichert und werden
danach auf ihre Zweckmäßigkeit
bestimmt. Als Ergebnis werden deshalb die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 unter
Verwendung der vorhergehenden Daten im Zusammenwirken mit dem Hauptsteuersystem 140 bezüglich eines Zustands
umgeschrieben, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, zweckmäßig sind.
Genauer gesagt liest die Steuereinheit 141 die Umschreibedaten
aus der Speichereinheit 143 aus und sendet die Daten, die
aus dem Hauptsteuersystem 140 ausgelesen werden, über die
Kommunikationsvorrichtung 144.
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Das
Motorsteuersystem 110 ist mit der Steuereinheit 111 als
eine Zentrale aufgebaut, wobei die Steuereinheit 111 eine
Vielzahl von arithmetischen Operationen auf der Grundlage einer
Information ausführt,
die zwischen einer Kommunikationsvorrichtung 112, einem
Motorsteuerprogrammspeicher 113 und einem Umschreibesteuerprogrammspeicher 114 ausgetauscht
werden.
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Hierbei
ist die Kommunikationsvorrichtung 112 ein Teil, dass den
Austausch von Daten über
den Kommunikationsbus 101 zwischen der Steuereinheit 111 und
dem Hauptsteuersystem 140 vermittelt. Die Kommunikationsvorrichtung 112 ist
ebenso mit einem Zeitgeber 115 verbunden, welcher automatisch die
Steuereinheit 111 ansteuert. Wenn ein Signal zum Ansteuern
der Steuereinheit 111 aus dem Hauptsteuersystem 140 ausgegeben
wird, führt
die Kommunikationsvorrichtung 112 ebenso eine Verarbeitung
zum Erzeugen eines Ansteuersignals zu dem Zeitgeber 115 aus,
um das Ansteuern der Steuereinheit 111 zu fördern.
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Der
Motorsteuerprogrammspeicher 113 ist ein Teil zum Speichern
des Steuerprogramms und der Daten, wie zum Beispiel Steuerdaten,
die zum Steuern des Motors verwendet werden, und weist einen elektronisch
umschreibbaren nicht flüchtigen Speicher,
wie zum Beispiel einen Flash-Speicher oder einen EEPRUM, auf.
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Der
Umschreibesteuerprogrammspeicher 114 weist einen geeigneten
nicht flüchtigen
Speicher (zum Beispiel einen EEPROM) auf, der das Steuerprogramm
und die Daten, wie zu Beispiel die Steuerdaten, die von der Steuereinheit 111 zum
Umschreiben der Daten in dem Motorsteuerprogrammspeicher 113 im
Zusammenwirken mit der Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 verwendet
werden, speichert.
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In
dem vorhergehenden Motorsteuersystem 110 in dem, wie es
bekannt ist, nimmt die Steuereinheit 111 die Betriebsinformation,
wie zum Beispiel eine Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation, die auf den
Kommunikationsbus 101 gesendet wird, auf und führt das
Steuerprogramm aus, das in dem Motorsteuerprogrammspeicher 113 gespeichert
ist, um den Motor zu steuern.
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Hier
nimmt jedoch, um die Daten in dem Motorsteuerprogrammspeicher 113 umzuschreiben,
die Steuereinheit 111 über
die Kommunikationsvorrichtung 112 die Umschreibedaten,
die auf dem Kommunikationsbus 101 gesendet werden, von
dem Hauptsteuersystem 140 auf. Als nächstes wird unter Verwendung
der derart zugeführten
Daten ein Steuerprogramm in dem Umschreibesteuerprogrammspeicher 114 ausgeführt, um
die Daten in dem Motorsteuerprogrammspeicher 113 umzuschreiben.
Beim Ausführen
der Kommunikation zwischen dem Motorsteuersystem 110 und
dem Hauptsteuersystem 140 ist es praktisch erwünscht, eine
geeignete Kommunikationsprüfung,
wie zum Beispiel eine Summenprüfung, auszuführen.
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Der
vorhergehende Innenaufbau des Motorsteuersystems 110 ist
im Allgemeinen anderen elektronischen Steuersystemen 120 und 130 gemeinsam.
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Beim
Ausführen
der Umschreibeverarbeitung, die in 3 gezeigt
ist, führt
die Verwaltungszentrale 200 zuerst die Getriebeverarbeitung
gemäß einem
Verfahren aus, das in einem Flussdiagramm in 4 gezeigt
ist.
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Das
heißt,
wie es in 4 gezeigt ist, sendet die Verwaltungszentrale 200 wiederholt
die Umschreibedaten zu den Datenumschreibe-Steuersystemen 100,
das in ein Fahrzeug eingebaut sind, bis eine Umschreibebeendigungsbenachrichtigung,
die das Beenden eines Umschreibens der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 anzeigt,
von dem Fahrzeug empfangen wird, für welche die Daten umzuschreiben
sind (Schritt S11 und S12). Hierbei wird in diesem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung die Übertragungsverarbeitung
der Verwaltungszentrale 200 durch eine Paketkommunikation
ausgeführt und
werden die Umschreibedaten, die übertragen werden,
in eine Einheit eines Datenblocks (Einheit eines Pakets) geteilt.
Die Übertragungsverarbeitung überträgt weiterhin
eine ID (einen VIN-Code oder eine Erzeugnisnummer) zum Bestimmen
des Fahrzeugs oder des elektronischen Steuersystems, für welche
die Daten umzuschreiben sind, und eine Benachrichtigung, die das
Umschreiben von Daten anfordert (Umschreibeanforderung).
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Für die Getriebeverarbeitung
empfängt
die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 des
in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystems 100 die Umschreibedaten,
die von der Verwaltungszentrale 200 per Funk übertragen werden,
wie es in 3 gezeigt ist, und führt eine
primäre
Verarbeitung (Verarbeitung #1) zum Speichern der Daten in der Speichereinheit 143 aus
(Schritt S1). Als Nächstes
wird auf der Grundlage der Daten, die erneut von der Verwaltungszentrale 200 gesendet werden,
eine sekundäre
Verarbeitung (Verarbeitung #2) zum Bestimmen der Zweckmäßigkeit
der Umschreibedaten ausgeführt,
die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind.
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Als
Nächstes
wird in einem Schritt S300 eine tertiäre Verarbeitung (Verarbeitung
#3) zum Unterrichten des Nutzers über das Beenden eines Vorbereitens
zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 unter
dem Zustand ausgeführt, dass
die in der Speichereinheit 143 gespeicherten Daten zweckmäßig sind.
Als Reaktion auf die Anweisung des Nutzers zum Umschreiben der Daten
durch die tertiäre
Verarbeitung wird eine quaternäre
Verarbeitung (Verarbeitung #4) zum Umschreiben der Daten in dem
Hauptsteuersystem 140 im Zusammenwirken mit dem Motorsteuersystem 110 ausgeführt (Schritt
S 4). Wenn die Daten in dem Motorsteuersystem 140 auf das
Ausführen
eine Reihe von Verarbeitungen (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung)
umgeschrieben worden sind, wird die Umschreibebeendigungsunterrichtung,
die das Beenden eines Umschreibens unterrichtet, zu der Verwaltungszentrale 200 übertragen,
um die Umschreibeverarbeitung zu beenden.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird die Umschreibeverarbeitung (primäre bis quaternäre Verarbeitung)
auf eine nachstehend beschriebene Weise als Reaktion auf die ID oder
die Umschreibeanforderung zusammen mit den Umschreibedaten oder
auf der Grundlage der folgenden drei Arten einer Merkerinformation,
die in einer Form betätigt
werden, die in 5 dargestellt ist, zu jeder
Zeit übertragen,
zu der die Umschreibedaten von der Verwaltungszentrale 200 übertragen
werden.
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Hierbei
werden, wie es später
beschrieben wird, die folgenden drei Arten einer Merkerinformation
in einem in der Speichereinheit 141 enthaltenen Sicherungs-RAM
gespeichert und von der Steuereinheit 141 ausgeführt.
- – Ein
primärer
Verarbeitungsmerker (Merker #1), der in einer Form synchron zu einer
Dauer eines Ausführens
der primären
Verarbeitung betätigt wird
(Schritt S1).
- – Ein
sekundärer
Verarbeitungsmerker (Merker #2), der in einer Form synchron zu einer
Dauer eines Ausführens
der sekundären
Verarbeitung betätigt
wird (Schritt S2).
- – Tertiäre und quaternäre Verarbeitungsmerker (Merker
#3 und #4), die in einer Form synchron zu Dauern eines Ausführens der
tertiären
und quaternären
Verarbeitungen betätigt
werden (Schritte S3 und S4).
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6 zeigt
ein Flussdiagramm, das ein detailliertes Verfahren der Umschreibeverarbeitung
(primären
Verarbeitung bis quartiären
Verarbeitung) darstellt, das auf der Grundlage der Logikpegel von
diesen drei Arten einer Merkerinformation ausgeführt wird. Diese Verarbeitungen
werden zu jeder Zeit ausgeführt,
zu der die Daten (der Datenblock), der in eine Einheit eines Pakets
geteilt ist, empfangen werden.
-
Das
heißt,
in der Umschreibeverarbeitung bestätigt die Steuereinheit 141 in
dem Hauptsteuersystem 140 zuerst in einem Schritt S21,
ob die Daten (ID) aus der Verwaltungszentrale 200 das Bezugsfahrzeug
bezeichnen, in welches das Datenumschreibe-Steuersystem eingebaut
ist. Wenn die ID das Bezugsfahrzeug bezeichnet, wird nachfolgend
in Schritten S22 und S23 ein Bezug zu den Logikpegeln des sekundären Verarbeitungsmerkers
und den tertiären
und quaternären
Verarbeitungsmerkern durchgeführt.
-
Als
Ergebnis wechselt, wenn der sekundäre Verarbeitungsmerker, die
tertiären
und quaternären Verarbeitungsmerker
alle einen logischen [L(niedrig)] Pegel aufweisen, die Steuereinheit 141 die
Verarbeitung zu einem nächsten
Schritt S24, als in einem Zustand zu sein, in dem die primäre Verarbeitung (Schritt
S1) auszuführen
ist, wie es in 5 gezeigt ist. Wenn es in dem
Schritt S24 bestimmt wird, dass das Umschreiben der Daten in dem
Hauptsteuersystem 140 nicht beendet worden ist, wird eine
Datenspeicherverarbeitung ausgeführt,
um die empfangenen Umschreibedaten in der Speichereinheit 143 zu speichern
(Schritt S100). Daher werden die Verarbeitungen der Schritte S21
bis S24 und der Schritt S100 als die primäre Verarbeitung ausgeführt (Schritt
S1). Details der Datenspeicherverarbeitung (Schritt S100) werden
später
unter Bezugnahme auf 7 geschrieben.
-
In
der Verarbeitung des Schritts S23 beendet jedoch, wenn die tertiären und
quaternären
Verarbeitungsmerker einen logischen [H(hohen)] Pegel aufweisen,
die Steuereinheit 141 das Steuern, nachdem es bestätigt worden
ist, dass die tertiären
und quaternären
Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel aufweisen, als in einem
Zustand zu sein, in dem die tertiäre Verarbeitung oder die quaternäre Verarbeitung
auszuführen
ist, wie es vorhergehend in 5 gezeigt
ist.
-
In
der Verarbeitung des vorhergehenden Schritts S22 ist andererseits,
wenn der sekundäre Verarbeitungsmerker
den logisch hohen Pegel aufweist, der Zustand derart, dass die sekundäre Verarbeitung
(Schritt S2) ausgeführt
werden kann, wie es vorhergehend in 5 gezeigt
ist. In diesem Fall führt
deshalb die Steuereinheit 141 in einem nächsten Schritt
S200 eine Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung
(sekundäre
Verarbeitung) zum Bestimmen der Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten,
die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, auf der
Grundlage der Daten aus, die zuvor empfangen worden sind. Daher
werden die Verarbeitungen der Schritte S21, S22 und S200 als die
sekundäre Verarbeitung
ausgeführt
(Schritt S2). Details der Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung
(Schritt S200) werden später
unter Bezugnahme auf 9 beschrieben.
-
Nachdem
die Verarbeitung des Schritts S200 ausgeführt worden ist, bestätigt die
Steuereinheit 141 den logischen Pegel der tertiären und
quaternären Verarbeitungsmerker
in einem Schritt S25. Wenn die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker
der logisch hohe Pegel sind, führt
die Steuereinheit 141 in einem nächsten Schritt S300 eine Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsbenachrichtigung
(tertiäre
Verarbeitung) zum Unterrichten des Nutzers über die Beendigung eines Vorbereitens zum
Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 auf
der Grundlage aus, dass die Daten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, zweckmäßig sind.
Daher werden die Verarbeitungen der Schritte S25 und S300 als die
tertiäre
Verarbeitung ausgeführt
(Schritt S3). Details der Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung (Schritt
S300) werden später
unter Bezugnahme auf 10 beschrieben.
-
Hierbei
bedeutet jedoch, wenn die tertiären und
quaternären
Verarbeitungsmerker in dem Schritt S25 den logisch niedrigen Pegel
aufweisen, dass die Umschreibedaten, die in dem Speicher 143 gespeichert
sind, in dem Schritt S200 als nicht zweckmäßig bestimmt worden sind. In
diesem Fall beendet die Steuereinheit 141 das Steuern zu
einem Augenblick, zu dem es bestimmt wird, dass die tertiären und
quaternären
Verarbeitungsmerker der logisch niedrige Pegel sind.
-
Die
Datenspeicherverarbeitung, die als eine Verarbeitung des Schritts
S100 ausgeführt
wird, die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung,
die als eine Verarbeitung des Schritts S200 ausgeführt wird, und
die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung,
die als eine Verarbeitung des Schritts S300 ausgeführt wird,
werden hier im weiteren Detail unter Bezugnahme auf die 7, 9 und 10 beschrieben.
-
Es
wird zuerst auf 7 verwiesen. Das Verfahren der
Datenspeicherverarbeitung (Schritt S100) wird nachstehend im Detail
beschrieben.
-
In
der Verarbeitung (6) in dem Schritt S24 führt, wenn
es bestimmt wird, dass die Verarbeitung zum Umschreiben der Daten
in dem Hauptsteuersystem 140 noch nicht beendet worden
ist, das Hauptsteuersystem 140 die Datenspeicherverarbeitung
zum Speichern der empfangenen Umschreibedaten in der Speichereinheit 143 in
dem Schritt S100 aus, wie es zuvor beschrieben worden ist.
-
Genauer
gesagt stellt, wie es in 7 gezeigt ist, zu der Zeit eines
Speicherns der Umschreibedaten in der Speichereinheit 143 die
Steuereinheit 141 in dem Hauptdatenumschreibe-Steuersystem 140 zuerst
in dem Schritt S101 den primären
Verarbeitungsmerker ein, um den logisch hohen Pegel anzunehmen.
Als Nächstes
werden in einem Schritt S102 die übertragenen Umschreibedaten,
die in einer Einheit eines Datenblocks (Einheit eines Pakets) geteilt
sind, in einem Speicherbereich 143a in der Speichereinheit 143 in
einer Form gespeichert, die in 8 gezeigt
ist. Als nächstes
wird es in einem Schritt S103 bestimmt, ob die Datenblöcke (Datenblock
[1] bis Datenblock [n]) der Umschreibedaten alle in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind. Als Ergebnis wird, wenn es bestimmt wird, dass die Datenblöcke der
Umschreibedaten noch nicht alle in der Speichereinheit 143 gespeichert
worden sind, die Datenspeicherverarbeitung einmal beendet, um zu warten,
bis ein nächster
Datenblock durch eine Paketkommunikation empfangen wird. In diesem
Fall werden die Verarbeitungen der Schritte S101 bis S103 zu jeder
Zeit wiederholt ausgeführt,
zu der die Umschreibedaten in einer Einheit eines Datenblocks empfangen
werden, bis es bestimmt wird, dass die Datenblöcke der Umschreibedaten alle
in der Speichereinheit 143 gespeichert sind.
-
Als
Ergebnis der vorhergehenden Verarbeitung führt, wenn es bestimmt wird,
dass die Datenblöcke
(Datenblock [1] bis Datenblock [n]) der Umschreibedaten alle in
der Speichereinheit 143 gespeichert worden sind, wie es
in 8 gezeigt ist, die Steuereinheit 141 eine
Verarbeitung des Schritts S104 durch. In dem Schritt S104 endet
die Datenspeicherverarbeitung zu einem Augenblick, zu dem der primäre Verarbeitungsmerker
gesetzt wird, um den logisch niedrigen Pegel anzunehmen, und der sekundäre Verarbeitungsmerker
gesetzt wird, um den logisch hohen Pegel anzunehmen.
-
Durch
Betätigen
des primären
Verarbeitungsmerkers und des sekundären Verarbeitungsmerkers, wie
es zuvor beschrieben worden ist, führt die Steuereinheit 141 als
nächstes
die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung
(Schritt S200) zum Bestimmen der Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten
aus, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, wie
es vorhergehend in 5 gezeigt worden ist. Hierbei
empfängt
in diesem Ausführungsbeispiel die
Steuereinheit 141 die Daten, die erneut von der Verwaltungszentrale 200 empfangen
werden, als Prüfungsdaten,
die den Umschreibedaten entsprechen, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind,
und führt
die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung
auf der Grundlage eines Prüfens
des Nachweises der empfangenen Daten und der gespeicherten Daten
aus.
-
Als
Nächstes
wird die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung
(Schritt S200) unter Bezugnahme auf 9 beschrieben.
-
Das
heißt
in der Verarbeitung des Schritts S22 (6) führt, wenn
der sekundäre
Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annimmt, das Hauptsteuersystem 140 in
dem Schritt S200 die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung
zum Bestimmen der Zweckmäßigkeit
der Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, auf der Grundlage der empfangenen Daten aus.
-
Genauer
gesagt liest beim Bestimmen der Zweckmäßigkeit, wie es in 9 gezeigt
ist, die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 in dem
Schritt S201 zuerst aus der Speichereinheit 143 den Datenblock
der vorhergehenden Umschreibedaten aus, die dem Datenblock der empfangenen
Nachweisdaten entsprechen. Als Nächstes
wird in dem Schritt S202 der empfangene Datenblock (Nachweisdaten)
mit dem Datenblock verglichen, der ausgelesen wird (Umschreibedaten)
(Nachweisprüfung).
Als Ergebnis wird es, wenn die zwei Datenblöcke übereinstimmen, in dem Schritt
S203 bestimmt, ob die Nachweisprüfung
für alle
Datenblöcke
(Datenblock [1] bis Datenblock [n]) beendet ist, die die Umschreibedaten
bilden, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind.
-
Wenn
es in dem Schritt S203 bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung noch
nicht beendet ist, wird die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung einmal
beendet, um zu warten, bis der nächste
Datenblock durch die Paketkommunikation empfangen wird. Das heißt in diesem
Fall werden die Verarbeitungen der Schritte S201 bis S203 wiederholt
ausgeführt,
bis es bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung alle Datenblöcke (Datenblock
[1] bis Datenblock [n]) betreffend beendet ist, die die Umschreibedaten bilden,
die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind.
-
Hier
führt jedoch,
wenn es in dem Schritt S202 bestimmt wird, dass die vorhergehenden
zwei Datenblöcke
nicht übereinstimmen,
die Steuereinheit 141 die Verarbeitung der Schritte S206
bis S208 zu dem Augenblick aus, zu dem es bestimmt wird, dass diese
zwei Datenblöcke
nicht übereinstimmen.
In dem Schritt S206 wird zuerst die Tatsache, dass die vorhergehenden
Nachweisprüfungen
nicht übereinstimmen
(nicht in Übereinstimmung
sind) zu der Verwaltungszentrale 200 unterrichtet. Als
Nächstes
wird in einem Schritt S207 der sekundäre Verarbeitungsmerker gesetzt,
um den logischen niedrigen Pegel anzunehmen. Als Nächstes werden
in dem Schritt S208 die Datenblöcke
(Datenblock [1] bis Datenblock [n]), die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, alle gelöscht.
Durch die vorhergehenden Verarbeitungen (Schritte S206 bis S208)
führt die
Steuereinheit 141 die vorhergehende Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung
bis quaternäre
Verarbeitung) erneut startend mit der Datenspeicherverarbeitung (primäre Verarbeitung)
aus.
-
Wenn
es andererseits bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung betreffend
allen Datenblöcken (Datenblock
[1] bis Datenblock [n]) in einem Schritt S203 als Ergebnis eines
wiederholten Ausführens der
Verarbeitungen der Schritte S201 bis S203 beendet ist, führt die
Steuereinheit 141 die Verarbeitung des nächsten Schritts
S204 aus. Das heißt,
die Tatsache, dass die Nachweisüberprüfungen in
dem Schritt S204 übereinstimmen,
wird zu der Verwaltungszentrale 200 unterrichtet. Danach
endet die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung
zu einem Augenblick, zu dem der sekundäre Verarbeitungsmerker gesetzt
wird, um den logisch niedrigen Pegel anzunehmen, und werden die
tertiären
und quaternären
Verarbeitungsmerker in dem Schritt S205 gesetzt, um den logisch
hohen Pegel anzunehmen.
-
Daher
führt,
da der sekundäre
Verarbeitungsmerker und die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker
gesetzt werden, die Steuereinheit 141 die Umschreibevorbereitunsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung
(Schritt S300) aus, um den Nutzer über die Tatsache zu unterrichten,
dass die Vorbereitung zum Umschreiben der Daten in der Hauptsteuereinheit 140 beendet
ist, wie es vorhergehend in 5 gezeigt
ist.
-
Als
Nächstes
wird unter Bezugnahme auf 10 die
Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung (Schritt
S200) beschrieben.
-
Das
heißt
in der Verarbeitung (6) in dem Schritt S25 führt, wenn
es nun angenommen wird, dass die vorhergehenden tertiären und
quaternären Verarbeitungsmerker
den logisch hohen Pegel annehmen, das Hauptsteuersystem 140 in
dem Schritt S300 die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung
aus, um den Nutzer über die
Beendigung eines Vorbereitens zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 zu
unterrichten, wie es zuvor beschrieben worden ist.
-
Genauer
gesagt überwacht
beim Unterrichten des Nutzers, wie es in 10 gezeigt
ist, die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 in einem
Schritt S310 zuerst das Ausgangssignal aus einem Sitzsensor, der
erfasst, ob der Fahrer (Nutzer) sitzt. Der Sitzsensor kann zum Beispiel
einen Drucksensor aufweisen, der die Höhe eines Drucks erfasst, der
auf den Sitz ausgeübt
wird, wenn der Fahrer sitzt. Als Ergebnis endet, wenn es auf der
Grundlage des Ausgangssignals aus dem Sitzsensor bestimmt wird, dass
der Fahrer auf dem Sitz sitzt, das Steuern zu einem Augenblick,
zu dem der Nutzer in einem Schritt S302 über die Beendigung eines Vorbereitens
zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 durch
die Anzeige auf einem Schirm eines Navigationssystems unterrichtet
wird, das in den Fahrgastraum eingebaut ist.
-
Hierbei
schreitet jedoch, wenn es in dem Schritt S301 bestimmt wird, dass
der Fahrer nicht auf dem Sitz sitzt, die Routine zu einer Verarbeitung
in einem Schritt S303 fort. In der Verarbeitung des Schritts S303
endet das Steuern zu einem Augenblick, zu dem der Fahrer über die
Tatsache, dass das Vorbereiten zum Umschreiben der Daten im Hauptsteuersystem 140 beendet
ist, durch das Übertragen einer
Nachricht (E-Mail) zu einem Mobiltelefon unterrichtet wird, das
im Voraus registriert worden ist. Genauer gesagt wird die Verarbeitung
in dem Schritt S303 durch die Steuereinheit 141 ausgeführt, welche zu
der Verwaltungszentrale 200 ein Signal einer Unterrichtung
per Nachricht (E-Mail) durch die Funkkommunikationseinheit 142 überträgt. Das
heißt
in diesem Fall überträgt die Verwaltungszentrale 200 die
Nachricht (E-Mail) zu dem Mobiltelefon, das im Voraus registriert
worden ist, auf der Grundlage des Empfangs der Signale.
-
Nach
dem Ende der Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung wartet die
Steuereinheit 141 im Allgemeinen, bis ein Umschreiben der
Daten von dem Nutzer angewiesen wird. Das Anweisen durch den Nutzer
wird durch zum Beispiel ein Betätigen
eines Schalters des Navigationssystems oder durch Übertragen
einer Nachricht zu der Verwaltungszentrale 200 als Reaktion
auf die vorhergehende E-Mail bewirkt. Durch den vorhergehenden Vorgang
weist der Nutzer weiterhin ein Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 an
oder weist ein Auslöschen
des Umschreibens der Daten an. In diesem Ausführungsbeispiel wird zugelassen,
dass der Nutzer die Zeit zum Starten des Umschreibens für das in
ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem 100 als
ein Ausführungsbeispiel
zum Anweisen des Umschreibens anweist. Das heißt in diesem Fall wird eine
Zeitgeberzeit, die dem Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens entspricht,
wie es von dem Nutzer angewiesen wird, an dem Zeitgeber 146 in
dem Hauptsteuersystem 140 eingestellt.
-
In
diesem Ausführungsbeispiel
führt jedoch, um
das Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 glatter
auszuführen,
die Steuereinheit 141 erneut die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung,
wenn keine Betätigung
durch den Nutzer ausgeführt
worden ist, zu einem Augenblick, zu dem der Zündschalter des Fahrzeugs ausgeschaltet
wird, und zu einem Augenblick aus, zu dem der Zündschalter eingeschaltet wird.
-
Die 11 und 12 zeigen
Flussdiagramme, die Verfahren einer Verarbeitung darstellen, die
zu Augenblicken ausgeführt
wird, zu denen der Zündschalter
ausgeschaltet und eingeschaltet wird.
-
Nachstehend
wird unter Bezugnahme auf 11 zuerst
die Verarbeitung zu dem Augenblick beschrieben, zu dem der Zündschalter
ausgeschaltet wird.
-
Das
heißt,
wenn der Zündschalter
nun ausgeschaltet wird, hält
die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 in
einem Schritt S31 zuerst den Zustand eines Zuführens von elektrischer Energie
von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie aufrecht, die von einem
Hauptrelais gesteuert wird. Weiterhin wird die Zeit von dem Zeitgeber
(Hauptrelaiszeitgeber) als Reaktion auf den Start des Hauptrelaissteuerns
gezählt.
Als Nächstes
wird es bestimmt, ob die Zeitgeberzeit (Augenblick zum Starten des Umschreibens
der Daten) an dem Zeitgeber 146 (Schritt S34) unter dem
Zustand eingestellt worden ist, dass der primäre Verarbeitungsmerker und
der sekundäre
Verarbeitungsmerker beide den logisch niedrigen Pegel annehmen und
die tertiären
und quaternären
Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annehmen (Schritte S32
und S33). Als Ergebnis ist, wenn die Zeit zum Starten des Umschreibens
der Daten eingestellt worden ist, die Betätigung durch den Nutzer bereits
ausgeführt
worden, wie es zuvor beschrieben worden ist. In diesem Fall beendet
deshalb die Steuereinheit 141 das Steuern zu einem Augenblick,
zu dem die elektrische Energie nicht länger von der in ein Fahrzeug
eingebauten Batterie zugeführt
wird, in einem Schritt S35, wie es von dem Hauptrelais gesteuert
wird.
-
Andererseits
bedeutet es, wenn der Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens der
Daten noch nicht in dem Schritt S34 eingestellt worden ist, dass
die Betätigung
noch nicht von dem Nutzer ausgeführt
worden ist. Deshalb führt
die Steuereinheit 141 erneut die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung
(Schritt S300) zum Unterrichten des Nutzers über die Beendigung eines Vorbereitens
zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 aus.
Als Nächstes
endet das Steuern in dem Schritt S35 zu einem Augenblick, zu dem
die elektrische Energie nicht länger
von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie zugeführt wird,
wie es von dem Hauptrelais gesteuert wird. Durch die vorhergehende
Verarbeitung werden die Daten glatter in dem Hauptsteuersystem 140 umgeschrieben.
-
Andererseits
werden, wenn die tertiären
und quaternären
Verarbeitungsmerker den logisch niedrigen Pegel in dem Schritt S33
annehmen, die drei Arten einer Werteinformation alle den logisch
niedrigen Pegel annehmen und ist die Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung
bis quaternäre
Verarbeitung) noch nicht ausgeführt
worden, wie es vorhergehend in 5 gezeigt
ist. Deshalb gibt die Steuereinheit 141 die Verarbeitung
des Schritts S35 ohne ein Ausführen
der Verarbeitungen der Schritte S34 und S300 aus und endet das Steuern
zu einem Augenblick, wenn die elektrische Energie nicht länger von
der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie zugeführt wird, wie es durch das
Hauptrelais gesteuert wird.
-
Weiterhin
ist, wenn entweder der primäre Verarbeitungsmerker
oder der sekundäre
Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel in dem Schritt S32 annehmen,
die Datenspeicherverarbeitung (Schritt S100) oder die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung
(Schritt S200) bereit, ausgeführt zu werden.
Das heißt
der Zündschalter
wird ausgeschaltet, so dass die Steuereinheit 141 die Umschreibedaten
oder die Nachweisdaten unberücksichtigt der
Funkkommunikation empfängt,
welche mit der Verwaltungszentrale 200 stattfindet.
-
In
diesem Fall hält
deshalb die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 den
Zustand eines Zuführens
der elektrischen Energie von der in eine Fahrzeug eingebauten Batterie
für eine
Zeitdauer aufrecht, die für
die Datenkommunikation erforderlich ist, und setzt die Datenspeicherverarbeitung (Schritt
S100) und die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung
(Schritt S200) fort. Daher werden die Datenspeicherverarbeitung
(Schritt S100) und die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung
(Schritt S200) geeignet unberücksichtigt
der Betätigung
des Zündschalters
ausgeführt.
-
Hierbei
kann es jedoch häufig
erwünscht sein,
die Kommunikation von Daten von dem Standpunkt eines Aufrechterhaltens
einer Zuverlässigkeit der
Umschreibeverarbeitung (primären
Verarbeitung bis quaternären
Verarbeitung) aufrechtzuerhalten, wie zum Beispiel, wenn das Fahrzeug
an einem Ort einer schlechten Kommunikationsumgebung (zum Beispiel
einem Tiefgaragenstellplatz) parkt, oder wenn die Versorgungsspannung
der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie niedriger als ein unterer
Grenzwert ist, welcher zum Ausführen
der Kommunikation erforderlich ist. Deshalb unterbricht, wenn die
Zeit, die von dem Hauptrelaiszeitgeber gezählt wird, einen oberen Grenzwert überschreitet
oder unterbricht, der als eine Zeit eingestellt worden ist, die
für die
Datenkommunikation erforderlich ist, oder wenn die Spannung der
in ein Fahrzeug eingebauten Batterie niedriger als der untere Grenzwert
wird, die Steuereinheit 141 die Datenkommunikation in einem
Schritt S36. Deshalb wird eine Kommunikationsunterbrechungshistorie,
die das Unterbrechen einer Datenkommunikation darstellt, in dem
Sicherungs-RAM gespeichert, der in der Steuereinheit 141 enthalten
ist (Schritt S37), und das Steuern endet zu einem Augenblick, zu
dem die elektrische Energie nicht länger von der in ein Fahrzeug
eingebauten Batterie zugeführt
wird, wie es von dem Hauptrelais gesteuert wird (Schritt S35). Wie
es später
beschrieben wird, führt
durch die vorhergehende Verarbeitung (Schritt S35 bis S37) die Steuereinheit 141 erneut
die Umschreibeverarbeitung (primäre
Verarbeitung bis quaternäre
Verarbeitung) aus, die mit der Datenspeicherverarbeitung (primären Verarbeitung)
startet.
-
Als
Nächstes
wird nachstehend unter Bezugnahme auf 12 eine Verarbeitung
beschrieben, die zu einem Augenblick ausgeführt wird, zu dem der Zündschalter
eingeschaltet wird.
-
Hierbei
bestimmt, wenn der Zündschalter eingeschaltet
wird, die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 zuerst
in einem Schritt S41, ob die vorhergehende Kommunikationsunterbrechungshistorie
in dem Sicherungs-RAM gespeichert worden ist, der in der Steuereinheit 141 enthalten
ist. Als Ergebnis unterbricht, wenn es bestimmt wird, dass die vorhergehende
Historie gespeichert worden ist, die Steuereinheit 141 die
Kommunikation mit der Verwaltungszentrale 200 und führt aufeinanderfolgend
die Verarbeitungen der Schritte S42 bis S44 aus, um erneut die Umschreibeverarbeitung
(primäre Verarbeitung
bis quaternäre
Verarbeitung) auszuführen,
die mit der Datenspeicherverarbeitung (primären Verarbeitung) starten.
-
Das
heißt
die Steuereinheit 141 löscht
zuerst in dem Schritt S42 die in der Speichereinheit 143 gespeicherten
Daten (Umschreibedaten und Nachweisdaten) aus, die durch ein Kommunikation
mit der Verwaltungszentrale 200 empfangen worden sind.
Als Nächstes
wird, nachdem der primäre
Verarbeitungsmerker, der sekundäre
Verarbeitungsmerker und die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker
eingestellt worden sind, um den logisch niedrigen Pegel anzunehmen
(Schritt S43) die Kommunikationsunterbrechungshistorie aus dem Sicherungs-RAM
gelöscht,
der in der Steuereinheit 141 enthalten ist (Schritt S44).
Durch die Verarbeitung dieser Schritte S42 bis S44 führt die
Steuereinheit 141 erneut die Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung
bis quaternäre
Verarbeitung) aus, wie es zuvor beschrieben worden ist, wobei mit
der Datenspeicherverarbeitung (primären Verarbeitung) gestartet
wird. Danach wird es in einem Schritt S45 bestimmt, ob die tertiären und
quaternären
Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annehmen. Das Steuern
endet zu einem Augenblick, zu dem es bestimmt wird, dass die tertiären und
quaternären
Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annehmen.
-
Das
Steuern endet zu einem Augenblick, zu dem es bestimmt wird, dass
die tertiären
und quaternären
Verarbeitungsmerker den logisch niedrigen Pegel annehmen.
-
In
einem Schritt S41 führt
jedoch, wenn die Kommunikationsunterbrechnungshistorie nicht in dem
Sicherungs-RAM gespeichert worden ist, der in der Steuereinheit 141 enthalten
ist, die Steuereinheit 141 die Verarbeitung des Schritts
S45 aus, ohne die Verarbeitung der Schritt S42 bis S44 auszuführen. Wenn
es in dem Schritt S45 bestimmt wird, dass die tertiären und
quaternären
Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annehmen, wird es in
einem Schritt S46 bestimmt, ob ein Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens
von Daten an dem Zeitgeber 146 eingestellt worden ist.
Wenn der Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens der Daten nicht
eingestellt worden ist, bestimmt die Steuereinheit 141,
dass die Betätigung
noch nicht von dem Nutzer ausgeführt worden
ist, und führt
erneut die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung (Schritt
S300) aus, um den Nutzer über
die Beendigung eines Vorbereitens zum Umschreiben der Daten in dem
Hauptsteuersystem 140 zu unterrichten. Durch die vorhergehende
Verarbeitung können
die Daten glatter in dem Hauptsteuersystem 140 umgeschrieben
werden.
-
Andererseits
beendet, wenn der Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens der Daten
in dem Schritt S46 eingestellt worden ist, die Steuereinheit 141 das
Steuern unter der Annahme, dass das Einstellen bereits von dem Nutzer
ausgeführt
worden ist.
-
Wenn
die Betätigung
von dem Nutzer ausgeführt
wird, nachdem die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung
(Schritt S300) wiederholt ausgeführt
worden ist, führt
die Steuereinheit 141 als Nächstes die Reaktionsverarbeitung
(quaternäre
Verarbeitung) als Reaktion auf die Anweisung durch den Nutzer aus.
-
13 zeigt
ein Flussdiagramm, das ein Verfahren der Reaktionsverarbeitung als
Reaktion auf die Nutzeranweisung darstellt. Diese Verarbeitung wird
als Nächstes
unter Bezugnahme auf 13 beschrieben.
-
Um
diese Verarbeitung auszuführen,
bestimmt die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 zuerst
in einem Schritt S401, ob die Betätigung durch den Nutzer ist,
das Umschreiben von Daten in dem Hauptsteuersystem 140 anzuweisen. Wenn
die Betätigung
durch den Nutzer ist, das Umschreiben von Daten auszulöschen endet
das Steuern, um das Umschreiben von Daten in dem Hauptsteuersystem 140 zurückzustellen.
-
Andererseits
bestimmt, wenn es in dem Schritt S401 bestimmt wird, dass die Betätigung durch
den Nutzer ist, die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 umzuschreiben,
die Steuereinheit 141 in einem Schritt S402, ob es angefordert
(angewiesen) worden ist, den Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens
von Daten einzustellen. Wenn es bestimmt wird, dass es keine Anweisung
zum Einstellen des Zeitpunkts zum Starten des Umschreibens von Daten
gibt, führt
die Steuereinheit 141 in einem Schritt S403 die Umschreibeausführungsverarbeitung
zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 unter
Verwendung der Umschreibedaten aus, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind.
-
Wenn
es andererseits in dem Schritt S402 bestimmt wird, dass der Zeitpunkt
zum Starten des Umschreibens der Daten eingestellt worden ist, stellt die
Steuereinheit 141 in einem Schritt S404 eine Zeitgeberzeit
an dem Zeitgeber 146 auf den Zeitpunkt eines Startens des
Umschreibens verlassend ein, die von dem Nutzer angewiesen wird.
Daher führt
die Steuereinheit 141 die Umschreibeausführungsverarbeitung
(Schritt S403) aus, die automatisch von dem Zeitgeber 146 angesteuert
wird. Genauer gesagt wird, wie es in 14 gezeigt
ist, wenn die Zeitgeberzeit, die vorhergehend eingestellt worden
ist, verstreicht, die Steuereinheit 141 automatisch von
dem Zeitgeber 146 angesteuert, um die Umschreibeausführungsverarbeitung
(Schritt S403) in einem Zustand auszuführen, das die tertiären und
quaternären Verarbeitungsmerker
den logisch hohen Pegel annehmen (Schritt S61).
-
15 zeigt
ein Flussdiagramm, das ein Verfahren des Verarbeitens zum Ausführen der
Umschreibeausführungsverarbeitung
darstellt. Diese Verarbeitung wird als Nächstes unter Bezugnahme auf 15 beschrieben.
-
Wenn
es in dem Schritt S 403 (13) bestimmt
wird, das kein Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens bezeichnet
worden ist, oder in einem Schritt S61 (14) bestimmt
wird, dass die tertiären und
quaternären
Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annehmen, führt das
Hauptsteuersystem 140 die Umschreibeausführungsverarbeitung
in dem Schritt S403 aus.
-
Beim
Durchführen
der Umschreibeausführungsverarbeitung,
wie sie in 15 gezeigt ist, bestimmt die
Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 zuerst
in einem Schritt S411, ob die elektrische Energie der Steuereinheit 111 in
dem Hauptsteuersystem 140 zugeführt worden ist, für welche die
Daten umzuschreiben sind. Wenn der Steuereinheit 111 noch
nicht die elektrische Energie zugeführt worden ist, wird eine Anweisung
zu dem Hauptsteuersystem 140 ausgegeben, die Steuereinheit 111 (Schritt
412) anzusteuern, bis der Steuereinheit 111 die elektrische
Energie zugeführt
wird.
-
Wenn
es in dem Schritt S411 bestimmt wird, dass das Hauptsteuersystem 140 automatisch
von dem Zeitgeber 115 angesteuert wird und dass der Steuereinheit 111 die
elektrische Energie zugeführt worden
ist, erzeugt die Steuereinheit 141 in einem Schritt S413
eine Anweisung zu dem Hauptsteuersystem 140, um das Ausführen einer
Diagnoseverarbeitung zu sperren.
-
In
diesem Ausführungsbeispiel
führt das Hauptsteuersystem 140 ein
Fehlersucheverarbeitung (Diagnoseverarbeitung) für eine in ein Fahrzeug eingebaute
Vorrichtung aus, die durch Ansteuern durch die Steuereinheit 111 zu
steuern ist. Bezüglich dieses
Punkts in diesem Ausführungsbeispiel
wird eine Anweisung in einem Schritt S413 ausgegeben, um das Ausführen der
Diagnoseverarbeitung zu einem Augenblick zu sperren, zu dem die
Steuereinheit 111 von dem Zeitgeber 115 in dem
Hauptsteuersystem 140 angesteuert wird. Dies vermeidet,
dass die Umschreibeausführungsverarbeitung
zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 parallel
zu der Störungssucheverarbeitung
ausgeführt wird,
und die Umschreibeverarbeitung wird zuverlässiger ausgeführt.
-
Daneben
bestimmt in diesem Ausführungsbeispiel
die Steuereinheit 141 in einem Schritt S414 zum Starten,
ob der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben der Daten geeignet
ist, und startet die Datenumschreibeausführungsverarbeitung, wenn es bestimmt
wird, dass das Fahrzeug in dem Zustand ist, der zum Umschreiben
der Daten geeignet ist. Deshalb kann die Datenumschreibeausführungsverarbeitung
zuverlässiger
ausgeführt
werden, wenn das Fahrzeug in dem Zustand ist, der zum Umschreiben
der Daten geeignet ist. Das Bestimmen zum Starten (Schritt S414)
wird wiederholt, bis sich der Zustand des Fahrzeugs als geeignet
zum Umschreiben der Daten herausstellt. Das Bestimmen zum Starten
wird unter Bezugnahme auf 16 später beschrieben.
-
Als
Ergebnis eines Bestimmens zum Starten sendet, wenn es bestimmt wird, dass
der Zustand des Fahrzeugs geeignet zum Umschreiben der Daten ist
(Schritt S415), die Steuereinheit 141 als Nächstes in
einem Schritt S416 eine Unterrichtung, die den Nutzer anfordert,
die Betätigung
des in ein Fahrzeug eingebauten Motors zu sperren, zu diesem. Diese
Unterrichtung wird auch durch Übertragen
einer E-Mail zu einem Mobiltelefon ausgeführt, das im Voraus registriert
worden ist. Nachdem der Nutzer unterrichtet worden ist, werden die
Daten in dem Hauptsteuersystem 140 im Zusammenwirken mit
dem Hauptsteuersystem 140 (Steuereinheit 111) umgeschrieben
(Schritt S417). Ein detailliertes Beispiel eines Umschreibens ist
vorhergehend unter Bezugnahme auf 2 beschrieben.
-
Nachdem
die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 umgeschrieben (neu
programmiert) worden sind, betätigt
die Steuereinheit 141 in einem Schritt S419 die tertiären und
quaternären
Verarbeitungsmerker, um den logisch niedrigen Pegel anzunehmen.
Als Nächstes
wird in einem Schritt S420 die vorhergehende Umschreibebeendigungsunterrichtung (3)
zu der Verwaltungszentrale 200 übertragen. Deshalb unterbricht
die Verwaltungszentrale 200 die Übertragungsverarbeitung (4)
zu dem Hauptsteuersystem 140. Danach unterrichtet die Steuereinheit 141 den
Nutzer über
das Ende eines Sperrens einer Betätigung des in ein Fahrzeug
eingebauten Motors (Schritt S421) und beendet das Steuern zu einem
Augenblick einer Ausgabe einer Anweisung zum Beenden des Sperrens
der Diagnoseverarbeitung zu dem Hauptsteuersystem 140 (Schritt
S422).
-
Andererseits
wird, wenn es in einem Schritt S418 bestimmt wird, dass das Umschreiben
(erneute Programmieren) von Daten in dem Hauptsteuersystem 140 nicht
beendet worden ist, die Verarbeitung in einem Schritt S417 wiederholt,
bis das Umschreiben der Daten beendet ist (Schritt S423). In dem
Schritt S423 werden jedoch, wenn die zeitliche Anzahl eines Ausführens der
Verarbeitung in dem Schritt S417 einen im Voraus eingestellten oberen
Grenzwert überschreitet,
die vorhergehende Reihe einer Verarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung)
unterbrochen und wird diese Tatsache zu der Verwaltungszentrale 200 unterrichtet
(Schritt S424). Danach endet das Steuern, nachdem es aufeinanderfolgend
die Verarbeitung der Schritte S421 und S422 ausgeführt hat.
-
16 zeigt
ein Flussdiagramm, das ein Verfahren der Verarbeitung des Bestimmens
zum Start darstellt, das von dem Hauptsteuersystem 140 in
einem Schritt S414 ausgeführt
wird. Als Nächstes wird
ein Bestimmen zum Starten unter Bezugnahme auf 16 beschrieben.
Beim Bestimmen des Startens überwacht
die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 zuerst
in einem Schritt S451 die Ausgangssignale aus verschiedenen in ein
Fahrzeug eingebauten Sensoren, die einen Fahrzeugzustand darstellen.
Auf der Grundlage der Ausgangssignale, die von den Sensoren überwacht
werden, werden die Verarbeitungen der folgenden Schritte S452 bis
S460 ausgeführt,
um den Start zu bestimmen.
-
Genauer
gesagt bestimmt die Steuereinheit 141 in dem Schritt S452,
ob die Laufgeschwindigkeit SPD des Motors kleiner als 50 U/min (im
Wesentlichen null) ist. Wenn es bestimmt wird, dass die Motorgeschwindigkeit
nicht kleiner als 50 U/min ist, nimmt es die Steuereinheit 141 auf,
dass das vorhergehende Steuern (Motorsteuern) unter Verwendung des
Steuerprogramms ausgeführt
werden könnte, das
in dem Motorsteuerprogrammspeicher 113 gespeichert ist,
und bestimmt in dem Schritt S460, dass der Zustand des Fahrzeugs
nicht zum Umschreiben der Daten geeignet ist.
-
Andererseits
wartet, wenn es in dem Schritt S452 bestimmt wird, dass die Motordrehzahl
NE nicht niedriger als 50 U/min ist, die Steuereinheit 141 in
dem Schritt S453, bis eine im Voraus eingestellte Zeit von einem
Augenblick, zu dem die Motordrehzahl niedriger als 50 U/min (im
Wesentlichen null) geworden ist, verstreicht. Das heißt, wenn
die Drehzahl den Halt einer Betätigung
des in ein Fahrzeug eingebauten Motors begleitend null wird, führt die
Steuereinheit 111 in dem Motorsteuersystem 110 des
Fahrzeugs die Nachverarbeitung, wie zum Beispiel ein Speichern der
Daten, die sich auf gelernte Werte beziehen, in dem Sicherungs-RAM
(nicht flüchtigen Speicher),
der in der Steuereinheit 111 enthalten ist, bis zu der
Betätigung
zu dem nächsten
Zeitpunkt aus. In diesem Ausführungsbeispiel
wartet deshalb die Steuereinheit 111 von einem Augenblick,
zu dem die Motordrehzahl kleiner als 50 U/min (im Wesentlichen Null)
geworden ist, bis dahin, zu dem eine im Voraus eingestellte Zeit
verstreicht, um zu vermeiden, dass die Nachverarbeitung parallel
zu dem Umschreiben der Daten in dem Motorsteuersystem 110 ausgeführt wird.
-
Nach
dem Ende der Nachverarbeitung bestimmt die Steuereinheit 141 in
den folgenden Schritten S454 bis S458, ob die folgenden UND-Bedingungen
erfüllt
sind:
- (a) Die Fahrzeuggeschwindigkeit SPD ist
kleiner als 3 km/h (im Wesentlichen null) (Schritt S454);
- (b) die Gangstellung ist entweder die Parkstellung P oder die
Nullstellung N (Schritt S455);
- (c) die Feststellbremse ist angezogen (Schritt S456);
- (d) die Spannung der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie ist
nicht niedriger als ein unterer Schwellwert, der zum Umschreiben
der Daten in dem Motorsteuersystem 110 erforderlich ist (Schritt
S457);
- (e) keines der Datenumschreibe-Steuersysteme in dem in ein Fahrzeug
eingebauten Daten-Umschreibesystem einschließlich des Motorsteuersystems 110 führt die
Störungssuchverarbeitung (Diagnoseverarbeitung)
aus (Schritt S458).
-
Wenn
es in den Schritten S454 bis S458 bestimmt wird, dass das logische
UND dieser Bedingungen (a) bis (e) erfüllt ist, bestimmt die Steuereinheit 141,
dass das Fahrzeug in einem Zustand ist, der zum Umschreiben der
Daten geeignet ist (Schritt S459). Die Bedingungen (a) bis (c) sind
zum Sicherstellen, ob die Sicherheit des Fahrzeugs aufrechterhalten
wird, und die Bedingungen (d) und (e) sind zum höchst zuverlässigen Umschreiben der Daten
in dem Motorsteuersystem 110. Beim nachfolgenden Ausführen der
Verarbeitung von diesen Schritten S454 bis S458 wechselt deshalb,
wenn irgendeine der Bedingungen (a) bis (e) nicht erfüllt wird,
die Steuereinheit 141 die Routine zu einem Schritt S460 zu
einem Augenblick, zu dem es zu der vorhergehenden Bestimmung gekommen
ist, und bestimmt, dass das Fahrzeug nicht in dem Zustand ist, der
zum Umschreiben der Daten geeignet ist.
-
Gemäß dem in
ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem dieses Ausführungsbeispiels
werden die folgenden Vorteile erzielt.
- (1)
Beim Umschreiben des Steuerprogramms oder der Steuerdaten in dem
Motorsteuersystem 110 werden die Umschreibedaten über eine
Funkkommunikation vorübergehend
in der Speichereinheit 143 gespeichert. Danach werden das
vorhergehende Steuerprogramm und die Steuerdaten unter Verwendung
der Umschreibedaten unter dem Zustand umgeschrieben, dass die Umschreibedaten,
die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, normal
sind. Dies verbessert den Freiheitsgrad betreffend des Zeitpunkts
zum Erzielen der Umschreibedaten über die Funkkommunikation und
den Zeitpunkt zum Ausführen
des Umschreibens und verbessert weiterhin eine Zuverlässigkeit
beim Umschreiben der Daten.
- (2) Eine Zweckmäßigkeit
der Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, wird auf der Grundlage eines Prüfens des Nachweises der Umschreibedaten
und der Nachweisdaten bestimmt, die den vorhergehenden Daten entsprechen,
was es ermöglicht,
die vorhergehende Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung)
zweckmäßig auszuführen.
- (3) Ein Nachweis wird für
alle geteilten Daten nach jedem Empfang von Daten geprüft, die
in eine Einheit eines Datenblocks (Pakets) geteilt übertragen
werden. Es wird deshalb zugelassen, dass das Bestimmen durchgeführt wird,
dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, zu einem Augenblick eine Zweckmäßigkeit fehlt, wenn die zwei
Datenblöcke vor
einem Empfangen aller der Datenblöcke nicht übereinstimmen, die die Prüfungsdaten
bilden.
- (4) Wenn der Zündschalter
ausgeschaltet ist, hält das
Hauptsteuersystem 140 den Zustand eines Zuführen der
elektrischen Batterie von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie
für eine
Zeitdauer aufrecht, die zum Kommunizieren der Daten erforderlich
ist, während
die Kommunikation bezüglich der
Verwaltungszentrale 200 ausgeführt wird. Unberücksichtigt
der Betätigung
des Zündschalters werden
deshalb die Umschreibedaten zuverlässig empfangen und in der Speichereinheit 143 gespeichert.
- (5) Das Haupsteuersystem 140 hält in dem Sicherungs-RAM (nicht
flüchtigen
Speicher) die Historieninformation (Kommunikationsunterbrechungshistorie),
die darstellt, dass das Zuführen
von Energie aufgrund eines Unterbrechens von elektrischer Energie
von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie während der Kommunikation mit
der Verwaltungszentrale 200 unterbrochen ist. Aufgrund
dieser Historieninformation ist es möglich, die Umschreibedaten
zu löschen,
die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, um erneut
die gelöschten
Umschreibedaten zu empfangen.
- (6) Nach einem Umschreiben (erneuten Programmieren) der Daten
in dem Motorsteuersystem (110) auf der Grundlage der Umschreibeanweisung
von dem Nutzer, ist es möglich,
die Betätigung
des Zündschalters
des Fahrzeugs während des
erneuten Programmierens zu vermeiden und die Daten, wie zum Beispiel
die Steuerprogramme und Steuerdaten, zum Steuern der in ein Fahrzeug
eingebauten Vorrichtung sicher umzuschreiben.
- (7) Wenn die Daten in dem Motorsteuersystem 110 nicht
umgeschrieben worden sind, wird die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsanweisung
(Schritt S300) erneut zu einem Augenblick, zu dem der Zündschalter
ausgeschaltet ist, und zu einem Augenblick ausgeführt, zu
dem Zündschalter
eingeschaltet ist. Deshalb können
die Daten glatter umgeschrieben (erneut programmiert) werden.
- (8) Wenn die Betätigung
ist, die Daten in dem Motorsteuersystem 110 umzuschreiben,
wird eine Anforderung eines Sperrens der Betätigung der in ein Fahrzeug
eingebauten Vorrichtung zu dem Nutzer unterrichtet. Dies vermeidet
vorzugsweise die Betätigung
eines Schlüsselschalters
des Fahrzeugs während
des erneuten Programmierens und die Daten in dem Motorsteuersystem 110 können zuverlässiger umgeschrieben
werden.
- (9) Das Hauptsteuersystem 140 ist mit dem Zeitgeber 146 ausgestattet,
um die Steuereinheit 141 nach einem Verstreichen einer
Zeitgeberzeit (Zeit zum Starten des Umschreibens) anzusteuern, die von
dem Nutzer eingestellt wird. Nachdem sie derart angesteuert worden
ist, führt
die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 die
Umschreibeausführungsverarbeitung
(Schritt S403) zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 unter
dem Zustand aus, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, zweckmäßig sind.
Deshalb kann der Zeitpunkt zum Umschreiben der Daten geeignet von
dem Nutzer ausgewählt
(angewiesen) werden. Weiterhin wird, wenn der in ein Fahrzeug eingebaute
Motor nicht betrieben wird und der Schlüsselschalter des Fahrzeugs
ausgeschaltet ist (wenn das Fahrzeug in dem Zustand ist, der zum
Umschreiben der Daten geeignet ist), die Steuereinheit 141 in
dem Hauptsteuersystem 140 automatisch angesteuert, um das
Umschreiben auszuführen,
das heißt,
die Daten können
höchst zuverlässig umgeschrieben
werden.
- (10) Wenn es bestimmt wird, dass die Umschreibedaten, die in
der Speichereinheit 143 gespeichert sind, zu einem Augenblick
zweckmäßig sind,
zu dem die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 von
dem Zeitgeber 146 angesteuert wird, wird die Störungssucheverarbeitung (Diagnoseverarbeitung)
für die
in ein Fahrzeug eingebaute Vorrichtung gesperrt, zu einer Zeit ausgeführt zu werden,
zu der die Steuereinheit 141 automatisch angesteuert wird.
Daher wird verhindert, dass die Umschreibeverarbeitung parallel
zu der Störungssuchediagnose
ausgeführt wird,
und kann die Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) zuverlässiger ausgeführt werden.
- (11) Ein Umschreiben der Daten in dem Motorsteuersystem 110 wird
als Reaktion auf ein Auslöschen
einer Anweisung von dem Nutzer zurückgestellt. Deshalb wird zugelassen,
dass ein Nutzer einfach die Möglichkeit
eines Verwendens des Fahrzeugs aufrecht erhält.
- (12) Beim Umschreiben der Daten in dem Motorsteuersystem 110 wird
es zum Starten bestimmt, ob das Fahrzeug in einem Zustand ist, welcher zum
Umschreiben der Daten geeignet ist. Die Daten in dem Motorsteuersystem 110 werden
unter Verwendung der Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, unter dem Zustand umgeschrieben, dass der Zustand des Fahrzeugs
als geeignet zum Umschreiben der Daten bestimmt wird. Deshalb können die
Daten zuverlässiger
umgeschrieben werden, wenn das Fahrzeug in dem Zustand ist, der
für das
Umschreiben der Daten geeignet ist.
- (13) Die Steuereinheit 141 wartet von einem Augenblick,
zu dem die Motordrehzahl kleiner als 50 U/min (im Wesentlichen null)
wird, bis dahin, wenn eine im Voraus eingestellte Zeitdauer verstreicht, um
das Umschreiben von Daten in dem Hauptsteuersystem 140 parallel
zu zuvor beschriebenen Nachverarbeitung zu vermeiden, was zulässt, dass
die Daten zuverlässiger
umgeschrieben werden.
- (14) Da das Hauptsteuersystem 140 mit Funkkommunikationseinheit 142 und
der Speichereinheit 143 ausgestattet ist, können die
Umschreibedaten, die durch eine Funkkommunikation zugeführt werden,
in der Speichereinheit 143 gespeichert werden, ohne den
Kommunikationsbus 101 zu verwenden.
-
Nachstehend
erfolgt die Beschreibung eines zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden
Erfindung.
-
Als
Nächstes
wird das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung beschrieben. Ähnlich dem in ein Fahrzeug
eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem
des ersten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung (1) beinhaltet
dass in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem dieses
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung ebenso eine Mehrzahl von elektronischen
Steuersystemen zum Verteilen eines Steuerns von verschiedenen in ein
Fahrzeug eingebauten Vorrichtungen und ein Hauptsteuersystem zum
gesamten Verwalten einer Information, die diese elektronischen Steuersystem betrifft.
Eine Kommunikation wird zwischen den Datenumschreibe-Steuersystemen über ein
Busnetzsystem ausgeführt.
Weiterhin sind die Innenstrukturen der Datenumschreibe-Steuersysteme, die
für das
in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem vorgesehen sind, ebenso
weitestgehend die gleichen wie diejenigen des ersten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung (2). Beim
Umschreiben des Steuersystems und der Steuerdaten ist das zweite
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung weiterhin bezüglich dessen weitestgehend das
gleiche wie das erste Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, dass das Hauptsteuersystem in dem in
ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem eine derartige
Verarbeitung durchführt,
dass:
- – die
Umschreibedaten, die durch eine Funkkommunikation zugeführt werden,
vorübergehend
in der Speichereinheit 143 gespeichert werden, und die
Umschreibedaten, die gespeichert sind, auf Ihre Zweckmäßigkeit
bestimmt werden; und
- – die
Daten in dem Datenumschreibe-Steuersystem umgeschrieben (erneut
programmiert) werden, für
welche die Daten unter Verwendung der Umschreibedaten unter dem
Zustand umgeschrieben werden, dass die vorhergehenden gespeicherten
Umschreibedaten zweckmäßig sind.
-
In
diesem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist jedoch eine Reihe von Verarbeitungen
(primäre
Verarbeitung bis quaternäre
Verarbeitung) nicht die gleiche, welche zum Umschreiben der Daten
in dem Hauptsteuersystem 140 sind, für welche die Daten umzuschreiben
sind, wie es in 17 im Vergleich zu 3 gezeigt
ist. Das heißt, das
in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe- Steuersystem 110 dieses Ausführungsbeispiels der
vorliegenden Erfindung führt
die primäre
Verarbeitung (Schritt S6) zum Speichern der Umschreibedaten in der
Speichereinheit 143 und die sekundäre Verarbeitung (Schritt S7)
zum Bestimmen der Zweckmäßigkeit
der Umschreibedaten auf der Grundlage einer Information, die in 7 gezeigt
ist, aus, die bezüglich
der Verwaltungszentrale 200 ausgetauscht worden ist.
-
Die 18 und 19 zeigen
Flussdiagramme, die Verfahren einer Verarbeitung darstellen, die
von der Verwaltungszentrale 200 bzw. von dem Hauptsteuersystem 140 ausgeführt werden,
wenn das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem 100 die
primäre
Verarbeitung und die sekundäre
Verarbeitung (Schritt S6 und S7) ausführt. Als Nächstes werden die primäre Verarbeitung und
die sekundäre
Verarbeitung (Schritt S6 und S7) unter Bezugnahme auf die 17 bis 19 beschrieben.
-
Zuerst
werden unter Bezugnahme auf die 17 und 18 nachstehend
die primäre
Verarbeitung und die sekundäre
Verarbeitung (Schritt S6a und S7a) beschrieben, wenn sie von der
Verwaltungszentrale 200 betrachtet werden, welche in der vorhergehenden
primären
Verarbeitung und der sekundären
Verarbeitung (Schritte S6 und S7) enthalten sind.
-
Es
wird auf die 17 und 18 verwiesen.
Die Verwaltungszentrale 200 überträgt zuerst in einem Schritt
S611 eine ID zum Bezeichnen des Fahrzeugs (des Datenumschreibe-Steuersystems), für welche
die Daten umzuschreiben sind, und eine Unterrichtung (Anforderung
zum Umschreiben), die das Umschreiben von Daten in dem Motorsteuersystem 100 anfordert,
zu dem Hauptsteuersystem 140 in dem in ein Fahrzeug eingebauten
Datenumschreibe-Steuersystem 100. Die Verarbeitung in dem Schritt
S611 wird wiederholt, bis eine Startreaktion von dem Hauptsteuersystem 140 empfangen
wird, die zulässt,
dass das Ausführen
eines Umschreibens der Daten gestartet wird (Schritt S612).
-
Als
Nächstes überträgt in einem
Schritt S613 als Reaktion auf den Start, der von dem Hauptsteuersystem 140 übertragen
wird, die Verwaltungszentrale 200 die Umschreibedaten zu
dem Hauptsteuersystem 140 durch eine Paketkommunikation.
Das heißt, wie
es in 20 gezeigt ist, die Verwaltungszentrale 200 hält die Umschreibedaten
in einem ersten Bereich 201 eines vorbestimmten Speichers
in einer Einheit eines Datenblocks (Datenblock [1] bis Datenblock
[n]). In diesem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung werden ebenso die Umschreibedaten (Übertragungsdaten
[1] bis Übertragungsdaten [n])
in einer Einheit eines Datenblocks (Einheit eines Pakets) gesendet.
In diesem Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung führt
jedoch das Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S640
die Verarbeitung des Schritts S613 wiederholt aus, bis es eine Empfangsbeendigungsunterrichtung
empfängt,
die den Empfang von Umschreibedaten von dem Hauptsteuersystem 140 darstellt,
um dadurch alle Datenblöcke
der Umschreibedaten zu einem Zeitpunkt zu übertragen.
-
Die
Verwaltungszentrale 200 führt die Verarbeitung der Schritte
S611 bis S614 als primäre
Verarbeitung (Schritt S6a) aus, wie sie von der Seite der Verwaltungszentrale 200 zu
sehen ist. Die Umschreibedaten werden daher in der Speichereinheit 143 in dem
Hauptsteuersystem 140 gespeichert. Nach dem Ende der Verarbeitung
dieser Schritte S611 bis S614 führt
die Verwaltungszentrale 200 die sekundäre Verarbeitung (Schritt S7a)
aus, wie sie von der Seite der Verwaltungszentrale 2 betrachtet
wird.
-
Das
heißt,
wenn die Empfangsbeendigungsunterrichtung in dem Schritt S614 empfangen
wird, wartet die Verwaltungszentrale 200 in einem Schritt S711
bis das Hauptsteuersystem 140 die Umschreibedaten, die
in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, zurücksendet
oder zurückführt. Hierbei
werden ebenso die Umschreibedaten übertragen, die in eine Einheit
eines Datenblocks (Einheit eines Pakets) geteilt sind. Wenn alles
des Datenblocks der Umschreibedaten in dem Schritt S711 zurückgesendet
worden ist, führt
die Verwaltungszentrale 200 die Verarbeitung eines Schritts
S712 aus.
-
In
dem Schritt S712 werden die Umschreibedaten, die von dem Hauptsteuersystem 140 zurückgesendet
worden sind, in einem zweiten Bereich (nicht gezeigt) des vorbestimmten
Speichers in einer Form (Einheit eines Datenblocks) gespeichert,
die in 20 dargestellt ist. In einem
nächsten
Schritt S720 verwendet die Verwaltungszentrale 200 im Allgemeinen
die Daten, die in dem ersten Bereich 201 im Voraus gehalten
worden sind, als die Prüfungsdaten
und beendet das Steuern zu einem Augenblick, zu dem der Nachweis
für die
Nachweisdaten und für die
Umschreibedaten, die in dem zweiten Bereich gespeichert sind und
zurückgesendet
worden sind, geprüft
ist.
-
Hierbei
wird in der Nachweisüberprüfungsverarbeitung
(Schritt S720), wie sie später
beschrieben wird, das Ergebnis eines Prüfens des Nachweises zum Hauptsteuersystem 140 übertragen.
Auf der Grundlage des Ergebnisses eines Prüfens des Nachweises bestimmt
das Hauptsteuersystem 140, ob die Umschreibedaten, die
in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, zweckmäßig sind.
Als Ergebnis werden die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 unter Verwendung
der Umschreibedaten unter einem Zustand umgeschrieben, dass die
Daten zweckmäßig sind.
Jedoch fordert, wenn es auf der Grundlage des Übertragens eines Ergebnisses
der Nachweisprüfung
bestimmt wird, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, nicht zweckmäßig sind,
das Hauptsteuersystem 140 die Verwaltungszentrale 200 an,
erneut die Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung)
auszuführen,
mit der primären
Verarbeitung (Schritt S6) zu starten, wie es in 17 gezeigt
ist. In diesem Fall führt
deshalb die Verwaltungszentrale 200 die Verarbeitung erneut
aus, die mit Schritt S611 startet (Schritt S713).
-
Die
Verwaltungszentrale 200 führt die Verarbeitung der Schritte
S711 bis S713 und des Schritts S720 als die sekundäre Verarbeitung
(Schritt S7a) aus, wie sie von der Seite der Verwaltungszentrale betrachtet
wird.
-
Als
Nächstes
werden nachstehend unter Bezugnahme auf die 17 und 19 die
primäre Verarbeitung
und die sekundäre
Verarbeitung (Schritte S6b und S7b) beschrieben, wie sie von der Seite
des Fahrzeugs betrachtet werden, welche in der vorhergehenden primären Verarbeitung
und sekundären
Verarbeitung enthalten sind (Schritte S6 und S7).
-
Es
wird auf die 17 und 19 verwiesen.
Wenn nun die Verwaltungszentrale 200 eine ID sendet (Schritt
S611), um das Bezugsfahrzeug (Datenumschreibe-Steuersystem) zu bezeichnen,
für welche
die Daten umzuschreiben sind, bestätigt das Hauptsteuersystem 140 in
dem in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem 100 zuerst
in einem Schritt S661, ob die ID das Bezugsfahrzeug bezeichnet.
Wenn die ID das Bezugsfahrzeug bezeichnet, sendet das Hauptsteuersystem 140 eine Startreaktion
(Schritt S662) zu der Verwaltungszentrale 200, um den Start
eines Ausführens
eines Umschreibens der Daten zuzulassen, und wartet, bis die Umschreibedaten
empfangen werden (Schritt S663). Wenn die Umschreibedaten alle in
dem Schritt S663 empfangen worden sind, werden die Umschreibedaten
in einer Form, die in eine Einheit eines Datenblocks geteilt ist, übertragen
und stellt das Hauptsteuersystem 140 in einem nächsten Schritt
S664 den primären
Verarbeitungsmerker ein, um den logisch hohen Pegel anzunehmen.
In diesem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird ebenso die Merkerinformation einschließlich des
primären Verarbeitungsmerkers
in dem Sicherungs-RAM gespeichert, der in der Steuereinheit 141 des
Hauptsteuersystems 140 enthalten wird, und wird von der Steuereinheit 141 gesteuert.
Nachdem der primäre Verarbeitungsmerker
derart betätigt
worden ist, speichert das Hauptsteuersystem 140 in einem
nächsten Schritt
S665 die empfangenen Umschreibedaten in der Speichereinheit 143.
Nachdem die Umschreibedaten gespeichert worden sind, betätigt das
Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S666 den primären Verarbeitungsmerker,
um den logisch niedrigen Zustand anzunehmen, und betätigt den
sekundären Verarbeitungsmerker,
um den logisch hohen Pegel anzunehmen. Als Nächstes überträgt das Hauptsteuersystem 140 in
einem Schritt S667 eine Empfangsbeendigungsunterrichtung, die das
Beenden eines Empfangs der Umschreibedaten darstellt, zu der Verwaltungszentrale 200.
-
Das
Hauptsteuersystem 140 führt
die Verarbeitung der Schritte S661 bis S667 als die primäre Verarbeitung
(Schritt S6b) aus, wie sie von der Seite des Fahrzeugs betrachtet
wird. Nach dem Ende der Verarbeitung dieser Schritte S661 bis S667,
führt das Hauptsteuersystem 140 die
sekundäre
Verarbeitung (Schritt S7b) aus, wie sie von der Seite des Fahrzeugs
betrachtet wird.
-
Das
heißt,
wenn die Empfangsbeendigungsunterrichtung in dem Schritt S667 zu
der Verwaltungszentrale 200 übertragen wird, liest das Hauptsteuersystem 140 in
einem Schritt S761 die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, aus und überträgt diese
zu der Verwaltungszentrale 200 (bzw. führt diese zurück). Wie
es zuvor beschrieben worden ist, führt deshalb die Verwaltungszentrale 200 die
Nachweisprüfung
(Schritt S712) auf der Grundlage der Umschreibedaten aus, die von
dem Hauptsteuersystem 140 zurückgeführt oder zurückgesendet
werden.
-
Deshalb
wartet das Hauptsteuersystem 140, bis das Ergebnis einer
Nachweisprüfung
durch die Verwaltungszentrale 200 empfangen wird (Schritt 762) und
bestimmt, ob die Umschreibedaten, die mit der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, zweckmäßig sind,
auf der Grundlage des empfangenen Ergebnisses einer Nachweisprüfung (Schritt
S763). Wenn es bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung übereinstimmt
und die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, zweckmäßig sind, betätigt das
Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S767 den sekundären Verarbeitungsmerker,
um den logisch niedrigen Pegel anzunehmen, und stellt die tertiären und
quaternären
Verarbeitungsmerker ein, um den logisch hohen Pegel anzunehmen.
Nachdem der sekundäre
Verarbeitungsmerker und die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker
derart betätigt worden
sind, führt
das Hauptsteuersystem 140 in einem nächsten Schritt S300 die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung
(tertiäre
Verarbeitung) aus, um dem Nutzer über die Beendigung eines Vorbereitens
zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 zu
unterrichten.
-
Wenn
es in einer Schicht S763 bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung nicht übereinstimmt und
die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, nicht zweckmäßig sind,
stellt das Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S765 den
sekundären
Verarbeitungsmerker ein, um den logisch niedrigen Pegel anzunehmen.
Das heißt
in diesem Fall werden die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, gelöscht (Schritt
S766) und wird die Verwaltungszentrale 200 angefordert,
um erneut die Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) auszuführen, die
mit der primären
Verarbeitung startet (Schritt S6).
-
Das
Hauptsteuersystem 140 führt
die Verarbeitung dieser Schritte S761 bis S767 als die sekundäre Verarbeitung
(Schritt S7b) aus, wie sie von der Seite des Fahrzeugs betrachtet
wird. Danach werden, wie es ebenso in den 17 und 19 gezeigt
ist, die tertiäre
Verarbeitung und die quaternäre Verarbeitung
(Schritt S3 und S4) aufeinander folgend ähnlich dem vorhergehenden ersten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ausgeführt, um die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 umzuschreiben.
-
21 zeigt
ein Flussdiagramm, das ein Verfahren der Verarbeitung zum Prüfen des
Nachweises (Schritt S720) darstellt, das in der Verwaltungszentrale 200 ausgeführt wird.
-
Beim
Ausführen
der Verarbeitung liest die Verwaltungszentrale 200 zuerst
in einem Schritt S721 die Umschreibedaten aus, die in einem zweiten Bereich
des vorbestimmten Speichers gespeichert sind und zurückgesendet
werden, und liest weiterhin die Daten aus, die in dem ersten Bereich 201 (20)
des Speichers gespeichert sind. In einem nächsten Schritt S722 werden
die Daten, die aus dem ersten Bereich 201 ausgelesen werden,
als Nachweisdaten verwendet und werden mit den Umschreibedaten verglichen,
die in einer Einheit eines Datenblocks zurückgesendet werden (Nachweisprüfung). Wenn
die zwei Datenblöcke übereinstimmen, wird
es in einem Schritt S723 bestimmt, ob die Nachweisprüfung für alle Datenblöcke der
Umschreibedaten beendet ist, die zurückgesendet worden sind. Wenn
es in einem Schritt S723 bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung beendet
worden ist, unterrichtet die Verwaltungszentrale 200 in
einem nächsten Schritt
S724 das Hauptsteuersystem 140 über die Tatsache, dass die
Nachweisprüfung übereinstimmt.
-
Andererseits
wird, wenn es in einem Schritt S723 bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung nicht für alle Datenblöcke der
Umschreibedaten beendet worden ist, die zurückgesendet worden sind, die
Verarbeitung (Nachweisprüfung)
des Schritts S722 wiederholt ausgeführt, bis es bestimmt wird,
dass die Nachweisprüfung
beendet worden ist. Hierbei beendet jedoch, wenn es in dem Schritt
S722 bestimmt wird, dass die vorhergehenden zwei Datenblöcke nicht übereinstimmen,
die Verwaltungszentrale 200 die Nachweisprüfungsverarbeitung
zu einem Augenblick, zu dem die Tatsache, dass die Nachweisprüfung nicht
in Übereinstimmung
ist, in einem Schritt S725 zu dem Hauptsteuersystem 140 unterrichtet wird.
-
Wie
es zuvor beschrieben worden ist, ermöglicht es das in ein Fahrzeug
eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem des zweiten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung ebenso, die Effekte zu erzielen, welche
im Wesentlichen die gleichen oder äquivalent zu den Vorteilen
(1) und (2) sowie (4) bis (14) des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden
Erfindung sind, und neu den nachstehend beschriebenen Vorteil zu
erzielen.
- (15) Die Umschreibedaten und die
Nachweisdaten werden auf ihren Nachweis geprüft, nachdem die gesamten Daten
(gesamten Datenblöcke)
in dem vorbestimmten Speicher gespeichert worden sind. Deshalb wird
es, wenn diese zwei Daten unterschiedliche Abschnitte enthalten,
einfach, derartige Abschnitte zu erkennen.
-
Nachstehend
erfolgt die Beschreibung von anderen Ausführungsbeispielen der vorliegenden
Erfindung.
-
Die
vorhergehenden Ausführungsbeispiele der
vorliegenden Erfindung können
unter Abänderung
auf eine Weise, wie sie nachstehend beschrieben wird, praktisch
realisiert werden.
- – Beim Übertragen der Daten von der
Verwaltungszentrale 200 ist es praktisch erwünscht, ebenso
ein Signal zum automatischen Ansteuern der Steuereinheit 141 durch
den Zeitgeber 146 zu übertragen,
wenn die Zufuhr von elektrischer Energie zu der Steuereinheit 141 in
dem Hauptsteuersystem 140 unterbrochen worden ist.
- – Es
wird zum Starten bestimmt, ob der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben
der Daten nach einem Verstreichen einer vorbestimmten Zeitdauer
von dem Augenblick, zu dem die Drehzahl null geworden ist, die den
Halt einer Betätigung
des in ein Fahrzeug eingebauten Motors begleitet, geeignet ist,
und auf ein Verlassen des Bestimmens bestimmte, ob das logische
UND der Zustände
(a) bis (e) erfüllt
ist. Hierbei müssen
beim Bestimmen, ob das Fahrzeug in dem Zustand, welches zum Umschreiben
der Daten geeignet ist, jedoch die Zustände (a) bis (c) nicht notwendiger
Weise bezüglich
dessen bestimmt werden, ob die Sicherheit des Fahrzeugs aufrecht
erhalten wird. Weiterhin kann das Bestimmen zum Starten in irgendeiner
Form ausgeführt
werden. Zum Beispiel kann es bestimmt werden, dass der Zustand in
einem Zustand ist, welcher zum Umschreiben der Daten bezüglich des
Zustands geeignet ist, wenn die logischen UND-Bedingungen erfüllt sind,
wie zum Beispiel, dass eine im voraus einstellte Zeit von dem Augenblick
verstrichen ist, wenn die Motordrehzahl null wird und die Spannung
der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie nicht niedriger als ein
im Voraus eingestellter unterer Grenzwert ist. Auch unter derartigen
Bedingungen ist das Fahrzeug in einem Zustand einer unteren Grenze,
welche zum zweckmäßigen Umschreiben
der Daten erforderlich ist.
- – Die
Tatsache, dass das Vorbereiten zum Umschreiben der Daten beendet
ist, kann den Nutzer unter Übertragen
einer Nachricht (E-Mail) zu einem Mobiltelefon unterrichtet werden,
das im Voraus unberücksichtigt
dessen registriert worden ist, ob der Nutzer auf dem Sitz sitzt.
- – Der
Nutzer kann auf verschiedene andere Weisen, wie zum Beispiel ein
Steuern der Türverriegelung
oder ein Einschalten der Warnlampen auf der Grundlage einer derartigen
Erkennung, unterrichtet werden, dass sich ein Smartcard-Schlüssel in
der Nähe
des Fahrzeugs befindet.
- – Ein
Auslöschen
des Umschreibens von Daten durch den Nutzer ist von dem Standpunkt
eines Aufrechterhaltens einer Möglichkeit
eines Verwendens des Fahrzeugs durch den Nutzer bequem, obgleich
das Auslöschen
nicht notwendiger Weise angefordert werden muss.
- – Das
Motorsteuersystem 110 muss nicht notwendiger Weise mit
dem Zeitgeber 115 ausgestattet sein. In diesem Fall werden
jedoch das Umschreiben der Daten gemäß der vorhergehenden quaternären Verarbeitung
(Schritt S4) zu einem Zeitpunkt ausgeführt, zu dem das Umschreiben
der Daten von dem Nutzer angewiesen wird.
- – Nachdem
die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, als zweckmäßig bestimmt
werden, kann die Schreibvorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung (Schritt S300)
zu jedem Zeitpunkt und in irgendeiner Anzahl von Zeiten (nicht weniger
als einmal) ausgeführt
werden.
- – Die
Betätigung
zum Anweisen des Umschreibens der Daten muss kein Zustand zum Starten des
Umschreibens der Daten in dem Motorsteuersystem 110 (quaternäre Verarbeitung)
sein. Zum Beispiel kann eine Zeitgeberzeit im Voraus an dem Zeitgeber 146 eingestellt
werden und können die
Daten umgeschrieben werden, wenn das Hauptsteuersystem 140 von
dem Zeitgeber 146 unter dem Zustand angesteuert wird, dass
die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 43 gespeichert
sind, als zweckmäßig bestimmt
werden.
- – Die
Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert
sind, können
gelöscht
werden oder die Umschreibedaten, die gelöscht worden sind, können auf
der Grundlage der Kommunikationsunterbrechungshistorie, die in dem
Sicherungs-RAM gespeichert
ist, erneut zu anderen Zeitpunkten, als zu denen, zu denen der Zündschalter
eingeschaltet wird, empfangen werden.
- – Ein
Nachweis kann in einer Einheit von irgendeiner Datenlänge geprüft werden.
- – Der
primäre
Verarbeitungsmerker, der sekundäre
Verarbeitungsmerker und die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker
können
irgendwie einschließlich
der Speichereinheit 143 gehalten werden, solange sie in
einer Form betätigt
werden, die beispielhaft in 5 vorher
dargestellt ist. Weiterhin können
verschiedene Arten einer Historieninformation (Kommunikationsunterbrechungshistorie
usw.) ähnlich
irgendwie einschließlich
der Speichereinheit 143 gehalten werden, solange sie in
einer nicht flüchtigen
Weise gehalten werden, welche schreibbar/löschbar ist.
- – Wenn
der Motorsteuerprogrammspeicher 113 und der Umschreibesteuerprogrammspeicher 114 mit
einem elektrisch umschreibbaren nicht flüchtigen Speicher, wie zum Beispiel
EEPROMs, aufgebaut sind, kann die Steuereinheit 111 in
dem Motorsteuersystem 110 in der Nachverarbeitung in diesen
Speichern 113 und 113 die Daten, wie zum Beispiel
gelernte Daten, speichern, die bis zu der nächsten Betätigung zu erhalten sind.
- – Die
vorhergehende Verarbeitung (Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung
usw.) auf der Grundlage der Betätigung des
Zündschalters
kann auf der Grundlage der Betätigung
eines getrennten Schlüsselschalters, wie
zum Beispiel eines Zusatzschalters, ausgeführt werden.
- – Das
Hauptsteuersystem 114 ist mit der Funkkommunikationseinheit 142 und
mit der Speichereinheit 143 ausgestattet. Die Funkkommunikationseinheit 142 und
die Speichereinheit 143 können jedoch für irgendwelche
der Datenumschreibe-Steuersysteme
vorgesehen sein. Wenn als die Speichereinheit 143 ein großer Speicher,
wie zum Beispiel eine Festplatte, verwendet wird, die für das Datenumschreibe-Steuersystem
vorgesehen ist, das zum Beispiel ein Navigationssystem bildet, wird
es einfach, die Kapazität
der Speichereinheit 143 aufrecht zu erhalten.
- – Die
Speichereinheit 143 kann ein umschreibbarer Speicher sein,
welcher die Daten in einem nicht flüchtigen Zustand hält.
- – Nicht
beschränkt
auf die elektronischen Steuersysteme 110 bis 130 kann irgendein
Objekt durch das Hauptsteuersystem 140 umgeschrieben werden.
Weiterhin müssen
die elektronischen Steuersysteme 110 bis 130 nicht
die Objekte zum Umschreiben sein.
- – Die
in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersysteme der vorhergehenden Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung können
weiterhin an denjenigen angewendet werden, welche die Kommunikation
zwischen zwei elektronischen Steuersystemen durch eine spezielle
Kommunikationsleitung ausführen.
- – Die
Umschreibedaten, die durch eine Funkkommunikation zugeführt werden,
werden vorübergehend
in der Speichereinheit 143 gespeichert und die gespeicherten
Umschreibedaten werden auf ihre Zweckmäßigkeit bestimmt. Die Zuverlässigkeit
beim Umschreiben der Daten kann weiter verbessert werden, während der
Freiheitsgrad bezüglich
des Zeitpunkts zum Erzielen der Umschreibedaten, die durch die Funkkommunikation zugeführt werden,
und bezüglich
des Zeitpunkts zum Umschreiben verbessert werden, wenn es ein in
ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem ist, das die
Daten in dem Datenumschreibe-Steuersystem
umschreibt (erneut programmiert), für welches die Daten unter Verwendung
der Umschreibedaten unter dem Zustand umzuschreiben sind, dass die
gespeicherten Umschreibedaten zweckmäßig sind. In diesem Sinn muss
der Zustand eines Zuführens
der elektrischen Energie von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie
nicht notwendiger Weise für eine
Zeitdauer, die für
die Datenkommunikation erforderlich ist, auf der Grundlage des Ausschaltens
des Schlüsselschalters
des Fahrzeugs während
der Kommunikation mit der Verwaltungszentrale 200 aufrecht
erhalten werden. Weiterhin muss der nicht flüchtige Speicher nicht notwendiger
Weise die Kommunikationsunterbrechungshistorie halten, die die Unterbrechung
der elektrischen Energie darstellt, welche auf der Unterbrechung
der elektrischen Energie von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie
während
der Kommunikation mit der Verwaltungszentrale 200 basiert.
-
Ein
zuvor beschriebenes erfindungsgemäßes in ein Fahrzeug eingebautes
Datenumschreibe-Steuersystem beinhaltet ein Hauptsteuersystem. Beim
Umschreiben von Daten in elektronischen Steuersystemen erzielt die
Hauptsteuereinheit zuerst über
eine Funkkommunikation Umschreibedaten von einer externen Verwaltungszentrale,
welche VIN-Codes von Fahrzeuginformationssteuerprogrammen hält und verwaltet.
Die zugeführten
Daten werden vorübergehend
in einer Speichereinheit des Hauptsteuersystems gespeichert und
die gespeicherten Umschreibedaten werden auf ihre Zweckmäßigkeit
bestimmt. Unter Verwendung der gespeicherten Umschreibedaten werden
die Daten in den elektronischen Steuersystemen unter dem Zustand
umgeschrieben, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit
gespeichert sind, zweckmäßig sind.