DE102006030291A1 - In ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem - Google Patents

In ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem Download PDF

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DE102006030291A1
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Kazunori Kariya Okada
Zen Kariya Takasu
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    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
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    • G06F8/60Software deployment
    • G06F8/65Updates

Abstract

Ein in ein Fahrzeug eingebautes Datumumschreibe-Steuersystem beinhaltet ein Hauptsteuersystem. Beim Umschreiben von Daten in elektronischen Steuersystemen erzielt die Hauptsteuereinheit zuerst über eine Funkkommunikation Umschreibedaten von einer externen Verwaltungszentrale, welche VIN-Codes von Fahrzeuginformationssteuerprogrammen hält und verwaltet. Die zugeführten Daten werden vorübergehend in einer Speichereinheit des Hauptsteuersystems gespeichert und die gespeicherten Umschreibedaten werden auf ihre Zweckmäßigkeit bestimmt. Unter Verwendung der gespeicherten Umschreibedaten werden die Daten in den elektronischen Steuersystemen unter dem Zustand umgeschrieben, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit gespeichert sind, zweckmäßig sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem, welches Daten, wie zum Beispiel Steuerprogramme mit Steuerdaten zum Steuern einer in ein Fahrzeug eingebauten Vorrichtung, wie zum Beispiel eines Motors, umschreibt oder erneut programmiert. Genauer gesagt betrifft die Erfindung ein in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem, welche das Umschreiben auf der Grundlage von Umschreibedaten ausführt, die von einer externen Einheit über eine Funkkommunikation als Daten zum Umschreiben zugeführt werden.
  • Ein in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem dieser Art ist zum Beispiel in der U.S. 6 957 136 (JP-A-2004-28000) offenbart. Dieses in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem tauscht die Daten über eine Funkkommunikation mit einer externen Verwaltungszentrale aus, die VIN-Codes (Fahrzeugidentifikationscodes) der Fahrzeuge und Versionsprogramme von Steuerdaten speichert und verwaltet. Die Steuerprogramme und die Steuerdaten, die in einem umschreibbaren Bereich eines nicht flüchtigen Speichers gespeichert sind, werden auf der Grundlage der Umschreibedaten umgeschrieben, die von der Verwaltungszentrale über eine Funkübertragung zugeführt werden. Daneben wird es zuerst in einer Funkübertragung der Umschreibedaten bestimmt, ob die Kommunikationsumgebung mit der Verwaltungszentrale zulässig ist und ob der Zustand des Fahrzeugs zum Ausführen des Umschreibens geeignet ist, um eine Zuverlässigkeit beim Umschreiben der Steuerprogramme und der Steuerdaten aufrecht zu erhalten. Nachdem als Ergebnis der vorhergehenden Bestimmung bestätigt worden ist, dass die vorherigen Zustände erfüllt sind, werden die Umschreibedaten über eine Funkkommunikation zugeführt und wird das Umschreiben auf der Grundlage der zugeführten Daten ausgeführt. Jedoch verbessert das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem die Zuverlässigkeit beim Umschreiben der Steuerprogramme und Steuerdaten, wie zum Beispiel:
    • – die Umschreibedaten werden nicht zugeführt oder das Umschreiben wird ungeachtet dessen, dass die Kommunikationsumgebung zu der Verwaltungszentrale zulässig ist, nicht ausgeführt, wenn der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben der Daten nicht geeignet ist, wie zum Beispiel dass der Schlüsselschalter des Fahrzeugs eingeschaltet ist; und
    • – die Umschreibedaten werden nicht zugeführt oder das Umschreiben wird auch dann, wenn das Fahrzeug in einem Parkplatz einer schlechten Kommunikationsumgebung (zum Beispiel einem Tiefgaragenstellplatz) geparkt ist, nicht ausgeführt, wenn der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben der Daten geeignet ist, wie zum Beispiel dass der Schlüsselschalter des Fahrzeugs ausgeschaltet ist.
  • Daher wird der Freiheitsgrad betreffend des Zeitpunkts zum Erzielen der Daten und zum Bewirken des Umschreibens stark beschränkt.
  • Deshalb schlägt zum Beispiel die US 2002/0019877A1 (JP-A-2002-157127) ein in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem vor, das mit einer Speichereinheit zum vorübergehenden Speichern der Umschreibedaten zu der Zeit eines Umschreibens der Daten (des Programms) ausgestattet ist. Dieses in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem erzielt zuerst die Umschreibedaten über eine Funkkommunikation, wenn die externe Kommunikationsumgebung zulässig ist. Es wird dann bestimmt, ob die zugeführten Daten zweckmäßig sind. Die Daten werden in der Speichereinheit gespeichert, wenn sie als zweckmäßig bestimmt werden. Danach werden, wenn der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben der Daten geeignet ist, die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit gespeichert sind, ausgelesen und werden die Daten oder Programme auf der Grundlage der vorhergehenden Daten umgeschrieben. Deshalb verbessert das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem stark den Freiheitsgrad, der dem Zeitpunkt zum Erzielen der Daten und zum Ausführen des Umschreibens entspricht, wie zum Beispiel:
    • – wenn die externe Kommunikationsumgebung zulässig ist, werden die Daten über eine Funkkommunikation zugeführt und werden auch dann gespeichert, wenn der Zustand des Fahrzeugs nicht zum Umschreiben der Daten geeignet ist, wie zum Beispiel wenn der Schlüsselschalter des Fahrzeugs eingeschaltet ist; und
    • – wenn der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben der Daten geeignet ist, wie zum Beispiel wenn der Schlüsselschalter des Fahrzeugs ausgeschaltet ist, werden das Steuerprogramm und die Steuerdaten unter Verwendung der Umschreibedaten auch dann gespeichert, wenn das Fahrzeug an einem Ort einer schlechten Kommunikationsumgebung (zum Beispiel einem Tiefgaragenstellplatz) geparkt ist.
  • Das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem bestimmt, ob die Umschreibedaten, die durch eine Funkkommunikation zugeführt werden, zweckmäßig sind, und speichert die Daten der Speichereinheit, wenn sie zweckmäßig sind. Deshalb gewährleistet das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem sicher die Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten, die über die Funkkommunikation zugeführt werden.
  • In diesem in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem kann jedoch die Zweckmäßigkeit von Umschreibedaten, die in der Speichereinheit gespeichert sind, in dem Fall, dass sich die Spannung der in eine Fahrzeug eingebauten Batterie begleitend der Änderung des Zustands des Fahrzeugs, wie zum Beispiel eines Ein/Ausschaltens des Schlüsselschalters (zum Beispiel eines Zündschalters) des Fahrzeugs, zu dem Zeitpunkt eines Speicherns der Umschreibedaten der Speichereinheit ändert, beeinträchtigt werden. Das heißt, das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem gewährleistet nicht höchst notwendigerweise die Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten, die in der Speichereinheit gespeichert sind, oder die Zweckmäßigkeit der Steuerprogramme und Steuerdaten, die umgeschrieben werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem zu schaffen, welches imstande ist, eine Zuverlässigkeit beim Umschreiben von Daten weiter zu verbessern, das den Freiheitsgrad bezüglich eines Zeitpunkts zum Erzielen von Umschreibedaten über ein Funkkommunikation und einen Zeitpunkt zum Ausführen des Umschreibens verbessert.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den in Anspruch 1 angegebenen Maßnahmen gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Um die vorhergehende Aufgabe zu lösen, ist ein in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem derart aufgebaut, dass es auf der Grundlage von Umschreibedaten, die von einer externen Einheit über eine Funkkommunikation zugeführt werden, mindestens entweder ein Steuerprogramm oder Steuerdaten zum Steuern einer in ein Fahrzeug eingebauten Vorrichtung, die in einem umschreibbaren Bereich eines nicht flüchtigen Speichers gespeichert sind, umschreibt. Dieses System speichert vorübergehend die Umschreibedaten zu einem Zeitpunkt eines Umschreibens mindestens entweder des Steuerprogramms oder der Steuerdaten, bestimmt die Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten, die gespeichert sind, und schreibt mindestens entweder das Steuerprogramm oder die Steuerdaten unter Verwendung der Umschreibedaten unter dem Zustand um, dass die gespeicherten Umschreibedaten als zweckmäßig bestimmt werden.
  • Das System verbessert den Freiheitsgrad bezüglich des Zeitpunkts zum Erzielen der Daten und des Zeitpunkts zum Ausführen des Umschreibens, wie zum Beispiel:
    • – wenn die externe Kommunikationsumgebung zulässig ist, werden die Daten über eine Funkkommunikation zugeführt und auch dann gespeichert, wenn der Zustand des Fahrzeugs nicht zum Umschreiben der Daten geeignet ist, zum Beispiel wenn der Schlüsselschalter des Fahrzeugs eingeschaltet ist; und
    • – wenn der Zustand des Fahrzeug zum Umschreiben der Daten geeignet ist, wie zum Beispiel wenn der Schlüsselschalter des Fahrzeugs ausgeschaltet ist, werden das Steuerprogramm und die Steuerdaten unter Verwendung der Umschreibedaten auch dann gespeichert, wenn das Fahrzeug an einem Ort einer schlechten Kommunikationsumgebung (zum Beispiel einem Tiefgaragenstellplatz) geparkt ist.
  • Daneben bestimmt dieses System die Zweckmäßigkeit der gespeicherten Umschreibedaten und schreibt das Steuerprogramm oder die Steuerdaten unter Verwendung der gespeicherten Umschreibedaten bezüglich des Zustands um, dass die gespeicherten Umschreibedaten zweckmäßig sind. Dies gewährleistet die Zweckmäßigkeit der gespeicherten Daten und verbessert weiterhin eine Zuverlässigkeit beim Umschreiben oder erneuten Programmieren der Daten.
  • Hierbei kann das Bestimmen einer Zweckmäßigkeit sein, zu bestimmen, ob ein besonderer Regelsatz im Voraus für die Daten selbst, wie zum Beispiel eine Prüfsumme, in einem Zustand erfüllt ist, zu dem die Umschreibedaten gespeichert worden sind. In diesem Fall kann es jedoch, wenn die vorhergehende besondere Regel erfüllt ist, passieren, dass die Daten auch dann als zweckmäßig bestimmt werden, wenn ein Fehler in den gespeicherten Umschreibedaten enthalten ist. Es ist deshalb erwünscht, dass das Bestimmen einer Zweckmäßigkeit auf der Grundlage eines Prüfens des Nachweises der gespeicheren Umschreibedaten und des Nachweises von Daten, die den vorhergehenden Daten entsprechen, von dem Standpunkt eines Aufrechterhaltens der Zweckmäßigkeit des Steuerprogramms und der Steuerdaten ausführt wird, die umgeschrieben werden. Der Nachweis kann auf entweder der Seite des Fahrzeugs (in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem) oder an der Quelle des Sendens der Umschreibedaten geprüft werden.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 ein Blockschaltbild eines in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystems einschließlich einer Beziehung zu einer Verwaltungszentrale gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ein Blockschaltbild insbesondere eines Hauptsteuersystems und eines Hauptsteuersystems in dem in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung;
  • 3 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens einer Datenumschreibeverarbeitung, die im Zusammenwirken mit dem Hauptsteuersystem und dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird;
  • 4 ein Flussdiagramm, das eine Verarbeitung zum Übertragen der Umschreibedaten darstellt, das in einer Verwaltungszentrale ausgeführt wird;
  • 5 ein Diagramm, das schematisch eine Verschiebung einer Merker- Information darstellt, die begleitend dem Fortschreiten der Umschreibeverarbeitung betätigt wird;
  • 6 ein Flussdiagramm, das ein detailliertes Verfahren der Umschreibeverarbeitung darstellt, die von dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird;
  • 7 ein Flussdiagramm, das ein Verfahren einer Datenspeicherverarbeitung darstellt, die in dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird;
  • 8 ein Blockschaltbild, das eine Speicherstruktur in einer Speichereinheit darstellt, welche die Umschreibedaten vorübergehend speichert;
  • 9 ein Flussdiagramm, das eine Verarbeitung zum Bestimmen der Zweckmäßigkeit darstellt, die von dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird;
  • 10 ein Flussdiagramm, das eine Verarbeitung zum Unterrichten des Beendens der Umschreibevorbereitung darstellt, die von dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird;
  • 11 ein Flussdiagramm, das eine Verarbeitung darstellt, die von dem Hauptsteuersystem zu der Zeit ausgeführt wird, zu der ein Zündschalter ausgeschaltet ist;
  • 12 ein Flussdiagramm, das eine Verarbeitung darstellt, die von dem Hauptsteuersystem zu der Zeit ausgeführt wird, zu der der Zündschalter eingeschaltet ist;
  • 13 ein Flussdiagramm, das eine Reaktionsverarbeitung als Reaktion auf eine Nutzeranweisung darstellt;
  • 14 ein Flussdiagramm, das eine Verarbeitung darstellt, die von dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird, das automatisch von einem Zeitgeber gestartet wird;
  • 15 ein Flussdiagramm, das eine Verarbeitung zum Umschreiben darstellt, die von dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird;
  • 16 ein Flussdiagramm, das eine Verarbeitung zum Bestimmen des Starts durch das Hauptsteuersystem darstellt;
  • 17 ein Ablaufdiagramm, das eine Datenumschreibeverarbeitung darstellt, die von einem in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung durchgeführt wird;
  • 18 ein Flussdiagramm, das eine Verarbeitung darstellt, die von der Verwaltungszentrale ausgeführt wird, wenn das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem eine primäre Verarbeitung und eine sekundäre Verarbeitung ausführt;
  • 19 ein Flussdiagramm, das eine Verarbeitung darstellt, die von dem Hauptsteuersystem ausgeführt wird, wenn das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem des Ausführungsbeispiels die primäre Verarbeitung und die sekundäre Verarbeitung ausführt;
  • 20 ein Blockschaltbild, das einen Speicher darstellt, der die Umschreibedaten in der Verwaltungszentrale hält; und
  • 21 ein Flussdiagramm einer Verarbeitung zum Überprüfen des Nachweises in der Verwaltungszentrale.
  • Nachstehend erfolgt die Beschreibung eines ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • Es wird auf 1 verwiesen. Ein in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem 100 beinhaltet eine Mehrzahl von elektronischen Steuersystemen zum Steuern von verschiedenen in ein Fahrzeug eingebauten Vorrichtungen und ein Hauptsteuersystem 140 zum gesamten Verwalten einer Information (zum Beispiel einer Versionsinformation von Steuerprogrammen), die diese elektronischen Steuersysteme betreffen. Diese Datenumschreibe-Steuersysteme sind über einen Kommunikationsbus 101, welcher ein Busnetzsystem, wie zum Beispiel einen CAN bzw. Controller Area Network bildet, elektrisch miteinander verbunden und tauschen eine Vielzahl von Daten über den Kommunikationsbus 101 aus. Hierbei kann die Mehrzahl von elektronischen Systemen elektronische Steuersysteme 110 bis 130 beinhalten, wie zum Beispiel:
    ein Motorsteuersystem bzw. eine Motor-ECU 110 zum Steuern des Einspritzens eines Kraftstoffs in den Motor, der in das Fahrzeug eingebaut ist;
    ein Getriebesteuersystem 120 zum automatischen Ändern des Geschwindigkeitsänderungsverhältnisses des Getriebes; und
    ein Bremssteuersystem 130 zum Steuern der Bremse des Fahrzeugs.
  • Eine Vielzahl von Zuständen eines Steuerns und Ergebnissen eines Steuerns werden zwischen den elektronischen Steuereinheiten 110 bis 130 über den Kommunikationsbus 101 ausgetauscht. Üblicherweise führen die elektronischen Steuersysteme 110 bis 130 Steuerprogramme, die in den nicht flüchtigen Speichern gespeichert sind, die darin enthalten sind,, auf der Grundlage einer Information, die ausgetauscht wird, und den Steuerdaten aus, die darin im Voraus gespeichert worden sind, und die vorhergehenden Steuervorgänge werden im Zusammenwirken ausgeführt. Bezüglich des Getriebesteuersystems 120 werden zum Beispiel, wenn ein Erfassungssignal (binäres Signal) von einem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor aufgenommen wird, der auf der Abtriebswelle des Getriebes vorgesehen ist, die Daten, die die Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation darstellen, auf der Grundlage des Erfassungssignals ausgebildet und werden als serielle Daten auf dem Kommunikationsbus 101 gesendet. Die seriellen Daten, die auf dem Kommunikationsbus 101 gesendet werden, werden zum Beispiel von dem Bremssteuersystem 130 aufgenommen, welches dann die seriellen Daten zum Steuern der Bremse des Fahrzeugs verwendet.
  • Das Hauptsteuersystem 140 ist eine Einheit, die die Umschreibedaten von einer externen Verwaltungszentrale 200, die die VIN-Codes bzw. Vehicle Identification Codes, von Fahrzeugen und eine Versionsinformation von Steuerprogrammen hält, über eine Funkkommunikation erzielt, und die Daten in den elektronischen Steuersystemen 110 bis 130 auf der Grundlage der Daten werden zugeführt.
  • Das heißt, es wird notwendig, die Inhalte der Steuerprogramme und die Daten, wie zum Beispiel die Steuerdaten, in den elektronischen Steuersystemen 110 bis 130 begleitend dem Aktualisieren und der Korrektur der Steuerprogramme umzuschreiben. In einem derartigen Fall erzielt das Hauptsteuersystem 140 zuerst von der Verwaltungszentrale 200 die Umschreibedaten (neue Daten, die umzuschreiben sind), die zum Umschreiben der Daten (Programme) verwendet werden. Auf der Grundlage der zugeführten Umschreibedaten, werden die Daten in den elektronischen Steuersystemen 110 bis 130 im Zusammenwirken mit dem elektronischen Steuersystem umgeschrieben, für welche das Umschreiben auszuführen ist. Nach einem Einbauen des Datenumschreibe-Steuersystems 100 in das Fahrzeug können die Steuerprogramme und die Daten, wie zum Beispiel die Steuerdaten in den elektronischen Steuersystemen 110 bis 130, einfach in dem letzten Zustand aufrecht erhalten werden.
  • In dem Fall des in einem Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystems 100, das die Umschreibedaten über eine Funkkommunikation erzielt, ist es wahrscheinlich, dass eine Zuverlässigkeit der zugeführten Daten abhängig von einer Änderung der Kommunikationsumgebung bezüglich der Verwaltungszentrale 200 und dem Zustand es Fahrzeugs abfallen kann.
  • In diesem Ausführungsbeispiel speichert deshalb das Hauptsteuersystem 140 das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem 100 zuerst vorrübergehend die Umschreibedaten, die über eine Funkkommunikation zugeführt werden, in seiner Speichereinheit und bestimmt die Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten, die gespeichert sind, zu dem Zeitpunkt eines Umschreibens der Steuerprogramme und der Steuerdaten. Deshalb wird das Umschreiben unter Verwendung der Umschreibedaten bezüglich einem Zustand ausgeführt, das die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit gespeichert sind, zweckmäßig sind, was es ermöglicht, eine Zuverlässigkeit beim Umschreiben (erneuten Programmieren) der Daten zu verbessern.
  • Daneben verbessert der vorhergehende Aufbau den Freiheitsgrad bezüglich des Zeitpunkts des Erzielens der Daten und des Zeitpunkts zum Ausführen des Umschreibens, wie zum Beispiel:
    • – wenn die Kommunikationsumgebung bezüglich einer Verwaltungszentrale 200 zulässig ist, werden die Daten über eine Funkkommunikation zugeführt und auch dann in der Speichereinheit gespeichert, wenn der Zustand des Fahrzeugs nicht zum Umschreiben der Daten geeignet ist, zum Beispiel wenn der Schlüsselschalter des Fahrzeugs eingeschaltet ist; und
    • – wenn der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben der Daten geeignet ist, zum Beispiel wenn der Schlüsselschalter des Fahrzeugs ausgeschaltet ist, werden die Steuerprogramme und die Steuerdaten unter Verwendung der Umschreibedaten, die in der Speichereinheit gespeichert sind, auch dann umgeschrieben, wenn das Fahrzeug an einem Ort einer schlechten Kommunikationsumgebung (zum Beispiel einem Tiefgaragenstellplatz) geparkt ist.
  • Das Hauptsteuersystem 140 und das Hauptsteuersystem 140 in dem in einem Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem 100 sind im Detail in 2 gezeigt. Hier wird es angenommen, dass die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 umzuschreiben sind.
  • Es wird auf 2 verwiesen. Das Hauptsteuersystem 140 ist mit einer Steuereinheit 141 zum Verarbeiten von verschiedenen Informationen als eine Zentrale aufgebaut. Die Steuereinheit 141 führt ein Steuerprogramm aus, das in einem Nur-Lese-Speicher gespeichert ist, der in der Steuereinheit 141 selbst enthalten ist, und tauscht verschiedene Daten bezüglich einer Funkkommunikationseinheit 142, einer Speichereinheit 143 und einer Kommunikationsvorrichtung 144 aus und führt eine arithmetische Operation auf der Grundlage dieser Daten durch.
  • Hierbei ist die Funkkommunikationseinheit 142 ein Teil, das den Austausch von
  • Daten zwischen der Funkkommunikation zwischen der Steuereinheit 141 und der Verwaltungszentrale 200 vermittelt. Die Funkkommunikationseinheit 142 ist mit einer Kommunikationszustand-Bestimmungseinheit 145 verbunden, welche die Qualität eines Kommunikationszustands bezüglich der Verwaltungszentrale 200 auf der Grundlage einer derartigen Information, wie einer Dichte der Funkwellen bestimmt, die durch eine Antenne empfangen werden. Abhängig von den Ergebnissen eines Bestimmens durch die Kommunikationszustand-Bestimmungseinheit 145 wird die Funkkommunikation zwischen der Steuereinheit 141 und der Verwaltungszentrale 200 verhindert. Die Funkkommunikationseinheit 142 ist weiterhin mit einer Zeitgeber 146 verbunden, welcher automatisch die Steuereinheit 141 ansteuert. Wenn ein Signal zum Stoppen der Steuereinheit 141 aus der Verwaltungszentrale 200 ausgegeben wird, führt die Funkkommunikationseinheit 142 ebenso eine Verarbeitung eines Erzeugens eines Ansteuersignals zu dem Zeitgeber 146 aus, um das Ansteuern der Steuereinheit 141 zu fördern.
  • Die Speichereinheit 143 ist eine Datenspeichereinheit, die vorrübergehend die Umschreibedaten speichert, die durch eine Funkkommunikation zugeführt werden, und weist einen Speicher, wie zum Beispiel einen Sicherungs-RAM, zum Halten der Daten in einem nicht flüchtigen Zustand auf. Die Kommunikationsvorrichtung 144 dient zum Vermitteln des Austauschs von Daten über den Kommunikationsbus 101 zwischen der Steuereinheit 141 und dem Hauptsteuersystem 140.
  • Beim Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 erzielt die Steuereinheit 141 zuerst die Umschreibedaten, die von der Verwaltungszentrale 200 über die Funkkommunikationseinheit 142 per Funk übertragen werden. Als nächstes werden die zugeführten Daten in der Speichereinheit 142 gespeichert und werden danach auf ihre Zweckmäßigkeit bestimmt. Als Ergebnis werden deshalb die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 unter Verwendung der vorhergehenden Daten im Zusammenwirken mit dem Hauptsteuersystem 140 bezüglich eines Zustands umgeschrieben, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, zweckmäßig sind. Genauer gesagt liest die Steuereinheit 141 die Umschreibedaten aus der Speichereinheit 143 aus und sendet die Daten, die aus dem Hauptsteuersystem 140 ausgelesen werden, über die Kommunikationsvorrichtung 144.
  • Das Motorsteuersystem 110 ist mit der Steuereinheit 111 als eine Zentrale aufgebaut, wobei die Steuereinheit 111 eine Vielzahl von arithmetischen Operationen auf der Grundlage einer Information ausführt, die zwischen einer Kommunikationsvorrichtung 112, einem Motorsteuerprogrammspeicher 113 und einem Umschreibesteuerprogrammspeicher 114 ausgetauscht werden.
  • Hierbei ist die Kommunikationsvorrichtung 112 ein Teil, dass den Austausch von Daten über den Kommunikationsbus 101 zwischen der Steuereinheit 111 und dem Hauptsteuersystem 140 vermittelt. Die Kommunikationsvorrichtung 112 ist ebenso mit einem Zeitgeber 115 verbunden, welcher automatisch die Steuereinheit 111 ansteuert. Wenn ein Signal zum Ansteuern der Steuereinheit 111 aus dem Hauptsteuersystem 140 ausgegeben wird, führt die Kommunikationsvorrichtung 112 ebenso eine Verarbeitung zum Erzeugen eines Ansteuersignals zu dem Zeitgeber 115 aus, um das Ansteuern der Steuereinheit 111 zu fördern.
  • Der Motorsteuerprogrammspeicher 113 ist ein Teil zum Speichern des Steuerprogramms und der Daten, wie zum Beispiel Steuerdaten, die zum Steuern des Motors verwendet werden, und weist einen elektronisch umschreibbaren nicht flüchtigen Speicher, wie zum Beispiel einen Flash-Speicher oder einen EEPRUM, auf.
  • Der Umschreibesteuerprogrammspeicher 114 weist einen geeigneten nicht flüchtigen Speicher (zum Beispiel einen EEPROM) auf, der das Steuerprogramm und die Daten, wie zu Beispiel die Steuerdaten, die von der Steuereinheit 111 zum Umschreiben der Daten in dem Motorsteuerprogrammspeicher 113 im Zusammenwirken mit der Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 verwendet werden, speichert.
  • In dem vorhergehenden Motorsteuersystem 110 in dem, wie es bekannt ist, nimmt die Steuereinheit 111 die Betriebsinformation, wie zum Beispiel eine Fahrzeuggeschwindigkeitsinformation, die auf den Kommunikationsbus 101 gesendet wird, auf und führt das Steuerprogramm aus, das in dem Motorsteuerprogrammspeicher 113 gespeichert ist, um den Motor zu steuern.
  • Hier nimmt jedoch, um die Daten in dem Motorsteuerprogrammspeicher 113 umzuschreiben, die Steuereinheit 111 über die Kommunikationsvorrichtung 112 die Umschreibedaten, die auf dem Kommunikationsbus 101 gesendet werden, von dem Hauptsteuersystem 140 auf. Als nächstes wird unter Verwendung der derart zugeführten Daten ein Steuerprogramm in dem Umschreibesteuerprogrammspeicher 114 ausgeführt, um die Daten in dem Motorsteuerprogrammspeicher 113 umzuschreiben. Beim Ausführen der Kommunikation zwischen dem Motorsteuersystem 110 und dem Hauptsteuersystem 140 ist es praktisch erwünscht, eine geeignete Kommunikationsprüfung, wie zum Beispiel eine Summenprüfung, auszuführen.
  • Der vorhergehende Innenaufbau des Motorsteuersystems 110 ist im Allgemeinen anderen elektronischen Steuersystemen 120 und 130 gemeinsam.
  • Beim Ausführen der Umschreibeverarbeitung, die in 3 gezeigt ist, führt die Verwaltungszentrale 200 zuerst die Getriebeverarbeitung gemäß einem Verfahren aus, das in einem Flussdiagramm in 4 gezeigt ist.
  • Das heißt, wie es in 4 gezeigt ist, sendet die Verwaltungszentrale 200 wiederholt die Umschreibedaten zu den Datenumschreibe-Steuersystemen 100, das in ein Fahrzeug eingebaut sind, bis eine Umschreibebeendigungsbenachrichtigung, die das Beenden eines Umschreibens der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 anzeigt, von dem Fahrzeug empfangen wird, für welche die Daten umzuschreiben sind (Schritt S11 und S12). Hierbei wird in diesem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung die Übertragungsverarbeitung der Verwaltungszentrale 200 durch eine Paketkommunikation ausgeführt und werden die Umschreibedaten, die übertragen werden, in eine Einheit eines Datenblocks (Einheit eines Pakets) geteilt. Die Übertragungsverarbeitung überträgt weiterhin eine ID (einen VIN-Code oder eine Erzeugnisnummer) zum Bestimmen des Fahrzeugs oder des elektronischen Steuersystems, für welche die Daten umzuschreiben sind, und eine Benachrichtigung, die das Umschreiben von Daten anfordert (Umschreibeanforderung).
  • Für die Getriebeverarbeitung empfängt die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 des in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystems 100 die Umschreibedaten, die von der Verwaltungszentrale 200 per Funk übertragen werden, wie es in 3 gezeigt ist, und führt eine primäre Verarbeitung (Verarbeitung #1) zum Speichern der Daten in der Speichereinheit 143 aus (Schritt S1). Als Nächstes wird auf der Grundlage der Daten, die erneut von der Verwaltungszentrale 200 gesendet werden, eine sekundäre Verarbeitung (Verarbeitung #2) zum Bestimmen der Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten ausgeführt, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind.
  • Als Nächstes wird in einem Schritt S300 eine tertiäre Verarbeitung (Verarbeitung #3) zum Unterrichten des Nutzers über das Beenden eines Vorbereitens zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 unter dem Zustand ausgeführt, dass die in der Speichereinheit 143 gespeicherten Daten zweckmäßig sind. Als Reaktion auf die Anweisung des Nutzers zum Umschreiben der Daten durch die tertiäre Verarbeitung wird eine quaternäre Verarbeitung (Verarbeitung #4) zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 im Zusammenwirken mit dem Motorsteuersystem 110 ausgeführt (Schritt S 4). Wenn die Daten in dem Motorsteuersystem 140 auf das Ausführen eine Reihe von Verarbeitungen (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) umgeschrieben worden sind, wird die Umschreibebeendigungsunterrichtung, die das Beenden eines Umschreibens unterrichtet, zu der Verwaltungszentrale 200 übertragen, um die Umschreibeverarbeitung zu beenden.
  • In diesem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird die Umschreibeverarbeitung (primäre bis quaternäre Verarbeitung) auf eine nachstehend beschriebene Weise als Reaktion auf die ID oder die Umschreibeanforderung zusammen mit den Umschreibedaten oder auf der Grundlage der folgenden drei Arten einer Merkerinformation, die in einer Form betätigt werden, die in 5 dargestellt ist, zu jeder Zeit übertragen, zu der die Umschreibedaten von der Verwaltungszentrale 200 übertragen werden.
  • Hierbei werden, wie es später beschrieben wird, die folgenden drei Arten einer Merkerinformation in einem in der Speichereinheit 141 enthaltenen Sicherungs-RAM gespeichert und von der Steuereinheit 141 ausgeführt.
    • – Ein primärer Verarbeitungsmerker (Merker #1), der in einer Form synchron zu einer Dauer eines Ausführens der primären Verarbeitung betätigt wird (Schritt S1).
    • – Ein sekundärer Verarbeitungsmerker (Merker #2), der in einer Form synchron zu einer Dauer eines Ausführens der sekundären Verarbeitung betätigt wird (Schritt S2).
    • – Tertiäre und quaternäre Verarbeitungsmerker (Merker #3 und #4), die in einer Form synchron zu Dauern eines Ausführens der tertiären und quaternären Verarbeitungen betätigt werden (Schritte S3 und S4).
  • 6 zeigt ein Flussdiagramm, das ein detailliertes Verfahren der Umschreibeverarbeitung (primären Verarbeitung bis quartiären Verarbeitung) darstellt, das auf der Grundlage der Logikpegel von diesen drei Arten einer Merkerinformation ausgeführt wird. Diese Verarbeitungen werden zu jeder Zeit ausgeführt, zu der die Daten (der Datenblock), der in eine Einheit eines Pakets geteilt ist, empfangen werden.
  • Das heißt, in der Umschreibeverarbeitung bestätigt die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 zuerst in einem Schritt S21, ob die Daten (ID) aus der Verwaltungszentrale 200 das Bezugsfahrzeug bezeichnen, in welches das Datenumschreibe-Steuersystem eingebaut ist. Wenn die ID das Bezugsfahrzeug bezeichnet, wird nachfolgend in Schritten S22 und S23 ein Bezug zu den Logikpegeln des sekundären Verarbeitungsmerkers und den tertiären und quaternären Verarbeitungsmerkern durchgeführt.
  • Als Ergebnis wechselt, wenn der sekundäre Verarbeitungsmerker, die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker alle einen logischen [L(niedrig)] Pegel aufweisen, die Steuereinheit 141 die Verarbeitung zu einem nächsten Schritt S24, als in einem Zustand zu sein, in dem die primäre Verarbeitung (Schritt S1) auszuführen ist, wie es in 5 gezeigt ist. Wenn es in dem Schritt S24 bestimmt wird, dass das Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 nicht beendet worden ist, wird eine Datenspeicherverarbeitung ausgeführt, um die empfangenen Umschreibedaten in der Speichereinheit 143 zu speichern (Schritt S100). Daher werden die Verarbeitungen der Schritte S21 bis S24 und der Schritt S100 als die primäre Verarbeitung ausgeführt (Schritt S1). Details der Datenspeicherverarbeitung (Schritt S100) werden später unter Bezugnahme auf 7 geschrieben.
  • In der Verarbeitung des Schritts S23 beendet jedoch, wenn die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker einen logischen [H(hohen)] Pegel aufweisen, die Steuereinheit 141 das Steuern, nachdem es bestätigt worden ist, dass die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel aufweisen, als in einem Zustand zu sein, in dem die tertiäre Verarbeitung oder die quaternäre Verarbeitung auszuführen ist, wie es vorhergehend in 5 gezeigt ist.
  • In der Verarbeitung des vorhergehenden Schritts S22 ist andererseits, wenn der sekundäre Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel aufweist, der Zustand derart, dass die sekundäre Verarbeitung (Schritt S2) ausgeführt werden kann, wie es vorhergehend in 5 gezeigt ist. In diesem Fall führt deshalb die Steuereinheit 141 in einem nächsten Schritt S200 eine Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung (sekundäre Verarbeitung) zum Bestimmen der Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, auf der Grundlage der Daten aus, die zuvor empfangen worden sind. Daher werden die Verarbeitungen der Schritte S21, S22 und S200 als die sekundäre Verarbeitung ausgeführt (Schritt S2). Details der Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung (Schritt S200) werden später unter Bezugnahme auf 9 beschrieben.
  • Nachdem die Verarbeitung des Schritts S200 ausgeführt worden ist, bestätigt die Steuereinheit 141 den logischen Pegel der tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker in einem Schritt S25. Wenn die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker der logisch hohe Pegel sind, führt die Steuereinheit 141 in einem nächsten Schritt S300 eine Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsbenachrichtigung (tertiäre Verarbeitung) zum Unterrichten des Nutzers über die Beendigung eines Vorbereitens zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 auf der Grundlage aus, dass die Daten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, zweckmäßig sind. Daher werden die Verarbeitungen der Schritte S25 und S300 als die tertiäre Verarbeitung ausgeführt (Schritt S3). Details der Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung (Schritt S300) werden später unter Bezugnahme auf 10 beschrieben.
  • Hierbei bedeutet jedoch, wenn die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker in dem Schritt S25 den logisch niedrigen Pegel aufweisen, dass die Umschreibedaten, die in dem Speicher 143 gespeichert sind, in dem Schritt S200 als nicht zweckmäßig bestimmt worden sind. In diesem Fall beendet die Steuereinheit 141 das Steuern zu einem Augenblick, zu dem es bestimmt wird, dass die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker der logisch niedrige Pegel sind.
  • Die Datenspeicherverarbeitung, die als eine Verarbeitung des Schritts S100 ausgeführt wird, die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung, die als eine Verarbeitung des Schritts S200 ausgeführt wird, und die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung, die als eine Verarbeitung des Schritts S300 ausgeführt wird, werden hier im weiteren Detail unter Bezugnahme auf die 7, 9 und 10 beschrieben.
  • Es wird zuerst auf 7 verwiesen. Das Verfahren der Datenspeicherverarbeitung (Schritt S100) wird nachstehend im Detail beschrieben.
  • In der Verarbeitung (6) in dem Schritt S24 führt, wenn es bestimmt wird, dass die Verarbeitung zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 noch nicht beendet worden ist, das Hauptsteuersystem 140 die Datenspeicherverarbeitung zum Speichern der empfangenen Umschreibedaten in der Speichereinheit 143 in dem Schritt S100 aus, wie es zuvor beschrieben worden ist.
  • Genauer gesagt stellt, wie es in 7 gezeigt ist, zu der Zeit eines Speicherns der Umschreibedaten in der Speichereinheit 143 die Steuereinheit 141 in dem Hauptdatenumschreibe-Steuersystem 140 zuerst in dem Schritt S101 den primären Verarbeitungsmerker ein, um den logisch hohen Pegel anzunehmen. Als Nächstes werden in einem Schritt S102 die übertragenen Umschreibedaten, die in einer Einheit eines Datenblocks (Einheit eines Pakets) geteilt sind, in einem Speicherbereich 143a in der Speichereinheit 143 in einer Form gespeichert, die in 8 gezeigt ist. Als nächstes wird es in einem Schritt S103 bestimmt, ob die Datenblöcke (Datenblock [1] bis Datenblock [n]) der Umschreibedaten alle in der Speichereinheit 143 gespeichert sind. Als Ergebnis wird, wenn es bestimmt wird, dass die Datenblöcke der Umschreibedaten noch nicht alle in der Speichereinheit 143 gespeichert worden sind, die Datenspeicherverarbeitung einmal beendet, um zu warten, bis ein nächster Datenblock durch eine Paketkommunikation empfangen wird. In diesem Fall werden die Verarbeitungen der Schritte S101 bis S103 zu jeder Zeit wiederholt ausgeführt, zu der die Umschreibedaten in einer Einheit eines Datenblocks empfangen werden, bis es bestimmt wird, dass die Datenblöcke der Umschreibedaten alle in der Speichereinheit 143 gespeichert sind.
  • Als Ergebnis der vorhergehenden Verarbeitung führt, wenn es bestimmt wird, dass die Datenblöcke (Datenblock [1] bis Datenblock [n]) der Umschreibedaten alle in der Speichereinheit 143 gespeichert worden sind, wie es in 8 gezeigt ist, die Steuereinheit 141 eine Verarbeitung des Schritts S104 durch. In dem Schritt S104 endet die Datenspeicherverarbeitung zu einem Augenblick, zu dem der primäre Verarbeitungsmerker gesetzt wird, um den logisch niedrigen Pegel anzunehmen, und der sekundäre Verarbeitungsmerker gesetzt wird, um den logisch hohen Pegel anzunehmen.
  • Durch Betätigen des primären Verarbeitungsmerkers und des sekundären Verarbeitungsmerkers, wie es zuvor beschrieben worden ist, führt die Steuereinheit 141 als nächstes die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung (Schritt S200) zum Bestimmen der Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten aus, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, wie es vorhergehend in 5 gezeigt worden ist. Hierbei empfängt in diesem Ausführungsbeispiel die Steuereinheit 141 die Daten, die erneut von der Verwaltungszentrale 200 empfangen werden, als Prüfungsdaten, die den Umschreibedaten entsprechen, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, und führt die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung auf der Grundlage eines Prüfens des Nachweises der empfangenen Daten und der gespeicherten Daten aus.
  • Als Nächstes wird die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung (Schritt S200) unter Bezugnahme auf 9 beschrieben.
  • Das heißt in der Verarbeitung des Schritts S22 (6) führt, wenn der sekundäre Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annimmt, das Hauptsteuersystem 140 in dem Schritt S200 die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung zum Bestimmen der Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, auf der Grundlage der empfangenen Daten aus.
  • Genauer gesagt liest beim Bestimmen der Zweckmäßigkeit, wie es in 9 gezeigt ist, die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 in dem Schritt S201 zuerst aus der Speichereinheit 143 den Datenblock der vorhergehenden Umschreibedaten aus, die dem Datenblock der empfangenen Nachweisdaten entsprechen. Als Nächstes wird in dem Schritt S202 der empfangene Datenblock (Nachweisdaten) mit dem Datenblock verglichen, der ausgelesen wird (Umschreibedaten) (Nachweisprüfung). Als Ergebnis wird es, wenn die zwei Datenblöcke übereinstimmen, in dem Schritt S203 bestimmt, ob die Nachweisprüfung für alle Datenblöcke (Datenblock [1] bis Datenblock [n]) beendet ist, die die Umschreibedaten bilden, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind.
  • Wenn es in dem Schritt S203 bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung noch nicht beendet ist, wird die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung einmal beendet, um zu warten, bis der nächste Datenblock durch die Paketkommunikation empfangen wird. Das heißt in diesem Fall werden die Verarbeitungen der Schritte S201 bis S203 wiederholt ausgeführt, bis es bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung alle Datenblöcke (Datenblock [1] bis Datenblock [n]) betreffend beendet ist, die die Umschreibedaten bilden, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind.
  • Hier führt jedoch, wenn es in dem Schritt S202 bestimmt wird, dass die vorhergehenden zwei Datenblöcke nicht übereinstimmen, die Steuereinheit 141 die Verarbeitung der Schritte S206 bis S208 zu dem Augenblick aus, zu dem es bestimmt wird, dass diese zwei Datenblöcke nicht übereinstimmen. In dem Schritt S206 wird zuerst die Tatsache, dass die vorhergehenden Nachweisprüfungen nicht übereinstimmen (nicht in Übereinstimmung sind) zu der Verwaltungszentrale 200 unterrichtet. Als Nächstes wird in einem Schritt S207 der sekundäre Verarbeitungsmerker gesetzt, um den logischen niedrigen Pegel anzunehmen. Als Nächstes werden in dem Schritt S208 die Datenblöcke (Datenblock [1] bis Datenblock [n]), die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, alle gelöscht. Durch die vorhergehenden Verarbeitungen (Schritte S206 bis S208) führt die Steuereinheit 141 die vorhergehende Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) erneut startend mit der Datenspeicherverarbeitung (primäre Verarbeitung) aus.
  • Wenn es andererseits bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung betreffend allen Datenblöcken (Datenblock [1] bis Datenblock [n]) in einem Schritt S203 als Ergebnis eines wiederholten Ausführens der Verarbeitungen der Schritte S201 bis S203 beendet ist, führt die Steuereinheit 141 die Verarbeitung des nächsten Schritts S204 aus. Das heißt, die Tatsache, dass die Nachweisüberprüfungen in dem Schritt S204 übereinstimmen, wird zu der Verwaltungszentrale 200 unterrichtet. Danach endet die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung zu einem Augenblick, zu dem der sekundäre Verarbeitungsmerker gesetzt wird, um den logisch niedrigen Pegel anzunehmen, und werden die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker in dem Schritt S205 gesetzt, um den logisch hohen Pegel anzunehmen.
  • Daher führt, da der sekundäre Verarbeitungsmerker und die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker gesetzt werden, die Steuereinheit 141 die Umschreibevorbereitunsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung (Schritt S300) aus, um den Nutzer über die Tatsache zu unterrichten, dass die Vorbereitung zum Umschreiben der Daten in der Hauptsteuereinheit 140 beendet ist, wie es vorhergehend in 5 gezeigt ist.
  • Als Nächstes wird unter Bezugnahme auf 10 die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung (Schritt S200) beschrieben.
  • Das heißt in der Verarbeitung (6) in dem Schritt S25 führt, wenn es nun angenommen wird, dass die vorhergehenden tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annehmen, das Hauptsteuersystem 140 in dem Schritt S300 die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung aus, um den Nutzer über die Beendigung eines Vorbereitens zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 zu unterrichten, wie es zuvor beschrieben worden ist.
  • Genauer gesagt überwacht beim Unterrichten des Nutzers, wie es in 10 gezeigt ist, die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S310 zuerst das Ausgangssignal aus einem Sitzsensor, der erfasst, ob der Fahrer (Nutzer) sitzt. Der Sitzsensor kann zum Beispiel einen Drucksensor aufweisen, der die Höhe eines Drucks erfasst, der auf den Sitz ausgeübt wird, wenn der Fahrer sitzt. Als Ergebnis endet, wenn es auf der Grundlage des Ausgangssignals aus dem Sitzsensor bestimmt wird, dass der Fahrer auf dem Sitz sitzt, das Steuern zu einem Augenblick, zu dem der Nutzer in einem Schritt S302 über die Beendigung eines Vorbereitens zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 durch die Anzeige auf einem Schirm eines Navigationssystems unterrichtet wird, das in den Fahrgastraum eingebaut ist.
  • Hierbei schreitet jedoch, wenn es in dem Schritt S301 bestimmt wird, dass der Fahrer nicht auf dem Sitz sitzt, die Routine zu einer Verarbeitung in einem Schritt S303 fort. In der Verarbeitung des Schritts S303 endet das Steuern zu einem Augenblick, zu dem der Fahrer über die Tatsache, dass das Vorbereiten zum Umschreiben der Daten im Hauptsteuersystem 140 beendet ist, durch das Übertragen einer Nachricht (E-Mail) zu einem Mobiltelefon unterrichtet wird, das im Voraus registriert worden ist. Genauer gesagt wird die Verarbeitung in dem Schritt S303 durch die Steuereinheit 141 ausgeführt, welche zu der Verwaltungszentrale 200 ein Signal einer Unterrichtung per Nachricht (E-Mail) durch die Funkkommunikationseinheit 142 überträgt. Das heißt in diesem Fall überträgt die Verwaltungszentrale 200 die Nachricht (E-Mail) zu dem Mobiltelefon, das im Voraus registriert worden ist, auf der Grundlage des Empfangs der Signale.
  • Nach dem Ende der Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung wartet die Steuereinheit 141 im Allgemeinen, bis ein Umschreiben der Daten von dem Nutzer angewiesen wird. Das Anweisen durch den Nutzer wird durch zum Beispiel ein Betätigen eines Schalters des Navigationssystems oder durch Übertragen einer Nachricht zu der Verwaltungszentrale 200 als Reaktion auf die vorhergehende E-Mail bewirkt. Durch den vorhergehenden Vorgang weist der Nutzer weiterhin ein Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 an oder weist ein Auslöschen des Umschreibens der Daten an. In diesem Ausführungsbeispiel wird zugelassen, dass der Nutzer die Zeit zum Starten des Umschreibens für das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem 100 als ein Ausführungsbeispiel zum Anweisen des Umschreibens anweist. Das heißt in diesem Fall wird eine Zeitgeberzeit, die dem Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens entspricht, wie es von dem Nutzer angewiesen wird, an dem Zeitgeber 146 in dem Hauptsteuersystem 140 eingestellt.
  • In diesem Ausführungsbeispiel führt jedoch, um das Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 glatter auszuführen, die Steuereinheit 141 erneut die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung, wenn keine Betätigung durch den Nutzer ausgeführt worden ist, zu einem Augenblick, zu dem der Zündschalter des Fahrzeugs ausgeschaltet wird, und zu einem Augenblick aus, zu dem der Zündschalter eingeschaltet wird.
  • Die 11 und 12 zeigen Flussdiagramme, die Verfahren einer Verarbeitung darstellen, die zu Augenblicken ausgeführt wird, zu denen der Zündschalter ausgeschaltet und eingeschaltet wird.
  • Nachstehend wird unter Bezugnahme auf 11 zuerst die Verarbeitung zu dem Augenblick beschrieben, zu dem der Zündschalter ausgeschaltet wird.
  • Das heißt, wenn der Zündschalter nun ausgeschaltet wird, hält die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S31 zuerst den Zustand eines Zuführens von elektrischer Energie von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie aufrecht, die von einem Hauptrelais gesteuert wird. Weiterhin wird die Zeit von dem Zeitgeber (Hauptrelaiszeitgeber) als Reaktion auf den Start des Hauptrelaissteuerns gezählt. Als Nächstes wird es bestimmt, ob die Zeitgeberzeit (Augenblick zum Starten des Umschreibens der Daten) an dem Zeitgeber 146 (Schritt S34) unter dem Zustand eingestellt worden ist, dass der primäre Verarbeitungsmerker und der sekundäre Verarbeitungsmerker beide den logisch niedrigen Pegel annehmen und die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annehmen (Schritte S32 und S33). Als Ergebnis ist, wenn die Zeit zum Starten des Umschreibens der Daten eingestellt worden ist, die Betätigung durch den Nutzer bereits ausgeführt worden, wie es zuvor beschrieben worden ist. In diesem Fall beendet deshalb die Steuereinheit 141 das Steuern zu einem Augenblick, zu dem die elektrische Energie nicht länger von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie zugeführt wird, in einem Schritt S35, wie es von dem Hauptrelais gesteuert wird.
  • Andererseits bedeutet es, wenn der Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens der Daten noch nicht in dem Schritt S34 eingestellt worden ist, dass die Betätigung noch nicht von dem Nutzer ausgeführt worden ist. Deshalb führt die Steuereinheit 141 erneut die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung (Schritt S300) zum Unterrichten des Nutzers über die Beendigung eines Vorbereitens zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 aus. Als Nächstes endet das Steuern in dem Schritt S35 zu einem Augenblick, zu dem die elektrische Energie nicht länger von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie zugeführt wird, wie es von dem Hauptrelais gesteuert wird. Durch die vorhergehende Verarbeitung werden die Daten glatter in dem Hauptsteuersystem 140 umgeschrieben.
  • Andererseits werden, wenn die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker den logisch niedrigen Pegel in dem Schritt S33 annehmen, die drei Arten einer Werteinformation alle den logisch niedrigen Pegel annehmen und ist die Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) noch nicht ausgeführt worden, wie es vorhergehend in 5 gezeigt ist. Deshalb gibt die Steuereinheit 141 die Verarbeitung des Schritts S35 ohne ein Ausführen der Verarbeitungen der Schritte S34 und S300 aus und endet das Steuern zu einem Augenblick, wenn die elektrische Energie nicht länger von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie zugeführt wird, wie es durch das Hauptrelais gesteuert wird.
  • Weiterhin ist, wenn entweder der primäre Verarbeitungsmerker oder der sekundäre Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel in dem Schritt S32 annehmen, die Datenspeicherverarbeitung (Schritt S100) oder die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung (Schritt S200) bereit, ausgeführt zu werden. Das heißt der Zündschalter wird ausgeschaltet, so dass die Steuereinheit 141 die Umschreibedaten oder die Nachweisdaten unberücksichtigt der Funkkommunikation empfängt, welche mit der Verwaltungszentrale 200 stattfindet.
  • In diesem Fall hält deshalb die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 den Zustand eines Zuführens der elektrischen Energie von der in eine Fahrzeug eingebauten Batterie für eine Zeitdauer aufrecht, die für die Datenkommunikation erforderlich ist, und setzt die Datenspeicherverarbeitung (Schritt S100) und die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung (Schritt S200) fort. Daher werden die Datenspeicherverarbeitung (Schritt S100) und die Zweckmäßigkeitsbestimmungsverarbeitung (Schritt S200) geeignet unberücksichtigt der Betätigung des Zündschalters ausgeführt.
  • Hierbei kann es jedoch häufig erwünscht sein, die Kommunikation von Daten von dem Standpunkt eines Aufrechterhaltens einer Zuverlässigkeit der Umschreibeverarbeitung (primären Verarbeitung bis quaternären Verarbeitung) aufrechtzuerhalten, wie zum Beispiel, wenn das Fahrzeug an einem Ort einer schlechten Kommunikationsumgebung (zum Beispiel einem Tiefgaragenstellplatz) parkt, oder wenn die Versorgungsspannung der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie niedriger als ein unterer Grenzwert ist, welcher zum Ausführen der Kommunikation erforderlich ist. Deshalb unterbricht, wenn die Zeit, die von dem Hauptrelaiszeitgeber gezählt wird, einen oberen Grenzwert überschreitet oder unterbricht, der als eine Zeit eingestellt worden ist, die für die Datenkommunikation erforderlich ist, oder wenn die Spannung der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie niedriger als der untere Grenzwert wird, die Steuereinheit 141 die Datenkommunikation in einem Schritt S36. Deshalb wird eine Kommunikationsunterbrechungshistorie, die das Unterbrechen einer Datenkommunikation darstellt, in dem Sicherungs-RAM gespeichert, der in der Steuereinheit 141 enthalten ist (Schritt S37), und das Steuern endet zu einem Augenblick, zu dem die elektrische Energie nicht länger von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie zugeführt wird, wie es von dem Hauptrelais gesteuert wird (Schritt S35). Wie es später beschrieben wird, führt durch die vorhergehende Verarbeitung (Schritt S35 bis S37) die Steuereinheit 141 erneut die Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) aus, die mit der Datenspeicherverarbeitung (primären Verarbeitung) startet.
  • Als Nächstes wird nachstehend unter Bezugnahme auf 12 eine Verarbeitung beschrieben, die zu einem Augenblick ausgeführt wird, zu dem der Zündschalter eingeschaltet wird.
  • Hierbei bestimmt, wenn der Zündschalter eingeschaltet wird, die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 zuerst in einem Schritt S41, ob die vorhergehende Kommunikationsunterbrechungshistorie in dem Sicherungs-RAM gespeichert worden ist, der in der Steuereinheit 141 enthalten ist. Als Ergebnis unterbricht, wenn es bestimmt wird, dass die vorhergehende Historie gespeichert worden ist, die Steuereinheit 141 die Kommunikation mit der Verwaltungszentrale 200 und führt aufeinanderfolgend die Verarbeitungen der Schritte S42 bis S44 aus, um erneut die Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) auszuführen, die mit der Datenspeicherverarbeitung (primären Verarbeitung) starten.
  • Das heißt die Steuereinheit 141 löscht zuerst in dem Schritt S42 die in der Speichereinheit 143 gespeicherten Daten (Umschreibedaten und Nachweisdaten) aus, die durch ein Kommunikation mit der Verwaltungszentrale 200 empfangen worden sind. Als Nächstes wird, nachdem der primäre Verarbeitungsmerker, der sekundäre Verarbeitungsmerker und die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker eingestellt worden sind, um den logisch niedrigen Pegel anzunehmen (Schritt S43) die Kommunikationsunterbrechungshistorie aus dem Sicherungs-RAM gelöscht, der in der Steuereinheit 141 enthalten ist (Schritt S44). Durch die Verarbeitung dieser Schritte S42 bis S44 führt die Steuereinheit 141 erneut die Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) aus, wie es zuvor beschrieben worden ist, wobei mit der Datenspeicherverarbeitung (primären Verarbeitung) gestartet wird. Danach wird es in einem Schritt S45 bestimmt, ob die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annehmen. Das Steuern endet zu einem Augenblick, zu dem es bestimmt wird, dass die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annehmen.
  • Das Steuern endet zu einem Augenblick, zu dem es bestimmt wird, dass die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker den logisch niedrigen Pegel annehmen.
  • In einem Schritt S41 führt jedoch, wenn die Kommunikationsunterbrechnungshistorie nicht in dem Sicherungs-RAM gespeichert worden ist, der in der Steuereinheit 141 enthalten ist, die Steuereinheit 141 die Verarbeitung des Schritts S45 aus, ohne die Verarbeitung der Schritt S42 bis S44 auszuführen. Wenn es in dem Schritt S45 bestimmt wird, dass die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annehmen, wird es in einem Schritt S46 bestimmt, ob ein Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens von Daten an dem Zeitgeber 146 eingestellt worden ist. Wenn der Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens der Daten nicht eingestellt worden ist, bestimmt die Steuereinheit 141, dass die Betätigung noch nicht von dem Nutzer ausgeführt worden ist, und führt erneut die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung (Schritt S300) aus, um den Nutzer über die Beendigung eines Vorbereitens zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 zu unterrichten. Durch die vorhergehende Verarbeitung können die Daten glatter in dem Hauptsteuersystem 140 umgeschrieben werden.
  • Andererseits beendet, wenn der Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens der Daten in dem Schritt S46 eingestellt worden ist, die Steuereinheit 141 das Steuern unter der Annahme, dass das Einstellen bereits von dem Nutzer ausgeführt worden ist.
  • Wenn die Betätigung von dem Nutzer ausgeführt wird, nachdem die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung (Schritt S300) wiederholt ausgeführt worden ist, führt die Steuereinheit 141 als Nächstes die Reaktionsverarbeitung (quaternäre Verarbeitung) als Reaktion auf die Anweisung durch den Nutzer aus.
  • 13 zeigt ein Flussdiagramm, das ein Verfahren der Reaktionsverarbeitung als Reaktion auf die Nutzeranweisung darstellt. Diese Verarbeitung wird als Nächstes unter Bezugnahme auf 13 beschrieben.
  • Um diese Verarbeitung auszuführen, bestimmt die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 zuerst in einem Schritt S401, ob die Betätigung durch den Nutzer ist, das Umschreiben von Daten in dem Hauptsteuersystem 140 anzuweisen. Wenn die Betätigung durch den Nutzer ist, das Umschreiben von Daten auszulöschen endet das Steuern, um das Umschreiben von Daten in dem Hauptsteuersystem 140 zurückzustellen.
  • Andererseits bestimmt, wenn es in dem Schritt S401 bestimmt wird, dass die Betätigung durch den Nutzer ist, die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 umzuschreiben, die Steuereinheit 141 in einem Schritt S402, ob es angefordert (angewiesen) worden ist, den Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens von Daten einzustellen. Wenn es bestimmt wird, dass es keine Anweisung zum Einstellen des Zeitpunkts zum Starten des Umschreibens von Daten gibt, führt die Steuereinheit 141 in einem Schritt S403 die Umschreibeausführungsverarbeitung zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 unter Verwendung der Umschreibedaten aus, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind.
  • Wenn es andererseits in dem Schritt S402 bestimmt wird, dass der Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens der Daten eingestellt worden ist, stellt die Steuereinheit 141 in einem Schritt S404 eine Zeitgeberzeit an dem Zeitgeber 146 auf den Zeitpunkt eines Startens des Umschreibens verlassend ein, die von dem Nutzer angewiesen wird. Daher führt die Steuereinheit 141 die Umschreibeausführungsverarbeitung (Schritt S403) aus, die automatisch von dem Zeitgeber 146 angesteuert wird. Genauer gesagt wird, wie es in 14 gezeigt ist, wenn die Zeitgeberzeit, die vorhergehend eingestellt worden ist, verstreicht, die Steuereinheit 141 automatisch von dem Zeitgeber 146 angesteuert, um die Umschreibeausführungsverarbeitung (Schritt S403) in einem Zustand auszuführen, das die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annehmen (Schritt S61).
  • 15 zeigt ein Flussdiagramm, das ein Verfahren des Verarbeitens zum Ausführen der Umschreibeausführungsverarbeitung darstellt. Diese Verarbeitung wird als Nächstes unter Bezugnahme auf 15 beschrieben.
  • Wenn es in dem Schritt S 403 (13) bestimmt wird, das kein Zeitpunkt zum Starten des Umschreibens bezeichnet worden ist, oder in einem Schritt S61 (14) bestimmt wird, dass die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker den logisch hohen Pegel annehmen, führt das Hauptsteuersystem 140 die Umschreibeausführungsverarbeitung in dem Schritt S403 aus.
  • Beim Durchführen der Umschreibeausführungsverarbeitung, wie sie in 15 gezeigt ist, bestimmt die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 zuerst in einem Schritt S411, ob die elektrische Energie der Steuereinheit 111 in dem Hauptsteuersystem 140 zugeführt worden ist, für welche die Daten umzuschreiben sind. Wenn der Steuereinheit 111 noch nicht die elektrische Energie zugeführt worden ist, wird eine Anweisung zu dem Hauptsteuersystem 140 ausgegeben, die Steuereinheit 111 (Schritt 412) anzusteuern, bis der Steuereinheit 111 die elektrische Energie zugeführt wird.
  • Wenn es in dem Schritt S411 bestimmt wird, dass das Hauptsteuersystem 140 automatisch von dem Zeitgeber 115 angesteuert wird und dass der Steuereinheit 111 die elektrische Energie zugeführt worden ist, erzeugt die Steuereinheit 141 in einem Schritt S413 eine Anweisung zu dem Hauptsteuersystem 140, um das Ausführen einer Diagnoseverarbeitung zu sperren.
  • In diesem Ausführungsbeispiel führt das Hauptsteuersystem 140 ein Fehlersucheverarbeitung (Diagnoseverarbeitung) für eine in ein Fahrzeug eingebaute Vorrichtung aus, die durch Ansteuern durch die Steuereinheit 111 zu steuern ist. Bezüglich dieses Punkts in diesem Ausführungsbeispiel wird eine Anweisung in einem Schritt S413 ausgegeben, um das Ausführen der Diagnoseverarbeitung zu einem Augenblick zu sperren, zu dem die Steuereinheit 111 von dem Zeitgeber 115 in dem Hauptsteuersystem 140 angesteuert wird. Dies vermeidet, dass die Umschreibeausführungsverarbeitung zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 parallel zu der Störungssucheverarbeitung ausgeführt wird, und die Umschreibeverarbeitung wird zuverlässiger ausgeführt.
  • Daneben bestimmt in diesem Ausführungsbeispiel die Steuereinheit 141 in einem Schritt S414 zum Starten, ob der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben der Daten geeignet ist, und startet die Datenumschreibeausführungsverarbeitung, wenn es bestimmt wird, dass das Fahrzeug in dem Zustand ist, der zum Umschreiben der Daten geeignet ist. Deshalb kann die Datenumschreibeausführungsverarbeitung zuverlässiger ausgeführt werden, wenn das Fahrzeug in dem Zustand ist, der zum Umschreiben der Daten geeignet ist. Das Bestimmen zum Starten (Schritt S414) wird wiederholt, bis sich der Zustand des Fahrzeugs als geeignet zum Umschreiben der Daten herausstellt. Das Bestimmen zum Starten wird unter Bezugnahme auf 16 später beschrieben.
  • Als Ergebnis eines Bestimmens zum Starten sendet, wenn es bestimmt wird, dass der Zustand des Fahrzeugs geeignet zum Umschreiben der Daten ist (Schritt S415), die Steuereinheit 141 als Nächstes in einem Schritt S416 eine Unterrichtung, die den Nutzer anfordert, die Betätigung des in ein Fahrzeug eingebauten Motors zu sperren, zu diesem. Diese Unterrichtung wird auch durch Übertragen einer E-Mail zu einem Mobiltelefon ausgeführt, das im Voraus registriert worden ist. Nachdem der Nutzer unterrichtet worden ist, werden die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 im Zusammenwirken mit dem Hauptsteuersystem 140 (Steuereinheit 111) umgeschrieben (Schritt S417). Ein detailliertes Beispiel eines Umschreibens ist vorhergehend unter Bezugnahme auf 2 beschrieben.
  • Nachdem die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 umgeschrieben (neu programmiert) worden sind, betätigt die Steuereinheit 141 in einem Schritt S419 die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker, um den logisch niedrigen Pegel anzunehmen. Als Nächstes wird in einem Schritt S420 die vorhergehende Umschreibebeendigungsunterrichtung (3) zu der Verwaltungszentrale 200 übertragen. Deshalb unterbricht die Verwaltungszentrale 200 die Übertragungsverarbeitung (4) zu dem Hauptsteuersystem 140. Danach unterrichtet die Steuereinheit 141 den Nutzer über das Ende eines Sperrens einer Betätigung des in ein Fahrzeug eingebauten Motors (Schritt S421) und beendet das Steuern zu einem Augenblick einer Ausgabe einer Anweisung zum Beenden des Sperrens der Diagnoseverarbeitung zu dem Hauptsteuersystem 140 (Schritt S422).
  • Andererseits wird, wenn es in einem Schritt S418 bestimmt wird, dass das Umschreiben (erneute Programmieren) von Daten in dem Hauptsteuersystem 140 nicht beendet worden ist, die Verarbeitung in einem Schritt S417 wiederholt, bis das Umschreiben der Daten beendet ist (Schritt S423). In dem Schritt S423 werden jedoch, wenn die zeitliche Anzahl eines Ausführens der Verarbeitung in dem Schritt S417 einen im Voraus eingestellten oberen Grenzwert überschreitet, die vorhergehende Reihe einer Verarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) unterbrochen und wird diese Tatsache zu der Verwaltungszentrale 200 unterrichtet (Schritt S424). Danach endet das Steuern, nachdem es aufeinanderfolgend die Verarbeitung der Schritte S421 und S422 ausgeführt hat.
  • 16 zeigt ein Flussdiagramm, das ein Verfahren der Verarbeitung des Bestimmens zum Start darstellt, das von dem Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S414 ausgeführt wird. Als Nächstes wird ein Bestimmen zum Starten unter Bezugnahme auf 16 beschrieben. Beim Bestimmen des Startens überwacht die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 zuerst in einem Schritt S451 die Ausgangssignale aus verschiedenen in ein Fahrzeug eingebauten Sensoren, die einen Fahrzeugzustand darstellen. Auf der Grundlage der Ausgangssignale, die von den Sensoren überwacht werden, werden die Verarbeitungen der folgenden Schritte S452 bis S460 ausgeführt, um den Start zu bestimmen.
  • Genauer gesagt bestimmt die Steuereinheit 141 in dem Schritt S452, ob die Laufgeschwindigkeit SPD des Motors kleiner als 50 U/min (im Wesentlichen null) ist. Wenn es bestimmt wird, dass die Motorgeschwindigkeit nicht kleiner als 50 U/min ist, nimmt es die Steuereinheit 141 auf, dass das vorhergehende Steuern (Motorsteuern) unter Verwendung des Steuerprogramms ausgeführt werden könnte, das in dem Motorsteuerprogrammspeicher 113 gespeichert ist, und bestimmt in dem Schritt S460, dass der Zustand des Fahrzeugs nicht zum Umschreiben der Daten geeignet ist.
  • Andererseits wartet, wenn es in dem Schritt S452 bestimmt wird, dass die Motordrehzahl NE nicht niedriger als 50 U/min ist, die Steuereinheit 141 in dem Schritt S453, bis eine im Voraus eingestellte Zeit von einem Augenblick, zu dem die Motordrehzahl niedriger als 50 U/min (im Wesentlichen null) geworden ist, verstreicht. Das heißt, wenn die Drehzahl den Halt einer Betätigung des in ein Fahrzeug eingebauten Motors begleitend null wird, führt die Steuereinheit 111 in dem Motorsteuersystem 110 des Fahrzeugs die Nachverarbeitung, wie zum Beispiel ein Speichern der Daten, die sich auf gelernte Werte beziehen, in dem Sicherungs-RAM (nicht flüchtigen Speicher), der in der Steuereinheit 111 enthalten ist, bis zu der Betätigung zu dem nächsten Zeitpunkt aus. In diesem Ausführungsbeispiel wartet deshalb die Steuereinheit 111 von einem Augenblick, zu dem die Motordrehzahl kleiner als 50 U/min (im Wesentlichen Null) geworden ist, bis dahin, zu dem eine im Voraus eingestellte Zeit verstreicht, um zu vermeiden, dass die Nachverarbeitung parallel zu dem Umschreiben der Daten in dem Motorsteuersystem 110 ausgeführt wird.
  • Nach dem Ende der Nachverarbeitung bestimmt die Steuereinheit 141 in den folgenden Schritten S454 bis S458, ob die folgenden UND-Bedingungen erfüllt sind:
    • (a) Die Fahrzeuggeschwindigkeit SPD ist kleiner als 3 km/h (im Wesentlichen null) (Schritt S454);
    • (b) die Gangstellung ist entweder die Parkstellung P oder die Nullstellung N (Schritt S455);
    • (c) die Feststellbremse ist angezogen (Schritt S456);
    • (d) die Spannung der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie ist nicht niedriger als ein unterer Schwellwert, der zum Umschreiben der Daten in dem Motorsteuersystem 110 erforderlich ist (Schritt S457);
    • (e) keines der Datenumschreibe-Steuersysteme in dem in ein Fahrzeug eingebauten Daten-Umschreibesystem einschließlich des Motorsteuersystems 110 führt die Störungssuchverarbeitung (Diagnoseverarbeitung) aus (Schritt S458).
  • Wenn es in den Schritten S454 bis S458 bestimmt wird, dass das logische UND dieser Bedingungen (a) bis (e) erfüllt ist, bestimmt die Steuereinheit 141, dass das Fahrzeug in einem Zustand ist, der zum Umschreiben der Daten geeignet ist (Schritt S459). Die Bedingungen (a) bis (c) sind zum Sicherstellen, ob die Sicherheit des Fahrzeugs aufrechterhalten wird, und die Bedingungen (d) und (e) sind zum höchst zuverlässigen Umschreiben der Daten in dem Motorsteuersystem 110. Beim nachfolgenden Ausführen der Verarbeitung von diesen Schritten S454 bis S458 wechselt deshalb, wenn irgendeine der Bedingungen (a) bis (e) nicht erfüllt wird, die Steuereinheit 141 die Routine zu einem Schritt S460 zu einem Augenblick, zu dem es zu der vorhergehenden Bestimmung gekommen ist, und bestimmt, dass das Fahrzeug nicht in dem Zustand ist, der zum Umschreiben der Daten geeignet ist.
  • Gemäß dem in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem dieses Ausführungsbeispiels werden die folgenden Vorteile erzielt.
    • (1) Beim Umschreiben des Steuerprogramms oder der Steuerdaten in dem Motorsteuersystem 110 werden die Umschreibedaten über eine Funkkommunikation vorübergehend in der Speichereinheit 143 gespeichert. Danach werden das vorhergehende Steuerprogramm und die Steuerdaten unter Verwendung der Umschreibedaten unter dem Zustand umgeschrieben, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, normal sind. Dies verbessert den Freiheitsgrad betreffend des Zeitpunkts zum Erzielen der Umschreibedaten über die Funkkommunikation und den Zeitpunkt zum Ausführen des Umschreibens und verbessert weiterhin eine Zuverlässigkeit beim Umschreiben der Daten.
    • (2) Eine Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, wird auf der Grundlage eines Prüfens des Nachweises der Umschreibedaten und der Nachweisdaten bestimmt, die den vorhergehenden Daten entsprechen, was es ermöglicht, die vorhergehende Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) zweckmäßig auszuführen.
    • (3) Ein Nachweis wird für alle geteilten Daten nach jedem Empfang von Daten geprüft, die in eine Einheit eines Datenblocks (Pakets) geteilt übertragen werden. Es wird deshalb zugelassen, dass das Bestimmen durchgeführt wird, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, zu einem Augenblick eine Zweckmäßigkeit fehlt, wenn die zwei Datenblöcke vor einem Empfangen aller der Datenblöcke nicht übereinstimmen, die die Prüfungsdaten bilden.
    • (4) Wenn der Zündschalter ausgeschaltet ist, hält das Hauptsteuersystem 140 den Zustand eines Zuführen der elektrischen Batterie von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie für eine Zeitdauer aufrecht, die zum Kommunizieren der Daten erforderlich ist, während die Kommunikation bezüglich der Verwaltungszentrale 200 ausgeführt wird. Unberücksichtigt der Betätigung des Zündschalters werden deshalb die Umschreibedaten zuverlässig empfangen und in der Speichereinheit 143 gespeichert.
    • (5) Das Haupsteuersystem 140 hält in dem Sicherungs-RAM (nicht flüchtigen Speicher) die Historieninformation (Kommunikationsunterbrechungshistorie), die darstellt, dass das Zuführen von Energie aufgrund eines Unterbrechens von elektrischer Energie von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie während der Kommunikation mit der Verwaltungszentrale 200 unterbrochen ist. Aufgrund dieser Historieninformation ist es möglich, die Umschreibedaten zu löschen, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, um erneut die gelöschten Umschreibedaten zu empfangen.
    • (6) Nach einem Umschreiben (erneuten Programmieren) der Daten in dem Motorsteuersystem (110) auf der Grundlage der Umschreibeanweisung von dem Nutzer, ist es möglich, die Betätigung des Zündschalters des Fahrzeugs während des erneuten Programmierens zu vermeiden und die Daten, wie zum Beispiel die Steuerprogramme und Steuerdaten, zum Steuern der in ein Fahrzeug eingebauten Vorrichtung sicher umzuschreiben.
    • (7) Wenn die Daten in dem Motorsteuersystem 110 nicht umgeschrieben worden sind, wird die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsanweisung (Schritt S300) erneut zu einem Augenblick, zu dem der Zündschalter ausgeschaltet ist, und zu einem Augenblick ausgeführt, zu dem Zündschalter eingeschaltet ist. Deshalb können die Daten glatter umgeschrieben (erneut programmiert) werden.
    • (8) Wenn die Betätigung ist, die Daten in dem Motorsteuersystem 110 umzuschreiben, wird eine Anforderung eines Sperrens der Betätigung der in ein Fahrzeug eingebauten Vorrichtung zu dem Nutzer unterrichtet. Dies vermeidet vorzugsweise die Betätigung eines Schlüsselschalters des Fahrzeugs während des erneuten Programmierens und die Daten in dem Motorsteuersystem 110 können zuverlässiger umgeschrieben werden.
    • (9) Das Hauptsteuersystem 140 ist mit dem Zeitgeber 146 ausgestattet, um die Steuereinheit 141 nach einem Verstreichen einer Zeitgeberzeit (Zeit zum Starten des Umschreibens) anzusteuern, die von dem Nutzer eingestellt wird. Nachdem sie derart angesteuert worden ist, führt die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 die Umschreibeausführungsverarbeitung (Schritt S403) zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 unter dem Zustand aus, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, zweckmäßig sind. Deshalb kann der Zeitpunkt zum Umschreiben der Daten geeignet von dem Nutzer ausgewählt (angewiesen) werden. Weiterhin wird, wenn der in ein Fahrzeug eingebaute Motor nicht betrieben wird und der Schlüsselschalter des Fahrzeugs ausgeschaltet ist (wenn das Fahrzeug in dem Zustand ist, der zum Umschreiben der Daten geeignet ist), die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 automatisch angesteuert, um das Umschreiben auszuführen, das heißt, die Daten können höchst zuverlässig umgeschrieben werden.
    • (10) Wenn es bestimmt wird, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, zu einem Augenblick zweckmäßig sind, zu dem die Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 von dem Zeitgeber 146 angesteuert wird, wird die Störungssucheverarbeitung (Diagnoseverarbeitung) für die in ein Fahrzeug eingebaute Vorrichtung gesperrt, zu einer Zeit ausgeführt zu werden, zu der die Steuereinheit 141 automatisch angesteuert wird. Daher wird verhindert, dass die Umschreibeverarbeitung parallel zu der Störungssuchediagnose ausgeführt wird, und kann die Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) zuverlässiger ausgeführt werden.
    • (11) Ein Umschreiben der Daten in dem Motorsteuersystem 110 wird als Reaktion auf ein Auslöschen einer Anweisung von dem Nutzer zurückgestellt. Deshalb wird zugelassen, dass ein Nutzer einfach die Möglichkeit eines Verwendens des Fahrzeugs aufrecht erhält.
    • (12) Beim Umschreiben der Daten in dem Motorsteuersystem 110 wird es zum Starten bestimmt, ob das Fahrzeug in einem Zustand ist, welcher zum Umschreiben der Daten geeignet ist. Die Daten in dem Motorsteuersystem 110 werden unter Verwendung der Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, unter dem Zustand umgeschrieben, dass der Zustand des Fahrzeugs als geeignet zum Umschreiben der Daten bestimmt wird. Deshalb können die Daten zuverlässiger umgeschrieben werden, wenn das Fahrzeug in dem Zustand ist, der für das Umschreiben der Daten geeignet ist.
    • (13) Die Steuereinheit 141 wartet von einem Augenblick, zu dem die Motordrehzahl kleiner als 50 U/min (im Wesentlichen null) wird, bis dahin, wenn eine im Voraus eingestellte Zeitdauer verstreicht, um das Umschreiben von Daten in dem Hauptsteuersystem 140 parallel zu zuvor beschriebenen Nachverarbeitung zu vermeiden, was zulässt, dass die Daten zuverlässiger umgeschrieben werden.
    • (14) Da das Hauptsteuersystem 140 mit Funkkommunikationseinheit 142 und der Speichereinheit 143 ausgestattet ist, können die Umschreibedaten, die durch eine Funkkommunikation zugeführt werden, in der Speichereinheit 143 gespeichert werden, ohne den Kommunikationsbus 101 zu verwenden.
  • Nachstehend erfolgt die Beschreibung eines zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • Als Nächstes wird das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung beschrieben. Ähnlich dem in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung (1) beinhaltet dass in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem dieses Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung ebenso eine Mehrzahl von elektronischen Steuersystemen zum Verteilen eines Steuerns von verschiedenen in ein Fahrzeug eingebauten Vorrichtungen und ein Hauptsteuersystem zum gesamten Verwalten einer Information, die diese elektronischen Steuersystem betrifft. Eine Kommunikation wird zwischen den Datenumschreibe-Steuersystemen über ein Busnetzsystem ausgeführt. Weiterhin sind die Innenstrukturen der Datenumschreibe-Steuersysteme, die für das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem vorgesehen sind, ebenso weitestgehend die gleichen wie diejenigen des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung (2). Beim Umschreiben des Steuersystems und der Steuerdaten ist das zweite Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung weiterhin bezüglich dessen weitestgehend das gleiche wie das erste Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, dass das Hauptsteuersystem in dem in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem eine derartige Verarbeitung durchführt, dass:
    • – die Umschreibedaten, die durch eine Funkkommunikation zugeführt werden, vorübergehend in der Speichereinheit 143 gespeichert werden, und die Umschreibedaten, die gespeichert sind, auf Ihre Zweckmäßigkeit bestimmt werden; und
    • – die Daten in dem Datenumschreibe-Steuersystem umgeschrieben (erneut programmiert) werden, für welche die Daten unter Verwendung der Umschreibedaten unter dem Zustand umgeschrieben werden, dass die vorhergehenden gespeicherten Umschreibedaten zweckmäßig sind.
  • In diesem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist jedoch eine Reihe von Verarbeitungen (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) nicht die gleiche, welche zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 sind, für welche die Daten umzuschreiben sind, wie es in 17 im Vergleich zu 3 gezeigt ist. Das heißt, das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe- Steuersystem 110 dieses Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung führt die primäre Verarbeitung (Schritt S6) zum Speichern der Umschreibedaten in der Speichereinheit 143 und die sekundäre Verarbeitung (Schritt S7) zum Bestimmen der Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten auf der Grundlage einer Information, die in 7 gezeigt ist, aus, die bezüglich der Verwaltungszentrale 200 ausgetauscht worden ist.
  • Die 18 und 19 zeigen Flussdiagramme, die Verfahren einer Verarbeitung darstellen, die von der Verwaltungszentrale 200 bzw. von dem Hauptsteuersystem 140 ausgeführt werden, wenn das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem 100 die primäre Verarbeitung und die sekundäre Verarbeitung (Schritt S6 und S7) ausführt. Als Nächstes werden die primäre Verarbeitung und die sekundäre Verarbeitung (Schritt S6 und S7) unter Bezugnahme auf die 17 bis 19 beschrieben.
  • Zuerst werden unter Bezugnahme auf die 17 und 18 nachstehend die primäre Verarbeitung und die sekundäre Verarbeitung (Schritt S6a und S7a) beschrieben, wenn sie von der Verwaltungszentrale 200 betrachtet werden, welche in der vorhergehenden primären Verarbeitung und der sekundären Verarbeitung (Schritte S6 und S7) enthalten sind.
  • Es wird auf die 17 und 18 verwiesen. Die Verwaltungszentrale 200 überträgt zuerst in einem Schritt S611 eine ID zum Bezeichnen des Fahrzeugs (des Datenumschreibe-Steuersystems), für welche die Daten umzuschreiben sind, und eine Unterrichtung (Anforderung zum Umschreiben), die das Umschreiben von Daten in dem Motorsteuersystem 100 anfordert, zu dem Hauptsteuersystem 140 in dem in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem 100. Die Verarbeitung in dem Schritt S611 wird wiederholt, bis eine Startreaktion von dem Hauptsteuersystem 140 empfangen wird, die zulässt, dass das Ausführen eines Umschreibens der Daten gestartet wird (Schritt S612).
  • Als Nächstes überträgt in einem Schritt S613 als Reaktion auf den Start, der von dem Hauptsteuersystem 140 übertragen wird, die Verwaltungszentrale 200 die Umschreibedaten zu dem Hauptsteuersystem 140 durch eine Paketkommunikation. Das heißt, wie es in 20 gezeigt ist, die Verwaltungszentrale 200 hält die Umschreibedaten in einem ersten Bereich 201 eines vorbestimmten Speichers in einer Einheit eines Datenblocks (Datenblock [1] bis Datenblock [n]). In diesem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung werden ebenso die Umschreibedaten (Übertragungsdaten [1] bis Übertragungsdaten [n]) in einer Einheit eines Datenblocks (Einheit eines Pakets) gesendet. In diesem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung führt jedoch das Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S640 die Verarbeitung des Schritts S613 wiederholt aus, bis es eine Empfangsbeendigungsunterrichtung empfängt, die den Empfang von Umschreibedaten von dem Hauptsteuersystem 140 darstellt, um dadurch alle Datenblöcke der Umschreibedaten zu einem Zeitpunkt zu übertragen.
  • Die Verwaltungszentrale 200 führt die Verarbeitung der Schritte S611 bis S614 als primäre Verarbeitung (Schritt S6a) aus, wie sie von der Seite der Verwaltungszentrale 200 zu sehen ist. Die Umschreibedaten werden daher in der Speichereinheit 143 in dem Hauptsteuersystem 140 gespeichert. Nach dem Ende der Verarbeitung dieser Schritte S611 bis S614 führt die Verwaltungszentrale 200 die sekundäre Verarbeitung (Schritt S7a) aus, wie sie von der Seite der Verwaltungszentrale 2 betrachtet wird.
  • Das heißt, wenn die Empfangsbeendigungsunterrichtung in dem Schritt S614 empfangen wird, wartet die Verwaltungszentrale 200 in einem Schritt S711 bis das Hauptsteuersystem 140 die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, zurücksendet oder zurückführt. Hierbei werden ebenso die Umschreibedaten übertragen, die in eine Einheit eines Datenblocks (Einheit eines Pakets) geteilt sind. Wenn alles des Datenblocks der Umschreibedaten in dem Schritt S711 zurückgesendet worden ist, führt die Verwaltungszentrale 200 die Verarbeitung eines Schritts S712 aus.
  • In dem Schritt S712 werden die Umschreibedaten, die von dem Hauptsteuersystem 140 zurückgesendet worden sind, in einem zweiten Bereich (nicht gezeigt) des vorbestimmten Speichers in einer Form (Einheit eines Datenblocks) gespeichert, die in 20 dargestellt ist. In einem nächsten Schritt S720 verwendet die Verwaltungszentrale 200 im Allgemeinen die Daten, die in dem ersten Bereich 201 im Voraus gehalten worden sind, als die Prüfungsdaten und beendet das Steuern zu einem Augenblick, zu dem der Nachweis für die Nachweisdaten und für die Umschreibedaten, die in dem zweiten Bereich gespeichert sind und zurückgesendet worden sind, geprüft ist.
  • Hierbei wird in der Nachweisüberprüfungsverarbeitung (Schritt S720), wie sie später beschrieben wird, das Ergebnis eines Prüfens des Nachweises zum Hauptsteuersystem 140 übertragen. Auf der Grundlage des Ergebnisses eines Prüfens des Nachweises bestimmt das Hauptsteuersystem 140, ob die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, zweckmäßig sind. Als Ergebnis werden die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 unter Verwendung der Umschreibedaten unter einem Zustand umgeschrieben, dass die Daten zweckmäßig sind. Jedoch fordert, wenn es auf der Grundlage des Übertragens eines Ergebnisses der Nachweisprüfung bestimmt wird, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, nicht zweckmäßig sind, das Hauptsteuersystem 140 die Verwaltungszentrale 200 an, erneut die Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) auszuführen, mit der primären Verarbeitung (Schritt S6) zu starten, wie es in 17 gezeigt ist. In diesem Fall führt deshalb die Verwaltungszentrale 200 die Verarbeitung erneut aus, die mit Schritt S611 startet (Schritt S713).
  • Die Verwaltungszentrale 200 führt die Verarbeitung der Schritte S711 bis S713 und des Schritts S720 als die sekundäre Verarbeitung (Schritt S7a) aus, wie sie von der Seite der Verwaltungszentrale betrachtet wird.
  • Als Nächstes werden nachstehend unter Bezugnahme auf die 17 und 19 die primäre Verarbeitung und die sekundäre Verarbeitung (Schritte S6b und S7b) beschrieben, wie sie von der Seite des Fahrzeugs betrachtet werden, welche in der vorhergehenden primären Verarbeitung und sekundären Verarbeitung enthalten sind (Schritte S6 und S7).
  • Es wird auf die 17 und 19 verwiesen. Wenn nun die Verwaltungszentrale 200 eine ID sendet (Schritt S611), um das Bezugsfahrzeug (Datenumschreibe-Steuersystem) zu bezeichnen, für welche die Daten umzuschreiben sind, bestätigt das Hauptsteuersystem 140 in dem in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersystem 100 zuerst in einem Schritt S661, ob die ID das Bezugsfahrzeug bezeichnet. Wenn die ID das Bezugsfahrzeug bezeichnet, sendet das Hauptsteuersystem 140 eine Startreaktion (Schritt S662) zu der Verwaltungszentrale 200, um den Start eines Ausführens eines Umschreibens der Daten zuzulassen, und wartet, bis die Umschreibedaten empfangen werden (Schritt S663). Wenn die Umschreibedaten alle in dem Schritt S663 empfangen worden sind, werden die Umschreibedaten in einer Form, die in eine Einheit eines Datenblocks geteilt ist, übertragen und stellt das Hauptsteuersystem 140 in einem nächsten Schritt S664 den primären Verarbeitungsmerker ein, um den logisch hohen Pegel anzunehmen. In diesem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird ebenso die Merkerinformation einschließlich des primären Verarbeitungsmerkers in dem Sicherungs-RAM gespeichert, der in der Steuereinheit 141 des Hauptsteuersystems 140 enthalten wird, und wird von der Steuereinheit 141 gesteuert. Nachdem der primäre Verarbeitungsmerker derart betätigt worden ist, speichert das Hauptsteuersystem 140 in einem nächsten Schritt S665 die empfangenen Umschreibedaten in der Speichereinheit 143. Nachdem die Umschreibedaten gespeichert worden sind, betätigt das Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S666 den primären Verarbeitungsmerker, um den logisch niedrigen Zustand anzunehmen, und betätigt den sekundären Verarbeitungsmerker, um den logisch hohen Pegel anzunehmen. Als Nächstes überträgt das Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S667 eine Empfangsbeendigungsunterrichtung, die das Beenden eines Empfangs der Umschreibedaten darstellt, zu der Verwaltungszentrale 200.
  • Das Hauptsteuersystem 140 führt die Verarbeitung der Schritte S661 bis S667 als die primäre Verarbeitung (Schritt S6b) aus, wie sie von der Seite des Fahrzeugs betrachtet wird. Nach dem Ende der Verarbeitung dieser Schritte S661 bis S667, führt das Hauptsteuersystem 140 die sekundäre Verarbeitung (Schritt S7b) aus, wie sie von der Seite des Fahrzeugs betrachtet wird.
  • Das heißt, wenn die Empfangsbeendigungsunterrichtung in dem Schritt S667 zu der Verwaltungszentrale 200 übertragen wird, liest das Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S761 die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, aus und überträgt diese zu der Verwaltungszentrale 200 (bzw. führt diese zurück). Wie es zuvor beschrieben worden ist, führt deshalb die Verwaltungszentrale 200 die Nachweisprüfung (Schritt S712) auf der Grundlage der Umschreibedaten aus, die von dem Hauptsteuersystem 140 zurückgeführt oder zurückgesendet werden.
  • Deshalb wartet das Hauptsteuersystem 140, bis das Ergebnis einer Nachweisprüfung durch die Verwaltungszentrale 200 empfangen wird (Schritt 762) und bestimmt, ob die Umschreibedaten, die mit der Speichereinheit 143 gespeichert sind, zweckmäßig sind, auf der Grundlage des empfangenen Ergebnisses einer Nachweisprüfung (Schritt S763). Wenn es bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung übereinstimmt und die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, zweckmäßig sind, betätigt das Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S767 den sekundären Verarbeitungsmerker, um den logisch niedrigen Pegel anzunehmen, und stellt die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker ein, um den logisch hohen Pegel anzunehmen. Nachdem der sekundäre Verarbeitungsmerker und die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker derart betätigt worden sind, führt das Hauptsteuersystem 140 in einem nächsten Schritt S300 die Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung (tertiäre Verarbeitung) aus, um dem Nutzer über die Beendigung eines Vorbereitens zum Umschreiben der Daten in dem Hauptsteuersystem 140 zu unterrichten.
  • Wenn es in einer Schicht S763 bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung nicht übereinstimmt und die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, nicht zweckmäßig sind, stellt das Hauptsteuersystem 140 in einem Schritt S765 den sekundären Verarbeitungsmerker ein, um den logisch niedrigen Pegel anzunehmen. Das heißt in diesem Fall werden die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, gelöscht (Schritt S766) und wird die Verwaltungszentrale 200 angefordert, um erneut die Umschreibeverarbeitung (primäre Verarbeitung bis quaternäre Verarbeitung) auszuführen, die mit der primären Verarbeitung startet (Schritt S6).
  • Das Hauptsteuersystem 140 führt die Verarbeitung dieser Schritte S761 bis S767 als die sekundäre Verarbeitung (Schritt S7b) aus, wie sie von der Seite des Fahrzeugs betrachtet wird. Danach werden, wie es ebenso in den 17 und 19 gezeigt ist, die tertiäre Verarbeitung und die quaternäre Verarbeitung (Schritt S3 und S4) aufeinander folgend ähnlich dem vorhergehenden ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ausgeführt, um die Daten in dem Hauptsteuersystem 140 umzuschreiben.
  • 21 zeigt ein Flussdiagramm, das ein Verfahren der Verarbeitung zum Prüfen des Nachweises (Schritt S720) darstellt, das in der Verwaltungszentrale 200 ausgeführt wird.
  • Beim Ausführen der Verarbeitung liest die Verwaltungszentrale 200 zuerst in einem Schritt S721 die Umschreibedaten aus, die in einem zweiten Bereich des vorbestimmten Speichers gespeichert sind und zurückgesendet werden, und liest weiterhin die Daten aus, die in dem ersten Bereich 201 (20) des Speichers gespeichert sind. In einem nächsten Schritt S722 werden die Daten, die aus dem ersten Bereich 201 ausgelesen werden, als Nachweisdaten verwendet und werden mit den Umschreibedaten verglichen, die in einer Einheit eines Datenblocks zurückgesendet werden (Nachweisprüfung). Wenn die zwei Datenblöcke übereinstimmen, wird es in einem Schritt S723 bestimmt, ob die Nachweisprüfung für alle Datenblöcke der Umschreibedaten beendet ist, die zurückgesendet worden sind. Wenn es in einem Schritt S723 bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung beendet worden ist, unterrichtet die Verwaltungszentrale 200 in einem nächsten Schritt S724 das Hauptsteuersystem 140 über die Tatsache, dass die Nachweisprüfung übereinstimmt.
  • Andererseits wird, wenn es in einem Schritt S723 bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung nicht für alle Datenblöcke der Umschreibedaten beendet worden ist, die zurückgesendet worden sind, die Verarbeitung (Nachweisprüfung) des Schritts S722 wiederholt ausgeführt, bis es bestimmt wird, dass die Nachweisprüfung beendet worden ist. Hierbei beendet jedoch, wenn es in dem Schritt S722 bestimmt wird, dass die vorhergehenden zwei Datenblöcke nicht übereinstimmen, die Verwaltungszentrale 200 die Nachweisprüfungsverarbeitung zu einem Augenblick, zu dem die Tatsache, dass die Nachweisprüfung nicht in Übereinstimmung ist, in einem Schritt S725 zu dem Hauptsteuersystem 140 unterrichtet wird.
  • Wie es zuvor beschrieben worden ist, ermöglicht es das in ein Fahrzeug eingebaute Datenumschreibe-Steuersystem des zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung ebenso, die Effekte zu erzielen, welche im Wesentlichen die gleichen oder äquivalent zu den Vorteilen (1) und (2) sowie (4) bis (14) des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung sind, und neu den nachstehend beschriebenen Vorteil zu erzielen.
    • (15) Die Umschreibedaten und die Nachweisdaten werden auf ihren Nachweis geprüft, nachdem die gesamten Daten (gesamten Datenblöcke) in dem vorbestimmten Speicher gespeichert worden sind. Deshalb wird es, wenn diese zwei Daten unterschiedliche Abschnitte enthalten, einfach, derartige Abschnitte zu erkennen.
  • Nachstehend erfolgt die Beschreibung von anderen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung.
  • Die vorhergehenden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung können unter Abänderung auf eine Weise, wie sie nachstehend beschrieben wird, praktisch realisiert werden.
    • – Beim Übertragen der Daten von der Verwaltungszentrale 200 ist es praktisch erwünscht, ebenso ein Signal zum automatischen Ansteuern der Steuereinheit 141 durch den Zeitgeber 146 zu übertragen, wenn die Zufuhr von elektrischer Energie zu der Steuereinheit 141 in dem Hauptsteuersystem 140 unterbrochen worden ist.
    • – Es wird zum Starten bestimmt, ob der Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben der Daten nach einem Verstreichen einer vorbestimmten Zeitdauer von dem Augenblick, zu dem die Drehzahl null geworden ist, die den Halt einer Betätigung des in ein Fahrzeug eingebauten Motors begleitet, geeignet ist, und auf ein Verlassen des Bestimmens bestimmte, ob das logische UND der Zustände (a) bis (e) erfüllt ist. Hierbei müssen beim Bestimmen, ob das Fahrzeug in dem Zustand, welches zum Umschreiben der Daten geeignet ist, jedoch die Zustände (a) bis (c) nicht notwendiger Weise bezüglich dessen bestimmt werden, ob die Sicherheit des Fahrzeugs aufrecht erhalten wird. Weiterhin kann das Bestimmen zum Starten in irgendeiner Form ausgeführt werden. Zum Beispiel kann es bestimmt werden, dass der Zustand in einem Zustand ist, welcher zum Umschreiben der Daten bezüglich des Zustands geeignet ist, wenn die logischen UND-Bedingungen erfüllt sind, wie zum Beispiel, dass eine im voraus einstellte Zeit von dem Augenblick verstrichen ist, wenn die Motordrehzahl null wird und die Spannung der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie nicht niedriger als ein im Voraus eingestellter unterer Grenzwert ist. Auch unter derartigen Bedingungen ist das Fahrzeug in einem Zustand einer unteren Grenze, welche zum zweckmäßigen Umschreiben der Daten erforderlich ist.
    • – Die Tatsache, dass das Vorbereiten zum Umschreiben der Daten beendet ist, kann den Nutzer unter Übertragen einer Nachricht (E-Mail) zu einem Mobiltelefon unterrichtet werden, das im Voraus unberücksichtigt dessen registriert worden ist, ob der Nutzer auf dem Sitz sitzt.
    • – Der Nutzer kann auf verschiedene andere Weisen, wie zum Beispiel ein Steuern der Türverriegelung oder ein Einschalten der Warnlampen auf der Grundlage einer derartigen Erkennung, unterrichtet werden, dass sich ein Smartcard-Schlüssel in der Nähe des Fahrzeugs befindet.
    • – Ein Auslöschen des Umschreibens von Daten durch den Nutzer ist von dem Standpunkt eines Aufrechterhaltens einer Möglichkeit eines Verwendens des Fahrzeugs durch den Nutzer bequem, obgleich das Auslöschen nicht notwendiger Weise angefordert werden muss.
    • – Das Motorsteuersystem 110 muss nicht notwendiger Weise mit dem Zeitgeber 115 ausgestattet sein. In diesem Fall werden jedoch das Umschreiben der Daten gemäß der vorhergehenden quaternären Verarbeitung (Schritt S4) zu einem Zeitpunkt ausgeführt, zu dem das Umschreiben der Daten von dem Nutzer angewiesen wird.
    • – Nachdem die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, als zweckmäßig bestimmt werden, kann die Schreibvorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung (Schritt S300) zu jedem Zeitpunkt und in irgendeiner Anzahl von Zeiten (nicht weniger als einmal) ausgeführt werden.
    • – Die Betätigung zum Anweisen des Umschreibens der Daten muss kein Zustand zum Starten des Umschreibens der Daten in dem Motorsteuersystem 110 (quaternäre Verarbeitung) sein. Zum Beispiel kann eine Zeitgeberzeit im Voraus an dem Zeitgeber 146 eingestellt werden und können die Daten umgeschrieben werden, wenn das Hauptsteuersystem 140 von dem Zeitgeber 146 unter dem Zustand angesteuert wird, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 43 gespeichert sind, als zweckmäßig bestimmt werden.
    • – Die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit 143 gespeichert sind, können gelöscht werden oder die Umschreibedaten, die gelöscht worden sind, können auf der Grundlage der Kommunikationsunterbrechungshistorie, die in dem Sicherungs-RAM gespeichert ist, erneut zu anderen Zeitpunkten, als zu denen, zu denen der Zündschalter eingeschaltet wird, empfangen werden.
    • – Ein Nachweis kann in einer Einheit von irgendeiner Datenlänge geprüft werden.
    • – Der primäre Verarbeitungsmerker, der sekundäre Verarbeitungsmerker und die tertiären und quaternären Verarbeitungsmerker können irgendwie einschließlich der Speichereinheit 143 gehalten werden, solange sie in einer Form betätigt werden, die beispielhaft in 5 vorher dargestellt ist. Weiterhin können verschiedene Arten einer Historieninformation (Kommunikationsunterbrechungshistorie usw.) ähnlich irgendwie einschließlich der Speichereinheit 143 gehalten werden, solange sie in einer nicht flüchtigen Weise gehalten werden, welche schreibbar/löschbar ist.
    • – Wenn der Motorsteuerprogrammspeicher 113 und der Umschreibesteuerprogrammspeicher 114 mit einem elektrisch umschreibbaren nicht flüchtigen Speicher, wie zum Beispiel EEPROMs, aufgebaut sind, kann die Steuereinheit 111 in dem Motorsteuersystem 110 in der Nachverarbeitung in diesen Speichern 113 und 113 die Daten, wie zum Beispiel gelernte Daten, speichern, die bis zu der nächsten Betätigung zu erhalten sind.
    • – Die vorhergehende Verarbeitung (Umschreibevorbereitungsbeendigungs-Unterrichtungsverarbeitung usw.) auf der Grundlage der Betätigung des Zündschalters kann auf der Grundlage der Betätigung eines getrennten Schlüsselschalters, wie zum Beispiel eines Zusatzschalters, ausgeführt werden.
    • – Das Hauptsteuersystem 114 ist mit der Funkkommunikationseinheit 142 und mit der Speichereinheit 143 ausgestattet. Die Funkkommunikationseinheit 142 und die Speichereinheit 143 können jedoch für irgendwelche der Datenumschreibe-Steuersysteme vorgesehen sein. Wenn als die Speichereinheit 143 ein großer Speicher, wie zum Beispiel eine Festplatte, verwendet wird, die für das Datenumschreibe-Steuersystem vorgesehen ist, das zum Beispiel ein Navigationssystem bildet, wird es einfach, die Kapazität der Speichereinheit 143 aufrecht zu erhalten.
    • – Die Speichereinheit 143 kann ein umschreibbarer Speicher sein, welcher die Daten in einem nicht flüchtigen Zustand hält.
    • – Nicht beschränkt auf die elektronischen Steuersysteme 110 bis 130 kann irgendein Objekt durch das Hauptsteuersystem 140 umgeschrieben werden. Weiterhin müssen die elektronischen Steuersysteme 110 bis 130 nicht die Objekte zum Umschreiben sein.
    • – Die in ein Fahrzeug eingebauten Datenumschreibe-Steuersysteme der vorhergehenden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung können weiterhin an denjenigen angewendet werden, welche die Kommunikation zwischen zwei elektronischen Steuersystemen durch eine spezielle Kommunikationsleitung ausführen.
    • – Die Umschreibedaten, die durch eine Funkkommunikation zugeführt werden, werden vorübergehend in der Speichereinheit 143 gespeichert und die gespeicherten Umschreibedaten werden auf ihre Zweckmäßigkeit bestimmt. Die Zuverlässigkeit beim Umschreiben der Daten kann weiter verbessert werden, während der Freiheitsgrad bezüglich des Zeitpunkts zum Erzielen der Umschreibedaten, die durch die Funkkommunikation zugeführt werden, und bezüglich des Zeitpunkts zum Umschreiben verbessert werden, wenn es ein in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem ist, das die Daten in dem Datenumschreibe-Steuersystem umschreibt (erneut programmiert), für welches die Daten unter Verwendung der Umschreibedaten unter dem Zustand umzuschreiben sind, dass die gespeicherten Umschreibedaten zweckmäßig sind. In diesem Sinn muss der Zustand eines Zuführens der elektrischen Energie von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie nicht notwendiger Weise für eine Zeitdauer, die für die Datenkommunikation erforderlich ist, auf der Grundlage des Ausschaltens des Schlüsselschalters des Fahrzeugs während der Kommunikation mit der Verwaltungszentrale 200 aufrecht erhalten werden. Weiterhin muss der nicht flüchtige Speicher nicht notwendiger Weise die Kommunikationsunterbrechungshistorie halten, die die Unterbrechung der elektrischen Energie darstellt, welche auf der Unterbrechung der elektrischen Energie von der in ein Fahrzeug eingebauten Batterie während der Kommunikation mit der Verwaltungszentrale 200 basiert.
  • Ein zuvor beschriebenes erfindungsgemäßes in ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem beinhaltet ein Hauptsteuersystem. Beim Umschreiben von Daten in elektronischen Steuersystemen erzielt die Hauptsteuereinheit zuerst über eine Funkkommunikation Umschreibedaten von einer externen Verwaltungszentrale, welche VIN-Codes von Fahrzeuginformationssteuerprogrammen hält und verwaltet. Die zugeführten Daten werden vorübergehend in einer Speichereinheit des Hauptsteuersystems gespeichert und die gespeicherten Umschreibedaten werden auf ihre Zweckmäßigkeit bestimmt. Unter Verwendung der gespeicherten Umschreibedaten werden die Daten in den elektronischen Steuersystemen unter dem Zustand umgeschrieben, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinheit gespeichert sind, zweckmäßig sind.

Claims (21)

  1. In ein Fahrzeug eingebautes Datenumschreibe-Steuersystem (100), welches derart aufgebaut ist, dass es auf der Grundlage von Umschreibedaten, die von einer externen Einheit (200) über eine Funkkommunikation zugeführt werden, mindestens entweder ein Steuerprogramm oder Steuerdaten zum Steuern einer in ein Fahrzeug eingebauten Vorrichtung, die in einem umschreibbaren Bereich eines nicht flüchtigen Speichers (113) gespeichert sind, umschreibt, wobei es aufweist: eine Speichereinrichtung (143) zum vorübergehenden Speichern der Umschreibedaten zu einem Zeitpunkt eines Umschreibens mindestens entweder des Steuerprogramms oder der Steuerdaten; eine Bestimmungseinrichtung (141) zum Bestimmen einer Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten, die in der Speichereinrichtung (143) gespeichert sind; und eine Umschreibesteuereinrichtung (141) zum Umschreiben mindestens entweder des Steuerprogramms oder der Steuerdaten unter Verwendung der Umschreibedaten unter dem Zustand, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinrichtung (143) gespeichert sind, durch die Bestimmungseinrichtung (141) als zweckmäßig bestimmt werden.
  2. Steuersystem nach Anspruch 1, wobei die Bestimmungseinrichtung (141) die Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten auf der Grundlage eines Überprüfens eines Nachweises der Umschreibedaten, die in der Speichereinrichtung (143) gespeichert sind, und von Nachweisdaten bestimmt, die den Umschreibedaten entsprechen.
  3. Steuersystem nach Anspruch 2, wobei: der Nachweis an der externen Einheit auf der Grundlage der Umschreibedaten geprüft wird, die in der Speichereinrichtung gespeichert sind und zurückgesendet werden; und die Bestimmungseinrichtung (141) die Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten, die in der Speichereinrichtung (143) gespeichert sind, auf der Grundlage einer Information bestimmt, die von der externen Einheit als ein Ergebnis eines Prüfens des Nachweises übertragen wird.
  4. Steuersystem nach Anspruch 2, wobei: der Nachweis auf der Grundlage der Umschreibedaten, die in der Speichereinrichtung (143) gespeichert sind, und auf der Grundlage der Daten geprüft wird, die erneut von der externen Einheit als den Daten entsprechend übertragen werden; und die Bestimmungseinrichtung (141) die Zweckmäßigkeit der Umschreibedaten, die in der Speichereinrichtung (143) gespeichert sind, durch Durchführen eines direkten Bezugs zu einem Ergebnis eines Prüfens des Nachweises bestimmt.
  5. Steuersystem nach Anspruch 3, wobei die Kommunikation mit der externen Einheit eine Paketkommunikation ist und der Nachweis in einer Einheit von Daten geprüft wird, die in eine Einheit eines Pakets geteilt sind.
  6. Steuersystem nach Anspruch 3, wobei der Nachweis in einer Einheit einer Datenlänge der Umschreibedaten geprüft wird, die in der Speichereinrichtung (143) gespeichert sind.
  7. Steuersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei ein Zustand eines Zuführens von elektrischer Energie von einer in ein Fahrzeug eingebauten Energie für eine Zeitdauer, die für eine Datenkommunikation erforderlich ist, auf der Grundlage eines Ausschaltens eines Schlüsselschalters des Fahrzeugs während der Kommunikation mit der externen Einheit aufrechterhalten wird.
  8. Steuersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, das weiterhin eine Einrichtung (141) zum Halten einer Historieninformation, die eine Unterbrechung von elektrischer Energie auf der Grundlage des Unterbrechens der elektrischen Energie während der Kommunikation mit der externen Einheit darstellt, in einem nichtflüchtigen Speicher (143) aufweist.
  9. Steuersystem nach Anspruch 8, das weiterhin eine Einrichtung (141) zum Löschen der Daten, die in der Speichereinrichtung (143) gespeichert sind, und zum erneuten Empfangen der gelöschten Daten auf der Grundlage der Historieninformation aufweist, die in dem nichtflüchtigen Speicher gehalten wird, wenn der Schlüsselschalter des Fahrzeugs eingeschaltet ist.
  10. Steuersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, das weiterhin einen Zeitgeber (146) zum automatischen Starten eines Datenumschreibe-Steuervorgangs auf der Grundlage eines Verstreichens einer im Voraus eingestellten Zeitgeberzeit aufweist, wobei, wenn der Datenumschreibe-Steuervorgang von dem Zeitgeber (146) gestartet wird, die Umschreibesteuereinrichtung mindestens entweder das Steuerprogramm oder die Steuerdaten unter dem Zustand umschreibt, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinrichtung (143) gespeichert sind, als zweckmäßig bestimmt werden.
  11. Steuersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, das weiterhin eine Unterrichtungseinrichtung (142) zum Unterrichten eines Nutzers über einen Zustand eines Wartens zum Umschreiben von entweder einem Steuerprogramms oder von Steuerdaten durch die Umschreibesteuereinrichtung auf der Grundlage der in der Speichereinrichtung (143) gespeicherten Umschreibedaten aufweist, die als zweckmäßig bestimmt werden, wobei die Umschreibesteuereinrichtung mindestens entweder das Steuerprogramm oder die Steuerdaten auf der Grundlage eines unterrichteten Vorgangs zum Anweisen des Umschreibens von mindestens entweder dem Steuerprogramm oder den Steuerdaten umschreibt.
  12. Steuersystem nach Anspruch 11, wobei, wenn mindestens entweder das Steuerprogramm oder die Steuerdaten nicht von der Umschreibesteuereinrichtung umgeschrieben worden sind, die Unterrichtungseinrichtung die Unterrichtung erneut mindestens entweder ausgibt, wenn der Schlüsselschalter des Fahrzeugs ausgeschaltet ist, oder wenn der Schlüsselschalter eingeschaltet ist.
  13. Steuersystem nach Anspruch 11, wobei, wenn das Umschreiben von mindestens entweder dem Steuerprogramm oder den Steuerdaten angewiesen wird, die Unterrichtungseinrichtung weiterhin die Unterrichtung ausgibt, die anfordert, den Betrieb eines Fahrzeugmotors zu sperren.
  14. Steuersystem nach Anspruch 11, das weiterhin einen Zeitgeber (146) aufweist, von welchem eine Zeitgeberzeit auf der Grundlage einer Unterrichtung von der Unterrichtungseinrichtung eingestellt wird, das ein Ausführen eines Umschreibens wartet, und welche automatisch einen Datenumschreibe-Steuervorgang auf der Grundlage eines Verstreichens der im Voraus eingestellten Zeitgeberzeit betreibt, wobei, wenn der Datenumschreibe-Steuervorgang von dem Zeitgeber gestartet wird, die Umschreibesteuereinrichtung mindestens entweder das Steuerprogramm oder die Steuerdaten unter dem Zustand umschreibt, dass die Umschreibedaten, die in der Speichereinrichtung (143) gespeichert sind, als zweckmäßig bestimmt werden.
  15. Steuersystem nach Anspruch 14, wobei eine Diagnose einer Störung einer in ein Fahrzeug eingebauten Vorrichtung gesperrt wird, wenn die Umschreibedaten, die in der Speichereinrichtung (143) gespeichert sind, zu einem Zeitpunkt als zweckmäßig bestimmt werden, zu dem der Datenumschreibesteuervorgang von dem Zeitgeber (146) gestartet ist.
  16. Steuersystem nach Anspruch 14, wobei, wenn ein Auslöschen des Umschreibens von mindestens entweder dem Steuerprogramm oder den Steuerdaten als Reaktion auf die Unterrichtung der Unterrichtungseinrichtung angewiesen wird, dass das Ausführen eines Umschreibens wartet, die Umschreibesteuereinrichtung das Umschreiben von mindestens entweder dem Steuerprogramm oder den Steuerdaten zurückstellt, das von dem Zeitgeber (146) gestartet wird.
  17. Steuersystem nach Anspruch 11, wobei die Unterrichtungseinrichtung die Unterrichtung durch Übertragen einer Nachricht zu einem Mobiltelefon ausgibt, das im Voraus registriert worden ist.
  18. Steuersystem nach Anspruch 11, wobei die Unterrichtungseinrichtung die Unterrichtung über eine Anzeige auf einem Schirm eines Navigationssystems ausgibt.
  19. Steuersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei: beim Umschreiben von mindestens entweder dem Steuerprogramm oder den Steuerdaten durch die Umschreibesteuereinrichtung es zum Starten bestimmt wird, ob ein Zustand des Fahrzeugs zum Umschreiben von mindestens entweder dem Steuerprogramm oder den Steuerdaten geeignet ist; und die Umschreibesteuereinrichtung ein Umschreiben von entweder dem Steuerprogramm oder den Steuerdaten unter Verwendung der Umschreibedaten, die in der Speichereinrichtung (143) gespeichert sind, startet, wenn es bestimmt wird, dass das Fahrzeug in dem Zustand ist, das zum Umschreiben geeignet ist.
  20. Steuersystem nach Anspruch 19, wobei: die Umschreibesteuereinrichtung einen Start auf der Grundlage bestimmt, ob logische UND-Bedingungen, die beinhalten, dass eine im Voraus eingestellte Zeit von einem Augenblick, zu dem eine Drehzahl null geworden ist, die einen Halt eines Betriebs eines Fahrzeugmotors begleitet, und eine Spannung einer in ein Fahrzeug eingebauten Batterie größer als ein im Voraus eingestellter unterer Grenzwert ist; und es bestimmt wird, dass der Zustand zum Umschreiben geeignet ist, wenn die logischen UND-Bedingungen erfüllt sind.
  21. Steuersystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei: eine Mehrzahl von elektronischen Steuersystemen (110, 120, 130) vorgesehen ist, um einen Datenumschreibe-Steuervorgang auf eine geteilte Weise auszuführen, wobei die Mehrzahl von elektronischen Steuersystemen über einen Kommunikationsbus (101) miteinander verbunden sind, der ein LAN in dem Fahrzeug bildet; und irgendeines der elektronischen Steuersysteme zusätzlich zu der Speichereinrichtung mit der Kommunikationseinrichtung (142) zur Kommunikation mit der externen Einheit vorgesehen ist.
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