DE102006003045B4 - Leuchtmitteleinheit, insbesondere für den Einsatz in Outdoor-Beleuchtungsvorrichtungen - Google Patents

Leuchtmitteleinheit, insbesondere für den Einsatz in Outdoor-Beleuchtungsvorrichtungen Download PDF

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    • F21Y2115/10Light-emitting diodes [LED]

Abstract

Leuchtmitteleinheit zur Verwendung in einer zumindest einen Leuchtmittelanschluss (3) aufweisenden Beleuchtungsvorrichtung (2), wobei die Leuchtmitteleinheit (1) über den Leuchtmittelanschluss (3) an eine Versorgungsspannung angeschlossen ist, wobei die Leuchtmitteleinheit (1) zumindest ein Trägerelement (5) zur Aufnahme zumindest einer Leuchtdiode (6, 6') und zumindest ein Adaptermittel (9) zur Verbindung der Leuchtmitteleinheit (1) mit dem zumindest einem Leuchtmittelanschluss (3) der Beleuchtungsvorrichtung (2) aufweist und wobei zumindest eine Invertereinheit (8) zur Anpassung der über die Adaptermittel (9) zugeführten Versorgungsspannung zum Betrieb der zumindest einen Leuchtdiode (6, 6') vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Adaptermittel (9) durch zumindest ein Adaptersteckermodul (10, 10.1, 10.2) gebildet sind, das mehrere Befestigungsöffnungen (13, 13') zur Anordnung des Trägerelements (5) in unterschiedlichen Winkelstellungen um eine Längsachse L des Adaptersteckermodul (10, 10.1, 10.2) aufweist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Leuchtmitteleinheit nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1, wie beispielsweise aus der Gebrauchsmusterschrift DE 298 17 609 U1 bekannt.
  • Bekannt sind Beleuchtungsvorrichtungen unterschiedlichster Bauform, Anmessungen, Beleuchtungstechnik und Anwendungsbereich. Derartige Beleuchtungsvorrichtungen weisen zumindest ein Leuchtengehäuse, einen Versorgungsspannungsanschluss und einen Leuchtmittelanschluss auf. Der Leuchtmittelanschluss ist hierbei an den jeweils vorgesehenen Leuchtmitteltyp angepaßt, beispielsweise kann dieser eine konventionelle Schraubfassung oder eine Steckanfassung sein. Als Leuchtmittel können beispielsweise eine oder mehrere Glühbirnen, eine Leuchtstoffröhre oder Spezial-Leuchtmittel vorgesehen sein, welche in die Beleuchtungsvorrichtung eingeschraubt bzw. eingesteckt werden und die zum Betrieb des Leuchtmittels mit der erforderlichen Energie versorgt werden.
  • Nachteilig können die beschriebenen Beleuchtungsvorrichtungen unterschiedlichen Typs jeweils nur mit einem eine normierte Anschlusseinheit aufweisenden Leuchtmittel, beispielsweise Glühbirnen mit genormten Fassungen (E7, E14, E27 oder E40 etc.) sowie Leuchtstoffröhren mit genormten Steckelementen bzw. Kontaktstiften betrieben werden.
  • Ferner sind Leuchtdioden, auch „Light Emitting Diodes” (LED) genannt, in unterschiedlichsten Ausführungen bekannt, deren Einsatz als Leuchtmittel, beispielsweise im Kraftfahrzeug-Bereich oder auch im häuslichen Bereich in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Meistens wird zur Beleuchtung ein Leuchtdiodenfeld oder zumindest mehrere parallel zueinander angeordnete Leuchtdioden verwendet, welche je nach Einsatzgebiet unterschiedlichen technischen Beleuchtungstechnologien genügen. Diese weisen gegenüber den herkömmlichen Leuchtstoffröhren und/oder Glühbirnen den Vorteil eines deutlich geringeren Energieverbrauchs bei gleich bleibender oder höherer Lichtausbeute auf. Dies ist auf die reduzierte Wärmeentwicklung von Leuchtdioden und den dadurch deutlich erhöhten Wirkungsgrad zurückzuführen. Darüber hinaus ist die Lebensdauer derartiger Leuchtdioden im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtmitteln deutlich höher.
  • Aus den Druckschriften DE 699 36 375 T2 , DE 299 00 320 U1 , DE 298 17 609 U1 , DE 103 43 470 A1 , US 2005/0237005 A1 , US 2004/0012959 A1 , US 2003/0151917 A1 , US 2002/0191403 A1 , US 6,338,647 131 , WO 00/17569 , WO 00/51403 , EP 1 467 414 A1 , EP 1 353 120 A2 und EP 0 971 259 A1 sind Leuchtmitteleinheiten in unterschiedlichen Bauformen bekannt, die ein Trägerelement zur Aufnahme zumindest einer Leuchtdiode und zumindest ein Adaptermittel zur Verbindung der Leuchtmitteleinheit mit dem zumindest einen Leuchtmittelanschluss der Beleuchtungsvorrichtung aufweisen.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist darin zu sehen, ein Leuchtmittel zur Verwendung in Beleuchtungsvorrichtungen, insbesondere in Outdoor-Beleuchtungsvorrichtungen, anzugeben, welche ohne technische Modifikationen der Beleuchtungsvorrichtung den Betrieb mit zumindest eine Leuchtdiode aufweisenden Leuchtmitteln ermöglicht. Diese Aufgabe wird mit einer Leuchtmitteleinheit mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Der wesentliche Aspekt der erfindungsgemäßen Leuchtmitteleinheit ist darin zu sehen, dass die Leuchtmitteleinheit zumindest ein Trägerelement zur Aufnahme einer Leuchtdiode und zumindest ein Adaptermittel zur Verbindung der Leuchtmitteleinheit mit dem zumindest einen Leuchtmittelanschluss der Beleuchtungsvorrichtung aufweist und dass zumindest eine Invertereinheit zur Anpassung der über die Anschlussmittel übertragenen Versorgungsspannung zum Betrieb der zumindest einen Leuchtdiode vorgesehen ist, wobei die Adaptermittel durch zumindest ein Adaptersteckermodul gebildet sind, das mehrere Befestigungsöffnungen zur Anordnung des Trägerelements in unterschiedlichen Winkelstellungen um eine Längsachse des Adaptersteckermodul aufweist.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Leuchtmitteleinheit sind den weiteren Patentansprüchen zu entnehmen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden in mehreren Ausführungsbeispielen anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 beispielhaft in schematischer Seitendarstellung eine Beleuchtungsvorrichtung mit einer erfindungsgemäßen Leuchtmitteleinheit;
  • 2 beispielhaft eine stabförmig ausgebildete Leuchtmitteleinheit;
  • 3 beispielhaft in Schnittdarstellung ein als Adaptersteckerelement ausgebildetes Adaptermittel;
  • 4a, b beispielhaft eine Draufsicht auf die Stirnseite eines Adaptersteckerelementes gemäß 3 in zwei unterschiedlichen Ausführungsformen;
  • 5 beispielhaft eine Draufsicht auf eine Adapterplatte (U-Form) zur Aufnahme von unterschiedlichen Trägeraufsatzmodulen;
  • 6 beispielhaft eine Seitenansicht der in 5 dargestellten Adapterplatte;
  • 7 beispielhaft eine seitliche Schnittdarstellung durch ein Trägeraufsatzmodul;
  • 8 beispielhaft eine seitliche Schnittdarstellung durch ein Trägeraufsatzmodul mit aufgesetzten Trägerstab;
  • 9 beispielhaft in Front-, Seiten- und Draufsicht ein einfaches Trägeraufsatzmodul;
  • 10 beispielhaft in Schnittdarstellung ein Adapterschraubelement mit Edison-Gewinde;
  • 11 beispielhaft in Schnittdarstellung ein Adapterschraubelement mit einem alternativen Edison-Gewinde;
  • 12 beispielhaft in Schnittdarstellung ein Adapterschraubelement mit einem alternativen Edison-Gewinde;
  • 13 beispielhaft in Front-, Seiten- und Draufsicht ein doppeltes Trägeraufsatzmodul und
  • 14 beispielhaft in Front-, Seiten- und Draufsicht ein Multi-Trägeraufsatzmodul.
  • In den Figuren wird mit 1 die erfindungsgemäße Leuchtmitteleinheit zur Verwendung In einer Beleuchtungsvorrichtung 2, beispielsweise einer Outdoor- bzw. Außenraum – Beleuchtungsvorrichtung oder einer Indoor- bzw. Innenraum -Beleuchtungsvorrichtung bezeichnet, wobei die jeweilige Beleuchtungsvorrichtung 2 über zumindest einen Leuchtmittelanschluss 3 verfügt.
  • Der Leuchtmittelanschluss 3 kann hierbei hinlänglich aus dem Stand der Technik bekannte unterschiedliche, normierte Leuchtmittelanschlüsse aufweisen. Diese können beispielsweise in Form einer Schraubfassung oder einer Steckfassung ausgebildet sein. Die Steckfassungen sind überwiegend zweiteilig ausgebildet und zur Aufnahme von Leuchtstofflampen mit beispielsweise einer Leistung von 18/20 Watt, 36/40 Watt und 58/65 Watt vorgesehen. Die Schraubfassungen können beispielsweise entsprechend der normierten Kennungen E7, E14, E27 oder E40 ausgebildet sein,
  • In 1 ist beispielhaft eine Beleuchtungsvorrichtung 2 dargestellt, welche an einem Haltemast 4 befestigt ist und deren Leuchtmittelanschluss 3 mit der Leuchtmitteleinheit 1 verbunden ist. Die Beleuchtungsvorrichtung 2 ist über einen in 7 nicht dargestellten Netzanschluss zur Versorgung mit elektrischer Energie an ein Energieversorgungsnetz angeschlossen.
  • Die Leuchtmitteleinheit 1 weist ein Trägerelement 5 auf, welches zur Aufnahme zumindest einer Leuchtdiode 6 ausgebildet ist. In der in 1 dargestellten Ausführungsform ist das Trägerelement 5 beispielhaft linear bzw. stabförmig ausgebildet und weist an seiner Unterseite eine Leuchtdiode 6 auf. Alternativ kann das Trägerelement 5 auch als Trägerplatte ausgebildet sein.
  • Zur Versorgung der Leuchtdiode 6 mit der für der für den Betrieb erforderlichen Betriebs- bzw. Versorgungsspannung ist diese über elektrische Verbindungsleitungen 7 an eine Invertereinheit 8 angeschlossen, welche in vorliegendem Ausführungsbeispiel auf der der Leuchtdiode 6 gegenüberliegenden Seite des Trägerelementes 5 angeordnet ist. Die Invertereinheit 8 setzt die aus dem Energieversorgungsnetz über den Leuchtmittelanschluss 3 der Beleuchtungsvorrichtung 2 übertragene Wechselspannung des Energieversorgungsnetzes in eine Gleichspannung variabel wählbarer Spannungsamplitude um.
  • Ferner weist die Leuchtmittelelnheit 1 Adaptermittel 9 auf, über welche die Leuchtmitteleinheit 1 mit dem zumindest einen Leuchtmittelanschluss 3 der Lampe 2 verbunden ist. Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Adaptermittel 9 als Adaptersteckermodule 10, 10.1, 10.2 ausgebildet, welche zumindest zwei elektrische leitfähige Kontaktstifte 12 aufweisen, um hierdurch die Übertragung der Versorgungsspannung vom Netzanschluss über den Leuchtmittelanschluss 3 an die Leuchtmitteleinheit 1 zu gewährleisten. Die Adaptermittel 9 sind über weitere elektrische Verbindungsleitungen 11 mit der Invertereinheit 8 zur Steuerung der Wechselstromversorgungsspannung an die Invertereinheit 8 verbunden.
  • Abhängig vom jeweils verwendeten Lampentyp können die Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Leuchtmitteleinheit 1 variieren, insbesondere können das Trägerelement 5 und die Adaptermittel 9 einteilig oder zweiteilig, d. h. als zwei getrennte, zusammenwirkende Module ausgebildet sein. Zum Einsatz kommen jeweils Leuchtdioden 6, 6' aus gängiger industrieller Fertigung.
  • 2 zeigt beispielsweise eine getrennte, zweiteilige Ausbildung des Trägerelementes 5 und der Adaptermittel 9, wobei das Trägerelement 5 als flache, recheckförmige Trägerplatte mit einer geringen Breite im Vergleich zur Länge ausgebildet ist, an dessen Stirnseiten ein erstes und zweites Adaptersteckmodul 10.1, 10.2 vorgesehen ist. Über das erste und zweite Adaptersteckmodul 10.1, 10.2 kann die Trägerplatte 5 in konventionellen Fassungen für Leuchtstofflampen (18/20 Watt, 36/40 Watt und 58/65 Watt) eingesetzt werden. Die in 2 dargestellte Leuchtmitteleinheit 1 wird somit anstelle einer stabförmigen Leuchtstofflampe in die zugehörigen Beleuchtungsvorrichtung 2 eingesteckt.
  • Die in 2 dargestellte einer stabförmigen Leuchtstofflampe nachempfundene Leuchtmitteleinheit 1 kann in einer alternativen Ausführungsform eine Vielzahl von in einer Reihe angeordnete Leuchtdioden 6 oder ein aus mehreren Reihen gebildetes Leuchtdiodenfeld 6' aufweisen. Hierbei sind die in einer Reihe angeordneten Leuchtdioden 6 parallel zueinander geschaltet und über elektrische Verbindungsleitungen 7 mit der Invertereinheit 8 verbunden.
  • Die in 3 im längsseitigen Querschnitt sowie in 4 in stirnseitiger Draufsicht dargestellten ersten und zweiten Adaptersteckermodule 10, 10.1, 10.2 weisen in einer Ausführungsform zumindest zwei Kontaktstifte 12 zum Anschluss der Adaptersteckermodule 10, 10.1, 10.2 an den jeweiligen Leuchtmittelanschluss 3 der Beleuchtungsvorrichtung 2 auf. Insbesondere bei einer zur Aufnahme von Leuchtstoffröhren vorgesehen Leuchtmittelanschluss 3 ist jeweils einer der Kontaktstifte 12 des ersten und zweiten Adaptersteckmoduls 10.1, 10.2 der Leuchtmitteleinheit 1 zum Anschluss der Phasenleiters bzw. des Nullleiters vorgesehen.
  • Der weitere Kontaktstift 12 ist zur Übertragung des zum Ein- und/oder Ausschalten der Leuchtstoffröhre erforderlichen Steuersignales vorgesehen. Im Falle der erfindungsgemäßen Leuchtmitteleinheit 1 kann das übertragenen Steuersignal zum Ein- und Ausschalten der invertereinheit 8 verwendet werden, welches hierzu über entsprechende Steuerleitungen an die Invertereinheit 8 gesteuert wird.
  • Ferner weisen die Adaptersteckermodule 10, 10.1, 10.2 Befestigungsöffnungen 13 auf, über welche Befestigungsmittel, beispielsweise Schrauben oder Stifte eingeführt werden können und über die die Adaptersteckermodule 10, 10,1, 10.2 mit dem jeweiligen Trägerelement bzw. Trägerplatte 5 beispielsweise stirnseitig verbunden werden. Hierzu sind beispielsweise an den Stirnseiten des Trägerelementes bzw. Trägerplatte 5 weiteren Befestigungsöffnungen 14 vorgesehen, in welche die Befestigungsmittel eingeführt werden können.
  • Das erste und zweite Adaptersteckermodul 10.1, 10.2 weisen jeweils einen Grundkörper 15 auf, in dem die beiden Kontaktstifte 12 gehalten werden. Der Grundkörper 15 ist in einer bevorzugten Ausführungsform im Querschnitt zylinderförmig oder annähernd zylinderförmigen oder ellipsenförmigen ausgebildet und die beiden Kontaktstifte 12 sind jeweils parallel zueinander und parallel Zur Längsachse L des Grundkörpers 15 angeordnet. Insbesondere stehen die beiden Kontaktstifte 12 von der zum Leuchtmittelanschluss 3 gewandten Stirnseite des Grundkörpers 15 senkrecht ab. Auch können diese auf der gegenüberliegenden Stirnseite des Grundkörpers 15 senkrecht aus dem Grundkörper 15 hervorstehen oder weitere Kontaktstifte 16 vorgesehen sein, welche über den Grundkörper 15 mit den Kontaktstiften 12 elektrisch leitend verbunden sind.
  • Die in Richtung des Trägerelementes 6 von der Stirnseite des Grundkörpers 15 des Adaptersteckermoduls 10.1, 10.2 abstehenden Kontaktstifte 12 bzw. weiteren Kontaktstifte 16 greifen in im Trägerelement 5 vorgesehene Steckbuchseneinheiten 17 ein, wodurch eine elektrisch leitende Verbindung zwischen den Kontaktstiften 12, 16 und der Trägerplatte 5, insbesondere der Invertereinheit 8 über weitere elektrische Verbindungsleitungen 11 hergestellt wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform weisen die Kontaktstifte 12 und/oder weiteren Kontaktstifte 16 der Adaptersteckermodule 10.1, 10.2 einen Abstand d1 bzw. d2 von ca. 10 bis 20 mm, vorzugsweise 15 mm von der Stirnseite des Grundkörpers 15 auf. Die Länge l der in 2 beispielhaft dargestellten seriellen Anordnung des ersten Adaptersteckelementes 10.1, des Trägerelementes 5 und des zweiten Adapatersteckelementes 10.2 liegt abhängig vom verwendeten Fassungstyp zwischen 500 und 1500 mm, beispielsweise zur Anpassung an die jeweiligen Längen der handelsüblichen Leuchtstoffröhren bei 588 mm, 1197 mm oder 1497 mm.
  • Die Kontaktstifte 12 zur Herstellung der elektrisch leitenden Verbindung mit dem Steckanschluss der Beleuchtungsvorrichtung 2 weisen einen Abstand d3 von 10 bis 15 mm, vorzugsweise 12 mm auf, Die Kontaktstifte 12, 16 sind beispielsweise aus einem leitfähigen Kunststoffmaterial oder Metall oder einem ähnliche Eigenschaften aufweisenden Material oder eine Kombination aus den genannten Materialien hergestellt, wohingegen der Grundkörper 15 vorzugsweise aus einem nicht leitfähigen Kunststoff als Trägermaterial gefertigt ist.
  • In der in 4(b) dargestellten Ausführungsform weist das als Adaptersteckermodul 10, 10.1, 10.2 zusätzliche Befestigungsöffnungen 13' auf, welche jeweils paarweise symmetrisch, insbesondere punktsymmetrisch zur Mittelachse L angeordnet sind. Über die zusätzlichen Befestigungsöffnungen 13 kann die Trägerplatte 5 in unterschiedlichen Winkelstellungen um die Längsachse L angeordnet werden, welche eine Anpassung des durch die Leuchtdioden 6, 6' erzeugten Lichtkegels an die jeweiligen Beleuchtungsanforderungen ermöglicht.
  • In einer alternativen Ausführungsform kann das Adaptermittel 9 drehbar mit dem Trägerelement 5 verbunden sein, und zwar vorzugsweise um dessen Längsachse L. Hierdurch wird ein Ausrichten einer bereits in der Beleuchtungsvorrichtung 2 eingesetzten Leuchtmitteleinheit 1 vorteilhaft ermölglicht, Der Grundkörper 15 des ersten und/oder zweiten Adaptersteckermoduls 10.1, 10.2 ist in einer bevorzugten Ausführungsform als Abschlussplatte rechteckiger oder runder Form ausgebildet, in welcher die elektrisch leitfähigen Kontaktstifte 12, 16 eingeklebt sind und deren äußere Abmessungen an die jeweils vorgesehene Lampenfassung 2 angepasst sind.
  • Zum Einsatz der erfindungsgemäßen Leuchtmitteleinheit 1 in Beleuchtungsvorrichtungen 2 mit Leuchtmittelanschlüsse 3 für U-förmige Leuchtstoffrähren, welche insbesondere bei Straßenbeleuchtungsvorrichtungen eingesetzt werden, ist eine in 5 beispielhaft dargestellte Adapterplatte 18 vorgesehen. Eine Schnittdarstellung der Adapterplatte 18 ist beispielhaft in 6 dargestellt.
  • Die Adapterplatte 18 weist ebenfalls ein erstes und zweites Adaptersteckermodul 10.1, 10.2 mit jeweils zwei Kontaktstiften 12, 16 auf, welche jeweils senkrecht von der O-ber- und Unterseite der Adapterplatte 18 senkrecht abstehen. Die Kontaktstifte 12 greifen wiederum in die für U-förmige Leuchtstoffröhren vorgesehene Leuchtmittelsteckanschlüsse 3 der Beleuchtungsvorrichtung 2 ein. Die gegenüberliegenden weiteren Kontaktstifte 16 sind zur Durchkontaktierung bzw. elektrisch leitenden Verbindung des auf der Adapterplatte 18 zu montierenden Trägeraufsatzmoduls 5''' vorgesehen, welche in den 9, 13 und 14 dargestellt sind und später noch im Detail beschrieben werden.
  • Somit ergibt sich unterschiedlich zur 2 ein als Adapterplatte 18 ausgebildetes Adaptermittel 9, welches parallel zur Trägerplatte 5 angeordnet ist. In einer alternativen Ausführungsform kann auf der Adapterplatte 16 die zumindest eine Invertereinheit 8 angeordnet werden, Hierzu weist die Adapterplatte 18 Bohrungsöffnungen 13 auf. Ferner weist diese weitere Bohrungsöffnungen 14 zur Befestigung eines oder mehrerer Trägeraufsatzmodule 5''' auf. Hierbei können beispielsweise auf die Adapterplatte 18 ein oder mehrere, unterschiedlich ausgebildete Trägeraufsatzmodule 5''' aufgesetzt werden. in einer bevorzugten Ausführungsform weist die Trägerplatte ein Beschriftungselement 19 zur dessen Kennzeichnung auf.
  • In 7 ist beispielhaft eine alternative Ausführungsform eines Trägerelementes 5 als Trägermodul, und zwar als linear ausgebildetes Trägermodul 5 dargestellt. Das Trägermodul 5 ist beispielhaft im Querschnitt T-formig ausgebildet und weist ein Trägergrundmodul 5' und ein senkrecht zu diesem angeordnetes Kontaktprofil 5'' auf. An der vom Trägergrundmodul 5' befindlichen Stirnseite des Kontaktprofils 5'' des Trägermoduls 5 ist beispielsweise eine Leuchtdiode 6 angeordnet. An der gegenüberliegenden Oberfläche des Trägergrundmoduls 5' ist die Invertereinheit 8 vorgesehen, welche über elektrische Verbindungsleitungen 7 mit der Leuchtdiode 6 verbunden ist, und zwar sind die Anode 20 und die Kathode 21 der Leuchtdiode 6 mit den elektrischen Verbindungsleitungen 7 elektrisch leitend verbunden.
  • Somit ist die Leuchtdiode 6 zwischen ihrer Anode 20 und Kathode 21 auf das Kontakt profil 5'' des T-förmigen Trägermoduls 5 gesteckt bzw. das Kontaktprofil 5'' zwischen die Anode 20 und Kathode 21 der Leuchtdiode 6 eingeschoben und zwar derart, dass die Stirnseite des Kontaktprofils 5'' mit der die Anode 20 und Kathode 21 aufweisenden Stirnseite des Körpers der Leuchtdiode 6 in Kontakt steht. Die Stirnseite des Kontaktprofils 5'' ist mit der Stirnseite des Körpers der Leuchtdiode 6 verklebt.
  • Zur Befestigung der Invertereinheit 8 am Trägergrundmodul 5' sind zumindest zwei Befestigungsöffnungen 13 vorgesehen, in die beispielsweise mit der Invertereinheit 8 fest verbundene Befestigungsmittel eingreifen. An den beiden Stirnseiten des Trägergrundmoduls 5' sind in einer bevorzugten Ausführungsform senkrecht zum Kontaktprofil 5'' verlaufende weitere Befestigungsöffnungen, beispielsweise Bohrungen 22 vorgesehen, über welche beisplelsweise eine Reflektoreinheit (nicht in 7 dargestellt) zur Bündelung der über die Leuchtdiode 6 erzeugten Lichtstrahlen befestigt werden kann.
  • In 8 ist eine alternative Ausführungsform des in 7 dargestellten Trägermoduls 5 dargestellt, welches unterschiedlich zu dem in 7 dargestellten Trägermoduls 5 ein Trägeruntermodul 23 aufweist, auf dem mehrere Leuchtdioden 6 nebeneinander angeordnet sind. Das Trägeruntermodul 23 ist beispielsweise als Trägerstab ausgebildet, der einen im Querschnitt halbrunden oder parabelförmigen Verlauf aufweist. Die über interne Verdrahtung 24 parallel geschalteten Leuchtdioden 6, 6' sind über zwei elektrische Verbindungsleitungen 7 wiederum an die Invertereinheit 8 angeschlossen.
  • Die Breite des Trägerstabes 23 entspricht wiederum dem Abstand zwischen der Anode 20 und Kathode 21 jeweils einer Leuchtdiode 6. Die Körper der auf dem Trägerstab 23 aufgesetzten Leuchtdioden 6' sind mit der Stirnseite des Trägerstabes 23 verklebt. Der Trägerstab 23 bildet mit auf diesem festgeklebten Leuchtdioden 6 eine Baueinheit aus, welche in etwa mittig mit der Stirnseite des Kontaktprofils 5'' des Trägermoduls 5 angeordnet ist. Der Trägerstab 23 kann beispielsweise fest am Kontaktprofil 5'' befestigt oder um die Längsachse L des Kontaktprofils 5'' dreh- oder schwenkbar angeordnet sein.
  • In 9 ist beispielhaft in eine Front-, Seiten- und Draufsicht eines Trägeraufsatzmoduls 5''' in einfacher Ausführungsform dargestellt, welches eine Vielzahl von übereinander angeordneter Leuchtdioden 6 aufweist. Das Trägeraufsatzmoduls 5'' weist wiederum ein Trägergrundmodul 5' und ein Kontaktprofil 5''' auf, die vorzugsweise als recheckförmige Trägerplatten ausgebildet sind. Darüber hinaus weist das Trägeraufsatzmodul 5''' eine Aufsatzplatte 5'''', auf der das Trägergrundmodul 5' und das Kontaktprofil 5'' jeweils senkrecht stehend angeordnet sind.
  • Das Trägeraufsatzmodul 5'' kann je nach Ausführungsform auf eine Adapterplatte 18 gemäß 5 oder auf ein in den 10 bis 12 beispielhaft dargestelltes Adapterschraubelement 25 aufgesetzt werden und mit diesen fest oder lösbar verbunden werden. In den 13 und 14 sind weitere alternative Ausführungsformen der Trägeraufsatzmoduls 5''' dargestellt. 13 zeigt beispielsweise ein Trägeraufsatzmoduls 5''' mit zwei parallel zueinander angeordneten Kontaktprofilen 5'', welche jeweils an den beiden offenen Stirnseiten des Trägergrundmoduls 5' angeordnet sind. 14 zeigt ein mehrere parallel zueinander angeordnete Trägerstäbe 23 aufweisendes Kontaktprofil 5'', wobei die Trägerstäbe 23 analog zu dem in 8 ausgebildetes Trägerstab 23 aufgebaut sind.
  • Ferner sind in den 10 bis 12 alternative Ausführungsformen der Adaptermittel 9 dargestellt, welche beispielsweise zum Anschluss des erfindungsgemäßen Leuchtmitteleinheit 1 an einen Leuchtmittelschraubanschluss 3 vorgesehen sind. Das in 10 dargestellte Adapterschraubelement 25 weist hierzu zumindest ein Bodenplattenelement 26 auf, welches in eine in Richtung der Birne offenes herkömmliches Edison-Gewinde 27 unterschiedlicher Größe, beispielsweise E7, E14, E27 oder E40 auf- bzw. teilweise eingesetzt ist.
  • Das Bodenplattenelement 26 ist beispielsweise mit einem rechteckförmigen oder kreisrunden oder ovalen Querschnitt versehen und weist an der zum Edison-Gewinde 27 gerichteten Stirnseite mehrere von der Grundfläche des Bodenplattenelement 26 senkrecht abstehende Halteelemente 28 auf. Die Haltelemente 28 sind in einer bevorzugten Ausführungsform kreisförmig ausgebildet, wobei dessen Außendurchmesser dem Innendurchmesser des jeweiligen Edison-Gewindes 27 entspricht. In einer vorteilhaften Ausbildung sind zumindest drei Haltelemente 28 vorgesehen, deren Außendurchmesser zur Aufnahme von unterschiedlichen Edison-Gewinden 27 unterschiedliche von innen nach außen abnehmende Durchmesser, insbesondere zur Aufnahme von Edison-Gewinden 27 der Kennungen E7, E14, E27 oder E40 aufweisen. Die Edison-Gewinde 27 werden zur Befestigung an dem Bodenplattenelement 26 entweder mit den Halteelementen 28 verklebt oder in den durch zwei Halteelemente 28 ausgebildete Rillen eingeklebt und/oder verbolzt.
  • Das Edison-Gewinde 27 weist einen Fußkontakt 29 sowie seitliche Gewindeläufe 30 auf. Das konzentrisch um die Längsachse L des Adapterschraubelementes 25 in das Edison-Gewinde 27 eingesetzte Bodenplattenelement 26 wird mittels Befestigungsmittel, beispielsweise einer Schraube 31 mit dem Edison-Gewinde 27 fest oder lösbar verbunden.
  • Das Bodenplattenelement 26 weist eine beispielsweise mittig angeordnete Durchführungsöffnung 32 und eine seitlich angeordnete weitere Durchführungsöffnung 33 zur Durchführung der mit dem Fußkontakt 29 und mit den Gewindeläufen 30 verbundenen elektrischen Verbindungsleitungen 7 auf. Ferner sind Befestigungsöffnungen 14 zur Befestigung des jeweiligen Trägeraufsatzmoduls 5'' auf dem Bodenplattenelement 26 vorgesehen. An zumindest einer der Stirnseiten des Bodenplattenelement 26 ist eine weitere Befestigungsöffnung, beispielsweise eine Bohrungen 22 vorgesehen, über welche beispielsweise eine Reflektoreinheit (nicht in den Figuren dargestellt) zur Bündelung der über die Leuchtdioden 6, 6' erzeugten Lichtstrahlen befestigt werden kann.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Leuchtmitteleinheit
    2
    Beleuchtungsvorrichtung
    3
    Leuchtmittelanschluss
    4
    Haltemast
    5
    Trägerelement, Trägermodul
    5'
    Trägergrundmodul
    5''
    Kontaktprofil
    5'''
    Trägeraufsatzmodul
    5''''
    Aufsatzplatte
    6
    Leuchtdiode
    6'
    Leuchtdiodenfeld
    7
    Verbindungsleitung(en)
    8
    Invertereinheit
    9
    Adaptermittel
    10
    Adaptersteckermodule
    10.1
    erstes Adaptersteckermodul
    10.2
    zweites Adaptersteckermodul
    11
    Verbindungsleitungen)
    12
    Kontaktstifte
    13
    Befestigungsöffnungen
    14
    Befestigungsöffnungen
    15
    Grundkörper
    16
    Kontaktstifte
    17
    Steckbuchseneinheit
    18
    Adapterplatte
    19
    Beschriftungselement
    20
    Anode
    21
    Kathode
    22
    Bohrungen
    23
    Trägerstab
    24
    interne Verdrahtung
    25
    Adapterschraubmodul
    26
    Bodenplattenelement
    27
    Edison-Gewinde
    28
    Halteelement
    29
    Fußkontakt
    30
    Gewindeläufe
    31
    Verschraubung
    32
    Durchführungsöffnung
    33
    Durchführungsöffnung
    L
    Längsachse

Claims (11)

  1. Leuchtmitteleinheit zur Verwendung in einer zumindest einen Leuchtmittelanschluss (3) aufweisenden Beleuchtungsvorrichtung (2), wobei die Leuchtmitteleinheit (1) über den Leuchtmittelanschluss (3) an eine Versorgungsspannung angeschlossen ist, wobei die Leuchtmitteleinheit (1) zumindest ein Trägerelement (5) zur Aufnahme zumindest einer Leuchtdiode (6, 6') und zumindest ein Adaptermittel (9) zur Verbindung der Leuchtmitteleinheit (1) mit dem zumindest einem Leuchtmittelanschluss (3) der Beleuchtungsvorrichtung (2) aufweist und wobei zumindest eine Invertereinheit (8) zur Anpassung der über die Adaptermittel (9) zugeführten Versorgungsspannung zum Betrieb der zumindest einen Leuchtdiode (6, 6') vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Adaptermittel (9) durch zumindest ein Adaptersteckermodul (10, 10.1, 10.2) gebildet sind, das mehrere Befestigungsöffnungen (13, 13') zur Anordnung des Trägerelements (5) in unterschiedlichen Winkelstellungen um eine Längsachse L des Adaptersteckermodul (10, 10.1, 10.2) aufweist.
  2. Leuchtmitteleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (5) und die Adaptermittel (9) einteilig oder zweiteilig ausgebildet sind.
  3. Leuchtmitteleinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Adaptersteckermodul (10) mit zumindest zwei Kontaktstiften (12,16) ausgebildet ist.
  4. Leuchtmitteleinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement als Trägermodul (5) oder Trägeraufsatzmodul (5''') ausgebildet ist.
  5. Leuchtmitteleinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermodul (5) zumindest ein Trägergrundprofil (5') und ein Kontaktprofil (5'') aufweist, wobei das Kontaktprofil (5') zur Aufnahme zumindest einer Leuchtdiode (6) vorgesehen ist.
  6. Leuchtmitteleinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägeraufsatzmodul (5''') neben zumindest einem Trägergrundprofil (5') ein Kontaktprofil (5'') zur Aufnahme von zumindest einer Leuchtdiode (6) und eine Aufsatzplatte (5'''') zur Verbindung des Trägeraufsatzmoduls (5''') mit der Adapterplatte (10) oder einem Adapterschraubmodul (25) aufweist.
  7. Leuchtmitteleinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der vom Trägergrundprofil (5') abgewandten Stirnseite des Kontaktprofiles (5'') zumindest eine Leuchtdiode (6) angeordnet ist.
  8. Leuchtmitteleinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der vom Trägergrundprofil (5') abgewandten Stirnseite des Kontaktprofiles (5'') zumindest ein Trägeruntermodul (23) angeordnet ist, welches mehrere Leuchtdioden (6) aufweist.
  9. Leuchtmitteleinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägeruntermodul als Trägerstab (23) ausgebildet ist, welcher einen nahezu halbkreisförmigen oder parabelförmigen Verlauf aufweist.
  10. Leuchtmitteleinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Invertereinheit (8) auf dem Trägerelement (5) oder auf dem Trägergrundprofil (5') oder auf der Adapterplatte (18) angeordnet ist.
  11. Leuchtmitteleinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtdioden (6, 6') an die Invertereinheit (8) über elektrische Verbindungsleitungen (7) angeschlossen sind.
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