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Die
Erfindung betrifft eine Hängematte
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Hängematten,
deren Liegebereich an seinen in Längsrichtung beabstandeten Querrändern mit
Hilfe von Spreizstäben
ausgespreizt ist, werden bereits seit mehreren 100 Jahren für unterschiedlichste
Einsatzzwecke verwendet.
5 zeigt eine solche Hängematte,
wie sie beispielsweise aus der
DE 17 49 661 U1 bekannt ist.
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Die
Liegefläche
der Hängematte
bzw. deren Liegebereich 10 ist rechteckig und besteht beispielsweise
aus Stoff oder einem Geflecht, wobei insbesondere bei einem Geflecht
die in Aufsicht rechteckige Form im Querschnitt oder Längsschnitt
bombiert sein kann, d.h. der Liegebereich 10 nach unten durchhängen kann.
Die in Längsrichtung
der Hängematte
voneinander entfernten Querränder 12, 14 sind an
Spreizstäben 16, 18 befestigt,
die den Liegebereich 10 in Querrichtung aufspannen. An
die Spreizstäbe 16 und 18 schließen dreieckige Übergangsbereiche 20 und 22 an,
die beispielsweise durch in gegenseitigem Abstand mit den Spreizstäben 16 verbundene
Halteschnüre 23 gebildet
sind, die an ihren freien Enden jeweils zusammengebunden sind und Aufhängepunkte 24 bzw. 26 bilden.
An den Aufhängepunkten 24 und 26 kann
beispielsweise jeweils ein weiteres Seil befestigt werden, wobei
die Seile an voneinander beabstandeten Bäumen oder sonstigen Säulen befestigt
werden und die Hängematte
in die in 5 in Aufsicht dargestellte Form
aufspannen. Alternativ können
die Aufhängepunkte
unmittelbar in ein Gestell eingehängt werden.
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Eine
die Aufhängepunkte 24 und 26 verbindende
Linie A-A ist doppelt punktiert eingezeichnet. Der Mittelpunkt des
Liegebereiches 10 ist mit M bezeichnet. Wie ersichtlich,
ist die gesamte Hängematte
symmetrisch, d.h. die doppelt punktierte Aufhängelinie A-A unterteilt die
Hängematte
in zwei zueinander spiegelsymmetrische Hälften.
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Ein
Problem, das bei bekannten Hängematten
auftritt, liegt in Folgendem:
Wenn sich eine Person P, wie
dargestellt, mittig in die Hängematte
legt, liegt der Schwerpunkt der Person etwa auf der doppelt punktierten
Linie A-A wegen der Durchwölbung
etwas unterhalb der Verbindungsgeraden zwischen den Aufhängepunkten 24 und 26 (im dargestellten
Beispiel unter der Papierebene). Wenn sich die Person P insgesamt
etwas seitlich bewegt, wandert der Schwerpunkt von der Linie A-A
seitlich weg, so dass die Hängematte
ein Kippmoment um die Linie bzw. Achse A-A erhält. Dadurch senkt sich der
Schwerpunkt weiter ab, so dass die unmittelbare Gefahr besteht,
dass die Hängematte
sich insgesamt dreht und die Person P seitlich abwirft.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Hängematte derart weiterzubilden,
dass die Gefahr des Abwerfens bzw. Herausfallens aus der Hängematte
bei einer leichten Verlagerung des Körpers, wie sie unbewusst beispielsweise
während
des Schlafens erfolgt, vermindert ist.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Hängematte gemäß dem Anspruch
1 gelöst.
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Die
Unteransprüche
sind auf vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Hängematte gerichtet.
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Infolge
der erfindungsgemäß unsymmetrischen
Gestaltung der Hängematte
legt sich ein Benutzer im Allgemeinen in die erfindungsgemäße Hängematte
nicht auf die Verbindungslinie zwischen den Aufßängepunkten sondern in einem
Winkel dazu. Dies bedeutet, dass das Gewicht der Person sich nicht
auf die Verbindungslinie konzentriert, sondern beidseitig der Verbindungslinie
verteilt ist. Dadurch ist die Gefahr eines Verkippens der Hängematte
derart, dass sie die Person „abwirft", vermindert. Außerdem ist
die Person ohne Weiteres in der Lage, einer Kippbewegung der Hängematte
durch entsprechende Gewichtsverlagerung im Bereich des Oberkörpers oder
der Beine entgegen zu wirken.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen beispielsweise
und mit weiteren Einzelheiten erläutert.
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In
den Figuren stellen dar:
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1–4 Aufsichten
auf erfindungsgemäße Hängematten,
und
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5 eine
bereits erläuterte
Aufsicht auf eine herkömmliche
Hängematte.
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Gemäß 1,
in der für
entsprechende Teile die gleichen Bezugszeichen wie in 5 verwendet werden,
ist der Liegebereich 10 der erfindungsgemäßen Hängematte
nicht rechteckig ausgebildet, sondern hat die Form eines Parallelogramms,
so dass die Diagonalen des Liegebereiches 10 ungleich lang sind.
Zusätzlich
sind die Übergangsbereiche 20 und 22,
die durch die Halteschnüre 23 aufgespannt
sind, nicht in Form gleichschenkliger Dreiecke gestaltet, wie in 5,
sondern haben die Form von Dreiecken, bei denen der Eckwinkel α der dem
Mittelpunkt M des Liegebereiches 10 näheren Ecke kleiner ist als der
Eckwinkel β der
anderen Ecke. Die gesamte Anordnung ist derart, dass die Verbindungslinie
A-A der Aufhängepunkte 24 und 26 durch
den Mittelpunkt M des Liegebereiches 10 geht, so dass die
Hängematte insgesamt
bei Drehung um eine auf dem Liegebereich 10 senkrecht stehende
Achse durch den Mittelpunkt M um 180° in sich übergeht. Wie ersichtlich, bildet
die Verbindungslinie A-A der Aufhängepunkte 24 und 26 mit
der einfach strichpunktierten Längsmittellinie
LM des Liegebereiches 10 einen spitzen Winkel.
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Die
erfindungsgemäße Hängematte
veranlasst eine Person P wegen der ungleich langen Diagonalen sich
diagonal in die Hängematte
zu legen, wie dargestellt. Dies hat bezüglich der Stabilität der Hängematte
gegenüber
einem Herausrollen der Person P folgende Vorteile:
Die diagonal
auf dem Liegebereich 10 liegende Person ist, wenn sie sich
aus der dargestellten Lage seitlich etwas herausbewegt, ohne Weiteres
dazu in der Lage, ihren Schwerpunkt auf der Linie A-A zu halten, indem
beispielsweise, wenn sich der Oberkörper gesehen in 1 nach
rechts bewegt, die Beine etwas nach links bewegt werden.
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Ein
weiterer, für
die Stabilität
der Hängematte
vorteilhafter Effekt liegt darin, dass gemäß 1 der Abstand
zwischen dem Aufhängepunkt 24 und der
linken oberen Ecke des Liegebereiches bzw. dem linken Ende des oberen
Spreizstabs 16 größer ist
als der Abstand zwischen dem Aufhängepunkt 24 und der
rechten oberen Ecke des Liegebereiches 10. Weiter ist der
Abstand zwischen dem unteren Aufhängepunkt 26 und der
rechten unteren Ecke des Liegebereiches 10 größer als
der Abstand zwischen dem Aufhängepunkt 26 und
der linken unteren Ecke des Lie gebereiches 10. Dadurch
hängen
die linke obere Ecke und die rechte untere Ecke nach unten. Die
Person P wirkt in der dargestellten Lage diesem Abwärtshängen der
Spreizstäbe 16 entgegen
und stabilisiert die Hängematte,
so dass deren Bestreben, sich bei einer Verlagerung des Schwerpunktes der
Person weg von der Verbindungslinie A-A zu verkippen, vermindert
ist.
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2 zeigt
eine abgeänderte
Form der Hängematte.
Dabei sind die Winkel α und β derart unterschiedlich,
dass die Verbindungslinie A-A mit der Mittellinie LM des Liegebereiches 10 zusammenfällt. Im Übrigen entspricht
die Konstruktion der Hängematte gemäß 2 der
der 1, so dass weitere Bezugszeichen nicht eingetragen
sind.
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Bei
der Ausführungsform
gemäß 3 ist der
Liegebereich 10 rechtwinkelig geformt. Die Winkel α und β der dreieckigen Übergangsbereiche 20 und 22 sind
wiederum voneinander verschieden, so dass die Verbindungslinie A-A
zwischen den Aufhängepunkten 24 und 26 einen
spitzen Winkel mit der strichpunktierten Längsmittellinie LM des Liegebereiches 10 bildet.
Eine Person wird sich in diese Hängematte
so legen, dass der Kopf im linken oberen Bereich oder rechten unteren
Bereich des Liegebereiches 10 angeordnet ist und die Füße entsprechend im
rechten unteren Bereich oder dem linken oberen Bereich angeordnet
sind. Grund dafür
ist, dass die Hängematte
wegen der ungleichschenkligen Verbindungsbereiche derart hängt, dass
der in der Figur obere Spreizstab 16 nach rechts unten
hängt und
der untere Spreizstab 18 nach links unten hängt.
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Bei
der Ausführungsform
gemäß 4,
deren Liegebereich 10 wiederum ein Parallelogramm ähnlich dem
der 1 bildet, ist im Gegensatz zu der Ausführungsform
gemäß 4 der
linksseitige Winkel α des
Verbindungsbereiches 20 deutlich größer als der rechtsseitige Winkel β. Beim unteren
Verbindungsbereich ist entsprechend der rechtsseitige Winkel α deutlich
größer als
der linksseitige Winkel β,
so dass die Verbindungslinie A-A zwischen den Aufhängepunkten 24 und 26 die
Längsmittellinie
LM des Liegebereiches 10 in einem spitzen Winkel schneidet, der
gegenüber
der Ausführungsform
gemäß 1 auf
der entgegengesetzten Seite der Längsmittellinie angeordnet ist.
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Den
dargestellten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Hängematte
gemäß den 1 bis 4 ist
gemeinsam, dass die Hängematte
in Aufsicht bei einer Spiegelung um die Verbin dungslinie A-A zwischen
den Aufhängepunkten 24 und 26 nicht
in sich übergeht,
und auch bei einer Spiegelung um die Längsmittellinie LM des Liegebereiches 10 nicht
in sich übergeht,
wohingegen die Hängematte bei
einer Drehung um 180° um
eine auf dem Mittelpunkt M des Liegebereiches 10 senkrecht
stehende Achse in sich übergeht.
Weiter ist den Ausführungsformen
gemäß 1, 3 und 4 gemeinsam, dass
die Verbindungslinie zwischen den Aufhängepunkten 24 und 26 mit
der Längsmittellinie
des Liegebereiches 10 einen spitzen Winkel bildet. Besonders vorteilhaft
ist, wenn, wie in 1 dargestellt, die Verbindungslinie
zwischen den Aufhängepunkten 24 und 26 bezogen
auf die Längsmittellinie
des Liegebereiches 10 zur Seite der größeren Diagonale des Liegebereiches 10 hin
geneigt ist.
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Insgesamt
führt die
erfindungsgemäße Ausbildung
der Hängematte
zu einer stabileren Lage der Person, wobei die Liegefläche selbst
ergonomisch komfortabler gestaltet ist.
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Die
Hängematte
kann in unterschiedlichster Weise ausgeführt werden. Beispielsweise
kann der Liegebereich 10 aus textilem Material oder einer
stabilen Kunststofffolie oder einem Schnurgeflecht bestehen, wobei
die Eigenform mehr oder weniger bombiert sein kann.
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Die Übergangsbereiche 20 und 22 können durch
die Aufhängeschnüre 23,
aber auch durch Textilflächen
gebildet sein. Bei entsprechender Steifheit der Spreizstäbe genügen die
beiden äußersten
Aufhängeschnüre. Der
Liegebereich 10 kann unmittelbar über an seinen Querrändern befestigte
Schnüre
bzw. Schnurschlaufen mit den den Übergangsbereich bildenden Schnüren verbunden
sein. In diesem Fall ist es vorteilhaft, den seitlichen Abstand
zwischen den Aufhängeschnüren nicht
zu groß zu
machen, damit der Liegebereich 10 an seinen Enden möglichst gleichmäßig erhalten
wird.
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Die
Spreizstäbe 16 und 18 müssen eine
gewisse Eigensteifigkeit haben, damit sie ein Aufspannen des Liegebereiches 10 auch
bei schweren Personen gewährleisten.
Ein gewisses Durchbiegen der Spreizstäbe ist jedoch zulässig.
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Die Übergangsbereiche
müssen
nicht notwendigerweise dreieckige Form haben. Sie können auch
in mehreren Aufhängepunkten
enden, so dass die Hängematte
beispielsweise beidseitig zwei Aufhängepunkte hat.
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Die
Spreizstäbe
sind nicht zwingend. Vielmehr hat die Ausbildung des Liegebereiches
als erfindungsgemäße Ausbildung
der Hängematte
auch dann Vorteile, wenn die Spreizstäbe fehlen.
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- 10
- Liegebereich
- 12
- Querrand
- 14
- Querrand
- 16
- Spreizstab
- 18
- Spreizstab
- 20
- Übergangsbereich
- 22
- Übergangsbereich
- 23
- Halteschnur
- 24
- Aufhängepunkt
- 26
- Aufhängepunkt