DE102005062593B4 - Hängematte - Google Patents

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    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F3/00Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
    • A45F3/22Hammocks; Hammock spreaders

Abstract

Hängematte, mit
einem Liegebereich (10), dessen in Längsrichtung der Hängematte in gegenseitigem Abstand angeordnete Querränder (12, 14) über über Übergangsbereiche (20, 22) mit Aufhängepunkten (24, 26) zum Aufhängen der Hängematte verbunden sind, wobei die Hängematte derart geformt ist, dass sie bei einer Drehung um 180° um eine auf dem Liegebereich (10) senkrecht stehende Achse durch dessen Mitte (M) in sich übergeht,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Hängematte derart geformt ist, dass in Aufsicht auf die ausgebreitete Hängematte die Form der Hängematte verschieden von der um 180° um die Verbindungslinie (A-A) der Aufhängepunkte (24, 26) gedrehten Hängematte ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Hängematte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Hängematten, deren Liegebereich an seinen in Längsrichtung beabstandeten Querrändern mit Hilfe von Spreizstäben ausgespreizt ist, werden bereits seit mehreren 100 Jahren für unterschiedlichste Einsatzzwecke verwendet. 5 zeigt eine solche Hängematte, wie sie beispielsweise aus der DE 17 49 661 U1 bekannt ist.
  • Die Liegefläche der Hängematte bzw. deren Liegebereich 10 ist rechteckig und besteht beispielsweise aus Stoff oder einem Geflecht, wobei insbesondere bei einem Geflecht die in Aufsicht rechteckige Form im Querschnitt oder Längsschnitt bombiert sein kann, d.h. der Liegebereich 10 nach unten durchhängen kann. Die in Längsrichtung der Hängematte voneinander entfernten Querränder 12, 14 sind an Spreizstäben 16, 18 befestigt, die den Liegebereich 10 in Querrichtung aufspannen. An die Spreizstäbe 16 und 18 schließen dreieckige Übergangsbereiche 20 und 22 an, die beispielsweise durch in gegenseitigem Abstand mit den Spreizstäben 16 verbundene Halteschnüre 23 gebildet sind, die an ihren freien Enden jeweils zusammengebunden sind und Aufhängepunkte 24 bzw. 26 bilden. An den Aufhängepunkten 24 und 26 kann beispielsweise jeweils ein weiteres Seil befestigt werden, wobei die Seile an voneinander beabstandeten Bäumen oder sonstigen Säulen befestigt werden und die Hängematte in die in 5 in Aufsicht dargestellte Form aufspannen. Alternativ können die Aufhängepunkte unmittelbar in ein Gestell eingehängt werden.
  • Eine die Aufhängepunkte 24 und 26 verbindende Linie A-A ist doppelt punktiert eingezeichnet. Der Mittelpunkt des Liegebereiches 10 ist mit M bezeichnet. Wie ersichtlich, ist die gesamte Hängematte symmetrisch, d.h. die doppelt punktierte Aufhängelinie A-A unterteilt die Hängematte in zwei zueinander spiegelsymmetrische Hälften.
  • Ein Problem, das bei bekannten Hängematten auftritt, liegt in Folgendem:
    Wenn sich eine Person P, wie dargestellt, mittig in die Hängematte legt, liegt der Schwerpunkt der Person etwa auf der doppelt punktierten Linie A-A wegen der Durchwölbung etwas unterhalb der Verbindungsgeraden zwischen den Aufhängepunkten 24 und 26 (im dargestellten Beispiel unter der Papierebene). Wenn sich die Person P insgesamt etwas seitlich bewegt, wandert der Schwerpunkt von der Linie A-A seitlich weg, so dass die Hängematte ein Kippmoment um die Linie bzw. Achse A-A erhält. Dadurch senkt sich der Schwerpunkt weiter ab, so dass die unmittelbare Gefahr besteht, dass die Hängematte sich insgesamt dreht und die Person P seitlich abwirft.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Hängematte derart weiterzubilden, dass die Gefahr des Abwerfens bzw. Herausfallens aus der Hängematte bei einer leichten Verlagerung des Körpers, wie sie unbewusst beispielsweise während des Schlafens erfolgt, vermindert ist.
  • Diese Aufgabe wird mit einer Hängematte gemäß dem Anspruch 1 gelöst.
  • Die Unteransprüche sind auf vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Hängematte gerichtet.
  • Infolge der erfindungsgemäß unsymmetrischen Gestaltung der Hängematte legt sich ein Benutzer im Allgemeinen in die erfindungsgemäße Hängematte nicht auf die Verbindungslinie zwischen den Aufßängepunkten sondern in einem Winkel dazu. Dies bedeutet, dass das Gewicht der Person sich nicht auf die Verbindungslinie konzentriert, sondern beidseitig der Verbindungslinie verteilt ist. Dadurch ist die Gefahr eines Verkippens der Hängematte derart, dass sie die Person „abwirft", vermindert. Außerdem ist die Person ohne Weiteres in der Lage, einer Kippbewegung der Hängematte durch entsprechende Gewichtsverlagerung im Bereich des Oberkörpers oder der Beine entgegen zu wirken.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen beispielsweise und mit weiteren Einzelheiten erläutert.
  • In den Figuren stellen dar:
  • 14 Aufsichten auf erfindungsgemäße Hängematten, und
  • 5 eine bereits erläuterte Aufsicht auf eine herkömmliche Hängematte.
  • Gemäß 1, in der für entsprechende Teile die gleichen Bezugszeichen wie in 5 verwendet werden, ist der Liegebereich 10 der erfindungsgemäßen Hängematte nicht rechteckig ausgebildet, sondern hat die Form eines Parallelogramms, so dass die Diagonalen des Liegebereiches 10 ungleich lang sind. Zusätzlich sind die Übergangsbereiche 20 und 22, die durch die Halteschnüre 23 aufgespannt sind, nicht in Form gleichschenkliger Dreiecke gestaltet, wie in 5, sondern haben die Form von Dreiecken, bei denen der Eckwinkel α der dem Mittelpunkt M des Liegebereiches 10 näheren Ecke kleiner ist als der Eckwinkel β der anderen Ecke. Die gesamte Anordnung ist derart, dass die Verbindungslinie A-A der Aufhängepunkte 24 und 26 durch den Mittelpunkt M des Liegebereiches 10 geht, so dass die Hängematte insgesamt bei Drehung um eine auf dem Liegebereich 10 senkrecht stehende Achse durch den Mittelpunkt M um 180° in sich übergeht. Wie ersichtlich, bildet die Verbindungslinie A-A der Aufhängepunkte 24 und 26 mit der einfach strichpunktierten Längsmittellinie LM des Liegebereiches 10 einen spitzen Winkel.
  • Die erfindungsgemäße Hängematte veranlasst eine Person P wegen der ungleich langen Diagonalen sich diagonal in die Hängematte zu legen, wie dargestellt. Dies hat bezüglich der Stabilität der Hängematte gegenüber einem Herausrollen der Person P folgende Vorteile:
    Die diagonal auf dem Liegebereich 10 liegende Person ist, wenn sie sich aus der dargestellten Lage seitlich etwas herausbewegt, ohne Weiteres dazu in der Lage, ihren Schwerpunkt auf der Linie A-A zu halten, indem beispielsweise, wenn sich der Oberkörper gesehen in 1 nach rechts bewegt, die Beine etwas nach links bewegt werden.
  • Ein weiterer, für die Stabilität der Hängematte vorteilhafter Effekt liegt darin, dass gemäß 1 der Abstand zwischen dem Aufhängepunkt 24 und der linken oberen Ecke des Liegebereiches bzw. dem linken Ende des oberen Spreizstabs 16 größer ist als der Abstand zwischen dem Aufhängepunkt 24 und der rechten oberen Ecke des Liegebereiches 10. Weiter ist der Abstand zwischen dem unteren Aufhängepunkt 26 und der rechten unteren Ecke des Liegebereiches 10 größer als der Abstand zwischen dem Aufhängepunkt 26 und der linken unteren Ecke des Lie gebereiches 10. Dadurch hängen die linke obere Ecke und die rechte untere Ecke nach unten. Die Person P wirkt in der dargestellten Lage diesem Abwärtshängen der Spreizstäbe 16 entgegen und stabilisiert die Hängematte, so dass deren Bestreben, sich bei einer Verlagerung des Schwerpunktes der Person weg von der Verbindungslinie A-A zu verkippen, vermindert ist.
  • 2 zeigt eine abgeänderte Form der Hängematte. Dabei sind die Winkel α und β derart unterschiedlich, dass die Verbindungslinie A-A mit der Mittellinie LM des Liegebereiches 10 zusammenfällt. Im Übrigen entspricht die Konstruktion der Hängematte gemäß 2 der der 1, so dass weitere Bezugszeichen nicht eingetragen sind.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 3 ist der Liegebereich 10 rechtwinkelig geformt. Die Winkel α und β der dreieckigen Übergangsbereiche 20 und 22 sind wiederum voneinander verschieden, so dass die Verbindungslinie A-A zwischen den Aufhängepunkten 24 und 26 einen spitzen Winkel mit der strichpunktierten Längsmittellinie LM des Liegebereiches 10 bildet. Eine Person wird sich in diese Hängematte so legen, dass der Kopf im linken oberen Bereich oder rechten unteren Bereich des Liegebereiches 10 angeordnet ist und die Füße entsprechend im rechten unteren Bereich oder dem linken oberen Bereich angeordnet sind. Grund dafür ist, dass die Hängematte wegen der ungleichschenkligen Verbindungsbereiche derart hängt, dass der in der Figur obere Spreizstab 16 nach rechts unten hängt und der untere Spreizstab 18 nach links unten hängt.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 4, deren Liegebereich 10 wiederum ein Parallelogramm ähnlich dem der 1 bildet, ist im Gegensatz zu der Ausführungsform gemäß 4 der linksseitige Winkel α des Verbindungsbereiches 20 deutlich größer als der rechtsseitige Winkel β. Beim unteren Verbindungsbereich ist entsprechend der rechtsseitige Winkel α deutlich größer als der linksseitige Winkel β, so dass die Verbindungslinie A-A zwischen den Aufhängepunkten 24 und 26 die Längsmittellinie LM des Liegebereiches 10 in einem spitzen Winkel schneidet, der gegenüber der Ausführungsform gemäß 1 auf der entgegengesetzten Seite der Längsmittellinie angeordnet ist.
  • Den dargestellten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Hängematte gemäß den 1 bis 4 ist gemeinsam, dass die Hängematte in Aufsicht bei einer Spiegelung um die Verbin dungslinie A-A zwischen den Aufhängepunkten 24 und 26 nicht in sich übergeht, und auch bei einer Spiegelung um die Längsmittellinie LM des Liegebereiches 10 nicht in sich übergeht, wohingegen die Hängematte bei einer Drehung um 180° um eine auf dem Mittelpunkt M des Liegebereiches 10 senkrecht stehende Achse in sich übergeht. Weiter ist den Ausführungsformen gemäß 1, 3 und 4 gemeinsam, dass die Verbindungslinie zwischen den Aufhängepunkten 24 und 26 mit der Längsmittellinie des Liegebereiches 10 einen spitzen Winkel bildet. Besonders vorteilhaft ist, wenn, wie in 1 dargestellt, die Verbindungslinie zwischen den Aufhängepunkten 24 und 26 bezogen auf die Längsmittellinie des Liegebereiches 10 zur Seite der größeren Diagonale des Liegebereiches 10 hin geneigt ist.
  • Insgesamt führt die erfindungsgemäße Ausbildung der Hängematte zu einer stabileren Lage der Person, wobei die Liegefläche selbst ergonomisch komfortabler gestaltet ist.
  • Die Hängematte kann in unterschiedlichster Weise ausgeführt werden. Beispielsweise kann der Liegebereich 10 aus textilem Material oder einer stabilen Kunststofffolie oder einem Schnurgeflecht bestehen, wobei die Eigenform mehr oder weniger bombiert sein kann.
  • Die Übergangsbereiche 20 und 22 können durch die Aufhängeschnüre 23, aber auch durch Textilflächen gebildet sein. Bei entsprechender Steifheit der Spreizstäbe genügen die beiden äußersten Aufhängeschnüre. Der Liegebereich 10 kann unmittelbar über an seinen Querrändern befestigte Schnüre bzw. Schnurschlaufen mit den den Übergangsbereich bildenden Schnüren verbunden sein. In diesem Fall ist es vorteilhaft, den seitlichen Abstand zwischen den Aufhängeschnüren nicht zu groß zu machen, damit der Liegebereich 10 an seinen Enden möglichst gleichmäßig erhalten wird.
  • Die Spreizstäbe 16 und 18 müssen eine gewisse Eigensteifigkeit haben, damit sie ein Aufspannen des Liegebereiches 10 auch bei schweren Personen gewährleisten. Ein gewisses Durchbiegen der Spreizstäbe ist jedoch zulässig.
  • Die Übergangsbereiche müssen nicht notwendigerweise dreieckige Form haben. Sie können auch in mehreren Aufhängepunkten enden, so dass die Hängematte beispielsweise beidseitig zwei Aufhängepunkte hat.
  • Die Spreizstäbe sind nicht zwingend. Vielmehr hat die Ausbildung des Liegebereiches als erfindungsgemäße Ausbildung der Hängematte auch dann Vorteile, wenn die Spreizstäbe fehlen.
  • 10
    Liegebereich
    12
    Querrand
    14
    Querrand
    16
    Spreizstab
    18
    Spreizstab
    20
    Übergangsbereich
    22
    Übergangsbereich
    23
    Halteschnur
    24
    Aufhängepunkt
    26
    Aufhängepunkt

Claims (11)

  1. Hängematte, mit einem Liegebereich (10), dessen in Längsrichtung der Hängematte in gegenseitigem Abstand angeordnete Querränder (12, 14) über über Übergangsbereiche (20, 22) mit Aufhängepunkten (24, 26) zum Aufhängen der Hängematte verbunden sind, wobei die Hängematte derart geformt ist, dass sie bei einer Drehung um 180° um eine auf dem Liegebereich (10) senkrecht stehende Achse durch dessen Mitte (M) in sich übergeht, dadurch gekennzeichnet, dass die Hängematte derart geformt ist, dass in Aufsicht auf die ausgebreitete Hängematte die Form der Hängematte verschieden von der um 180° um die Verbindungslinie (A-A) der Aufhängepunkte (24, 26) gedrehten Hängematte ist.
  2. Hängematte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängepunkte (24, 26) auf entgegengesetzten Seiten der Längsmittellinie des Liegebereiches (10) liegen.
  3. Hängematte nach einem Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsgerade der Aufhängepunkte (24, 26) etwa durch den Mittelpunkt (M) des Liegebereiches geht.
  4. Hängematte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängepunkte (24, 26) etwa den gleichen Abstand vom Mittelpunkt (M) des Liegebereiches (10) haben.
  5. Hängematte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Liegebereich (10) die Form eines nicht rechtwinkeligen Parallelogramms hat.
  6. Hängematte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Liegebereich (10) die Form eines Richtecks hat.
  7. Hängematte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergangsbereiche (20, 22) die Form eines spitzwinkeligen Dreiecks haben, dessen eine Seite mit dem zugehörigen Querrand des Liegebereiches verbunden ist und dessen dieser Seite gegenüberliegende Spitze den Aufhängepunkt (24, 26) zum Aufhängen der Hängematte bildet.
  8. Hängematte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Eckwinkel (α) des Übergangsbereiches (20, 22) an dessen dem Mittelpunkt (M) des Liegebereiches (10) nächsten Ecke kleiner ist als der Eckwinkel (β) der anderen an den Liegebereich angrenzenden Ecke.
  9. Hängematte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergangsbereiche (20, 22) durch einzelne, in gegenseitigem Abstand am jeweiligen Querrand (12, 14) des Liegebereiches (10) befestigte Schnüre (23) gebildet sind, die zum jeweiligen Aufhängepunkt (24, 26) laufen.
  10. Hängematte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an der Basis jedes Übergangsbereiches (20, 22) bzw. an jedem Querrand (12, 14) des Liegebereiches (10) ein Spreizstab (16, 18) angeordnet ist, der den jeweiligen Querrand aufspreizt.
  11. Hängematte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Liegebereich (10) der Hängematte aus textilem Material ist.
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