DE102005052999A1 - Ferngesteuerte fahrzeugseitige Vorrichtung - Google Patents

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Yoshinori Kariya Katsuta
Hitomi Kariya Nagata
Kenichi Kariya Ogino
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Abstract

Bei einem schlüssellosen Zugangssystem (1) für ein Fahrzeug steuert eine fahrzeugseitige Vorrichtung bzw. bordeigene Vorrichtung (3) eine Türverriegelung oder Türentriegelung gemäß einem drahtlosen Fernsteuerungssignal von einem Sender (2). Die On-Board-Vorrichtung stellt fest, ob ein demoduliertes Signal, das zu einer Kommunikationsregel konform ist, im empfangenen Funksignal enthalten ist und ob Authentisierungsdaten, die im Funksignal enthalten sind, mit den im Fahrzeug gespeicherten übereinstimmen. Die fahrzeugseitige Vorrichtung speichert ein Ergebnis der Erfassung als ein Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Funkwellen. Wenn eine Ableseanfrage von einem Diagnosewerkzeug (39) empfangen wird, wird das gespeicherte Analyseergebnis an das Diagnosewerkzeug ausgegeben. Basierend auf dem ausgegebenen Analyseergebnis wird festgestellt, ob der Grund für einen Betriebsausfall des Systems ein Sendefunktions-Fehler des Senders oder ein Empfangsfunktions-Fehler der fahrzeugseitigen Vorrichtung ist.

Description

  • GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine ferngesteuerte fahrzeugseitige (in-vehicle) Vorrichtung, die in einem Fahrzeug montiert ist, um das Türentriegeln, Türverriegeln oder dergleichen unter Verwendung eines für das Fahrzeug einzigartigen bzw. eindeutigen Senders fernzusteuern.
  • HINTERGRUND
  • Ein schlüsselloses Zugangssystem ist als Beispiel für eine ferngesteuerte fahrzeugseitige Vorrichtung, die in einem Fahrzeug montiert ist, so daß im Fahrzeug vorhandene Komponenten ferngesteuert werden, bekannt. Dieses schlüssellose Zugangssystem steuert die Türverriegelung und Türentrieglung basierend auf einem Fernsteuerungs-Funksignal von einem Sender, der von einem Fahrer oder Fahrzeugbesitzer mitgeführt wird (siehe Patentschrift 1 und 2).
    • – Patentschrift 1: JP 2002-129794
    • – Patentschrift 2: JP H9-41754
  • Hierbei verwendet eine fahrzeugseitige Vorrichtung wie beispielsweise das schlüssellose Zugangssystem drahtlose Verbindungen oder elektrische Funkwellen. Daher kann, wenn die Betätigung oder Bedienung eines Senders eine fahrzeugseitige Vorrichtung nicht steuert und eine Nicht-Betriebs-Abnormalität d.h. ein Betriebsausfall aufgrund eines Fehlers dadurch auftritt, der Grund für den Ausfall nicht einfach erkannt werden. Ein Anwender oder selbst ein Mechaniker eines Automobilhändlers können nämlich nicht einfach feststellen, ob ein Sendefehler des Senders oder ein Empfangsfehler des Empfängers Ursache für den Betriebsausfall ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • Es ist eine Aufgaben der vorliegenden Erfindung, möglichst einfach festzustellen, ob ein Sendefehler des Senders oder ein Empfangsfehler des Empfängers den Betriebsausfall verursacht, bei welcher die Betätigung eines Senders die ferngesteuerte fahrzeugseitige Vorrichtung nicht steuern kann.
  • Um die vorstehende Aufgabe zu lösen ist eine ferngesteuerte fahrzeugseitige Vorrichtung in einem Fahrzeug mit Folgendem vorgesehen. Eine Empfangseinheit ist enthalten, um ein drahtloses Fernsteuerungssignal, das von einem Sender übertragen wird wenn eine bestimmte Bedienung des Senders ausgeführt wird, um das empfangene drahtloses Signal zu demodulieren, und um ein demoduliertes Signal auszugeben, das Daten darstellt, die in dem empfangenen Funksignal enthalten waren. Eine Steuereinheit ist enthalten, um eine erste Bestimmung auszuführen, ob die in dem ausgegebenen demodulierten Signal enthaltenen Authentisierungsdaten mit für das Fahrzeug eindeutigen bzw. einzigartigen Authentisierungsdaten übereinstimmen, und um einen Zustand des Fahrzeugs zu steuern, wenn die erste Bestimmung bestätigt wird. Eine Empfangszustandserfassungseinheit ist enthalten, um eine zweite Bestimmung auszuführen, ob das ausgegebene demodulierte Signal konform zu einer Kommunikationsregel ist. Eine Analyseergebnisspeichereinheit ist enthalten, um in einem Speichermedium ein Ergebnis der zweiten Bestimmung als ein Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Wellen zu speichern. Eine Analyseergebnisausgabeeinheit ist enthalten, um das gespeicherte Analyseergebnis auszugeben, wenn eine Anfrage zum Ablesen bzw. Auslesen des Analyseergebnisses von einer externen Vorrichtung empfangen wird.
  • Mit der vorstehenden Anordnung kann ohne ein bestimmtes Analyseinstrument für drahtlose Signale einfach festgestellt werden, ob ein Grund für Betriebsausfall die Funktionsabnormalität der Empfangsfunktion der fahrzeugseitigen Vorrichtung oder der Sendefunktion des Senders ist.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Die vorstehende sowie andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Beschreibung, die unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen gemacht wurde, noch deutlicher. Dabei zeigt in den Zeichnungen:
  • 1 ein Schaubild einer Anordnung eines schlüssellosen Zugangssystems gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 ein Blockschaltbild einer Empfangseinheit einer fahrzeugseitigen Vorrichtung;
  • 3 ein Zeitdiagramm eines Betriebs der Ausführungsform;
  • 4 eine Tabelle, die das in einer Speichereinheit gespeicherte Analyseergebnis erklärt;
  • 5 ein Flußdiagramm eines Vorgangs, der von einer Steuereinheit einer fahrzeugseitigen Vorrichtung ausgeführt wird; und
  • 6 ein Flußdiagramm eines Vorgangs zur Ausgabe des Analyseergebnisses.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist auf ein schlüsselloses Zugangssystem für ein Fahrzeug als eine Ausführungsform gerichtet. Wie in 1 dargestellt, umfaßt das schlüssellose Zugangssystem 1 einen Sender 2, der von einem Fahr zeugbesitzer gehalten wird, und eine fahrzeugseitige Vorrichtung 3, die in einem Fahrzeug montiert ist.
  • Der Sender 2 umfaßt eine Verriegelungsknopf 2a zum Verriegeln einer Fahrzeugtür, einen Entriegelungsknopf 2b zum Entriegeln einer Fahrzeugtür, eine Steuereinheit 2c eines Mirkocomputers oder dergleichen, eine Sendeeinheit 2d zum Senden eines drahtlosen Signals mit einem vorgegebenen Frequenzband (z.B. 315 MHz Band), das von der Steuereinheit 2c vorgegebene Übermittlungsdaten umfaßt. Wenn entweder der Verriegelungsknopf 2a oder der Entriegelungsknopf 2b gedrückt wird, gibt die Steuereinheit 2c Übermittlungsdaten an die Sendeeinheit 2d aus. Diese Übermittlungsdaten bzw. Sendedaten enthalten Authentisierungsdaten und Betriebsbefehlsdaten. Die Authentisierungsdaten werden zur Authenitifizierung mit der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 verwendet und umfassen einen unveränderlichen ID-Code und einen variablen Rolling-Code bzw. rollierenden Kode (RC). Die Betriebsbefehlsdaten bezeichnen ein Sperren oder Entsperren entsprechend des gedrückten Knopfes 2a, 2b der beiden Knöpfe 2a, 2b. Die Sendeeinheit 2d erzeugt und übermittelt dann drahtlose Signale zur Fernsteuerung durch Modulierung von intern erzeugten Schwingungssignalen unter Verwendung der Übermittlungsdaten von der Steuereinheit 2c.
  • Hier ist der rollierende Kode ein bekannter variabler Kode, der für eine verbesserte Sicherheit vorgesehen ist, und entsprechend einer vorgegebenen Regel aktualisiert wird, beispielsweise jedesmal dann, wenn ein Nutzer den Knopf 2a, 2b bedient, wie in der JP 2003-248513 beschrieben.
  • Die fahrzeugseitige Vorrichtung 3 umfaßt eine Empfangseinheit 4 zum Empfangen der Funksignale vom Sender 2, eine Steuereinheit 5 zum Steuern des Betriebs der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3, eine Speichereinheit 6 zum Speichern von Informationen und eine Antriebsschaltung 7. Die Steuereinheit 5 wird beispielsweise hauptsächlich vom einem Mikrocomputer gebildet. Die Speichereinheit 6 wird von einem Speichermedium, beispielsweise einem RAM oder einem elektrisch beschreibbaren ROM (EEPROM oder Flash-ROM) gebildet.
  • Die fahrzeugseitige Vorrichtung 3 ist mit einen Türschloßaktuator 31 zum Verriegeln und Entriegeln einer Tür des Fahrzeugs verbunden. Dieser Türverriegelungs-Aktuator 31 wird durch die Antriebsschaltung 7 basierend auf Antriebssignalen von der Steuereinheit 5 angetrieben. Der Türschloßaktuator 31 ist für jede der Türen des Fahrzeugs vorgesehen.
  • Im Fahrzeug ist eine Kommunikationsleitung 35 installiert, so daß verschiedene elektronische Vorrichtungen miteinander kommunizieren können, und ist mit der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 verbunden. Ferner ist die Kommunikationsleitung 35 mit einer Diagnosevorrichtung oder einem Werkzeug 39 als externe Vorrichtung zur Fehlerdiagnose des Fahrzeugs über einen Anschluß 37 verbunden. Die fahrzeugseitige Vorrichtung 3 ist nämlich über den Anschluß 37 mit der Kommunikationsleitung 35 verbunden und kann dadurch mit dem Diagnosewerkzeug 39 kommunizieren.
  • Bei der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 empfängt die Empfangseinheit 4 die drahtlose Signale z.B. Funksignale vom Sender 2, demoduliert diese, um binäre demodulierte Signale von den in den empfangenen Signalen enthaltenen Daten zu erzeugen, und gibt die erzeugten binären demodulierten Signale (d.h. Kleinsignale bzw. Low-Level Signale und High-Level Signale) aus.
  • Die Steuereinheit 5 empfängt die demodulierten Signale von der Empfangseinheit 4 und analysiert diese, um festzustellen, ob die in den demodulierten Signalen enthaltenen Authentisierungsdaten (ID-Code und Rolling-Code) mit in der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 gespeicherten Authentisierungsdaten übereinstimmen, die eindeutig dem Fahrzeug zugeordnet sind, in welchem die fahrzeugseitige Vorrichtung 3 montiert ist. Wenn festgestellt wird, daß die Authentisierungsdaten mit den in der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 gespeicherten übereinstimmen, führt die Steuereinheit 5 entweder ein Türverriegeln oder ein Türentriegeln durch Betätigen des Türschloßaktuators 31 basierend auf dem in den demodulierten Signalen neben den Authentisierungsdaten enthaltenen Betriebsbefehl aus.
  • Hier aktualisiert die Steuereinheit 5 jedesmal, wenn die Steuereinheit 5 eine Türverriegelung oder Türentriegelung basierend auf den Funksignalen vom Sender 2 ausführt, den Rolling-Code unter der selben Regel wie im Sender 2. Die Steuereinheit 5 akzeptiert nämlich einen Rolling-Code, der als nächstes vom Sender 2 geschickt wird.
  • Die Empfangseinheit 4 ist, wie in Patentschrift 1 beschrieben, bekannt; dennoch wird nachfolgend eine Erklärung gegeben, um mehr Sorgfalt walten zu lassen. Das drahtlose Fernsteuerungssignal wird hier als ein Befehlssignal bezeichnet.
  • Wie in 2 dargestellt, umfaßt die Empfangseinheit 4 folgendes: eine Empfangsantenne 10 zum Empfangen der drahtlosen Signale; einen Bandpassfilter (BPF) 12, der bewirkt, daß von den über die Empfangsantenne 10 empfangenen Signale die Befehlssignale vom Sender wahlweise passieren; eine Verstärkerschaltung (AMP) 14, um die Befehlssignale, die durch den BPF 12 gelangt sind, zu verstärken; einen lokalen Oszillator 16 zur Erzeugung eines Hochfrequenzsignals mit einer konstanten Frequenz zur Umwandlung einer Frequenz; eine Mischschaltung 18 zur Frequenzumwandlung der Befehlssignale in ein vorgegebenes mittleres Frequenzband durch Mischen der Hochfrequenzsignale vom lokalen Oszillator 16 mit den verstärkten Befehlssignalen; einen Bandpassfilter (BPF) 20, der bewirkt das die durch die Mischschaltung 18 in eine mittlere Frequenz frequenzgewandelten Befehlssignale wahlweise passieren; eine Verstärkerschaltung (AMP) 22 zum Verstärken der frequenzgewandelten und durch den BPF 20 gelangten Befehlssignale; eine Erfassungseinheit (DET) 24 zur Erfassung der in der AMP 22 verstärkten Befehlssignale; einen Tiefpassfilter (LPF) 26 zum Entfernen unnötiger Hochfrequenzsignalkomponenten von den an der DET erfaßten Befehlssignalen; und einen Komparator (CMP) 28 zum Ausgeben binärer demodulierter Signale, die serielle Daten darstellen, die in den Befehlssignalen enthalten waren, durch vergleichen einer vorher bestimmten Referenzspannung mit den Befehlssignalen welche durch den LPF 26 gelangt sind.
  • Die vom Komparator 28 ausgegebenen demodulierten Signale werden in die Steuereinheit 5 eingegeben, um die Türschloßaktuatoren 31 zu steuern.
  • Ferner ist bei der Empfangseinheit 4 die AMP 22 mit einer RSSI-(Signalempfangsstärke-Indikator)-Schaltung 30 verbunden, um die Signalstärke des empfangenen Signals zu erfassen. Die RSSI-Schaltung 30 ist zur Erfassung des Leistungsverbrauchs in der AMP 22 von einem in die AMP 22 fließenden Strombetrag bekannt, und gibt ein elektrisches Spannungssignal basierend auf dem Strombetrag als ein RSSI-Signal aus, das die Signalstärke darstellt.
  • Wie vorstehend beschrieben wird das empfangene und über den BPF 20 frequenzgewandelte Signal in die AMP 22 eingegeben. Wenn das eingegebene Signal klein wird, wird das ausgegebene Signal klein und verringert dadurch den Leistungsverbrauch der AMP 22; im Gegensatz dazu wird, wenn das eingegebene Signal groß wird, das ausgegebene Signal groß und erhöht dadurch den Leistungsverbrauch der AMP 22. Die RSSI-Schaltung 30 erfaßt den Leistungsverbrauch der AMP 22 anhand des in die AMP 22 fließenden Strombetrags und gibt das elektrische Spannungssignal basierend auf dem Strombetrag als RSSI-Signal, das die Signalstärke des empfangenen Signals darstellt, an die Steuereinheit 5 aus.
  • Die Steuereinheit 5 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 versorgt, wie in 3 dargestellt, die Empfangseinheit 4 intermittierend mit Leistung. Wenn ein elektrischer Spannungswert (nachfolgend als RSSI-Wert bezeichnet) des RSSI-Signals, der von der Empfangseinheit 4 ausgegeben wird geringer ist als ein vorgegebener Wert während die Leistung angelegt wird, stellt die Steuereinheit 5 fest, daß keine empfangenen elektrischen Wellen vorhanden sind und unterbricht dann die Leistung zur Empfangseinheit 4. Ferner speichert die Steuereinheit 5 in einer Speichereinheit 6 gleichzeitig eine „1", die „keine elektrischen Wellen sind vorhanden" als Analyseergebnis für die empfangenen elektrischen Wellen darstellt.
  • Im Gegensatz dazu stellt die Steuereinheit 5 fest, daß elektrische Wellen vorhanden sind, wenn, während die Leistung angelegt wird, der RSSI-Wert der vorgegebene Wert oder größer ist, und fährt mit der Leistungsversorgung der Empfangseinheit 4 fort. Ferner analysiert die Steuereinheit 5 gleichzeitig das von der Empfangseinheit 4 ausgegebene demodulierte Signal und speichert das resultierende Analyseergebnis für die empfangenen elektrischen Wellen in der Speichereinheit 6.
  • In der dritten Linie von 3 bezeichnet das der Empfangsstärke oder dem RSSI zugeordnete „OFF", daß der RSSI-Wert niedriger als ein vorgegebener Wert ist, während das der Empfangsstärke oder dem RSSI zugeordnete „ON" anzeigt, daß der RSSI-Wert der vorgegebene Wert oder mehr ist. Das in der Speichereinheit 6 gespeicherte Analyseergebnis umfaßt, zusätzlich zur vorstehend beschriebenen „1", die „keine empfangenen elektrischen Wellen sind vorhanden" darstellt, eine „2", die einen „Empfangsfehler" darstellt, eine „3", die einen „Formatfehler" darstellt, eine „4", die einen „CRC Fehler" darstellt, eine „5", die einen „ID Fehler" darstellt, eine „6", die einen „RC (Rolling-Code) Fehler" darstellt, und eine „7", die einen „Normalzustand" darstellt.
  • Nachfolgend wird ein durch die Steuereinheit 5 ausgeführter Prozeß unter Bezugnahme auf die 5 und 6 beschrieben.
  • 5 zeigt ein Flußdiagramm eines Prozesses, der von der laufenden Steuereinheit 5 ausgeführt wird. Nachdem die Steuereinheit 5 ihren Betrieb durch Versorgung mit Leistung aufnimmt, wartet sie, bis ein Aktivierungszeitpunkt der Empfangseinheit 4 kommt. Wenn der Aktivierungszeitpunkt kommt, fährt die Sequenz mit Schritt S120 fort.
  • Hier kommt der erste Aktivierungszeitpunkt der Empfangseinheit 4, wenn eine gegebene Zeit Tc (z.B. 200 ms) verstrichen ist, nachdem die Steuereinheit 5 ihren Betrieb aufgenommen hat. Der zweite Zeitpunkt kommt, wenn die gegebene Zeit Tc verstrichen ist, ab welcher, ausgehend vom vorherigen Zeitpunkt, die Steuereinheit 5 die Leistung zur Empfangseinheit 4 unterbricht.
  • In Schritt S120 startet oder schaltet die Steuereinheit 5 die Versorgung der Empfangseinheit 4 mit Leistung ein. In Schritt S130 stellt die Steuereinheit 5 fest, ob elektrische Wellen vorhanden sind oder nicht, je nachdem, ob der RSSI-Wert ein vorgegebener Wert oder mehr wird.
  • Wenn in Schritt S130 festgestellt wird, daß die empfangenen elektrischen Wellen nicht vorhanden sind, oder wenn der RSSI-Wert nicht den vorgegebenen Wert oder mehr innerhalb der vorgegebenen Zeit nach Einschalten der Leistung der Empfangseinheit 4 erreicht (Schritt S130: NEIN), fährt die Sequenz mit Schritt S140 fort. Hier wird eine „1 ", die „keine elektrischen Wellen vorhanden" darstellt, in der Speichereinheit 6 gespeichert. In Schritt S150 wird die Leistung der Empfangseinheit 4 ausgeschalten, was die Sequenz auf Schritt S110 zurücksetzt.
  • Im Gegensatz dazu fährt, wenn in Schritt S130 festgestellt wird, daß die empfangenen elektrischen Wellen vorhanden sind, oder wenn der RSSI-Wert innerhalb der gegebenen Zeit nach dem Einschalten der Leistung der Empfangseinheit 4 den vorgegebenen Wert oder mehr erreicht (Schritt S130: JA), die Sequenz mit Schritt S160 fort.
  • In Schritt S160 stellt die Steuereinheit 5 sequentiell die von der Empfangseinheit 4 ausgegebenen demodulierten Signale fest, und stellt fest, ob eine Kommunikationseinheit (ein Frame in dieser Ausführungsform) gewöhnlich aus den demodulierten Signalen extrahiert wird. Beispielsweise werden in Schritt S160 entweder beide oder eines von (i) einer Zeitdauer eines hohen Wertes und (ii) einer Zeitdauer eines niedrigen Wertes gemessen, und jedes Bit, das in einem Frame der empfangenen Daten enthalten ist, wird extrahiert (oder wiederhergestellt). Wenn der resultierende Meßwert außerhalb eines Bereiches fällt, der unter einer Kommunikationsregel festgelegt ist, können die Bits der empfangenen Daten nicht aus den demodulierten Signalen extrahiert werden. In diesem Fall wird festgestellt, daß die empfangenen Daten nicht normal extrahiert werden können.
  • Wenn die empfangenen Daten eines Frames normal in Schritt S160 extrahiert werden können, fährt die Sequenz mit Schritt S170 fort. Hier wird festgestellt, ob ein Frameformat der empfangenen Daten normal ist, oder ob die extrahierten empfangenen Daten eines Frames eine Voraussetzung erfüllen, die in der Kommunikationsregel festgelegt ist (z.B. ob das letzte Bit einen logischen Wert hat, der einem vorher festgelegten Endbit entspricht).
  • Wenn die empfangenen Daten eines Frames als normal in Schritt S170 erkannt werden, fährt die Sequenz mit Schritt S180 fort. Hier werden die empfangenen Daten eines Frames einem bekannten Datenfehler-Erfassungsprozeß (CRC (Cyclic Redundancy Check) in dieser Ausführungsform) unterworfen. Wenn eine Überprüfung der CRC erfolgreich bestätigt wird, fährt die Sequenz mit Schritt S190 fort.
  • In Schritt S190 wird festgestellt, ob der ID-Code (nachfolgend als empfangener ID-Code bezeichnet), der in den extrahierten empfangenen Daten eines Frames enthalten ist, mit einem ID-Code (nachfolgend als Fahrzeug-ID-Code bezeichnet) übereinstimmt, der in der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 gespeichert ist. Wenn beide ID-Codes miteinander übereinstimmen (Schritt S190: JA), fährt die Sequenz mit Schritt S200 fort. Hier ist der Fahrzeug-ID-Code in der Speichereinheit 6 oder einem anderen Speichermedium gespeichert.
  • In Schritt S200 wird festgestellt, ob der Rolling-Code (nachfolgend als empfangener Rolling-Code bezeichnet), der in den extrahierten empfangenen Daten eines Frames enthalten ist, mit einem Rolling-Code (nachfolgend als Fahrzeug-Rolling-Code bezeichnet) übereinstimmt, der in der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 gespeichert ist. Wenn beide Rolling-Codes miteinander übereinstimmen (Schritt S200: JA) fährt die Sequenz mit Schritt S210 fort. Hier ist der Fahrzeug-Rolling-Code auch in der Speichereinheit 6 oder einem anderen Speichermedium gespeichert.
  • In Schritt S210 wird in der Speichereinheit 6 eine „7" gespeichert, die „normal" als Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Wellen darstellt. Im nachfolgenden Schritt S220 wird ein Entriegeln oder Verriegeln aller Türen des Fahrzeugs ausgeführt, basierend auf den Betätigungsbefehlsdaten, die in dem vorstehend extrahierten empfangenen Daten eines Frames enthalten waren. Im Detail werden, wenn die Betätigungsbefehlsdaten das Verriegeln anzeigen, und alle Türen nicht verriegelt sind, die Türschloßaktuatoren 31 angesteuert bzw. angetrieben, um alle Türen zu verriegeln. Im Gegensatz dazu werden, wenn die Betätigungsbefehlsdaten das Entriegeln anzeigen, und alle Türen nicht entriegelt sind, die Türschloßaktuatoren 31 angetrieben, um alle Türen zu entriegeln.
  • Nachfolgend wird in Schritt S230, ähnlich wie vorstehend in Schritt S130, festgestellt, ob elektrische Wellen vorhanden sind, je nachdem, ob der RSSI-Wert der Empfangseinheit der gegebene Wert oder mehr ist. Wenn festgestellt wird, daß die elektrischen Wellen vorhanden sind (Schritt S230: JA), wird vermutet, daß die Befehlssignale immer noch sequentiell vom Sender 2 gesendet werden, was die Sequenz auf Schritt S160 zurücksetzt.
  • Wenn festgestellt wird, daß die elektrischen Wellen nicht vorhanden sind (Schritt S230: NEIN), fährt die Sequenz mit Schritt S240 fort, in welchem die Leistung zur Empfangseinheit 4 ausgeschalten wird. Die Sequenz kehrt dann zu Schritt S110 zurück. Nachdem die gegebene Zeit Tc dann verstrichen ist, wird die Sequenz in Schritt S120 und den nachfolgenden Schritten erneut ausgeführt.
  • Weiterhin fährt, wenn in Schritt S160 festgestellt wird, daß die empfangenen Daten nicht normal extrahiert werden können (oder daß die empfangenen Daten eines Frames nicht normal extrahiert werden können), die Sequenz mit Schritt S250 fort. Hier wird eine „2", die einen „Empfangsfehler" darstellt, als das Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Wellen in der Speichereinheit 6 gespeichert, die Sequenz zu Schritt S230 vorrückt.
  • Ferner fährt, wenn in Schritt S170 festgestellt wird, daß das Frameformat der empfangenen Daten eines Frames nicht normal ist, die Sequenz mit Schritt S260 fort.
  • Hier wird eine „3", die einen „Formatfehler" darstellt, als das Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Wellen in der Speichereinheit 6 gespeichert, welche die Sequenz zu Schritt S230 vorrückt.
  • Weiterhin fährt, wenn in Schritt S180 festgestellt wird, daß die CRC nicht erfolgreich war, die Sequenz mit Schritt S270 fort. Hier wird eine „4", die einen „CRC Fehler" darstellt, als das Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Wellen in der Speichereinheit 6 gespeichert, was die Sequenz zu Schritt S230 vorrückt.
  • Ferner fährt, wenn in Schritt S190 festgestellt wird, daß der empfangene ID-Code und der Fahrzeug-ID-Code nicht miteinander übereinstimmen, die Sequenz mit Schritt S280 fort. Hier wird eine „5", die einen „ID Fehler" darstellt, als das Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Wellen in der Speichereinheit 6 gespeichert, welche die Sequenz zu Schritt S230 vorrückt.
  • Überdies fährt, wenn in Schritt S200 festgestellt wird, daß der empfangenen Rolling-Code und der Fahrzeug-Rolling-Code nicht miteinander übereinstimmen, die Sequenz mit Schritt S290 fort. Hier wird eine „6", die einen „RC Fehler" darstellt, als das Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Wellen in der Speichereinheit 6 gespeichert, was die Sequenz zu Schritt S230 vorrückt.
  • In einem Fall, bei dem die Speichereinheit 6 bereits N Teile (wobei N eine ganze Zahl von zwei oder mehr ist) der Analyseergebnisse (oder N Analyseergebnisse) zu dem Zeitpunkt, zu dem einer der Schritte S140, S210 und/oder S250 bis S290 ausgeführt wird, gespeichert hat, wird das älteste oder früheste Datenelement gelöscht und das letzte Datenelement wird alternativ bzw. statt dessen gespeichert. Mit anderen Worten wird, wenn die Zahl der in der Speichereinheit 6 gespeicherten Analyseergebnisse zu einem Zeitpunkt, wenn das letzte Analyseergebnis gespeichert werden soll, bereits N ist, das früheste Analyseergebnis dann durch das letzte Analyseergebnis ersetzt. Die Speichereinheit 6 aktualisiert nämlich, um die letzte N Datenelemente (oder N Analyseer gebnisse) von den aus einem der Schritte S140, S210 und/oder S250 bis S290 erhaltenen Analyseergebnissen zu speichern.
  • Darüber hinaus führt die Steuereinheit 5 der Fahrzeugseitige Vorrichtung 3 parallel zu dem in 5 dargestellten Prozess einen Prozess zur Ausgabe von Analyseergebnissen aus, wie in 6 dargestellt. Wie nämlich in 6 dargestellt ist, wartet die Steuereinheit 5 bis in Schritt S310 eine Ausleseanfrage vom Diagnosewerkzeug 39, das mit der Kommunikationsleitung 35 verbunden ist, empfangen wird. Wenn festgestellt wird, daß die Ausleseabfrage empfangen wird (Schritt S310: JA), fährt die Sequenz mit Schritt S320 fort. Hier werden in der Speichereinheit 6 gespeicherte Analyseergebnisse in einer Reihenfolge beginnend mit dem frühesten Datenelement ausgelesen und an das Diagnosewerkzeug 39 geschickt. Die Sequenz kehrt dann zu Schritt S310 zurück.
  • Dann können die in Schritt S320 ausgelesenen Analyseergebnisse auf einer Displayeinheit des Diagnosewerkzeugs 39 in einer zeitlichen Reihenfolge von dem frühesten Datenelement dargestellt werden. Diese Darstellung wird unter Verwendung des Diagnosewerkzeugs 39 wie folgt ausgeführt: das Diagnosewerkzeug 39 wird mit der Kommunikationsleitung 35 unter Verwendung des Anschlusses 37 verbunden; die Ausleseanfrage wird vom Diagnosewerkzeug 39 gesendet; die letzten N Datenelementen der in der Speichereinheit 6 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 gespeicherten Analysergebnisse werden dadurch ausgelesen; und die ausgelesenen N Datenelementen der Analyseergebnisse werden auf der Displayeinheit des Diagnosewerkzeugs 39 dargestellt.
  • Hier kann die Ausleseanfrage unterschiedlich gesendet werden. Jedes Mal nämlich wenn ein Betrieb eines Sendebefehls zum Diagnosewerkzeug 39 ausgeführt wird, kann eine Ausleseanfrage gesendet werden. Alternativ dazu kann, nachdem der Betrieb des Sendebeginns an das Diagnosewerkzeug 39 geleitet wurde, die Ausleseanfrage wiederholt in vorgegebenen Intervallen gesendet werden, bis der Betrieb eines Sendestopps weitergeleitet wird.
  • Gemäß der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des schlüssellosen Zugangssystems 1 dieser Ausführungsform kann das nachfolgende Verfahren (1) bis (5) einen Grund für einen Betriebsausfall ermitteln, bei welcher ein Türverriegeln oder Türentriegeln nicht funktioniert, wenn der Knopf 2a, 2b des Senders 2 bedient wird. Hier kann der Grund entweder in der Senderfunktionsabnormalität des Senders 2 oder der Empfangsfunktionsabnormalität der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 liegen.
    • (1) Zuerst wird ein Diagnosewerkzeug 39 mit der Kommunikationsleitung 35 eines Zielfahrzeugs verbunden; ein Knopf 2a, 2b eines Senders 2 des Fahrzeugs wird bedient; und dadurch wird verursacht, daß der Sender 2 ein drahtloses Signal (Befehlssignal) zur Fernsteuerung an eine fahrzeugseitige Vorrichtung 3 des Fahrzeugs übermittelt.
    • (2) Anschließend wird eine Ausleseanfrage vom Diagnosewerkzeug 39 an die fahrzeugseitige Vorrichtung 3 gesendet; ein in einer Speichereinheit 6 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 gespeichertes Analyseergebnis wird an das Diagnosewerkzeug 39 ausgelesen bzw. ausgegeben; und das ausgelesene Analyseergbnis wird zur Bestätigung auf einem Display des Diagnosewerkzeugs 39 dargestellt.
    • (3) Wenn das auf dem Display im vorstehenden Vorgang (2) dargestellte Analyseergebnis entweder eine „1", eine „2", oder eine „3" ist (d.h. wenn ein mit einer Kommunikationsregel übereinstimmendes demoduliertes Signal nicht von einer Empfangseinheit 4 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 ausgegeben wird), wird der vorstehend unter (1) und (2) angeführte Verfahrensschritte erneut mit einer Kombination des Senders 2 des Zielfahrzeugs und einer vorgegebenen fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 ausgeführt, deren Funktionsabnormalität bestätigt wurde, und die in einem anderen gegebenen Fahrzeug montiert ist, das ein schlüsselloses Zugangssystem dieser Ausführungsform aufweist.
    • (4) Wenn ein aus der gegebenen Fahrzeugseitige Vorrichtung 3 des vorgegebenen Fahrzeugs ausgelesenes Analyseergebnis das gleiche Ergebnis (jedes von „1", „2" und „3") wie das der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs anzeigt, wird die Sendeeinheit 2d des Senders 2 als nicht normal funktionierend festgestellt. Daher sollte der Sender 2 ersetzt oder repariert werden.
    • (5) Im Gegensatz dazu wird, wenn ein aus der gegebenen fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des vorgegebenen Fahrzeugs ausgelesenes Analyseergebnis nicht das gleiche Ergebnis (jedes von „1 ", „2" und „3") anzeigt, wie das der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs, die Empfangseinheit 4 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs als nicht normal funktionierend festgestellt. Daher sollte die fahrzeugseitige Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs ersetzt oder repariert werden.
  • Hierbei kann innerhalb des Verfahrensschritts (3) der Betrieb von (1) und (2) alternativ mit einer Kombination eines Senders 2 eines anderen gegebenen Fahrzeugs, bei dem die Funktionsabnormalität bestätigt ist, und der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs ausgeführt werden. In diesem Fall wird nämlich, wenn ein aus der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs ausgelesenes Analyseergebnis das gleiche Ergebnis (jedes von „1", „2" und „3") anzeigt, die Empfangseinheit 4 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs als nicht normal funktionierend festgestellt. Umgekehrt wird, wenn ein aus der gegebenen fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des vorgegebenen Fahrzeugs ausgelesenes Analyseergebnis nicht das gleiche Ergebnis (jedes von „1", „2" und „3") anzeigt, die Sendeeinheit 2d des Senders 2 als nicht normal funktionierend festgestellt.
  • Daher kann gemäß der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des schlüssellosen Zugangssystems dieser Ausführungsform leicht ohne ein spezifisches Analyseinstrument für drahtlose Signale festgestellt werden, ob der Grund für den Betriebsausfall die Funktionsabnormalität der Empfangsfunktion der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 oder die der Sendefunktion des Senders 2 ist.
  • Weiterhin wird bei der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 dieser Ausführungsform, wenn das Datenformat in Schritt S170 als normal festgestellt wird, und dann das Prüfer gebnis der CRC in Schritt S180 nicht OK ist, ein „CRC Fehler" als Analyseergebnis in Schritt S270 in der Speichereinheit 6 gespeichert. Daher wird in geeigneter Weise festgestellt, ob der Grund für die Betriebsaufall ein Kommunikationsfehler (Datenaustausch) ist oder nicht.
  • Darüber hinaus wird bei der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 dieser Ausführungsform, wenn die Bestimmungen in allen Schritten S130, S160 und S170 bestätigt werden (d.h. es wird festgestellt, daß die Empfangseinheit 4 zu der Kommunikationsregel passende modulierte Signale ausgibt), und wenn auch das Prüfergebnis der CRC als erfolgreich festgestellt wird, in den Schritten S190 und S200 ein Authentisierungs-Bestimmungs-Ergebnis als Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Wellen in den Schritten S210, S280 und S290 in der Speichereinheit 6 gespeichert.
  • Das macht die Erkennung der Ursache des Betriebsausfalls einfach, wenn die Ursache sich nicht auf die drahtlose Verbindung bezieht, sondern auf eine externe Ausgabeleitung (d.h. Antriebsschaltung 7 oder Türschloßaktuator 31) der Steuereinheit 5 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3.
  • Das bedeutet, es kann einen Fall geben, bei welchem ein aus der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 ausgelesenes Analyseergebnis bei vorstehendem Vorgang (2) eine „7" anzeigt. In diesem Fall kann, da die Authentisierungs-Erfassung bereits bestätigt wurde (oder OK), festgestellt werden, daß keine Funktionsabnormalität hinsichtlich der drahtlosen Verbindungen oder der Authentisierungs-Bestimmung vorliegt, sondern daß eine Abnormalität hinsichtlich der externen Ausgabeleitung der Steuereinheit 5 der Fahrzeugseitige Vorrichtung 3 vorliegt. Weiterhin werden in diesem Fall der empfangene ID-Code oder der empfangene Rolling-Code vom Sender 2 oder der Fahrzeug-ID-Code oder der Fahrzeug-Rolling-Code, die in der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 gespeichert sind, nicht in dem Diagnosewerkzeug 39 offenbart, so daß die Diskretion gewahrt bleiben kann.
  • Ferner kann ein Fall vorliegen, bei dem ein aus der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 ausgelesenes Analyseergebnis eine „5" oder „6" in vorstehendem Vorgang (2) anzeigt. In diesem Fall kann festgestellt werden, daß keine Funktionsabnormalität hinsichtlich der Sendefunktion des Senders 2 oder der Empfangsfunktion der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 vorliegt. Alternativ dazu kann festgestellt werden, daß der Sender Funksignale übermittelt, welche die falschen Authentisierungsdaten enthalten, oder daß die Authentisierungserfassung nicht normal in der Steuereinheit 5 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 ausgeführt wird. Daher können in diesem Fall zum Beispiel sowohl der Sender 2 als auch die fahrzeugseitige Vorrichtung 3 ausgetauscht werden.
  • Ferner werden in der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 dieser Ausführungsform die zeitlich letzten N Analyseergebnisse in der Speichereinheit 6 gespeichert und diese in der Speichereinheit 6 gespeicherten N Analyseergebnisse werden entsprechend einer Ausleseanfrage erwidert. Daher können, selbst wenn ein Übertragungsintervall vom Diagnosewerkzeug 39 lang ist, mehrere Analyseergebnisse ohne Auslassung abgefragt werden, was dabei hilfreich ist, zu verhindern, daß das Analyseergebnis verschwindet, ohne abgefragt zu werden.
  • (Andere Modifikationen)
  • Bei der vorstehenden Ausführungsform wird die RSSI-Schaltung 30, welche die Signalstärke des empfangenen Signals anhand des verbrauchten elektrischen Stromes der AMP 22 erkennt, dazu verwendet, die Signalstärke des empfangenen Signals in der Empfangseinheit 4 zu erkennen. Die Signalstärke des empfangenen Signals kann jedoch auch von einer anderen Schaltung erfaßt werden. Diese Schaltung erfaßt das empfangene Signal, das von dem BPF 20 ausgegeben wird, nach der Frequenzumwandlung, und erfaßt den Spannungswert nach der Erfassung der Wellen.
  • Ferner wird bei der vorstehenden Ausführungsform das Diagnosewerkzeug 39 als externe Vorrichtung verwendet. Das Diagnosewerkzeug 39 wird üblicherweise bei einem Fahrzeughändler oder dergleichen bereitgestellt, um ein Fahrzeug bei der War tung oder Reparatur zu prüfen. Die externe Vorrichtung kann jedoch eine Vorrichtung sein, die dazu bestimmt ist, den Grund des Betriebsausfalls in der ferngesteuerten fahrzeugseitigen Vorrichtung und dem korrespondierenden Sender festzustellen.
  • Weiterhin ist bei der vorstehenden Ausführungsform die vorliegende Erfindung auf eine fahrzeugseitige Vorrichtung für ein schlüsselloses Zugangssystem gerichtet. Die vorliegende Erfindung kann jedoch unter Erzielung des selben Effekts auf jede andere fahrzeugseitige Vorrichtung gerichtet sein, so lange diese fahrzeugseitige Vorrichtung zur Fernsteuerung verwendet wird. Beispielsweise kann die fahrzeugseitige Vorrichtung ein System sein, daß einen Motor eines Fahrzeugs mittels Fernsteuerung aktiviert. Alternativ kann die fahrzeugseitige Vorrichtung ein System sein, daß verschiedene Hilfs-fahrzeugseitige Vorrichtungen, wie beispielsweise Navigationsvorrichtungen, aktiviert.
  • Ein vorstehend aufgezeigter Vorgang kann unter Verwendung einer CPU, eines ROM und dergleichen ausgeführt werden. Hier können Schritte des Prozesses als Einrichtungen bzw. Mittel oder Vorrichtungen ausgebildet sein, die in einem Programm im ROM gespeichert sind, oder dergleichen.
  • Für diejenigen, die über entsprechendes Fachwissen verfügen ist offensichtlich, daß verschiedene Änderungen an der vorstehend beschriebenen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gemacht werden können. Der Umfang der vorliegenden Erfindung soll jedoch durch die nachfolgenden Ansprüche bestimmt werden.

Claims (5)

  1. Ferngesteuerte fahrzeugseitige Vorrichtung (3), wobei die Vorrichtung aufweist: eine Empfangseinheit (4), um ein drahtloses Fernsteuerungssignal zu empfangen, das von einem Sender (2) gesendet wird, wenn eine vorgegebene Bedienung am Sender ausgeführt wird, um das empfangene drahtlose Signal zu demodulieren, und um ein demoduliertes Signal auszugeben, das Daten darstellt, die in dem empfangenen drahtlosen Signal enthalten sind; eine Steuereinheit (5), um eine erste Bestimmung auszuführen, ob in dem ausgegebenen demodulierten Signal enthaltene Authentisierungsdaten mit für das Fahrzeug eindeutigen Authentisierungsdaten übereinstimmen, und um einen Zustand des Fahrzeugs zu steuern, wenn die erste Bestimmung bestätigt ist; eine Empfangszustandserfassungseinheit (5), um eine zweite Bestimmung auszuführen, ob das ausgegebene demodulierte Signal konform zu einer Kommunikationsregel ist; eine Analyseergebnisspeichereinheit (6), um in einem Speichermedium (6) ein Ergebnis der zweiten Bestimmung als ein Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Wellen zu speichern; und eine Analyseergebnisausgabeeinheit (5), um das gespeicherte Analyseergebnis auszugeben, wenn eine Anfrage zum Auslesen des Analyseergebnisses von einer externen Vorrichtung (39) empfangen wird.
  2. Ferngesteuerte fahrzeugseitige Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Analyseergebnisspeichereinheit ein Ergebnis der ersten Bestimmung als ein Analyseergebnis für empfangene elektrische Wellen speichert, wenn die Empfangszustandserfassungseinheit feststellt, daß das ausgegebene demodulierte Signal konform zu der Kommunikationsregel ist.
  3. Ferngesteuerte fahrzeugseitige Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei das Speichermedium aktualisisert wird, um N Teile von Analyseergebnissen von einem letzten Analyseergebnis zu speichern, wobei N zwei oder mehr ist, und wobei die Analyseergebnisausgabeeinheit die gespeicherten N Teile der Analyseergebnisse ausgibt, wenn eine Ausleseanfrage eingegeben wird.
  4. Ferngesteuerte fahrzeugseitige Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die externe Vorrichtung ein Diagnosewerkzeug (39) umfaßt, um eine Diagnose für das Fahrzeug auszuführen.
  5. Ferngesteuerte fahrzeugseitige Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Steuereinheit eine Türverriegelung oder Türentriegelung von Türen des Fahrzeugs als den Fahrzeugzustand steuert.
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