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GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine ferngesteuerte fahrzeugseitige
(in-vehicle) Vorrichtung, die in einem Fahrzeug montiert ist, um
das Türentriegeln,
Türverriegeln
oder dergleichen unter Verwendung eines für das Fahrzeug einzigartigen
bzw. eindeutigen Senders fernzusteuern.
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HINTERGRUND
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Ein
schlüsselloses
Zugangssystem ist als Beispiel für
eine ferngesteuerte fahrzeugseitige Vorrichtung, die in einem Fahrzeug
montiert ist, so daß im
Fahrzeug vorhandene Komponenten ferngesteuert werden, bekannt. Dieses
schlüssellose
Zugangssystem steuert die Türverriegelung
und Türentrieglung
basierend auf einem Fernsteuerungs-Funksignal von einem Sender,
der von einem Fahrer oder Fahrzeugbesitzer mitgeführt wird
(siehe Patentschrift 1 und 2).
- – Patentschrift
1: JP 2002-129794
- – Patentschrift
2: JP H9-41754
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Hierbei
verwendet eine fahrzeugseitige Vorrichtung wie beispielsweise das
schlüssellose
Zugangssystem drahtlose Verbindungen oder elektrische Funkwellen.
Daher kann, wenn die Betätigung oder
Bedienung eines Senders eine fahrzeugseitige Vorrichtung nicht steuert
und eine Nicht-Betriebs-Abnormalität d.h. ein Betriebsausfall
aufgrund eines Fehlers dadurch auftritt, der Grund für den Ausfall nicht
einfach erkannt werden. Ein Anwender oder selbst ein Mechaniker
eines Automobilhändlers
können nämlich nicht
einfach feststellen, ob ein Sendefehler des Senders oder ein Empfangsfehler
des Empfängers
Ursache für
den Betriebsausfall ist.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Es
ist eine Aufgaben der vorliegenden Erfindung, möglichst einfach festzustellen,
ob ein Sendefehler des Senders oder ein Empfangsfehler des Empfängers den
Betriebsausfall verursacht, bei welcher die Betätigung eines Senders die ferngesteuerte fahrzeugseitige
Vorrichtung nicht steuern kann.
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Um
die vorstehende Aufgabe zu lösen
ist eine ferngesteuerte fahrzeugseitige Vorrichtung in einem Fahrzeug
mit Folgendem vorgesehen. Eine Empfangseinheit ist enthalten, um
ein drahtloses Fernsteuerungssignal, das von einem Sender übertragen
wird wenn eine bestimmte Bedienung des Senders ausgeführt wird,
um das empfangene drahtloses Signal zu demodulieren, und um ein
demoduliertes Signal auszugeben, das Daten darstellt, die in dem
empfangenen Funksignal enthalten waren. Eine Steuereinheit ist enthalten,
um eine erste Bestimmung auszuführen,
ob die in dem ausgegebenen demodulierten Signal enthaltenen Authentisierungsdaten
mit für
das Fahrzeug eindeutigen bzw. einzigartigen Authentisierungsdaten übereinstimmen,
und um einen Zustand des Fahrzeugs zu steuern, wenn die erste Bestimmung
bestätigt
wird. Eine Empfangszustandserfassungseinheit ist enthalten, um eine
zweite Bestimmung auszuführen,
ob das ausgegebene demodulierte Signal konform zu einer Kommunikationsregel
ist. Eine Analyseergebnisspeichereinheit ist enthalten, um in einem
Speichermedium ein Ergebnis der zweiten Bestimmung als ein Analyseergebnis der
empfangenen elektrischen Wellen zu speichern. Eine Analyseergebnisausgabeeinheit
ist enthalten, um das gespeicherte Analyseergebnis auszugeben, wenn
eine Anfrage zum Ablesen bzw. Auslesen des Analyseergebnisses von
einer externen Vorrichtung empfangen wird.
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Mit
der vorstehenden Anordnung kann ohne ein bestimmtes Analyseinstrument
für drahtlose
Signale einfach festgestellt werden, ob ein Grund für Betriebsausfall
die Funktionsabnormalität
der Empfangsfunktion der fahrzeugseitigen Vorrichtung oder der Sendefunktion
des Senders ist.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER FIGUREN
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Die
vorstehende sowie andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden anhand der nachfolgenden Beschreibung, die unter
Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen gemacht wurde, noch deutlicher. Dabei zeigt in den Zeichnungen:
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1 ein
Schaubild einer Anordnung eines schlüssellosen Zugangssystems gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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2 ein
Blockschaltbild einer Empfangseinheit einer fahrzeugseitigen Vorrichtung;
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3 ein
Zeitdiagramm eines Betriebs der Ausführungsform;
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4 eine
Tabelle, die das in einer Speichereinheit gespeicherte Analyseergebnis
erklärt;
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5 ein
Flußdiagramm
eines Vorgangs, der von einer Steuereinheit einer fahrzeugseitigen Vorrichtung
ausgeführt
wird; und
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6 ein
Flußdiagramm
eines Vorgangs zur Ausgabe des Analyseergebnisses.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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Eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist auf ein schlüsselloses Zugangssystem für ein Fahrzeug
als eine Ausführungsform
gerichtet. Wie in 1 dargestellt, umfaßt das schlüssellose Zugangssystem 1 einen
Sender 2, der von einem Fahr zeugbesitzer gehalten wird,
und eine fahrzeugseitige Vorrichtung 3, die in einem Fahrzeug
montiert ist.
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Der
Sender 2 umfaßt
eine Verriegelungsknopf 2a zum Verriegeln einer Fahrzeugtür, einen Entriegelungsknopf 2b zum
Entriegeln einer Fahrzeugtür,
eine Steuereinheit 2c eines Mirkocomputers oder dergleichen,
eine Sendeeinheit 2d zum Senden eines drahtlosen Signals
mit einem vorgegebenen Frequenzband (z.B. 315 MHz Band), das von
der Steuereinheit 2c vorgegebene Übermittlungsdaten umfaßt. Wenn
entweder der Verriegelungsknopf 2a oder der Entriegelungsknopf 2b gedrückt wird,
gibt die Steuereinheit 2c Übermittlungsdaten an die Sendeeinheit 2d aus.
Diese Übermittlungsdaten
bzw. Sendedaten enthalten Authentisierungsdaten und Betriebsbefehlsdaten.
Die Authentisierungsdaten werden zur Authenitifizierung mit der
fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 verwendet und umfassen einen
unveränderlichen
ID-Code und einen variablen Rolling-Code bzw. rollierenden Kode
(RC). Die Betriebsbefehlsdaten bezeichnen ein Sperren oder Entsperren
entsprechend des gedrückten
Knopfes 2a, 2b der beiden Knöpfe 2a, 2b.
Die Sendeeinheit 2d erzeugt und übermittelt dann drahtlose Signale
zur Fernsteuerung durch Modulierung von intern erzeugten Schwingungssignalen
unter Verwendung der Übermittlungsdaten
von der Steuereinheit 2c.
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Hier
ist der rollierende Kode ein bekannter variabler Kode, der für eine verbesserte
Sicherheit vorgesehen ist, und entsprechend einer vorgegebenen Regel
aktualisiert wird, beispielsweise jedesmal dann, wenn ein Nutzer
den Knopf 2a, 2b bedient, wie in der JP 2003-248513
beschrieben.
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Die
fahrzeugseitige Vorrichtung 3 umfaßt eine Empfangseinheit 4 zum
Empfangen der Funksignale vom Sender 2, eine Steuereinheit 5 zum
Steuern des Betriebs der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3, eine
Speichereinheit 6 zum Speichern von Informationen und eine
Antriebsschaltung 7. Die Steuereinheit 5 wird
beispielsweise hauptsächlich
vom einem Mikrocomputer gebildet. Die Speichereinheit 6 wird
von einem Speichermedium, beispielsweise einem RAM oder einem elektrisch
beschreibbaren ROM (EEPROM oder Flash-ROM) gebildet.
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Die
fahrzeugseitige Vorrichtung 3 ist mit einen Türschloßaktuator 31 zum
Verriegeln und Entriegeln einer Tür des Fahrzeugs verbunden.
Dieser Türverriegelungs-Aktuator 31 wird
durch die Antriebsschaltung 7 basierend auf Antriebssignalen
von der Steuereinheit 5 angetrieben. Der Türschloßaktuator 31 ist
für jede
der Türen
des Fahrzeugs vorgesehen.
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Im
Fahrzeug ist eine Kommunikationsleitung 35 installiert,
so daß verschiedene
elektronische Vorrichtungen miteinander kommunizieren können, und ist
mit der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 verbunden. Ferner
ist die Kommunikationsleitung 35 mit einer Diagnosevorrichtung
oder einem Werkzeug 39 als externe Vorrichtung zur Fehlerdiagnose
des Fahrzeugs über
einen Anschluß 37 verbunden.
Die fahrzeugseitige Vorrichtung 3 ist nämlich über den Anschluß 37 mit
der Kommunikationsleitung 35 verbunden und kann dadurch
mit dem Diagnosewerkzeug 39 kommunizieren.
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Bei
der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 empfängt die Empfangseinheit 4 die
drahtlose Signale z.B. Funksignale vom Sender 2, demoduliert
diese, um binäre
demodulierte Signale von den in den empfangenen Signalen enthaltenen
Daten zu erzeugen, und gibt die erzeugten binären demodulierten Signale (d.h.
Kleinsignale bzw. Low-Level
Signale und High-Level Signale) aus.
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Die
Steuereinheit 5 empfängt
die demodulierten Signale von der Empfangseinheit 4 und
analysiert diese, um festzustellen, ob die in den demodulierten
Signalen enthaltenen Authentisierungsdaten (ID-Code und Rolling-Code)
mit in der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 gespeicherten
Authentisierungsdaten übereinstimmen,
die eindeutig dem Fahrzeug zugeordnet sind, in welchem die fahrzeugseitige
Vorrichtung 3 montiert ist. Wenn festgestellt wird, daß die Authentisierungsdaten
mit den in der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 gespeicherten übereinstimmen, führt die
Steuereinheit 5 entweder ein Türverriegeln oder ein Türentriegeln
durch Betätigen
des Türschloßaktuators 31 basierend
auf dem in den demodulierten Signalen neben den Authentisierungsdaten enthaltenen
Betriebsbefehl aus.
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Hier
aktualisiert die Steuereinheit 5 jedesmal, wenn die Steuereinheit 5 eine
Türverriegelung oder
Türentriegelung
basierend auf den Funksignalen vom Sender 2 ausführt, den
Rolling-Code unter der selben Regel wie im Sender 2. Die
Steuereinheit 5 akzeptiert nämlich einen Rolling-Code, der
als nächstes
vom Sender 2 geschickt wird.
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Die
Empfangseinheit 4 ist, wie in Patentschrift 1 beschrieben,
bekannt; dennoch wird nachfolgend eine Erklärung gegeben, um mehr Sorgfalt walten
zu lassen. Das drahtlose Fernsteuerungssignal wird hier als ein
Befehlssignal bezeichnet.
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Wie
in 2 dargestellt, umfaßt die Empfangseinheit 4 folgendes:
eine Empfangsantenne 10 zum Empfangen der drahtlosen Signale;
einen Bandpassfilter (BPF) 12, der bewirkt, daß von den über die Empfangsantenne 10 empfangenen
Signale die Befehlssignale vom Sender wahlweise passieren; eine Verstärkerschaltung
(AMP) 14, um die Befehlssignale, die durch den BPF 12 gelangt
sind, zu verstärken; einen
lokalen Oszillator 16 zur Erzeugung eines Hochfrequenzsignals
mit einer konstanten Frequenz zur Umwandlung einer Frequenz; eine
Mischschaltung 18 zur Frequenzumwandlung der Befehlssignale
in ein vorgegebenes mittleres Frequenzband durch Mischen der Hochfrequenzsignale
vom lokalen Oszillator 16 mit den verstärkten Befehlssignalen; einen Bandpassfilter
(BPF) 20, der bewirkt das die durch die Mischschaltung 18 in
eine mittlere Frequenz frequenzgewandelten Befehlssignale wahlweise
passieren; eine Verstärkerschaltung
(AMP) 22 zum Verstärken
der frequenzgewandelten und durch den BPF 20 gelangten
Befehlssignale; eine Erfassungseinheit (DET) 24 zur Erfassung
der in der AMP 22 verstärkten
Befehlssignale; einen Tiefpassfilter (LPF) 26 zum Entfernen
unnötiger
Hochfrequenzsignalkomponenten von den an der DET erfaßten Befehlssignalen;
und einen Komparator (CMP) 28 zum Ausgeben binärer demodulierter
Signale, die serielle Daten darstellen, die in den Befehlssignalen
enthalten waren, durch vergleichen einer vorher bestimmten Referenzspannung
mit den Befehlssignalen welche durch den LPF 26 gelangt
sind.
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Die
vom Komparator 28 ausgegebenen demodulierten Signale werden
in die Steuereinheit 5 eingegeben, um die Türschloßaktuatoren 31 zu
steuern.
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Ferner
ist bei der Empfangseinheit 4 die AMP 22 mit einer
RSSI-(Signalempfangsstärke-Indikator)-Schaltung 30 verbunden,
um die Signalstärke des
empfangenen Signals zu erfassen. Die RSSI-Schaltung 30 ist
zur Erfassung des Leistungsverbrauchs in der AMP 22 von
einem in die AMP 22 fließenden Strombetrag bekannt,
und gibt ein elektrisches Spannungssignal basierend auf dem Strombetrag
als ein RSSI-Signal aus, das die Signalstärke darstellt.
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Wie
vorstehend beschrieben wird das empfangene und über den BPF 20 frequenzgewandelte Signal
in die AMP 22 eingegeben. Wenn das eingegebene Signal klein
wird, wird das ausgegebene Signal klein und verringert dadurch den
Leistungsverbrauch der AMP 22; im Gegensatz dazu wird,
wenn das eingegebene Signal groß wird,
das ausgegebene Signal groß und
erhöht
dadurch den Leistungsverbrauch der AMP 22. Die RSSI-Schaltung 30 erfaßt den Leistungsverbrauch
der AMP 22 anhand des in die AMP 22 fließenden Strombetrags
und gibt das elektrische Spannungssignal basierend auf dem Strombetrag
als RSSI-Signal, das die Signalstärke des empfangenen Signals
darstellt, an die Steuereinheit 5 aus.
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Die
Steuereinheit 5 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 versorgt,
wie in 3 dargestellt, die Empfangseinheit 4 intermittierend
mit Leistung. Wenn ein elektrischer Spannungswert (nachfolgend als
RSSI-Wert bezeichnet) des RSSI-Signals, der von der Empfangseinheit 4 ausgegeben
wird geringer ist als ein vorgegebener Wert während die Leistung angelegt
wird, stellt die Steuereinheit 5 fest, daß keine empfangenen
elektrischen Wellen vorhanden sind und unterbricht dann die Leistung
zur Empfangseinheit 4. Ferner speichert die Steuereinheit 5 in
einer Speichereinheit 6 gleichzeitig eine „1", die „keine elektrischen
Wellen sind vorhanden" als
Analyseergebnis für
die empfangenen elektrischen Wellen darstellt.
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Im
Gegensatz dazu stellt die Steuereinheit 5 fest, daß elektrische
Wellen vorhanden sind, wenn, während
die Leistung angelegt wird, der RSSI-Wert der vorgegebene Wert oder
größer ist,
und fährt
mit der Leistungsversorgung der Empfangseinheit 4 fort. Ferner
analysiert die Steuereinheit 5 gleichzeitig das von der
Empfangseinheit 4 ausgegebene demodulierte Signal und speichert
das resultierende Analyseergebnis für die empfangenen elektrischen
Wellen in der Speichereinheit 6.
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In
der dritten Linie von 3 bezeichnet das der Empfangsstärke oder
dem RSSI zugeordnete „OFF", daß der RSSI-Wert
niedriger als ein vorgegebener Wert ist, während das der Empfangsstärke oder
dem RSSI zugeordnete „ON" anzeigt, daß der RSSI-Wert der vorgegebene
Wert oder mehr ist. Das in der Speichereinheit 6 gespeicherte
Analyseergebnis umfaßt,
zusätzlich
zur vorstehend beschriebenen „1", die „keine
empfangenen elektrischen Wellen sind vorhanden" darstellt, eine „2", die einen „Empfangsfehler" darstellt, eine „3", die einen „Formatfehler" darstellt, eine „4", die einen „CRC Fehler" darstellt, eine „5", die einen „ID Fehler" darstellt, eine „6", die einen „RC (Rolling-Code)
Fehler" darstellt,
und eine „7", die einen „Normalzustand" darstellt.
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Nachfolgend
wird ein durch die Steuereinheit 5 ausgeführter Prozeß unter
Bezugnahme auf die 5 und 6 beschrieben.
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5 zeigt
ein Flußdiagramm
eines Prozesses, der von der laufenden Steuereinheit 5 ausgeführt wird.
Nachdem die Steuereinheit 5 ihren Betrieb durch Versorgung
mit Leistung aufnimmt, wartet sie, bis ein Aktivierungszeitpunkt
der Empfangseinheit 4 kommt. Wenn der Aktivierungszeitpunkt
kommt, fährt die
Sequenz mit Schritt S120 fort.
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Hier
kommt der erste Aktivierungszeitpunkt der Empfangseinheit 4,
wenn eine gegebene Zeit Tc (z.B. 200 ms) verstrichen ist, nachdem
die Steuereinheit 5 ihren Betrieb aufgenommen hat. Der
zweite Zeitpunkt kommt, wenn die gegebene Zeit Tc verstrichen ist,
ab welcher, ausgehend vom vorherigen Zeitpunkt, die Steuereinheit 5 die
Leistung zur Empfangseinheit 4 unterbricht.
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In
Schritt S120 startet oder schaltet die Steuereinheit 5 die
Versorgung der Empfangseinheit 4 mit Leistung ein. In Schritt
S130 stellt die Steuereinheit 5 fest, ob elektrische Wellen
vorhanden sind oder nicht, je nachdem, ob der RSSI-Wert ein vorgegebener Wert
oder mehr wird.
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Wenn
in Schritt S130 festgestellt wird, daß die empfangenen elektrischen
Wellen nicht vorhanden sind, oder wenn der RSSI-Wert nicht den vorgegebenen
Wert oder mehr innerhalb der vorgegebenen Zeit nach Einschalten
der Leistung der Empfangseinheit 4 erreicht (Schritt S130:
NEIN), fährt
die Sequenz mit Schritt S140 fort. Hier wird eine „1 ", die „keine
elektrischen Wellen vorhanden" darstellt,
in der Speichereinheit 6 gespeichert. In Schritt S150 wird
die Leistung der Empfangseinheit 4 ausgeschalten, was die
Sequenz auf Schritt S110 zurücksetzt.
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Im
Gegensatz dazu fährt,
wenn in Schritt S130 festgestellt wird, daß die empfangenen elektrischen
Wellen vorhanden sind, oder wenn der RSSI-Wert innerhalb der gegebenen
Zeit nach dem Einschalten der Leistung der Empfangseinheit 4 den
vorgegebenen Wert oder mehr erreicht (Schritt S130: JA), die Sequenz
mit Schritt S160 fort.
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In
Schritt S160 stellt die Steuereinheit 5 sequentiell die
von der Empfangseinheit 4 ausgegebenen demodulierten Signale
fest, und stellt fest, ob eine Kommunikationseinheit (ein Frame
in dieser Ausführungsform)
gewöhnlich
aus den demodulierten Signalen extrahiert wird. Beispielsweise werden in
Schritt S160 entweder beide oder eines von (i) einer Zeitdauer eines
hohen Wertes und (ii) einer Zeitdauer eines niedrigen Wertes gemessen,
und jedes Bit, das in einem Frame der empfangenen Daten enthalten
ist, wird extrahiert (oder wiederhergestellt). Wenn der resultierende
Meßwert
außerhalb
eines Bereiches fällt,
der unter einer Kommunikationsregel festgelegt ist, können die
Bits der empfangenen Daten nicht aus den demodulierten Signalen
extrahiert werden. In diesem Fall wird festgestellt, daß die empfangenen
Daten nicht normal extrahiert werden können.
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Wenn
die empfangenen Daten eines Frames normal in Schritt S160 extrahiert
werden können, fährt die
Sequenz mit Schritt S170 fort. Hier wird festgestellt, ob ein Frameformat
der empfangenen Daten normal ist, oder ob die extrahierten empfangenen
Daten eines Frames eine Voraussetzung erfüllen, die in der Kommunikationsregel
festgelegt ist (z.B. ob das letzte Bit einen logischen Wert hat,
der einem vorher festgelegten Endbit entspricht).
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Wenn
die empfangenen Daten eines Frames als normal in Schritt S170 erkannt
werden, fährt
die Sequenz mit Schritt S180 fort. Hier werden die empfangenen Daten
eines Frames einem bekannten Datenfehler-Erfassungsprozeß (CRC (Cyclic
Redundancy Check) in dieser Ausführungsform)
unterworfen. Wenn eine Überprüfung der
CRC erfolgreich bestätigt
wird, fährt
die Sequenz mit Schritt S190 fort.
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In
Schritt S190 wird festgestellt, ob der ID-Code (nachfolgend als
empfangener ID-Code bezeichnet), der in den extrahierten empfangenen
Daten eines Frames enthalten ist, mit einem ID-Code (nachfolgend
als Fahrzeug-ID-Code bezeichnet) übereinstimmt, der in der fahrzeugseitigen
Vorrichtung 3 gespeichert ist. Wenn beide ID-Codes miteinander übereinstimmen
(Schritt S190: JA), fährt
die Sequenz mit Schritt S200 fort. Hier ist der Fahrzeug-ID-Code
in der Speichereinheit 6 oder einem anderen Speichermedium
gespeichert.
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In
Schritt S200 wird festgestellt, ob der Rolling-Code (nachfolgend
als empfangener Rolling-Code bezeichnet), der in den extrahierten
empfangenen Daten eines Frames enthalten ist, mit einem Rolling-Code
(nachfolgend als Fahrzeug-Rolling-Code bezeichnet) übereinstimmt,
der in der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 gespeichert ist.
Wenn beide Rolling-Codes miteinander übereinstimmen (Schritt S200:
JA) fährt
die Sequenz mit Schritt S210 fort. Hier ist der Fahrzeug-Rolling-Code
auch in der Speichereinheit 6 oder einem anderen Speichermedium gespeichert.
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In
Schritt S210 wird in der Speichereinheit 6 eine „7" gespeichert, die „normal" als Analyseergebnis
der empfangenen elektrischen Wellen darstellt. Im nachfolgenden Schritt
S220 wird ein Entriegeln oder Verriegeln aller Türen des Fahrzeugs ausgeführt, basierend
auf den Betätigungsbefehlsdaten, die
in dem vorstehend extrahierten empfangenen Daten eines Frames enthalten
waren. Im Detail werden, wenn die Betätigungsbefehlsdaten das Verriegeln
anzeigen, und alle Türen
nicht verriegelt sind, die Türschloßaktuatoren 31 angesteuert
bzw. angetrieben, um alle Türen
zu verriegeln. Im Gegensatz dazu werden, wenn die Betätigungsbefehlsdaten
das Entriegeln anzeigen, und alle Türen nicht entriegelt sind,
die Türschloßaktuatoren 31 angetrieben,
um alle Türen
zu entriegeln.
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Nachfolgend
wird in Schritt S230, ähnlich
wie vorstehend in Schritt S130, festgestellt, ob elektrische Wellen
vorhanden sind, je nachdem, ob der RSSI-Wert der Empfangseinheit
der gegebene Wert oder mehr ist. Wenn festgestellt wird, daß die elektrischen
Wellen vorhanden sind (Schritt S230: JA), wird vermutet, daß die Befehlssignale
immer noch sequentiell vom Sender 2 gesendet werden, was
die Sequenz auf Schritt S160 zurücksetzt.
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Wenn
festgestellt wird, daß die
elektrischen Wellen nicht vorhanden sind (Schritt S230: NEIN), fährt die
Sequenz mit Schritt S240 fort, in welchem die Leistung zur Empfangseinheit 4 ausgeschalten wird.
Die Sequenz kehrt dann zu Schritt S110 zurück. Nachdem die gegebene Zeit
Tc dann verstrichen ist, wird die Sequenz in Schritt S120 und den
nachfolgenden Schritten erneut ausgeführt.
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Weiterhin
fährt,
wenn in Schritt S160 festgestellt wird, daß die empfangenen Daten nicht
normal extrahiert werden können
(oder daß die
empfangenen Daten eines Frames nicht normal extrahiert werden können), die
Sequenz mit Schritt S250 fort. Hier wird eine „2", die einen „Empfangsfehler" darstellt, als das
Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Wellen in der Speichereinheit 6 gespeichert,
die Sequenz zu Schritt S230 vorrückt.
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Ferner
fährt,
wenn in Schritt S170 festgestellt wird, daß das Frameformat der empfangenen
Daten eines Frames nicht normal ist, die Sequenz mit Schritt S260
fort.
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Hier
wird eine „3", die einen „Formatfehler" darstellt, als das
Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Wellen in der Speichereinheit 6 gespeichert,
welche die Sequenz zu Schritt S230 vorrückt.
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Weiterhin
fährt,
wenn in Schritt S180 festgestellt wird, daß die CRC nicht erfolgreich
war, die Sequenz mit Schritt S270 fort. Hier wird eine „4", die einen „CRC Fehler" darstellt, als das
Analyseergebnis der empfangenen elektrischen Wellen in der Speichereinheit 6 gespeichert,
was die Sequenz zu Schritt S230 vorrückt.
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Ferner
fährt,
wenn in Schritt S190 festgestellt wird, daß der empfangene ID-Code und
der Fahrzeug-ID-Code nicht miteinander übereinstimmen, die Sequenz
mit Schritt S280 fort. Hier wird eine „5", die einen „ID Fehler" darstellt, als das Analyseergebnis der
empfangenen elektrischen Wellen in der Speichereinheit 6 gespeichert,
welche die Sequenz zu Schritt S230 vorrückt.
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Überdies
fährt,
wenn in Schritt S200 festgestellt wird, daß der empfangenen Rolling-Code
und der Fahrzeug-Rolling-Code nicht miteinander übereinstimmen, die Sequenz
mit Schritt S290 fort. Hier wird eine „6", die einen „RC Fehler" darstellt, als das Analyseergebnis
der empfangenen elektrischen Wellen in der Speichereinheit 6 gespeichert,
was die Sequenz zu Schritt S230 vorrückt.
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In
einem Fall, bei dem die Speichereinheit 6 bereits N Teile
(wobei N eine ganze Zahl von zwei oder mehr ist) der Analyseergebnisse
(oder N Analyseergebnisse) zu dem Zeitpunkt, zu dem einer der Schritte
S140, S210 und/oder S250 bis S290 ausgeführt wird, gespeichert hat,
wird das älteste
oder früheste
Datenelement gelöscht
und das letzte Datenelement wird alternativ bzw. statt dessen gespeichert. Mit
anderen Worten wird, wenn die Zahl der in der Speichereinheit 6 gespeicherten
Analyseergebnisse zu einem Zeitpunkt, wenn das letzte Analyseergebnis gespeichert
werden soll, bereits N ist, das früheste Analyseergebnis dann
durch das letzte Analyseergebnis ersetzt. Die Speichereinheit 6 aktualisiert nämlich, um
die letzte N Datenelemente (oder N Analyseer gebnisse) von den aus
einem der Schritte S140, S210 und/oder S250 bis S290 erhaltenen
Analyseergebnissen zu speichern.
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Darüber hinaus
führt die
Steuereinheit 5 der Fahrzeugseitige Vorrichtung 3 parallel
zu dem in 5 dargestellten Prozess einen
Prozess zur Ausgabe von Analyseergebnissen aus, wie in 6 dargestellt.
Wie nämlich
in 6 dargestellt ist, wartet die Steuereinheit 5 bis
in Schritt S310 eine Ausleseanfrage vom Diagnosewerkzeug 39,
das mit der Kommunikationsleitung 35 verbunden ist, empfangen
wird. Wenn festgestellt wird, daß die Ausleseabfrage empfangen
wird (Schritt S310: JA), fährt
die Sequenz mit Schritt S320 fort. Hier werden in der Speichereinheit 6 gespeicherte
Analyseergebnisse in einer Reihenfolge beginnend mit dem frühesten Datenelement
ausgelesen und an das Diagnosewerkzeug 39 geschickt. Die
Sequenz kehrt dann zu Schritt S310 zurück.
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Dann
können
die in Schritt S320 ausgelesenen Analyseergebnisse auf einer Displayeinheit
des Diagnosewerkzeugs 39 in einer zeitlichen Reihenfolge
von dem frühesten
Datenelement dargestellt werden. Diese Darstellung wird unter Verwendung
des Diagnosewerkzeugs 39 wie folgt ausgeführt: das
Diagnosewerkzeug 39 wird mit der Kommunikationsleitung 35 unter
Verwendung des Anschlusses 37 verbunden; die Ausleseanfrage
wird vom Diagnosewerkzeug 39 gesendet; die letzten N Datenelementen
der in der Speichereinheit 6 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 gespeicherten
Analysergebnisse werden dadurch ausgelesen; und die ausgelesenen
N Datenelementen der Analyseergebnisse werden auf der Displayeinheit
des Diagnosewerkzeugs 39 dargestellt.
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Hier
kann die Ausleseanfrage unterschiedlich gesendet werden. Jedes Mal
nämlich
wenn ein Betrieb eines Sendebefehls zum Diagnosewerkzeug 39 ausgeführt wird,
kann eine Ausleseanfrage gesendet werden. Alternativ dazu kann,
nachdem der Betrieb des Sendebeginns an das Diagnosewerkzeug 39 geleitet
wurde, die Ausleseanfrage wiederholt in vorgegebenen Intervallen
gesendet werden, bis der Betrieb eines Sendestopps weitergeleitet wird.
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Gemäß der fahrzeugseitigen
Vorrichtung 3 des schlüssellosen
Zugangssystems 1 dieser Ausführungsform kann das nachfolgende
Verfahren (1) bis (5) einen Grund für einen Betriebsausfall ermitteln,
bei welcher ein Türverriegeln
oder Türentriegeln nicht
funktioniert, wenn der Knopf 2a, 2b des Senders 2 bedient
wird. Hier kann der Grund entweder in der Senderfunktionsabnormalität des Senders 2 oder der
Empfangsfunktionsabnormalität
der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 liegen.
- (1) Zuerst wird ein Diagnosewerkzeug 39 mit der Kommunikationsleitung 35 eines
Zielfahrzeugs verbunden; ein Knopf 2a, 2b eines
Senders 2 des Fahrzeugs wird bedient; und dadurch wird
verursacht, daß der
Sender 2 ein drahtloses Signal (Befehlssignal) zur Fernsteuerung
an eine fahrzeugseitige Vorrichtung 3 des Fahrzeugs übermittelt.
- (2) Anschließend
wird eine Ausleseanfrage vom Diagnosewerkzeug 39 an die
fahrzeugseitige Vorrichtung 3 gesendet; ein in einer Speichereinheit 6 der
fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 gespeichertes Analyseergebnis
wird an das Diagnosewerkzeug 39 ausgelesen bzw. ausgegeben;
und das ausgelesene Analyseergbnis wird zur Bestätigung auf einem Display des
Diagnosewerkzeugs 39 dargestellt.
- (3) Wenn das auf dem Display im vorstehenden Vorgang (2) dargestellte
Analyseergebnis entweder eine „1", eine „2", oder eine „3" ist (d.h. wenn ein
mit einer Kommunikationsregel übereinstimmendes
demoduliertes Signal nicht von einer Empfangseinheit 4 der
fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 ausgegeben wird), wird der
vorstehend unter (1) und (2) angeführte Verfahrensschritte erneut
mit einer Kombination des Senders 2 des Zielfahrzeugs und
einer vorgegebenen fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 ausgeführt, deren
Funktionsabnormalität
bestätigt
wurde, und die in einem anderen gegebenen Fahrzeug montiert ist,
das ein schlüsselloses
Zugangssystem dieser Ausführungsform
aufweist.
- (4) Wenn ein aus der gegebenen Fahrzeugseitige Vorrichtung 3 des
vorgegebenen Fahrzeugs ausgelesenes Analyseergebnis das gleiche
Ergebnis (jedes von „1", „2" und „3") wie das der fahrzeugseitigen
Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs anzeigt, wird die Sendeeinheit 2d des
Senders 2 als nicht normal funktionierend festgestellt.
Daher sollte der Sender 2 ersetzt oder repariert werden.
- (5) Im Gegensatz dazu wird, wenn ein aus der gegebenen fahrzeugseitigen
Vorrichtung 3 des vorgegebenen Fahrzeugs ausgelesenes Analyseergebnis
nicht das gleiche Ergebnis (jedes von „1 ", „2" und „3") anzeigt, wie das
der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs, die
Empfangseinheit 4 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des
Zielfahrzeugs als nicht normal funktionierend festgestellt. Daher
sollte die fahrzeugseitige Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs
ersetzt oder repariert werden.
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Hierbei
kann innerhalb des Verfahrensschritts (3) der Betrieb von (1) und
(2) alternativ mit einer Kombination eines Senders 2 eines
anderen gegebenen Fahrzeugs, bei dem die Funktionsabnormalität bestätigt ist,
und der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs
ausgeführt
werden. In diesem Fall wird nämlich,
wenn ein aus der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs
ausgelesenes Analyseergebnis das gleiche Ergebnis (jedes von „1", „2" und „3") anzeigt, die Empfangseinheit 4 der
fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des Zielfahrzeugs als nicht
normal funktionierend festgestellt. Umgekehrt wird, wenn ein aus
der gegebenen fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des vorgegebenen
Fahrzeugs ausgelesenes Analyseergebnis nicht das gleiche Ergebnis (jedes
von „1", „2" und „3") anzeigt, die Sendeeinheit 2d des
Senders 2 als nicht normal funktionierend festgestellt.
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Daher
kann gemäß der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 des
schlüssellosen
Zugangssystems dieser Ausführungsform
leicht ohne ein spezifisches Analyseinstrument für drahtlose Signale festgestellt werden,
ob der Grund für
den Betriebsausfall die Funktionsabnormalität der Empfangsfunktion der fahrzeugseitigen
Vorrichtung 3 oder die der Sendefunktion des Senders 2 ist.
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Weiterhin
wird bei der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 dieser Ausführungsform,
wenn das Datenformat in Schritt S170 als normal festgestellt wird, und
dann das Prüfer gebnis
der CRC in Schritt S180 nicht OK ist, ein „CRC Fehler" als Analyseergebnis
in Schritt S270 in der Speichereinheit 6 gespeichert. Daher
wird in geeigneter Weise festgestellt, ob der Grund für die Betriebsaufall
ein Kommunikationsfehler (Datenaustausch) ist oder nicht.
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Darüber hinaus
wird bei der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 dieser Ausführungsform,
wenn die Bestimmungen in allen Schritten S130, S160 und S170 bestätigt werden
(d.h. es wird festgestellt, daß die Empfangseinheit 4 zu
der Kommunikationsregel passende modulierte Signale ausgibt), und
wenn auch das Prüfergebnis
der CRC als erfolgreich festgestellt wird, in den Schritten S190
und S200 ein Authentisierungs-Bestimmungs-Ergebnis als Analyseergebnis der
empfangenen elektrischen Wellen in den Schritten S210, S280 und
S290 in der Speichereinheit 6 gespeichert.
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Das
macht die Erkennung der Ursache des Betriebsausfalls einfach, wenn
die Ursache sich nicht auf die drahtlose Verbindung bezieht, sondern
auf eine externe Ausgabeleitung (d.h. Antriebsschaltung 7 oder
Türschloßaktuator 31)
der Steuereinheit 5 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3.
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Das
bedeutet, es kann einen Fall geben, bei welchem ein aus der fahrzeugseitigen
Vorrichtung 3 ausgelesenes Analyseergebnis bei vorstehendem Vorgang
(2) eine „7" anzeigt. In diesem
Fall kann, da die Authentisierungs-Erfassung bereits bestätigt wurde
(oder OK), festgestellt werden, daß keine Funktionsabnormalität hinsichtlich
der drahtlosen Verbindungen oder der Authentisierungs-Bestimmung
vorliegt, sondern daß eine
Abnormalität
hinsichtlich der externen Ausgabeleitung der Steuereinheit 5 der Fahrzeugseitige
Vorrichtung 3 vorliegt. Weiterhin werden in diesem Fall
der empfangene ID-Code oder der empfangene Rolling-Code vom Sender 2 oder der
Fahrzeug-ID-Code oder der Fahrzeug-Rolling-Code, die in der fahrzeugseitigen
Vorrichtung 3 gespeichert sind, nicht in dem Diagnosewerkzeug 39 offenbart,
so daß die
Diskretion gewahrt bleiben kann.
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Ferner
kann ein Fall vorliegen, bei dem ein aus der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 ausgelesenes Analyseergebnis
eine „5" oder „6" in vorstehendem Vorgang
(2) anzeigt. In diesem Fall kann festgestellt werden, daß keine
Funktionsabnormalität
hinsichtlich der Sendefunktion des Senders 2 oder der Empfangsfunktion
der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 vorliegt. Alternativ
dazu kann festgestellt werden, daß der Sender Funksignale übermittelt,
welche die falschen Authentisierungsdaten enthalten, oder daß die Authentisierungserfassung
nicht normal in der Steuereinheit 5 der fahrzeugseitigen
Vorrichtung 3 ausgeführt
wird. Daher können
in diesem Fall zum Beispiel sowohl der Sender 2 als auch
die fahrzeugseitige Vorrichtung 3 ausgetauscht werden.
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Ferner
werden in der fahrzeugseitigen Vorrichtung 3 dieser Ausführungsform
die zeitlich letzten N Analyseergebnisse in der Speichereinheit 6 gespeichert
und diese in der Speichereinheit 6 gespeicherten N Analyseergebnisse
werden entsprechend einer Ausleseanfrage erwidert. Daher können, selbst wenn
ein Übertragungsintervall
vom Diagnosewerkzeug 39 lang ist, mehrere Analyseergebnisse
ohne Auslassung abgefragt werden, was dabei hilfreich ist, zu verhindern,
daß das
Analyseergebnis verschwindet, ohne abgefragt zu werden.
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(Andere Modifikationen)
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Bei
der vorstehenden Ausführungsform
wird die RSSI-Schaltung 30, welche die Signalstärke des empfangenen
Signals anhand des verbrauchten elektrischen Stromes der AMP 22 erkennt,
dazu verwendet, die Signalstärke
des empfangenen Signals in der Empfangseinheit 4 zu erkennen.
Die Signalstärke
des empfangenen Signals kann jedoch auch von einer anderen Schaltung
erfaßt
werden. Diese Schaltung erfaßt
das empfangene Signal, das von dem BPF 20 ausgegeben wird,
nach der Frequenzumwandlung, und erfaßt den Spannungswert nach der
Erfassung der Wellen.
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Ferner
wird bei der vorstehenden Ausführungsform
das Diagnosewerkzeug 39 als externe Vorrichtung verwendet.
Das Diagnosewerkzeug 39 wird üblicherweise bei einem Fahrzeughändler oder dergleichen
bereitgestellt, um ein Fahrzeug bei der War tung oder Reparatur zu
prüfen.
Die externe Vorrichtung kann jedoch eine Vorrichtung sein, die dazu bestimmt
ist, den Grund des Betriebsausfalls in der ferngesteuerten fahrzeugseitigen
Vorrichtung und dem korrespondierenden Sender festzustellen.
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Weiterhin
ist bei der vorstehenden Ausführungsform
die vorliegende Erfindung auf eine fahrzeugseitige Vorrichtung für ein schlüsselloses
Zugangssystem gerichtet. Die vorliegende Erfindung kann jedoch unter
Erzielung des selben Effekts auf jede andere fahrzeugseitige Vorrichtung
gerichtet sein, so lange diese fahrzeugseitige Vorrichtung zur Fernsteuerung
verwendet wird. Beispielsweise kann die fahrzeugseitige Vorrichtung
ein System sein, daß einen
Motor eines Fahrzeugs mittels Fernsteuerung aktiviert. Alternativ
kann die fahrzeugseitige Vorrichtung ein System sein, daß verschiedene
Hilfs-fahrzeugseitige Vorrichtungen, wie beispielsweise Navigationsvorrichtungen,
aktiviert.
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Ein
vorstehend aufgezeigter Vorgang kann unter Verwendung einer CPU,
eines ROM und dergleichen ausgeführt
werden. Hier können
Schritte des Prozesses als Einrichtungen bzw. Mittel oder Vorrichtungen
ausgebildet sein, die in einem Programm im ROM gespeichert sind,
oder dergleichen.
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Für diejenigen,
die über
entsprechendes Fachwissen verfügen
ist offensichtlich, daß verschiedene Änderungen
an der vorstehend beschriebenen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung gemacht werden können.
Der Umfang der vorliegenden Erfindung soll jedoch durch die nachfolgenden
Ansprüche
bestimmt werden.