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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung zur
Veränderung
der Form menschlicher Hohlorgane, beispielsweise des Verdauungstrakts
insbesondere des Magens, gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Fettleibigkeit
ist ein aktuelles Zivilisationsproblem, welches in den seltensten
Fällen
auf hormonelle Erkrankungen zurückzuführen ist.
In den meisten Fällen
sind falsche Essgewohnheiten, Bewegungsmangel, kalorienreiche Lebensmittel
etc. die Hauptursachen von Fettsucht. Diäten sind zwar eine erfolgversprechende
Möglichkeit
der temporären
und schnellen Reduzierung von Körperfett,
sie bedingen jedoch einer gewissen Disziplin des betreffenden Patienten
sowie einer permanenten Überwachung durch
geschultes Fachpersonal.
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An
dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass erfahrungsgemäß gerade
solche Essgewohnheiten, die zu Fettleibigkeit führen, auf undiszipliniertem
Essverhalten seitens der betreffenden Patienten beruhen. Aus diesem
Grund werden Diäten
von diesen Patienten häufig
nicht durchgehalten oder die Patienten fallen nach Beendigung einer
Diät in
ihre alten Essgewohnheiten zurück.
In jedem Fall führen konventionelle
Diäten
in der Praxis zumeist nicht zu den gewünschten Ergebnissen.
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Aus
dem Stand der Technik ist es daher zur Lösung der vorstehenden Problematik
bekannt geworden, Bereiche des Verdauungstrakts, insbesondere den
Magen durch einen chirurgischen Eingriff zu verkleinern und eine
Kurzschlußverbingung
mit dem Dünndarm
zu schaffen. Der Patient erfährt
hierdurch bereits mit Aufnahme relativ kleiner Nahrungsportionen
ein Völlegefühl, was
ihn letztlich von weiterer Nahrungsaufnahme abhält, der Patient nimmt daher ab.
Hierbei haben sich prinzipiell die nachfolgend kurz erläuterten
Methoden zur Veränderung
der Form und Größe des betreffenden
menschlichen Organs durchgesetzt:
- 1. Die eine
Methode sieht vor, das betreffende Organ, beispielsweise den Magen
zu verkleinern, indem ein Teil des Magens vom übrigen Teil durch Tackern oder
Nähen isoliert
wird und mit dem Dünndarm
verbunden wird. Obgleich sich durch diese Methode ein langanhaltender
Erfolg bei der Bekämpfung
von Fettsucht einstellt, ist sie insofern nachteilig, als dass der
genannte Eingriff irreversibel und für den Patienten auch belastend
ist.
- 2. Eine andere Methode sieht die Schaffung einer Abteilung des
Magens durch ein von außen
angelegtes Magenband vor. Dadurch wird ein Vormagen geschaffen,
der sich rasch mit Nahrung füllt, womit
ein schnelleres Sättigungsgefühl eintritt.
- 3. Auch bei anderen Krankheiten des Verdauungstraktes, z.B.
bei der Refluxkrankheit der Speiseröhre spielt die Veränderung
des Lumens des Hohlorgans für
die Behandlung eine wichtige Rolle. So wird z.B. bei der Fundoplikatio
der Mageneingang von außen
durch eine Gewebemanschette oder ein künstliches Implantat gestützt.
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Angesichts
dieses Stands der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Vorrichtung zur Veränderung
der Form menschlicher Hohlorgane zu schaffen, welche in einer den
Patienten möglichst
gering belastenden Weise einsetzbar ist und darüber hinaus die natürlichen
Funktionen des betreffenden Organs weitgehend erhält.
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Diese
Aufgabe wird durch eine gattungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
der übrigen
Unteransprüche.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher erläutert.
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1 zeigt
eine prinzipielle Darstellung einer medizinischen Vorrichtung gemäß einem
ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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2 zeigt
in vergrößerter Darstellung
die erste Variante einer Gewebeklammer oder Clip, wie sie bei der
Vorrichtung gemäß 1 Verwendung
findet,
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3 zeigt
in vergrößerter Darstellung
die zweite Variante einer Gewebeklammer oder Clip, wie sie bei der
Vorrichtung gemäß 1 Verwendung
findet,
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4 zeigt
in vergrößerter Darstellung
die dritte Variante einer Gewebeklammer oder Clip, wie sie bei der
Vorrichtung gemäß 1 Verwendung
findet,
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5 zeigt
in vergrößerter Darstellung
die erste Variante eines Zugankers als Alternative zu einer Gewebeklammer
oder Clip, wie sie bei der Vorrichtung gemäß 1 Verwendung
findet
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6 zeigt
in vergrößerter Darstellung
die zweite Variante eines Zugankers als Alternative zu einer Gewebeklammer
oder Clip, wie sie bei der Vorrichtung gemäß 1 Verwendung
findet,
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7 und 8 zeigen
jeweils eine prinzipielle Darstellung der medizinischen Vorrichtung
gemäß dem ersten
bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung unter Verwendung unterschiedlicher Clips gemäß der 3 und 4 und
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9 und 10 zeigen
jeweils eine medizinische Vorrichtung gemäß einem zweiten bevorzugten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung jedoch mit unterschiedlichen Bandverläufen.
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In
der 1 ist eine medizinische Vorrichtung gemäß dem ersten
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung in Funktion dargestellt.
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Demzufolge
besteht die medizinische Vorrichtung im Wesentlichen aus einer Anzahl
von Gewebeklammern 1, Clips oder Anker sowie einem vorzugsweise
flexiblen ggf. auch elastischen Band 2, Draht oder Schlauch,
an welchem die Clips 1 oder Anker aufgereiht sind.
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Hierfür weist
jeder Clip oder Anker eine Art Öse
oder Durchgang 3 auf, durch welchen das Band 2 hindurchgezogen
ist. Alternativ kann jeder Clip 1 oder Anker mit einer
lösbaren
Einhängvorrichtung beispielsweise
in Form eines Schäckels,
Hakens und dergl. (nicht weiter dargestellt) versehen sein, an welcher
der Clip 1 an dem Band 2 befestigbar ist. Weiter vorzugsweise
kann diese Einhängvorrichtung
so ausgebildet sein, dass der Clip 1 oder Anker längs des
Bands 2 verschiebbar ist.
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Das
in der 1 dargestellte Band 2 besteht in einer
bevorzugten Ausgestaltung aus einem vorzugsweise körperverträglichen
flexiblen Material wie Nylon, das an seinen freien Enden entweder
verknotet oder verschweißt
werden kann oder aber über
einen an den freien Enden des Bands angeordneten Verschlussmechanismus
zu einem geschlossenen Ring bzw. zu einer Schlaufe verbunden werden
kann. Der Verschlussmechanismus (nicht dargestellt) ist dabei vorzugsweise
so ausgeführt,
dass der geschlossene Ring bzw. die Schlaufe im Durchmesser etwas
nach Art eines Gürtelschlosses
verstellt und in einer frei gewählten
Größe arretiert
werden kann.
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Anstelle
des flexiblen Bands 2 ist es auch möglich, einen biegbaren Draht
oder einen Federdraht vorzugsweise unter Verwendung des vorstehend
beschriebenen Verschlussmechanismus vorzusehen. Auch ist die alternative
Verwendung eines aufblasbaren flexiblen sowie ggf. elastischen Schlauchs
denkbar, der zu einem geschlossenen oder offenen Ring bzw. einer
Schlaufe geformt ist und der mit einem Gas, oder einem vorzugsweise
körperverträglichen
Fluid wie einer Kochsalzlösung
oder einfach nur Wasser befüllbar
ist, um hierdurch den vom Schlauch aufgespannten Ring- bzw. Schlaufendurchmesser
zu vergrößern/verkleinern.
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Im
nachfolgenden werden einzelne Clipkonstruktionen anhand der 2 bis 4 näher erläutert.
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Der
Clip 1 gemäß der 2 zählt hinsichtlich seiner
grundsätzlichen
Konstruktion zum Stand der Technik und ist beispielsweise aus der
WO 01/35832 der Anmelderin selbst bekannt, deren Offenbarung hiermit
zum Inhalt dieser Anmeldung gemacht wird.
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Demzufolge
besteht der Clip 1 aus einer maulartigen Klemmeinrichtung
mit zwei gezahnten Kiefern 4, welche über zwei seitliche Scharniere
bzw. durch flexible Ausformungen 5 auf- und zugeklappt werden
können.
Die Scharniere bzw. die flexiblen Ausformungen 5 sind dabei
vorzugsweise aus federelastischen Bändern ausgebildet, welche beim Aufklappen
der Kiefer 4 eine Federenergie speichern, die beim Freigeben
der Kiefer 4 d.h. bei einem Auslösen der Scharniere bzw. der
flexiblen Ausformungen 5 zu einem Zuschnappen der Kiefer 4 mit vorbestimmter
Klemmkraft führt.
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Im
Einzelnen ist jeder Clip 1 einstückig aus einem Federblech gestanzt,
indem aus dem Federblech ein Ring mit partiell unterschiedlicher
Ringbreite herausgearbeitet wird. Zwei diametrisch gegenüberliegende
Ringabschnitte mit großer
Ringbreite bilden die beiden Kiefer 4, wohingegen die beiden
dazwischenliegenden Ringabschnitte mit schmaler Ringbreite die Scharniere
bzw. die flexiblen Ausformungen 5 ergeben. Die Kiefer 4 sind
dadurch ausgebildet, indem die Ringabschnitte mit großer Ringbreite
bogenförmig
gewölbt
werden, wobei die beiden Ringabschnitte mit schmaler Ringbreite
um ihre Längsachse
um ca. 90° verdreht
(tordiert) werden um die Scharniere auszuformen. Durch diese bleibende Verformung
des ausgestanzten Federblechs entsteht die Form einer Art Haifischmaul
mit zwei aufeinander sich zu bewegenden Zahnreihen 6, welche
durch Ausstanzen der Ringabschnitte mit großer Ringbreite gebildet werden.
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An
dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Konstruktion des
Clips 1 gemäß 1 von dem
vorstehend Beschriebenen abweichen kann. So ist es grundsätzlich möglich, die
beiden Kiefer 4 getrennt voneinander auszubilden und diese über zwei seitliche
Scharniere mit Scharnierstiften miteinander zu verbinden. Die Vorspannkraft,
welche für
den Klemmeingriff bzw. das Zuschnappen beider Kiefer 4 erforderlich
ist, kann in diesem Fall durch eine externe Federeinrichtung (nicht
dargestellt) erzeugt werden, welche im Bereich beider Scharniere 5 angeordnet
ist. Auch ist es denkbar, anstelle einer eine Vorspannkraft erzeugenden
Einrichtung, wie sie in 1 dargestellt ist, einen zusätzlichen
Verschlussmechanismus anzuordnen, der beide Kiefer 4 in
geschlossener Position arretiert. In diesem Fall müsste die Schließkraft extern
mittels eines entsprechenden Werkzeugs auf die beiden Kiefer 4 aufgebracht
werden, worauf dann der Verschlussmechanismus betätigt wird,
um das Werkzeug anschließend
wieder entfernen zu können.
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Ein
wesentliches konstruktives Merkmal des vorstehend beschriebenen
Clips 1 oder Ankers gemäß 1 besteht
in der eingangs kurz erwähnten Einhängvorrichtung
zum Verbinden des Clips/Ankers 1 mit dem Band 2,
Draht oder Schlauch.
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In
der einfachsten Ausführungsform
ist diese Einhängvorrichtung
die Durchgangsbohrung 3 (siehe 2) durch
einen der Kiefer 4 oder eine Öse 7 (siehe 3),
welche beim Ausstanzen des Clips 1 oder bei Herstellung
des Ankers zusätzlich
ausgebildet wird und durch welche das Band 2, Draht oder Schlauch
hindurchgezogen ist. Letztendlich kann auch die zwischen Scharnier 5 und
Kiefer 4 sich ausbildende Ausnehmung selbst als Öse verwendet
werden. Alternativ hierzu ist es aber auch möglich, den Clip 1 oder
Anker mit einer lös-/öffenbaren
Einhängvorrichtung
(nicht gezeigt) zusätzlich
auszustatten, die ein nachträgliches
Einhängen
des Clips 1 oder Ankers an das bereits zu einem geschlossenen
Ring geformte Band 2, Draht oder Schlauch ermöglicht.
In diesem Fall kann die Einhängvorrichtung
beispielsweise ein Schnapphaken oder dergleichen sein, welcher am
Clip 1 oder Anker beispielsweise in der vorstehend beschriebenen
Durchgangsbohrung 3 oder Öse befestigt ist. Auch ist
es denkbar, Teile des Clips 1 oder Ankers, insbesondere
die Scharniere 5 bzw. flexiblen Ausformungen des Clips 1 konstruktiv
so zu gestalten, dass sich eine Einhängvorrichtung ergibt. Dies
könnte
beispielsweise dadurch erreicht werden, indem das Scharnier 5,
bzw. die flexible Ausformung schnecken- bzw. schleifenförmig ausgebildet
wird, wodurch sich selbsttätig
eine im wesentlichen geschlossene Durchgangsöffnung zur Aufnahme des Bands
oder einer weiteren lösbaren
Einhängvorrichtung
ergibt.
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Die
Funktionsweise der vorstehenden medizinischen Vorrichtung lässt sich
wie folgt beschreiben:
Wie eingangs bereits ausgeführt wurde,
stellt eine endoskopische Implantation einer medizinischen Vorrichtung
insgesamt das für
den Patienten verträglichste
Verfahren dar. In diesem Fall muss die medizinische Vorrichtung
von der Innenseite des Hohlorgans an diesem fixiert werden. Wie
aus der 1 zu entnehmen ist, werden daher
eine Anzahl der vorstehend beschriebenen Gewebeklammern 1,
Clips oder Anker mittels eines nicht weiter dargestellten Endoskops
in das Hohlorgan eingeführt
und an vorbestimmten Stellen an der Organinnenseite platziert. Hiefür wird der
jeweilige Clip 1 oder Anker an das Organgewebe herangeführt und
die Vorspannfeder für ein
Zuschnappen des Clips 1 oder Aufspannen des Ankers ausgelöst. Dieser
klemmt oder hält
daraufhin eine Gewebefalte zwischen seinen Kiefern 4 oder seinen
Haken oder Nadeln mit einer vorbestimmten Klemm- oder Spreizkraft ein, wobei sich die
Zähne 6, Haken,
Nadeln oder Zacken jedes Kiefers 4 in das Gewebe bohren
und dieses vorzugsweise durchdringen. Auf diese Weise wird jeder
Clip 1 oder Anker in bestimmten Abständen zueinander an der Organinnenseite
verankert und bildet somit für
eine Zugkraft einen Einleitpunkt in das Organgewebe.
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Anschließend wird
das Band 2, Draht oder Schlauch mit der Einhängvorrichtung
jedes Clips oder Ankers in Eingriff gebracht, d.h., das Band, Draht
oder Schlauch wird durch die Durchgangsöffnung/Öse 7 an jedem Clip
oder Anker hindurchgeführt
oder der Clip wird über
die öffenbare
zusätzliche Einhängvorrichtung
am Band, Draht oder Schlauch eingehängt.
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Schließlich wird
der vom Band, Draht oder Schlauch ausgebildete Ring- bzw. Schlaufendurchmesser
verringert, indem im Fall des Bands oder Drahts dieses an seinen
freien Enden zusammengezogen wird. Im Fall eines Schlauchs wird
dieser evakuiert oder gefüllt,
wodurch sich der Durchmesser des zu einem Ring oder Schlaufe vorgeformten Schlauchs
verändert.
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Durch
das Verringern des Ring- bzw. Schlaufendurchmessers wird auf die
im Organgewebe verankerten Clips oder Anker eine Zugkraft aufgebracht, welche,
dem Band, Draht oder Schlauch nacheilend ein Zusammenziehen des
Organs am betreffenden Querschnittsbereich bewirkt.
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Durch
die vorstehend beschriebene Vorrichtung sowie die hiermit verbundenen
Funktionen ergeben folgende Vorteile gegenüber dem Stand der Technik:
- – Wie
bereits ausgeführt
wurde, kann die Vorrichtung endoskopisch, gegebenenfalls mit Unterstützung durch
eine Instrumentierung von der Außenseite des Organs her über ein
chirurgischen Zugang in das Organ eingesetzt werden, und ist somit
für den
Patienten wenig belastend.
- – Da
die Kraftanlenkpunkte nicht durch Vernähen sondern per Gewebeklemme/Clip/Anker
erfolgt, ist die Installation der Vorrichtung in kurzer Zeit zu bewerkstelligen,
was sich sowohl für
den Patienten, als auch die Behandlungskosten günstig auswirkt.
- – Die
Vorrichtung, kann so ausgebildet werden, daß sie reversibel einsetzbar
ist, d.h. sie kann dann auf einfache Weise wieder entfernt und somit
das betreffende Organ in seine ursprüngliche Form und Größe rückversetzt
werden.
- – Wird
die Vorrichtung zur Verringerung des Magenvolumens eingesetzt, hat
das innenliegende Band, Draht oder Schlauch den zusätzlichen
Effekt eines Art Strömungswiderstands.
D.h. das innenliegende Band, Draht oder Schlauch hält aufgenommene
Nahrung zurück,
wodurch sich diese oberhalb der Vorrichtung und der hierdurch bewirkten
Einschnürung
des Magens aufstaut. Dadurch wird schnell ein Völlegefühl beim Patienten ausgelöst und so
die Gesamtmenge an aufgenommener Nahrung pro Portion reduziert.
- – Wird
die Vorrichtung zur Reduzierung von Reflux aus dem Magen in die
Speiseröhre
eingesetzt, hat das entsprechende Band die Funktion durch Stützen der
Magenwand im Bereich des Mageneingangs den Rückfluß von Mageninhalt in die Speiseröhre zu verringern.
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In
den 2 bis 4 sind unterschiedliche Varianten
für einen
erfindungsgemäßen Clip 1 dargestellt
mit unterschiedlichen Zahnreihen und Federvorspannungen.
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Insbesondere
Gemäß der 4 ist
der dort gezeigte Clip 1 mit einer zusätzlichen Vorspanneinrichtung 8 in
Form eines Gummizugs ausgestattet, der die beiden Kiefer 4 in Öffnungsrichtung
vorspannt. Die übrige
Konstruktion des Clips 1 gemäß der 4 entspricht
der des Clips gemäß 2.
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Die
zusätzliche
Vorspanneinrichtung 8 hat die Funktion, den Clip 1 selbsttätig in Offenposition zu
halten, wobei die Schließkraft
der Scharniere 5 erst dann die Kiefer in Schließposition
wirksam presst, wenn die Zuklappbewegung der Kiefer einen Schwellpunkt überschritten
hat.
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In
den
5 und
6 sind Zuganker, welche grundsätzlich zum
Stand der Technik gehören und
die beispielsweise aus der
DE
10159470 der Anmelderin selbst bekannt sind, deren Offenbarung hiermit
zum Inhalt dieser Anmeldung gemacht wird, als alternative Konstruktionen
zu dem erfindungsgemäßen Clip
1 dargestellt,
im wesentlichen bestehend aus einer Anzahl von Haken
9 und
einer vorzugsweise ösenförmigen Einhängvorrichtung
10 für das Band,
Draht oder Schlauch.
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Gemäß der 5 besteht
der Haken 9 aus zwei bogenförmig gekrümmten Armen 11, welche
an einem Ende an einem Basisstück 12 zusammengefasst
sind. Vorzugsweise sind die gekrümmten
Arme 11 röhrenförmig ausgebildet,
wobei sich der innere Längskanal 13 an
den freien Enden der Arme 11 nach Außen öffnet und das Band 2 aufnehmen
und durchgeführt
werden kann. Gemäß der 7 weist der
Haken 9 im Unterschied zum Haken gemäß der 5 drei bogenförmig gekrümmte Arme 11 auf,
welche in diesem Fall jedoch aus einem Vollmaterial geformt sind.
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In
den 7 und 8 ist die medizinische Vorrichtung
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel unter
Verwendung der Clips gemäß der 2 und 4 dargestellt.
Bei dieser besonderen Anwendung der medizinischen Vorrichtung sind
jeweils zwei diametral angeordnete Clips vorgesehen, welche jeweils
von der Organinnenseite her an der Organwand fixiert sind. Das Band
ist an den jeweiligen Ösen/Durchgängen der
Clips eingehängt
und durchquert dabei den Organhohlraum auf direktem Weg. Letzteres
ist insbesondere in 8 dargestellt.
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Der
Vorteil dieser Ausrichtung des Bands besteht darin, dass hierdurch
eine Art Strömungswiederstand
gebildet wird, der verhindert, dass aufgenommene Nahrung das Hohlorgan
zu schnell durchläuft.
D.h. das Band ist so ausgerichtet, dass es ein Aufstauen der Nahrung
bewirkt, wodurch schneller ein Sättigungsgefühl beim
Patienten ausgelöst
wird.
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In
den 9 und 10 ist ein zweites bevorzugtes
Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt.
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Auch
bei dem zweiten Ausführungsbeispiel besteht
die medizinische Vorrichtung gemäß der Erfindung
aus einer Anzahl von Gewebeklemmen 1 bzw. Clips oder Anker
und einem Band, Draht oder Schlauch 2, auf das die Clips 1 oder
Anker aufgereiht sind. In diesem Fall sind die Clips 1 oder
Anker jedoch nicht als Zuganker, sondern lediglich als Positionierhalterungen
ausgebildet. Prinzipiell entspricht der konstruktive Aufbau der
Klemmen 1 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
jenem gemäß dem vorstehend
beschriebenen Ausführungsbeispiel.
Indessen ist es beim zweiten Ausführungsbeispiel vorgesehen,
das Band 2, Draht oder Schlauch als offenen Ring oder Schlaufe
auszubilden, wobei an einem Ende des Bands 2, Draht oder
Schlauchs eine Nadel (nicht weiter gezeigt) angeordnet ist. Diese
Nadel dient dabei nicht nur zur Erleichterung des Einfädelns des
Bands 2, Drahts oder Schlauchs in die Durchgangsöffnungen/Ösen 3 der
Klemmen 1, sondern auch zum Durchstoßen der Organwand, wie dies
in der 9 und 10 dargestellt ist.
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In
diesem Fall wird das Band 2, Draht oder Schlauch von der
Organinnenseite her endoskopisch im unmittelbaren Bereich jedes
Clips 1 nach dessen Einfädeln in der entsprechenden Öse 3 durch
die Organwand geführt
und bis zum jeweils benachbarten Clip 1 oder Anker um das
Organ an dessen Außenseite
herumgelegt. Anschließend
wird das Band 2, Draht oder Schlauch wieder durch die Organwand hindurch
nach innen zurückgeholt
und erneut an dem entsprechenden Clip 1 eingefädelt. Beim
Zusammenziehen der beiden freien Enden des Bands 2, Drahts
oder Schlauchs und anschließenden
Fixieren (durch Verknoten, Verschweißen oder mittels einer Fixiereinrichtung
wie eine Klemmhülse)
wird auf die Organaußenseite ähnlich einer
Manschette ein radial gleichmäßiger Druck
ausgeübt,
der ein Einschnüren des
Organs bewirkt. Dabei kann das Band abwechselnd an der Außen- und
Innenseits des Organs geführt
sein, wie dies in der 9 gezeigt ist, oder im wesentlichen
vollständig
das Organ außenseitig
umgeben, wie dies in der 10 angedeutet
ist.
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In
beiden Fällen
haben die Klemmen 1 lediglich die Funktion, ein Abrutschen
des Bands 2, Draht oder Schlauchs zu verhindern und somit
die Einschnürstelle
exakt zu halten. In sofern kann die Vorspannkraft auf die beiden
Kiefer 4 des Clip 1 bzw. auf die Haken des Ankers
gegenüber
dem ersten Ausführungsbeispiel
deutlich geringer sein, sodass auch die Federeinrichtung selbst
kleiner ausgestaltet werden kann. Der Vorteil dieser zweiten Ausgestaltung der
medizinischen Vorrichtung gegenüber
dem ersten Ausführungsbeispiel
liegt in den folgenden Effekten:
- – Durch
die geringere erforderliche Klemm- bzw. Spannkraft des Clip bzw.
die geringere Spreizkraft des Ankers wird das Organgewebe an den
jeweiligen Verankerungspunkten weniger stark mechanisch belastet.
- – Die
Einschnürkraft
wird nicht punktuell wie beim ersten Ausführungsbeispiel sondern linear
auf das Organ aufgebracht. Hierdurch ergibt sich eine homogenere
Kraftverteilung.
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Gemäß einer
Variante des vorstehend beschriebenen zweiten Ausführungsbeispiels
besteht die abgewandelte medizinische Vorrichtung gemäß der Erfindung
aus einer Anzahl von Gewebeklemmen bzw. Clips oder Anker und einem
Band, Draht oder Schlauch, auf das die Clips oder Anker aufgereiht
sind. In diesem Fall sind die Clips oder Anker wie im zweiten Ausführungsbeispiel
als Positionierhalterungen ausgebildet. Prinzipiell entspricht der konstruktive
Aufbau der Klemmen gemäß der Abwandlung
jenem gemäß dem vorstehend
beschriebenen zweiten Ausführungsbeispiel.
Indessen ist es bei der Abwandlung des zweiten Ausführungsbeispiels
vorgesehen, das Band, Draht oder Schlauch als offenen Ring oder
Schlaufe auszubilden.
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In
diesem Fall werden die Clips bzw. Anker endoskopisch an die entsprechenden
Positionen von der Organinnenseite her platziert und das Band, Draht
oder Schlauch von der Organaußenseite
her laparoskopisch, minimal invasiv oder offen chirurgisch durch
die ringförmigen Ösen der
Clips bzw. des Ankers durchgefädelt,
welche komplett die Organwand durchstoßen haben. D.h. in diesem Fall
befinden sich die Ösen
bzw. Durchgangsbohrungen an einer Stelle des Clip welche nach dessen
Befestigung an der Organwand an der Organaußenseite zuliegen kommt. Dies
ist insbesondere in der 10 dargestellt.
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Beim
Zusammenziehen der beiden freien Enden des Bandes, Drahts oder Schlauchs
und anschließendem
Fixieren (durch Verknoten oder mittels einer Fixiereinrichtung wie
eine Klemmhülse)
wird auf die Organaußenseite ähnlich einer
Manschette ein radial gleichmäßiger Druck
ausgeübt,
der ein Einschnüren
des Organs bewirkt.
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Auch
in diesem Fall haben die Klemmen bzw. Anker lediglich die Funktion
ein Abrutschen des Bands, Draht oder Schlauchs zu verhindern und
somit die Einschnürstelle
exakt zu halten. In sofern weisen die beiden Kiefer des Clips bzw.
des Ankers gegenüber
dem ersten und zweiten Ausführungsbeispiel
eine ringförmige Öse am Kiefer
(insbesondere an den Zähnen)
oder der Haken auf, so dass das Band, Draht oder Schlauch durchgefädelt werden kann.
Der Vorteil dieser dritten Ausgestaltung der medizinischen Vorrichtung
gegenüber
dem ersten Ausführungsbeispiel
liegt in den folgenden Effekten:
- – Das Band,
Draht oder Schlauch wird vollkommen an der Außenseite des Organs platziert
und kann die Einschnürkraft
noch besser als im ersten und zweiten Ausführungsbeispiel radial auf das Organ
aufgebringen. Hierdurch wird die Einsschnürkraft homogener auf die äußere Organwand
aufgebracht.
- – Durch
diese Vorrichtung ist zudem das Einfädeln durch einen minimal invasiven
bzw. offenen chirurgischen Eingriff einer weiteren Möglichkeit für den Arzt
gegeben. Diese Vorrichtung kann somit das Gewebe zwischen den Clips
oder Anker besser komprimieren bzw. radial festklemmen.
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Abschließend sei
darauf hingewiesen, dass die Ausgestaltung des Clips oder Ankers
in Abhängigkeit
von dessen Einsatzzweck und -ort unterschiedlich sein kann. So können unterschiedliche Zähne-, Haken
oder Nadelformen die Erzeugung eines Unter- oder Überbisses
der beiden Kiefer sowie unterschiedliche Verankerungsarten, wie
einfaches Einklemmen von Gewebe bis hin zu vollständigem Durchdringen
der Organwand und Verkrallen der Zähne, Haken oder Nadeln vorgesehen
sein. Auch sind Material und Beschichtung der Clips oder Anker und
des Bandes, Drahts oder Schlauchs beliebig wählbar. So kann jeder Clip,
Anker, Band, Draht oder Schlauch mit einem besonderen Überzug versehen sein,
der ein Verwachsen mit dem Organgewebe anregt, um so eine größere Zugkraft
in das Organgewebe einleiten zu können. Oder aber der Clip oder
der Anker, das Band, der Draht oder der Schlauch sind aus einem
sich selbst auflösenden
Material, wodurch ein Entfernen der Vorrichtung nach einer vorbestimmten
Zeitperiode entfallen kann.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im Wesentlichen eine medizinische
Vorrichtung zur Veränderung
der Form menschlicher Hohlorgane. Diese Vorrichtung hat unter anderem
eine Gewebeklammer oder Clip oder alternativ einen Anker, der mit
dem Organgewebe in Klemmeingriff bzw. in Verhakungseingriff bringbar
ist, um einen Halte-/Krafteinleitpunkt
am Organ zu bilden. Der Clip hat/bildet eine Aufnahme oder Halterung
für ein
flexibles Band, Draht oder Schlauch, mittels welchem eine die Formänderung bewirkende
Kraft auf das Organ vorzugsweise über den Clip aufbringbar ist.
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Neben
den beschriebenen Ausführungen
zur Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
am Magen, sind auch Ausführungen
für die
Verwendung in anderen Abschnitten des Verdauungstraktes möglich, so
z.B. im Darm.
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Auch
an anderen Hohlorganen, als dem Verdauungstraks kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Veränderung
des Durchmessers oder der Form eingesetzt werden. Dies betrifft
z.B. das Blutgefäßsystem
oder die Harnwege.