DE102005022403A1 - Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers - Google Patents

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Abstract

Eine Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers, insbesondere Sensorschaltung und/oder Hybridschaltung, besteht aus einer Grundplatte (2) zur Halterung des Schaltungsträgers, die wenigstens eine durchgehende Aufnahmeöffnung (14) für ein elektrisches Kontaktelement (10) aufweist, wobei wenigstens die Aufnahmeöffnung (14) eine spannungsfeste Isolierschicht (16) oder das Kontaktelement (10) eine spannungsfeste Isolierschicht (16) oder die Aufnahmeöffnung (14) und das Kontaktelement (10) eine spannungsfeste Isolierschicht (16) aufweist; ein Gehäuse (1), ein Sensor und/oder eine Hybridschaltung und ein Verfahren dazu.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers, insbesondere Sensorschaltung und/oder Hybridschaltung, ein Gehäuse, einen Sensor und/oder Hybridschaltung und ein Verfahren dazu.
  • Derzeitige Sensorschaltungen und/oder Hybridschaltungen sind in unterschiedlichen Ausführungen angefertigt. Eine Ausführung davon ist ein hermetisch dichtes Gehäuse, welches häufig in einer rauen Umgebung, wie beispielsweise in Kraftfahrzeugen, eingesetzt wird und die entsprechende elektronische Schaltung beinhaltet.
  • Eine übliche Ausführung besteht aus einer Grundplatte aus Stahl, die mit einem Stahldeckel dicht verschweißt ist. Innerhalb dieses Gehäuses ist die Schaltung des Sensors und/oder Hybrids auf einem Schaltungsträger, zum Beispiel einer Leiterplatte oder einem Keramikträger angeordnet, der auf der Grundplatte aufgebracht ist. Dieser Schaltungsträger wird an übergeordnete Schalteinheiten, wie zum Beispiel ein Steuerrechner eines Kraftfahrzeugs, über bestimmte Kontaktierungen elektrisch angeschlossen. Die Durchführung der elektrischen Verbindungen durch das Stahlgehäuse wird aus Kontaktelementen gebildet. Diese sind im Innern des Gehäuses mit der Schaltung elektrisch über Bondverbindungen angeschlossen. Außerhalb des Gehäuses sind je nach Anforderungen verschiedene Kontaktierungstechniken möglich, zum Beispiel Laserschweißungen.
  • Da die Grundplatte aus Stahl elektrisch leitend ist, sind die Kontaktelemente elektrisch isoliert in diese eingebracht. Diese elektrische Isolation erfolgt dadurch, dass die Kontaktelemente eingeglast werden. Auf diese Weise ist auch eine hermetische Abdichtung der Kontaktelemente gegenüber der Grundplatte gewährleistet.
  • Die Ausführung von Gehäusen lässt sich jedoch prozesstechnisch nur begrenzt groß und in der Anzahl in eingeschränkten Mengen von Kontaktelementen herstellen. Durch den Stahlwerkstoff des Gehäuses ist die oft geforderte gute Wärmeleitung zu bzw. von der sich im Innern des Gehäuses befindenden Schaltung nur unzureichend gegeben, denn verfahrensbedingt werden beim Einschmelzen der Glasdurchführungen der Kontaktelemente hohe Temperaturen gefordert.
  • Die Größe eines derartigen Gehäuses ist derzeit durch die prozesstechnisch sicher herstellbare Länge der Schweißverbindung zwischen Deckel und Grundplatte eingeschränkt.
  • VORTEILE DER ERFINDUNG
  • Die erfindungsgemäße Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers weist demgegenüber eine Isolation zwischen den Kontaktelementen und der Grundplatte auf, die einen Werkstoff für die Grundplatte mit einer höheren Wärmeleitfähigkeit als Stahl möglich macht und gleichzeitig größere Gehäuse ermöglicht.
  • Ein Vorteil besteht darin, dass die elektrische Isolation durch eine Oberflächenbearbeitung der Grundplatte und/oder der Kontaktelemente erfolgt, wobei beim Zusammenbau der Kontaktelemente und der Grundplatte keine Wärmeenergie wie bei der Verglasung des Standes der Technik benötigt wird und der Werkstoff der Grundplatte aus einem Material mit hoher Wärmeleitfähigkeit hergestellt werden kann.
  • Da die Kontaktelemente nicht mit einer Glasfüllung in die Grundplatte eingesetzt werden, besteht ein weiterer Vorteil darin, dass die Kontaktelemente enger aneinander angeordnet werden können, wodurch Platz eingespart wird, bzw. Gehäuse mit umfangreicheren Schaltungsträgern bestückt werden können.
  • Gemäß der Erfindung wird die Grundplatte zumindest in Durchführungsöffnungen für die Kontaktelemente mit einer spannungsfesten Isolierschicht versehen, die bei der Herstellung der Grundplatte aufgebracht wird. Diese Isolierschicht kann auch zusätzlich oder nur an den Kontaktelementen aufgebracht sein.
  • Eine erfindungsgemäße Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers, insbesondere Sensorschaltung und/oder Hybridschaltung besteht aus einer Grundplatte zur Halterung des Schaltungsträgers, die wenigstens eine durchgehende Aufnahmeöffnung für ein elektrisches Kontaktelement aufweist, wobei wenigstens die Aufnahmeöffnung eine spannungsfeste Isolierschicht aufweist.
  • Eine weitere erfindungsgemäße Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers, insbesondere Sensorschaltung und/oder Hybridschaltung, besteht aus einer Grundplatte zur Halterung des Schaltungsträgers, die wenigstens eine durchgehende Aufnahmeöffnung für ein elektrisches Kontaktelement aufweist, wobei wenigstens das elektrische Kontaktelement eine spannungsfeste Isolierschicht aufweist.
  • Eine noch weitere erfindungsgemäße Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers, insbesondere Sensorschaltung und/oder Hybridschaltung, besteht aus einer Grundplatte zur Halterung des Schaltungsträgers, die wenigstens eine durchgehende Aufnahmeöffnung für ein elektrisches Kontaktelement aufweist, wobei wenigstens die Aufnahmeöffnung und das elektrische Kontaktelement eine spannungsfeste Isolierschicht aufweisen.
  • Das Kontaktelement weist einen ersten und zweiten Anschlussabschnitt und einen Befestigungsabschnitt auf. Dazu ist es bevorzugt, dass der der erste Anschlussbereich des Kontaktelementes als ein bondbarer Abschnitt ausgebildet ist, und dass der zweite Anschlussabschnitt des Kontaktelementes schweißbar, lötbar und/oder konturenförmig für eine Anschlusstechnik ausgebildet ist. Damit können unterschiedliche Verbindungstechniken innerhalb des Gehäuses und außerhalb an einem Kontaktelement vorgenommen werden, wobei der Befestigungsabschnitt gesondert behandelt und/oder bearbeitet werden kann, ohne die Anschlussabschnitte zu beeinträchtigen.
  • Es ist vorteilhaft, dass das Kontaktelement mit seinem Befestigungsabschnitt in der Aufnahmeöffnung der Grundplatte gegenüber der Grundplatte elektrisch isoliert, dicht, hitzebeständig und fest eingebracht ist, was auf Grund der vorher aufgebrachten Isolierschicht möglich ist, ohne dass wie im Stand der Technik eine Verglasung mit hohen Bearbeitungstemperaturen erforderlich ist.
  • Zur Befestigung des Kontaktelementes in der Grundplatte ist das Kontaktelement in dieser durch eine Klebung, Pressung oder Verstemmung eingebracht, was in einfacher Weise erfolgt, ohne dass hohe Bearbeitungstemperaturen auftreten.
  • Es ist vorteilhaft, dass die Grundplatte aus einem Aluminiumwerkstoff gebildet ist, da dieser Werkstoff eine gute Wärmeleitung aufweist, wodurch in dem Gehäuse entstehende Wärme ohne zusätzliche Maßnahmen abgeleitet werden kann.
  • Ein Gehäuse mit einer Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers ist dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse einen Deckel aufweist, der mit der Grundplatte mittels Nietung und/oder Bördelung verbunden ist.
  • In einer anderen Ausgestaltung ist zwischen dem Deckel und der Grundplatte in einem Dichtungsabschnitt eine Dichtung angeordnet, durch welche das Gehäuse eine erweiterten Einsatzbereich erhält. Diese in dem Dichtungsabschnitt angeordnete Dichtung ist einer weitere Ausgestaltung als eine hitzebeständige Metallformdichtung ausgebildet ist, wodurch sich der Einsatzbereich noch erweitert.
  • Eine Sensor und/oder Hybridschaltung weist die erfindungsgemäße Anordnung in einem erfindungsgemäßen Gehäuse auf.
  • Ein Verfahren zum Herstellen einer Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers, insbesondere Sensorschaltung und/oder Hybridschaltung, weist die folgenden Verfahrensschritte auf:
    • (S1) Einbringen von mindestens einer durchgehenden Aufnahmeöffnung in eine Grundplatte;
    • (S2) Behandeln von zumindest der durchgehenden Aufnahmeöffnung oder/und des elektrischen Kontaktelementes zum Bilden einer spannungsfesten elektrischen Isolierschicht;
    • (S3) Herstellen der Anordnung zum Anschluss durch Einfügen des elektrischen Kontaktelementes in die durchgehende Aufnahmeöffnung.
  • In bevorzugter Ausgestaltung ist die Grundplatte aus Aluminium hergestellt ist und im Verfahrensschritt wird die spannungsfeste elektrische Isolierschicht mittels eines Eloxalverfahrens hergestellt. Hierdurch wird eine besonders vorteilhafte Wärmeleitung zu und/oder von dem Schaltungsträger ermöglicht. Gleichzeitig entfallen bei der Fertigung wärmintensive Prozesse, wodurch die wirtschaftlicher wird.
  • Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind dem sich anschließenden Beschreibungsteil und den Zeichnungen zu entnehmen.
  • ZEICHNUNGEN
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Figuren der Zeichnung angegebenen Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Es zeigt dabei:
  • 1 einen Deckel und eine Grundplatte für ein erfindungsgemäßes Gehäuse mit einer erfindungsgemäßen Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers;
  • 2 eine Teilansicht im Längsschnitt des zusammengebauten Gehäuses nach 1; und
  • 3 eine Darstellung eines Kontaktelementes.
  • BESCHREIBUNG DES AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
  • In 1 ist eine Grundplatte 2 und ein darauf aufbringbarer Deckel 3 zur Bildung eines Gehäuses 1 (siehe 2) dargestellt.
  • Der Deckel 3 ist in dieser Ausführung in einer Art Haube ausgebildet, wobei seine kurzen Seiten Öffnungen 6 aufweisen, durch Vorsprünge 5 der Grundplatte 2 beim Aufsetzen des Deckels 3 hindurch geführt werden und beispielsweise zur Befestigung des Deckels 3 an der Grundplatte 2 umgebogen werden können (siehe auch 2).
  • Die Grundplatte 2 weist hier eine erste und zweite Anschlussreihe 8, 9 auf, die an den Längsseiten der Grundplatte 2 angeordnet sind. Die Anschlussreihen 8, 9 bestehen aus Kontaktelementen 10, die durch die Grundplatte 2 hindurch eingesetzt sind, wie weiter unten ausführlicher erläutert wird. Sie sind in den jeweiligen Anschlussreihen 8, 9 versetzt zueinander angeordnet.
  • Zwischen den Anschlussreihen 8, 9 ist eine freie Fläche vorhanden, auf der ein nicht dargestellter Schaltungsträger, beispielsweise eine Leiterplatte oder ein Keramiksubstrat, mit einer bestimmten Schaltung in bekannter Weise angeordnet ist. Der Schaltungsträger an den Kontaktelementen zum Beispiel mittels Bondverbindungen elektrisch leitend angeschlossen.
  • 2 zeigt eine Teilansicht im Längsschnitt des zusammengebauten Gehäuses 1 nach 1, wobei der Längsschnitt im Bereich einer Anschlussreihe 8, 9 in Längsrichtung des Gehäuses 1 in einem Randbereich gezeigt ist.
  • Die Grundplatte 2 ist hierbei aus einem spannungsfest eloxierten Aluminiumblech hergestellt und weist Aufnahmeöffnung 14 auf, in denen die Kontaktelemente 10 eingefügt sind. Die Aufnahmeöffnungen 14 sind beispielsweise gestanzt, gebohrt, gelasert, wasserstrahlgeschnitten und weisen an ihrer Oberfläche eine durchgehende Isolierschicht 16 auf, die durch den Eloxierprozess erzeugt worden ist. Diese Isolierschicht 16 ist spannungsfest, das bedeutet, dass sie als ein elektrischer Isolator bis zu einer bestimmten elektrischen Spannungshöhe wirkt. Somit sind die in die Aufnahmeöffnungen 14 eingesetzten Kontaktelemente 10 untereinander und gegenüber der Grundplatte 2 elektrisch isoliert.
  • Die Kontaktelemente 10 sind mit ihren mittleren Abschnitten, die als Befestigungsabschnitte 11 bezeichnet werden (siehe auch 3), jeweils in einer Aufnahmeöffnung 14 eingefügt. Diese Einfügung erfolgt dergestalt, dass die Kontaktelemente 10 in geeigneter Weise, beispielsweise mittels Nieten, Einpressen, Einkleben, dicht in die Grundplatte 2 eingefügt werden, ohne dass die Isolierschicht 16 dabei zerstört oder beschädigt wird.
  • Die Kontaktelemente 10 sind so in die Grundplatte 2 eingefügt, dass sie mit einem ersten Anschlussabschnitt 12 in einen Innenraum 7 des Gehäuses 1 hineinragen, in dem sich der Schaltungsträger (nicht gezeigt) befindet. Eine elektrische Verbindung mit diesem erfolgt zum Beispiel mittels Bonden. Dazu ist der erste Anschlussabschnitt 12 des Kontaktelementes 10 bondbar ausgebildet.
  • Ein dem ersten Anschlussabschnitt 12 des Kontaktelementes 10 gegenüberliegender zweiter Anschlussabschnitt 13 außerhalb des Gehäuses 1 weist eine geeignete Ausbildung bzw. Kontur für eine weitere Verbindungstechnik auf, zum Beispiel Laserschweißen, Widerstandsschweißen, Schneidklemmen, Löten usw.).
  • Der Deckel 3 wird auf die Grundplatte 2 aufgesetzt, nachdem der in das Gehäuse 1 eingebrachte Schaltungsträger mit den ersten Anschlussabschnitten 12 der Kontaktelemente 10 elektrisch verbunden ist. Die Vorsprünge 5 der Grundplatte 2, von denen hier nur einer dargestellt ist, sind durch die Öffnungen 6 des Deckels 3 hindurch geführt, ragen aus den Öffnungen 6 hervor und können zur Befestigung des Deckels 3 umgebogen werden. Auch eine Vernietung oder Bördelung eines geeigneten Rands 4 des Deckels 3 mit der Grundplatte 2 ist möglich. Der umlaufende Randbereich des Deckels 3 bildet mit der Grundplatte 2 einen umlaufenden Dichtungsabschnitt 15, in welchen eine geeignete Dichtung eingebracht werden kann. Vorzugsweise kann dieses eine Metallformdichtung sein, wodurch der Einsatzbereich des Gehäuses 1 auch auf Hochtemperaturanwendungen erweitert ist.
  • 3 zeigt ein einzelnes Kontaktelement 10 mit dem in seiner Mitte angeordneten Befestigungsabschnitt 11 und mit dem auf der oberen Endfläche angeordneten ersten Anschlussabschnitt 11, der einen bondbaren Bereich bildet. Das untere Ende des Kontaktelementes 10 ist hier gabelförmig ausgebildet und bildet den zweiten Anschlussbereich, zum Beispiel zur Lötverbindung.
  • Das Kontaktelement 14 ist vorzugsweise als ein so genannter Formling aus einem leitfähigen Material, zum Beispiel Kupfer oder Kupferlegierung, hergestellt.
  • Durch die Ausbildung der Isolierschicht 16 innerhalb der Aufnahmeöffnung 14 ist es vorteilhaft möglich, gegenüber dem Stand der Technik die Anzahl der Kontaktelemente 10 pro Flächeneinheit zu erhöhen. Die Verwendung von Aluminium als Werkstoff für die Grundplatte 2 ergibt eine besonders gute Wärmeleitung in Verbindung mit dem Schaltungsträger zur Ableitung seiner Wärme. Eine mit hoher Wärmeenergie erfolgende Bearbeitung, wie Schweißen oder Glasschmelzen, ist weder zum Einsetzen der Kontaktelemente 10 noch zum Verbinden des Deckels 3 mit der Grundplatte 2 notwendig.
  • Die Erfindung ist nicht auf die oben erläuterten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern auf vielfältige Art und Weise modifizierbar.
  • Es ist auch möglich, dass eine Dichtung zwischen Deckel 3 und Grundplatte 2 bei einer umlaufenden Bördelung bei bestimmten Anwendungen nicht notwendig ist.
  • Es ist denkbar, dass das Kontaktelement 10 in seinem Befestigungsabschnitt 11 mit einer Isolierschicht 16 ausgebildet ist.
  • BEZUGSZEICHENLISTE
    Figure 00080001

Claims (14)

  1. Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers, insbesondere Sensorschaltung und/oder Hybridschaltung, bestehend aus: – einer Grundplatte (2) zur Halterung des Schaltungsträgers, die wenigstens eine durchgehende Aufnahmeöffnung (14) für ein elektrisches Kontaktelement (10) aufweist, wobei wenigstens die Aufnahmeöffnung (14) eine spannungsfeste Isolierschicht (16) aufweist.
  2. Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers, insbesondere Sensorschaltung und/oder Hybridschaltung, bestehend aus: – einer Grundplatte (2) zur Halterung des Schaltungsträgers, die wenigstens eine durchgehende Aufnahmeöffnung (14) für ein elektrisches Kontaktelement (10) aufweist, wobei wenigstens das elektrische Kontaktelement (10) eine spannungsfeste Isolierschicht (16) aufweist.
  3. Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers, insbesondere Sensorschaltung und/oder Hybridschaltung, bestehend aus: – einer Grundplatte (2) zur Halterung des Schaltungsträgers, die wenigstens eine durchgehende Aufnahmeöffnung (14) für ein elektrisches Kontaktelement (10) aufweist, wobei wenigstens die Aufnahmeöffnung (14) und das elektrische Kontaktelement (10) eine spannungsfeste Isolierschicht (16) aufweisen.
  4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (10) einen ersten und zweiten Anschlussabschnitt (12, 13) und einen Befestigungsabschnitt (11) aufweist.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der der erste Anschlussbereich (12) des Kontaktelementes (10) als ein bondbarer Abschnitt ausgebildet ist, und dass der zweite Anschlussabschnitt (13) des Kontaktelementes (10) schweißbar, lötbar und/oder konturenförmig für eine Anschlusstechnik ausgebildet ist.
  6. Anordnung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (10) mit seinem Befestigungsabschnitt (11) in der Aufnahmeöffnung (14) der Grundplatte (2) gegenüber der Grundplatte (2) elektrisch isoliert, dicht, hitzebeständig und fest eingebracht ist.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (10) in der Grundplatte (2) durch eine Klebung, Pressung oder Verstemmung eingebracht ist.
  8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (2) aus einem Aluminiumwerkstoff gebildet ist.
  9. Gehäuse (1) mit einer Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse einen Deckel (3) aufweist, der mit der Grundplatte (2) mittels Nietung und/oder Bördelung verbunden ist.
  10. Gehäuse (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Deckel (3) und der Grundplatte (2) in einem Dichtungsabschnitt (15) eine Dichtung angeordnet ist.
  11. Gehäuse (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die in dem Dichtungsabschnitt (15) angeordnete Dichtung als eine hitzebeständige Metallformdichtung ausgebildet ist.
  12. Sensor und/oder Hybridschaltung mit einer Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8 in einem Gehäuse (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 11.
  13. Verfahren zum Herstellen einer Anordnung zum Anschluss eines Schaltungsträgers, insbesondere Sensorschaltung und/oder Hybridschaltung, mit den Verfahrensschritten: (S1) Einbringen von mindestens einer durchgehenden Aufnahmeöffnung (14) eines elektrischen Kontaktelementes (10) in eine Grundplatte (2); (S2) Behandeln von zumindest der durchgehenden Aufnahmeöffnung (14) oder/und des elektrischen Kontaktelementes (10) zum Bilden einer spannungsfesten elektrischen Isolierschicht (16); (S3) Herstellen der Anordnung zum Anschluss durch Einfügen des elektrischen Kontaktelementes (10) in die durchgehende Aufnahmeöffnung (14).
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (2) aus Aluminium hergestellt ist und im Verfahrensschritt (S2) die spannungsfeste elektrische Isolierschicht (16) mittels eines Eloxalverfahrens hergestellt wird.
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