DE102005022111A1 - Verfahren zum Datenaustausch - Google Patents

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    • G07C5/00Registering or indicating the working of vehicles

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Datenaustausch zwischen einem Fahrtschreiber (DTCO) und einem Anschlussgerät (CALTEST), wobei das Datenübertragungsprotokoll vorsieht, dass das Anschlussgerät (CALTEST) unter Angabe mindestens einer Dienstidentitätskennung (SID) den Fahrtschreiber (DTCO) zu der Ausführung eines Dienstes veranlasst. Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein Verfahren zur Datenübertragung weiterzubilden, dass eine flexible Kompatibilität des Fahrtschreibers erreicht wird. Es wird vorgeschlagen, dass der Fahrtschreiber (DTCO) eine Zuordnung von internen Dienstidentitätskennungen (IIDS) zu externen Dienstidentitätskennungen (EIDS) aufweist, die externen Dienstidentitätskennungen (EIDS) bei dem Datenaustausch mit dem Anschlussgerät (CALTEST) benutzt werden und dass externe Dienstidentitätskennungen (EIDS) eingehender Daten von einem Kommunikationsmodul (COMM) gegen entsprechende interne Dienstidentitätskennungen (IIDS) gemäß der Zuordnung (Mappingliste MAP) ausgetauscht werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Datenaustausch zwischen einem Fahrtschreiber und einem Anschlussgerät, wobei der Fahrtschreiber mit dem Anschlussgerät eine Datenübertragende Verbindung aufweist und die Datenübertragung gemäß eines Datenübertragungsprotokolls erfolgt, welches vorsieht, dass das Anschlussgerät unter Angabe mindestens einer Dienstindentitätskennung den Fahrtschreiber zu der Ausführung eines Dienstes veranlasst.
  • Nach EWG-Verordnung Nr. 3821/85 und ISO 14229, ISO 14230, ISO 16844 sind obige Verfahren bekannt, bei denen Dienstidentitätskennungen in bestimmten Wertebereichen bestimmten Gruppen von Diensten des Fahrtschreibers zugeordnet sind. Unter einem Dienst ist hierbei beispielsweise das Lesen oder Schreiben von bestimmten Daten in einem Speicher des Fahrtschreibers zu verstehen. Mittels des Anschlussgerätes kann beispielsweise das aktuelle Tagesdatum aus einem Speicherbereich des Fahrtschreibers ausgelesen werden. Hierzu wird ein Datenblock von dem Anschlussgerät an den Fahrtschreiber gesendet, der unter anderem die hierfür vorgesehene Dienstidentitätskennung umfasst.
  • Die Fahrtschreiber werden von einem Systemlieferanten an Nutzfahrzeughersteller geliefert, die einen Einbau und die Kalibrierung sowie anschließende Tests an dem eingebauten Gerät durchführen. Zu diesem Zweck wird das Anschlussgerät mit dem Fahrtschreiber in eine Daten-übertragende Verbindung gebracht und mittels Übertragung verschiedener Datenblöcke, umfassend Dienstidentitätskennungen, werden die erforderlichen Parameter eingegeben bzw. getestet. Hierbei ist eine funktionierende Abstimmung des Anschlussgerätes auf den zu konfigurierenden Fahrtschreibertyp dringend erforderlich. Insbesondere bei der Verwendung von Fahrtschreibern verschiedener Hersteller kann die Verwendung desselben Anschlussgerätes jedoch dazu führen, dass Schwierigkeiten hinsichtlich der Kompatibilität auftreten.
  • Ausgehend von den Problemen des Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Datenübertragung der eingangs genannten Art in der Weise weiterzubilden, dass eine flexible Kompatibilität des Fahrtschreibers erreicht wird.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mittels eines Verfahrens der eingangs genannten Art gelöst, welches die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist. Die Unteransprüche beinhalten vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
  • Der besondere Vorteil der Erfindung liegt darin, dass der Fahrtschreiber flexibel an verschiedene Anschlussgeräte angepasst werden kann und auf diese Weise auch auf unvorhergesehene Veränderungen der Technik, insbesondere auf Veränderungen des Funktionsumfanges, vorbereitet ist. Hierbei kann die Schnittstelle bzw. das äußere Auftreten des Fahrtschreibers individuell konfiguriert werden, wobei die internen Abläufe trotzdem unverändert bleiben und einschlägigen Standards entsprechen. Insbesondere kann der Anschluss eines besonderen Anschlussgerätes berücksichtigt werden, ohne dass das Zusammenspiel mit beispielsweise dem angeschlossenen Car-Area-Network in der Funktion beeinträchtigt ist. Ohne großen Aufwand kann die Datenübertragung des Fahrtschreibers an besondere Anforderungen im Zusammenspiel mit Anschlussgeräten angepasst werden.
  • Ein besonders hohes Maß an Betriebssicherheit ist gewährleistet, wenn die Zuordnung jeder internen Dienstidentitätskennung eindeutig eine externe Dienstidentitätskennung zuordnet. Diese Zuordnung kann auch mit Vorteil im Speicher abgelegt werden. Wenn sich nur ein Teil der internen Dienstidentitätskennung von den externen Dienstidentitätskennungen unter scheidet, kann mit größerem Vorteil, insbesondere hinsichtlich der Einsparung von Speicherplatz und Rechenzeit nur diese Konkordanz im Speicher abgelegt werden, so dass nur dort eine Zuordnung ist, wo tatsächlich ein "mapping" vorliegt und externe Dienstidentitätskennungen sich von internen unterscheiden. Diese Dienstidentitätskennungen sind im Rahmen des Datenaustausches von dem Kommunikationsmodul beim Eingang von Daten auszutauschen sind.
  • In gleicher Weise den Betrieb der Anordnung stabilisierend wirkt sich eine Eindeutigkeit der Zuordnung jeder externen Dienstidentitätskennung zu einer internen Dienstidentitätskennung aus.
  • Zweckmäßig ist der Speicher, in dem die Zuordnung der Dienstidentitätskennungen abgelegt ist, integrierter Bestandteil des Fahrtschreibers und somit Lieferumfang des Systemlieferanten, wobei es zweckmäßig ist, wenn Möglichkeiten zur Änderung dieser Zuordnung durch den Fahrzeughersteller vorgesehen sind. Hierbei ist es sinnvoll, wenn die Zuordnung mittels eines Dienstes zumindest teilweise veränderbar ist. Dieser Dienst kann zweckmäßig in gleicher Weise eine Dienstidentitätskennung aufweisen, wobei mit Vorteil diese Dienstidentitätskennung nicht veränderbar ausgebildet sein kann. Die statische Ausbildung dieser Dienstidentitätskennung ist insofern zweckmäßig, als dass im Falle einer fehlerhaften Zuordnung zumindest eine nachträgliche Korrektur stets unproblematisch ist.
  • Sinnvoll ist eine Ausbildung der Dienstidentitätskennungen bestehend aus einer Hauptdienstidentitätskennung und einer Nebendienstidentitätskennung. Auf diese Weise kann eine vergleichsweise hierarchische Struktur der gewünschten Funktionen realisiert werden. Hauptdienstidentitätskennungen sind in diesem Fall Diensten zugeordnet, die regelmäßig einer weiteren Spezifikation bedürfen. Beispielsweise kann dem Dienst "Lesen" eine Hauptdienstidentifikationskennung zugeordnet werden und der Spezifikation, auf welches Element dieser Dienst gerichtet werden soll, beispielsweise "Datum", eine Nebendienstidentifikationskennung. Zweckmäßig spezifizieren Nebendienstidentifikationskennungen nach der Erfindung Einzelheiten zu der Hauptdienstidentifikationskennung. Hierbei ist es im Sinne einer hohen modularen Flexibilität sinnvoll, wenn die Hauptdienstidentifikationskennung und die Nebendienstidentifikationskennung als jeweils einzeln ansprechbare Felder ausgebildet sind, die zu einer Dienstidentifikationskennung miteinander kombiniert werden. Ein höheres Maß an Betriebsstabilität wird erreicht, wenn die Hauptdienstidentifikationskennung nicht veränderbar ausgebildet ist. Weiterhin wird die Gefahr instabiler Betriebszustände reduziert, wenn nur einige der zu bestimmten Hauptdienstidentifikationskennungen zuordnenbare Nebendienstidentifikationskennungen veränderbar ausgebildet sind. Von besonderer Bedeutung können hierbei die Hauptdienstidentifikationskennungen "Lesen" und "Schreiben" sein, so dass nur einige der zu diesen Hauptdienstidentifikationskennungen zuordnenbare Nebendienstidentifikationskennungen veränderbar ausgebildet sind.
  • Damit unter nur geringem Aufwand ein standardisierter Auslieferzustand des Fahrtschreibers insbesondere nach fehlerhafter Zuordnung von Dienstidentifikationskennungen hergestellt werden kann, ist es sinnvoll, wenn die Werte der externen Dienstidentifikationskennungen in der Zuordnung mit denjenigen der internen überschreibbar sind unter Anwendung einer gesonderten Dienstidentifikationskennung.
  • Im Folgenden ist ein spezielles Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf eine Zeichnung näher beschrieben. Dem Fachmann ergeben sich neben diesem Ausführungsbeispiel weitere Ausbildungen, die der Erfindung zuzurechnen sind. Es zeigt:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • In 1 ist ein Fahrtschreiber mit dem Bezugszeichen DTCO und ein Anschlussgerät mit dem Bezugszeichen CALTEST versehen. Zwischen dem Anschlussgerät CALTEST und dem Fahrtschreiber DTCO besteht eine Daten-übertragende Verbindung 1, welche eine erste Schnittstelle S1 des Anschlussgerätes CALTEST mit einer zweiten Schnittstelle S2 des Fahrtschreibers DTCO verbindet.
  • Das Anschlussgerät CALTEST weist eine Anzeige 2 auf sowie eine Eingabeeinrichtung 4 und eine Einrichtung AUT zur Identifizierung und Autorisierung des Anschlussgerätes CALTEST bzw. der Bedienperson. Mittels des Anschlussgerätes CALTEST werden dem Fahrtschreiber DTCO verschiedene Parameter zur Kalibrierung übergeben sowie Tests, insbesondere im Rahmen von Simulationen, durchgeführt.
  • Der Fahrtschreiber DTCO weist einen zentralen Prozessor CPU auf, der mit einem Massenspeicher MEM einer gespeicherten Zuordnung interner Dienstidentitätskennungen IIDS, einer gespeicherten Zuordnung externer Dienstidentitätskennungen EIDS und der zweiten Schnittstelle S2 in Verbindung steht.
  • Trifft im Rahmen eines Datenaustausches (I, II) ein Datenblock DB1 bei der zweiten Schnittstelle S2 des DTCO ein, überprüft ein Kommunikationsmodul COMM, in welchem eine Mappingliste MAP eine Zuordnung interner Dienstidentitätskennungen IIDS zu externen Dienstidentitätskennungen EIDS beinhaltet, ob externe Dienstidentitätskennungen EIDS mittels der Zuordnung gegen interne Dienstidentitätskennungen IIDS auszutauschen sind.
  • Der Datenblock DB1 besteht aus einem Header H, Daten D und einer abschließend aufgeführten Kontrollsumme CS. Der Header H umfasst eine Formatinformation FMT, eine Zielinformation TGT, eine Quelleninformation SRC. Einleitend der Daten D befindet sich eine Dienstidentitätskennung 3 bestehend aus einer Hauptdienstidentitätskennung SID und einer Nebendienst identitätskennung SBF. Die Nebendienstidentitätskennung SBF ergänzt die Hauptdienstidentitätskennung SID insofern, als die Nebendienstidentitätskennung SBF die Anweisung aus der Hauptdienstidentitätskennung SID mit weiteren Einzelheiten spezifiziert. Das Ausführungsbeispiel sieht vor, dass nur ein Teil der Nebendienstidentitätskennungen SBF hinsichtlich intern und extern verwendeter Wertbelegungen (IIDS, EIDS) in Bezug auf die Hauptdienstidentitätskennungen SID "Lesen", "Schreiben" unterschiedlich belegt sind bzw. belegbar sind. Mit Eingang des Datenblocks DB1 bei der Schnittstelle S2 des Fahrtschreibers DTCO tauscht das Kommunikationsmodul COMM die externe Nebendienstidentifikationskennung SBF mittels der Zuordnung EIDS, IIDS in der Mappingliste MAP gegen eine interne Nebendienstidentifikationskennung aus, so dass der Prozessor CPU auf Basis der internen Dienstidentifikationskennungen IIDS den Dienst ausführen kann. Demgemäß antwortet der Prozessor CPU unter Zugriff auf den Massenspeicher MEM mit dem Datenblock DB2 (II).
  • 1
    Verbindung
    2
    Anzeige
    3
    Dienstindentitätskennung
    4
    Eingabeeinrichtung
    AUT
    Einrichtung zur Autorisierung
    CALTEST
    Anschlussgerät
    COMM
    Kommunikationsmodul
    CPU
    Prozessor
    CS
    Kontrollsumme
    D
    Daten D
    DB1
    Datenblock
    DB2
    Datenblock
    DCTO
    Fahrtschreiber
    EIDS
    externer Dienstidentitätskennungen
    FMT
    Formatinformation
    H
    Header
    IIDS
    interner Dienstidentitätskennungen
    MEM
    Massenspeicher
    S1
    erste Schnittstelle
    S2
    zweite Schnittstelle
    SBF
    Nebendienstidentitätskennung
    SID
    Hauptdienstidentitätskennung
    SRC
    Quelleninformation
    TGT
    Zielinformation
    MAP
    Mappingliste

Claims (12)

  1. Verfahren zum Datenaustausch zwischen einem Fahrtschreiber (DTCO) und einem Anschlussgerät (CALTEST), wobei der Fahrtschreiber (DTCO) mit dem Anschlussgerät (CALTEST) eine Daten-übertragende Verbindung (1) aufweist und die Datenübertragung gemäß eines Datenübertragungsprotokolls erfolgt, welches vorsieht, dass das Anschlussgerät (CALTEST) unter Angabe mindestens einer Dienstindentitätskennung (SID) den Fahrtschreiber (DTCO) zu der Ausführung eines Dienstes veranlasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrtschreiber (DTCO) eine Zuordnung von internen Dienstindentitätskennungen (IIDS) zu externen Dienstindentitätskennungen (EIDS) aufweist, die externen Dienstidentitätskennungen (EIDS) bei dem Datenaustausch mit dem Anschlussgerät (CALTEST) benutzt werden und dass externe Dienstidentitätskennungen (EIDS) eingehender Daten von einem Kommunikationsmodul (COMM) gegen entsprechende interne Dienstidentitätskennungen (IIDS) gemäß der Zuordnung (Mappingliste MAP) ausgetauscht werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuordnung (Mappingliste MAP) jeder internen Dienstidentitätskennung (IIDS) eindeutig eine externe Dienstidentitätskennung (EIDS) zuordnet.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuordnung (Mappingliste MAP) jeder externen Dienstidentitätskennung (EIDS) eindeutig eine interne Dienstidentitätskennung (IIDS) zuordnet.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuordnung (Mappingliste MAP) in einem internen Speicher des Fahrtschreibers (DTCO) gespeichert ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuordnung (Mappingliste MAP) mittels eines Dienstes zumindest teilweise veränderbar ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dienstidentitätskennung (SID, SBF) des Dienstes, mittels dessen die Zuordnung (Mappingliste MAP) veränderbar ist, nicht veränderbar ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass einige Dienstidentitätskennungen (SID, SBF) aus einer Hauptdienstidentitätskennung (SID) und einer Nebendienstidentitätskennung (SBF) bestehen.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptdienstidentitätskennung (SID) und die Nebendienstidentitätskennung (SBF) als einzeln ansprechbare Felder ausgebildet sind, die zu einer Dienstidentitätskennung (SID, SBF) miteinander kombiniert werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptdienstidentitätskennungen (SID) nicht veränderbar ausgebildet sind.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nur einige der zu bestimmten Hauptdienstidentitätskennungen (SID) zuordenbaren Nebendienstidentitätskennungen (SBF) veränderbar ausgebildet sind.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass nur einige der zu den Hauptdienstidentitätskennungen (SID) "Lesen" und "Schreiben" zuordenbaren Nebendienstidentitätskennungen (SBF) veränderbar ausgebildet sind.
  12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dienstidentitätskennung (SID, SBF) vorgesehen ist, welche die Werte der externen Dienstidentitätskennungen (SID, SBF) in der Zuordnung (Mappingliste MAP) mit denjenigen der internen überschreibt.
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