DE102005020039A1 - Einstellbare Bissrampe zur Überbisskorrektur und Bausätze mit Bissrampen - Google Patents

Einstellbare Bissrampe zur Überbisskorrektur und Bausätze mit Bissrampen Download PDF

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Abstract

Eine einstellbare Bissrampe weist ein Zahnbefestigungselement und ein Rampenelement auf. Das Zahnbefestigungselement weist solche Abmessungen und eine solche Form auf, dass es an der lingualen Oberfläche des Zahns einer Person befestigt werden kann, während das Rampenelement scharnierartig oder abbiegbar in Bezug auf das Zahnbefestigungselement einstellbar ist. Das Rampenelement stellt eine Rampe in einem gewünschten Winkel zum Eingriff mit einem zugehörigen Zahn der gegenüberliegenden Zahnreihe zur Verfügung, wenn der Mund der Person geschlossen ist. Der Eingriff zwischen dem Rampenelement und dem zugehörigen Zahn der gegenüberliegenden Zahnreihe führt dazu, dass sich der Unterkiefer relativ zum Oberkiefer nach vorn bewegt, wodurch schrittweise der Tiefbisszustand korrigiert wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Kieferorthopädie, und spezieller Einrichtungen und Verfahren zur Korrektur von Fehlstellungen der Klasse II und/oder eines "tiefen Bisses", auch als "Überbiss" bekannt.
  • Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnheilkunde, in welchem der Einsatz mechanischer Kräfte dazu genutzt wird, schlecht angeordnete oder schief stehende Zähne in eine korrekte Ausrichtung und Orientierung zu bringen. Kieferorthopädische Verfahren können zur Verbesserung des kosmetischen Erscheinungsbildes von Zähnen eingesetzt werden, aber auch als medizinisch erforderliche Bewegungen von Zähnen oder des Kiefers zur Korrektur eines Unterbisses oder Überbisses. So kann beispielsweise eine kieferorthopädische Behandlung eine Occlusio dentium des Patienten verbessern, oder die räumliche Anpassung zugehöriger Zähne.
  • Ein Überbiss, auch als "tiefer Biss" bekannt, tritt dann auf, wenn eine zu starke vertikale Überlappung der Schneidezähne vorhanden ist. Ein tiefer Biss kann zu einem erhöhten Verschleiß der Schneidezähne führen, zu Problem in Bezug auf die Wurzelhaut, immer stärker sichtbarem Zahnfleischgewebe, und immer häufigeren Fällen, in denen der Patient sich auf den Mund beißt. Darüber hinaus führt die Korrektur eines Tiefbisszustands häufig zu einem ansehnlicheren Lächeln des Patienten.
  • In Abhängigkeit von der Schwere des Tiefbisszustands kann eine Korrektur manchmal durch Anbringen und Verwenden von Zahnspangen erzielt werden, obwohl manchmal eine kieferorthopädische Operation benötigt wird. Das Anbringen von Zahnspangen kann dazu wirksam sein, eine ausreichende Bewegung des Kiefers zu erreichen, wogegen eine kieferorthopädische Operation teuer ist, invasiv, und unbequem, insbesondere aus der Perspektive eines Patienten.
  • Daher besteht ein Bedürfnis nach Vorrichtungen und Bausätzen, die dazu eingesetzt werden können, eine kostengünstigere, einfachere, weniger invasive Tiefbisskorrektur zu erzielen.
  • Die einstellbaren Bissrampen gemäß der vorliegenden Erfindung umfassen ein Zahnbefestigungselement und ein Rampenelement. Das Zahnbefestigungselement weist solche Abmessungen auf und ist so ausgebildet, dass es an der lingualen Oberfläche eines Vorderzahns einer Person (beispielsweise eines oberen oder unteren Schneidezahns und/oder Eckzahns) angebracht werden kann, wogegen das Rampenelement scharnierartig oder abbiegbar in Bezug auf das Zahnbefestigungselement einstellbar ist. Das Rampenelement stellt eine Rampenanordnung in einem gewünschten Winkel zum Eingriff mit den entsprechenden Zähnen der gegenüberliegenden Zahnreihe zur Verfügung (also mit den oberen oder unteren Schneidezähnen und/oder Eckzähnen), wenn der Mund der Person geschlossen ist. Der Eingriff zwischen der Rampenanordnung und den entsprechenden Zähnen der gegenüberliegenden Zahnreihe führt dazu, dass sich der Unterkiefer relativ zum Oberkiefer bewegt, wobei auch die Fehlstellung der Zähne in Querrichtung beseitigt wird, und eine neue, neutrale Occlusio dentium ermöglicht wird. Die Bissrampen können auch in Kombination mit elastischen Materialien der Klasse II eingesetzt werden, um den Unterkiefer nach vorn zu bewegen.
  • Die einstellbaren Bissrampen können aus Metall, Kunststoff, oder einem anderen, in gewisser Weise flexiblem Material bestehen, um eine Einstellung des Rampenelements zu ermöglichen. Geeignete Metalle umfassen Edelstahl, Titan, und Titanlegierungen. Vorzugsweise sind alle verwendeten Metalle nickelfrei oder weisen einen geringen Nickelgehalt auf, um eine Allergie eines Patienten zu vermeiden, die manchmal durch Nickel hervorgerufen werden kann. Gemäß einer Ausführungsform können die einstellbaren Rampen mittels Spritzguss aus Kunststoff hergestellt sein.
  • Die einstellbaren Bissrampen können weiterhin eine Vorrichtung zum Verriegeln des Rampenelements in einem gewünschten Einstellwinkel relativ zu dem Zahnbefestigungselement aufweisen. Ein Beispiel für eine derartige Vorrichtung zum Verriegeln ist ein aushärtbares Harz, das zwischen dem Zahnbefestigungselement und dem Rampenelement aufgebracht und ausgehärtet wird. Das ausgehärtete Harz verriegelt das Rampenelement in einem gewünschten Einstellwinkel, und stellt eine komfortablere Oberfläche für die Zunge und das Weichgewebe des Patienten zur Verfügung.
  • Bei einer Ausführungsform kann eine optionale Backe über der einstellbaren Bissrampe angeordnet werden. Die Backe kann mit der einstellbaren Bissrampe über einen Kleber verbunden sein. Im Gebrauch stellt die untere Oberfläche der Backe die Rampe zum Eingriff mit dem zugehörigen Zahn der gegenüberliegenden Zahnreihe zur Verfügung. Die obere Oberfläche sorgt für eine glattere Oberfläche im Mund des Patienten (beispielsweise zur Erzielung eines verbesserten Komforts und/oder dazu, das Entstehen von Plaque oder anderen Fremdkörpern zu verhindern).
  • Diese und weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der nachstehenden Beschreibung und den beigefügten Patentansprüchen noch deutlicher, oder ergeben sich bei der Umsetzung der nachstehend geschilderten Erfindung in die Praxis.
  • Um die voranstehenden und weiteren Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung weiter zu verdeutlichen, erfolgt nachstehend eine speziellere Beschreibung der Erfindung unter Bezugnahme auf spezielle Ausführungsformen, die in den beigefügten Zeichnungen dargestellt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Zeichnungen nur typische Ausführungsformen der Erfindung darstellen, und daher deren Umfang nicht einschränken sollen. Die Erfindung wird mit zusätzlichen Einzelheiten und Details auf Grundlage der beigefügten Zeichnungen erläutert. Es zeigt:
  • 1A eine Perspektivansicht eines Beispiels für eine einstellbare Bissrampe gemäß der Erfindung;
  • 1B eine Perspektivansicht einer alternativen einstellbaren Bissrampe gemäß der Erfindung;
  • 2A bis 2E das Anbringen einer einstellbaren Bissrampe;
  • 3A und 3B eine optionale Backe, die zusammen mit einer einstellbaren Bissrampe eingesetzt werden kann; und
  • 4A und 4B eine alternative, optionale Backe, die zusammen mit einer einstellbaren Bissrampe eingesetzt werden kann.
  • Die einstellbaren Bissrampen gemäß der vorliegenden Erfindung weisen ein Zahnbefestigungselement und ein Rampenelement auf. Das Zahnbefestigungselement weist solche Abmessungen und eine solche Form auf, dass es an der lingualen Oberfläche des Zahns einer Person angebracht werden kann (beispielsweise an einem oberen Schneidezahn), während das Rampenelement scharnierartig oder abbiegbar in Bezug auf das Zahnbefestigungselement einstellbar ist. Das Rampenelement stellt eine Rampenanordnung in einem gewünschten Winkel zur Verfügung, zum Eingriff mit dem entsprechenden Zahn der gegenüberliegenden Zahnreihe (beispielsweise dem unteren Schneidezahn), wenn der Mund der Person geschlossen ist. Der Eingriff zwischen der Rampe und dem zugehörigen Zahn der gegenüberliegenden Zahnreihe führt dazu, dass sich der Unterkiefer relativ zum Oberkiefer nach vorn bewegt. In einigen Fällen kann eine Vorwärtsbewegung des Unterkiefers durch Verwendung elastischer Materialien der Klasse II unterstützt werden, die beispielsweise an den unteren Endbackenzähnen und den oberen Eckzähne angebracht sind.
  • 1A zeigt ein Beispiel für eine einstellbare Bissrampe 100. Die einstellbare Bissrampe 100 weist ein Zahnbefestigungselement 102 und ein Rampenelement 104 auf. Das Zahnbefestigungselement 102 ist so ausgebildet, dass es mit der lingualen Oberfläche des Vorderzahns einer Person verbunden werden kann (beispielsweise eines oder mehrerer oberer oder unterer Schneidezähne und/oder Eckzähne). Bei der dargestellten Ausführungsform ist das Rampenelement 104 abbiegbar in Bezug auf das Zahnbefestigungselement 102 einstellbar. Die Einstellbarkeit des Rampenelements 104 stellt eine Rampenanordnung in einem gewünschten Winkel zur Verfügung, zum Eingriff mit dem zugehörigen Zahn der gegenüberliegenden Zahnreihe nach Schließen des Mundes der Person.
  • Die einstellbaren Bissrampen 100 können aus Metall, Kunststoff, oder einem anderen geeigneten Material (beispielsweise einer Streifenkrone) hergestellt sein, um eine Einstellung der Rampenanordnung zu ermöglichen. Geeignete Metalle umfassen Edelstahl, Titan, und Titanlegierungen. Vorzugsweise sind alle verwendeten Metalle im Wesentlichen nickelfrei, oder weisen einen geringen Nickelanteil auf, um eine Überempfindlichkeit eines Patienten zu vermeiden, die manchmal durch Nickel hervorgerufen werden kann. Bei einer Ausführungsform können die einstellbaren Rampen mittels Spritzguss aus Kunststoff hergestellt sein.
  • 1B zeigt eine alternative Ausführungsform einer einstellbaren Bissrampe 100'. Die einstellbare Bissrampe 100' weist ein Zahnbefestigungselement 102' und ein Rampenelement 104 auf. Das Zahnbefestigungselement 102 ist mit einer darunter liegenden Trägeranordnung 106 versehen, die einstückig oder vereinigt an dem Rampenelement 104 angebracht ist, und weiterhin eine Polymerabdeckung 108 enthält, die über zumindest einen Abschnitt der Trägeranordnung 106 aufgeformt ist. Die Trägeranordnung 106 kann Löcher oder Perforationen (nicht gezeigt) aufweisen, welche die gegenseitige mechanische Verbindung der aufgeformten Polymerabdeckung 108 und der Trägeranordnung 106 unterstützen. Ein Zweck der Polymerabdeckung 108 besteht darin, eine Verbindungsoberfläche zur Verfügung zu stellen, die chemisch verträglicher mit Klebemitteln ist, die dazu verwendet werden können, das Zahnbefestigungselement 102' am Zahn einer Person im Gebrauch anzubringen. Darüber hinaus wird hierdurch eine komfortablere Oberfläche für das Weichgewebe und die Zunge im installierten Zustand zur Verfügung gestellt. Die Polymerabdeckung 108' kann wahlweise Hinterschnitte (nicht gezeigt) aufweisen, um eine bessere Wechselwirkung und Verbindung zwischen der Polymerabdeckung 108 und einem Kleber zu fördern. Bei einer Ausführungsform kann die Polymerabdeckung 108' gekrümmt ausgebildet sein, in Anpassung an die Krümmung der lingualen Oberfläche eines oberen Schneidezahns (oder eines anderen Zahns).
  • Die 2A bis 2E erläutern ein Beispiel für ein Verfahren zum Anbringen der einstellbaren Bissrampe 200 an einem Zahn. 2A zeigt einen Kleber 210, der auf die linguale Oberfläche eines oberen Schneidezahns 212 aufgebracht ist. Das Zahnbefestigungselement 202 einer einstellbaren Bissrampe 200 wird dann je nach Wunsch auf der lingualen Oberfläche des Schneidezahns 212 angeordnet, wie dies in 2B gezeigt ist. Der Kleber 210 kann jedes durch Licht oder chemisch aushärtbares Kleberharz sein, das auf dem Gebiet der Zahnheilkunde bekannt ist, um etwas an einem Zahn zu befestigen.
  • Das Rampenelement 204 der einstellbaren Bissrampe 200 wird dann eingestellt (beispielsweise durch Abbiegen), um eine Rampenanordnung in einem gewünschten Winkel zur Verfügung zu stellen, wie in 2C gezeigt. Jedes geeignete Werkzeug zur Einstellung des Rampenwinkels kann eingesetzt werden (beispielsweise eine Zange, Sonden, oder sogar ein Finger).
  • Sobald das Rampenelement 204 nach Wunsch eingestellt wurde, kann der Bereich zwischen dem Zahnbefestigungselement 202 und dem Rampenelement 204 der einstellbaren Bissrampe 200 mit einer durch Licht oder chemisch aushärtbaren Zusammensetzung 214 gefüllt werden (beispielsweise mit einer Füllharzzusammensetzung, die zum Füllen von Zähnen verwendet wird, oder mit einem Füllzement). Die Zusammensetzung 214 wird ausgehärtet, um das Rampenelement 204 in dem gewünschten Einstellwinkel relativ zum Zahnbefestigungselement 202 zu verriegeln, wie in den 2D bis 2E dargestellt. Eine derartige aushärtbare Zusammensetzung 214 stellt ein Beispiel für eine Vorrichtung zum Verriegeln eines Rampenelements in einem gewünschten Einstellwinkel relativ zu einem Zahnbefestigungselement dar.
  • 2D zeigt weiterhin, wie die einstellbare Bissrampe 200, spezieller das Rampenelement 204, im Eingriff mit dem unteren Schneidezahn 216 steht, wenn der Mund der Person geschlossen ist. Der Eingriff zwischen dem Rampenelement 204 und dem unteren Schneidezahn 216 bringt eine Kraft auf, die dazu führt, dass sich der Unterkiefer einer Person nach vorn relativ zum Oberkiefer bewegt.
  • Das Rampenelement 204 der einstellbaren Bissrampe 200 kann so eingestellt werden, dass eine Rampenanordnung in jedem gewünschten Winkel zur Verfügung gestellt wird. 2D zeigt das Rampenelement 204, das so eingestellt wurde, dass ein spitzer Winkel zwischen dem Zahnbefestigungselement 202 und dem Rampenelement 204 erreicht wird. 2E zeigt als Alternative ein Rampenelement 204, das so eingestellt wurde, dass ein spitzer Winkel zwischen dem Zahnbefestigungselement 202 und dem Rampenelement 204 vorhanden ist. Der exakte Winkel zwischen dem Rampenelement 204 und dem Zahnbefestigungselement 202 kann in Abhängigkeit von einer oder mehrerer der Relativpositionen des Oberkiefers und des Unterkiefers ausgewählt werden, von den Abmessungen der Zähne der Person, vom Winkel der Zähne, dem gewünschten Ausmaß der Korrektur, und dergleichen.
  • Die einstellbaren Bissrampen gemäß der Erfindung können wahlweise in Kombination mit einer Backe eingesetzt werden. Die 3A und 3B zeigen eine optionale Backe 320 zum Einsatz mit einer einstellbaren Bissrampe 300. Die Backe 320 kann über dem Rampenelement 304 der Bissrampe 300 angeordnet werden, spezieller durch Einführen des Rampenelements 304 in einen aufnehmenden Schlitz 322 in der Backe 320. Die Backe 320 kann mit der einstellbaren Bissrampe 300 über einen Kleber verbunden werden. Im Gebrauch stellt eine untere Oberfläche 324 der Backe 320 eine Rampenoberfläche zum Gleiteingriff mit dem zugehörigen Zahn der gegenüberliegenden Zahnreihe (beispielsweise dem unteren Schneidezahn) zur Verfügung. Wie dargestellt, kann die obere Oberfläche der Backe 320 abgerundet sein, um eine glatte Oberfläche für einen verbesserten Komfort für den Patienten zur Verfügung zu stellen, und/oder einen Aufbau von Plaque oder Verunreinigungen zu verhindern.
  • Die Backe 320 kann so ausgebildet sein, dass sie bündig gegen den Schneidezahn der Person anliegt, spezieller gegen die Zahnbefestigungsanordnung 302 der Bissrampe 300. Nach Einstellung des Rampenelements 304 kann ein Raum zwischen der Backe 320 und dem Zahnbefestigungselement 302 vorhanden sein, der vorzugsweise mit einer aushärtbaren Zusammensetzung 314 gefüllt wird.
  • Die 4A und 4B zeigen eine alternative Ausführungsform einer Backe 420, die auf dieselbe Art und Weise eingesetzt wird wie die in den 3A und 3B gezeigte Backe 320, mit Ausnahme der Tatsache, dass die untere Oberfläche 424 der Backe 420 signifikant länger ist als die Oberfläche 324 der Backe 320. Die Bereitstellung einer vergrößerten Arbeitslänge der unteren Oberfläche 424 kann dazu wünschenswert sein, schwerwiegendere Fehlstellungen der Klasse II zu behandeln.
  • Während der Behandlung kann es wünschenswert sein, die Behandlung mit einer längeren Backe 420 zu beginnen, beispielsweise jener, die in den 4A bis 4B gezeigt ist. Gemäß einer Ausführungsform kann die Backe aus einem Material bestehen (beispielsweise PEEK, Polyaryletherketon), das eine schwächere Bindung mit dem Harz 414 eingeht, das zum Füllen des Raums zwischen der Backe 420 und dem Zahnbefestigungselement 402 verwendet wird, im Vergleich zur Verbindung zwischen dem Zahnbefestigungselement 402 oder einer optionalen, aufgeformten Polymerabdeckung (siehe 2B) (beispielsweise bestehend aus einem Polymer wie TROGAMID-Nylon) und dem Füllharz 414. Die Verwendung eines derartigen Materials ermöglicht die bevorzugte Abtrennung der Backe 420 von dem Füllharz 414. Mit fortschreitender Behandlung wird der Unterkiefer nach vorn gezogen. Sobald der Unterkiefer ausreichend weit nach vorn gezogen wurde, kann die längere Backe 420 entfernt werden, und durch eine kürzere Backe ersetzt werden, beispielsweise die in den 3A bis 3B gezeigte Backe 320, die weniger stark in den Mund des Patienten eindringt.
  • Alternativ kann die Behandlung mit einer längeren Backe begonnen werden, wie sie in den 4A bis 4B dargestellt ist, und kann, sobald der Unterkiefer ausreichend weit nach vorn gezogen wurde, das Ende der Backe abgeschliffen oder abgeschnitten werden, um eine Backe mit geringerer Länge auszubilden, die weniger stark in den Mund des Patienten eindringt. Zusätzlich kann die kürzere, einstellbare Bissrampe dazu verwendet werden, einen geöffneten Biss zu stabilisieren, der durch eine frühere Behandlung erreicht wurde. Ein zeitweiliges Fortsetzen des Einsatzes einer derartigen Bissrampe verhindert, dass die behandelten Zähne zu ihrer ursprünglichen, unbehandelten Anordnung zurückkehren.
  • Die Bissrampen gemäß der Erfindung können wahlweise in Kombination mit elastischen Materialien der Klasse II eingesetzt werden, um den Unterkiefer nach vorn zu bewegen. Bei einem Verfahren werden jeweilige elastische Materialien zwischen den unteren Endbackenzähnen und den oberen Eckzähnen ausgestreckt.
  • Die vorliegende Erfindung kann durch andere spezielle Formen verwirklicht werden, ohne von ihrem Wesen oder ihren wesentlichen Eigenschaften abzuweichen. So kann es beispielsweise wünschenswert sein, die einstellbaren Bissrampen zur Behandlung von Kiefergelenkproblemen einzusetzen. Die geschilderten Ausführungsformen sollen in jeglicher Hinsicht nur als beispielhaft, und nicht als einschränkend verstanden werden. Der Umfang der Erfindung ergibt sich aus der Gesamtheit der vorliegenden Anmeldeunterlagen. Alle Änderungen, die innerhalb des Wesens und des Äquivalenzbereichs der Erfindung liegen, sollen von den beigefügten Patentansprüchen umfasst sein.

Claims (25)

  1. Einstellbare Bissrampe zum Einsatz bei der Korrektur eines Tiefbisses und/oder von Fehlstellungen der Klasse II eines Patienten, wobei vorgesehen sind: ein Zahnbefestigungselement mit solchen Abmessungen und solcher Ausbildung, dass es an der lingualen Oberfläche des Zahns einer Person befestigt werden kann; und ein Rampenelement, das scharnierartig oder abbiegbar relativ zu dem Zahnbefestigungselement einstellbar ist, um eine Rampenanordnung in einem gewünschten Winkel zum Eingriff mit einem zugehörigen Zahn der gegenüberliegenden Zahnreihe nach Schließen des Mundes des Patienten zur Verfügung zu stellen, um zu veranlassen, dass der Unterkiefer der Person nach vorn relativ zum Oberkiefer des Patienten bewegt wird.
  2. Einstellbare Bissrampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Zahnbefestigungselement Löcher oder Perforationen vorgesehen sind.
  3. Einstellbare Bissrampe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Polymerabdeckung vorgesehen ist, die über zumindest einen Abschnitt des Zahnbefestigungselements aufgeformt ist, wobei die Löcher oder Perforationen das Halten der Polymerabdeckung über dem Zahnbefestigungselement unterstützen.
  4. Einstellbare Bissrampe nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung zum Verriegeln des Rampenelements in einem gewünschten Einstellwinkel relativ zu dem Zahnbefestigungselement.
  5. Einstellbare Bissrampe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Verriegeln des Rampenelements eine aushärtbare Zusammensetzung aufweist, die zwischen dem Zahnbefestigungselement und dem Rampenelement aufgebracht und ausgehärtet ist.
  6. Einstellbare Bissrampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zahnbefestigungselement und das Rampenelement aus Edelstahl, Titan, oder einer Titanlegierung bestehen.
  7. Einstellbare Bissrampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zahnbefestigungselement und das Rampenelement mittels Spritzguss aus Kunststoff hergestellt sind.
  8. Einstellbare Bissrampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine aufgeformte Polymerabdeckung vorgesehen ist, die ein Polyamid aufweist, über zumindest einem Abschnitt des Zahnbefestigungselements.
  9. Einstellbare Bissrampe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerabdeckung eine Krümmung entsprechend der Krümmung der lingualen Oberfläche eines oberen Schneidezahns einer Person aufweist.
  10. Einstellbare Bissrampe nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Backe, die abnehmbar mit dem Rampenelement verbunden ist.
  11. Einstellbare Bissrampe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Backe eine flache obere Oberfläche zum Eingriff mit dem zugehörigen Zahn einer Person der gegenüberliegenden Zahnreihe aufweist, sowie eine abgerundete, obere Oberfläche.
  12. Einstellbare Bissrampe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Backe einen Schlitz zur Aufnahme des Rampenelements während des Anbringens der Backe über dem Rampenelement aufweist.
  13. Bausatz zur Korrektur eines Tiefbisses bei einem Patienten, bei welchem vorgesehen sind: eine einstellbare Bissrampe nach Anspruch 1; und ein aushärtbares Harz.
  14. Bausatz nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das aushärtbare Harz ein Kleberharz zur Klebebefestigung der Bissrampe an den Zähnen eines Patienten während des Gebrauchs aufweist.
  15. Bausatz nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das aushärtbare Harz eine aushärtbare Verbundzusammensetzung zum Verriegeln des Rampenelements in einem gewünschten Einstellwinkel relativ zu dem Zahnbefestigungselement aufweist.
  16. Bausatz nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine Backe, die als Polyaryletherketon-Backe zur Anordnung über der einstellbaren Bissrampe ausgebildet ist.
  17. Bausatz nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Backe eine flache, untere Oberfläche zum Eingriff mit einem zugehörigen Zahn der Person der gegenüberliegenden Zahnreihe aufweist, und eine abgerundete, obere Oberfläche.
  18. Bausatz nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Backe einen Schlitz zur Aufnahme des Rampenelements während des Anbringens der Backe über der Bissrampe aufweist.
  19. Bausatz nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Bausatz mehrere Backen mit unterschiedlichen Abmessungen aufweist, wobei jede Backe zur Anordnung über der einstellbaren Bissrampe ausgebildet ist.
  20. Bausatz nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein elastisches Material der Klasse II vorgesehen ist.
  21. Bausatz zur Korrektur eines Tiefbisses eines Patienten, bei welchem vorgesehen sind: eine einstellbare Bissrampe nach Anspruch 1; und eine Backe, die zur Anordnung über der einstellbaren Bissrampe ausgebildet ist.
  22. Bausatz nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Backe eine flache, untere Oberfläche zum Eingriff mit einem zugehörigen Zahn der Person einer gegenüberliegenden Zahnreihe aufweist, und eine abgerundete, obere Oberfläche.
  23. Bausatz nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Bausatz mehrere Backen mit unterschiedlichen Abmessungen aufweist, wobei jede Backe zur Anordnung über einer Gruppe einstellbarer Bissrampen ausgebildet ist.
  24. Bausatz nach Anspruch 21, gekennzeichnet durch ein aushärtbares Harz.
  25. Bausatz nach Anspruch 21, gekennzeichnet durch ein elastisches Material der Klasse II.
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