DE102005019661A1 - Freisprechanlage für Mobiltelefone - Google Patents

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Abstract

Eine Freisprechanlage für Mobiltelefone, mit einer eine Kontakteinheit aufweisenden Halterung (2), die über die Kontakteinheit eine Verbindung zu einem Mobiltelefon herstellt und die mit einer Zentraleinrichtung verbunden ist, an die externe Einrichtungen anschließbar sind, erlaubt eine komfortable Handhabung ohne eine Ausbildung der Zentraleinrichtung mit einer eigenen Telefonsende- und -empfangseinheit dadurch, dass in die Halterung (2) ein Steuergerät (1) einsetzbar ist, das eine Erkennungseinrichtung für SIM-Daten des Mobiltelefons und eine eigene Telefonsende- und -empfangseinheit aufweist und über die Kontakteinheit der Halterung (2) mit einer Stromversorgung und mit den an die Zentraleinrichtung anschließbaren externen Einrichtungen verbindbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Freisprechanlage für Mobiltelefone, mit einer eine Kontakteinheit aufweisenden Halterung, die über die Kontakteinheit eine Verbindung zu einem Mobiltelefon herstellt und die mit einer Zentraleinrichtung verbunden ist, an die externe Einrichtungen anschließbar sind.
  • Derartige Freisprechanlagen sind in großer Anzahl in Gebrauch und werden insbesondere in Kraftfahrzeugen eingesetzt. Dabei wird im Allgemeinen eine Freisprechanlage fest in das Fahrzeug eingebaut und mit einer geeigneten Fahrzeugantenne, einem Lautsprecher und ggf. einem Mikrofon sowie ggf. sonstigen Steuereinrichtungen (z.B. zum Stummschalten eines Radios während eines Telefonats) verbunden. Zur Freisprecheinrichtung gehört dabei eine vom Fahrzeuginnenraum sichtbare Halterung, über deren Kontakteinheit die Verbindung zu einem externen Mobiltelefon herstellbar ist. Da unterschiedliche Mobiltelefontypen im Gebrauch sind, ist es bei gebräuchlichen Systemen üblich, spezifische, an die Mobiltelefone angepasste Halter zu verwenden, die die Mobiltelefone aufnehmen und kontaktieren können. Diese Halter sind zur Aufnahmeseite hin somit spezifisch an einen Mobiltelefontyp angepasst, während andererseits eine universelle Kontakteinheit vorgesehen ist, die mit der Kontakteinheit der im Auto befestigten Halterung zusammenwirken kann. Somit gelingt der Anschluss unterschiedlicher Mobiltelefontypen an die fest im Fahrzeug installierte Freisprecheinrichtung dadurch, dass entsprechende verschiedene Halter als Adapter benutzt werden. Diese Halter sind somit bezüglich ihrer Kontakteinheit und bezüglich ihrer mechanischen Formgebung so ausgebildet, dass alle unterschiedlichen Halter mit derselben Halterung mechanisch und elektrisch zusammenwirken können.
  • Da Mobiltelefone häufig mit einer drahtlosen Datenkommunikationseinrichtung, regelmäßig nach dem Bluetooth-Standard, versehen sind, ist eine derartige Bluetooth-Kommunikationsverbindung zwischen Mobiltelefon und Freisprecheinrichtung benutzt worden, um über den Lautsprecher und das Mikrofon der Freisprecheinrichtung ein Telefongespräch des Mobiltelefons zu führen. Das Telefongespräch wird über die Datenkommunikationseinrichtung vom Telefon zur Freisprecheinrichtung übertragen, und zwar sowohl bezüglich der Audioverbindung als auch bezüglich der Steuerung. Eine derartige Anlage hat den Vorteil, dass das Mobiltelefon nicht mehr in einen Halter eingesteckt werden muss, sondern beispielsweise in einer Tasche des Benutzers verbleiben kann, da die Verbindung zur fest in das Auto eingebauten Freisprecheinrichtung drahtlos erfolgt. Nachteilig ist dabei allerdings, dass während des Gesprächs die drahtlose Kommunikationsverbindung mit einer großen Auslastung aufrecht erhalten werden muss, sodass hieraus ein hoher Energiebedarf des Telefons resultiert. Eine Ladung des Telefons, beispielsweise über ein an einen Zigarettenanzünder angeschlossenes Kabel, ist dabei unverzichtbar. Nachteilig ist ferner, dass die Sendeleistung durch das Mobiltelefon erbracht werden muss und dass das Mobiltelefon über die eigene eingebaute Antenne sendet und empfängt, was eine hohe Strahlenbelastung innerhalb des Fahrzeugs zur Folge hat und häufig einen schlechteren Empfang bedeutet. Es ist daher bekannt, auch bei diesen Anlagen eine Haltevorrichtung vorzusehen, mit der das Laden des Mobiltelefons und ggf. auch eine Verbindung zu einer Außenantenne realisiert werden kann.
  • Für Erstausstattungen von Fahrzeugen ist es ferner bekannt, eine Freisprecheinrichtung vorzusehen, mit der das Mobiltelefon über die drahtlose Kommunikationsverbindung nur bezüglich der Daten der SIM-Karte (Identifikation und auf der SIM-Karte gespeicherte Daten, wie Telefonbücher, empfangene SMS usw.) hergestellt wird. Dabei ist im Mobiltelefon lediglich die Bluetooth-Verbindung mit einem relativ niedrigen Leistungsverbrauch aktiv, während die leistungsintensiveren Funktionen, wie Senden und Empfangen des Telefongesprächs oder einer Datensignalübertragung über das Telefonnetz abgeschaltet sind. Demgemäß muss die fest in das Fahrzeug eingebaute Freisprecheinrichtung quasi als komplettes Telefon ausgebildet sein. Dies hat den Nachteil, dass ein aufwändiger Einbau in das Fahrzeug erforderlich ist und dass in der Freisprecheinrichtung ein quasi vollständiges Telefon verbaut ist, das nur zusammen mit dem Fahrzeug benutzbar ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine komfortable Benutzung eines Mobiltelefons mit einer eingebauten Freisprechanlage zu ermöglichen, ohne für die Freisprechanlage eine komplette Telefoneinrichtung verbauen zu müssen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Freisprechanlage der eingangs erwähnten Art dadurch gelöst, dass in die Halterung ein Steuergerät einsetzbar ist, das eine Erkennungseinrichtung für SIM-Daten des Mobiltelefons und eine eigene Telefonsende- und -empfangseinheit aufweist und über die Kontakteinheit der Halterung mit einer Stromversorgung und mit den an die Zentraleinrichtung anschließbaren externen Einrichtungen verbindbar ist.
  • Vorzugsweise enthält das Steuergerät dabei eine drahtlose Datenkommunikationseinrichtung zur Herstellung einer direkten drahtlosen Kommunikationsverbindung zu einem eine entsprechende Datenkommunikationseinrichtung aufweisenden Mobiltelefon.
  • Das erfindungsgemäße Steuergerät ermöglicht eine komfortable Benutzung des Mobiltelefons dadurch, dass das Mobiltelefon nicht mehr körperlich mit der Freisprechanlage verbunden – also beispielsweise in einen Halter eingesteckt – werden muss. Die Durchführung des Telefonats geschieht statt mit dem Mobiltelefon mit dem Steuergerät in Verbindung mit der Freisprechanlage, wobei das Steuergerät kein fester Teil der Freisprechanlage ist. Das Steuergerät ist vielmehr in eine Halterung einsetzbar, wie sie für die Aufnahme von für Mobiltelefone spezifischen Haltern bekannt und benutzt worden ist. Dadurch ist es möglich, das Steuergerät aus einem Fahrzeug zu entfernen und in einem anderen Fahrzeug einzusetzen, in dem eine übliche Freisprechanlage, d.h. ohne Bluetooth-Funktion, eingebaut ist. Der Einsatz des Steuergeräts kann daher anstelle eines bisher üblichen Halters für ein Mobiltelefon erfolgen. Eine an ein Mobiltelefon angepasste Halterung wird erfindungsgemäß nicht benötigt.
  • Das Steuergerät kann vorzugsweise ein Display zum Eingeben von Steuerbefehlen aufweisen, wobei das Display sich nahezu über eine gesamte Oberfläche des Steuergeräts erstrecken kann, um eine komfortable Displayfunktion zu ermöglichen. Die Größe des Displays beträgt dabei vorzugsweise mehr als 2/3 einer großen Oberfläche des Steuergeräts.
  • Die in dem Steuergerät enthaltene Erkennungseinrichtung für die SIM-Daten des Mobiltelefons kann an die Datenkommunikationseinrichtung angeschlossen sein, sodass die SIM-Daten über die drahtlose Datenkommunikationsverbindung übertragen werden. Das Steuergerät ist dann wirksam geschaltet, solange sich das zugehörige Mobiltelefon in der direkten drahtlosen Kommunikationsverbindung zu dem Steuergerät befindet. Wird das Mobiltelefon in eine größere Entfernung zum Steuergerät verbracht, sodass die drahtslose Kommunikationsverbindung abbricht, schaltet das Steuergerät ab und das Mobiltelefon funktioniert – außerhalb des Fahrzeugs – in herkömmlicher Weise.
  • Es ist allerdings auch möglich, die Erkennungseinrichtung für die SIM-Daten des Mobiltelefons als eigenen SIM-Kartenleser auszubilden, um beispielsweise mit einer Twinkarte der SIM-Karte des Mobiltelefons betrieben zu werden. In diesem Fall kann das Steuergerät auch dann mit den Daten des Mobiltelefons betrieben werden wenn sich das Mobiltelefon selbst nicht in einer Funkreichweite befindet.
  • Das Steuergerät ist vorzugsweise in die Halterung durch Rastung einsetzbar und arretierbar und kann daher durch Entarretierung wieder leicht entnommen werden. Die erfindungsgemäßen Vorteile lassen sich dadurch besonders leicht realisieren.
  • Die Erfindung soll im Folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 – ein erfindungsgemäßes Steuergerät vor einer in ein Fahrzeug eingebauten Halterung
  • 2 – die Anordnung gemäß 1 mit dem in die Halterung eingesetzten Steuergerät
  • 3 – eine Anordnung gemäß 1 für ein mit einem SIM-Kartenleser versehenes Steuergerät.
  • Ein erfindungsgemäßes Steuergerät 1 ist so ausgebildet, dass es mit einer in ein Fahrzeug eingebauten Halterung 2 mechanisch und elektrisch zusammenwirken kann.
  • Die Halterung 2 ist mit einem Aufnahmeraum 3 ausgebildet, der an der Oberseite durch eine nach oben verschiebbare Abschlusswandung 4 begrenzt ist, die einen hakenförmig vorspringenden Abschnitt 5 aufweist. Eine untere Begrenzung des Aufnahmeraums 3 wird durch eine taschenförmige Ausgestaltung 6 bewirkt, in der ein nach unten nach einer Entriegelung verschiebbares Sperrelement 7 angeordnet ist. Das Sperrelement 7 gibt nach seiner Verschiebung eine in der taschenförmigen Ausgestaltung 6 angeordnete Kontakteinheit frei.
  • In entsprechender Weise ist das Steuergerät 1 auf seiner Rückseite mit einem Ansatz 8 versehen, der an seiner Oberseite eine hinterschnittene Nut 9 und an seiner Unterseite einen mit einer (verdeckten) Kontakteinheit versehenen Vorsprung 10 aufweist. Das Steuergerät 1 ist somit in die Halterung 2 dadurch einsetzbar, dass mit der hinterschnittenen Nut am oberen Ende des Ansatzes 8 die obere Wandung 4 der Halterung nach oben geschoben wird, um das untere Ende 10 in den Aufnahmeraum 3 einführen zu können. Durch das Verschieben des Steuergeräts 1 nach unten wird die obere Wandung 4 in die Ausgangsposition zurück verschoben und dort verriegelt. Gleichzeitig wird das Sperrelement 7 verschoben und die komplementär zueinander ausgebildeten Kontakteinheiten von Steuergerät 1 und Halterung 2 kontaktieren einander. Die montierte Stellung von Steuergerät 1 und Halterung 2 ist in 2 dargestellt. Die Entnahme des Steuergeräts 1 aus der Halterung 2 ist nach Entriegelung über eine Entriegelungstaste 11 möglich, indem zunächst die obere Wandung 4 mit dem Steuergerät 1 nach oben geschoben wird, wodurch der Ansatz 10 aus der taschenförmigen Ausgestaltung 6 der Halterung 2 frei kommt.
  • Das Steuergerät 1 ist an seiner Frontseite mit einem großflächigen Display 12 versehen, das zur Eingabe von Daten mit einer Menüführung dient. Hierzu kann das Display auch als Touch-Screen ausgebildet sein.
  • Am unteren Rand der Vorderseite des Steuergeräts 1 befinden sich zwei Steuerknöpfe 13, mit denen beispielsweise die Lautstärke der Wiedergabe über den an die Freisprecheinrichtung angeschlossenen Lautsprecher des Kraftfahrzeugs steuerbar ist.
  • Die in 3 dargestellte Variante zeigt ein Steuergerät, das an der Rückseite mit einem durch einen Deckel 14 abdeckbaren Fach 15 mit einer üblichen Aufnahmeeinrichtung für eine SIM-Karte versehen ist. Dadurch kann das Steuergerät 1 beispielsweise auch mit einer Twinkarte eines Mobiltelefons benutzt werden, sodass die über das Steuergerät 1 und die Freisprecheinrichtung abgewickelten Gespräche zu Lasten des betreffenden Mobiltelefons abgerechnet werden.

Claims (6)

  1. Freisprechanlage für Mobiltelefone, mit einer eine Kontakteinheit aufweisenden Halterung (2), die über die Kontakteinheit eine Verbindung zu einem Mobiltelefon herstellt und die mit einer Zentraleinrichtung verbunden ist, an die externe Einrichtungen anschließbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass in die Halterung (2) ein Steuergerät (1) einsetzbar ist, das eine Erkennungseinrichtung für SIM-Daten des Mobiltelefons und eine eigene Telefonsende- und -empfangseinheit aufweist und über die Kontakteinheit der Halterung (2) mit einer Stromversorgung und mit den an die Zentraleinrichtung anschließbaren externen Einrichtungen verbindbar ist.
  2. Freisprechanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (1) eine drahtlose Datenkommunikationseinrichtung zur Herstellung einer direkten drahtlosen Kommunikationsverbindung zu einem eine entsprechende Datenkommunikationseinrichtung aufweisenden Mobiltelefon aufweist.
  3. Freisprechanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (1) ein Display (12) zum Eingeben von Steuerbefehlen aufweist.
  4. Freisprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinrichtung für die SIM-Daten des Mobiltelefons an die Datenkommunikationseinrichtung angeschlossen ist.
  5. Freisprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinrichtung für die SIM-Daten des Mobiltelefons ein eigener SIM-Kartenleser ist.
  6. Freisprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (1) in die Halterung (2) durch Rastung einsetzbar und arretierbar ist.
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