DE102005005017A1 - Elektromechanische Stechhilfe zur Gewinnung flüssiger Proben - Google Patents
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Abstract
Insbesondere im Bereich der Messung von Blutglukosekonzentrationen sind Stechhilfen (110) zur Bereitstellung von flüssigen Proben, insbesondere von Blutstropfen, erforlderlich, welche einfach und sicher zu handhaben sind. Es wird daher eine portable Stechhilfe (110) zur Gewinnung von flüssigen Proben vorgeschlagen, welche mindestens ein Lanzettensystem (120) mit mindestens einer Lanzette (128) und mindestens einer Spannvorrichtung (122) sowie mindestens einen elektromechanischen Aktor (134) aufweist. Die Spannvorrichtung (122) ist durch den mindestens einen elektromechanischen Aktor (134) spannbar. Weiterhin weist die portable Stechhilfe (110) mindestens einen mit dem mindestens einen elektromechanischen Aktor (134) verbundenen Langzeitenergiespeicher (144) zum Speichern elektrischer Energie auf, sowie eine von außen zugängliche Schnittstelle (148) zum Aufladen des Langzeitenergiespeichers (144). Weiterhin wird ein System (210) zur Gewinnung von flüssigen Proben, insbesondere zur Gewinnung von Blutstropfen zur Bestimmung von Blutglukosekonzentrationen, vorgeschlagen, welches mindestens eine erfindungsgemäße portable Stechhilfe (110) sowie eine Ladestation (212) zur Aufladung des mindestens einen Langzeitenergiespeichers (144) der portablen Stechhilfe (110) aufweist.
Description
- Gebiet der Erfindung
- Die Erfindung betrifft eine portable Stechhilfe zur Gewinnung von flüssigen Proben, insbesondere zur Gewinnung von Blutstropfen zur Bestimmung von Blutglukosekonzentrationen. Weiterhin betrifft die Erfindung ein System zur Gewinnung von flüssigen Proben, insbesondere zur Gewinnung von Blutstropfen zur Bestimmung von Blutglukosekonzentrationen, welches mindestens eine erfindungsgemäße portable Stechhilfe sowie eine Ladestation zur Aufladung mindestens eines Langzeitenergiespeichers der portablen Stechhilfe aufweist.
- Die Überwachung der Blutglukosekonzentration ist für Diabetiker ein essentieller Bestandteil des Tagesablaufs. Dabei muss die Blutglukosekonzentration schnell und einfach mehrmals am Tag bestimmt werden, um gegebenenfalls entsprechende medizinische Maßnahmen ergreifen zu können. Um den Tagesablauf des Diabetikers nicht mehr als nötig einzuschränken, werden dabei häufig entsprechende mobile Geräte eingesetzt, welche platzsparend und einfach zu handhaben sind, so dass die Blutglukosekonzentration beispielsweise am Arbeitsplatz oder auch in der Freizeit erfolgen kann.
- Die Messung der Blutglukosekonzentration erfordert im Wesentlichen zwei Verfahrensschritte: In einem ersten Schritt wird eine entsprechende flüssige Probe bereitgestellt. Dies erfolgt typischerweise dadurch, dass mittels eines sogenannten Lanzettensystems z. B. mittels einer von einem Federsystem angetriebenen Lanzettennadel ein Hautbereich des Patienten perforiert wird, wodurch ein Blutstropfen generiert wird. Für moderne Messsysteme genügt dabei typischerweise eine Blutmenge von ca. 1,5 μl, teilweise sogar Blutmengen unter 1 μl. Derartige Lanzettensysteme bzw. Stechhilfen sind aus dem Stand der Technik bekannt und sind in verschiedenen Ausführungsformen kommerziell erhältlich. Derartige Lanzettensysteme werden beispielsweise in
DE 103 02 501 A1 oder inDE 100 47 419 A1 beschrieben. Auch Stechhilfen mit Magazinsystemen zur Aufnahme und Ausgabe mehrerer Lanzetten sind aus diesen Druckschriften bekannt. - In einem zweiten Schritt wird dann der generierte Blutstropfen auf seine Blutglukosekonzentration hin analysiert. Dabei kommen in der Regel Diagnoseverfahren zum Einsatz, welche beispielsweise optische oder elektrochemische Messverfahren einsetzen. Ein Beispiel eines häufig eingesetzten Messverfahrens nutzt eine spezielle Art elektrochemischer Teststreifen, welche beispielsweise so aufgebaut sein können, dass eine vorgegebene Blutmenge über ein Kapillarsystem zu einem Elektrodensystem geführt wird. Bei diesem Elektrodensystem kann es sich z.B. um Goldelektroden handeln, welche mit einer Beschichtung versehen sind. Die Beschichtung enthält zumeist verschiedene Enzyme und sogenannte Mediatoren und bewirkt, dass sich innerhalb der Probe an den Elektroden Ladungsträger (beispielsweise in Form von Redoxmolekülen) bilden, deren Konzentration abhängig ist von der Blutglukosekonzentration. Die Konzentration dieser Ladungsträger kann mittels der Goldelektroden und einem geeigneten, dem Fachmann bekannten Messsystem beispielsweise mittels einer vergleichsweise einfachen Strom-Spannungs-Messung bestimmt werden, wodurch auf die Blutglukosekonzentration zurückgerechnet werden kann.
- Aus der US 2002/0170823 A1 ist ein derartiges Testgerät bekannt, welches für eine Mehr zahl von Stoffanalysen in Körperflüssigkeiten genutzt werden kann, beispielsweise zur Messung von Blutglukosekonzentrationen. Das beschriebene Messgerät weist ein ergonomisches Handgerät auf sowie eine Basisstation, wobei das Handgerät und die Basisstation über eine Schnittstelle Daten austauschen können. Das tragbare Handgerät wird durch eine Reihe von Lithium-Batterien mit Energie versorgt.
- Für den ersten oben beschriebenen Schritt, das Generieren eines Blutstropfens, ist bei Verwendung der aus dem Stand der Technik bekannten Systeme und Stechhilfen in der Regel zunächst ein manuelles Spannen des Lanzettensystems erforderlich. Typischerweise wird bei diesem manuellen Spannen ein Federsystem gespannt. Zu diesem Zweck ist üblicherweise eine Kraftaufwendung des Benutzers erforderlich. Diese Kraftaufwendung ist jedoch mit dem Nachteil verbunden, dass insbesondere Kinder oder motorisch eingeschränkte Menschen derartige Stechhilfen zumeist nicht ohne Hilfe alleine verwenden können oder die Verwendung derartiger Systeme mit erheblichen Unbequemlichkeiten ver bunden ist: Weiterhin ist bei manchen dieser Stechhilfe auch aufgrund des erforderlichen Spannvorgangs ein Einhandbetrieb nur bedingt möglich.
- Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System bereitzustellen, welches die beschriebenen Nachteile des Standes der Technik vermeidet. Insbesondere soll eine portable Stechhilfe zur Verfügung gestellt werden, welche auch für Kinder oder motorisch eingeschränkte Patienten leicht zu bedienen ist.
- Lösung
- Diese Aufgabe wird durch die Erfindung mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Der Wortlaut sämtlicher Ansprüche wird hiermit durch Bezugnahme zum Inhalt dieser Beschreibung gemacht.
- Es wird eine portable Stechhilfe zur Gewinnung von flüssigen Proben, insbesondere zur Gewinnung von Blutstropfen zur Bestimmung von Blutglukosekonzentrationen, vorgeschlagen. Weiterhin wird ein System zur Gewinnung von flüssigen Proben vorgeschlagen, welches eine erfindungsgemäße portable Stechhilfe aufweist sowie eine Ladestation zur Aufladung mindestens einen Langzeitenergiespeichers der portablen Stechhilfe.
- Die erfindungsgemäße portable Stechhilfe weist mindestens ein Lanzettensystem auf wobei das Lanzettensystem mindestens eine Lanzette und mindestens eine Spannvorrichtung zum Spannen des Lanzettensysteme aufweist. Bei diesem Lanzettensystem kann es sich beispielsweise um dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannte Lanzettensysteme handeln, beispielsweise Lanzettensysteme, deren Spannvorrichtung ein Federsystem aufweist (siehe beispielsweise
DE 100 47 419 A1 oderDE 103 02 501 A1 ). Auch bezüglich der Ausgestaltung der Lanzette ist die erfindungsgemäße portable Stechhilfe flexibel, so dass grundsätzlich beliebige, dem Fachmann bekannte Lanzetten eingesetzt werden können. Beispielsweise kann die Lanzette mindestens eine Lanzettennadel aufweisen, insbesondere eine Einweg-Lanzettennadel, welche aus hygienischen Gründen nach einem oder wenigen Einstichvorgängen gegen eine neue Lanzettennadel ausgetauscht wird. Anstelle von Lanzettennadeln kann die Lanzette auch analoge Ausgestaltungen aufweisen, beispielsweise prismenförmige scharfkantige Lanzetten oder Ähnliches. Insbesondere kann die portable Stechhilfe eine einzelne Lanzette oder auch eine Mehrzahl von Lanzetten auf weisen. In letzterem Fall wird vorteilhafter Weise ein Magazin zur Aufnahme und/oder Ausgabe von Lanzetten eingesetzt. Ein derartiges Magazin ist beispielsweise inDE 103 02 501 A1 beschrieben. - Weiterhin weist die portable Stechhilfe mindestens einen elektromechanischen Aktor auf, wobei die Spannvorrichtung durch den mindestens einen elektromechanischen Aktor gespannt werden kann. Dieser mindestens eine elektromechanische Aktor weist vorteilhafter Weise mindestens einen Elektromotor auf, beispielsweise einen Gleichstrommotor. Auch andere elektromechanische Aktoren sind möglich, beispielsweise magnetische Systeme (z.B. Elektromagnete) oder Piezo-Systeme. Der mindestens eine elektromechanische Aktor kann beispielsweise direkt oder über ein oder mehrere Getriebe mit dem mindestens einen Lanzettensystem verbunden sein, insbesondere mit der mindestens einen Spannvorrichtung. Dieses Getriebe kann beispielsweise einen Antrieb über einen oder mehrere Antriebsriemen oder über ein oder mehrere Zahnräder aufweisen.
- Weiterhin weist die portable Stechhilfe mindestens einen mit dem mindestens einen elektromechanischen Aktor verbundenen wiederaufladbaren Langzeitenergiespeicher zum Speichern elektrischer Energie auf. Unter einem Langzeitenergiespeicher soll dabei insbesondere ein Energiespeicher zum Speichern elektrischer Energie verstanden werden, welcher eine Ladung bzw. elektrische Energie bei fehlender elektrischer Belastung auch noch nach Tagen nahezu unverändert hält. Insbesondere soll die elektrische Energie bzw. Ladung ohne Belastung innerhalb von ca. drei Tagen auf nicht weniger als 40 Prozent der ursprünglichen Energie bzw. Ladung abgefallen sein. Bei diesem Langzeitenergiespeicher kann es sich beispielsweise um eine Batterie handeln. Als besonders vorteilhaft hat es sich dabei erwiesen, wenn Akkumulatoren, insbesondere Lithium-Ionen-Akkumulatoren, und/oder Lithium-Polymer-Akkumulatoren zum Einsatz kommen. Auch Nickel-Cadmium-Akkumulatoren und/oder Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren (NimH) sind einsetzbar. Grundsätzlich sind jedoch auch weitere Typen von Akkumulatoren zusätzlich oder alternativ einsetzbar. So lassen sich beispielsweise auch Kondensatoren mit Langzeit-Speicherwirkung einsetzen, beispielsweise sogenannte „Supercaps" (auch Ultra-Capacitors genannt). Diesen Supercaps ist, ähnlich zu Batterien oder Akkumulatoren, eine gespeicherte elektrische Energie auch teilweise entnehmbar, und die Selbstentladung dieser Bauelemente ist sehr gering. Typische Supercaps besitzen nach 30 Tagen ohne Belastung noch ca. 60–70% ihrer ursprünglichen Ladung. Derartige Bauelemente weisen gegenüber herkömmlichen Akkumulatoren insbesondere auch den Vorteil einer schnellen Aufladbarkeit auf.
- Die portable Stechhilfe weist weiterhin mindestens eine von außen zugängliche Schnittstelle auf, wobei der mindestens eine Langzeitenergiespeicher zum Speichern elektrischer Energie mit der mindestens einen Schnittstelle verbunden oder verbindbar ist und über die mindestens eine Schnittstelle mit elektrischer Energie aufladbar ist. Bei dieser mindestens einen Schnittstelle kann es sich beispielsweise um eine oder mehrere Elektroden, beispielsweise Metallelektroden, handeln, welche auf der Außenseite des Gehäuses angeordnet ist bzw. sind. Diese Metallelektroden können dann mit einer entsprechenden Gegenschnittstelle (z. B. einer Ladeschnittstelle bzw. Ladestation, siehe unten) mit elektrischer Energie beaufschlagt werden, z.B. durch Anschluss an eine entsprechende Spannungsquelle. Auf diese Weise lässt sich beispielsweise in regelmäßigen Abständen der mindestens eine Langzeitenergiespeicher der portablen Stechhilfe wieder aufladen.
- Alternativ oder zusätzlich kann die mindestens eine Schnittstelle auch eine Vorrichtung zur induktiven Aufladung des mindestens einen Langzeitspeichers aufweisen. Beispielsweise kann die mindestens eine Schnittstelle eine mit dem mindestens einen Langzeitspeicher elektrisch verbundene Sekundärspule eines Transformators und einen Transformatorkern aufweisen, so dass im Wesentlichen durch Aufbringen einer Primärspule auf den Transformatorkern und Anlegen einer Wechselspannung an diese Primärspule der mindestens eine Langzeitspeicher induktiv aufgeladen werden kann. Beispielsweise kann diese Primärspule Bestandteil einer Ladestation sein, in welche die portable Stechhilfe eingesteckt werden kann.
- Das Aufladen kann beispielsweise erfolgen, wenn eine Ladezustandsanzeige anzeigt, dass ein Minimalladezustand des mindestens einen Langzeitenergiespeichers unterschritten ist. Als besonders vorteilhaft hat es sich daher erwiesen, wenn die portable Stechhilfe eine Ladezustandsanzeige zum Anzeigen eines elektrischen Ladezustands des mindestens einen Langzeitenergiespeichers zum Speichern elektrischer Energie aufweist. Derartige Ladezustandsanzeigen sind dem Fachmann bekannt und können beispielsweise einfache optische und/oder akustische Anzeigen aufweisen. Insbesondere kann die Ladezustandsanzeige eine optische Segmentanzeige aufweisen, beispielsweise in Form einer oder mehrerer Leuchtdioden, welche den Ladezustand des mindestens einen Langzeitenergiespeichers anzeigt. Weiterhin kann beispielsweise auch eine Warnmeldung an einen Benutzer der portablen Stechhilfe ausgegeben werden, insbesondere eine Warnmeldung in Form eines optischen oder akustischen Signals, wenn der Ladezustand des mindestens einen Langzeitenergiespeichers einen vorgegebenen Minimalladezustand erreicht oder unterschreitet. So kann der Benutzer gewarnt werden, wenn der Ladezustand des mindestens einen Langzeitenergiespeichers nicht mehr ausreicht, um einen Spannvorgang des Lanzettensystems zu be wirken, oder auch bereits, wenn der Ladezustand nur noch für wenige Spannvorgänge (beispielsweise ausreichend für eine tägliche Anzahl an Blutglukosemessungen) ausreicht. Auf diese Weise wird z. B. verhindert, dass der Benutzer bzw. Patient unterwegs (beispielsweise in der Freizeit oder in der Arbeit) aufgrund eines unerwartet erschöpften Langzeitenergiespeichers der portablen Stechhilfe keine Blutglukosemessung durchführen kann.
- Die erfindungsgemäße portable Stechhilfe weist gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Stechhilfen eine Reihe von Vorteilen auf. Insbesondere ist bei der erfindungsgemäßen portablen Stechhilfe kein mechanischer Kraftaufwand durch den Benutzer mehr erforderlich, da das mindestens eine Lanzettensystem der portablen Stechhilfe mittels des mindestens einen elektromechanischen Aktors gespannt wird. Daher ist die erfindungsgemäße portable Stechhilfe auch durch motorisch eingeschränkte Patienten oder durch Kinder komfortabel benutzbar. Auch ein Einhandbetrieb der erfindungsgemäßen portablen Stechhilfe ist problemlos möglich. Unterschreitet der Ladezustand des mindestens einen Langzeitenergiespeichers, insbesondere eines Akkumulators, einen vorgegebenen Minimalwert, so wird der Benutzer bzw. Patient entsprechend gewarnt, so dass der mindestens eine Langzeitenergiespeicher entweder aufgeladen oder ausgetauscht werden kann. Zusätzlich kann optional auch eine Vorrichtung vorgesehen sein, mittels derer die Spannvorrichtung manuell spannbar ist, so dass auch bei entleertem oder nahezu entleertem Langzeitenergiespeicher noch ein Spannen des Lanzettensystems möglich ist, diesmal jedoch unter mechanischem Kraftaufwand des Patienten.
- Insbesondere kann die portable Stechhilfe auch so ausgestaltet sein, dass mindestens ein Spannzustandssensor vorgesehen ist, welcher mindestens einen Spannzustand der Spannvorrichtung der portablen Stechhilfe erfasst. Weiterhin können Mittel vorgesehen sein, beispielsweise eine entsprechende elektronische Vorrichtung (z.B. ein Mikrocomputer oder andere elektronische Komponenten), welche den erfassten Spannzustand der Spannvorrichtung analysieren. In Abhängigkeit von dem erfassten Spannzustand des Lanzettensystems kann dann ein Spannvorgang ausgelöst werden. Wird beispielsweise festgestellt, dass sich das Lanzettensystem in einem ungespannten Zustand befindet (z.B. nach einem Auslösen des Lanzettensystems), kann die mindestens eine Spannvorrichtung automatisch wieder gespannt werden. Die portable Stechhilfe ist somit wieder betriebsbereit. Ein weiterer Nutzereingriff ist nicht erforderlich. Diese Weiterbildung der Erfindung ist insbesondere vorteilhaft in Kombination mit der oben beschriebenen Ausgestaltung, bei der die portable Stechhilfe ein Magazin zur Aufnahme einer Mehrzahl von Lanzetten aufweist. Das System kann dann beispielsweise so ausgestaltet sein, dass automatisch bei jedem Spannvorgang des Lanzettensystems eine neue Lanzette ausgewählt wird, wodurch eine unhy gienische Mehrfachnutzung derselben Lanzette vermieden werden kann. Alternativ kann die Auswahl der Lanzette auch manuell durch einen Benutzer erfolgen, beispielsweise über einen entsprechenden Drehknopf am Magazin.
- Diese Erfindung ist besonders vorteilhaft erweiterbar, indem die erfindungsgemäße portable Stechhilfe in einem System zur Gewinnung von flüssigen Proben, insbesondere zur Gewinnung von Blutstropfen zur Bestimmung von Blutglukosekonzentrationen, eingesetzt wird, welches neben mindestens einer erfindungsgemäßen portablen Stechhilfe weiterhin eine Ladestation zur Aufladung des mindestens einen Langzeitenergiespeichers zum Speichern elektrischer Energie der mindestens einen portablen Stechhilfe aufweist. Dabei können eine oder auch mehrere portable Stechhilfen mit einer Ladestation verbunden werden. Derartige Ladestationen (auch Docking Stations genannt) sind aus verschiedenen Bereichen des Standes der Technik bekannt. Neben der bereits oben beschriebenen Basisstation der US 2002/0170823 A1 sind derartige Systeme beispielsweise auch aus der
US 6,524,240 B1 zum Aufladen tragbarer medizinischer Geräte bekannt. Ein Beispiel einer elektronischen Schaltung derartiger Ladestationen, welche verhindert, dass beim Fließen eines Ladestromes ein in die Ladestation eingesetztes portables Gerät in Betrieb gesetzt wird, ist beispielsweise aus derDE 40 36 479 A1 bekannt. - Beispielsweise kann die Ladestation mindestens eine Ladeschnittstelle aufweisen, welche mit mindestens einer elektrischen Energiequelle verbunden ist oder verbindbar ist. Diese Verbindung kann beispielsweise auch über einen oder mehrere Schalter (beispielsweise Wahlschalter oder Ein-/Aus-Schalter) sowie über eine elektronische Schaltung erfolgen, so dass beispielsweise auch eine entsprechende Spannungstransformation, ein Überspannungsschutz und/oder eine entsprechende Zeitschaltung eingesetzt werden kann, wodurch die Handhabung des Systems einfach und sicher ausgestaltet werden kann. Die mindestens eine portable Stechhilfe soll derart mit der Ladestation verbindbar sein, dass die mindestens eine Ladeschnittstelle mit der mindestens einen Schnittstelle der portablen Stechhilfe verbunden ist. Diese Verbindung zwischen der portablen Stechhilfe und der Ladestation kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die portable Stechhilfe in eine entsprechende Aussparung der Ladestation eingesetzt wird, wobei vorteilhafter Weise die mindestens eine portable Stechhilfe beim Einsetzen so ausgerichtet wird, dass die mindestens eine Schnittstelle der portablen Stechhilfe in elektrischem Kontakt mit der mindestens einen Ladeschnittstelle der Ladestation steht.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher beschrieben. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Die Ausführungsbeispiele sind in den Figuren schematisch dargestellt. Gleiche Bezugsziffern in den einzelnen Figuren bezeichnen dabei gleiche oder funktionsgleiche bzw. hinsichtlich ihrer Funktion einander entsprechende Elemente.
- Im Einzelnen zeigt:
-
1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen portablen Stechhilfe mit geöffnetem Gehäuse; -
2 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Systems zur Gewinnung von flüssigen Proben mit einer portablen Stechhilfe gemäß1 und einer Ladestation; -
3 eine Draufsicht einer Ladestation des Ausführungsbeispiels gemäß2 ; und -
4 einen schematischen Ablaufplan eines Verfahrens zur Gewinnung von Blutstropfen zur Bestimmung von Blutglukosekonzentrationen. - In
1 ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen portablen Stechhilfe110 in perspektivischer Ansicht dargestellt. Die portable Stechhilfe110 weist ein Gehäuse112 auf, welches in der Darstellung gemäß1 zu Anschauungszwecken geöffnet ist. Zum Öffnen des Gehäuses112 kann ein Gehäusedeckel114 (siehe z.B.2 ) vom restlichen Gehäuse112 entfernt werden, indem entsprechende Schrauben116 (siehe ebenfalls2 ) gelöst werden, welche den Gehäusedeckel114 über entsprechende Gewindebohrungen118 mit dem restlichen Gehäuse112 verbinden. - Die portable Stechhilfe
110 weist weiterhin ein Lanzettensystem120 auf. Die Ausgestaltung und Funktionsweise dieses Lanzettensystems120 kann beispielsweise analog zu der inDE 102 23 558 A1 offenbarten Ausgestaltung eines Lanzettensystems120 erfolgen. Auch andere Ausgestaltungen von Lanzettensystemen120 sind einsetzbar, beispielsweise eine Ausgestaltung gemäß dem inDE 103 12 357 A1 offenbarten Lanzettensystem120 . - Das Lanzettensystem
120 weist eine Spannvorrichtung122 und einen Auslöseknopf124 auf. Weiterhin weist das Lanzettensystem120 ein Trommelmagazin126 (in1 weit gehend verdeckt) zur Aufnahme mehrerer Einweg-Lanzetten128 auf. Ein derartiges Trommelmagazin126 ist in derDE 103 02 501 A1 beschrieben. Weiterhin weist das Lanzettensystem120 eine drehbar gelagerte Lanzettenkappe130 auf, in deren (in1 nicht zu erkennender) Vorderseite ein Austrittsloch für die Lanzette128 angebracht ist. Die Lanzettenkappe130 ist abnehmbar ausgestaltet, so dass durch Abnehmen der Lanzettenkappe130 das Trommelmagazin126 ausgewechselt werden kann. Durch Verdrehen der Lanzettenkappe130 kann weiterhin die Einstechtiefe der Lanzetten128 eingestellt werden. Mittels eines Drehknopfes132 am der Lanzettenkappe130 entgegengesetzten Ende des Lanzettensystems120 kann das Trommelmagazin126 eingestellt und somit eine neue, unbenutzte Einweg-Lanzette128 ausgewählt werden. In diesem Ausführungsbeispiel erfolgt die Auswahl einer Einweg-Lanzette128 manuell durch den Benutzer. Alternativ kann auch eine Vorrichtung vorgesehen sein, mittels derer automatisch nach jedem Einstechvorgang eine neue Einweg-Lanzette128 aus dem Trommelmagazin126 ausgewählt wird. - Weiterhin weist die portable Stechhilfe
110 in dem Ausführungsbeispiel gemäß1 einen Gleichstrommotor134 auf. Dieser Gleichstrommotor134 ist über ein in diesem Beispiel zwei Zahnräder138 ,140 aufweisendes Getriebe136 mit der Spannvorrichtung122 des Lanzettensystems120 verbunden. Somit lässt sich mittels des Gleichstrommotors134 die Spannvorrichtung122 des Lanzettensystems120 spannen. Wie oben bereits beschrieben, lassen sich anstelle des Gleichstrommotors134 auch andere elektromechanische Aktoren einsetzen, beispielsweise magnetische Aktoren, Piezo-Aktoren oder auch komplexere Typen von Motoren, beispielsweise Schrittmotoren. - Weiterhin weist die portable Stechhilfe
110 einen Spannzustandssensor142 auf, welcher einen Spannzustand der Spannvorrichtung122 des Lanzettensystems120 erfassen kann. In diesem Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem Spannzustandssensor142 um einen Sensor, welcher eine Position des Zahnrads140 des Getriebes136 erfasst und über diese Position eine Information darüber gewinnt, ob die Spannvorrichtung122 gespannt ist oder nicht. Dieser Spannzustandssensor kann beispielsweise auch Bestandteil des Gleichstrommotors134 sein, wobei beispielsweise eine Winkelstellung des Gleichstrommotors134 ermittelt wird, wodurch wiederum auf eine Winkelstellung der Zahnräder138 ,140 und/oder des Getriebes136 zurück geschlossen werden kann. Besonders einfach ist die Erfassung eines Spannungszustands, wenn anstelle eines einfachen Gleichstrommotors134 ein Schrittmotor eingesetzt wird. Derartige Schrittmotoren sind jedoch vergleichsweise aufwändig. Anstelle eines einzelnen Zustandsensors142 lassen sich auch mehrere Spannzustandssensoren142 einsetzen, beispielsweise zwei Spannzustandssensoren142 , wobei beispielsweise ein erster Spannzustandssensor142 einen gespannten Zustand der Spann vorrichtung122 detektiert und ein zweiter Spannzustandssensor142 einen ungespannten Zustand der Spannvorrichtung122 . - Weiterhin weist die Portable Stechhilfe
110 einen Lithium-Ionen-Akkumulator144 sowie eine elektronische Steuerplatine146 auf. Der Lithium-Ionen-Akkumulator144 versorgt den Gleichstrommotor134 und die elektronische Steuerplatine146 mit elektrischer Energie. Aufgrund der hohen Energiedichte des Lithium-Ionen-Akkumulators144 sind bei minimaler Akkumulatorgröße typischerweise bis zu ca. einhundert Spannvorgänge der Spannvorrichtung122 durch den Gleichstrommotor134 möglich. Weiterhin ist die Selbstentladung derartiger Lithium-Ionen-Akkumulatoren144 vergleichsweise gering. Insgesamt bewirkt dies, dass bei durchschnittlicher Verwendung der portablen Stechhilfe110 (typischer Weise zwischen fünf und fünfzehn Mal pro Tag) ein elektrisches Aufladen des Lithium-Ionen-Akkumulators144 in wöchentlichem Rhythmus oder seltener ausreichend ist. - Die elektronische Steuerplatine
146 der portablen Stechhilfe110 ist in diesem Ausführungsbeispiel so ausgestaltet, dass der vom Spannzustandssensor142 erfasste Spannzustand der Spannvorrichtung122 zum automatischen Spannen des Lanzettensystems120 genutzt wird. Sobald der Spannzustandssensor142 detektiert, dass sich die Spannvorrichtung122 des Lanzettensystems120 in ungespanntem Zustand befindet (z.B. nach dem Auslösen des Lanzettensystems120 ) so wird von der elektronischen Steuerplatine146 automatisch der Gleichstrommotor134 entsprechend in Betrieb gesetzt, sodass die Spannvorrichtung122 wieder gespannt wird und die Portable Stechhilfe110 somit wieder betriebsbereit ist. Auch andere Ausgestaltungen der portablen Stechhilfe110 sind möglich, beispielsweise der Gestalt, dass ein Spannvorgang der Spannvorrichtung122 über den Gleichstrommotor134 erst durch eine entsprechende Aktion eines Benutzers ausgelöst wird, beispielsweise durch Betätigen eines entsprechenden Eingabeknopfes auf einer Oberfläche der portablen Stechhilfe110 . - Weiterhin weist die Portable Stechhilfe
110 im Ausführungsbeispiel gemäß1 eine Schnittstelle148 auf, welche in diesem Ausführungsbeispiel auf der elektronischen Steuerplatine146 angeordnet ist und bei geschlossenem Zustand des Gehäuses112 durch den Gehäusedeckel114 hindurchragt und somit von außen zugänglich und kontaktierbar ist. Diese Schnittstelle148 kann insbesondere einen oder mehrere Metallkontakte aufweisen. Über diese Schnittstelle148 kann der Lithium-Ionen-Akkumulator144 elektrisch aufgeladen werden. Weiterhin ist auch eine Ausgestaltung der portablen Stechhilfe110 möglich, bei der Informationen über die Schnittstelle148 ausgetauscht werden können, beispiels weise um die elektronische Steuerplatine146 mit Informationen über den Patienten (z.B. Informationen über eine Einstechtiefe des Lanzettensystems120 ) zu versorgen. - In
2 ist eine Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Systems210 zur Gewinnung von flüssigen Proben, insbesondere zur Gewinnung von Blutstropfen zur Bestimmung von Blutglukosekonzentrationen, dargestellt. Das System210 weist eine portable Stechhilfe110 gemäß dem in1 dargestellten Ausführungsbeispiel (in dieser Darstellung mit geschlossenem Gehäusedeckel114 ) sowie eine Ladestation212 auf. In dieser Darstellung ist die portable Stechhilfe110 in eine entsprechend geformte Aussparung214 der Ladestation212 eingesetzt. In3 ist diese Ladestation212 noch einmal in Draufsicht dargestellt, wobei die Aussparung214 deutlich zu erkennen ist. Die Ladestation212 weist ein Gehäuse216 auf, in welches die Aussparung214 eingelassen ist, welche derart ausgestaltet ist, dass das Gehäuse112 der portablen Stechhilfe110 derart in die Ladestation212 eingesetzt werden kann, dass die Schnittstelle148 der portablen Stechhilfe110 bei in die Ladestation212 eingesetzter portabler Stechhilfe110 in elektrischem Kontakt ist mit einer Ladeschnittstelle310 der Ladestation212 . Die Ladeschnittstelle310 steht wiederum in Verbindung mit einem Netzanschluss218 . Diese Verbindung zwischen Ladeschnittstelle310 und Netzanschluss218 erfolgt vorteilhafter Weise nicht direkt, sondern über eine entsprechende elektronische Schaltung, welche insbesondere beispielsweise Schalter, einen Überspannungsschutz, einen Spannungstransformator und/oder andere elektronische Bauelemente aufweisen kann. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass bei in die Ladestation212 eingesetzter portabler Stechhilfe110 der Lithium-Ionen-Akkumulator144 der portablen Stechhilfe110 optimal elektrisch aufgeladen und nicht durch falsche Handhabung oder elektrische Störungen (z. B. Netzschwankungen oder Kurzschlüsse) beschädigt wird. - Weiterhin ist die Ladestation
212 mit einer ebenen Unterseite220 versehen, so dass die Ladestation212 auch mit eingesetzter portabler Stechhilfe110 sicher und ohne Kippgefahr auf ebene Oberflächen positioniert werden kann. Auch Ladestationen212 mit mehreren Aussparungen214 und Ladeschnittstellen310 zum gleichzeitigen Aufladen mehrerer portabler Stechhilfen110 sind möglich, welche beispielsweise im Krankenhausbetrieb eingesetzt werden können. - Weiterhin ist in
2 zu erkennen, dass die portable Stechhilfe110 in diesem Ausführungsbeispiel auf ihrem Gehäusedeckel114 eine Ladezustandsanzeige222 aufweist. Diese Ladezustandsanzeige222 , welche auch an anderen Stellen auf dem Gehäuse112 positioniert sein kann, ist in diesem Ausführungsbeispiel als Segmentanzeige mit fünf Leuchtdiodensegmenten ausgestaltet, wobei z. B. ein Aufleuchten aller fünf Leuchtdiodensegmente dem höchsten Ladezustand des Lithium-Ionen-Akkumulators144 entspricht, ein Aufleuchten keines der Segmente der Ladezustandsanzeige222 einem Ladezustand, in welchem der Lithium-Ionen-Akkumulator144 vollständig entleert ist. Die Leuchtdiodensegmente können beispielsweise auch verschiedenfarbig ausgestaltet sein, um einen Benutzer auf einen niedrigen Ladezustand hinzuweisen. Auch andere Ausgestaltungen der Ladezustandsanzeige222 sind möglich (siehe oben). Insbesondere kann die Ladezustandsanzeige222 von der elektronischen Steuerplatine146 angesteuert werden. - In
4 ist schließlich ein schematischer Ablaufplan einer möglichen Ausgestaltung eines Verfahrens zur Gewinnung von flüssigen Proben, insbesondere zur Gewinnung von Blutstropfen zur Bestimmung von Blutglukosekonzentrationen, dargestellt, wobei insbesondere ein System210 zur Gewinnung von flüssigen Proben gemäß dem Ausführungsbeispiel gemäß2 zum Einsatz kommt. Die in4 dargestellten Verfahrensschritte müssen nicht notwendiger Weise in der abgebildeten Reihenfolge durchgeführt werden. Auch können weitere, nicht dargestellte Verfahrensschritte durchgeführt werden. - In einem ersten Verfahrensschritt
410 wird eine Einweg-Lanzette128 ausgewählt, was beispielsweise mittels eines Drehknopfes132 einer portablen Stechhilfe110 gemäß dem Ausführungsbeispiel in1 erfolgen kann. In einem zweiten Verfahrensschritt412 wird dann mittels eines Spannzustandssensors142 ein Spannzustand einer Spannvorrichtung122 eines Lanzettensystems120 erfasst. Anschließend wird in Verfahrensschritt414 der erfasste Spannzustand überprüft. Wird festgestellt (Verfahrensschritt416 ), dass die Spannvorrichtung122 sich in einem ungespannten Zustand befindet, so wird Verfahrensschritt418 durchgeführt, in welchem mittels des Gleichstrommotors134 die Spannvorrichtung122 des Lanzettensystems120 gespannt wird. Wird hingegen in Verfahrensschritt414 festgestellt, dass sich die Spannvorrichtung122 bereits in gespanntem Zustand befindet (Verfahrensschritt420 ), so wird Verfahrensschritt418 (Spannen des Lanzettensystems120 ) übersprungen. Anschließend ist in beiden Fällen das Lanzettensystem120 betriebsbereit, und das Lanzettensystem120 kann (beispielsweise durch Betätigen des Auslöseknopfes124 ) ausgelöst werden (Verfahrensschritt422 ). - Alternativ oder zusätzlich zu dem in
4 dargestellten Verfahrensablauf kann das Erfassen des Spannungszustands in Verfahrensschritt412 und die Überprüfung des Spannungszustandes in Verfahrensschritt414 auch kontinuierlich oder z.B. in regelmäßigen Abständen erfolgen, so dass durch diese kontinuierliche Überprüfung das Lanzettensystem120 ständig in gespanntem Zustand gehalten wird. Alternativ kann, wie oben bereits be schrieben, das Spannen418 des Lanzettensystems auch ausgelöst durch eine entsprechende Eingabe eines Benutzers erfolgen. - Anschließend wird in Verfahrensschritt
424 ein Ladezustand des Lithium-Ionen-Akkumulators144 erfasst. Dieses Erfassen des Ladezustands in Verfahrensschritt424 muss nicht notwendiger Weise erst nach dem Auslösen422 des Lanzettensystems120 erfolgen, sondern die Ladezustandserfassung kann auch beispielsweise kontinuierlich oder in regelmäßigen Abständen oder an anderen Stellen im Verfahrensablauf erfolgen. Der Ladezustand wird in Verfahrensschritt426 , beispielsweise mittels der Ladezustandsanzeige222 , einem Benutzer der portablen Stechhilfe110 angezeigt. Zusätzlich oder alternativ kann in Verfahrensschritt428 eine Abfrage durchgeführt werden, in welcher überprüft wird, ob der Ladezustand einen vorgegebenen Minimalladezustand unterschreitet. Ist dies der Fall (Verfahrensschritt430 ), so wird in Verfahrensschritt432 eine Warnmeldung an einen Benutzer ausgegeben, beispielsweise in Form eines akustischen oder optischen Warnsignals. Anschließend erfolgt in Verfahrensschritt434 eine Aufladung des Lithium-Ionen-Akkumulators144 mit der portablen Stechhilfe110 , beispielsweise indem die portable Stechhilfe110 entsprechend der Darstellung gemäß2 in die Ladestation212 eingesetzt wird, wobei die Ladestation212 über den Netzanschluss218 mit elektrischer Energie versorgt wird. -
- 110
- portable Stechhilfe
- 112
- Gehäuse
- 114
- Gehäusedeckel
- 116
- Schrauben
- 118
- Gewindebohrungen
- 120
- Lanzettensystem
- 122
- Spannvorrichtung
- 124
- Auslöseknopf
- 126
- Trommelmagazin
- 128
- Einweg-Lanzetten
- 130
- Lanzettenkappe
- 132
- Drehknopf
- 134
- Gleichstrommotor
- 136
- Getriebe
- 138
- Zahnrad
- 140
- Zahnrad
- 142
- Spannzustandssensor
- 144
- Lithium-Ionen-Akkumulator
- 146
- elektronische Steuerplatine
- 148
- Schnittstelle
- 210
- System zur Gewinnung von flüssigen Proben
- 212
- Ladestation
- 214
- Aussparung
- 216
- Gehäuse der Ladestation
- 218
- Netzanschluss
- 220
- ebene Unterseite
- 222
- Ladezustandsanzeige
- 410
- Auswahl einer Lanzette
- 412
- Erfassen eines Spannzustandes
- 414
- Überprüfung des Spannzustandes
- 416
- ungespannter Zustand
- 418
- Spannen des Lanzettensystems
- 420
- gespannter Zustand
- 422
- Auslösen des Lanzettensystems
- 424
- Erfassen eines Ladezustands
- 426
- Anzeigen des Ladezustands
- 428
- Überprüfung, ob Minimalladezustand unterschritten
- 430
- Minimalladezustand unterschritten
- 432
- Ausgabe Warnmeldung
- 434
- Aufladen
Claims (10)
- Portable Stechhilfe (
110 ) zur Gewinnung von flüssigen Proben, insbesondere zur Gewinnung von Blutstropfen zur Bestimmung von Blutglukosekonzentrationen, mit mindestens einem Lanzettensystem (120 ), wobei das mindestens eine Lanzettensystem (120 ) mindestens eine Lanzette (128 ) und mindestens eine Spannvorrichtung (122 ) zum Spannen des Lanzettensystems (120 ) aufweist, gekennzeichnet durch – mindestens einen elektromechanischen Aktor (134 ), wobei die Spannvorrichtung (122 ) durch den mindestens einen elektromechanischen Aktor (134 ) spannbar ist; – mindestens einen mit dem mindestens einen elektromechanischen Aktor (134 ) verbundenen wiederaufladbaren Langzeitenergiespeicher (144 ) zum Speichern elektrischer Energie, insbesondere einen Lithium-Ionen-Akkumulator (144 ) und/oder einen Lithium-Polymer-Akkumulator; und – mindestens eine von außen zugängliche Schnittstelle (148 ), wobei der mindestens eine Langzeitenergiespeicher (144 ) zum Speichern elektrischer Energie mit der mindestens einen Schnittstelle (148 ) verbunden oder verbindbar ist und über die mindestens eine Schnittstelle (148 ) mit elektrischer Energie aufladbar ist, insbesondere mittels einer Ladestation (212 ). - Portable Stechhilfe (
110 ) gemäß dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine elektromechanische Aktor (134 ) mindestens einen Elektromotor (134 ) aufweist. - Portable Stechhilfe (
110 ) gemäß dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Elektromotor (134 ) mindestens einen Gleichstrommotor (134 ) aufweist. - Portable Stechhilfe (
110 ) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung (122 ) ein Federsystem aufweist. - Portable Stechhilfe (
110 ) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen Spannzustandssensor (142 ) zum Erfassen mindestens eines Spannzustandes der Spannvorrichtung (122 ). - Portable Stechhilfe (
110 ) gemäß dem vorhergehenden Anspruch mit zusätzlich Mitteln (146 ) zum Auslösen eines Spannvorgangs des Lanzettensystems (120 ) in Abhängigkeit von dem erfassten Spannzustand der Spannvorrichtung (122 ). - Portable Stechhilfe (
110 ) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche mit zusätzlich einem Magazin (126 ) zur Aufnahme und/oder Ausgabe einer Mehrzahl von Lanzetten (128 ). - Portable Stechhilfe (
110 ) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche mit mindestens einer Ladezustandsanzeige (222 ) zum Anzeigen eines elektrischen Ladezustands des mindestens einen Langzeitenergiespeichers (144 ) zum Speichern elektrischer Energie. - System (
210 ) zur Gewinnung von flüssigen Proben, insbesondere zur Gewinnung von Blutstropfen zur Bestimmung von Blutglukosekonzentrationen, mit mindestens einer portablen Stechhilfe (110 ) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche sowie einer Ladestation (212 ) zur Aufladung des mindestens einen Langzeitenergiespeichers (144 ) zum Speichern elektrischer Energie der mindestens einen portablen Stechhilfe (110 ). - System (
210 ) zur Gewinnung von flüssigen Proben gemäß dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladestation (212 ) mindestens eine Ladeschnittstelle (310 ) aufweist, wobei die mindestens eine Ladeschnittstelle (310 ) mit mindestens einer elektrischen Energiequelle verbunden oder verbindbar ist und wobei die mindestens eine portable Stechhilfe (110 ) derart mit der Ladestation (212 ) verbindbar ist, dass die mindestens eine Ladeschnittstelle (310 ) mit mindestens einer Schnittstelle (148 ) der portablen Stechhilfe (110 ) verbunden ist.
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