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Die
Erfindung betrifft eine flächiche
UV-Lichtquelle gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches eins.
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Flächige UV-Lichtquellen
werden u. a. in der Druckindustrie verwendet, um UV-härtbare Druckfarben
zu trocknen. Derartige Trockner umfassen Quecksilber-Dampflampen.
Zum Betreiben derartiger Quecksilber-Dampflampen sind teure und
sperrige Netzgeräte
notwendig, welche eine hohe Zündspannung
eine Brennspannung bereitstellen müssen. Typischerweise enthalten
derartige Netzgeräte große Drosseln
und Kondensatoren.
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Es
sind ferner flächige
UV-Lichtquellen bekannt, die z. B. in Bräunungsbänken verwendet werden. Sie
umfassen eine Mehrzahl parallel zueinander verlaufender Leuchtröhren. Mit
solchen flächigen UV-Lichtquellen
kann man jedoch nicht die Strahlungsintensität erzeugen, die für gewerbliche
Zwecke, insbesondere das Trocknen von UV-Druckfarben notwendig sind.
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Es
gibt mittlerweise UV-emittirende Leuchtdioden (UV-LED). Durch die
vorliegende Erfindung soll eine flächige UV-Lichtquelle auf der Basis derartiger UV-LEDs
geschaffen werden.
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Diese
Aufgabe ist erfindungsgemäß gelost durch
eine UV-Lichtquelle mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
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Vorteilhafte
Weiterbildung der Erfindung sind in Unter ansprüchen angegeben.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
2 ist im Hinblick auf das Erreichen einer hohen Strahlungsdichte
und auf Gleichförmigkeit
des erzeugten Strahlungsfeldes von Vorteil.
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Mit
der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 3 wird eine weitere
Vergleichmäßigung des Strahlungsfeldes
erzielt.
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Auch
die Weiterbildungen der Erfindung gemäß den Ansprüchen 4 bis 9 dienen der Vergleichmäßigung der
Energiedichte im Strahlungsfeld.
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Gemäß Anspruch
4 erhält
man eine Streuung von UV-Licht, gemäß den Ansprüchen 5 und 6 eine Vergleichmäßigung durch
kleine konvexe oder konkave Hohlspiegel. Dabei ist die Brennweite
der letzteren so gewählt,
daß der
Brennpunkt weit von der Ebene der zu beleuchtenden Fläche entfernt
ist, so daß auch
der konkave Spiegel im Effekt eine Aufweitung eines auf ihn fallenden
Teil-Lichtbündels
bewirkt.
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Typischerweise
haben Leuchtdioden auf ihrer Achse die höchste Strahlungsdichte. Mit
der Weiterbildung er Erfindung gemäß Anspruch 8 wird ein Verschmieren
der Energie von der Achse einer LED in die von der Achse beabstandeten
Raumbereiche erhalten.
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Dabei
erfolgt bei einer Lichtquelle gemäß Anspruch 9 das Umverlagern
von Energie von der Strahlachse zu anderen Raumbereichen gezielt durch
vor den LEDs auf deren Achse angeordnete Streuelemente. Diese können z.B.
Teilverspiegelungen aufweisen, deren Abfall in radialer Richtung
gemäß Anspruch
10 so gewählt
ist, daß man
unter Berücksichtigung
der Strahlungscharakteristik der LED hinter dem Streuelement im
wesentlichen gleiche Energiedichte erhält.
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Für manche
Verwendungszwecke ist es vorteilhaft, eine UV-Behandlung mit unterschiedlichen Wellenlängen vorzunehmen,
z. B. um eine Druckfarbe zunächst
nur anzutrocknen und dann im Volumen durchzuhärten oder um verschiedene Initiatoren
zu aktivieren. Dies ist mit einer Lichtquelle gemäß Anspruch
11 möglich.
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Dabei
ist mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 12 gewährleistet,
daß bei
Verwendung der UV-Lichtquelle
zum Behandeln von bewegten Werkstücken die transversal zur Bewegungsrichtung
liegenden Oberflächenbereiche
des Werkstückes
in gleicher Weise mit UV-Strahlung
beaufschlagt sind.
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Dabei
ist bei einer Lichtquelle gemäß Anspruch
13 gewährleistet,
daß insgesamt
in einem bewegten Werkstück
keine "Streifen" entstehen, da die Stellen
kleinster Energiedichte einer LED-Reihe mit den Stellen größter Energiedichte
der benachbarten LED-Reihen in Förderrichtung
der Werkstücke
fluchten.
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Bei
einer Lichtquelle gemäß Anspruch
14 ist gewährleistet,
daß die
an den LEDs auftretende Verlustwärme
gut abgeführt
werden kann.
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Dabei
sorgt die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 15 für eine gleiche
Kühlung
der verschiedenen LEDs der Matrix.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
16 ge stattet es, zwischen Reihen aufeinanderfolgender benachbarter
LEDs breite Kühlluftschlitze
vorzusehen, wobei aber trotzdem gewährleistet ist, daß auch in
den entsprechenden Bereichen der Behandlungsfläche die gleiche UV-Strahlungsdichte erzielt
wird, da die hinteren LEDs ihre Strahlung durch die Kühlluftschlitze
abgeben.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
17 dient einer gleichmäßigen Kühlluftversorgung
der verschiedenen Kühlluftschlitze
und damit einer gleichförmigen
Kühlung
der verschiedenen LEDs.
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Die
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
18 ist im Hinblick auf preiswerte Herstellung der Lichtquell von
Vorteil.
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Eine
Lichtquelle, wie sie im Anspruch 19 angegeben ist, eignet sich besonders
gut zur Behandlung von Werkstücken
oder Produkten an einem gekrümmten
Abschnitt des Förderweges,
längs der
die Werkstücke
bzw. Produkte bewegt werden. Derartige gewölbte Lichtquellen eignen sich
insbesondere zum Einstz an Zylindern, durch welche Druckprodukte
gefördert
werden.
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Auch
die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 20 ist im Hinblick
darauf vorteilhaft, die Beleuchtungsstärke in der Behandlungsfläche gleichförmig zu
haben.
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Bei
einer Lichtquelle gemäß Anspruch
21 ist zum einen eine einfache Montage der LEDs gewährleistet,
zum anderen können
die zu einer Einheit zusammengefassten LEDs sehr wirkungsvoll und
intensiv gekühlt
werden.
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Dabei
ist bei einer Lichtquelle gemäß Anspruch
22 auf sehr einfache Weise ein guter thermischer Kontakt zwischen
Kühlflüssigkeit
führenden Kühlrohren
und den LEDs gewährleistet.
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Bei
einer Lichtfläche
gemäß Anspruch
23 hat man eine intensive und gleiche Kühlung der verschiedenen LEDs,
die von einer Leiterplatte getragen sind.
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Nachstehend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher
erläutert.
In dieser zeigen:
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1:
Einen schematischen Ausschnitt aus einer Druckmaschine, in welchem
verschiedene Möglichkeiten
einer UV-Trocknung von über
Zylinder laufenden und frei geförderten
Druckprodukten gezeigt sind;
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2:
Eine schematische Darstellung eines flachen UV-Trockners, der zum
Trocknen von Druckprodukten in einem geradlinigen Abschnitt ihres
Förderweges
bestimmt ist;
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3:
Eine vergrößerte Darstellung
eines Teiles des in 2 gezeigten UV-Trockners, anhand der
die Kühlung
der Dioden des Trockners erläutert wird;
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4:
Einen Schnitt durch einen abgewandelten UV-Trockner, der zum Trocknen vom durch
einen Zylinder geförderten
Druckprodukten bestimmt ist;
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5: Eine Aufsicht auf einen Teil der Diodenanord nung
eines abgewandelten UV-Trockners;
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6:
Einen axialen Schnitt durch eine der Dioden der Anordnung nach 5 zusammen mit einem sie umgebenden Bereich
eines Spiegels sowie eines vor einer Spiegelöffnung angeordneten Streuelementes;
und
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8: Eine Aufsicht auf die Rückseite
einer Diodenkachel mit Flüssigkeitskühlung.
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In 1 ist
ein Ausschnitt aus einer Bogendruckmaschine wiedergegeben, welche
zwei Drucktürme 10, 12 umfasst.
Jeder der Drucktürme
hat ein Farbwerk 14, das Farbe auf einen Auftragszylinder 16 gibt.
Dieser versorgt einen Druckzylinder 18, welcher mit einem
Gegenzylinder 20 zusammenarbeitet.
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Ein
schematisch angedeuteter Förderer 22 trägt einzelne
Druckbogen 24 unter Verwendung von Greifern 26 zum
Gegenzylinder 20. Dieser übernimmt die Druckbogen mit
eigenen Greifern und trägt sie
an dem Druckzylinder 18 vorbei. Hierdurch wird eine Druckfarbenschicht
auf dem Druckbogen 24 erzeugt.
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Beim
Weiterdrehen des Gegenzylinders 20 laufen die Druckbogen
an einem insgesamt mit 28 bezeichneten UV-Trockner vorbei,
der zur Achse des Gegenzylinders 20 konzentrisch teilzylindrisch
ausgebildet ist.
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Hinter
dem UV-Trockner 28 werden die Druckbogen 24 dann
von einem Übergabezylinder 30 übernommen,
dessen Mantelfläche
transparent ist (Zylinder aus Quarz, Glas oder UV-transparentem Kunststoff
oder Drahtnetz). Im Inneren des Übergabezylinders 30 ist
ein insgesamt mit 32 bezeichneter UV-Trockner angeordnet,
der zur Achse des Übertragungszylinders 30 konzentrisch
teilzylindrisch ausgebildet ist.
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Vom Übergabezylinder 30 gelangen
die Druckbogen auf einen weiteren Gegenzylinder 34 und
werden auf diesem liegend vor einem weiteren UV-Trockner 36 vorbeibewegt,
der wieder zur Achse des Gegenzylinders 34 konzentrisch
teilzylindrisch ausgebildet ist.
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Für die Zwecke
der Erläuterung
sei angenommen, daß der
Gegenzylinder 34 mit einem Druckzylinder 38 zusammenarbeitet,
der eine Klarlackschicht auf die Druckfarbe aufträgt.
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Vom
Druckzylinder 38 werden die Druckbogen durch einen Endlosförderer 40 übernommen.
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In
einem waagerechten Abschnitt des Förderweges des Endlosförderers 40 ist
ein weiterer UV-Trockner 42 angeordnet, der eben ist.
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Die 1 zeigt
somit verschiedene Möglichkeiten
der Anordnung von UV-Trocknern an gekrümmten und geraden Abschnitten
des Förderweges
von Druckbogen.
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2 zeigt
Einzelheiten des ebenen UV-Trockners 42.
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Ein
Gehäuse 44 begrenzt
einen Verteilerraum 46, der durch ein Gebläse 48 mit
Luft beaufschlagt ist.
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Eine
insgesamt mit 50 bezeichnete Vorderwand 50 des
Gehäuses 44 weist
eine vordere Schlitzplatte 50V und eine hintere Schlitzplatte 50H auf,
die durch einen Zwischenrahmen 50Z beabstandet sind.
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Die
Schltzplatten 50V und 50H haben jeweils eine Vielzahl
senkrecht zur Zeichenebene verlaufender Schlitze 52 und
dazwischen verbleibende Stege 54.
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Die
Stege 54 tragen Reihen von Leuchtdioden 56-1, 56-2 und 56-3.
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Die
Leuchtdioden 56 emittieren im Ultravioletten, und zwar
bei unterschiedlichen Wellenlängen: Die
Leuchtdioden 56-1 haben eine Wellenlänge von 256 nm, die Leuchtdioden 56-2 eine
Wellenlänge
von 308 nm und die Leuchtdioden 56-3 von 360 nm.
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Falls
gewünscht
kann man von einer bestimmten Diodensorte auch mehr als eine Reihe
auf jeder der Schlitzplatten 50V und 50H vorsehen,
um von einer bestimmten Wellenlänge
eine vergrößerte Leistung
zu haben.
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Die
Leuchtdiodenreihen sind getrennt einschaltbar, um ggf. einzelne
der Wellenlängen
getrennt zu nutzen. Ferner sind zumindest die in den Endbereiche
der Stege 54 liegenden Leuchtdioden getrennt schaltbar,
um der Breite der Druckprodukte Rechnung tragen zu können.
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Jede
Leuchtdiodenreihe sitzt auf einer gestreckten Leiterplatte 58,
welche die Zuleitungen zu den verschiedenen Leuchtdioden trägt. Die
Leiterplatten 58 sind ihrerseits mit einem Netzgerät 60 verbunden,
welches die Betriebsspannungen für
die verschiedenen Leuchtdioden bereitstellt.
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Wie
aus 2 ersichtlich, erzeugen die Leuchtdioden 56 jeweils
einen UV-Lichtkegel 62 mit einem Öffnungswinkel von etwa 60°. Auf diese
Weise überlappen
sich die verschiedenen Lichtkegel aufeinanderfolgender Reihen in
einer Ebene 64, in welcher zu trocknenden Druckbogen in
der Zeichnung von rechts nach links bewegt werden.
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Man
erkennt, daß die
eine Druckfarbenschicht tragenden Druckbogen auf diese Weise UV-Strahlungsbereiche
unterschiedlicher Wellenlänge
nacheinander durchlaufen, so daß unterschiedliche
chemische Reaktionen in der Druckfarbe, welches das Härten und
Trocknen bewirken, ausgelöst werden.
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Durch
die Luftvorhänge 66,
welche zwischen den Stegen 54 hindurchtreten, werden die
Leuchtdioden 56 gekühlt.
von den Luftvorhängen 66 aufgenommene
Wärme wird
zu den Oberseiten der Druckbogen 24 gefördert.
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In 2 ist
der Abstand der Schlitzplatten 50V und 50H übertrieben
groß wiedergegeben,
um die Strömungsverhältnisse
besser zeigen zu können. Es
versteht sich, daß dieser
Abstand in der Praxis gerade so groß gewählt wird, daß ausreichende
Kühlluftströme gewährleistet
sind.
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Ein
kleiner Abstand ist im Hinblick darauf erwünscht, möglichst den gesamten Lichkegel
der hinteren Leuchtdioden durch die Schlitze 54 der vorderen
Schlitzplatten direkt durchtreten zu lassen. Eine Verspiegelung
der Rückseite
der vorderen Schlitzplatte sorgt letztlich aber auch für die Nutzung
der von der Rückseite
der Schlitzplatte 50V nicht direkt durchgelassener Strahlbpndelanteile.
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3 zeigt
Einzelheiten der Anordnung von UV-Leuchtdioden bei einer abgewandelten UV-Trocknereinheit.
Komponenten, die obenstehend schon unter Bezugnahme auf
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2 erläutert wurden,
sind wieder mit denselben Bezugszeichen versehen und werden nicht nochmals
beschrieben.
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Der
Kühlluft-Verteilerraum 46 ist
nun durch die selbst als Schlitzplatte ausgebildete Vorderwand 50 und
eine Rückwand 68 begrenzt,
die in einem Abstand von einigen mm über der Vorderwand 50 angeordnet
ist. Die Rückwand 68 hat
ihrerseits in größeren Abständen transversale
Schlitze 70, die mit dem Inneren von Kühlluftprofilen 72 in
Verbindung stehen, welche jeweils an der der Rückwand 68 benachbarten
Seite mit einer gestreckten Auslaßdüse 74 versehen ist.
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Um
auch im Zwischenraum zwischen den von der Vorderwand 50 getragenen
Leuchtdioden UV-Strahlung zu haben, sind auf die Rückwand 68 Leuchtdioden 76 aufgebracht,
wobei deren Achsen mit den Achsen der Schlitze 52 fluchten.
Die Anbringung der Leuchtdioden 76 auf der Rückwand 68 erfolgt über nicht
näher Leiterplatten,
die den Leiterplatten 58 vergleichbar sind.
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Die
Kühlluftprofile 72 stehen
Ihrerseit mit einer Kühlluftleitung 80 in
Verbindung, die über
einen Druckregler 82 mit einer Quelle 84 für kühle Druckluft in
Verbindung steht.
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Man
erkennt, daß der
in 3 gezeigte Trockner sehr kompakten Aufbau aufweist.
Dadurch, daß man
die Rückwand 68 konvex
oder konkav krümmt,
kann man den UV-Trockner
so krümmen, daß er konvex
oder konkav teilzylindrisch ist, wie dies die UV-Trockner 32, 36 und 42 von 1 sind.
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4 zeigt
einen abgewandelten derartigen gekrümm ten UV-Trockner, bei welchem
jedoch wieder ein Gehäuse 44 vorgesehen
ist, ähnlich
wie beim Trockner nach 2, während die Vorderwand 50 gekrümmt ist,
wie soeben beschrieben. Auch bei einem solchen UV-Trockner kann
man einige der Leuchtdioden, welche bei 76 gezeigt sind,
wieder so anordnen, daß das
von ihnen erzeugte Licht durch die Schlitze 52 der Vorderwand 50 hindurchgeht.
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Die
Anordnung gemäß 4 kann
dazu verwendet werden, die UV-Strahlbündel gemeinsam auf eine Behandlungszone
zu richten, bei der dann eine hohe Energiedichte vefügbar ist
(wie gezeigt), oder auch eine Oberflächenabschnitt eines passenden Zylinders,
desen Radius nur wenige keiner ist als der der Vorderwand 50 im
wesentlichen gleichförmig
mit UV-Licht zu beaufschlagen.
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5 und 6 zeigen
eine abgewandelte Vorderwand 50, welche Leuchtdioden 56 trägt. Die Leuchtdioden 56 sind
kreisförmige
Scheiben und haben jeweils ein Fenster 86, aus welchem
UV-Strahlung austritt, und ein Gehäuse 88, welches das UV-emittierende
Halbleitermaterial und ggf. diesem räumlich eng benachbarte weitere
elektronische Bauelemente und die Anschlußkontakte der Leuchtdiode aufnimmt.
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Die
Vorderwand 50 hat insgesamt eine spiegelnde, z.B. glatte
und verschromte Vorderseite, und in der Nachbarschaft der Leuchtdioden 56 ist
jeweils ein becherförmiger
Vorsprung 90 durch Tiefziehen erzeugt. Der Boden des Vorsprunges 90 weist
ein Fenster 92 auf, welches der Größe des Fensters 86 entspricht.
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An
der so stehenbleibende ringförmige
Bodenwand des Vorsprunges 90 sind vier in Umfangsrichtung
gleich verteilte axiale Arme 94 eingerastet, die an eine
Streuscheibe 96 angeformt sind. Die Streuscheibe 96 hat
eine plane vordere Stirnfläche 98 und
eine kegelförmige
hintere Stirnfläche 100.
Der Öffnungswinkel
des Kegels 100 liegt beim dargestellten Ausführungsbeispiel
bei etwa 160°.
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Die
Streuscheibe 96 ist insgesamt aus im UV-durchlässigen Material
(z.B. Quarz) hergestellt und die hintere Stirnfläche 98 ist halbdurchlässig bedampft
und zwar derart, daß die
Durchlässigkeit
mit wachsendem Abstand von der Streuscheibenachse zunimmt.
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Auf
diese Weise reflektiert die Streuscheibe 96 vom mittleren
Abschnitt des von der Leuchtdiode 56 erzeugten Lichtbündels einen
größeren Teil
als von randnahen Bereichen des Lichtbündels. Die Abnahme des Reflexionsfaktors
in radialer Richtung ist so gewählt,
daß sie
im wesentlichen die radiale Abnahme der Strahlungsdichte im von
der Leuchtdiode 56 erzeugten Lichtstrahl ausgleicht. Die
reflektrierten Anteile des UV-Lichtes gelangen auf die radial außerhalb
des Vorsprunges 90 liegenden Abschnitte 102 der
spiegelnden Vorderwand 50, welche so stark konkav gewölbt sind,
daß der
Brennpunkt der entsprechenden kleinen Hohlspiegel weit von der Förderebene
der Druckbogen entfernt ist.
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Auf
diese Weise werden die von den Streuscheiben 96 reflektierten
Anteile des UV-Lichtes ebenfalls in Richtung auf die Behandlungsebene
reflektiert, so daß die
zwischen den Leuchtdioden liegenden Bereiche der UV-Lichtquelle nicht
dunkel sind.
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Bei
den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen
sind die Leuchtdioden 56 aufeinanderfolgender Reihen der
Diodenmatrix um eine halbe Teilung gegeneinander versetzt.
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Bewegt
sich z.B. ein zu behandelndes Werkstück in 5 in
vertikaler Richtung, so entsprechen die dunklen Stellen der Strahlungsdichte
einer Reihe den helleren Stellen der Strahlungsdichte der nachfolgenden
Reihe, so daß man
insgesamt eine gleichförmige
UV-Bestrahlung der vorbeibewegten Produkte erhält.
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Die
Vorderseite der verpiegelten Vordewand 50 kann sandgestrahlt
oder sonstwie uneben ausgebildet sein, um eine diffuse Reflexion
an ihr zu erhalten.
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Wie
aus 5 ersichtlich, sind die Leuchtdioden
praktisch ohne Abstand dicht gepackt. Die nicht strahlenden Oberflächenbereiche
sind nur klein, so daß man
auf eine in einer hinteren Ebene vorgesehene weitere Leuchtdiodenanordnung
verzichten kann, insbesondere wenn man die oben beschriebene Vergleichmäßigung des
Lichtflusse durch Streuscheiben verwendet.
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Statt
einzelner Streuscheiben kann man auch eine entsprechende Teilverspiegelungen
aufweisende durchgehende planparallele Platte aus Quarz oder dgl.
verwenden.
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Bei
den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen
erfolgte das Abführen
von Abwärme
von den Leuchtdioden 56 durch Kühlluft, die an den Leuchtdioden
vorbeigeführt
wird.
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7 zeigt
eine insgesamt mit 104 bezeichnete Diodenkachel mit integrierter
Wasserkühlung von
der Rückseite
her. Die Leuchtdioden befinden sich auf der andere Seite und sind
nicht wiedergegeben. Durch Zusammensetzen einer Mehrzahl derartiger
Diodenkacheln kann man eben oder gekrümmte UV-Lichtquellen mit größerer Abmessung
erzeugen.
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Die
Diodenkachel 104 umfasst eine Leiterplatte 106,
welche auf beiden Seiten mit Kupfer kaschiert ist. Auf der unterhalb
der Zeichenebene zu denkenden Kaschierung sind Leiterbahnen ausgebildet,
durch welche die verschiedenen von dieser Leiterplattenseite in
surface mounted Technik getragenen Leuchtdioden mit dem Netzteil
verbunden werden.
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Auf
der in der Zeichenebene liegenden Kupferschicht 108 der
Leiterplatte 106 sind geradlinige Kühlrohre 110 aus Kupfer
durchgehend aufgelötet. Die
beiden Enden der Kühlrohre 110 sind
durch Kopfkanäle 112, 114 verbunde,
die ebenfall durchgehend auf die Kupferschicht 108 aufgelötet sind.
von diesen ist unter Einsatzbedingungen einer mit einer Kühlwasserquelle,
der andere mit einer Kühlwassersenke verbunden.
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Über das
durch die Kühlrohre 110 strömende Wasser
wird die Kupferschicht 108 gekühlt, und von dort aus erfolgt
die Kühlung
der Rückseiten
der Leuchtdioden 56.
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Die
oben beschriebenen Ausführungsbeispiele
für flächenhafte
UV-Lichtquellen ergeben durch die hohe Packung von Leuchtdioden
eine Strahlungsdichte, die zur Aushärtung von UV-Druckfarben ausreicht.
Durch Überlagerung
der Lichtbündel
bei konvexer Krümmung
der die Leuchtdioden tragenden Wand, wie sie in 4 gezeigt
ist, kann man die Strahlungsdichte in der Behandlungsfläche weiter
erhöhen.
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Die
oben beschriebenen flächenhaften UV-Lichtquellen
zeichnen sich durch sehr einfachen mechanischen Aufbau aus. Sie
sind auch im Langzeitbetrieb wartungsarm, da die Leuchtdioden verglichen
mit herkömmli chen
UV-Lichtquellen lange Lebensdauer haben. Das Netzgerät für den Betrieb
solcher UV-Lichtquellen kann sehr kompakt und einfach aufgebaut
sein.
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Auch
die UV-Lichtquelle selbst ist kompakt und läßt sich auf einfache Weise
an unterschiedliche Geometrien des Förderweges der zu behandelnden Produkte
anpassen.
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Obenstehend
wurden flächige
UV-Lichtquellen in Verbindung mit dem Trocknen von Druckfarben auf
blattförmigen
Druckprodukten beschreiben. Es versteht sich, daß sie auch für andere
Bestrahlungszwecke einsetzbar sind, die flächiges oder gebündeltes
UV-Licht benötigen.
Hierzu gehören
insbesondere das Härten
oder Trocknen von Kunststoffmassen beim Bedrucken oder Beschichten
von Produkten aus Blech, Folien, Holz, Glas und Kunststoffen wie Kunststoff-Behälter und
Leiterplatten. Auch zur flächigen
intensiven Desinfizierung, zur Einleitung von chemischen Reaktionen
und für
biochemische Reaktionen können
die erfindunggemäßen UV-Lichtquellen
mit Vorteil eingesetzt werden.