DE102004001624B3 - Antrieb einer Sitzverstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Antrieb einer Sitzverstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit einer Spindel (5), welche an einer ersten (4) von zwei relativ zueinander verstellbaren Schienen (3, 4) mittels endseitig an der Spindel (5) befindlichen Halterungen (60) befestigt ist. Ein von einem Motor (2) angetriebenes Getriebe (9) ist an der zweiten Schiene (3) angeordnet. Erfindungsgemäß weist mindestens eine Halterung (60) eine wannenförmige, äußere Auflagefläche (66) auf einem massiven, blockartigen Schenkel (62) auf, in welcher jeweils ein Ende der Spindel (5) feststehend aufsitzt. DOLLAR A Vorteil: DOLLAR A Im Vergleich zu herkömmlichen Halterungen, die als Stanzbiegeteil ausgebildet sind, zeichnen sich die erfindungsgemäßen Halterungen durch eine erhöhte Festigkeit im Crashfall aus.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Antrieb einer Sitzverstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit einer Spindel, welche an einer ersten von zwei relativ zueinander verstellbaren Schienen mittels mindestens einer endseitig an der Spindel befindlichen Halterung befestigt ist, und mit einem von einem Motor angetriebenen Getriebe, das an der zweiten Schiene angeordnet ist.
  • Ein bekannter Antrieb für Sitzverstelleinrichtungen ist in EP 1 068 093 B1 beschrieben. Der Antrieb ist in der dortigen und in der vorliegenden 1 dargestellt. Wie ersichtlich, ist eine Halteplatte 1, auf der der Sitz eines Kraftfahrzeuges zu befestigen ist, einer Oberschiene 3 zugeordnet. An der Halteplatte 1 sind Befestigungslaschen 11 für einen Motor 2 vorgesehen, so dass dieser fest mit der Halteplatte 1 und damit fest mit der Oberschiene verbunden werden kann. Beidseitig am Motor 2 sind Antriebswellen 21, 22 angeordnet. Hierzu können flexible Wellen verwendet werden. Diese Antriebswellen 21, 22 stellen die Verbindung zu einem Getriebe 9 her, das in der EP 1 068 093 B1 ausführlich beschrieben ist. Dieses Getriebe 9 sitzt in einem U-förmigen Haltebügel 8 mit Befestigungslöchern 8a, durch welche das Getriebe 9 an der Oberschiene 3 befestigt wird.
  • Die Oberschiene 3 gleitet direkt oder über nicht dargestellte Verstell- und/oder Lagerelemente auf einer am Fahrzeugboden des Kraftfahrzeuges festgelegten Unterschiene 4.
  • In Funktionslage der Oberschiene 3 und Unterschiene 4 werden diese durch ihre Berührungs- bzw. Lagerungsbereiche so gehal ten, dass sich ein Hohlraum ergibt. Innerhalb dieses Hohlraumes ist eine Gewindespindel 5 angeordnet. Diese Gewindespindel 5 wird zwischen Halterungen 6a und 6b aufgenommen, die auf der Unterschiene 4 fest angeordnet sind. Hierfür verfügen die Halterungen 6a und 6b über Befestigungslöcher 6e, durch welche geeignete Schraubverbindungen oder ähnliche Befestigungsmittel ragen und an Befestigungslöchern 4a der Unterschiene 4 gehalten werden. Die Spindel 5 ist selbst über geeignete Befestigungsmuttern 6c, 6d an die Halterungen 6a und 6b festgeschraubt.
  • Problematisch bei dem in 1 dargestellten Antrieb ist die Gestaltung der Halterungen 6a und 6b.
  • Diese L-förmig gestalteten Halterungen 6a, 6b werden regelmäßig als Stanzbiegeteile hergestellt. Dabei werden die Halterungen zunächst als streifenförmige Elemente aus Metallplatten herausgestanzt und anschließend im rechten Winkel gebogen. Solche Stanzbiegeteile sind zwar in der Herstellung verhältnismäßig einfach und damit preisgünstig. Nachteilig ist jedoch die zu geringe Festigkeit dieser Halterungen. Solche Stanzbiegeteile können nämlich nur begrenzte Kräfte im Crashfall aufnehmen. Es hat sich in Versuchen herausgestellt, dass solche Stanzbiegeteile im Crashfall verhältnismäßig geringe Kräfte von bi zu etwa 20 kN verkraften können.
  • Weitere Halterungen für Sitzverstellantriebe sind z. B. in WO 86/06036 A1, DE 100 03 305 C1 und DE 43 01 241 C2 beschrieben.
  • Hier setzt die vorliegende Erfindung an.
  • Die Erfindung hat das Ziel, den bekannten eingangs genannten Antrieb so weiterzubilden, dass im Crashfall von der oder den Halterungen höhere Kräfte aufgenommen werden können als dies bisher der Fall war.
  • Dieses Ziel wird erreicht durch einen Antrieb mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Erfindung besteht im Wesentlichen darin, die Halterung so auszubilden, dass das oder die Enden der Spindel nicht mehr mittels Verschraubungen an L-förmigen Stanzbiegeteilen festgelegt sind, sondern dieses Ende oder diese Enden der Spindel in wannenförmigen Auflageflächen der Halterungen feststehend aufsitzen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die feststehende Verbindung zwischen den Halterungen und den Enden der Spindel mittels Laserschweißung erreicht. Hierfür werden zweckmäßigerweise zwei zur Spindelachse parallel verlaufende Schweißnähte am Randbereich der wannenförmigen Auflagefläche angebracht, die die Halterung mit einem Ende der Spindel verbinden. Vorzugsweise ist die Schweißnaht mindestens etwa 10 mm, vorzugsweise etwa 15 mm, lang. Dies bedingt selbstverständlich, dass die wannenförmige Auflagefläche in der Halterung ebenso entsprechend lang dimensioniert ist.
  • Im Hinblick auf eine ausreichend hohe Festigkeit der Spindel hat es sich als vorteilhaft erwiesen, diese aus gerolltem Rundstahl herzustellen. Zur Festlegung der Enden der Spindel in den wannenförmigen Auflageflächen der Halterungen werden die Enden beipielsweise so drehbearbeitet, dass deren Durchmesser kleiner ist als der Fußkreis des Gewindes der Spindel. Der Durchmesser kann beispielsweise ca. 7 mm betragen. Durch diese Drehbearbeitung der Enden der Spindel liegen diese satt in der entsprechend geformten wannenförmigen Auflageflä che, die ebenfalls ungefähr eine Rundung mit einem gedachten Durchmesser, die dem Durchmesser der Enden der Spindel entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Durchmesser der Auflagefläche gleich etwas größer gestaltet werden muss als der Durchmesser der Enden der Spindel, damit diese satt in der wannenförmigen Auflagefläche sitzen können. Damit ist eine optimale Laserschweißung möglich.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung sind die Halterungen L-förmig ausgebildet, wobei der horizontale Schenkel der Halterung plattenförmig ist und ein Befestigungsloch aufweist. Der vertikale Schenkel besteht dagegen aus einem massiven, blockartigen Teil, auf dessen Oberseite die erwähnte, wannenförmige Auflagefläche für die Spindelenden ausgebildet ist. Diese wannenförmige Auflagefläche erstreckt sich parallel zum horizontalen Schenkel der Halterung.
  • Zur Erzielung einer hohen Crashfestigkeit im montierten Zustand hat der horizontale Schenkel der Halterung eine Breite, die etwa annähernd dem Innenabstand der im Querschnitt U-förmig gestalteten Unterschiene, in die die Halterung eingesetzt wird, entspricht. Eine solche Wahl der Breite hat sich als günstig herausgestellt, um im auftretenden Crashfall ausreichend Kräfte aufnehmen zu können.
  • Der massive, blockartig gestaltete vertikale Schenkel der Halterung weist eine geringere Breite als der horizontale Schenkel der Halterung auf. Dies hat den Vorteil, dass sich die Oberschiene samt Kugellager beim Verfahren des Sitzes am horizontalen Schenkel der Halterung vorbeibewegen kann.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung verfügt der vertikale Schenkel am inneren Übergangsbereich zum horizontalen Schenkel der Halterungen hin über einstückig angeformte, randseitige Verstärkungsbänder, die ebenfalls im Crashfall zusätzliche Kräfte aufnehmen.
  • Zur Erhöhung der aufzunehmenden Crashkräfte bei einem Auffahrunfall eines Kraftfahrzeuges sind auf einer planen Auflagefläche an der Unterseite der Halterung ein oder mehrere hervorstehende Nocken ausgebildet. So kann z.B. ein zwischen Befestigungsloch und vorderem Rand des horizontalen Schenkels der Halterung hervorstehender Nocken in eine entsprechende Ausnehmungen an der Unterschiene der Sitzverstelleinrichtung eingreifen. Ein zweiter Nocken kann sich auf der planen Auflagefhäche an der Unterseite der Halterung im Bereich des massiven, blockartigen gestalteten, vertikalen Schenkels befinden.
  • Die in der Unterschiene vorgesehenen Ausnehmungen für den oder die erwähnten Nocken sind vorzugsweise so gestaltet, dass eine Fixierung der Halterungen samt Spindel in der Unterschiene möglich ist. Hierfür muss man wissen, dass bei der vorgesehenen Montage des erfindungsgemäßen Antriebes zunächst der U-förmige Haltebügel (vgl. Bezugszeichen 8 in 1), in dem das Getriebe sitzt, an die Oberschiene geschraubt wird. In einer geeigneten Montagevorrichtung wird dann die Oberschiene und Unterschiene ineinandergeschoben, wobei Haltefinger der Montageeinrichtung unter die Halterungen greifen. Anschließend werden die Oberschiene und die Unterschiene zum „Einlaufen" des zwischen Oberschiene und Unterschiene befindlichen Kugellagers mehrmals, z.B. 10 bis 20 mal, hin- und herbewegt. Schließlich werden die Haltefinger der Montageeinrichtung weggezogen, so dass bei der nächsten Schiebebewegung die Nocken, sobald diese über die Ausnehmungen in der Unterschiene laufen, dort einrasten können.
  • Im Gegensatz zu herkömmlichen Schraub- oder Nietverbindungen zeichnet sich damit die vorliegende Erfindung durch eine vereinfachte Montage der Halterungen auf der Unterschiene aus. Zudem sind die Halterungen lösbar auf der Unterschiene befestigt, was im Falle einer notwendigen Reparatur oder eines Austauschs der Antriebskomponenten günstig ist.
  • Die erwähnten Nocken erhöhen nicht nur die aufzunehmenden Crashkräfte bei einem Unfall des Kraftfahrzeuges. Die beiden Nocken sorgen auch für eine Verdrehsicherung bei der Montage der Unterschiene am auf den Fahrzeugboden. Ein unbeabsichtigtes Verdrehen bzw. seitliches Ausweichen der Halterung samt Spindel wird nämlich vermieden, wenn die Unterschiene samt der über die Nocken vormontierten Spindel am auf den Fahrzeugboden festgeschraubt wird. Hierfür werden nämlich Schrauben durch die Befestigungslöcher der Halterung und durch die hierzu ausgerichteten Löcher der Unterschiene gesteckt und in Befestigungsmuttern des Fahrzeugbodens festgeschraubt. Dem bei diesem Schraubvorgang wirkenden Drehmoment wirken die in den Ausnehmungen der Unterschiene sitzenden Nocken entgegen, so dass die Spindel samt Getriebe exakt ausgerichtet in der Unterschiene verbleibt.
  • Zweckmäßigerweise wird die zum Getriebe hin weisende Fläche des vertikalen, blockartig ausgebildeten Schenkels der Halterung als plane Anschlagfläche für das Getriebe des Antriebes ausgestaltet. Diese plane Anschlagfläche ist orthogonal zu dem horizontalen Schenkel der Halterung ausgerichtet.
  • Obwohl die erfindungsgemäße Halterung auf unterschiedlichste Art und Weise hergestellt werden kann, bietet es sich an, dieses als Kaltfließpressteil aus Metall, insbesondere Stahl, herzustellen. Der besondere Vorteil eines solchen Kaltfließ pressteiles liegt darin, dass hohe Crashkräfte bis zu 30 kN bei geringem Bauraum aufgenommen werden können.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Halterung ermöglicht nicht nur die Aufnahme höherer Kräfte im Crashfall, sondern zeichnet sich auch durch einen verlängerten Verfahrweg des Getriebes aus, vorausgesetzt, die Befestigungslöcher für die Halterungen sind wie im Stand der Technik vorgegeben. Dieser verlängerte Verfahrweg ist möglich, weil das Getriebe unmittelbar bis zur Anschlagfläche der Halterung fahren kann und die Halterung selbst kürzer baut als Halterungen nach dem Stand der Technik.
  • Der erfindungsgemäße Antrieb wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles im Zusammenhang mit weiteren Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 den bereits erläuterten Antrieb nach dem bekannten Stand der Technik mit einer an ihren Enden über Halterungen festgelegten Spindel, auf der ein längsverfahrbares Getriebe sitzt,
  • 2 ein auf einer Spindel sitzendes Getriebe ähnlich zu 1, jedoch mit Halterungen, die nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung gestaltet sind,
  • 36 die in 2 gezeigten Halterungen in unterschiedlichen Ansichten.
  • In den nachfolgenden Figuren bezeichnen, sofern nicht anders angegeben, gleiche Bezugszeichen gleiche Teile mit gleicher Bedeutung.
  • In 2 ist, ähnlich wie in 1, wiederum eine Spindel 5 und ein auf der Spindel 5 entlang der Spindelachse A verfahrbares Getriebe 9 dargestellt. Das Getriebe 9 ist in der bereits bekannten, U-förmigen Halterung 8 festgelegt, welche über Befestigungslöcher 8a an der Oberschiene 3 (vgl. 1) eines Fahrzeugsitzes festschraubbar ist.
  • Im Gegensatz zur Darstellung von 1 ist die Spindel 5 an ihren Enden 5a mit besonders gestalteten Halterungen 60, die im Zusammenhang mit den 36 noch näher erläutert werden, feststehend verbunden.
  • Die Halterungen 60 sind, wie die Seitenansicht von 3 zeigt, L-förmig gestaltet und weisen einen plattenförmigen, horizontalen Schenkel 61 auf sowie einen vertikalen Schenkel 62, der als massives, blockartiges Teil gestaltet ist. In dem plattenförmigen, horizontalen Schenkel 61 ist ein Befestigungsloch 64 eingearbeitet. Dieses Befestigungsloch 64 dient dazu, die Halterungen 60 über die Unterschiene 4 (vgl. hierzu 1) am Fahrzeugboden mittels geeigneter Befestigungselemente festzuschrauben. Hierfür sind z. B. Schraub- oder Nietverbindungen geeignet.
  • Der horizontale Schenkel 61 der Halterung 60 verfügt auf seiner unteren, dem vertikalen Schenkel 62 abweisenden Seite über eine plane Auflagefläche 63, die zum Aufsetzen auf die Unterschiene 4 vorgesehen ist. Aus dieser Auflagefläche 63 ragen zwei Nocken 70, 71 hervor. Der zwischen dem Befestigungsloch 64 und dem vorderen Rand 68 der Halterung 60 befindliche erste Nocken 70 greift in eine entsprechende Ausnehmung in der Unterschiene 4 des Sitzgestelles. Ein zweiter Nocken 71 ragt unterhalb des vertikalen, blockartigen Schenkels 62 aus der Auflagefläche 63 hervor. Auch dieser Nocken 71 ragt in eine ent sprechende Ausnehmung in der Unterschiene 4 des Sitzgestelles. Der Nocken 70 hat eine Höhe H, welche größer ist als die Höhe h des Nockens 71. Der Durchmesser x des Nockens 70 ist kleiner als der Durchmesser X des zweiten Nockens 71. Die Durchmesser x und X der beiden Nocken 70, 71 sind deutlich kleiner als der Durchmesser des Befestigungsloches 64. Beide Nocken 70, 71 erhöhen im montierten Zustand der Halterung 60 der Unterschiene 4 (vgl. 1) die Aufnahme der Crashkräfte. Beide Nocken 70 und 71 dienen zusätzlich als für eine Verdrehsicherung, bei der Montage der Unterschiene 4 auf den Fahrzeugboden.
  • Wie insbesondere aus den perspektivischen Darstellungen von 4 und 5 der Halterung 60 hervorgeht, weist der horizontale Schenkel 61 der Halterung eine deutlich größere Breite D als der massive, blockartige, vertikale Schenkel 62 der Halterung 60 auf. Die Breite des vertikalen Schenkels 62 ist mit d bezeichnet. Die Breite D das horizontalen Schenkels 61 ist ungefähr so breit wie der Innenabstand ID der Unterschiene 4 (vgl. 1).
  • Auf der Oberseite des vertikalen Schenkels 62 verläuft eine rannenartige bzw. wannenartige Vertiefung 66, die als Auflagefläche für jeweils ein Ende 5a der Spindel 5 (vgl. 2) dient. Diese Auflagefläche kann z.B. zwischen 10 und 15 mm lang sein.
  • Zur Befestigung der aus gerolltem Rundstahl bestehenden Spindel 5 sind deren Enden 5a z. B. abgedreht, d. h. dass die Enden 5a über kein Gewinde mehr verfügen. Der Durchmesser der Enden 5a beträgt beispielsweise etwa 6 bis 7 mm, während der Außendurchmesser des Gewindes 9 mm betragen kann. Der Radius der wannenartigen Vertiefung 66 ist hierzu passend, vorzugsweise etwas größer gestaltet, so dass die Enden 5a der Spindel 5 flächig bzw. linienförmig in der wannenartigen Vertiefung 66 aufliegen können. Zur Befestigung der Enden 5a in dieser wannenartigen Vertiefung 66 werden diese an den links und rechts zugänglichen Stellen jeweils mit einer Schweißnaht, vorzugsweise mittels Laserschweißung, befestigt. Die Länge der Schweißnähte sollte mindestens annähernd etwa 10 mm, vorzugsweise etwa 15 mm, betragen.
  • Um die Aufnahme von Crashkräften in Zug- und Druckbelastung bei dieser Halterung 60 zu erhöhen, ist, wie in 3 besonders deutlich zu erkennen, der Übergang vom horizontalen Schenkel 61 zum vertikalen Schenkel 62 nicht exakt im 90° Winkel gestaltet sondern in einem stumpferen Winkel hierzu. Zudem befinden sich an den äußeren Rändern des Übergangs einstückig angeformte Verstärkungsbänder 67, welche den Randbereich des schrägen Übergangs zwischen vertikalem Schenkel 62 und horizontalem Schenkel 61 bei Druck- oder Zugbelastung verstärken.
  • Schließlich weist die Halterung 60 eine plane Anschlagfläche 65 auf, welche die untere Auflagefläche 63 und die obere, wannenartige Auflagefläche 66 miteinander verbindet. Diese plane Anschlagfläche 65 kann als Anschlag für das Getriebe 9 in Endstellung dienen.
  • Im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel wurde immer davon gesprochen, dass beide Enden der Spindel in den erfindungsgemäß ausgestalteten Halterungen gehalten sind. Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, dass nur ein Ende der Spindel von solch einer Halterung und das andere Ende in herkömmlicher Weise von einer anderen Halterung gehalten wird.
  • Wenngleich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel davon die Rede war, dass das Getriebe 9 auf einer Spindel verfahrbar an geordnet ist, so umfasst die vorliegende Erfindung auch, die Spindel durch eine Zahnstange zu ersetzen. Es muss lediglich dafür gesorgt werden, dass die Enden einer solchen Zahnstange – ähnlich wie in der Darstellung von 2 – einen abgedrehten Endabschnitt aufweisen, der mit seinem Durchmesser in die wannenförmige Ausnehmung der Auflagefläche 66 des vertikalen Schenkels 62 der Halterung 60 passt und dort mit diesem sicher, beispielsweise mittels Laserschweißung, befestigt werden kann.
  • 1
    Halteplatte
    2
    Antriebsmotor
    3
    Obenschiene
    4
    Untenschiene
    4a
    Befestigungsloch
    5
    Spindel
    5a
    Bereich mit veringertem Durchmesser
    6
    Halterung
    6a
    Halterung
    6b
    Halterung
    6c
    Befestigungsmutter
    6d
    Befestigungsmutter
    6e
    Befestigungslöcher
    8
    Halterung
    8a
    Befestigungsloch
    9
    Getriebe
    11
    Befestigungslasche
    21
    Antriebswelle
    22
    Antriebswelle
    30
    Befestigungslöcher
    60
    Halterung
    61
    horizontaler Schenkel
    62
    vertikaler Schenkel
    63
    Auflagefläche
    64
    Befestigungsloch
    65
    Anschlagfläche
    66
    Auflagefläche
    67
    Verstärkungsband
    68
    Rand
    70
    Nocken
    71
    Nocken
    74
    Schweißnaht
    75
    Schweißnaht
    A
    Spindelachse
    D
    Breite von 61
    d
    Breite von 62
    H
    Höhe von 70
    ID
    Innenabstand von 4
    h
    Höhe von 71
    L
    Länge von 5a
    Durchmesser von 5a
    x
    Durchmesser von 70
    X
    Durchmesser von 71

Claims (25)

  1. Antrieb einer Sitzverstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit einer Spindel (5), welche an einer ersten (4) von zwei relativ zueinander verstellbaren Schienen (3, 4) mittels mindestens einer endseitig an der Spindel (5) befindlichen Halterung (60) befestigt ist, und mit einem von einem Motor (2) angetriebenen Getriebe (9), das an der zweiten Schiene (3) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Halterung (60) eine wannenförmige, äußere Auflagefläche (66) auf einem massiven, blockartigen Schenkel (62) aufweist, in welcher ein Ende der Spindel (5) feststehend aufsitzt.
  2. Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei solche Halterungen (60) vorgesehen sind, von denen jeweils eine Halterung (60) zur Halterung eines von zwei Enden (5a) der Spindel (5) dient .
  3. Antrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindel (5) mittels Laserschweißung auf der wannenförmigen Auflagefläche (66) befestigt ist.
  4. Antrieb nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindel (5) mittels zwei parallel zur Spindelachse (A) verlaufenden Schweißnähten (74, 75) am Randbereich der wannenförmigen Auflagefläche (66) befestigt ist.
  5. Antrieb nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Schweißnähte (74, 75) mindestens annähernd etwa 10 mm lang ist.
  6. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindel (5) aus gerolltem Rundstahl hergestellt ist.
  7. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden (5a) der Spindel (5) drehbearbeitet sind und einen Durchmesser (⌀) aufweisen, welcher kleiner als der Fußkreis der Verzahnung der Spindel (5) ist.
  8. Antrieb nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden der Spindel (5) einen Durchmesser von etwa 7 mm aufweisen.
  9. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass jede Halterung (60) L-förmig ausgebildet ist und einen plattenförmigen, horizontalen Schenkel (61) aufweist und der Schenkel (62) vertikal ausgebildet ist.
  10. Antrieb nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die wannenförmige Auflagefläche (63) parallel zum horizontalen Schenkel (61) verläuft.
  11. Antrieb nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der horizontale Schenkel (61) zur Befestigung am Fahrzeugboden ein Befestigungsloch (64) aufweist.
  12. Antrieb nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der horizontale Schenkel (61) eine Breite (D) aufweist, welche mindestens annähernd so breit ist, wie der Innendurchmesser (ID) der im Querschnitt U-förmig ausgebildeten ersten Schiene (4).
  13. Antrieb nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der vertikale Schenkel (62) in Draufsicht gesehen eine geringere Breite (d) aufweist als die Breite (D) des horizontalen Schenkels (61) Oberschiene kann vorbeilaufen
  14. Antrieb nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der vertikale Schenkel (62) am inneren Übergangsbereich zum horizontalen Schenkel (61) randseitig mit Verstärkungsbändern (67) versehen ist.
  15. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (60) auf ihrer unteren Auflagefläche (63) mindestens einen hervorstehenden Nocken (70, 71) aufweist zum Eingreifen in eine entsprechende Öffnung (4a) der ersten Schiene (4).
  16. Antrieb nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwei in Längsachse zur Spindel (5) gesehen zueinander beabstandete Nocken (70, 71) vorgesehen sind.
  17. Antrieb nach Anspruch 10 und 15, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster der beiden Nocken (70) zwischen Befestigungsloch (64) und vorderem, freien Rand (68) des horizontalen Schenkels (61) und der zweite Nocken (71) im Bereich des massiven, blockartigen vertikalen Schenkels (62) angeordnet ist.
  18. Antrieb nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Nocken (70) einen geringeren Durchmesser (x) aufweist und weiter aus der Ebene der Auflagefläche (63) des horizontalen Schenkels (61) hervorragt als der zweite Nocken (71).
  19. Antrieb nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Nocken (70, 71) einen geringeren Durchmesser als das Befestigungsloch (64) aufweist.
  20. Antrieb nach einem der Ansprüche 9 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der massive, blockartige vertikale Schenkel (62) der Halterung (60) eine äußere, orthogonal zum horizontalen Schenkel (61) verlaufende Anschlagfläche (65) für das auf der Spindel (5) verfahrbare Getriebe (9) hat.
  21. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (60) als Kaltfließpressteil aus Metall gebildet ist.
  22. Antrieb nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Kaltfließpressteil mindestens überwiegend aus Eisen besteht.
  23. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der oder den Haltearm (60) feststehend aufsitzende Spindel (5) zusammen mit der Unterschiene (4) und Oberschiene (3) eine vormontierte Baueinheit bildet.
  24. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterschiene (4) mit der oder den Halterungen (60) lösbar verbunden ist.
  25. Antrieb nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterschiene (4) und die Halterungen (60) miteinander formschlüssig verbunden sind.
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