DE10196107T5 - Intraorale elektronische Wegverfolgungseinrichtung - Google Patents

Intraorale elektronische Wegverfolgungseinrichtung Download PDF

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DE10196107T5
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same

Abstract

Elektronische Wegverfolgungseinrichtung, gekennzeichnet durch:
ein nicht-operativ intraoral plaziertes Gehäuse (4), das folgendes aufweist: eine Energieversorgung (18) in Kommunikation mit einem Empfänger (8), der so kalibriert ist, daß er mindestens ein codiertes externes Signal empfängt, und einen Sender (14) zum Senden eines codierten elektromagnetischen Signals.

Description

  • QUERVERWEIS ZU VERWANDTEN ANMELDUNGEN
  • Die vorliegende Anmeldung beansprucht die Priorität der US-Anmeldung Nr. 09/552,324, angemeldet am 19. April 2000.
  • GEBIET DER TECHNIK
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein elektronisches Wegverfolgungs- und Ortungssystem und insbesondere ein verbessertes System, bei dem ein Signalgeber intraoral plaziert wird.
  • STAND DER TECHNIK
  • Es sind zahlreiche elektronische Einrichtungen vorgeschlagen worden, um bewegliche Güter, wie beispielsweise Lastkraftwagen, Eisenbahnwaggons und Schiffscontainer, hinsichtlich ihres Wegs zu verfolgen und zu orten. Hunderttausende solcher Anlagegüter sind mit Wegverfolgungs- und Lokalisierungs-Signalgebern ausgestattet worden. Die fortschrittlichsten Systeme erlauben die Ortung eines Anlageguts bis auf wenige Fuß.
  • In neuerer Zeit sind Systeme zur Wegverfolgung und Ortung von Menschen entwickelt worden. Diese Wegverfolgungs- und Ortungseinrichtungen sind nützlich für Personen, die nicht imstande oder nicht in der Lage sind, Hilfe zu suchen, etwa von Personen, die an der Alzheimer-Krankheit leiden, von Gefangenen, Kindern und militärischem Personal. Weitere Systeme sind vorgeschlagen worden, um die Wege von Haustieren und anderen Tieren zu verfolgen.
  • Sender und Sendeempfänger, die zur Lokalisierung und Wegverfolgung von Menschen dienen, werden als Armbänder, in die Kleidung eingenäht, in Rucksäcken, hinter dem Ohr eines Menschen implantiert und ganz allgemein unter die Haut implantiert getragen.
  • Ein derartiges System nutzt die GPS-Technologie, um leblosen Objekten, Tieren und Menschen zu folgen und sie zu orten. Bei einer Ausführungsform wird ein Armband, das einen Empfänger enthält, von einem Kind getragen. Unter Nutzung der bekannten Positionen von drei umlaufenden Satelliten und der Zeit, die benötigt wird, bis ein Signal sich zwischen dem Signalgeber und jedem der drei Satelliten fortpflanzt, kann eine dreidimensionale Position des Signalgebers berechnet werden.
  • Zusätzlich zu dem Tragen eines Empfängers in Form eines Armbands werden Systeme verwendet, die einen batteriegespeisten, selbständig anhaltenden Sendeempfänger verwenden, der klein genug ist, um unter die Haut implantiert zu werden, damit in Not geratene Personen, wie etwa Entführungsopfer, Menschen, die in der Wildnis in Not kommen, Opfer von Herzattacken und dergleichen geortet werden können und ihr Weg verfolgt werden kann, um sie zu retten.
  • Andere Systeme, die passiv bleiben, bis sie fernaktiviert werden, sind in Gebrauch. Beispielsweise verwendet ein Rückholsystem einen Senderempfänger, der in einem Motorfahrzeug versteckt ist, und ein Netz von fest angeordneten und mobilen Bodensendern und -empfängern, um die Wegverfolgung und Rückholung von gestohlenen Fahrzeugen zu erleichtern. Die Einheit wird bis zur Fernaktivierung ständig als Empfänger betrieben. Nachdem sie aktiviert ist, sendet sie ein Funkfeuer, was die Verfolgung und Wiedergewinnung erleichtert. Bodenbasierte, fest angeordnete und mobile Empfängereinheiten, die Feldstärkemessungen nutzen, und Richtungsempfänger können den Sender dann orten.
  • Es sind auch Standort- und Rückbeschaffungssysteme entwickelt worden, die Zeitsteuerungs- und Triangulationsverfahren anwenden, beispielsweise das System, das von Emergency Position Indicating Radio Beacons (EPIRB) genutzt wird. Unter Nutzung des GPS-Systems kann das zugehörige Satellitennetz, nach dem der Anwender einen Sender aktiviert hat, einen sendenden EPIRB überall auf der Erde lokalisieren.
  • Empfänger und Senderempfänger, die als Schmuck oder in Kleidung eingenäht getragen werden, sind leicht zu finden und zu entfernen, was ihren Nutzen für militärische, nachrichtendienstliche und Personenschutz-Anwendungen einschränkt. Empfänger und Senderempfänger, die unter die Haut implantierbar sind, erfordern einen invasiven chirurgischen Eingriff, um die Einrichtungen zu implantieren, und zusätzliche invasive chirurgische Eingriffe, um die Einrichtung zu reparieren oder zu entfernen. Außerdem stellen operativ implantierte Einrichtungen eine Infektionsgefahr dar und werden eventuell vom Autoimmun-Abwehrsystem des Körpers abgestoßen. Aus diesen Gründen werden implantierte Einrichtungen von potentiellen Nutzern, insbesondere Kindern, nur wenig angenommen.
  • Was gebraucht wird, ist eine unauffällige, nicht-chirurgische, biokompatible Möglichkeit zur Anbringung eines Signalgebers an einem lebenden Organismus, wie etwa einem Tier oder einem Menschen, wobei der Signalgeber zur Wegverfolgung und Standortbestimmung eines Menschen oder Tiers genutzt werden kann.
  • OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine verbesserte unauffällige, nicht-chirurgische, biokompatible elektronische Bahnverfolgungseinrichtung angegeben, bei der ein Gehäuse intraoral plaziert wird. Das Gehäuse enthält Mikroschaltkreise. Die Mikroschaltkreise weisen auf: einen Empfänger, einen Passivmodus-/Aktivmodus-Aktivator, einen Signaldecoder zur Bestimmung eines Positionsfixpunkts, einen Sender, eine Antenne und eine Energieversorgung. Fakultativ kann ein Verstärker verwendet werden, um die Signalstärke zu erhöhen.
  • Die Energieversorgung speist den Empfänger. Der Empfänger ist in einem passiven Modus, bis er aktiviert wird, um Energie zu sparen. Bei Empfang eines co dierten Aktivierungssignals wird der Fixpositions-Signaldecoder aktiviert und bestimmt eine Fixposition. Danach sendet der Sender über die Antenne ein Positionsortungssignal, das von einem entfernten Ortungsgerät empfangen wird.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfassen die Mikroschaltkreise einen Empfänger, einen Passivmodus-/Aktivmodus-Aktivator, einen Sender, eine Antenne und eine Energieversorgung. Fakultativ kann ein Verstärker verwendet werden, um die Signalstärke zu erhöhen. Die Energieversorgung speist den Empfänger. Bei Empfang eines codierten Aktivierungssignals wird der Sender aktiviert. Der Sender sendet anschließend über die Antenne ein Zielsuchsignal, das von einem entfernten Ortungsgerät zu empfangen ist.
  • Bei noch einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Energieversorgung durch eine Energiespeichereinrichtung gebildet. Der Speichereinrichtung wird Energie zugeführt, indem eine intraorale galvanische Reaktion durch Nutzung von Speichel und verschiedenen Metallen bewirkt wird, die in der Mundhöhle plaziert sind, oder alternativ durch Sammeln und Speichern von HF-Energie.
  • Der Sender kann vom Anwender aktiviert werden, oder die Aktivierung kann durch ein äußeres Ereignis ausgelöst werden, beispielsweise durch ein empfangenes codiertes HF-Signal oder ein codiertes elektromagnetisches Signal, beispielsweise ein GPS-Signal. Die Wegverfolgungseinrichtung ist bevorzugt imstande, so programmiert zu werden, daß sie in einem Schlaf- oder Passivmodus bleibt, bis sie ein Aktivierungssignal empfängt.
  • Die Verfolgungseinrichtung kann an der äußeren Oberfläche eines Zahns oder von Zähnen durch Verwendung von Dentalklebstoffen, -bindemitteln und/oder mittels Ligatur befestigt werden, oder sie kann vollständig in eine Zahnplombe, ein durch Wurzelbehandlung präpariertes Wurzelkanalsystem, eine Zahnprothese oder ein Gebiß eingebaut werden.
  • Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, daß die intraorale Anbringung der Verfolgungseinrichtung kein invasives Vorgehen erfordert. Auf diese Weise kann die Einrichtung zwar verborgen, jedoch gleichzeitig für Zwecke der Wartung und Reparatur nicht-operativ zugänglich sein.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist das einfache Entfernen, wenn die Einrichtung nur für eine kurze Zeitspanne verwendet werden soll.
  • Noch ein anderer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist die Möglichkeit der Nutzung des galvanischen Potentials der Mundhöhle zur Energieversorgung der Einrichtung, was die Notwendigkeit für eine gesonderte Energieversorgung eliminiert oder verringert.
  • Wenn eine interne Energieversorgung verwendet wird, erlaubt die intraorale Anbringung den leichten Zugang zum Aufladen der Energieversorgung, ohne daß die Einrichtung entfernt werden muß.
  • Noch ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist die Fähigkeit zum leichten und regelmäßigen Prüfen der Funktionsfähigkeit der Einrichtung bei routinemäßigen Besuchen beim Zahnarzt.
  • Ein anderer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist die Möglichkeit der Wartung, des Austauschs oder des Entfernens der Ortungseinheit auf regelmäßiger Basis während routinemäßiger Zahnarztbesuche.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist die Möglichkeit, daß ein entfernter Bediener das Sendefeature der Ortungseinheit entsprechend den Anforderungen von Sicherheitsbestimmungen aktiviert und deaktiviert.
  • Noch ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist das relativ einfache intraorale Einbringen mit ausgezeichneten Maskierungsfähigkeiten.
  • Ein anderer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß ein militärischer Anführer oder polizeilicher Vorgesetzter weiß, wo seine Truppen sich in jedem gegebenen Augenblick befinden.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden genauen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform im Zusammenhang mit dem beigefügten Zeichnungen, die beispielhaft die Prinzipien der Erfindung darstellen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Vorderansicht von drei möglichen Arten der Anbringung der vorliegenden Erfindung an einem Zahn;
  • 2 ist eine Profilansicht des Gehäuses, das in einer Aufnahme enthalten ist;
  • 3 ist eine Ansicht des Gehäuses, das in einer Zahnplombe plaziert ist;
  • 4 ist eine Ansicht des Gehäuses, das in einem wurzelbehandelten Zahn plaziert ist;
  • 5 eine Ansicht des Gehäuses, das in einer fest angeordneten Prothese plaziert ist;
  • 6 eine Ansicht des Gehäuses, das in einer herausnehmbaren Prothese plaziert ist;
  • 7 ist ein Blockbild der Gehäusekomponenten.
  • MÖGLICHKEITEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß den Figuren, in denen gleiche Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eine verbesserte elektronische Wegverfolgungseinrichtung zum Gebrauch sowohl bei Menschen als auch bei Tieren vorgesehen. Die Einrichtung weist ein intraoral befestigtes Gehäuse 4 auf. Das Gehäuse 4 enthält Mikroschaltkreise 6. Die Mikroschaltkreise 6 weisen auf: einen Empfänger 8, einen Passivmodus/Aktivmodus-Aktivator 10, einen Signaldecoder 12 zur Bestimmung eines Positionsfixpunkts, einen Sender 14 zum Senden eines elektromagnetischen bzw. EM-Signals, eine Antenne 16 und eine Energieversorgung oder -quelle 18.
  • Es ist zwar fakultativ, jedoch erwünscht, daß das Gehäuse 4 eine steife oder halbsteife Umschließung ist, um die Festigkeit zu erhöhen und eine Überbeanspruchung der Einrichtung zu unterbinden. Das Gehäuse 4 besteht aus einem mit der Mundhöhle biokompatiblen Material, wie etwa Porzellan, oder einer anderen oral kompatiblen Keramik, aus Gold, einer Chrom-Kobaltlegierung oder einer anderen oral biokompatiblen Legierung, aus Aryl, rostfreiem Stahl oder Titan. Wenn das Gehäuse an der Außenseite des Zahns 20 plaziert wird, sollte die Form des Gehäuses 4 selbstreinigend sein, beispielsweise glatt und ohne scharfe Konturen, beispielsweise in Form eines Halbmonds oder oval oder rund, so daß Plaque und Speisepartikel nicht hängenbleiben, wodurch die Gefahr von Karies und Parodontitis minimiert wird und ferner ein Abrieb von weichem Mundgewebe, beispielsweise der Zunge und der Mundschleimhaut der Wangen, minimiert wird.
  • Das Gehäuse 4 sollte fest haftend sein, damit es sich nicht löst und verschluckt wird.
  • Wenn, wie 1 zeigt, das Gehäuse an der Außenseite des Zahns 20 (oder von Zähnen, falls dies durch die Gehäusedimensionen erforderlich ist) plaziert ist, kann das Gehäuse direkt an dem Zahn 20 unter Anwendung bekannter dentaler Hafttechniken angebracht sein. Um die Haftfestigkeit zu erhöhen, kann die haftende Oberfläche des Gehäuses 4 eine rauhe Oberfläche sein; sie kann beispielsweise geätzt oder netzartig sein, um die mechanische Haftfestigkeit zu erhöhen. Es kann zwar eine universelle Form verwendet werden, aber um die Haftfestigkeit weiter zu verbessern, könnte das Gehäuse 4 fakultativ als Spiegelbild der Oberfläche des Zahns 20, mit dem es verbunden werden soll, konturiert sein. Das kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß ein Abdruck des Zahns genommen und das Gehäuse 4 in einem Labor speziell hergestellt wird.
  • Alternativ kann das Gehäuse 4 an einem kieferorthopädischen Band 30, einer Krone aus rostfreiem Stahl oder einer anderen Art von Krone 40 angebracht sein, die an dem Zahn haftend befestigt ist. Das Gehäuse 4 kann wangenseitig oder zungenseitig positioniert sein. Eine zungenseitige Anbringung resultiert in einer besseren Kosmetik und stärkerer Maskierung. Ob nun das Gehäuse 4 wangen- oder zungenseitig angebracht ist, es sollte in einer okklusal-gingivalen Position angeordnet sein, um jegliche lokale Entzündungsreaktion zu minimieren.
  • Bei Anbringung beispielsweise an einer Krone 40, einer Krone aus rostfreiem Stahl, einer Porzellankrone, einer verschweißten Porzellan-Metallkrone, einer Acrylkrone oder einer Porzellan- oder Acryllack-Krone kann die Krone 40 im Labor mit einer Aufnahme 42 zur Unterbringung des Gehäuses hergestellt werden. Alternativ kann die Aufnahme 42 mit der Krone 40 verschweißt oder punktverschweißt sein. Wie 2 zeigt, kann das Gehäuse 4 dann in die Aufnahme 42 eingesetzt und in seiner Lage in der Aufnahme 42 beispielsweise durch eine Ligatur mit einem Ligaturdraht 44 aus rostfreiem Stahl oder Messing gehalten werden, oder es kann in seiner Lage in der Aufnahme 42 unter Verwendung von orthodontischen Elastomeren gehalten werden, oder es kann in seiner Lage in der Aufnahme mit einem starr-flexiblen Festlegearm (nicht gezeigt) gehalten werden. Auf diese Weise kann das Gehäuse 4 zum Zweck der Wartung, Reparatur oder Auswechslung leicht entfernt werden.
  • Die Aufnahmeausnehmung 42 kann beispielsweise durch Schweißen oder Punktschweißen mit einem kieferorthopädischen Band 30 angebracht sein. Das kieferorthopädische Band 30 kann dann mittels Zement an einem Zahn 20 befestigt und das Gehäuse 4 in die Aufnahme 42 in dem kieferorthopädischen Band 30 eingesetzt und in seiner Lage in der Aufnahme 42 durch eine der oben beschriebenen Festlegemethoden gehalten werden.
  • Alternativ kann eine Aufnahme 42 beispielsweise durch Schweißen oder Punktschweißen an Matrixmaterial angebracht werden, beispielsweise an rostfreiem Stahlmatrixmaterial (nicht gezeigt). Das Matrixmaterial wird dann an den Zahn 20 angepaßt, gekrimpt und punktgeschweißt unter Bildung eines angepaßten Bands 30. Nach Zementieren des Bands 34 mit dem Zahn 20 wird dann das Gehäuse 4 in der Aufnahme 42 des Matrixmaterials auf die gleiche Weise, wie oben beschrieben, festgelegt.
  • Noch eine weitere Alternative ist das haftende Anbringen einer Aufnahme 42 direkt an einem Zahn 20 unter Anwendung der oben beschriebenen Methoden oder von anderen auf dem Gebiet wohlbekannten Verbindungsmethoden. Die Verbindungsoberfläche der Aufnahme 42 sollte fakultativ rauh sein, beispielsweise durch Ätzen oder die Verwendung eines Netzes oder durch Mikrovorsprünge, um ein gutes Haften der Verbindung zu fördern. Nach dem Verbinden mit dem Zahn 20 wird das Gehäuse 4 an der Aufnahme 42, wie oben beschrieben, angebracht.
  • Die Anbringung ist zwar an jedem Zahn effektiv, aber der optimale Platz für ein extern angebrachtes Gehäuse 4 oder eine Kombination aus Gehäuse 4/Aufnahme 42 ist der zweite große Backenzahn des Unterkiefers bei den Milchzähnen oder der erste oder zweite Backenzahn des Unterkiefers bei den zweiten Zähnen. Diese Zähne bieten die breitesten Konturen zur Aufnahme der Einrichtung, bilden einen unauffälligen Ort, beeinträchtigen weder den Eßvorgang noch sonstige Funktionen im Mund und können leicht sauber gehalten werden.
  • Wie die 3 bis 5 zeigen, kann das Gehäuse 4 in jede beliebige Anzahl von Zahnersatzelementen 90, wie beispielsweise Kronen, Onlays, Inlays, Amalgamersatz, Verbundersatz und Zahnprothesen eingebaut sein. Wenn ein Zahn 20 zur Aufnahme einer Krone vorbereitet wird, sollte genügend Zahngefüge entfernt werden, um das Einbringen des Gehäuses in die Krone 40 selbst zu ermöglichen. Es versteht sich, daß dann, wenn das Gehäuse 4 als Teil einer Krone eingebaut wird, der Zugang zum Gehäuse 4 nicht ohne Entfernen der Krone 40 erfolgen kann, jedoch die Zugangsmöglichkeit zum Aufladen einer Energieversorgung 18 immer noch aufrechterhalten bleibt.
  • Beispielsweise kann eine Aufladeeinrichtung, wie etwa ein Stab in Form einer Zahnbürste, in den Mund eingeführt werden und die Krone 40 an einem vorbestimmten Aufladepunkt berühren, wobei der Stab mit einer aufladbaren Energieversorgung, wie etwa einer aufladbaren Batterie oder einem Kondensator, elektrisch verbunden ist, um eine Ladung zu der aufladbaren Energieversorgung zu übertragen.
  • Wenn ein Zahn kieferorthopädisch zu behandeln ist (4), kann das Gehäuse 4 ebenfalls in dem Wurzelkanal-Obturationssystem 60 oder als Teil eines Kernaufbaus 62 eingebaut werden. Bei den Milchzähnen kann eine prophylaktische Entfernung der Pulpa vorgenommen werden, um ausreichend Platz zu schaffen, um das Gehäuse 4 in einer Krone aus rostfreiem Stahl vorzusehen.
  • Da der technische Fortschritt bei Mikroschaltkreis- und Mikrobatterie-Techniken immer kleinere Gehäuse ermöglicht, können die Gehäuse 4 unter oder in Zahnersatzelementen 90 (3), beispielsweise aus Amalgam oder Verbundmaterial, angebracht werden. Konservative prophylaktische Plomben, wie beispielsweise Klasse-I- oder Gesichtsmaßnahmen, können zur Aufnahme des Gehäuses 4 durchgeführt werden.
  • Gemäß den 5 und 6 kann das Gehäuse 4 in eine entweder feste oder herausnehmbare Zahnprothese 70 oder in die Prothese selbst 74 eingebaut sein. Beispielsweise kann das Gehäuse 4 innerhalb des Übergangs 72 einer festen Brücke, beispielsweise einer zementierten oder haftverbundenen Brücke enthalten sein; oder es kann innerhalb eines Ersatzzahns 70 eines herausnehmbaren Gebisses enthalten sein, beispielsweise eines vollständigen Gebisses, eines Teilgebisses, einer präzisionsangepaßten Vorrichtung oder einer Überprothese. Ein Vorteil der Anbringung des Gehäuses 4 in einer herausnehmbaren Prothese ist die Einfachheit der Reparatur und des Austauschs der Einheit sowie die Möglichkeit, ein größeres Gehäuse 4 oder eine größere Antenne 16 vorzusehen.
  • Das Gehäuse 4 kann fakultativ in einer herausnehmbaren Brücke, beispielsweise einer kieferorthopädischen Brücke, enthalten sein oder kann in eine feste oder herausnehmbare Schiene, beispielsweise eine Zahnfleischschiene, eingebaut sein.
  • Gemäß dem Blockdiagramm von 7 enthält das Gehäuse 4 ein geeignetes Material, um die verschiedenen Komponenten zu halten, beispielsweise eine Platte, einen Wafer oder ein anderes Substratmaterial 80, das für Schaltkreise geeignet ist. Die integrierte Schaltung weist fakultativ, jedoch bevorzugt, einen oder mehrere Wandler 82 zum Codieren von internen oder externen Signalen auf. Bevorzugt sind die Wandler 82 digitale Wandler zum Codieren von internen und externen Digitalsignalen. Die integrierte Schaltung umfaßt ferner einen Empfänger 8, der so kalibriert ist, daß er mindestens ein externes Signal empfängt, einen Passivmodus-/Aktivmodus-Aktivator 10, einen Signaldecoder 12 zur Bestimmung eines Positionsfixpunkts, einen Sender 14 zum Senden eines elektromagnetischen Signals, eine Antenne 16, programmierbare Software 84 oder Firmware und eine Energieversorgung 18 zum Gebrauch mit der Erfindung. Die Komponenten sind handelsüblich und/oder können hergestellt werden. Fakultativ kann eine Abschirmung (nicht gezeigt) vorgesehen sein, um empfindliche anatomische Bereiche vor Übertragungsenergie zu schützen, und/oder ein oder mehrere Verstärker 86 können verwendet werden, um die Signalstärke zu steigern.
  • Im Gebrauch funktioniert die vorliegende Erfindung wie folgt. Nach einer Untersuchung des Patienten wählt der Zahnarzt die optimale Stelle für die Anbringung des Gehäuses 4 aus, bevorzugt die wangenseitige Oberfläche des zweiten großen Backenzahns bei Anbringung an den Milchzähnen oder des ersten oder zweiten Backenzahns bei Anbringung am zweiten Gebiß. Wenn Unsichtbarkeit die wesentliche Überlegung dabei ist, etwa beim militärischen Gebrauch, im Nachrichtendienst oder zum Personenschutz, wird ein kieferorthopädisch behandelter Zahn ausgewählt, oder alternativ kann ein mit einer Krone zu versehender geeigneter Zahn ausgewählt werden.
  • Wenn eine externe Anordnung angezeigt ist, wird zur Erzielung einer maximalen Festlegung ein Abdruck des Zahns 20 unter Anwendung der üblichen Abdrucktechniken hergestellt. Ein Arbeitsmodell des Zahns 20 wird aus dem Abdruck gegossen, und ein konturiertes Gehäuse 4 wird in einem Labor gefertigt.
  • Alternativ wird eine konturierte Aufnahme 42 im Labor hergestellt. Der Vorteil der speziell angepaßten Konturierung der Aufnahme 42 anstelle des Gehäuses 4 ist, daß das Gehäuse 4 und seine Komponenten, bei weitem am teuersten in der Herstellung, mit einer Standardgröße massengefertigt werden können, die in jede spezifisch konturierte Aufnahme 42 einsetzbar ist.
  • Ein direktes Verfahren im Zahnarztstuhl unter Verwendung vorgefertigter Materialien ist auch akzeptabel, aber die Fertigung eines Arbeitsmodells im Labor ergibt eine bessere Konturierung der Haftoberfläche und damit eine erhöhte Haftfestigkeit.
  • Wenn ein kieferorthopädisches Band 30 klinisch angezeigt ist, kann ein größenmäßig vorgefertigtes kieferorthopädisches Band verwendet werden, aber bevorzugt wird ein personenangepaßtes kieferorthopädisches Band oder Matrixband im Labor nach dem Arbeitsmodell gefertigt, und danach wird eine Aufnahme 42 permanent angebracht, beispielsweise durch Schweißen oder Punktschweißen an dem kieferorthopädischen oder Matrixband. Weniger bevorzugt, aber immer noch akzeptabel, kann das Gehäuse 4 selbst permanent an dem kieferorthopädischen oder Matrixband befestigt oder mittels einer Ligatur an einer normalen kieferorthopädischen Klammer angebracht werden.
  • Das Gehäuse 4 (entweder kundenangepaßt konturiert oder vorgeformt), die Aufnahme 42 (entweder kundenangepaßt konturiert oder vorgeformt) oder das kieferorthopädische Band 30 oder Matrixband je nach klinischer Indikation wird dann mit dem Zahn an einer Stelle haftend verbunden oder daran zementiert, an der die geringste Irritation und lokalisierte Entzündung verursacht wird. Wenn eine Aufnahme 42 verwendet worden ist, wird das Gehäuse 4 dann in der Auf nahme 42 angeordnet und dort mittels Ligatur befestigt, indem beispielsweise ein Ligaturdraht 44 aus rostfreiem Stahl oder Messing oder ein elastomerer Faden verwendet wird, oder wird in seiner Lage mit elastomeren Bändern oder einem starr-flexiblen Festlegearm gehalten.
  • Das Gehäuse 4 kann massengefertigt sein, kann aber noch vom Zahnarzt oder vom Labor an den Kunden angepaßt werden, indem beispielsweise ein Netz oder anderes Rückhaltematerial an dem Gehäuse 4 angebracht wird, um die Haftfläche zu vergrößern.
  • Wenn ein konservierend behandelter Zahn zur Aufnahme des Gehäuses ausgewählt wird, werden ein Stift und Kern 62 gefertigt (entweder im Labor oder direkt beim Zahnarzt), der einen Aufnahmebereich für das Gehäuse 4 aufweist. Das Gehäuse 4 wird dann in dem Aufnahmebereich plaziert, und eine Krone 40 wird gefertigt, um die Kombination aus Gehäuse 4, Stift und Kern 62 zu bedecken, wobei übliche prothetische Techniken angewandt werden.
  • Das Gehäuse 4 und die elektronischen Komponenten (nachstehend als "Ortungseinheit 2" bezeichnet) sind im Passivmodus. Während sie im Passivmodus sind, um den Energieverbrauch zu verringern, ist nur der Empfänger 8 aktiviert. Wenn es erwünscht ist, den Standort einer Person zu bestimmen, wenn beispielsweise während eines vorbestimmten Zeitraums kein Kontakt aufrechterhalten wurde, wird ein codiertes Signal beispielsweise über einen Satellitensender gesendet. Bei Empfang dieses codierten Signals schaltet der Passivmodus-/Aktivmodus-Aktivator 10 die Ortungseinheit 2 aus dem Passivmodus in den Aktivmodus oder von einer "Aus"-Position in eine "Ein"-Position um. Die Verwendung eines für diese Ortungseinheit 2 spezifischen codierten Signals ermöglicht die Selektivität dahingehend, welche Ortungseinheit 2 aktiviert werden soll.
  • Alternativ kann das codierte Signal vom Benutzer selbst aktiviert werden, indem beispielsweise ein Handsender verwendet wird oder durch einen Aktivierungspunkt an dem Gehäuse 4 selbst. Bei Verwendung für den Personenschutz oder durch militärische oder nachrichtendienstliche Behörden kann der vom Benutzer aktivierte Codesignalsender (nicht gezeigt) versteckt oder maskiert sein. Nachdem das erste codierte Signal gesendet worden ist und die Ortungseinheit 2 in den Aktivmodus umgeschaltet wurde, kann der Codesignalsender (nicht gezeigt) entsorgt werden.
  • Nach dem Umschalten in den Aktivmodus bestimmt ein Signaldecoder 12 zur Bestimmung eines Positionsfixpunkts unter Anwendung beispielsweise der GPS-Technologie einen exakten dreidimensionalen Standort der Ortungseinheit. Diese Information wird dann über den Sender 14 und die Antenne 16 zu einem entfernten Empfänger (nicht gezeigt) übertragen. Ein Bediener an dem entfernten Empfänger kann dann die genaue dreidimensionale Position der Ortungseinheit 2 und damit der Person bestimmen.
  • Bei Verwendung bei militärischen, nachrichtendienstlichen oder anderen schutzbedürftigen Operationen sind das codierte Aktivierungssignal sowie das gesendete Standortsignal fakultativ verschlüsselt, um nicht einen Gegner über den Standort der Ortungseinheit zu informieren. Die programmierbare Software oder Firmware 84 ist so programmiert, daß ein empfangenes zweites codiertes und verschlüsseltes Signal die Ortungseinheit in den Passivmodus zurückbringen kann und damit verhindert, daß die Ortungseinheit sendet, wodurch die Gelegenheit für einen Gegner, die Ortungseinheit 2 zu orten, verringert wird. Alternativ kann bei sämtlichen Ausführungsformen die Ortungseinheit 2 so programmiert sein, daß sie nach einem vorbestimmten Zeitraum in den Passivmodus zurückkehrt, wodurch Energie gespart und ebenfalls die Gefahr der Entdeckung durch einen Gegner reduziert wird.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform ist die Energieversorgung 18 beispielsweise eine Mikrobatterie, die in dem Gehäuse enthalten ist, aber bei Anwendung galvanischer Prinzipien könnte eine Energiespeichereinrichtung 92 anstelle der im Gehäuse enthaltenen Energieversorgung verwendet werden. Es ist wohlbekannt, daß bei Vorhandensein unterschiedlicher Metalle im Mund, beispielsweise einer Zahnfüllung und Zinnfolie, die Metalle elektrisch geladen werden. Mund fluide, wie etwa Speichel, wirken als elektrischer Leiter und erlauben den Elektronenfluß zwischen den beiden Metallen durch den Speichel.
  • Unter Nutzung dieser Prinzipien kann diese elektrische Ladung gesammelt und in der Spannungsspeichereinrichtung gespeichert und genutzt werden, um die Ortungseinheit zu speisen. Fakultativ kann eine Kombination aus einer Energieversorgung mit Mikrobatterie 18 und einer Energiespeichereinrichtung 92 verwendet werden, um die Lebensdauer der Batterie 18 zu verlängern.
  • Alternativ kann in der Spannungsspeichereinrichtung zu speichernde Energie über einen codierten HF-Strahl übertragen werden, der fakultativ mit den codierten Aktivierungs-/Deaktivierungssignalen gemultiplext ist.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der Signaldecoder zur Bestimmung einer Festposition weggelassen.
  • Beim Umschalten in den Aktivmodus nach Empfang eines codierten Signals beginnt der Sender 14, ein Signalfeuer in regelmäßigen Intervallen zu senden, beispielsweise ungefähr einmal alle zehn Minuten, im Idealfall ungefähr einmal pro Minute. Das Signal ist mit Zelltelefonsignalen kompatibel, die genutzt werden, um Mobiltelefongesellschaften von dem Zellenstandort von Mobiltelefonen in Kenntnis zu setzen. Mit diesem Signal und mittels Unterstützung durch die Mobiltelefongesellschaften kann der aktuelle Mobiltelefonzellen-Standort der Ortungseinheit detektiert werden.
  • Die vorhandene Mobiltelefontechnologie erlaubt die Ortung des Signals innerhalb eines kleinen Umkreises einer Zelle. Eine mobile Peil- und Ortungsvorrichtung kann dann zu diesem vorbestimmten kleinen Zellenbereich gebracht werden, und unter Anwendung bekannter Ortungs- und Peiltechniken kann das Signalleuchtfeuer, das von der Ortungseinheit gesendet wird, und somit die Person gefunden werden.
  • Zusammenfassung
  • Es wird eine verbesserte unauffällige, nicht-operative, biokompatible elektronische Wegverfolgungseinrichtung bereitgestellt, bei der ein Gehäuse (4) intraoral plaziert wird. Das Gehäuse enthält Mikroschaltkreise (6). Die Mikroschaltkreise weisen auf: einen Empfänger (8), einen Passivmodus-/Aktivmodus-Aktivator (10), einen Signaldecoder (12) zum Bestimmen eines Standorts, einen Sender (14), eine Antenne (16) und eine Energieversorgung (18). Fakultativ kann ein Verstärker (86) zur Erhöhung der Signalstärke verwendet werden. Die Energieversorgung (18) speist den Empfänger (8). Bei Empfang eines codierten Aktivierungssignals wird der Standortsignaldecoder aktiviert und bestimmt einen Standort. Der Sender sendet anschließend über die Antenne ein Positionsortungssignal, das von einem entfernten Ortungsgerät empfangen wird. Bei einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weisen die Mikroschaltkreise auf: einen Empfänger (8), einen Passivmodus-/Aktivmodus-Aktivator (10), einen Sender (14), eine Antenne (16) und eine Energieversorgung (18). Fakultativ kann ein Verstärker zur Erhöhung der Signalstärke verwendet werden. Die Energieversorgung speist den Empfänger. Bei Empfang eines codierten Aktivierungssignals wird der Sender aktiviert. Der Sender sendet anschließend über die Antenne ein Zielsuchsignal, das von einem entfernten Ortungsgerät zu empfangen ist.
    (1)

Claims (20)

  1. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung, gekennzeichnet durch: ein nicht-operativ intraoral plaziertes Gehäuse (4), das folgendes aufweist: eine Energieversorgung (18) in Kommunikation mit einem Empfänger (8), der so kalibriert ist, daß er mindestens ein codiertes externes Signal empfängt, und einen Sender (14) zum Senden eines codierten elektromagnetischen Signals.
  2. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Signaldecoder (12) in Kommunikation mit dem Sender (14), um einen Standort zu bestimmen.
  3. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das codierte gesendete Signal der durch den Signaldecoder (12) bestimmte Standort ist.
  4. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Empfänger (8) mit einem Passivmodus-/Aktivmodus-Aktivator (10) in Kommunikation ist, der bei Empfang eines codierten Aktivierungssignals den Sender (14) aktiviert, so daß dieser über eine Antenne (16) ein von einem entfernten Empfänger zu empfangendes codiertes Signal sendet.
  5. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine codierte externe Signal ein codiertes Aktivierungssignal und ein codiertes Deaktivierungssignal ist.
  6. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine codierte externe Signal ein codiertes Aktivierungssignal, ein codiertes Deaktivierungssignal und ein codiertes Energiezuführsignal ist.
  7. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine codierte externe Signal von mindestens einem umlaufenden Satelliten gesendet wird.
  8. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch programmierbare Software oder Firmware (84), die mit dem Empfänger (8) kommuniziert.
  9. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4) an der Oberfläche eines Zahns (20) befestigt ist.
  10. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4) entfernbar in einer Aufnahme (42) gehalten ist, die an der Zahnoberfläche befestigt ist.
  11. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4) im Inneren eines von der Gruppe plaziert ist, die aus einem Zahn, einer Festprothese und einer lösbaren Prothese besteht.
  12. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Energieversorgung eine Batterie ist.
  13. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Energieversorgung eine Energiespeichereinrichtung (92) ist, wobei die Energiespeichereinrichtung ihre Energie von einer intraoralen galvanischen Reaktion empfängt.
  14. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Energieversorgung eine Energiespeichereinrichtung (92) ist, wobei die Energiespeichereinrichtung ihre Energie von einem empfangenen codierten HF-Strahl empfängt.
  15. Elektronische Wegverfolgungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das codierte gesendete Signal ein Zielsuchbakensignal ist.
  16. Verfahren zum Orten eines Menschen oder eines Tiers, dadurch gekennzeichnet, daß es die folgenden Schritte aufweist: a) nicht-operatives Plazieren eines intraoralen Gehäuses, das eine Energieversorgung in Kommunikation mit einem Empfänger, der zum Empfang von mindestens einem externen codierten Signal kalibriert ist, und einen Sender zum Senden eines codierten elektromagnetischen Signals aufweist; b) Empfangen eines codierten Aktivierungssignals, wobei das Signal das Bestimmen eines Standorts auslöst, und c) Senden des Standorts an einen entfernt angeordneten Empfänger.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch den Schritt: Empfangen eines codierten Deaktivierungssignals, nachdem der entfernt angeordnete Empfänger den Standort empfangen hat.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die codierten Signale verschlüsselt werden.
  19. Verfahren zum Orten eines Menschen oder eines Tiers, dadurch gekennzeichnet, daß es die folgenden Schritte aufweist: a) nicht-operatives Plazieren eines intraoralen Gehäuses, das eine Energieversorgung in Kommunikation mit einem Empfänger, der zum Empfang von mindestens einem externen codierten Signal kalibriert ist, und einen Sender zum Senden eines codierten elektromagnetischen Signals aufweist; b) Empfangen eines codierten Aktivierungssignals; c) bei Aktivierung Senden eines Zielsuchbakensignals an einen entfernt angeordneten Empfänger, und d) Ansteuern des gesendeten Bakensignals.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das gesendete Bakensignal von einem Empfänger empfangen wird, der aus der Gruppe ausge wählt ist, die aus einem Mobiltelefonmast und einer Vielzahl von umlaufenden Satelliten besteht.
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