DE10155731A1 - Einwegbehälter für die Aufnahme von Wertgegenständen - Google Patents
Einwegbehälter für die Aufnahme von WertgegenständenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Einwegbehälter für die Aufnahme von Wertgegenständen, der irreversibel verschließbar ist, sowie ein Verfahren und eine Einrichtung für die Handhabung derartiger Einwegbehälter. DOLLAR A Ein erfindungsgemäßer Einwegbehälter weist für die Aufnahme von Wertgegenständen ein Trannmittel auf, welches in einer zentralen Abrechnungsstelle für eine maschinelle Überprüfung und Abrechnung verwendbar ist und welches mit einer eindeutigen Identifikation sowie mit für die Überprüfung und Abrechnung der Wertgegenstände erforderlichen Daten versehbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Einwegbehälter für die Aufnahme von Wertgegenständen, der irreversibel verschließbar ist, sowie ein Verfahren und eine Einrichtung für die Handhabung derartiger Einwegbehälter.
- Es sind Einwegbehälter für die Aufnahme von Wertgegenständen bekannt geworden, die z. B. als "Safebags" bezeichnet werden. Diese Safebags bestehen aus widerstandsfähigem Material, wie z. B. einer Kunststoffolie. Die Safebags werden z. B. von Kassierern mit Wertgegenständen gefüllt, z. B. Schecks, Banknoten, Münzen usw., und nach der Befüllung irreversibel verschlossen, wozu die Kunststoffolie derart verschweißt oder verklebt wird, daß die Wertgegenstände nur entnommen werden können, wenn der Safebag zerstört wird. Nach Abschluß der Befüllung ist es häufig vorgesehen, daß der Kassierer die Anzahl, Art und den Wert der Wertgegenstände angibt, die sich im Safebag befinden. Dies geschieht dadurch, daß die entsprechenden Daten von dem Kassierer in auf dem Safebag vorgesehene Felder eingetragen werden. Die Safebags werden häufig für den Transport von Wertgegenständen verwendet, z. B. von Kassen zu zentralen Abrechnungsstellen. Die Safebags weisen eine eindeutige Identifikation auf, z. B. eine Nummer oder einen Balkencode, mit deren Hilfe sie dem jeweiligen Einlieferer der Wertgegenstände zugeordnet werden können. In der zentralen Abrechnungsstelle werden die Safebags geöffnet, die Wertgegenstände entnommen, wobei die Identifikation sowie die in die Felder des Safebags eingetragenen Daten von einer Bedienperson erfaßt werden, um die Wertgegenstände dem Einlieferer zuzuordnen sowie die vom Kassierer angegebenen Daten hinsichtlich Anzahl, Art und Wert der Wertgegenstände überprüfen zu können. Nach der Überprüfung und Abrechnung werden die Wertgegenstände dem Einlieferer auf seinem Konto gutgeschrieben.
- Um die Überprüfung und Abrechnung rationell gestalten zu können, werden die Wertgegenstände aus mehreren Safebags, die in der Regel von unterschiedlichen Einzahlern stammen, zusammengefaßt. Damit die Wertgegenstände den einzelnen Einzahlern weiterhin eindeutig zugeordnet und überprüft werden können, muß die Zuordnung der Daten sowie die eindeutige Identifikation für die jeweiligen Wertgegenstände erhalten bleiben. Dazu werden die Daten sowie die eindeutige Identifikation von Bedienpersonen beispielsweise auf Trennkarten übernommen. Die entsprechend gekennzeichneten Trennkarten werden dann zwischen die Wertgegenstände aus unterschiedlichen Safebags eingefügt, so daß die für die Überprüfung und Abrechnung benötigten Daten sowie die Identifikationen zur Verfügung stehen.
- Nachteilig an den bekannten Einwegbehältern für die Aufnahme von Wertgegenständen ist somit der hohe Aufwand in der zentralen Abrechnungsstelle bei der Vorbereitung der Überprüfung und Abrechnung der Wertgegenstände. Diese Vorbereitung ist zudem sehr fehleranfällig, da die Übernahme einer Vielzahl von Daten und Identifikationen durch Bediener an sich problematisch ist.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Einwegbehälter für die Aufnahme von Wertgegenständen, insbesondere Banknoten, der irreversibel verschließbar ist, sowie ein Verfahren und eine Einrichtung für die Handhabung derartiger Einwegbehälter anzugeben, die hinsichtlich Aufwand und Fehleranfälligkeit verbessert sind.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der Ansprüche 1, 10 und 17 gelöst.
- Dabei wird davon ausgegangen, daß der Einwegbehälter für die Aufnahme von Wertgegenständen ein Trennmittel aufweist, welches in einer zentralen Abrechnungsstelle für eine maschinelle Überprüfung und Abrechnung verwendbar ist und welches mit einer eindeutigen Identifikation sowie mit für die Überprüfung und Abrechnung der Wertgegenstände erforderlichen Daten versehebar ist.
- Dies bietet den Vorteil, daß die für Überprüfung und Abrechnung der Wertgegenstände erforderlichen Daten sowie die Identifikation an dezentraler Stelle, z. B. an einer Kasse, erfaßt werden und das Trennmittel bereits damit versehen wird. Dadurch ist es in der zentralen Abrechnungsstelle nicht mehr erforderlich, eine Vielzahl von Daten und Identifikationen einer Vielzahl von Einwegbehältern für die Aufnahme von Wertgegenständen zu erfassen. Vielmehr ist es nur noch notwendig, die Wertgegenstände mit dem Trennmittel aus den jeweiligen Einwegbehältern zu entnehmen und zusammen der Überprüfung und Abrechnung zuzuführen, wodurch Aufwand und Fehleranfälligkeit der Vorbereitung der Überprüfung und Abrechnung vermindert werden.
- Weitere Vorteile ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie der nachfolgenden beispielhaften Beschreibung der Erfindung anhand einer Figur.
- Die Figur zeigt schematisch eine Einrichtung für die Handhabung von Einwegbehältern 21 für die Aufnahme von Wertgegenständen BN. Die Einrichtung für die Handhabung von Einwegbehältern 21 ist bevorzugt an dezentralen Stellen, beispielsweise neben Kassen in Läden angebracht. Die Wertgegenstände BN werden im dargestellten Beispiel von Banknoten gebildet, es kann sich aber auch um Schecks, Münzen usw. handeln.
- Die Einwegbehälter 21 werden im Beispiel von Safebags gebildet, sie können aber auch von anderen, den spezifischen Anforderungen wie Festigkeit, Erkennbarkeit einer unberechtigten Öffnung usw. genügenden irreversibel verschließbaren Behältern gebildet werden.
- Die Banknoten BN werden in eine Eingabe 11 eingelegt und einzeln von Erfassungsmitteln 12, z. B. einem Vereinzeler, erfaßt und an ein Transportsystem 13 übergeben. Im Transportsystem 13 werden die Banknoten einzeln an einem oder mehreren Sensoren 14 vorbei transportiert. Die Signale des Sensors 14 werden von einer Steuereinheit 15, die z. B. von einem Mikroprozessor mit zugehörigem Speicher gebildet werden kann, ausgewertet, wobei Informationen über die Art, z. B. die Denomination und die Währung, die Anzahl sowie wahlweise auch die Echtheit der Banknoten BN gewonnen werden. Aus der Anzahl der Banknoten BN und ihrer jeweiligen Denomination bestimmt die Steuereinheit 15 zudem den gesamten Wert der Banknoten BN. Ergänzende Informationen oder Informationen, welche die eindeutige Identifikation ersetzen können, z. B. ein Name eines Einzahlers oder eine Kontonummer eines Einzahlers, werden über Eingabemittel 16 von einem Bediener eingegeben und in der Steuereinheit 15 verarbeitet. Die Eingabemittel 16 können beispielsweise von einer Tastatur oder einem Scanner gebildet werden. Auf einem Ausgabemittel 17, z. B. einer Anzeige, wird der Bediener über die jeweiligen Vorgänge bzw. die von ihm durchzuführenden Bedienschritte informiert.
- Anschließend werden die Banknoten BN von dem Transportsystem 13 an Übergabemittel 19 übergeben. Die Übergabemittel 19 weisen eine Aufnahe für den Safebag 21 auf, um diesen an der Einrichtung anzuschließen. Die Banknoten BN werden von den Übergabemitteln 19 in den angeschlossenen Safebag 21 abgelegt. Das Ablegen der Banknoten BN kann einzeln erfolgen, jeweils dann wenn die Banknoten BN vom Transportsystem 13 an die Übergabemittel 19 übergeben werden, es kann aber auch vorgesehen sein, daß die Banknoten BN im Übergabemittel 19 gesammelt werden und als Bündel in den Safebag 21 abgelegt werden.
- An das Übergabemittel 19 sind Datenmittel 18 angeschlossen. Die Datenmittel 18 sind an jeweils in einer zentralen Abrechnungsstelle verwendete Trennmittel 22 angepaßt. Wie eingangs beschrieben, werden Trennmittel 22, z. B. Trennkarten, in der zentralen Abrechnungsstelle dazu verwendet Banknoten die aus unterschiedlichen Safebags - und damit in der Regel von unterschiedlichen Einzahlern - stammen, voneinander zu trennen sowie die für die Überprüfung und Abrechnung benötigten Informationen aufzunehmen. Die Trennkarte 22 ist dabei bevorzugt so aufgebaut, daß sie in den in der zentralen Abrechnungsstelle verwendeten Banknotenbearbeitungsmaschinen für eine automatischen Bearbeitung verwendet werden kann. Die Datenmittel 18 versehen die Trennkarte 22 mit den ermittelten Daten, insbesondere der Anzahl, Art und/oder dem Wert der Banknoten BN, und/oder der vom Benutzer eingegebenen Daten, z. B. Name und/oder Konto des Einzahlers. Die Trennkarte 22 kann auch eine eindeutige Identifikation aufweisen, die bereits vorhanden ist oder im Datenmittel 18 bzw. der Steuereinrichtung 15 erzeugt wird bzw. vom Bediener eingegeben wird. Diese Informationen werden in oder auf der Trennkarte 22 gespeichert. Dies kann beispielsweise durch Aufdruck auf die Trennkarte 22 erfolgen, z. B. in Form von alphanumerischen Zeichen und/oder maschinenlesbaren Zeichen wie z. B. einem Balkenkode. Eine andere Möglichkeit ist es, die Informationen in einem Speicher der Trennkarte 22 zu speichern. Der Speicher kann magnetisch (Magnetstreifen) oder elektronisch (Chip) aufgebaut sein. Beispielsweise kann die Trennkarte 22 einen Chip aufweisen, in dem mindestens ein nichtflüchtiger Speicher, z. B. ein EEPROM, vorhanden ist. Die Übertragung der Informationen zwischen dem Datenmittel 18 und dem Chip kann kontaktlos oder kontaktbehaftet erfolgen. Die Informationen - ob gedruckt oder gespeichert - können als Klartextinformationen oder in kodierter Form vorliegen.
- Die Trennkarte 22 kann Bestandteil des Safebags 21 sein und z. B. als abreißbare Klappe ausgestaltet sein, sie kann innerhalb oder außerhalb des Safebags 21 angeordnet sein. Die Trennkarte 22 kann aber auch eine separate Einheit bilden, die, nachdem sie mit den Informationen versehen wurde, von dem Übergabemittel 19 in den Safebag 22 abgelegt wird.
- Nachdem alle Banknoten BN und eventuell die Trennkarte 22 in den Safebag 21 abgelegt wurden, wird der Safebag 21 von dem Übergabemittel 19 irreversibel verschlossen, z. B. durch verkleben oder verschweißen.
- Die durch den Safebag 21 derart geschützten Banknoten BN werden anschließend zu der zentralen Abrechnungsstelle transportiert. Zur Überprüfung und Abrechnung der Banknoten BN wird der Safebag 21 geöffnet, wobei überprüft wird, ob der Safebag 21 zwischenzeitlich nicht unberechtigt geöffnet worden ist. Aus dem Safebag 21 werden dann die Banknoten BN und die Trennkarte 22 entnommen und zusammen mit den Banknoten und Trennkarten anderer Safebags der Überprüfung und Abrechnung mittels der Banknotenbearbeitungsmaschine zugeführt, werden die Banknoten BN überprüft und abgerechnet und die dabei gewonnenen Informationen mit den von der Trennkarte 22 gelesenen Informationen abgeglichen. Die Bedienperson der zentralen Abrechnungsstelle muß dazu keinerlei Daten erfassen, wodurch Fehler sicher vermieden werden können. Ebenso ist es möglich, das Öffnen und Entleeren der Safebags automatisch durchzuführen.
- Statt der beschriebenen Trennkarte 22 kann auch eine Chipkarte als Trennmittel verwendet werden, die über eine kontaktlose oder kontaktbehaftete Verbindung mit dem Datenmittel 18 kommuniziert. Dies weist den Vorteil auf, daß statt eines separaten Datenmittels 18 Chipkartenleser verwendet werden können, die ohnehin vorhanden sind. Z. B. werden an Kassen Chipkartenleser im Zusammenhang mit der sogenannten elektronischen Börse verwendet werden.
- Wird eine kontaktlose Chipkarte oder eine Trennkarte mit einem kontaktlosen Chip verwendet, kann beispielsweise bei der Abholung des Safebags eine Bestätigung durch den Transporteur erstellt werden, aus der Art, Anzahl und Wert der sich im Safebag befindenden Banknoten ersichtlich sind. Ebenso ist während des Transports jederzeit eine Überwachung und Überprüfung der Safebags möglich.
- Neben der beschriebenen automatischen Befüllung des Safebags 21 durch eine Einrichtung ist es auch denkbar, daß die Befüllung des Safebags sowie der irreversible Verschluß durch z. B. den Bediener der Kasse erfolgt. Der Bediener kann in diesem Fall auch die Anzahl und Art sowie eventuell den Wert der Banknoten ermitteln. Die vom Bediener ermittelten Daten werden dann auf das Trennmittel z. B. wie oben beschrieben übertragen, d. h. durch Aufdruck oder Speicherung. Ebenso ist es möglich, daß der Bediener die ermittelten Daten von Hand auf das Trennmittel überträgt. Eine besonders geeignete Form ist in diesem Zusammenhang das Ankreuzen vorgefertigter Datenfelder, z. B. kann es für jede Denomination vorgesehen sein, Zehner- und Einerstellen von 0 bis 9 vorzufertigen. Wird in der Zehnerstelle z. B. 4 angekreuzt und in der Einerstelle 3, so befinden sich 43 Banknoten der so gekennzeichneten Denomination im Safebag.
Claims (19)
1. Einwegbehälter für die Aufnahme von Wertgegenständen, der irreversibel
verschließbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Einwegbehälter (21) ein Trennmittel (22) aufweist, welches in einer
zentralen Abrechnungsstelle für eine maschinelle Überprüfung und
Abrechnung verwendbar ist, und daß das Trennmittel (22) mit für die Überprüfung
und Abrechnung der Wertgegenstände (BN) erforderlichen Informationen
versehbar ist.
2. Einwegbehälter nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Trennmittel (22) Bestandteil des Einwegbehälters (22) ist und vom
Einwegbehälter (21) abtrennbar ist.
3. Einwegbehälter nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich das Trennmittel (22) nach dem Verschließen des Einwegbehälters (22)
innerhalb oder außerhalb des Einwegbehälters (21) befindet.
4. Einwegbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die für Überprüfung und Abrechnung der Wertgegenstände (BN)
erforderlichen Informationen auf das Trennmittel (22) druck- und/oder schreibbar
sind.
5. Einwegbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die für Überprüfung und Abrechnung der Wertgegenstände (BN)
erforderlichen Informationen in einem Speicher des Trennmittels (22) speicherbar
sind.
6. Einwegbehälter nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Speicher von einem Magnetstreifen oder einem Chip gebildet wird.
7. Einwegbehälter nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
Informationen in den und/oder aus dem Chip kontaktlos und/oder
kontaktbehaftet schreibbar und/oder lesbar sind.
8. Einwegbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Informationen eine eindeutige Identifikation und/oder Daten über Art
und/oder Anzahl und/oder Wert der Wertgegenstände (BN) umfassen.
9. Einwegbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Trennmittel (22) eine Trennkarte ist, die in einer
Bankontenbearbeitungsmaschine bearbeitet werden kann.
10. Einrichtung für die Handhabung von Einwegbehältern nach einem der
Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung Datenmittel (18) aufweist, um die Trennmittel (22) mit den
für die Überprüfung und Abrechnung der Wertgegenstände (BN)
erforderlichen Informationen zu versehen.
11. Einrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung Mittel (14, 15; 16, 15) aufweist um die für die Überprüfung
und Abrechnung der Wertgegenstände (BN) erforderlichen Informationen
der Wertgegenstände (BN) zu erfassen und dem Datenmittel (18) zur
Verfügung zu stellen.
12. Einrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel (16, 15) zur Erfassung und Zurverfügungstellung der
Informationen von Eingabemitteln gebildet werden, insbesondere einer Tastatur.
13. Einrichtung nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel (14, 15) zur Erfassung und Zurverfügungstellung der
Informationen von mindestens einem Sensor (14) gebildet werden.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung Übergabemittel (19) aufweist, welche die Wertgegenstände
(BN) in den Einwegbehälter (21) ablegen.
15. Einrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Übergabemittel (19) das Trennmittel (22) in den Einwegbehälter (21)
ablegt.
16. Einrichtung nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Übergabemittel (19) den Einwegbehälter (21) irreversibel verschließen.
17. Verfahren für die Handhabung von Einwegbehältern nach einem der
Ansprüche 1 bis 9, mit nachfolgenden Verfahrensschritten:
a) Erfassen von für die Überprüfung und Abrechnung der Wertgegenstände
(BN) erforderlichen Informationen,
b) Übertragen der Informationen auf das Trennmittel (22), welches in einer
zentralen Abrechnungsstelle verwendbar ist,
c) Befüllen des jeweiligen Einwegbehälters (21) mit den Wertgegenständen
(BN) und
d) irreversibles Verschließen des Einwegbehälters (21).
18. Verfahren nach Anspruch 17,
gekennzeichnet durch
eine Vertauschung eins oder mehrerer der Verfahrensschritte a) bis d).
19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18,
gekennzeichnet durch
eine Überprüfung und Abrechnung der Wertgegenstände (BN) an zentralem
Ort mittels der auf das Trennmittel (22) übertragenen Informationen, wobei
- der Einwegbehälter (21) durch Zerstören geöffnet wird,
- die Wertgegenstände (BN) aus dem Einwegbehälter (21) entnommen
werden und
- das Trennmittel (22) aus dem Einwegbehälter (21) entnommen und/oder
von dem Einwegbehälter (21) gelöst wird.
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