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Die
Erfindung betrifft einen Heizkörper
mit einem rohrförmigen
Element, das durch zwei wärmeleitende
Profilkörper
ausgebildet ist und in dem mehrere hintereinander liegende PTC-Heizelemente
angeordnet sind.
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Ein
gattungsgemäßer Heizkörper gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 ist beispielsweise aus der
EP 0 876 080 A1 bekannt.
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Ein
weiterer dem Stand der Technik angehörender Heizkörper ist
beispielsweise aus der
EP 0 707
434 31 bekannt. Es kann sich insbesondere um einen Heizkörper mit
einem Rippen-Rohrblock handeln, der von aufzuheizender Luft durchströmbar ist, und
der wenigstens eine Reihe von wärmeleitend zwischen
den Rippen angeordneten rohrförmigen Elementen
aufweist. Die Rippen können
insbesondere Wellrippen sein, wobei zusätzlich oder alternativ auch
Welllamellen vorgesehen sein können.
In einem rohrförmigen
Element ist typischerweise eine Mehrzahl von PTC-Heizelementen angeordnet. Dies schließt nicht
aus, dass der Heizkörper
zusätzliche Rohre
aufweist, die dazu vorgesehen sind, von einem flüssigen Wärmeträger durchströmt zu werden. Hinsichtlich
der PTC-Heizelemente ist es wichtig, dass ein Übergang von einem PTC-Heizelement
zu einer Anlagefläche,
zu der Wärme
von dem PTC-Heizelement übertragen
werden soll, einen möglichst geringen
Wärmewiderstand
aufweist. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn PTC-Heizelemente
eingesetzt werden, deren Außenabmessungen
relativ großen
Toleranzen unterliegen.
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Weiterhin
ist aus der
DE 39 07
665 C2 eine PTC-Thermistorvorrichtung
bekannt, die eine PTC-Thermistoreinheit
und einen Wärmestrahler umfasst
und eine mit der PTC-Thermistoreinheit thermisch gekoppelte Platte
aufweist. Dabei ist eine Vielzahl von Rippen an der Platte ausgebildet,
deren freie Enden offene Bereiche bilden. Insbesondere ist vorgesehen,
dass eine Luft-Führungsplatte
die offenen Bereiche überdeckt
und über
den freien Enden der Rippen bewegbar angeordnet ist, wodurch der Öffnungsgrad
der offenen Bereiche und damit die Menge der über den offenen Bereichen entweichenden
Luft und somit die Temperatur der PTC-Thermistoreinheit einstellbar
ist.
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Ferner
ist aus der
US 4,874,924 eine PTC-Heizvorrichtung
bekannt, die dazu ausgelegt ist, als Wärmequelle für einen elektrischen Verdampfer verwendet
zu werden. Beispielsweise ist bei der PTC-Heizvorrichtung nach
8 der
US
4,874,924 vorgesehen, dass zwei gegenüberliegend angeordnete PTC-Heizelemente
durch einen Federbügel
an zwei verschiedene Anlageflächen
angedrückt
werden, die ebenfalls gegenüberliegend
angeordnet sind.
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Darüber hinaus
offenbart die
US 5,239,163
A eine elektrische Heizung für einen Personenkraftwagen,
bei der mehrere hintereinander angeordnete PTC-Heizelemente mit
benachbart zu diesen vorgesehenen rohrförmigen Elementen verklebt sind.
Zwischen der einen Oberfläche
der PTC-Heizelemente und
dem einen rohrförmigen
Element ist ein flexibler Kleber vorgesehen, während zwischen der anderen Oberfläche der
PTC-Heizelemente und dem anderen rohrförmigen Element ein nicht-flexibler
Kleber vorgesehen ist.
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Des
Weiteren wird in der
DE
44 04 345 A1 ein elektrischer Heizradiator beschrieben,
der insbesondere für
den Fahrgastraum eines Kraftfahrzeugs vorgesehen ist.
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Aus
der
US 4,954,692 A ist
eine Thermistoreinrichtung für
eine Heizvorrichtung bekannt. Die Thermistoreinrichtung umfasst
ein Thermistorelement und einen ersten und einen zweiten Radiator, der
angrenzend zu einer vorderen und einer hinteren Oberfläche des
Thermistorelements angeordnet ist. Sowohl der erste als auch der
zweite Radiator haben ein Paar Anschlussflansche, welche jeweils
an einem Paar gegenüberliegender
Seiten des entsprechenden Radiators angeordnet sind. Die Anschlussflansche
sind mit ihren in Längsrichtung
verlaufenden Enden im rechten Winkel bezüglich einer Luftströmungsrichtung
ausgerichtet. Die entsprechenden Anschlussflansche des ersten und
zweiten Radiators stehen miteinander durch ein Paar Stiftbauteile
in Eingriff, die zwischen den entsprechenden Paaren der gegenüberliegenden
Oberflächen
der Flansche eingesetzt werden, um die Flansche in einer starren Lage
zueinander zu halten. Das Ther mistorelement ist dabei in einem Raum
enthalten, der von dem ersten und zweiten Radiator umgeben wird.
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Weiterhin
ist aus der
US 4,870,249
A ein elektrisches Brennstoffheizgerät bekannt, das eine elektrisch
leitfähige
innere Hülse
umfasst, die einen Durchgang für
einen zu erhitzenden Brennstoff ausbildet. Eine Heizeinrichtung,
die ein PTC-Heizelement aufweist, ist an die Seite der Außenfläche dieser
Hülse fixiert,
wobei eine elastische Elektrode mit dieser Heizeinrichtung von der
Seite der Außenfläche in Berührung steht
und eine erste elektrisch und thermisch isolierende Hülse um den
gesamten Umfang der inneren Hülse
vorgesehen ist, um die Heizeinrichtung vollständig zum Halten der Elektrode,
die gegen die Heizeinrichtung gedrückt wird, abzudecken. Eine
zweite elektrisch und thermisch isolierende äußere Hülse ist um den gesamten Umfang
der ersten Hülse
vorgesehen, wobei die zweite Hülse Mittel
zum Befestigen des Geräts
umfasst.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäßen Heizkörper derart
weiterzubilden, dass in besonders kostengünstiger Weise ein verringerter
Wärmewiderstand
zwischen PTC-Heizelementen und einer Anlagefläche erzielt wird, auf die Wärme von
den PTC-Heizelementen übertragen werden
soll.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Heizkörper mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den abhängigen
Ansprüchen.
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Die
Erfindung baut auf dem gattungsgemäßen Stand der Technik dadurch
auf, dass die zwei Profilkörper
das gleiche Profil aufweisen und kraftschlüssig ineinander greifen, und
dass ein sich über alle
PTC-Heizelemente erstreckendes, im Querschnitt U-förmiges Federelement
vorgesehen ist, dessen einer U-Schenkel sich an einem Profilkörper abstützt und
dessen anderer U-Schenkel Lamellen aufweist, durch die die PTC-Heizelemente
an eine Anlagefläche
des anderen Profilkörpers
gedrückt werden.
Durch diese Lösung
wird der Wärmewiderstand
zwischen den PTC-Heizelementen und der Anlagefläche in besonders kostengünstiger
Weise minimiert, ohne dass ein Verkleben oder dergleichen erforderlich
ist. Weiterhin ist ein Austausch von einem oder mehreren PTC-Heizelementen
möglich.
Auch eine getrennte Entsorgung von PTC-Heizelementen und von anderen Bestandteilen
des Heizkörpers
wird auf diese Weise erleichtert. Insbesondere ist vorgesehen, dass
die PTC-Heizelemente in dem rohrförmigen Element angeordnet sind.
Dabei kann das rohrförmige
Element beispielsweise ein Rohr bilden, an dem direkt Rippen und/oder
Lamellen befestigt sind. Alternativ ist es denkbar, dass das rohrförmige Element
in ein Hüllrohr
eingeschoben wird, an dem Rippen und/oder Lamellen befestigt sind.
Bei der zuletzt genannten Variante können bei der Herstellung des Heizkörpers zunächst mehrere
Hüllrohre
mit Rippen und/oder Lamellen verbunden werden, beispielsweise durch
Löten und/oder
Schweißen,
wobei vorzugsweise mehrere rohrförmige
Elemente, in denen vorzugsweise jeweils mehrere PTC-Heizelemente
angeordnet sind, erst anschließend
in die Hüllrohre
eingeschoben werden. Insbesondere ist weiterhin vorgesehen, dass
das Federelement den ersten U-Schenkel und den zweiten U-Schenkel aufweist,
die derart miteinander verbunden sind, dass das Federelement einen
im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt
aufweist. Die Federwirkung wird in diesem Fall zwischen dem ersten
freien Schenkel und dem zweiten freien Schenkel des Federelements
hervorgerufen, beispielsweise indem der erste freie Schenkel und
der zweite freie Schenkel zusammengedrückt werden. In diesem Zusammenhang
ist weiterhin vorgesehen, dass sich der erste U-Schenkel an dem
rohrförmigen Element
abstützt,
und dass sich der zweite U-Schenkel an den PTC-Heizelementen abstützt. Das Abstützen schließt in diesem
Zusammenhang nicht aus, dass zwischen dem ersten U-Schenkel und dem rohrförmigen Element
und/oder dem zweiten U-Schenkel und dem PTC-Heizelement weitere
Elemente angeordnet sind, beispielsweise elektrisches Isolationsmaterial.
Insbesondere ist bei dem erfindungsgemäßen Heizkörper vorgesehen, dass den mehreren
PTC-Heizelementen
das Federelement zugeordnet ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn mehrere
PTC-Heizelemente in einem rohrförmigen Element
angeordnet sind und das Federelement den im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt
aufweist. In diesem Zusammenhang ist dann vorgesehen, dass das Federelement
Lamellen aufweist. Da das Federelement einen U-förmigen Querschnitt aufweist,
kann insbesondere vorgesehen sein, dass ein Randbereich eines freien
Schenkels des Federelements über dessen
gesamte Länge
durchgehend ausgebildet ist, während
der verbleibende Abschnitt dieses freien Schenkels sowie der andere
freie Schenkel Einschnitte aufweist, um die einzelnen Lamellen zu
bilden. Durch das Vorsehen derartiger Lamellen wird jedes PTC-Heizelement
individuell an die Anlagefläche gedrückt, so
dass beispielsweise toleranzbedingte Höhenunterschiede der einzelnen
PTC-Heizelemente ausgeglichen werden können beziehungsweise sich nicht
negativ auswirken.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass das rohrförmige
Element, bezogen auf seine Längsachse, durch
die zwei Profilkörper
ausgebildet wird, wovon der eine ein oberer Profilkörper und
der andere ein unterer Profilkörper
ist ist. Insbesondere wenn mehrere PTC-Heizelemente in einem rohrförmigen Element
angeordnet werden sollen, erleichtert die zweiteilige Ausführung des
rohrförmigen
Elements das Anordnen der PTC-Heizelemente.
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Dabei
kann in vorteilhafter Weise vorgesehen sein, dass der obere Profilkörper und/oder
der untere Profilkörper
durch ein Aluminiumprofil gebildet werden. Aluminium wird bevorzugt,
weil es eine gute Wärmeleitfähigkeit
aufweist.
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Vorzugsweise
ist weiterhin vorgesehen, dass sich der obere Profilkörper und/oder
der untere Profilkörper
durch den gesamten Heizkörper
erstrecken. Dies gilt insbesondere dann, wenn das rohrförmige Element
direkt mit Rippen und/oder Lamellen verbunden wird. In vielen Fällen ist
es ausreichend, dass sich nur einer der oberen und unteren Profilkörper durch
den gesamten Heizkörper
erstreckt. Der andere Profilkörper
kann gegebenenfalls mehrteilig ausgebildet sein, wenn dies vorteilhaft
ist.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Heizkörpers sieht vor, dass der obere
Profilkörper
und der untere Profilkörper
formschlüssig
und kraftschlüssig
ineinander greifen. Diese Lösung
ist beispielsweise vorteilhaft, wenn das obere Element beziehungsweise
der obere Profilkörper
und das untere Element beziehungsweise der untere Profilkörper jeweils
durch ein Aluminiumprofil gebildet sind. In diesem Fall kann das
rohrförmige
Element gebildet werden, indem die beiden Aluminiumprofile ineinander
geschoben werden. Alternativ oder zusätzlich zu einem Ineinanderschieben,
kann auch eine Snap-In-Verbindung vorgesehen werden.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Heizkörpers sieht vor, dass die PTC-Heizelemente
jeweils einen ersten Stromversorgungsanschluss aufweisen, der in
elektrischem Kontakt mit dem rohrförmigen Element steht. Dabei wird
bevorzugt, dass der erste Stromversorgungsanschluss dazu vorgesehen
ist, mit dem Minuspol einer Spannungsquelle verbunden zu werden.
Dies gilt besonders dann, wenn der Minuspol durch die Fahrzeugmasse
gebildet ist beziehungsweise mit dieser in Verbindung steht.
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Zusätzlich oder
alternativ kann vorgesehen sein, dass die PTC-Heizelemente jeweils
einen zweiten Stromversorgungsanschluss aufweisen, der in elektrischem
Kontakt mit dem Federelement steht. In diesem Fall kann das elektrisch
leitende Federelement beispielsweise mit dem Pluspol einer Spannungsquelle
in Verbindung gebracht werden, um den Heizkörper zu erwärmen. In diesem Zusammenhang wird
bevorzugt, dass eine Mehrzahl von PTC-Heizelementen hintereinander in einem
rohrförmigen
Element angeordnet wird, wobei das rohrförmige Element mit allen ersten
Stromversorgungsanschlüssen in
elektrischem Kontakt steht, während
das ebenfalls in dem rohrförmigen
Element angeordnete Federelement beispielsweise durch folienartiges
Material elektrisch von dem rohrförmigen Element isoliert ist und
mit allen zweiten Stromversorgungsanschlüssen der in dem rohrförmigen Element
angeordneten PTC-Heizelemente in elektrischem Kontakt steht.
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Wie
vorstehend bereits angedeutet, ist bei bevorzugten Ausführungsformen
vorgesehen, dass das Federelement gegenüber dem rohrförmigen Element
elektrisch isoliert ist. Es sind jedoch ebenfalls Ausführungsformen
denkbar, bei denen der Bereich des rohrförmigen Elements, an dem das
Federelement anliegt, aus einem elektrisch nicht leitenden Material
gebildet ist.
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Im
Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Federelementes ist vorzugsweise
weiterhin vorgesehen, dass das Federelement aus Aluminium gebildet
ist. Aluminium weist, wie erwähnt,
eine gute Wärmeleitfähigkeit
auf, was insbesondere in Fällen vorteilhaft
ist, in denen Wärme
nicht nur auf die Anlagefläche,
sondern über
das Federelemente auch auf andere Bereiche des Heizkörpers übertragen
werden soll, beispielsweise auf eine der Anlagefläche gegenüberliegende
Fläche
eines rohrförmigen
Elements. Weiterhin ermöglicht
es die elektrische Leitfähigkeit von
Aluminium, dass das Federelement eine Stromversorgungsleiste bilden
kann.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Heizkörpers ist vorgesehen,
dass er eine Mehrzahl von rohrförmigen Elementen
aufweist, in denen jeweils eine Mehrzahl von PTC-Heizelementen angeordnet ist,
und dass zwischen den rohrförmigen
Elementen Welllamellen und/oder Rippenlamellen angeordnet sind.
Für eine nähere Beschreibung
eines an sich bekannten, jedoch typischen Aufbaus eines derartigen
Heizkörpers
wird auf die bereits erwähnte
EP 0 707 434 31 verwiesen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
anhand einer bevorzugten Ausführungsform
beispielhaft näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Heizkörpers, der
drei rohrförmige
Elemente aufweist;
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2 eine
Schnittansicht entlang der in 1 eingezeichneten
Schnittlinie A-B eines rohrförmigen
Elements des Heizkörpers
von 1;
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3 eine
Draufsicht einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäß vorgesehenen
Federelements; und
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4 eine
Vorderansicht des Federelements von 3.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Heizkörpers, der
drei rohrförmige
Elemente 16 aufweist. Zwischen den rohrförmigen Elementen 16 des Heizkörpers sind
in an sich bekannter Weise Rippen und/oder Lamellen 34 angeordnet,
insbesondere Welllamellen und/oder Rippenlamellen. Die Rippen und/oder
Lamellen 34 werden beim Betrieb des Heizkörpers über die
rohrförmigen
Elemente 16 erwärmt, so
dass zwischen den Rippen und/oder Lamellen 34 durchströmende Luft
erwärmt
werden kann. Wie bereits erwähnt
kann die elektrische Erwärmung
des Heizkörpers
gegebenenfalls mit einer durch einen flüssigen Wärmeträger hervorgerufenen Erwärmung kombiniert
werden.
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2 zeigt
eine Schnittansicht entlang der in 1 eingezeichneten
Schnittlinie A-B eines rohrförmigen
Elements des Heizkörpers
von 1. Das dargestellte rohrförmige Element 16 weist
einen im Wesentlichen rechteckigen Innen- und Außenumfang auf und ist aus einem
oberen Element beziehungsweise Profilkörper 20 in Form eines
Aluminiumprofils und einem unteren Element beziehungsweise Profilkörper 22 gebildet,
das im dargestellten Fall ebenfalls durch ein Aluminiumprofil verwirklicht
ist. Bei der dargestellten Ausführungsform
erstrecken sich sowohl das obere Element 20 als auch das
untere Element 22 durch den gesamten Heizkörper. Das
obere Element 20 beziehungsweise das obere Aluminiumprofil 20 und
das untere Element 22 beziehungsweise das untere Aluminiumprofil 22 sind
derart ausgebildet, dass sie, nachdem sie ineinander geschoben wurden,
formschlüssig
und zumindest bezogen auf einen Freiheitsgrad kraftschlüssig ineinander greifen.
Damit ist das rohrförmige
Element 16 bezogen auf seine Längsachse 18 zweiteilig
ausgebildet. Das rohrförmige
Element 16 kann entweder direkt mit Lamellen und/oder Rippen 34 des
Heizkörpers
in Verbindung stehen oder dazu vorgesehen sein, in ein sogenanntes
Hüllrohr
eingeschoben zu werden, an dem dann die Lamellen und/oder Rippen 34 befes tigt sind.
In dem rohrförmigen
Element 16 sind, aus der Zeichenebene von 2 heraus,
mehrere PTC-Heizelemente
hintereinander angeordnet, von denen in 2 nur ein
PTC-Heizelement 10 im Schnitt zu erkennen ist. Das PTC-Heizelement 10 weist
einen ersten Stromversorgungsanschluss 28 auf, der in elektrischem
Kontakt mit dem unteren Element 22 steht, das auch eine
Anlagefläche 14 für das PTC-Heizelement 10 bildet.
Ein Federelement 12 mit im Wesentlichen U-förmigem Querschnitt
ist bezogen auf die Darstellung von 2 über den
PTC-Heizelementen angeordnet, von denen nur das PTC-Heizelement 10 zu
erkennen ist. Das Federelement 12 weist einen ersten Schenkel 24 und
einen zweiten Schenkel 26 auf, wobei sich der erste Schenkel 24 an
dem oberen Element 20 des rohrförmigen Elements 16 abstützt, während sich
der zweite Schenkel 26 an dem PTC-Heizelement 10 abstützt. Das
Federelement 12 ist aus Aluminium gebildet und daher elektrisch
leitend. Der zweite Schenkel 26 des Federelements 12 steht
in elektrischem Kontakt mit einem zweiten Stromversorgungsanschluss 30,
der bezogen auf die Darstellung von 2 auf der
Oberseite des PTC-Heizelementes 10 gebildet ist. Gleiches
gilt für die
weiteren PTC-Heizelemente, die in dem rohrförmigen Element 16 angeordnet,
jedoch in 2 nicht dargestellt sind. Zur
Vermeidung eines elektrischen Kurzschlusses ist zwischen dem ersten
Schenkel 24 des Federelementes 12 und dem oberen
Element 20 des rohrförmigen
Elements 16 Isolationsmaterial 36 angeordnet,
das folienartig ausgebildet ist. Somit bildet das untere Element 22 eine
erste elektrische Anschlussschiene für die in dem rohrförmigen Element 16 angeordneten
PTC-Heizelemente, während
das Federelement 12 eine zwei te Anschlussschiene bildet.
Der erste Schenkel 24 und der zweite Schenkel 26 des
Federelementes 12 sind bei der in 2 dargestellten
Anordnung entgegen der Federkraft des Federelementes 12 zusammengedrückt, so
dass der zweite Schenkel 26 des Federelementes 12 das PTC-Heizelement 10 (und
die weiteren in dem rohrförmigen
Element 16 angeordneten PTC-Heizelemente) an die Anlagefläche 14 drückt. Dadurch
wird ein geringer Wärmewiderstand
zwischen den PTC-Heizelementen und der Anlagefläche 14 erzielt. Weiterhin
wird Wärme über das
Federelement 12 von der Oberseite der PTC-Heizelemente 10 zu
dem oberen Element 20 übertragen.
Durch die Federkraft des Federelementes 12 werden das obere
Element 20 und das untere Element 22 auseinander
gedrückt,
so dass sich ein Spiel 38 zwischen dem oberen Element 20 und
dem unteren Element 22 ergibt. Wie dies der Darstellung
von 2 zu entnehmen ist, ist es möglich, das obere Element 20 und
das untere Element 22 entgegen der Federkraft des Federelementes 12 derart
zusammenzudrücken,
dass das Spiel 38 zu Null wird. Dies kann beispielsweise
vorteilhaft sein, wenn das rohrförmige
Element 16 in Hüllrohre
eingeschoben werden soll, da in diesem Fall auch ein Anliegen des
oberen Elementes 20 und des unteren Elementes 22 des
rohrförmigen
Elementes 16 an einem entsprechenden Hüllrohr gewährleistet wird, so dass auch
bei einem Übergang
vom rohrförmigen Element 16 zu
einem optional vorgesehenen Hüllrohr ein
niedriger Wärmewiderstand
erzielt wird. Um Höhenunterschiede
der in dem rohrförmigen
Element 16 angeordneten PTC-Heizelemente 10 ausgleichen zu
können,
ist der zweite Schenkel 26 des Federelementes 12 lamellenartig
ausgebildet, wie dies 3 zu entnehmen ist.
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3 zeigt
eine Draufsicht einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäß vorgesehenen Federelements
und 4 zeigt eine Vorderansicht des Federelements von
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3.
Dabei ist 3 zu entnehmen, dass der zweite
Schenkel 26 des Federelementes 12 eine Mehrzahl
von Schnitten 40 aufweist, so dass Lamellen 32 gebildet
werden. Vorzugsweise ist der Abstand zwischen zwei Schnitten 40 an
die Abmessungen der PTC-Heizelemente angepasst oder kleiner gewählt. Der
Pfeil 36 veranschaulicht die Blickrichtung, durch die sich
die Seitenansicht des Federelementes 12 von 4 ergibt. 4 zeigt
das Federelement 12 im entspannten Zustand, in dem der
erste Schenkel 24 und der zweite Schenkel 26 beziehungsweise
die Lamellen 32 des Federelementes 12 weiter voneinander
beabstandet sind, als dies im montierten Zustand gemäß 2 der
Fall ist.
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Die
in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den
Ansprüchen
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch
in beliebiger Kombination für
die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
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- 10
- PTC-Heizelement
- 12
- Federelement
- 14
- Anlagefläche
- 16
- rohrförmiges Element
- 18
- Längsachse
des rohrförmigen
Elements
- 20
- oberes
Element (oberer Profilkörper)
- 22
- unteres
Element (unterer Profilkörper)
- 24
- erster
Schenkel
- 26
- zweiter
Schenkel
- 28
- erster
Stromversorgungsanschluss
- 30
- zweiter
Stromversorgungsanschluss
- 32
- Federelement-Lamellen
- 34
- Welllamellen
und/oder Rippenlamellen
- 36
- Isolationsmaterial
- 38
- Spiel
- 40
- Schnitte