DE10121447A1 - Basis für einen Säuglings-Autositz - Google Patents

Basis für einen Säuglings-Autositz

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DE10121447A1
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seat
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Ronald B Berringer
Phillip Novak
Mary Ann Celestina-Krevh
Kirk C Palmerton
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Graco Childrens Products Inc
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Abstract

Eine Basis für einen Säuglings-Autositz umfasst einen Mechanismus zur Neigungseinstellung, welcher mit mehreren vertikalen Verriegelungspositionen versehen ist, um die Position des angebrachten Säuglings-Autositzes relativ zum Sitzpolster des Fahrzeuges einzustellen. Die Basis kann mit einer Aufnahmekammer für eine oder mehrere Verriegelungsanordnungen versehen sein, die verwendet werden, um die Basis mit Verankerungen am Autositz zu verriegeln.

Description

Hintergrund
Säuglings-Autositze werden verwendet, um Säuglinge sicher in Fahrzeugen transportieren zu können. Bestimmte Säuglings-Auto­ sitze sind mit einer Basis, die auf dem Polster des Fahrzeuges positionierbar ist, sowie einem Säuglings-Autositz versehen, der lösbar an der Basis anbringbar ist, wie dies beispiels­ weise im US-Patent Nr. 5,551,751 offenbart ist. Es wird ange­ strebt, Säuglings-Autositze zwecks Erreichen von optimaler Sicherheit und Bequemlichkeit richtig orientiert im Wagen anzuordnen.
In der Vergangenheit wurde die Position, die der Säuglings- Autositz während des Fahrens einnahm, in der Weise verstellt, dass eine aufgerollte Decke oder ein anderer entsprechend verwendbarer Gegenstand unter der Autositz-Basis positioniert wurde, wobei dann die Decke oder dgl. solange verschoben oder sonstwie manipuliert wurde, bis die richtige Position erreicht war. Diese Handhabung ist jedoch unbequem und umständlich. In der jüngeren Vergangenheit sind Kinder-Autositze mit Neigungs- Einstellmechanismen entwickelt worden, um die Position des Autositzes relativ zum Sitzpolster des Fahrzeuges einstellen zu können (vgl. beispielsweise den Autositz, der in US-Patent 5,836,650 beschrieben ist). Der Einstellmechanismus für einen derartigen Autositz kann ein Stützelement oder einen Stützfuss an einem vorderen Teil der Autositz-Basis aufweisen. Das rela­ tive Positionieren des Stützteiles und der Autositz-Basis kann geändert werden, um den Autositz relativ zum Sitzpolster des Fahrzeugsitzes zu neigen. Das vordere Ende des Autositzes wird relativ zum Stützteil angehoben, wobei die Autositz-Basis entlang ihrem rückseitigen Ende eine Schwenkbewegung ausführt bzw. zurückschwingt. Bei dieser Art von Einstellmechanismus kann eine Lücke zwischen der Unterseite der Autositz-Basis und dem Sitzpolster des Fahrzeugs entstehen. Eine derartige Lücke ist unerwünscht, da dadurch ein Bereich entsteht, in welchem Abfall, beispielsweise Büchsen, Flaschen, Hefte und dgl., sich ansammelt.
Die US-Patentanmeldung Ser. No. 09/421,411, deren Offenbarung in den Offenbarungsgehalt der vorliegenden Anmeldung hiermit einbezogen wird, beschreibt eine Säuglings-Kindersitz/Trage­ anordnung, die die Lücke beseitigt und eine grössere Stütz- Oberfläche auf dem Sitzpolster des Fahrzeugsitzes ermöglicht. Die Anordnung gemäss dieser Anmeldung weist eine Basis und einen Fuss auf, welcher sich unter der Basis von deren vorde­ ren Ende zu deren rückseitigem Ende erstreckt. Der Fuss neigt die Basis relativ zum Sitzpolster des Fahrzeugsitzes und führt zu einer relativ grossen ebenen Fläche für die Auflage der Basis auf dem Sitzpolster des Fahrzeugsitzes. Wenngleich der Fuss ein vernünftiges Mittel zum Erzielen der richtigen Posi­ tion der Basis auf dem Fahrzeugsitz darstellt, ist der Fuss aufgrund seiner vielen Komponenten in seiner Herstellung rela­ tiv kompliziert. Es wird deshalb angestrebt, die Ausgestaltung der Basis für einen Säuglings-Autositz noch zu verbessern mit dem Ziel, eine einfache Ausgestaltung zu erreichen, die zudem einen grossen unteren Oberflächenbereich aufweist zwecks Posi­ tionierung auf dem Sitzpolster des Fahrzeugsitzes.
Andere Überlegungen, die auf Säuglings-Autositze anwendbar sind, berücksichtigen auch jüngere Vorschriften, die in den U.S.A. erlassen wurden und die Anordnung von Verankerungen in den Fahrzeugen vorsehen, so dass die Säuglings-Autositze bes­ ser und sicherer mit dem Fahrzeug verbunden werden können. Ab 1. September 2002 müssen die Hersteller von Säuglings-Autosit­ zen zusätzliche Verankerungsgurte oder -riemen am unteren Teil ihrer Produkte vorsehen. Diese Verankerungsgurte werden be­ nutzt, um den Säuglings-Autositz an einem Paar Verankerungs­ mitteln anzubringen, die in der Falte der Rücksitze der Fahr­ zeuge angeordnet sind, wo Sitzlehne und Sitzpolster zusammen­ treffen. Diese Verankerungen werden aus runden Metallstangen bestehen, die einen Mittenabstand von 280 mm aufweisen. Damit werden Verriegelungsteile benutzt, um die Verankerungsgurte mit den unteren Verankerungen zu verbinden. Die Verankerungs­ gurte und die zugeordneten Verriegelungsteile stellen für die Säuglings-Kindersitze zusätzliches Volumen und auch zusätzli­ che Komponenten dar. Es erscheint deshalb zweckmässig, Auto­ sitze für Säuglinge, Kleinkinder und grössere Kinder so auszu­ bilden, dass sie die Möglichkeit bieten, die Verriegelungs­ gurte und Verriegelungsteile darin unterzubringen und auf­ zubewahren.
Die Erfindung beschäftigt sich mit diesen Erfordernissen mit dem Ziel, einen derartigen Autositz und eine derartige Auto­ sitz-Basis weiter zu verbessern.
Zusammenfassung der Erfindung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Basis für einen Säuglings- Kindersitz. Dabei befasst sich die Erfindung in einer Hinsicht damit, dass die Basis mit einem Einstellmechanismus für die Neigung versehen ist, der mehrere vertikale Verriegelungs­ positionen vorsieht, um die Position des angebrachten Säug­ lings-Autositzes relativ zum Sitzpolster des Fahrzeugsitzes einzustellen. Ein weiterer Aspekt sieht eine Ausgestaltung vor, bei welcher die Basis mit einer Aufnahmekammer für eine oder mehrere Ankergurt- oder Riemen-Anordnung(en) und Teilen versehen ist, die dazu dienen, die Basis mit Verankerungen im Fahrzeugsitz zu verriegeln.
Eine Basis für einen Kindersitz gemäss einem Aspekt der Erfin­ dung umfasst eine obere Fläche, die so ausgebildet ist, dass sie einen Säuglings-Kindersitz tragen kann, und eine Aufnahme­ kammer, die in der Basis ausgebildet ist. Die Aufnahmekammer ist an einer äusseren Fläche der Basis mit einer Öffnung ver­ sehen, vorzugsweise an der oberen Oberfläche der Basis. Die Basis ist weiterhin mit einer Abdeckung für die Aufnahmekammer versehen. Die Abdeckung ist bewegbar an der oberen Oberfläche, beispielsweise mittels eines Scharniers, angebracht und zwi­ schen einer offenen Position und einer geschlossenen Position bewegbar. Die Aufnahmekammer ist vorzugsweise zwischen Gurt­ führungen angeordnet, die an der oberen Oberfläche der Basis vorgesehen sind. Die Aufnahmekammer ist vorzugsweise so dimen­ sioniert, dass sie ein Paar Verriegelungsteile und zugeordne­ tes Gurtmaterial oder Verankerungsriemen aufnehmen kann. Die Aufnahmekammer wird vorzugsweise durch wenigstens eine Seiten­ wand begrenzt, die mit wenigstens einem Anbringungselement versehen ist. Letzteres kann eine schlaufen- oder ringförmige Halterung umfassen, die an einer Unterseite der Basis befe­ stigt ist.
Gemäss einem weiteren Aspekt der Erfindung ist eine Basis für einen Säuglings-Autositz mit einer Oberbasis-Einheit, einer Unterbasis-Einheit, einem Höhen-Einstellmechanismus und einem Schwenkmechanismus versehen. Die Oberbasis-Einheit ist so ausgebildet, dass sie einen Säuglings-Autositz tragen kann. Die Unterbasis-Einheit ist so ausgebildet, dass sie auf dem Sitzpolster eines Fahrzeugsitzes angeordnet sein kann und eine Länge aufweist, die wenigstens die halbe Länge der Oberbasis- Einheit beträgt. Die Oberbasis-Einheit ist neigbar an der Unterbasis-Einheit angebracht, um eine vertikale Einstellung der Oberbasis-Einheit in mehreren vertikalen Neigungspositio­ nen relativ zur Unterbasis-Einheit zu ermöglichen. Der Höhen- Einstellmechanismus kann mit einem vorzugsweise einzelnen gebogenen Höhen-Einstellgestell und einem Betätigungsmittel versehen sein, welches lösbar mit dem Höhen-Einstellgestell in unterschiedlichen vertikalen Positionen entlang dem Höhen- Einstellgestell in Eingriff bringbar ist. Letzteres ist auf einer oberen Fläche der Unterbasis-Einheit nahe einem ersten Ende derselben angeordnet. Das Betätigungsmittel ist an der Oberbasis-Einheit angebracht derart, dass eine Bewegung des Betätigungsmittels aus einer der vertikalen Positionen zu einer der anderen vertikalen Positionen die Oberbasis-Einheit aus einer der vertikalen Neigungspositionen in eine andere der vertikalen Neigungspositionen verschwenkt. Der Schwenkmecha­ nismus verbindet die Oberbasis-Einheit schwenkbar mit der Unterbasis-Einheit. Der Schwenkmechanismus hat ein erstes Teil an der Unterbasis-Einheit und ein zweites Teil an der Oberba­ sis-Einheit. Das erste Teil ist in einer Position näher einem zweiten Ende der Unterbasis-Einheit als dem ersten Ende der Unterbasis-Einheit angeordnet.
Diese Merkmale und andere Merkmale der Erfindung werden in der folgenden Beschreibung weiter erläutert.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Diese und andere Merkmale, Aspekte und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden detaillierten Beschreibung, den beigefügten Ansprüchen und der als Beispiel in den Zeichnungen dargestellten Ausführung, die im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Autositz-Basis gemäss der Erfindung in einer untersten Position,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Autositz-Basis in einer höchsten Position,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Autositz-Ba­ sis,
Fig. 3A eine perspektivische Ansicht einer Schwenkanordnung,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Betätigers und einer Unterbasis-Einheit der Autositz-Ba­ sis,
Fig. 5 eine Draufsicht der Oberbasis-Einheit der Au­ tositz-Basis,
Fig. 6 eine Bodenansicht der Autositz-Basis,
Fig. 7a eine Vorderansicht einer Schwenkanbringung der über basis-Einheit an der Unterbasis-Einheit,
Fig. 7b eine Seitenansicht der Schwenkanbringung gemäss Fig. 7a entlang der Linie 7b-7b der Fig. 7a,
Fig. 8a eine Vorderansicht einer anderen Schwenkanbringung der Oberbasis-Einheit an der Unterbasis-Ein­ heit,
Fig. 8b eine Seitenansicht der Schwenkanbringung gemäss Fig. 8a entlang der Linie 8b-8b der Fig. 8a,
Fig. 9 eine Draufsicht in grösserem Massstab des Vor­ derteils der Autositz-Basis,
Fig. 10 eine Seitenansicht in grösserem Massstab und teil­ weise im Schnitt eines Vorderteils der Auto­ sitz-Basis.
Detaillierte Beschreibung
Im folgenden wird im Zusammenhang mit der Beschreibung der Zeichnungen oder bei der Beschreibung der Autositz-Basis ge­ mäss der Erfindung hin und wieder Bezug genommen auf Richtun­ gen. Diese Richtungen, beispielsweise links, rechts, obere, untere usw. werden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen (bei normaler Betrachtung) lediglich aus Gründen der Zweckmässig­ keit angeführt und sind nicht wörtlich zu nehmen. Sie sollen auch nicht dazu dienen, die Erfindung in irgendeiner Weise zu beschränken.
In der Zeichnung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile. In den Fig. 1-3 ist eine Autositz-Basis 10 gemäss der Erfindung erkennbar. Die Basis 10 für einen Autositz, der für einen Säugling geeignet ist, kann einen Autositz 1 (in den Fig. 1 und 2 strichpunktiert dargestellt), der auch als Trage bezeichnet wird, für einen Säugling tragen, wobei dieser Auto­ sitz lösbar an der Sitzbasis 10 angebracht ist. Autositze für Säuglinge werden so positioniert, dass sie in bezug auf den Sitz des Fahrzeuges nach hinten weisen. Der Autositz für den Säugling selbst und die besondere Art und Weise, wie der Säug­ lings-Autositz an der Basis angebracht ist, sind nicht Teil der Erfindung. Die Basis 10 hat eine konturierte obere Ober­ fläche 40U, an welcher der Säuglings-Autositz 1 lösbar be­ festigt bzw. verriegelt werden kann. Die Basis 10 ist so aus­ gebildet, dass sie unter Verwendung von Schulter- und/oder Beckengurten (nicht dargestellt) am Sitzpolster des Fahrzeuges angebracht werden kann, wobei die Gurte an Gurtschlössern des Fahrzeugsitzes (nicht dargestellt) angebracht sind. Die Basis 10 kann aber auch unter Verwendung von Verankerungsgurten bzw. -riemen W angebracht werden, die an Verankerungen (nicht dar­ gestellt) befestigt werden, die in der Falte positioniert sind, wo die Sitzlehne des Fahrzeugsitzes und das Sitzpolster des Fahrzeuges zusammentreffen. Der Säuglings-Autositz 1 kann abgenommen und ohne die Basis 10 getragen werden.
Um eine korrekte Anbringung der Basis 10 am Sitzpolster eines Fahrzeuges zu erleichtern, welches von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich sein kann, kann die Basis 10 oder der Säug­ lings-Autositz 1 selbst mit einem Niveauanzeiger (nicht dar­ gestellt) versehen sein, wie er beispielsweise in US-Patent Nr. 5,058,283 beschrieben ist. Die Offenbarung dieses Patentes wird in dieser Anmeldung durch Bezugnahme auf das Patent ein­ geschlossen. Der Niveauanzeiger arbeitet mit einem Höhen-/Nei­ gungseinsteller (im folgenden beschrieben), welcher die Nei­ gung der Basis relativ zum Sitzpolster des Fahrzeuges ein­ stellen kann. Der Niveauanzeiger kann einen farbigen Abschnitt oder Zeiger aufweisen, der anzeigt, ob der Säuglings-Autositz 1 nach Anbringung an der Basis 10 auf dem Sitzpolster des Fahrzeuges die richtige Winkelposition einnimmt.
Gemäss den Fig. 1-3 umfasst die Basis 10 eine Unterbasis- Einheit 20 und eine Oberbasis-Einheit 40, die um eine Schwenk­ achse P schwenkbar an der Unterbasis-Einheit 10 angebracht ist. Die Oberbasis-Einheit 40 ist so ausgebildet, dass sie einen Säuglings-Autositz 1 auf ihrer konturierten oberen Ober­ fläche 40S tragen kann. Die Unterbasis-Einheit 20 ist so ausgebildet, dass sie auf dem Sitzpolster eines Fahrzeuges angeordnet sein kann. Die Unterbasis-Einheit 20 hat eine Län­ ge, die wenigstens die Hälfte der Länge der Oberbasis-Einheit 40 beträgt, wodurch eine relativ grosse Auflage auf dem Sitz­ polster des Fahrzeuges erreicht wird. Die untere Oberfläche der Unterbasis-Einheit 20, die mit dem Sitzpolster des Fahr­ zeuges in Berührung ist, kann mit die Reibung erhöhenden Mit­ teln versehen sein, beispielsweise einer entsprechend struktu­ rierten Oberfläche, Kanälen, Rippen usw. Die Oberbasis-Einheit 40 ist vorzugsweise aus thermoplastischem oder duroplastischem Kunststoffmaterial hergestellt. Die Unterbasis-Einheit 20 ist vorzugsweise aus geformten Kunststoffmaterialien hergestellt.
Die Oberbasis-Einheit 40 ist an der Unterbasis-Einheit 20 schwenkbar angebracht, um eine vertikale Einstellung der Ober­ basis-Einheit 40 in mehreren vertikalen Neigungspositionen relativ zur Unterbasis-Einheit 20 zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, ist die Basis 10 weiterhin mit einem Neigungs- oder Höheneinsteller 100 versehen, welcher die Oberbasis-Einheit 40 in einem gewünschten Neigungswinkel relativ zur Unterbasis- Einheit 20 hält. Fig. 1 zeigt die Oberbasis-Einheit 40 in einer unteren Position; Fig. 2 zeigt die Oberbasis-Einheit 40 in einer starken Neigungsposition. Gemäss Fig. 3 ist die Un­ terbasis-Einheit 20 mit einem im wesentlichen ebenen Teil, beispielsweise einer rechteckigen Platte versehen, die so konfiguriert ist, dass die Oberbasis-Einheit 40 diese Platte übergreift, wobei der Oberbasis-Einheit 40 die Möglichkeit hat, um eine Schwenkachse P zu schwenken oder zu schaukeln, die sich im wesentlichen senkrecht zur Längsachse der Unterba­ sis-Einheit 20 erstreckt.
Die Oberbasis-Einheit 40 weist wenigstens eine, vorzugsweise zwei Gurt- oder Riemenführung(en) 50 auf, wobei sie mit einer Aufnahmekammer 60 versehen sein kann, die im folgenden im Detail beschrieben wird. Die Oberbasis-Einheit 40 ist mit Mitteln zum lösbaren Anbringen des Säuglings-Autositzes 1 an der Oberbasis-Einheit 40 versehen. Die lösbaren Anbringungs­ mittel können irgendwelche bekannten Anbringungsmechanismen sein, wie diese beispielsweise in den US-Patenten 5,772,279 und 5,385,387 oder in der anhängigen US-Patentanmeldung Nr. 08/927,019, jetzt US-Patent 6,070,890 oder Anmeldung Nr. 09/421,411 offenbart sind.
Entlang der Schwenkachse P sind ein erstes Schwenkelement P1 vorzugsweise an der Unterbasis-Einheit 20, und ein zweites Schwenkelement P2 an der Oberbasis-Einheit 40 angeformt. Das zweite Schwenkelement P2 ist in einer Position angeordnet, die näher an einem zweiten Ende 22 der Unterbasis-Einheit 20 ist als am ersten Ende 21 derselben. Gemäss den Fig. 3, 3A, 7a und 7b kann bzw. können ein oder mehrere erste Schwenkelement(e) P1 entlang der Schwenkachse P an der Unterbasis-Einheit 20 angeordnet sein. Die ersten Schwenkelemente P1 können jeweils ein Paar seitlich einen Abstand voneinander aufweisender drei­ eckiger Wände 24 umfassen, die sich von der oberen Oberfläche der Unterbasis-Einheit 20 nach oben erstrecken und eine Schwenkwelle 25 aufweisen, die sich dazwischen erstreckt. Die Schwenkwellen 25 der Schwenkelemente P1 sind entlang der Schwenkachse P ausgerichtet. Die zweiten Schwenkelemente P2 können ihrerseits jeweils einen Haken oder ein hakenförmiges Teil 45 aufweisen, der bzw. das sich nach unten von einer unteren Seite der Oberbasis-Einheit 40 erstreckt, wobei die Haken oder hakenförmigen Teile 45 so angeordnet sind, dass sie zwischen den Wänden 24 eingeführt und um die Schwenkwellen 25 der ersten Schwenkelemente P1 schwenken können. Die Schwenk­ wellen 25 können mit den zugeordneten Wänden 24 einstückig geformt oder in anderer Weise hergestellt sein. Jeder Haken bzw. jedes hakenförmige Teil 45 kann aus einer bein- oder rippenförmigen Struktur geformt sein, die sich nach unten von der Unterseite der Oberbasis-Einheit 40 erstreckt und mit einem Schlitz 45S versehen ist, welcher so dimensioniert ist, dass er die zugeordnete Schwenkwelle 25 aufnehmen kann.
Gemäss den Fig. 8a und 8b kann andererseits die Anordnung auch so getroffen sein, dass anstelle des Hakens 45 jedes zweite Schwenkelement P2 aus zwei Teilen geformt sein kann, einer Rippe 45' mit einer ersten Ausnehmung R1, die so dimensioniert ist, dass sie einen oberen Abschnitt der Welle 25 aufnimmt, und einem Sicherungselement 45S' mit einer zweiten Ausnehmung R2, welche diametral der ersten Ausnehmung R1 gegenüberliegt und so dimensioniert ist, dass sie den übrigen unteren Ab­ schnitt der Welle 25 aufnimmt. Das Sicherungselement 45S' ist an der Rippe 45' mittels einer oder mehreren Schraube(n) oder dgl. S befestigt.
Bei einer anderen Anordnung kann die Schwenkachse P Schwenk­ strukturen aufweisen, wie sie in der anhängigen US-Patentan­ meldung Nr. 09/421,411 offenbart sind, deren Offenbarung durch Bezugnahme darauf in die vorliegende Anmeldung einbezogen wird. Insbesondere kann die Unterbasis-Einheit 20 mehrere nach oben sich erstreckende Vorsprünge aufweisen, wobei die Oberba­ sis-Einheit 40 mit entsprechenden Aufnahmen versehen ist, welche die Vorsprünge aufnehmen. Die Vorsprünge und die Auf­ nahmen sind einander entsprechend so dimensioniert, dass die Oberbasis-Einheit 40 um die Unterbasis-Einheit 20 verschwenkt werden kann.
Der Neigungseinsteller 100 ist so ausgebildet, dass die Auto­ sitz-Basis 10 relativ zum Sitzpolster des Fahrzeuges geneigt werden kann. Dazu kann jeder bekannte Neigungs- bzw. Höhenein­ steller verwendet werden. So offenbart beispielsweise US-Pa­ tent Nr. 5,836,650 einen Höheneinstellungs-Mechanismus für einen Autositz. Diese Art von Mechanismus kann angepasst wer­ den, um die Basis 10 zu neigen.
Gemäss den Fig. 3 und 4 umfasst der bevorzugte Neigungsein­ steller 100 gemäss der Erfindung ein Betätigungsmittel 110, welches von der Oberbasis-Einheit 40 getragen wird, und ein Gestell 120 für die Höheneinstellung, welches nahe dem ersten Ende 21 der Unterbasis-Einheit 20 fest angebracht oder ein­ stückig damit geformt ist. Das Einstellgestell 120 erstreckt sich im wesentlichen vertikal, wobei es gebogen ist, um im wesentlichen dem Radius R der Schwenkachse P zu folgen, d. h., dem Abstand von der Schwenkachse P zur rückseitigen Wand 120B des Gestells 120. Letzteres ist mit mehreren Reihen von ein­ ander gegenüberliegenden Stützauflagen 122 versehen, die von der rückseitigen Wandung 120B und den Seitenwänden 120S getra­ gen werden. Die Auflagen 122 sind in vertikalen Abständen voneinander angeordnet, um mehrere vertikale Schlitze oder Aufnahmen 124 zu bilden, auf denen das Betätigungsmittel 110 aufliegen oder gehalten werden kann. Eine Bewegung des Be­ tätigungsmittels 110 von einer vertikalen Auflage 124 zu einer anderen der vertikalen Auflagen 124 neigt die Oberbasis-Ein­ heit 40 von einer vertikalen Neigungsposition zu einer anderen vertikalen Neigungsposition.
Gemäss Fig. 4 kann das Betätigungsmittel 110 einen Stiel oder Stegabschnitt 111 aufweisen, der ein im wesentlichen lang­ gestrecktes Teil bildet, wobei ein Griff 113 am proximalen Ende des Steges 111 und ein Paar seitlich vorstehender Zähne 115, einer an jeder Seite des Steges 111, vorgesehen sind. Die vorderen Ende der Zähne 124 enden mit dem vorderen Ende des Steges 111. Wenn das Betätigungsmittel 110 so positioniert ist, dass es innerhalb des Einstellgestells 120 in Eingriff ist, befinden sich die Zähne 115 in einem vertikalen Schlitz 124 zwischen zwei Paar benachbarter Auflagen 122, um die Ober­ basis-Einheit 40 in einer festen Position relativ zur Unterba­ sis-Einheit 20 zu halten. Die Zähne 115 sind so ausgebildet, dass sie mit einander gegenüberliegenden Auflagen 122 in Ein­ griff kommen, um zu verhindern, dass die Oberbasis-Einheit 40 sich relativ zur Unterbasis-Einheit 20 bewegt, wobei ein im mittleren Bereich befindlicher Zwischenraum 126 zwischen den von den Stützaufnahmen 122 gebildeten Reihen ausreicht, um den Stiel bzw. Steg 111 des Betätigungsmittels 110 von diesen in einem Abstand, also ausser Eingriff zu halten, so dass das Betätigungsmittel 110 und demzufolge auch die Oberbasis-Ein­ heit 40 sich gegenüber der Unterbasis-Einheit 20 auf- und abbewegen. Dabei ist die Anordnung so getroffen, dass, wenn das Betätigungsmittel 110 in Richtung des Pfeiles A in Fig. 3 in die entriegelte Position bezogen wird, der Stiel bzw. Steg 111 sich im mittleren Zwischenraum 126 frei nach oben und unten zwischen den von den Auflagen 122 gebildeten Reihen bewegen kann.
Der vertikale Abstand zwischen den Auflagen 122 ist so dimen­ sioniert, dass die Zähne 115 hinein- und herausgleiten können. In der in Eingriff befindlichen bzw. verriegelten Position liegen die oberen Oberflächen der Zähne 150 gegen die unteren Oberflächen des jeweiligen Auflagepaares an, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist, wobei die unteren Oberflächen der Zähne 150 an dem oberen Oberflächen des nächst unteren Auflagepaares 122 anliegen können. Die untere Oberfläche jeder Auflage 122 kann Rippen 123 aufweisen, um den Eingriff der oberen Oberfläche des Zahnes 115 mit den unteren Oberflächen der Auflage 122 zu verbessern.
Normalerweise wird das Betätigungsmittel 110 durch eine Feder 112 in Richtung auf die Eingriffposition beaufschlagt. Die Feder 112 ist am Stiel bzw. Steg 111 angebracht, der eine im wesentlichen H-förmige Ausnehmung 114 aufweist, um die Feder 112 aufzunehmen und zu halten. Das proximale Ende der Feder 112, welches dem Griff 113 des Betätigungsmittels 110 gegen­ überliegt, stützt sich an einem Feder-Wandelement SW ab, wel­ ches sich im wesentlichen nach unten von der unteren Seite der Oberbasis-Einheit 40 erstreckt. Dieses Wandelement SW hat eine Öffnung, die für die Aufnahme des Stieles 111 dimensioniert ist, so daß der Stiel 111 des Betätigungsmittels 110 durch die Öffnung gleiten kann. Oberer und unterer Rand der Öffnung können am Stiel anliegen, so dass der Stiel 111 zusammen mit dem Wandelement SW sich bewegt. Zu diesem Zweck ist das Wand­ element SW gleitbar an der Rückwand 120B des Einstellgestells gelagert, wie dies in Fig. 10 dargestellt ist. Die Feder 112 ist zwischen dem Wandelement SW und dem distalen Endabschnitt des Stieles 111 angeordnet, wobei der Abschnitt einen Fortsatz in Form eines Lappens 117 aufweist, welcher die Feder 112 in ihrer Position in der H-förmigen Ausnehmung des Stieles 112 ausrichtet.
Die vordere Wandung 40F der Oberbasis-Einheit 40 hat eine Öffnung, die so ausgebildet ist, dass der Stiel 111 mit den Zähnen 115 sich hindurchbewegen kann, jedoch verhindert, dass der Griff 113 in die Vorderwand 40F eingeführt werden kann. D. h., dass die Vorderwand 40F als Anschlag für den Griff 113 dient, welcher gegen die Vorderwand 40F stösst. Eine andere Ausführung sieht vor, dass die Öffnung ausreichend gross ist, so dass der Griff 113 gegen die Vorderseite des Einstellge­ stelles 120 stösst, wenn das Betätigungsmittel 110 in der gelösten Position ist. Die Vorderwand 40F der Oberbasis-Ein­ heit 40 folgt der vertikalen Bewegung des Betätigungsmittels 110 entlang dem Einstellgestell 120 aufgrund des Eingriffs des Betätigungsmittels 110 mit der Vorderwand 40F und dem Feder- Wandelement SW.
Um die Neigung der Oberbasis-Einheit zu ändern, zieht der Benutzer das Betätigungsmittel 110 nach aussen weg vom Ein­ stellgestell 120, bis die Zähne 115 mit dem Einstellgestell 120 ausser Eingriff sind. In Fig. 3 ist das Betätigungsmittel 110 in seiner gelösten Position dargestellt. Wenn der Benutzer das Betätigungsmittel aus dem Einstellgestell 120 zieht, wird die Feder 112 komprimiert. Nachdem das Betätigungsmittel aus­ reichend weit herausgezogen worden ist, um die Zähne 115 aus­ ser Eingriff mit den Auflagen zu bringen, kann das Betäti­ gungsmittel 110 im wesentlichen vertikal entweder nach oben oder nach unten entlang dem Zwischenraum 126 verstellt werden, um die vertikale Position der Oberbasis-Einheit 120 relativ zur Unterbasis-Einheit 20 zu ändern. Wenn die richtige verti­ kale Position erreicht ist, lässt der Benutzer das Betäti­ gungsmittel 110 los, wobei die Feder 112 das Betätigungsmittel 110 nach hinten in das Einstellgestell 120 verschiebt, so dass die Zähne 115 an jeder Seite des Stiels 111 zwischen die pas­ senden Auflagen 122 gleiten. Auf diese Weise kann die relative Position der Oberbasis-Einheit 40 relativ zur Unterbasis-Ein­ heit 20 eingestellt werden.
Weiterhin ist die Autositz-Basis 10 mit einer Kammer oder dgl. 60 für die Aufbewahrung irgendwelcher Teile versehen, wobei die Kammer 60 von ausserhalb der Basis 10 zugänglich ist. Die Kammer 60 erstreckt sich von der vorderen oberen Seite der Oberbasis-Einheit 40 unter einem Winkel nach unten und ist zwischen den Gurtführungen 50 angeordnet, von denen jede einen Schlitz 54 definiert, der einen Gurt aufnimmt und eine Bahn für den Gurt bildet. Die Kammer 60 ist so ausgebildet, dass sie, wie in Fig. 10 dargestellt, ausserhalb des Bereiches des distalen Endes des Betätigungsmittels 110 angeordnet ist. Bei der in Fig. 10 dargestellten bevorzugten Ausführung ist die Kammer 60 so ausgebildet, dass sie das Betätigungsmittel 110 übergreift, um einen möglichst grossen Raum für die Aufnahme irgendwelcher Teile zu erhalten. Fig. 10 zeigt eine Seitenwand 63 der Aufbewahrungskammer 60, die eine abgewinkelte Ausge­ staltung beispielsweise nach Art eines umgekehrten U aufweisen kann.
Die Kammer 60 ist zur oberen Oberfläche 40U der Oberbasis- Einheit 40 offen. Die Kammer 60 ist mit einem Deckel oder einer Abdeckung 62 versehen, der bzw. die mittels beispiels­ weise einem Scharnier H schwenkbar an der Oberbasis-Einheit 40 angebracht ist, wie dies Fig. 10 zeigt. Die Abdeckung 62 weist einen im wesentlichen horizontalen Abschnitt 260A auf, an den sich ein geneigter Abschnitt 62S anschliesst, welcher im we­ sentlichen parallel zu den Schlitzen 54 verläuft und ggf. den Gurt in Richtung auf die Schlitze 54 führt.
Wenn ein Fahrzeug-Beckengurt verwendet wird, um die Autositz- Basis 10 am Fahrzeug zu befestigen, wird der Gurt durch die an den hakenförmigen Teilen 50 angebrachten Schlitze 54 und über die Abdeckung 62 der Kammer 60 im wesentlichen parallel zum geneigten Abschnitt 62S geführt und dann mit dem Gurtschloss des Fahrzeugsitzes verbunden. Wenn der Beckengurt angezogen wird, bis er nicht mehr lose ist, sichert der Beckengurt die Autositz-Basis 10 am Sitzpolster des Fahrzeuges.
Falls eine Anker-Verriegelungsanordnung benutzt wird, um die Autositz-Basis 10 am Fahrzeug zu befestigen, kann die Kammer 60 eine Aufnahme für Verankerungsriemen bzw. -gurte und ir­ gendwelche zugeordneten Verriegelungsteile bilden, wie bei­ spielsweise jene, die in der US-Patentanmeldung Ser. No. 09/564,952 vom 4. Mai 2000 mit der Bezeichnung "Haltegurt zum Anbringen eines Kinder-Autositzes an einer Verankerung" offen­ bart sind. Eine derartige Anker-Verriegelung-Anordnung kann wenigstens einen Verankerungsgurt oder -riemen aufweisen, wobei an den Enden des jeweiligen Gurtes oder Riemens Verrie­ gelungsteile angebracht sind. Die Aufnahmekammer 60 ist so ausgebildet, dass sie Ankerriemen bzw. -gurte W und Verriege­ lungsteile L aufnehmen kann, wie dies in Fig. 10 dargestellt ist. Bei einer Ausführung kann beispielsweise die Aufnahmekam­ mer 60 einen ersten Kammerbereich 61L aufweisen, der so dimen­ sioniert ist, dass er den Gurt bzw. die Gurte W aufnimmt, und einen zweiten Kammerbereich 61L, der mit dem ersten Kammer­ bereich 61 verbunden ist bzw. eine Fortsetzung desselben dar­ stellt und so dimensioniert ist, dass darin die Verriegelungs­ teile L untergebracht werden können. Die Aufnahmekammer 60 kann natürlich auch dazu benutzt werden, irgendwelche anderen Anbringungsmittel für die Befestigung der Basis 10 am Fahr­ zeugsitz oder irgendwelche anderen Kinderartikel aufzunehmen.
Im Bereich der Aufnahmekammer kann die Autositz-Basis 10 eine Gurthalterung 70 aufweisen, die an einer Unterseite der Ober­ basis-Einheit 40 angebracht ist, um den Gurt bzw. die Gurte W zu halten. Die Gurthalterung 70 umfasst ein schlaufen- oder ringförmiges Teil, welches zwischen den hakenförmigen Elemen­ ten 50 angeordnet und mit der Unterseite der Oberbasis-Einheit 40 beispielsweise unter Verwendung eines üblichen Befesti­ gungsmittels F verbunden ist. Die Gurthalterung 70 ist im wesentlichen im Verlauf des Gurtes oder nahe demselben an­ geordnet, wie dies in Fig. 10 dargestellt ist. Wenn die Kam­ merabdeckung 62 geschlossen ist, wird die obere, abgewinkelte Seite 71 der Gurthalterung 70 im wesentlichen durch die Abdec­ kung 62 abgedeckt, so dass die Gurthalterung 70 bei der An­ bringung der Autositz-Basis 10 an einem Fahrzeugsitz unter Verwendung eines Becken- oder Schultergurtes nicht stört oder hinderlich ist.
Bei Verwendung der Anker-Verriegelungs-Anordnung zwecks Be­ festigung der Autositz-Basis am Sitzkissen eines Fahrzeugsit­ zes, wird die Abdeckung 62 der Kammer geöffnet. Gurt bzw. Gurte W und Verriegelungsteile L werden aus der Aufnahmekammer 60 herausgenommen. Der Gurt w wird an beiden Seiten der Halte­ rung 60 durch die jeweiligen Schlitze 54 in den Gurtführungen 50 hindurchgeführt, wobei der Gurt W sich seitlich von der Gurthalterung 70 erstreckt. Nachdem der Gurt W in der ge­ wünschten Weise sich innerhalb der Schlitze 54 befindet, wird die Abdeckung 62 geschlossen. Die Abdeckung 62 ist mit (nicht dargestellten) Schlitzen versehen, durch welche der Gurt W hindurchgehen kann, wenn die Abdeckung 62 ihre geschlossene Position einnimmt. Die Verriegelungsteile L können dann an den Verankerungen befestigt werden, die in der Falte zwischen der Sitzlehne des Fahrzeuges und dem Sitzkissen des Fahrzeuges angeordnet sind. Der jeweilige Gurt W wird dann angezogen, um die Autositz-Basis 10 bei in ihrer Position zu sichern. Die Gurthalterung 70 kann so ausgebildet sein, dass dem Gurt W eine Gleitbewegung ermöglicht wird, wenn lediglich ein Ende des Gurtes W einstellbar ist. Bei einer anderen Ausführung kann die Gurthalterung 70 so ausgebildet sein, dass der Gurt W daran fixiert ist, wenn beide Enden des Gurtes einstellbar sind.
Die Oberbasis 40 ist konturiert und mit einer im wesentlichen konvexen Vorderfläche 40F und im wesentlichen konvexen Seiten­ fläche 40S versehen. In den Bereichen, in denen Vorderfläche 40F und Seitenflächen 40S einander schneiden, bildet die Ober­ basis 40 eine im wesentlichen flache oder geringfügig konkave Fläche 40I, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist, über welche der Gurt W verlaufen kann. Der Gurt W kann somit passend an der Oberbasis 40 anliegen, um die Autositz-Basis 10 am Sitz­ kissen des Fahrzeuges zu befestigen.
Wenngleich die Fig. 9 und 10 eine Ausführung zeigen, bei wel­ cher die Aufnahmekammer 60 zur oberen Fläche 40U der Oberbasis-Einheit 40 hin geöffnet ist, liegt es auf der Hand, dass die Aufnahmekammer auch so ausgebildet sein kann, dass sie sich zu jeder äusseren Fläche der Oberbasis-Einheit 40 hin öffnet einschliesslich der Vorderfläche 40F oder der Seiten­ fläche 40S. Weiterhin kann die Basis 10 mehr als eine Auf­ nahmekammer 60 aufweisen, beispielsweise zwei Aufnahmekammern, wobei jeweils eine sich zu jeder Seitenfläche 40S hin öffnet.
In Anbetracht der Offenbarung der Erfindung liegt es für den Fachmann auf der Hand, dass andere Ausführungen und Modifika­ tionen innerhalb des Bereiches und des Gedankens der Erfindung möglich sind. Demzufolge sollen alle Modifikationen, die für den Fachmann aus der Offenbarung der Erfindung herleitbar sind und innerhalb des Bereiches und des Gedankens der Erfindung liegen, als weitere Ausführungen der Erfindung von dieser umfasst werden. Demzufolge ist der Bereich der Erfindung ge­ mäss den beigefügten Ansprüchen zu definieren.

Claims (19)

1. Basis (10) für einen Säuglings-Autositz mit
einer Oberfläche, die so ausgebildet ist, dass sie einen Säug­ lings-Autositz tragen kann und
einer Aufnahmekammer (60), die in der Basis (10) angeordnet ist und von ausserhalb der Basis (10) zugänglich ist.
2. Basis nach Anspruch 1, bei welcher die Aufnahmekammer (60) sich zur oberen Fläche (40U) hin öffnet.
3. Basis nach Anspruch 2, die weiterhin eine Abdeckung (62) für die Aufnahmekammer (60) aufweist, wobei die Abdeckung (62) bewegbar an der oberen Fläche (40U) der Basis (10) angebracht und zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position bewegbar ist.
4. Basis nach Anspruch 2, bei welcher die Abdeckung (62) schwenkbar an der oberen Fläche (40U) angebracht ist.
5. Basis nach Anspruch 2, die weiterhin mit einem Paar Gurt­ führungen (50) versehen ist, die an der oberen Fläche (40U) angeordnet sind, wobei die Aufnahmekammer (60) zwischen den Gurtführungen (50) angeordnet ist.
6. Basis nach Anspruch 1, bei welcher die Aufnahmekammer (60) entlang einer Längsachse angeordnet ist, welche die Basis (10) im wesentlichen hälftig unterteilt.
7. Basis nach Anspruch 2, die weiterhin mit einer im allgemei­ nen konvexen Vorderfläche (40F), die sich von der oberen Flä­ che (40U) erstreckt, und mit im wesentlichen konvexen Seiten­ flächen (40S) versehen ist, die sich nach unten von der oberen Fläche (40U) erstrecken, wobei in einem Bereich, in welchem jeweils die Vorderfläche (40F) sich mit einer der Seitenflä­ chen (40S) schneidet, eine im wesentlichen konkave Fläche für die Aufnahme bzw. Abstützung eines Gurtes gebildet ist.
8. Basis nach Anspruch 1, bei welcher die Aufnahmekammer (60) so dimensioniert ist, dass sie ein Paar Verriegelungsteile und zugeordnetes Gurtmaterial aufnehmen kann.
9. Basis nach Anspruch 8, bei welcher die Aufnahmekammer (60) eine erste Aufnahmekammer (61W), die so dimensioniert ist, dass sie Gurtmaterial aufnehmen kann, und eine zweite Auf­ nahmekammer (61L) umfasst, die so dimensioniert ist, dass sie Verriegelungsteile aufnehmen kann.
10. Basis nach Anspruch 1, bei welcher die Aufnahmekammer (60) wenigstens ein Anbringungselement aufweist.
11. Basis nach Anspruch 10, bei welcher das wenigstens eine Anbringungselement eine schlaufenförmige oder ringförmige Halterung ist, die an der Unterseite der Basis befestigt ist.
12. Basis nach Anspruch 1, die weiterhin umfasst eine Oberbasis-Einheit (40), die die obere Fläche (40U) auf­ weist, und eine Unterabasis-Einheit (20), die so ausgebildet ist, dass sie auf dem Sitzpolster des Fahrzeugsitzes ruht, wobei die Oberbasis-Einheit (40) neigbar an der Unterbasis-Einheit (20) angebracht ist, um eine vertikale Einstellung der Oberbasis- Einheit (40) in mehreren vertikalen Neigungspositionen relativ zur Unterbasis-Einheit (20) zu ermöglichen, und die Aufnahme­ kammer (60) in der Oberbasis-Einheit (40) ausgebildet ist.
13. Basis für einen Säuglings-Autositz, die mit einer von ausserhalb der zugänglichen Aufnahmekammer (60) versehen ist.
14. Basis für einen Säuglings-Autositz
mit einer Oberbasis-Einheit (40), die einen Säuglings-Autositz tragen kann,
mit einer Unterbasis-Einheit (20), die so ausgebildet ist, dass sie auf das Sitzpolster eines Fahrzeugsitzes aufsetzbar ist, wobei ihre Länge wenigstens der Hälfte der Länge der Oberbasis-Einheit (40) beträgt, die neigbar an der Unterbasis- Einheit (20) angebracht ist, um eine vertikale Einstellung der Oberbasis-Einheit (40) in mehreren vertikalen Neigungspositio­ nen relativ zur Unterbasis-Einheit (20) zu ermöglichen,
mit einem Mechanismus für die Höheneinstellung mit einem ein­ zelnen gebogenen Höhen-Einstellgestell (120) und einem Be­ tätigungsmittel (110), welches lösbar mit dem Höhen-Einstell­ gestell (120) in unterschiedlichen vertikalen Positionen ent­ lang dem Höhen-Einstellgestell in Eingriff bringbar ist, wel­ ches an einer oberen Fläche der Unterbasis-Einheit nahe einem ersten Ende derselben angeordnet ist, wobei das Betätigungs­ mittel (110) an der Oberbasis-Einheit (40) derart angebracht ist, dass eine Bewegung des Betätigungsmittels (110) von einer vertikalen Position zu einer anderen der vertikalen Positionen die Oberbasis-Einheit (40) von einer vertikalen Neigeposition zu einer anderen der vertikalen Neigepositionen neigt, und
mit einem Schwenkmechanismus, der die Oberbasis-Einheit (40) schwenkbar mit der Unterbasis-Einheit (20) verbindet und ein erstes Teil an der Unterbasis-Einheit (20) und ein zweites Teil an der Oberbasis-Einheit (40) aufweist und das erste Teil in einer Position angeordnet ist, welches näher an einem zwei­ ten Ende der Unterbasis-Einheit (20) ist als an dem ersten Ende der Unterbasis-Einheit (20).
15. Basis nach Anspruch 14, bei welcher das Höhen-Einstell­ gestell (120) mehrere Auflageabschnitte (122) aufweist, die dazwischen Schlitze für die Aufnahme des Betätigungsmittels (110) begrenzt.
16. Basis nach Anspruch 15, bei welcher die untere Fläche jedes Auflageabschnittes (122) wenigstens eine Rippe aufweist.
17. Basis nach Anspruch 15, bei welcher das Betätigungsmittel (110) Zähne (115) aufweist, die in einander gegenüberliegende Schlitze passen, die durch die Auflagen (122) begrenzt sind.
18. Basis nach Anspruch 15, bei welcher das Betätigungsmittel (110) einen Stielabschnitt (111) aufweist, welcher mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende sowie einem Griff (113) am ersten Ende des Betätigungsmittels und einem Paar Zähne (115) versehen ist, die am Stielabschnitt hinter dem Griff (113) angebracht sind und mit jeweiligen Schlitzen im Höhen-Ein­ stellgestell (120) in Eingriff bringbar sind.
19. Basis nach Anspruch 15, bei welcher der Höhen-Einstell­ mechanismus (120) weiterhin ein Beaufschlagungselement (112) aufweist, welches das Betätigungsmittel (110) so beaufschlagt, dass es in Eingriff mit dem Höhen-Einstellgestell (120) kommt bzw. bleibt.
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