DE10114526B4 - Verfahren und Vorrichtung zum Erwärmen und Fixieren eines Farbauftrages, insbesondere eines Tonerpulvers auf einem plattenförmigen Träger - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Erwärmen und Fixieren eines Farbauftrages, insbesondere eines Tonerpulvers auf einem plattenförmigen Träger Download PDF

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Abstract

Verfahren zum Erwärmen und Fixieren eines Farbauftrages, insbesondere eines Tonerpulvers auf einem plattenförmigen Träger, bei dem der auf der beschichteten Oberseite des Trägers aufgebrachte Farbauftrag durch Wärmeeinwirkung auf dem Träger fixiert wird, dadurch gekennzeichnet,
dass die beschichtete Oberseite (11) und die nicht beschichtete Unterseite (1.2) des plattenförmigen Trägers mit Infrarotstrahlung und/oder einem Heißluftstrom und/oder einer Mikrowellenstrahlung beaufschlagt werden,
dass ein Träger (1) mit einem Flächengewicht von > 500 g/qm verwendet wird, der einen Teil der auf die nicht beschichtete Unterseite (1.2) des Trägers (1) gerichtete Beaufschlagung durchlässt und einen anderen Teil derselben absorbiert, und dass ein keramischer oder duroplastischer Toner für den Farbauftrag verwendet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erwärmen und Fixieren eines Farbauftrages, insbesondere eines Tonerpulvers auf einem plattenförmigen Träger, bei dem der auf der beschichteten Oberseite des Trägers aufgebrachte Farbauftrag durch Wärmeeinwirkung auf dem Träger fixiert wird. Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens.
  • Aus der US 5,835,836 ist eine Fixiereinrichtung bekannt, bei der einer Ober- und Unterseite eines Substrates eine Fixierstation zugeordnet ist. Zwischen den Fixierstationen wird als Substrat ein Papier mittels einer Transporteinrichtung linear verschoben. Das Substrat ist auf seiner Vorder- und Rückseite mit einem Tonerbild versehen. Die Fixierstationen dienen zum gleichzeitigen Fixieren dieser beiden Tonerbilder.
  • Aus der JP 55-108677 ist eine Fixiereinrichtung für eine elektrofotografische Druckeinrichtung bekannt, bei der ein Tonerbild mittels Mikrowellenstrahlern vorfixiert wird. Anschließend wird das Tonerbild mittels einer Xenon-Lampe unter Wärmeeinwirkung endfixiert.
  • Die JP 1-206381 offenbart eine Fixiereinrichtung, mittels der ein auf einem Substrat befindliches Tonerbild fixiert wird. Die Fixiereinrichtung besitzt ein plattenförmiges Heizelement, das auf das Tonerbild einwirkt. Das Heizelement ist von einer Abdeckhaube übergeben, welche eine Heizkammer bildet. In dieser Heizkammer ist auch ein Lüfter angeordnet, der die vom Heizelement erzeugte warme Luft innerhalb der Heizkammer umwälzt.
  • Die Verwendung einer Infrarot-Strahlung zum Erwärmen und Fixieren eines auf einem Papier oder blattförmigen Träger aufgebrachten Farbauftrages ist aus der DE 198 57 044 A1 bekannt. Die kurzwellige Infrarot-Strahlung hat dabei eine typische Emissionstemperatur von 2000 bis 2500 K. Papier hat ein niedriges Flächengewicht, das in der Regel kleiner als 100 g/m2 ist.
  • Ein weiteres Verfahren zur Tonerfixierung ist aus der EP 0 989 473 A2 bekannt. Dabei wird mit einer induktiv beheizten Walze das Tonerpulver auf dem Papier fixiert.
  • Bei diesem bekannten Verfahren wird dünnes Kopierpapier relativ schnell aufgeheizt, da es in der Regel auch ein Flächengewicht von < 100 g/m2 aufweist. Dickwandige plattenförmige Materialien wie Glas- oder Keramikplatten, Kunststoffplatten usw. können auf diese Art nicht so ohne Weiteres aufgeheizt werden, da sie ein deutlich höheres Flächengewicht und daher eine deutlich höhere Wärmekapazität aufweisen.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, mit dem bzw. der schnell und effizient auf plattenförmigen Materialien mit hohem Flächengewicht Tonerpulver, insbesondere keramisches und duroplastisches Tonerpulver mit guter Haftung fixiert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die beschichtete Oberseite und die nicht beschichtete Unterseite des plattenförmigen Trägers mit Infrarotstrahlung und/oder einem Heißluftstrom und/oder eine Mikrowellenstrahlung beaufschlagt werden, dass ein Träger mit einem Flächengewicht von > 500 g/qm, insbesondere 1000 g/qm, verwendet wird, der einen Teil der auf die nicht beschichtete Unterseite des Trägers gerichtete Beaufschlagung durchlässt und einen anderen Teil derselben absorbiert, und dass ein keramischer oder duroplastischer Toner für den Farbauftrag verwendet wird.
  • Bei dieser Anordnung erfolgt der Energieeintrag in das auf der Substrat-Oberseite befindliche Tonerpulver sowohl über die Substrat-Oberseite, als auch über die Substrat-Unterseite. Die Beaufschlagung der Substrat-Rückseite bewirkt zum einen, dass sich durch teilweise Absorption das Material des Substrates gleichmäßig erwärmt. Zum anderen findet an der Grenzfläche zwischem dem Substrat und dem Tonerpulver eine erhöhte Absorption im Tonerpulver statt. Dies führt zu einem verbesserten Aufschmelzverhalten und damit zu einer besseren Haftung des Toners auf dem Substrat.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erindung kann es vorgesehen sein, dass als Träger ein transparentes Material wie Glas, Glaskeramik oder Kunststoff verwendet wird, das im Spektralbereich mit einer Wellenlänge von 0,8 μm bis 5 mm eine Transmission > 20 %, vorzugsweise 50 %, aufweist. Materialien mit einer Dicke von 3 bis 8 mm und relativ glatter, schlecht benetzbarer Oberfläche sind besonders für keramische oder duroplastische Tonerpulver geeignet.
  • Die Fixierung des Tonerpulvers auf derartigen Trägern kann dadurch noch verbessert werden, dass die beschichtete Oberseite und/oder die nicht beschichtete Unterseite des Trägers einem Heißluftstrom ausgesetzt wird, der vorzugsweise gebündelt auf den Farbauftrag gerichtet wird, wenn der Träger dafür einen geringen Transmissionsgrad aufweist, oder auch dadurch, dass der Träger auf der beschichteten Oberseite und/oder der nicht beschichteten Unterseite einer Mikrowellenstrahlung ausgesetzt wird, deren Frequenz im Wesentlichen der Resonanzfrequenz (Mikrowellen-Ankoppelfrequenz) der Molekularstruktur des Trägers entspricht.
  • Die Fixierung kann mit einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens bei nicht bewegtem oder bei fortlaufend bewegtem Träger erfolgen, wobei zum einen vorgesehen wird, dass der mit dem Farbauftrag versehene Träger in eine Kammer eingebracht ist, die auf der beschichteten Oberseite und/oder der nicht beschichteten Unterseite des Trägers mit Sendeeinrichtungen für die gewählten Beaufschlagungen des Trägers versehen ist, während zum anderen so verfahren wird, dass der Träger durch eine Durchlaufkammer bewegbar ist, die auf der beschichteten Oberseite und/oder der nicht beschichteten Unterseite des Trägers mit Sendeeinrichtungen für die gewählten Beaufschlagungen des Trägers versehen ist.
  • Eine einfache Vorrichtung mit beidseitig angeordneten Infrarot-Strahlern ist nach einer Ausgestaltung dadurch gekennzeichnet, dass die Sendeeinrichtungen auf der beschichteten Oberseite und/oder der nicht beschichteten Unterseite des Trägers in einheitlicher Teilung angeordnet sind, wobei die beidseitiger Anordnung die Sendeeinrichtungen von Oberseite und Unterseite um eine halbe Teilung gegeneinander versetzt sind, sowie dass zu beiden Seiten des Trägers mehrere Infrarot-Strahler als Sendeeinrichtungen angeordnet sind und dass die dem Träger abgekehrten Seiten der Infrarot-Strahler von halbkreisförmigen Teilreflektoren umschlossen sind.
  • Die Infrarot-Strahler erstrecken sich über den gesamten Farbauftrag des stillstehenden Trägers oder sie bilden eine Durchlaufstrecke, die mit der Geschwindigkeit des Trägers und ihrer Länge eine ausreichende Aufheiz- und Fixierzeit gewährleisten. Die Teilreflektoren bündeln die Strahlung auf den Farbauftrag und richten auch vom Träger reflektierte Strahlung wieder auf den Träger. Dabei können die der beschichteten Oberseite des Trägers zugeordneten Teilreflektoren zu einer Reflektoreinheit vereinigt sein.
  • Wird der Träger auf einer Rollenbahn an den Infrarot-Strahlern vorbeigeführt, dann ist die Vorrichtung vorteilhafterweise so ausgebildet, dass die der nicht beschichteten Unterseite des Trägers zugeordneten Teilreflektoren jeweils zwischen zwei Transportrollen einer Rollenbahn angeordnet sind.
  • Wird das Tonerpulver auf dem Träger zusätzlich einem Heißluftstrom ausgesetzt, dann wird vorgesehen, dass die Teilreflektoren der Reflektoreinheit mit Luftdurchtrittsöffnungen versehen sind und Einströmkammern abschließen, denen mittels eines Heißluftgebläses über Zuführleitungen Heißluft zuführbar ist, und dass die Reflektoreinheit zwischen den Teilreflektoren mit Absaugöffnungen versehene Absaugkammern begrenzen, die über Absaugleitungen mit dem Heißluftgebläse in Verbindung stehen.
  • Der beschichtete Träger kann zusätzlich auch noch in eine Mikrowellenkammer eingebracht oder eine solche passieren und einer Mikrowellenstrahlung mit einer industriell freigegebenen Frequenz von 2,54 GHz beaufschlagt werden. Dies kann vor oder nach der Bestrahlung mit Infrarot-Strahlung oder zusammen mit dieser erfolgen. Voraussetzung ist dabei, dass diese Mikrowellenfrequenz im Wesentlichen der Resonanzfrequenz (Mikrowellen-Ankopplungsfrequenz) der Molekularstruktur des Trägers entspricht, was insbesondere bei Trägermaterialien aus Alumosilikat-Glaskeramik in der Hochquarzmischkristall-Modifikation (HQMK) der Fall ist.
  • Die Beaufschlagung der beschichteten Oberseite des Trägers kann auch nur mit einem gerichteten oder gebündelten Heißluftstrom erfolgen. Es ist je nach Material des Trägers auch nur eine Beaufschlagung der nicht beschichteten Unterseite mit einer Mikrowellenstrahlung möglich.
  • Die Erfindung wird anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Durchlaufvorrichtung im Schnitt mit einer Durchlaufkammer und beidseitig angeordneten Infrarot-Strahlern,
  • 2 die Durchlaufvorrichtung nach 1 mit einer zusätzlichen oberseitigen Beaufschlagung des Trägers mit einem Heißluftstrom,
  • 3 eine Vorrichtung mit einer Heißluft-Beaufschlagung der beschichteten Oberseite und
  • 4 eine Vorrichtung mit einer Mikrowellen-Kammer.
  • Bei der Durchlaufvorrichtung nach 1 wird das erfindungsgemäße Verfahren angewendet, denn der durchgeführte Träger 1 wird auf der beschichteten Ober seite 1.1 und der nicht beschichteten Rückseite der Unterseite 1.2 mit einer Infrarot-Strahlung beaufschlagt, die von Infrarot-Strahlern 3 ausgeht, die auf beiden Seiten des Trägers 1 angeordnet sind. Mehrere Infrarot-Strahler 3 sind in gleicher Teilung jedoch um eine halbe Teilung gegeneinander versetzt der Ober- und Unterseite 1.1 und 1.2 des Trägers 1 zugeordnet. Dabei wird der Träger 1 von Transportwalzen 2 bewegt. Die Geschwindigkeit dieser Bewegung und die Länge dieser "Durchlaufkammer" sind so abgestimmt, dass eine ausreichende Bestrahlungszeit und Fixierzeit gewährleistet wird. Die Infrarot-Strahler 3 sind jeweils in halbkreisförmigen Teilreflektoren 4.1 bzw. 4.2 angeordnet, so dass eine Bündelung der Strahlung in Richtung Träger 1 erfolgt und dass vom Träger 1 reflektierte Strahlung wieder zurück reflektiert wird. Die Teilreflektoren 4.1 auf der beschichteten Oberseite 1.1 des Trägers 1 sind zu einer Reflektoreinheit 4 vereinigt, während auf der nicht beschichteten Unterseite 1.2 des Trägers 1 die Teilreflektoren 4.2 stets zwischen zwei Transportwalzen 2 angeordnet sind.
  • Die Infrarot-Strahler 3 sind z.B. als Dunkelstrahler, Halogenstrahler, Quarzstrahler oder Carbonstrahler ausgebildet, deren Strahlungsmaximum zwischen 0,8 μm und 5 μm und jeweils deren Emissionstemperaturen zwischen 1000 K und 750 K liegen. Die Dicke des Trägers liegt im Bereich zwischen 3 mm und 8 mm gewählt werden. Glas oder Glaskeramik mit einer Transmission > 20 %, vorzugsweise > 50 %, für die kurzwellige Infrarot-Strahlung eignet sich besonders gut als Trägermaterial. Auch andere Materialien mit ausreichend großer Transmission für Infrarot-Strahlung sind mit gleich guter Wirkung verwendbar.
  • In einem weiter bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Strahler als Keramikstrahler ausgebildet. Diese besitzen ein Strahlungsmaximum zwischen 3,5 und 4 μm und eine Strahlungstemperatur im Bereich zwischen 500 und 600°C.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach 2 ist der konstruktive Aufbau mit den Transportwalzen 2, den Infrarot-Strahlern 3 und den Teilreflektoren 4.1 und 4.2 praktisch gleich. Zur Erwärmung und Fixierung des Tonerpulvers auf der beschichteten Oberseite 1.1 des Trägers 1 wird zusätzlich jedoch noch ein Heißluftstrom 10 über den Farbauftrag dse Trägers 1 geleitet, der von einem Heißluftgebläse 6 in einem Leitungssystem 5 in Zirkulation gehalten wird. Die Teilreflektoren 4.1 der Reflektoreinheit 4 schließen Einströmkammern 11 ab, denen über Zuführleitungen 5.1 die Heißluft zugeführt wird. Die Heißluft tritt über Luftdurchtrittsöffnungen 7 der Teilreflektoren 4.1 aus den Einströmkammern 11 aus und heizt den Farbauftrag zusätzlich auf. Zwischen den Teilreflektoren 4.1 weist die Reflektoreinheit 4 Absaugöffnungen 8 auf, über die die Heißluft in Absaugkammern 12 eingesaugt wird. In den Absaugkammern 12 werden die eingesaugte Luft über Filter 9 geleitet und die enthaltenen Verunreinigungen zurückgehalten. Die von Verunreinigungen befreite und abgekühlte Luft gelangt über Absaugleitungen 5.2 wieder zum Heißluftgebläse 6 zurück, wo sie nach Erwärmung und Druckanhebung wieder dem Zirkulations-Kreislauf 5 zugeführt wird. Die Beaufschlagung des Farbauftrages mit zusätzlicher Heißluft bringt eine Verbesserung in der Aufheizzeit und damit auch der Tonerfixierung. Das Heißluftgebläse 6 kann als Radialgebläse ausgebildet sein, das axial die Luft aus den Absaugleitungen 5.2 ansaugt und aufgeheizt radial den Zuführleitungen 5.1 zuführt.
  • Wie erwähnt, kann das Verfahren auch in einer als Aufnahmekammer ausgebildeten Vorrichtung ohne Transportwalzen vorgenommen werden. Die Teilreflektoren 4.2 sind dann auch zu einer Reflektoreinheit vereinigt und der Träger 1 wird in die Aufnahmekammer gebracht und für eine vorgegebene Zeit der Infrarot-Strahlung und/oder dem Heißluftstrom und/oder einer Mikrowellenstrahlung ausgesetzt. Die Kombination mit Heißluft und/oder Mikrowellenstrahlung kann nach Bedarf gewählt werden, wobei Material, Dicke und Transmissionsgrad des Trägers 1 zu berücksichtigen sind.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der Vorrichtung nach 3 wird die beschichtete Oberseite 1.1 des Trägers 1 mit einem gerichteten und gebündelten Heißluftstrom 10 beaufschlagt. Dabei wird der Träger 1 auf Transportrollen 2 an dem feststehenden Heißluftgebläse 6 vorbei bewegt, das in einem Gehäuse 15 untergebracht ist. Der vom Heißluftgebläse 6 erzeugte Luftstrom wird dabei noch über eine Heizung 13 erwärmt und über ein Leitelement 14 gezielt einer Ausströmöffnung 16 zugeführt. Das Leitelement 14 bildet mit dem Gehäuse 15 einen Ausströmkanal 17 und einen Einsaugkanal 18 für den Luftstrom 10.
  • In 4 ist eine Mikrowellenkammer 24 gezeigt, bei der über Verschlussorgane 25 der Träger 1 eingebracht und herausgenommen werden kann. Während der Beaufschlagung der nicht beschichteten Unterseite 1.2 des Trägers bleiben die Verschlussorgane 25 geschlossen. Die Mikrowellenkammer 24 ist nach außen abgeschirmt, so dass die Mikrowellenstrahlung nur im Innenraum auftritt. Der Transport des Trägers 1 in die und aus der Mikrowellenkammer 24 übernehmen Transportrollen 2. Zwischen den Transportrollen 2 sind Mikrowellenklystrons 23 angeordnet, die mittels eines Pyrometers 26 geregelt werden. Pyrometer, insbesondere solche, die im Spektralbereich mit Wellenlängen um die 5,5 μm bzw. im Bereich 7,5 bis 8,2 μm empfindlich sind, eignen sich besonders gut zur Überwachung der Oberflächentemperatur von Gläsern oder Glaskeramiken. Aufgrund der relativ guten Ankopplung von Trägermaterialien aus einer Alumosilikat-Glaskeramik in Hochquarzmischkristall-Modifikation (HQMK) ist eine Temperaturüberwachung besonders wichtig, um Überhitzungen des Tonermaterials und des Trägermaterials zu verhindern.
  • Pyrometer bieten weiterhin den Vorteil, dass sie relativ unempfindlich bezüglich Mikrowellenstrahlung sind.

Claims (21)

  1. Verfahren zum Erwärmen und Fixieren eines Farbauftrages, insbesondere eines Tonerpulvers auf einem plattenförmigen Träger, bei dem der auf der beschichteten Oberseite des Trägers aufgebrachte Farbauftrag durch Wärmeeinwirkung auf dem Träger fixiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass die beschichtete Oberseite (11) und die nicht beschichtete Unterseite (1.2) des plattenförmigen Trägers mit Infrarotstrahlung und/oder einem Heißluftstrom und/oder einer Mikrowellenstrahlung beaufschlagt werden, dass ein Träger (1) mit einem Flächengewicht von > 500 g/qm verwendet wird, der einen Teil der auf die nicht beschichtete Unterseite (1.2) des Trägers (1) gerichtete Beaufschlagung durchlässt und einen anderen Teil derselben absorbiert, und dass ein keramischer oder duroplastischer Toner für den Farbauftrag verwendet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Träger (1) ein transparentes Material, wie Glas, Glaskeramik oder Kunststoff, verwendet wird, das im Spektralbereich mit einer Wellenlänge von 0,8 μm bis 5 μm eine Transmission > 20 %, vorzugsweise > 50 % und ein Absorptionsspektrum im Bereich mit einer Wellenlänge von etwa 3,2 bis 3,8 μm aufweist.
  3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beschichtete Oberseite (1.1) und/oder die nicht beschichtete Unterseite (1.2) des Trägers (1) einem Heißlufstrom (10) ausgesetzt wird, der vorzugsweise gebündelt auf den Farbauftrag gerichtet wird, wenn der Träger (1) dafür einen geringen Transmissionsgrad aufweist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Träger (1) mit einem Transmissionsgrad > 20 %, vorzugsweise > 50 %, verwendet wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) auf der beschichteten Oberseite (1.1) und/oder der nicht beschichteten Unterseite (1.2) einer Mikrowellenstrahlung ausgesetzt wird, deren Frequenz im Wesentlichen der Resonanzfrequenz (Mikrowellen-Ankoppelfrequenz) der Molekularstruktur des Trägers (1) entspricht.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Träger (1) aus Alumosilikat in Hochquarzmischkristall-Modifikation (HQMK) verwendet wird, der mit einer Mikrowellenfrequenz von 2,54 GHz beaufschlagt wird.
  7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der mit dem Farbauftrag versehene Träger (1) in eine Kammer eingebracht ist, die auf der beschichteten Oberseite (1.1) und/oder der nicht beschichteten Unterseite (1.2) des Trägers (1) mit Sendeeinrichtungen für die gewählten Beaufschlagungen des Trägers (1) versehen ist.
  8. Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) durch eine Durchlaufkammer bewegbar ist, die auf der beschichteten Oberseite (11) und/oder der nicht beschichteten Unterseite (1.2) des Trägers (1) mit Sendeeinrichtungen für die gewählten Beaufschlagungen des Trägers (1) versehen ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendeeinrichtungen auf der beschichteten Oberseite (1.1) und/oder der nicht beschichteten Unterseite (1.2) des Trägers (1) in einheitlicher Teilung angeordnet sind, wobei die beidseitiger Anordnung die Sendeeinrichtungen von Oberseite (1.1) und Unterseite (1.2) um eine halbe Teilung gegeneinander versetzt sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Sendeeinrichtungen Infrarot-Strahler (3), Heißluftgebläse (6) und Mikrowellen-Generatoren verwendet sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zu beiden Seiten (1.1 und 1.2) des Trägers (1) mehrere Infrarot-Strahler (3) als Sendeeinrichtungen angeordnet sind und dass die dem Träger (1) abgekehrten Seiten der Infrarot-Strahler (3) von Teilreflektoren (4.1; 4.2) umschlossen sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die der beschichteten Oberseite (1.1) des Trägers (1) zugeordneten Teilreflektoren (4.1) zu einer Reflektoreinheit (4) zusammengefasst sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die der nicht beschichteten Unterseite (1.2) des Trägers (1) zugeordneten Teilreflektoren (4.2) jeweils zwischen zwei Transportrollen (2) einer Rollenbahn angeordnet sind.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilreflektoren (4.1) der Reflektoreinheit (4) mit Luftdurchtrittsöffnungen (7) versehen sind und Einströmkammern (11) abschließen, denen mittels eines Heißluftgebläses (6) über Zuführleitungen (5.1) Heißluft zuführbar ist, und dass die Reflektoreinheit (4) zwischen den Teilreflektoren (4.1) mit Absaugöffnungen (8) versehene Absaugkammern (12) begrenzen, die über Absaugleitungen (5.2) mit dem Heißluftgebläse (6) in Verbindung stehen.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die aus den Absaugkammern (12) abgesaugte Heißluft über Filter (9) zum Heißluftgebläse (6) zurückgeführt ist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Heißluftgebläse (6) als Radialgebläse ausgebildet ist, das die von den Absaugleitungen (5.2) kommende Heißluft ansaugt und radial den Zuführleitungen (5.1) wieder zuführt.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrarot-Strahler (3) als Halogenstrahler, Quarzstrahler oder Carbonstrahler ausgebildet sind, die ein Maximum im Strahlungsspektrum zwischen 0,8 μm und 5 μm Wellenlänge und eine Strahlungstemperatur im Bereich von 1000 K bis 3750 K aufweisen.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Infrarotstrahler als Keramikstrahler ausgebildet sind, die ein Maximum im Strahlungsspektrum zwischen 3,5 und 4 μm Wellenlänge und eine Strahlungstemperatur im Bereich von 500° bis 600° C aufweisen.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der beschichteten Oberseite (1.1) des Trägers (1) ein Gehäuse (15) mit einem Heißluftgebläse (6) und einer Heizung (13) zugeordnet ist, das mit einer Ausströmöffnung (16) für den Heißluftstrom (10) versehen ist, dass der Träger (1) an der Ausströmöffnung (16) vorbei bewegbar ist und dass mittels eines Leitelementes (14) im Bereich der Ausströmöffnung (16) zum Gehäuse (15) hin ein Ausströmkanal (17) und ein Einsaugkanal (18) gebildet sind.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) in eine abgeschirmte mit Verschlussorganen (25) zu öffnende und zu schließende Mikrowellenkammer (24) einbringbar ist, dass bei geschlossenen Verschlussorganen (25) die nicht beschichtete Unterseite (1.2) des Trägers (1) mit der Mikrowellenstrahlung aus Mikrowellenklystrons (23) beaufschlagbar ist, und dass die Mikrowellenklystrone (23) mittels eines in der Mikrowellenkammer (29) untergebrachten Pyrometers (26) regelbar ist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Mikrowellenklystrone (23) zwischen Transportwalzen (2) für den Träger (1) angeordnet sind.
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