DE10111392A1 - Bioanalytisches Messverfahren unter Verwendung von Oxidasen - Google Patents
Bioanalytisches Messverfahren unter Verwendung von OxidasenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft biologische Bestimmungsverfahren unter Verwendung von Enzymen aus der Gruppe der Oxidasen und unter Verwendung von optischen Indikatoren aus der Gruppe Lanthanoiden-Liganden-Komplexe. Die durch Oxidasen bewirkte Freisetzung von Wasserstoffperoxid bewirkt eine Änderung in den optischen, insbesondere lumineszenz-optischen Eigenschaften der Indikatoren. Damit sind Enzyme, Enzymsubstrate, Enzymhemmer oder Enzymaktivatoren auf verbesserte Weise nachweisbar bzw. bestimmbar. Über die Verwendung von Oxidasen als Marker in immunologischen oder genetischen Nachweis-Verfahren sind auch Antigene und Nucleinsäure-Oligomere nachweisbar bzw. bestimmbar. Der Vorteil der erfindungsgemäßen Indikatoren liegt in deren großen Stokes-Verschiebung und deren Abklingzeiten, die im Mikrosekundenbereich liegen. Damit bietet sich die Möglichkeit, über eine zeitlich auflösende Messung eine störende Untergrundfluoreszenz zuerst abklingen zu lassen und die Fluoreszenz des Indikators erst danach zu bestimmen, was zu extrem niedrigen Nachweisgrenzen führt.
Description
Enzymatische Methoden spielen eine bedeutende Rolle in der Bioanalytik. Zu den häufigsten
Fragestellungen gehören zum einen der Nachweis der Anwesenheit eines bestimmten
Enzyms, zum anderen die quantitative Bestimmung der Aktivität von Enzymen. Aber auch
Substrate, die durch Enzyme umgesetzt werden, können auf diese Weise bestimmt werden. Zu
den am häufigsten durchgeführten Verfahren gehören der Nachweis und die Bestimmung von
Substraten wie z. B. Glucose, Alkohol, Cholesterin und Triglyceriden. Schließlich können
auch Hermmer bzw. Aktivatoren von Enzymen bestimmt werden, indem man deren
reaktionsverlangsamenden bzw. reaktionsbeschleunigenden Einfluss quantitativ erfasst. Eine
Zusammenfassung findet sich im Buch Enzymatic Methods of Analysis von G. G. Guilbault,
Pergamon Press, 1970.
Zwei Arten von Enzymen kommen besonders häufig zur Verwendung, nämlich (a),
Dehydrogenasen und (b), Oxidasen. Dehydrogenasen bilden aus NAD+ das NADH, und dieses
kann über seine charakteristische Absorption bei 345 nm bzw. über seine Fluoreszenz bei 455
nm nachgewiesen werden. Oxidasen hingegen verbrauchen Sauerstoff und bilden
Wasserstoffperoxid (H2O2; im folgenden als WP bezeichnet). Somit kann die Aktivität einer
Oxidase durch Messung des Verbrauches an Sauerstoff oder der Bildung von WP
nachgewiesen werden.
Bekanntestes Beispiel für ein Enzym, das in einem Bestimmungsverfahren unter
Verwendung von Oxidasen eingesetzt wird, ist die Glucoseoxidase (GOx). Sie setzt Glucose
zu Gluconsäurelacton und einer gleich großen molaren Menge an WP um. Über die
Bestimmung der WP ist somit eine Quantifizierung der Glucose (z. B. im Blut oder in
Getränken) und anderer Substrate von Oxidasen möglich. Man kann Oxidasen auch als
Marker in Enzymtests verwenden und weist eine eingetretene Bildung eines Antigen-
Antikörper-Komplexes (der dann ebenfalls GOx enthält) über die vorhandene Enzymaktivität
nach (z. B. in Immuntests vom Typ eines Sandwich-Assays). Ähnliches gilt für den
Nachweis einer eingetretenen Hybridisierungsreaktion zwischen zwei Nucleinsäuresträngen.
Diesen Verfahren haftet aber der Nachteil an, dass sie (a) entweder photometrisch
durchgeführt werden müssen, was in stark gefärbten Lösungen unmöglich ist, oder dass (b)
die Untergrundfluoreszenz so stark ist, dass sie alle anderen Signale überlagert, oder dass (c)
die Messung nur indirekt (nämlich über die Messung des Verbrauchs von Sauerstoff) erfolgt,
was nachteilig ist, weil der Sauerstoff-Partialdruck oft nicht bekannt ist oder während der
Messung (oder von Probe zu Probe) schwankt. In dieser Schrift wird nun ein Verfahren
vorgestellt, das von diesen Nachteilen frei ist.
Vadgama, Rosenberg und Christie beschreiben einen elektrochemischen Sensor zur
Bestimmung der Reaktionsprodukte von Oxidasen. Er beruht auf der Verwendung eines
Permeations-selektiven Mediums und auf dem elektrochemischen Nachweis des gebildeten
WPs (Eur. Pat. Appl. 503.943, 1992). In der PCT Anmeldung WO 99.53301 (1999) wird
ebenfalls ein elektrochemisch-enzymatisches Verfahren beschrieben, das aber auf der
Verwendung von 2 Elektroden (mit unterschiedlichen Membranen) beruht. Amperometrische
Glucosemessgeräte sind kommerziell verfügbar.
In letzter Zeit haben optische Verfahren zur Bestimmung von Oxidasen und deren Substraten
besonderes Interesse erweckt, da sie einfacher, vor allem aber spezifischer sein können. Sie
beruhen meist auf einer irreversiblen chemischen Reaktion zwischen dem von Oxidasen
gebildeten WP und einem farblosen Ausgangsstoff (z. B. Dianisidin), der zu einem stark
gefärbten Produkt führt, dessen Farbintensität gemessen und mit der vorhandenen Menge an
Enzym bzw. Substrat in Beziehung gesetzt werden kann.
Genovesi, Pedersen und Sigel berichten in Proc. SPIE-Int. Soc. Opt. Eng. 990 (1989)
22-28 über einen photometrischen Farbtest für Glucose. Auch aus der US-PS 5.281.395 ist ein
Teststreifen bekannt. In der PCT-Anmeldung WO 9805424 (1998) mit dem Titel "Analytical
system and method permitting wide variety of different substrates" werden von C. Chow
Biosensoren beschrieben, die auf der Bestimmung von Enzymsubstraten über eine irreversible
Farbreaktion beruhen.
Einige dieser Verfahren werden kommerziell in sogenannten Teststreifen verwertet, die
Auswertung erfolgt reflektometrisch. Allerdings haben alle Verfahren den Nachteil, dass die
entstehenden Farbstoffe nicht stabil sind und das Ergebnis dadurch verfälscht werden kann.
Darüber berichten z. B. Genshaw & Gunter in einer Arbeit mit dem Titel "Optical bleaching
in o-dianisidine glucose tests" in Clin. Chem. 19 (1973) 1227-8.
Matsubara, Yokoi, Nakamichi und Takamura berichten in ihrer Arbeit
"Spectrophotometric determination of uric acid in serum using a titanium (IV)-porphyrin
complex" in Yakugaki Zasshi - J. Pharmaceutical Soc. Jap. 114 (1994) 48-53, dass gewisse
Oxo[5,10,15,20-tetra(4-pyridyl)porphyrinato]titan(IV)-Komplexe mit Harnsäure in
Gegenwart des Enzyms Uricase einen gelben Komplex mit einem Absorptions-Maximum bei
432 nm bilden, der zur quantitativen photometrischen (nicht aber fluorimetrischen)
Bestimmung der Harnsäure geeignet ist.
In einem anderen optischen Verfahren wird der Umstand ausgenützt, dass das von Oxidasen
gebildete WP mit Reagenzien wie z. B. Luminol (G. L. Kok, T. P. Holler, M. B. Lopez, H. A.
Nachtrieb, M. Yuan, Environm. Sci. Technol. 1978, 12, 1072; T. M. Freeman, W. R. Seitz,
Anal. Chem. 1978, 50, 1242) bzw. Peroxalaten (P. von Zoomen et al., Anal. Chim. Acta 1985,
167, 249) unter Aussendung einer grünen bzw. blauen Chemilumineszenz reagiert (M. A.
DeLuca, W. D. McElroy (eds.) Bioluminescence & Chemiluminescence, Academic Press,
New York, 1981).
Es ist des weiteren bekannt, dass 2-wertige Europium-Komplexe Chemilumineszenz
aussenden, wenn sie mit Oxidationsmitteln behandelt werden: (a) Elbanowski M, Paetz M.,
Slawinski J, Ciesla L., "Chemiluminescence of the europium ions-adenine nucleotides system
and its possible biological significance", Photochem. Photobiol. 47 (1988) 463-6; (b)
Elbanowski M., Kaczmarek M., und Staninski K., "The influence of aminopolycarboxylic
acids on the chemiluminescence of the Eu(II)/Eu(III)-H2O2 system", J. Alloys Compd. 275-
277 (1998) 225-229.
In beiden Fällen handelt es sich aber um Chemilumineszenz, d. h., der Effekt ist nur so
lange beobachtbar, solange noch Reagens vorhanden ist. Somit haben alle Methoden auf der
Grundlage der Messung von Chemilumineszenz den Vorteil, keine Lichtanregungsquelle zu
benötigen, aber den Nachteil, dass die lichtemittierende Spezies (z. B. Luminol) durch eine
chemische Reaktion mit der Zeit verbraucht wird.
Der Stand der fluoreszenz-analytischen Techniken wird beschrieben von McNichols & Cote
in einem Artikel "Optical glucose sensing in biological fluids: an overview", in J. Biomed.
Opt. 5 (2000) 5-16, bzw. von Collins, Munkholm & Slovacek, "Optical oxidative enzyme
based fluorescent sensors", PCT-Anm. WO 0011205 (2000).
Weber und Stanley berichten in der PCT Anm. WO 0002048 (2000) über einen
"Optical sensor for in-situ measurement of analytes" unter besonderer Betonung der Analytik
der Glucose. Die PCT-Anm. WO 9855869 (1998) beschreibt ähnliche Glucose-
Analyseverfahren: "Method and device for detecting or quantifying carbohydrate-containing
compounds". Raskas beschreibt in der US-PS 6.157.442 eine mikro-faseroptische Anordnung
für die fluoreszente enzymatische Bestimmung von Glucose durch Messung des
Sauerstoffverbrauches.
Chua & Tan berichten über "Plasma glucose measurement with the Yellow Springs
Glucose Analyzer", Clin. Chem. 24 (1978) 150-2. Tolosa, Malak, Raob & Lakowicz
beschreiben einen "Optical assay for glucose based on the luminescence decay time of the
long wavelength dye Cy5", in: Sens. Actuators, B B45 (1997) 93-99. In einem Artikel über
"Sol-Gel Based Glucose Biosensors Employing Optical Oxygen Transducers, and a Method
for Compensating for Variable Oxygen Background" in Biosensors & Bioelectron. 15 (2000)
69-76 beschreiben Wolfbeis et al. ein fluoreszentes Verfahren, ebenfalls unter Messung des
Sauerstoffverbrauches durch das Enzym.
Andere fluoreszenz-optische Verfahren beruhen z. B. auf der irreversiblen Oxidation
mancher Phenole zu fluoreszenten Dimeren in Gegenwart von Peroxidase (Y. Hayashi et al.
Anal. Chim. Acta 1986, 186, 131) oder von Mangan-Salzen (J. Peinando et al., Talanta 1986,
33, 914). Die entstehenden Reaktionsprodukte müssen mit UV-Licht angeregt werden (was
bei chemilumineszenten Verfahren nicht erforderlich ist) und emittieren dann eine hellblaue
Fluoreszenz. Zhou, Diwu, Panchuk-Voloshina und Haugland beschreiben in ihrer Arbeit "A
stable nonfluorescent derivative of resorufin for the fluorometric determination of trace
hydrogen peroxide" (in Anal. Biochem. 253 (1997) 162-168) hingegen eine Reaktion mit
einem Derivat des Farbstoffes Resorufin, das bei Einwirkung von WP ein grün
fluoreszierendes Produkt ergibt.
Das in enzymatischen Reaktionen gebildete WP auch nachgewiesen werden kann,
indem man es unter dem Einfluss von Peroxidase mit p-Hydroxyphenylcarbonsäuren (z. B. p-
Hydroxybenzoesäure oder Homovanillinsäure) zur Reaktion bringt. Es bildet sich ein Dimer,
das unter UV-Anregung bei 315 nm stark (mit einem Maximum bei ca. 415 nm) fluoresziert,
wie von Wang, Schubert & Renneberg in Sensors & Actuators B28 (1995) 3-7 berichtet wird.
Leider weisen alle biologischen Materialien unter Anregung bei 315 nm eine stark störende
Eigenfluoreszenz auf. Somit leiden alle Tests, die auf der Bildung von fluoreszenten
Produkten, die im UV angeregt werden, unter starken Störeffekten durch die Fluoreszenz
biologischer Materialien.
Die Empfindlichkeit und Selektivität des Homovanillinsäure-Verfahrens kann gesteigert
werden, wenn man das durch WP gebildete Dimer mit Eu(III)-Ionen zu einem besser
nachweisbaren Chelat umsetzt, wie Zhen et al. in Analyst 122 (1997) 455 beschreiben. Die
Selektivität dieses Verfahrens beruht darauf, dass man wegen der langsamen Abklingzeit der
Fluoreszenz des Eu-Chelates den Messvorgang so steuern kann, dass man zuerst die schnell
abklingende Untergrundfluoreszenz der Probe abklingen läßt und erst danach die spektral
deutlich abgetrennte Fluoreszenz des Chelates misst, die somit sehr spezifisch ist. Meyer und
Karst berichten in der DE-Offenl. 198 13 247.6 (1998) über ein Verfahren zur Bestimmung von
Glucose unter Verwendung der Enzyme Meerrettich-Peroxidase und Glucose-Oxidase sowie
der Reagenzien p-Hydroxyphenylpropionsäure und Tb(EDTA). Auch diese Fluoreszenz klingt
deutlich langsamer ab als die Untergrundfluoreszenz vieler biologischer Proben.
Dieses Verfahren wurde in Analyst 125 (2000) 1537-1538 genauer beschrieben.
Spezifisch wurden Oxidase-Substrate bestimmt, indem man zur Untersuchungslösung als
erstes Reagenz die Oxidase zugibt, als zweites Reagenz die p-Hydroxyphenylpropionsäure
(pHPPS) und als drittes Reagens das Enzym Peroxidase. Das von der Oxidase gebildete WP
reagiert unter dem Einfluss der Peroxidase mit dem pHPPS zu einem Dimer, das dann mit
dem 4. Reagens (einem Lanthaniden-Ion) einen lumineszenten Komplex bildet, dessen
Fluoreszenz durch Zugabe des 5. Reagenzes (Cäsiumchlorid) verstärkt wird. Diese Verfahren
ist sehr empfindlich, aber wegen des Bedarfes von 5 Reagenzien umständlich. Es ist
ausserdem irreversibel. Das erfindungsgemäße Verfahren benötigt im Gegensatz dazu als
Reagenzien nur die Oxidase und den Lanthanoiden-Komplex.
S. Akyama beschreibt in dem Buch Molecular Luminescence Spectroscopy, Part 3 (S.
G. Schulman, ed.), Wiley, New York, 1993, auf S. 241 ff, dass man Xanthin enzymatisch
bestimmen kann, indem man es mit dem Enzym Xanthinoxidase oxidiert und das dadurch
gebildete WP über den Löscheffekt bestimmt, den es auf den Farbstoff Indocyaningrün
ausübt. Piletsky et al. beschreiben in Fresenius J. Anal. Chem. 366 (2000) 807 ein Verfahren
zur Bestimmung von Glucose, das darauf beruht, das das vom Enzym Glucoseoxidase bei der
Reaktion mit Glucose gebildete WP in Gegenwart eines weiteren Enzyms (nämlich der
Peroxidase; Enzym-Catalog Nr. 1.11.1.7.) mit Polyanilin reagiert, dessen
Absorptionsspektrum bei <600 nm sich in Folge deutlich verändert. Auf diese Weise wird
Glucose photometrisch erfassbar. Zhou et al. beschreiben in Analytical Biochemistry 253
(1997) 162 ein stabiles nicht-fluoreszierendes Derivat des Resorufins (Amplex Red), das
durch das Enzym Peroxidase zu einem fluoreszenten Produkt umgesetzt werden kann und zur
Bestimmung der Aktivität von Glucose-Oxidase bzw. Monoamin-Oxidase eingesetzt wurde.
Lanthaniden-Liganden-Komplexe weisen als Besonderheit eine sogenannte
Energieübertragung auf, die darin besteht, dass die vom Liganden aufgenommene photonische
Energie auf das Lanthanoid-Ion übertragen wird und als typische Lanthanoid-Emission
abgegeben wird. Diese Lumineszenz ist oft schmalbandig (wenn nicht sogar linienförmig), um
bis zu 250 nm langwellig verschoben und hat eine Lebensdauer im Bereich von µs bis zu
einigen Millisekunden. Gewisse dreiwertige Ionen der Lanthanoiden-Elemente können als
Marker in Lumineszenz-Immuntests verwendet werden. In einem (DELFIA™ genannten)
Verfahren wird der Antikörper mit einem nicht fluoreszierenden Lanthanoiden-Ion markiert
und nach der Bildung des Immunkomplexes mit zwei Reagenzien (Chelator und
Mizellarbildner) versetzt, was zu einem deutlichen Anstieg der Fluoreszenzintensität führt.
Das Verfahren wurde von I. Hemmilä in einem Übersichtsartikel mit dem Titel Progress in
Delayed Fluorescence Immunoassay beschrieben, der im Buch Fluorescence Spectroscopy:
Methods & Applications (Woltbeis, O. S., Ed.; Springer Verlag, Heidelberg, 1993, S. 259-
265 erschienen ist. Diamandis und Christopoulos geben in Anal. Chem. 62 (1990) 1149A
ebenfalls eine Übersicht.
In einem alternativen Immuntest wird der Lanthaniden-Ligand (z. B. die Phenanthrolin
dicarbonsäure BCPDA) über eine Avidin-Biotin-Bindungsreaktion zugegeben, danach eine
Lösung von Eu(III)-Nitrat. Nach Trocknen wird die Fluoreszenz ausgelesen, vorzugsweise mit
Zeitverzögerungen von bis zu einigen 100 µs, um die störende Untergrundfluoreszenz des
biologischen Materials zuerst abklingen zu lassen. Eine Übersieht wurde von Evangelista et
al. in Clinical Biochemistry 21 (1988) 173 verfasst.
In all diesen Verfahren wird ein Lanthanoid eingesetzt, das als Marker angesehen
werden kann und kovalent an ein Protein geknüpft werden muss. In der vorliegenden Schrift
wird ein lumineszenz-optisches Verfahren vorgestellt, das keine kovalente Knüpfung des
Lanthanoidenreagenzes erfordert. Es erlaubt vielmehr auf ganze einfache und neue Weise die
Bestimmung der Aktivität von Oxidasen und der Konzentration von Biomolekülen durch
einfache Zugabe eines Reagenzes. Auch das in anderen Fällen notwendige Enzym Peroxidase
wird nicht benötigt, und es ist nur ein Reagens zuzugeben. Das Verfahren beruht auf der
Bestimmung einer zeitlich konstanten Photolumineszenz und nicht auf der Bestimmung einer
mit der Zeit abnehmenden Chemilumineszenz.
Es wurde überraschenderweise gefunden, dass während der katalytischen Aktivität von
Oxidasen sowohl die Absorption als auch die Lumineszenz bestimmter anwesender
Lanthaniden-Komplexe verändert werden. Die derart beeinflussten Lanthanidenkomplexe
besitzen die folgende chemische Struktur
Ln(III)x - Ligy
worin
Ln(III) für ein 3-wertiges Ion der Elemente Europium, Terbium, Samarium, Lanthan, Dysprosium oder Holmium steht,
Lig für für das Strukturelement
Ln(III) für ein 3-wertiges Ion der Elemente Europium, Terbium, Samarium, Lanthan, Dysprosium oder Holmium steht,
Lig für für das Strukturelement
R1-CO-C(R2)=C(X)-R3
steht, worin
maximal 2 der Reste R für H stehen können,
X für OH, NHR4, NR4 2, stehen kann,
R1-R3 für H, (Cyclo)alkyl, (Cyclo)alkanoyl- oder Aroyl, CF3, einen gegebenenfalls substituierten Alkylrest oder Akanoylrest, für OH, NH2, Alkylamino oder Dialkylamino,
R4 für H, Alkyl oder Aryl stehen können, wobei
jeder der Reste R1-R4 über einen (gegebenenfalls substituierten) carbocyclischen bzw. heterocyclischen Ring mit einem der anderen Reste R1-R4 verbunden sein kann, und das Verhältnis x : y zwischen 10 : 1 und 1 : 3 liegen kann.
maximal 2 der Reste R für H stehen können,
X für OH, NHR4, NR4 2, stehen kann,
R1-R3 für H, (Cyclo)alkyl, (Cyclo)alkanoyl- oder Aroyl, CF3, einen gegebenenfalls substituierten Alkylrest oder Akanoylrest, für OH, NH2, Alkylamino oder Dialkylamino,
R4 für H, Alkyl oder Aryl stehen können, wobei
jeder der Reste R1-R4 über einen (gegebenenfalls substituierten) carbocyclischen bzw. heterocyclischen Ring mit einem der anderen Reste R1-R4 verbunden sein kann, und das Verhältnis x : y zwischen 10 : 1 und 1 : 3 liegen kann.
Bevorzugte Ionen sind jene des Europiums, Terbiums und Holmiums. Bevorzugte Liganden
sind Benzoylaceton, Benzoyl-trifluoroaceton, Dibenzoylmethan, Thenoyl-trifluoroaceton,
heterocyclische (ortho-Hydroxy-)Carbonsäuren, aromatische oder heterocyclische ortho-
Hydroxyketone und deren Derivate, Hydroxychinone und teilweise hydrierte und substituierte
Hydroxychinon-artige Verbindungen und annelierte Carbocyclen einschließlich des
Tetracyclins und seiner Derivate.
Ein bevorzugtes Reagenz ist der Europium-Tetracyclin-Komplex (EuTc), auf den WP
einen besonders starken Effekt ausübt. Dies ist in Fig. 1 dargestellt. Das EuTc zeigt die
typischen spektralen Eigenschaften eines Europium-Liganden-Komplexes. Sein
Absorptionsmaximum liegt bei 395-405 nm, seine Absorbanz (ε) steigt in Gegenwart von WP
deutlich an und dies kann zur Bestimmung von Oxidase-katalysierten Reaktionen
herangezogen werden.
Die Emission des EuTc zeigt im sichtbaren Spektralbereich die charakteristischen
Linien um 615 nm. Die Lumineszenz kann am wirksamsten mit Licht der Wellenlängen
zwischen 300 und 420 nm angeregt werden. Dies geschieht in den beanspruchten Verfahren
vorzugsweise mittels einer Leuchtdiode. Sie wird durch WP stark verstärkt. Auch die
Fluoreszenz anderer Lanthanoidenkomplexe wird durch WP beeinflusst, wie in den Fig.
2-4 für die Ionen Dysprosium, Holmium und Samarium gezeigt.
Die erfindungsgemäßen Indikatoren können sowohl zum Nachweis als auch zur Bestimmung
der Aktivitäten von Oxidasen eingesetzt werden. Oxidasen sind Enzyme, die Sauerstoff als
Zweitsubstrat oxidieren und WP produzieren. Im Enzymkatalog haben sie die Nr. 1.x.3, wobei
die Zahl 1 anzeigt, dass es sich um ein Enzym aus der Gruppe der Oxidoreduktasen handelt,
die Zahl n für die jeweilige Substratgruppe steht (meist 1-14), und die Zahl 3 anzeigt, das es
sich um eine Oxidase handelt.
Zum erfindungsgemäßen Nachweis der Anwesenheit eines Enzymes wird zuerst ein
erfindungsgemäßes Reagenz zugegeben, danach das entsprechende Enzym-Substrat. Danach
wird die Fluoreszenz bei einer Wellenlänge von vorzugsweise 330-415 nm angeregt und die
Emissionsintensität bei ca. 600-630 nm detektiert. Fig. 5 zeigt den Nachweis der Aktivität
zweier Enzyme (GOx bzw. GalOx) in Vertiefungen von Mikrotiterplatten durch Zugabe von
Reagenz und Substrat und anschließender fluorimetrischer Vermessung der Mikrotiterplatte.
Als Oxidasen bezeichnet man Enzyme aus der Gruppe der Oxidoreduktasen, die Sauerstoff als
zweites Substrat akzeptieren. Sie oxidieren ihr Substrat unter Verbrauch von Sauerstoff und
unter Bildung von WP. So wird zum Beispiel die Glucose ("Blutzucker") durch das Enzym
Glucose-Oxidase (GOx) nach folgender Reaktionsgleichung oxidiert:
Pro umgesetztem Molekül Glucose wird ein Molekül WP gebildet. Über die Messung der
gebildeten Menge an WP kann man somit Glucose bestimmen. Die Bestimmung erfolgt
üblicherweise kinetisch, das heißt, man verfolgt die Kinetik der Bildung des WP über die Zeit,
typischerweise 1-5 Minuten.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen erweisen sich als für die Bioanalytik von
Substraten der Oxidasen geeignet. Fig. 6 zeigt die Änderung der Emission über die Zeit als
Funktion der in der Probe herrschenden Glucosekonzentration. Aus der Auftragung der
Änderung der Emission pro Zeiteinheit (ΔI/Δt) gegen die Glucosekonzentration ergibt sich,
dass Glucose im Konzentrationsbereich zwischen 2 und 50 mMol/L quantitativ bestimmt
werden kann (Fig. 7).
Auch Substrate, die nicht direkt durch Oxidasen umgesetzt werden, sind einer Bestimmung
mittels der erfindungsgemäßen Indikatoren zugänglich, nämlich dann, wenn das Substrat
zuerst durch eine Nicht-Oxidase zu einem Produkt abgebaut wird, das wiederum ein Substrat
für eine Oxidase ist und von dieser unter Bildung von WP weiter abgebaut werden kann. Eine
typische Enzymkaskade dieser Art ist im Folgenden für das klinisch signifikante Creatinin
dargestellt:
Creatinin + Creatin-Amidohydrolase ⇒ Creatin
Creatin + Creatinase ⇒ Sarcosin + Harnstoff
Sarcosin + Sarcosin-Oxidase + O2 ⇒ Glycin + Formaldehyd + H2O2 (WP)
Creatin + Creatinase ⇒ Sarcosin + Harnstoff
Sarcosin + Sarcosin-Oxidase + O2 ⇒ Glycin + Formaldehyd + H2O2 (WP)
Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik erfolgt die Bestimmung des Creatinins in einer
umständlichen Reaktionssequenz unter Verwendung eines weiteren Enzyms (Peroxidase) und
Bildung eines Farbstoffes aus den Reagenzien Amino-Antipyrin und 2,4,6-Tribrom-3-
hydroxybenzoesäure (Goren et al., Clinical Chemistry 32 (1986) S. 548-551). Mittels der
erfindungsgemäßen Indikatoren wird das Verfahren deutlich einfacher nachweis- und
quantifizierbar, da nur das Lanthanoiden-Reagens, aber keine Peroxidase zugegeben werden
muss. Konkrete Beispiele werden im Abschnitt 6 gegeben.
Glucoseoxidase (GOx), Galactoseoxidase (GalOx) und andere Oxidasen werden in optischen
Immuntesten als Marker eingesetzt. In einem typischen Verfahren wird ein Antikörper mit
einer Oxidase markiert (im Folgenden gekennzeichnet mit einem Stern). Findet der so
markierte Antikörper (*Ak) nun ein entsprechendes Antigen (Ag), so kommt es zur Bildung
eines *Ak/Ag-Komplexes, der aber auch die Oxidase enthält und über deren Aktivität
nachgewiesen werden kann. Papkovsky, O'Riordan & Guilbault beschreiben z. B. in ihrer
Arbeit mit dem Titel "An Immunosensor Based on the Glucose Oxidase Label and Optical
Oxygen Detection", in Anal. Chem. 71 (1999) S. 1568-1573 einen derartigen Test. Zur
Messung der Aktivität des Enzyms GOx wird ein Sauerstoff-Sensor eingesetzt und der durch
die enzymatische Aktivität verursachte Sauerstoffverbrauch gemessen. Diese Methode gibt
die Enzym-Aktivität aber nur dann eindeutig wieder, wenn der Sauerstoffgehalt von Probe
und Standard gleich sind, was nicht immer gewährleistet ist.
Mit Hilfe der erfindungsgemässen Indikatoren für WP ist es nun erstmalig auch
möglich, in Immuntesten vom Typ des ELISA die Bildung von WP direkt und bei variabler
Sauerstoffsättigung nachzuweisen. Ein konkretes Beispiel wird weiter hinten gegeben.
Hybridisierungsassays spielen eine wichtige Rolle beim Nachweis genetisch veränderter
DNA, dies vor allem in der medizinischen Diagnose, in der Forensik und beim Nachweis
gentechnisch veränderter Nahrungsmittel. Bei derartigen Assays ist die eintretende (oder
ausbleibende) Bildung eines Doppelstranges aus zwei komplemetären (oder eben nicht-
komplementären) Einzelsträngen nachzuweisen. Da eine derartige Hybridisierung in
komplexen Proben schwer direkt photometrisch nachzuweisen ist, bedient man sich auch hier
fluoreszenter Markierungsmethoden.
Durch Markierung einer DNA, oder eines Teilstranges einer DNA, mit einer Oxidase
hat man, ähnlich wie beim Immuntest, die Möglichkeit des Nachweises einer eintretenden
Hybridisierung, indem man über die enzymatische Aktivität das gebildete WP mittel der
erfindungsgemäßen Indikatoren nachweist. In einem typischen Verfahren wird ein amino-
modifiziertes Oligomer mit einer Oxidase markiert. Findet dieses erste, markierte Oligomer
(Oli-1) nun sein entsprechendes Gegenstück (Oli-2), so kommt es zur Bildung eines
Duplexes, der aber auch die Oxidase enthält und über deren Aktivität nachgewiesen werden
kann.
Das erfindungsgemäße Bestimmungsverfahren kann auch durchgeführt werden, wenn der
Indikator (oder das Enzym, oder beide) nicht in Lösung, sondern immobilisiert vorliegen.
Indikator und Oxidase können entweder in eine Polymermembran eingebettet vorliegen, oder
oberflächlich immobilisiert vorliegen. Das Polymer muss allerdings (a) den Indikator (bzw.
das Enzym) so zurückhalten können, dass sie nicht ausgewaschen werden, aber (b) die
Eindiffusion des Enzymsubstrates zulassen, damit es im Inneren der Membran zu einer
Bindung kommen kann.
Derartige dünne Schichten wurden schon bisher in irreversiblen Farbtests verwendet
und als Teststreifen bezeichnet (Sonntag, Trockenchemie: Analytik mit träger-gebundenen
Reagenzien, Thieme Verlag, Stuttgart, 1988). Sie besitzen den Vorteil, dass sie die
Untersuchung optisch intransparenter Proben (z. B. Blut) ermöglichen, da die Eigenfarbe der
Probe nicht mehr stört, was im Gegensatz zum Test in fluider Lösung steht, wo eine
Untersuchung stark gefärbter Untersuchungsmaterialien wegen der Eigenabsorption des
Probenmaterials nicht möglich ist.
Fig. 8 zeigt einen Querschnitt durch derartige Sensormembranen. In einer Ausführung
befindet sich auf einer inerten, aber optisch transparenten Polyester-Schicht eine einzige
Sensorschicht (bestehend z. B. aus einem Hydrogel mit darin enthaltenem EuTc und GOx). In
einer anderen Ausführung besteht der Biosensor aus zwei Schichten, nämlich einer aus
Hydrogel mit darin enthaltenem Lanthanoiden-Reagenz, und einer zweiten darüber, bestehend
aus GOx, die auf einen Träger (z. B. ein Nylonnetz) immobilisiert worden war. Die
Fluoreszenz des Eu-Tc wird von der Polyesterseite aus abgetastet, indem man bei der
Anregungswellenlänge λex von 405 nm einstrahlt und die Emission bei einer Wellenlänge λem
von ca. 615 nm vermisst. Die Probe ("sample") befindet sich in Kontakt mit der
Sensorschicht. Wenn Glucose in die Sensorschicht eindringt, bildet sich durch enzymatische
Oxidation WP, und dieses wird durch durch einen erfindungsgemäßen Indikator angezeigt.
Ein Beispiel für die Herstellung eines Sensors wird in Abschnitt 6. gegeben.
Das Ansprechverhalten einer Sensormembran nach Fig. 8 ist in Fig. 9 dargestellt. Dazu
wurde eine 1%-ige Lösung von WP in Puffer von pH 6.9 über die Sensormembran gepumpt
und das Fluoreszenzsignal über die Zeit aufgetragen. Der anfängliche Abfall resultiert aus
einer eingedrungenen Luftblase.
Bestimmungsverfahren für andere Substrate werden erhalten, indem man entsprechende
andere Enzyme einsetzt. Dazu gehören unter anderem die Oxidasen für Lactat, Ethanol,
Bilirubin, Cholesterol, verschiedene Aminosäuren (z. B. Glutamat und Lysin) sowie Amine
(einschl. Catecholamine), Hydroxy-Phenole (einschliesslich Tyrosin) und (Hypo)xanthin,
Harnsäuren und deren chemische Verwandte.
Derartige Sensoren werden zur Zeit am häufigsten für nicht-invasive Bestimmungen
eingesetzt. Zu den Probenmaterialien gehören Blut, Serum, Speichel, Urin, Milch,
Fruchtsäfte, Most, Fleisch, Fisch und Bioreaktorflüssigkeiten, um nur die Wichtigsten zu
nennen. In der Medizin will man aber Messungen auch in-vivo vornehmen können. Um dies
zu ermöglichen, bringt man die obige polymere Reaktionsschicht (mit darin oder darauf
enthaltener GOx) auf der Spitze eines faseroptischen Lichtleiters an. Auf diese Weise erhält
man faseroptische Sensoren, wie sie in der Literatur für andere Systeme beschrieben sind (O.
S. Wolfbeis, Fiber Optic Chemical Sensors and Biosensors, CRC Press, Boca Raton, Florida,
1991).
Zur Herstellung des Puffers löst man 1,48 g MOPS Na+-Salz (Fluka AG) in 490 mL destill.
Wasser, bringt den pH-Wert der Lösung mit wenig 70%-iger Perchlorsäure auf pH 6,9 und
füllt auf 500 mL Endvolumen auf. Die Reagenslösung erhält man, indem man 4,0 mg
Tetracyclin-Hydrochlorid (Fluka AG) und 9,6 mg EuCl3-Hexahydrat (Alfa) in 100 mL des
obigen Puffers löst. Das Reagens kann in trockener Form erhalten werden, indem man das
gelöste Reagens ohne Pufferzusatz herstellt und die Lösung danach gefriertrocknet. Andere
Mengenverhältnisse zwischen Tetracyclin und Europium-Ion sind möglich.
Man löst 2,0 mg GOx (50 000 units, von Sigma) in 10 mL
MOPS-Buffer.
In eine Fluoreszenzküvette füllt man 1 mL des Reagenzes, 1 mL des
hinsichtlich Glucose zu bestimmenden Serums (mit einem Gehalt von 3-50 mMol/L
Glucose) und danach 1 mL der GOx-Stammlösung. Man verfolgt die Zunahme der
Fluoreszenzintensität über die Zeit ab dem Zeitpunkt der Zugabe der GOx. Der Anstieg der
Fluoreszenz nach einer definierten Zeit, z. B. nach 3 min. ist ein Maß für die im Serum
vorhandene Konzentration an Glucose. Der genaue Wert kann anhand vorab mit Hilfe von
Standardlösungen ermittelter Kalibrationskurven (Fig. 7) berechnet werden.
Xanthin (+ Xanthin-Oxidase) ⇒ Harnsäure + H2
O2
Die Menge an gebildetem WP ist von der Konzentration an Xanthin abhängig und kann mit
Hilfe eines erfindungsgemäßen Reagenzes nachgewiesen werden.
Man pipettiert in eine 5-mL-Küvette 1 mL der Reagenz-Lösung
(siehe 6.1.) und 1 mL einer Lösung von 4,5 Enzym-Einheiten Xanthin-Oxidase (Sigma; E. C.
Nr. 1.1.3.22.) in 10 mL eines 0.015 molaren Phosphat-Puffers. Danach fügt man 1 mL der auf
Xanthin zu analysierenden Lösung (die ca. zwischen 0.5 und 5 mM an Xanthin enthalten soll)
und misst unmittelbar danach den Anstieg der Fluoreszenz zwischen 600 und 640 nm unter
Lichtanregung bei 400-410 nm. Der Anstieg der Fluoreszenz über die Zeit ist ein Maß für die
Xanthin-Konzentration. Die Daten für die Aufstellung einer Kalibrationskurve werden
erhalten, indem man anstelle der zu analysierenden Lösung verdünnte Lösungen von Xanthin
im gleichen Puffer (mit einem Xanthingehalt zwischen 0.1 und 10 mM) einsetzt. Eine
Kalibrationskurve erhält man durch Auftragung der Fluoreszenzänderung (ΔF) pro Zeit (2-5
min) gegen die Konzentration an Xanthin.
Glucose (+ GOx) ⇒ Gluconolacton + H2
O2
Es wurde ein Fließinjektionssystem der Fa. Eppendorf (Hamburg)
eingesetzt. Als Fließlösung diente ein HEPES-Puffer von pH 6.9. Die Probenvorbereitung
erfolgte dadurch, dass die zu untersuchenden Humansera mit HEPES-Puffer (pH 6.9) 1 : 1
verdünnt wurden. Die Glucoseoxidase (GOx) wurde auf folgende Weise auf Agarose
immobilisiert: GOx wurde mit dem Reagens Biotin-amidocaproat-NHS-ester (Sigma, Prod.
Nr. B 2643) nach Vorschrift umgesetzt und die so biotinylierte GOx (jetzt auch käuflich
erhältlich; Sigma G 7779) an Agarosekörnchen ("beads"), die an der Oberfläche
Avidingruppen tragen (Sigma; Produkt Nr. A 9207) immobilisiert. Die Bindung zwischen
Avidin und Biotin ist sehr stark. Die resultierenden Körnchen wurden in ein kleines
Plastikröhrchen gefüllt, dieses an beiden Enden mit Watte verschlossen, die so erhaltene
Reaktionskammer danach an das Fließsystem angeschlossen und mit Puffer befüllt.
Die Herstellung des WP-Sensors erfolgte dadurch, dass man eine 5%ige Lösung des
Hydrogels HN80 (von Kingston Technology Inc., Dayton, NJ, USA) in Dimethylsulfoxid
(DMSO) bereitete. Diese viskose Flüssigkeit wurde in einer Dicke von 100 µm auf eine
Polyesterfolie aufgestrichen und danach 4 h an feuchter Luft stehen gelassen. Die entstandene
klare Membran wurde mit Wasser gewaschen und war etwa 6-8 µm dick. Die Membran
wurde danach in 100 mL einer Lösung gegeben, die 0.1% Europiumchlorid und 0.1%
Tetracyclin enthielt. Nach 24 h wurde sie herausgenommen, gespült und war danach
einsatzbereit. Der so erhaltene Film wurde an der Wand einer kleinen Durchflusszelle
befestigt, und diese danach an das Fließsystem angeschlossen.
Die eigentliche Bestimmung von Glucose erfolgte dadurch, dass 100 µL der mit Puffer
verdünnten Serumproben in das Fließsystem injiziert wurden. Die injizierte Proben
durchliefen die Reaktionskammer (mit immobilisierter GOx) und unmittelbar danach die
Durchflusszelle mit dem darin enthaltenen WP-Sensor.
Das System wurde mit einer 5 mM Lösung von Glucose in einem HEPES-Puffer, der
2% Albumin enthielt, geeicht. Danach wurden jeweils 9 Proben analysiert, wobei nach jeder
Probe wieder Puffer durch den Analysator gepumpt wurde, bis das Fluoreszenzsignal des
Sensors wieder zum Ausgangswert zurückgekehrt war. Nach jeweils 9 untersuchten Proben
wurde wieder eine Kalibration mit einem 5 mM Glucose-Standard vorgenommen.
Als analytisches Signal diente die von der in der Durchflusskammer enthaltenen
Sensormembran emittierte Fluoreszenz. Die Anregung erfolgte bei 410 nm, die
Fluoreszenzintensität wurde bei < 600 nm gemessen und über eine Zeit von 60 sec integriert,
was der Zeit entspricht, die die Probe in der Durchflusskammer verweilt.
Diese Bestimmung erfolgte durch Zugabe des Enzyms Lactat-Oxidase (Sigma L-0638;
Konzentration 5 mg/200 µL) zu 100 µL einer mit Puffer pH 6.9 verdünnten Serumprobe in
einer Mikrotiterplatte und Nachweis des gebildeten WP über die Fluoreszenz einer zugefügten
Reagenslösung (50 µL), die unter 6.1. beschrieben worden war.
Creatinin im Serum ist bei renaler Malfunktion deutlich erhöht.
Creatinin (+ Creatininase) ⇒ Creatin
Creatin (+ Creatinase) ⇒ Sarcosin + Harnstoff
Sarcosin (+ Sarcosin-Oxidase) ⇒ Glycin + Formaldehyd + H2
Creatin (+ Creatinase) ⇒ Sarcosin + Harnstoff
Sarcosin (+ Sarcosin-Oxidase) ⇒ Glycin + Formaldehyd + H2
O2
(WP)
Das gebildete WP wird mit Hilfe eines erfindungsgemäßen Reagenzes nachgewiesen.
Ebenfalls anwesendes Creatin kann in einem zweiten Ansatz bestimmt werden, in welchem
die erste der 3 Reaktionen nicht durchgeführt wird.
Die Serumprobe wird mit Puffer von pH 7.3 im Verhältnis 1 : 1
verdünnt.
Man legt 200 µL verdünntes Serum (mit einem Gehalt von 50-100
µM Creatinin) vor. Dazu gibt man zuerst 0.5 mL des Wasserstoffperoxid-Reagenzes und
danach eine getrennt bereitete Lösung von 1 mg Creatininase (aus Pseudömonas; frei von
Creatinase; mit einer Gesamtaktivität von 150-200 Einheiten), 10 mg Creatinase (aus
Flavobacterium; Gesamtaktivität 100-200 Einheiten) und 10 mg Sarconsinoxidase (aus
Arthrobacter, Gesamtaktivität 50-150 Einheiten) in 0.5 mL Phosphatpuffer, der 2% HSA
enthält. Man verfolgt die Lumineszenz des Reagenzes ab der Zugabe der Enzymlösung. Die
Änderung der Lumineszenz über die Zeit (3 min) ist ein Maß für die Creatininkonzentration.
Um eventuell vorhandenes Creatin zu bestimmen, führt man die gleiche
Reaktion durch, gibt aber dem System keine Creatininase zu. Dadurch wird nur das Creatin
erfasst.
Der Wert ergibt sich aus der Differenz der beiden vorherigen
Bestimmungen.
Cholesterolester (+ Cholesterolesterase) ⇒ Cholesterol + Fettsäuren
Cholesterol (+ Cholesteroloxidase) ⇒ Cholest-4-en-3-on + H2
Cholesterol (+ Cholesteroloxidase) ⇒ Cholest-4-en-3-on + H2
O2
Die Menge an gebildetem WP ist proportional zu der im Serum vorhandenen Konzentration
an Gesamt-Cholesterol und wird mit Hilfe eines erfindungsgemäßen Reagenzes bestimmt.
Lactat + NAD (+ Lactatdehydrogenase) ⇒ Pyruvat + NADH
Pyruvat + Phosphat (+ Pyruvatoxidase) ⇒ Acetylphosphat + H2
Pyruvat + Phosphat (+ Pyruvatoxidase) ⇒ Acetylphosphat + H2
O2
Das gebildete WP wird mit Hilfe eines erfindungsgemäßen Reagenzes bestimmt.
Tritt bei Hyperlipoproteinaemie auf und gilt als Risikofaktor für Herz- und
Kreislauferkrankungen
Triglyceride werden zuerst mit Lipase verseift und das freiwerdende Glycerin danach
in einer 2-Enzym-Reaktion kinetisch bestimmt.
Triglyceride (+ Lipase) ⇒ Glycerin + Fettsäuren
Glycerin + ATP (+ Glycerolkinase) ⇒ Glycerol-1-phosphat + ADP
Glycerol-1-phosphat (+ Oxidase) ⇒ Dihydroxyaceton-Phosphat + H2O2
Glycerin + ATP (+ Glycerolkinase) ⇒ Glycerol-1-phosphat + ADP
Glycerol-1-phosphat (+ Oxidase) ⇒ Dihydroxyaceton-Phosphat + H2O2
Das gebildete WP wird mit Hilfe eines erfindungsgemäßen Reagenzes bestimmt.
Dieses Enzym hat diagnostische Bedeutung, da es beim Auftreten verschiedener
Lebererkrankungen (insbes. Hepatitis) in erhöhter Aktivität auftritt. Die Bestimmung erfolgt
in einem Multi-Enzym-Verfahren über folgende Reaktionssequenz:
L-Alanin + 2-Ketoglutarat (+ ALT) ⇒ Pyruvat + Glutamat
Pyruvat + Phosphat (+ Pyruvat-Oxidase) ⇒ Acetylphosphat + H2O2
Pyruvat + Phosphat (+ Pyruvat-Oxidase) ⇒ Acetylphosphat + H2O2
Die gebildete Menge an WP ist der Aktivität des Enzyms ALT proportional und wird mit
Hilfe eines erfindungsgemäßen Reagenzes bestimmt.
Die Aktivität dieses Enzyms ist bei diversen Erkrankungen (auch Tumoren) der Leber und der
Knochen stark erhöht.
Tyrosin-Phosphat (+ ALP) ⇒ Tyrosin
Tyrosin (+ Tyrosin-Decarboxylase) ⇒ Tyramin
Tyramin (+ Tyramin-Oxidase) ⇒ p-Hydroxyphenylacetaldehyd + H2
Tyrosin (+ Tyrosin-Decarboxylase) ⇒ Tyramin
Tyramin (+ Tyramin-Oxidase) ⇒ p-Hydroxyphenylacetaldehyd + H2
O2
Die gebildete Menge an WP ist der Aktiviät des Enzyms ALP proportional und wird mit Hilfe
eines erfindungsgemäßen Reagenzes bestimmt.
Die Aktivität dieses Enzyms ist bei Vergiftungen mit Nervengiften deutlich erniedrigt.
Acetylcholin (+ Cholinesterase) ⇒ Acetat + Cholin
Cholin (+ Cholinoxidase) ⇒ Betain + H2
Cholin (+ Cholinoxidase) ⇒ Betain + H2
O2
Das gebildete WP wird mit Hilfe eines erfindungsgemäßen Reagenzes bestimmt.
Die Aktivität dieses Enzyms ist nach einem myocardialem Infarkt stark erhöht.
Prinzip einer selbstverstärkenden Reaktionssequenz:
Pyruvat + NADH (+ Lactatdehydrogenase) ⇒ Lactat
Lactat (+ Lactatoxidase) ⇒ Pyruvat + H2O2
Lactat (+ Lactatoxidase) ⇒ Pyruvat + H2O2
Die Menge an gebildetem WP ist von der Aktivität der LD abhängig und kann mit Hilfe eines
erfindungsgemäßen Reagenzes bestimmt werden.
- 1. Hemmer dieses Enzyms sind potentielle HIV-Pharmaka.
Proteasen können aus Peptiden eine endständige Aminosäure (AS) abspalten.
Hemmer verlangsamen die Aktivität der Protease deutlich, was sich in einer verminderten
Bildung von WP äußert.
Peptid (+ HIV-Proteinase) ⇒ Aminsäure (z. B. Ala; Leu) + Rest-Peptid
Aminosäure (+ AS-Oxidase) ⇒
⇒ oxidierte Aminosäure (z. B. Pyruvat; α-Ketoisocaproat) + H2O2
Aminosäure (+ AS-Oxidase) ⇒
⇒ oxidierte Aminosäure (z. B. Pyruvat; α-Ketoisocaproat) + H2O2
Die Menge an gebildetem WP ist von der Aktivität der HIV-Proteinase abhängig und kann
mit Hilfe eines erfindungsgemäßen Reagenzes bestimmt werden. Die erste Reaktion wird
durch Inhibitoren der HIV-Protease, z. B. durch Acetyl-Pepstatin, deutlich gehemmt: Richards
et al., FEBS Letters 253 (1989) 214.
Polyclonales anti-HSA (Ziege; Sigma Prod. Nr. A-1151)
wurde nach 10-facher Verdünnung mit Phosphat-Puffer mit dem Biotinylierungs-Reagens
Biotin-amidocapronsäure-sulfo-NHS-ester (Sigma, B-1022) nach der Vorschrift von Psantano
& Kuhr in Analytical Chemistry 65 (1993) 623 umgesetzt. Das so biotinylierte anti-HSA
wurde danach an die Magnetpartikel gebunden (s. unter 6.c.).
Die Markierung erfolgte über die Biotin-Streptavidin-
Bindungsreaktion. Polyclonales anti-HSA (Ziege; Sigma Prod. Nr. A-1151) wurde nach 10-
facher Verdünnung mit Phosphat-Puffer zuerst mit Streptavidin-Maleinimid (Sigma, Prod.
Nr. S-9415) nach der Vorschrift von Duncan et al. in Analytical Biochemistry 132 (1983) 68
markiert. Das so entstandene Streptavidin/anti-HSA-Konjugat wurde nach
elektrophoretischer Aufreinigung mit dem GOx-Markierungs-Reagens Biotinamino-GOx
(Sigma Nr. G-7779) versetzt und elektrophoretisch gereinigt.
Die Immobilisierung erfolgte über die
Biotin-Streptavidin-Bindungsreaktion. 1 mL einer Suspension von paramagnetischen
Eisenoxidpartikeln mit oberflächlich gebundenem Streptavidin (d = 1 µm; Sigma; Prod. Nr. S-
2415; enthaltende etwa 1 mg immobilisiertes Streptavidin) wurden mit 1 mL einer Lösung
von biotinyliertem anti-HSA (s. unter a) versetzt und 1 h bei Raumtemperatur stehen
gelassen. Die Partikel wurden dann mit Hilfe eines Magnetseparators (Sigma, Prod. Nr. M-
1292) abgetrennt.
Die nach (c) erhaltenen Magnetpartikel wurden in 2 mL
Phosphatpuffer von pH 7.0 suspendiert und mit Lösungen versetzt, die zwischen 2 und 20
µg/mL HSA enthielten, was der im Urin oder bei Microalbuminurie vorkommenden HSA-
Konzentration entspricht. Nach 10 min wurden die Partikel mittels Magnetseparator
abgetrennt, in 2 mL PBS resuspendiert und mit einer Lösung von 1 mg/mL des GOx
markierten polyclonalen anti-HSA (siehe b) versetzt. In einem derartigen Sandwich-Assay
bindet das anti-HSA an das bereits am Partikel befindliche HSA. Nach nochmaliger
magnetischer Trennung und Resuspension wurde eine 0.1%ige Lösung von Glucose in PBS
und 1 mL einer Lösung zugegeben, die 0.1% Tetracyclin (Sigma, Prod. Nr. T-3258) und 0.1%
Europiumchlorid (Fluka) enthielt. Die pro Zeiteinheit gebildete Menge an WP kann durch den
Anstieg in der Fluoreszenz bei 610-620 nm (unter Anregung bei 405 nm) bestimmt werden
und ist proportional der in der Probe enthaltenen Konzentration an HSA.
Die Bindung eines GOx-markierten 16-mers an ein komplementäres 16-mer, das auf
ein Agarose-Partikel immobilisiert worden war, wurde über die mittels der
erfindungsgemäßen Reagenzien nachweisbare Aktivität der GOx nachgewiesen.
Galactose-Oxidase (E. C. 1.1.3.9) wurde in an sich bekannter Weise mit dem Reagens
Streptavidin-Maleinamid (Sigma S-9415) markiert und aufgereinigt.
Die Immobilisierung erfolgte durch Konjugation eines biotinylierten 16-mers der Sequenz
[Biotin-(CH2)6-ATTACCGGACTCTATA-3'] (Metabion GmbH, München) an das unter 5.2.
beschriebene Streptavidin/GOx-Konjugat und nachfolgende elektrophoretische Aufreinigung.
Die amino-modifizierte Sequenz [3'-
TAATGGCCTGAGATAT-(CH2)6-NH2] wurde mit Hilfe des Kopplungsreagenzes EDAC
(Sigma, E-1769) kovalent an die Carboxygruppe von in TRIS-Puffer (pH 7.5) suspendierten
carboxy-modifizierten Latex-Partikeln (Bangs Labs. Inc.; d = 20 µm) konjugiert. Die Partikel
wurde abzentrifugiert, gewaschen und in TRIS-Puffer resuspendiert.
Die unter 5.4. beschriebene Partikelsuspension (1 mL) wurde mit 100 µL einer Lösung von
GOx-markiertem Oligomer versetzt und bei 55°C hybridisiert. Die Partikel wurden nach 1 h
abzentrifugiert, gewaschen und in Puffer resuspendiert. Nach Zugabe von 500 µL einer
0.1%igen Lösung von Galactose und 500 µL einer Lösung, die 0.1% Europiumnitrat und
0.1% Tetracyclin enthielt, wurde ein deutlicher Anstieg in der Fluoreszenz bei 610-620 nm
(unter Anregung bei 405 nm) festgestellt. Dies ist Beweis für eine Hybridisierung des GOx
markierten Stranges. Bei Verwendung anderer GOx-markierter Sequenzen als jener in 5.2. trat
wegen der nicht eintretenden Hybridisierung (und damit der Abwesenheit von GOx in den
Partikel) keine Bildung von WP auf.
Die Fluoreszenz der erfindungsgemäßen Lanthaniden-Reagenzien klingt vergleichsweise
langsam ab. Dies ist in Fig. 10 dargestellt. Erfindungsgemäß geht man bei der Messung so
vor, dass man den Lanthanoiden-Komplex mit einem kurzen (0.01-0.1 µs) Puls einer UV-
Leuchtdiode (Nichia; λmax bei 375 nm) anregt. Die Integration der emittierten Lichtintensität
erfolgt dann nach einer Verzögerungszeit t1, die sich an der Abklingzeit des Lanthanoiden-
Komplexes orientiert, üblicherweise aber 10 µs nicht überschreitet. Man kann auch
Abklingzeiten elegant bestimmen, wenn man das Verhältnis von 2 Flächen (A1 und A2)
bestimmt, wie dies G. Liebsch et al. in Appl. Spectrosc. 54 (2000) 548-559 beschrieben
worden war. Das entsprechende Abtastschema ist in Fig. 10 dargestellt.
Die analytische Information beim erfindungsgemäßen Verfahren besteht nicht nur in der
Messung der Änderung der Lumineszenzintensität, sondern auch in der Messung der
Änderung der Lumineszenz-Abklingzeit. Das Eu-Tc besitzt in Abwesenheit von WP eine
Abklingzeit von 12,4 µs, nach Sättigung mit WP aber eine Abklingzeit von 9,0 µs.
Vorzugweise regt man bei dieser Messmethode die Fluoreszenz mit einer violetten
Leuchtdiode oder einer UV-LED (Nichia) an, und bestimmt die Abklingfunktion des
emittierten Lichtes, das auf der Emissionsseite mit Hilfe eines OG 570 Langpass-Filters von
violetten und blauen Lichtanteilen befreit worden war.
Man löst 2 g eines Hydrogels (Hypan; von Hymedix, Dayton, Ohio) in 20 g Dimethylsulfoxid
(Merck) und zieht die Lösung auf eine 120 µm dicke transparente Polyesterfolie (Mylar™;
von Goodfellow). Nach Verdunsten des Lösungsmittel über Wasser ist die verbliebene
Schicht ca. 12 µm dick. Aus der beschichteten Folie wurden Spots (∅ 3-10 mm) ausgestanzt
und für 5 h in eine EuTc-Reagenzlösung (siehe 6.1.) gelegt. Die Schicht färbte sich gelb. Die
gelben Spots wurden 24 h in einem 5 mM MOPS-Puffer (ohne EuTc) liegen gelassen und
waren danach gebrauchsfertig. Diese Sensormembran wird danach mit einer 2 µm dicken
Schicht bedeckt, die aus 9 Gewichtsteilen p-HEMA (Poly-Hydroxyethylmethacrylate, Sigma
P 3183) oder Polyacrylamid, und aus einem Gewichtsteil des GOx-PAA-Konjugates (Sigma,
Produkt-Nr. G9255) besteht. Das Ansprechen einer derartigen Sensormembran auf eine
Lösung von Glucose ist in Abb. 8 dargestellt.
Eine Standard-MTP mit 96 Vertiefungen
("wells") wird am Boden mit Sensorspots beklebt, die durch Ausstanzen einer Biosensor-
Fläche erhalten werden, wie sie unter 6.8 beschrieben ist, ausgenommen, dass die Nylon-
Oberfläche nicht mit Glucose-Oxidase, sondern mit Glutamat-Oxidase (E. C. 1.4.3.11; Sigma
Nr. G-0400) belegt wurde.
Harnstoff (+ Urease) ⇒ Ammoniak + Bicarbonat
Ammoniak + 2-Oxoglutarat + NADPH (+ Glutamat-Dehydrogenase) ⇒
⇒ Glutamat + NADP
Glutamat (+ Glutamat-Oxidase) = Abbauprodukt + H2
Ammoniak + 2-Oxoglutarat + NADPH (+ Glutamat-Dehydrogenase) ⇒
⇒ Glutamat + NADP
Glutamat (+ Glutamat-Oxidase) = Abbauprodukt + H2
O2
Man befüllt, vorzugsweise mit einem Pipettierautomaten, die mit
Sensorspots versehenen Vertiefungen der MTP nacheinander mit folgenden Lösungen:
(*) 100 µL einer 10%igen Lösung von Harnstoff in Tris-Puffer von pH 8.0;
(*) 2 mg Glutamat-Dehydrogenase (E. C. 1.4.1.3) gelöst in 10 µL Tris-Puffer;
(*) 1 mg NADPH (Na-Salz; Sigma N-1630) gelöst in 10 µL Puffer;
(*) 100 µL einer 10%igen Lösung von Harnstoff in Tris-Puffer von pH 8.0;
(*) 2 mg Glutamat-Dehydrogenase (E. C. 1.4.1.3) gelöst in 10 µL Tris-Puffer;
(*) 1 mg NADPH (Na-Salz; Sigma N-1630) gelöst in 10 µL Puffer;
Man misst unmittelbar nach der Zugabe der Urease die Verlangsamung der Bildung von WP
als Folge der Hemmung durch Schwermetalle. Die maximale Bildungsgeschwindigkeit für
WP wird ermittelt, indem man eine Lösung vermisst, in der die 0.5 mL der Umweltprobe
durch destilliertes Wasser ersetzt werden.
Die Menge an gebildetem WP ist vom Gehalt der Probelösung an Schwermetallionen
abhängig, da die Aktivität der Urease schon von Spuren von Schwermetallen gehemmt wird,
wie z. B. in der Arbeit "Disposable Cuvette Test with Integrated Sensor Layer for Enzymatic
Determination of Heavy Metals", von C. Preininger & O. S. Wolfbeis, in Biosensors &
Bioelectronics 11 (1996) 981-990 gezeigt wurde. Die zeitliche Zunahme der Konzentration an
WP wird über die Lumineszenz der in den Wells befindlichen Sensorspots mit Hilfe eines von
unten abtastenden Mikrotiterplattenlesers (Ascent Fluoroskan) bestimmt.
Die beigelegten graphischen Darstellungen sollen die Erfindung erläutern.
Fig. 1 zeigt die Absorptions und Emissionsspektren des EuTc-Komplexes in Abwesenheit und
in Anwesenheit von H2O2. Auf Zugabe von H2O2 fällt zwar die Absorption bei 400 nm
schwach ab, aber die Emissionsintensität bei ca. 615 nm nimmt um das bis zu 15-fache zu.
Fig. 2 zeigt den Einfluss von Wasserstoffperoxid auf das Emissionsspektrum des
Dysprosium(III)-Tetracyclin-Komplexes in Wasser von pH 6.9.
Fig. 3 zeigt den Einfluss von Wasserstoffperoxid auf das Emissionsspektrum des
Holmium(III)-Tetracyclinkomplexes in Wasser von pH 6.9.
Fig. 4 zeigt den Einfluss von Wasserstoffperoxid auf das Emissionsspektrum des
Samarium(III)-Tetracyclinkomplexes in Wasser von pH 6.9
Fig. 5 zeigt einen Ausschnitt aus einer Mikrotiterplatte, in deren Vertiefungen (Näpfe;
"wells") verschiedene Enzyme (Lipasen, Dehydrogenasen, Glucoseoxidase) eingebracht
worden war. Anschliessend wurden das entsprechende Enzymsubstrat (Glucose) und ein
erfindungsgemäßes Reagenz (EuTc) zugegeben. Linker Teil: Dunkle Spots stehen für helle
Fluoreszenz. Diese tritt an jenen Stellen auf, an denen sich Glucoseoxidase befindet. Stellen,
an denen sich Dehydrogenasen bzw. Lipasen befanden, bleiben hell (keine Fluoreszenz). Auf
diese Weise erhält man Muster, die für jedes Enzymmuster (z. B. von Bakterien) typisch sind.
Rechter Teil: Humanserumalbumin wurde mit verschiedenen Enzymen (GOx, markiert und in
die Wells platziert. Nach Zugabe von EuTc und Glucose findet man starke Fluoreszenz nur an
den Stellen, wo sich GOx-markiertes HSA befindet. Hingegen bleiben Wells, in denen sich
HSA befindet, die mit Nicht-Oxidasen (z. B. der Glucosedehydrogenase) markiert worden
war, hell.
Fig. 6 zeigt die zeitliche Zunahme der Lumineszenzintensität des Reagenzes EuTc in
Gegenwart von Glucoseoxidase und einem Serum, das Glucose in typischen physiologischen
Konzentrationen enthält. Als analytische Information diente die Änderung der
Lumineszenzintensität pro 200 sec.
Fig. 7 zeigt eine Kalibrationskurve für die Bestimmung von Glucose mit Hilfe von GOx und
dem Reagenz EuTc in Wasser bei pH 6.9 durch Auftragung der Änderung der
Fluoreszenzintensität pro Zeit [ΔF/Δt)] gegen die Konzentration an Glucose.
Fig. 8 zeigt einen Querschnitt durch eine Sensormembran für Glucose. Auf einer inerten, aber
optisch transparenten Polyester-Schicht liegt eine untere Schicht bestehend aus einem
Hydrogel-Polymer und dem darin enthaltenen erfindungsgemäßen Indikator (hier EuTc). Die
darüberliegende Schicht besteht aus GOx, die auf einen Träger aus Nylonnetz immobilisiert
worden war. Die Fluoreszenz des EuTc wird von der Polyesterseite abgetastet, indem man bei
der Anregungswellenlänge λexc von 405 nm einstrahlt und die Emission bei einer Wellenlänge
λem von ca. 615 nm vermisst. Die Probe ("sample") befindet sich in Kontakt mit der
Sensorschicht. Wenn Glucose in die Sensorschicht eindringt, bildet sich durch enzymatische
Oxidation Wasserstoffperoxid, und dieses wird durch einen Anstieg in der
Fluoreszenzintensität (und in einer Abnahme der Abklingzeit) des Reagenzes angezeigt.
Fig. 9 zeigt das zeitliche Ansprechverhalten einer Polymer-Sensormembran (nach Fig. 8) mit
einem darin enthaltenen Indikator (EuTc) gegenüber einer 1%-igen Lösung von Glucose in
Puffer von pH 6.9. Die Sensormembran war ein eine Durchflusszelle eingespannt, die sich in
einem Fluorometer befand. Glucoselösung wurde durch die Zelle gepumpt und die Änderung
der Fluoreszenzintensität gegen die Zeit aufgetragen.
Fig. 10 gibt eine schematische Darstellung einer zeitaufgelösten Messung zur Unterdrückung
der durch biologische Materialien bedingten Untergrundfluoreszenz. Man regt mit einem
kurzen Lichtpuls an, wartet danach bis zum Zeitpunkt t1, bis zu dem die
Untergrundfluoreszenz praktisch vollständig abgeklungen ist (typischerweise nach 100-500
ns), und öffnet danach das Messfenster. Man kann nun entweder ein integrale Fluoreszenz
intensität A1 bestimmen, oder aber durch Bestimmung von A1 und A2 (und mit Hilfe der
angegebenen Gleichung) die Abklingzeit des Systems bestimmen, die ebenfalls als
analytische Messgröße dienen kann. Beide Methoden dienen der Unterdrückung der störenden
Untergrundfluoreszenz.
Claims (60)
1. Qualitative optische Nachweisverfahren und quantitative optische Bestimmungsverfahren
für Enzymaktivitäten, Enzymsubstrate, Enzymhemmer, Enzymaktivatoren, Antigene oder
Nucleinsäure-Oligomere unter Verwendung mindestens eines Enzyms aus der Gruppe der
Oxidasen, dadurch gekennzeichnet, dass man das von Oxidasen, von oxidase-markierten
Antikörpern oder von oxidase-markierten Oligo-Nucleinsäuresträngen während ihrer
enzymatischen Aktivität gebildete Wasserstoffperoxid mit Hilfe eines Reagenzes bestehend
aus einem 3-wenigen Ion der Elemente Europium, Terbium, Holmium, Dysprosium, Erbium
oder Samarium und einem organischen Liganden nachweist, wobei das Reagenz durch
Wasserstoffperoxid eine messbaren Änderung der optischen Eigenschaften erleidet, deren
Größe in einem bekannten oder vorab ermittelten Verhältnis zur Konzentration des zu
bestimmenden Enzyms, Enzymsubstrates, Enzymhemmers, Antigens oder Oligomers steht.
2. Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung der Aktivität von Oxidasen
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein zugegebenes Substrat durch die Oxidase
abgebaut wird, die dadurch verursachte Bildung von Wasserstoffperoxid mit Hilfe eines
erfindungsgemäßen Reagenzes bestimmt und zur Bestimmung der Aktivität der Oxidase
herangezogen wird.
3. Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung der Aktivität von Enzymen
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein zugegebenes Substrat in mehreren
Schritten durch Enzyme, von denen eines eine Oxidase ist, abgebaut wird, und dass die
dadurch verursachte Bildung von Wasserstoffperoxid mit Hilfe eines erfindungsgemäßen
Reagenzes bestimmt und zur Bestimmung der Aktivität des ersten Enzyms in der
Enzymkaskade herangezogen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Nachweis oder
die Bestimmung der Aktivität von Enzymen in biologischem Gewebe, in mikrobiellen oder
Viral-Kulturen, oder in Vertiefungen von Mikrotiterplatten erfolgt.
5. Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von Enzymsubstraten nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oxidase eine Glucoseoxidase,
Galactoseoxidase, Cholesterinoxidase, Sarcosinoxidase, Xanthinoxidase, Aminoxidase,
Aminosäureoxidase, Alkoholoxidase, Lactatoxidase, Pyruvatoxidase, Uricase oder eine
andere beliebige Oxidase ist, die ihr Substrat unter Bildung von Wasserstoffperoxid
enzymatisch umsetzt.
6. Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von Enzymsubstraten nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Enzym eine Glucoseoxidase ist und das
Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von Glucose in Blut, Serum,
Speichel, interstitieller Flüssigkeit, alkoholischen oder nicht-alkoholischen Getränken (oder
deren Vorprodukten) oder in Bioreaktoren eingesetzt wird.
7. Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von Enzymsubstraten nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Enzym eine Lactatoxidase ist und das
Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von Lactat in Blut, Serum,
interstitieller Flüssigkeit oder in Bioreaktoren eingesetzt wird.
8. Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von Enzymsubstraten nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Enzym eine Cholesterinoxidase bzw. eine
Bilirubinoxidase ist und das Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von
Cholesterin bzw. Bilirubin in Blut oder Serum eingesetzt wird.
9. Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von Enzymsubstraten nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Enzym eine Alkoholoxidase ist und das
Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von Alkohol in Blut, Serum,
Speichel, interstitieller Flüssigkeit, alkoholischen oder nicht-alkoholischen Getränken (oder
deren Vorprodukten) oder in Bioreaktoren eingesetzt wird.
10. Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von Enzymsubstraten
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zu bestimmende Substrat zuerst durch
ein oder mehrere Enzyme umgesetzt wird, die nicht der Klasse der Oxidasen angehören, dass
danach das letzte der Produkte dieser Enzymkaskade durch eine Oxidase umgesetzt wird und
dass die dadurch gebildete Menge an Wasserstoffperoxid gemessen und zur Bestimmung der
Konzentration des Enzymsubstrates herangezogen wird.
11. Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von Enzymsubstraten
nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Enzym die Creatinin-
Amidohydrolase, das zweite Enzym die Creatinase und das dritte Enzym die Sarcosinoxidase
ist, und dass das Verfahren zur Bestimmung von Creatinin in Körperflüssigkeiten
herangezogen wird.
12. Verfahren zum Nachweis oder zur Bestimmung von Enzymhemmern nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, dass der reaktionsverlangsamende Einfluss eines
Enzymhemmers auf den durch eine Oxidase bewirkten Abbau eines Enzymsubstrates unter
Freisetzung des Wasserstoffperoxids mit Hilfe eines erfindungsgemäßen Reagenzes qualitativ
nachgewiesen oder quantitativ ausgewertet und zum Nachweis der Anwesenheit oder zur
Bestimmung der Konzentration des Hemmers der Oxidase herangezogen wird.
13. Verfahren zum Nachweis oder zur Bestimmung von Enzymhemmern nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, dass der reaktionsverlangsamende Einfluss eines
Enzymhemmers auf den durch mehrere Enzyme, von denen eines eine Oxidase ist, bewirkten
Abbau eines Enzymsubstrates unter Freisetzung des Wasserstoffperoxids mit Hilfe eines
erfindungsgemäßen Reagenzes qualitativ nachgewiesen oder quantitativ ausgewertet und zum
Nachweis der Anwesenheit oder zur Bestimmung der Konzentration des Hemmers des ersten
Enzyms der Enzymkaskade herangezogen wird.
14. Verfahren zum Nachweis oder zur Bestimmung von Enzymhemmern nach Ansprüchen
12 und 13, dadurch gekennzeichnet, das es in Verfahren zum Screening auf die
Wirksamkeit von potentiellen Pharmaka als Enzymhemmer eingesetzt wird.
15. Verfahren zum Nachweis oder zur Bestimmung von Enzymhemmern nach Ansprüchen
12-14, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Enzym in der Enzymkaskade eine
Protease oder Peptidase ist.
16. Verfahren zum Nachweis oder zur Bestimmung von Enzymhemmern nach Anspruch
12 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Hemmer eine toxische Substanz ist und das
Verfahren zum Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von toxischen Substanzen in
biologischen Proben, in Nahrungsmitteln oder in Umweltproben eingesetzt wird.
17. Verfahren zum Nachweis oder zur Bestimmung von Enzymaktivatoren nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, dass der reaktionsbeschleunigende Einfluss eines Aktivators auf
den durch eine Oxidase bewirkten Abbau eines Enzymsubstrates unter Freisetzung des
Wasserstoffperoxids mit Hilfe eines erfindungsgemäßen Reagenzes qualitativ nachgewiesen
oder quantitativ ausgewertet und zum Nachweis der Anwesenheit oder zur Bestimmung der
Konzentration des Aktivators der Oxidase herangezogen wird.
18. Verfahren zum Nachweis oder zur Bestimmung von Enzymaktivatoren nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, dass der reaktionsbeschleunigende Einfluss eines
Enzymaktivators auf den durch mehrere Enzyme, von denen eines eine Oxidase ist, bewirkten
Abbau eines Enzymsubstrates unter Freisetzung des Wasserstoffperoxids mit Hilfe eines
erfindungsgemäßen Reagenzes qualitativ nachgewiesen oder quantitativ ausgewertet und zum
Nachweis der Anwesenheit oder zur Bestimmung der Konzentration des Aktivators des ersten
Enzyms der Enzymkaskade herangezogen wird.
19. Verfahren zum Nachweis oder zur Bestimmung von Enzymaktivatoren nach
Ansprüchen 17 und 18, dadurch gekennzeichnet, das es in Verfahren zum Nachweis von
ein- oder zweiwertigen Metall-Ionen eingesetzt wird.
20. Verfahren zum qualitativen Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von
Antigenen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein oxidase-markierte
Antikörper in einem immun-analytischem Verfahren eingesetzt wird und dass nach erfolgter
ein- oder mehrmaliger Antigen-Antikörper-Bindung und Zugabe von Enzymsubstrat das
durch die Oxidase gebildete Wasserstoffperoxid bestimmt und zur Bestimmung der Antigen-
Konzentration herangezogen wird.
21. Verfahren zum qualitativen Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von
Antigenen nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren ein Sandwich-
Assay oder ein sog. "enzyme-linked immuno-sorbent assay" (ELISA) ist.
22. Verfahren zum qualitativen Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von
Antigenen nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren zum Nachweis
oder zur quantitativen Bestimmung von Antigenen in Blut, Serum, Speichel, interstitieller
Flüssigkeit, alkoholischen oder nicht-alkoholischen Getränken (oder deren Vorprodukte), in
Umweltproben oder in Bioreaktoren eingesetzt wird.
22. Verfahren zum immunhistochemischen Nachweis von Antigenen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass ein mit einer Oxidase markierter Antikörper an ein in einem
Gewebsschnitt befindliches Antigen bindet und dass der Ort der Bindung durch Zugabe eines
Lanthaniden-Liganden-Komplexes und eines Enzymsubstrates optisch - vorzugsweise mit
Hülfe eines Mikroskopes - sichtbar gemacht wird.
24. Verfahren zum qualitativen Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von
Nucleinsäure-Oligomeren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Einzelstrang
verwendet wird, der mit einer Oxidase markiert ist und deren Aktivität nach erfolgter
Hybridisierung (bzw. Umhybridisierung) und nach Zugabe von Enzymsubstrat über das
gebildete Wasserstoffperoxid optisch nachgewiesen und zum Nachweis der Anwesenheit oder
zur quantitativen Bestimmung einer bestimmten Gensequenz herangezogen werden kann.
25. Verfahren zum qualitativen Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von
Nucleinsäure-Oligomeren nach Ansprüchen 1 und 24, dadurch gekennzeichnet, dass die
zur Markierung verwendete Oxidase eine Glucose-Oxidase oder eine Galactose-Oxidase ist.
26. Verfahren zum qualitativen Nachweis oder zur quantitativen Bestimmung von
Nucleinsäure-Oligomeren nach Ansprüchen 1, 24 und 25, dadurch gekennzeichnet, dass
es zum Nachweis und zur quantitativen Bestimmung von Nucleinsäure-Oligomeren in Blut,
Sperma, Speichel, Nahrungsmitteln, Pflanzen- oder Saatmaterial, Erbgut, Mikrobakterien,
Viren oder in Bioreaktoren herangezogen wird.
27. Reagenzien der allgemeinen Struktur
Lnx-Ligy
in fester, gelöster oder immobilisierter Form und geeignet zum Nachweis von enzymatisch gebildetem WP, dadurch gekennzeichnet, dass für Ln ein 3-wertiges Ion aus der Gruppe der Elemente Europium, Terbium, Holmium, Dysprosium, Lanthan, Erbium oder Samarium steht, dass für Lig ein an das Ion bindender organischer Ligand steht, dass das jeweilige Reagenz durch enzymatisch gebildetes Wasserstoffperoxid eine messbare Änderung seiner Absorptions- bzw. Fluoreszenzeigenschaften erleidet und dass das Verhältnis x : y zwischen 10 : 1 und 1 : 3 liegt.
Lnx-Ligy
in fester, gelöster oder immobilisierter Form und geeignet zum Nachweis von enzymatisch gebildetem WP, dadurch gekennzeichnet, dass für Ln ein 3-wertiges Ion aus der Gruppe der Elemente Europium, Terbium, Holmium, Dysprosium, Lanthan, Erbium oder Samarium steht, dass für Lig ein an das Ion bindender organischer Ligand steht, dass das jeweilige Reagenz durch enzymatisch gebildetes Wasserstoffperoxid eine messbare Änderung seiner Absorptions- bzw. Fluoreszenzeigenschaften erleidet und dass das Verhältnis x : y zwischen 10 : 1 und 1 : 3 liegt.
28. Reagenzien nach Anspruch 27 und geeignet zur Durchführung bioanalytischer
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der organische Ligand das
Strukturelement
R1-CO-C(R2)=C(X)-R3
aufweist, worin
maximal 2 der Reste R für H stehen können,
X für OH, NHR4, NR4 2, stehen kann und
R1-R4 für H, (Cyclo)alkyl, (Cyclo)alkanoyl- oder Aroyl, CF3, einen gegebenenfalls substituierten Alkylrest oder Alkanoylrest, für OH, NH2, Alkylamino oder Dialkylamino stehen können, wobei
jeder der Reste R1-R4 über einen (gegebenenfalls substituierten) carbocyclischen bzw. heterocyclischen Ring mit einem der anderen Reste R1-R4 verbunden sein kann.
R1-CO-C(R2)=C(X)-R3
aufweist, worin
maximal 2 der Reste R für H stehen können,
X für OH, NHR4, NR4 2, stehen kann und
R1-R4 für H, (Cyclo)alkyl, (Cyclo)alkanoyl- oder Aroyl, CF3, einen gegebenenfalls substituierten Alkylrest oder Alkanoylrest, für OH, NH2, Alkylamino oder Dialkylamino stehen können, wobei
jeder der Reste R1-R4 über einen (gegebenenfalls substituierten) carbocyclischen bzw. heterocyclischen Ring mit einem der anderen Reste R1-R4 verbunden sein kann.
29. Reagenzien nach Anspruch 28 und geeignet zur Durchführung bioanalytischer
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der organische Ligand für
Benzoylaceton, Benzoyl-trifluoroaceton, Dibenzoylmethan, Thenoyl-trifluoroaceton,
heterocyclische (ortho-Hydroxy-)Carbonsäuren, aromatische oder heterocyclische ortho-
Hydroxyketone und deren Derivate, Hydroxychinone und teilweise hydrierte und substituierte
Hydroxychinon-artige Verbindungen einschließlich des Tetracyclins und seiner Derivate
steht.
30. Reagenzien nach Ansprüchen 1, 28 und 29, dadurch gekennzeichnet, dass das
molare Verhältnis zwischen Lanthaniden-Ion und organischem Liganden im eingesetzten
Reagenz zwischen 10 : 1 und 1 : 3 liegt.
31. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oxidase, der oxidase
markierte Antikörper oder das oxidase-markierte Oligomer in der zu vermessenden Lösung in
gelöster Form vorliegt.
32. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oxidase, der oxidase
markierte Antikörper oder das oxidase-markierte Oligomer in immobilisierter Form und in
unmittelbarem Kontakt mit der zu vermessenden Lösung vorliegt.
33. Verfahren nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Biomoleküle auf
einem flächigen Element oder auf Partikeln immobilisiert sind.
34. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Lanthanoiden-Reagens
in der zu untersuchenden Probe in gelöster Form vorliegt.
35. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Lanthanoiden-Reagens
in (oder auf) einer Polymermatrix vorliegt, die mit der der zu untersuchenden Probe in
Kontakt ist, dass die Polymermatrix für Wasserstoffperoxid durchlässig ist und dass letzteres
auf (oder in) der Matrix eine messbare Änderung der optischen Eigenschaften des Reagenzes
bewirkt.
36. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oxidase, oder der
oxidase-markierte Antikörper oder das oxidase-markierte Oligomer und das Reagens in
immobilisierter Form in oder auf einer Polymermatrix, aber in unmittelbarem Kontakt mit
der zu vermessenden Lösung vorliegen.
37. Verfahren nach Ansprüchen 35 und 36, dadurch gekennzeichnet, dass die
Polymermatrix mit den darin enthaltenen Reagenzien und Enzymen (oder enzym-markierten
Biomolekülen) als 0.1-10 µm dicke Schicht ausgebildet vorliegt und als Biosensor in
Einmaltests oder mehrmals nacheinander zur Verwendung kommt.
38. Verfahren nach Ansprüchen 35 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass die
Polymermatrix aus einem Hydrogel besteht und das Reagens physikalisch oder chemisch
immobilisiert vorliegt.
39. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich Oxidase, oxidase
markierter Antikörper oder oxidase-markiertes Oligomer zusammen mit dem Reagens und der
zu untersuchenden Probe in den Wells einer Mikrotiterplatte gelöst befinden und die
Änderungen der optischen Eigenschaften des Reagenzes mit Hilfe eines
Mikrotiterplattenlesers oder mit Hilfe bildgebender fluoreszenter Verfahren bestimmt werden.
40. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Reagens in
immobilisierter Form in einer Mikrotiterplatte befindet und die als Folge der
enzymatischen Reaktion eintretenden Änderungen der optischen Eigenschaften des Reagenzes
mit Hilfe eines Mikroplattenlesers oder mit Hilfe bildgebender fluoreszenter Verfahren
bestimmt werden.
41. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Enzyme (oder das
oxidase-markierte Biomolekül) und das Reagens in immobilisierter Form auf dem Boden
einer Mikrotiterplatte befinden und die als Folge der enzymatischen Reaktion eintretenden
Änderungen der optischen Eigenschaften des Reagenzes mit Hilfe eines Mikroplattenlesers
oder mit Hilfe bildgebender fluoreszenter Verfahren bestimmt werden.
42. Verfahren nach Ansprüchen 32, 33, 35, 36, 40 und 41, dadurch gekennzeichnet,
dass eines oder mehrere der verwendeten Biomoleküle über das System (Strept)avidin/Biotin
immobilisiert werden.
43. Verfahren nach Ansprüchen 35-38 und 42, dadurch gekennzeichnet, dass die
Biomoleküle und das Reagens auf einem Lichtwellenleiter immobilisiert vorliegen.
44. Verfahren nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtwellenleiter ein
faseroptischer Lichtwellenleiter ist.
45. Verfahren nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass der faseroptische
Lichtwellenleiter für in-vivo-Anwendungen eingesetzt wird.
46. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit Hilfe eines
Fließsystem durchgeführt werden, das eine mechanische Zuführung von Probenmaterial,
Lösungsmittel, Enzymen (oder enzym-markiertem Biomolekül) und Reagens vorsieht.
47. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit Hilfe eines
Fließsystem durchgeführt werden, das in jedem Fall eine mechanische Zuführung von
Probenmaterial und Lösungsmittel vorsieht, während die eingesetzten Biomoleküle oder das
Reagens, oder beide, sowohl über das Fließsystem zugeführt werden als auch in
immobilisierter Form vorliegen können.
48. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich Enzym (oder enzym
markiertes Biomolekül) oder Reagens in (oder auf) einem gegebenenfalls fluoreszent
markierten Partikel befinden.
49. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich Enzym (oder enzym
markiertes Biomolekül) und Reagens in (oder auf) einem gegebenenfalls fluoreszent
markierten Partikel befinden.
50. Verfahren nach Ansprüchen 48 und 49, dadurch gekennzeichnet, dass die
verwendeten Partikel einen Durchmesser von 0.1 bis 20 µm haben.
51. Verfahren nach Anspruch 48 oder 49, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel in
fließ-cytometrischen Nachweisverfahren eingesetzt werden.
52. Verfahren nach Anspruch 48 oder 49, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel in
heterogenen Immuntests oder Gentests eingesetzt werden.
53. Verfahren nach Ansprüchen 48 und 49, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikel
einen magnetischen Kern haben.
54. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man das Ausmaß der
enzymatischen Reaktion über die eingetretenen Änderungen in der Lichtabsorption des
Reagenzes im Wellenlängenbereich zwischen 300 und 450 nm quantifiziert.
55. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man das Ausmaß der
enzymatischen Reaktion über die eintretenden Änderungen in der Lumineszenz des
Reagenzes quantifiziert, indem man das Reagens mit Licht der Wellenlängen zwischen 300
und 450 nm bestrahlt und die Änderung in der Intensität der Emission bei Wellenlängen von
<500 nm ermittelt.
56. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man die das Ausmaß der
enzymatischen Reaktion über die eingetretenen Änderungen in der Lumineszenz des
Reagenzes quantifiziert, indem man die das Reagens mit Licht der Wellenlängen zwischen
300 und 450 nm bestrahlt und die Änderung in der Abklingzeit der Emission bei <500 nm
bestimmt.
57 Verfahren nach Anspruch 55 und 56, dadurch gekennzeichnet, dass man zur
Unterdrückung der Eigenfluoreszenz des Untersuchungsmaterials bzw. des Systems zuerst
einen kurzen Anregungspuls vorsieht und die Lumineszenz des Reagenzes erst nach einer
Verzögerungsphase von 0.1-10 µs, während der die Störfluoreszenz der Probe und des
Systems abklingt, misst.
58. Verfahren nach Ansprüchen 54 bis 57, dadurch gekennzeichnet, dass man als
Lichtquelle eine Xenonlampe, eine blaue, violette oder ultraviolette Leuchtdiode oder eine
blaue, violette oder ultraviolette Laserdiode einsetzt.
59. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man die durch die Oxidase
bewirkte Bildung von Wasserstoffperoxid kinetisch verfolgt und aus der pro Zeiteinheit
eintretenden Änderung der optischen Eigenschaften des Reagenzes auf die Anwesenheit des
Analyten oder auf die Konzentration des Analyten schließt.
60. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man die durch die Oxidase
bewirkte Bildung von Wasserstoffperoxid am Ende der Reaktion bestimmt und aus der
insgesamt eintretenden Änderung der optischen Eigenschaften des Reagenzes auf die
Anwesenheit des Analyten oder auf die Konzentration des Analyten schließt.
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Inventor name: DÜRKOP, AXEL, 93047 REGENSBURG, DE Inventor name: WOLFBEIS, OTTO, 93053 REGENSBURG, DE |
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |