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Die
Erfindung betrifft eine Rollenrotationsdruckmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Durch
die
EP 0 710 558 B1 ist
eine Rollenrotationsdruckmaschine in Satellitenbauweise bekannt, wobei
beide Seiten einer Papierbahn jeweils hintereinander 8 Druckstellen
passieren, die Bahn also 16 Druckstellen durchläuft. Die beiden Drucktürme werden
von der Bahn nacheinander jeweils in 4/4-Papierführung durchlaufen und sind
jeweils zwecks Imprintertunkionalität als Druckturm als ganzes
an- bzw. abstellbar.
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Die
DE 43 03 904 C2 zeigt
Anordnungen zweier übereinander
angeordneter Druckwerke, wobei eine die beiden Druckwerke durchlaufende
Papierbahn beidseitig mit höchstens
vier Farben bedruckbar ist.
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In
der
EP 0 947 318 A1 wird
eine Druckmaschine mit zwei nebeneinander angeordneten Gegendruckzylindern
offenbart, welche jeweils mit einer Vielzahl von Übertragungszylindern
Druckstellen bilden. In einer Ausführung für den vierfarbigen Imprintbetrieb
sind insgesamt acht Übertragungszylinder
an einen gemeinsamen Gegendruckzylinder in Gruppen von je vier Übertragungszylindern
wechselweise anstellbar.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine für den Imprintbetrieb geeignete
Rollenrotationsdruckmaschine mit verbesserter Druckqualität zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass die beiden zwecks Imprinterbetrieb gegeneinander wechselbaren Druckstellen
nicht zu weit auseinander liegen und die freie Länge der Papierbahn zwischen
den beiden Druckwerken klein gehalten wird. Beispielsweise sind
für den
Fall eines Druckturmes in Satellitenbauweise die beiden gegeneinander
wechselbaren Druckstellen innerhalb eines acht Druckstellen aufweisenden
Druckturmes angeordnet.
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Vorteilhaft
ist, dass ein langer Papierweg zwischen den beiden austauschbaren
Druckstellen, z. B. von einem Druckturm zum anderen, vermieden wird,
was im allgemeinen die Passerhaltigkeit bzw. Farbregisterhaltigkeit
zwischen zwei Druckstellen verbessert. Im Gegensatz zu einem wechselnden Zu-
und Abschalten jeweils eines gesamten Druckturmes werden auf dem
Bearbeitungsweg insgesamt gleichmäßigere Bedingungen geschaffen.
Z. B. wird mit der erfindungsgemäßen Rollenrotationsdruckmaschine
eine möglichst
gleichmäßige Feuchtung
der Papierbahn erreicht. Mit der erfindungsgemäßen Lösung wird eine Betriebsweise
gemäß dem Stand
der Technik vermieden, in welcher beispielsweise in der ersten Betriebsart
einer sog. 4/4 + 4/4 Papierführung ein
erster Druckturm die Papierbahn befeuchtet und komplett 4/4 bedruckt
(während
der zweite Druckturm abgestellt ist), und in einer zweiten Betriebsart nur
der zweite Druckturm die Papierbahn 4/4 bedruckt und hierdurch erhebliche
Unterschiede in der Laufstrecke der befeuchteten Papierbahn zwischen den
beiden Betriebsarten resultieren. Dies wird beispielsweise durch
eine 8/0 + 0/8 Papierführung
erreicht, wobei dem Schön-
und dem Widerdruck jeweils ein eigener Druckturm mit vollständiger Imprinterfunktionalität zugeordnet
ist. 8/0 + 0/8 Papierführung
bedeutet, dass die Bahn zunächst
an acht einer ersten Bahnseite zugeordneten Druckstellen, und dann
an acht der anderen Bahnseite zugeordneten Druckstellen geführt wird.
Sowohl das angestellte, als auch das korrespondierende abgestellte
Druckwerk sind in einem gemeinsamen Druckturm angeordnet.
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Neben
der Feuchtung mittels Feuchmitteln sind auch andere Effekte, z.
B. das Vorhandensein von Einspannstellen, von druckbedingten Quer- und/oder
Längsdehnungen,
von Beeinflussung durch die Auftragung von Farbe, oder andere die
Spannung und den Transport beeinflussende Parameter vergleichmäßigbar.
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Besonders
vorteilhaft ist es, dass für
alle Betriebsarten im Imprintbetrieb über den Papierweg möglichst
gleichmäßige Bedingungen,
und daher auch möglichst
gleiche Spannungsverhältnisse
in der Papierbahn hergestellt werden.
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Weiterhin
von Vorteil ist es, dass acht aufeinander folgende Druckstellen
eines Druckturmes denselben Drehsinn aufweisen, so dass beispielsweise diese
Papierseite innerhalb des einen Druckturmes im Imprinterbetrieb
vierfarbig bedruckbar ist.
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Vorteilhaft
im Hinblick auf den Waschaufwand und eine Verringerung eines Ablegens
der frischen Farbe sind Papierwege, bei denen der frische Druck
maximal von lediglich vier Satelliten- bzw. Gegendruckzylindern „überrollt" wird.
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Die
Ausbildung der Rollenrotationsdruckmaschine in Satellitenbauweise
ist aufgrund des kurzen Abstandes vorteilhaft in Bezug auf die gute
Passerhaltigkeit zweier aufeinander folgender Druckstellen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
folgenden näher
beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
für vollständige Imprinterfunktionalität im Vierfarbendruck;
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2 ein
zweites Ausführungsbeispiel
für vollständige Imprinterfunktionalität im Vierfarbendruck;
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3 ein
drittes Ausführungsbeispiel
für vollständige Imprinterfunktionalität im Vierfarbendruck;
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Eine
Druckmaschine, insbesondere eine Rollenrotationsdruckmaschine, weist
eine erste Einheit 01, z. B. einen ersten Druckturm 01,
und eine weitere Einheit 02, z. B. einen zweiten Druckturm 02 auf.
Der erste Druckturm 01 weist mindesten sechs, im Beispiel
acht Druckstellen D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8 auf, welche durch
acht Zylinder 03, z. B. acht Übertragungszylinder 03,
und mit diesen in eine Druck-An-Stellung über eine eingezogene Bahn 04, z.
B. eine Bedruckstoff- insbesondere eine Papierbahn 04,
zusammen wirkende Satellitenzylinder 06, z. B. Stahlzylinder 06,
gebildet werden. Ist die Rollenrotationsdruckmaschine für n-Farbendruck
ausgeführt,
so weist die Einheit 01 2·n (2 mal n) Druckstellen
D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8 für
volle Imprinterfunktionalität
auf. Für
n-Farbendruck auf einer Seite der Papierbahn 04 mit einer
Imprinterfunktionalität von
m Farben (m ≤ n),
weist die Einheit 01 n + m Druckstellen auf. Im Beispiel
(1) für
den zumindest einseitigen Vierfarbendruck mit voller Imprinterfunktionalität wirken
jeweils zwei benachbarte Übertragungszylinder 03;
mit einem der vier Stahlzylinder 06 zusammen und bilden
insgesamt die acht Druckstellen D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8.
Dies kann beispielsweise ein Paar von gestapelten Zehnzylinder-Satelliten-Einheiten
sein. Es können
jedoch auch vier obere und/oder vier untere Übertragungszylinder 03 jeweils
mit einem einzigen Satellitenzylinder 06 als sog. Neunzylinder-Satelliten-Einheiten
zusammen wirken, welche beispielsweise gestapelt sind.
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Die Übertragungszylinder 03 sind
an den jeweiligen Satellitenzylinder 06 wahlweise an- und abstellbar,
und wirken mit nicht dargestellten Formzylindern zusammen, welche
ihrerseits mit ebenfalls nicht dargestellten Farbwerken, und falls
erforderlich, mit Feuchtwerken, zusammen wirken.
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Dem
ersten Druckturm 01 ist entlang des Weges der Papierbahn 04 die
mindestens eine, in dargestellter und beanspruchter Ausführung jedoch acht
weitere Druckstellen D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16 aufweisende
zweite Einheit 02, z. B. der zweite Druckturm 02,
vor- oder nachgeordnet. Wie für
den ersten Druckturm 01, weist auch der zweite Druckturm 02 Zylinder 07,
z. B. Übertragungszylinder 07 auf,
welche an Satellitenzylinder 08, z. B. an Stahlzylinder 08,
anstellbar sind.
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Die
Papierbahn 04 verläuft
im ersten Druckturm 01 so durch die acht Druckstellen D1;
D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8, dass sie die Satellitenzylinder 06 bzgl.
einer Transportrichtung T der Papierbahn 04 mit dem gleichen
Drehsinn, im Beispiel rechts R, d. h. im Uhrzeigersinn, umschlingen.
Alle Satellitenzylinder 06 drehen in diesem Drehsinn, die
Papierbahn 04 ist lediglich von der den Übertragungszylindern 03 zugewandten
Seite, theoretisch achtfach, bedruckbar.
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Die
Papierbahn 04 wird jedoch in diesem ersten Druckturm 01 nur
auf dieser einen Seite und lediglich vierfach durch vier der acht
Druckstellen D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8 mit vier Farben bedruckt, während die übrigen vier
Druckstellen D5; D6; D7; D8; D1; D2; D3; D4 „fliegend", d. h. während der Produktion, umgerüstet werden
können.
Die nichtdruckenden Druckstellen D5; D6; D7; D8; D1; D2; D3; D4
weisen die selben vier Farben auf, wie die druckenden.
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Im
ersten Ausführungsbeispiel
(1) sind die in Druck-An- und in Druck-Ab-Stellung
(strichliert und vom Satellitenzylinder abgesetzt dargestellt) befindlichen,
einander zugeordneten Druckstellen D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8
gleicher Farbe jeweils benachbart zueinander und mit dem selben
Satellitenzylinder 06 zusammen wirkend angeordnet.
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So
sind beispielsweise die beiden links unten benachbarten Druckstellen
D1; D3 mit Magenta M, die beiden rechts unten benachbarten Druckstellen D2;
D4 mit Cyan C, die beiden links oben benachbarten D5; D7 mit Gelb
Y und die beiden rechts oben benachbarten D6, D8 mit Schwarz B ausgerüstet.
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Die
beiden Druckstellen D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8 gleicher Farbe
sind wahlweise an den zugeordneten Satellitenzylinder 06 anstellbar,
so dass beispielsweise die den Übertragungszylindern 03 zugewandte
Seite der Papierbahn 04 mittels der angestellten Druckwerke
D1, D4, D5 und D8 vierfarbig bedruckt wird, während die Druckwerke D2, D3,
D6 und D7 abgestellt, und somit umrüstbar sind, und umgekehrt (in
der Fig. durch Doppelpfeil angedeutet).
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Die
Anordnung der Paare von Druckstellen D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7;
D8 gleicher Farbe ist auch in jeder anderen beliebigen Reihenfolge
innerhalb des ersten Druckturms 01 möglich. Ein Abstand zwischen
den wechselweise anstellbaren Druckstellen D1; D2; D3; D4; D5; D6;
D7; D8 gleicher Farbe ist auf ein Minimum, z. B. kleiner 1 m, reduziert,
was eine Minimierung von ggf. auftretenden Feuchtigkeitsproblemen
beim Umschalten von einer Betriebsweise in die andere zur Folge
hat.
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Nach
dem einseitigen Bedrucken der Papierbahn im ersten Druckturm 01 durchläuft die
Papierbahn 04 die zweite Einheit 02. Die zweite
Einheit 02 weist je nach Bedarf ein oder mehrere, z. B.
mindestens vier, im beanspruchten Beispiel acht Druckstellen D9;
D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16 auf, wobei die Papierbahn 04 die
Druckstellen D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16 derart durchläuft, dass
die noch nicht bedruckte Seite der Papierbahn 04 durch die Übertragungszylinder 07 bedruckbar
ist. Hierfür drehen
die Satellitenzylinder 08 der als zweiter Druckturm 02 ausgebildeten
Einheit 02 alle gleichsinnig, z. B. in die Drehrichtung
links L.
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Im
Beispiel ist die Farbbelegung wie im Druckturm 01, jedoch
an der Vertikalen gespiegelt. Die Übertragungszylinder 07 sind
wieder jeweils zwecks Imprinterfunktionalität paarweise wechselseitig an
den zugeordneten Satellitenzylinder 08 an- bzw. abstellbar.
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Die
Papierbahn 04 wird somit im ersten Druckturm 01 und
im zweiten Druckturm 02 jeweils einseitig vierfarbig mit
voller Imprinterfunktionalität bedruckt.
Die Streckenlänge
für die
Feuchtung der Papierbahn 04, hier zwischen Druckwerk D4
und D7 und zwischen D2 und D5 wird gar nicht oder nur unwesentlich
im Verhältnis
zur Wegstrecke vom ersten Druckwerk D4 bis zum letzten Druckwerk
D15 geändert,
wenn von der einen Betriebsweise auf die andere umgeschaltet wird.
Der Abstand zwischen dem ersten und letzten in Druck-An-Stellung
befindlichen Druckwerk, z. B: D4 bis D15 bzw. D2 bis D13, ist in beiden
Betriebsweisen größer als
die Hälfte
des Strecke vom ersten bis zum letzten der Papierbahn 04 zugeordneten
Druckwerk D1 bis D16.
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Insbesondere
wird der Ort der Feuchtung im Verlauf der Druckmaschine nur unwesentlich
verändert,
was eine gleichmäßigere Bahnspannung
vor und nach dem Umschalten zur Folge hat. Die Gefahren von Bahnbruch
zwischen den Einheiten 01 und 02 beim Umschalten sowie
ein erhöhter
Regelaufwand können
somit vermindert werden.
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Auch
im zweiten Ausführungsbeispiel (2)
umläuft
die Papierbahn 04 die Satellitenzylinder 06 des
ersten Druckturms 01 gleichsinnig, z. B. rechts R, und
ist einseitig durch alle acht Druckstellen D1; D2; D3; D4; D5; D6;
D7; D8 bedruckbar. Gleiches gilt für die Führung der Papierbahn 04 (jedoch
links L) und die Druckstellen D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15;
D16 im zweiten Druckturm 02.
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Die
jeweils zwei wechselseitig an- bzw. abstellbaren Druckstellen D1;
D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8; D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16
gleicher Farbe je Druckturm 01; 02 sind jedoch
nicht unmittelbar benachbart mit dem selben Satellitenzylinder 06; 08 zusammen
wirkend, sondern innerhalb des jeweiligen Druckturms 01; 02 diagonal
gespiegelt angeordnet (in 2 durch
strichlierten Pfeil in Einheit 01 angedeutet). Im Beispiel
weisen die Druckstellen D1 und D8 im ersten Druckturm 01 und
die Druckstellen D10 und D15 im zweiten Druckturm 02 die
Farbe Gelb Y, die Druckstellen D2 und D7 im ersten Druckturm 01 und
die Druckstellen D9 und D16 im zweiten Druckturm 02 die
Farbe Magenta M, die Druckstellen D3 und D6 im ersten Druckturm 01 und
die Druckstellen D12 und D13 im zweiten Druckturm 02 die
Farbe Schwarz B, und die Druckstellen D4 und D5 im ersten Druckturm 01 und
die Druckstellen D11 und D14 im zweiten Druckturm 02 die
Farbe Cyan C auf.
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Vorteilhaft
ist eine Betriebsweise, wobei sich in einem Zustand jeweils die
unten angeordneten vier Druckstellen D1, D2, D3, D4, D9, D10, D11,
D12 in Druck-An-Stellung befinden, während die oberen Druckstellen
D5, D6, D7, D8, D13, D14, D15, D16 dem Umrüsten zugänglich sind und umgekehrt.
Somit liegen die jeweils umzurüstenden
Druckwerke D5, D6, D7, D8, D13, D14, D15, D16 bzw. D1, D2, D3, D4,
D9, D10, D11, D12 nahezu auf einer Ebene bzw. auf einer Bedienebene
der Druckmaschine.
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Die
welchselseitig mit der selben Seite der Papierbahn 04 zusammen
wirkenden Druckwerke D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8; D9; D10; D11;
D12; D13; D14; D15; D16 einer Farbe liegen jeweils innerhalb einer
Einheit 01; 02. Der maximale Abstand zwischen
diesen beiden Druckwerken D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8; D9; D10;
D11; D12; D13; D14; D15; D16 beträgt daher weniger als die Hälfte der
Länge der
Papierbahn 04 von der ersten bis zur letzten Druckstelle
D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8; D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15;
D16. Auch die Verteilung der Feuchtung ist für beide Betriebsweisen gleichmäßiger, als
wenn die Papierbahn 04 einmal lediglich mittels der einen
Einheit 01 und das andere mal nur mittels der anderen Einheit
im 4/4-Betrieb bedruckt wird. Der Abstand zwischen dem ersten und
dem letzten angestellten Druckwerk, z. B. D4 und D12 bzw. D5 und
D13, ist in beiden Betriebsweisen des Imprinterbetriebs größer als
die Hälfte
des Abstandes zwischen erstem und letztem Druckwerk D1; D2; D3;
D4; D5; D6; D7; D8; D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16, z.B.
D4 und D13.
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Vorteilhaft
ist, dass in beiden Betriebsweisen in jeder Einheit 01; 02 immer
mindestens eines der Druckwerke D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8;
D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16 angestellt ist, und somit
die Papierbahn 04 feuchtet.
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Im
dritten Ausführungsbeispiel
(3) umläuft
die Papierbahn 04 die Satellitenzylinder 06; 08 des
ersten Druckturms 01 und des zweiten Druckturms 02 ebenfalls
jeweils gleichsinnig, z. B. rechts R im ersten Druckturm 01 und
links L im zweiten Druckturm 02.
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Die
jeweils zwei wechselseitig an- bzw. abstellbaren Druckstellen D1;
D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8; D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16
gleicher Farbe je Druckturm 01; 02 sind jedoch
innerhalb des jeweiligen Druckturms 01; 02 an
der Vertikalen gespiegelt angeordnet. Im Beispiel weisen die Druckstellen
D1 und D2 im ersten Druckturm 01 und die Druckstellen D9
und D10 im zweiten Druckturm 02 die Farbe Magenta M, die
Druckstellen D3 und D4 im ersten Druckturm 01 und die Druckstellen
D11 und D12 im zweiten Druckturm 02 die Farbe Cyan C, die Druckstellen
D5 und D6 im ersten Druckturm 01 und die Druckstellen D13
und D14 im zweiten Druckturm 02 die Farbe Gelb Y, und die
Druckstellen D7 und D8 im ersten Druckturm 01 und die Druckstellen
D15 und D16 im zweiten Druckturm 02 die Farbe Schwarz B auf.
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Vorteilhaft
ist eine Betriebsweise, wobei im einen Zustand jeweils die innerhalb
des jeweiligen Druckturms 01; 02 diagonal gegenüber liegenden Druckstellen
D2, D4, D5, D7, D9, D11, D14, D16 in Druck-An-Stellung befinden,
während
die anderen sich diagonal gegenüber
liegenden Druckstellen D1, D3, D6, D8, D10, D12, D13, D15 dem Umrüsten zugänglich sind
und umgekehrt. Die jeweils umzurüstenden
Druckwerke D1, D3, D6, D8, D10, D12, D13, D15 bzw. D2, D4, D5, D7,
D9, D11, D14, D16 liegen so nicht direkt benachbart zu in Produktion
befindlichen Druckwerken D2, D4, D5, D7, D9, D11, D14, D16 bzw.
D1, D3, D6, D8, D10, D12, D13, D15, was geringere Anforderungen
an Sicherheitsvorkehrungen stellt.
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Die
wechselseitig mit einer Seite der Papierbahn 04 zusammen
wirkenden Druckwerke D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8; D9; D10; D11;
D12; D13; D14; D15; D16 einer Farbe liegen wieder jeweils innerhalb
einer Einheit 01; 02. Auch hier beträgt der maximale
Abstand zwischen diesen beiden Druckwerken D1; D2; D3; D4; D5; D6;
D7; D8; D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16 weniger als die Hälfte der
Länge der
Papierbahn 04 von der ersten bis zur letzten Druckstelle
D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8; D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15;
D16. Die örtliche Verteilung
der Feuchtung ist für
beide Betriebsweisen vergleichmäßigt. Auch
hier ist der Abstand zwischen dem ersten und dem letzten angestellten Druckwerk,
z. B. D4 und D16 bzw. D1 und D13, in beiden Betriebsweisen des Imprintbetriebs
größer als
die Hälfte
des Abstandes zwischen erstem und letztem Druckwerk D1; D2; D3;
D4; D5; D6; D7; D8; D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16, z. B.
D4 und D13.
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Vorteilhaft
ist, dass in beiden Betriebsweisen in jeder Einheit 01; 02 immer
mindestens eines der Druckwerke D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8;
D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16 angestellt ist, und somit
die Papierbahn 04 feuchtet.
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Ist
eine Produktion abweichend vom beidseitigen Vierfarbendruck mit
voller Imprinterfunktionalität
gewünscht,
so sind auch andere Konfigurationen für die erste Einheit 01 und
die zweite Einheit 02 denkbar: Ist beispielsweise lediglich
auf einer Seite der Papierbahn 04 diese Anforderung zu
erfüllen,
auf der anderen Seite jedoch lediglich ein Vierfarbendruck ohne
Imprinterfunktionalität
oder ein Zweifarbendruck mit voller Imprinterfunktionalität, so kann die
zweite Einheit 02 auf vier Druckstellen D9; D10; D11; D12
reduziert werden, oder aber die anderen Druckstellen D13; D14; D15;
D16 einer als Druckturm 02 ausgeführten zweiten Einheit 02 können mit
einer zweiten, nicht dargestellten, Papierbahn aus einem dem ersten
Druckturm 01 entsprechenden, ebenfalls nicht dargestellten,
dritten Druckturm zusammen wirken.
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Auch
ist es möglich,
mindestens eine der Einheiten 01; 02 für mehr als
vier Farben, z. B. für
n = 6 Farben mit z. B. Zweifarben-Imprinterfähigkeit (m = 2) auf einer Seite
der Papierbahn 04 einzurichten, so dass diese Einheit 01; 02 acht
Druckstellen aufweist, welche alle von der Bahn 04 im gleichen
Drehsinn durchlaufen werden. Gleiches ist auf das Erfordernis von
weniger als vier Farben, z. B. drei Farben mit sechs Druckstellen
D1; D2; D3; D4; D5; D6 bei voller Imprinterfunktionalität entsprechend
anzuwenden.
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Vorteilhaft
ist jedoch für
jede Konfiguration, wenn die beiden korrespondierenden bzw. wechselseitig
für eine
Seite der Papierbahn 04 anstellbaren Druckwerke D1; D2;
D3; D4; D5; D6; D7; D8; D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16 einen
Abstand aufweisen, welcher klein, insbesondere kleiner als die Hälfte der
Strecke des Papierweges zwischen dem ersten und dem letzten mit
der Papierbahn 04 zusammen wirkenden Druckwerk D1; D2;
D3; D4; D5; D6; D7; D8; D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16 ist.
Der Bereich der Feuchtung, d, h. die Länge der Papierbahn 04 zwischen
erster und letzter angestellter Druckstelle D1; D2; D3; D4; D5;
D6; D7; D8; D9; D10; D11; D12; D13; D14; D15; D16 muß dahingegen
in jeder der beiden Betriebssituationen größer als die Hälfte der
o. g. Strecke sein.
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Sind
die Druckwerke D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8; D9; D10; D11; D12;
D13; D14; D15; D16 für die
beiden Seiten der Papierbahn 04 in zwei verschiedenen,
z. B. baulich getrennten, Einheiten 01; 02 angeordnet,
so muß in
jeder der beiden Betriebssituationen in jeder Einheit 01; 02 zumindest
ein Druckwerk D1; D2; D3; D4; D5; D6; D7; D8 bzw. D9; D10; D11;
D12; D13; D14; D15; D16 angestellt sein. Vorteilhaft ist es für diesen
Fall, wenn dem Schön- und
dem Widerdruck jeweils eine eigene Einheit 01; 02 zugeordnet
ist, wobei die Führung
der Papierbahn 04 jeweils innerhalb der Einheit 01; 02 gleichsinnig um
die Satellitenzylinder 06; 08 verläuft.
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Vorteilhaft
ist weiter, wenn zunächst
alle n (n = 3, 4, 5, 6), in den Beispielen vier Farben C; B; M;
Y auf der einen Seite der Bahn 04 aufgebracht werden, bevor
die andere Seite bedruckt wird.
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In
Weiterbildung der Erfindung (nicht dargestellt) können auch
mehrere, jeweils paarweise die gleiche Farbe B; C; M; Y aufweisende
Druckwerke in Brückenbauweise
(Gummi-gegen-Gummi-Betrieb) angeordnet
sein, wobei beispielsweise vier derartige, auf die selbe Seite der
Papierbahn 04 druckende Druckwerke mit zwei Farben ausgeführt sind.
Diese Druckwerke gleicher Farbe sind vorteilhaft jeweils in Laufrichtung
der Papierbahn benachbart angeordnet. Vorteilhaft ist es, dass auch
hier, da druckende und nicht druckende Druckwerke in Laufrichtung
der Papierbahn 04 nicht vollständig räumlich voneinander getrennt,
sondern z. B. alternierend angeordnet sind, eine Vergleichmäßigung der
Bedingungen beim Wechsel zwischen der einen und der anderen Betriebsweise
im Imprinterbetrieb resultiert.