DE10105549A1 - System zur Überwachung der Konzentration von Analyten in Körperflüssigkeiten - Google Patents

System zur Überwachung der Konzentration von Analyten in Körperflüssigkeiten

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein System zur Überwachung der Konzentration von Analyten in Körperflüssigkeiten, insbesondere in interstitieller Flüssigkeit und beinhaltet einen Katheter mit einem implantierbaren Bereich sowie einer Austrittsöffnung zur Entnahme von Flüssigkeit, insbesondere von Körperflüssigkeit. Eine erste und eine zweite Analysezone werden nacheinander mit Flüssigkeit aus dem Katheter kontaktiert und erfahren eine detektierbare Veränderung bei Anwesenheit eines Analyten. Das Kontaktieren der Analysezonen mit Flüssigkeit kann sowohl manuell wie auch vorzugsweise automatisiert durch eine Vorrichtung erfolgen. Ein erfindungsgemäßes System besitzt weiterhin eine Auswertevorrichtung zur Auswertung der Analysezonen, um aufgrund der analytbedingten Veränderungen die Konzentration des Analyten zu ermitteln. ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Katheter zur Verwendung in erfindungsgemäßen Systemen sowie Magazine mit Testzonen.

Description

Die vorliegende Erfindung fällt in das Gebiet der Diagnose, bei der Körperflüssigkeiten entnommen werden und auf eine Anwesenheit bzw. Konzentration von Analyten ausgewertet werden.
Im Stand der Technik sind eine Vielzahl von Verfahren zur Überwachung von Analytkonzentrationen in Körperflüssigkeiten bekannt. Zum einen gibt es Systeme, bei denen Blut über einen Katheter entnommen und einer Meßzelle zugeführt wird. Stellvertretend für diese Vorgehensweise sei das Dokument WO 91/16416 genannt, welches ein am Arm tragbares Gerät beschreibt, das Blutproben über einen in einem Blutgefäß implantierten Katheter entnimmt. Durch ein im wesentlichen geschlossenes Kanalsystem wird die Probenflüssigkeit einer Enzymelektrode, welche für eine Vielzahl von Messungen ausgelegt ist, zugeführt. Das hier beschriebene System und auch andere auf kontinuierlich messenden, elektrochemischen Sensoren basierende Systeme besitzen den Nachteil, daß die Sensoren eine starke Signaldrift aufweisen. Aus dem Dokument WO 91/16416 wird dies in Anbetracht des hohen Aufwandes für eine Kalibration besonders deutlich. Ein weiterer Nachteil derartiger, sensorbasierter Systeme liegt darin, daß verhältnismäßig große Flüssigkeitsmengen benötigt werden. Sensoren sind im Stand der Technik als Systeme bekannt, die mit geringen Flüssigkeitsmengen auskommen, so daß diese Aussage zunächst verwundert. Es bleibt bei einer positiven Herausstellung von Sensorsystemen jedoch häufig unberücksichtigt, daß Fluidkanäle notwendig sind und auch die Benetzung einer ausreichend großen Sensorfläche.
Im Stand der Technik sind weiterhin Vorrichtungen zur Ultrafiltration bekannt, für welche exemplarisch die Dokumente US 4,832,034 und US 4,777,953 genannt seien. Diese Systeme arbeiten ebenfalls mit elektrochemischen Sensoren und weisen daher auch die oben genannten Nachteile auf. Hinzu kommen Nachteile, welche durch eine Ultrafiltrafionsmembran verursacht werden. Die Auswahl eines geeigneten Membranmaterials, welches kombiniert eine ausreichend hohe Filtrationswirkung und Durchlässigkeit besitzt und nicht bereits nach kurzer Dauer verstopft, ist kritisch.
Eine weitere Vorgehensweise zur Überwachung von Analytkonzentrationen ist unter der Bezeichnung Mikrodialyse bekannt. Stellvertretende Dokumente aus diesem Gebiet sind: US 5,174,291, EP 0 401 179 und US 4,265,249. Bei den in diesen Dokumenten beschriebenen Anordnungen werden Durchflußmeßzellen mit elektrochemischen Sensoren verwendet. Während bei der Mikrodialyse die durch Membranen verursachten Probleme der Ultrafiltration geringer sind, so weisen Mikrodialysesysteme den Nachteil auf, daß eine Perfusionsflüssigkeit durch einen Hohlkatheter gepumpt werden muß. Ein Bereithalten von Lösungen, der Pumpvorgang und auch der Aufbau des Katheters sind technische Komplikationen, die zu einem erhöhten Aufwand führen.
Die vorstehend beschriebenen Konzepte zur Überwachung von Analytkonzentrationen in Körperflüssigkeiten beruhen auf der Prämisse, daß zur Überwachung eine kontinuierliche oder zumindest quasi kontinuierliche Messung in relativ geringen Zeitabständen notwendig ist. Dies erklärt die ausschließliche Verwendung von kontinuierlich arbeitenden Sensoren in Durchflußmeßzellen.
Im Bereich der Überwachung von Analytkonzentrationen sind weiterhin diskontinuierlich arbeitende Konzepte bekannt. Diabetiker führen zum Beispiel zur Überwachung ihres Blutglukosespiegels im Laufe eines Tages mehrere diskrete Messungen durch. Konventionell wird hierzu zunächst mit einer Lanzette eine Stichwunde erzeugt und austretendes Blut auf ein disposibles Testelement gegeben. Dieses wird mit einer geeigneten Vorrichtung ausgewertet, um die Blutglukosekonzentration zu ermitteln. Im Stand der Technik sind sowohl optisch arbeitende Systeme als auch mit elektrochemischen Testelementen arbeitende Systeme bekannt. Seit einiger Zeit sind auch Vorrichtungen bekannt, bei denen die Erzeugung einer Stichwunde, das Sammeln von Probe und ein Aufbringen der Probe mit einem einzelnen disposiblen Testelement möglich sind. Derartige Systeme zur Bestimmung von Blutglukose in interstitieller Flüssigkeit sind beispielsweise in den Dokumenten US 5,746,217, US 5,823,973, US 5,820,570 beschrieben. Die vorstehend genannten Vorrichtungen weisen eine dünne Kanüle auf, die in die Dermis eingestochen wird und von dort interstitielle Flüssigkeit aufnimmt. Die Kanüle führt die Flüssigkeit auf ein Testelement. Ein Nachteil dieser Systeme besteht darin, daß für jede Einzelmessung ein erneutes Einstechen einer Kanüle notwendig ist. Zusätzlich zu der Störung durch ständig neue Einstiche muß der Benutzer eine Reihe von Handhabungsschritten, wie Einführen eines disposiblen Elementes in eine Apparatur, Auslösen des Stechvorganges, Warten bis zur Anzeige des Analyseergebnisses und Auswechseln des Testelementes vornehmen. Der Benutzer muß zudem die genannten Gerätschaften mit sich umherführen und sich einen diskreten Ort zur Messung suchen, sofern er nicht seine Erkrankung öffentlich zur Schau stellen möchte.
Ein System, welches ebenfalls die vorstehend genannten Nachteile aufweist, jedoch mit einem System aus einem Katheter und einem zunächst separaten Testelement arbeitet, ist in US 5,368,029 beschrieben. Gemäß diesem Dokument wird zunächst ein Katheter in ein Blutgefäß eingebracht und das Füllen einer transparenten Kammer mit Blut (flushing) abgewartet. Dann wird ein disposibles Testelement durch einen Ventilschlitz in die Kammer eingeführt, um das Testelement mit dem Blut in Kontakt zu bringen. Ein derartiges System ist für eine Routineanwendung durch Diabetiker schwer vorstellbar, da ein Einbringen eines Katheters in ein Blutgefäß notwendig ist, was mit erheblichem Infektions- und auch Verletzungsrisiko verbunden ist. Im übrigen wird eine, verhältnismäßig gesehen, sehr große Probenmenge benötigt. Wie aus der Beschreibung des Dokumentes hervorgeht, ist das System für eine Anwendung in der Notfallmedizin konzipiert. Ein weiterer, wesentlicher Nachteil des Konzeptes liegt darin, daß mit dem System keine Überwachung einer Analytkonzentration sondern nur eine Einzelmessung möglich ist, die den momentanen Konzentrationsspiegel wiedergibt. Das Dokument enthält keinerlei Hinweise oder Anregungen, wiederholte Messungen durch eine Kopplung neuer Testelemente durchzuführen. Dies ist folgerichtig, da das in der Kammer (33) angesammelte Blut nicht ausgetauscht wird und somit Folgemessungen mit weiteren Testelementen lediglich den gleichen Meßwert liefern würden, nicht jedoch einen Meßwert, der zu einem späteren Konzentrationswert führt.
Die vorliegende Erfindung geht sowohl von Systemen mit kontinuierlich arbeitenden Sensoren als auch von Systemen mit separaten Einstichvorgängen ab. Die Erfindung betrifft ein System zur Überwachung der Konzentration von Analyten in Körperflüssigkeiten, insbesondere in interstitieller Flüssigkeit und beinhaltet einen Katheter mit einem implantierbaren Bereich sowie einer Austrittsöffnung zur Entnahme von Flüssigkeit, insbesondere von Körperflüssigkeit. Eine erste und eine zweite Analysezone werden nacheinander mit Flüssigkeit aus dem Katheter kontaktiert und erfahren eine detektierbare Veränderung bei Anwesenheit eines Analyten. Das Kontaktieren der Analysezonen mit Flüssigkeit kann sowohl manuell wie auch vorzugsweise automatisiert durch eine Vorrichtung erfolgen. Ein erfindungsgemäßes System besitzt weiterhin eine Auswertevorrichtung zur Auswertung der Analysezonen, um aufgrund der analytbedingten Veränderungen die Konzentration des Analyten zu ermitteln. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Katheter zur Verwendung in erfindungsgemäßen Systemen, sowie Magazine mit Testzonen.
Die vorliegende Erfindung verknüpft die Vorteile kontinuierlich arbeitender Systeme mit denen von Einzelmessungen mit disposiblen Testelementen. Es wird erfindungsgemäß mit einem Katheter gearbeitet, der zwischen den (zumindest zwei) Messungen implantiert bleibt, so daß kein wiederholtes Einstechen wie bei bisherigen Systemen mit disposiblen Testelementen notwendig ist. Die Probleme bisheriger, kontinuierlich arbeitender Systeme, welche in erster Linie an eine Verwendung von kontinuierlich arbeitenden Sensoren geknüpft sind, werden durch Verwendung separater Testelemente vermieden. Diese Kombination an sich bekannter Elemente ist jedoch weder im Stand der Technik vorbeschrieben noch für den Fachmann nahegelegt. Bisher wurde in der Fachwelt davon ausgegangen, daß für eine kontinuierliche Überwachung von Analytkonzentration Messungen in kleinen Zeitabständen vorgenommen werden müssen und somit Durchflußmeßzellen mit kontinuierlich arbeitenden Sensorsystemen notwendig sind. Eine Bereitstellung einer solchen Vielzahl von Analysen in kurzen Zeitabständen schien zunächst mit disposiblen Testelementen unvereinbar. Durch das erfindungsgemäße Konzept wird die Überwachung von Analytkonzentrationen revolutioniert, weil die Überwachung mit einem relativ einfachen System durchgeführt werden kann, das insbesondere frei von der Drift elektrochemischer Sensoren ist. Es kann für die Testelemente bzw. Testzonen auf trockenchemische Testelemente zurückgegriffen werden, welche ihre besondere Eignung im Sinne von Richtigkeit und Präzision, sowie herstellungstechnischer Vorteile bereits in der Praxis unter Beweis gestellt haben.
Das erfindungsgemäße System bzw. Verfahren dient zur Überwachung von Analytkonzentrationen in Körperflüssigkeiten. Analyten, die mit der vorliegenden Erfindung überwacht werden können, sind beispielsweise Glukose, Lactat, Elektrolyte, pharmazeutische Wirkstoffe und dergleichen. Körperflüssigkeiten im Sinne der Erfindung sind insbesondere interstitielle Flüssigkeit und Blut. Bei Verwendung interstitieller Flüssigkeit wird Flüssigkeit bevorzugt, welche aus einer Tiefe < 1 mm unter der Hautoberfläche gewonnen wurde, da hier ein Austausch mit dem Blut führenden System gut und auch ausreichend schnell ist.
Zur Entnahme von Flüssigkeit dient ein Katheter mit einem implantierten Bereich. Katheter im Sinne dieser Erfindung sind sowohl Röhren, in die Körperflüssigkeit eintritt und an einer Austrittsöffnung entnommen werden kann als auch Körper mit einer semipermeablen Membran, so daß die in den Katheter eintretende Flüssigkeit keine Körperflüssigkeit im strengen Sinne ist, sondern eine bereits vorbehandelte Flüssigkeit (Ultrafiltrat). Im Prinzip kann als Katheter auch ein Mikrodialysekatheter verwendet werden, der mit Perfusionsflüssigkeit betrieben wird, welche durch Diffusion Analyt aus dem Körperinneren aufnimmt und Dialysat liefert. Bei einem solchen Katheter stellt sich jedoch die Problematik, daß die aus dem Katheter austretende Flüssigkeit unter Umständen nicht die wahre Analytkonzentration im Körperinneren wiederspiegelt, sondern bei niedrigen Verweilzeiten lediglich einen Bruchteil davon. Dementsprechend sind im Rahmen der Erfindung Katheter bevorzugt, die so beschaffen sind, daß aus ihnen direkt Körperflüssigkeit, unter Umständen von Zellen befreite Körperflüssigkeit, austritt.
Der Begriff Katheter wird im Rahmen dieser Erfindung nicht nur für den Teil verwendet, der in den Körper implantiert wird, sondern der Begriff Katheter soll auch die zu einem solchen Teil gehörenden Fluidanschlüsse und andere verbundene Teile mit umfassen. Im einfachsten Fall kann der Katheter aus einer dünnen Hohlnadel oder einem Schlauch bestehen, die mit ihrem einen Ende in den Körper eingeführt wird und an dessen anderem Ende, der Austrittsöffnung, Körperflüssigkeit austritt. An einen solchen Katheter kann ein Schlauch oder dergleichen ange­ koppelt sein, so daß hierdurch die Austrittsöffnung an das entsprechende Ende des Schlauches verlegt wird. Die Struktur und Funktionsweise geeigneter bzw. bevorzugter Katheter wird im Zusammenhang mit den Figuren näher beschrieben. Es kann vorteilhaft sein, zum Einführen des implantierbaren Bereiches des Katheters in den Körper ein sogenanntes Applikationsbesteck zu verwenden. Es ist so auch möglich, den implantierbaren Bereich mit einem sehr geringen Durchmesser bis herab zu z. B. 100 µm auszugestalten. Selbst Materialien wie Stähle sind in diesen Dickenbereichen flexibel. Ohne Verwendung eines Applikationsbesteckes würden flexible Aus­ gestaltungen wegen der fehlenden Einführbarkeit in den Körper praktisch ausscheiden. Geeignete Applikationsbestecke für flexible, aber auch starre Anordnungen sind im Stand der Technik bekannt. Es wird an dieser Stelle lediglich exemplarisch auf US 3,651,807; EP A 0 366 336; WO 95/20991 und WO 97/14468 hingewiesen, wo geeignete Applikationsbestecke beschrieben sind.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist eine Verwendung von zwei oder mehr Analysezonen, die nach Kontaktierung mit aus der Austrittsöffnung entnommener Flüssigkeit eine detektierbare Veränderung erfahren. Geeignete Analysezonen sind aus dem Gebiet disposibler Testelemente in mannigfaltiger Form bekannt. Im Rahmen der Erfindung sind Analysezonen, die eine optisch detektierbare Veränderung erfahren, aus noch näher darzustellenden Gründen besonders bevor­ zugt. Eine im Rahmen der Erfindung besonders bevorzugte Ausgestaltung der analytischen Nachweiszone ist in der US 6,029,919 beschrieben. Bezüglich der Schichten des Testelementes können natürlich auch weniger komplexe Testelemente eingesetzt werden. Es können im Rah­ men der Erfindung auch elektrochemische Testelemente verwendet werden. Elektrochemische Testelemente, wie beispielsweise in US 5,288,636 beschrieben, sind gegenüber kontinuierlich arbeitenden Meßzellen, wie sie im Bereich der Ultrafiltration und Mikrodialyse eingesetzt werden, von Vorteil, da die Driftproblematik wegfällt.
Die Verwendung des Begriffes "Analysezone" im Gegensatz zu "Testelement" macht deutlich, daß es sich bei den Analysezonen nicht notwendigerweise um voneinander separierte Elemente han­ deln muß, sondern daß die Testzonen durchaus auf demselben Körper (Testelement) angeordnet sein können. Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Systems wird ein Band eingesetzt, bei dem eine Testchemie bandförmig angeordnet ist und nebeneinan­ der angeordnete Bereiche des Bandes mit aus dem Katheter austretender Flüssigkeit kontaktiert werden können. Dies macht auch deutlich, daß der Begriff Analysezone nicht auf Ausführungs­ formen beschränkt ist, bei denen die Analysezonen vorbestimmt sind, sondern daß gerade Aus­ führungsformen, bei denen die jeweilige Analysezone erst durch Kontaktierung mit Flüssigkeit festgelegt wird, vorteilhaft sind. Hierdurch können Positionierungsprobleme weitestgehend um­ gangen werden. Andererseits ist es jedoch auch möglich, voneinander separierte Testelemente zu verwenden, von denen jedes eine oder mehrere Analysezonen bereitstellt. Wie bereits ausgeführt, ist es bevorzugt, für die Analysezonen disposible Ausführungsformen zu verwenden, bei denen eine einmal verwendete Analysezone kein weiteres Mal verwendet wird. Wie bereits angerissen, weisen die Analysezonen der vorliegenden Erfindung keine Drift auf, wie sie bei Durchflußmeß­ zellen auftritt. Dies ergibt sich daraus, daß eine zum Einsatz kommende Analysezone unbenutzt ist und die Eigenschaften der Analysezonen, wie es im Stand der Technik hinlänglich bekannt ist, über den Herstellungsprozeß hinreichend kontrolliert werden können. Hierbei ist es auch mög­ lich, produktionstechnisch bedingte Schwankungen der Analysezonen werkseitig zu ermitteln und, beispielsweise in Form eines Balkencodes, zu speichern, um durch Berücksichtigung dieser Schwankungen beim Auswerteprozeß die Genauigkeit der Analyse zu erhöhen.
Ein wichtiger Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein aufeinanderfolgendes Aufbringen von Flüssigkeit auf Testzonen um die Testzonen mit Flüssigkeit aus dem Katheter zu kontaktieren. Dies kann insbesondere durch Zusammenführen verschiedener Analysezonen mit der Aus­ trittsöffnung des Katheters zur Kontaktierung der Analysezonen mit Flüssigkeit erfolgen. Ein Zusammenführen in diesem Sinne ist in erster Linie ein Heranführen von Analysezonen an die Austrittsöffnung, so daß sie dort Flüssigkeit aufnehmen. Es ist jedoch auch, beispielsweise bei Austrittsöffnungen, die sich an einem flexiblen Schlauch befinden, möglich, die Austrittsöffnung an eine Analysezone heranzuführen, um eine Kontaktierung zu bewirken. Von dem Begriff "Zu­ sammenführen" sollen auch Prozesse umfaßt sein, bei denen Analysezonen, beispielsweise in Form eines Bandes, an der Austrittsöffnung (in Kontakt mit der Austrittsöffnung oder in direkter Nähe) vorbeigeführt werden, um Flüssigkeit auf die Analysezonen aufzutragen.
Es sind Ausführungsformen möglich, bei denen schon durch das Kontaktieren allein Flüssigkeit aus dem Katheter entnommen wird. Dies kann vor allem mit saugfähigen bzw. kapillaraktiven Analysezonen erzielt werden. Vorteilhaft ist es jedoch, das System so auszugestalten, daß Flüssig­ keit aus der Austrittsöffnung erst bei Anlegen eines Unterdruckes austritt. Es ist so auf einfache Weise durch Steuerung der Druckverhältnisse in dem System möglich, ein Auftragen von Flüs­ sigkeit auf die Analysezone zu steuern.
Eine weitere Möglichkeit, Analysezonen mit Flüssigkeit aus dem Katheter zu kontaktieren besteht darin, die Flüssigkeit portionsweise (tröpfchenweise) in der Weise aus dem Katheter herauszu­ bewegen, daß die Fluidportionen auf Testzonen treffen. Dies ist insbesondere durch Verwendung von Ink-Jet oder Bubble-Jet Anordnungen möglich, bei denen die Fluidportionen aus einer Aus­ laßöffnung des Katheters bzw. aus einer nachgeschalteten Ausstoßeinheit herausgeschleudert werden. Für eine mögliche Ausgestaltung einer solchen Ausstoßeinheit wird auf die bekannten Technologien im Druckerbereich sowie auf das Dokument US 4,336,544 hingewiesen.
Wie bereits in Zusammenhang mit US 5,368,029 beschrieben, ist es wichtig, zur Überwachung der zeitlichen Veränderungen der Analytkonzentration sicherzustellen, daß Flüssigkeit eines de­ finierten Zeitbereiches auf eine Analysezone gelangt und daß diese Flüssigkeit möglichst wenig mit Flüssigkeitsanteilen aus vorangehenden Zeitintervallen vermischt ist. Dies kann mit der vor­ liegenden Erfindung auf verhältnismäßig einfache Weise erzielt werden, indem ein Katheter mit einem Innenquerschnitt von unterhalb etwa 0,5 mm eingesetzt wird. Bei derart kleinen Quer­ schnitten findet quasi keine Konvektion statt, so daß sich die Flüssigkeit in Form eines Bolus durch den Katheter bewegt. In diesem Zusammenhang ist es auch von Bedeutung, im Katheter Totvolumina wie z. B. durch Hinterschneidungen an Fluidübergängen und dgl. soweit wie mög­ lich zu vermeiden. Eine andere Maßnahme, die in diesem Zusammenhang von Wichtigkeit ist, liegt in dem Volumenverhältnis von aus dem Katheter entnommener Flüssigkeitsmenge und dem aktiven Katheterinnenvolumen. Die entnommene Flüssigkeitsmenge ist vorzugsweise im wesent­ lichen gleich oder größer als das aktive Katheterinnenvolumen, so daß bei einer Entnahme zum Aufbringen auf eine Analysezone das aktive Volumen weitestgehend vollständig entleert wird. Hierdurch kann gewährleistet werden, daß die entnommene Flüssigkeit aus dem Zeitintervall zwischen der aktuellen Entnahme und der vorangehenden Entnahme stammt. Als aktives Kathe­ terinnenvolumen wird der Innenraum des Katheters bezeichnet, welcher sich zwischen zwei Flüssigkeitsentnahmen mit Flüssigkeit füllt und bei Entnahme entleert wird. Neben der geome­ trischen Ausgestaltung des Katheterinnenraumes wird das aktive Katheterinnenvolumen auch durch Fluidsperren, wie z. B. hydrophobe Barrieren, bestimmt. Vorzugsweise Ausgestaltungen des Katheters und der Entnahmevorgänge werden weiter unten anhand von Figuren näher erläutert.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist eine Auswertevorrichtung zur Auswertung der Analyse­ zonen nach Kontaktierung mit Flüssigkeit. Derartige Auswertevorrichtungen sind im Stand der Technik, beispielsweise für Blutzuckermeßgeräte, hinlänglich bekannt. Exemplarisch soll hier an dieser Stelle auf das Dokument US 4,852,025 verwiesen werden, in dem eine Umwandlung re­ flektionsphotometrischer Messungen in Konzentrationswerte beschrieben ist. Eine solche Aus­ wertevorrichtung umfaßt eine Lichtquelle zur Beleuchtung einer Analysezone, einen Detektor zur Detektion von der Analysezone reflektierter Strahlung und eine elektronische Schaltung zur Umwandlung der Detektorsignale in Analytkonzentrationen. Mit einer solchen Auswertevor­ richtung oder einer zusätzlichen Auftragsdetektionseinrichtung kann vorteilhaft auch eine aus­ reichende Kontaktierung einer Analysezone mit Flüssigkeit festgestellt werden. Es ist jedoch nicht nur möglich, einen erfolgten Auftrag von Flüssigkeit auf eine Analysezone als solches zu erken­ nen, wie dies beispielsweise in EP 0 256 806 beschrieben ist, sondern es ist auch möglich, die Flüssigkeitsmenge, welche die Analysezone benetzt hat, mit relativ hoher Genauigkeit festzustel­ len. Eine Erkennung der Benetzung einer Analysezone ist im Rahmen der vorliegenden Erfin­ dung in mehrfacher Hinsicht von Vorteil. Zum einen ermöglicht es eine Kontrolle des Funk­ tionsablaufes oder sogar eine Steuerung des Ablaufes. Bei Systemen, die für einen Austritt von Flüssigkeit aus der Austrittsöffnung mit einem Unterdruck arbeiten, kann beispielsweise das Er­ kennen einer Benetzung oder einer ausreichenden Flüssigkeitsmenge auf der Analysezone als Signal verwendet werden, den Unterdruck und so auch eine Flüssigkeitsförderung abzustellen. Es ist außerdem auch möglich, basierend auf diesem Signal einen Kontakt zwischen Analysezone und Flüssigkeit bzw. Austrittsöffnung zu unterbrechen.
Eine Erkennung eines Flüssigkeitsauftrages auf eine Analysezone bzw. eine Erkennung der Flüs­ sigkeitsmenge, welche auf eine Analysezone aufgegeben wurde, kann auf einer Vielzahl von We­ gen erfolgen. In US 5,114,350 ist es beispielsweise beschrieben, die Oberflächenreflektion einer Testzone zu überwachen. Ein ähnliches Verfahren wird auch in US 4,199,261 beschrieben. Aus dem Dokument WO 83/00931 ist es weiterhin bekannt, eine Absorption von Strahlung durch die Probe im Infrarotbereich als Maß für die Flüssigkeitsmenge zu verwenden. Im Rahmen der vor­ liegenden Erfindung ist es möglich, die vorstehend genannten Verfahren anzuwenden.
Fig. 1: Aufbau eines Katheters und Betriebsweise
Fig. 2: Analysesystem mit bandförmigem Testelement in perspektivischer Ansicht
Fig. 3: Kassette mit bandförmigem Testelement und Katheter
Fig. 4: Analysesystem mit Ankopplung an Schlauchsystem für Blutentnahme
Fig. 5: Analysesystem mit separaten Einheiten zur manuellen Bedienung.
Fig. 1A zeigt des Aufbau eines bevorzugten Katheters gemäß der vorliegenden Erfindung. Der Katheter umfaßt eine Hohlnadel, deren distaler Teil (10) im Gewebe (2) eines Patienten implan­ tiert ist. Die Hohlnadel gemäß Fig. 1 ist aus Edelstahl gefertigt und besitzt einen Außendurch­ messer von 500 µm, einen Innendurchmesser von 100 µm und eine Länge von 7 mm. Alternativ zu Edelstahl können beispielsweise auch Kunststoffe eingesetzt werden. An den distalen Teil der Hohlnadel schließt sich ein proximaler Bereich (11) mit vergrößertem Innenquerschnitt an. Wie aus Fig. 1A zu erkennen ist, befindet sich etwas oberhalb des Übergangsbereiches von implan­ tiertem Bereich und proximalem Bereich (11) ein Auslaßschlauch (14) an einer Austrittsöffnung (13) der Hohlnadel. Die Katheteranordnung ist mit einem scheibenförmigen Halter (15) an der Körperoberfläche befestigt. Hierzu kann an der Unterseite des Halters (15) ein Adhäsiv vorgese­ hen werden. Zur weiteren Stabilisierung der Anordnung befindet sich oberhalb des Halters (15) ein Verbindungselement (16), welches insbesondere eine fluiddichte Ankopplung des Auslaß­ schlauches (14) an die Austrittsöffnung (13) der Hohlnadel (10, 11) sicherstellt.
Die Funktionsweise der Katheteranordnung wird anhand der in den Figuren A-D dargestellten Schritte deutlich. Fig. 1A zeigt, daß Körperflüssigkeit, insbesondere interstitielle Flüssigkeit in den implantierten Bereich (10) der Hohlnadel eindringt und durch Kapillarkräfte in den proxi­ malen Teil der Hohlnadel (11) gefördert wird. Um einen Eintritt von Körperflüssigkeit zu er­ möglichen, besitzt der implantierte Teil (10) eine oder mehrere Eintrittsöffnungen (17). Diese können sowohl an der Nadelspitze als auch in dem darüber liegenden Wandbereich der Hohlna­ del angeordnet sein. Durch die Länge des implantierten Teiles und die Lage der Eintrittsöffnun­ gen kann bestimmt werden, aus welchen Tiefen Körperflüssigkeit gefördert wird. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, Körperflüssigkeiten aus Tiefen größer 1 mm zu fördern. Es wurde nämlich festgestellt, daß die obersten Hautschichten, (Epidermis und Dermis), welche zusammen eine Dicke im Bereich von etwa 1 mm aufweisen, nur einen schwachen Stoffaustausch mit dem Körperinneren und insbesondere dem Blutstrom aufweisen. Im Rahmen des Diabetes-Monitoring hat es sich als Standard herausgebildet, den Stoffwechselzustand des Diabetikers anhand des Blutglukosewertes zu bestimmen. Dies liegt insbesondere darin begründet, daß der Blutstrom das Gehirn versorgt und eine Hypoglykämie somit zu einer akuten Lebensbedrohung werden kann. Dementsprechend ist es im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt, Probenflüssigkeit aus Tiefen größer als 1 mm zu gewinnen, vorzugsweise aus einem Tiefenbereich von 3 bis 10 mm.
Wie aus Fig. 1A ersichtlich ist, steigt die Körperflüssigkeit in der Hohlnadel an und füllt den proximalen Teil (11) der Hohlnadel an. Dies erfolgt im Regelfall allein durch die Kapillarkräfte in der Hohlnadel. Hierzu ist es vorteilhaft, den zur Benetzung durch die Probenflüssigkeit vorgese­ henen Innenbereich der Hohlnadel hydrophil auszugestalten. Dies kann in metallischen Hohlna­ deln beispielsweise durch Aufbringen einer hydrophilisierenden Beschichtung erfolgen. Sollten die Kapillarkräfte nicht ausreichen, so kann es auch vorgesehen werden, einen Unterdruck zur Förderung von Körperflüssigkeit aus dem Körperinneren anzuwenden.
In Fig. 1A ist am oberen Ende der Hohlnadel ein Entlüftungsaufsatz (12) vorgesehen, welcher ein Ausströmen der von der Körperflüssigkeit verdrängten Luft ermöglicht. Vorzugsweise ist der Entlüftungsaufsatz hydrophob gestaltet, so daß ein Austreten von Körperflüssigkeit über die Hohlnadel hinaus vermieden wird. Der Entlüftungsaufsatz kann beispielsweise ein Kunststoff­ schlauch aus einem hydrophoben Polymer, wie Polyäthylen, sein. Eine weitere wichtige Funktion des Entlüftungsaufsatzes ist es, eine Verdunstung aus der Hohlnadel zu begrenzen, so daß ein Verstopfen der Anordnung durch eingetrocknete Flüssigkeit vermieden wird.
Fig. 1B zeigt die Anordnung gemäß Fig. 1A in einem bestimmungsgemäß angefüllten Zu­ stand. Insbesondere ist zu erkennen, daß sich zunächst lediglich der Innenraum der Hohlnadel gefüllt hat, nicht jedoch der Anschlußschlauch (14). Dies wird durch einen Anschlußschlauch erreicht, der eine hydrophobe (ggf. hydrophob beschichtete) Innenwandung aufweist. Aus dem angefüllten Zustand gemäß Fig. 1B wird eine Entnahme von Flüssigkeit vorgenommen, wie in den Figuren C und D gezeigt. Durch Anlegen eines Unterdruckes an die Auslaßöffnung (14') des Anschlußschlauches (14) wird der obere, verbreiterte Teil der Hohlnadel (proximaler Teil 11) entleert. Vorzugsweise sind die Fluidkräfte in dem System so eingestellt, daß lediglich eine Ent­ leerung des Nadelhohlraumes oberhalb der Austrittsöffnung (13) erfolgt. Nachdem dieser Raum entleert ist, wird Luft gesaugt, so daß sich die Körperflüssigkeit in Form eines Bolus durch den Anschlußschlauch auf eine Testzone, welche mit der Auslaßöffnung (14') kontaktiert ist, bewegt. Auf der Testzone (20) bildet sich durch die Flüssigkeit ein Fleck (21), der gegenüber der Umgebung veränderte optische Eigenschaften aufweist und so detektiert werden kann. Nachdem der obere Nadelinnenraum entleert wurde, kann er sich durch aus dem implantierten Teil nachströ­ mender Flüssigkeit langsam wieder füllen. Es wurde festgestellt, daß es für eine Überwachung der Glukosekonzentration beim Menschen vollkommen hinreichend ist, Messungen im Abstand von etwa 5 Minuten durchzuführen, so daß der zum Auffüllen des oberen Nadelbereiches notwen­ dige Zeitraum relativ unkritisch ist.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten System wird batchweise gearbeitet und das durch eine Entlee­ rung zur Verfügung gestellte Volumen kann durch das Volumen im oberen Nadelbereich (11) eingestellt werden. Alternativ zu dieser Vorgehensweise ist es auch möglich, direkt aus einer im­ plantierten Nadel Flüssigkeit auf eine Testzone zu ziehen, indem beispielsweise die Testzone mit einer Auslaßöffnung kontaktiert wird.
Fig. 2 zeigt ein System zur Konzentrationsüberwachung, welches eine Meßeinheit (101) und eine disposible Einheit aufweist, in welcher Testzonen in Form eines Testelementbandes ange­ ordnet sind. An der Vorderseite der disposiblen Einheit (121) ist der Anschlußschlauch (114) zu erkennen, welcher alternativ zu dem Anschlußschlauch (14) in Fig. 1 an die Hohlnadel ange­ koppelt werden kann. Die Einheit (121) ist geschlossen gestaltet, so daß ihr Innenraum über ei­ nen Unterdruckanschluß (118) mit einem Unterdruck gegenüber dem Außenraum beaufschlagt werden kann. In dem Innenraum der Einheit (121) befinden sich 2 Rollen, von denen die erste, die Spenderrolle (119), ein bandförmiges Analysemittel aufgewickelt trägt. Von der ersten Rolle (119) wird das Band hinter dem Auslaß des Schlauches (114) vorbeigeführt und auf der zweiten Rolle, der Abfallrolle (120), aufgewickelt. Eine Verwendung eines saugfähigen analytischen Ban­ des ist im Rahmen der Erfindung besonders vorteilhaft, da Flüssigkeit aufgenommen und absor­ biert wird, so daß Kontaminationen des Innenraumes vermieden werden und auch für eine hygienische Beseitigung der Fluide gesorgt ist. Zur Betätigung des Rollenmechanismus weist die Einheit (121) eine Gummimuffe (122) auf, in der ein Stößel läuft, welcher über die Meßeinheit (101) ist betrieben wird und der ein schrittweises Aufwickeln von Analyseband auf der Rolle (120) bewirkt. Die Meßeinheit (101) ist mit einem Optikkopf (102) ausgestattet, welcher in eine Ausnehmung der disposiblen Einheit (121) eingeführt wird. Der Optikkopf (102) besitzt eine Lichtquelle zur Beleuchtung des analytischen Bandes und einen Detektor zur Aufnahme von reflektierter Strahlung. Hierzu ist an der Vorderseite des Optikkopfes (102) ein optisches Fenster (103) vorgesehen. Da das analytische Band in einem gegenüber dem Außenraum abgeschlosse­ nen, mit Unterdruck beaufschlagbarem Bereich verläuft, ist zwischen analytischem Band und Optikkopf ein transparentes Fenster in der Einheit (121) vorgesehen. Die Meßeinheit besitzt ferner eine elektronische Auswerteeinheit zur Ermittlung von Analytkonzentration anhand der re­ flektierten Strahlung. Die ermittelten Ergebnisse können beispielsweise direkt auf einem Display dargestellt werden oder sie werden an eine Datenverarbeitungseinheit (130) weitergeleitet, um von hier aus dargestellt oder weitergegeben zu werden. Die Meßeinheit weist weiterhin einen Anschluß (105) für den Schlauch (118) auf, sowie eine mit dem Anschluß verbundene Pumpe, mit der Luft aus der disposiblen Einheit (121) abgepumpt werden kann. Weiterhin hat die Meßeinheit (101) einen Anschluß (104) für den Gummiflansch (122) und eine Antriebsmecha­ nik für einen in dem Flansch laufenden Stößel. Nach einem Verbinden von Meßeinheit und dis­ posibler Einheit miteinander, sowie mit einem Katheter, erfolgt eine Überwachung von Analyt­ konzentrationen folgendermaßen:
Durch die Pumpe der Meßeinheit wird die disposible Einheit (121) mit Unterdruck beaufschlagt, so daß in dem Katheter angesammelte Körperflüssigkeit über den Schlauch (114) in die Einheit (121) gesaugt wird und auf das bandförmige Testelement (analytisches Band) gelangt. Nachdem der Fluidbolus auf der Testzone appliziert ist, wird mit der Auswerteoptik (102) anhand des be­ netzten Fleckes kontrolliert, ob die Probenaufgabe auf die Testzone korrekt erfolgt ist. Nunmehr wird mit der Auswerteoptik (102) eine reflektionsphotometrische Auswertung der Testzone vor­ genommen und das Meßergebnis in einen Konzentrationswert der Analytkonzentration umge­ wandelt. Bei Ausführungsformen, die nicht in einem Batchbetrieb wie in Zusammenhang mit Fig. 1 beschrieben, arbeiten, kann eine Fluidaufgabe auf die Testzone auch überwacht werden und bei Erkennen einer ausreichend großen Fluidmenge eine Kontaktierung der Testzone mit Flüssigkeit, beispielsweise durch Aufheben des Unterdruckes, unterbrochen werden. Nach er­ folgter Messung wird im Regelfall mehrere Minuten gewartet bis dann durch Betätigung der An­ triebsmechanik das bandförmige Testelement etwas auf der Abfallrolle (120) aufgewickelt und so eine frische Testzone in die Nähe der Austrittsöffnung des Schlauches (114) gebracht wird. Nun kann durch erneutes Anlegen eines Unterdruckes Flüssigkeit gefördert und an der Austrittsstelle des Schlauches (114) von der frischen Analysezone ausgenommen werden.
In Fig. 3 ist eine der in Fig. 2 dargestellten disposiblen Einheit ähnliche disposible Einheit (121') dargestellt. In diese disposible Einheit ist die in den Körper implantierbare Hohlnadel (110') bereits integriert. Der implantierbare Bereich (110') ist senkrecht zur Grundfläche (124') der disposiblen Einheit angeordnet. Hierdurch ist es möglich, durch Aufdrücken der disposiblen Einheit mit ihrer Grundfläche an eine Körperoberfläche die Hohlnadel (110') direkt im Körper zu implantieren, so daß die Handhabung vereinfacht ist. Die Hohlnadel (110') mündet in den Anschlußschlauch (114'), welcher von einem Halter (125') gehalten wird. An der Austrittsstelle des Anschlußschlauches (114') wird das bandförmige Testelement (108') vorbeigeführt, so daß sich hier der Probenauftragspunkt (140) ergibt. Das Analysenband wird durch Rollen (126') ge­ führt. Wenn eine Messung pro 5 Minuten durchgeführt wird, so ist es mit einer Länge des analy­ tischen Bandes (108') von 100 cm möglich, über einen Zeitraum von etwa 24 Stunden die Ana­ lytkonzentration zu überwachen. Um eine Alterung des analytischen Bandes (108') während dieses Zeitraumes zu verhindern, kann in der disposiblen Einheit (121') ein Trockenmittel (127') vorgesehen werden. Ebenfalls aus Gründen der Alterung des analytischen Materials ist es bevor­ zugt, die disposiblen Einheiten (121/121') vor Benutzung flüssigkeitsdicht/dampfdicht versiegelt aufzubewahren. Dies kann auf einfache Weise erfolgen, indem die disposiblen Einheiten nach Herstellung in ein Kunststofflaminat eingesiegelt werden.
Fig. 4 zeigt ein System zur Überwachung von Analytkonzentrationen, welches beispielsweise im Bereich der Notfallmedizin eingesetzt werden kann. In diesem Gebiet ist es üblich, daß ein Ka­ theter in einem Blutgefäß plaziert wird, um dort Blut zur Überwachung von Analytkonzentratio­ nen zu entnehmen oder aber um Medikamente zu applizieren. Bei der Entnahme eines Blutstro­ mes über eine Fluidleitung (200) kann an diese ein System gemäß Fig. 2 angekoppelt werden, so daß eine Überwachung der Analytkonzentration direkt im Blut stattfindet. Hierzu kann ein T- Stück (201) vorgesehen werden, über das Blut mit dem Entnahmeschlauch (114") entnommen wird. Der Überwachungsvorgang erfolgt ähnlich wie bei den vorangehenden Figuren beschrie­ ben. Bei dem dargestellten System wird jedoch direkt aus dem Blutstrom entnommen ohne daß wie in Fig. 1 ein Hohlraum von vorbestimmtem Volumen batchweise gefüllt und entleert wird.
Fig. 5 zeigt eine weniger stark integrierte Ausführungsform eines Überwachungssystems. Eine am Körper tragbare Einheit (301) umfaßt einen im Körpergewebe (2) implantierbaren Katheter (310), welcher in einer am Körper befestigten Platte (315) gehaltert ist. Oberhalb der Kathe­ teröffnung befindet sich ein Halter (302) für Testelemente, mit einer Aufnahmeöffnung (303). Beim Einschieben eines ersten Testelementes (320) gelangt die Analysezone (321) oberhalb der Katheteröffnung und aus dem Katheter auftretende Körperflüssigkeit benetzt die Analysezone. Wenn ausreichend Körperflüssigkeit auf die Testzone aufgegeben ist, was beispielsweise der Be­ nutzer visuell erkennen kann, wird das Testelement manuell in ein konventionelles Analysegerät (400) eingeschoben und dort ausgewertet. Sobald ein weiterer Meßwert benötigt wird, kann der Benutzer ein zweites Testelement (320') in die Öffnung (303) einschieben, so daß die Testzone (321') benetzt wird. Bei einem solchen System muß der Benutzer zwar mehr Schritte selbständig durchführen als dies bei einem System gemäß den vorangehenden Figuren der Fall ist, anderer­ seits ist die Ausführungsform gemäß Fig. 5 äußerst einfach aufgebaut und es kann für Testelemente und Auswertegerät auf konventionelle frei im Handel verfügbare Einheiten zurückgegrif­ fen werden. Gegenüber den bisher im Handel befindlichen Systemen weist das System gemäß Fig. 5 den großen Vorteil auf, daß der Benutzer für die einzelnen Entnahmen von Körperflüs­ sigkeit keine wiederholten Einstiche in den Körper durchführen muß, sondern daß die Einheit (301) die für Analysen notwendige Körperflüssigkeit bei Bedarf zur Verfügung stellt.

Claims (35)

1. System zur Überwachung der Konzentration von Analyten in Körperflüssigkeiten, insbesondere in interstitieller Flüssigkeit, beinhaltend,
  • a) einen Katheter mit einem implantierbaren Bereich und einer Austrittsöffnung zur Entnahme von Flüssigkeit, insbesondere von Körperflüssigkeit,
  • b) eine erste und eine zweite Analysezone, die nach Kontaktierung mit entnommener Flüssigkeit bei Anwesenheit eines Analyten in der Flüssigkeit eine detektierbare Veränderung erfahren,
  • c) eine Vorrichtung zur Kontaktierung der ersten Analysezone mit Flüssigkeit aus dem Katheter und zur darauffolgenden Kontaktierung der zweiten Analysezone mit Flüssigkeit aus dem Katheter,
  • d) eine Auswertevorrichtung zur Auswertung von auf den Analysezonen durch analythaltige Flüssigkeit verursachten Veränderungen zur Ermittlung der Konzentration eines zu überwachenden Analyten.
2. System gemäß Anspruch 1, bei dem die Kontaktierungen durch ein Zusammenführen von Austrittsöffnung und erster und zweiter Analysezone erfolgt.
3. System gemäß Anspruch 1, bei dem die Kontaktierungen durch Herausbewegen von Flüssigkeitsportionen aus dem Katheter auf erste und zweite Testzone durch eine Ausstoßeinheit erfolgen.
4. System gemäß Anspruch 1, bei dem erste und zweite Analysezone Bereiche eines zusammenhängenden Testelementes, vorzugsweise eines Bandes sind.
5. System gemäß Anspruch 1 bei dem erste und zweite Analysezone separate Gegenstände sind, welche an/auf einem gemeinsamen Träger befestigt sind.
6. System gemäß Anspruch 1, bei dem sich erste und zweite Analysezone an/auf voneinander separaten Trägern befinden.
7. System gemäß Anspruch 1, bei dem zur Förderung von Flüssigkeit ein Unterdruck an die Austrittsöffnung angelegt wird.
8. System gemäß Anspruch 1 oder 7, bei dem der Katheter so beschaffen ist, daß aus der Austrittsöffnung keine Flüssigkeit austritt, ohne daß an der Austrittsöffnung ein Unterdruck anliegt.
9. System gemäß Anspruch 1, 7 oder 8 bei dem ein Zusammenführen von Analysezone und Austrittsöffnung mit einem Anlegen von Unterdruck zeitlich abgestimmt erfolgt, so daß aus der Austrittsöffnung austretende Flüssigkeit beim Austreten von der Analysezone aufgenommen wird.
10. System gemäß Anspruch 1, bei dem die genannte Auswertevorrichtung oder eine zusätzliche Auftragsdetektionseinrichtung eine Anwesenheit von Flüssigkeit oder die Anwesenheit einer ausreichenden Flüssigkeitsmenge in oder auf einer Analysezone erkennt und eine weitere Kontaktierung der Analysezone mit Flüssigkeit unterbricht.
11. System gemäß Anspruch 7 bei dem die genannte Auswertevorrichtung oder eine zusätzliche Auftragsdetektionseinrichtung eine Anwesenheit von Flüssigkeit oder die Anwesenheit einer ausreichenden Flüssigkeitsmenge in oder auf einer Analysezone erkennt und das Anliegen des Unterdruckes an der Austrittsöffnung unterbricht.
12. System gemäß Anspruch 1 mit einer Steuerungsvorrichtung, die das Zusammenführen von erster und zweiter Analysezone mit der Austrittsöffnung zeitlich steuert.
13. System gemäß Anspruch 1, 10 oder 11 bei dem eine von einer Analysezone aufgenommene Flüssigkeitsmenge im wesentlichen gleich dem aktiven Innenvolumen des Katheters ist oder darüber liegt.
14. System gemäß Anspruch 1, bei dem der Katheter zwischen Kontaktierung mit erster und zweiter Analysezone implantiert bleibt.
15. System gemäß Anspruch 1, bei dem die Analysezonen zur einmaligen Verwendung beschaffen sind.
16. System gemäß Anspruch 1, bei dem das System eine Trageeinheit zum Tragen des Systems am Körper, sowie ein Magazin beinhaltet, in dem die Analysezonen angeordnet sind, welches in die Trageeinheit einsetzbar gestaltet ist.
17. System gemäß Anspruch 1, bei dem eine von einer Analysezone aufgenommene Flüssigkeitsmenge kleiner als 100 nl ist und vorzugsweise im Bereich zwischen 10 und 50 nl liegt.
18. System gemäß Anspruch 1, bei dem die Auswertevorrichtung für eine optische Auswertung von Analysezonen ausgelegt ist.
19. Verfahren zur Überwachung der Konzentration von Analyten in Körperflüssigkeiten, insbesondere in interstitieller Flüssigkeit, mit den Schritten
  • - Zusammenführen einer ersten Analysezone mit einer Austrittsöffnung eines implantierten Katheters zur Kontaktierung der ersten Analysezone mit Flüssigkeit,
  • - Auswertung von auf der Analysezone durch analythaltige Flüssigkeit verursachten Veränderung zur Ermittlung der Konzentration eines zu überwachenden Analyten.
20. Verfahren gemäß Anspruch 19, bei dem nach der Kontaktierung der ersten Analysezone mit Flüssigkeit eine zweite Analysezone mit der Austrittsöffnung zusammengeführt und mit Flüssigkeit kontaktiert wird und eine auf der zweiten Analysezone durch analythaltige Flüssigkeit verursachte Veränderung zur Ermittlung der Konzentration eines zu überwachenden Analyten ausgewertet wird.
21. Verfahren gemäß Anspruch 19 oder 20 bei dem die Analysezone manuell an die Austrittsöffnung herangeführt wird.
22. Verfahren gemäß Anspruch 19 oder 20 bei dem Analysezone und Austrittsöffnung durch eine Vorrichtung zusammengeführt werden.
23. Kit zur Überwachung der Konzentration von Analyten in Körperflüssigkeiten, insbesondere in interstitieller Flüssigkeit, beinhaltend,
eine Trageeinheit mit einem Katheter der einen implantierbaren Bereich und eine Austrittsöffnung zur Entnahme von Flüssigkeit, insbesondere von Körperflüssigkeit, aufweist,
zwei oder mehr Analysezonen zur Kontaktierung mit Flüssigkeit, welche bei Anwesenheit eines Analyten in der Flüssigkeit eine detektierbare Veränderung erfahren,
eine in der Trageeinheit angeordnete oder separat vorliegende Auswertevorrichtung zur Auswertung von auf den zwei oder mehr Analysezonen durch analythaltige Flüssigkeit verursachten Veränderungen zur Ermittlung der Konzentration eines zu überwachenden Analyten.
24. Kit gemäß Anspruch 23 mit einer Vorrichtung zum Zusammenführen einer ersten Analysezone mit der Austrittsöffnung zur Kontaktierung der ersten Analysezone mit Flüssigkeit und zum darauffolgenden Zusammenführen einer zweiten Analysezone mit der Austrittsöffnung zur Kontaktierung der zweiten Analysezone mit Flüssigkeit.
25. Katheter zum Bereitstellen von Flüssigkeiten zur Analyse derselben, beinhaltend
einen hohlen implantierbaren Bereich (10, 110', 310), welcher mindestens eine Eintrittsöffnung für Flüssigkeit oder eine Membran zur Aufnahme von Analyt aus dem Außenraum,
einen mit dem implantierbaren Bereich verbundenen hohlen Bereich (11,) mit gegenüber dem implantierbaren Bereich größerem Innendurchmesser, sowie mit
einer Entnahmeöffnung (13) in dem hohlen Bereich mit größerem Innendurchmesser welche sich in der Nähe der Verbindungsstelle der genannten Bereiche befindet.
26. Katheter gemäß Anspruch 25, bei dem an die Entnahmeöffnung (13) ein Entnahmeschlauch mit hydrophober Innenwandung angeschlossen ist.
27. Katheter gemäß Anspruch 25, bei dem die Innenwandung des Katheters hydrophil ist.
28. Katheter gemäß Anspruch 25, bei dem die Länge des implantierbaren Bereiches (10, 110', 310) zwischen 3 und 10 mm liegt.
29. Katheter gemäß Anspruch 25, der eine Halteplatte (15, 315) zur Befestigung des Katheters an einen Körper aufweist.
30. Katheter gemäß Anspruch 25, der eine Haltevorrichtung (302) für Testelemente besitzt, die so angeordnet ist, daß aus dem Katheter austretende Flüssigkeit mit einer Testzone des Testelementes kontaktiert wird, wenn ein Testelement in der Haltevorrichtung angeordnet ist.
31. Magazin für Analysezonen, welches
eine Eintrittsöffnung für Flüssigkeit,
mindestens eine erste und eine zweite Analysezone, sowie
eine Einrichtung zum Verbringen der ersten und der zweiten Analysezone in die Nähe der Eintrittsöffnung besitzt, so daß in das Magazin eintretende Flüssigkeit die jeweilige Analysezone kontaktiert,
32. Magazin gemäß Anspruch 31, welches in der Weise geschlossen ist, daß durch Absaugen von Luft aus dem Magazin ein Unterdruck in dem Magazin generiert werden kann.
33. Magazin gemäß Anspruch 31 oder 32, das ein optisches Fenster besitzt.
34. Magazin gemäß Anspruch 31, bei dem erste und zweite Analysezone durch ein bandförmiges Testelement bereitgestellt werden.
35. Magazin gemäß Anspruch 31, an welches ein Katheter zur Entnahme von Flüssigkeit aus einem Körper fluidisch angekoppelt ist.
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