DE10054375A1 - Verfahren zur Erfassung von Verkehrslagedaten in einem Verkehrswegenetz und Endeinrichtung - Google Patents
Verfahren zur Erfassung von Verkehrslagedaten in einem Verkehrswegenetz und EndeinrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung von Verkehrslagedaten in einem Verkehrswegenetz, das von einer Vielzahl von Basisstationen eines zellularen Mobilfunknetzes, insbesondere eines Mobilfunknetzes nach dem Standard GSM oder UMTS, überdeckt ist und in dem sich eine Vielzahl von Fahrzeugen bewegt, die jeweils mit einer in Betrieb befindlichen mobilen Endgeräteeinrichtung (Endeinrichtung) für das Mobilfunknetz versehen sind, wobei Betriebsdaten, die beim Betrieb der Endeinrichtung im Kontakt mit den Basisstationen anfallen, zur Bestimmung des aktuellen Aufenthaltsorts der jeweiligen Endeinrichtung genutzt werden. DOLLAR A Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, DOLLAR A - dass die Endeinrichtung mit einer digitalen Karte des Verkehrswegenetzes ausgestattet wird, die aus einer Vielzahl von für den Verlauf der Verkehrswege repräsentativen geographischen Punkten oder diskreten Streckenabschnitten gebildet ist, wobei den Punkten oder Streckenabschnitten jeweils charakteristische Werte von Betriebsparametern des Mobilfunknetzes zugeordnet sind, DOLLAR A - dass die Endeinrichtung mit einem Softwareprogramm selbstständig jeweils aktuell vorliegende Betriebsparameter mit den gespeicherten Betriebsparametern der digitalen Karte vergleicht und darauf jeweils die aktuelle Ortsposition der Endeinrichtung ermittelt, DOLLAR A - dass das Softwareprogramm der Endeinrichtung wiederholt einen für die Geschwindigkeit des Fahrzeugs repräsentativen Wert ermittelt, DOLLAR A - dass das Softwareprogramm über ...
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung von Verkehrslagedaten in einem
Verkehrswegenetz gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Ferner betrifft die
Erfindung eine Endeinrichtung für ein solches Verfahren.
Zur Erfassung von Verkehrslagedaten werden vielfach stationäre Einrichtungen wie
Induktionsschleifen oder Sensoren auf der Basis von Infrarot-, Ultraschall- oder
Radarstrahlen benutzt. Es sind aber auch Verfahren bekannt, bei dem die im
Straßenverkehr sich bewegenden Fahrzeuge selbst im Sinne beweglicher Sensoren
zur Datenermittlung eingesetzt werden. Solche Verfahren werden auch als FCD-
Verfahren (Floating Car Data) bezeichnet. Ein solches Verfahren ist beispielsweise aus
der WO 99/42971 bekannt. Dabei werden in einem Fahrzeug, das als beweglicher
Sensor (FCD-Fahrzeug) eingesetzt wird, Geschwindigkeitswerte ermittelt und mit den
zugehörigen Ortspositionsdaten an eine Verkehrslageerfassungszentrale zur weiteren
Auswertung übermittelt. Die jeweilige Ortsposition des FCD-Fahrzeugs wird im
Regelfall unter Zuhilfenahme von Navigationssatelliten vorgenommen. Hierzu muss
das jeweilige Fahrzeug über eine spezielle Geräteeinrichtung (z. B. GPS-Empfänger)
zusätzlich zu dem ohnehin erforderlichen Endgerät für eine mobile Kommunikation
zwischen dem Fahrzeug und der Verkehrslageerfassungszentrale verfügen. Dies
bedingt einen entsprechenden Kostenaufwand für ein solches Spezialgerät, hat aber
auf der anderen Seite den Vorteil, dass aus den empfangenen Signalen des
Navigationssatellitensystems auch eine genaue Geschwindigkeitsmessung für das
Fahrzeug möglich ist.
Aus der DE 196 38 070 A1 ist ein Verfahren zur Erfassung von Verkehrsdaten von
Fahrzeugen bekannt, bei dem keine mit einem GPS-Empfänger vergleichbare
Spezialeinrichtung erforderlich ist. Vielmehr beschränkt sich der fahrzeugseitige
gerätetechnische Aufwand auf die Verwendung einer Endeinrichtung für ein
Mobilfunknetz, also ein Mobilfunketelefon, das in dem Fahrzeug mitgeführt wird. Diese
Endeinrichtung verfügt neben ihrer Funktion zur Mobilkommunikation auch über eine
Funktion zur Erlangung von Zeitinformationen und zur Speicherung von Informationen.
Ferner ist bei diesem Verfahren mindestens eine Zentraleinheit im Sinne einer
Datenerfassungszentrale vorgesehen, der mehrere Endgeräte, also mehrere FCD-
Fahrzeuge zugeordnet sind. Während der Fahrt ermitteln die Endgeräte Informationen,
die die Funkzellen des Mobilfunkenetzes charakterisieren sowie weitere funk- und
übertragungstechnische Informationen des Mobilfunknetzes. Wesentlich dabei ist es,
dass während der Fahrt auch den Zellwechsel charakterisierende Informationen
zusammen mit Zeitmarken aufgezeichnet werden. Es wird in der Endeinrichtung also
festgehalten, zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel von einer Funkzelle zur anderen
stattgefunden hat. Diese Informationen werden von den einzelnen Endgeräten
gesammelt und an eine Zentrale zur weiteren Auswertung übermittelt. Dort erfolgt dann
anhand dieser Informationen eine Rekonstruktion des Fahrweges des jeweiligen
Fahrzeugs. Schließlich findet eine Auswertung der rekonstruierten Fahrwege im
Hinblick auf die Bestimmung von Größen statt, die den Verkehrsfluss auf den
Fahrwegen charakterisieren. Gegenüber den FCD-Verfahren, die mit Fahrzeugen
arbeiten, welche vergleichsweise sehr genaue Ortspositionsangaben anhand eines
GPS-Empfängers bieten, hat dieses bekannte Verfahren den Nachteil, dass die
Informationen über den jeweiligen Aufenthaltsort der FCD-Fahrzeuge sehr ungenau
sind und auch keine verlässlichen Daten über die gefahrenen Geschwindigkeiten der
FCD-Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Ferner ist der Kommunikationsaufwand
zwischen den FCD-Fahrzeugen und der jeweiligen Zentrale sehr hoch.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren vorzuschlagen, das mit
einem bezüglich der eingesetzten FCD-Fahrzeuge sehr geringen gerätetechnischen
Aufwand auskommt und bei dem auch der Kommunikationsaufwand für den
Datenaustausch mit der Verkehrslageerfassungszentrale gering ist. Ferner soll eine
Endeinrichtung vorgeschlagen werden, die für entsprechende FCD-Fahrzeuge
geeignet ist.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einem gattungsgemäßen Verfahren durch die im
kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angebenen Merkmale. Vorteilhafte
Weiterbildungen dieses Verfahrens ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 11.
Eine erfindungsgemäße Endeinrichtung weist die Merkmale des Anspruchs 12 auf und
ist durch die Merkmale der Ansprüche 13 und 14 in vorteilhafter Weise weiter
ausgestaltbar.
Die Erfindung stellt ein Verfahren zur Erfassung von Verkehrslagedaten in einem
Verkehrswegenetz zur Verfügung, das von einer Vielzahl von Basisstationen eines
zellularen Mobilfunknetzes, insbesondere eines GSM- oder UMTS-Netzes, überdeckt
ist und in dem sich eine Vielzahl von Fahrzeugen bewegt, die jeweils mit einer in
Betrieb befindlichen Endgeräteeinrichtung (Endeinrichtung) für das Mobilfunknetz
versehen sind. Die Endeinrichtung, im Regelfall also ein Mobiltelefon, muss also nicht
gerade vom Nutzer benutzt werden, sondern muss lediglich eingeschaltet sein. Dabei
werden Betriebsdaten, die beim Betrieb der Endeinrichtung im Kontakt mit den
Basisstationen anfallen, zur Bestimmung des aktuellen Aufenthaltsorts der jeweiligen
Endeinrichtung, also letztlich auch des Fahrzeugs, genutzt. Im Unterschied zu dem
aus der DE 196 38 070 A1 bekannten Verfahren verfügt hierbei die Endeinrichtung
über eine digitale Karte des Verkehrswegenetzes, die aus einer Vielzahl von für den
Verlauf des Verkehrswegenetzes repräsentativen geographischen Punkten oder
diskreten Streckenabschnitten gebildet ist, wobei den Punkten oder
Streckenabschnitten jeweils charakteristische Werte von Betriebsparametern des
Mobilfunknetzes zugeordnet sind. Insoweit kann man auch sagen, dass diese digitale
Karte von Koordinaten aufgespannt wird, die sich auf Betriebsparameter der einzelnen
Basisstationen beziehen. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Endeinrichtung über ein
Softwareprogramm verfügt, das selbsttätig jeweils aktuell vorliegende
Betriebsparameter mit den gespeicherten Betriebsparametern der digitalen Karte
vergleicht und daraus jeweils die aktuelle Ortsposition der Endeinrichtung und somit
des FCD-Fahrzeugs ermittelt. Das Softwareprogramm der Endeinrichtung ermittelt
darüber hinaus auch wiederholt einen für die Geschwindigkeit des Fahrzeugs
repräsentativen Wert. Dies kann beispielsweise die tatsächliche Geschwindigkeit in
einem vorgegebenen Zeitintervall sein oder beispielsweise auch eine mittlere
Geschwindigkeit in einem größeren Zeitintervall. Es könnte sich aber z. B. auch um
zurückgelegte Entfernungen in einem vorgegebenen Zeitintervall oder um Reisezeiten
für das Zurücklegen einer vorgegebene Wegstrecke handeln. Darüber hinaus verfügt
das Softwareprogramm über gespeicherte Regeln, die die Endeinrichtung jeweils
veranlassen, unter bestimmten vorgegebenen Bedingungen eine Meldung über den
Betriebsdatenkanal des Mobilfunknetzes (SMS-Meldung, SMS = Short Message
Service) an eine Zentrale zu übermitteln, wobei die Meldung zumindest Orts- und
Geschwindigkeitsinformationen des Fahrzeugs enthält. Das bedeutet also, dass das
Softwareprogramm im Regelfall nicht fortwährend, sondern in Abhängigkeit vom
Eintreten bestimmter Ereignisse seine Meldungen herausschickt. Damit kann die
Meldetätigkeit des FCD-Fahrzeugs auf Situationen beschränkt werden, die für die
Verkehrslageerfassung von besonderer Bedeutung sind (z. B. zähflüssiger Verkehr,
Stau). Hierdurch werden die Kommunikationskosten für das Verfahren wesentlich
reduziert. Hierzu trägt auch bei, dass für die Übermittlung der Meldungen an die
Verkehrslageerfassungszentrale der kostengünstige Weg über den
Betriebsdatenkanal des Mobilfunknetzes gewählt wird. Eine Meldung eines FCD-
Fahrzeugs umfasst somit im Regelfall Informationen, die für die
Fahrzeuggeschwindigkeit an einem Ort oder in einem entsprechend angegrenzten
Streckenabschnitt repräsentativ ist sowie Ortsinformationen zur eindeutigen
Kennzeichnung des Orts bzw. des Streckenabschnitts, auf den die
Geschwindigkeitsinformation bezogen ist. In der Verkehrslagerfassungszentrale
werden die empfangenen Meldungen zur Ermittlung der Verkehrslage ausgewertet.
Vorteilhaft ist es, wenn die Meldungen, die an die Verkehrslagezentrale übermittelt
werden, zusätzlich auch mit einer Zeitinformation versehen sind, also auch eine
Zeitangabe umfassen, die mit der Geschwindigkeits- und Ortsinformation korreliert.
Diese Zeitinformation kann zweckmäßigerweise von der Endeinrichtung im FCD-
Fahrzeug hinzugefügt werden. Sie könnte aber auch im Sinne eines Endzeitpunktes
beim Empfang der jeweiligen SMS-Meldung von der Zentrale angefügt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform sieht die Erfindung vor, dass die
Geschwindigkeitsinformation des FCD-Fahrzeugs näherungsweise von dem
Softwareprogramm anhand der Entfernungen der zu verschiedenen Zeitpunkten
ermittelten Ortspositionen des FCD-Fahrzeugs bestimmt wird. Dies hat den Vorteil,
dass die Ortspositionen völlig autark von der Endeinrichtung ermittelbar sind, also im
FCD-Fahrzeug keine Spezialeinrichtungen wie etwa ein GPS-Empfänger zur
Verfügung stehen müssen. Es brauchen auch keine Schnittstellen zu einer
entsprechenden Sensorik im FCD-Fahrzeug an der Endeinrichtung vorgesehen
werden. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, die Geschwindigkeitsinformation
etwa über eine solche Schnittstelle von einem Geschwindigkeitsmesser des FCD-
Fahrzeugs abzugreifen. Dies setzt aber die Installation entsprechender Signalleitungen
voraus.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn das Softwareprogramm über gespeicherte
Fahrprofile verfügt, die für bestimmte Straßentypen wie etwa eine Autobahn oder eine
Landstraße charakteristisch sind. Dann kann nämlich anhand eines Vergleichs des
tatsächlich gefahrenen Fahrprofils mit den gespeicherten Fahrprofilen festgestellt
werden, auf welchem Straßentyp sich das FCD-Fahrzeug gerade befindet. Damit ist
ein zusätzliches Kriterium gegeben, um die Ortspositionsbestimmung in ihrer
Genauigkeit zu verbessern. Die Endeinrichtung wird auf diese Weise in die Lage
versetzt, etwa bei relativ dicht nebeneinander verlaufenden Straßen unterschiedlichen
Typs zu entscheiden, auf welcher Straße sich das jeweilige FCD-Fahrzeug gerade
befindet.
Wie bereits ausgeführt, verfügt das Softwareprogramm der mobilen Endeinrichtung im
FCD-Fahrzeug auch über vorgegebene Regeln, die zur Entscheidung darüber dienen,
bei welchen Ereignissen oder Bedingungen vom FCD-Fahrzeug eine Meldung an die
Zentrale zu erfolgen hat. Eine solche Regel kann zweckmäßig in der Vorgabe einer
Mindestgeschwindigkeit bestehen, bei deren Unterschreiten die Meldetätigkeit aktiviert
wird. Wenn also beispielsweise beim Befahren einer Autobahn mit einer
Geschwindigkeit in einem für die Autobahn typischen Geschwindigkeitsbereich plötzlich
die Fahrzeuggeschwindigkeit drastisch absinkt, so dass ein vorgegebener
Schwellenwert unterschritten ist, so deutet dies auf das Vorhandensein eines Staus
etwa durch einen Unfall oder durch zu hohes Verkehrsaufkommen hin. In diesem Fall
ist es zweckmäßig, möglichst unverzüglich eine entsprechende Meldung an die
Verkehrsdatenerfassungszentrale herauszuschicken. Wenn aber das FCD-Fahrzeug
bereits im Stau steht, so ist eine weitere Meldetätigkeit zunächst ohne jedes Interesse,
da keine Veränderung mitgeteilt werden könnte. Erst wenn sich das Fahrzeug wieder
in Bewegung setzt, besteht für die Verkehrslagezentrale ein Interesse, hiervon
Kenntnis zu erlangen. Das gespeicherte Regelwerk kann daher entsprechende
Vorgaben enthalten.
Zweckmäßigerweise umfassen die in der Endeinrichtung aktuell vorliegenden
Betriebsparameter des Mobilfunknetzes insbesondere die Kennung derjenigen
Basisstation, welche die aktuell höchste Feldstärke am Ort der Endeinrichtung liefert.
Ein Kriterium für die Ortsbestimmung ist somit die Kennung der jeweiligen Funkzelle, in
der sich das FCD-Fahrzeug aufhält. Das wäre aber im Allgemeinen eine zu grobe
Ortsbestimmung. Daher empfiehlt es sich, dass die zur Ortsbestimmung
herangezogenen Betriebsparameter des Mobilfunknetzes auch beispielsweise
Feldstärkeinformationen über andere von der Endeinrichtung empfangbare
Basisstationen am aktuellen Aufenthaltsort umfassen. Selbstverständlich können auch
aktuelle Signallaufzeiten zu den unterschiedlichen Basisstationen für eine solche
Auswertung herangezogen werden. Es ist aber keinesfalls erforderlich, den
Zellwechsel, also einen Übergang des FCD-Fahrzeugs von einer Funkzelle in eine
benachbarte gesondert zu registrieren und den dabei vorliegenden Zeitpunkt des
Übertritts festzuhalten, wie dies gemäß DE 196 38 070 A1 notwendig ist.
Grundsätzlich ist es möglich, die für die FCD-Funktion erforderliche Software
einschließlich der benötigten Datenbasis (digitale Karte, Entscheidungsregeln) der
Endeinrichtung über eine SIM-Karte zur Verfügung zu stellen. Mit besonderem Vorteil
wird für das erfindungsgemäße Verfahren jedoch eine in das jeweilige FCD-Fahrzeug
eingebaute digitale Freisprecheinrichtung benutzt, die mit der Endeinrichtung in der
bestimmungsgemäßen Weise verbunden wird. Eine solche Endeinrichtung verfügt
ohnehin über einen Prozessor zur digitalen Verarbeitung akustischer Signale. Dieser
Prozessor kann in Verbindung mit einem entsprechenden Speichervolumen ohne
weiteres mit dem erforderlichen Softwareprogramm einschließlich der Datenbasis
beladen werden. Dies hat den großen Vorteil, dass zum einen von vornherein
gewährleistet ist, dass die Freisprecheinrichtung in einem Fahrzeug und nicht etwa von
einem Fußgänger mitgeführt wird, so dass uninteressante SMS-Meldungen von
Fußgängern von vornherein ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus wird für
die Installation der Endeinrichtung bzw. der zu ihr gehörenden Freisprecheinrichtung
kein zusätzlicher Aufwand wegen der Eigenschaft als Sensor zur Ermittlung von
Verkehrsinformationen erforderlich. Der einzige gerätetechnische Aufwand ist darin zu
sehen, dass die für die Verkehrsdatenerfassung notwendige Software in der
Endeinrichtung bzw. der mit ihr verbundenen Freisprecheinrichtung gespeichert wird.
Der Betriebsaufwand für das Verfahren bzw. das Betreiben der Endeinrichtung zum
Zwecke der Verkehrslagedatenerfassung ist gering, da für eine ereignissabhänige
Meldetätigkeit gesorgt ist und die einzelnen Verkehrslagedatenmeldungen über den
kostengünstigen Weg von SMS-Meldungen zur Verkehrslageerfassungszentrale
befördert werden.
Claims (14)
1. Verfahren zur Erfassung von Verkehrslagedaten in einem Verkehrswegenetz,
das von einer Vielzahl von Basisstationen eines zellularen Mobilfunknetzes,
insbesondere eines Mobilfunknetzes nach dem Standard GSM oder UMTS,
überdeckt ist und in dem sich eine Vielzahl von Fahrzeugen bewegt, die jeweils
mit einer in Betrieb befindlichen mobilen Endgeräteeinrichtung (Endeinrichtung)
für das Mobilfunknetz versehen sind, wobei Betriebsdaten, die beim Betrieb der
Endeinrichtung im Kontakt mit den Basisstationen anfallen, zur Bestimmung des
aktuellen Aufenthaltsorts der jeweiligen Endeinrichtung genutzt werden,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Endeinrichtung mit einer digitalen Karte des Verkehrswegenetzes ausgestattet wird, die aus einer Vielzahl von für den Verlauf der Verkehrswege repräsentativen geographischen Punkten oder diskreten Streckenabschnitten gebildet ist, wobei den Punkten oder Streckenabschnitten jeweils charakteristische Werte von Betriebsparametern des Mobilfunknetzes zugeordnet sind,
dass die Endeinrichtung mit einem Softwareprogramm selbstständig jeweils aktuell vorliegende Betriebsparameter mit den gespeicherten Betriebsparametern der digitalen Karte vergleicht und daraus jeweils die aktuelle Ortsposition der Endeinrichtung ermittelt,
dass das Softwareprogramm der Endeinrichtung wiederholt einen für die Geschwindigkeit des Fahrzeugs repräsentativen Wert ermittelt,
dass das Softwareprogramm über gespeicherte Regeln verfügt, die die Endeinrichtung jeweils veranlassen, unter bestimmten vorgegebenen Bedingungen (d. h. ereignisabhängig) eine Meldung über den Betriebsdatenkanal des Mobilfunknetzes (SMS-Meldung) an eine Zentrale zu übermitteln, wobei die Meldung zumindest Orts- und Geschwindigkeitsinformationen des Fahrzeugs enthält,
und dass die Zentrale die empfangenen Meldungen zur Ermittlung der Verkehrslage auswertet.
dass die Endeinrichtung mit einer digitalen Karte des Verkehrswegenetzes ausgestattet wird, die aus einer Vielzahl von für den Verlauf der Verkehrswege repräsentativen geographischen Punkten oder diskreten Streckenabschnitten gebildet ist, wobei den Punkten oder Streckenabschnitten jeweils charakteristische Werte von Betriebsparametern des Mobilfunknetzes zugeordnet sind,
dass die Endeinrichtung mit einem Softwareprogramm selbstständig jeweils aktuell vorliegende Betriebsparameter mit den gespeicherten Betriebsparametern der digitalen Karte vergleicht und daraus jeweils die aktuelle Ortsposition der Endeinrichtung ermittelt,
dass das Softwareprogramm der Endeinrichtung wiederholt einen für die Geschwindigkeit des Fahrzeugs repräsentativen Wert ermittelt,
dass das Softwareprogramm über gespeicherte Regeln verfügt, die die Endeinrichtung jeweils veranlassen, unter bestimmten vorgegebenen Bedingungen (d. h. ereignisabhängig) eine Meldung über den Betriebsdatenkanal des Mobilfunknetzes (SMS-Meldung) an eine Zentrale zu übermitteln, wobei die Meldung zumindest Orts- und Geschwindigkeitsinformationen des Fahrzeugs enthält,
und dass die Zentrale die empfangenen Meldungen zur Ermittlung der Verkehrslage auswertet.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Meldung zusätzlich auch Zeitinformationen umfasst.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Geschwindigkeitsinformationen näherungsweise von dem
Softwareprogramm anhand der Entfernungen der zu verschiedenen
Zeitpunkten ermittelten Ortspositionen des Fahrzeugs bestimmt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Geschwindigkeitsinformationen jeweils von dem
Geschwindigkeitsmesser des Fahrzeugs abgegriffen werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Softwareprogramm über gespeicherte Fahrprofile verfügt, die für
bestimmte Straßentypen (z. B. Autobahn, Landstraße) charakteristisch sind, und
anhand eines Vergleichs des tatsächlich gefahrenen Fahrprofils des Fahrzeugs
den aktuell befahrenen Straßentyp zur Erhöhung der Genauigkeit bei der
Ortspositionsbestimmung feststellt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Übermittlung einer Meldung erfolgt, wenn das Softwareprogramm ein
Absinken der Fahrzeuggeschwindigkeit unter einen vorgegebenen
Schwellenwert feststellt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die aktuell in der Endeinrichtung vorliegenden Betriebsparameter des
Mobilfunknetzes die Kennung derjenigen Basisstation umfasst, die aktuell die
höchste Feldstärke liefert.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die aktuell in der Endeinrichtung vorliegenden Betriebsparameter des
Mobilfunknetzes auch Feldstärkeinformationen anderer von der Endeinrichtung
empfangbarer Basisstationen umfasst.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die aktuell in der Endeinrichtung vorliegenden Betriebsparameter des
Mobilfunknetzes die aktuellen Signallaufzeiten von der Endeinrichtung zu
unterschiedlichen Basisstationen umfassen.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Softwareprogramm auf einer SIM-Karte der Endeinrichtung
gespeichert wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Softwareprogramm in einem Prozessor einer in das jeweilige
Fahrzeug eingebauten digitalen Freisprecheinrichtung der Endeinrichtung
gespeichert wird.
12. Endeinrichtung für ein zellulares Mobilfunknetz, insbesondere ein Mobilfunknetz
nach dem Standard GSM oder UMTS, in einem Fahrzeug,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Endeinrichtung mit einem zusätzlichen Softwareprogramm zur
Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 versehen ist.
13. Endeinrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass das zusätzliche Softwareprogramm in einer SIM-Karte der Endeinrichtung
gespeichert ist.
14. Endeinrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Softwareprogramm in dem Prozessor einer digitalen
Freisprechanlage, die in das Fahrzeug eingebaut ist, gespeichert ist.
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R120 | Application withdrawn or ip right abandoned | ||
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Effective date: 20111104 |