DE10053887A1 - Taschen-Transportsystem für Druckprodukte - Google Patents
Taschen-Transportsystem für DruckprodukteInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung für den Transport von Druckprodukten (1) umfasst eine Vielzahl von einzelnen Taschengreifern (10), die auf einer Seite ein erstes Verbindungselement (24), auf einer zweiten Seite ein zweites Verbindungselement (26) und Greiferelemente zum Ergreifen eines Druckprodukts (1) umfassen. Eine Vielzahl von Transporteinheiten ist vorgesehen, die jeweils entlang einer Führungsschiene (30) bewegbar und lösbar mit dem ersten Verbindungselement (24) eines der Taschengreifer (10) verbunden sind. Das Verfahren zum Transportieren von Druckprodukten (1) sieht vor, dass ein Druckprodukt (3) in einer Greifertasche erfasst wird, die Greifertasche entlang einer Führungsschiene bewegt wird und die Greifertasche gelöst wird, während das Druckprodukt ergriffen bleibt.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren für den Transport
von Druckprodukten.
In Rollenrotationsdruckmaschinen wird eine kontinuierliche Materialbahn, z. B. Papier,
bedruckt und anschließend in einer Schneidvorrichtung zu Buchblöcken geschnitten. Diese
Buchblöcke können z. B. Teile einer Zeitschrift sein. Um die Buchblöcke zu transportieren
oder zu bearbeiten, z. B. um einen Schneidevorgang auszuführen, ist es oft gewünscht, den
Buchblock in einer entlang einer Schiene bewegbaren Buchklammer festzuhalten.
In US-3,702,129 ist eine mechanische Buchklammer beschrieben, die unterschiedliche
Buchdicken aufnehmen kann. Es kann ein Kettenantrieb verwendet werden, um die
einzelnen Buchklammern entlang der gewünschten Schiene zu bewegen. Die Buchblöcke
werden von oben her zwischen einer inneren Klemmplatte und einer drehbaren äußeren
Buchplatte, die durch ein Aktivierungsmittel betätigt wird, erfasst. Diese Vorrichtung des
Standes der Technik hat den Nachteil, dass solche Buchklammern einen komplizierten
Aktivierungsmechanismus erfordern und dass die gesamte Buchklammer an dem
Kettenantrieb befestigt ist. Wenn somit der Buchblock auf eine Schiene, die sich von der
Schiene des Kettenantriebs unterscheidet, übertragen werden soll, muss der Buchblock
oder die Signatur vollständig freigegeben und auf eine separate Vorrichtung übertragen
werden. Bei dieser Übertragung besteht die Gefahr, dass der Buchblock beschädigt wird,
indem sich z. B. Eselsohren bilden.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum
Ergreifen und Transportieren von Druckprodukten zu schaffen, durch die die Gefahr von
Beschädigungen der Druckprodukte minimiert werden kann und dabei ein ausreichend
fester Griff der Druckprodukte erhalten bleibt. Eine zusätzliche oder alternative Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, dafür zu sorgen, dass die Druckprodukte hinlänglich
ergriffen bleiben.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale gemäß Anspruch 1 gelöst.
Die vorliegende Erfindung sieht eine Vorrichtung zum Transportieren von Druckprodukten
vor, die eine Vielzahl von individuellen Taschengreifern umfasst, wobei jeder
Taschengreifer ein erstes Verbindungselement auf einer ersten Seite und ein zweites
Verbindungselement auf einer zweiten Seite und Greifelemente zum Ergreifen eines
Druckproduktes aufweist. Diese Greifelemente können eine vordere Platte und eine hintere
Platte sein, zwischen welchen das Druckprodukt ergriffen wird. Es ist auch eine Vielzahl
von Transporteinheiten vorgesehen, wobei jede Transporteinheit entlang einer Schiene
bewegbar ist und an dem ersten Verbindungselement eines jeweiligen Taschengreifers
lösbar befestigt ist.
Die Verbindungselemente der Taschengreifer sind vorzugsweise Stäbe, von denen einer
von der Transporteinheit ergriffen wird, so dass der Taschengreifer entlang einer Schiene
bewegt werden kann. Vorzugsweise ist die Transporteinheit mit einer Klappenanordnung
versehen, um einen der Stäbe fest ergreifen zu können.
Wenn die Produkte entlang der Schiene bewegt werden sollen, ist das zweite
Verbindungselement frei und nicht von einer Transporteinheit ergriffen. Wenn die
Produkte auf eine andere Schiene übertragen werden sollen, kann das zweite
Verbindungselement von Transporteinheiten ergriffen werden, die sich entlang der zweiten
Schiene bewegen. Das erste Verbindungselement wird dann freigegeben und das Produkt
bewegt sich somit entlang der zweiten Schiene. Das Produkt muss also bei einem
Schienenwechsel nicht wieder ergriffen werden, was die Gefahr der Beschädigung des
Produktes beseitigt oder wesentlich verringert.
Zudem kann das Produkt von den Taschengreifern ergriffen bleiben, während es durch
verschiedene Arbeitsstationen bewegt wird; es besteht also keine Notwendigkeit für ein
erneutes Ergreifen der Produkte. Dadurch, dass das Produkt zwischen zwei Platten fest
ergriffen ist, wird auch verhindert, dass Papierstaub zwischen die Seiten des Produktes
gerät. Ferner kann bei der Verwendung der Taschengreifer die Übertragung der Produkte
unabhängig von Produktgröße oder -form immer am selben Übertragungspunkt auf den
Taschengreifer erfolgen. Dieses schafft Flexibilität beim Transport von Druckprodukten,
indem z. B. große Telefonbücher oder kleine Broschüren am gleichen Übertragungspunkt
auf einem Taschengreifer übergeben werden.
Die vorliegende Erfindung sieht auch ein Verfahren zum Transport von Druckprodukten
vor, bei dem ein Druckprodukte von einem Taschengreifer ergriffen und der
Taschengreifer entlang einer Schiene bewegt wird. Anschließend wird der Taschengreifer
freigegeben, während das Druckprodukt ergriffen bleibt.
Das Verfahren kann ferner das Ergreifen des freigegebenen Taschengreifers und dessen
Bewegung entlang einer zweiten Schiene umfassen.
Die Erfindung wird in der folgenden Beschreibung eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels im Zusammenhang mit den beigefügten, nachstehend aufgeführten
Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Draufsicht von einer Vielzahl von Taschengeifern und
Transporteinheiten, die sich entlang einer Schiene bewegen;
Fig. 2 eine Seitenansicht der Fig. 1;
Fig. 3 eine perspektivische Unteransicht der Taschengreifer und Transporteinheiten, die
sich entlang einer Schiene bewegen;
Fig. 4 eine Seitenansicht einer Transporteinheit;
Fig. 5 eine Darstellung von Details eines Teils eines Taschengreifers;
Fig. 6 eine perspektivische Draufsicht von Taschengreifern, die von einer Schiene auf
die andere übertragen werden;
Fig. 7 eine Draufsicht der Fig. 6; und
Fig. 8 eine perspektivische Draufsicht von individuellen Taschengreifern, die sich
durch eine Aufteil- und Verarbeitungseinheit hindurch bewegen.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt
eine Vielzahl von Taschengreifern 10, die von jeweiligen Transporteinheiten 20 ergriffen
werden. Die Transporteinheiten 20 bewegen sich in einer endlosen Schiene 30, die zur
Beförderung der Transporteinheiten 20 einen Antrieb, insbesondere einen Riemen- oder
Kettenantrieb umfassen kann. Die Transporteinheiten 20 können während des Transports
der Taschengreifer nicht von der Schiene 30 gelöst werden. Die Taschengreifer 10 können
jedoch von den Transporteinheiten 20 gelöst werden.
Jeder Taschengreifer 10 besitzt eine an einem Fuß 21 befestigte Hinterplatte 18 und eine
zurückziehbare Vorderplatte 22. Die Vorderplatte 22 steht unter Federspannung, so dass sie
sich beim Schließen auf die Hinterplatte 20 zu bewegt. Mittels einer
Nocken/Rollenanordnung 23 kann ein gegen die Federkraft wirkender Druck ausgeübt und
somit die Vorderplatte 22 geöffnet werden, d. h. die Vorderplatte 22 von der ortsfesten
Hinterplatte 20 weg bewegt werden. Somit kann eine aktivierende Schiene unter den
Taschengreifer 10 neben der Schiene 30 platziert werden, die gegen die
Rollenanordnung 23 drückt, damit die Taschengreifer 10 geöffnet und die Druckprodukte 1
aufgenommen werden. Mit dem Ende der aktivierenden Schiene entfällt der Druck auf die
Rollenanordnung 23 und die Taschengreifer 10 schließen sich, so dass das Produkt
ergriffen wird.
Fig. 3 ist eine perspektivische Unteransicht der Vielzahl von Taschengreifern 10, die von
individuellen Transporteinheiten 20 entlang der Schiene 30 transportiert werden. Am Fuß
eines jeden Taschengreifers 10 befindet sich eine Rollenanordnung 23, die den
Taschengreifer aktivieren kann, um sich zu öffnen. Ebenfalls am Fuß eines jeden
Taschengreifers 10 befindet sich auf einer Seite ein Verbindungselement 24. Das
Verbindungselement 24 umfasst zwei Seitenplatten und ein vierkantiges Querstück 25.
Jeder Taschengreifer 10 weist auch ein gegenüber dem ersten Verbindungselement 24
angeordnetes zweites Verbindungselement 26 auf. Das zweite Verbindungselement 26
umfasst ebenfalls ein vierkantiges Querstück zwischen zwei Seitenplatten, das von einer
Transporteinheit 20 ergriffen wird, wie in Fig. 3 gezeigt ist.
Fig. 4 zeigt eine Transporteinheit 20, die eine erste Klappe 31 und eine zweite Klappe 32
umfasst, welche jeweils um eine Achse 33 und eine Achse 34 drehbar sind. Um die
Achsen 33 und 34 herum sind Federn vorgesehen, so dass die Klappen 31 und 32
gezwungen werden, sich aufeinander zu zu bewegen, d. h. dass die Klappe 31 gezwungen
wird, sich im Uhrzeigersinn um die Achse 33 herum zu bewegen und die Klappe 32
gezwungen wird, sich im Gegenzeigersinn um die Achse 34 herum zu bewegen. Es sind
Aktivierungsknöpfe 35 und 36 vorgesehen, die durch eine Klappenöffnungsvorrichtung,
gezwungen werden, sich voneinander weg zu bewegen, so dass sich die Klappen 31 und 32
öffnen. Somit können die Klappen 31 und 32 einer jeden Transporteinheit das
Querstück (25) eines Verbindungselements 24 oder 26 eines Taschengreifers 10 ergreifen,
um den Taschengreifer (10) entlang einer Schiene zu transportieren.
Fig. 5 zeigt einen Taschengreifer 10, der einen Buchblock 1 hält. Aus Gründen der
Übersichtlichkeit sind die Verbindungselemente 24 und 26 in Fig. 5 nicht gezeigt. Der
Taschengreifer 10 umfasst eine Vorderplatte 22, die an zwei Stützarmen 41 und 42
befestigt ist. Die Stützarme 41, 42 werden wiederum von zwei Bolzen 43 und 44 gehalten.
Der Bolzen 44 ist in einem Bolzengehäuse drehbar gelagert, das an dem Fuß 21 befestigt
ist. Die Stützarme 41 und 42 sind an deren unterem Ende um den Bolzen 44 drehbar und
jeweils mit Bolzen 45 und 46 verbunden. Der Bolzen 45 ist durch eine Feder mit einem
Schaft verbunden, und zwischen dem Bolzen 46 und dem Schaft ist ebenfalls eine Feder
vorgesehen. Der Schaft ist an einer Rollenstütze angebracht, die auf der einen Seite
Rollen 23 aufweist und auf der anderen Seite um den Fuß 21 herum schwenkbar befestigt
ist. Somit können sich die Rollen 23 von einer Position 23', in der die Vorderplatte 22
offen ist, in eine Position 23", in der die Vorderplatte 22 geschlossen und das
Druckprodukt 1 ergriffen ist, bewegen, wie in Fig. 2 gezeigt ist. Diese Bewegung kann
durch einen Nocken bewirkt werden, der die Rollen in die Position 23" bewegt, in welcher
diese arretiert werden können, d. h. in welcher die Vorderplatte 22 geschlossen bleibt, bis
die Rollen durch einen Nocken zur offenen Position der Vorderplatte 22 zurück bewegt
werden.
Die Rollenstütze dreht sich somit um den Fuß 21, um den Schaft auf die Vorderplatte 22 zu
zu bewegen. Diese Bewegung zwingt die Federn und somit die Bolzen 45 und 46 zur
Drehung der Stützarme 41 und 42 um den Bolzen 44, wobei sich die Vorderplatte 22
schließt und das Produkt 1 ergriffen wird.
Fig. 6 und 7 zeigen eine Vielzahl von Taschengreifern 10, die von einer ersten Schiene 30
zu einer zweiten Schiene 50 transportiert werden. Die Klappen 31, 32 der einzelnen
Transporteinheiten 20 in der Schiene 50 öffnen sich, sobald die Transporteinheiten 20 in
einen Übertragungsbereich 60 eintreten. Wie in den Fig. 6 und 7 gezeigt ist, befinden sich
die Klappen 31 und 32 einer der Transporteinheiten 20 in einem offenen Zustand und sind
im Begriff, ein Verbindungselement 24 zu ergreifen. Das andere Verbindungselement 26
bleibt von einer Transporteinheit in der Schiene 30 ergriffen. Der nächste
Taschengreifer 10A ist somit vorübergehend von den Transporteinheiten in beiden
Schienen 30 und 50 an ihrem ersten und ihrem zweiten Verbindungselement ergriffen.
Dann werden die Klappen der Transporteinheit in der Schiene 30 gelöst, so dass sich die
Taschengreifer 10 nur entlang der Schiene 50 bewegen.
Auf diese Weise kann die Übertragung von Druckprodukten von einer Schiene zur anderen
erfolgen, ohne dass die Druckprodukte freigegeben und erneut ergriffen werden müssen.
Diese Anordnung schützt die Druckprodukte während solcher Übertragungen in
vorteilhafter Weise und gewährleistet einen sicheren Griff.
Fig. 8 zeigt in einer schematischen Übersicht, wie die Taschengreifer der vorliegenden
Erfindung durch eine Verarbeitungsstation 100 mit einer Produktstrom-
Trennvorrichtung 80 und mehreren Bearbeitungseinheiten, wie z. B. Schneideeinheiten 90,
hindurchgeführt werden können. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Schienen und
Übertragungseinrichtungen zum Teil nicht gezeigt. Es wird jedoch deutlich, dass die
Druckprodukte 1 durch die gesamte Verarbeitungsstation geführt werden können, wobei
sie an die jeweils nächste Station durch Übergabe zusammen mit den Taschengreifern
übergeben werden. Auf diese Weise werden die Druckprodukte bei der Übergabe sicher
geführt und müssen nicht freigegeben werden.
1
Druckprodukt
10
,
10
A Taschengreifer
18
Hinterplatte
20
Transporteinheit
21
Fuß
22
Vorderplatte
23
Nocken/Rollenanordnung
24
erstes Verbindungselement
25
vierkantiges Querstück
26
zweites Verbindungselement
30
erste Schiene
31
erste Klappe
32
zweite Klappe
33
Achse der Klappe
31
34
Achse der Klappe
32
35
Aktivierungsknopf
36
Aktivierungsknopf
41
Stützarm
42
Stützarm
43
Bolzen
44
Bolzen
45
Bolzen
46
Bolzen
50
zweite Schiene
60
Übertragungsbereich
80
Produktstrom-Trennvorrichtung
90
Schneideeinheiten
100
Verarbeitungsstation
Claims (19)
1. Vorrichtung zum Transportieren von Druckprodukten (1), mit einer Vielzahl von
individuellen Taschengreifern (10), wobei jeder Taschengreifer (10) ein erstes
Verbindungselement (24) auf einer ersten Seite und ein zweites
Verbindungselement (26) auf einer zweiten Seite und Greifelemente (22, 18) zum
Ergreifen eines Druckproduktes (1) aufweist, und mit einer Vielzahl von
Transporteinheiten (20), wobei jede Transporteinheit (20) entlang einer Schiene (30)
an dem ersten Verbindungselement (24) eines jeweiligen der Vielzahl von
Taschengreifern (10) lösbar befestigt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Greifelemente eine Vorderplatte (22) und eine Hinterplatte (18) aufweisen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das erste Verbindungselement (24) ein Querstück (25) umfasst.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass jede Transporteinheit (20) ein Paar Klappen (31, 32) zum Ergreifen des
Querstücks (25) umfasst.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass jeder Taschengreifer (10) eine Vorrichtung (23) umfasst, um die Vorderplatte (22)
und die Hinterplatte (18) auseinander zu bewegen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass jede Transporteinheit (10) ein Paar von Klappen (31, 32) umfasst.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Klappen (31, 32) zusammen unter Federspannung stehen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass ferner eine zweite Vielzahl von Transporteinheiten (20) vorgesehen ist, die
entlang einer zweiten Schiene (50) bewegbar und an dem zweiten
Verbindungselement (26) eines jeweiligen der Vielzahl von Taschengreifern (10)
lösbar befestigt sind.
9. Verfahren zum Transport von Druckprodukten, welches die folgenden Schritte
umfasst:
Ergreifen eines Druckproduktes durch einen Taschengreifer mit einem ersten Verbindungselement (24) auf einer ersten Seite und einem zweiten Verbindungselement (26) auf einer zweiten Seite und Greifelementen (22, 18) zum Ergreifen eines Druckproduktes (1);
Bewegen des Taschengreifers entlang einer Schiene; und
Freigeben des Taschengreifers, während das Druckprodukt ergriffen bleibt.
Ergreifen eines Druckproduktes durch einen Taschengreifer mit einem ersten Verbindungselement (24) auf einer ersten Seite und einem zweiten Verbindungselement (26) auf einer zweiten Seite und Greifelementen (22, 18) zum Ergreifen eines Druckproduktes (1);
Bewegen des Taschengreifers entlang einer Schiene; und
Freigeben des Taschengreifers, während das Druckprodukt ergriffen bleibt.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
welches ferner den Schritt des Ergreifens des freigegebenen Taschengreifers umfasst.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
gekennzeichnet durch
Ergreifen des Taschengreifers auf einer ersten Seite; und
Ergreifen des freigegebenen Taschengreifers auf einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite.
Ergreifen des Taschengreifers auf einer ersten Seite; und
Ergreifen des freigegebenen Taschengreifers auf einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite.
12. Verfahren nach Anspruch 9,
gekennzeichnet durch
Bewegen einer Vorderplatte weg von einer Hinterplatte eines Taschengreifers.
13. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Taschengreifer von einer sich in der Schiene bewegenden Transporteinheit
bewegt wird, wobei die Transporteinheit die Freigabe des Taschengreifers ausführt.
14. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Taschengreifer von einer sich in der Schiene bewegenden Transporteinheit
ergriffen wird; und dass dann der Taschengreifer von einer weiteren Transporteinheit
ergriffen wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass sich die weitere Transporteinheit in einer zweiten Schiene bewegt.
16. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Taschengreifer mindestens durch eine Verarbeitungsstation hindurch bewegt
wird, während das Druckprodukt in dem Taschengreifer verbleibt.
17. Taschengreifer, mit einer ersten Platte (18), mit einer unter Federspannung stehenden
zweiten Platte (22), die gegen die erste Platte (18) eine Kraft ausübt und dabei geöffnet
werden kann, um ein Druckprodukt aufzunehmen;
ein sich auf einer Seite befindliches erstes Verbindungselement (24) zur Verbindung mit einer Transporteinheit (20); und
ein sich auf einer zweiten Seite befindliches zweites Verbindungselement (26) zur Verbindung mit einer weiteren Transporteinheit.
ein sich auf einer Seite befindliches erstes Verbindungselement (24) zur Verbindung mit einer Transporteinheit (20); und
ein sich auf einer zweiten Seite befindliches zweites Verbindungselement (26) zur Verbindung mit einer weiteren Transporteinheit.
18. Taschengreifer nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
dass das erste und das zweite Verbindungselement (24, 26) jeweils ein Querstück (25)
umfassen.
19. Taschengreifer nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Querstücke vierkantig sind.
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Family Applications Before (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE50010385T Expired - Lifetime DE50010385D1 (de) | 1999-11-24 | 2000-10-31 | Taschen-Transportsystem für Druckprodukte |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: GOSS INTERNATIONAL AMERICAS,INC.(N.D.GES.D.STAATES |
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Representative=s name: RECHTS- UND PATENTANWAELTE REBLE & KLOSE, 68165 MANNHEIM |
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
R016 | Response to examination communication | ||
R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20120501 |