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Die
Erfindung betrifft ein Element zum Halten eines Antriebsmechanismus
für ein
endoskopisches Behandlungsinstrument nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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32 zeigt das distale Ende
einer endoskopischen Biopsiezange, die eines der am häufigsten eingesetzten
endoskopischen Behandlungsinstrumente darstellt. Ein Betätigungsdraht 2 ist
so durch eine flexible Hülle 1 hindurchgeführt, daß er entlang der
Längsachse
vor- und zurückbewegbar
ist. An dem distalen Ende der Hülle 1 ist
ein Halteelement 3 angebracht, an dem ein Paar Zangenelemente
oder Zangenbacken 7 so gehalten sind, daß sie wie
ein Schnabel um einen Gelenkbolzen 5 geöffnet und geschlossen werden
können.
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Eine
zum vorderen Ende hin offene Ausnehmung 3a ist in dem vorderen
Teil des Halteelementes 3 ausgebildet. In der Ausnehmung 3a ist
ein Antriebsmechanismus 10 gehalten, der durch den Betätigungsdraht 2 betätigt wird,
um die Zangenbacken 7 zu öffnen und zu schließen.
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33 zeigt das Halteelement 3,
das eine Komponente des endoskopischen Behandlungsinstrumentes bildet.
Ein hinterer Teil 3A des Halteelementes 3 hat
die Form eines Rohrs, in das die Spitze der Hülle 1 einzuführen ist.
Die Ausnehmung 3A, in welcher der Antriebsmechanismus 10 gehalten
ist, ist einem vorderen Teil 3B des Halteelementes 3 ausgebildet.
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Um
das Halteelement 3 zu fertigen, muss ein stangenförmiges Werkstück mindestens
zwei Schneidvorgängen
unterzogen werden, wobei bei einem Vorgang von hinten gebohrt und
bei dem anderen Vorgang eine Ausnehmung im vorderen Teil ausgebildet
wird. Ferner muss eine Fräsmaschine
eingesetzt werden, was die Kosten für die Fertigung der Komponente
erhöht.
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14 zeigt ein Verbindungsglied 90,
das mit dem distalen Ende des Betätigungsdrahtes 2 verbunden
ist und eine andere Komponente des endoskopischen Behandlungsinstrumentes
darstellt. Das Verbindungsglied 90 hat an seinem einen
Ende ein Anschlussstück 91 und
an seinem anderen Ende ein Haltestück 92. Das Anschlussstück 91 hat
eine Bohrung 93 in Richtung senkrecht zur Längsachse,
die der Verbindung mit dem Antriebsmechanismus 10 dient.
Das Haltestück 92 hat
eine in Längsrichtung verlaufende
Bohrung 94, in die das distale Ende des Betätigungsdrahtes 2 eingeführt und
dort befestigt ist.
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Der
in die Bohrung 94 eingeführte Betätigungsdraht 2 ist über eine
Silberhartlötverbindung oder
in anderer Weise an dem Verbindungsglied 90 befestigt.
Da das Löten
an einer Öffnung 94a der Bohrung 94 erfolgt,
hat das Haltestück 92 ein
Seitenloch 95, durch das der Benutzer visuell überprüfen kann,
ob das Lötmaterial
bis zur tiefsten Stelle der Bohrung 94 geflossen ist. Das
Seitenloch 95 hat auch die Funktion, die Luft entweichen
zu lassen, wenn das Lötmaterial
in die Bohrung 94 fließt.
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Das
Vorsehen des Seitenlochs 95 bringt jedoch ein schwerwiegendes
Problem mit sich. Wird nämlich
während
des Betriebs eine Kraft auf das Verbindungsglied 90 ausgeübt, so konzentriert
sich die mechanische Beanspruchung, d.h. die mechanische Spannung
um das Seitenloch 95 herum, so daß eine erhöhte Wahr scheinlichkeit dafür besteht,
daß das Verbindungsglied 90 in
einem Bereich nahe dem Seitenloch 95 bricht.
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Aus
der Druckschrift
US
5578056 A ist ein für ein
endoskopisches Behandlungsinstrument bestimmtes Element nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt. Dieses Element umfaßt einen U-förmigen Halterahmen,
der eine Ausnehmung definiert, in der ein Gelenkmechanismus sowie
mit diesem gekoppelte Zangenbacken aufgenommen sind. Dieses Element
weist ferner ein ringförmiges
Verbindungsstück
auf, das proximal an den Halterahmen anschließt.
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Zum
Stand der Technik wird ferner auf die Druckschrift JP 05-154095
A verwiesen, in der ein Verbindungsglied beschrieben ist, das einen
in einem endoskopischen Behandlungsinstrument vorgesehenen Mechanismus
mit einem Betätigungsdraht
verbindet. Dieses Verbindungsglied besteht aus eine rohrförmigen Werkstück, dessen
distales Ende abgeplattet ist und ein Anschlußstück für den Mechanismus bildet. Der
proximale Teil des Verbindungsgliedes dient zum Halten des Betätigungsdrahtes.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein Element zum Halten eines Antriebsmechanismus
für ein
endoskopisches Behandlungsinstrument anzugeben, das zu geringen
Kosten gefertigt werden kann.
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Die
Erfindung löst
die vorstehend genannte Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs
1.
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Weiterbildungen
sind in den abhängigen
Patentansprüchen
angegeben.
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Gemäß der Erfindung
ist ein Halteelement vorgesehen, das versehen ist mit einer Ausnehmung zum
Halten eines Antriebsmechanismus, die durch Biegen eines ersten
Streifens eines Metallrohteils in eine U-Form ausgebildet wird,
und einem Anschlussstück
für eine
Hülle,
das dadurch ausgebildet wird, daß ein zweiter Streifen des
Metallrohteils rechtwinklig von dem ersten Streifen weg und anschließend in eine
Ringform gebogen wird. Zur Fertigung des erfindungsgemäßen Halteelementes
sind keine Schneideoperationen auf einer Fräsmaschine oder dergleichen
erforderlich. Das Halteelement kann hauptsächlich durch Pressbear beitung
gefertigt werden. Dadurch können
die Fertigungskosten beträchtlich gesenkt
werden. Außerdem
kann die Herstellung von endoskopischen Wegwerfinstrumenten realisiert werden,
wodurch Infektionen unter den Patienten vermieden werden können.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
ist mit einer U-förmigen
Ausnehmung, in der ein Antriebsmechanismus bewegbar gehalten ist,
und einem ringförmigen
Verbindungsstück
versehen, das mit dem distalen Ende einer Hülle verbunden werden kann.
Ein Metallrohteil mit einem ersten Streifen und einem zu diesem
parallelen Streifen wird so verformt, daß der erste Streifen zur Ausbildung
der den Antriebsmechanismus haltenden Ausnehmung in eine U-Form gebogen
wird, während
der zweite Streifen als Ganzes rechtwinklig von dem ersten Streifen
weg und dann weiter in eine Ringform gebogen wird, um so das Anschlussstück für die Hülle auszubilden.
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Der
zweite Streifen kann aus zwei Teilen bestehen, die mit gegenüberliegenden
Seiten des ersten Streifens verbunden sind. Ist der erste Streifen
so ausgebildet, daß er
dicker als die anderen Abschnitte des Rohteils ist, so hat die zum
Halten des Antriebsmechanismus bestimmte Ausnehmung eine ausreichende
mechanische Festigkeit.
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Das
Verbindungsstück
für die
Hülle kann
aus zwei Teilen bestehen, die miteinander zu einem einzigen Ring
verbunden sind. Die Verbindungsteile des Verbindungsstücks können ineinandergreifende
Abschnitte haben, die ein Voneinanderabgleiten der Verbindungsteile
in Umfangsrichtung verhindern.
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Die
Endflächen
der Verbindungsteile des für die
Hülle bestimmten
Verbindungsstücks
können mehrere
geneigte Flächen
haben, die einander derart unter einem Winkel kontaktieren, daß ein Verbindungsteil
in radialer Richtung unter dem anderen Verbindungsteil liegt und
ein Bereich, wo der eine Verbindungsteil unter dem anderen Verbindungsteil
liegt, mit einem Bereich abwechselt, wo der eine Verbindungsteil über dem
anderen Verbindungsteil liegt.
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Die
Erfindung wird im folgenden an Hand der Figuren näher erläutert. Darin
zeigen:
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1 eine
Draufsicht mit verschiedenen Schnitten durch das distale Ende einer
endoskopischen Biopsiezange im geschlossenen Zustand gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel,
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2 eine
Seitenansicht mit verschiedenen Schnitten durch das distale Ende
der geschlossenen Biopsiezange gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
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3 eine
Seitenansicht mit verschiedenen Schnitten durch das distale Ende
der geöffneten
Biopsiezange gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel,
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4 eine
perspektivische Darstellung eines Elementes, das in dem ersten Ausführungsbeispiel
der Biopsiezange eine einstückige
Kombination aus Zangenbacke und Antriebshebel ist,
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5 den
Schnitt V-V nach 4, der den Grenzbereich zwischen
Zangenbacke und Antriebshebel in dem ersten Ausführungsbeispiel der Biopsiezange
zeigt,
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6 eine
perspektivische Darstellung eines Verbindungsgliedes gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel,
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7 eine
perspektivische Darstellung eines rohrförmigen Werkstücks gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
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8 eine
perspektivische Darstellung des noch nicht fertig bearbeiteten Verbindungsgliedes gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel,
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9 eine
Draufsicht, die in Schnittdarstellung den Verfahrensschritt zeigt,
in dem ein Betätigungsdraht
an dem Verbindungsglied gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
befestigt wird,
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10 eine
perspektivische Darstellung eines rohrförmigen Werkstücks gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel,
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11 eine
perspektivische Darstellung eines Verbindungsgliedes gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel,
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12 den
Schnitt XII-XII nach 11,
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13 den
Schnitt XIII-XIII nach 11,
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14 eine
Seitenansicht, die im Schnitt einen Betätigungsdraht zeigt, wie er
mit einem in der endoskopischen Biopsiezange nach 20 verwendeten
Verbindungsglied verbunden ist,
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15 eine
Draufsicht mit verschiedenen Schnitten des distalen Endes einer
endoskopischen Biopsiezange im geschlossenen Zustand gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel,
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16 eine
Seitenansicht mit verschiedenen Schnitten des distalen Endes der
geschlossenen Biopsiezange nach 15,
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17 eine
Seitenansicht, die teilweise geschnitten das distale Ende der Biopsiezange
nach 15 im geöffneten
Zustand zeigt,
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18 eine
perspektivische Darstellung eines Halteelementes der Biopsiezange
nach 15,
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19 das
Halteelement im noch ungebogenen Zustand,
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20 die
Vorderansicht der Verbindungsteile des Halteelementes,
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21 den
Schnitt XXI-XXI nach 20,
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22 den
Schnitt XXII-XXII nach 20,
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23 eine
erste Abwandlung der Verbindungsteile des Halteelementes in der
Vorderansicht,
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24 eine
zweite Abwandlung der Verbindungsteile des Halteelementes in der
Vorderansicht,
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25 den
Schnitt XXV-XXV nach 24,
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26 eine
dritte Abwandlung der Verbindungsteile des Halteelementes in der
Vorderansicht,
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27 den
Schnitt XXVII-XXVII nach 26,
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28 eine
vierte Abwandlung der Verbindungsteile des Halteelementes in teilweise
geschnittener Seitenansicht,
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29 eine
fünfte
Abwandlung der Verbindungsteile des Halteelementes in teilweise
geschnittener Vorderansicht,
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30 eine
sechste Abwandlung der Verbindungsteile des Halteelementes in der
Draufsicht,
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31 die
Verbindungskonstruktion, angewendet auf einen Verbindungsring im
gebogenen Teil eines Endoskops, in perspektivischer Darstellung,
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32 das
distale Ende der Biopsiezange mit dem Verbindungsglied nach 14 in
teilweise geschnittener Seitenansicht, und
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33 eine
perspektivische Darstellung eines in der Biopsiezange nach 32 verwendeten Halteelementes.
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Im
folgenden werden Ausführungsbeispiele unter
Bezugnahme auf die Figuren erläutert.
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1 zeigt
in einer teilweise geschnittenen Draufsicht das distale Ende einer
endoskopischen Biopsiezange gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel. 2 zeigt
dasselbe distale Ende in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht.
Aus Platzgründen
sind in den 1 und 2 jeweils
verschiedene Schnitte gezeigt.
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Eine
in einen nicht gezeigten Instrumentenkanal eines Endoskops einführbare und
aus diesem entfernbare flexible Hülle 1 ist als Spiralrohr
ausgebildet, die aus einem Metalldraht, typischerweise einem Edelstahldraht,
besteht, der in enge Windungen vorgegebenen Durchmessers gewunden
ist.
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Die
Hülle 1 kann
auch anders aufgebaut sein. So kann beispielsweise des Spiralrohr
mit einem flexiblen Rohr überzogen
sein und so die Hülle 1 bilden.
Die Hülle 1 hat
eine Länge
von etwa 1 bis 2,5 m und einen Durchmesser von etwa 1,5 bis 3 mm.
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Ein
Betätigungsdraht 2 verläuft über die
gesamte Länge
durch die Hülle 1 derart,
daß er
durch Betätigen
eines mit dem Basisende, d.h. dem proximalen Ende der Hülle 1 verbundenen,
nicht gezeigten Betätigungsteils
entlang der Längsachse
vor- und zurückbewegt
werden kann.
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Mit
dem distalen Ende der Hülle 1 ist
ein Halteelement 3 fest verbunden. Das Halteelement 3 hat ein
ringförmiges
Verbindungsstück 31,
das dem Anschluss an das distale Ende der Hülle 1 dient, und einen
U-förmigen
Halterahmen 32, der mit dem Vorderteil des ringförmigen Verbindungsstücks 31 verbunden
ist.
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In
dem betrachteten Ausführungsbeispiel
ist das ringförmige
Verbindungsstück 31 ein
kappenförmiges
Element, das in seiner Fläche
eine spiralförmige
Rille hat, die über
das distale Ende der Hülle 1 geschraubt
werden kann. Der Halterahmen 32 wird ausgebildet, indem
ein Werkstück-Flach-
oder Blattmaterial in U-Form gebogen wird, wobei sein offenes Ende nach
vorne gewandt und sein hinteres Ende an dem ringförmigen Verbindungsstück 31 befestigt
ist. Eine Bohrung, durch die ein später beschriebenes Verbindungsglied 12 lose
zu führen
ist, ist längs
der Mittelachse des Bereichs ausgebildet, in dem das ringförmige Verbindungsstück 31 an
dem Halterahmen 32 befestigt ist.
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Das
Halteelement 3 hat eine Aufnahmebohrung 4, die
durch einen Abschnitt nahe dem distalen Ende des Halteelementes 3,
d.h. dem distalen Ende des Halterahmens 32, senkrecht zur
Längsachse
gebohrt ist. Durch die Bohrung 4 ist ein Gelenkbolzen 5 geführt und
an seinen beiden Enden gequetscht.
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Zwei
Sätze von
Elementen, die jeweils eine einstückige Anordnung aus Zangenbacke 7 und
Antriebshebel 8 bilden, sind schwenkbar an dem Gelenkbolzen 5 gehalten.
Zwei Zangenbacken 7 stehen mit einander zugewandten Öffnungen
vom distalen Ende des Halteelementes 3 ab.
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Die
Antriebshebel 8 sind bewegbar in einer Ausnehmung 32a in
dem U-förmigen
Halterahmen 32 untergebracht. Der Gelenkbolzen 5,
der an seinen beiden Enden an dem Halteelement 3 gehalten
ist, ist durch in den Antriebshebeln 8 ausgebildete Bolzenlöcher 11 geführt. Schwenken
die Antriebshebel 8 um den Gelenkbolzen 5, so
werden die Zangenbacken 7 einstückig mit den Antriebshebeln 8 gleichsam
einem Schnabel geöffnet
und geschlossen. 3 zeigt die Zangenbacken 7 im
geöffneten
Zustand.
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Die
Zangenbacken 7 und die Antriebshebel 8 werden
aus einem einzigen Blattmaterial aus Edelstahl gefertigt, und zwar
durch Pressen. 4 zeigt die einstückige Kombination
aus Zangenbacke 7 und Antriebshebel 8 in perspektivischer
Darstellung. Eine Draufsicht dieser Kombination ist teilweise geschnitten
in 1 gezeigt.
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Die
Kombination aus Zangenbacke 7 und Antriebshebel 8 hat
etwa die Form eines Löffels
mit einem kurzen Griff. Die Zangenbacke 7 ist ein halbovales
Element mit einer Öffnung 7a in
ihrer Unterseite und einer entlang der Kante der Backenöffnung ausgebildeten
Schneide.
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Der
Grenzabschnitt 9 zwischen der Zangenbacke 7 und
dem Antriebshebel 8 hat einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt,
wie in 5 dargestellt ist, die den Schnitt V-V nach 4 zeigt.
Anschließend
an den Grenzabschnitt 9 hat der Antriebshebel 8 ebenfalls
einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt.
Der anschließende
Teil mit seinem im wesentlichen U-förmigen Querschnitt hat eine
hohe Festigkeit, da sein Boden als Seitenkräften entgegenwirkender Träger, d.h.
als Verstärkung
arbeitet.
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Das
distale Ende des Verbindungsgliedes 12, das fest mit dem
distalen Ende des Betätigungsdrahtes 2 verbunden
ist, ist innerhalb der in dem Haltelement 3 vorgesehenen
Ausnehmung 32a angeordnet. Zwei auf entgegengesetzten Seiten
des distalen Endes des Verbindungsgliedes 12 angeordnete Gelenkplatten 13 sind über eine
Niete 14 mit dem Verbindungsglied 12 in einem
Bereich nahe dessen distalem Ende schwenkbar verbunden.
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Die
Niete 14 ist locker und drehbar durch ein in dem Verbindungsglied 12 ausgebildetes
Loch 15 geführt,
und ihre beiden entgegengesetzten Enden sind in Löchern 16,
die in den beiden Gelenkplatten 13 vorgesehen sind, gehalten
und gequetscht.
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Hohlräume 8b,
die in dem im wesentlichen U-förmigen
Antriebshebel 8 vorgesehen sind, stellen parallel verlaufende
Ausnehmungen bereit, die senkrecht zur Längsachse des Gelenkbolzens 5 ausgebildet
sind. Das andere Ende der jeweiligen Gelenkplatte 13 ist
in die ihr zugeordnete Ausnehmung 8b eingeführt, und
die Gelenkplatten 13 sind schwenkbar mit den Antriebshebeln 8 über Nieten 18 (stiftförmige Elemente)
verbunden, die jeweils an ihren beiden Enden von dem ihnen zugeordneten
Antriebshebel 8 gehalten werden.
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Die
beiden Nieten 18 sind drehbar und locker durch in den Gelenkplatten 13 ausgebildete
Bohrungen 19 geführt,
wobei jede Niete an ihren beiden Enden durch ein Loch 20 gehalten
ist, das in dem zugeordneten Antriebshebel 8 ausge bildet
ist. In dem Boden in der Unterseite des jeweiligen Antriebshebels 8 ist
eine Öffnung 8a ausgebildet,
die den Durchtritt der dem jeweiligen Antriebshebel zugeordneten
Gelenkplatte 13 ermöglicht.
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Das
Verbindungsglied 12, die beiden Gelenkplatten 13 und
die Antriebshebel 8 bilden so einen Gelenkmechanismus in
Form eines Pantografen. Betätigt
der Benutzer den Betätigungsdraht 2 in der
Weise, daß letzterer
vor- und zurückbewegt
wird, so wird das Verbindungsglied 12 entsprechend vor- und
zurückbewegt,
so daß die
Antriebshebel 8 über die
Gelenkplatten 13 um den Gelenkbolzen 5 geschwenkt
und so die Zangenbacken 7 gleichsam einem Schnabel geöffnet und
geschlossen werden.
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Das
in der endoskopischen Biopsiezange vorgesehene, wie oben erläutert aufgebaute
Verbindungsglied 12 wird aus einem rohrförmigen Werkstück gefertigt,
wie aus den Schnittdarstellungen in den 1, 2,
und 3 und insbesondere aus 6 hervorgeht,
die das äußere Erscheinungsbild des
Verbindungsgliedes 12 angibt.
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7 zeigt
rohrförmige
Werkstücke 12' und 12'', aus denen ebenfalls das Verbindungsglied 12 gefertigt
werden kann. Das Werkstück 12' ist ein nahtloses
Edelstahlrohr, das im vorderen Teil einen größeren Durchmesser als im hinteren
Teil hat. Das Werkstück 12'' ist ebenfalls ein nahtloses Edelstahlrohr,
hat jedoch über
seine gesamte Länge
den gleichen Durchmesser.
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Um
aus dem Werkstück 12' oder 12'' das Verbindungsglied 12 zu
fertigen, wird der vordere Teil des Werkstücks von beiden Seiten aus so
gepresst, daß sich
in der Mitte, durch die die Längsachse
verläuft,
ein abgeplatteter Teil 121 ausbildet. Der abgeplattete
Teil 121 dient dabei als Verbindungsstück für den Mechanismus. In dem abgeplatteten
Teil 121 ist ein Loch 15 ausgebildet, das dem
Anschluss an die Gelenkplatten 13 dient. Zwischen den Innenflächen des
abgeplatteten Teils 121 ist ein Schlitz 123 in Form
einer sehr schmalen Lücke
ausgebildet.
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Die
vorderen Ecken des abgeplatteten Teils sind abgerundet, so daß sich das
in 6 gezeigte, allgemein mit 12 bezeichnete
Verbindungsglied ergibt. Wie 6 zeigt,
hat das Verbindungsglied 12 an einem Ende den abgeplatteten
Teil, der das Verbindungsstück 121 für die Verbindung
mit den Gelenkplatten 13 bildet, sowie den verbleibenden
rohrförmigen
Teil, der ein Halteelement 122 für die Verbindung mit dem Betätigungsdraht 2 bildet.
Nahezu alle Schritte der Fertigung des Verbindungsgliedes 12 können durch
Pressen erfolgen, was nur mit geringen Kosten verbunden ist.
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9 zeigt
das Verbindungsglied 12, in das der Betätigungsdraht 2 eingeführt und
dort befestigt ist. Der in die Bohrung 124 des Verbindungsstücks 122 eingeführte Betätigungsdraht 2 ist über eine
Silberhartlötverbindung
oder in anderer Weise an dem Verbindungsglied 12 befestigt.
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Während das
Hartlöten
an der Öffnung 124a der
Bohrung 124 durchgeführt
wird, tritt die Luft in der Bohrung 124 durch den Schlitz 123 nach
außen.
Beginnt das Hartlötmaterial
aus dem Schlitz 123 zu fließen, so kann sich der Benutzer
sicher sein, daß die Bohrung 124 mit
dem Hartlötmaterial
gefüllt
ist.
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Das
so konstruierte Verbindungsglied 12 hat kein Seitenloch
oder andere in dem Verbindungsstück 122 ausgebildete
Einschnitte, so daß auch
keine Bereiche vorhanden sind, in denen sich die durch eine äußere Kraft
verursachte mechanische Beanspruchung, d.h. Spannung konzentriert.
Damit kann verhindert werden, daß das Verbindungsglied 12 leicht
bricht.
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In
einem in 10 dargestellten Ausführungsbeispiel
wird ein Werkstück-Blattmaterial in eine
Rohrform gebogen, und die resultierende Verbindungsstelle oder Fuge 120 bleibt
ungeschlossen, wodurch sich die Rohrleitung 12' (oder 12'') ausbildet.
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11 zeigt
das Verbindungsglied 12, das aus einer der beiden in 10 gezeigten
Rohrleitungen gefertigt worden ist. Die 12 und 13 zeigen
die Schnitte XII-XII
bzw. XIII-XIII nach 11. Während des Hartlötens findet
die Luft durch die offene Fuge 120 einen effizienten Weg
nach außen.
Da jedoch die Fuge 120 durch das Hartlöten schließlich geschlossen wird, ergeben
sich bei dem Verbindungsglied 12 keine Probleme im Hinblick
auf die Festigkeit.
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Die
erfindungsgemäße Lehre
kann nicht nur auf Zangen, sondern auch auf verschiedene andere endoskopische
Behandlungsinstrumente angewendet werden.
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Die 15, 16 und 17 zeigen
das distale Ende einer endoskopischen Biopsiezange gemäß einem
erfindungsgemäßen dritten
Ausführungsbeispiel.
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Ein
Halteelement 103, das in der Biopsiezange nach den 15, 16 und 17 eingesetzt wird,
ist in 18 und im noch nicht gebogenen,
d.h. im planen Zustand in 19 dargestellt.
Das Halteelement 103 enthält ein ringförmiges Verbindungsstück 131,
das an das distale Ende der Hülle 1 anschließbar ist,
und eine zum Halten des Antriebsmechanismus bestimmte Ausnehmung 132a,
die derart in eine U-Form gebracht ist, daß ein am distalen Ende des
Behandlungsinstrumentes vorgesehener Antriebsmechanismus (z.B. Antriebshebel 8 und
Gelenkplatten 13) bewegbar gehalten werden kann. Das Verbindungsstück 131 und
die Ausnehmung 132a werden ausgebildet, indem ein einzelnes
Blattmaterialstück
aus Metall (Metallblech) entsprechend gebogen wird. Das Halteelement 103 wird
weiter unten im Detail erläutert.
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Der
Grenzabschnitt zwischen dem Verbindungsstück 131 und der zum
Halten des Antriebsmechanismus bestimmten Ausnehmung 132a hat
eine Bohrung 139, durch die ein Verbindungsglied 112 längs der
Mittelachse des Halteelementes 103 lose geführt ist.
In diesem Ausführungsbeispiel
wird das Verbindungsglied 112 verwendet, das in seinem
Aufbau dem in den 14 und 32 gezeigten
Verbindungsglied 90 ähnelt.
Vorzugsweise wird dieses Verbindungsglied jedoch durch das Verbindungsglied 12 ersetzt,
das vorstehend unter Bezugnahme auf das erste und das zweite Ausführungsbeispiel
beschrieben worden ist.
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Die
Gelenkplatten 13 sind in den in den Antriebshebeln 8 ausgebildeten,
parallel verlaufenden Ausnehmungen 8b angeordnet und befinden
sich in Anlage mit den Nieten 18, die jeweils an ihren
entgegengesetzten Enden in dem ihnen zugeordneten Antriebshebel 8 aufgenommen
sind. Die Gelenkplatten 13 und die Antriebshebel 8 arbeiten
so regelmäßig und
glatt, ohne daß sie
an den Verbindungspunkten schräg
verlaufen oder verkanten, wodurch sich die Zangenbacken 7 formschlüssig öffnen und
schließen lassen.
Im Gebrauch kann so in einem lebenden Körper Schleimhautgewebe fest
zwischen den beiden Zangenbacken 7 gehalten und herausgerissen
werden, um es in den Zangenbacken 7 aufzunehmen.
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Wie
in 19 gezeigt, hat ein Metallblattmaterial, aus dem
das Halteelement 103 zu fertigen ist, einen langgestreckten
ersten Streifen 132' und
ein Paar zweiter Streifen 131', die über Verbindungsabschnitte 133 mit
den gegenüberliegenden
Seiten des ersten Streifens 132' verbunden sind. Die zweiten Streifen 131' sind parallel
zu dem ersten Streifen 132'.
Jeder Verbindungsabschnitt 133 ist rechtwinklig an der
Mitte des ersten und der zweiten Streifen angeordnet, so daß sich ein
einziges Rohteil ergibt. Mit dem Bezugszeichen 139 ist
das Loch, durch das das Verbindungsglied 112 tritt, und
mit dem Bezugszeichen 4 ein Loch zur Aufnahme des Gelenkbolzens bezeichnet.
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Die
Ausnehmung 132a zum Halten des Antriebsmechanismus wird
ausgebildet, indem der erste Streifen 132' in eine U-Form gebogen wird. Zum Ausbilden
des Verbindungsstücks 131 werden
die zweiten Streifen 131' sowie
die Verbindungsabschnitte 133 rechtwinklig von dem ersten
Streifen 132' weggebogen,
worauf die zweiten Streifen 131 alleine weiter in eine
ringförmige
Form gebogen werden.
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Der
erste Streifen 132' ist
so ausgebildet, daß er
dicker als die übrigen
Abschnitte des Rohteils ist, typischerweise doppelt so dick. Auf
diese Weise ist die mechani sche Festigkeit gewährleistet. Einen solchen Unterschied
in der Dicke kann man durch Pressen erreichen. Anstelle der beiden
auf gegenüberliegenden
Seiten des ersten Streifens 132' angeordneten zweiten Streifen 131', kann man auch
einen länglichen
zweiten Streifen auf nur einer Seite des ersten Streifens vorsehen.
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In
dem betrachteten Ausführungsbeispiel
haben die zweiten Streifen 131' jeweils eine Länge, die gerade dem halben
Umfang des ringförmigen
Verbindungsstücks 131 entspricht.
Die beiden zweiten Streifen 131' werden zu Halbkreisen gebogen
und zu einem durchgehenden Ring verbunden, um so das Verbindungsstück 131 auszubilden.
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Die
Verbindungsteile der zweiten Streifen 131' haben ineinandergreifende Abschnitte,
die so geformt sind, daß die
Verbindungsteile in Umfangsrichtung nicht voneinander abgleiten.
In dem betrachteten Ausführungsbeispiel
sind die ineinandergreifenden Abschnitte zum einen als trapezförmige Vorsprünge 134 und
zum anderen als Ausschnitte 135 ausgebildet, deren Form
identisch der der Vorsprünge 134 ist
und die genau in letztere hineinpassen.
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Infolge
der eben erläuterten
Ausgestaltung wird die Ringform des Verbindungsstücks 131 selbst dann
nicht verzogen, wenn auf letzteres eine starke Kraft in Umfangsrichtung
wirkt. Sind die Vorsprünge 134 in
die Ausschnitte 135 eingepasst und die Verbindungen miteinander
verschweißt
oder in anderer Weise aneinander befestigt, so wird das Verbindungsstück 131 auch
nicht in radialer Richtung verzogen.
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Zur
Fertigung des Halteelementes 103 sind deshalb keine Schneideoperationen
auf einer Fräsmaschine
oder dergleichen erforderlich. Vielmehr kann das Halteelement 103 größtenteils
durch Pressbearbeitung gefertigt werden, was zu einer erheblichen
Senkung der Fertigungskosten führt.
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Der 20 sowie
den 21 und 22, welche
die Schnitte XXI-XXI und XII-XXII nach 20 darstellen,
ist folgendes zu entnehmen: Sind die Endflächen der Verbindungsteile des
Verbindungsstücks 131 teilweise
in Form von mehreren geneigten Flächen ausgebildet, die einander
derart unter einem Winkel kontaktieren, daß ein Verbindungsteil in radialer
Richtung unter dem anderen Verbindungsteil liegt und ein Bereich,
wo der eine Verbindungsteil unter dem anderen Verbindungsteil liegt, mit
einem Bereich abwechselt, wo der eine Verbindungsteil über dem
anderen Verbindungsteil liegt, so drückt die oben liegende Lage
des einen Verbindungsteils die unten liegende Lage des anderen Verbindungsteils
nach unten, während
die oben liegenden Lage des anderen Verbindungsteils die unten liegenden
Lage des einen Verbindungsteils nach unten drücken. Auf diese Weise wird
ein radiales Verziehen des Verbindungsstücks 131 verhindert,
wenn die Vorsprünge 134 und
die Ausschnitte 135 nicht miteinander verschweißt oder
in anderer Weise aneinander befestigt sind. Die geneigten Flächen können durch Pressen
ausgebildet werden. Sie können
aber auch in anderer Weise, beispielsweise durch Ätzen ausgebildet
werden.
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Die
ineinandergreifenden Abschnitte 134 und 135 können auch
rechteckige Form haben, wie in 23 dargestellt
ist. Sind die Endflächen
dieser Abschnitte ähnlich
denen in 20 geneigt, so dienen sie zwar
nicht als Antischlupfmittel, können
jedoch ein radiales Verziehen des Anschlussstücks 31 verhindern.
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Wie
in 24 und in 25, die
den Schnitt XXV-XXV nach 24 zeigt,
oder in 26 und in 27,
die den Schnitt XXVII-XXVII nach 26 zeigt,
dargestellt ist, können
ineinandergreifende, rechteckige Vorsprünge und Vertiefungen in der
Weise geformt sein, daß ihre
Umfangspassflächen ähnlich denen
in 20 geneigt sind. Auch hier dienen sie nicht als
Antischlupfmittel, können
jedoch ein radiales Verziehen des Verbindungsstücks 31 verhindern.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist das Verbindungsstück 131 als Kappe mit
spiralförmiger
Rille ausgebildet, die auf die Hülle 1 geschraubt
werden kann, wie in 28 gezeigt ist. Das Verbindungsstück 131 kann
alternativ in Form eines unterbrochenen Rings (unterbrochene Ringteile) ausgebildet
sein, wie in 29 gezeigt ist. Das Verbindungsstück 131 hat
dabei mehrere Ab schnitte, die in Umfangsrichtung in vorbestimmten
Abständen voneinander
angeordnet sind. Das Verbindungsstück 131 kann auch so
geformt sein, daß es
in die Hülle 1 eingeführt werden
kann, wie in 30 gezeigt ist.
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Die
erfindungsgemäße Lehre
kann nicht nur auf Biopsiezangen, sondern auch auf verschiedene andere
endoskopische Behandlungsinstrumente angewendet werden. So kann
die erfindungsgemäße Verbindungskonstruktion
auf Ringteile eines Endoskops angewendet werden, z. B. einen Verbindungsring 300,
der einen gebogenen Abschnitt des Endoskops bildet.