DE10047450A1 - Erzeugnis mit einem Sicherheitselement - Google Patents

Erzeugnis mit einem Sicherheitselement

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere ein Verfahren zur Herstellung eines gegen Fälschungen gesicherten Erzeugnisses, d. h. eines Sicherheitserzeugnisses. DOLLAR A Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitserzeugnisses mit hohem Schutz gegen Fälschung bzw. Verfälschung ist dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Schritt ein nicht personalisierter und/oder individualisierter Träger mit einem nicht personalisierten und/oder nicht individualisierten Sicherheitselement (100) versehen, der nicht personalisierte und/oder nicht individualisierte Träger und das nicht personalisierte und/oder nicht individualisierte Sicherheitselement (100) in einem zweiten Schritt und/oder in weiteren Schritten personalisiert und/oder individualisiert wird, eine im Sicherheitselement (100) optisch wirksame Struktur (101) mindestens zwei, insbesondere visuell sichtbare, unterschiedliche optische Eindrücke, insbesondere Farbeindrücke, erzeugt, wobei mindestens einer der Farbeindrücke (106, 107) nur innerhalb eines bestimmten Winkelbereichs, in bezug auf eine Senkrechte zur Oberfläche des Sicherheitselements, erscheint, und eine im Sicherheitselement (100) vorgesehene personalisierbare und/oder individualisierbare Schicht (102) und/oder eine im Sicherheitselement (100) vorgesehene personalisierte und/oder eine individualisierte Schicht eine Personalisierungs- und/oder Individualisierungsinformation zeigt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement, ein Sicherheitserzeugnis, ein Verfah­ ren zu deren Personalisierung und/oder deren Individualisierung sowie eine Vor­ richtung zu deren Herstellung und eine Vorrichtung zu deren Personalisierung nach dem Oberbegriff des betreffenden unabhängigen Anspruchs.
Für die Personalisierung von Datenträgern, wie z. B. Ausweiskarten oder ID-Karten, ist die Laserbeschriftung, d. h. eine Schwärzung durch Laserstrahlung, der Oberflä­ che des Datenträgers bzw. des Kartenkörpers ein etabliertes und wegen des hohen Fälschungsschutzes vielfach eingesetztes Verfahren.
Zur Verbesserung des Fälschungsschutzes wird in den Patentanmeldungen DE 42 43 987 A1 und EP 0 219 011 A2 eine personalisierende Laserbeschriftung bzw. Schwärzung durch Laserstrahlung von mindestens zwei übereinander angeordneten Schichten eines Datenträgers vorgeschlagen. Bei dieser Form der Laserbeschrif­ tung wird eine Sicherheitsinformation in Form eines Bildes oder Textes auf zwei o­ der mehr Ebenen verteilt.
An in solcher Art hergestellten Personalisierungsinformationen ist von Nachteil, dass diese nicht ohne weiteres von einem simplen, verfälschenden Aufdruck einer ande­ ren Personalisierungsinformation in ebenfalls schwarzer Farbe unterscheidbar sind.
Eine andere Variante zur Erhöhung des Fälschungsschutzes ist aus der EP 0 105 099 A1 bekannt. In dieser europäischen Offenlegungsschrift wird vorgeschlagen, ein einheitliches optisch variables Element auf jedem der damit zu sichernden Wertdo­ kumente vorzusehen. Bei dem optisch variablen Element handelt es sich um eine Beugungsstruktur bzw. um ein Beugungsgitter. Beim Kippen oder Drehen erscheint es dem Betrachter, als bewege sich ein vorgegebenes Muster quasi-kontinuierlich über das Element hinweg. Die Herstellung eines solchen Elements und dessen Ein­ bringen in das Wertdokument ist aufwendig und damit teuer. Die Personalisierung bzw. Individualisierung eines solchen Elements zur Verbesserung des Fälschungs­ schutzes ist zwar wünschenswert, scheitert jedoch an den hohen Herstellungskos­ ten, insbesondere bei einem zu schützenden Massenartikel.
Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitselement mit hohem Schutz gegen Fälschung bzw. Verfälschung bereitzustellen.
Die Aufgabe wird durch die in den unabhängigen Patentansprüchen angegebenen Merkmale jeweils gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den ab­ hängigen Ansprüchen angegeben.
Ein erster wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht in der Schaffung eines gegen Fälschung und/oder Verfälschung gesicherten Elements, d. h. eines Sicherheitsele­ ments, das mindestens zwei übereinander angeordnete Schichten unterschiedlicher Farbe aufweist. Indem jede der Schichten mit einem Teil einer Personalisierungs- und/oder individualisierenden Information versehen wird, ergibt sich eine auf zwei oder mehr Ebenen verteilte, mehrfarbige Personalisierungsinformation und/oder in­ dividualisierende Information, die ohne Hilfsmittel durch Kippen oder Drehen des Sicherheitselements bzw. eines mit dem Sicherheitselement versehenen Sicher­ heitserzeugnisses von einem simplen, entsprechend farbigen Aufdruck unterscheid­ bar ist.
Ein zweiter wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, jede der mindestens zwei übereinander liegenden Schichten derart auszugestalten, dass diese partiell bzw. stellenweise jeweils in ihrer Farbe veränderlich sind. Dies ermöglicht die Her­ stellung einer Vielzahl von erfindungsgemäßen Sicherheitselementen bzw. von Si­ cherheitserzeugnissen in einem Massenprozess, die hierbei jeweils mit einem erfin­ dungsgemäßen Sicherheitselement versehen werden. Nachfolgend kann dann je­ des erfindungsgemäße Sicherheitselement und/oder Sicherheitserzeugnis, das ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement aufweist, in einem separaten, späteren Schritt personalisiert bzw. individualisiert werden. Dies erlaubt sowohl die kosten­ günstige Herstellung als auch die kostengünstige Personalisierung eines Sicher­ heitselements bzw. Sicherheitserzeugnisses mit einer hohen Sicherheit gegen Fäl­ schung bzw. Verfälschung. Dessen Echtheit ist zudem einfach und schnell visuell überprüfbar.
Ein dritter wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, die Personalisierungs­ information bzw. die individualisierende Information durch Bildpunkte zu bilden. Be­ vorzugt ist jeder Bildpunkt mindestens aus einem ersten farbigen Bereich einer ers­ ten Schicht der in ihrer Farbe veränderlichen Schichten und einem zweiten farbigen Bereich einer zweiten Schicht der in ihrer Farbe veränderlichen Schichten gebildet. Diese Bereiche werden erfindungsgemäß bevorzugt derart höhenversetzt überein­ ander angeordnet, dass der zweite farbige Bereich der zweiten Schicht der in ihrer Farbe veränderlichen Schichten den ersten farbigen Bereich der ersten Schicht der in ihrer Farbe veränderlichen Schichten in einer (senkrechten) Draufsicht auf die farbigen Bereiche ganz oder teilweise abdeckt. Vorzugsweise weisen der erste und der zweite farbige Bereich weitgehend dieselben Abmessungen auf und sind ledig­ lich höhenversetzt zueinander, weitgehend aber nicht lateral versetzt zueinander, angeordnet. Hieran ist von Vorteil, dass jeder der Bildpunkte beim Kippen oder Dre­ hen des Sicherheitselements bzw. Sicherheitserzeugnisses einen gut sichtbaren Kippeffekt bzw. Farbumschlag als Sicherheitsmerkal zeigt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, ist jeweils zwischen den in ihrer Farbe veränderlichen Schichten eine weitgehend transparente Schicht bzw. Folie vorgesehen, wobei sich durch die Wahl der Dicke der Schicht bzw. Folie der Abstand zwischen den in ihrer Farbe veränderlichen Schichten einstellen lässt.
Durch eine geeignete Wahl des Abstandes zwischen den in ihrer Farbe veränderli­ chen Schichten, lässt sich der Kippeffekt bzw. Farbumschlag in der gewünschten Form einstellen.
Ein vierter wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, die in ihrer Farbe ver­ änderbaren Schichten derart zu gestalten, dass diese mittels Laserstrahlung partiell bzw. stellenweise in ihrer Farbe veränderbar sind und durch eine solche Farbverän­ derung eine Personalisierungsinformation und/oder individualisierende Information herzustellen. Sowohl der Datenträger, der ein erfindungsgemäßes Sicherheitsele­ ment aufweist, als auch das erfindungsgemäße Sicherheitselement selbst können mittels Laserstrahlung personalisiert bzw. individualisiert werden. Dazu bedarf es lediglich einer Personalisierungsvorrichtung, die eine geeignete Laserstrahlung bzw. geeignete Laserstrahlungen bereitstellt und die Laserstrahlung zur Herstellung der Personalisierungsinformation über den Datenträger und das Sicherheitselement führt.
Hierzu wird es in der Regel erforderlich sein, die Laserstrahlung jeweils auf das Material des Datenträgers, wie beispielsweise das Material des Kartenkörpers, und auf die in ihrer Farbe veränderbaren Schichten abzustimmen. Abzustimmen sind insbesondere die Wellenlänge oder der Wellenlängenbereich und/oder die Intensität bzw. Strahlungsleistung der Laserstrahlung.
Stehen kostengünstige und gut verarbeitbare durch ein und dieselbe Laserstrahlung in ihrer Farbe partiell veränderbare Schichten mit unterschiedlichen Farben zur Verfügung, lässt sich die Personalisierungsinformation bzw. individualisierende In­ formation in vorteilhafter Weise in lediglich einem Schritt in das erfindungsgemäße Sicherheitselement einschreiben. Dies kann dann beispielsweise Bildpunkt für Bild­ punkt in allen in ihrer Farbe veränderbaren Schichten gleichzeitig erfolgen.
Indem Laserstrahlung zur Personalisierung bzw. Individualisierung des erfindungs­ gemäßen Sicherheitselements erforderlich ist, ist gewährleistet, dass die Personali­ sierungsinformation bzw. die individualisierende Information bei normaler Nutzung des Datenträgers bzw. unter Einwirkung von Raum- und/oder Tageslicht nicht verbleicht bzw. nicht verblasst. Ein fünfter wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, das erfindungsgemäße Sicherheitselement mit in ihrer Farbe partiell verän­ derbaren Schichten zu versehen, die unabhängig voneinander durch unterschiedli­ che Laserstrahlungen, insbesondere im Hinblick auf deren Wellenlänge bzw. Wel­ lenlängenbereich und/oder Strahlungsintensität, in ihrer Farbe veränderbar sind. Hierdurch lässt sich bei Verwendung einer entsprechenden Personalisierungsvor­ richtung jede Schicht bzw. Ebene des Sicherheitselements individuell mit einem Teil der Personalisierungsinformation bzw. individualisierenden Information versehen, wobei der Teil der Personalisierungsinformation bzw. individualisierenden Informati­ on in der einen Ebene von dem in einer anderen Ebene abweichen kann. Dies er­ möglicht die Verwendung einer komplizierten Struktur für die Personalisierungsin­ formation bzw. individualisierende Information. Ein Fälscher müßte sich also sowohl ein unpersonalisiertes, erfindungsgemäßes Sicherheitserzeugnis als auch die sehr spezielle Personalisierungsvorrichtung beschaffen, was mit verhältnismäßig gerin­ gem Aufwand, weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Ein sechster wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, die in ihrer Farbe durch geeignete Laserstrahlung partiell veränderbaren Schichten erfindungsgemäß derart zu gestalten, dass die partielle Farbveränderung in einem irreversiblen Blei­ chen bzw. in einer irreversiblen, signifikanten Erhöhung der Transparenz für Raum- und/oder Tageslicht besteht. Einem Fälscher ist es also allenfalls möglich, eine vor­ handene Personalisierungsinformation bzw. eine individualisierende Information zu bleichen, nicht aber eine neue Personalisierungsinformation bzw. eine neue indivi­ dualisierende Information in ein bereits personalisiertes Sicherheitselement einzu­ schreiben. Zudem kann damit die Echtheit eines erfindungsgemäßen Sicherheits­ elements bzw. Sicherheitserzeugnisses ohne Hilfsmittel visuell überprüft werden.
Es versteht sich, dass nicht notwendigerweise alle vorstehenden wesentlichen As­ pekte der Erfindung in einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen sein müs­ sen.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird die Personalisierungsin­ formation bzw. individualisierende Information durch eine Vielzahl von Bildpunkten gebildet, zwischen denen transparente Bereiche der in ihrer Farbe veränderbaren Schichten liegen. Durch die transparenten Bereiche gelangt vorzugsweise Raum- und/oder Tageslicht auf eine in dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement vorge­ sehene reflektierende und/oder streuende Schicht, wobei das reflektierte und/oder gestreute Licht die in ihrer Farbe nicht veränderten Bereiche der Schicht wenigstens teilweise durchdringt und/oder die Schicht das Raum- und/oder Tageslicht in ihrer Eigenfarbe streut und/oder filtert und einer erfindungsgemäßen Personalisierungs­ information bzw. individualisierenden Information bzw. einem erfindungsgemäßen Sicherheitselement einen charakteristischen, visuell gut erfassbaren Kippeffekt ver­ leiht.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung handelt es sich bei dem mit ei­ nem erfindungsgemäßen Sicherheitselement versehenen Sicherheitserzeugnis um eine Ausweiskarte, eine Kreditkarte, ein Eurocheque-Karte, eine Versichertenkarte, eine Telefonkarte, eine Führerscheinkarte, eine Berechtigungskarte, ein Ausweisdo­ kument, ein Produktschutzetikett, eine Banknote oder dergleichen.
Bei der Personalisierungsinformation handelt es sich bei einer Ausführungsform der Erfindung, wie z. B. bei einer Ausweiskarte oder Identitätskarte (ID-Karte), um das Portrait, die Unterschrift und/oder personenbezogene Daten des autorisierten Kar­ teninhabers.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass eine der in ihrer Far­ be veränderlichen Schichten Farbmittel eines ersten Typs aufweist, vorzugsweise Farbmittel, wie Farbpigmente, die weitgehend blaues Licht, z. B. von ca. 400-460 nm, absorbieren und deren Eigenfarbe gelb ist. Alternativ oder ergänzend ist weiter­ hin vorgesehen, dass eine der in ihrer Farbe veränderlichen Schichten Farbmittel eines zweiten Typs aufweist, vorzugsweise Farbmittel, wie Farbpigmente, die weit­ gehend grünes Licht, z. B. von ca. 500-560 nm, absorbieren und deren Eigenfarbe rot bzw. magenta ist. Ferner ist alternativ oder ergänzend vorgesehen, dass eine der in ihrer Farbe veränderlichen Schichten Farbmittel eines dritten Typs aufweist, vor­ zugsweise Farbmittel, wie Farbpigmente, die weitgehend rotes Licht, z. B. von ca. 580-680 nm, absorbieren und deren Eigenfarbe blau bzw. cyan ist. Durch die Kom­ bination beispielsweise solcher Schichten in einem erfindungsgemäßen Sicherheits­ element, lassen sich die Verfahren der additiven und/oder subtraktiven Farbmi­ schung zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Personalisierungsinformation, die einen unter Raum- und/oder Tageslicht deutlich erkennbaren Kippeffekt bzw. Farb­ umschlag zeigt, verwenden.
Die verschiedenen Farbmittel oder Mischungen aus diesen Farbmitteln werden bei­ spielsweise höhenversetzt auf verschiedenen Schichten bzw. Folien des Kartenauf­ baus aufgebracht. Dadurch erhält man in mindestens zwei verschiedenen Ebenen des Kartenaufbaus bleichbare Schichten, wobei die erste Schicht mit Laserstrahlung einer ersten Wellenlänge und die zweite Schicht mit Laserstrahlung einer zweiten Wellenlänge bleichbar ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von nicht notwendigerweise maßstäblichen Zeichnungen näher erläutert, wobei gleiche Bezugszeichen gleiche oder gleichwir­ kende Teile bezeichnen. Es zeigt:
Fig. 1 den prinzipiellen Aufbau eines erfindungsgemäßen Sicherheitsele­ ments, das einen Teil eines Kartenkörpers bildet, anhand einer Quer­ schnittszeichnung des Kartenkörpers im Bereich des Sicherheitsele­ ments;
Fig. 2 die Draufsicht auf eine erste personalisierte Farbschicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines Sicherheitselements gemäß Fig. 1;
Fig. 3 die Draufsicht auf eine zweite personalisierte Farbschicht des ersten Ausführungsbeispiels des Sicherheitselements gemäß Fig. 1;
Fig. 4 die Draufsicht auf die deckend übereinander liegenden Farbschichten der Fig. 2 und 3;
Fig. 5 die Draufsicht auf die deckend übereinander Liegenden Farbschichten der Fig. 2 und 3 unter einem Winkel; und
Fig. 6 das Summenbild eines zweiten Ausführungsbeispiels eines gekippten erfindungsgemäßen Sicherheitselements.
Fig. 1 zeigt den prinzipiellen Aufbau eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements 114, das einen Teil eines erfindungsgemäßen Kartenkörpers 100 bildet, anhand einer Querschnittszeichnung des Kartenkörpers im Bereich des Sicherheitsele­ ments.
Zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Kartenkörpers 100 wird in einem ersten Schritt in herkömmlicher Weise eine beispielsweise transparente Folie 101 durch Laminieren mit einer opaken Kernfolie 102 verbunden.
Zur Bildung eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements 114 auf den vorge­ nannten Schichten, wird auf der opaken Kernfolie 102 eine transparente Deckfolie 103 laminiert. Auf der transparenten Deckfolie 103 wird eine erste Farbschicht 104, auf dieser eine zweite transparente Deckfolie 103, auf dieser eine zweite Farb­ schicht 105, auf dieser eine dritte transparente Deckfolie 103, auf dieser eine dritte Farbschicht 106 und schließlich auf dieser abschließend eine vierte transparente Deckfolie 103 aufgebracht.
Unter "transparent" bzw. dem nachfolgend benutzten Begriff "gebleicht" soll insbe­ sondere verstanden werden, dass die betreffende Schicht bzw. Folie für Raum- und/oder Tageslicht in ausreichendem Maße bzw. weitgehend durchlässig ist. Die erste Farbschicht 104, die zweite Farbschicht 105 und die dritte Farbschicht 106 weisen erfindungsgemäß jeweils Farbmittel auf, die erlauben, dass die Farbschichten unabhängig voneinander jeweils partiell bzw. stellenweise gebleicht bzw. trans­ parent gemacht werden können.
Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung angegeben. Die erste erfindungsgemäße Farbschicht 104 ist mit Farbpigmenten einer ersten Farbe versehen bzw. sie besteht aus solchen Farbpigmenten. Die zweite erfin­ dungsgemäße Farbschicht 105 ist mit Farbpigmenten einer zweiten Farbe versehen bzw. sie besteht aus solchen Farbpigmenten. Die dritte erfindungsgemäße Farb­ schicht 106 ist mit Farbpigmenten einer dritten Farbe versehen bzw. sie besteht aus solchen Farbpigmenten.
Die erste erfindungsgemäße Farbschicht 104 ist mit einer ersten Laserstrahlung partiell bleichbar, deren Wellenlänge bzw. Wellenlängen und/oder deren Intensität entsprechend auf die erste Farbschicht 104 abgestimmt ist. Die zweite erfindungs­ gemäße Farbschicht 105 ist mit einer zweiten Laserstrahlung partiell bleichbar, de­ ren Wellenlänge bzw. Wellenlängen und/oder deren Intensität entsprechend auf die zweite Farbschicht 105 abgestimmt ist. Die dritte erfindungsgemäße Farbschicht 106 ist mit einer dritten Laserstrahlung partiell bleichbar, deren Wellenlänge bzw. Wellenlängen und/oder deren Intensität entsprechend auf die dritte Farbschicht 106 abgestimmt ist.
Ein solcher Kartenkörper, der ganz oder teilweise mit dem beschriebenen Sicher­ heitselement 114 versehen ist, zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass der eigentliche Kartenkörper und das erfindungsgemäße Sicherheitselement jeweils im unpersonalisierten bzw. jeweils nicht individualisierten Zustand vorliegen. Hierdurch ist es in wirtschaftlicher Weise möglich, sowohl den eigentlichen Kartenkörper als auch das erfindungsgemäße Sicherheitselement mit einer geeigneten Laservorrich­ tung vollständig zu personalisieren bzw. zu individualisieren.
Nachfolgend wird die Personalisierung des erfindungsgemäßen Sicherheitselements detailliert beschrieben:
Eine erfindungsgemäße Personalisierungsvorrichtung (nicht dargestellt) erzeugt in einem ersten Schritt eine erste Laserstrahlung, deren Wellenlänge und/oder Inten­ sität derart auf die erste Farbschicht 104 abgestimmt ist, dass sie die in der ersten Farbschicht enthaltenen Farbmittel, wie insbesondere Farbpigmente einer ersten Farbe, räumlich selektiv bleicht bzw. transparent macht.
Die erfindungsgemäße Personalisierungsvorrichtung steuert in einem zweiten Schritt die erste Laserstrahlung über die Oberfläche des erfindungsgemäßen Si­ cherheitselements 114 und erzeugt hierbei selektiv entfärbte Bereiche in der ersten Farbschicht 104. Die nicht entfärbten bzw. nicht gebleichten Bereiche bilden den ersten Teil einer Personalisierungsinformation bzw. individualisierenden Information in einer ersten Ebene. Beispielhaft ist der erste Teil eines ersten Bildpunkts 115 der Personalisierungsinformation bzw. individualisierenden Information, der noch die erste Farbe aufweist, mit dem Bezugszeichen 107 bezeichnet.
In einem dritten Schritt erzeugt die erfindungsgemäße Personalisierungsvorrichtung eine zweite Laserstrahlung, deren Wellenlänge und/oder Intensität derart auf die zweite Farbschicht 105 abgestimmt ist, dass sie die in der zweiten Farbschicht ent­ haltenen Farbmittel, wie insbesondere Farbpigmente einer zweiten Farbe, räumlich selektiv bleicht bzw. transparent macht.
Die erfindungsgemäße Personalisierungsvorrichtung steuert in einem vierten Schritt die zweite Laserstrahlung über die Oberfläche des erfindungsgemäßen Sicherheits­ elements 114 und erzeugt hierbei selektiv entfärbte Bereiche in der zweiten Farb­ schicht 105. Die nicht entfärbten bzw. nicht gebleichten Bereiche bilden einen zweiten Teil einer Personalisierungsinformation bzw. individualisierenden Informati­ on. Beispielhaft ist ein zweiter Bestandteil der Personalisierungsinformation bzw. individualisierenden Information, der noch die zweite Farbe aufweist, mit dem Be­ zugszeichen 108 bezeichnet.
In einem fünften Schritt erzeugt die erfindungsgemäße Personalisierungsvorrichtung eine dritte Laserstrahlung, deren Wellenlänge und/oder Intensität derart auf die dritte Farbschicht 106 abgestimmt ist, dass sie die in der dritten Schicht enthaltenen Farbmittel, wie insbesondere Farbpigmente einer dritten Farbe, räumlich selektiv bleicht bzw. transparent macht.
Die erfindungsgemäße Personalisierungsvorrichtung steuert in einem sechsten Schritt die dritte Laserstrahlung über die Oberfläche des erfindungsgemäßen Si­ cherheitselements 114 und erzeugt hierbei selektiv entfärbte Bereiche in der dritten Farbschicht 106. Die nicht entfärbten bzw. nicht gebleichten Bereiche bilden den dritten und letzten Teil der Personalisierungsinformation bzw. individualisierenden Information in einer dritten Ebene. Beispielhaft ist der dritte Teil des ersten Bild­ punkts 115 der Personalisierungsinformation bzw. individualisierenden Information, der noch die dritte Farbe aufweist, mit dem Bezugszeichen 109 bezeichnet.
Bei der in Fig. 1 dargestellten besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfin­ dung, weisen die Bestandteile der Personalisierungsinformation bzw. individualisie­ renden Information, die erfindungsgemäß auf zwei oder mehr Ebenen in entspre­ chenden Farbschichten geschaffen werden können, weitgehend gleiche Abmessun­ gen auf und sind zueinander lediglich höhenversetzt, wie in Fig. 1 gezeigt.
Es versteht sich, dass auf verschiedenen Ebenen geschaffene Bestandteile der Personalisierungsinformation bzw. individualisierenden Information bei einem ande­ ren Ausführungsbeispiel (nicht dargestellt) durch das erfindungsgemäße Personali­ sierungsverfahren lateral versetzt zueinander angeordnet werden können.
Die vollständige Personalisierungsinformation bzw. individualisierende Information wird also bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung, wie im Zusam­ menhang mit Fig. 1 erläutert, durch mehrere räumlich zueinander beabstandete Bildpunkte gebildet (nicht dargestellt). Jeder der Bildpunkte, wovon in Fig. 1 der Ü­ bersichtlichkeit halber nur ein einziger 115 dargestellt ist, ist jeweils durch einen Be­ reich 107, 108 und 109 gebildet.
Es versteht sich, dass die Personalisierungsinformation bzw. individualisierende In­ formation bei einem anderen Ausführungsbeispiel auch durch zwei Farbschichten oder auch mehr als drei Farbschichten (nicht dargestellt) gebildet werden kann. Ein Ausführungsbeispiel mit zwei Farbschichten ist in den Fig. 2 bis 5 angegeben.
Bei der Personalisierungsinformation kann es sich beispielsweise im Falle einer Ausweiskarte oder dgl. um den Namen des Karteninhabers, ein Porträt des Karten­ inhabers, die Ausweisnummer oder dgl. handeln. Bei der individualisierenden Infor­ mation kann es sich beispielsweise im Falle eines Produktetiketts oder dgl. um eine Seriennummer oder dgl. handeln.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, erzeugt die Per­ sonalisierungsvorrichtung die Personalisierungsinformation oder die individualisie­ rende Information in der vorstehend beschriebenen Weise in dem erfindungsgemä­ ßen Sicherheitselement 114 und personalisiert zudem den Kartenkörper 100, bei­ spielsweise in einem weiteren Personalisierungsschritt. Die Personalisierung des Kartenkörpers oder eines sonstigen Sicherheitserzeugnisses geschieht, wie die Personalisierung des Sicherheitselements, bevorzugt ebenfalls mittels Laserstrah­ lung. Die zur Personalisierung des Kartenkörpers oder sonstigen Sicherheitser­ zeugnisses erzeugte Laserstrahlung wird dabei insbesondere hinsichtlich Wellen­ länge und/oder Intensität derart auf das Material des Kartenkörpers oder des Si­ cherheitserzeugnisses abgestimmt, dass dieses durch die Laserstrahlung beschrift­ bar und/oder gravierbar ist.
Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, weist die erste Farbschicht 104 erste Farbmittel, wie insbesondere Farbpigmente, auf bzw. besteht aus solchen, die weitgehend blaues Licht, z. B. Licht im Bereich von ca. 400-460 nm, absorbieren und deren Eigenfarbe gelb ist. Die zweite Farbschicht 105 weist bei diesem Ausführungsbeispiel zweite Farbmittel, wie insbesondere Farbpig­ mente, auf bzw. besteht aus solchen, die weitgehend grünes Licht, z. B. Licht im Bereich von ca. 500-560 nm, absorbieren und deren Eigenfarbe rot bzw. magenta ist. Die dritte Farbschicht 106 weist bei diesem Ausführungsbeispiel dritte Farbmittel, wie insbesondere Farbpigmente, auf bzw. besteht aus solchen, die weitgehend rotes Licht, z. B. Licht im Bereich von ca. 580-680 nm, absorbieren und deren Eigen­ farbe blau bzw. cyan ist.
Im folgenden wird die visuelle Echtheitsprüfung eines erfindungsgemäßen Sicher­ heitselements 114 am Beispiel dieser vorstehenden, besonders bevorzugten Aus­ führungsform der Erfindung näher erläutert. Fällt Raum- und/oder Tageslicht auf die Oberfläche des erfindungsgemäßen Sicherheitselements 114, so durchdringt es sowohl die transparenten Deckfolien 103 als auch die bei der Personalisierung des Sicherheitselements gebleichten bzw. transparent gemachten Bereiche der Farb­ schichten 104, 105 und 106 und gelangt auf die Oberfläche der opaken Kernfolie 102. Die opake Kernfolie 102 ist erfindungsgemäß derart gewählt, dass sie das auf sie gelangende Raum- und/oder Tageslicht reflektiert und/oder streut. Von der opa­ ken Kernfolie 102 reflektiertes und/oder gestreutes Raum- und/oder Tageslicht durchdringt von unten den nicht gebleichten Bereich 107 der ersten Farbschicht 104, der als ein erstes Farbfilter wirkt. Die von dem ersten nicht gebleichten Bereich 107 nicht absorbierten Wellenlängen des Raum- und/oder Tageslichts durchdringen von unten den nicht gebleichten Bereich 108 der zweiten Farbschicht 105, der als zweites Farbfilter wirkt. Die von dem zweiten nicht gebleichten Bereich 108 nicht absorbierten Wellenlängen werden bei diesem Ausführungsbeispiel aufgrund der gewählten Farben der Farbschichten und der damit einhergehenden subtraktiven Farbmischung von dem nicht gebleichten Bereich 109 zurückgehalten.
Schaut der Betrachter senkrecht auf die in verschiedenen Ebenen liegenden, über­ einander angeordneten, nicht gebleichten Bereiche 107, 108 und 109 so sieht er ein Summenbild 110 eines Bildpunkts 115 der Personalisierungsinformation, das schwarz ist.
Zur Echtheitsprüfung kippt der Betrachter langsam das erfindungsgemäße Sicher­ heitselement 114 bzw. den Kartenkörper 100. Während des Kippens sieht er unter einem Winkel ein Summenbild bestehend aus Einzelbildern 111, 112 und 113. Während des Kippvorgangs tritt eine farbliche Veränderung des Summenbilds bzw. Bildpunkts 115 ein, da sich die Lage der Einzelbilder 111, 112 und 113 zueinander scheinbar verändert. Dies ist ein Indiz für die Echtheit des erfindungsgemäßen Si­ cherheitselements, weil dieser Effekt lediglich bei einer Verteilung der die Personali­ sierungsinformation bzw. individualisierenden Information bildenden Information auf verschiedenen Ebenen 104, 105 und 106 auftritt. Dieser Effekt tritt bei einem simp­ len Aufdruck der Personalisierungsinformation bzw. individualisierenden Information auf einem erfindungsgemäßen Sicherheitserzeugnis bzw. einem erfindungsgemä­ ßen Sicherheitselement in einer Schicht nicht auf.
Ein besonders starker Kippeffekt lässt sich erfindungsgemäß erreichen, indem die Schichtdicke der transparenten Folien 103 zwischen den Farbschichten 104, 105 und 106 größer als die laterale Ausdehnung der nicht gebleichten Bereiche 107, 108 und 109 gewählt wird. Die nicht gebleichten Bereiche 107, 108 und 109 bilden zu­ sammen einen einzigen von vielen Bildpunkten, deren Gesamtheit die Personalisie­ rungsinformation und/oder individualisierende Information darstellt. Der Übersicht­ lichkeit halber ist in Fig. 1 jedoch lediglich ein einziger solcher Bildpunkt 115 darge­ stellt. Die Bildpunkte bzw. nicht gebleichten Bereiche werden bevorzugt jeweils von transparenten und/oder gebleichten Bereichen umschlossen, so dass ausreichend viel Raum- und/oder Tageslicht zur streuenden, opaken Kernfolie 102 gelangen kann. Dies ermöglicht, dass der beschriebene Kippaffekt deutlich sichtbar wird.
Anhand der Fig. 2 bis 5 wird im folgenden ein Ausführungsbeispiel zur Persona­ lisierung bzw. Individualisierung eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements 114 mit der Buchstabenfolge "ABCD" erläutert. Im Unterschied zu dem Sicherheitsele­ ment 114 gemäß der Fig. 1, weist das Sicherheitselement bei diesem Ausführungs­ beispiel lediglich zwei Farbschichten 104 und 105 auf. Gegenüber dem in Fig. 1 dargestellten Sicherheitselement 114 fehlt also die Farbschicht 109 und die oberste transparente Deckfolie 103 gemäß Fig. 1.
In einem ersten Personalisierungsschritt wird die Farbschicht 105 in der bereits be­ schriebenen Weise mittels einer auf die Farbschicht 105 abgestimmten ersten La­ serstrahlung selektiv bzw. partiell gebleicht, so dass das in Fig. 2 dargestellte schachbrettartige Muster 200 mit der Buchstabenfolge "ABCD" entsteht. Das schachbrettartige Muster 200 weist erste transparente Bereiche und erste farblich nicht veränderte Bereiche auf. In Fig. 2 sind die transparenten Bereiche durch weiße Felder und die farblich nicht veränderten Bereiche durch schwarze Felder darge­ stellt.
In einem zweiten Personalisierungsschritt wird die unter der Farbschicht 105 liegen­ de andersfarbige Farbschicht 104 ebenfalls in der bereits beschriebenen Weise mittels einer auf die Farbschicht 104 abgestimmten zweiten Laserstrahlung selektiv bzw. partiell gebleicht, so dass das in Fig. 3 dargestellte schachbrettartige Muster 300 entsteht. Das schachbrettartige Muster 300 weist zweite transparente Bereiche und zweite farblich nicht veränderte Bereiche auf. In Fig. 3 sind die transparenten Bereiche durch weiße Felder und die farblich nicht veränderten Bereiche durch graue Felder dargestellt.
Werden die in den Fig. 2 und 3 dargestellten schachbrettartigen Muster de­ ckungsgleich übereinander erzeugt, so sieht ein Betrachter, der senkrecht auf auf die Oberfläche eines derartigen erfindungsgemäßen Sicherheitselements blickt, das in Fig. 4 dargestellte Summenbild 400. Bei der in der Draufsicht sichtbaren Buchsta­ benfolge "ABCD" dominiert die Farbe der Farbschicht 105 gegenüber der Farbe der Farbschicht 104.
Wird dieses erfindungsgemäße Sicherheitselement von dem Betrachter gekippt, so zeigt sich dem Betrachter das in Fig. 5 gezeigte Summenbild 500, bei dem in der sichtbaren Buchstabenfolge "ABCD" nun umgekehrt die Farbe der Farbschicht 104 gegenüber der Farbe der Farbschicht 105 dominiert. Der mit dem Kippen eines sol­ chen erfindungsgemäßen, personalisierten Sicherheitselements einhergehende Farbumschlag der Personalisierungsinformation, in diesem Fall die Buchstabenfolge "ABCD", ist insbesondere unter Raum- und/oder Tageslicht besonders gut sichtbar und erlaubt eine einfache, insbesondere visuelle Echtheitsprüfung eines solchen erfindungsgemäßen Sicherheitselements.
Fig. 6 zeigt das Summenbild 600 eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfin­ dungsgemäßen Sicherheitselements unter einem Kippwinkel. Das Sicherheitsele­ ment dieses Ausführungsbeispiels ist mit einer das Sicherheitselement kennzeich­ nenden Information versehen. Bei dieser Information handelt es sich nicht um eine das Sicherheitselement personalisierende oder individualisierende Information, son­ dern um eine Information, die beispielsweise auf einer Vielzahl von Sicherheitsele­ menten bzw. mit einem solchen Sicherheitselement versehenen Kartenkörpern, Si­ cherheitserzeugnissen oder dgl. vorgesehen sein kann.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird ein Sicherheitselement verwendet, dass - wie im vorhergehenden Beispiel - lediglich zwei übereinander angeordnete Farbschich­ ten 104 und 105 aufweist. In einem ersten Schritt werden mittels einer auf die Farb­ schicht 104 abgestimmten Laserstrahlung konzentrische Kreise 601 in der Farb­ schicht 104 erzeugt. Die farbigen Kreise 601 sind von transparenten und/oder gebleichten Bereichen der Farbschicht 104 umgeben. In einem zweiten Schritt wer­ den mittels einer auf die Farbschicht 105 abgestimmten Laserstrahlung in der be­ schriebenen Weise in der beschriebenen Weise konzentrische Kreise 602 in der Farbschicht 105 erzeugt. Die gegenüber den farbigen Kreise 601 andersfarbigen Kreise 602 sind von transparenten Bereichen 605 der Farbschicht 105 umgeben. In (senkrechter) Draufsicht (nicht dargestellt) zeigt ein derartiges Sicherheitselement dem Betrachter ein Summenbild, das aus konzentrischen Kreisen einer Mischfarbe der Farbe der Farbschicht 104 und der Farbe der Farbschicht 105 besteht. Wird das Sicherheitselement von einem Betrachter gekippt, so entsteht das in Fig. 6 darge­ stellte Summenbild 600 beidem sich die konzentrischen Kreise 601 und 602 nur noch in Teilbereichen, wie dem Bereich 603, decken. Dieser Kippeffekt ist insbe­ sondere visuell in einfacher Weise erkennbar und erlaubt eine schnelle Echtheits­ prüfung insbesondere unter Raum- und/oder Tageslicht. Ein simpler Aufdruck zeigt diesen Kippeffekt nicht.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf konzentrische Kreise beschränkt. Es werden viel­ mehr auch alle anderen Arten von Linienstrukturen beansprucht, die den Moiré- Effekt hervorrufen. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform verwendet Linienstrukturen in Form von Gioullochen, die im Sicherheitsdruck eine besondere Be­ deutung haben.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden eine oder mehrere der Farbschichten 104, 105 und 106 durch ein Druckverfahren aufgebracht, wie ins­ besondere durch Offsetdruck, Siebdruck oder einfaches Aufrakeln. Die Schichtdicke der Farbschichten, die ganz oder teilweise durch Farbmittel, wie insbesondere Farbpigmente, gebildet sind, können beispielsweise eine Schichtdicke von ca. 1 bis 20 µm aufweisen. Die Deckfolien 103 haben typischerweise eine Dicke von ca. 50 bis 100 µm. Bevorzugt sind die einzelnen Schichten bzw. Folien, insbesondere im Falle einer Ausweis- oder ID-Karte, derart gewählt, dass die betreffende Karte die übliche Gesamtdicke für eine entsprechende Karte aufweist, wie z. B. ca. 800 µm.
Handelt es sich bei dem Sicherheitserzeugnis um eine Ausweis- oder ID-Karte, so wird in der Regel in herkömmlicher Weise eine Kernfolie 102 verwendet, die feine komplizierte Linienstrukturen, wie Guillochen, aufweist. Die Kernfolie 102 kann aus einer oder mehreren laminierten Kunststoff- oder Papierschichten gebildet sein.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf das erfindungsgemäße Verfahren des selektiven Bleichens zur Erzeugung der farbigen Personalisierungs- und/oder individualisie­ renden Information beschränkt. Vielmehr kann auch ein weiteres erfindungsgemä­ ßes Verfahren zur farbigen Laserbeschriftung genutzt werden. In diesem Fall erfolgt die Erzeugung der farbigen Personalisierungs- und/oder individualisierenden Infor­ mation durch die Verwendung von photoempfndlichen Stoffen als Farbmittel in den farblich veränderbaren Schichten. Bei diesen photoempfindlichen Stoffen handelt es sich beispielsweise um sogenannte latente Pigmente und/oder um sogenannte Co­ lour-Former. Solche Stoffe absorbieren kein oder nur in sehr geringen Maße sicht­ bares Licht. Sie erscheinen daher farblos oder nur schwach farbig. Mit Hilfe von La­ serstrahlung bzw. Laserlicht wird bei photoempfindlichen Schichten, die mit einem solchen Stoff versehen sind, eine chemische Reaktion hervorgerufen, bei der ein Farbmittel gebildet wird.
Wie beim erfindungsgemäßen Bleichen erfolgt also innerhalb der farblich veränder­ baren Schichten eine partielle Farbveränderung durch Laserstrahlung einer geeig­ neten Wellenlänge. Im Gegensatz zu dem Einsatz von bleichbaren Farbmitteln, bei denen der Laserstrahl eine Erhöhung der Transparenz bewirkt, erfolgt durch die Verwendung von solchen Stoffen, wie latente Pigmente oder Colour-Former, eine Erhöhung der Farbstärke bzw. Farbintensität durch das Laserlicht. Im Idealfall er­ laubt ein solcher Stoff die Erhöhung der Farbstärke bzw. Farbintensität von 0 auf einen endlichen Wert. Durch die Verwendung unterschiedlicher Stoffe, der genann­ ten Art, in unterschiedlichen Schichten, werden in den unterschiedlichen Schichten unterschiedliche Farben erzeugt, so dass wie bei der Verwendung von bleichbaren Stoffen, wie bleichbare Pigmente, die Realisierung eines erfindungsgemäßen Si­ cherheitselementes mit Kippeffekt möglich ist.
Bezugszeichenliste
100
Teil eines Kartenkörpers mit Sicherheitselement
101
transparente Folie
102
opake Kernfolie
103
transparente Deckfolie
104
erste Farbschicht
105
zweite Farbschicht
106
dritte Farbschicht
107
nicht gebleichter Bereich der ersten Farbschicht
108
nicht gebleichter Bereich der zweiten Farbschicht
109
nicht gebleichter Bereich der dritten Farbschicht
110
Summenbild der nicht gebleichten Bereiche in Draufsicht
111
Einzelbild des nicht gebleichten Bereichs
109
unter dem Kippwinkel α
112
Einzelbild des nicht gebleichten Bereichs
108
unter dem Kippwinkel α
113
Einzelbild des nicht gebleichten Bereichs
107
unter dem Kippwinkel α
114
Sicherheitselement
115
Bildpunkt
200
Draufsicht auf die Farbschicht
105
eines ersten Ausführungsbeispiels eines er­ findungsgemäßen Sicherheitselements
300
Draufsicht auf die Farbschicht
104
des ersten Ausführungsbeispiels
400
senkrechte Draufsicht auf das erfindungsgemäße Sicherheitselement gemäß des ersten Ausführungsbeispiels
401
Bildpunkt
500
Draufsicht auf das erfindungsgemäße Sicherheitselement gemäß des ersten Ausführungsbeispiels unter einem Winkel
501
Bildpunkt
600
Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Si­ cherheitselements unter einem Kippwinkel
601
konzentrische Kreise in der durch die Farbschicht
104
gebildeten ersten Ebene
602
konzentrische Kreise in der durch die Farbschicht
105
gebildeten zweiten Ebe­ ne
603
Überlappungsbereich eines Kreises der ersten Ebene mit einem Kreis der zweiten Ebene
604
transparenter Bereich in der Farbschicht
104
605
transparenter Bereich in der Farbschicht
105

Claims (18)

1. Ein gegen Fälschung und/oder Verfälschung gesichertes Element, d. h. ein Sicherheitselement (114), gekennzeichnet durch mindestens zwei übereinander liegende, partiell bzw. stellenweise in ihrer Farbe veränderliche Schichten (104, 105, 106).
2. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die in ihrer Farbe veränderlichen Schichten (104, 105, 106) ursprünglich ver­ schiedenfarbig sind.
3. Sicherheitselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder zweite in ihrer Farbe veränderliche Schicht (104, 105, 106) für Raum- und/oder Tageslicht transparente Bereiche (604, 605) und/oder in ihrer Farbe veränderte Bereiche aufweist.
4. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein farbiger Bereich (108) der zweiten Schicht (105) mindestens einen farbigen Bereich (107) der ersten Schicht (104) abdeckt.
5. Sicherheitselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der farbige Bereich (107) der ersten Schicht (104) und der farbige Bereich (108) der zweiten Schicht (105) und ggf. darüber liegende farbige Bereiche (109) weiterer Schichten (106) zusammen einen Teil, wie insbesondere einen Bildpunkt (115; 401; 501), einer Personalisierungsinformation (ABCD) und/oder einer das Sicherheitselement individualisierenden Information bil­ den, wie insbesondere ein Porträt, eine Unterschrift oder personenbezogene Daten.
6. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die transparenten Bereiche (604, 605) und/oder die in ihrer Farbe veränder­ ten Bereiche zumindest teilweise durch Laserstrahlung geschaffen worden sind.
7. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine der in ihrer Farbe veränderlichen Schichten Farbmittel eines ersten Typs aufweist, vorzugsweise Farbmittel, wie Farbpigmente, die weitgehend blaues Licht, z. B. von ca. 400-460 nm, absorbieren und deren Eigenfarbe gelb ist, und/oder das eine der in ihrer Farbe veränderlichen Schichten Farbmittel ei­ nes zweiten Typs aufweist, vorzugsweise Farbmittel, wie Farbpigmente, die weitgehend grünes Licht, z. B. von ca. 500-560 nm, absorbieren und deren Eigenfarbe rot bzw. magenta ist und/oder dass eine der in ihrer Farbe verän­ derlichen Schichten Farbmittel eines dritten Typs aufweist, vorzugsweise Farbmittel, wie Farbpigmente, die weitgehend rotes Licht, z. B. von ca. 580- 680 nm, absorbieren und deren Eigenfarbe blau bzw. cyan ist.
8. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement eine Vielzahl derartiger Bildpunkte (115; 401; 501) aufweist, die die Personalisierungsinformation und/oder die das Sicherheits­ element individualisierende Information bilden, wobei die Bildpunkte, die aus den übereinander in verschiedenen Ebenen (104, 105, 106) liegenden farbi­ gen Bereichen (107, 108, 109) gebildet sind, beim Kippen des Sicherheits­ elements (114) eine Farbveränderung, wie insbesondere einen Farbsaum, zeigen.
9. Sicherheitselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der ersten bis dritten Farbmittel durch Einwirkung einer auf das jeweili­ ge Farbmittel abgestimmten optischen Strahlung, Nie insbesondere Laser­ strahlung einer bestimmten Wellenlänge und/oder Intensität, bleichbar bzw. transparent machbar ist.
10. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die in ihrer Farbe veränderlichen Schichten und/oder die in ihrer Farbe verän­ derten Bereiche der in ihrer Farbe veränderlichen Schichten ein durch Laser­ strahlung gebildetes Farbmittel aufweisen und hierzu vorzugsweise mit soge­ nannten latenten Pigmenten und/oder mit sogenannten Colour-Formern ver­ sehen sind.
11. Sicherheitserzeugnis, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitserzeugnis (100) ein Sicherheitselement (114) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 aufweist.
12. Sicherheitserzeugnis nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitserzeugnis eine Ausweiskarte (100), eine Kreditkarte, eine Eu­ rocheque-Karte, eine Versichertenkarte, eine Telefonkarte, eine Führer­ scheinkarte, eine Berechtigungskarte, ein Ausweisdokument, ein Produkt­ schutzetikett, eine Banknote oder dgl. ist.
13. Verfahren zur Personalisierung und/oder Individualisierung eines Sicherheits­ elements (114) und/oder eines Sicherheitserzeugnisses (100) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der in ihrer Farbe veränderlichen Schichten (104, 105, 106) in einem ersten Schritt in Teilbereichen (107, 108, 109) der Schicht (104, 105, 106) in ihrer Farbe verändert wird, vorzugsweise unter Verwendung einer La­ serstrahlung, deren Wellenlänge und/oder Intiensität jeweils auf die in der betreffenden Schicht vorhandenen und/oder bildbaren Farbmittel abgestimmt ist, wobei die in ihrer Farbe unveränderten Bereiche der Schicht einen Teil ei­ ner Personalisierungsinformation und/oder eine das Sicherheitselement oder Sicherheitserzeugnis individualisierende Information oder eine sonstige In­ formation bilden.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die farbliche Veränderung in Form einer Bleichung bzw. Entfernung und/oder Verfärbung und/oder in einer vorzugsweise für Raum- und/oder Tageslicht transparent machenden und/oder verfärbenden Form durchgeführt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die farbliche Veränderung derart vorgenommen wird, dass ein farbiger und/oder ein in seiner Farbe veränderter Bereich (108) der zweiten Schicht (105) höhenversetzt über einem farbigen und/oder über einem in seiner Far­ be veränderten Bereich (107) der ersten Schicht (104) liegt.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der farbige Bereich (107) und/oder der in seiner Farbe veränderte Bereich der ersten Schicht (104) in seiner Ausdehnung im wesentlichen der Ausdehnung des farbigen Bereichs (108) und/oder des in seiner Farbe veränderten Be­ reichs der zweiten Schicht (105) entspricht, wodurch der farbige und/oder der in seiner Farbe veränderte Bereich der ersten Schicht den farbigen und/oder den in seiner Farbe veränderten Bereich der zweiten Schicht in einer weitge­ hend senkrechten Draufsicht auf das Sicherheitselement. (114) oder Sicher­ heitserzeugnis (100) vorzugweise weitgehend bündig abdeckt.
17. Vorrichtung zur Herstellung eines Sicher heitselements und/oder eines Si­ cherheitserzeugnisses, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Herstellung eines Sicherheitselements (114) oder Sicher­ heitserzeugnisses (100) nach einem der vorstehenden Ansprüche modifiziert ist.
18. Vorrichtung zur Personalisierung eines Sicherheitselements und/oder Sicher­ heitserzeugnisses, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Personalisierung eines Sicherheitselements (114) oder Sicherheitserzeugnisses (100) nach einem der vorstehenden Ansprüche und/oder zur Personalisierung nach einem der vorstehenden Verfahrensan­ sprüche modifiziert ist.
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